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GV Nr. 24/2013-2018 Seite - 1 - S i t z u n g der Gemeindevertretung der Gemeinde G r ö m i t z Sitzungstag: 18.12.2017 Sitzungslokal Sitzungssaal, Rathaus Sitzungsbeginn: 18.35 Uhr Gesetzliche Mitgliederzahl: 19 Mitglieder Bei Beginn der Sitzung sind anwesend: 18 Mitglieder Der Vorsitzende Bürgervorsteher Bäker, Heinz Die Gemeindevertreter/innen Ansohn, Wolf-Gerhard Dammer, Matthias Faasel, Henning Heuer, Bernd Krause, Heidi Künzel, Rolf Langbehn, Sybill Lenz, Heiko Piechulla, Johann Piechulla, Mechtild Pundt, Manfred Sachau, Jochen Sachau, Karsten Sager, Peter Steensen, Eike Weber, Joachim Wilhelm, Ingo Entschuldigt fehlt: Kapp, Siegfried Außerdem anwesend: Bürgermeister Mark Burmeister Betriebsleiterin Marketing Janina Kononov Betriebsleiter Verwaltung & Finanzen Lars Widder Amtsrat Matthias Bosch Verw.-Angst. Olaf Giese Frank Kuntz, neu gewählter Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Grömitz Uta Sablowski, Verbandsvorsteherin des Zweckverbands Karkbrook Rainer Abelshauser, Mitglied des Seniorenbeirats Verw.-Angst. Anja Lafrentz und Uwe Kapp, Personalrats-/Gesamtpersonalratsmitglieder Marika Blank, Auszubildende Amtsrätin Silke Sommer als Protokollführerin

S i t z u n g - groemitz.eu · Mitglied w.B. Verena Treppe w.B. Ole Sachau Tourismusausschuss Mitglied w.B. Verena Treppe w.B. Kirsten Schlemm Ausschuss für Verkehr, Bauwesen und

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GV Nr. 24/2013-2018 Seite - 1 -

S i t z u n g der Gemeindevertretung der Gemeinde G r ö m i t z

Sitzungstag: 18.12.2017

Sitzungslokal Sitzungssaal, Rathaus

Sitzungsbeginn: 18.35 Uhr

Gesetzliche Mitgliederzahl: 19 Mitglieder

Bei Beginn der Sitzung sind anwesend: 18 Mitglieder

Der Vorsitzende Bürgervorsteher Bäker, Heinz

Die Gemeindevertreter/innen Ansohn, Wolf-Gerhard

Dammer, Matthias

Faasel, Henning

Heuer, Bernd

Krause, Heidi

Künzel, Rolf

Langbehn, Sybill

Lenz, Heiko

Piechulla, Johann

Piechulla, Mechtild

Pundt, Manfred

Sachau, Jochen

Sachau, Karsten

Sager, Peter

Steensen, Eike

Weber, Joachim

Wilhelm, Ingo

Entschuldigt fehlt: Kapp, Siegfried

Außerdem anwesend:

Bürgermeister Mark Burmeister

Betriebsleiterin Marketing Janina Kononov

Betriebsleiter Verwaltung & Finanzen Lars Widder

Amtsrat Matthias Bosch

Verw.-Angst. Olaf Giese

Frank Kuntz, neu gewählter Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Grömitz

Uta Sablowski, Verbandsvorsteherin des Zweckverbands Karkbrook

Rainer Abelshauser, Mitglied des Seniorenbeirats

Verw.-Angst. Anja Lafrentz und Uwe Kapp, Personalrats-/Gesamtpersonalratsmitglieder

Marika Blank, Auszubildende

Amtsrätin Silke Sommer als Protokollführerin

GV Nr. 24/2013-2018 Seite - 2 -

Der Vorsitzende Bürgervorsteher Heinz Bäker eröffnet um 18.35 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, zu der mit Schreiben vom 08.12.2017 frist- und formgerecht eingeladen worden ist und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Zu Punkt 1: Genehmigung der Tagesordnung

Es wird beantragt, die Tagesordnungspunkte 15 bis 17 in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten. Abstimmung: 18 Ja-Stimmen (einstimmig)

Es gilt mithin folgende Tagesordnung:

1. Genehmigung der Tagesordnung

2. Feststellung der Niederschrift über die Sitzung vom 25.09.2017

3. Bekanntgabe der in der Sitzung vom 25.09.2017 im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

4. Einwohnerfragestunde

5. Mitteilungen und Anfragen

6. Zustimmung zur Wahl des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Grömitz mit anschließender Ernennung zum Ehrenbeamten

7. Nachbesetzung von Ausschüssen und Beiräten

8. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018

9. Erlass von Satzungen 9.1 Neufassung der Vergnügungssteuersatzung 9.2 Änderung Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe 9.3 Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe 9.4 Satzung für den Kinder- und Jugendbeirat

10. Änderung der Parkgebührenverordnung für Parkplatzbereiche in den Gemeinden Dahme und Kellenhusen

11. Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben

12. Genehmigung von Schenkungen und Spenden sowie Jahresbericht 12.1 Genehmigung zur Annahme von Schenkungen 12.2 Genehmigung zur Annahme von Spenden 12.3 Jahresbericht

13. Umbau- bzw. Erweiterung des Kinderhauses; Beschluss über Folgekosten

14. Stellungnahme zur überörtlichen Prüfung 2009 – 2015

15. Vertragsangelegenheiten - nicht öffentlich - 15.1 Weiteres Vorgehen zur Vergabe Hotelgrundstück Jachthafen

16. Personalangelegenheiten - nicht öffentlich -

17. Mitteilungen und Anfragen - nicht öffentlich -

18. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

GV Nr. 24/2013-2018 Seite - 3 -

Zu Punkt 2: Feststellung der Niederschrift über die Sitzung am 25.09.2017

Gemeindevertreter Heiko Lenz informiert darüber, dass er am 12.12.2017 ein Schreiben an das Gemeindeprüfungsamt gesendet und um Stellungnahme gebeten hat, ob das unter TOP 10 der letzten Sitzung beschlossene Belassen des für das Jahr 2016 zuviel gezahlten Verlustausgleichs beim Tourismus-Service Grömitz den maßgeblichen Richtlinien für den Betrauungsakt entspricht. Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung am 25.09.2017 werden nicht erhoben; sie gilt damit in der vorliegenden Form als festgestellt. Zu Punkt 3: Bekanntgabe der in der Sitzung vom 15.12.2016 im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

3.1 Das Architekturbüro Rissmann und Spieß wurde beauftragt mit Maßnahmenbeginn Herbst 2018, ein kombiniertes Gebäude für die DGzRS und ein Sanitärgebäude für den Yachthafen in den Planungsphasen 1-8 zu erstellen.

3.2 Die Verwaltung wurde ermächtigt, für die Seebrückensanierung das Büro b&o

Ingenieure mit den Leistungsphasen 5-8 zu beauftragen. a. Betonsanierung b. Austausch des Holzbelags und des Geländers c. Umrüstung der Beleuchtung d. Dalbensanierung Vergabe aufgrund der Ausschreibungsergebnisse. 3.3 Der Stegerneuerung im Yachthafen für die Stege 7, 10 und 11 wurde zugestimmt. 3.4 Der Einführung eines neuen Kassen und Einlasssystems in der Grömitzer Welle wurde

zugestimmt. Zu Punkt 4: Einwohnerfragestunde

Fragen aus dem Kreis der anwesenden Zuhörer werden nicht gestellt. Zu Punkt 5: Mitteilungen und Anfragen

5.1 Mitteilungen

5.1.1 Mietwohnungsbau Mühlenstraße

Bürgermeister Burmeister informiert darüber, dass entsprechend des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 25.09.2017 die alte Ausschreibung aufgehoben wurde. Aktuell läuft die neue Ausschreibung mit deutlich verlängerten Angebotsfristen. Die Resonanz ist viel positiver als bei der ersten Ausschreibung. Bisher wurden für die acht ausgeschriebenen Gewerke 41 Ausschreibungsunterlagen angefordert. Die Submission findet am 29.01.2018 statt. Der Baubeginn für das Gewerk Erdarbeiten ist für den Monat April 2018 geplant. Zeitgleich zur neuen Ausschreibung hat die Abfrage bei den Baugenossenschaften stattgefunden. Mit sechs Wohnungsbaugesellschaften wurde Kontakt aufgenommen, von denen vier wegen der derzeit hohen Baukosten, generell fehlender eigener Möglichkeiten oder Pläne, aber auch wegen anstehender Sanierungen anstelle von Neubaumaßnahmen abgesagt haben. Eine Antwort steht noch aus.

GV Nr. 24/2013-2018 Seite - 4 -

Mit der Baugenossenschaft Neustadt hat bereits ein Gespräch stattgefunden, über dessen Inhalt Bürgervorsteher Heinz Bäker als Vorsitzender des Ausschusses für Verkehr, Bauwesen und Umwelt informiert wurde. Es könnte die Bereitschaft zum Mietwohnungsbau in der Mühlenstraße geben, allerdings nicht als sozialer Wohnungsbau, sondern frei finanziert. Die Gemeinde Scharbeutz hat für ein vergleichbares Objekt bereits ein Finanzierungsmodell, über welches sich Bürgermeister Mark Burmeister informiert hat. Dieses Finanzierungsmodell regelt in einem Kooperationsvertrag die Modalitäten, wie die Gemeinde für einen festgelegten Zeitraum z. B. die Differenz zwischen der Miete im sozialen Wohnungsbau und der ortsüblichen Miete bezuschussen könnte. Hierüber wurde bereits berichtet. 5.1.2 Sammelbox für Hartkunststoffflaschendeckel – „Leben ohne Polio“

Bürgermeister Mark Burmeister berichtet begeistert von dem sehr erfolgreichen Projekt des Rotary Clubs Neustadt, mit gesammelten Hartkunststoffflaschendeckeln weltweit Impfungen gegen Polio zu finanzieren. Die Gemeinde Grömitz beteiligt sich seit Ende 2016 an der Sammelaktion. Sowohl im Eingangsbereich des Rathauses als auch in der Grundschule und im Seniorentreff sind Sammelboxen aufgestellt. Ohne nennenswerten Aufwand für die Gemeinde konnten so bisher rd. 53.000 Deckel mit einem Gewicht von zusammen 106 kg gesammelt werden. Durch diese konnten 320 Schluckimpfungen finanziert werden. 5.1.3 Grömitzer Weihnachtsgrüße

Bürgermeister Mark Burmeister teilt mit, dass auch im laufenden Jahr wieder über 120 Blumengrüße an mindestens 90 Jahre alte Bürger verteilt wurden. Außerdem wurden ebenfalls wieder über 100 Geschenkgutscheine für Kinder verteilt. Diese gingen an Familien, von denen bekannt ist, dass es für diese nicht so einfach ist, Weihnachtsgeschenke zu finanzieren. Beide Aktionen haben viel positive Resonanz erzeugt. Für die mit den Aktionen verbundene Arbeit bedankt er’s ich besonders bei der Verwaltungsangestellten Frau Esther Sablotny von der Wohngeldstelle. Am Mittwoch findet die „Ü90-Party“ im Alloheim statt 5.2 Anfragen

5.2.1 Sachstand ALLRISS

Gemeindevertreter Heiko Lenz bittet um Auskunft, wie der aktuelle Sachstand der Einführung des ALLRISS-Verfahrens ist. Bürgermeister Burmeister erläutert, dass zurzeit die veraltete Homepage der Verwaltungsgemeinschaft neu erstellt wird. Die neue Homepage ist bereits zu 90 Prozent fertig. In der vergangenen Woche hat die 4. Schulung stattgefunden. Die Scharfschaltung des Verfahrens erfolgt aber erst nach der Kommunalwahl. Danach sollen alle Mitglieder der Gemeindevertretungen und Ausschüsse der vier Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft mit der notwendigen Hardware ausgestattet werden. Allerdings haben zwei Gemeinden wegen der zu erwartenden Kosten Bedenken geäußert. Die endgültige Entscheidungsfindung soll nach der Kommunalwahl stattfinden. Bürgervorsteher Heinz Bäker ergänzt, dass das Verfahren dann auch von den Bürgern genutzt werden kann.

GV Nr. 24/2013-2018 Seite - 5 -

5.2.2 Kassensystem der Grömitzer Welle

Gemeindevertreter Heiko Lenz bittet um Auskunft, ob das Kassensystem der Grömitzer Welle geändert wurde. Betriebsleiter Verwaltung & Finanzen Lars Widder berichtet, dass ganz aktuell die Bestätigung der Firma eingegangen ist, dass die Umsetzung der Pläne möglich ist, die Arbeiten aber etwas teurer werden als ursprünglich veranschlagt. Der Auftrag soll kurzfristig erteilt werden, so dass die Umsetzung voraussichtlich im April 2018 erfolgen kann. Auf Nachfrage erläutert er, dass die Arbeiten unter Einschaltung zusätzlichen Personals während des laufenden Betriebes erfolgen werden. 5.2.3 Sitzungsplan 2018

Gemeindevertreter Joachim Weber bittet darum, frühzeitig einen Sitzungsplan für das gesamte Jahr 2018 zu erstellen. Bürgermeister Mark Burmeister erläutert, dass zwar der Tourismusausschuss regelmäßig tagt, so dass die Termine im Großen und Ganzen feststehen, dagegen z. B. der Ausschuss für Verkehr, Bauwesen und Umwelt nur unregelmäßig nach Bedarf. Er schlägt deshalb vor, die Termine der Gemeindevertretung frühzeitig zu terminieren, ebenso den Gemeindewahlausschuss für die anstehende Kommunalwahl und für alle feststehenden Termine einen frühzeitigen Sitzungsplan zu erstellen. Zu Punkt 6: Zustimmung zur Wahl des Ortswehrführers der Freiwilligen

Feuerwehr Grömitz mit anschließender Ernennung zum Ehrenbeamten

Der bisherige Ortswehrführer Jörg Schemmer ist zum 26.07.2017 von seinem Amt zurückgetreten. In der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Grömitz am 10.11.2017 wurde Herr Frank Kuntz zum neuen Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Grömitz gewählt. Die Wahl bedarf der Zustimmung durch die Gemeindevertretung.

Beschluss:

Der Wahl von Frank Kuntz zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Grömitz wird zugestimmt. Abstimmung: 18 Ja-Stimmen (einstimmig)

Bürgermeister Mark Burmeister lobt den persönlichen Einsatz des Gewählten und die Bereitschaft, das verantwortungsvolle Amt zu übernehmen. Herr Kuntz ist bereits seit 1985 in der Freiwillige Feuerwehr aktiv, seit 2010 in Grömitz, wo er zurzeit noch als Gruppenleiter tätig ist. Er überreicht ihm die Ernennungsurkunden und nimmt ihm den Diensteid ab.

GV Nr. 24/2013-2018 Seite - 6 -

Zu Punkt 7: Nachbesetzung von Ausschüssen und Beiräten

Aufgrund des Rücktritts von Frau Marion Lindner als Gemeindevertreterin sowie des wählbaren Bürgers Carolus Behrens sind auf Vorschlag der FWV-Fraktion folgende Wahlstellen in den Ausschüssen und Beiräten neu zu besetzen.

Funktion bisher neu Hauptausschuss

Mitglied Marion Lindner GV Ingo Wilhelm StellvertreterIn GV Ingo Wilhelm GV Heidi Krause

Tourismusausschuss Mitglied Heidi Krause w.B. Sebastian Rieke StellvertreterIn Marion Lindner w.B. Oliver Grünert StellvertreterIn w.B. Sebastian Rieke GV Heidi Krause

Ausschuss für Verkehr, Bauwesen und Umwelt Mitglied Marion Lindner GV Heidi Krause StellvertreterIn w.B. Carolus Behrens w.B. Birgit Wilhelm

Ausschuss für Kultur, Bildung, Sport und Soziales StellvertreterIn Heidi Krause bleibt auch als GV Stellvertreterin

Finanzausschuss StellvertreterIn Marion Lindner GV Ingo Wilhelm

Ortsbeirat Brenkenhagen, Nienhagen, Suxdorf Mitglied Heidi Krause bleibt auch als GV Stellvertreterin

Kindergartenbeiräte Mitglied Marion Lindner w.B. Birgit Wilhelm

Beirat Offene Ganztagsschule Mitglied Marion Lindner w.B. Birgit Wilhelm

Beschluss:

Den vorstehenden Nach- und Umbesetzungen wird zugestimmt. Abstimmung: 18 Ja-Stimmen (einstimmig)

Aus gesundheitlichen Gründen hat Frau Verena Treppe ihren Rücktritt als wählbare Bürgerin im Finanzausschuss, im Tourismusausschuss und im Ausschuss für Kultur, Bildung, Sport und Soziales erklärt. Desweiteren hat Herr Manfred Pundt seinen Verzicht als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Verkehr, Bauwesen und Umwelt erklärt. Aus diesem Grund sind auf Vorschlag der SPD-Fraktion folgende Wahlstellen in den Ausschüssen neu zu besetzen.

