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HEINRICH SCHULZ: Sozialpolitik im neuen Deutschland BERLIN 1941 Vorwort In kurzer Form sollen hier diejenigen sozialpolitischen Maßnahmen in Deutschland seit 1933 geschildert werden, die besonders charakteristisch für den Nationalsozialismus sind. Damit trat zwangsläufig die Arb eit der Deutschen Arbeitsfront, als der sozialpolitischen Schrittmacherin in Deutschland, sichtbar in den Vordergrund. Weniger berücksichtigt wurden jene sozialen Einrichtungen, in denen Deutschland schon von jeher 'vorbildlich war und die sich schon seit Jahrzehnten beachtlich entwickelt hatten, und die vom nationalsozialistischen Regime nur zu sichern und auszubauen waren, wie etwa die Sozialversicherung und die öffentliche Fürsorge. Wenn in dieser Schilderung diese Nebengebiete weniger in Erscheinung treten, so ist damit keineswegs gesagt, daß sie etwa im neuen Deutschland vernachlässigt worden seien,. sondern sie werden so sehr als Selbstverständlichkeit aufgefaßt, daß sie in einer kurzen Darstellung nicht berücksichtigt zu werden brauchen. Deutschland ist schon seit jeher ein sozialpolitisch hoch entwickeltes Land gewesen, und eine so im ganzen Volk wurzelnde Regierung wie die nationalsozialistische, die eine umfassende sozialeNeuordnung in ihrProgramm aufgenommen hat, kann auch auf scheinbar weniger wichtigen Teilgebieten keine rückläufigen Entwicklungen aufweisen. Allgemeines Das neue Deutschland ist ein Staat, der von sich behauptet, daß er den Ehrgeiz hat, der beste und größte Sozialstaat der Erde zu werden! Es ist selbstverständlich, daß in einem solchen Staatswesen die Sozialpolitik eine ausschlaggebende Rolle spielen muß. Es wird kaum möglich sein, sie von den anderen Funktionen des staatlichen und völkischen Lebens zu trennen. Ihre Verflochtenheit mit allen Gegebenheiten des öffentlichen und privaten Lebens ist unbestreitbar. Unter solchen Voraussetzungen wird das Familienleben, die Kunst, die Kultur bewußt als sozialer, das heißt gemeinschaftbildender Faktor zu betrachten sein, ganz zu schweigen vom Wirtschaftsleben, das unmittelbar auf dem sozialen Boden, dem Boden der Gemeinschaft, zu wachsen hat. Wer also über Sozialpolitik im neuen Deutschland zu schreiben beabsichtigt, sieht sich vor die gesamte politische Problematik gestellt, und es wird ihm schwerfallen, besondere Teile als "sozialpolitisch" aus dem Gesamtkörper herauszutrennen, mit dem sie an und für sich untrennbar verbunden sind. Es wird ihm ergehen wie dem Anatornen, der mit dem Seziermesser wohl den Leichnam zerteilen kann, aber dem das Geheimnis des Lebens immer wieder entflieht. Denn Sozialpolitik in Deutschland ist nicht niedergelegt in den reinen Gesetzestexten, sondern erfüllt sich in den Millionen Menschen, die wohl auf Grundlage dieser Gesetze, aber weit darüber hinausgehend sie als Gemeinschaft erleben. Unsere sozialpolitischen Erfolge werden nicht in den Amtsstuben erdacht, um dann befehlsgemäß erfüllt zu werden, sondern im Grunde ist es gerade umgekehrt: das, was in den Betrieben und in der Praxis erprobt und vorgelebt wird, das hat der Gesetzgeber zu sichern und festzuhalten, die Befruchtung geht von unten aus, im wahrsten Sinne des Wortes also vom Volke. Die Menschen, die aktiv an der Gestaltung der deutschen Sozialpolitik beteiligt sind, sind sich dessen bewußt, daß die Gestaltung der nationalsozialistischen Arbeitsordnung nicht ausschließlich Sache des Gesetzgebers sein kann, sondern daß der Kampf um das neue Sozialrecht durch die Pionierarbeit- der Schaffenden selbst, durch die Betriebsobmänner, Vertrauensmänner, Gefolgschaftsmänner und Betriebsführer vorangetragen werden muß. Die evolutionierende Kraft der neuen deutschen Sozialpolitik kann daher nur derjenige richtig verstehen, der sich dieser Grundhaltung bewußt ist. Nur wer weiß, daß nicht der Staat, sondern die Bewegung, die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei bis herunter in ihre letzte Gliederung, die auch den kleinsten Stützpunkt und den vergessensten Marktweiler in Deutschland erfaßt, zur Trigerin dieses weit ausholenden sozialpolitischen Wollens geworden ist, der vermag die Perspektiven der deutschen Sozialpolitik richtig abzumessen. Dieses aktivistische Wollen ist es, das die Voraussetzungen der sozialistischen Erfolge bietet und das für die breitenmäßige Durchsetzung aller Maßnahmen die Garantie gibt. Die sozialpolitische Neuordnung wird in Deutschland keineswegs als abgeschlossen betrachtet und wenn auch die Anfangserfolge der vergangenen sieben Jahre als außerordentlich beachtenswert bezeichnet werden dürfen, so gibt man

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Page 1: Schulz, Heinrich - Sozialpolitik Im Neuen Deutschland (1941, 29 S., Text)

HEINRICH SCHULZ:

Sozialpolitik im neuen Deutschland BERLIN 1941 Vorwort In kurzer Form sollen hier diejenigen sozialpolitischen Maßnahmen in Deutschland seit 1933 geschildert werden, die besonders charakteristisch für den Nationalsozialismus sind. Damit trat zwangsläufig die Arb eit der Deutschen Arbeitsfront, als der sozialpolitischen Schrittmacherin in Deutschland, sichtbar in den Vordergrund. Weniger berücksichtigt wurden jene sozialen Einrichtungen, in denen Deutschland schon von jeher 'vorbildlich war und die sich schon seit Jahrzehnten beachtlich entwickelt hatten, und die vom nationalsozialistischen Regime nur zu sichern und auszubauen waren, wie etwa die Sozialversicherung und die öffentliche Fürsorge. Wenn in dieser Schilderung diese Nebengebiete weniger in Erscheinung treten, so ist damit keineswegs gesagt, daß sie etwa im neuen Deutschland vernachlässigt worden seien,. sondern sie werden so sehr als Selbstverständlichkeit aufgefaßt, daß sie in einer kurzen Darstellung nicht berücksichtigt zu werden brauchen. Deutschland ist schon seit jeher ein sozialpolitisch hoch entwickeltes Land gewesen, und eine so im ganzen Volk wurzelnde Regierung wie die nationalsozialistische, die eine umfassende sozialeNeuordnung in ihrProgramm aufgenommen hat, kann auch auf scheinbar weniger wichtigen Teilgebieten keine rückläufigen Entwicklungen aufweisen. Allgemeines Das neue Deutschland ist ein Staat, der von sich behauptet, daß er den Ehrgeiz hat, der beste und größte Sozialstaat der Erde zu werden! Es ist selbstverständlich, daß in einem solchen Staatswesen die Sozialpolitik eine ausschlaggebende Rolle spielen muß. Es wird kaum möglich sein, sie von den anderen Funktionen des staatlichen und völkischen Lebens zu trennen. Ihre Verflochtenheit mit allen Gegebenheiten des öffentlichen und privaten Lebens ist unbestreitbar. Unter solchen Voraussetzungen wird das Familienleben, die Kunst, die Kultur bewußt als sozialer, das heißt gemeinschaftbildender Faktor zu betrachten sein, ganz zu schweigen vom Wirtschaftsleben, das unmittelbar auf dem sozialen Boden, dem Boden der Gemeinschaft, zu wachsen hat. Wer also über Sozialpolitik im neuen Deutschland zu schreiben beabsichtigt, sieht sich vor die gesamte politische Problematik gestellt, und es wird ihm schwerfallen, besondere Teile als "sozialpolitisch" aus dem Gesamtkörper herauszutrennen, mit dem sie an und für sich untrennbar verbunden sind. Es wird ihm ergehen wie dem Anatornen, der mit dem Seziermesser wohl den Leichnam zerteilen kann, aber dem das Geheimnis des Lebens immer wieder entflieht. Denn Sozialpolitik in Deutschland ist nicht niedergelegt in den reinen Gesetzestexten, sondern erfüllt sich in den Millionen Menschen, die wohl auf Grundlage dieser Gesetze, aber weit darüber hinausgehend sie als Gemeinschaft erleben. Unsere sozialpolitischen Erfolge werden nicht in den Amtsstuben erdacht, um dann befehlsgemäß erfüllt zu werden, sondern im Grunde ist es gerade umgekehrt: das, was in den Betrieben und in der Praxis erprobt und vorgelebt wird, das hat der Gesetzgeber zu sichern und festzuhalten, die Befruchtung geht von unten aus, im wahrsten Sinne des Wortes also vom Volke. Die Menschen, die aktiv an der Gestaltung der deutschen Sozialpolitik beteiligt sind, sind sich dessen bewußt, daß die Gestaltung der nationalsozialistischen Arbeitsordnung nicht ausschließlich Sache des Gesetzgebers sein kann, sondern daß der Kampf um das neue Sozialrecht durch die Pionierarbeit- der Schaffenden selbst, durch die Betriebsobmänner, Vertrauensmänner, Gefolgschaftsmänner und Betriebsführer vorangetragen werden muß. Die evolutionierende Kraft der neuen deutschen Sozialpolitik kann daher nur derjenige richtig verstehen, der sich dieser Grundhaltung bewußt ist. Nur wer weiß, daß nicht der Staat, sondern die Bewegung, die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei bis herunter in ihre letzte Gliederung, die auch den kleinsten Stützpunkt und den vergessensten Marktweiler in Deutschland erfaßt, zur Trigerin dieses weit ausholenden sozialpolitischen Wollens geworden ist, der vermag die Perspektiven der deutschen Sozialpolitik richtig abzumessen. Dieses aktivistische Wollen ist es, das die Voraussetzungen der sozialistischen Erfolge bietet und das für die breitenmäßige Durchsetzung aller Maßnahmen die Garantie gibt. Die sozialpolitische Neuordnung wird in Deutschland keineswegs als abgeschlossen betrachtet und wenn auch die Anfangserfolge der vergangenen sieben Jahre als außerordentlich beachtenswert bezeichnet werden dürfen, so gibt man

