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r_miini region_d.doc Seite 1 von 13 Richtlinie für das Coop Gütesiegel "Miini Region" Information: OB CM/Beschaffung Frische 2 Tel: +41 61 336 71 66 E-Mail: [email protected] Genehmigt durch: Coop, Dir. 3 CCM / Beschaffung, 30.06.2015 (ergänzt 18.10.2016) (ersetzt Version vom 19. August 2014 und Richtlinie Bio Regio-Produkte vom 12. Juli 2011) Sprachen: deutsch, französisch, italienisch 1. Ziel Diese Richtlinie regelt den Umgang mit dem Coop Gütesiegel "Miini Region" (GS MR). Mit dem GS MR verfolgt Coop folgende Ziele: Förderung der regionalen Wertschöpfung in der Schweiz durch die Unterstützung von regionalen Produkten, Bauern, Verarbeitern und Lieferanten; Steter Aufbau eines Netzwerks von regionalen Produzenten, die qualitativ überzeugende MR Produkte für Coop produzieren; Förderung eigenständiger, qualitativ hochwertiger Produkte, welche dem Bedürfnis der Kunden nach regionalen Produkten entsprechen; Erfüllen der Kundenerwartungen an regionale Produkte betreffend die regionale Wert- schöpfung, die Herkunft der Rohstoffe, die Transportwege sowie die transparente Infor- mation darüber; Langfristiger und gezielter Einbezug der Regionalität ins Coop Sortiment; Zusätzliche Differenzierung und zusätzlicher Imagegewinn für Coop. 2. Geltungsbereich Die Richtlinie ist anwendbar auf regional produzierte Lebensmittel und Blumen und Pflanzen der Coop Eigenmarken Naturaplan und Oecoplan (Bio-MR Produkte) sowie auf Markenpro- dukte, welche unter dem Gütesiegel MR verkauft werden. 3. Definition Region / Regionale Produkte Eine Region ist ein geographisch bestimmter Raum mittlerer Grössenordnung, d.h. zwischen lokaler bzw. kommunaler und nationaler Ebene, der als zusammengehörig angesehen wird, sich also anhand bestimmter Merkmale von anderen abgrenzen lässt. Die MR Produkte sind nicht an Kantons- oder Gemeindegrenzen gebunden, sondern können auch aus Gebieten stammen, welche sich aus Kundensicht nachvollziehbar durch spezifi- sche geschichtliche, kulturelle oder geographische Gegebenheiten definieren. Die Kunden- erwartungen an ein MR Produkt sind je nach Produkt unterschiedlich, ob es sich z.B. um wenig verarbeitete Monoprodukte wie z.B. Milch oder Kartoffeln handelt oder um stark verar- beitete Produkte oder Spezialitäten. Bei der Definition der Regionalität eines MR Produkts ist diesen Kundenerwartungen jeweils Rechnung zu tragen. Die Definition der Herkunfts- sowie der Distributionsregion eines MR Produkts erfolgt immer spezifisch für ein einzelnes Produkt bzw. für einen Produzent/Lieferant, wird mit dem Produ- zent/Lieferant festgelegt und im Formular zur Produktfreigabe "Miini Region" Produkte“ fest- gehalten.

Richtlinie für das Coop Gütesiegel Miini Region und... · muss das Brauwasser aus der Region stammen. Ausnahmen für Bio- und konventionelle Produkte: o Die Ausgangsrohstoffe für

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Richtlinie für das Coop Gütesiegel "Miini Region"

Information:

OB CM/Beschaffung Frische 2

Tel: +41 61 336 71 66 E-Mail: [email protected]

Genehmigt durch:

Coop, Dir. 3 CCM / Beschaffung, 30.06.2015 (ergänzt 18.10.2016) (ersetzt Version vom 19. August 2014 und Richtlinie Bio Regio-Produkte vom 12. Juli 2011)

Sprachen:

deutsch, französisch, italienisch

1. Ziel

Diese Richtlinie regelt den Umgang mit dem Coop Gütesiegel "Miini Region" (GS MR). Mit dem GS MR verfolgt Coop folgende Ziele:

Förderung der regionalen Wertschöpfung in der Schweiz durch die Unterstützung vonregionalen Produkten, Bauern, Verarbeitern und Lieferanten;