Funktion bisher neu Finanzausschuss

Mitglied w.B. Verena Treppe w.B. Ole Sachau

Tourismusausschuss Mitglied w.B. Verena Treppe w.B. Kirsten Schlemm

Ausschuss für Verkehr, Bauwesen und Umwelt StellvertreterIn GV Manfred Pundt w.B. Kirsten Schlemm

Ausschuss für Kultur, Bildung, Sport und Soziales Mitglied w.B. Verena Treppe w.B. Karin Krökel

Beschluss:

Den vorstehenden Nach- und Umbesetzungen wird zugestimmt. Abstimmung: 18 Ja-Stimmen (einstimmig)

GV Nr. 24/2013-2018 Seite - 7 -

Nachrichtlich wird mitgeteilt, dass in nachstehenden Arbeitskreisen folgende Neubesetzungen erfolgen: AK Lensterstrand „Masterplan“ w.B. Sebastian Rieke als Mitglied AK Asyl w.B. Gutta Nehring-Ansohn als Stellvertreterin Zu Punkt 8: Haushaltssatzung und Haushaltplan 2018

In der Sitzung des Tourismusausschusses am 09.11.2017 wurde der Entwurf des Wirtschaftsplanes des Tourismus-Service Grömitz für das Haushaltsjahr 2018 ausführlich erläutert. Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2018 der Gemeinde Grömitz wurde in der Sitzung des Finanzausschusses am 23.11.2017 ebenfalls ausführlich erläutert. Der Wirtschaftsplan des Tourismus-Service Grömitz ist Bestandteil des Haushaltsplanes der Gemeinde. In der gemeinsamen Sitzung des Finanzausschusses und des Tourismusausschusses am 07.12.2017 wurden dann mehrheitliche Empfehlungsbeschlüsse für den Haushaltsplan einschließlich des Wirtschaftsplanes für die Gemeindevertretung gefasst. Für den Bereich des Stellenplanes und der Stellenplanübersicht wurde in der Sitzung des Hauptausschusses am 07.11.2017 ein Empfehlungsbeschluss für die Gemeindevertretung gefasst; weitere Erläuterungen wurden dann in der Sitzung des Hauptausschusses am 11.12.2017 gegeben. Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan nebst Anlagen und der Wirtschaftsplan des Tourismus-Service Grömitz für das Haushaltsjahr 2018 sind als - Anlagen 1 und 1a zum Originalprotokoll - beigefügt. Gemeindevertreter Joachim Weber beantragt für die CDU-Fraktion aufgrund der möglichen Patt-Situation bei der anstehenden Abstimmung eine Sitzungsunterbrechung von 5 Minuten. Beschluss: Die Sitzung wird für 5 Minunten unterbrochen Abstimmung: 18 Ja-Stimmen (einstimmig)

Die Sitzung wird von 19.05 Uhr bis 19.10 Uhr unterbrochen.

Der Vorsitzende Bürgervorsteher Heinz Bäker hebt hervor, dass erstmals die Kameradschaftskassen der Freiwillige Feuerwehren neu aufgeführt sind. Der Verwaltungs- und der Vermögenshaushalt ist ausgeglichen, die Hebesätze sind zum Vorjahr in unveränderter Höhe festgesetzt. Die Angelegenheit wird ausführlich erörtert. CDU-Fraktion: Der Fraktionsvorsitzende Gemeindevertreter Joachim Weber stellt klar, dass die CDU-Fraktion den Haushaltsplan zwar in weiten Teilen unterstützt, aber aus den nachstehend dargestellten Gründen insgesamt nicht mitträgt. Er betont, dass damit nicht die Arbeit der Verwaltung gerügt werden soll, er lobt ausdrücklich die Arbeit des Tourismus-Service Grömitz und der Kämmerei. Das Motto „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ der SPD- und der FWV- Fraktionen wird zwar unterstützt, aber eine Übernahme des verbliebenen Personals der Strandhalle Grömitz GmbH, welches in Berufsgruppen tätig ist, die originär nicht im öffentlichen Dienst angesiedelt sind (z. B. Bereiche Gastronomie und Wellarium), wird für falsch gehalten. Die neuen Stellen beim Tourismus-Service Grömitz belasten den gemeindlichen Haushalt erheblich, so dass bei einem evtl. Einbruch der Gewerbesteuereinnahmen mit Streichungen und Kürzungen in anderen Bereichen zu rechnen ist.

GV Nr. 24/2013-2018 Seite - 8 -

Beim geplanten Wohnungsbau ist aus Sicht der CDU-Fraktion die zu erwartende Kostensteigerung von ursprünglich geschätzten 2,1 Mio. Euro auf mittlerweile 2,8 Mio. Euro bzw. 3,1 Mio. Euro ebenso wenig abzusehen wie die Höhe der (bezuschussten) Mieten und die Folgekosten für die Gemeinde. SPD-Fraktion: Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Gemeindevertreter Karsten Sachau betont die Wichtigkeit der Lage von Kindergärten in der Nähe der Wohnungen, die Notwendigkeit einer ausreichenden Kinderbetreuung, angemessener Gruppengrößen je nach Förderbedarf, eines zum kreativen Spiel geeigneten Außengeländes und die Beachtung der Erfordernisse der Eltern wie z. B. längere Öffnungszeiten. Er drückt seine Freude darüber aus, dass der gemeindliche Haushalt die angemeldeten Wünsche der Schulen berücksichtigt. Auch die Mittags- und Nachmittagsbetreuung sieht er positiv. Das JUZ floriert, die Mitsprache der Jugendlichen hält er für wichtig, ebenso die Schaffung von Wohnraum für kleines Geld, die Belebung des Ortszentrums und das Herausnehmen des PKW-Verkehrs aus besonders schmalen Straßen. Ganz wichtig ist ihm gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Er hofft auf eine einstimmige Abstimmung. Der Fraktionsvorsitzende Gemeindevertreter Manfred Pundt bedankt sich bei der gesamten Verwaltung für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und ergänzt, dass auch andere Anbieter die Baupreise für den geplanten Wohnungsbau nicht hätten halten können. Die SPD-Fraktion wird dem Haushalt zustimmen. FWV-Fraktion: Der Fraktionsvorsitzende Gemeindevertreter Ingo Wilhelm teilt mit, dass die FWV-Fraktion dem Haushalt zustimmt. Er bedankt sich als Vorsitzender des Ausschusses für Kultur, Bildung, Sport und Soziales für die konstruktive Zusammenarbeit. Die Haushaltslage insgesamt war im vergangenen Jahr tatsächlich um ein Vielfaches besser als zunächst veranschlagt. Auch für das nächste Jahr sind die Planansätze aus seiner Sicht sehr konservativ berechnet. Die einzelnen Standpunkte der Fraktionen, insbesondere zum geplanten Mietwohnungsbau und zur Einstellung des Personals der Strandhalle Grömitz GmbH mit den damit verbundenen Folgekosten werden unter den Gemeindevertreter/innen sehr ausführlich und kontrovers diskutiert. FDP-Fraktion: Der Fraktionsvorsitzende Gemeindevertreter der FDP-Fraktion Peter Sager teilt mit, dass die FDP-Fraktion dem Haushalt zustimmt. Ergänzend und abschließend erklärt der Vorsitzende Bürgervorsteher Heinz Bäker, dass allen klar ist, dass der soziale Wohnungsbau Kosten für die Gemeinde verursachen wird. Laufende Kosten von 65.000,- Euro bis 70.000,- Euro/Jahr hält er für vertretbar. In anderen Bereichen, z. B. zur Förderung des Tourismus, werden solche Beträge ohne Probleme und Diskussionen beschlossen. Er selbst hätte allerdings einen Mietwohnungsbau durch die Genossenschaft bevorzugt, welche ja auch keine Gewinnerzielungsabsicht hat. Dies hätte der Gemeinde Kredit- und Personalsorgen erspart, ebenso den ständigen Zinsaufwand. Das Motto „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ wird von allen Mitgliedern der Gemeindevertretung geteilt, aber in der Praxis wird es immer Unterschiede geben, schon allein durch die unterschiedlichen Erfahrungsstufen lt. TVöD. Aus seiner Sicht hätte es eine bessere Lösung gegeben mit mehr Flexibilität. Er sieht jedoch in der Erweiterung des Stellenplans keinen zwingenden Grund, den Haushaltsplan abzulehnen.

