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Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2009 Öffentlicher Teil

Schlussbericht 2009 ö. mit Stellungnahmen...Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2009 Öffentlicher Teil - 1 - Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkungen

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Page 1: Schlussbericht 2009 ö. mit Stellungnahmen...Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2009 Öffentlicher Teil - 1 - Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkungen

Schlussbericht

des Rechnungsprüfungsamtes

über die Prüfung der

Jahresrechnung

2009

Öffentlicher Teil

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Inhaltsverzeichnis

1 Vorbemerkungen 1.1 Prüfungsauftrag und Prüfungsverfahren 1.2 Tätigkeiten des Rechnungsprüfungsamtes in 2009 1.3 Beschluss über die Jahresrechnung 2008 Entlastung gem. § 101 NGO 1.4 Zusammenfassung des Berichtes 2009

2 Allgemeine Haushalts- und Finanzwirtschaft 2.1 Haushaltssatzung, Finanz- und Investitionsplan

2.2 Vorläufige Haushaltsführung

2.3 Haushaltsüberschreitungen

2.4 Budgetierung

2.5 Kostenrechnung und Berichtswesen

3 Jahresrechnung 2009

4 Kassenmäßiger Abschluss 4.1 Verwaltungshaushalt / Vermögenshaushalt 4.2 Kassenwirtschaft

5 Haushaltsrechnung 5.1 Ergebnis der Haushaltsrechnung 5.2 Haushaltsausgleich 5.3 Verwaltungshaushalt (VerwHH) 5.3.1 Abwicklung des Haushaltsplanes 5.4 Vermögenshaushalt (VermHH) 5.4.1 Abwicklung des Haushaltsplanes 5.5 Rechnungsquerschnitte

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5.6 Gruppierungsübersicht 5.6.1 Verwaltungshaushalt 5.6.2 Vermögenshaushalt 5.7 Schulden 5.8 Rücklagen 5.8.1 Allgemeine Rücklage 5.8.2 Sonderrücklagen 5.8.3 Verwahrgelder und Vorschüsse 5.9 Verpflichtungsermächtigungen

6 Resteverwaltung 6.1 Verwaltungshaushalt 6.1.1 Kasseneinnahmereste (KER) 6.1.2 Kassenausgabereste (KAR) 6.1.3 Haushaltsausgabereste (HAR) 6.2 Vermögenshaushalt 6.2.1 Kasseneinnahmereste (KER) 6.2.2 Kassenausgabereste (KAR) 6.2.3 Haushaltseinnahmereste (HER) 6.2.4 Haushaltsausgabereste (HAR)

7 Vermögen 7.1 Vermögensübersicht 7.2 Bestandsverzeichnisse bzw. Anlagevermögen 7.3 Bürgschaften

8 Prüfung der Verwaltungszweige 8.1 Allgemeines 8.2 Einzelbemerkungen

8.2.1 Zweckverband Volkshochschule Lingen 8.2.2 Verwaltungsorganisation 8.2.3 Entwicklung Kosten Verwaltungsräume/Beschäftigte

8.2.4 Wirtschaftliche Jugendhilfe – Kosten 8.2.5 Ausbau des Professorenhauses zum „Haus der Sinne“

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8.2.6 Förderverein Alter Schlachthof 8.2.7 Zuschüsse an Kindertagesstätten 8.2.8 Zuwendungen und Zuschüsse im FB 5 8.2.9 Gewährung von Bürgschaften durch die Stadt Lingen (Ems) 8.2.10 Eintrittsgelder Seniorenkarneval 8.2.11 Auftragsvergaben anlässlich des neuen Corporate Designs (CD) 8.2.12 Vollständigkeit und Transparenz des Haushalts 8.2.13 Investitionen; Wirtschaftlichkeits- und Folgekostenberechnung 8.2.14 Jagdpacht 8.2.15 Veranschlagung der Grunderwerbskosten und Verkaufserlöse 8.2.16 Kosten pro Schüler

8.3 Eigenbetriebe und Gesellschaften 8.3.1 Eigenbetrieb Zentrale Gebäudewirtschaft (ZGW) 8.3.2 Eigenbetrieb Emslandhallen 8.3.3 Eigenbetrieb Stadtentwässerung

8.3.4 Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH (GEG) 8.3.5 IT-Dienstleistungsgesellschaft mbH Emsland

8.4 Vergabeprüfung von Bauleistungen (VOB) und Leistungen (VOL)

9 Schlussbemerkungen 9.1 Ausblick

9.2 Entlastungsvorschlag

Die in kursiv geschriebenen Textpassagen stellen die jeweiligen Stellungnahmen der Verwaltung dar.

Lingen (Ems), im Oktober 2010 gez. Dr. Haarmann gez. Gerdes (Stadtkämmerin) (Fachbereichsleiter Finanzen)

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1 Vorbemerkungen 1.1 Prüfungsauftrag und Prüfungsverfahren Nach § 119 Abs. 1 Nr. 1 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) hat das Rechnungsprüfungsamt die Jahresrechnung zu prüfen, damit der Rat über die Jahresrechnung und zugleich über die Entlastung des Oberbürgermeisters (§ 101 NGO) entscheiden kann. Es hat die Prüfung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und den Vorschriften der Rechnungsprüfungsordnung (RPO) durchgeführt. Das Ergebnis der Prüfung ist in diesem Schlussbericht zusammengefasst dargestellt. Dem gesetzlichen Auftrag entsprechend wurde die Jahresrechnung 2009 insbesondere daraufhin geprüft, ob • der Haushaltsplan eingehalten wurde, • die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet

und belegt waren, • bei den Einnahmen und Ausgaben nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist

und • die Vorschriften über Verwaltung und Nachweis des Vermögens und der Schulden

eingehalten wurden. 1.2 Tätigkeiten des Rechnungsprüfungsamtes in 2009 Zur Vorbereitung der Prüfung haben wir gem. § 119 Abs. 1 NGO laufend im Berichtsjahr Kassenvorgänge und Belege geprüft. In der NGO nicht ausdrücklich im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrechnung genannt und dennoch nicht von ihr getrennt zu sehen sind die übrigen durch § 119 Abs. 1 Nr. 3 u. 4 vorgegebenen Prüfungen. Hinzu kommen die gem. § 119 Abs. 3 NGO i. V. mit der Rechnungsprüfungsordnung übertragenen Aufgaben. Darüber hinaus ist das RPA auch beratend und gutachterlich tätig geworden. Es war in verschiedenen Projekt- und Arbeitsgruppen aktiv eingebunden. Das Ziel unserer Prüfungen, das Verwaltungshandeln zu verbessern, kann erst erreicht werden, wenn die Verwaltung Prüfungsempfehlungen aufgreift und umsetzt. Das RPA hat auch im Berichtsjahr durch das Land geförderte Maßnahmen vorgeprüft. 1.3 Beschluss über die Jahresrechnung 2008 / Entlastung gem. § 101 NGO Der Rat hat in seiner Sitzung am 01.10.2009 die Jahresrechnung 2008 beschlossen und in der gleichen Sitzung die vorbehaltlose Entlastung des Oberbürgermeisters nach § 101 NGO erteilt. Grundlage hierfür war der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 09.07.2009 über die Prüfung der Jahresrechnung 2008. Im Anschluss daran wurde die Kommunalaufsichtsbehörde über den Beschluss unterrichtet und die Jahresrechnung mit dem Rechenschaftsbericht sowie unserem Schlussbericht mit der Stellungnahme des Oberbürgermeisters - nach öffentlicher Bekanntmachung am

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30.10.2009 im Amtsblatt Nr. 28 des Landkreises Emsland – an sieben Werktagen öffentlich ausgelegt. 1.4 Zusammenfassung des Berichts 2009 • Die Haushaltssatzung entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Der Gesamthaushalt

2009 erhöhte sich bei den Einnahmen und den Ausgaben um 3,62 % (s. Zi. 2.1) gegenüber dem Vorjahr.

• Die Steuereinnahmen sind gegenüber dem Vorjahr um rd. 21,67 Mio. € gesunken. Das

ergibt Steuereinnahmen pro Einwohner von 1.178,11 € (s. Zi. 2.1). • Die Jahresrechnung 2009 wurde mit Datum vom 23.04.2010 aufgestellt. Damit wurde

ausnahmsweise die Dreimonatsfrist nicht eingehalten (s. Zi. 3). • Der Kassenabschluss weist für den VerwHH und den VermHH insgesamt einen Ist-

Überschuss in Höhe von 2.642.110,89 € aus (s. Zi. 4.1). • Die Haushaltsrechnung 2009 ist schlecht ausgefallen. Aufgrund der geringeren

Gewerbesteuereinnahmen und höherer Ausgaben reichte die geplante Entnahme der Rücklage mit Zuführung vom VermHH zum Ausgleich des VerwHH nicht aus (s. Zi. 5.2).

• Die Finanzierungsquote aus Eigenmitteln im VermHH sank auf 55,50 % (Vorj. 59,38 %)

(s. Zi. 5.5). • Die hauptsächlichen Abweichungen in den Gruppierungsübersichten gegenüber dem

Vorjahr ergeben sich aus den geringeren Gewerbesteuereinnahmen und den geringeren Sonstigen Finanzausgaben (s. Zi. 5.6).

• Durch die im Jahr 2009 unterbliebene Kreditaufnahme und die Tilgung wurde die

Verschuldung um rd. 0,893 Mio. € gesenkt. Somit sank die Pro-Kopf-Verschuldung um 17,30 € auf 465,18 € (s. Zi. 5.7).

• Der Allgemeinen Rücklage wurden mit 24 Mio. € mehr als geplant entnommen (s. Zi.

5.8.1). • Die Kasseneinnahmereste im Verwaltungshaushalt erhöhten sich nochmals gegenüber

dem Vorjahr um 0,8 Mio. € auf 3,6 Mio. € (s. Zi. 6.1.1). • Die Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes erhöhten sich sogar um fast

12 Mio. € auf rd. 32,4 Mio. € (s. Zi. 6.2.4). • Das Vermögen verringerte sich um 74,6 Mio. € auf 32,2 Mio. € (s. Zi. 7.1). • Die Restschuld bei den übernommenen Bürgschaften erhöhte sich um rd. 3 Mio. € auf

23,1 Mio. € (s. Zi. 7.3). • Zweckverband Volkshochschule Lingen (s. Zi. 8.2.1) • Verwaltungsorganisation (s. Zi. 8.2.2) • Entwicklung Kosten Verwaltungsräume/Beschäftigte (s. Zi. 8.2.3) • Wirtschaftliche Jugendhilfe – Kosten (s. Zi. 8.2.4)

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• Investitionen; Wirtschaftlichkeits- und Folgekostenberechnung (s. Zi. 8.2.13) • Prüfungspflicht der Eigenbetriebe und Gesellschaften durch das RPA (s. Zi. 8.3) • Eigenbetrieb Stadtentwässerung: Neubewertung des Vermögens (s. Zi. 8.3.3)

2 Allgemeine Haushalts- und Finanzwirtschaft Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften vom 15. Nov. 2005 hat der Nds. Landtag schwerpunktmäßig die Einführung der Doppik beschlossen. Aufgrund des Beschlusses des Rates vom 23.02.2006 hat die Stadt Lingen (Ems) von der Option Gebrauch gemacht, die bisherigen Vorschriften der Nds. Gemeindeordnung und der dazugehörigen Verordnungsregelungen längstens bis zum Haushaltsjahr 2011 anzuwenden. Daher beziehen sich die Hinweise auf die rechtlichen Vorschriften des Gemeindehaushaltsrechts auf den Stand vom 31.12.2005. 2.1 Haushaltssatzung, Finanz- und Investitionsplan Die Haushaltssatzung entspricht in Form, Inhalt und Vollständigkeit den Vorschriften der Niedersächsischen Gemeindeordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung und hat das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren ordnungsgemäß durchlaufen. Entsprechendes gilt für den Finanzplan und das Investitionsprogramm der Jahre 2008 - 2012. Die 2. Nachtragshaushaltssatzung enthält folgende Festsetzungen:

§ 1 Verwaltungshaushalt 2009 Vorjahr v. H. Einnahmen u. Ausgaben 125.638.400 € 133.085.400 € - 5,60 Vermögenshaushalt Einnahmen und Ausgaben je 41.932.700 € 28.638.300 € + 46,42 Gesamteinnahmen u. -ausgaben 167.571.100 € 161.723.700 € + 3,62

§ 2 Gesamtbetrag der Kredite 7.154.100 € 4.268.700 € + 67,59

§ 3 Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 7.872.800 € 6.252.600 € + 25,91 davon fällig 2010 7.596.800 € davon fällig 2011 276.000 €

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§ 4

Höchstbetrag der Kassenkredite 15.000.000 € 15.000.000 € +/- 0,00

§ 5 Hebesätze der Realsteuern Landesdurchschnitt gr. selbst.Städte seit Stand: 2009 1. Grundsteuer A 290 v. H. 1.1.2003 309 v. H. 2. Grundsteuer B 295 v. H. 1.1.1995 394 v. H. 3. Gewerbesteuer 350 v. H. 1.1.1995 370 v. H. Zu § 1 Haushaltssoll Der Gesamthaushalt erhöhte sich bei den Einnahmen und Ausgaben planmäßig um 3,62 % gegenüber 2008. Zu § 2 Gesamtbetrag der Kredite Der Haushaltsansatz von 6.224.200 € wurde in der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009 um 963.400 € auf 6.464.900 € und mit der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2009 um 689.200 auf 7.154.100 € erhöht. Zur Deckung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes wurde in voller Höhe ein Haushaltseinnahmerest gebildet. Am 26.04.2010 wurde von der Stadt Lingen (Ems) kurz vor dem Inkrafttreten des Haushaltes 2010 ein Darlehen von 3.000.000 € aus den HER 2008 i. H. v. 2.956.824,02 € und 43.175,98 € aus den HER 2009 aufgenommen. Damit ist erstmals seit 2003 wieder ein Kredit zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen aufgenommen worden. Zunächst ist allgemein anzumerken, dass die Gemeinden Kredite als Einnahmen des Vermögenshaushalts nur für Investitionen und Maßnahmen der Investitionsförderung sowie zur Umschuldung aufnehmen dürfen. Die Finanzierung konsumtiver Verbrauchsausgaben des Verwaltungshaushalts (Personal- und Sachausgaben) ist ebenso verboten wie die Finanzierung von Tilgungen. Kredite stellen grundsätzlich letztrangige Finanzierungsmittel dar. Sie dürfen nur dann aufgenommen werden, wenn andere Finanzierungsmöglichkeiten nicht bestehen. Weil Kreditaufnahmen mit Belastungen für künftige Haushalte einhergehen, schreibt die Nds. Gemeindeordnung vor, dass der Gesamtbetrag der Kredite in der Haushaltssatzung festzusetzen ist und der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde bedarf. Diese wird die Kreditaufnahme dann versagen, wenn die Gemeinde nicht mehr in der Lage ist, die aus den Darlehen resultierenden Belastungen zu tragen. Dies zeigt der Finanzplan. Es sollte grundsätzlich eine möglichst niedrige Kreditfinanzierungsquote angestrebt werden. Im Jahr 2008 betrug sie immerhin 18,06 % der Ausgaben des Vermögenshaushaltes ohne die Zuführung zur Rücklage. Im Haushaltsjahr 2009 lag sie bei 17,06 %, eine Rücklagenzuführung war nicht geplant. Übersicht über die Höhe und Laufzeiten der in Anspruch genommenen Kredite am Kreditmarkt der Stadt Lingen (Ems):

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Datum: Ursprungsschuld: Laufzeit: Zins: Tilgung: 09.02.1998 8.691.961,98 € 30 Jahre 5,868 % 1,30 % 12.10.1999 4.090.335,05 € 30 Jahre 5,868 % 1,23 % 20.01.2003 12.000.000,00 € 30 Jahre 4,780 % 1,52 % 26.04.2010 3.000.000,00 € 15 Jahre 3,659 % 2,00 % Zu § 3 Verpflichtungsermächtigungen Mit dem 2. Nachtragshaushaltsplan 2009 wurden die Verpflichtungsermächtigungen gegenüber dem Vorjahr um 25,91 % auf 7.872.800 € erhöht. Diese Verpflichtungsermächtigungen berechtigen im laufenden Jahr die Verwaltung, Aufträge zu Lasten der kommenden Jahre zu erteilen. Die kommenden Haushaltsjahre werden nach dem Finanzplan mit einem hohen Anteil kreditfinanziert. Dadurch wird die zukünftige Handlungsfähigkeit der Stadt Lingen (Ems) stark eingeschränkt. Zu § 4 Kassenkredite Die Höhe des festgesetzten Höchstbetrages der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wurde wieder auf 15.000.000 € festgelegt und liegt damit im genehmigungsfreien Bereich. Bei der guten Kassenlage sind im Berichtsjahr keine Sollzinsen für äußere Kassenkredite entstanden. Allerdings sind im Jahr 2009 auch aufgrund der sinkenden Zinssätze mit den angelegten Geldern nur noch Zinsen in Höhe von 559.312,54 € (2008: 1.693.022,35 €, 2007: 704.986,47 €; 2006: 179.645,08 €) erwirtschaftet und der Haushaltsansatz von 750.000 € ist nicht erreicht worden. Zu § 5 Realsteuern In den folgenden Schaubildern ist die Entwicklung der Grundsteuern A und B und der Gewerbesteuern der letzten vier Jahre dargestellt. Grundsteuer A: Jahr: 2006 2007 2008 2009 Rechnungsergebnis in €: 220.948,10 210.120,78 236.072,09 224.945,48

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Grundsteuer B: Jahr: 2006 2007 2008 2009 Rechnungsergebnis in €: 5.914.477,36 5.729.100,98 6.395.550,26 6.360.702,29

Gewerbesteuer:

Jahr: 2006 2007 2008 2009 Rechnungsergebnis in €: 34.485.811,21 38.952.047,37 55.939.010,11 36.022.278,18

Erläuterung Rechnungsergebnis: Anordnungs- / Veranlagungssoll im Jahr 2009: 36.066.110,24 €

� davon Abgänge auf Kasseneinnahmereste: - 8.012.206,63 € � davon bereinigt: 8.056.038,69 €

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Rechnungsergebnis: 36.022.278,18 € Aufteilung Anordnungs-/ Veranlagungssoll: Vorauszahlungen: 30.658.134,64 €

� davon Vorauszahlungen für 2009: 26.287.093,32 € � davon Vorauszahlungen für 2007 / 2008 / 2010: 4.371.041,32 €

Veranlagungen: 4.570.831,17 €

in 2009 durch Festsetzungen für

2009 angesprochene Gewerbesteuerkonten

prozentualer Anteil der

Gewerbesteuer-konten

Höhe der Festsetzungen Anordnungssoll

205 18,44% 0,00 € 732 65,83% 0,01 € 9.999,99 € 1.928.919,00 € 89 8,00% 10.000,00 € bis 24.999,99 € 1.461.420,00 € 45 4,05% 25.000,00 € bis 49.999,99 € 1.553.564,32 € 34 3,06% 50.000,00 € bis 499.999,99 € 4.780.733,00 € 7 0,63% 500.000,00 € bis ...... 16.562.457,00 €

1.112 26.287.093,32 €

Bei dem Differenzbetrag zwischen Veranlagungssoll und Vorauszahlungen in Höhe von 4.570.831,17 €

handelt es sich um Veranlagungen für Vorjahre für verschiedene Bereiche. Nach den Nachteilen der Unternehmenssteuerreform kommen nunmehr die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise (siehe Vorjahresbericht) auf die Stadt Lingen (Ems) zu. Bereits im Vorjahr wurden Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer herabgesetzt. Im Jahr 2009 gab es lediglich noch eine Veranlagungssumme von 4.570.831,17 € (Vorjahr 20.505.232,22 €). Im Jahr 2010 werden die Gewerbesteuereinnahmen noch einmal drastisch (auch wegen der Umstrukturierung bei einem größeren Gewerbesteuerzahler) zurückgehen. Eine Verbesserung ist in nächster Zeit nicht in Sicht. Die gesamten Steuereinnahmen der Stadt Lingen (Ems) einschl. des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer und der Umsatzsteuer (HHSt. 90000.00000 - 02200) betrugen 60.819.748,61 € (Vorjahr 82.489.587,18 €). Das ergibt pro Einwohner 1.178,11 € (Vorjahr 1.600,06 €) ausgehend von 51.625 (Stand: 31.12.2008) Einwohnern (Vorjahr 51.554). Der Anteil an der Umsatzsteuer, den die Gemeinden als Ausgleich für den Wegfall der Gewerbesteuer nach Kapital erhalten, betrug 4.268.477 € (Vorjahr 4.666.040 €). Es lässt sich allerdings nicht nachvollziehen, ob dieser Ausgleich tatsächlich die entstandenen Mindereinnahmen deckt. Sonstige Steuern, Gebühren und Beiträge werden nach den jeweiligen Satzungen der Stadt Lingen (Ems) erhoben. Die nach der NGO erforderlichen Genehmigungen wurden durch das Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Integration am 01.04.2009 für die Haushaltssatzung und die

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1. Nachtragshaushaltssatzung 2009 und am 11.12.2009 für die 2. Nachtragshaushaltssatzung erteilt. Die Haushaltssatzung und die 1. Nachtragshaushaltssatzung wurden im Amtsblatt Nr. 9/2009 vom 15.04.2009 des Landkreises Emsland veröffentlicht und danach an sieben Werktagen öffentlich ausgelegt. Die Satzungen wurden am 25.04.2009 rechtskräftig. Die 2. Nachtragshaushaltssatzung wurde im Amtsblatt Nr. 24 vom 15.12.2009 veröffentlicht und trat am 23.12.2009 in Kraft. Wegen des Konjunkturpaketes II wurden die Haushaltssatzung und der 1. Nachtrag gleichzeitig am 26.02.2009 vom Rat erlassen und danach dem Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Integration vorgelegt. Aufgrund deren Genehmigung traten die Satzungen erst zum 25.04.2009 verspätet in Kraft und es waren die Vorschriften über die vorläufige Haushaltsführung (§ 88 NGO) anzuwenden. Eine 2. Nachtragssatzung wurde im Haushaltsjahr 2009 ebenfalls wegen des Konjunkturpaketes II erlassen. 2.2 Vorläufige Haushaltsführung Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gelten einschränkende Vorschriften über die Haushaltsführung der Kommunen, worauf der Fachdienst Finanzwirtschaft am 19.11.2008 hingewiesen hat. Die Haushaltssatzungen traten erst am 25.04.2009 in Kraft. Die Beschränkungen der vorläufigen Haushaltsführung sollten, wie bereits früher darauf hingewiesen, möglichst vermieden werden. Auf die Bestimmungen der vorläufigen Haushaltsführung wurde aufgrund der Hinweise des Fachbereiches Finanzen und der Belegprüfung des Rechnungsprüfungsamtes im Allgemeinen geachtet. 2.3 Haushaltsüberschreitungen Mit 127.048.614,44 € wurde das Ausgabevolumen von 125.638.400 € um 1.410.214,44 € im Verwaltungshaushalt überschritten. Im Einzelplan 4 Soziale Sicherung waren erheblich höhere Ausgaben entstanden. Bei den Einnahmen fehlten bei den Gewerbesteuern immerhin knapp 4 Mio. €. Insgesamt stieg das Defizit von 6,7 Mio. € auf knapp 7,4 Mio. € an. Als üpl./apl. Ausgabe wurde ein Volumen von 1.174.103,94 € (Vorjahr 4.055.238,56 €) genehmigt. Außer der Verschiebung der Ortsratsmittel vom VermHH in den VerwHH wurden insgesamt 32 (Vorjahr: 36) Anträge gestellt. Hiervon entfielen auf den Verwaltungshaushalt 2 (4) Anträge über 125.000 € (180.009,97 €) und auf den Vermögenshaushalt immerhin 30 (32) Anträge über 1.023.417,91 € (3.875.228,59 €). Verwaltungshaushalt Seit Einführung der Budgetierung gibt es im Verwaltungshaushalt kaum noch Anträge auf üpl./apl. Ausgaben. Weiterhin sorgen die Möglichkeiten der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Ausgabehaushaltsstellen bei den Vorabdotierungen und die unechte Deckungsfähigkeit mit der Berechtigung zu Mehrausgaben bei Mehreinnahmen bei den jeweiligen Einnahmehaushaltsstellen für eine weitere Reduzierung der Anträge. Die Defizite bzw. höheren Zuschüsse in den Einzelbudgets wurden durch die Dezernatsbudgets wiederum abgedeckt. Die Abweichungen vom Haushaltsplan werden u. a. im Rahmen der Rechenschaftsberichte in den Ausschüssen vorgetragen. Bei den obigen Anträgen handelt es sich neben der Verschiebung von Ortsratsmitteln vom Vermögens- in den Verwaltungshaushalt um den Erwerb von Marketing-Rechten bzw. die Unterstützung von Sportvereinen.