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sich keineswegs mit diesen ersten Ergebnissen zufrieden, sondern man sieht in ihnen nur Etappen zu einer größeren und noch tiefer greifenden sozialen Neuordnung. Nur unter diesen Gesichtspunkten - der Partei als Trägerin der Sozialgestaltung und der nicht abgeschlossenen Entwicklung der Sozialordnung - sind überhaupt die Vorgänge in Dtutschland zu verstehen, und jeder Betrachtuni die dies nicht in Berücksichtigung zieht, bleibt das Verständnis der Tatsachen versagt. Diese wesentliche Eigenart der Struktur des Großdeutsche Reiches ergibt auch, daß das Wirtschaftliche kein Eigenlebe: mehr führt, sondern daß Wirtschaftspolitik und Sozialpolitik auf das engste verknüpft sind. Die beste Sozialpolitik wiri als die beste Wirtschaftspolitik angesehen, beide sind kein, isolierten Vorgänge mehr, sondern in hunderfältigel Beziehung voneinander abhängig, Soziale Maßnahrner werden daher auch von der Seite des nationalsozialistischen Wirtschaftlers her nicht als notwendiges übel odei gar als überflüssiger Luxus betrachtet, auch nicht ale philantropische Handlung, sondern als unentbehrlichei Faktor der Betriebs- und Wirtschaftsführung, der seinen ganz bestimmten Platz in der wirtschaftlichen Gewinn- und Verlustrechnung hat. Rkhtige Sozialpolitik hat nachweislich in Groß- und Kleinbetrieben zu erheblichen Leistungssteigerungen und über die gemeinschaftsbildenden Kraftzentren hinaus zu wirtschaftlichen Erfolgen geführt. Unter Sozialpolitik versteht der Nationalsozialismus die Gesamtheit aller Maßnahmen und Bestrebungen, die Staat und Bewegung unternehmen, um die gesamten Lebenskräfte des Volkes zu erhalten, zu sichern und zu steigern. Darurn wird in Deutschland in der Sozialpolitik keineswegs mehr die Politik der kleinen Beschwichtigungsmittel gesehen, sondern ein Mittel zur gesamten völkischen Erneuerung. So werden selbst in den verschiedensten gesetzlichen Regelungen sozialpolitische Gesichtspunkte zum Ausdruck kommen, wenn beispielsweise in der Steuergesetzgebung auf die Zahl der Kinder weitgehend Rücksicht genommen wird, wenn durch die Devisenüberwachung die lebensnotwendige Rohstoffzufuhr gesichert wird, -wenn durch das Verbot von Neugründungen in einer Reihe von Berufszweigen eine unge sunde übersetzung vermieden wird, wenn eine scharfe Preisüberwachung den Stand aller lebenswichtigen Warenpreise unter Kontrolle hält oder wenn im Zuge des Vierjahresplanes eine weitgehende- Bewirtschaftung der Roh- und Werkstoffe erfolgt, so sind in solchen Regelungen nicht allein .wirtschaftliche, sondern in hohem Grade sozialpolitische Momente ausschlaggebend, denn alle diese Maßnahmen sollen der sozialen Wohlfahrt des gesamten Volkskörpers und damit auch jedes einzelnen dienen. Da die deutsche Sozialpolitik auf weltanschaulichen Voraussetzungen basiert, ist es zwangsläufig, daß die Trägerin dieser Weltanschauung auch die Gestalterin dieser Sozialpolitik zu sein hat. Die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei hat Sozialpolitik zu einem politischen Bekenntnis erhoben, und sie ist durch sie zu einer unumgänglich.en Verpflichtung geworden, die schon in ihrer'Flagge zum Ausdruck kommt. "Als nationale Sozialisten«, so schreibt Adolf Hitler in seinem Buche "Mein Karnpf", "sehen wir in unserer Flagge unser Programm. Im Rot sehen wir den sozialen Gedanken derBewegung, im Weiß den nationalistischen, im Hakenkreuz. den Sieg des arischen Menschen und zugleich mit ihm auch den Sieg der schaffenden Arbeit." Wo solche Gesichtspunkte bestimmend sind, kann Sozialpolitik kaum als unbedeutendes Nebenher gewertet werden. So sind denn auch in den vergangenen Jahren in Deutschland sozialpolitische Maßnahmen durchgeführt worden, die die ehrliche Bewunderung auch der Außenstehenden hervorriefen. Diese sozialistischen Erfolge lassen sich nur in ihrer Gesamtrichtung erfassen. Die dieser sozialen Aufbauarbeit feindlich gegenüberstehenden Staaten hätten allerdings am wenigsten ein Recht gehabt, die hier erzielten Erfolge herabzuwürdigen, obwohl die Nationalsozialisten selbst in ihnen nur einen Anfang und ein erstes Beginnen sehen. Denn es dürfte wohl außer jedem Zweifel stehen, daß die sozialpolitischen Erfolge Deutschlands in den vergangenen Jahren noch um ein Vielfaches hätten größer sein können, wenn nicht das deutsche Volk seine ganze Kraft und sein ganzes Können für die bedrohte Sicherheit seines Lebensbestandes und Lebensrechtes hätte verwenden müssen. Aber auch in anderer Hinsicht war es wenig einsichtig, den Wert dieser sozialpolitischen Arbeit zu unterschätzen, denn die Feuerprobe des Krieges hat eindeutig bewiesen, daß auch die kriegerische und militärische überlegenheit gerade auf den Einrichtungen beruht, durch die seine Friedensleistungen bedingt waren, nämlich auf der bcsonderen sozialpolit.-s chien Struktur des Arbeitslebens. Die Idee, die das deutsche Kriegsziel bestimmt und die auch die Neugestaltung Europas bestimmen wird, hängt engstens mit den sozialpolitischen Voraussetzungen zusammen. Gerade die, die sich dieser sozialen Neuordnung entgegenstellen und ihre volle Entfaltung vorbeugend verhindern wollten, bekommen die ihr innewohnende Macht und Kraft eindringlich zu spüren. Das Großdeutsche Reich wird nach dem Siege die von ihm begonnene Sozialpolitik, die durch Jahre gehemmt war, zur vollen Entfaltung bringen und alle Hilfsmittel einsetzen, die allgemeine Wohlfahrt des ganzen Volkes zu heben. Dieses sozialpolitische Beispiel wird ohne Zweifel auch auf die anderen Völker seine Auswirkungen haben und sicher zum allgemeinen Fortschritt der Menschheit beitragen. Es sei geraäe an dieser Stelle betont, daß der Nationalsozialismus und damit auch die großdeutsche Sozialpolitik keine Exportware ist und daß sie auch den Nachbarvölkern nicht aufgezwungen werden wird. Aber wir glauben, daß die dieser sozialpolitischen Zielsetzung innewohnende Kraft und ihre vernunftgemäße Ausrichtung viele Völker veranlassen wird, nachdem sie sich von ihrem Erfolg überzeugt haben,

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aus eigener Kraft in der für ihr Volk gemäßen und angepaßt den immer wieder anders geschicheten völkischen Bedingungen in gleicher Weise Sozialpolitik zu treiben. Die überwindung der Arbeitslosigkeit Nach der Übernahme der Macht im Jahre 1933 sah sich die nationalsozialistische Regierung einer vordringlichsten Aufgabe gegenüber: der überwindung der Arbeitslosigkeit und der Ankurbelung der Wirtschaft. Es gibt wohl keines der großen hochindustrialisierten Länder, das nicht, durch die Weltwirtschaftskrise bedingt, unter den Auswirkungen der Arbeitslosigkeit zu leiden hatte, aber in keinem Lande hatte sich die Arbeitslosigkeit zu einem so erschreckenden Zustand herausgebildet wie damals in Deutschland. Die erzwungenen Gebietsabtretungen des Versailler Vertrages hatten die Rohstoffbasis geschmälert, und durch die Reparationen war Deutschland auf den fremden Kapitalmärkten immer mehr ven:chuldet, so daß es keine Rückgrige auf ausländische Gelder machen konnte. Die schnelle industrielle Entwicklung Deutschlands hatte es übrigens auf das engste vom Weltmarkt abhängig gemacht, so daß alle Rückschläge der weltWirtschaftlichen Entwicklung die deutsche Volkswirtschaft auf das schwerste treffen mußte. So zählte man im Januar 1933, also zur Zeit der Machtübernahme in Deutschland, über sieben Millionen Arbeitslose. Zusammen mit ihren Familienangehörigen lebten damals 21,5 Millionen Menschen von öffentlichen Unterstützungen, für die der Staat und die Gemeinden jährlich f ast 3 Milliarden Mark aufbringen mußten. Bei dieser Lage der Dinge konnte nach alten kapitalistischen Grundsätzen überhaupt keine Neuordnung vorgenommen werden, eine Tatsache, die dadurch bewiesen wird, daß in anderen Ländern, die wirtschaftlich um ein bedeutendes gesicherter dastehen als Deutschland, heute die Arbeitslosigkeit immer noch nicht beseitigt ist. Wie diese erste sozialpolitische Aufgabe von der nationalsozialistischen Regierung angepackt wurde, ist so charakteristisch für die Durchführung ihrer sozialpolitischenAktionen, daß ein Einblick in die Art der Beseitigung der Arbeitslosigkeit heute -noch außerordentlich lohnend ist. Man begann mit der Mobilisierung aller Kräfte und Interessen, alle Mittel wurden auf das eine bestimmte Ziel der Arbeitsbeschaffung hingeleitet. Man verschanzte sich nicht hinter dem Grundsaz, daß zur Durchführung der Planungen unbedingt das Kapital das Primäre sei, und die alte Lehre "Kapital schafft Arbeit" wurde durch den neuen Glaubenssatz "Arbeit schafft Kapital" ersetzt. Man vermied vor allen Dingen, die Arbeitslosigkeit durch Notstandsmaßnahmen zu bekämpfen, sondern man erkannte, daß nur wirklich vollgültige Arbeitsmaßnahmen das Unglück der Arbeitslosigkeit zu bannen vermochten. Selbstverständlich brauchte man auch hierfür Kapital, man gewann es durch den Appell an das Vertrauen der Nation, durch das System der Vorfinanzierung in Erwartung der durch die später aufblühende Wirtschaft einkommenden, Mehreinnahmen. Die nationalsozialistische Parteiorganisation und die Deutsche Arbeitsfront wurden aktiv und um Vertrauen werbend eingesetzt. Die bewährte politische Propaganda vermochte auch die wirtschaftlichen Kräfte v, adizurufen, was ihr um so mehr gelang, als die Arbeitsbeschaffung gleichzeitig ein umfassendes Leistungsprograr.,im aufzuweisen vermochte. Alle Einzeimaßnahmen zu schildern, würde zu weit führen, und es seien nur einige wenige Daten hervorgehoben: schon im Juni 1933 wurde das "Erste Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit" erlassen, es folgten Gesetze über die Ermäßigungen der Kraftfahrsteuer, der Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffungen, für Gebäudeinstandsetzungen und eine Reihe anderer Steuererleichterungen. Das Untarnehrnen "Reichsautobahnen" wurde gegründet und ein'Gesetz zur Förderung der Eheschließungen erlassen. Der Reichsminister der Finanzen wurde ermächtigt, bis zu einer Milliarde Mark durch die Ausgabe von Arbeitsschatzanweisungen flüssig zu machen, die zur Finanzierung öffentlicher und privater Hoch- und Tiefbauarbeiten dienen sollten. Eine weitere Geldquelle für die Arbeitsbeschaffung war die "Freiwillige Spende zur Förderung der nationalen Arbeit", auf diese Weise waren bis Ende März 1934 schor rund 150 MillionenReichsmark gespendet worden. "Im Anfang war die Tat", so hatte einst Goethe seinen Faust übersetzen lassen, und das war auch die Devise, unter der allein die Arbeitsbeschaffung erfolgreich sich durchsetzen konnte: jm Anfang war die Arbeit!" Am 21. März 1934, mit dem beginnenden Frühjahr, setzte im ganzen Lande die Arbeit in einem 'stolzen Generalangriff ein. Der Führer selbst tat mit der Parole "Deutsche Arbeiter, fanget an!" auf einer Reichsautobahnbaustelle im Hessischen den ersten Spatenstich; zu gleicher Zeit wurde an 22 Autobahnbaustellen mit der Arbeit begonnen. Zehntausende von Menschen, die eine vieljährige erzwungene Arbeitslosigkeit hinter sich hatten, spürten wieder das Glück geregelter Arbeit, Hunderttausende folgten ihnen. Allein das Bauprogramm, das in diesem Zeichen durchgeführt wurde, hat beachtenswerte Ausmaße: es entstanden in allen deutschen Gauen nicht nur Wohn- und Siedlungshäuser, Monumentalbauten des Staates und der Bewegung, sondern neben den Reichsautobahnen Straßen der verschiedensten Ordnungen, Bahnhöfe, Kanäle, Deiche, Dimme, Brücken, Talsperren, Markthallen, Öl- und Benzinraffinerien; Flußregulierungen und Entwässerungen wurden durrhgeführt. Die Zahl der Arbeitslosen nahm mit einer erstaunlichen Sicherheit ab, mit jedem Jahr wurden eine Million Arbeitslose in den ArbeitsProzeß eingereiht, so daß nach wenigen Jahren schon sich die herrschende Arbeitslosigkeit in einen ausgesproch Arbeitermangel verwandelt hat und sich heute Deu land einem gegenteiligen Problem, nämlich der Beschal hinreichender Arbeitskräfte gegenübersieht, das zu lös, natürlich ebenso tatkräftig entschlossen und auch stande ist.

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Da es sich bei allen diesen Arbeiten ganz bewußt keine Notstandsmaßnahmen handelte, erfolgte die Einglierung, der Arbeitslosen in den tetrieb sofort als vollwg Arbeitskraft, der die tariflich gesicherten Löhne zusta. Dadurch traten die Arbeiter sofort als Verbraucher aul steigerten wiederum den Verbrauch und den Umsatz. wohl die Arbeitsbeschaffung in den ersten Jahren so sel Vordergrund stand, daß hinter ihr alle anderen Ges punkte etwas zurücktreten mußten und späterhii zweiten Vierjahresplan die Sicherung der Ernährungsder Wehrfreiheit des deutschen Volkes keine prinzi Steigerung der Löhne zuließ, so brachte trotzdem die 1 windung der Arbeitslosigkeit bereits eine ersichtliche besserung des Volkswohlstandes mit sich. So stieg das deutsche Volkseinkommen von 45,3 M den Reid-ismark 1932 auf 61,5 Milliarden Reichsmark das reine Arbeitseinkommen hat daran einen Anteil 57 v. H. und ist von 26 Milliarden Reichsmark auf 3,1 liarden Reichsmark, also um 9 Milliarden gestiegen. Obwohl, wie bereits betont, die tariflichen Stunder sätze seit 1933 im ganzen unverändert geblieben sind, aber durch die strenge überwachungsarbeit der Deul Arbeitsfront nirgends mehr untertarifliche Löhne b werden können, wie das früher zumeist der Fall wa sich das Arbeitseinkommen nicht allein durch die zahlenmäßig größere Beschäftigung erhöht. Zum Teil sin Löhne auch dadurch gestiegen, daß die Arbeitsleistung anerkannt und die Qualität höher bezahlt wird. Allein in der Zeit des ersten Vierjahresplanes haben sidi die geleisteten Arbeitsstunden von 7,88 Milliarden im Jahre 1932 auf 14,53 Milliarden im Jahre 1936 erhöht. Daneben hat aber gleichzeitig eine Höherschichtung der Lohnstufen stattgefunden, so sind in der Invalidenversicherung die Lohngruppen mit einem Bruttolohn bis 30 Reichsmark wöchentlich von 73,4 v. H. (1933) auf 62,3 v. H. (1936) gefallen, die über 30 Reichsmark hingegen von 26,6 v. H. auf 37,7 v. H. gestiegen. Die in der Industrie verdiente Lohnsumme betrug 1932 5,9, 1937 dagegen- 12,1 Milliarden Reichsmark. Die Erhöhung der Lohnsumme ist zu 65,1 v. H. auf die Zunahme der Beschäftigtenziffer, zu 11,4 v. H. auf die Verlängerung der Arbeitszeit, zu 13,4 v. H. auf Erhöhung der Löhne und zu 10, 1 v. H. durch das durch besondere Leistungen bedingte Aufrücken bestimmter Arbeitsgruppen in höhere Lohnstufen zurückzuführen. Der beste Gradmesser ist aber der Verbrauch breiter Volksschichten, wie er sich in den Einzelhandelsumsätzen widerspiegelt. Diese Umsätze haben sich in der Zeit von 1933 bis 1936 um rund 6 Milliarden Reichsmark erhöht, was bei Berücksichtigung der Tatsache, daß für Ernährung in dieser Zeit eine Preissteigerung von 10 v. H. und für Bekleidung von 17 v. H. zu verzeichnen ist, immer noch eine erhebliche Steigerung des mengenmäßigen Konsums bedeutet. Einige typische Beispiele mögen dies beweisen: der Bierkonsum z. B. stieg von 1933 bis 1936 von 331 Millionen Hektoliter auf 395 Millionen, gleichzeitig stieg der Verbrauch von Zigaretten von 32,8.Milliarden auf 38,2 Milliarden Stück und der Zigarrenverbrauch von 6,3 Milliarden auf 8,3 Milliarden Stück. So weist die Verbrauchsstatistik offensichtlich nach, daß sich die Lebenshaltung des deutschen Volkes mit der Steigerung der Produktion und des Volkseinkommens verbessert hat. Dank der scharfen Preiskontrolle sind die Preise nicht so gestiegen wie die Arbeitseinkommen; die Indexziffe der Lebenshaltungskosten stiegen von 1933 bis 1937 um 6 v. H., während sich der reale Wochenverdienst in dc gleichen Zeitraum trotz der gleich gebliebenen Tariflöh um 11 v. H. erhöht hat. Bei der Steigerung des Lebei standards sind die zusätzlichen Leistungen durch die NS.-Gemeinschaft "Kraft durch Freude", die NS.-Volkswol fahrt und das Winterhilfswerk nicht berücksichtigt, ga zu schweigen von den mannigfachen freiwilligen sozialen Leistungen der Betriebe, auf die wir noch zu sprech kommen werden. Aber auch der Staat hilft noch durch mannigfache Zuwendungen namentlich an kinderreiche Familien die Lebel haltung der deutschen Volksgenossen zu verbessern. Durch Ehestandsdarlehen wird die Gründung neuer Familien gefördert. Die Auszahiung von Beihilfen an kinderreiche Familien im Rahmen des staatlichen Fainilienlastenausglei( hat im Jahre 1940 die Summe von einer Milliarde Reid mark erreicht. Neben der Beseitigung der Arbeitslosigkeit machte s, also eine fühlbare Hebung der Lebensverhältnisse bemerkb In der Zwischenzeit waren die Millionen Arbeitslosen wieder Arbeit zugeführt worden, und schon im Jahre 1936 machte sich ein fühlbarer Arbeitermangel bemerkbar. Die Arbeitsämter meldeten, daß der letzte einsatzfähige Arbei vermittelt war und daß die Nachfrage nach Arbeitskräft diejenige nach Arbeit bei weitem Überwog. Was niemand für möglich gehalten hatte, war eingetreten, aus der Arbei losigkeit war ein Arbeitermangel geworden. Arbeitseinsatz und Vierjahresplan Hatte sich schon bei der überwindung der Arbeitslosigkeit eine planmäßige Arbeitslenkung als unbedingt notwendig erwiesen, so bildeten alle Fragen des Arbeitseinsatzes bei der Durchführung des Vierjahresplanes, der 1936 auf dem Reichsparteitag der Ehre verkündet wurde, eine entscheidende Rolle.

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Schon am 26. Februar 1935 war das Arbeitsbuch eingeführt worden, dessen Ausstellung arn 1. Juni 1935 einsetzte. Bis zum i. September 1936 wurden rund 22 Millionen Arbeitsbücher ausgestellt. Seit diesem Zeitpunkt darf grundsätzlich niemand mehr eingestellt vverden, der kein Arbeitsbuch besitzt. jeder Wechsel einer Arbeitsstelle ist unverzüglich im Arbeitsbuch einzutragen und dcin zuständigen Arbeitsamt zu melden, das daraufhin die auf den Arbeitsbüchern aufgebaute Kartei entsprechend 'berichtigt. Das Arbeitsbuch- ergibt ein vollständiges Bild von der beruflichen Entwicklung eines jeden Arbeiters und Ange.stellten und es wird dadurch eine wesentliche Verfeinerung des Arbeitsnachweises erzielt. Die Adaeitselzlsatzbchörde hat die Möglichkeit, jeden einzelnen Mann an den Platz zu bringen, wo er seine Arbeitskraft am besten und sinnvollsten für die Volksgemeinschaft auswerten kann. Die immer umfassender werdende Lenkung des Arbeitseinsatzes hat sehr bald die Zentrali serung des Arbeitsnachweises bei den staatlichen Arbeitsämtern erforderlich gemacht. Um eine planmäßige, von einer verantwortlichen Stelle geleitete Arbeitseinsatzpolitik möglich zu machen, ist deshalb "zur weiteren Sicherung eines ge'ordneten Arbeitseinsatzes- durch das Gesetz über Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Lehrstellenvermittlung vom 5. November 1935 bestimmt worden, daß die Arbeitsvermittlung nur noch von der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung betrieben werden darf. Die Wichtigkeit dieser Arbeit hatte der Führer selbst in seiner Nürnberger Rede zum Vierjahresplan unterstrichen: "Ohne eine Planung im Arbeitseinsatz ist der Aufbau der deutschen Rohstoffwirtschaft nicht möglich. Was nützt die beste Wissenschaft, was nützen die besten technischen Verfahren und die vorhandenen Bodenschätze, wenn es an den notwendigen Arbeitern fehlt. Planung im Arbeitseinsatz aber bedeutet eine sinnvolle Lenkung,der deutschen Arbeitskraft nach den sachlichen Erfordernissen der deutschen Volkswirtschaft." Die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, die inzwischen im Reichsarbeitsministeriurn aufgegangen ist, wurde damit mit ihren sich über das ganze Reich erstreckenden Landesarbeitsämtern und Arbeitsämtern zur Trägerin des Arbeitseinsatzes, während sie sich in der Systemzeit darauf beschränkt hatte, Arbeitslose zu vermitteln oder, wenn ihr dies nicht gelang, ihnen finanzielle Unterstützung zu gewähren. In der Krisenzeit waren die Arbeitsämter immer mehr lediglich zu Stempelstellen und Zahlstellen für Arbeitslosenunterstützung geworden, in der Hand des nationalsozialistischen Staates aber wurden sie zu zeiltralen Organen für die Planung, Organisierung und Durchführung des Arbeitseinsatzes. Früher mußten Reich und Gemeinden den Arbeitsämtern Milliardenbeträge zur Verfügung stellen, damit sie die fälligen Arbeitslosen- und Krisenunterstützungen ausbezahlen konnten, heute aber kann die Reichsanstalt aus dem Beitragsaufkommen der Arbeitslogenversicherung Milliarden für die Durchführung der Arbeitsbeschaffung zur Verfügung stellen. Reichsmarschall Hermann Göring, der vom Führer mit der Durchführung des zweiten Vierjahresplanes beauftragt wurde, erließ eine Reihe von Verordnungen, die die notwendigen Arbeitskräfte an die staatswichtigen Arbeiten heranbringen und die Ausbildung des Nachwuchses sicherstellen sollten. Das bedeutungsvolle Ziel des Vierjahresplanes, die Erringung der vollkonxnenen Rohstoff- und Nahrungsfreiheit des deutschen Volkes berechtigt zu einschneidenden Maßnahmen. Unter Görings Führung hat sich der Vierjahresplan zu einem völlig neuen Wirtschaftssystem entwickelt, in weichem die nationalsozialistische Staatsführung die Produktion, den Verbrauch, die Preise und Löhne lenkt und dafür sorgt, daß sie in einem wohl abgewogenen Verhältnis zueinander bleiben. Heute ist der Vierjahresplan bereits weit über sich hinausgewachsen und, wie der ReichswirtschaftsMinister Funk 1940 erklärt: "kein Plan mehr auf vier Jahre, sondern eine Staatsaufgabe, ein Führungsproblem, ja ein Auftrag an das Volk, der so lange dauert, bis das nationale Leben und die materielle Wohlfahrt des deutschen Volkes, seine Freiheit, seine Ehre und seine Macht absolut gesichert sind." Als innerhalb des Vierjahresplanes alle Arbeitsreserven eingesetzt waren, wurde Deutschland durch die außenpolitische Lage gezwungen, zur Sicherung des Reiches den Westwall zu bauen. An diesem Werk erwies sich die Meisterung des Arbeitseinsatzes und es wurde durch die vorhandenen Schwierigkeiten zur größten Leistung. Da auf dem ArbeitsMarkt keine verfügbaren Kräfte mehr vorhanden waren, mußten aus den Betrieben heraus Arbeitskräfte mobilisiert werden. Am 22. Juni 1938 erließ daher der Beauftragte für den Vierjahresplan eine Verordnung zur Sicherstellung des Kräftebedarfs für Aufgaben von besonderer staatspolitischer Bedeutung. Nach dieser Verordnung können alte Deutschen, die arbeitsfähig sind, vorübergehend auf einen besonderen Arbeitsplatz verwiesen werden, allerdings nur für Aufgaben, von deren "Durchführung das Schicksal dcr Nation schlechterdings abhängt". Im Rahmen dieser Dienstverpflichtung wurden in kurzer Zeit rund 400 00 Arbeiter mobilisiert, um zusammen mit dem Reichsarbeitsdienst und Verbänden der Wehrmacht den Westwall zu errichten, Die Betreuung der Arbeiter beim Bauvorhaben West war eine sozialpolitische Aufgabe größten Stils, die von der Deutschen Arbeitsfrent durchgeführt wurde. Von einer besonderen Zweigstelle des Sozialamtes der DAF., die sich in Wiesbaden befand, wurde die arbeitspolitische Betreuung der fern von ihren Heimatorten unter besonders erschwerten Bedingungen aus allen Schichten und Berufen des deutscheri Volks stammenden Männer durch.eführt. Dienstverpflichtung bedeutete ja nicht, wie ein feindliches Ausland böswillig ausführte, keineswegs Zwangsarbeit, sondern sie'war Arbeit mit gültigem Arbeitsvertrag zu tarifmäßigen Bedingungen, mit Ausgleichszahlungen für Trennung, Wegegeld und Heimfahrt. Var allem aber mußten die Hunderttausende untergebracht, verpflegt, gekleidet und auch kulturell betreut werden.