Steter Aufbau eines Netzwerks von regionalen Produzenten, die qualitativ überzeugendeMR Produkte für Coop produzieren;

Förderung eigenständiger, qualitativ hochwertiger Produkte, welche dem Bedürfnis derKunden nach regionalen Produkten entsprechen;

Erfüllen der Kundenerwartungen an regionale Produkte betreffend die regionale Wert-schöpfung, die Herkunft der Rohstoffe, die Transportwege sowie die transparente Infor-mation darüber;

Langfristiger und gezielter Einbezug der Regionalität ins Coop Sortiment;

Zusätzliche Differenzierung und zusätzlicher Imagegewinn für Coop.

2. Geltungsbereich

Die Richtlinie ist anwendbar auf regional produzierte Lebensmittel und Blumen und Pflanzen der Coop Eigenmarken Naturaplan und Oecoplan (Bio-MR Produkte) sowie auf Markenpro-dukte, welche unter dem Gütesiegel MR verkauft werden.

3. Definition Region / Regionale Produkte

Eine Region ist ein geographisch bestimmter Raum mittlerer Grössenordnung, d.h. zwischen lokaler bzw. kommunaler und nationaler Ebene, der als zusammengehörig angesehen wird, sich also anhand bestimmter Merkmale von anderen abgrenzen lässt.

Die MR Produkte sind nicht an Kantons- oder Gemeindegrenzen gebunden, sondern können auch aus Gebieten stammen, welche sich aus Kundensicht nachvollziehbar durch spezifi-sche geschichtliche, kulturelle oder geographische Gegebenheiten definieren. Die Kunden-erwartungen an ein MR Produkt sind je nach Produkt unterschiedlich, ob es sich z.B. um wenig verarbeitete Monoprodukte wie z.B. Milch oder Kartoffeln handelt oder um stark verar-beitete Produkte oder Spezialitäten. Bei der Definition der Regionalität eines MR Produkts ist diesen Kundenerwartungen jeweils Rechnung zu tragen.

Die Definition der Herkunfts- sowie der Distributionsregion eines MR Produkts erfolgt immer spezifisch für ein einzelnes Produkt bzw. für einen Produzent/Lieferant, wird mit dem Produ-zent/Lieferant festgelegt und im „Formular zur Produktfreigabe "Miini Region" Produkte“ fest-gehalten.

Richtlinie "Miini Region"

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4. Anforderungen an "Miini Region" Produkte

MR Produkte müssen folgende Kriterien erfüllen:

MR Produkte müssen in einem räumlich definierbaren Gebiet der Schweiz, Fürstentum Liechtenstein oder dem grenznahen Ausland produziert werden (z.B. Tessin, Engadin, Berner Oberland, Seeland, Markgräflerland (D) etc.) und bringen den regionalen Charak-ter zum Ausdruck. Für Betriebe aus dem grenznahen Ausland gilt eine maximale Distanz von 30 km zu Schweizer Grenze.

MR Produkte haben einen starken Bezug zur Region, d.h.:

o regionale Produktion und Verarbeitung des Produkts

o nach Möglichkeit regionale Rohstoffe

o je nach Produkt regional typische Rezeptur

Herstellungs- und Verarbeitungsort:

o Bei verarbeiteten Produkten müssen Produktions- bzw. Verarbeitungsschritte, welche die massgeblichen Produkteigenschaften und Charakteristik des Produkts bestimmen und mindestens 2/3 der Wertschöpfung generieren, innerhalb der de-finierten Region erfolgen. Dies muss durch das Formular "Wertschöpfungsbe-rechnung "Miini Region" Produkte belegt werden (s. Beilage). Eine reine Konfek-tionierung, Abfüllung oder Verpackung genügt hierzu nicht.

o Bei Blumen und Pflanzen sowie Früchten und Gemüsen muss mindestens 80% des Pflanzenwachstums in der Herkunftsregion erfolgen.

o Konfektionierung, Abfüllung oder Verpackung können ausnahmsweise ausserhalb der Region stattfinden. Dies muss bei Naturaplan Bio-Produkten auf der Produkt-etikette deklariert werden.

