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Schulische Übergänge – ein holpriger Weg !?
Herbstplenartagung des Landeselternrates
12. November 2010
Übergang vom Kindergarten in die
Grundschule gesetzliche Grundlagen: • SGB VIII• Kindertagesförderungsgesetz M-V einschließlich
der entsprechenden Verordnungen und Erlasse (Abstimmung Kita – Schule)
• Schulgesetz M-V, § 13 Abs. 2 einschließlich der entsprechenden Verordnungen und Erlasse
(Anknüpfen an vorschulische Erfahrungen und individuelle Ausgangslagen)
• Die Arbeit in der Grundschule Verwaltungsvorschrift des BM vom 10. August 2009 Ziffer 2 (Übergang in die Grundschule - Kontinuität - Information der Eltern über den Übergang und die neuen Anforderungen)
Kindertageseinrichtung und Schule haben je einen eigenen gesetzlich bestimmten Bildungs- und Erziehungsauftrag
Mittelpunkt Kita:• individuelle Interessen• Eigenthemen• individueller Lern- und
Entwicklungsfortschritt• Kompetenzerwerb und
die Entwicklung und Stärkung persönlicher Ressourcen
Mittelpunkt Schule:• institutioneller Rahmen
für formale Bildung• Unterricht in klar
definierten Strukturen• Lernhaltung• Arbeitstechniken• Bewertung
Zusammenarbeit von Schule und Kindergarten
(zwingend zu regeln in Kooperationsvereinbarungen)
• Inhalte• Besonderheiten des Übergangs• Ziele, Inhalte und Formen der Zusammenarbeit• Aufgaben von Kitas und Schulen
Geeignete Maßnahmen, um den Übergang zu erleichtern:
• Kindergartenkinder besuchen die Schule• gemeinsame Tage der offenen Türen• gemeinsame Vorbereitung und Durchführung
von Projekten• gemeinsame Informationsabende für Eltern• gemeinsame Veranstaltungen wie Feiern,
Spielnachmittage …• gegenseitiger Austausch von Lern- und
Lehrmaterialen• gemeinsame Fort- und Weiterbildungen
Ziele der Zusammenarbeit mit den Eltern
Eltern durch umfassende Beratung in den Übergangsprozess einbeziehen wie beispielsweise:
• Hilfen für den Übergangsprozess aufzeigen• Möglichkeiten der Mitgestaltung des
Übergangsprozesses erläutern• Stärkung der Fähigkeit, die erhöhten
Anforderungen an die Vereinbarkeit von Familie Beruf und Schule zu erfüllen
Qualitätskriterien
• Es gibt ein gemeinsames Grundverständnis vom Kind und von Bildungs- und Erziehungsprozessen.
• Der Übergang wird gemeinsam unter Einbeziehung der Eltern gestaltet.
• Sowohl die Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen als auch die Lehrkräfte in der Schule kennen die Inhalte der Bildungskonzeption als Grundlage für die Arbeit in Kindertageseinrichtungen und die Inhalte der Rahmenpläne für die Schule.
• Eine Kooperationsvereinbarung ist abzuschließen und umzusetzen.