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7187 Mitarbeiter der Deutschen Arbeitsfront waren als Lagerführer, Hilfslagerführer, Köche, Küchenhilfskräfte, Lagerwärter und Sanitäter beim Westwall tätig. 93 000 Arbeiter wurden in Massenquartieren untergebracht, 43 000 Volksgenossen fanden eine Unterkunft in den Baulagern, 161 000 Privatunterkünfte wurden organisiert. Unzählige Waggons und Lastwagen traten ihre Wanderung ins Westwallgebiet an, beladen mit Bettgarnituren, Wolldecken, Handtüchern,- Bettstellen, Strohsäcken. Die Entfernungen zwischen Unterkunftsort und Baustelle betrugen Of 20, 30 und mehr Kilometer und Sooo Kraftomnibusse beförderten so täglich i86ooo Arbeiter zur Baustelle und zurück. Im Zeitraum eines Jahres wurden am Westwall 17 640 kulturelle Veranstaltungen durchgeführt, darunter 7812 Tonfilmvorführungen, 50 Großkonzcrte und 1500 Lagerkonzerte, 220 Theateraufführungen, 15 1 sonstige Großveranstaltungen und 143 Vorträge. 536 Büchereien wurden erstellt, unzählige Spiele und die verschiedenartigsten Sportgeräte standen den Arbeitskameraden zur Verfügung. Das Beispiel des Westwallarbeitseinsatzes zeigt, welche Gesamtmaßnahmen in Deutschland unter einem planmäßigen Arbeitseinsatz verstanden werden und wie man sich einer solchen Aufgabe entledigt. Die Arbeitseinsatzlenkung vermochte auch den übergang von der Friedens- zur Kriegswirtschaft spielend zu handhaben. Trotz großer Umstellungen in der Industrie beläuft sich die Zahl der Arbeitslosen nur auf rund 23 000, von denen übrigens nur 3500 voll einsatzfähig sein dürften. Im Kriege wurde aus der Dienstverpflichtung der wirtschaftliche Gestellungsbefehl, im Laufe des Krieges sind bis Ende Juni rund 900 000 Dienstverpflichtungen ausgesprochen worden, davon über 700 000 Männer. Die meisten dieser Dienstverpflichtungen wären aber zeitlich begrenzt und sind demgemäß im Lau fe der Zeit abgelaufen. Für Friedenszeiten wird die Freizügigkeit der Arbeit wieder zu erstreben sein, für die Sicherung des Reiches und die Verteidigung Deutschlands erwies sich die Arbeitslenkung als ein wertvolles und gesundes Mittel. Wesen und Aufgaben der Deutschen Arbeitsfront Die Erzielung der Erfolge bei Arbeitsbeschaffung und Arbeitseinsatz wären aber ohne eine grundsätzliche Wandlung der weltanschaulichen Haltung der deutschen Volksgenossen und ihre Zusammenfassung in einer auf diese Weltanschauung verpflichtete Organisation nicht möglich gewesen. Die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei .hatte die Voraussetzungen erkämpft, unter denen der Arbeiter als gleichberechtigtes Glied in die Volksgemeinschaft eingereiht wurde, der er im Zeichen des Klassenkampfes und Standesdünkel fernstehen mußte. Der Nationalsoz:alismus hatte das Recht auf Arbeit proklamiert und einen ehrenhaften Begriff der Arbeit eingeführt: Arbeiter war jeder, der sich auf ehrliclie Weise sein Brot verdiente, die Feindselickeit zwischen Arbeitern und Unternehmern, die Zerrissenheit der Betriebe, die Klassenkampfmittel des Streiks und der Aussperrung, das alles mußte verschwinden und einem vernünftiger gesehenen Begriff der Arbeitsordnung Platz machen. Der Führer selbst stellte den Grundsatz auf: js gibt keine Arbeitgeber, es gibt keine Arbeitnehmer vor dem höchsten Interesse der Nation, sondern nur Arbeitsbeauftragte des ganzen Volkes." So war es nur selbstverständlich, daß die klassenkämpferischen Organisationen verschwinden mußten und durch eine neue Organisation aller schaffenden Deutschen, die keine Trennungslinien zwischen den einzelneri Arten von Arbeitenden kannte, die alle Schaffenden iri ihrer Gesarntheit gleichmäßig vertrat, zu ersetzen war. Die Deutsche Arbeitsfront erfüllte diese Aufgabe mit einer solchen Zielkraft, daß sie heute mit ihren 25 Millionen Mitgliedern schon rein zahlenmäßig die größte sozialistische Organisation der Welt darstellt. Wesen und Ziele der Deutschen Arbeitsfront sind vom Führer selbst in einer Verordnung vom 24. Oktober 1934, die man die Magna Charta der DAF. zu nennen geneigt ist, niedergelegt worden. "Die Deutsche Arbeitsfront", so stellt Adolf Hitler fest, "ist die Organisation der schaffenden Deutschen der Stirn und der Faust. In ihr sind insbesondere die Angehörigen der ehemaligen Gewerkschaften, der ehemaligen Angestelltenverbände und der ehemaligen Unternehmervereinigungen als gleich berechtigte Mitglieder zusammengeschlossen." Weiter heißt es: "Das Ziel der Deutschen Arbeitsfront ist die Bildung einer wirklichen Volks- und Leistungsgemeinschaft. Sie hat dafür zu sorgen, daß jeder einzelne seinen Platz im wirtschaftlichen Leben der Nation in der geistigen und körperlichen Verfassung einnehmen kann, die ihn zur höchsten Leistung befihigt und damit den größten Nutzen für die Volksgemeinschaft gewährleistet." Sehr wesentlich ist auch der § 3 dieser Führerverordnung, in der es heißt, daß die "Deutsche Arbeitsfront ein angeschlossener Verband der NSDAP. ist". Hierdurch wird ausdrücklich bestätigt, daß die Deutsche Arbeitsfront auf dem arbeitsrechtlichen und sozialpolitischen Sektor als der verlängerte Arm der Bewegung anzusehen ist. Diese unmittelbare Bindung an den Boden der Partei zeigt auch die Tatsache, daß der Leiter der Arbeitsfront gleichzeitigReichsorganisationsleiter der Partei ist, die "-ebietliche Gliederung schließt sich engstens an den Aufbau der Partei an und auch die Kas.senführung wird vom Schatzmeister der NSDAP. überwacht. Nach diesen Ausführungen über die Führung und Organisation, die eng mit der Partei verbunden sind, legt der Führer die Aufgaben der Deutschen Arbeitsfront eindeutig dar:

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"Die Deutsche Arbeitsfrent hat den Arbeitsfrieden dadurch zu sichern, daß bei den Betriebsführern das Verstindnis für die berechtigten Ansprüche ihrer Gefolgschaft, bei den Gefolgschaften das Verständnis für die Lage und die Möglicheit ihres Betriebes geschaffen wird. Die Deutsche Arbeitsfront hat die Aufgabe, zwischen den. berechtigten Interessen aller Beteiligten jenen Ausgleich zu finden, der den nationalsozialistischen Grundsätzen entspricht und die Anzahl der Fille einschränkt, die nach dem Gesetze vom 2o. Januar 1934 zur Entscheidung allein den zuständigen staatlichen Stellen zu überweisen sind. Die für diesen Ausgleich notwendige Vertretung aller Beteiligten ist ausschließlich Sache der Deutschen Arbeitsfront. Duldung anderer Organisationen oder ihre Betitigung auf diesem Gebiet ist unzulässig." Das von den früheren Verbänden übernommene Vermögen soll den Grundstock bilden für die Selbsthilfeeinrichtungen für die Mitglieder der Deutschen Arbeitsfront. Darüber sagt die Verordnung des Führers abschließend: "Durch die Selbsthilfeeinrichtung der Deutschen Arbeitsfront soll jedem ihrer Mitglieder die Erhaltung seiner Existenz im Falle der Not gewährleistet werden, um den befähigsten Volksgenossen den Aufstieg zu ebnen oder ihnen zu einer selbständigen Existenz, wenn möglich auf eigenem Grund und Boden, zu verhelfen!" Aus der Erfüllung der ihr in dieser Verordnung vom Führer und durch das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit gestellten Ziele erwachsen der Deutschen Arbehsfront folgende Aufgaben: 1. die weltanschauliche Erziehung aller Mitglieder der DAF. zum Nationalsozialismus, 2. die arbeits- und sozialrechtliche Betreuung aller Mitglieder, 3. deren Berufserziehung und -ertüchtigung, 4. als nationalsozialistische Gemeinschaft nach dem Grundsatz "Gemeinnutz geht vor Eigennutz" im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Existenz ihrer Mitglieder im Falle der Not zu erhalten bzw. befähigten Personen eine Aufstiegsmöglichkeit zu bieten, 5. die betriebsgemeinschaftliche Betreuung ihrer Mitglieder durch Schaffung des sozialen Ausgleichs in Zusammenarbeit mit der Organisation der gewerblichen Wirtschaft und dem Treuhänder der Arbeit, 6. die Freizeitgestaltung der NS.-Gemeinschaft "Kraft durch Freude" in der DAF., 7. die soziale Betreuung aller Reichsdeutschen im Auslande im Rahmen der im Gastlande dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und 8. sonstige vom Führer und Reichskanzler Adolf Hitler der DAF. gestellten Aufgaben. Die Durchführung dieser Aufgaben geschirlit auf der denkbar breitesten Grundlage. Wie eine ungeheure wuchtige Pyramide ruht die Deutsche Arbeitsfrent auf breitest angelegtem Fundament. Der Wille und die Zustimmung von 23 Millionen freiwilligen Mitgliedern trägt dieses einzigartige soziale Bauwerk, um sie gruppieren sich noch viele Millionen korporativ angeschlossener Mitglieder. In vier Millionen deutschen Betrieben findet die Betreuungsarbeit der Deutschen Arbeitsfront ihren weit gezirkelten Auswirkungskreis. Über 1,4 Millionen Mitarbeiter, von denen nur 32 000 hauptamtlich beschäftigt, alle anderen aber ehrenamtlich und freiwillig tätig sind, arbeiten für die gestellten Aufgaben. Sie stellen ihre Freizeii freiwillig in den Dienst der Bewegung und gehören zu den wertvollsten Mitarbeitern am sozialistischen Aufbau. Der Betriebsobmann vertritt Partei und DAF. im Betriebe und vollzieht hier die ehrenamtliche Betreuungsarbeit. In größeren Betrieben steht ihm ein ganzer Stab von freiwilligen Mitarbeitern zur Verfügung, deren Aufgabengebiete die Mannigfaltigkeit der sozialen Arbeit der DAF. erkennen lassen. Wir nennen nur einige dieser Amter: Berufswalter, Gesundheitswalter, jugendwalter, Frauenwalterin, Arbeitsschutzwalter, KdF.-Wart, Sportwart, Volksbildungswart, Feierabendwart, Wart für "Schönheit der Arbeit" ' Wart für "Reisen, Wandern, Urlaub-. In kleineren Betrieben vereinigen sich alle diese Aufgaben auf den Betriebsobmann. Die Arbeitspyramide wächst von den 4 Millionen Betrieben über 27 127 Ortswaltungen, 807 Kreiswaltungen und 41 Gauwaltungen zu der Spitze, die sich im Zentralbüro verkörpert, an. Die hier vertretenen verschiedenen Führungsämter lassen die Vielgestaltigkeit und die Art der Aufgaben erkennen; da sind, um nur einige dieser bedeutungsvollen Amter zu nennen, das Arbeitswissenschaftliche Institut, das Amt Soziale Selbstverantwortung, Amt Leistungskampf der Betriebe, Amt für Berufserziehung und Betriebsführung, Amt Berufswettkampf aller schaffenden Deutschen, Amt für Arbeitseinsatz, Amt für Rechtsberatungsstellen, Amt für Volksgesundheit, Reichsheimstättenamt und viele andere mehr. Die einzelnen Fachgebiete werden in den Fachämtern vertreten: Nahrung und Genuß, Textil, Bekleidung und Leder, Bau, Wald und Holz, Eisen und Metall, Chemie, Druck und Papier, Energie, Verkehr, Verwaltung, Bergbau, Banken und Versicherungen, Freie Berufe, Steine und Erden, Handel, Handwerk, Fremdenverkehr und Luftfahrt.