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Vermögenshaushalt Im Vermögenshaushalt gab es gegenüber dem Vorjahr eine etwas geringere Anzahl von Anträgen wie auch in der Höhe der üpl./apl. Ausgaben. In den Fachbereichen sollte auf eine rechtzeitige Beantragung der üpl./apl. Mittel geachtet werden. 2.4 Budgetierung Im Jahr 2009 gab es noch 17 Fachbudgets, die den Organisationsstrukturen angepasst waren.

• Den Budgets im Verwaltungshaushalt wurde ein Gesamtzuschussbedarf von

14.313.700 € incl. der üpl. Mittel von 125.000 € (Vorjahr 12.907.200 €) zur Verfügung gestellt und reichte trotz der gebildeten HAR von 177.102,50 € (Vorjahr 336.000 €) aus. Bei einem Rechnungsergebnis in Höhe von 11.950.409,01 € (2008 = 13.372.860,90 €, 2007 = 11.644.418,73 €) wurden im Gegensatz zum Vorjahr Mittel i. H. v. 2.363.290,99 € (Vorjahr Mehrausgaben von 465.660,90 €) eingespart. Zumindest gegenüber 2008 gab es einen verringerten Zuschussbedarf von immerhin 1.422.451,89 € (Vorjahr erhöhter Zuschussbedarf von 1.728.442,17 €). Lässt man die HAR außer Acht, liegt der Zuschussbedarf bei 11.773.306,51 € (2008 = 13.036.860,90 €; 2007 = 11.217.070,64 €; 2006 = 9.564.965,30 €) und ergibt eine Verringerung gegenüber dem Vorjahr um 1,26 Mio. €.

• Damit konnte im Gegensatz zum Vorjahr der geplante Gesamtzuschussbedarf wieder

eingehalten werden. • Bei zwei (Vorj. vier Budgets) der 17 Budgets konnte der vorgegebene Rahmen nicht

eingehalten werden. • Im Fachbereich 4 gab es ein Minus von 20.612,14 €. Hierbei entstand das größte Defizit

im Unterbudget 06 (Kulturelle Förderungen) bei den institutionellen Zuschüssen an kulturelle Vereine.

• Der Fachbereich 7 Tiefbau hatte in seinem Budget einen höheren Zuschussbedarf von

198.990,08 €. Allein im Unterbudget 02 (Betrieb und Unterhaltung von Verkehrsflächen) gab es aufgrund der Witterungsschäden in den Monaten Januar/Februar und November/Dezember 2009 Mehraufwendungen für den Winterdienst in Höhe von 243.704,52 €.

• Insgesamt wurden erheblich geringere Haushaltsausgabereste (Vorjahr 482.254,70 €) in

Höhe von 216.895,92 € im Verwaltungshaushalt gebildet. Hiervon waren in erster Linie die Entschädigungen für Ersatzmaßnahmen betroffen, die wie bisher wegen der wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung gebildet wurden.

• Im Rahmen der Budgetierung ist es möglich, nach den Leitlinien für

managementbedingte Erfolge Mittel bis zur Höhe von 60 % übertragen zu bekommen. Während im Jahr 2005 nur noch 4.792,54 € anerkannt wurden, konnten für das Jahr 2006 die Anträge auf Anerkennung der managementbedingten Erfolge nicht anerkannt werden. Seit 2007 wurden erst gar keine Anträge mehr gestellt.

• Ohne die Bildung der Haushaltsausgabereste ergab sich in den budgetierten Bereichen

immerhin eine Verbesserung von 2.540.393,49 € (Vorjahr Verschlechterung von 129.660,90 €).

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2.5 Kostenrechnung und Berichtswesen Die Kostenrechnung wurde mit dem ORACLE-Verfahren und bis 2006 mit dem Software-Programm „ProFIS“ (komfortables Programm mit wenig Akzeptanz in den dezentralen Fachbereichen) aufgebaut. Danach wurde das neue Verfahren unseres Anbieters des Finanzwesens, der Fa. AB-DATA, Velbert, eingekauft, um u. a. Synergieeffekte für arbeitsaufwendige Querimporte zu erreichen. Allerdings lässt die Fortentwicklung dieses Programms der Fa. AB-DATA zu wünschen übrig, um die Steuerung der kommunalen Gremien sowie der Verwaltungsführung pp. zu verbessern. Durch dieses Verfahren werden keine Kennzahlen errechnet bzw. Berichte erzeugt. Grundsätzlich soll die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) als ein Steuerungsinstrument zur Unterstützung der Verwaltungseinheiten u. a. für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit eingesetzt werden. Die aufwendig erzeugten Berichte sollten knapper und kürzer absprachegemäß mit relevanten Kennzahlen für die Leitung für wesentliche Steuerungsobjekte aufgebaut werden. Bei mehr Substanz sollten daraus auch Konsequenzen bzw. Entscheidungen gezogen werden. Insbesondere ist die KLR bei der nachlassenden Finanzkraft der Stadt Lingen (Ems) auch bei einer anzugehenden Aufgabenkritik heranzuziehen, um festzustellen, ob sich die Stadt Lingen (Ems) das bislang vorgehaltene Angebot noch leisten kann. Mit dem Softwareanbieter werden regelmäßig Gespräche geführt, um eine Fortentwicklung des Programms zu erreichen. Diese städtischen Änderungswünsche sind häufig aber nur durch individuelle Programmieraufträge zu erreichen, die entsprechende finanzielle Aufwendungen erfordern. Vor dem Hintergrund der derzeitigen finanziellen Situation und der ab 2012 anzuwendenden Doppik einschl. Kosten- und Leistungsrechnung sowie Berichtswesen ist es allerdings sinnvoll, mit den vorhandenen Instrumenten und Methoden noch vorübergehend weiter zu arbeiten. Optimierungen sollten ab 2012 angestrebt werden unter Beachtung der Vorgaben des Neuen Kommunalen Rechnungswesens. Die grundsätzliche Notwendigkeit zur auch künftigen Anwendung der genannten Steuerungsinstrumente wird ausdrücklich bestätigt. Aus den vorhandenen Daten und Materialien lassen sich aber auch schon heute Kennzahlen, Entwicklungen und Arbeitsaufträge ableiten; sie werden Eingang finden u. a. in die künftigen Teilhaushalte und auf diese Weise zur weiteren Transparenz und Steuerungsunterstützung beitragen. Im Rahmen der durchzuführenden Aufgabenkritik werden im Übrigen bereits die ermittelten Werte und gewonnenen Erkenntnisse aktuell eingesetzt.

3 Jahresrechnung 2009 Die Jahresrechnung 2009 der Stadt Lingen (Ems) ist gem. § 100 NGO am 23.04.2010 aufgestellt und vom allgemeinen Vertreter des Oberbürgermeisters mit gleichem Datum festgestellt worden. Die Jahresrechnung 2009 beinhaltet den in § 40 Abs. 1 GemHVO geforderten kassenmäßigen Abschluss und die Haushaltsrechnung. Der Jahresrechnung sind bis auf die Übersichten über die in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen die in § 40 Abs. 2 GemHVO vorgeschriebenen Anlagen beigefügt. Sie entsprechen in Form und Inhalt den Vorschriften des § 44 GemHVO. Die nach § 100 Abs. 2 NGO vorgeschriebene Dreimonatsfrist zur Vorlage der Jahresrechnung nach Ablauf des Haushaltsjahres wurde ausnahmsweise nicht eingehalten.

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Die vorgeschriebene Dreimonatsfrist konnte ausnahmsweise für die Jahresrechnung 2009 nicht eingehalten werden. Insbesondere die sehr umfangreichen und vielfältigen Arbeiten im Zusammenhang mit der Aufstellung der Haushaltssatzung 2010 und des Haushaltsplanes 2010 und die entsprechende Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Lingen (Ems) erst am 18.03.2010 verursachten die geringfügige zeitliche Verzögerung, da diesen Tätigkeiten Priorität eingeräumt werden musste.

4 Kassenmäßiger Abschluss Die Kasse führt grundsätzlich den gesamten Zahlungsverkehr aus und hat die Buchführung darüber vorzunehmen. Entsprechend weist der kassenmäßige Abschluss für das Berichtsjahr die Ist-Beträge zu den angeordneten Einnahmen und Ausgaben mit den daraus resultierenden Kassenresten aus für • den Verwaltungshaushalt und den Vermögenshaushalt, • die Vorschüsse und die Verwahrgelder. Stichtagsbezogen stellt der kassenmäßige Abschluss dar, wie sich die im Haushaltsjahr (HJ) erzielten Einnahmen und geleisteten Ausgaben auf die Kassenliquidität auswirkten. Der von der Stadtkasse gefertigte Abschluss für 2009 vom 23.04.2010 enthält sämtliche Zahlenwerte im Sinne des § 41 GemHVO. Hiernach schließt das HJ 2009 mit folgendem buchmäßigen Kassenbestand ab: Ist-Einnahmen Ist-Ausgaben Saldo € € € Verwaltungshaushalt 126.243.208,69 129.638.246,49 - 3.395.037,80 Vermögenshaushalt 35.742.586,59 29.705.437,90 + 6.037.148,69 Buchmäßiger Kassenbestand + 2.642.110,89 Verwahr-/ 57.933.663.97 52.801.347,32 + 5.132.316,65 Vorschussrechnung 24.323.803,00 23.531.058,26 + 792.744,74 Gesamtkassenbestand + 8.567.172,28 2009 Vorjahr Ist-Bestand des Verw.- u. VermHH zum 31.12.09

2.642.110,89 €

4.648.532,81€

Unter Berücksichtigung der Kasseneinnahmereste

- 4.439.151,57 €

- 2.998.324,91 €

Haushaltseinnahmereste - 25.506.785,59 € - 13.490.612,38 € Kassenausgabereste - 2.425,52 € - 10.632,55 € Haushaltsausgabereste 32.590.473,57 € 21.148.102,65 € ist ein Ausgleich gegeben 2.642.110,89 € 4.648.532,81 € Das Hauptbuch der Kasse weist zum Jahresabschluss 2009 als buchmäßigen Kassenbestand einen Ist-Bestand von 8.567.172,28 € aus. Der Ist-Abschluss wurde richtig erstellt und die Einzelergebnisse wurden ordnungsgemäß in die Bücher des Haushaltsjahres 2009 übertragen.

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4.1 Verwaltungshaushalt / Vermögenshaushalt Der kassenmäßige Abschluss für den Verwaltungshaushalt weist einen buchmäßigen Kassenfehlbetrag aus. Der Ist-Fehlbetrag errechnet sich wie folgt:

Verwaltungshaushalt 2009 2008 Mindereinnahmen Kasseneinnahmereste Rote KAR

3.609.508,20 €

2.425,52 €

2.804.102,45 €

8.029,04 € Minderausgaben Haushaltsausgabereste

216.895,92 €

482.254,70 €

Ist-Fehlbetrag - 3.395.037,80 € - 2.329.876,79 €

Der Ist-Überschuss des Vermögenshaushaltes ergibt sich aus folgender Berechnung:

Vermögenshaushalt 2009 2008 Mindereinnahmen Haushaltseinnahmereste Kasseneinnahmereste Rote KAR

25.506.785,59 €

829.643,37 € -- €

13.490.612,38 €

194.222,46 € 2.603,51 €

Minderausgaben Haushaltsausgabereste Kassenausgabereste

32.373.577,65 €

-- €

20.665.847,95 €

-- € Ist-Überschuss 6.037.148,69 € 6.978.409,60 €

Im Jahr 2009 ergab sich insgesamt ein Ist-Überschuss in Höhe von 2.642.110,89 € (Vorjahr Ist-Überschuss 4.648.532,81 €). Der Ist-Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt erhöhte sich um rd. 1,07 Mio. € und im Vermögenshaushalt gab es einen verringerten Ist-Überschuss von 0,94 Mio. €.

4.2 Kassenwirtschaft Die Kasseneinnahmereste (KER) betrugen 4.439.151,57 € (Vorjahr rd. 3 Mio. €) und lagen damit um mehr als 1,4 Mio. € höher als im Vorjahr. Die KER des Verwaltungshaushaltes erhöhten sich immerhin um 0,8 Mio. € und die KER des Vermögenshaushaltes um 0,65 Mio. €. Die KER wurden vor allem im Sozialbereich gebildet. Bei den Gewerbesteuern ergaben sich Rückstände in Höhe von 8,95 Mio. €. Über 8,3 Mio. € wurde eine Restebereinigung durchgeführt. Die nicht vollstreckbaren Forderungen werden bei der Stadt Lingen (Ems) zügig niedergeschlagen. Bei den Einnahmehaushaltsstellen mit Personenkonten wird automatisch eine Mahnung erstellt und ohne Ausgleich des Kontos nach angemessener Zeit der Vollstreckungsauftrag bzw. ein Amtshilfeersuchen pp. bei auswärtigen Zahlungspflichtigen gefertigt. Die übrigen Einnahmehaushaltsstellen sind manuell zu überwachen und die Rückstände durch einen Soll/Istvergleich zu ermitteln. Daraufhin sind vom Sachbearbeiter die Mahnungen zu fertigen. Auch hier wurden nunmehr alle Kasseneinnahmereste angemahnt und ggfs. zur Vollstreckung übergeben.

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Zur Unterstützung der Vollstreckung wird das Software-Verfahren „AVVISO“ zur Verbesserung der Massentätigkeiten, Terminüberwachung und Auswertungen eingesetzt. Dadurch wurde der Vollstreckungsinnendienst optimiert. Der Vollstreckungsaußendienst ist seit dem Jahr 2006 durchgehend besetzt. Dies machte sich positiv bemerkbar (Zahlungsmoral pp.). Auch ist die durchschnittliche Verweildauer der Vollstreckungsfälle beim Vollstreckungsdienst als positiv anzusehen. Die KER im Verwaltungshaushalt nahmen von 2008 zum Jahresende 2009 von 2,8 Mio. € um 0,8 Mio. € auf 3,6 Mio. € zu. Die eingegangenen Säumniszuschläge sanken von 67.669,24 € auf 56.476,94 €.

5 Haushaltsrechnung Die auf dem kassenmäßigen Abschluss basierende Haushaltsrechnung ist im automatisierten Verfahren förmlich und inhaltlich richtig erstellt worden. Sie liefert die nach § 42 GemHVO erforderlichen Nachweise. 5.1 Ergebnis der Haushaltsrechnung Unter Berücksichtigung der Abschlussbuchungen ergibt sich folgendes Ergebnis: Feststellung des Summen laut Haushalts- Ergebnisses der Haushaltsplan vergleich Haushaltsrechnung incl. NTHH + mehr/- weniger 2009 in € 2009 in € in € Solleinnahmen VerwHH 127.149.342,27 125.638.400,00 + 1.510.942,27 Solleinnahmen VermHH 28.005.841,44 41.932.700,00 - 13.926.858,56 Summe Soll-Einnahmen 155.155.183,71 167.571.100,00 - 12.415.916,29 Neue Haushalts- einnahmereste + 14.223.473,21 0,00 + 14.223.473,21 ./. Abgang alter Haus- haltseinnahmereste - 810.000,00 - - 810.000,00 ./. Abgang alter Kassen- einnahmereste - 104.271,37 - - 104.271,37 + Restebereinigung Vorjahr + 8.297.718,69 - + 8.297.718,69 ./. Restebereinigung lfd.Jahr - 8.297.718,69 0,00 - 8.297.718,69 Summe bereinigte Soll-Einnahmen 168.464.385,55 167.571.100,00 - 893.285,55 Sollausgaben VerwHH 126.973.498,40 125.638.400,00 + 1.335.098,40 Sollausgaben VermHH 17.329.743,92 41.932.700,00 - 24.602.956,08 Summe Sollausgaben 144.303.242,32 167.571.100,00 - 23.267.857,68 Neue Haushalts- ausgabereste + 25.218.574,16 0,00 + 25.218.574,16 ./. Abgang alter HAR - 1.057.430,93 0,00 - 1.057.430,93 ./. Abgang alter KAR (rot) +/- 0,00 0,00 +/- 0,00 Summe bereinigte Soll-Ausgaben 168.464.385,55 167.571.100,00 + 893.285,55 Etwaiger Unterschied bereinigter Solleinnahmen Mehr-Einnahmen + 893.285,55 bereinigte Sollausgaben Mehr-Ausgaben + 893.285,55 einschl. Sollüberschuss (0,00 €) 0,00 Differenz 0,00

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Das ausgeglichene Ergebnis der Haushaltsrechnung kann aufgrund einer Kontrollgegenrechnung als richtig bestätigt werden, die einerseits auf der Gegenüberstellung der Ist-Einnahmen und der Ist-Ausgaben einschließlich der verbliebenen und der neuen Kassen- und Haushaltsreste beruht und sich zum anderen auf den Ausgleich der Abschlussverbesserungen mit den Abschlussverschlechterungen stützt.

5.2 Haushaltsausgleich Nach § 82 Abs. 3 NGO soll der Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein. Diese Verpflichtung besteht nicht nur für den Haushaltsplan, sondern auch für die Haushaltsrechnung. Wie bereits oben ausgeführt, ist der Ausgleich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gelungen. Gem. § 22 GemHVO sind die im Verwaltungshaushalt zur Deckung der Ausgaben nicht benötigten Einnahmen dem Vermögenshaushalt zuzuführen. Die Zuführung muss mindestens so hoch sein, dass damit die Kreditbeschaffungskosten und die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden können. Dem Vermögenshaushalt wurden zugeführt: 893.231,62 €

Hiervon entfielen auf die Pflichtzuführung in Höhe der ordentlichen Tilgung (ohne Umschuldung) 893.231,62 €

Mithin freie Zuführung oder „Freie Spitze“ 0,00 €

Auf die mit 893.400,00 € veranschlagte Zuführung wurden tatsächlich 893.231,62 € gebucht, so dass sich eine Minderzuführung von 168,38 € gegenüber dem Haushaltsansatz ergab.

Als Entnahme aus der allgemeinen Rücklage wurden veranschlagt 22.160.200,00 € tatsächlich entnommen wurden 24.064.254,17 € und damit mehr als eingeplant: 1.904.054,17 €. Durch die „Freie Spitze“ wird der kommunale Handlungsspielraum dargestellt, der bei der Stadt Lingen (Ems) nicht mehr vorhanden ist. Obwohl im Nachtrag eine höhere Entnahme aus der Rücklage eingeplant wurde, reichte sie zum Ausgleich des VerwHH als auch des VermHH nicht aus. Für den Ausgleich war auch die Bildung der HER für die gesamte Kreditermächtigung erforderlich.

5.3 Verwaltungshaushalt Im Verwaltungshaushalt schloss die Haushaltsrechnung mit folgendem Ergebnis ab: Haushaltsrechnung 2009 (Verwaltungshaushalt) Einnahmen / Ausgaben Euro O Soll-Einnahmen 118.851.623,58 ./. Abgang alter Kasseneinnahmereste + 8.196.990,86 (./. Restbereinigung des lfd. Rechnungsjahres 8.297.718,69 bereinigte Soll-Einnahmen 127.048.614,44 Soll-Ausgaben 126.973.498,40 + neue Haushaltsausgabereste 216.895,92 ./. Abgang alter Haushaltsausgabereste 141.779,88 ./. Abgang alter Kassenausgabereste 0,00 bereinigte Soll-Ausgaben 127.048.614,44 Differenz 0,00

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5.3.1 Abwicklung des Haushaltsplanes (Verwaltungshaushalt)

Ausgaben 2009 / Euro % HH-Ansatz 125.638.400,00 100,00 Rechnungsergebnis 127.048.614,44 101,12 Erhöhte Ausgaben Neue HAR

1.410.214,44 216.895,92

1,12 0,17

Die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes sind höher ausgefallen als geplant und konnten zum Großteil nur mit einer höheren Zuführung aus dem Vermögenshaushalt bzw. Entnah-me aus der Rücklage ausgeglichen werden.

Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2008 fielen die Gewerbesteuereinnahmen erheblich geringer aus und lagen um 10 % niedriger als der Haushaltsansatz. Der Haushaltsansatz der Jugendhilfekosten wurde dagegen um 1,22 Mio. € überzogen. 5.4 Vermögenshaushalt Im Vermögenshaushalt schloss die Haushaltsrechnung mit folgendem Ergebnis ab: Haushaltsrechnung 2009 (VermH) Einnahmen / Ausgaben Euro Soll-Einnahme lfd. HJ 28.005.841,44 + neue HER 14.223.473,21 ./. Abgang alter HER 810.000,00 ./. Abgang alter KER 3.543,54 Bereinigte Soll-Einnahmen 41.415.771,11 Soll-Ausgaben lfd. HJ 17.329.743,92 + neue HAR 25.001.678,24 ./. Abgang alter HAR 915.651,05 ./. Abgang alter KAR 0,00 bereinigte Soll-Ausgaben 41.415.771.11 Differenz bereinigte Soll-Einnahmen / bereinigte Soll-Ausgaben

0,00

5.4.1 Abwicklung des Haushaltsplanes (Vermögenshaushalt)

Ausgaben 2009 / Euro % HH-Ansatz 41.932.700,00 100,00 Rechnungsergebnis 41.415.771,11 98,77 Verringerte Ausgaben Neue HAR

516.928,89 25.001.678,24

1,23 59,62

üpl./apl. 1.023.417,91 2,44 Das Haushaltssoll des Vermögenshaushalts wurde mit dem 2. Nachtragshaushalt im Haushaltsjahr 2009 immerhin um rd. 13,3 Mio. € höher als im Vorjahr festgesetzt. Hier ist allerdings zum Ausgleich des VerwaltungsHH eine Entnahme aus der allgem. Rücklage von 6,7 Mio. € enthalten, die nicht ausreichte. Das Rechnungsergebnis im Vergleich zum Haushaltsansatz betrug 2009 insgesamt 98,77 % (Vorjahr 99,27 %). Allerdings sind hiervon allein 59,62 % an HAR gebildet worden, die damit zumindest nicht im Jahr 2009 investiert wurden.

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Die Bauinvestitionen in Höhe von 14.876.135,99 € werden durch Zuweisungen i. H. v. 7.218.070,14 € und Erschließungsbeiträge i. H. v. 387.098,78 € mit 51,12 % (Vorjahr 50,55 %) gedeckt. Für 2009 wurden Kredite in Höhe von 7.154.100 € eingeplant. Eine Kreditaufnahme war im Jahr 2009 nicht erforderlich. Von der Kreditermächtigung wurde zur Deckung des Vermögenshaushaltes ein HER von 7.154.100 € gebildet. Vor dem Inkrafttreten des Haushaltes 2010 wurden aus dem HER 2008 2.956.824,02 € und dem HER 2009 ein Kredit zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen i.H.v. 3.000.000 € aufgenommen. 5.5 Rechnungsquerschnitte Die Rechnungsquerschnitte sind entsprechend § 40 Abs. 2 Zi. 3 GemHVO der Jahresrechnung beigefügt. In ihnen sind die Einnahmen und Ausgaben für den gesamten Haushaltsplan nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geordnet. Mit den Querschnitten wird verdeutlicht, inwieweit in den einzelnen Aufgabenbereichen ohne Unterscheidung zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt eine Deckungsgleichheit besteht. Durch den Vergleich der Anteile der Einnahmen aus dem Verwaltungsbereich sowie der objektbezogenen Einnahmen des Vermögenshaushaltes an der Ausgabendeckung lässt sich ermitteln, inwieweit sich die Aufgabenbereiche selbst finanzieren oder aus Deckungsmitteln des Einzelplans (EP) 9 finanziert werden müssen. Berechnung: Einnahmen aus EP 0 - 8 2009 2008 Einnahmen aus Verw. u. Betrieb 48.540.687,88 € 44.383.049,87 € Sonstige Finanzeinnahmen 5.480.197,54 € 5.358.005,90 € Objektbezogene Einnahmen des Vermögenshaushaltes 9.291.439,52 € 9.449.196,22 € Einnahmen 63.312.324,94 € 59.190.251,99 € Ausgaben aus EP 0 - 8 Personalausgaben 19.187.540,86 € 18.054.550,86 € Sächl. Verw.- und Betriebsaufwand 28.344.325,56 € 28.288.519,89 € Zuweisungen und Zuschüsse 33.628.398,56 € 30.792.865,04 € Baumaßnahmen 14.876.135,99 € 14.408.177,55 € Sonstige Investitionsausgaben 18.263.244,67 € 8.144.591,42 € Ausgaben 114.299.645,64 € 99.688.704,76 € ./. Einn. aus eigenen Mitteln 63.312.324,94 € 59.190.251,99 € Deckungsquote 55,39 % 59,38 % Finanzierung aus EP 9 50.987.320,70 € 40.498.452,77 € und deren Quote 44,61 % 40,62 % Die Ausgaben, insbesondere bei den Sonstigen Investitionsausgaben, nahmen beträchtlich zu. Wenn sich auch die Einnahmen aus eigenen Mitteln erhöhten, so sank diese Deckungsquote trotzdem auf 55,39 % ab. Der Finanzierungsanteil aus dem EP 9 stieg immerhin um 10.488.867,93 € an und erhöhte sich auf 44,61 %.

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Einzelplan 9 2009 2008 Steuern, allgem. Zuweisungen und allgemeine Umlagen 62.723.023,61 € 84.347.726,18 € Sonstige Finanzeinnahmen 10.304.705,41 € 2.908.371,49 € 73.027.729,02 € 87.256.097,67 €

Sonstige Finanzausgaben 45.888.349,46 € 59.861.217,65 €

Überschuss 27.139.379,56 € 27.394.880,02 € + Sonstige Einnahmen Verm.-Haushalt 32.124.331,59 € 18.979.038,42 € - Sonstige Ausgaben Verm.-Haushalt 8.276.390,45 € 5.875.465,67 € Summe 50.987.320,70 € 40.498.452,77 € Aufgrund der erheblich gesunkenen Gewerbesteuereinnahmen gab es bei den Steuern, allgem. Zuweisungen sowie allgem. Umlagen einen erheblichen Einnahmerückgang. Der Überschuss blieb deswegen etwa gleich, da im Jahr 2008 bei den Sonst. Finanzausgaben eine erhebliche Summe dem VermögensHH und im Jahr 2009 dem VerwaltungsHH aus der allgem. Rücklage über den VermögensHH 7,4 Mio. € zugeführt wurden. Trotzdem konnte der Überschuss des Einzelplanes 9 des Verwaltungshaushaltes im Vergleich zum Vorjahr nicht ganz erreicht werden. 5.6 Gruppierungsübersicht Auch die Gruppierungsübersicht ist der Jahresrechnung beigefügt. In ihr sind die Gesamtzahlen der Einnahme- und Ausgabearten detailliert nach Arten bzw. Entstehungsgrund und Verwendungszweck auf der Basis des Gruppierungsplanes dargestellt. Mit ihr lässt sich ein Überblick über die verschiedenen Einnahme- und Ausgabegruppen vermitteln und ermöglicht Vergleiche zwischen den einzelnen Gruppen. 5.6.1 Verwaltungshaushalt Einnahmen 2009 2008

Steuern, allgem. Zuweisungen 62.723.023.61 € 84.347.726,18 € Einnahmen aus Verwaltung u. Betrieb 48.540.687,88 € 44.383.049,87 € Sonstige Finanzeinnahmen 15.784.902,95 € 8.266.377,39 € Summe Einn. Verwaltungshaushalt 127.048.614,44 € 136.997.153,44 € Ausgaben 2009 2008 Personalausgaben 19.187.540,86 € 18.054.550,86 € Sächl. Verw. – u. Betriebsaufwand 28.090.902,82 € 28.288.519,89 € Zuweisungen und Zuschüsse 33.628.398,56 € 30.792.865,04 € Sonstige Finanzausgaben 46.141.772,20 € 59.861.217,65 € Summe Ausgaben VerwHH 127.048.614,44 € 136.997.153,44 € 5.6.2 Vermögenshaushalt Einnahmen 2009 2008

Objektbezogene Einnahmen 9.291.439,52 € 9.449.196,22 € sonstige Einnahmen 32.124.331,59 € 18.979.038,42 € Summe Einnahmen VermHH 41.415.771,11 € 28.428.234,64 €

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Ausgaben 2009 2008

Baumaßnahmen 14.876.135,99 € 14.408.177,55 € Sonstige Investitionsausgaben 18.263.244,67 € 8.144.591,42 € Sonstige Ausgaben 8.276.390,45 € 5.875.465,67 € Summe Ausgaben VermHH 41.415.771,11 € 28.428.234,64 € Die Investitionsausgaben bei den Baumaßnahmen sind gegenüber dem Vorjahr um 0,47 Mio. € gestiegen und haben sich damit auf dem hohen Niveau des Vorjahres gehalten. Entsprechend hoch sind auch wieder die objektbezogenen Einnahmen. Allerdings wurde ein Großteil der Mittel des VermHH nicht kassenwirksam ausgegeben, da neue HAR i. H. v. 25.001.678,24 € gebildet wurden. Hinzu kommen noch alte HAR von ca. 7,4 Mio. €. Investitionen 2002 bis 2009 (in Euro) Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Investitionen seit 2002. Es wurde deutlich, dass die von der Kommunalaufsicht wegen struktureller Probleme geforderte Konsolidierung sich bis 2004 negativ auf die Investitionen auswirkte. Besonders ab dem Jahr 2008 wurde wieder erheblich investiert.

Jahr Baukosten €

Inventar €

Grunderwerb €

Gesamt €

2002 9.413.848 1.437.857 6.535.290 17.386.995

2003 4.645.652 937.026 3.812.173 9.394.851

2004 3.437.307 512.275 2.828.069 6.777.651

2005 8.673.489 642.293 2.184.644 11.500.426

2006 10.466.108 749.901 1.839.757 13.055.766

2007 6.943.727 835.039 1.813.872 9.592.638

2008 14.408.177 834.719 3.651.577 18.894.473

2009 14.876.135 1.529.857 4.306.193 20.712.185

5.7 Schulden Die Schulden des Kernhaushaltes haben sich im Berichtsjahr 2009 wie folgt entwickelt: Stand 01.01.2009 24.908.148,83 € Aufnahme von Krediten 0,00 € Planmäßige Tilgung 893.213,62 € Außerordentliche Tilgung 0,00 € Schuldenstand 31.12.2009 24.014.917,21 € Schuldenentwicklung des Kernhaushaltes der Stadt Lingen (Ems)

Jahr Gesamtsumme 2007 25.783.614,50 € 2008 24.908.148,83 € 2009 24.014.917,21 € 2010 41.580.141,23 € 2011 48.772.041,23 € 2012 55.397.341,23 € 2013 58.842.341,23 €

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Zur Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen standen zur Verfügung:

a) Kreditermächtigung lt. Haushaltssatzung 2009 7.154.100,00 € b) Haushaltseinnahmereste 2008 2.956.824,02 € Summe der möglichen Kreditaufnahmen 10.110.924,02 € Aufgenommene Kredite im Jahr 2010: Stand 07.09.2010 3.000.000,00 € Von den Resten auf das Nachjahr noch zur Verfügung 7.110.924,02 € Erloschene Kreditermächtigung 0,00 € Aufgrund des schlechten Jahresabschlusses konnte auf die Kreditermächtigung nicht verzichtet werden. Die lt. Buchführung und Kassenkonten geleisteten Tilgungen stimmen mit den in der Jahresrechnung ausgewiesenen Werten überein.

Die Verschuldung sank ohne Berücksichtigung der Eigenbetriebe um 893.231,62 €. Pro-Kopf-Verschuldung der Stadt ohne Eigenbetriebe:

Ausgehend von 51.625 Einwohnern (31.12.2008) verringerte sich die Pro-Kopf-Verschuldung, die Ende 2008 482,48 € betrug, im Jahr 2009 abgebaut wurde um 17,30 €

am 31.12.2009 auf 465,18 €.

Gegenüberstellung der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes mit den zu zahlenden Zinsen

R-Jahr Ausgaben VerwHH Zinsen Prozentsatz 2003 141.824.325,77 € 1.727.185,39 € 1,22 % 2004 157.752.648,20 € 1.963.483,08 € 1,24 % 2005 125.183.285,18 € 1.235.685,97 € 0,99 % 2006 123.734.416,06 € 1.263.635,74 € 1,02 % 2007 123.653.502,25 € 1.183.726,00 € 0,96 % 2008 136.997.153,44 € 1.156.307,05 € 0,84 % 2009 127.048.614,44 € 1.127.274,80 € 0,89 %

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Die Gesamtverschuldung der Stadt Lingen (Ems) einschließlich der Eigenbetriebe belief sich am 31.12.2008 auf 60.309.139,19 € und verringerte sich im Jahre 2009 um 1.069.536,90 € und betrug am 31.12.2009 59.239.602,29 €

Schuldenentwicklung der Stadt Lingen (Ems) einschließlich der Eigenbetriebe

Jahr Stadt Entwässerung ZGW EL-Hallen Gesamtver-

Schuldung 2007 25.783.614,50 € 31.987.032,40 € 5.498.518,97 € 0,00 € 63.269.165,87 € 2008 24.908.148,83 € 30.033.617,63 € 5.367.372,73 € 0.00 € 60.309.139,19 € 2009 24.014.917,21 € 29.996.501,74 € 5.228.183,34 € 0,00 € 59.239.602,29 € 2010 41.580.141,23 € 29.826.837,74 € 5.080.383,34 € 0,00 € 76.487.362,31 € 2011 49.665.441,23 € 27.624.549,74 € 4.923.683,34 € 0,00 € 82.213.674,31 € 2012 55.397.341,23 € 25.078.401,74 € 4.757.283,34 € 0,00 € 85.233.026,31 € 2013 58.842.341,23 € 22.583.401,74 € 4.580.783,34 € 0,00 € 86.006.526,31 €

Aus den Übersichten wird deutlich, dass in den vergangenen Jahren (2007 – 2009) im Kernhaushalt der Stadt Lingen (Ems) sowie bei den städtischen Eigenbetrieben ein kontinuierlicher planmäßiger Schuldenabbau vorgenommen worden ist. Die Zahlenreihen für die Jahre 2010 – 2013 enthalten Planwerte des laufenden Jahres einschl. der Haushaltseinnahmereste sowie Ansätze der mittelfristigen Finanzplanung. Inwieweit diese Kreditermächtigungen tatsächlich in Anspruch genommen werden, bleibt jedoch abzuwarten. Unter Berücksichtigung der derzeitigen Finanzlage und der bekannten weiteren finanziellen Belastungen ab 2012 durch die Umstellung auf das Neue Kommunale Rechnungswesen ist zu erwarten, dass alle Investitionsmaßnahmen einschl. der damit in Verbindung stehenden Kreditfinanzierungen einer erneuten eingehenden Prüfung mit dem Ziel unterzogen werden, auch künftig die finanzielle Leistungsfähigkeit uneingeschränkt zu ermöglichen.

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5.8 Rücklagen § 44 Abs. 2 GemHVO i. V. m. den dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen geben Form und Inhalt der Übersichten über die Rücklagen vor. Diese verbindlichen Vorgaben wurden beachtet. In den Übersichten der Jahresrechnung brauchen daher nur die Salden dargestellt zu werden. Daraus folgt, dass nicht ersichtlich ist, für welche Zwecke in welcher Höhe im Sinne der Stiftung Gelder verausgabt werden. 5.8.1 Allgemeine Rücklage Die in der Allgemeinen Rücklage angesammelten Beträge dienen der Liquiditätserhaltung der Kasse und der Finanzierung des Vermögenshaushaltes nach § 22 Abs. 3 der GemHVO. Mit dem 2. Nachtragshaushaltsplan wurde im Berichtsjahr eine Entnahme aus der allgem. Rücklage i. H. v 22.160.200 Mio. € geplant. Dieser Betrag reichte nicht aus und es wurden tatsächlich 24.064.254,17 € entnommen. Bestand der Rücklage am 31.12.2008 28.179.214,95 € Zuführung 0,00 € Entnahme 24.064.254,17 € Bestand am 31.12.2009 4.114.960,78 € Die Rücklage soll mindestens 1% der durchschnittlichen Ausgaben des Verwaltungshaushaltes der letzten drei Jahre betragen. Berechnung: Ausgaben des Verwaltungshaushaltes der letzten drei Jahre

2006 123.734.416,06 € 2007 123.653.502,25 € 2008 136.997.153,44 €

384.385.071,75 € : 3 = 128.128.357,25 € davon 1 % = 1.281.283,57 €. Die gesetzliche Vorgabe des Mindestbestandes wird mit dem tatsächlichen Bestand noch übertroffen. 5.8.2 Sonderrücklagen Von der Stadt Lingen (Ems) werden seit dem Jahre 2002 vier Sonderrücklagen verwaltet. Zu den drei Stiftungen wurde zusätzlich die Sonderrücklage Altersteilzeit eingerichtet. Folgende Bestände waren Ende 2009 vorhanden: St. Antonie-Gasthauskasse 51.987,18 € Fokke-Stiftung 2.006,60 € Bürgermeister-Stiftung 3.067,75 € Altersteilzeit 633.409,00 € Zusammen 690.470,53 €

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Erläuterungen zu den einzelnen Sonderrücklagen: a) St. Antonie-Gasthauskasse Die Stiftung hatte Einnahmen aus Mieten u. Pachten, Erbbauzinsen und Zinseinnahmen von 43.175,05 € (Vorjahr 45.135,40 €). Im Einvernehmen mit der St. Bonifatius Kirche wurden nach den vorliegenden Beschlüssen aus den erwirtschafteten Mitteln der Stiftung 22.750 € an Hilfsbedürftige gezahlt. Davon erhielten u. a. der Katholische Verein für soziale Dienste in Lingen (Ems) e. V. (SKM) und der Sozialdienst Katholischer Frauen Lingen (Ems) e. V. (SKF) je eine Pauschale von 5.000 € zur Verwendung für den gleichen Zweck. Es wurden 6.302,92 € der Rücklage zugeführt. Damit wird der in der Stiftungsurkunde festgelegte Zweck nicht erfüllt. Da der Zweck in heutiger Zeit auch nicht erfüllt werden kann, ist nach Ansicht der Rechnungsprüfung eine Änderung des Stiftungszwecks auf heutige Verhältnisse anzustreben. Das Barvermögen der Stiftung wurde für den Erwerb eines Erbbaugrundstückes reduziert. Der Kaufpreis wird in Raten von jährlich 15.000 € gezahlt. Die letzte Rate ist 2011 fällig. Die St.-Antonie-Gasthauskasse ist eine nicht rechtsfähige Stiftung. Der Stiftungszweck basiert auf einer Vereinbarung aus dem Jahre 1890 zwischen der seinerzeitigen kath. Kirchengemeinde Lingen sowie dem Magistrat der Stadt Lingen (Ems). In der Vergangenheit sind die Einnahmen der Stiftung in Abstimmung mit der kath. Kirchengemeinde St. Bonifatius Lingen und auf Beschluss der zuständigen Gremien der Stadt Lingen (Ems) für soziale Zwecke verwandt worden. Aufgrund der politischen Beratungen in diesem Jahr wird derzeit ein neuer Entwurf einer Stiftungssatzung erarbeitet. Dieser Entwurf soll inhaltlich den Geist des seinerzeitigen Stiftungszweckes widerspiegeln. b) Fokke-Stiftung Während im Jahr 2004 aus dem Guthaben der Fokke-Stiftung entsprechend dem Stiftungszweck 2.500 € an bedürftige Wöchnerinnen ausgezahlt wurden, hat es seit 2005 keine Auszahlungen mehr gegeben. Der Rücklage wurde aufgrund der Erbbauzinsen und sonstigen Zinseinnahmen ein Betrag von 400,65 € zugeführt. c) Bürgermeister-Stiftung Die aus Zinsen resultierenden Einnahmen in Höhe von 23,03 € wurden für einen Zuschuss an den Kunstverein Lingen e.V. verwendet. d) Altersteilzeitrücklage Im Jahr 2009 wurden der Sonderrücklage nur noch 23.315 € zugeführt. Für die in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befindlichen Mitarbeiter wurden auch nur noch 74.857 € entnommen. Damit verringerte sich der Bestand der Rücklage auf 633.409 €. 5.8.3 Verwahrgelder und Vorschüsse Vorbemerkungen: Bei den Verwahrgeldern und Vorschüssen werden Sollstellungen nicht gebucht. Daraus folgt, dass Reste aus Vorjahren oder Reste auf das Nachjahr nicht entstehen. Es wird

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lediglich im „Ist“ in Einnahme und Ausgabe auf einem Konto gebucht. Aus den Einnahmen abzüglich der Ausgaben wird ein Bestand ermittelt, der auch negativ sein kann. a) Verwahrgelder Die Verwahrgeldrechnung weist per 31.12.2009 aus: Ist-Einnahmen 57.933.663,97 € Ist-Ausgaben 52.801.347,32 € Ist-Bestand 5.132.316,65 € Die bei Abschluss des Haushaltsjahres 2009 noch vorhandenen Verwahrgelder sind in der Anlage zur Jahresrechnung aufgeschlüsselt. Der Bestand resultiert noch hauptsächlich aus den kassenmäßig bewirtschafteten Rücklagemitteln in Höhe von rd. 4,1 Mio. €, welche zur Sicherung der Kassenliquidität bei gleichzeitigem Hinausschieben notwendiger Kreditaufnahmen eingesetzt werden. Das gilt nicht für die Sonderrücklagen St. Antonie-Gasthauskasse, Fokke-Stiftung und der Bürgermeister-Stiftung, deren Bestand stets aus wirtschaftlichen Gründen als Festgeld angelegt ist. Die Beträge der noch nicht ausgeglichenen Vorschuss- und Verwahrgeldkonten wurden gem. § 34 GemKVO zum Jahresschluss einzeln in das Vorschuss- und Verwahrbuch übernommen. Das Verwahrgeldkonto 99999.02120 - Sonstige Verwahrungen - hatte zum Jahresende immerhin einen Bestand von 299.659,45 €. Auf diesem Konto werden u. a. Beträge zunächst gebucht, welche die Kasse nicht sofort bei den richtigen Haushaltsstellen buchen kann, weil z. B. die Kassenanordnungen noch nicht vorliegen. Im Allgemeinen wurden die Verwahrungen zügig abgebaut. b) Vorschüsse Bei Vorschüssen handelt es sich um Ausgaben des Haushaltes, die im Zeitpunkt der Zahlungspflicht noch nicht endgültig dem Haushalt zugeordnet werden können, während die Leistungspflicht bereits feststeht. Über Vorschüsse werden somit Haushaltsmittel vorfinanziert, bis die endgültige Verbuchung erfolgt. Die Vorschussrechnung weist per 31.12.2009 aus: Ist-Einnahmen 24.323.803,00 € Ist-Ausgaben 23.531.058,26 € Ist-Bestand 792.744,74 € Der Ist-Überschuss setzt sich per Saldo zusammen aus: Abschlagszahlungen an EB ZGW 817.091,25 € Abschläge an LK (Verrechnung für GB Bereich) 9.847,39 € Handvorschüsse - 9.380,00 € Barabschlagszahlungen FD 500 (Hartz IV) -18.100,40 € Abrechnung Fahrkartentickets -833,64 € Vorschuss Flüchtlingswohnheim - 5.879,86 € Vorschüsse gesamt 792.744,74 €

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Grundsätzlich sind Zahlungen, die sich auf noch nicht ausgeführte Leistungen beziehen, als Vorschüsse zu behandeln, denn für Zahlungen aus Haushaltsstellen ist die Bestätigung (Feststellung) erforderlich, dass die der Zahlung zugrundeliegende Leistung bereits in dem abzurechnenden Umfange erbracht ist. Auch die Überwachung ist aufgrund der Buchungssystematik sichergestellt. Der unübliche Ist-Bestand ergibt sich aus der nach Jahresfrist erst möglichen Abrechnung der Vorschüsse an die ZGW und der Abfallgebühren an den LK Emsland. So kann es auch zu Überzahlungen kommen. Die Höhe der restlichen Vorschüsse hält sich in einem für die Stadt Lingen (Ems) üblichen Rahmen. An Handvorschüssen waren 9.380,00 € nachgewiesen, deren Prüfungen gesondert erfolgen. 5.9 Verpflichtungsermächtigungen (VE) Der Gesamtbetrag der VE ist mit 7.872.800 € im § 3 der Nachtragshaushaltssatzung festgesetzt worden. Die zum Pflichtbestandteil der Haushaltssatzung erklärten VE ermächtigen die Stadt, Verpflichtungen einzugehen, die künftige Haushalte mit Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten. Gegenüber dem Vorjahr wurden die Verpflichtungsermächtigungen um 1,62 Mio. € auf 7,87 Mio. € erhöht. Die VE sind nach den verschiedenen Verwendungszwecken im Haushaltsplan nachgewiesen und werden planmäßig im Jahr 2010 mit 7.597.000 € und im Jahr 2011 mit 276.000 € fällig.

6 Resteverwaltung Nach § 40 GemHVO umfasst die Jahresrechnung den kassenmäßigen Abschluss und die Haushaltsrechnung. Der kassenmäßige Abschluss enthält die gesamten Kasseneinnahme- und die Kassenausgabereste gesondert für den Verwaltungs- und den Vermögenshaushalt. Sie ergeben sich aus der Gegenüberstellung der Soll-Einnahmen und der Soll-Ausgaben mit den Ist-Einnahmen und den Ist-Ausgaben. Die aus dem Unterschied zwischen dem Haushaltssoll und dem Anordnungssoll ermittelten Haushaltsreste werden sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben im Verwaltungshaushalt und im Vermögenshaushalt im Rahmen der Haushaltsrechnung gebildet und nachgewiesen. Mit der Haushaltsrechnung ist festzustellen, in welcher Höhe die Reste ins nächste Rechnungsjahr übertragen werden.

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6.1 Verwaltungshaushalt 6.1.1 Kasseneinnahmereste (KER) Die KER entwickelten sich im HJ 2008 und 2009 wie folgt:

2009 Euro

2008 Euro

KER aus VJ ./. Abgänge + Ist-Überschuss VJ +Globalbereinigung VJ

2.804.102,45 +8.196.990,86

0,00 8.297.718,69

2.124.827,81 79.287,32

0,00

ber. KER aus VJ + Einnahme-Anordnungssoll ./. Restebereinigung

19.298.812,00 118.851.623,58

8.297.718,69

2.045.540,49 145.374.159,45

8.297.718,69

= Zwischensumme ./. Ist-Zahlungen

129.852.716,89 126.243.208,69

139.121.981,25 136.317.878,80

Kasseneinnahmereste 3.609.508,20 2.804.102,45 Im Jahr 2008 wurde ausnahmsweise wegen einer unsicheren Forderung eine Restebereinigung vorgenommen. Nach dem letztjährigen Anstieg der KER um 0,7 Mio. € stiegen die KER nochmals um 0,8 Mio. € an. Ein Großteil der ausgewiesenen Reste (Gruppierung 16…) resultiert aus Kostenerstattungen, die überwiegend erst nach dem 31.12. d. J. zu ermitteln sind und somit zum Stichtag nicht ausgeglichen sein können (Eigenbetriebe, Gesellschaften). Regelmäßig wird dafür Sorge getragen, dass zügig im Folgejahr die Erstattungen vereinnahmt werden. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass sonstige offene Forderungen zeitnah eingezogen werden. Durch verschiedene organisatorische Maßnahmen (Ablaufanpassungen im Betrieb, Verbesserung der Software pp.) und durch den engagierten Einsatz des Vollstreckungsinnen- und –außendienstes konnte die Verweildauer der einzelnen Forderungen gering gehalten werden. 6.1.2 Kassenausgabereste (KAR)

Gegenüber dem Vorjahr (- 8.029,04 €) haben sich die roten KAR nochmals auf - 2.425,52 € verringert. Allerdings besteht noch immer ein roter KAR aus dem Jahr 2007 i. H. v. 250 € bei der HH 48100.78800, Leistungen nach dem UVG. Dieser Betrag sollte laut Stellungnahme des Vorjahresberichtes auf eine Einnahmehaushaltsstelle umgebucht werden, was noch nicht geschehen ist. Aber auch die übrigen Differenzen im Bereich des Unterhaltsvorschusses sollten abgearbeitet werden.

Der Eingang der Forderung ist zu überwachen. Die Differenzen in der oben genannten Einnahme-Haushaltsstelle werden zurzeit in Absprache zwischen der Stadtkasse, dem Rechnungsprüfungsamt und dem Fachdienst 500 abgearbeitet.

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6.1.3 Haushaltsausgabereste (HAR)

Haushaltsreste im Verwaltungshaushalt

2009 2008 2007

Anordnungssoll-Ausgaben 126.973.498,40 € 136.997.153,44 € 123.653.502,25 €

Haushaltsausgabereste 216.895,92 € 482.254,70 € 397.084,99 €

Anteil an den Soll-Ausgaben 0,17 % 0,35 % 0,32 %

Von dem Vorjahresrest wurden 340.474,82 € kassenwirksam verausgabt, während der Rest von 141.779,88 € nicht weiter übertragen wurde. Der Großteil der Mittel wurde auch im Berichtsjahr kassenwirksam veranschlagt. Gegenüber dem Vorjahr wurden erheblich weniger HAR gebildet. Bei den von den Ortsteilen zu verwaltenden Mittel wurden nur noch HAR in einer Höhe von 7.308,40 € gebildet. Die höchsten Beträge bei den HAR ergaben sich bei den Entschädigungen für Aufforstungen (40.000 €), Kosten der Ganztagsbetreuung (30.000 €) und der fachübergreifenden Fortbildung (20.000 €). Nach § 19 Abs. 2 GemHVO bleiben im Verwaltungshaushalt gebildete Haushaltsreste bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Sie dürfen dann nicht weiter übertragen werden. Von dieser Regelung sind Verfügungsmittel ausgenommen. Diese Mittel sind nach § 11 GemHVO nicht übertragbar.

Von den aus 2008 nach 2009 2007 nach 2008

übernommenen HAR von 482.254,70 € 397.084,99 €

wurden im lfd. Jahr verausgabt 340.474,82 € 347.773,22 €

Zwischensumme 141.779,88 € 49.311,77 €

Abgang alter HAR 141.779,88 € 49.311,77 €

Differenz 0,00 € 0,00 €

Von den obigen HAR wurden mit der Haushaltsrechnung entsprechend den Bestimmungen des § 42 GemHVO keine Mittel übertragen. Bei den Ortsratsmitteln wurden insgesamt 284.321,48 € (Verw.HH u. VermHH) übertragen. Das ist im Vergleich zum Jahresansatz für 2010 in Höhe von 246.900 € sehr hoch.

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6.2 Vermögenshaushalt 6.2.1 Kasseneinnahmereste (KER)

Entwicklung der Kasseneinnahmereste im Vermögenshaushalt

KER aus Vorjahren ./. Abgänge

194.222,46 € 3.543,54 €

bereinigte KER aus Vorjahren + Anordnungen auf HER + auf lfd. Jahr

190.678,92 € 1.397.300,00 €

28.005.841,44 €

= Zwischensumme ./. Ist-Zahlungen (ohne Ist-Überschuss)

29.593.820,36 € 28.764.176,99 €

neue Kasseneinnahmereste 829.643,37 €

Anteil in Bezug auf die Ist-Zahlungen 2,88 %

Die KER stiegen gegenüber dem Vorjahr stark an. Der Hauptanteil der KER ergab sich aus dem Erlös aus den Grundstücksverkäufen und den Erschließungsbeiträgen. 6.2.2 Kassenausgabereste (KAR) Im Berichtsjahr gab es keine roten Kassenausgabereste. 6.2.3 Haushaltseinnahmereste (HER) Im Berichtsjahr wurden im Vermögenshaushalt HER in Höhe von 25.506.785,59 € (Vorjahr 13.490.612,38 €, Vorvorjahr 6.017.151,51 €) gebildet, davon aus Kreditermächtigungen i. H. v. 10.110.924,02 €. Bei den übrigen HER handelt es sich um verschiedene Zuweisungen. 6.2.4 Haushaltsausgabereste (HAR) Die HAR des VermHH entwickelten sich wie folgt:

Entwicklung der Haushaltsausgabereste

aus dem VJ übernommene HAR ./. Soll-Ausgaben HAR a.V. ./. Abgänge auf HAR a.V.

2009/€ 20.665.847,95 12.378.297,49

915.651,05

2008/€ 14.430.084,33 5.100.390,92 2.039.469,20

in das nächstfolgende HJ vorgetragene HAR + neue HAR aus noch nicht in Anspruch genommenen Ausgabemitteln vom lfd. Jahr

7.371.899,41

25.001.678,24

7.290.224,21

13.375.623,74

neue Haushaltsausgabereste 32.373.577,65 20.665.847,95 Die überhöhten HAR des VermHH sind wieder kräftig um mehr als 50 % angestiegen und haben eine Höhe von 32,4 Mio. € erreicht. Sie sind damit mehrfach so hoch wie die Investitionskosten in normalen Haushaltsjahren.

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Die hohen HAR sind entgegen der geäußerten Absicht, sie abzubauen, enorm weiter angestiegen. Sie sind im Vergleich zum Haushaltsvolumen nicht mehr vertretbar. Aufgrund der erheblich verschlechterten Finanzlage der Stadt Lingen (Ems) sollte mit in Erwägung gezogen werden, erhebliche HAR aufzulösen und nicht zu investieren. Durch realistische kassenwirksame Veranschlagungen sollten zukünftig die HAR erheblich geringer gehalten werden. In der obigen Gesamtsumme der Reste sind mehrere Großmaßnahmen wie z. B. Umbau Halle 1 u. 2, Zuschuss EL-Arena, Ulanenstrasse und die Turnhalle der Matthias-Claudius-Schule enthalten. Aufgrund der schwierigeren Haushaltssituation sollte darüber nachgedacht werden, ob diese Maßnahmen umgesetzt werden können bzw. durch Reduzierung oder Streichung Verbesserungen erzielt werden sollen.

Der für 2009 festgestellte deutliche Anstieg der Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt ist durch einige Großprojekte, aber auch durch Sondermaßnahmen zur Wirtschaftsbelebung verursacht. Beispielhaft wird auf den Investitionszuschuss für die Emslandarena, die Anschaffung von Feuerlöschfahrzeugen, Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunkturpaketes II, die Turnhalle an der Matthias-Claudius-Schule, den Zuschuss an das St. Bonifatius-Hospital, Baumaßnahmen im Sanierungsgebiet Beiderseits der Bundesbahn sowie für das Bahnhofsumfeld, die Anbindung der Ulanenstraße an die Raffineriestraße einschl. der Verlängerung in das Gewerbegebiet Ochsenbruch sowie den Hochwasserschutz verwiesen. Die Bildung entsprechender Haushaltsausgabereste für diese beispielhaft angeführten Projekte war aus rechtlichen oder aus kommunalpolitischen Erwägungen erforderlich. Die dann noch ggf. verbleibende Summe ist unter Berücksichtigung des Haushaltsvolumens vertretbar. Die finanzielle Situation der Stadt Lingen (Ems) im Jahre 2010 hat im Übrigen bereits dazu geführt, dass u .a. die Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes einer eingehenden Prüfung unterzogen und in der Folge tlw. mit einer haushaltswirtschaftlichen Sperre versehen wurden. Eine endgültige Regelung über das weitere Schicksal der Haushaltsausgabereste wird in Kürze in Verbindung mit der notwendigen Aufstellung eines I. Nachtragsplanes 2010 und des damit verbundenen Haushaltssicherungskonzeptes vorgenommen. Wie bzw. mit welchen Positionen die Haushaltsausgabereste im Vermögens- und Verwaltungshaushalt insgesamt gedeckt sind, zeigt die folgende Übersicht:

Euro Finanzierungsbedarf: HAR Verwaltungshaushalt HAR Verwaltungshaushalt/Vorjahr HAR Vermögenshaushalt/lfd. Jahr HAR Vermögenshaushalt/Vorjahre KAR Vermögenshaushalt

216.895,92

0,00 25.001.678,24 7.371.899,41

0,00 Zwischensumme Ist-Fehlbetrag Verwaltungshaushalt Ist-Überschuss Vermögenshaushalt

32.590.473,57 3.395.037,80

-6.037.148,69 Summe 29.948.362,68 Gedeckt (finanziert) durch: KER Verwaltungshaushalt KER Vermögenshaushalt

3.609.508,20

829.643,37 Zwischensumme HER/lfd. Jahr KAR Verwaltungshaushalt (rot) KAR Vermögenshaushalt (rot)

4.439.151,57 25.506.785,59

2.425,52 0,00

Summe 29.948.362,68

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Aus der o. a. Übersicht wird ersichtlich, dass im Verwaltungshaushalt die neuen Haushaltsausgabereste und der Ist-Fehlbetrag durch die Kasseneinnahmereste und den roten Kassenausgaberest gegenfinanziert werden. Die hohen Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt von 32,4 Mio. € werden durch den Ist-Überschuss von 6 Mio. €, Haushaltseinnahmeresten in Höhe von 25,5 Mio. €, dem KER und dem roten KAR gegenfinanziert, so dass sich die Einnahme- und Ausgabereste ausgleichen.

7 Vermögen 7.1 Vermögensübersicht Entsprechend der Bestimmung des § 40 Abs. 2 Zi. 2 der GemHVO enthält die Jahresrechnung eine Vermögensübersicht. Darin sind gemäß § 39 GemHVO in Gesamtsummen die Beteiligungen und Wertpapiere, die Forderungen aus Geldanlagen und Darlehen, die Kapitaleinlagen, das Eigenkapital in Sondervermögen und die Rücklagen im Kassenbestand nachgewiesen. Stand 01.01.2009 106.378.439,48 € Zugänge 427.563,21 € Abgänge 74.632.624,39 € Stand 31.12.2009 32.173.378,30 € Der Vermögensnachweis wurde richtig erstellt. Die Veränderungen ergaben sich in erster Linie durch eine Vermögensneubewertung bei einem Eigenbetrieb mit entsprechender Reduzierung des Eigenkapitals. Außerdem war eine erhebliche Rücklagenentnahme zum Ausgleich des Haushaltes 2009 notwendig, die zu einer erheblichen Verringerung des Vermögens führten. 7.2 Bestandsverzeichnisse bzw. Anlagevermögen Aufgrund der geplanten Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens wurde von der Stadt Lingen (Ems) zur Erfassung des Anlagevermögens das E & S-Verfahren von der Fa. AB-DATA vor einigen Jahren eingeführt. Wegen der Einführung der Doppik wird das Anlagevermögen vollständig erfasst und bewertet. 7.3 Bürgschaften Bei den nachgewiesenen Bürgschaften handelt es sich ausschließlich um Ausfallbürgschaften. Die Restschuld der Bürgschaften Ende 2008 von 20.115.368,14 € erhöhte sich im Jahr 2009 um 3.008.377,27 € und betrug am Ende des Jahres 2009 23.123.745,41 €. Während in den vorherigen Jahren in erster Linie für die Wirtschaftsbetriebe Lingen GmbH Bürgschaften hinzugekommen waren, stieg die Summe der Restschuld bei der Ausfallbürgschaft für die Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft im Jahr 2008 um über 5 Mio. € und im Jahr 2009 um knapp 4 Mio. € an. Bei zwei Sportvereinen und einem Wohnstift konnten die Restschulden getilgt werden. Einem Sportverein wurde eine befristete Bürgschaft bis zum 31.12.2010 über 20.000 € gewährt. Ansonsten bestehen nur noch Bürgschaften für Eigengesellschaften und eine Beteiligungsgesellschaft.

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Die Ausfallbürgschaften wurden unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben gewährt, um insbes. die Geschäftstätigkeit unverändert sicherstellen zu können. Die privatwirtschaftlichen Unternehmen haben hierfür an die Stadt Lingen (Ems) entsprechende Avalgebühren entrichtet.

8 Prüfung der Verwaltungszweige 8.1 Allgemeines Seit der geänderten chronologischen Belegablage, die nicht mehr nach Haushaltsstellen erfolgt, werden die Belege entsprechend dem gesetzlichen Auftrag zeitnah nach der Buchung geprüft. Im Berichtsjahr gab es 534 (Vorjahr 582) Prüfungsfeststellungen. Die relativ vielen Prüfungsbeanstandungen im Bereich der dezentralen Reisekostenabrechnungen sollten verringert werden, indem die Abrechnungen wieder zentralisiert werden. Die Umsetzung ist leider noch nicht erfolgt. Wie bereits mitgeteilt, sollte das gesamte Dienstreisemanagementsystem durch ein elektronisches System von der Antragstellung bis zur Abrechnung verbessert werden. Bei der Einhaltung der Zahlungsziele haben die Hinweise im LintraNET leider nicht überall die entsprechende Wirkung erzielt. Hier könnte durch ein verändertes Eingabesystem beim Anordnungswesen eine Verbesserung erzielt werden. Der Hinweis des Rechnungsprüfungsamtes ist auch aus Sicht des Fachbereiches 1 richtig. Allerdings bedarf die Zentrale Abwicklung sowohl finanzielle sowie auch personelle Ressourcen. Finanzielle, da es einer EDV-Unterstützung bedarf, die sinnvollerweise über das Abrechnungsprogramm LOGA abgewickelt werden sollte. Zur Anschaffung der notwendigen Module sind aber Mittel erforderlich. Außerdem muss ein personeller Zeitanteil für die Abwicklung bereitgestellt werden. Beides ist derzeit unter Berücksichtigung der Haushaltskonsolidierung nicht umsetzbar. Eine schon im Stellenplan bereitgestellte Stelle wurde daher auch noch nicht besetzt. Die Angelegenheit wird aber weiterverfolgt. Der Vorschlag, das Eingabesystem beim Anordnungswesen zu verändern, ist mit dem Softwareanbieter ausführlich erörtert worden. Die für eine evtl. Änderung anfallenden Aufwendungen sind dabei abzugleichen mit dem Zinsverlust, der sich aus einer zu frühen Auszahlung ergibt. Unabhängig hiervon wird anlässlich der Umstellung auf die kommunale Doppik nochmals eindringlich auf die Beachtung der Fälligkeitstermine hingewiesen. 8.2 Einzelbemerkungen 8.2.1 Zweckverband Volkshochschule Lingen Wie bereits im vorjährigen Bericht beschrieben ist die Stadt Lingen (Ems) Mitglied des Zweckverbandes Volkshochschule Lingen. Der Zweckverband wiederum hat für den operativen Betrieb die Volkshochschule Lingen gGmbH für die selbständige Wahrnehmung der Bildungsarbeit gegründet. Für das Geschäftsjahr 2006/2007 hat die Stadt Lingen (Ems) im Jahr 2008 einen Verlustausgleich von 270.195,14 € (Vorjahr 221.534,64 €) übernommen. Im Jahr 2009 stieg der Verlustausgleich seitens der Stadt Lingen (Ems) auf 345.430,20 €. Von der Stadt Lingen (Ems) wurden im Jahr 2009 folgende Kosten getragen:

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Umlage an den Zweckverband 147.568,62 € Verlustausgleich Wirtschaftsjahr 2007/2008 345.430,20 € Zuschuss für die lfd. Kosten 210.100,00 € Zuschuss in Höhe der kalk. Miete (Verrechnung im städt. HH) 120.366,54 € Kostenerstattung an die ZGW für die bauliche Unterhaltung 22.836,50 € Gesamtkosten im Jahr 2009 830.754,46 € Nach einem Presseartikel vom 07.01.2010 finden 20 % der Veranstaltungen in den Gemeinden, der Rest in der Stadt Lingen (Ems) statt. Tatsächlich werden aber von der Stadt Lingen (Ems) ca. 93 % der Umlagen und der Verlustausgleiche gezahlt. Einen Zuschuss für die lfd. Kosten zahlt allein die Stadt Lingen (Ems) für die Erledigung der Aufgaben der Volkshochschule (Buchhaltung, Abkopplung der Telefonanlage, Bauunterhaltung pp.), die z. T. bereits wieder von der Stadt Lingen (Ems) übernommen wurden. Hier wird die Stadt Lingen (Ems) finanziell überproportional belastet. Nach den Beschlussvorlagen im Verwaltungsausschuss zur Vorberatung der Gremiensitzung der Volkshochschule waren die Höchstbeträge der Kassenkredite für das Wirtschaftsjahr 2009/2010 auf 280.000 € und für das Rumpfwirtschaftsjahr 2010 auf 125.000 € festgesetzt worden. Tatsächlich betrugen allein die Kassenkredite, die die Stadt Lingen (Ems) gewährt hat, bis 22.12.2009 = 560.611,64 € und ab 23.12.2009 = 285.181,44 €. Die bisherigen Konsolidierungsbemühungen sind weiterzuführen und die bisher stets steigenden Kosten der Stadt Lingen (Ems) zu reduzieren, da sie bald die Hälfte des jährlichen Umsatzes erreichen. Presseartikel 07.01.2010 – Veranstaltungsverteilung Stadt/Gemeinden Der Presseartikel vom 07.01.2010 ist eine Zusammenfassung aus einem Gespräch, an dem u. a. auch ein Vertreter von der Lingener Tagespost teilgenommen hat. Im Artikel steht jedoch „Etwa 20 Prozent der Veranstaltungen fänden in den Gemeinden, der Rest in Lingen statt“. Im Abschlussbericht wird eine Größe von 20 % genannt, was so nicht korrekt ist. die Messgröße für eine Einrichtung wie die VHS sind durchgeführte Unterrichtsstunden und davon entfallen lediglich ca. zehn Prozent auf die fünf Gemeinden. Viel entscheidender ist jedoch die Tatsache, dass der Zweckverband in seiner Satzung im § 13 Abs. 2 festgelegt hat, wie der Finanzbedarf des Zweckverbandes von den Mitgliedern getragen wird, wenn die eigenen Erträge nicht ausreichen. Analog der Förderung durch das Niedersächsische Erwachsenenbildungsgesetz erfolgt dieses nämlich nach erbrachten Unterrichtsstunden. Zunächst bleibt der satzungsgemäß festgelegte Schlüssel anzuwenden. Das finanzwirtschaftliche Problem der VHS wird schließlich auch nicht durch eine veränderte Umlage bewirkt, sondern ist möglichst direkt im Geschäftsbetrieb anzufassen. Wesentlich ist dabei die Tatsache, dass die Verluste der VHS zwar einerseits aus dem Rückgang der seinerzeitigen Förderprogramme der Arbeitsförderung resultieren, die wiederum davor dazu führten, dass eine Betriebsstruktur aufgebaut wurde, die heute im Wesentlichen noch vorhanden ist und daher einen hohen Fixkostenanteil auslöst, dem keine entsprechenden Deckungsbeiträge gegenüberstehen. Für die Dienstleistungen der Stadtverwaltung bzgl. der Buchhaltung sei erwähnt, dass sehr wohl eine Kostenerstattung durch die VHS erfolgt. Für das Jahr 2009 (Zeitraum August bis Dezember) wurde ein Betrag in Höhe von 4.515,20 € erstattet. Der Sachkostenzuschuss für die Volkshochschule belief sich im Jahre 2002 noch auf 235.194,26 €. Für das Kalenderjahr 2010 sind 210.100 € gezahlt worden, was eine Reduzierung in Höhe von knapp 25.100 € bedeutet. Hinzu kommen noch die Veränderungen wie z. B. die allgemeine Teuerungsrate oder Energiekosten- und Lohnsteigerungen.

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Kassenkredithöhe Der Kassenkredit der Volkshochschule gegenüber der Stadt beläuft sich in der Tat zum 31.12.2009 auf 285.181,44 €. Es ist jedoch noch zu berücksichtigen, dass der Defizitausgleich für das Wirtschaftsjahr 2008/2009 (Zeitraum 01.08.2008 bis 31.07.2009) noch nicht erfolgte. Das vorläufige Ergebnis weist ein Defizit in Höhe von 291.763 € aus, davon entfallen auf die Stadt Lingen 264.308,10 €. Im Wirtschaftsjahr 2008/2009 wurde seitens der Volkshochschule ein Kassenkredit in Höhe von 264.000 € in Anspruch genommen (August 2008 – 84.000 €, November 2008 – 80.000 € und Dezember 2008 – 100.000 €), was innerhalb des Gremiumsbeschlusses für das Wirtschaftsjahr (280.000 €) liegt. Konsolidierung Gemeinsam mit der Stadt Lingen (z. B. Arbeitskreis Konsolidierung) und den anderen Zweckverbandskommunen besteht ein großes Interesse an der Konsolidierung der Volkshochschule. Eine sofortige spürbare finanzielle Verbesserung ist jedoch nicht zu erreichen. Zunächst gilt es, die Altlasten und deren Folgen aus der gemeinsamen Vergangenheit in den Griff zu bekommen. Das vorrangige Ziel für die kommenden Jahre besteht darin, gemeinsam mit den Zweckverbandskommunen einen Weg zu bestreiten, der dem gesetzlichen Bildungsauftrag gerecht wird und gleichzeitig eine finanzielle Verbesserung verspricht. Im Übrigen ist ergänzend noch auf Folgendes hinzuweisen: Dabei ist die Zielsetzung auf mittlere Sicht vorzunehmen. Dazu wird es erforderlich, unter den Verbandsgemeinden Grundsatzentscheidungen zur künftigen Ausrichtung der VHS, des sich daraus ergebenden Personal- und Raumbedarfs und zur maximalen Bezuschussung der VHS nach dem ökonomischen Prinzip zu erarbeiten. Für die künftige Betriebsausrichtung ist eine strategische Ausrichtung zu definieren, welches Leistungsangebot nachgefragt und damit künftig überhaupt angeboten werden soll. Dazu ist es erforderlich, das derzeitige Leistungsprogramm, aber auch neue Entwicklungsmärkte anhand einer Stärken / Schwächen – Chancen / Risiken-Analyse unter Einbeziehung des bestehenden Bildungsmarktes zu untersuchen. Diese notwendigen Arbeiten werden derzeit angegangen. 8.2.2 Verwaltungsorganisation Im Jahr 2009 gab es in der Stadtverwaltung keine größeren organisatorischen Veränderungen. Vom Fachdienst Steuerung wird z. Zt. im Fachbereich Bürgerservice, Recht und Ordnung eine Organisationsuntersuchung durchgeführt, um die Auslastung der Mitarbeiter und Möglichkeiten der Optimierung der Aufgabenverteilung zu untersuchen. Bei der Einrichtung des Bürgerbüros sollte seinerzeit eine größere Verlagerung von Aufgaben dorthin erfolgen. Dies konnte nicht wie geplant umgesetzt werden. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung sollte eine weitere Aufgabenkritik vorgenommen werden. Durch die Optimierung von Arbeitsabläufen und anstehenden Veränderungen sollte möglichst durch die Verschmelzung von Organisationseinheiten die Verwaltung verschlankt werden. Es gilt dabei weiterhin, das Ziel aus dem Konzept der neuen Führungs- und Verwaltungsstruktur des Jahres 2003 zu verfolgen. Danach sollte auch zukünftig durch den Abbau von Hierarchien und der Vergrößerung von Leitungsspannen die dezentrale Ressourcenverantwortung gefördert werden. Im Fachbereich 3 bleibt das Ergebnis der umfassend geplanten Untersuchung abzuwarten. Dabei wird auch das Bürgerbüro berücksichtigt. Die in der Vergangenheit angedachten Aufgabenverlagerungen haben sich in der Praxis nicht immer bewährt. Beispielhaft ist die Sachbearbeitung im Bereich der Wohnberechtigungsscheine zu nennen; die reine Antragsannahme hat sich dagegen durchaus als positiv erwiesen. Im Übrigen bleiben auch die Auswirkungen aus dem neuen E-Pass abzuwarten.

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Unter Berücksichtigung der Haushaltssituation und Kostenkonsolidierung wird eine umfassende Aufgabenkritik erforderlich sein. Dies hat auch eine Rückkoppelung mit den Fachbereichen ergeben. Im Übrigen wird das grundsätzliche Strukturkonzept weiterverfolgt und Anpassungen bei Bedarf umgesetzt. Das gilt auch für die Leitungsspannen, soweit eine Veränderung sinnvoll ist. 8.2.3 Entwicklung Kosten Verwaltungsräume/Beschäftigte Die Kosten der Verwaltungsräume sind von 2004 bis 2009 von 102,87 € auf 161,48 € je m², also um 56,97 % gestiegen. Im gleichen Zeitraum verringerte sich jedoch die Fläche der Verwaltungsräume von 5.580,83 m² auf 5.247,66 m², also um 5,97 %. Die Entwicklung stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:

Vollzeit- Fläche/ Kosten/ Haus-

haltsjahr Kosten

Fläche

Kernver-

Kosten/

Beschäf-

tigte

Fläche/

Beschäf-

Kosten/

Beschäf- äquiv. Vollzeit- Vollzeit-

waltung KVW tigte tigte KVW äquival. äquival.