Herkunft der Rohstoffe:

o Bei Lebensmitteln aus nur einem Rohstoff wie Milch, Früchte oder Gemüse muss der Rohstoff zu 100% aus der definierten Region stammen.

o Bei konventionellen zusammengesetzten Lebensmitteln müssen insgesamt min-destens 80% der landwirtschaftlichen Rohstoffe aus der Region stammen, bei Bio-Lebensmitteln mindestens 90%.

o Zusätzlich müssen bei zusammengesetzten Lebensmitteln der Hauptrohstoff (Zutat landwirtschaftlichen Ursprungs mit dem grössten Mengenanteil in der Re-zeptur) sowie die namensgebenden Rohstoffe, welche typisch für die Region sind (z.B. Kirschen in "Baselbieter Kirschjogurt"), aus der Region stammen. Nur wenn letztere nachweislich nicht in der Region beschafft werden können, dürfen diese aus anderen Regionen der Schweiz beschafft werden (z.B. Nüsse für "En-gadiner Nusstorte"). Ein Import ist nicht erlaubt. Andere namensgebende Rohstof-fe (z.B. Erdbeeren in "Berner Oberländer Erdbeerjogurt") müssen nicht aus der Region, jedoch aus der Schweiz stammen. Nur namensgebende Rohstoffe, wel-che aus klimatischen Gründen nicht in der Schweiz produziert werden können (z.B. Vanille, Zimt, Kaffee, Kakao etc.), dürfen importiert werden. Bei Bio-Produkten müssen der Hauptrohstoff und die namensgebenden Bestandteile immer aus der Region kommen (z.B. ein Naturaplan Miini Region Bio-Vanille Jogurt ist daher nicht möglich).

Ausnahmen für konventionelle Produkte:

o Zucker, Kaffee, Braumalz, Hopfen und Brauhefe müssen nicht aus der Region stammen, denn hier gibt es keine regionale Produktionen. Verwendet werden

Richtlinie "Miini Region"

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muss in der Schweiz verarbeiteter Rübenzucker. Zucker gilt ausserdem nicht als Hauptzutat (auch bei hohem Anteil wie z.B. in Sirup oder Konfitüre). Bei Bier muss das Brauwasser aus der Region stammen.

Ausnahmen für Bio- und konventionelle Produkte:

o Die Ausgangsrohstoffe für regionale Blumen und Pflanzen sowie Früchten und Gemüse wie Samen und Jungpflanzen sowie die Erde von Topfpflanzen müssen nicht zwingend aus der Region bzw. nicht aus der Schweiz stammen.

Vorgaben bei Fleischwaren und Fisch:

Die Tiere werden gemäss der folgenden Angaben auf dem Aufzuchtbetrieb gehalten:

o Muni, Rinder und Ochsen mindestens die letzten 5 Monate

o Kälber ab der 6. Lebenswoche

o Kühe und Mutterschafe mindestens das letzte Lebensjahr

o Mastschweine ab 30 kg

o Zuchtschweine mindestens die letzten 6 Lebensmonate

o Lämmer mindestens die letzten 3 Lebensmonate

o Poulet und Truten ab der 1. Lebenswoche

o Pferde mindestens die letzten 5 Monate

o Gitzi ab dem 10. Tag nach der Geburt

o Damhirsche mindestens die letzten 4 Lebensmonate

o Zuchtfische mind. ab 100g pro Jungfisch

o Übrige Tierarten mindestens die Hälfte der Lebenszeit

MR Produkte können sowohl aus konventioneller wie auch aus biologischer Produktion stammen. Bio-Produkte müssen immer die Anforderungen der Bio Suisse-Richtlinie er-füllen.

Die Transportwege (gemäss S. 10) sind möglichst kurz zu halten.

Die Herkunft aller Rohstoffe sowie der Verarbeitungsort muss gegenüber Coop im "For-mular zur Produktfreigabe Miini Region Produkte" offengelegt werden. Die "Formulare zur Produktfreigabe für Miini Region Produkte" werden beim Coop Purchasing Product Manager/in (PPM) abgelegt. Bei Bio-MR Produkten geht eine Kopie an Bio Suisse (Ver-sand durch OB CM/Beschaffung Frische 2).