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Dies sind in ganz oberflächlichen Zügen gezeichnet die organisatorischen Grundlagen iener größten sozialistischen Organisation der Welt, die in Deutschland als sozialpolitisches Gewissen der Nation die große Triebfeder des sozialistischen Fortschritts ist. Im Auftrage und in enger Zusammenarbeit mit der Nationalsozialistischen Arbeiterpartei vollzieht sie das große Einigungswerk der schaffenden Deutschen, sichert den sozialen Frieden und gibt die Gewähr für die kompromißlose Durchführung der sozialpolitischen Aufträge der Führung. Die Leistungen der Deutschen Arbeitsfront Ehe von den funktionellen Leistungen der DAF., die sich auf den gesamten sozialen Volkskörper auswirken, die Rede sein soll, wollen wir einen Blick auf die rein materiellen Leistungen werfen, die die Deutsche Arbeitsfront ihren Einzelmitgliedern in Rat und Tat gewährt. Im Rahmen ihrer Selbsthilfeorganisation gewährt die DAF. ihren Mitgliedern Unterstützung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit oder Arbeitslosigkeit, bei dauernder Erwerbsunfähigk eit durch Invalidität und Alter, bei sonstigen Notfällen. Weibliche Mitglieder erhalten bei der Eheschließung ein Heiratsgeld, Opfern der Arbeit wird Unterstützung gewährt. Im Jahre 1938 wurden beispielsweise folgende Unterstützungen ausgezahlt: Arbeitslosenunterstützun an 279 317 Unterstützungsempfängef 5 051 343,65 Reichsmark; Krank enunterstützung an 1 825 636 Unterstützungsernpfänger 28 977 175,09 Reichsmark; Sterbegeld in 114 164 Fällen 6 841 654,31 Reichsmark; Invalidenunterstützung an 279 028 UnterstützungsemPfänger 48 483 547,82 Reichsmark; Notfall-Unterstützung an 73 274 Unterstützungsempfänger 1 191 315,14 Reichsmark; Heiratsbeihilfe an 102 5 11 Unterstützu ngsempfänger 3 483 678,06 Reichsmark. Insgesamt wurden von der Deutschen Arbeitsfront vom Mai 1933 an bis zum jahresende 1938 Unterstützungsgelder in der Höhe von rund 424 Millionen Reichsmark ausbezahlt. Die von den Gewerkschaften übernommenen Erholungsheime sind in besten Zustand versetzt worden und bieten alljährlich 40 000 DAF.-Mitgliedern Erholung, bei insgesamt 500 000 übernachtungen. Die DAF. gibt 85 fachliche Schulungsblätter heraus, die in einer Auflage von zusammen 11 394 400 an die Mitglieder der DAF. kostenlos durch die Post ins Haus geliefert werden. Von größter Bedeutung für die Aufrechterhaltung des inneren Friedens ist die Tätigkeit der Rechtsberatungsstellen der Deutscher. Arbeitsfront, durch deren Arbeit die Streitigkeiten vor den Arbeitsgerichten wesentlich vermindert werden und ein gesunder Ausgleich zwischen Betriebsführer und Gefolgschaftsmitglied gefunden werden konnte. Den Mitgliedern stehen zur Zeit 478 Rechtsberatungsstellen zur Verfügung. Von diesen Kechtsberatungsstellen aus werden in regelmäßigen einwöchigen Abständen in 1765 weiteren Orten Sprechtage abgehalten. Die Beratung erfolgt getrennt nach Unternehmern und Gefolgschaftsmitgliedern und erstreckt sich auf alle Rechtsangelegenheiten, die das Arbeitsverhältnis betreffen oder dem Gebiet der Sozialversicherung angehören. Neben der Auskunftserteilung obliegt ihnen ferner die Rechtswahrnehmung gegenüber dem Anspruchsgegner und erforderlichenfalls die Vertretung der Mitglieder der DAF. vor den Gerichten, Versicherungs- und Spruchbehörden sowie die Durchführung der Zwangsvollstreckung. Die Tätigkeit der Beratungsstellen vollzieht sich grundsitzlich kostenlos, soweit Prozeßkosten entstehen, werden sie für Gefolgschaftsmitglieder von der DAF. übernommen, nicht dagegen für die Unternehmer. Die vornehmste Aufgabe der Rechtsberatungsstellen ist, im Zusammenwirken mit den anderen Dienststellen der DAF. zunächst durch Beratung und Belehrung bereits der Entstehung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten vorzubeugen. Soweit Streitfälle bei ihnen vorgetragen werden, ist, es die Pflicht des Rechtsberaters, für eine gütliche Beilegung des Streites im Wege des Vergleiches Sorge zu tragen. Gelingt dies nicht und wird das Arbeitsgericht angerufen, so haben sie die streitenden Parteien vor dem Arbeitsgericht in einer Form zu vertreten, die eine Untergrabung des Gedankens der Betriebsgemeinschaft verhindert. Tatsächlich ist es den Rechtsberatungsstellen der DAF. gelungen, die Zahl der bei den Arbeitsgerichten anhängig gemachten Verfahren stark herabzudrücken - wozu allerdings auch die Besserung der wirtschaftlichen Lage beigetragen hat. So betrug 1938 die Zahl der Besucher der Rechtsberatungsstellen 3 657 046 Volksgenossen, die Zahl der von den Besuchern vorgetragenen Rechtsfälle 654 719. Ein großer Teil der von den Mitgliedern vorgetragenen Streitfälle konnte durch Aufklärung ohne weiteres bereinigt werden, so daß nur 301 397 Güteverhandlungen zur Durchführung kamen. Ilierbei kam es in 249 992 Fällen zu Vergleichen. Der Wert, der in dieser Form zustandegekommenen Vergleiche belief

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sich auf 21 412 457 Reichsmark, ein eindrucksvolles Bild von der sozialen Funktion der Rechtsberatungsstellen im deutschen Arbeitsleben. In 75 458 Fällen wurde von den Rechtsberatern der DAF. vor den Arbeitsgerichten Klage erhoben und auch hier wieder in 41 623 Fällen Vergleiche erzielt. Die Zahl der Urteile, die von den Rechtsberatern der Deutschen Arbeitsfront vor den Arbeitsgerichten erstritten wurden, betrug 26 024. Auch auf dem Gebiete der Betreuung der Volksgenossen auf dem Gebiete der Sozialversicherüng wurde eine lebhafte Tätigkeit Mit 206 647 Fällen entwickelt. Beachtenswert sind auch die Bestrebungen der Deutschen Arbeitsfront auf dem Gebiete des Gesundheitsschutzes. Bereits im Mai 1937 wurden zunächst in vier Gauen großangelegte Reihenuntersuchungen in den Betrieben durchgeführt. Durch die Untersuchungen wird erreicht, daß Leistungsschwäche und Krankheit red=itig erkannt werden. Ergibt sich die Notwendigkeit zu einer weiteren Behandlung, so wird der Untersuchte veranlaßt, seinen behandelnden Arzt aufzusuchen. in anderen Fällen führt die Landesversicherungsanstalt ein Heilverfahren durch. Gegebenenfalls greift auch die NSV. (Nationalsozialistische Volkswohlfahrt) ein. Hat die Leistungsfähigkeit der Erwerbstätigen nachgelassen, ohne daß eigentliche Krankheitszustände vorliegen, so werden Urlaubsmaßnahmen, veränderte Ernährung, Betriebsausgleichsport usw. angewandt. In jedem Fall werden Betriebsführer sowie die zuständigen Organe der DAF. auf die Notwendigkeit und Möglichkeit der Abhilfe hingewiesen. Die Ergebnisse sollen in einem "Gesundheitspaß" niedergelegt werden, aus dem so jederzeit der Gesundheitszustand jedes einzelnen abgelesen werden kann. Auch in den Betrieben selbst werden vorbeugende gesundheitsfördernde und unfallverhindernde Maßnahmen durchgeführt. Im Jahre 1938 waren bereits 26 000 Betriebsärzte von der DAF. zur Betriebsbetreuung zugelassen. über 21 000 Betriebe wurden betreut, wozu den Arzten die Gesundheitstrupps der Werkscharen zur Verlügung standen. Im Rahmen des Gesundheitsschutzes wurden 1938 nahezu 600 000 Kinder aufs Land und in Erholungsheirrie gebracht und rund 160 000 Müttern durch Verschickung Ausspannung und Erholung geschenkt. Dies alles sind die ersten Ansätze zu einem großangelegten Gesundheitswerk des deutschen Volkes, das nach dem Kriege verwirklicht werden wird. Die stärkste Beachtung von allen Einrichtungen der DAF. hat im Ausland die Nationalsozialistische Gemeinschaft ,Äraft durch Freude" gefunden, die ebenfalls unmittelbare materielle Leistungen an die DAF.