2004 574.113,71 5.580,83 102,87 453 12,32 1.267,36 347,75 16,05 1.650,94

25,35 % 24,07 % 15,05 %

2005 679.280,92 5.267,64 128,95 432 12,19 1.572,41 357,63 14,73 1.899,40

3,72 % 1,28 % 2,01 %

2006 710.254,26 5.310,51 133,75 446 11,91 1.592,50 366,57 14,49 1.937,57

2007 824.530,81 5.477,93 150,52 443 12,37 1.861,24 365,71 14,98 2.254,60

3,36 % -0,63 % 0,09 %

2008 843.367,57 5.420,82 155,58 456 11,89 1.849,49 373,73 14,50 2.256,62

3,79 %

2009 847.376,42 5.247,66 161,48 371 14,15 2.284,03 310,69 16,89 2.727,40

KVW = Kernverwaltung Ab 2007 sind die Verwaltungsräume des Bauhofes sowohl bei den Flächen als auch bei den Kosten berücksichtigt.

In den Flächen Kernverwaltung sind die sonstigen Außenstellen (z. B. Theater, Jugendzentrum, Stadt- und Hochschulbibliothek, Schulen) nicht enthalten. Ab 2009 wurden die Zahl der Beschäftigten und die Vollzeitäquivalente daher um die Beschäftigten in diesen Außenstellen reduziert. Ein Vergleich zu den Vorjahren ist dadurch nur eingeschränkt möglich. Erläuterung Flächenveränderungen 2005 2006 2007 ./. Flächendifferenz Post/OLB + Besprechungsraum 332 ./. WKT ./. Besprechungsräume 319 und 332 + Bauhof ./. Brandschutz Elisabethstraße 18 und 20 + FD Tiefbau Stadtwerke

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2008 2009 ./. Kellerflächen Zentrale Dienste ./. LWT ./. Besprechungsraum 332 Folgende Kosten sind in die Berechnung eingeflossen:

Inventar, Geschäftsausgaben,

Sonstiges

ZGW und Miete

LV Bauhof

2004 25.409,27 538.395,83 10.308,61

2005 41.770,80 617.845,68 19.664,44

2006 34.333,99 662.908,49 13.011,78

2007 55.626,66 751.525,80 17.378,35

2008 46.499,87 782.937,56 13.930,14

2009 49.284,70 781.599,32 16.492,40

0,00

100.000,00

200.000,00

300.000,00

400.000,00

500.000,00

600.000,00

700.000,00

800.000,00

900.000,00

2004 2005 2006 2007 2008 2009

Entwicklung der Kostenarten

Inventar, Geschäftsausgaben, Sonstiges ZGW und Miete LV Bauhof

Es ist eine kontinuierliche Steigerung der Kosten der Verwaltungsräume zu beobachten. Die sprunghaften Kostensteigerungen in den Jahren 2005 und 2007 sind auf die Anmietungen zurückzuführen. (2005 Stadtwerke/FD Tiefbau und OLB-Gebäude, 2007 Stadtwerke/Bauhof). Während die Kosten je m² 2009 im Durchschnitt 161,48 € betrugen, fallen allein bei der ZGW für die angemieteten Verwaltungsräume im OLB-Gebäude 248,75 € und im Gebäude der Stadtwerke (FD Tiefbau) 209,98 € je m² an. Die Größe der Dienstzimmer des Oberbürgermeisters und der Dezernenten reicht von 29,58 m² bis 42,19 m² und beträgt im Durchschnitt 36,63 m². Im Vergleich dazu sehen die Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) für Geschäftszimmer der Referatsleiter in Ministerien nur 24 m² vor.

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Die Größe der Dienstzimmer der Fachbereichs-, Referats- und Amtsleiter reicht von 11,92 m² bis 36,20 m² und beträgt im Durchschnitt 23,41 m². Im Vergleich dazu sehen die RBBau für Geschäftszimmer der Referatsleiter in Ober- und Mittelbehörden nur 18 m² vor. Das Verhältnis Verwaltungsräume zu Nutzfläche beträgt im Rathaus mit den Nebengebäuden Elisabethstraße 64,32 %, während es im angemieteten OLB-Gebäude nur 57,95 % beträgt, also um 6,37 % niedriger liegt. Zur Jahresrechnung 2008 hatte die Verwaltung in ihrer Stellungnahme eingeräumt, dass eine Diskussion über die zukünftige Bereitstellung von Räumen bzw. ein Raumkonzept angestoßen werden muss. Hierbei sind zwingend die hohen Kosten für die angemieteten Verwaltungsräume zu berücksichtigen. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Stadt Lingen (Ems) für die von ihr vermieteten Räumlichkeiten erheblich geringere Mieten erhebt, obwohl es sich um wertvolle Ladenflächen handelt. Eine Eigennutzung dieser Räumlichkeiten bietet sich daher an. Das Raumkonzept muss die Nutzung des frei werdenden Gebäudes der Fachhochschule, den Raumbedarf der VHS und der Schulen mit einbeziehen. Auch bei der Ausstattung der Verwaltungsräume ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. So stellt sich die Frage, warum ein Dienstzimmer mit einem Einbauminikühlschrank ausgestattet wird, wenn auf der gleichen Etage in unmittelbarer Nähe eine Teeküche mit Kühlschrank vorhanden ist. Das Rechnungsprüfungsamt stellt fest, dass die Kosten für die Verwaltungsräume in den vergangenen Jahren erheblich angestiegen sind. Es wird eine Kostensteigerung um fast 57 % für den Vergleichszeitraum 2004 bis 2009 festgestellt. Wie das RPA im Prüfbericht angibt, führen insbesondere die Anmietungen der Jahre 2005 und 2007 zu sprunghaften Kostensteigerungen. Hierzu ist festzustellen, dass bei einem ehrlichen Vergleich auch die kalkulatorischen Kosten für die Eigengebäude berücksichtigt werden müssten, um eine wirkliche Vergleichbarkeit zu ermöglichen. Im Ergebnis wäre es hierbei möglicherweise auch zu einer Kostensteigerung gekommen, die aber im Vergleich erheblich geringer ausgefallen wäre. In diesem Fall wäre berücksichtigt worden, dass für die Bauhofflächen und auch für die Nutzflächen des FD Tiefbau Räume bzw. Gebäude aus dem Eigenbestand aufgegeben wurden und somit zu (kalkulatorischen) Kostenersparnissen geführt haben. Auch die erhebliche Differenz der Kosten der Gesamtverwaltungsräume zu den angemieteten Verwaltungsräumen (Verwaltungsräume gesamt mit 161,48 €, OLB-Gebäude mit 248,75 € und FD Tiefbau mit 209,98 €) würde sich drastisch relativieren, wenn die kalkulatorischen Kosten für die Eigenräume berücksichtigt worden wären. Unabhängig von diesen Feststellungen ist der Eigenbetrieb Zentrale Gebäudewirtschaft bemüht, gemeinsam mit den weiteren beteiligten Organisationseinheiten, die Kosten für die Verwaltungsräume zu reduzieren. Zu einem Raumkonzept ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die angemieteten Flächen nach derzeitiger Raumsituation erforderlich sind. Eine Unterbringung im Rathaus ist nicht möglich. Dies zeigt schon der aktuelle Wasserschaden im Bereich des Fachbereiches Schule und Sport. Die Mitarbeiter konnten nur untergebracht werden, indem notwendige Sitzungsräume befristet aufgegeben wurden, was auf Dauer nicht möglich ist. Bei der Anmietung der OLB-Räume spielten neben der Raumsituation auch stadtplanerische Aspekte eine Rolle. Die Anmietung bei den Stadtwerken beruhte auch auf Synergien aufgrund zusammenhängender Aufgabenerledigungen.

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Was die Aussagen zu Raumgrößen und der Hinweis auf Dezernenten und Fachbereichsleiter-Räume betrifft, so fehlt derzeit die praktische Veränderbarkeit. Das Rathaus ist in der Form und dem baulichen Zuschnitt seit über 15 Jahren in Betrieb. Selbst wenn hier eine Veränderung möglich wäre, wäre dies nur mit baulichem Aufwand möglich. eine Anpassung kann daher allenfalls bei einem erneuten Umbau angedacht werden. Im Übrigen darf auch die repräsentative Aufgabe der Führungsebenen nicht außer Acht gelassen werden. Was die frei werdenden wertvollen Ladenflächen im Erdgeschoss betrifft, so ist hier auch zu berücksichtigen, dass diese in der letzten Nutzungszeit nur noch schwer vermietbar waren und die Ladeninhaber auch aus wirtschaftlichen Gründen aufgegeben haben. Insoweit war eine andere Nutzung sinnvoll. Ob hier eine Eigennutzung in Frage kommt, sollte bei den grundsätzlichen Überlegungen einfließen. Unter Berücksichtigung der Situation im Nebengebäude (ehemalige Bücherei) muss über das zukünftige Raumkonzept gesprochen werden. Gleichzeitig müssen aber auch die Daten aus der zukünftigen Aufgabenstruktur vorliegen. Dabei ist die Fertigstellung der Fachhochschule und die sich ergebenden frei werdenden Gebäude abzuwarten. Es wird darauf geachtet, dass die Räume unter Berücksichtigung von Funktion und Aufgabenstellung angemessen und wirtschaftlich vertretbar ausgestattet werden. 8.2.4 Wirtschaftliche Jugendhilfe – Kosten In 2009 ist in diesem Bereich erstmals seit Jahren kein Defizit entstanden. Ab dem 01.01.2009 erhält die Stadt Lingen (Ems) aufgrund der Vereinbarung mit dem Landkreis Emsland für die Aufwendungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe 115,00 € je Einwohner (vorher 85,00 €). Die Gesamtausgaben betrugen 6.199.529,30 € (Vorjahr ohne Erstattungsbetrag ans Land 5.764.171,43 €), die Einnahmen 6.813.421,37 € (5.051.140,49 €). Von den Einnahmen entfallen 262.061,89 € auf eine Beteiligung des Landkreises an der Erstattung an das Land Niedersachsen aus dem Jahr 2008. Um diesen Betrag sind die Einnahmen zu bereinigen. Unter Abzug dieses Betrages beläuft sich das „Plus“ auf 351.830,18 €.

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Entwicklung der wirtschaftlichen Jugendhilfe

0

1000000

2000000

3000000

4000000

5000000

6000000

7000000

2005 2006 2007 2008 2009

Haushaltsjahr

Eu

ro Ausgaben

Einnahmen

Allerdings stiegen die Ausgaben der wirtschaftlichen Jugendhilfe um 435.357,87 € (+ 7,56 %) und damit stärker als im Vorjahr. 8.2.5 Ausbau des Professorenhauses zum „Haus der Sinne“ Der Ausbau des Professorenhauses zum „Haus der Sinne“ wird über die NBank mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von 475.000,00 € und mit 90.000,00 € vom Landkreis Emsland gefördert. Mit der Maßnahme wurde am 13.07.2008 begonnen. Abgeschlossen wurde sie am 30.09.2009. Die Zuwendungsbescheide des Landkreises Emsland und der NBank sehen beide vor, dass Zuschüsse entsprechend dem Baufortschritt angefordert werden können. Der FD Kultur forderte jedoch nur mit Schreiben vom 15.12.2008 einen Abschlag vom Landkreis Emsland an. 28.000,00 € wurden daraufhin ausgezahlt. Weitere Mittelanforderungen erfolgten nicht, obwohl die Stadt Lingen (Ems) bis zum 30.09.2009 zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von insgesamt 1.221.439,47 € leistete. Obwohl der Landkreis Emsland die Zuwendung im Haushaltsjahr 2009 einplante und die EU-Mittel bis zum 31.12.2009 abzurufen waren, erfolgte der Mittelabruf erst mit Vorlage des Verwendungsnachweises im August 2010. Angesichts der angespannten Haushaltssituation der Stadt Lingen (Ems) und der Notwendigkeit, Kassenkredite zur Sicherung der Liquidität aufzunehmen, ist der verspätete Mittelabruf in Höhe von insgesamt 537.000,00 € nicht nachzuvollziehen. Außerdem widerspricht dieses Verhalten §§ 82 und 83 NGO. Mit der Maßnahme „Umbau des Professorenhauses“ wurde am 13.07.2008 begonnen. Der Bewilligungszeitraum für die Maßnahme wurde mehrfach verlängert und endete letztendlich am 30.09.2009. Die letzte Auszahlung einer Rechnung im Rahmen der umfangreichen Baumaßnahmen ist jedoch datiert vom 05.08.2010.

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Der Zuschuss des Landkreises Emsland in Höhe von 90.000,00 € bezog sich dabei explizit auf den Bauabschnitt „Ausbau des Dachgeschosses“ sowie des Abschnittes „Anschaffungen zur kulturellen Profilierung des Theaterpädagogischen Zentrums“. Der Landkreis Emsland hat dabei nicht die unmittelbare Unterstützung des Umbaus eines städtischen Gebäudes, sondern vielmehr die Ausstattung des Professorenhauses als „Haus der Sinne für alle Generationen“ unterstützen wollen. Gerade die in diesem Kontext entstandenen Kosten wurden jedoch erst zum Abschluss der Baumaßnahme umgesetzt, so dass die Abforderung eines Abschlages über 28.000,00 € gerechtfertigt erscheint. Die Abforderung eines Teilbetrages aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kann nach den Nebenbestimmungen nur unter bestimmten umfangreichen Auflagen erfolgen, ist dabei ausführlich zu begründen und bedarf letztlich mit dem notwendigen Zwischenverwendungsnachweis eines erheblichen Arbeitsaufwandes. Dieser Aufwand hätte exakt in dem Zeitraum geleistet werden müssen, als die sich sehr schwierig darstellende Akquise der Finanzmittel für das Welt-Kindertheater-Fest 2010 anstand. Abgefordert wurden jedoch für die Maßnahme „Umbau des Professorenhauses“ bereits im Januar 2009 der Sponsoringbetrag der RWE in Höhe von 85.000,00 €. 8.2.6 Förderverein Alter Schlachthof Der Förderverein Alter Schlachthof übernimmt während der Konzertveranstaltungen den Getränkeverkauf. Der Verein soll das erwirtschaftete Geld wieder in die Jugendarbeit fließen lassen, so der Grundgedanke dieser Regelung. Für das Recht, dort die Getränke auf eigene Rechnung zu verkaufen, zahlt der Förderverein nichts. Außerdem werden anfallende Kosten wie Strom und anschließende Reinigung vom Schlachthof, also der Stadt getragen. Eine vertragliche Vereinbarung mit dem Förderverein gibt es nicht. Da dem RPA auch nach mehrfacher Aufforderung keinerlei Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden (Satzung, Nutzungsvertrag mit der Stadt, Jahresbericht und Jahresrechnung des Vereins), kann nicht beurteilt werden, ob die o.g. Verfahrensweise so in Ordnung ist. Es handelt sich hier um eine unentgeltliche Zuwendung. Ein Verwendungsnachweis wird nicht erbracht. Außerdem ist nicht nachgewiesen, wie der Verein die erzielten Überschüsse in die Jugendarbeit fließen lässt. Die vorläufige Miet- und Benutzungsordnung für das Jugendzentrum vom 30.04.1975 und die Satzung und Benutzerordnung über die Unterhaltung des Kinder-, Jugend- und Kulturzentrum „Alter Schlachthof“ vom 13.12.2000 wurden aufgehoben. In Abstimmung mit dem Fachbereich Recht wurde ein Entwurf eines neuen Nutzungsvertrages für die Überlassung der Räume des Jugendzentrums entwickelt, welcher nach Aufhebung der alten Regelungen genutzt werden sollte. Eine Veröffentlichung erfolgte noch nicht. Bis zur Gründung des Fördervereins „Alter Schlachthof“ wurden die Getränke durch die Stadt Lingen eingekauft und über die Jugendlichen im Rahmen der AG-Arbeit verkauft. Jugendliche sollten aber nicht mit Geld und Geldwerten der Stadt arbeiten, so dass es in Absprache mit dem RPA zur Gründung des Vereins kam. Der Verein stellt den Getränkeverkauf im Kinder-, Jugend- und Kulturzentrum sicher und ist damit Teil der Konzeption. Die Überschüsse werden wieder für die Jugendarbeit verwendet. Aus diesem Grund zahlt der Verein auch keine Miete an die Stadt Lingen. Die Jahresbilanz ((Einnahme – Ausgabe = Überschüsse) Förderung der Jugendarbeit) wird dem RPA nach Abrechnung des Jahres 2010 vorgelegt.

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8.2.7 Zuschüsse an Kindertagesstätten Die Stadt Lingen (Ems) übernimmt die Kosten der Kindertagesstätten im Rahmen der Defizitabdeckung. Die Vereinbarung mit den Kindergärten stammt aus dem Jahr 1993 und wurde für 20 Jahre (31.12.2012) geschlossen. Nach dem o.g. Vertrag wurde bis einschließlich 1996 eine Baurücklage in Höhe von 3.579,04 € pro Jahr und Gruppe ausgezahlt für Bauunterhaltung und Ersatzbeschaffung von Einrichtungsgegenständen. Die im jeweiligen Rechnungsjahr nicht benötigten Mittel sind am Jahresende einer Bauunterhaltungsrücklage zuzuführen. Stand und Entwicklung der Bauunterhaltungsrücklagen sind jährlich als Anlage zur Jahresrechnung darzustellen (fehlte bislang). Seit 1997 wird die Baurücklage nicht mehr an die Kindergärten ausgezahlt, sondern fiktiv fortgeschrieben. An größeren Sanierungsmaßnahmen, die aus den Bauunterhaltungsmitteln nicht finanziert werden können, beteiligt sich die Stadt mit einem ausreichenden Zuschuss unter Berücksichtigung von evtl. Landes-, Kreis-, Bistumszuschüssen und Anteilen der Bauunterhaltungsrücklage (§ 5 des o.g. Vertrages). In den Jahren 2007 bis 2009 kam es zu einem enormen Anstieg der Baukostenzuschüsse von 55.433 € im Jahr 2006 auf zuletzt fast 388.000,00 € im Jahr 2009 (ohne Vorfinanzierung Landeszuschuss).

Baukostenzuschüsse für Kindergärten

- €

50.000,00 €

100.000,00 €

150.000,00 €

200.000,00 €

250.000,00 €

300.000,00 €

350.000,00 €

400.000,00 €

450.000,00 €

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009

Haushaltsjahr

Eu

ro Baukostenzuschüsse fürKindergärten

Für Neubauten und Sanierungen hat die Stadt Zuschüsse gezahlt, obwohl in der Baurücklage (fiktiv) noch Mittel vorhanden waren. Nach Ende der Baumaßnahme werden die Baurücklagen auf „Null“ gesetzt. Zuschuss und Baurücklagen werden hier vermischt. Beim Kindergarten Christ König zum Beispiel ist der Umbau teurer geworden als geplant. Unter Berücksichtigung der gezahlten Zuschüsse (Land, Bistum, Landkreis, Stadt) verblieben 9.555,70 €. Diesen Betrag hat die Stadt (dann nachträglich) aus der Baurücklage gezahlt.

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Die (fiktive) Ansparung einer Baurücklage hat sich als nicht praktikabel erwiesen. Der eigentliche Zweck, nämlich Bauunterhaltung und Ersatzbeschaffungen, wird mit der Baurücklage nicht erfüllt. Bei Ablauf der vertraglichen Vereinbarung (31.12.2012 – Kündigungsfrist 31.12.2011) sollte die Regelung dringend überarbeitet werden. Zur Förderung von Aus- Um- und Neubaumaßnahmen in den Kindergärten wurde im Jahr 2008 eine Richtlinie entworfen, die aber bislang nicht umgesetzt wurde. Mit dem Perspektivplan „Kita 2008 – 2013“ wurde für die Stadt Lingen (Ems) u. a. auch der Ausbau der Kindertagesstätten, insbesondere im Bereich der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren, festgeschrieben. Dieser Ausbauplan beinhaltete eine Reihe von Neu- und Umbauten sowie Sanierung in den Kindertagesstätten. In den Jahren 2008 – 2010 wurden hier insgesamt ca. 6 Mio. Euro für Baumaßnahmen investiert. Regelmäßig wurden bei solchen Baumaßnahmen auch die sogenannten Baurücklagen berücksichtigt, da ohnehin Sanierungsbedarf in einem gewissen Umfang vorhanden war. Dies erklärt den Anstieg der Baukostenzuschüsse im Bereich der Baurücklagen. Es wird die Einschätzung des Rechnungsprüfungsamtes geteilt, dass sich die Ansparung einer Baurücklage in dieser Höhe nicht als praktikabel erwiesen hat. Aus diesem Grund wird zurzeit an einer neuen Regelung gearbeitet; dies erfolgt in enger Abstimmung mit den Kindertagesstätten. 8.2.8 Zuwendungen und Zuschüsse im FB 5 Vom Fachdienst Soziales werden Zuwendungen an verschiedene Vereine und Verbände in unterschiedlichen Höhen gezahlt. 9 Vereine und Verbände erhalten jedes Jahr einen allgemeinen Zuschuss in Höhe von 1.380,00 € bzw. 2.300,00 €. Die Zuschüsse werden ausgezahlt, ohne dass ein entsprechender Antrag vorliegt (lt. Absprache mit den Vereinen), also auch keine Kostenaufstellung, Finanzierungsplan bzw. Haushaltsplan und bevor der Verwendungsnachweis für das vergangene Jahr vorliegt. In einigen Fällen wird überhaupt kein Nachweis erbracht. Damit sind der Zuschussbedarf und die zweckentsprechende Verwendung in keiner Weise nachgewiesen. Die Zuwendungsbescheide entsprechen nicht den formalen Vorgaben unserer Dienstanweisung. Es fehlen z. B. die Angabe der Zuwendungsart, Finanzierungsart, anzuwendende Nebenbestimmungen und die Rechtsbehelfsbelehrung. Die Zuschüsse an Vereine und Verbände werden auf der Basis von Beschlüssen im zuständigen Ausschuss gewährt. Vor Beschlussfassung liegt immer ein Antrag des Vereins bzw. Verbandes vor. Da es sich um geringfügige Zuschüsse im Rahmen der institutionellen Förderung handelt, werden nur bei Bedarf Unterlagen wie z. B. ein Finanzierungsplan etc. angefordert. Der Aufwand würde hier den Nutzen bei weitem überschreiten. Nach Punkt 14 der entsprechenden Dienstanweisung kann der zuständige Dezernent Erleichterungen von den Formerfordernissen zulassen. Dies wird nun umgehend veranlasst,

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damit die formalen Erfordernisse der Praxis angepasst werden und damit eine effektive sowie effiziente Ressourcenverwendung gewährleistet wird. 8.2.9 Gewährung von Bürgschaften durch die Stadt Lingen (Ems) Wird eine Bürgschaft durch die Stadt Lingen (Ems) gewährt, so ist stets zu prüfen, ob diese Beihilfe notifizierungspflichtig nach den geltenden EU-Regelungen ist. Da bei der Stadt Lingen (Ems) keine Bürgschaftsregelung existiert, handelt es sich bei den ausgegebenen Bürgschaften um Einzelgarantien. Wenn folgende Voraussetzungen vorliegen, ist bei der Gewährung einer Einzelgarantie eine staatliche Beihilfe auszuschließen: a) Der Kreditnehmer befindet sich nicht in finanziellen Schwierigkeiten. b) Der Umfang der Garantie kann zum Zeitpunkt ihrer Übernahme ermittelt werden. c) Die Garantie deckt höchstens 80% des ausstehenden Kreditbetrages. d) Für die Garantie wird ein marktübliches Entgelt gezahlt. Während die Voraussetzungen a) bis c) jeweils relativ sicher festgestellt werden können, gestaltet sich die Ermittlung eines marktüblichen Entgelts als schwierig. Wird für die Garantie ein Entgelt gezahlt, das mindestens der auf den Finanzmärkten zu zahlenden Garantieprämie für eine vergleichbare Bürgschaft entspricht, so liegt keine Beihilfe vor. Erkenntnisse über die Höhe einer solchen Garantieprämie auf den Finanzmärkten liegen der Stadt Lingen (Ems) aber regelmäßig nicht vor und sind auch nicht zu ermitteln. Eine Beihilfe kann auch dadurch ausgeschlossen werden, dass die gesamten Finanzierungskosten für einen garantierten Kredit mit den gesamten Finanzierungskosten für einen nicht garantierten Kredit verglichen werden. Entsprechen sich diese beiden Entgelte oder ist das Entgelt für den garantierten Kredit sogar höher, so besteht kein Vorteil durch die Bürgschaft und es liegt keine Beihilfe vor. Auch hier liegen der Stadt Lingen (Ems) regelmäßig keine sicheren Erkenntnisse über die Finanzierungskosten eines nicht garantierten vergleichbaren Kredits vor, so dass man die Berechnungen auf Hilfskonstruktionen stützen muss. Bei der Gewährung von Einzelgarantien kann demnach durch die Stadt Lingen (Ems) regelmäßig nicht absolut rechtssicher ausgeschlossen werden, dass eine notifizierungspflichtige Beihilfe vorliegt. Würde bei der Stadt Lingen (Ems) eine Bürgschaftsregelung existieren, könnte die Notifizierungspflicht einfacher und rechtssicherer ausgeschlossen werden als bei einer o.g. Einzelgarantie. Existiert nämlich eine Bürgschaftsregelung, so ist die de-minimis-Regelung anwendbar. De-minimis-Beihilfen unterliegen nicht der Notifizierungspflicht. Folgende Beihilfen fallen u. a. unter diese Regelung: - Beihilfen an Unternehmen i. H. v. maximal 200.000 € (Barzuwendung oder

Bruttosubventionsaäquivalent) in drei Steuerjahren - Bürgschaften an Unternehmen, die nicht in Schwierigkeiten sind, i. H. v. maximal

1,5 Mio. €; dabei darf der Verbürgungsanteil des zugrunde liegenden Darlehens 80% nicht übersteigen.

- Bei Bürgschaften i. H. v. mehr als 1,5 Mio. € ist das Bruttosubventionsäquivalent, also der Beihilfewert, zu ermitteln. Hierzu kann das Berechnungstool der Firma PWC genutzt werden. Liegt der so ermittelte Beihilfewert unter 200.000 € in drei Steuerjahren (s. o.), fällt auch diese Bürgschaft unter die de-minimis-Regelung.

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Bei Bestehen einer Bürgschaftsregelung ist somit im Gegensatz zu einer Einzelgarantie der Nachweis, dass keine Notifizierungspflicht besteht, anhand der Berechnungsmethode der Firma PWC auf recht einfache Weise rechtssicher zu erbringen. Es wird daher empfohlen, eine Bürgschaftsregelung bei der Stadt Lingen (Ems) einzuführen, um eine höhere Rechtssicherheit bei der Beurteilung der Notifizierungspflicht zu erhalten. Bei der Gewährung von Bürgschaften sind neben den gemeindewirtschaftsrechtlichen und kommunalrechtlichen Vorschriften insbesondere auch die Vorgaben des Europarechts zu beachten. Danach sind Bürgschaften als Beihilfen i. S. der Rechtsnorm einzuordnen, die grundsätzlich verboten sind, da eine Wettbewerbsverfälschung unterstellt wird. Von diesem Verbot können mit Genehmigung der Europäischen Kommission Ausnahmen erfolgen (Notifizierungspflicht der Beihilfe). Diese grundsätzliche Vorgabe ist zwischenzeitlich durch Veröffentlichung verschiedener einschlägiger Verordnungen durch die Kommission näher ausgestaltet und der Bedarfslage angepasst worden. Danach ist z. B. die Ausreichung von Bürgschaften unter den Voraussetzungen, die bereits vom Rechnungsprüfungsamt oben angeführt wurden, weiterhin möglich. Hiervon hat die Stadt Lingen (Ems) auch Gebrauch gemacht. Im Hinblick auf die zu zahlende Avalgebühr durch den Bürgschaftsnehmer bestehen allerdings unverändert rechtliche Risiken. Der Empfehlung der Prüfbehörde wird daher gefolgt, zukünftig Bürgschaften nur noch auf der Basis der sog. De-minimis-Regelung zu gewähren. Hierfür ist die Verabschiedung einer abstrakt-generellen Regelung Voraussetzung. Diese örtliche Bestimmung ist zwischenzeitlich unter Anwendung eines Musters des Deutschen Städtetages erarbeitet worden und wird in Kürze in den städtischen Gremien beraten und ggf. beschlossen. 8.2.10 Eintrittsgelder Seniorenkarneval 2009 Die Eintrittsgelder für den Seniorenkarneval 2009 wurden versehentlich vom LWT nicht mit dem Fachdienst Soziales abgerechnet. Die Einnahmen wurden nach Durchsicht der Kassenbücher rekonstruiert, da die Veranstaltung im Kartenverkaufsprogramm schon gelöscht war. Am 23.02.2010 wurden 2.170,00 € für das Haushaltsjahr 2009 vereinnahmt. Im Rahmen der Belegprüfung wurden der Fachdienst Soziales und der LWT um Stellungnahme gebeten, warum der Geldeingang nicht überwacht wurde und wieso eine Veranstaltung gelöscht werden kann, wenn die endgültige Abrechnung noch nicht erfolgte. Der LWT verweigerte eine Stellungnahme mit dem Hinweis, dass dieser nichts mehr mit dem Rechnungsprüfungsamt zu tun habe. Der Fachdienst Soziales reagierte erst auf die dritte Erinnerung und verwies nur auf den Verkauf über den LWT. Auch auf nochmaliges Nachfragen war man nicht zu weiteren Einlassungen bereit. Dieses Verhalten verstößt gegen §§ 5 und 6 der Rechnungsprüfungsordnung bzw. die Zuwendungsrichtlinien der Stadt Lingen (Ems) und deren Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (Ziffer 8). Bis zum Jahre 2008 wurden die Eintrittsgelder regelmäßig am Tag nach der Veranstaltung mit dem Fachdienst Soziales abgerechnet. Der Fachdienst Soziales konnte somit davon ausgehen, dass diese Praxis auch im Jahr 2009 Bestand hat. Aufgrund eines Missverständnisses mit dem LWT war dies dann leider nicht der Fall. Diese Sichtweise war dem RPA auch persönlich mitgeteilt worden, so dass die Beanstandung in dieser Form nicht nachvollzogen werden kann. Im Jahr 2010 ist der Betrag im Übrigen wieder rechtzeitig erstattet worden.

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Seitens des LWT ist hierzu u. a. Folgendes mitgeteilt worden: Bei der Abrechnung ist dem LWT ein Fehler unterlaufen. Die Veranstaltung wurde, trotz eines Vieraugenprinzips, im System gelöscht – obwohl noch keine Abrechnung erfolgt ist. Dieses ist bei der abschließenden Kontrolle übersehen worden. Die Thematik wurde intern besprochen, die Mitarbeiter entsprechend sensibilisiert. Es handelt sich hierbei um einen Einzelfall. 8.2.11 Auftragsvergaben anlässlich des neuen Corporate Designs (CD) Mitte 2007 wurde der Auftrag zur Entwicklung und Ausarbeitung eines neuen CD an eine Werbeagentur vergeben. Bei der Haushaltstelle 00002.57000 „Kosten für ein neues Logo der Stadt Lingen (Ems) (Corporate Design)“ standen lt. Haushaltsplan in den Jahren 2007 – 2009 insgesamt 60.000 € zur Verfügung. Die tatsächlichen Ausgaben aus dieser Haushaltsstelle betrugen in diesen drei Jahren rd. 67.000 €. Aufgrund der Einführung des neuen CD war es notwendig, diverse Flyer, Broschüren, Werbemittel, Vordrucke, Anzeigen etc. neu zu gestalten. In den Jahren 2007 - 2009 wurden daher aus verschiedenen Haushaltsstellen der einzelnen Fachbereiche folgende Zahlungen an diese Agentur geleistet (inkl. HHStelle 00002.57000):

Jahr Betrag Anzahl der Buchungen 2007 44.209,15 € 17 2008 112.265,49 € 81 2009 112.468,13 € 92 Summe 268.942,77 € 190

Im Jahr 2009 verteilen sich die Ausgaben auf folgende grobe Bereiche:

Bereich Betrag Anzahl der Buchungen Broschüren, Flyer, Plakate 74.682,05 € 24 Werbemittel, Dekoration 9.034,72 € 10 Vordrucke, Briefköpfe 6.605,29 € 15 Anzeigen 8.681,82 € 35 WKT 8.014,95 € 6 Relaunch www.lingen.de (Auftrag durch Vergabeverfahren)

5.448,30 € 2

Diese Ausgaben beinhalten neben den Kosten für die Gestaltung teilweise auch die Kosten für die Produktion z. B. von Flyern oder Werbemitteln. Die reinen Kostenanteile für die Gestaltung stellen sich wie folgt dar:

• Broschüren, Flyer, Plakate 62,48 % (In der Summe von 74.682,05 € sind Rechnungen für Verlagsprodukte i. H. v. 62.068,33 € enthalten, in denen die Kosten nicht einzeln aufgeschlüsselt sind. Der Prozentanteil wurde daher nur für die verbleibenden Rechnungen von insgesamt 12.613,72 € ermittelt.)

• Werbemittel, Dekoration 18,06 % • Vordrucke, Briefköpfe 66,86 % • Anzeigen 43,27 %

Seitens des RPA wurde festgestellt, dass bei den Auftragsvergaben oftmals keine Vergleichsangebote anderer Firmen eingeholt wurden. Für die Umsetzung des CD wurde von der Agentur eigens ein Handbuch entwickelt, in dem u. a. der genaue Aufbau des Logos, die Platzierung, die verschiedenen Farbgestaltungen, die Schriften, die Formensprache, die Bildsprache sowie Formate und Raster festgelegt wurden. Anhand dieses Handbuchs sollte es auch anderen Firmen möglich sein, Aufträge für

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die Stadt Lingen (Ems) unter Einhaltung des CD durchzuführen. Vor allem da mittlerweile durch die Agentur etliche Broschüren, Werbemittel und Anzeigen mit dem neuen CD erstellt wurden, existieren genügend Vorlagen, an denen sich auch die anderen Firmen bei der Gestaltung orientieren können. Um den Wettbewerb zu wahren, sollten daher künftig grundsätzlich Angebote von mehreren Agenturen eingeholt werden. Dabei sollte auch darauf geachtet werden, getrennte Angebote für die Gestaltung und die Produktion einzuholen, denn die Produktion (z. B. der Druck) ist nicht zwingend auch durch dieselbe Firma zu leisten, die mit der Gestaltung beauftragt wurde. Gerade im Hinblick auf den Kauf von Streuartikeln (Kugelschreiber, Schlüsselbänder) müsste auch eine Gestaltung durch städtische Mitarbeiter mit Hilfe des Handbuchs ohne die Einschaltung einer Agentur möglich sein. Weiterhin bleibt natürlich zu beachten, dass das Controlling über die Umsetzung des CD weiterhin im Oberbürgermeisterbüro durchgeführt werden sollte und somit alle Entwürfe vorab dem Oberbürgermeisterbüro zwecks Freigabe vorzulegen sind. Die Auftragsvergaben für die Beschaffung von Werbematerial bzw. Druckerzeugnissen sind seitens des Referates 120 (und auch bei allen Beratungen anderer Organisationseinheiten zu diesem Thema) immer vor dem Hintergrund der Effizienz erfolgt. Ein Kriterium für die Beurteilung der Effizienz im Hinblick auf die Umsetzung des neuen CD ist ein dem CD entsprechendes Layout der Produkte. Insbesondere bei Einführung des neuen Layouts haben Vergaben an (örtliche) kostengünstigere Druckereien gezeigt, dass gestalterisch kein zufriedenstellendes Ergebnis zu erzielen war. Das Handbuch wurde von den Firmen entweder nicht verstanden oder nicht mit der erforderlichen Sorgfalt beachtet. Insofern waren diverse Auftragsvergaben als nicht effizient zu werten. Als Konsequenz aus diesen Erfahrungen wurden Entwürfe, die nach erster Sichtung durch das Referat 120 CD-Mängel aufwiesen, zur Kontrolle und Nachbesserung an die Agentur Kopfkunst, die das CD entwickelt hatte, weitergeleitet. Dies verursachte zusätzliche Kosten. Unter dem Gesichtpunkt, dass das neue CD nicht durch eigenwillige Interpretationen verwässert werden sollte, war dieses Vorgehen notwendig. Keine Mängel gab es bei der Auftragsvergabe an die Agentur Kopfkunst. Die Angebote der Agentur Kopfkunst waren unter dem Gesichtspunkt, dass keine zusätzlichen Kosten für Layout-Kontrollen und Nachbesserungen entstanden, als angemessen und im finanziellen Rahmen zu bezeichnen. Die Agentur Kopfkunst hat bei der Vergabe von Druckaufträgen für städtische Produkte immer Preisanfragen bei verschiedenen Firmen angestellt und dabei auf Wunsch der Stadt Lingen auch immer örtliche Unternehmen berücksichtigt. Dies kann seitens der Agentur bei Bedarf durch entsprechende Unterlagen belegt werden. Eine Reihe von Produkten sind von Kopfkunst als Verlagsprodukte geliefert worden. Die MwSt. beträgt bei diesen Produkten 7 statt 19 Prozent und ist somit für den Auftraggeber um 12 Prozent günstiger. Auch hierbei wurden seitens der Agentur immer Preisanfragen vorgenommen und die kostengünstigste Druckerei beauftragt, um zu einem betriebswirtschaftlich optimalen Ergebnis zu kommen. Das vorstehend geschilderte Verfahren bei der CD-Umsetzung konnte gelockert werden, je länger das neue CD bereits eingeführt war. Die mit dem CD-Controlling befassten städtischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen haben eine große Sicherheit in der Umsetzung erlangt, so dass Nachbesserungen durch die Agentur Kopfkunst grundsätzlich nicht mehr erfolgten. Eine große Anzahl von städtischen Printprodukten wird bereits seit Anschaffung

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eines leistungsfähigen Grafikprogramms Mitte 2009 selbstständig von städtischem Personal gestaltet 8.2.12 Vollständigkeit und Transparenz des Haushalts Nach §§ 85 NGO und 7 Gemeindehaushaltsverordnung enthält der Haushaltsplan alle Einnahmen und Ausgaben in voller Höhe (Grundsatz der Vollständigkeit und des Bruttoprinzips). Bei der Veräußerung von Gewerbegrundstücken wird als besondere Wirtschaftsförderung in Einzelfällen der Kaufpreis zinslos gestundet. Er gilt als entrichtet, wenn eine bestimmte Anzahl unbefristeter Vollzeitarbeitsplätze bzw. Ausbildungsplätze in einem festgelegten Zeitraum geschaffen werden. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, erlischt die Zahlungsverpflichtung. Die entsprechende Mindereinnahme ist aus der Haushaltsstelle 79100.98700, Sonstige Förderung von Wirtschaft und Verkehr/Zuschüsse Wirtschaftsförderung, an die Haushaltsstelle 88101.34000, Grunderwerb/Erlös aus dem Verkauf von Grundstücken, zu erstatten. Diese Erstattungen werden nicht durchgeführt. Die notwendige Haushaltstransparenz ist somit nicht gegeben. Die gleiche Problematik besteht bei der Festlegung von Kaufpreisen für Gewerbegebiete. So wird der Kaufpreis für das Gewerbegebiet an der Ulanenstraße auf 16,00 €/m² festgelegt, obwohl nach der Kostenermittlung ein Betrag in Höhe von ca. 27,00 €/m² zu erheben wäre. Bei einer Nettogewerbefläche von 40.453 m² ergibt sich immerhin eine Differenz in Höhe von 444.983,00 €. Auch hier unterbleibt die Erstattung. Für die Mischgebietsfläche im Baugebiet „Baccum-West“ zahlte die Stadt Lingen (Ems) den für das Baugebiet insgesamt festgelegten Kaufpreis in Höhe von 66,90 €/m², somit 239.234,40 € an die GEG. Diese veräußerte eine 1.200 m² große Teilfläche für 41,00 €/m² und die 2.376 m² große Restfläche für 30,00 €/m² an einen Gewerbetreibenden. Die Verkaufserlöse (49.200,00 € + 71.280,00 € = 120.480,00 €) wurden der Stadt erstattet. Die Differenz zum gezahlten Kaufpreis in Höhe von 118.754,40 € müsste ebenfalls aus dem Budget der Wirtschaftsförderung erstattet werden. Gemäß NGO und Hauptsatzung der Stadt Lingen (Ems) sind alle Grundstücksveräußerungen in den zuständigen politischen Gremien zu beschließen. Jede Grundstücksveräußerung ist eine Einzelfallregelung. Die jeweiligen Einnahmen werden nach den Haushaltsgrundsätzen der Gemeindehaushaltsverordnung sowie der NGO veranschlagt. In Einzelfällen ist kein kostendeckender Kaufpreis erlöst worden. Die notwendige Veranlassung bzw. Begründung war in der jeweiligen Beschlussvorlage enthalten. In der Vergangenheit sind diese Mindereinnahmen nicht erstattet worden. Mit Einführung des doppischen Haushaltes im Jahre 2012 sollen die vom Rechnungsprüfungsamt geforderten Verrechnungen vorgenommen werden. 8.2.13 Investitionen; Wirtschaftlichkeits- und Folgekostenberechnung Wie bereits in den früheren Jahresberichten darauf hingewiesen wurde, ist die Haushaltswirtschaft der Stadt Lingen (Ems) nach § 82 Abs. 2 NGO sparsam und wirtschaftlich zu führen. Daher darf gemäß § 10 Abs. 2 der GemHVO über Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung erst beschlossen werden, wenn unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch Vergleich der Anschaffungs- oder

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Herstellungskosten und der Folgekosten die für die Stadt Lingen (Ems) wirtschaftlichste Lösung ermittelt wurde. Hierzu sind sowohl die Notwendigkeit wie auch die Alternativen zu prüfen. Nach dem Abs. 3 dürfen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Bauten und Instandsetzungen an Bauten erst veranschlagt werden, wenn Pläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die Kosten der Maßnahme, des Grunderwerbs und der Einrichtung sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter und ein Bauzeitplan im Einzelnen ersichtlich ist. Den Unterlagen ist eine Schätzung der nach Fertigstellung der Maßnahmen entstehenden jährlichen Haushaltsbelastungen beizufügen. Diese Berechnungen sollten bei grundlegenden Planungsänderungen angepasst werden. Hierzu hat der Rat der Stadt Lingen (Ems) am 29.05.2002 beschlossen, dass die Verwaltung für alle städt. Investitionen, Planungen, Bauvorhaben, alle Projektbeteiligungen, Neuanschaffungen etc. bei einer Wertgrenze ab 100.000 € die geschätzten Gesamtkosten ohne Ausnahme transparent aufzuschlüsseln hat. Außerdem sind in den Vorlagen die prozentuale Bezuschussung der zuwendungsfähigen Kosten durch Bundes- und Landesmittel sowie der geschätzte Eigenanteil der Stadt Lingen (Ems) mit den Folge- und Unterhaltungskosten für fünf Jahre zu beziffern. Die Verwaltung hat hierfür ihre Richtlinie zur Prüfung von Investitionen zum 01.08.2007 erneuert und zum Wirtschaftlichkeitsvergleich eine Investitons-Vorbereitungs-Kommission gebildet. Durch die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sollen u. a. Aussagen über die Ziele, Prioritäten sowie die finanziellen Auswirkungen auf den städt. Haushalt bzw. den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe getroffen werden. Insbesondere im Hinblick auf die erheblich verschlechterte Finanzsituation der Stadt Lingen (Ems) ist die Haushaltswirtschaft so zu planen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist (§ 82 Abs. 1 NGO). Vor dem anstehenden Wechsel von der Kameralistik zur kommunalen Doppik im Rahmen des Neuen Kommunalen Rechnungswesens bekommen diese Vorschriften eine noch größere Bedeutung. Neben den Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten sind auch die laufenden Folgekosten haushaltswirksam zu berücksichtigen. Da bereits grundsätzlich der kamerale Haushalt nicht mehr ausgeglichen werden kann, ist nicht zu erwarten, dass der doppische Haushalt auf lange Sicht ausgeglichen werden kann. Das Gebot der wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung ist ein Kernelement der kommunalen Haushaltswirtschaft. In den vergangenen Jahren und auch aktuell sind aufgrund dieser Rechtsnorm anstehende Investitionen und auch laufende Verwaltungsabläufe kritisch durch den Finanzbereich begleitet worden. Häufig ist es im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens dann nach intensiven Gesprächen zu Veränderungen und Anpassungen gekommen. Auch für das laufende Jahr 2010 ist diese grundsätzliche Verpflichtung Maßstab diverser Entscheidungen gewesen. Gerade vor dem Hintergrund der aktuell rückläufigen Steuereinnahmen und weiterer Verschlechterungen sind nochmals zahlreiche Investitionen einer erneuten Überprüfung unterzogen worden; in der Folge ist dabei eine haushaltswirtschaftliche Sperre auch im Vermögenshaushalt verfügt worden. Der derzeit in der Aufstellung befindliche I. Nachtragshaushaltsplan 2010 mit seinem Haushaltssicherungskonzept wird sich ebenfalls an den Erkenntnissen aus den erfolgten Wirtschaftlichkeits- und Folgekostenberechnungen orientieren und auf diese Weise zu einer erheblichen finanziellen Verbesserung des Haushaltsvollzugs 2010 beitragen. Die eingerichtete Investitions-Vorbereitungs-Kommission hat im Übrigen für den Vermögenshaushalt des kommenden Jahres und die entsprechende Investitionsplanung bis zum Jahre 2014 alle angemeldeten Ansätze im Einzelnen geprüft und mit den jeweils

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zuständigen Dezernenten und Fachbereichsleitern eingehende Gespräche geführt. Die Ergebnisse werden dabei in den Verwaltungsentwurf des Vermögenshaushalts 2011 zur anschließenden politischen Beratung und Beschlussfassung einfließen. Der Hinweis, dass auch unter Beachtung des künftig geltenden Neuen Kommunalen Rechnungswesens Folgekosten mehr denn je zu berücksichtigen sind, wird vollinhaltlich bestätigt; eine nachhaltige Haushaltswirtschaft wird so zu planen und vollziehen sein, dass die stetige Aufgabenerfüllung gesichert bleibt. 8.2.14 Jagdpacht Mit Kassenanordnung vom 17.03.2009 setzte der Fachdienst (FD) Liegenschaften die von der Jagdgenossenschaft Baccum für 2008 zu zahlende Jagdpacht in Höhe von 970,00 € ab. Als Begründung gab der FD Liegenschaften an, dass die Jagdpächter für Wege und Plätze keine Pacht zahlen wollten und eine Prüfung erfolge. Im Rahmen der Belegprüfung wurde am 06.08.2009 beanstandet, warum keine Teilzahlung angefordert und warum noch keine Klärung herbeigeführt worden sei. Das Jagdpachtgeld war bereits am 31.10.2008 fällig. Nach mehrfacher Erinnerung teilte der FD Liegenschaften mit Stellungnahme vom 08.12.2009 mit, dass das Jagdkataster umfangreich überprüft worden sei und nunmehr eine korrekte Sollstellung des Jagdpachtgeldes erfolge. Die entsprechenden Unterlagen wurden dem RPA erst auf wiederholtes Nachfragen und zunächst auch nur unvollständig vorgelegt. Folgende Jagdgenossenschaften bestehen im Gebiet der Stadt Lingen (Ems): Altenlingen, Baccum, Biene, Bramsche-Wesel, Brockhausen, Brögbern, Clusorth-Bramhar, Darme, Estringen, Holthausen, Hüvede-Sommeringen, Laxten, Lingen I (Feldmark), Lingen II, Münnigbüren, Mundersum, Neuholthausen, Ramsel, Schepsdorf, Wachendorf Darüber hinaus ist die Stadt Lingen (Ems) aufgrund ihrer Grundstücke Mitglied in den Jagdgenossenschaften Duisenburg, Langen und Messingen. Die Prüfung des Jagdkatasters durch den FD Liegenschaften wurde fehlerhaft durchgeführt. Bei jeder Jagdgenossenschaft kam es zu Beanstandungen. Mit Schreiben vom 27.01.2010 wurde der FD Liegenschaften auf die Fehler hingewiesen.

• So wurden viele Teilflächen mehreren Jagdgenossenschaften zugeordnet, also auch mehrfach zur Jagdpacht veranlagt.

• Befriedete Bezirke wurden ins Jagdkataster aufgenommen. • Mit Biene und Laxten zahlen zwei Jagdgenossenschaften mit den größten

Flächenanteilen der Stadt Lingen (Ems) kein Jagdpachtgeld. Dies widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz und ist außerdem nicht wirtschaftlich.

• Die aktuelle Höhe des Jagdpachtgeldes wurde wiederholt nicht abgefragt. • Die Abrechnung des Jagdpachtgeldes für Grundstücke der GEG erfolgte mehrfach

nicht. • Die Vereinbarung über die Angliederung der Flächen der Wasser- und

Schifffahrtsdirektion im Gebiet der Jagdgenossenschaft Lingen II ist zu aktualisieren. Die Zahlung des anteiligen Jagdpachtgeldes erfolgt erst nach Mahnungen (mit Gebühr) der Bundeskasse. Die Fälligkeit ist zu überwachen.

• Für die Jagdbezirke Lingen I und II sind aktuelle Jagdkataster zu erstellen. Die Jagdkataster der Jagdgenossenschaften Duisenburg und Langen sind zu aktualisieren.

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Trotz mehrfacher Erinnerung liegt bis heute keine abschließende Stellungnahme über die Beseitigung der Fehler vor. Der FD Liegenschaften hat entsprechend dem geltenden Recht Straßen, Wege und Plätze mit in die Berechnung des Jagdpachtgeldes einbezogen. Nach Intervention einiger Jagdgenossen wurde hierauf verzichtet. Der Verwaltungsausschuss wurde in seiner Sitzung am 13.04.2010 hierüber unterrichtet. Die Stadt Lingen (Ems) verzichtet entgegen §§ 82 und 83 NGO auf ihr zustehende Einnahmen. Die Bearbeitung der Jagdangelegenheiten ist in der Vergangenheit nicht hinreichend erfolgt. Die Angelegenheit wird daher auch auf Hinweis des Rechnungsprüfungsamtes neu aufgearbeitet. Aufgrund des umfangreichen und komplexen Sachverhaltes wird für jede Jagdgenossenschaft ein neues Jagdkataster zumindest für die städtischen Flächen erstellt. Die notwendigen Vorbereitungen stehen kurz vor dem Abschluss, so dass danach alle Anpassungen nachvollzogen werden können. Die Entscheidung des Verwaltungsausschusses auf Verzicht von Jagdpachten für Straßen, Wege und Plätze wird bestätigt. 8.2.15 Veranschlagung der Grunderwerbskosten und Verkaufserlöse Wie aus den folgenden Übersichten ersichtlich, werden seit Jahren die Erlöse aus dem Verkauf von Grundstücken des Allgemeinen Grundvermögens zu hoch veranschlagt. Erlös aus dem Verkauf von Grundstücken in Euro - HHSt. 88101.34000

HHJahr HHSoll in € AOSoll in € Einn.-Rest in €

2002 3.500.000,00 2.312.408,10 1.187.591,90 2003 3.000.000,00 746.546,32 2.253.453,68

2004 2.500.000,00 1.099.411,17 1.400.588,83 2005 2.000.000,00 1.151.115,23 848.884,77 2006 2.000.000,00 984.034,25 1.015.965,75 2007 2.000.000,00 1.687.233,92 312.766,08 2008 2.000.000,00 1.754.331,17 245.668,83 2009 3.000.000,00 1.341.574,13 1.658.425,87

Zusammen 20.000.000,00 11.076.654,29 8.923.345,71

In den dargestellten 8 Jahren wurde das Haushaltseinnahmesoll um fast 9 Mio. € verfehlt. Es wurden 11 Mio. € aus Verkaufserlösen erzielt. Grunderwerbskosten - HHSt. 88101.93220

HHJahr HHSoll in € AOSoll in € Unterschied in €

2002 4.000.000,00 4.425.725,37 + 425.725,37

2003 3.642.000,00 2.624.448,90 - 1.017.551,10

2004 2.500.000,00 2.807.917,82 + 307.917,82

2005 2.000.000,00 1.920.891,24 -79.108,76

2006 2.000.000,00 925.852,18 -1.074.147,82

2007 2.000.000,00 1.265.848,99 -734.151,01

2008 3.000.000,00 2.490.952,55 -509.047,45

2009 3.000.000,00 2.949.235,66 -50.764,34

Zusammen 22.142.000,00 19.410.872,71 - 2.731.127,29

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Dem stehen rd. 19,4 Mio. an Grunderwerbskosten gegenüber. Es wird ersichtlich, dass die Veranschlagung nicht der Kassenwirksamkeit entspricht. Auch wird die Schere zwischen den Grunderwerbskosten und den Erlösen immer größer. Die genannten Haushaltsstellen bilden den An- und Verkauf von allgemeinem Grundvermögen ab. Es handelt sich konkret um die jeweiligen Einnahmen und Ausgaben in einem Haushaltsjahr. Die Veranschlagung erfolgt nach dem Grundsatz der Jährlichkeit, getrennt nach Einnahmen und Ausgaben. Es ist damit zum einen die Einnahmesituation nicht von der Ausgabesituation kausal abhängig und zum anderen führt eine Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben nicht zu einer Vergleichbarkeit. Die Zwecke der Grundstücke sind vielfältig. Gleiches gilt für die monetären Auswirkungen. Gleichwohl ist festzustellen, dass die Höhe der geplanten Einnahmen und Ausgaben von den tatsächlich erzielten Werten abweicht. 8.2.16 Kosten pro Schüler Der Controllingbericht 2009 weist für alle Schulformen eine deutliche Steigerung der Kosten je Schüler bei rückläufigen Schülerzahlen aus. 2004 2009 Kosten pro Grundschüler 942,00 € 1.296,36 €

Schülerzahl 2.273 2.013 Kosten pro Schüler Schulzentren 724,19 € 1.125,43 €

Schülerzahl 1.318 955 Kosten pro Schüler Förderschule Lernen 1.814,37 € 3.124,12 €

Schülerzahl 166 109 Im Bereich der Grundschulen stiegen die Kosten von 2004 bis 2009 pro Schüler um 37,62 %. Die Schülerzahl sank um 11,44 %. Im Bereich der Schulzentren stiegen die Kosten um 55,41 % und die Schülerzahl sank um 27,54 %. Im Bereich der Förderschule Lernen stiegen die Kosten um 72,19 % und die Schülerzahl sank um 34,34 %. Die sinkenden Schülerzahlen werden im Bereich der Grundschulen auf die demografische Entwicklung zurückgeführt. Neben der demografischen Entwicklung wird im Bereich der Schulzentren der Rückgang der Schülerzahlen mit der elterlichen Entscheidung über die Schullaufbahn nach dem Wegfall der Orientierungsstufen begründet. Im Bereich der Förderschule Lernen wird neben der demografischen Entwicklung auf die veränderte Ausrichtung der Förderschule verwiesen. Betrachtet man hier die Zahlen der einzelnen Schuljahrgänge (1./2. Schuljahr: 8 Schüler, 3. Schuljahr: 6 Schüler, 4. Schuljahr: 12 Schüler, 5. Schuljahr: 9 Schüler) werden die Kosten pro Schüler auch in den kommenden Jahren sehr stark ansteigen.

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Zur Reduzierung der Kosten sind daher weitere Überlegungen vorzunehmen (z. B. Kooperationen, Zusammenlegung von Schulstandorten pp.). Die Gegenüberstellung der aus dem Controllingbericht 2009 entnommenen Daten – Schülerzahlen und Kosten je Schüler – für die Jahre 2004 und 2009 stellt auf den ersten Blick eine dramatische Kostenentwicklung dar. Hätte man ihr die Gegenüberstellung der Gesamtkosten – mit Steigerungsraten von 22 % bei den Grundschulen, 13 % bei den Haupt- und Realschulen und 13 % bei der Förderschule Lernen – hinzugefügt, wäre das Bild ein anderes, günstigeres gewesen. Dabei geht es nicht um eine Beschönigung in der Darstellung. Die Gesamtschau ist jedoch aufgrund der Tatsache, dass fixe Kosten einer Schule nun einmal keine Rücksicht auf die Entwicklung der Schülerzahl nehmen können, erforderlich. Während im Bereich der Grundschulen aufgrund der demografischen Entwicklung die Schülerzahlen sinken, sind hier – insbesondere durch den Ausbau der Schulen zu offenen Ganztagsschulen – höhere Kosten angefallen. Der Rückgang der Schülerzahlen an den Schulzentren (Haupt- und Realschulen) ist neben der demografischen Entwicklung wesentlich auf die sich jährlich verändernden Schülerströme (elterliche Entscheidung über die Schullaufbahn) zurückzuführen. Infolge des Wegfalls der Orientierungsstufe haben sich die Schülerströme in den letzten Jahren grundlegend geändert. 2009 betrug die Gymnasialquote in Lingen 41 %. Hinzu kommt der Schüleranteil der Gesamtschule Emsland mit ca. 12 %. Insofern sinken die Schülerzahlen an den Haupt- und Realschulen. Parallel dazu waren gestiegene Personal- und Sachaufwendungen – insbesondere höhere Aufwendungen für die schulische Sozialarbeit und die Unterhaltung der Schuleinrichtung – zu verzeichnen . Bei der Förderschule Lernen ist der Rückgang der Schülerzahlen neben der demografischen Entwicklung in der veränderten Ausrichtung der Förderschule begründet. Während früher die Förderschule der zentrale Ort für die Erteilung des Förderunterrichtes war, gibt es in den letzten Jahren den Trend, die Förderschüler möglichst in den für sie zuständigen Schulen zu belassen (Integration), mit der Intention, dass Förderstunden mit entsprechender Lehrerversorgung an diese Schulen verlagert werden. Außerdem ist zu den Förderschulen zu sagen, dass hier schon immer – also auch zu Zeiten starker Schülerjahrgänge – die Kosten je Schüler höher ausfallen als bei den übrigen allgemein bildenden Schulen. Dies liegt insbesondere daran, dass die Klassenfrequenzrichtwerte bei den Förderschulen wesentlich niedriger sind. Während zum Beispiel bei Grundschulen der 29. Schüler der erste Klassenteiler ist, ist dies bei den Förderschulen Lernen der 17. Schüler. Zur Anmerkung des Rechnungsprüfungsamtes, dass zur Reduzierung der Kosten weitere Überlegungen vorzunehmen sind, wird ausgeführt, dass der Fachbereich Schule und Sport stets darauf bedacht war und ist, die Vorhaltung von Schulen in Lingen so umfangreich und qualitativ wie nötig und so wirtschaftlich wie möglich zu gestalten. Hierzu wird beispielhaft verwiesen auf die in 2007 erfolgte Zusammenlegung von Grundschulen (Reduzierung von 19 auf 17 Grundschulen) sowie auf die wiederkehrenden Verhandlungen mit dem Bistum Osnabrück als Träger der Marienschule zur Erreichung ausgewogener Größen bei den Haupt- und Realschulen. Es wird gleichermaßen darauf hingewiesen, dass zum Beispiel die Vorhaltung von 17 Grundschulen mit Einzugsbereichen, die – bis auf minimale Ausnahmen – keine Schülerbeförderung im Primarbereich erfordern, bisher auch in der Lingener Politik – Motto: kurze Wege für kleine Füße – einhellig gewollt ist.

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8.3 Eigenbetriebe und Gesellschaften Allgemeines Die Jahresabschlussprüfung der Eigenbetriebe (§ 123 NGO) und der privatrechtlichen Unternehmen (§ 124 NGO) obliegt seit dem 01.01.2005 dem örtlich zuständigen Rechnungsprüfungsamt. Das Rechnungsprüfungsamt ist verpflichtet, die Prüfung der Jahresabschlüsse entweder selbst durchzuführen oder aber einen Wirtschaftsprüfer bzw. eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Jahresabschlussprüfung zu beauftragen. Die durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüften Jahresabschlüsse sind dem städtischen RPA zu übergeben. Von dort werden die Jahresabschlüsse nach Sichtung und Prüfung gegebenenfalls mit den für erforderlich gehaltenen ergänzenden Feststellungen versehen und an den jeweiligen Eigenbetrieb bzw. die Gesellschaft zurückgegeben. Eine weitere Ausfertigung wird dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Integration zugeleitet. Zur Vergabe der Prüfungsaufträge zur Prüfung der jeweiligen Jahresabschlüsse werden durch das RPA seit dem Jahr 2005 Angebote von verschiedenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften eingeholt. Die durch diese Verfahrensweise erzielten Einsparungen konnten seit dem Jahr 2005 konstant gehalten werden. 8.3.1 Eigenbetrieb Zentrale Gebäudewirtschaft (ZGW) Der geprüfte Jahresabschluss 2008 wurde im September 2009 dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt. Durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk am 28.08.2009 erteilt. Seitens des Rechnungsprüfungsamtes wurden keine ergänzenden Feststellungen nach § 28 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung getroffen. Für das Jahr 2008 wird ein Verlust in Höhe von 333.394,68 € (Vorjahr: 159.245,31 €) ausgewiesen. Der Verlust resultiert hauptsächlich aus außerplanmäßigen Abschreibungen im Bereich der Altenwohnungen in Höhe von rd. 198.000 €. Auch die Sparten Wohngebäude und Gaststätten waren weiterhin defizitär. Im Mai 2010 wurde der geprüfte Jahresabschluss 2009 dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt. Durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk am 14.05.2010 erteilt. Seitens des Rechnungsprüfungsamtes wurden keine ergänzenden Feststellungen nach § 28 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung getroffen. Es wird für das Jahr 2009 ein Verlust in Höhe von 596.550,30 € ausgewiesen. Das Stammkapital des Eigenbetriebs wurde im Jahr 2009 von 7.600.000 € auf 3.500.000 € reduziert. Der reduzierte Betrag in Höhe von 4.100 TEUR sowie das Darlehen der Stadt in Höhe von 152 TEUR wurden einer allgemeinen Kapitalrücklage zugeführt. Im Jahr 2009 kam es zu erheblichen Veränderungen im Bestand des Anlagevermögens des Eigenbetriebs Durch den Verkauf der beiden Altenwohnheime wurde dieser Betriebszweig komplett aufgegeben. Das Objekt Wilhelmshöhe sowie das dazugehörige Grundstück wurde an die Stadt Lingen (Ems) zurückübertragen. Vor der Übertragung wurde das Objekt durch eine außerplanmäßige Abschreibung (2.143.748,00 €) auf den Erinnerungswert von 2,00 € (Gaststätte und Inventar) abgeschrieben.

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Eine weitere Rückübertragung an die Stadt erfolgte beim Objekt „An der Schleuse“. Hier wurden das Schleusentor, Parkplätze sowie Teile des Grundstücks zurückgegeben. Zudem erfolgte eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 134.449,00 € auf den aktuellen Verkehrswert. Die Neubewertung der Objekte im Bestand des Eigenbetriebs wurde im Jahr 2009 abgeschlossen. Neben den o.g. außerplanmäßigen Abschreibungen resultierten aus dieser Neubewertung weitere außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von insgesamt 94.834,97 € für 4 Objekte. Weitere Abgänge im Jahr 2009 betrafen folgende Objekte:

Verkauf Wohnung und Grundstück Kardinal-v.-Galen-Str. (Buchverlust rd. 58.000 €), Rückübertragung der Hausmeisterwohnungen Pestalozzischule und Grundschule Darme sowie des Gebäudes und Grundstücks Kanalgasse 14 an die Stadt. Die Kapitalrücklagen veränderten sich wie folgt: Kapitalrücklagen Stand 01.01.2009 2.141 TEUR Zugang aus Reduzierung Stammkapital 4.100 TEUR Zugang aus Darlehensverzicht Stadt 152 TEUR Verrechnungen mit Kapitalrücklagen 3.791 TEUR Kapitalrücklagen Stand 31.12.2009 2.602 TEUR Verrechnungen mit den Kapitalrücklagen erfolgten für die außerplanmäßige Abschreibung Wilhelmshöhe, den Buchverlust beim Verkauf des Objekts Kardinal-v.-Galen Str. sowie für die Rückübertragung diverser Objekte an die Stadt Lingen (Ems). 8.3.2 Eigenbetrieb Emslandhallen Der geprüfte Jahresabschluss für 2009 wurde Anfang Juni 2010 dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt. Durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk am 11.05.2010 erteilt. Seitens des Rechnungsprüfungsamtes wurden keine ergänzenden Feststellungen nach § 28 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung getroffen. Der Jahresfehlbetrag konnte im Vergleich zum Vorjahr um 11.170,18 € verringert werden. Für das Jahr 2009 wird ein Jahresfehlbetrag von 179.090,93 € ausgewiesen. Zur Beurteilung der Ertragssituation bezogen auf den Zweck des Eigenbetriebes muss das Jahresergebnis um den Zuschuss der Stadt Lingen (Ems) sowie die Dividendengutschriften für die Aktien bereinigt werden: 2005 2006 2007 2008 2009 Jahresfehlbetrag

483.492,65 € 379.016,51 € 223.679,59 € 190.261,11 € 179.090,93 €

./. Zuschuss Stadt Lingen

380.000,00 € 420.000,00 € 420.000,00 € 380.000,00 € 380.000,00 €

./. Dividenden aus Aktien

92.992,50 € 108.548,45 € 217.011,10 € 195.284,25 € 278.977,50 €

bereinigter Jahresfehlbetrag

956.485,15 € 907.564,96 € 860.690,69 € 765.545,36 € 838.068,43 €

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bereinigter Jahresfehlbetrag

956.485,15 €907.564,96 €

860.690,69 €

765.545,36 €

838.068,43 €

0,00 €

100.000,00 €

200.000,00 €

300.000,00 €

400.000,00 €

500.000,00 €

600.000,00 €

700.000,00 €

800.000,00 €

900.000,00 €

1.000.000,00 €

2005 2006 2007 2008 2009

Für die geplanten Bau der Emslandarena sind bis zum Stichtag 31.12.2009 Ausgaben in Höhe von insgesamt 377.808,32 € entstanden. Zum Zeitpunkt der Berichterstellung (Mitte August 2010) beliefen sich die Ausgaben bereits auf rd. 528.000 €. Dem Rechungsprüfungsamt wurde nach mehrfacher Aufforderung erst Ende Juni 2010 eine vorläufige Wirtschaftlichkeitsberechnung zum Projekt Emslandarena vorgelegt. Diese bezieht sich lediglich auf die geplante Emslandarena, aber nicht auf den Betrieb der bereits bestehenden Emslandhallen. Eine Prognose zur gesamtbetrieblichen Ergebnisvorschau wird nach Aussage der Verwaltung noch erarbeitet. Die finanziellen Auswirkungen bezogen auf den Gesamtbetrieb, die sich bei der Realisierung dieses Projekts ergeben würden, können daher durch das Rechnungsprüfungsamt bislang nicht beurteilt werden. Die Berechnung der bereinigten Ergebnisse nach Abzug der Dividendenerträge und des jährlichen Betriebskostenzuschusses der Stadt, um damit eine Abbildung des ausschließlichen Ergebnisses lt. Betriebszweck vornehmen zu können, ist in dieser Weise zutreffend. Allerdings waren diese Erkenntnisse zuvor auch bekannt und bestätigen im Grunde lediglich die allgemeine Erfahrung, dass derartige Veranstaltungshallen nur defizitär betrieben werden können. Sie dienen damit nicht der Wirtschaftlichkeit und einer positiven Einnahmeerzielung der Kommunen, sondern sind Bestandteile der regionalen Kultur- und Veranstaltungsangebote, die zur Attraktivitätssteigerung die regionale Lebensqualität beeinflussen und dadurch mittelbare Effekte (auch finanzwirtschaftlich) auslösen. Zudem ist hinsichtlich der Dividendenerträge zu berücksichtigen, dass die Zuordnung des Aktienpakets zum Eigenbetrieb steuerliche Vorteile bietet, da aufgrund des regelmäßigen Betriebsverlusts die vom Dividendenertrag zu erhebende Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag (2009 = 73.500 €) erstattet wird. Für die geplante Ertüchtigung der Emslandhallen hat es im Zuge der verschiedensten Restriktionen im Planungsprozess mehrfach Veränderungen gegeben, die auch direkte Auswirkungen auf die Prognosen zu Wirtschaftlichkeitsberechnungen hatten. Diese ergaben sich aus Sachverhalten wie Integration in den Baubestand, selbständiger Baukörper an der Lindenstraße, alternative Standorte, aber auch aus Größenkapazitäten, Kostenobergrenzen und weitere vorab zu regelnde Rahmenbedingungen.

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Letztlich sind nun auch die finanzwirtschaftlich veränderten Bedingungen des städtischen Haushalts und der ggf. nicht mehr zu realisierende Finanzierungsplan (Gesamtzuschüsse) weitere Aspekte, die bisherige Planung in Bezug auf die dauerhafte Leistungsfähigkeit zum Betrieb des bisherigen Planungsstandards nochmals zu prüfen. Die anfänglichen Folgekostenprognosen bei einem Investitionsvolumen von 25 Mio. € gingen von einem zusätzlichen Zuschussbedarf zum Bestand von rd. 500.000 € p.a. aus, berücksichtigten aber eine Zuschussfinanzierung von insgesamt 15 Mio. € und städtische Eigenmittel von 10 Mio. € und schließlich auch die tatsächliche Betriebskostenentwicklung laut dem hinzugezogenen Fachgutachter Jauch Consulting. Jegliche Veränderungen, die anschließend in den weiteren Planungsprozessen notwendig wurden – auch durch die Rückkehr zum Bauort Lindenstr.- lösen Veränderungen in den Wirtschaftlichkeitsberechnungen aus. Weitere erhebliche Auswirkungen sind bei Abweichungen der ursprünglich geplanten Finanzierung zu erwarten. Insbesondere die aktuelle wirtschaftliche Gesamtsituation erfordert nochmals eine umfassende Überprüfung des gesamten Vorhabens, um die dauerhafte finanzwirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Konzerns Stadt Lingen (Ems) nicht nachhaltig zu beeinträchtigen. Dass in der Summe Maßnahmen zum Erhalt des Veranstaltungsstandorts und zur Anpassung an die heutigen technischen Anforderungen zwingend notwendig sind, ist dabei nicht mehr in Frage zu stellen; es sind aber mindestens mögliche Alternativen zu erarbeiten und zu bewerten. Dieser Prozess ist innerhalb der Verwaltung und insbesondere mit den politischen Gremien zeitnah zu führen. 8.3.3 Eigenbetrieb Stadtentwässerung Der geprüfte Jahresabschluss 2008 wurde Mitte August 2009 dem RPA übergeben. Durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk am 30.06.2009 erteilt. Seitens des Rechnungsprüfungsamtes wurden keine ergänzenden Feststellungen nach § 28 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung getroffen. Im Jahr 2008 wird ein Gewinn in Höhe von 17.272,69 € ausgewiesen. Mitte Juni 2010 wurde der geprüfte Jahresabschluss 2009 dem RPA vorgelegt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde von der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft am 31.05.2010 erteilt. Seitens des Rechnungsprüfungsamtes wurden keine ergänzenden Feststellungen nach § 28 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung getroffen. Das Jahr 2009 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 44.807.472,65 € ab. Die Ursache des Jahresfehlbetrages liegt hauptsächlich in der Korrektur der Bewertung des Anlagevermögens auf die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten (bislang wurde das bei Gründung des Eigenbetriebs vorhandene Anlagevermögen mit den Wiederbeschaffungszeitwerten 1994 angesetzt). Zudem wurde die Abschreibungsdauer der Kanalisation von 90 auf 70 Jahre reduziert. Durch diese Anpassungen hat sich das Anlagevermögen um 44.802.731,65 € verringert. Das Eigenkapital verringerte sich von 51.892.352,56 € auf 7.084.879,91 €. Die bisherigen Zweifel an der Gerichtsfestigkeit der Gebührenkalkulationen wurden durch mehrere Änderungen im Kalkulationsverfahren ausgeräumt: � Die Berechnung der Abschreibungen erfolgt nun auf Basis der historischen

Anschaffungs- und Herstellungskosten (s.o.). � Die Abschreibungsdauer für die Kanalisation wurde auf 70 Jahre reduziert (s.o.)