Grundsätzlich gilt:
• Kinder werden individuell gefördert und an ihrem Entwicklungsstand abgeholt
• Grundsätze der Zusammenarbeit von Kindergarten und Schule sind im Schulprogramm festzulegen (SchulG M-V, §13 Abs.2)
Übergang von der Grundschule in die Orientierungsstufe
gesetzliche Grundlagen: • Schulgesetz M-V, § 13 Abs. 2, einschließlich der
entsprechenden Verordnungen und Erlasse
(Vorbereitung der Schüler auf die Orientierungsstufe)
• Die Arbeit in der Grundschule Ziff. 14
(Vorbereitung des Übergangs in Klasse 4)
Vorbereitung des Übergangs
Klasse 4:
• Information der Eltern über Ziele und Aufgaben der schulartunabhängigen Orientierungsstufe
• Information der Eltern über den Ablauf des Übergangsverfahrens
Klasse 4
• Informationsveranstaltungen der aufnehmenden Schulen zu Zielen, Anforderungen und Arbeitsweisen der schulartunabhängigen Orientierungsstufe Grundschulen übermitteln die Veranstaltungstermine
• Anmeldeverfahren (letzter Werktag im Februar)
Übergang von der Orientierungsstufe in die weiterführende Schule
gesetzliche Grundlagen:
• Schulgesetz M-V, § 15 Abs. 2 und § 66 (Vorbereitung auf Wahl des Bildungsgangs ab Klasse 7; Entscheidung durch Erziehungsberechtigte, ev. Probezeit)
• Die Arbeit in der schulartunabhängigen Orientierungsstufe Verwaltungsvorschrift des BM vom 10. August 2009 Ziff. 6
(die nachfolgenden Regelungen für Klasse 6)
Klasse 6• Klassenkonferenz berät und entscheidet über
die Schullaufbahnempfehlung• Beratung der Eltern durch Klassenlehrer und
Fachlehrer bezüglich der Wahl des weiterführenden Bildungsganges
• Schullaufbahnempfehlung; eventuell Probehalbjahr in Klasse 7
Grundsätzlich gilt:
• aufnehmende Schule hat den Übergang durch geeignete Fördermaßnahmen zu erleichtern
• aufnehmende und abgebende Schule arbeiten bei Übergängen zusammen
Übergänge im Förderschulbereich
gesetzliche Grundlagen: • Schulgesetz M-V, § 36 Abs. 2 u. 5,
(flexibler Schuleingangsbereich, wenn möglich Einschulung an Grundschule;
frühestmöglicher Wechsel in allgemeine Schule,
einschließlich der entsprechenden Verordnungen und Erlasse
• Verordnung zur Ausgestaltung der sonderpädagogischen Förderung vom 2. 9.2009, insbesondere §§ 8, 10, 11 u.19 (Gemeinsamer Unterricht, Übergang an
allgemeine Schule, berufliche Orientierung)
Zielstellungen
• integrativer Unterricht hat Vorrang• Ziel der sonderpädagogischen Förderung an
Förderschulen ist die Vorbereitung der Schüler auf den Übergang an die allgemeine Schule
• Nutzung alternativer Lernformen an den allgemeinen Schulen (beispielsweise produktives Lernen, flexible Schulausgangsphase)
• Vorbereitung auf die Berufs- und Arbeitswelt, Zusammenarbeit mit beruflichen Schulen, Arbeitsämtern und betrieblichen Einrichtungen
Übergang in die gymnasiale Oberstufe
Gesetzliche Grundlagen:• Mittlere Reife-Verordnung v. 17.11.2009,
§ 12 Abs. 3• (Berechtigung zum Besuch einer dreijährigen
gymnasialen Oberstufe)
Grundsätzlich gilt:
• aufnehmende Schule hat den Übergang durch geeignete Fördermaßnahmen zu erleichtern
• aufnehmende und abgebende Schule arbeiten bei Übergängen zusammen
Übergang in das Berufsleben bzw. zum
Studium • Berufliche Frühorientierung Kl. 5 u. 6• Berufsorientierung im nichtgymnasialen
Bildungsgang Kl. 7 – 10 - flexible Schulausgangsphase - produktives Lernen• Studienorientierung im gymnasialen
Bildungsgang Kl. 9 – 11
Verweis auf Vortrag Al 2 beim Landeselternratvom 14.3.2009
Wie können Eltern zu erfolgreichen
Übergängen beitragen?
• Nutzen aller Informations- und Beratungsmöglichkeiten in den abgebenden und aufnehmenden Bildungseinrichtungen
• Das Gespräch mit Lehrern, Erziehern und Elternvertretern als Entscheidungshilfe suchen
• Zeit für die Kinder nehmen und deren Vorstellungen erkennen
• realistische Entscheidungen treffen • den Kindern die Angst vor neuen
Klassenverbänden nehmen• die Kinder in der Auffassung bestärken, dass
Übergänge neue Entwicklungschancen eröffnen
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit