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Telefon 233 – 22830 233 – 22262 Telefax 233 – 26410 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtentwicklungsplanung PLAN HA I/42 und I/11-3 Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich II/14 Oberföhringer Straße (östlich), Johanneskirchner Straße (südlich), Effnerstraße (westlich) - ehemalige Ziegelei Deck Endgültiger Beschluss Stadtbezirk 13 Bogenhausen Sitzungsvorlagen Nr. 08-14 / V 06430 § 2 Nr. 13 Gesch0 Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 18.05.2011 Öffentliche Sitzung I. Vortrag und Antrag der Referentin Wie in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 13.04.2011. Der Ausschuss hat die Annahme des Antrages empfohlen. II. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Prof. Dr.(I) Merk Ober-/Bürgermeister Stadtbaurätin /home/stefan.kling/Netzlaufwerke/hai_dat/Projekte/fidok/texte/2_nordost/2_1/2_1_wa/2_1_wa_2/FNP_Aend Ziegelei_Deck/endg_vv_02_14.odt

Referat für Stadtplanung und Bauordnung - ris-muenchen.de · Das Gelände biete aufgrund seiner Topographie und dem Bewuchs mit alten Bäumen besonders gute Bedingungen für eine

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Telefon 233 – 22830233 – 22262

Telefax 233 – 26410

Referat für Stadtplanungund BauordnungStadtentwicklungsplanung PLAN HA I/42 und I/11-3

Änderung des Flächennutzungsplanesmit integrierter Landschaftsplanungfür den Bereich II/14Oberföhringer Straße (östlich), Johanneskirchner Straße (südlich),Effnerstraße (westlich) - ehemalige Ziegelei Deck

Endgültiger Beschluss

Stadtbezirk 13 Bogenhausen

Sitzungsvorlagen Nr. 08-14 / V 06430

§ 2 Nr. 13 Gesch0

Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 18.05.2011Öffentliche Sitzung

I. Vortrag und Antrag der Referentin

Wie in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 13.04.2011.Der Ausschuss hat die Annahme des Antrages empfohlen.

II. Beschlussnach Antrag.

Der Stadtrat der Landeshauptstadt München

Der Vorsitzende Die Referentin

Prof. Dr.(I) MerkOber-/Bürgermeister Stadtbaurätin

/home/stefan.kling/Netzlaufwerke/hai_dat/Projekte/fidok/texte/2_nordost/2_1/2_1_wa/2_1_wa_2/FNP_Aend Ziegelei_Deck/endg_vv_02_14.odt

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III. Abdruck von I. mit II.über den Stenographischen Sitzungsdienst

an das Direktorium Dokumentationsstellean das Revisionsamtan die Stadtkämmereimit der Bitte um Kenntnisnahme.

IV. Wv. Planungsreferat HA I/11-3zur weiteren Veranlassung.

zu IV. 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt.

2. An den Bezirksausschuss 133. An das Baureferat4. An das Kommunalreferat GV und RV5. An das Kreisverwaltungsreferat6. An das Kulturreferat7. An das Referat für Arbeit und Wirtschaft8. An das Referat für Bildung und Sport9. An das Referat für Gesundheit und Umwelt10. An das Sozialreferat11. An die Stadtwerke München GmbH12. An das Planungsreferat HA I/01-BVK, HA I/2, HA I/313. An das Planungsreferat HA II, HA II/01, HA II/3, HA II/514. An das Planungsreferat HA III15. An das Planungsreferat HA IV/2, HA IV/3, HA IV/616. An das Planungsreferat SG 3

mit der Bitte um Kenntnisnahme.

17. Mit Vorgang zurück zum Planungsreferat HA I/11-3zum Vollzug des Beschlusses.

Am ........................Planungsreferat -HA I/11-3

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Telefax 233 - 26410

Referat für Stadtplanungund BauordnungStadtentwicklungsplanung PLAN HA I/42 und I/11-3

Änderung des Flächennutzungsplanesmit integrierter Landschaftsplanung fürfür den Bereich II/14Oberföhringer Straße (östlich), Johanneskirchner Straße (südlich),Effnerstraße (westlich) - ehemalige Ziegelei Deck

Endgültiger Beschluss

Stadtbezirk 13 Bogenhausen

Sitzungsvorlagen Nr. 08-14 / V 06430

Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnungvom 13.04.2011 (VB)Öffentliche Sitzung

Kurzübersicht zur beiliegenden Beschlussvorlage

Anlass Im Jahr 2006 wurde für den Planungsbereich ein städtebaulicher und landschaftsplanerischer Planungsworkshop durchgeführt. Unter Zu-grundelegung des im Flächennutzungsplan bereits formulierten Pla-nungsziels einer Wohnnutzung sollte ein geeigneter städtebaulich-land-schaftsplanerischer Entwurf entwickelt werden.Nunmehr erfolgt eine Anpassung der Darstellung des südlichen Sied-lungsrandes entsprechend der kammförmigen Ausformung des städte-baulichen Entwurfs. Gleichzeitig werden Hofbereiche nach Norden hin ausgedehnt, um eine Verzahnung der geplanten Bebauung mit den Grün- und Freiflächen zu erreichen.