Vor der Listung meldet der Lieferant jedes MR Produkt bei q.inspecta an und stellt die notwendigen Informationen zur Verfügung. q.inspecta prüft das Gesuch und erteilt die Produktfreigabe. Innerhalb von einem Jahr erfolgt bei jedem Lieferant eine Kontrolle und anschliessende Zertifizierung durch q.inspecta (siehe Kap. 10. "Kontrollen").

Über allfällige Ausnahmen von diesen Anforderungen entscheidet die OB CM/Beschaffung Frische 2, bei Bio-MR Produkten die Bio Suisse. Ausnahmen müssen durch die OB CM/Beschaffung Frische 2 bzw. Bio Suisse schriftlich bewilligt werden. Ausnahmebewilli-gungen sind zeitlich befristet und können maximal für 1 Jahr erteilt werden. Sie müssen in-nerhalb dieses Zeitraums neu überprüft und allenfalls neu beantragt werden. Der PPM führt eine zentrale Liste über alle erteilten, befristeten Ausnahmebewilligungen und stellt das Con-trolling sicher.

Für MR Produkte, welche zum Zeitpunkt der Verabschiedung dieser Richtlinie bereits im Sor-timent waren, gilt eine Übergangsfrist bis 31.12.2017 bis sie die Anforderungen dieser Richtlinie erfüllen müssen, insbesondere das Vorliegen des "Formulars zur Produktfreigabe Miini Region Produkte" sowie die Kontrolle und Freigabe durch q.inspecta. Für Fleisch- und

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Charcuterieprodukte gilt betreffend die Aufzucht der Tiere eine Übergangsfrist bis 31.12.2019 (s. Kap. 10 "Kontrollen).

Diese Anforderungen können aufgrund neuer Erkenntnisse weiterentwickelt werden. Eine Änderung der Anforderungen muss jeweils gegenüber den Produzenten/Verarbeitern und Bio Suisse kommuniziert werden.

5. Produktentwicklung

Das regionale Coop Category Management (CCM) ermittelt in Absprache mit dem nationalen CCM und dem PPM geeignete regionale Produkte und die entsprechenden Lieferanten und Produktionsbetriebe. Die Produktentwicklung der MR Bio-Produkte erfolgt wie bei anderen Naturaplan-Produkten mit Betty Bossi Food Consulting.

6. Kennzeichnung, Verpackung und Auslobung am POS

Für die Kennzeichnung, Verpackung und Auslobung von MR Produkten gibt es folgende Va-rianten:

Unverarbeitete konventionelle MR Produkte können unverpackt verkauft und am POS lediglich mit einem Aufstecker als MR Produkte gekennzeichnet werden (v.a. konven-tionelle Früchte und Gemüse).

Verarbeitete konventionelle MR Produkte werden in der Originalverpackung unter der Marke des Herstellers angeboten. Kombinationen mit externen Gütesiegeln wie Suis-se Garantie, Schweizer Pärke, Regionalmarken etc. sind möglich, nicht jedoch die Kombination mit Coop-Marken wie z.B. Pro Montagna. Das "Miini Region" Logo kann entweder direkt auf der Verpackung angebracht werden und/oder es wird ein ent-sprechender Aufstecker am Regal angebracht.

Bio-MR Produkte werden immer verpackt oder bei Früchten und Gemüsen im Offen-verkauf mit einem Aufkleber gekennzeichnet. Die Region des Produktes wird auf der Frontseite der Verpackung oder auf der Etikette ausgelobt. Nach Möglichkeit wird die Regionalität der Produkte zusätzlich auch am POS kommuniziert (z.B. Aufstecker).

Wird die Regionalität durch einen Aufstecker am POS kommuniziert, muss die korrekte Um-setzung durch das Verkaufspersonal gewährleistet werden, insbesondere bei konventionel-len MR Produkten, welche nicht verpackt oder auf der Verpackung nicht als solche gekenn-zeichnet sind. Das Personal erhält hierzu durch das regionale CCM verkaufsstellen-spezifische Listen mit dem Sortiment an MR-Produkten und wird entsprechend geschult.