GV Nr. 24/2013-2018 Seite - 9 -

Beschluss: Die Haushaltssatzung der Gemeinde Grömitz mit dem Haushaltsplan nebst Anlagen und dem Wirtschaftsplan des Tourismus-Service Grömitz für das Haushaltsjahr 2018 wird erlassen. Abstimmung: 11 Ja-Stimmen 7 Nein- Stimmen 0 Enthaltungen Zu Punkt 9: Erlass von Satzungen 9.1 Neuerlass der Vergnügungssteuersatzung

Abgabesatzungen haben nach § 2 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) des Landes Schleswig-Holstein eine Geltungsdauer von 20 Jahren. Das gilt auch, wenn die Satzung rückwirkend in Kraft tritt. Deshalb muss die rückwirkend zum 01.01.1997 in Kraft getretene Vergnügungssteuersatzung vom 10.12.2009 rückwirkend zum 01.01.2017 neu erlassen werden. Durch die rückwirkend erlassene Satzung dürfen Abgabenpflichtige nach § 2 Abs. 2 KAG nicht ungünstiger gestellt werden als nach der bisherigen Satzung. Da die Satzungsregelungen unverändert bleiben, wird diese Vorschrift beachtet. Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 23.11.2017 einstimmig empfohlen, die im Entwurf als - Anlage 2 zum Originalprotokoll - beigefügte Satzung der Gemeinde Grömitz über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Vergnügungssteuersatzung) rückwirkend zum 01.01.2017 neu zu erlassen. Beschluss:

Die Satzung der Gemeinde Grömitz über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Vergnügungssteuersatzung) wird rückwirkend zum 01.01.2017 neu erlassen. Abstimmung: 18 Ja-Stimmen (einstimmig) 9.2 Änderung Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe

Die Tourismusabgabe wird als Gegenleistung für besondere Vorteile aus der gemeindlichen Tourismusförderung erhoben. Sie dient im laufenden Erhebungsjahr zur Deckung eines Anteils von 54,42 % vom gemeindlichen Aufwand für die Tourismuswerbung. Die für das Haushaltsjahr 2018 durchgeführte Kalkulation ergibt neue Deckungsgrade von 55,67 % für die Tourismuswerbung und 0,17 % des Aufwandes für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen. Die Einzelheiten der Kalkulation werden in der Sitzung ausführlich erläutert. Der Abgabesatz (§ 5 der Satzung) beträgt unverändert 5,7 %, so dass die Abgabepflichtigen nicht höher belastet werden als bisher. Der Entwurf der 5. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Grömitz vom 17.12.2013 nebst Kalkulation sind als - Anlage 3 und Anlage 4 zum Originalprotokoll - beigefügt. Frau Silke Sommer erläutert verwaltungsseitig die Kalkulation ausführlich. Beschluss:

Die 5. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Grömitz vom 17.12.2013 wird mit Wirkung vom 01.01.2018 erlassen. Abstimmung: 18 Ja-Stimmen (einstimmig)

GV Nr. 24/2013-2018 Seite - 10 -

9.3 Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe

Die Gemeinde Grömitz erhebt aufgrund ihrer Anerkennung als Kurort aufgrund ihrer Satzung vom 13. Dezember 2012 in der Fassung der 4. Änderungssatzung eine Kurabgabe in Form eines Tourismusbeitrags. Gemäß § 2 der Satzung ist kurabgabepflichtig, wer sich im Laufe eines Jahres im Erhebungsgebiet (Gemeindegebiet) aufhält, ohne dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt zu haben (ortsfremd), und dadurch die Möglichkeit erhält, die zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und angebotenen Veranstaltungen in Anspruch zu nehmen. Der Tourismusbeitrag dient ausschließlich zur Deckung von zurzeit 39,61 % (Erhebungsjahr 2017) des Aufwandes für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen im Sinne des § 10 Abs.2 Satz 1 und der im Interesse der gemeindlichen Tourismusförderung durchgeführten Veranstaltungen im Sinne Abs.3 Satz 1 KAG. Der Deckungsgrad für 2018 war neu zu kalkulieren. Die voraussichtlichen Aufwendungen wurden auf Basis des Wirtschaftsplanes des TSG für 2018 ermittelt. Den Aufwendungen für die zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und angebotenen Veranstaltungen von 9.859.000,- € stehen erwartete Einnahmen aus Tourismusbeiträgen von 3.810.000,- € gegenüber. Das entspricht einem Finanzierungsanteil von 38,64 %. Die restlichen 61,36 % werden durch den vorzutragenden Deckungsüberschuss aus dem Jahr 2017 (1,27 %), dem Eigenanteil der Gemeinde (13,21 %), aber insbesondere durch unmittelbare Entgelte und sonstige Erträge (46,70 %) finanziert. Frau Silke Sommer erläutert verwaltungsseitig die Kalkulation ausführlich. Der Entwurf der 5. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Grömitz vom 13.12.2012 nebst Kalkulation sind als - Anlage 5 und Anlage 6 zum Originalprotokoll - beigefügt. Beschluss:

Die 5. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Grömitz vom 13.12.2012 wird mit Wirkung vom 01.01.2018 erlassen. Abstimmung: 18 Ja-Stimmen (einstimmig) 9.4 Satzung Kinder- und Jugendbeirat

Am 12.12.2002 wurde durch die Gemeindevertretung die Satzung für den Jugendbeirat der Gemeinde Grömitz beschlossen. Demnach ist durch die Kinder und Jugendlichen der Gemeinde Grömitz, die zwischen 8 und 18 Jahre alt sind, ein Jugendbeirat zu wählen. Ein Jugendbeirat besteht derzeit nicht; vielmehr wird die Beteiligung der Jugendlichen insbesondere über den sogenannten Jugendstammtisch und durch Beteiligungsprojekte durchgeführt. In der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung, Sport und Soziales am 11.07.2017 wurden im Rahmen der Beratung durchaus unterschiedliche Auffassungen vertreten, ob die Wahl nach den Vorgaben der aktuellen Satzung für den Jugendbeirat der Gemeinde Grömitz oder nach möglichen Änderungen und Anpassungen der Satzung durchgeführt werden soll. In dieser Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt unter Einbindung des Jugendberaters und den Rektoren der Grund- und Gemeinschaftsschule einen Satzungsentwurf zu erarbeiten. Außerdem wurden die Fraktionen gebeten, Ideen für den Satzungsentwurf an die Verwaltung zu geben. In der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung, Sport und Soziales am 02.11.2017 wurde über den verwaltungsseitig mit dem Jugendberater und der Rektoren erarbeitete Satzungsentwurf beraten.

GV Nr. 24/2013-2018 Seite - 11 -

In der Sitzung wurden folgende Änderungen gegenüber dem Entwurf als Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretung eingearbeitet:

§ 1 Abs. 2 Satz 4 „Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig und sind unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell nicht gebunden.“ ist zu streichen und dieser ist dahingehend anzupassen, dass „das Kinder- und Jugendparlament“ parteipolitisch neutral, konfessionell und verbandspolitisch ungebunden ist.