-Mitglieder aufzuweisen hat, auf die wir in einem späteren Kapitel eingehen werden. Gesetzliche Grundlagen der neuen Arbeitsordnung Die zur Durchführung der neuen Sozialordnung in Deutschland geschaffene Organisation der Deutschen Arbeitssfront schöpft ihre Kraft aus ihrer untersten Zelle, dem Betrieb. Der Betrieb ist eine Einheit, der nicht in Arbeitgeber und Arbeitnehmer auseinandergerissen werden darf und den man auf keinen Fall in einzelne Interessensphären aufspalten kann. Hier muß die Betriebsgemeinschaft im nationalsozialistischen Sinne verwirklicht werden. Der nationalsozialistische Gesetzgeber schuf für diese Arbeit ein Rahmengesetz, das alle Entwicklungsmöglichkeiten der Sozialordnung in sich birgt und das als richtungweisendes Gesetz Menschen braucht, die zu seiner Erfüllung reif sind. Das "Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit", das am 20. Januar 1934 erlassen worden ist, steckt die Möglichkeiten ab, die im neuen Arbeitsleben gegeben sind. Der Gesetzgeber hatte bei der Schaffung eines neuen Sozialrechtes eine Aufgabe von größtem Ausmaße zu erfüllen: eine Gesetzesmaterie, die bisher völlig von liberalen und marxistischen Gedankengängen beherrscht war, auf die nationalsozialistischen Gedanken der Führung und der auf Fürsorge, Treue und Ehre gegründeten Betriebsverbundenheit umzustellen. Das AOG. geht deshalb gesetzestechnisch und inhaltlich vollkommen neue Wege. Es erschöpft sich nicht wie die früheren arbeitsrechtlichen Gesetze in der Behandlung von Einzelfällen, sondern stellt in erster - Linie die . Grundgedanken dar, von denen das deutsche Arbeitsleben in Zukunfüt beherrscht sein muß. Sein Hauptinhalt ist daher nicht die Regelung aller Einzelheiten, sondern die zu schaffende neue soziale Gesinnung, deren Verwirklichung dann allerdings noch einer Erziehungsarbeit bedarf. Ausgangs- und Angelpunkt der neuen Sozialordnung ist daher die Betriebsgemeinschaft, die enge Verbundenheit zwischen dem Führer des Betriebes und den Arbeitern und Angestellten als Gefolgschaft. Die Kennzeichnung des Wesens dieser neuen Gesinnung wird gleich an den Anfang des wahrhaft grundlegenden Gesetzes gestellt: "Wesen und Zweck der Betriebsgemeinschaft. Im Betriebe arbeiten der Unternehmer als Führer des Betriebes, die Angestellten und Arbeiter als Gefolgschaft gemeinsam zur Förderung der Betriebszwecke und zum gemeinen Nutzen von Volk und Staat!' Mit einem fundamentalen Satze ist der Klassenkampfgedanke abgetan, denn dort, wo Führer und Gefolgschaft gemeinsam zur Förderung der Betriebszwed-.e arbeiten, können keine grundsätzlichen Gegensätze zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehen. Gleichzeitig aber wird der Betrieb Volk und Staat, denen er zu gemeinern Nutzen zu dienen hat, verpflichtet. Der Gedanke der Verbundenheit zwischen Führer und Gefolgschaft findet in der Forderung an den Führer des Betriebes, für das Wohl der Gefolgschaft Sorge zu tragen, wofür die Gefolgschaft ihm "die in der Betriebsgemeinschaft begründete Treue zu halten" habe, Ausdruck. Auf der Grundlage dieser Verbundenheit war es möglich, den nationalsozialistischen eührergrundsatz auch auf das Arbeitsleben anzuwenden.

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So einfach die in den ersten Paragraphen des Arbeitsordnungsgesetzes aufgestellten ethischen Forderungen sich lesen, so schwer war ihre Verwirkliißung. Man darf nicht vergessen, daß die Unternehmer, aufgewachsen in einer liberalistischen Ära, leicht verleitet waren, im Führerprinzip ihren alten "Herr-im-Hause-Standpunkt" wieder fröhliche Urständ feiern zu lassen, während ebenso die Gefolgschaft sich nicht so ohne weiteres von den jedankengängen des Klassenkampfes, wenn auch nicht in übelwollender Form, so doch in Gedankengewohnheit und unterbewußten Reaktionen, trennen wollte. Ohne. die umfassende Erziehungsund Betreuungsarbe; der Deutschen Arbeitsfront hätten sich die ethischen Forderungen keineswegs so grundlegend durchsetzen können, wie sie es nun tatsächlich getan haben. Bei den Betrieben mit in der Regel mindestens zwanzig Beschäftigten treten dem Führer des Betriebes aus der Gefolgschaft Vertrauensmänner beratend zur Seite, die mit dem Betriebsführer zusammen und unter seiner Leitung den Vertrauensrat des Betriebes bilden. Seine Pflicht ist es, "das gegenseitige Vertrauen innerhalb der Betriebsgemeinschaft zu vertiefen" und dadurch zu ihrer Verlebendigung beizutragen. Alle anfallenden Differenzen müssen ihren Austrag vor dem Vertrauensrat finden, der das erste Glied der sozialen Selbstverantwortung und ein Garant des sozialen Friedens zu sein hat. Im Gesetze werden die Aufgaben des Vertrauensrates folgendermaßen festgelegt: "Der Vertrauensrat hat die Aufgabe, alle Maßnahmen zu beraten, die der Verbesserung der Arbeitsleistung) der Gestaltung und Durchführung der allgemeinen Arbeitsbedingungen, insbesondere der Betriebsordnung, der Durchführung und Verbesserung des Betriebsschutzes, der Stärkung der Verbundenheit aller BetriebsangAörigen untereinander und mit dem Betriebe und dem Wohle aller. Glieder der Gemeinschaft dienen. Er hat ferner auf eine Beilegung aller Streitigkeiten innerhalb der Betriebsgemeinschaft hinzuwirken. Er ist vor der Festsetzung von Bußen auf Grund der Betriebsordnung zu hören." Der Vertrauensrat setzt sich zusammen aus dem Führer des Betriebes als Leiter und einer Anzahl von Vertrauensmännern, deren Zahl je nach Größe des Betriebes zwischen zwei und zehn schwankt. Von einem Vertrauensratsmitglied wird verlangt, daß es sich durch vorbildliche menschliche Eigenschaften auszeichne. Die Mehrheit des Vertrauensrates kann gegen Ent-scheidungen des Betriebsführers über die Gestaltung der einzelnen Arbeitsbedingungen, insbesondere der Betriebsordnung, den Reichstreuhinder der Arbeit unverzüglich schriftlich anrufen, wenn die Entscheidungen mit den wirtschaftlichen oder sozialenVerhältnissen des Betriebes nicht vereinbar erscheinen. Die Kündigung des Dienstverhältnisses eines Vertrauensmannes ist unzulässig, es sei denn, daß sie infolge Stillegung des Betriebes oder einer Betriebsabteilung oder aus einem Grund erforderlich wird, der zur Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt. Das Amt eines Vertrauensmannes erlischt, abgesehen von der freiwilligen Amtsniederlegung, lediglich mit dein Ausscheiden aus dein Betriebe. Der Reichstreuhänder der Arbeit kann einen Vertrauensmann wegen sachlicher oder persönlicher Ungeeignetheit abberufen. Der Vertrauensrat der neuen deutschen Sozialordnung unterscheidet sich von dem früheren Betriebsrat grundsätzlich durch seine Ausrichtung auf die Idee der Betriebsgemeinschaft. Während der Betriebsrat des alten Rechts die Aufgabe hatte, "die besonderen Interessen der Arbeitnehmer dein Arbeitgeber gegenüber" zu vertreten, schließt der Vertrauensrat des AOG. bewußt die Kluft, die durch die frühere arbeitsrechtliche Gesetzgebung zwischen Betriebsführer und Gefolgschaft klaffte. Aus einem Organ des Klassenkampfes ist die Betriebsvertretung heute zu einem Organ der sozialen Gemeinschaft geworden. Die Mitglieder des Vertrauensrates müssen im übrigen den Mitgliedern der Deutschen Arbeitsfront entnommen sein, wodurch die enge Zusammenarbeit mit dieser Organisation alter schaffenden Deutschen hergestellt wird. In