7. Distribution

Die Distribution der MR Produkte erfolgt in der Herkunftsregion oder in einer grösseren Re-gion mit klarem Bezug zur Herkunftsregion. Die Festlegung der Distributionsregion erfolgt spezifisch pro Produkt auf Vorschlag durch das regionale CCM unter Berücksichtigung der Kundenerwartung an das jeweilige MR Produkt (Verarbeitungsgrad, Spezialität etc.), wird im "Formular zur Produktfreigabe Miini Region Produkte" festgehalten und wird nach Erfüllung aller Voraussetzungen vom PPM freigegeben.

Nicht möglich ist die gleichzeitige Vermarktung eines MR Produktes als nationales Produkt in den übrigen Regionen der Schweiz (Ausnahme: Früchte & Gemüse, Blumen & Pflanzen).

Für Früchte und Gemüse sowie Blumen und Pflanzen erfolgt die Einteilung der Schweiz in Beschaffungs- bzw. Distributionsregionen durch den PPM, in Absprache mit dem CCM und

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der OB CM/Beschaffung Frische 2. Ziel ist eine möglichst flächendeckende Versorgung der Schweiz mit regionalen Früchten und Gemüse sowie Blumen und Pflanzen sowohl in kon-ventioneller wie auch in Bio-Qualität bei gleichzeitig möglichst geringer Distanz zwischen Produzent und Verkaufsstelle. Die Beschaffungs- bzw. Distributionsregionen mit den jeweili-gen Produzenten sind auf einer separaten Karte festgehalten, welche Bestandteil dieser Richtlinie ist. Die Karte wird jährlich aktualisiert.

8. Logistik

Coop ist bestrebt, die MR Produkte auf möglichst kurzen Transportwegen in die Verkaufs-stellen zu befördern. Grundsätzlich werden die prozessunterstützenden Logistikwege (via regionale Verteilzentralen) genutzt, da diese ökologisch möglichst optimiert sind. Direktliefe-rungen in die Verkaufsstellen sind ebenfalls möglich, sofern für das jeweilige Produkt und von der Logistik des Lieferanten her ökologisch sinnvoll. Über den geeigneten Logistikweg entscheidet der Coop PPM zusammen mit dem regionalen/nationalen Disponenten und dem Lieferanten unter Berücksichtigung der "Richtlinie Logistikprozess für "Miini Region"-Artikel". Der Logistikweg wird im "Formular zur Produktfreigabe Miini Region Produkte" festgehalten.

9. Neuheiten- und Werbebeiträge

Für MR Produkte werden weder Neuheiten- noch Werbebeiträge verrechnet.

10. Kontrollen

Kontrolle und Lizenzierung der Produkte und Produzenten:

Produzenten von MR Produkten (Lieferanten, Hersteller) garantieren die separate Sammlung und Verarbeitung der Rohstoffe aus der Region sowie die Herstellung in der Region gemäss der vorliegenden Richtlinie im "Formular zur Produktfreigabe Mii-ni Region Produkte“. Alle regionalen landwirtschaftlichen Zutaten und jedes Produkt müssen bis zum Ursprungsort rückverfolgbar sein.

Die Produzenten von konventionellen MR Produkten beauftragen q.inspecta sowohl für die Produktzertifizierung sowie für die zwei Jahre gültige Betriebszertifizierung. Für die Produktzertifizierung wird die Plattform "Inspectanet" der q.inspecta einge-setzt. MR Lieferanten sind in der Pflicht, die für die Zertifizierung erforderlichen Unter-lagen der q.inspecta zur Verfügung zu stellen. Coop hat keinen Zugriff auf diese Do-kumente. Eine Listung der Produkte darf erst nach Zertifizierung durch die q.inspecta erfolgen.

Die erste Betriebskontrolle erfolgt innerhalb eines Jahres nach Unterzeichnung des "Formulars zur Produktfreigabe Miini Region Produkte“ und kann auch im Rahmen sonstiger Kontrollen (z.B. Schweizer Pärke, IG Regionalmarken, etc.) durch von Coop zugelassene Kontrollstellen erfolgen. Der Zertifizierungsentscheid bleibt bei q.inspecta. Für MR Produkte, welche zum Zeitpunkt der Verabschiedung dieser Richtlinie bereits im Sortiment waren, gilt eine Übergangsfrist bis 31.12.2017. Für die spezifischen Vorgaben hinsichtlich der Aufzucht von Tieren (Kapitel 4) gilt für beste-hende Produkte eine Übergangsfrist bis 31.12.2019, sofern belegt werden kann, dass diese Rohstoffe momentan nicht in ausreichender Menge in der Region zur Verfü-gung stehen.

Eine Kopie der Zertifizierungbestätigung geht jeweils an den zuständigen Einkäufer und ist online in "Inspectanet" einsehbar.

Richtlinie "Miini Region"

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Die Kontrolle und Zertifizierung der Bio-MR Produkte erfolgt im Rahmen der üblichen Organisationen und Strukturen zur Bio Suisse-Zertifzierung.

Zur Überprüfung der vorliegenden Richtlinien muss der Kontrollstelle Zugang zu den Betriebsstätten sowie Einsicht in die Buchführung und in die Belege der Warenfluss-trennung gewährt werden. Für eingesetztes Fleisch und Fisch müssen die Lieferan-ten im Moment der Kontrolle die Nachweisdokumente zur richtlinienkonformen Auf-zucht der Tiere vorhalten.

Die Kosten für die Kontrollen und Zertifizierungen trägt der Produzent.

Kontrollen im Verkauf:

Die Kontrolle der korrekten Umsetzung in den Verkaufsstellen (im Offenverkauf und im SB-Bereich) erfolgt durch die regionale Coop QS.

11. Aufnahme von Miini Region Produkten ins Coop Sortiment

Das regionale CCM stellt Antrag auf Aufnahme ins Sortiment analog dem Prozess "Aufnah-me von Neuheiten". Vor der Übergabe eines MR Produktes in den Zertifizierungsprozess muss das unterzeichnete "Formular zur Produktfreigabe Miini Region Produkte“ durch den PPM an die OB CM/Beschaffung Frische 2 geschickt werden. Diese prüft die Angaben und entscheidet über allfällige Ausnahmen und Auflagen. Nach der Prüfung werden alle Daten durch den PPM zentral erfasst. Der Produzent wird durch den PPM beauftragt, den Zertifizie-rungsprozess bei q.inspecta auszulösen. Nach der Zertifizierung durch q.inspecta erfolgt die definitive Freigabe durch den PPM und das CCM.

12. Umsetzung / Qualitätssicherung

Der Prozess für die Aufnahme von MR Produkten und Lieferanten erfolgt risikobasiert analog zu den Coop-Eigenmarken.

Der PPM stellt sicher, dass bei allen MR Produkten das korrekte Merkmal im EDV-System eingepflegt ist, so dass Sortimentslisten und Umsatzauswertungen automatisiert erstellt wer-den können. Zusätzlich sind sämtliche Zertifizierungsinformationen auf "Inspectanet" verfüg-bar.

Das regionale CCM stellt zu Handen der Verkaufsstellen Listen zur Verfügung, aus denen hervorgeht, welche Produkte in welchen Verkaufsstellen unter "Miini Region" angeboten werden. Zudem sorgt das regionale CCM dafür, dass jede Verkaufsstelle über Unterlagen zur korrekten Umsetzung von "Miini Region" am POS verfügt.

Der PPM stellt die korrekte Umsetzung der vorliegenden Richtlinie sicher, insbesondere das Vorliegen des korrekten und vollständigen "Formulars zur Produktfreigabe Miini Region Pro-dukte“ indem für jedes Produkt, das im EDV-System als MR Produkt geführt wird, regelmäs-sig überprüft wird, ob die Kontroll- und Zertifizierungsbestätigung von q.inspecta vorliegt.

Die nationale QS ist für das Erstellen des Kontroll- und Sanktionsreglements für die Kontrolle und Zertifizierung der konventionellen MR Produkte durch q.inspecta verantwortlich. Die Nachverfolgung bei Abweichungen erfolgt durch die q.inspecta.

Die regionale Coop QS überprüft die korrekte Umsetzung im Rahmen der internen Verkaufs-stellenaudits.

Richtlinie "Miini Region"

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Anhang: Formular zur Produktfreigabe "Miini Region" Produkte

der Firma.....................................................................................................................................

Anschrift......................................................................................................................................

Coop Kreditoren-Nummer (falls vorhanden)...............................................................................

Produktbezeichnung….…………….……….…………………………………………………..……..

Coop Artikel-Nummer (falls vorhanden)......................................................................................