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� Anstelle der tatsächlichen Fremdkapitalzinsen werden nun kalkulatorische Zinsen für das aufgewandte Kapital (abzüglich Beiträge und Zuschüsse Dritter) berücksichtigt

� Es gehen keine aufgelösten Ertragszuschüsse mehr in die Kalkulation ein. Um die Einnahmen des Eigenbetriebs künftig zu steigern, besteht die Möglichkeit, die in die Gebührenkalkulation einfließenden Abschreibungen auf Basis der Wiederbeschaffungszeitwerte zu berechnen. Die getroffenen Feststellungen zur Umbewertung des Anlagevermögens und zu den vorgenommenen Änderungen bei der Kalkulation der Abwassergebühren sind zutreffend dargestellt worden. Die handelsrechtliche Bilanz, d. h . insbesondere die Vermögensbewertung wurde im Jahr 2009 den rechtlich notwendigen Strukturen der Gebührenkalkulation nach dem NKAG angepasst, auch um damit für die Zukunft etwaige handelsrechtliche Verluste zu vermeiden, die im doppischen Haushalt die Ergebnisrechnung und somit den Haushaltsausgleich belasten. Die Abschreibungen zur Gebührenkalkulation werden derzeit analog dem handelsrechtlichen Verfahren auf Basis der historischen Anschaffungswerte vorgenommen. Allerdings ist für die Gebührenkalkulation auch der jeweils aktuelle Wiederbeschaffungswert abschreibungsfähig. Diese Verfahrensweise wäre grundsätzlich geeignet, um zusätzliche Finanzmittel für die Verbindlichkeitstilgung des Betriebes zu erzielen, führen aber gleichzeitig zu einer beachtlichen Gebührenerhebung. Dieses ist politisch zu diskutieren und zu entscheiden. Auf jeden Fall aber verbleiben diese zusätzlichen Finanzmittel im Eigenbetrieb. Es würde zwar handelsrechtlich ein jährlicher Überschuss erwirtschaftet, der aber zweckentsprechend im Betrieb einzusetzen ist. Der städtische Haushalt zieht daraus keinen Nutzen. 8.3.4 Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH (GEG) Der geprüfte Jahresabschluss 2008 wurde im November 2009 dem RPA vorgelegt. Durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk am 07.10.2009 erteilt. Seitens des Rechnungsprüfungsamtes wurden keine ergänzenden Feststellungen nach § 28 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung getroffen. Im Jahr 2008 wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 3.055.585,36 € ausgewiesen. Der Jahresüberschuss ist in erster Linie auf ein Sonderprojekt zurückzuführen. Zur Weiterentwicklung eines großen Betriebes am Standort Lingen (Ems) waren verschiedene Grundstückskäufe und Planungen vorzubereiten und abzuwickeln. Im Berichtsjahr ergaben sich aus diesem Sonderprojekt erhebliche Umsatzerlöse, die letztlich das Jahresergebnis maßgeblich positiv beeinflusst haben. Anfang Juli 2010 wurde dem RPA der geprüfte Jahresabschluss 2009 vorgelegt. Durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk am 18.06.2009 erteilt. Seitens des Rechnungsprüfungsamtes wurden keine ergänzenden Feststellungen nach § 28 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung getroffen. Das Jahr 2009 schließt mit einem Verlust von 512.318,72 € ab Der Verlust ergab sich hauptsächlich aufgrund der geringen Anzahl an verkauften Baugrundstücken. Im Jahr 2009 wurden 8 Restgrundstücke verkauft sowie 6 Grundstücke im Baugebiet „Erweiterung Nördl. Kapellenweg“ in Clusorth-Bramhar.

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Das Jahresergebnis wurde zudem durch die Abwicklung des o.g. Sonderprojekts beeinflusst. Die Eigenbetriebe und Eigengesellschaften der Stadt Lingen (Ems) nehmen regelmäßig Leistungen in Anspruch, die aus dem Kernhaushalt der Stadt gezahlt werden. Die dadurch entstehenden Kosten werden den Eigenbetrieben und Eigengesellschaften grundsätzlich in Rechnung gestellt und von diesen an den Kernhaushalt erstattet. Die Stadt Lingen (Ems) stellt der GEG für deren zwei Mitarbeiter jedoch bislang die Räumlichkeiten und den Bürobedarf incl. EDV-Ausstattung kostenlos zur Verfügung. Diese Regelung war bislang auch so im Gesellschaftervertrag enthalten. Mit dem Beschluss des Verwaltungsausschusses über den aktuellen Gesellschaftervertrag wurde diese Regelung explizit herausgenommen. Die GEG hat zwei eigene Mitarbeiter eingestellt und trägt auch deren Personalkosten. Die Raumkosten und sonstigen Sachkosten für diese beiden Mitarbeiter werden jedoch bislang aus dem Budget des FD Stadtplanung getragen. Ohne die Raumkosten handelt es sich hierbei um einen jährlichen Betrag von über 11.000,00 €. Auch im Rahmen der Gleichbehandlung gegenüber den übrigen Eigenbetrieben und Eigengesellschaften sollten auch der GEG diese Kosten für die zwei eigenen Mitarbeiter in Rechnung gestellt werden. Die Personal- und Sachkosten (inkl. Raumkosten) der städtischen Mitarbeiter, die für die GEG tätig sind, werden der GEG in Rechnung gestellt. Für das Jahr 2009 betrug der Kostenanteil 180.723 €. Grundlage für die Abrechnung sind hier die von der KGSt ermittelten durchschnittlichen Kosten eines Arbeitsplatzes. Um die Einhaltung der geltenden EU-Regelungen sicherzustellen, kann die Stadt Lingen (Ems) der GEG Bürgschaften lediglich noch in Höhe von maximal 80% des Gesamtdarlehensbetrages gewähren. Hierdurch verschlechtern sich für die GEG die Bedingungen, zu denen Kredite aufgenommen werden können. Zudem sind von der GEG für die Gewährung der Bürgschaft Avalgebühren an die Stadt Lingen (Ems) zu zahlen (siehe Punkt 8.2.9 zum Thema Bürgschaften). Die im Prüfungsbericht angesprochenen Raum- und Sachkosten wurden durch den Gesellschaftervertrag vom 23.01.1975 mit der Stadt Lingen (Ems) geregelt. In dem neuen Gesellschaftervertrag wurde auf eine schriftliche Regelung verzichtet, jedoch soll die Regelung nach Auffassung der GEG beibehalten werden. Die Geschäftsführung der GEG wird kurzfristig mit der Stadt Lingen (Ems) Gespräche führen, um die Kostenübernahme weiterhin zu gewährleisten. Im Übrigen sind die Ausführungen im Schlussbericht zur Sach- und Raumkostenerstattung der GEG-Mitarbeiter nach dem Verursachungsprinzip zutreffend. Bisher wurden diese Kosten lediglich für die städtischen Mitarbeiter verrechnet. Das Ergebnis der zu führenden Gespräche bleibt aber abzuwarten. Das Erfordernis der Kreditaufnahme durch die GEG und die damit erforderliche Bürgschaftsübernahme der Stadt Lingen (Ems) begründet sich darin, dass die Gesellschaft sämtliche Projekte über die gesamte Entwicklungsphase mit erheblichem finanziellem Einsatz vorfinanzieren muss. Im Jahr 2009 konnten nur noch Restgrundstücke veräußert und daraus relativ geringe Erlöse erzielt werden bei gleichzeitigen Gestehungs- und Entwicklungskosten für lfd. Projekte. Daher ist es dringend erforderlich, diese Projekte baureif zu entwickeln und die Veräußerbarkeit der Baugrundstücke herbeizuführen. Erst dann können auch die Kreditlinie, das Bürgschaftsvolumen und die zu zahlenden Avalgebühren reduziert werden.

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8.3.5 IT-Dienstleistungsgesellschaft mbH Emsland Die Stadt Lingen (Ems) ist gemeinsam mit dem Landkreis Emsland jeweils hälftig an der IT-Dienstleistungsgesellschaft mbH Emsland (it.emsland) beteiligt. Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, Entwicklung, Einrichtung und der Betrieb eines IT-Forschungs- und Entwicklungszentrums Emsland zur wissenschaftliche Forschung, Lehre und Entwicklung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie und IT-bezogener Dienstleistungen, in dem Beratungs-, Qualifizierungs- und Forschungsdienstleistungen praxisnah entwickelt und den Unternehmen angeboten sowie die fachlichen Kompetenzen von Instituten, Verbänden und Forschungseinrichtungen und gegebenenfalls Unternehmen gebündelt und optimiert werden sollen. Für die Prüfung der GmbH wurde das RPA der Stadt Lingen (Ems) als zuständiges Rechnungsprüfungsamt bestimmt. Der geprüfte Jahresabschluss 2009 wurde Ende April 2010 dem RPA vorgelegt. Durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk am 23.03.2010 erteilt. Seitens des Rechnungsprüfungsamtes wurden keine ergänzenden Feststellungen nach § 8 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung getroffen. Für das Jahr 2009 wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 1.088,20 € ausgewiesen (Vorjahr: Jahresüberschuss von 1.088,17 €). Durch die Stadt Lingen (Ems) und den Landkreis Emsland werden jährlich Betriebskostenzuschüsse an die it.emsland gezahlt. Seitens der Gesellschaft werden die jeweils nicht benötigten und damit grundsätzlich zu erstattenden Betriebskostenzuschüsse einer Rückstellung zugeführt. Für die in den Jahren 2005 bis 2007 unverbrauchten Betriebskostenzuschüsse verzichteten die Gesellschafter auf eine Erstattung unter der Bedingung, dass diese Mittel zur Finanzierung des 2. Bauabschnitts der Halle 3 verwendet werden. Im Jahr 2008 erhielt die it.emsland Betriebskostenzuschüsse in Höhe von insgesamt 190.000 € durch die Gesellschafter. Hiervon wurden 164.500 € nicht benötigt und der Rückstellung zugeführt. Auch für die nicht verbrauchten Betriebskostenzuschüsse 2008 verzichteten die Gesellschafter auf eine Erstattung, diesmal unter der Bedingung, dass der Betrag zur Finanzierung von Projekten zur Förderung des Einsatzes von IuK-Technologien bei kleinen und mittleren Unternehmen zu verwenden ist. Im Jahr 2009 erhielt die it.emsland wiederum Betriebskostenzuschüsse in Höhe von insgesamt 190.000 € durch die Gesellschafter. Hiervon wurden – wie im Vorjahr – 164.500 € nicht benötigt und der Rückstellung zugeführt. Da die jährlichen Betriebskostenzuschüsse in der Vergangenheit nicht in voller Höhe benötigt wurden, sollte der jährliche Zuschuss künftig dem tatsächlichen Bedarf entsprechend verringert werden. Der Ansatz im Haushaltsplan 2010 wurde zwar schon von 95.000 € in den Vorjahren auf 75.000 € verringert, hier scheint jedoch weiteres Einsparpotential vorhanden zu sein. Im Jahr 2001 hat die it.emsland von der Stadt Lingen (Ems) ein Darlehen in Höhe von 25.564,59 € erhalten. Dieses Darlehen wird zeitlich unbefristet und zinslos gewährt. Ein entsprechendes Darlehen des Landkreises Emsland besteht nicht. Es stellt sich die Frage, ob dieses Darlehen weiterhin unbefristet und zinslos gewährt werden soll, oder ob z. B. eine Rückzahlung durch die it.emsland bzw. eine Verrechnung mit der nächsten Zuschusszahlung erfolgen soll.

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Der dargestellte Sachverhalt ist zutreffend. Die Gesellschafter Landkreis Emsland und auch Stadt Lingen (Ems) haben übereinstimmend vereinbart, die bisherige Förderung zu reduzieren. Hierzu liegen den zuständigen Gremien entsprechende Beschlussvorlagen vor. Im Übrigen wird das Darlehen aus dem Jahre 2001 zurückgefordert. Die notwendigen Modalitäten sind bereits veranlasst. Ergänzend werden noch folgende grundsätzliche Anmerkungen gemacht:

Seit Gründung der IT-Emsland GmbH im Jahr 2001 zahlen die Gesellschafter jährliche Betriebskostenzuschüsse zur Unterstützung der finanzwirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, da diese insbesondere in der Entwicklungsphase aus dem reinen Geschäftsbetrieb noch nicht gedeckt werden konnte. Inzwischen hat sich die betriebliche Ertragssituation verbessert, so dass die Betriebskostenzuschüsse von anfangs 95.000 € verringert wurden. Für das Jahr 2010 sind planmäßig 75.000 € seitens der Stadt vorgesehen, aufgrund des voraussichtlichen Geschäftsverlaufs wird die tatsächliche Zahlung auf 50 % reduziert. Für das Wirtschaftsjahr 2011 ist ein Zuschuss von 50.000 € vorgesehen. Somit wird der Zuschuss sukzessive der tatsächlichen Geschäftsentwicklung angepasst. Die Belassung der in den Jahren 2008 und 2009 nicht benötigten Zuschussanteile als Rückstellung für künftige Projekte ist zweckmäßig, um dem Betrieb eine solide Finanzbasis für die Geschäftsentwicklung zu geben. 8.4 Vergabeprüfung von Bauleistungen (VOB) und Leistungen (VOL) Die Beschaffungspraxis der Stadt Lingen (Ems) unterliegt dem Vergaberecht. Die Prüfung von Vergaben vor Auftragserteilung ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe des Rechnungsprüfungsamtes. Grundlage ist § 119 Abs. 1 (4) der Niedersächsischen Gemeindeordnung ( NGO ). Die hierzu erlassene Dienstanweisung regelt die Vergabe von Leistungen und Bauleistungen. Der vorliegende Vergabebericht zeigt die bei der Ausschreibung der Beschaffung von Leistungen und Bauleistungen durch die Verwaltung gewählten Verfahren. Zur Erstellung des Berichts wurden die Vergaben der Verwaltung, der Eigenbetriebe und der GEG berücksichtigt. Erfasst sind öffentliche und beschränkte Ausschreibungen sowie freihändige Vergaben aus dem technischen Bereich. Die Zahl der Ausschreibungen ist von 137 Vergaben im Jahre 2008 auf 88 Vergaben in 2009 gesunken. In dem Berichtsjahr 2009 wurden 88 Einzelvergaben nach der VOB und der VOL mit einer Gesamtsumme von 5.906.146,08 € geprüft. Von den 88 Vergaben sind 76 Vergaben der VOB und 12 Vergaben der VOL zuzuordnen. Auf Bauleistungen entfallen 5.380.062,40 € und auf Lieferungen und Leistungen 526.083,68 €. Die Bauleistungen machen nach wie vor wertmäßig mit 86 % den größeren Anteil der Beschaffung aus. Aufteilung nach Vergabearten :

Vergabeart Anzahl Anteil in % Vergabesumme (€) Anteil in % Öffentliche Ausschreibung 21 23,9 4.303.470,39 72,9 Beschränkte Ausschreibung 20 22,7 564.352,56 9,6 Freihändige Vergabe 47 53,4 1.038.323,13 17,5 Gesamt 88 100,0 5.906.146,08 100,0

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Vergabearten nach Kostenvolumen

Beschränkte Ausschreibung

9,6%

Freihändige Vergabe17,6%

Öffentliche Ausschreibung

72,9%

Vergabearten nach Anzahl

Beschränkte Ausschreibung

22,7%

Öffentliche Ausschreibung

23,9%

Freihändige Vergabe53,4%

Aufteilung nach Regionen: Stadt Lingen (Ems) 3.679.777,46 62,30 % LK Emsland 1.074.595,64 18,19 % LK Grafschaft-Bentheim 418.618,88 7,09 % NRW 595.913,90 10,09 % Sonstige 137.240,20 2,32 % Gesamt 5.906.146,08 100,00 %

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Vergaben nach Anzahl: Zeitraum: 2005 bis 2009

Jahr öffentlich Beschränkt Freihändig 2005 45 21 14 2006 67 32 11 2007 49 41 49 2008 58 27 52 2009 21 20 47

Vergaben nach Anzahl

0

10

20

30

40

50

60

70

80

2005 2006 2007 2008 2009

An

zah

l Öffentlich

Beschränkt

Freihändig

Vergaben nach Summen: Zeitraum : 2005 – 2009

Jahr öffentlich ( € ) Beschränkt ( € ) Freihändig ( € ) 2005 3.123.506 449.116 320.180 2006 8.451.473 638.301 380.124 2007 5.708.506 1.520.021 1.248.477 2008 15.403.775 749.645 932.003 2009 4.303.470 564.352 1.038.323

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Vergaben nach Summen

0,00 €

2.000.000,00 €

4.000.000,00 €

6.000.000,00 €

8.000.000,00 €

10.000.000,00 €

12.000.000,00 €

14.000.000,00 €

16.000.000,00 €

2005 2006 2007 2008 2009

Öffentlich

Beschränkt

Freihändig

Bemerkungen: • Grundsätzlich sind Bauleistungen und Leistungen öffentlich auszuschreiben. Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben sind nur unter bestimmten Bedingungen möglich. ● Gem. RdErl. d. MW v. 04.02.2009 werden zur Beschleunigung von investiven Maßnahmen Wertgrenzen für die beschränkte Ausschreibung und die freihändige Vergabe für Bauaufträge ( VOB/A ) und Liefer- und Dienstleistungsaufträge ( VOL/A ) festgelegt, bis zu denen Aufträge ohne nähere Begründung vergeben werden dürfen. Bauaufträge nach der VOB/A bis zu einer Wertgrenze von 1 Mio. EUR (ohne Umsatzsteuer) dürfen demnach ohne weitere Einzelbegründung im Wege der beschränkten Ausschreibung vorgenommen werden. Freihändige Bauvergaben dürfen bis zu einer Wertgrenze von 100.000 EUR (ohne Umsatzsteuer) ohne weitere Einzelbegründung vorgenommen werden. • Eine Abweichung vom grundsätzlichen Gebot der Öffentlichen Ausschreibung ist allgemein nicht festzustellen.

9 Schlussbemerkungen 9.1 Ausblick Der Rat der Stadt Lingen (Ems) hat am 18.03.2010 die Haushaltssatzung 2010 mit dem Finanzplan und dem Investitionsprogramm für den Zeitraum 2009 bis 2013 beschlossen. Obschon der VerwHH im Vergleich zum Vorjahr in Einnahme und Ausgabe um 5 Mio. € niedriger festgesetzt wurde, war zum Ausgleich wieder eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage mit der Zuführung aus dem VermHH i. H. v. 3,3 Mio. € einzuplanen. Leider zeichnen sich mittlerweile erheblich niedrigere Einnahmen ab. Es soll daher in Kürze ein Nachtragshaushalt 2010 erlassen werden. Da bereits mit der Entnahme aus der allgemeinen Rücklage der Mindestbestand unterschritten wird, wird entgegen der bisherigen Planung und der Genehmigung der Kommunalaufsicht ein Ausgleich für 2010 nicht zu erreichen sein. Bei der nachlassenden Finanzkraft wird außer im Jahr 2011 ein Ausgleich zukünftig nicht mehr zu erwarten sein.

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Im VermHH stehen ohne Zuführung zum VerwHH 13,3 Mio. € für investive Maßnahme zur Verfügung. Daneben wurden HAR von 32,4 Mio. € gebildet. Mit den Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. 3,2 Mio. € können allein im Jahr 2010 Aufträge von fast 50 Mio. € vergeben werden. Diese Mittel werden überwiegend mit Krediten finanziert. Aus HER standen noch ca. 12,9 Mio. € und im Haushalt 2010 8,5 Mio. € zur Kreditaufnahme zur Verfügung. Auch die Verpflichtungsermächtigungen werden überwiegend fremdfinanziert. Nach den geplanten Netto-Neuverschuldungen wird sich die Schuldenlast innerhalb von nur 4 Jahren (Schulden 31.12.2009: 24.014.917,21 €, geplanter Schuldenstand 31.12.2013: 58.842.341,23 € mehr als verdoppeln (+ 144,8 %). Wie bereits im letzten Prüfungsbericht ausgeführt, kommen nicht nur die Nachteile der Unternehmenssteuerreform und die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Stadt Lingen (Ems) zu, sondern auch erheblich geringere Gewerbesteuerzahlungen eines größeren Betriebes. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer hat sich ebenfalls verringert. Nach § 82 Abs. 3 der NGO sollen die Haushalte in jedem Jahr ausgeglichen sein und es ist auf die dauernde Leistungsfähigkeit der Kommunen zu achten. Durch die nicht mehr vorhandene Finanzkraft der Stadt Lingen (Ems) ist die Finanzierung der geplanten Projekte stark gefährdet und deren Durchführung kritisch zu hinterfragen. Es wurde daher bereits vom Ersten Stadtrat eine Haushaltssperre erlassen, da im Haushaltsjahr 2010 der Haushaltsausgleich nicht mehr zu erwarten ist. Mit dem Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung ist ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen. Darin ist bereits festzulegen, wann der Fehlbetrag abgebaut wird und ein ausgeglichener Haushalt erreicht werden kann. Da in der nächsten Zukunft eine Besserung nicht in Sicht ist, droht der Stadt Lingen (Ems) eine starke Einschränkung ihrer Handlungsfähigkeit. Mit der Einführung des doppischen Haushaltes im Jahr 2012 wird ein Ausgleich des Ergebnishaushaltes noch schwieriger, da der Ressourcenverbrauch mit erwirtschaftet werden muss. Damit bekommt das Gebot des § 82 Abs. 2 NGO der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung eine noch größere Bedeutung, da nunmehr z. B. bei anstehenden Investitionen nicht nur die Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten, sondern auch die laufenden Folgekosten haushaltswirksam zu berücksichtigen sind. Hiermit sind beträchtliche Auswirkungen auf die Haushaltsplanung und –ausführung verbunden (siehe auch Punkt 8.2.13). Der Haushaltsausgleich 2010 wird über verschiedene Maßnahmen, die über den I. Nachtragsplan 2010 zu beschließen sind, sowie über die erhebliche Streichung übertragender Haushaltsausgabereste angestrebt. Für die Jahre ab 2011 wird eine umfassende Aufgabenkritik kurzfristig begonnen, um bestehende Aufgaben mit ihren jeweiligen Strukturen und Prozessen hinsichtlich einer Optimierung zu überprüfen. Ziel wird es ein, die zwingend notwendigen Aufwendungen durch regelmäßig anfallende ordentliche Erträge zu finanzieren. Dabei ist auch über den Umfang, die jeweiligen Standards und originäre Zuständigkeiten der Aufgaben eine Bewertung mit entsprechenden Beschlussempfehlungen vorzunehmen. Neben der Aufwandsseite muss auch die Ertragsseite in das Blickfeld genommen werden. Die städtische Politik ist darauf auszurichten, dass für den Bereich des Verwaltungshaushalts bzw. ab 2012 für den Ergebnishaushalt der Haushaltsausgleich jeweils gesichert ist und für die zur Weiterentwicklung notwendigen Investitionen Mittel zur Verfügung stehen. Kredite dürfen dabei nur in einer mit der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Lingen (Ems) vertretbaren Höhe vorgesehen werden.

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9.2 Entlastungsvorschlag Aufgrund des Schlussberichtes kann nach pflichtmäßiger Prüfung der Jahresrechnung 2009 (s. Zi. 1.1 dieses Berichtes) sowie der dieser Rechnung zugrunde liegenden Bücher und Belege nach §§ 40 und 41 der GemHVO im Wesentlichen bestätigt werden, dass • die Jahresrechnung die namens der Stadt eingegangenen Geldgeschäfte wiedergibt und • die Einnahme- und Auszahlungsanordnungen den gesetzlichen und sonstigen

Vorschriften, dem städt. Haushaltsplan sowie den weiteren Beschlüssen des Rates entsprechen,

• das Vermögen richtig nachgewiesen wurde. Feststellungen, die dem Beschluss über die Jahresrechnung 2009 sowie einer Entlastung durch den Rat der Stadt entgegenstehen würden, haben sich nicht ergeben. Gegen die Erteilung der Entlastung durch den Rat gem. § 101 NGO für das Haushaltsjahr 2009 sind daher Bedenken nicht vorzubringen. Lingen (Ems), den 07.09.2010 ------------------------------ ------------------------------- ------------------------ gez. Schnieders gez. Bartels gez. Wessing ------------------------------ gez. Holthaus