Inhalte Erläuterung der Planung und Würdigung der Anregungen im Zuge der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Entscheidungs-vorschlag

Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschafts-planung für den o.g. Bereich wird endgültig beschlossen.

Gesucht werden kann im RIS auch nach

Flächennutzungsplan, ehemalige Ziegelei Deck.

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Telefon 233 - 22830233 - 22262

Telefax 233 - 26410

Referat für Stadtplanungund BauordnungStadtentwicklungsplanung PLAN HA I/42 und I/11-3

Änderung des Flächennutzungsplanesmit integrierter Landschaftsplanungfür den Bereich II/14Oberföhringer Straße (östlich), Johanneskirchner Straße (südlich),Effnerstraße (westlich) - ehemalige Ziegelei Deck

Endgültiger Beschluss

Stadtbezirk 13 Bogenhausen

Sitzungsvorlagen Nr. 08-14 / V 06430

Anlagen: 1. Flächennutzungsplanentwurf mit Begründung2. Übersichtsplan

Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnungvom 13.04.2011 (VB)Öffentliche Sitzung

I. Vortrag der Referentin

1. ZuständigkeitZuständig für die Entscheidung ist die Vollversammlung des Stadtrates gemäß § 2 Nr. 13 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München nach Vorberatung im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung.

2. Erläuterung der PlanänderungIm Jahr 2006 wurde für den Planungsbereich ein städtebaulicher und landschaftspla-nerischer Planungsworkshop durchgeführt. Unter Zugrundelegung des im Flächennut-zungsplan bereits formulierten Planungsziels einer Wohnnutzung sollte ein geeigneter städtebaulich-landschaftsplanerischer Entwurf entwickelt werden.Nunmehr erfolgt eine Anpassung der Darstellung des südlichen Siedlungsrandes ent-sprechend der kammförmigen Ausformung des städtebaulichen Entwurfs. Gleichzeitig werden Hofbereiche nach Norden hin ausgedehnt, um eine Verzahnung der geplanten Bebauung mit den Grün- und Freiflächen zu erreichen.

Zur Begründung der Flächennutzungsplan-Änderung wird auf die Anlage 1 verwiesen.

3. VerfahrensstandDas Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschafts-planung wird als Parallelverfahren zeitgleich mit der Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1987 durchgeführt.Mit Ziffer 2 des Beschlusses der Vollversammlung des Stadtrats vom 28.07.2010 wur-de die Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich II/14 Oberföhringer Straße (östlich), Johanneskirchner Straße (südlich), Effnerstraße (westlich) - ehemalige Ziegelei Deck gebilligt.Mit Ziffer 4 des Beschlusses der Vollversammlung des Stadtrats vom 28.07.2010 wur-de die Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für

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den Bereich II/14 Oberföhringer Straße (östlich), Johanneskirchner Straße (südlich), Effnerstraße (westlich) - ehemalige Ziegelei Deck bereits endgültig beschlossen unter dem Vorbehalt einer erneuten Beschlussfassung nur bei fristgerecht eingehenden An-regungen während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Landeshauptstadt München Nr. 34 vom 10.12.2010 in der Zeit vom 21.12.2010 mit 21.01.2011 statt.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden Anre-gungen vorgebracht. Bei dem Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 28.07.2010 handelt es sich daher lediglich um den Billigungsbeschluss und die Ange-legenheit ist heute der Vollversammlung zur endgültigen Beschlussfassung erneut vor-zulegen.

4. Würdigung der vorgebrachten Äußerungen aus dem Beteiligungsverfahren ge-mäß § 3 Abs. 2 BauGBSoweit sich die vorgebrachten Äußerungen auf die Regelungs- und Darstellungsmög-lichkeiten des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung beziehen, wird nachfolgend dazu Stellung genommen. Die darüber hinaus zur Planung eingegan-genen Anregungen und Forderungen werden im Rahmen der Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1987 behandelt.

Die während der Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Äußerungen ent-sprechen überwiegend inhaltlich im Wesentlichen den bereits während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Äußerungen bzw. wurden wiederholt.Da sich hinsichtlich dieser Äußerungen keine grundsätzlich neuen Gesichtspunkte er-geben haben, die zu einem anderen Ergebnis im Rahmen der Abwägung führen wür-den, wird hierzu auch auf die Behandlung dieser Anregungen im Billigungsbeschluss der Vollversammlung des Stadtrates zur Änderung des Flächennutzungsplans mit inte-grierter Landschaftsplanung für den Bereich II/14 Oberföhringer Straße (östlich), Jo-hanneskirchner Straße (südlich), Effnerstraße (westlich) - ehemalige Ziegelei Deck vom 28.07.2010 verwiesen.

Die Anregungen aus dem Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch können wie folgt zusammengefasst werden:

Der Bund Naturschutz in Bayern e.V. lehnt die Planung weiterhin ab und vertritt die Position, dass das o.g. Planungsgebiet aufgrund seines ökologischen Wertes nicht be-baut werden solle.

Begründung:Schutzgut TiereDas Gelände biete aufgrund seiner Topographie und dem Bewuchs mit alten Bäumen besonders gute Bedingungen für eine Reihe von seltenen Vogelarten und Fledermäu-sen. Fledermäuse seien nach europäischem Recht geschützt und stünden z. T. in Deutschland auf der roten Liste. Damit das Gelände für diese weiterhin als Jagd- und Brutgebiet und Nahrungshabitat genutzt werden könne, müsse es als Ganzes erhalten bleiben.

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Das im südlichen Teil des Planungsgebietes befindliche Biotop M-122.01 mit 'hoher Bedeutung' werde durch den geplanten Spielplatz beeinträchtigt. Durch die dadurch entstehenden Störungen und die Lärmbelastung würden in dem Biotop lebende Tiere langfristig verdrängt.

Ungeklärt sei auch, wie man die ökologischen Ausgleichsflächen vor Beeinträchtigung wie z.B. Erholungsnutzung schütze. Auf solchen Flächen könne nur eine ökologische Aufwertung stattfinden, wenn sie störungsfrei gehalten würden.

Schutzgut BäumeIm Zuge der Planung würden 45 Bäume gefällt, die überwiegend den Kriterien der Baumschutzverordnung entsprächen.Die geplante Pflanzung von 190 neuen Bäumen sei zwar löblich, jedoch seien junge Bäume zunächst einmal kein Ersatz für Altbäume mit Höhlen und umfangreichen Kro-nen.

Stadtklimatische BedeutungDas 2,85 ha große unversiegelte Gebiet habe eine ausgleichende klimatische Wirkung für das Stadtviertel. Neben der drastischen Erhöhung der Versiegelung bewirke die Umsetzung der Planung eine zusätzliche verkehrliche Belastung. Die Vernichtung der letzten naturnahen Freiflächen innerhalb der bestehenden Wohngebiete sei daher we-nig nachvollziehbar.

Schutzgut Stadtbild / LandschaftsbildDie Realisierung der Planung sowie des großen neuen Wohnviertels auf der Trabrenn-bahn und schließlich die geplante Entstehung ganzer neuer Stadtteile östlich der S-Bahnstrecke (S8) werde dazu führen, dass der zur Zeit noch vorhandene Stadtcharak-ter im Gebiet von Denning, Englschalking und Johanneskirchen in absehbarer Zeit völ-lig verloren gehe.

StellungnahmeEine inhaltlich identische Äußerung des Bund Naturschutz in Bayern e.V. wurde bereits im Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 vorgebracht. Dazu wurde im Billigungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung vom 28.07.2010 Folgendes ausgeführt:

"Im geltenden Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung ist das Pla-nungsgebiet im Wesentlichen bereits als Allgemeines Wohngebiet dargestellt. Es er-folgt nunmehr eine Anpassung der Darstellung des südlichen Siedlungsrandes des All-gemeinen Wohngebiets entsprechend der kammförmigen Ausformung des städtebauli-chen Entwurfs, der im Rahmen eines Planungsworkshops erarbeitet wurde. Gleichzei-tig wird die Allgemeine Grünfläche in die großzügigen Hofbereiche nach Norden hin ausgedehnt, um eine Verzahnung der geplanten Bebauung mit den Grün- und Freiflä-chen zu erreichen.

Um negative Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen auszuschließen, ist im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung über entsprechende Festsetzungen si-cherzustellen, dass wertvoller Baumbestand und Biotope erhalten bleiben. Unvermeid-bare Eingriffe sind über entsprechende Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen zu kom-pensieren. Das südlich des Planungsgebietes vorhandene Biotop bleibt erhalten und ist bereits im geltenden Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung als Öko-logische Vorrangfläche dargestellt. Um einen angemessenen Übergang zu der natur-schutzfachlich hochwertigen Biotopfläche zu gewährleisten, wird die landschaftsplane-

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rische Darstellung von Nutzungsbeschränkungen zum Schutz, zur Pflege und Entwick-lung von Boden, Natur und Landschaft auf der Allgemeinen Grünfläche beibehalten.Aufgrund der Beibehaltung der Planungsziele Allgemeines Wohngebiet / Allgemeine Grünfläche sowie deren Größenverhältnissen und des insgesamt hohen Grünflächen-anteils sind keine erheblichen Beeinträchtigungen bezüglich des Schutzguts Klima zu erwarten. Das Planungsgebiet ist v.a. aufgrund des Kfz-Verkehrs der angrenzenden Straßen aus lufthygienischer Sicht vorbelastet. Durch die Änderung des Flächennut-zungsplanes sind jedoch keine signifikant erhöhten Zusatzbelastungen auf die angren-zenden Nutzungen im Vergleich zu den Darstellungen im geltenden Flächennutzungs-plan zu erwarten.

Der Erhalt und Verbleib der noch vorhandenen Baulichkeiten der ehemaligen Ziegelei Deck wird im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1987 geregelt."

Die damalige Würdigung des Einwandes gilt unverändert.

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege weist in seinem Schreiben vom 13.01.2011 darauf hin, dass sich das Planungsgebiet im unmittelbaren Nahbereich zu dem Bodendenkmal D-l-7835-0044 (vermutlich Siedlung der Hallstattzeit sowie Körper-gräber unbekannter Zeitstellung und vermutlich neuzeitliche Funde) sowie zum Altort von Oberföhring, der als Bodendenkmal (D-l-7835-0526) ausgewiesen sei, befinde.

Im Bereich von Bodendenkmälern sowie in Bereichen, wo Bodendenkmäler zu vermu-ten seien, bedürften Bodeneingriffe aller Art einer denkmalrechtlichen Erlaubnis gemäß Art. 7.1 DSchG. Es wird darum gebeten, dies in der Begründung zur Flächennutzungs-planänderung unter dem Punkt 'Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter' aufzuneh-men, wie dies bereits im Bebauungsplan Nr. 1987 berücksichtigt sei.

StellungnahmeDas o.g. genannte Bodendenkmal befindet sich südlich des Planungsbereiches und ist von der Änderung des Flächennutzungsplans nicht betroffen. Die Aufnahme des Hin-weises auf die Nähe zu einem Bodendenkmal in die Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung ist nicht erforderlich. Der Hinweis des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege wurde dem Planungsrefe-rat-Lokalbaukommission m.d.B. um Beachtung in den weiteren Verfahren zugeleitet.

5. Beteiligung des Bezirksausschusses des 13. Stadtbezirks BogenhausenDem Bezirksausschuss des 13. Stadtbezirks Bogenhausen wurde eine Zweitschrift des Billigungsbeschlusses der Vollversammlung vom 28.07.2010 zur Flächennut-zungsplanänderung übermittelt. Der Bezirksausschuss wurde auf die Auslegung des Planentwurfs mit Begründung vom 21.12.2010 mit 21.01.2011 hingewiesen.

Eine Stellungnahme des Bezirksausschusses ist im Rahmen dieses Verfahrensschrit-tes nicht eingegangen.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung für den Be-reich II/14 Oberföhringer Straße (östlich), Johanneskirchner Straße (südlich), Effnerstraße (westlich) - ehemalige Ziegelei Deck nach dem Plan des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom 16.11.2009 kann endgültig beschlossen werden.

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Der Bezirksausschuss des 13. Stadtbezirks hat einen Abdruck der Vorlage erhalten.

Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Zöller, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Schwartz, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.

II. Antrag der ReferentinIch beantrage Folgendes:

1. Den Anregungen aus dem Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB kann nach Maßgabe des Vortrages der Referentin unter Punkt 4 nicht entsprochen werden.

2. Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich II/14 Oberföhringer Straße (östlich), Johanneskirchner Straße (südlich), Eff-nerstraße (westlich) - ehemalige Ziegelei Deck nach dem Plan des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom 16.11.2009 (Anlage 1) wird endgültig beschlos-sen.

3. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

III. Beschlussnach Antrag

Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig beschlossen.

Der Stadtrat der Landeshauptstadt München

Der Vorsitzende Die Referentin

Prof. Dr.(I) MerkOber-/Bürgermeister Stadtbaurätin

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IV. Abdruck von I. mit III.über den Stenographischen Sitzungsdienst

an das Direktorium Dokumentationsstellean das Revisionsamtan die Stadtkämmereimit der Bitte um Kenntnisnahme.

V. Wv. Planungsreferat I/11-3zur weiteren Veranlassung.

Zu V.: 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweit- schrift wird bestätigt.

2. An den Bezirksausschuss 133. An das Baureferat4. An das Kommunalreferat GV und RV5. An das Kreisverwaltungsreferat6. An das Kulturreferat7. An das Referat für Arbeit und Wirtschaft8. An das Referat für Bildung und Sport9. An das Referat für Gesundheit und Umwelt10. An das Sozialreferat11. An die Stadtwerke München GmbH12. An das Planungsreferat HA I/01-BVK, HA I/2, HA I/313. An das Planungsreferat HA II, HA II/01,HA II/3, HA II/514. An das Planungsreferat HA III15. An das Planungsreferat HA IV/3, HA IV/5, HA IV/616. An das Planungsreferat SG 3

mit der Bitte um Kenntnisnahme

17. Mit Vorgang zurück zum Planungsreferat HA I/11-3

Am ............Planungsreferat HA I/11-3

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LandeshauptstadtMünchenReferat für Stadtplanungund Bauordnung

Begründung zur Flächennutzungsplan-Änderung II/14

Oberföhringer Straße (östlich), Johanneskirchner Straße (südlich),Effnerstraße (westlich) - ehemalige Ziegelei Deck(Parallelverfahren mit Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1987)

Lage im StadtgebietAusgangslage und Anlass der Änderung

Das Planungsgebiet liegt am nordöstlichen Stadtrand von München, östlich anschließend an den alten Dorfkern von Oberföhring im 13. Stadtbezirk Bogenhausen. Im Norden wird es von der Johanneskirchner Straße und im Osten von der Effnerstraße begrenzt.Auf dem zur Überplanung anstehenden Gelän-de wurde bis in die Mitte des letzten Jahrhun-derts noch eine Ziegelproduktion betrieben. Im Planungsgebiet befinden sich heute noch Reste der Betriebsgebäude wie das Maschinenhaus und offene Trockenstadel. Derzeit werden die unbebauten Bereiche im Wesentlichen landwirt-schaftlich genutzt.

Das Planungsgebiet ist durch Buslinien an das öffentliche Verkehrsnetz und den S-Bahnhof Johanneskirchen angebunden. Des Weiteren ist eine Verlängerung der Trambahnlinien am Effnerplatz geplant; eine Haltestelle wird in fuß-läufiger Entfernung zum Planungsgebiet an der Kreuzung Johanneskirchner Straße / Cosima-straße liegen.

Die Anbindung des zu überplanenden Berei-ches an das übergeordnete Straßenverkehrs-netz ist mit den vorhandenen angrenzenden Straßen unmittelbar gegeben.

Im geltenden Flächennutzungsplan mit inte-grierter Landschaftsplanung ist der nördliche Bereich des Planungsgebietes als Allgemeines Wohngebiet, der südliche Teil als Allgemeine

Grünfläche und wegen der dort vorhandenen wertvollen ökologischen Potenziale, mit Nut-zungsbeschränkungen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Land-schaft sowie als Ökologische Vorrangfläche dargestellt. Entlang der Effnerstraße, die als überörtliche Hauptverkehrsstraße dargestellt ist, verläuft eine örtliche Grünverbindung. West-lich des Planungsgebietes schließt der Ortskern von Oberföhring an, der als Besonderes Wohn-gebiet dargestellt ist. Südlich des Planungsgebietes verläuft die Übergeordnete Grünbeziehung Isartal - Ober-föhring - Johanneskirchen.

Flächen mit Bodenbelastungen sind im Pla-nungsbereich nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vorhanden.

Planungsziele und beabsichtigte Darstel-lung

Im Jahr 2006 wurde für den Planungsbereich ein städtebaulicher und landschaftsplanerischer Planungsworkshop durchgeführt. Unter Zugrun-delegung des im Flächennutzungsplan bereits formulierten Planungsziels einer Wohnnutzung sollte ein geeigneter städtebaulich-landschafts-planerischer Entwurf entwickelt werden, der auch bereits die erforderlichen sozialen Infra-struktureinrichtungen berücksichtigt. Das Er-gebnis des Planungsworkshops bildet die Basis für die vorliegende Änderung des Flächennut-zungsplans mit integrierter Landschaftsplanung.

Im Rahmen der Änderung des Flächennut-zungsplans erfolgt eine Anpassung der Darstel-lung des südlichen Siedlungsrandes des Allge-meinen Wohngebiets entsprechend der kamm-förmigen Ausformung des städtebaulichen Ent-wurfs. Gleichzeitig wird die Allgemeine Grünflä-che in die großzügigen Hofbereiche nach Nor-den hin ausgedehnt, um eine Verzahnung der geplanten Bebauung und den Grün- und Frei-flächen zu erreichen. Zur Anbindung der Berei-che östlich der Effnerstraße an die zentralen Grünflächen und zur weiteren Anbindung nach Westen erfolgt eine Verlegung der Örtlichen Grünverbindung entlang der Johanneskirchner Straße in das Planungsgebiet.

/home/stefan.kling/Desktop/texte/2_nordost/2_1/2_1_wa/2_1_wa_2/FNP_Aend Ziegelei_Deck/endg_erlaeuterung_ziegelei_deck_a4_txt.odt

Anlage 1

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Die Darstellung von Nutzungsbeschränkungen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft auf der Allgemei-nen Grünflächen wird beibehalten.

Auswirkungen der Planung

Aufgrund der Beibehaltung der bereits im gel-tenden Flächennutzungsplan dargestellten Pla-nungsziele Allgemeines Wohngebiet / Allgemei-ne Grünfläche sind keine maßgeblichen, grund-sätzlich neu abzuwägenden Auswirkungen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung zu erwarten.

Im Wesentlichen stellen sich diese wie folgt dar:

– Verkehrliche Belastung:Das umgebende Straßennetz ist entspre-chend qualifiziert, und kann den durch die Umsetzung der Planung zu erwartenden zu-sätzlichen Verkehr aus dem Planungsgebiet aufnehmen.

– Grün- und Freiflächen:Durch die Schaffung einer zentralen, lärm-abgeschirmten, öffentlichen Grünfläche kann den künftigen Bewohnerinnen und Be-wohnern ein Treffpunkt mit vielfältigen Erho-lungsmöglichkeiten angeboten werden. Durch den kammförmig ausgebildeten Sied-lungsrand wird eine Verzahnung von Wohn- und Freiflächennutzung sowie die Durchläs-sigkeit des Planungsgebiets und Verknüp-fung mit der Umgebung angestrebt.

– Soziale InfrastrukturDie erforderlichen Einrichtungen für die so-ziale Infrastruktur werden im Rahmen der Planung berücksichtigt und in die geplante Wohnnutzung unter Berücksichtigung der Verkehrslärmsituation verträglich integriert.

Umweltbericht

Anlass und Ziele der Änderung des Flächen-nutzungsplans mit integrierter Landschafts-planungZu Standort, Anlass, Art und Umfang sowie Aus-wirkungen der Planung wird auf die vorangegan-genen Ausführungen verwiesen.

Darstellung der in einschlägigen Fachgeset-zen und Fachplänen festgelegten Ziele des UmweltschutzesDer Änderungsbereich des Flächennutzungspla-nes umfasst eine früher als Ziegelei und nun großteils landwirtschaftlich genutzte Fläche. Die Darstellung als Allgemeines Wohngebiet ermög-

licht eine städtebauliche Nachverdichtung inner-halb des Stadtgebiets München.Dies entspricht den im Landesentwicklungspro-gramm Bayern für eine nachhaltige Siedlungsent-wicklung formulierten Zielen, den raumstrukturel-len Entwicklungszielen des Regionalplans Mün-chen sowie auch den Bestimmungen des § 1a Abs. 2 Baugesetzbuch hinsichtlich der Nach-verdichtung und des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden.

Bestandsaufnahme und Bewertung der Um-weltauswirkungen auf der Ebene des Flächen-nutzungsplans mit integrierter Landschafts-planung einschließlich der Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Betroffene SchutzgüterDie Betroffenheit der Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft und Stadtbild/ Landschaftsbild, Kultur und sonstige Sachgüter wird nachfolgend dargelegt.

Schutzgut MenschDie Planungsziele Allgemeines Wohngebiet und Allgemeine Grünfläche, die bereits im geltenden Flächennutzungsplan dargestellt sind, werden beibehalten und ändern sich nur in ihrer flächigen Abgrenzung. Durch die geplante Verzahnung von Siedlung und öffentlichen Grünflächen sowie de-ren Anbindung an die Übergeordnete Grünbezie-hung Isartal - Oberföhring - Johanneskirchen ste-hen den zukünftigen Bewohnerinnen und Bewoh-nern gute Möglichkeiten in Form von lärmabge-schirmten, zentralen, öffentlichen Grünflächen für die Naherholung zur Verfügung.Auf das Planungsgebiet wirken die Lärmimmissio-nen der vorhandenen angrenzenden Straßen ein. Infolge des hohen Kfz-Verkehrsaufkommens treten beträchtliche Lärmbelastungen auf. Im Hin-blick auf den Verkehrslärm ist die Verträglichkeit mit den geplanten Nutzungen zu gewährleisten.Zur Ermittlung der Auswirkungen auf das Pla-nungsgebiet wurde ein schalltechnisches Gutach-ten erstellt. Dieses kommt zusammenfassend zu dem Ergebnis, dass für die besonders betroffe-nen Bereiche geeignete Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung fest-zusetzen sind.

Schutzgut Tiere und PflanzenUm negative Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen auszuschließen, ist im Rah-men der verbindlichen Bauleitplanung über ent-sprechende Festsetzungen sicherzustellen, dass wertvoller Baumbestand und Biotope erhalten bleiben. Unvermeidbare Eingriffe sind über ent-sprechende Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen zu kompensieren.

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Schutzgut BodenDer Boden im Planungsgebiet ist anthropogen überformt. Besonders im Bereich der ehemaligen Ziegeleigebäude ist überwiegend mit einge-schränkt verwertungsfähigem, teilweise durch Schadstoffe vorbelastetem Material zu rechnen. In der verbindlichen Bauleitplanung ist der Um-gang mit vorbelastetem Boden und die Entsor-gung zu regeln. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist dies technisch zu bewältigen.

Schutzgut WasserInnerhalb des Planungsbereiches sind keine Oberflächengewässer vorhanden.Die Versickerung des Niederschlagswassers und der Umgang mit dem Grundwasser sind in der verbindlichen Bauleitplanung zu regeln. Die ge-plante Entsorgung von vorbelastetem Boden wirkt sich positiv aus.Um durch die geplante Bebauung und Versieg-lung keinen wesentlichen Flächen- und Funkti-onsverlust von Grundwasserneubildungsflächen zu verursachen, ist im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung das Maß der Nutzung entspre-chend zu beschränken.

Schutzgut KlimaAufgrund der Beibehaltung der Planungsziele All-gemeines Wohngebiet / Allgemeine Grünfläche sowie deren Größenverhältnissen und des insge-samt hohen Grünflächenanteils sind keine erheb-lichen Beeinträchtigungen bezüglich des Schutz-guts Klima zu erwarten.

Schutzgut LuftDas Planungsgebiet ist v.a. aufgrund des Kfz-Verkehrs der angrenzenden Straßen aus lufthy-gienischer Sicht vorbelastet. Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sind jedoch keine si-gnifikant erhöhten Zusatzbelastungen auf die an-grenzenden Nutzungen im Vergleich zu den Dar-stellungen im geltenden Flächennutzungsplan zu erwarten.

Schutzgut Landschaft / StadtbildDie Reste der Ziegelei Deck sind im Gebiet prä-gende Bauwerke und stellen neben den Resten der Ziegelei Haid (Cosimastraße) die letzten Zeugnisse der bis in die 60er Jahre florierenden Ziegelindustrie im Münchner Nordosten dar. Wei-tere landschaftsbildprägende Strukturen im Ge-biet sind Gehölze und Bäume. In der verbindli-chen Bauleitplanung ist zu klären, ob Teile der Bauwerke zur Erinnerung an die frühere Nutzung erhalten werden können.Außerdem ist in der verbindlichen Bauleitplanung eine gute Ein- und Durchgrünung zur Gestaltung des Wohngebietes und Einbindung in die Umge-bung festzusetzen.

Schutzgut Kultur und sonstige SachgüterIm Planungsgebiet selbst befinden sich keine Bo-dendenkmäler.Sonstige Kultur- und Sachgüter sind im Planungs-gebiet nicht vorhanden.

Wechselwirkungen der Schutzgüter unterein-anderDie Baumaßnahmen führen in ihrer Gesamtheit zu unterschiedlichen Wechselwirkungen zwi-schen den Schutzgütern. Die voraussichtliche Entsorgung von vorbelasteten Böden verbessern die Substratverhältnisse und eine eventuelle lang-fristige Gefährdung des Grundwassers wird da-durch verringert. Mit der Sicherung und Entwick-lung wertvoller Grünbestände wird das Stadt- und Landschaftsbild positiv beeinflusst. Entschei-dungserhebliche negative Wechselwirkungen als Folge der Änderung des Flächennutzungsplanes sind nicht absehbar.

Prognose bei Nichtdurchführung der PlanungFür das Verfahren zur Änderung des Flächennut-zungsplanes leitet sich die „Nullvariante“ aus den Darstellungen des derzeit gültigen Flächennut-zungsplanes ab. Da auch hier neben der Allge-meinen Grünfläche mit Nutzungsbeschränkungen ein Allgemeines Wohngebiet dargestellt ist, ist ebenfalls mit einer Inanspruchnahme von zur Zeit unbebauten Bereichen zu rechnen. Bei Nicht-durchführung der Planung würde voraussichtlich eine andere städtebauliche Ausformung des süd-lichen Siedlungsrandes erfolgen.