Die/Der Bürgermeister/in soll bei den nachfolgenden Punkten die Durchführung übernehmen bzw. verantwortlich sein:

§ 5 Satz 3

§ 6 Abs. 1 Satz 2

§ 6 Abs. 2 Satz 1 und 3

§ 7 Abs. 1 Satz 4 Der neue Satzungsentwurf ist als - Anlage 7 zum Originalprotokoll - beigefügt. Die Angelegenheit wird erörtert. Dabei wird darauf hingewiesen, dass auch in der Vergangenheit Kinder und Jugendliche beteiligt wurden. Ein erstes Jugendparlament gab es bereits ab 2002. Das Interesse der Kinder und Jugendlichen ließ damals leider schnell nach. Es wird einhellig die Hoffnung zum Ausdruck gebracht, dass diesmal dauerhaft das Interesse an der Arbeit im Jugendparlament geweckt werden kann. Beschluss:

Die Satzung für den Kinder- und Jugendbeirat (Kinder- und Jugendparlament) der Gemeinde Grömitz wird erlassen. Abstimmung: 18 Ja-Stimmen (einstimmig) Zu Punkt 10: Änderung der Parkgebühren für Parkbereiche in den Gemeinden

Dahme und Kellenhusen Auf Anregung der Gemeinden Dahme und Kellenhusen soll die Gemeindeverordnung über Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen (Parkgebührenverordnung) vom 18.12.2015 für die dortigen Parkplätze mit Wirkung vom 01.01.2018 wie folgt geändert werden: ½ Stunde von bisher 0,50 € auf künftig 0,75 € 1 Stunde von bisher 1,00 € auf künftig 1,50 € jede weitere Stunde von bisher 1,00 € auf künftig 1,50 € Tagesparkgebühr von bisher 5,00 € auf künftig 7,50 € Außerdem soll in der Gemeinde Kellenhusen die Gebühr für den Wochenparkschein von bisher 30 EUR auf 45 EUR erhöht werden. Es ist beabsichtigt, den vorstehenden Anregungen nachzukommen. Die nachstehende Änderungsverordnung zur Parkgebührenverordnung wird daher gemäß § 55 Abs. 3 des Landesverwaltungsgesetzes der Gemeindevertretung vorgelegt.

GV Nr. 24/2013-2018 Seite - 12 -

1. Änderungsverordnung

zur Gemeindeverordnung über Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen

(Parkgebührenverordnung) Aufgrund des § 6a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes in Verbindung mit § 1 der Landesverordnung über Parkgebühren wird nach Vorlage in der Gemeindevertretung folgende Verordnung zur Änderung der Gemeindeverordnung über Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen erlassen: In § 4 – Parkgebühr – wird Absatz 1 Buchstabe g) wie folgt geändert:

g) für die in § 2 h) und i) genannten Parkplätze

½ Stunde 0,75 EUR 1 Stunde 1,50 EUR jede weitere angefangene Stunde

1,50 EUR

Tagesparkgebühr 7,50 EUR In § 4 – Parkgebühr – wird in Absatz 4 der Betrag von 30 EUR in 45 EUR geändert. Diese Änderungsverordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2018 in Kraft. Beschluss: Die Gemeindevertretung nimmt die zum 01.01.2018 vorgesehene Änderungsverordnung der Parkgebührenverordnung zur Kenntnis. Abstimmung: 18 Ja-Stimmen (einstimmig) Zu Punkt 11: Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben

Folgende genehmigungspflichtige Haushaltsüberschreitungen liegen vor:

Haushaltsstelle Bezeichnung Betrag bzw.

Höchstbetrag Begründung

Deckungsring 439 Flüchtlinge und Asylsuchende 25.000,00 € Mehraufwand für die Betreuung

211000.700000 Zuschüsse Schulsozialarbeit 22.179,70 € zusätzliche Kosten für Übernahme Aufgaben (Einsparungen bei Personalkosten)

281200.960000 Sanierung Gemeinschaftsschule 15.000,00 € Mehrkosten der Umgestaltung

498000.988000 Umbau Seniorentreff 20.000,00 € Mehrkosten

670000.960000 Umbau Straßenbeleuchtung 20.000,00 € Mehrkosten

900000.810000 Gewerbesteuerumlage 40.858,00 € Mehreinnahmen Gewerbesteuer

insgesamt: 143.037,70 €

Die Mehrausgaben sind durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer gedeckt. Der Finanzausschuss hat in der Sitzung am 23.11.2017 der Gemeindevertretung die Genehmigung der außerplanmäßigen Ausgaben empfohlen. Beschluss:

Die vorstehenden überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 143.037,70 € werden genehmigt.

Abstimmung: 18 Ja-Stimmen (einstimmig)

GV Nr. 24/2013-2018 Seite - 13 -

Zu Punkt 12: Genehmigung von Schenkungen und Spenden sowie Jahresbericht

Nach § 76 Abs. 4 Gemeindeordnung darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Bürgermeister. Über die Annahme und Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung. Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 18.02.2013 wurde die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bis zu einem Wert von 2.000 € auf den Bürgermeister übertragen. 12.1 Genehmigung zur Annahme von Schenkungen

Von Herrn Jürgen Israel, wohnhaft in Hamburg, wurde eine Schenkung für die in 2018 geplante Neuanschaffung des Arbeitsbootes der Hafenmeister in Höhe von 5.000 EUR eingeworben. Dieser Betrag ist am 12.12.2017 eingegangen. Beschluss:

Die Schenkung wird angenommen. Abstimmung: 18 Ja-Stimmen (einstimmig) 12.2 Genehmigung zur Annahme von Spenden 12.2.1 Von der Grömitzer Bürgergilde wurde eine Spende für die Wasserrettung in Höhe von 2.147,90 € eingeworben. Dieser Betrag ist am 22.05.2017 eingegangen. Beschluss:

Die Spende wird angenommen. Abstimmung: 18 Ja-Stimmen (einstimmig) 12.2.2 Von Herrn Jürgen Israel, wohnhaft in Hamburg, wurde eine Spende für das Feuerwehrwesen in der Gemeinde Grömitz – insbesondere für die Jugendarbeit - in Höhe von 5.000 EUR eingeworben. Dieser Betrag ist am 12.12.2017 eingegangen. Beschluss:

Die Spende wird angenommen. Abstimmung: 18 Ja-Stimmen (einstimmig)

GV Nr. 24/2013-2018 Seite - 14 -

12.3 Jahresbericht Gemäß § 76 Abs. 4 GO wird folgender Bericht über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen, die über 50 € hinausgehen abgegeben:

Geber Datum Zuwendung Zuwendungszweck Jürgen Mahnke 25.11.2016 555,00 € Jugendfeuerwehr Uwe Rath 29.11.2016 100,00 € FFW Grömitz G. u. G. Martens Stiftung 02.12.2016 135,00 € Jugendfeuerwehr Jürgen Israel 05.12.2016 500,00 € FFW Grömitz Musikzug Perlick GbR 05.12.2016 1.100,00 € Jugendzentrum Erich Langbehn 05.12.2016 80,00 € Musikzug Grömitz Erich Langbehn 05.12.2016 80,00 € Ortswehr Grömitz Svenja Muchow 16.12.2016 108,00 € Weihnachtshilfswerk App.Vermietung Sachau KG 21.12.2016 499,99 € Musikzug Grömitz Anette Brüning 29.12.2016 500,00 € FFW Grömitz Sven Ahrens 09.01.2017 200,00 € FFW Grömitz App.Vermietung Sachau KG 12.01.2017 500,00 € FFW Grömitz Grömitz-Car 20.01.2017 111,60 € Jugendzentrum Norbert Meier 22.02.2017 300,00 € FFW Grömitz VR Bank Ostholstein 02.03.2017 500,00 € FFW Grömitz Gewerbeverein Grömitz 17.03.2017 100,00 € FFW Grömitz Klinik Ostseedeich 21.03.2017 100,00 € FFW Cismar Stoll OHG 23.03.2017 50,00 € FFW Cismar Sparkasse Holstein 12.04.2017 150,00 € FFW Cismar Michael Ahrens 21.06.2017 350,00 € Jugendfeuerwehr Juwelier Rüschenbeck KG 29.06.2017 350,00 € Jugendfeuerwehr Elternvertretung GemS 18.07.2017 250,00 € Jugendzentrum Klaus Friedrich Ahrens 20.07.2017 350,00 € Jugendfeuerwehr anonym 07.08.2017 350,00 € Jugendfeuerwehr Kreisangelfischerverband OH 21.08.2017 50,00 € Jugendzentrum Stoll OHG 28.08.2017 150,00 € FFW Cismar Fa. Ostheim 28.08.2017 20,00 € FFW Cismar Thomas Rocksien 28.08.2017 100,00 € FFW Cismar Tischlerei Wulf 28.08.2017 20,00 € FFW Cismar Mathias+Michael Perlick GbR 06.10.2017 1.150,00 € Jugendzentrum Elke Gehrke 08.11.2017 100,00 € Musikzug Grömitz Jürgen Mahnke 08.11.2017 55,55 € Jugendfeuerwehr Grömitz Jürgen Mahnke 08.11.2017 112,00 € FFW Grömitz G. u. G. Martens Stiftung 22.11.2017 500,00 € Jugendfeuerwehr Grömitz Erich Langbehn 23.11.2017 80,00 € FFW Grömitz Erich Langbehn 23.11.2017 160,00 € Musikzug Grömitz Heike und Uwe Rath 28.11.2017 100,00 € FFW Grömitz Norbert Meier 30.11.2017 121,00 € FFW Cismar

Zu Punkt 13: Umbau- bzw. Erweiterung des Kinderhauses;

Beschluss über Folgekosten Anmerkung: Gemeindevertreterin Mechtild Piechulla ist unter Verweis auf die Ausschließungsgründe nach der Gemeindeordnung während Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht im Sitzungsraum anwesend. Am 11.10.2016 hat der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) wegen der Raumverhältnisse einen Antrag auf Erweiterung, Umbau oder Neubau des Kinderhauses gestellt.