Aus der Region...........................................................................................................................

Beim vorliegenden Formular zur Produktfreigabe handelt es sich um eine Zusatzvereinba-rung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Warenlieferungen (AGW) mit Coop und den sonstigen vertraglichen Vereinbarungen zwischen den beteiligten Parteien.

1. Die obengenannte Firma hat die Coop-Richtlinie für das Gütesiegel "Miini Region" erhal-ten und verpflichtet sich, die darin erwähnten Bestimmungen einzuhalten.

2. Sie verpflichtet sich, für die Zertifizierung der "Miini Region" Produkte einen entsprechen-den Vertrag mit q.inspecta (bei konventionellen Produkten) bzw. mit einer von Bio Suisse (bei Bio-Produkten) zugelassenen Kontroll- und Zertifizierungsstelle abzuschliessen und die aus den Kontrollen und Zertifizierung entstehenden Kosten jeweils fristgerecht zu be-gleichen. Die erste Betriebskontrolle und -zertifizierung erfolgt innerhalb eines Jahres nach Unterzeichnung dieses Formulars.

Informationen zur Betriebskontrolle:

a) Die Betriebskontrolle soll durch q.inspecta durchgeführt werden

b) Die Betriebskontrolle soll im Rahmen einer bestehenden Labelkontrolle durch eine andere Kontrollstelle durchgeführt werden

Name Kontrollstelle: ………………………………………………………………………..… Label / Standard: ……………………………………………………………………………...

c) Siehe Produktliste für Miini Region F&G / B&P

d) Zertifizierung ohne Betriebskontrolle nur möglich, wenn folgende Punkte erfüllt: 1. Produzent von Monoprodukten; 2. Keine Verarbeitung (Eier, Honig, frische ganze F&G, B&P); 3. Kein Zukauf von Ware; 4. Nicht Bio-zertifiziert; 5. Nur Lieferung von regionalen Produkten an Coop)

3. Sie akzeptiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der q.inspecta (http://www.bio-inspecta.ch/upload/dokumente/281_20081003103456.pdf)

Angaben zu Herkunft und Regionalität

Das Produkt wird gemäss den Bio Suisse-Richtlinien hergestellt.

Das Produkt entspricht vollumfänglich der Coop-Richtlinie für das Gütesiegel "Miini Regi-on", d.h. insbesonders (zutreffendes ankreuzen):

a1) Das Produkt besteht aus nur einem Rohstoff, dieser stammt zu 100% aus der Region (Name der Region) …………………………(oder in beil. Karte eingezeichnet)

oder

a2) Mindestens 80% der landwirtschaftlichen Rohstoffe (bei Bio-Produkten 90%) für dieses Produkt stammen aus der Region (Name der Region)..................................... (oder in beil. Karte eingezeichnet)

Richtlinie "Miini Region"

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Zusätzlich stammen der Hauptrohstoff ……………………………………….………..…… sowie die namensgebenden Rohstoffe……………………..…….…………………….….., welche typisch für die Region sind, aus der oben angegebenen Region (bei Bio-Produkten alle namensgebenden Rohstoffe)

b) Zusätzlich erfolgen Verarbeitung; Konfektionierung / Abfüllung; Verpa-ckung in der oben angegbenen Region, und zwar in (Standort(e) angeben) …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

Es bestehen folgende Abweichungen zur Coop-Richtlinie für das Gütesiegel "Miini Regi-on":

a) Folgende landwirtschaftlichen Rohstoffe stammen nicht aus der oben angegebe-nen Region (inkl. Angabe von Gewichtsanteil und Herkunftsregion/-land):…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

b) Folgende Verarbeitungs-, Konfektionierungs-, Abfüllungs- oder Verpackungsschrit-te erfolgen nicht in der oben angegebenen Region (Standort(e) angeben)…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

c) Es bestehen folgende sonstige Abweichungen zur Coop-Richtlinie für das Güte- siegel "Miini Region":…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

Alle Änderungen der obenstehenden Angaben werden Coop und q.inspecta (und bei Bio-Produkten Bio Suisse) unverzüglich gemeldet.

Falls die Einhaltung der Coop-Richtlinie für das Gütesiegel "Miini Region" nicht mehr gewähr-leistet werden kann, werden Coop und q.inspecta vorgängig informiert.

Ort, Datum Unterschrift / Firmenstempel Produzent

Ort, Datum Unterschrift Coop PPM

Mitgeltende Beilagen:

Kartenkopie zur Einzeichnung der Herkunftsregion der Rohstoffe und des Verarbei-tungsortes/der Verarbeitungsorte

Angaben zur Distributionsregion, in welcher das MR Produkt gelistet ist, sowie Anga-be des Logistikweges

Formular Wertschöpfungsberechnung "Miini Region" Produkte

Produktliste für Miini Region F&G / B&P

Selbstauskunft

Produkt-Info-Blatt (separat)

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Beilage 1: CH-Karte für die Darstellung der Herkunftsregion der Rohstoffe und des Verarbeitungsortes/der Verarbeitungsorte (nur notwendig, wenn Region nicht mit Worten beschrieben werden kann und dies nicht bereits oben eigetragen ist)

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Beilage 2: Distributionsregion, in welche das MR Produkt gelistet ist, sowie Angabe des Logistikweges (wird von Coop Einkauf ausgefüllt)

Das MR Produkt ist in folgenden Regionen, Subregionen oder VST gelistet: ……..…………………………………….………………………..………………………………………………………………………………………………………….……………………………………………………………………………………………………….………………………………………………………………………………………………………….………………………………………………………………………………………………………….………………………………………………….…………………………………………………….………………………………………...

Die Belieferung der Coop VST erfolgt:

von Produzent via folgende RVZ / NVZ, ab Lager: ………………….…...…………………..

von Produzent via folgende RVZ / NVZ, Crossdocking: ……………….…...………………..

direkt von Produzent in VST

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Beilage 3: Formular Wertschöpfungsberechnung "Miini Region" Produkte (Bitte orange markierten Zellen ausfüllen)

Produktbezeichnung:

Abgabepreis ab Produktion (exkl. Verteillogistik) in CHF: ./. Warenwert Ausnahmen gemäss Kap. 4, die nicht aus der Regi-on stammen müssen (Zucker, Kaffee, Braumalz, Hopfen, Brauhe-fe):

./. Verpackungskosten:

Basis für Wertschöpfungsberechnung in CHF:

./. Warenwert Zutaten von ausserhalb der Region:

./. Wert von weiteren Waren und Dienstleistungen ausserhalb der Region in CHF

Total Wertschöpfung ausserhalb der Region in CHF:

Anteil Wertschöpfung ausserhalb der Region (max. 33%):

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Beilage 4: Produktliste für Miini Region F&G / B&P (nur notwendig, wenn Punkt 2c angekreuzt ist. Betriebe mit über 10 Produkten können die gleichnamige Excel-Tabelle verwenden)

Coop Artikel-Nr.

Produkt Standort Abpackbetrieb

Beschaffungs-region

Betriebskontrolle gewünscht durch:

Betrieb bereits zer-tifiziert gemäss:

Distribution (Region, Subregion, VST)

Logistik (Standort RVZ/NVZ, direkt)

Richtlinie "Miini Region"

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Beilage 5: Selbstauskunft (nur notwendig, wenn die unter Punkt 2d "Betriebskontrolle ohne Zertifizierung" genannten Voraussetzungen erfüllt sind)

Coop Artikel-Nr. Produktbezeichnung Bio-zertifiziert Produkt stammt aus Eigenpro-duktion?

Ja Nein Ja Nein

Ja Nein Ja Nein

Ja Nein Ja Nein

Ja Nein Ja Nein

Ja Nein Ja Nein

Ja Nein Ja Nein

Ja Nein Ja Nein

Ja Nein Ja Nein

Ja Nein Ja Nein

Ja Nein Ja Nein

Bestätigung:

Mit der Unterzeichnung des "Formulars zur Produktfreigabe "Miini Region" Produkte" bestä-tigt der Lieferant, dass die oben gemachten Angaben korrekt sind und die Voraussetzungen für eine Ausnahme von einem Audit erfüllt sind. q.inspecta kann stichprobenweise Audits durchführen, um die gemachten Angaben zu überprüfen. Bei Änderung der oben gemachten Angaben muss q.inspecta unverzüglich informiert werden.