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verrin-gerung und zum AusgleichIm Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ist eine kompakte flächensparende Lösung zu entwi-ckeln, die die weitgehende Sicherung der wertvol-len Bäume sowie der Biotopbereiche südlich des Planungsgebietes ermöglicht. Der verursachte ausgleichspflichtige Eingriff in Natur und Land-schaft ist auf geeigneten Flächen zu kompensie-ren.Alternative PlanungsmöglichkeitenAufgrund der grundsätzlich bereits erfolgten Ab-wägung einer Wohnnutzung an dieser Stelle wur-den für den Planungsbereich keine alternativen Nutzungen untersucht.

Methodisches Vorgehen und technische SchwierigkeitenHinsichtlich der laut BauGB geforderten „Be-schreibung der wichtigsten Merkmale der verwen-deten technischen Verfahren“ wird auf die im Zuge der Umweltprüfung durchgeführten Fach-gutachten verwiesen.

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Maßnahmen zur Überwachung auf der Ebene des Flächennutzungsplans mit integrierter LandschaftsplanungDas Verfahren zur Änderung des Flächennut-zungsplanes wird in einem Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grün-ordnung Nr. 1987: Oberföhringer Straße (östlich), Johanneskirchner Straße (südlich), Effnerstraße (westlich), (ehemalige Ziegelei Deck) durchge-führt. Bezüglich der durchzuführenden Überwa-chungsmaßnahmen wird daher auf die im Um-weltbericht zum Bebauungsplan Nr. 1987 ge-nannten Maßnahmen verwiesen.

Allgemein verständliche ZusammenfassungDa die im geltenden Flächennutzungsplan mit in-tegrierter Landschaftsplanung dargestellten Pla-nungsziele Allgemeines Wohngebiet / Allgemeine Grünfläche mit Nutzungsbeschränkungen in der Flächennutzungsplanänderung erhalten bleiben und sich nur deren flächige Abgrenzung ändert, sind keine maßgeblichen, grundsätzlich neu ab-zuwägenden Auswirkungen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung zu erwarten.

Als Ergebnis des vorliegenden Umweltberichtes ist festzustellen, dass bei der Umsetzung der Flä-chennutzungsplanänderung keine unzumutbaren oder verbleibenden erheblichen und nachhaltigen Umweltauswirkungen im Sinne der einzelnen Um-weltfachgesetzgebungen zu erwarten sind, sofern auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung entsprechende Festsetzungen zu Schallschutz-maßnahmen, zum Umgang mit vorbelastetem Bo-den und der entsprechenden Entsorgung festge-setzt werden. Unvermeidbare Eingriffe v.a. be-züglich des Schutzgutes Tiere und Pflanzen sind über entsprechende Ausgleichs- bzw. Ersatzmaß-nahmen zu kompensieren.Das Vorhaben stellt aus umweltfachlicher Sicht eine städtebauliche Maßnahme dar, die dem Prinzip der geordneten städtebaulichen Entwick-lung bei gleichzeitiger Beachtung der Umwelt schützenden Belange Rechnung trägt.

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Planentwurf zur Flächennutzungsplan-Änderung II/14

Oberföhringer Straße (östlich), Johanneskirchner Straße (südlich),Effnerstraße (westlich) - ehemalige Ziegelei Deck(Parallelverfahren mit Bebauungsplan Nr. 1987)

Vorhandene Nutzungenim Planungsgebiet:

- Allgemeines Wohngebiet- Allgemeine Grünfläche

Überlagernde Darstellungen im in-tegrierten Landschaftsplan:

- Flächen mit Nutzungsbeschrän-kungen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

- Örtliche Grünverbindung

Umgriff Planungsgebiet

Geltender StandM 1 : 10 000

Geplante Nutzungenim Planungsgebiet:

- Allgemeines Wohngebiet- Allgemeine Grünfläche

Überlagernde Darstellungen im in-tegrierten Landschaftsplan:

- Flächen mit Nutzungsbeschrän-kungen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

- Örtliche Grünverbindung

Umgriff Planungsgebiet

Beabsichtigte DarstellungM 1 : 10 000

Landeshauptstadt MünchenReferat für Stadtplanung und Bauordnung HA I/416.11.2009

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Planentwurf zur Flächennutzungsplan-Änderung II/14

Oberföhringer Straße (östlich), Johanneskirchner Straße (südlich),Effnerstraße (westlich) - ehemalige Ziegelei Deck(Parallelverfahren mit Bebauungsplan Nr. 1987)

Legende

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Anlage 2

Flächennutzungsplanänderungfür den Bereich II/14Oberföhringer Straße (östlich), Johanneskirchner Straße (südlich), Effnerstraße (westlich) - ehemalige Ziegelei Deck

Planungsgebiet

M 1 : 25.000

08.06.2010Landeshauptstadt MünchenReferat für Stadtplanung und BauordnungStadtentwicklungsplanung HA I/42

Lageplan0 250 500 1.000 Meter

Bogenhausen