GV Nr. 24/2013-2018 Seite - 15 -

Architekt Dirk Hülsbusch stellte in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung, Sport und Soziales am 11.07.2017 die Planungsidee zum Umbau bzw. zur Erweiterung des Kinderhauses vor. Das vorgestellte Umbau- bzw. Erweiterungskonzept ist mit Herrn Schölzel vom Kreis Ostholstein abgestimmt worden und könnte so realisiert werden. Die Kostenschätzung für einen Umbau bzw. eine Erweiterung belaufen sich auf ca. 650.000,00 €/brutto. Der Bauantrag zum Umbau und zur Erweiterung des Kinderhauses wurde bereits gestellt und die Baugenehmigung liegt inzwischen vor. Die Baugenehmigung erfolgte gebührenfrei durch den Kreis Ostholstein. Der Bürgermeister wurde in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung, Sport und Soziales am 11.07.2017 beauftragt, Fördermittel einzuwerben. Bei einem Hort handelt es sich um eine sogenannte lokale und freiwillige Basisaufgabe und daher könnte eine Förderung aus ELER-Mitteln im Rahmen als ILE-Leitprojekt grundsätzlich möglich sein. Es haben daher Gespräche mit Bürgermeister Burmeister, Frau Bäumner und Herrn Amelung von der AktivRegion Wagrien-Fehmarn sowie dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) stattgefunden. Im Rahmen einer Projektbesprechung beim LLUR am 13.09.2017 wurde bezüglich der möglichen Förderung als ILE-Leitprojekt mitgeteilt, dass der Fördersatz 75% der Bruttokosten mit maximal 750.000,00 € beträgt. Die Auszahlung der Fördermittel würde nach dem Erstattungsprinzip erfolgen, so dass die Gemeinde die Baumaßnahme vorfinanzieren müsste. Es stehen folgende Budgets - die nicht überschritten werden dürfen - zur Verfügung:

2018 2019 2020 729.845,00 € 1.510.320,00 € 1.500.000,00 €

Das Auswahlverfahren der ILE-Leitprojekte erfolgt zu einem bestimmten Stichtag (01.04. eines Jahres - Unterlagen sollen aber bereits am 15.02. aufgrund der Vorprüfung vorliegen) auf der Grundlage von Auswahlkriterien (Mindestpunktzahl (9 Punkte von 21 Punkten) und Ranking). Die bis zum Stichtag vorliegenden Förderanträge werden nach Prüfung der Förderfähigkeit anhand der Auswahlkriterien mit einem Punktesystem bewertet und in eine Rangfolge gebracht. Die Bewilligung erfolgt entsprechend dieser Rangfolge im Rahmen des verfügbaren Budgets. Vorhaben, die die Mindestpunktzahl erreicht haben, aber im Ranking mangels ausreichenden Budgets nicht berücksichtigt werden konnten, erhalten einen Ablehnungsbescheid und können sich erneut bewerben. Die Zweckbindungsfrist für Leitprojekte beträgt 12 Jahre. Es muss daher sichergestellt sein, dass die drei Gruppen in dieser Zeit betrieben werden. Ansonsten könnte es zu Rückforderungen kommen. Voraussetzungen für den Förderantrag als ILE-Leitprojekt ist u.a. neben der bereits erteilten Baugenehmigung ein Beschluss der Gemeindevertretung zur Übernahme der Folgekosten für die Dauer der Zweckbindungsfrist durch die Gemeinde, die durch die dritte Gruppe entstehen. Der durch den DKSB kalkulierte Zuschussbedarf im Jahr 2018 beträgt für zwei Gruppen 155.500,00 € und für drei Gruppen 187.500,00 €. Somit erhöht sich der Zuschussbedarf bei der Einrichtung einer weiteren Gruppe um 32.000,00 €. Es wurde durch den DKSB des Weiteren eine Berechnung vorgenommen - auf Basis der heute bekannten Gegebenheiten -, wie sich der kommunale Zuschuss für den Betrieb des Kinderhauses mit drei Gruppen für den Zeitraum 2018 bis 2031 voraussichtlich entwickeln wird. Es handelt sich hierbei um Anhaltspunkte des Zuschussbedarfs, da sich die Gegebenheiten im Laufe der Zeit ändern können. Die Berechnung ist als - Anlage 8 zum Originalprotokoll - beigefügt.

GV Nr. 24/2013-2018 Seite - 16 -

Das Projekt wurde ferner am 22.11.2017 im gemeinsamen Arbeitskreis „Bilden & Entwickeln“ sowie „Versorgen, Wirtschaft und Tourismus“ der AktivRegion Wagrien-Fehmarn vorgestellt und es wurde ein positives Votum erteilt. Sollte eine Förderung im Rahmen als ILELeitprojekt nicht erfolgen, könnten somit nach abschließender Auswahl des Projektes durch den Vorstand der AktivRegion WagrienFehmarn Fördermittel von ca. 60 % der förderfähigen Nettokosten generiert werden. Die Angelegenheit wird erörtert. Gemeindevertreter Ingo Wilhelm beantragt, die Angelegenheit vor einer abschließenden Entscheidung an die zuständigen Ausschüsse zurückzuverweisen, da noch keine aussagekräftigen Zahlen der Schulen vorliegen. Beschluss:

Tagesordnungspunkt 13 „Umbau- bzw. Erweiterung des Kinderhauses; Beschluss über Folgekosten“ wird von der Tagesordnung genommen und zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse zurückzuverwiesen. Abstimmung: 4 Ja-Stimmen 12 Nein- Stimmen 1 Enthaltung In der weiteren Erörterung der Angelegenheit wird auf die jährliche Sitzung des Beirates „Kinderhort/Kinderhaus“ verwiesen. Dieser befürwortet die räumliche Trennung von Kinderhaus und offener Ganztagsschule. In der offenen Ganztagsschule werden viele Kinder aus der Grundschule betreut. Das Kinderhaus befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Schule, die bauliche Substanz ist gut und lässt eine Aufstockung zu. Die durch die Schaffung einer 3. Gruppe entstehenden Personalmehrkosten liegen bei nur rd. 32.000,00 € mehr, da dann der Mitarbeiterschlüssel/Gruppe von 2 auf 1,5 Mitarbeiter sinkt. Im Rahmen der Diskussion wird auch die Alternative eines Neubaus an anderer Stelle erörtert. Bürgermeister Mark Burmeister erläutert, dass das Vorhalten eines Kinderhauses eine freiwillige gemeindliche Leistung darstellt und die Förderfähigkeit noch nicht feststeht. Vordringlich ist die vorsorgliche Stellung eines Förderantrags für 2018 für einen An-bzw. Umbau. Voraussetzungen für den Förderantrag als ILE-Leitprojekt ist, wie in der Sitzungsvorlage dargelegt, u.a. neben der bereits erteilten Baugenehmigung ein Beschluss der Gemeindevertretung zur Übernahme der Folgekosten für die Dauer der Zweckbindungsfrist von 12 Jahren durch die Gemeinde, die durch die dritte Gruppe entstehen. Im Finanzplan des Landes sind für 2019/2020 zwar auch Mittel vorgesehen, aber noch nicht sicher. Sollte die Gemeindevertretung nach Antragstellung einen Neubau statt eines An- bzw. Umbaus beschließen, müsste auch hierfür vor einer erneuten Beantragung von Fördergeldern eine Baugenehmigung sowie ein geeignetes Grundstück vorliegen. Gegebenenfalls müsste die Gemeindevertretung weitere Beschlüsse fassen und ein Nachtragshaushalt erlassen werden, da im laufenden Haushalt nicht die notwendigen Mittel für einen Grunderwerb und einen Neubau vorgesehen sind. Beschluss:

Die Gemeinde Grömitz erklärt sich bereit, die Unterdeckung der notwendigen Betriebskosten des Kinderhauses einschließlich der neu zu schaffenden dritten Gruppe für die Dauer der Zweckbindung durch die mögliche Förderung als ILE-Leitprojekt für den Umbau und die Erweiterung des Kinderhauses zu tragen. Abstimmung: 14 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

GV Nr. 24/2013-2018 Seite - 17 -

Zu Punkt 14: Stellungnahme zur überörtlichen Prüfung 2009-2015 Anmerkung: Gemeindevertreter Karsten Sachau verlässt von 20.30 Uhr – 20.35 Uhr den Raum. In den Monaten September bis November 2016 wurde durch das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Ostholstein (GPA) gemäß den Bestimmungen des Kommunalprüfungsgesetzes und entsprechend der Geschäftsanweisung für das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Kreises Ostholstein für die Haushaltsjahre 2009 bis 2015 eine überörtliche Prüfung der Gemeinden Dahme, Grömitz, Grube und Kellenhusen durchgeführt. Am 09.03.2017 hat die Schlussbesprechung mit Vertretern des GPAs sowie den Mitgliedern des Hauptausschusses der Gemeinde Grömitz und Vertretern der Gemeinden Dahme, Grube und Kellenhusen sowie der Verwaltung stattgefunden. Im Nachgang zu der Abschlussbesprechung wurde den Fraktionen der Prüfungsbericht zur Verfügung gestellt. Seitens des GPAs sind Prüfungsfeststellungen getroffen worden, zu denen eine Stellungnahme erwartet wird (siehe Seite 79 des Prüfungsberichtes). Diese wurden verwaltungsseitig erarbeitet und in der Sitzung des Hauptausschusses am 11.12.2017 eingehend dargestellt. Auf Bitte des Vorsitzenden Bürgervorsteher Heinz Bäker erläutert Bürgermeister Mark Burmeister die Anmerkungen zum Prüfbericht anhand der Vorlage im Einzelnen. Frau Silke Sommer erläutert die Anmerkungen zur Thematik „Hundesteuer“. III.1 Dienst- und Geschäftsverteilung

Die Hinweise des Prüfungsamtes werden zur Kenntnis genommen. Die Notwendigkeit einer schriftlich fixierten Dienst- und Geschäftsverteilung in der damit zwingend verbundenen Ausführlichkeit wird jedoch nicht geteilt. Vielmehr hat sich die bisherige Aufgabenzuweisung auf der Grundlage der – sowohl für das Rathaus als auch den Tourismus-Service Grömitz – ständig aktuell gehaltenen Organigramme als - Anlage 9 zum Originalprotokoll - in der Vergangenheit bewährt und insbesondere in einer sich ständig schneller ändernden Arbeitswelt in der öffentlichen Verwaltung als äußerst flexibel erwiesen. Es bleibt ferner festzuhalten, dass bisher auch keiner der vom Prüfungsamt als mögliche Nachteile angeführten Sachverhalte eingetreten ist. So hatten bislang auch neu eingestellte MitarbeiterInnen keinerlei Orientierungsprobleme hinsichtlich der von ihnen zu erledigenden Aufgaben. Die genannten Organigramme im Zusammenwirken mit den sukzessiv erstellten Stellenbeschreibungen werden daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt als völlig ausreichend erachtet. Gleichwohl wird seitens der Verwaltung nach Vorliegen der Stellenbewertungen aller Planstellen das Erfordernis eines Dienst- und Geschäftsverteilungsplan durchaus (selbst)kritisch geprüft werden. IV.1.8 Schulden

Differenz 2015 Zins- und Tilgungsplan

Der Prüfungsbericht weist eine Differenz der Zins- und Tilgungsleistungen 2015 in Höhe von 2.068,51 € aus.

GV Nr. 24/2013-2018 Seite - 18 -

Kreditzinsen Tilgung Insgesamt

Gesamtschuldennachweis

lt. Haushaltsplan 2015 107.718,90 € 269.071,33 € 376.790,23 €

Ergebnis Jahresrechnung 107.839,67 € 282.418,19 € 390.257,86 €

Differenz/Mehrausgaben 120,77 € 13.346,86 € 13.467,63 €

Die Abweichungen ergeben sich daraus, dass eine Kreditaufnahme erst im Dezember 2014, also während der Beratungs- und Beschlussphase des Haushaltes für das Folgejahr, erfolgte. Die für diesen Kredit geplanten Zins- und Tilgungsbeträge stimmen nicht mit den 2015 erfolgten Ist-Zahlungen überein. Der im Prüfungsbericht genannte Differenzbetrag von 2.068,51 € kann von hier hingegen nicht nachvollzogen werden.

GV Nr. 24/2013-2018 Seite - 19 -

Stellplatzrücklage

Die Erläuterungen zur Jahresrechnung enthalten nachrichtlich den Betrag über die Zuführung zur Stellplatzrücklage, nicht jedoch das Saldo der Stellplatzrücklage. Da im Jahre 2015 keine Zuführung zur Stellplatzrücklage erfolgt ist, wurden hier korrekt 0,00 € angegeben. Vielmehr wurde 2015 ein Betrag von 50.000,00 € aus der Stellplatzrücklage entnommen, für die eine Parkplatzfläche erworben wurde. Die Stellplatzrücklage entwickelte sich im Jahre 2015 wie folgt:

Stand zu Beginn des Jahres: 68.600 €

Zuführung: 0 €

Entnahme: 50.000 €

Stand am Ende des Jahres: 18.600 €

Diese Beträge stimmen mit den Eintragungen in der Rücklagenübersicht Vw 26 überein.

V.1.2 Hundesteuern a) Besteuerung bestimmter Hunderassen

§ 4 Abs. 2 wurde durch die 3. Änderungssatzung vom 19.12.2016 zur Hundesteuersatzung wie folgt neu gefasst: (2) Als gefährliche Hunde gelten alle Hunde, die von der Ordnungsbehörde als gefährlich eingestuft wurden. Die Änderung trat am 01.01.2017 in Kraft. b) Ordnungswidrigkeiten

Nach § 10 Abs. 2 der Hundesteuersatzung hat der bisherige Halter bzw. die bisherige Halterin des Hundes im Falle der Abgabe-, Veräußerung- oder des Todes des Hundes den Hund innerhalb von 14 Tagen schriftlich oder zur Niederschrift und gegen Vorlage von Nachweisen abzumelden. Im Falle der Abgabe bzw. Veräußerung des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Anschrift des neuen Hundehalters bzw. der neuen Hundehalterin anzugeben. Die Regelung in § 12 der Hundesteuersatzung: „Zuwiderhandlungen gegen § 10 sind Ordnungswidrigkeiten nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 des Kommunalabgabengesetzes.“ bezieht sich in § 10 Abs. 2 im Satz 1 auf den Teilsatz „…gegen Vorlage von Nachweisen“ sowie auf den Satz 2: „Im Falle der Abgabe bzw. Veräußerung des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Anschrift des neuen Hundehalters bzw. der neuen Hundehalterin anzugeben.“ Wird im Falle der Abgabe bzw. Veräußerung des Hundes lediglich das Abmeldedatum mitgeteilt, aber nicht der Name und die Anschrift des neuen Hundehalters bzw. der neuen Hundehalterin, wird dem neuen Hundehalter bzw. der neuen Hundehalterin ermöglicht, Abgaben zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Abgabenvorteile zu erlangen (Abgabengefährdung).

GV Nr. 24/2013-2018 Seite - 20 -

Dies ist insbesondere immer dann für die Gemeinde von Bedeutung, wenn der Hund innerhalb des Gemeindegebiets (z. B. innerhalb der Familie oder im Bekanntenkreis) abgegeben oder veräußert wird und der neue Hundehalter bzw. die neue Hundehalterin ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit (nach § 10 Abs. 1 der Hundesteuersatzung) begeht und den erworbenen Hund nicht ordnungsgemäß anmeldet. Die Forderung, Nachweise vorzulegen, zielt darauf ab, das korrekte Ende der Hundesteuerpflicht ermitteln zu können. Mündliche Angaben ohne Nachweise haben keine Beweiskraft. In der Vergangenheit ist es bereits vorgekommen, dass diesbezüglich falsche Angaben gemacht wurden. Der Hund wurde entgegen der Erklärung im Haushalt behalten oder zumindest später abgegeben, als erklärt. Dies hätte eine Abgabenverkürzung oder Abgabengefährdung zur Folge haben können, wenn keine Nachweise hätten vorgelegt werden müssen. Dass allein die verspätete Abmeldung keine Steuerverkürzung bzw. Abgabengefährdung nach sich zieht und daher nicht als Ordnungswidrigkeit zu ahnden ist, versteht sich von selbst. Durch die Satzungsregelung wird der Gemeinde aber ermöglicht, die Weigerung zur Vorlage von Nachweisen als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Ziel der Regelung ist eine Erhöhung der Steuerehrlichkeit. Eine Änderung der Satzungsregelung ist daher nicht beabsichtigt. VII.3 Bauhof

a) Saldierungsverbot b) Kennzahlenbildung c) Abrechnungsdaten Hinsichtlich des Saldierungsverbotes wird verwaltungsseitig durch die Gemeinde und den Tourismus-Service Grömitz entgegen der Auffassung des Gemeindeprüfungsamtes die Meinung vertreten, dass es sich dem Grunde nach bei beiden um einen einzigen Betrieb handelt, der einen (gemeinsamen) Bauhof für die vielfältigen Aufgaben der touristisch geprägten Gemeinde Grömitz unterhält. Daher erscheint eine interne Aufrechnung bzw. Verrechnung als nicht notwendig. In den Haushalten der Gemeinde und des Tourismus-Service Grömitz findet jeweils keine Saldierung statt. Alle Posten werden einzeln und sachgerecht erfasst bzw. gebucht. Eine Erfassung von Daten über die Leistungserbringung durch den Bauhof erfolgt bereits heute laufend. Die Daten können zur Ermittlung von Kennzahlen verwendet werden und werden beim Tourismus-Service Grömitz vorgehalten. Hierbei werden aufgeschlüsselt: - Auftraggeber (Gemeinde/Tourismus-Service Grömitz) - Zeitlicher Aufwand und Art der Arbeiten bzw. Tätigkeiten - Ort der Arbeiten (Kostenstellen) - Fahrzeugeinsatz Ziel ist es, die aktuell noch nicht aufbereiteten Daten der Jahre 2015 und 2016 im 1. Halbjahr 2018 auszuwerten und Grundlagen für eine ggf. erforderliche interne Abrechnung der gegenseitigen Leistungen 2018 zu entwickeln. Die Implementierung der im Prüfungsbericht geforderten Auftraggeber- und Auftragnehmerstrukturen, steht nach hiesiger Auffassung den erheblichen Vorteilen eines gemeinsamen Bauhofes entgegen. Die Gemeinde und der Tourismus-Service Grömitz haben für ihren gemeinsamen Bauhof folgende Kernziele festgelegt:

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- sehr hohe Flexibilität und schnelle Verfügbarkeit - hoher Qualitätsanspruch der Verwaltung und der Mitarbeiter - positive Wahrnehmung durch Bürger und Gäste. Diese Ziele werden bereits heute ohne den zu erwartenden sehr hohen Aufwand für die laufende, unterjährige Erhebung, Erfassung und Auswertung von Daten erreicht. Ob die haushaltsseitige Abbildung von Auftraggeber- und Auftragnehmerstrukturen diese Zielsetzungen darüber hinaus unterstützt, ist zumindest fraglich. Die Kapazitäten des Bauhofes orientieren sich sowohl in der personellen als auch in der technischen Ausstattung am durchschnittlichen, regelmäßigen Bedarf. Zur Abdeckung von Spitzen werden daher stets externe Dienstleister hinzugezogen. Ein Vorhalten von Überkapazitäten wird so nachhaltig vermieden. Wie bereits im Prüfungsbericht festgestellt, ist auf Seiten der Bauhofleitung ein ausgeprägtes Kostenbewusstsein vorhanden. Dieses beinhaltet auch die im Einzelfall notwendige Entscheidung darüber, ob eine Aufgabe noch durch den Bauhof wahrgenommen werden kann oder nach Art und Umfang bzw. Dringlichkeit an einen externen Dienstleister zu vergeben ist. Einzelne Tätigkeitsfelder des Bauhofes sind zudem nicht planbar, da Mengen und Zeiten nicht bestimmbar sind. Dies gilt zum Beispiel für die Strandreinigung (Seegrasentfernung) und den Winterdienst. Verwaltungsseitig ist daher vorgesehen, den gemeinsamen Bauhof von Gemeinde und Tourismus-Service Grömitz in der bestehenden Form weiterzuführen, um die für das touristische Ortsbild gewohnten Standards auch zukünftig zu halten. Dies schließt natürlich nicht aus, dass im Rahmen einer Aufgabenkontrolle durch die Bauhofleitung oder die Verwaltung zukünftig Veränderungen bzw. Verbesserungen vorgenommen werden. Hierbei sei anzumerken, dass durch den immer noch überschaubaren Umfang des Bauhofes hier flexibel und zeitnah reagiert werden kann. VII.4 Kindergarten „Zwergenstübchen“ in Cismarfelde a) Rücklastschriften 2013

Der Betrag von 965 € für sog. Rücklastschriften aus der Abrechnung 2013 wurde vollständig aufgeklärt. Entgegen der Annahme im Prüfungsbericht handelte es sich um Elternbeiträge, die wegen fehlender Kontodeckung nicht oder nicht vollständig eingezogen werden konnten. Mithin waren dies offene Einnahmeposten, die aber aufgrund eines Buchungsfehlers auf Seiten des Trägervereins als solche in der Jahresabrechnung nicht explizit ausgewiesen waren. Vielmehr hätte die Summe der Elternbeiträge in der Einnahme entsprechend verringert werden müssen. Die Fehlbeträge wurden allerdings zeitnah vollständig beglichen und in der Abrechnung 2014 entsprechend bei den Einnahmen aus Elternbeiträgen berücksichtigt. b) Überzahlte Betriebskosten 2012

Der nach dem Abrechnungsergebnis für das Jahr 2012 von gemeindlicher Seite noch bestehende Erstattungsanspruch in Höhe von 7.442,76 € ist vom Trägerverein anerkannt und wurde zwischenzeitlich auch geltend gemacht. In Anbetracht der durch die Organisationsstruktur bedingte finanzielle Situation des Trägervereins wurde zur Vermeidung künftiger finanzieller Engpässe vereinbart, dass der Betrag bis spätestens 31.12.2019 zu erstatten ist. Dies erfolgt entweder in mehreren Raten und/oder nach vorheriger Absprache durch angemessene Verrechnung mit den Betriebskostenvorauszahlungen für die Jahre 2018 und 2019.

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Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 11.12.2017 der Gemeindevertretung einstimmig empfohlen, die vorbereiteten Stellungnahmen zu beschließen. Beschluss:

Die genannten Stellungnahmen zu den besonders gekennzeichneten Prüfungsfeststellungen des Berichts über die überörtliche Prüfung 2009 - 2015 durch das Gemeindeprüfungsamt werden wie dargestellt beschlossen. Abstimmung: 18 Ja-Stimmen (einstimmig)

Die Öffentlichkeit wird nunmehr um 20.40 Uhr beschlussmäßig ausgeschlossen.

Die Öffentlichkeit wird nunmehr wiederhergestellt.

Zu Punkt 18: Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Der Vorsitzende Bürgervorsteher Heinz Bäker stellt die Öffentlichkeit wieder her. Zuhörerinnen und Zuhörer sind nicht mehr anwesend. Die Bekanntgabe der Beschlüsse erfolgt daher - soweit rechtlich zulässig - zu Beginn der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung. Ende der Sitzung: 21.20 Uhr Anlagen des Protokolls: Anlagen des Originalprotokolls: - 10 -

Vorsitzender Protokollführerin