jedem Betrieb mit mehr als 20 Beschäftigten muß durch den Betriebsführer eine Betriebsordnung erlassen werden, die für die Betriebsangehörig en rechtsverbindlich ist. Sie nimmt im AOG. die erste Stelle vor der Tarifordnung ein, wodurch das Führerprinzip erneut unterstrichen, besonders aber der Grundsatz der sozialen Selbstveranwortung hervorgehoben und das Schwergewicht der Arbeitsordnunig unmittelbar in den Betrieb verlegt wird. Allerdings wird die Aufsetzung dieser Betriebsordnungen vom Reichstretihänder der Arbeit überwacht, und er hat auch das Recht, Richtlinien für die Betriebsordnungen auszugeben, die die Erstellung dieser Arbeitsbedingungen maßgebend beeinflussen. Obgleich der Vorrang der einzelbetrieblichen Regelung im AOG. ausdrücklich festgelegt ist, wird aber keineswegs auf eine überbetriebliche Ordnung der Arbeitsbedingungen verzichtet. Die Reichstreuhänder der Arbeit sind befugt, für eine Gruppe von Betrieben Tarifordnungen zu erlassen, die rechts verb in dlich sind und den Vorrang vor den Betriebsordnungen haben. Eine für einen Betrieb Gültigkeit habende Tarifordnung kann niemals durch die Betriebsordnung verschlechtert werden, wohl aber können in den Betriebsordnungen Verbesserungen der Tarifordnungen durch zusätzliche Leistungen an die Gefolgschaft erfolgen. Die Reichstreuhänder der Arbeit haben in den Jahren selit 1933 eine gewaltige Tarifarbeit geleistet und für sämtliche Berufszweige sind Tarifordnungen festgelegt, die hinsichtlich der Arbeitsbedingungen wesentliche Verbesserungen gegen früher aufzuweisen haben. Erhöhte Mehrarbeitszuschläge, Nachtschicht-, Feiertags- und Schwerarbeitzuschläge sind in den verschiedensten

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Tarifordnungen verankert, in vielen Fällen auch Frauenzulagen, Kinderzulagen, Krankenlohn und Sterbegeld. Namentlich die Zahlung von Krankenlohn finden wir häufig. Allgemein zeigt sich das Bestreben nach dem Leistungslohn im Sinne des § 29 des AOG., in dem es heißt: "Soweit in der Betriebsordnung der Arbeitsentgelt für Arbeiter und Angestellte festgesetzt wird, sind Mindestsätze mit der Maßgabe aufzunehmen, daß für die seinen Leistungen entsprechende Vergütung des einzelnen Betriebsangehörigen Raum bleibt. Auch im übrigen ist auf die Möglichkeit-einer angemessenen Belohnung besonderer Leistungen Bedacht zu nehmen." In weit über 7000 Fällen haben die Reichstreuhänder der Arbeit Tarifordnungen erlassen und dadurch in Deutschland eine einzig dastehende Tarifsicherheit erzeugt. Wenn auch die Löhne zumeist gleich geblieben sind, so ist durch erhöhte Leistung und verbesserte Arbeitsbedingungen, vor allem durch die gesetzlich erwirkte Tarifgebundenheit aller Betriebe, eine weitgehende Erhöhung des Lohnniveaus erzielt worden, wozu noch der Wegfall der Arbeitsunsicherheit durch einen gesetzlich geschützten Arbeitsplatz und die Überwindung der Arbeitslosigkeit hinzukommt. Zur überwachung der mit dem AOG. zusammenhängenden Funktionen sind die Reichstreuhänder der Arbeit berufen. Sie werden für größere eirtschaftsbezirke, deren Abgrenzung die zuständigen Reichsminister bestimmen, bestellt. Sie sind Reichsbeamte.und unterstehen dem, Reichsarbeitsminister. Die Reichstreuhänder der Arbeit haben für die Erhaltung des Arbeitsfriedens zu sorgen und die'praktische Durchführung der Grundgedanken des AOG. zu fördern. Zu diesem Zweck haben sie für das ihnen unterstellte Wirtschaftsgebiet über das Zustandekommen und die Geschäftsführung der Vertrauensräte in den Betrieben zu wachen und in betrieblichen Streitfällen zu entscheiden. Die Reichstreuhänder können, wie bereits -erwähnt, Richtlinien für den. Inhalt der Betriebsordnungen erlassen und Tarifordnungen erstellen. Ferner wirken sie bei der Durchführung der sozialen Ehrengerichtsbarkeit mit und unterrichten die Reichssregierung ständig über die sozialpolitische Entwicklung. Weitere Aufgaben können dem Reichstreuhänder der Arbeit in besonderen Fällen vom Reichsarbeits- oder Reichswirtschaftsministerium übertragen werden, Der Reichstreuhänder der Arbeit kann den ihm übertragenen Arbeiten nur dann voll gerecht werden, wenn er in engster Fühlungnahme mit den schaffenden Menschen steht. Das Gesetz hat ihm daher "Sachverständige" zur Seite gestellt, die sich durch einen feierlichen Eid verpflichten müssen, "daß sie nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch das Amt eines Sachverständigen ausüben, keine Sonderinteressen verfolgen und nur dem Wohle der Volksgemeinschaft dienen werden". Die Sachverständigen werden aus geeigneten Persönlichkeiten des betreffenden Wirtschaftsbezirkes berufen, wobei drei Viertel aus Vörschlagslisten der Deutschen Arbeitsfront, zu entnehmen sind. In Einzelfällen, besonders bei Erlaß von Tarifordnungen, können Sachverständigenausschüsse einberufen werden. Zum Erlaß von Tarifordnungen, die wesentlich über einen einzelnen Wirtschaftsbezirk herausragen, kann der Reichsarbieitsminister Sondertreuhänder ernennen. Der Reichstreuhänder der Arbeit ist jedoch keineswegs als Lehrmeister der Wirtschaft gedacht. Der NationaIsozialismus will gerade auch im Wirtschaftsleben den Wert der Persönlichkeit und die Einzelleistungen in den Vordergrund. rücken und die durch die Verantwortung vor der Gemeinschäft in ihre zwedunäßigen Schranken gewiesenen Kräfte der freien Wirtschaft sich so weit wie irgend möglich entfalten lassen. Deshalb darf er sich nicht selbst wirtschaftlich betätigen, über das notwendige Maß hinaus die Wirtschaft reglementieren oder , die Entscheidungsfreiheit der wirtschaftenden Menschen einschränken. Eine Sozialpolitik, die an die Stelle gesunder Selbstverwaltung den Polizisten setzen würde, entspräche nicht dem Willen des neuen Reiches. Der Reichstreuhänder der Arbeit ist vor allem als der staatlich eingesetzte Ordnungsfaktor anzusehen, der die Gestaltung der sozialen Verhältnisse in gewisse Bahnen lenkt. Der erziehende Faktor und der die Entwicklung immer aufs neue befruchtende Motor ist die Deutsche Arbeitsfront, die dafür zu sorgen hat, daß die nationalsozialistische Weltanschauung in den Betrieben sich so sehr durchsetzt, daß die Verbundenheit und Selbstverantwortung der Betriebsangehörigen immer stärker wird. je mehr sich diese Erziehungsaufgabe durchsetzt, um so mehr wird der Reichstreuhänder nur noch ein gewisses Aufsichtsorgan sein, der lediglich noch bei ganz groben Verstößen einzugreifen hat. Als Grundpfeiler der neuen deutschen Sozialordnung ist die grundsätzliche Haltung zur Arbeit angesehen worden, und so entstand der Begriff "Ehre der Arbeit«'. Diese Arbeitsehre stellt daher das AOG. unter den Schutz einer besonderen Gerichtsbarkeit, der "Sozialen Ehrengerichte". Kein Staat der Welt kennt bisher eine ähnliche Regelung, die das Zusammenleben von Unternehmern und Betriebsangehörigen unter dem Begriff der sozialen Ehre sichert. Dr. Ley hat dies einmal so formuliert: "Der Begriff der sozialen Ehre steht im Mittelpunkt des nationalsozialistischen Denkens, gibt jedem einzelnen das frühe Bewußtsein, als gleichwertiges Glied mitzuarbeiten am Aufbau der Nation und reißt alte Schranken nieder, die bisher die Bewertung nach Geld und Gut im deutschen Volke aufrichteten. Dieser Begriff der sozialen Ehre, der inneren Anständigkeit, bildet das Fundament des neuen Gesetzes, das die Vollendung bringen wird der Heimkehr des deutschen Arbeiters in die Nation, die endgültige Verwirklichung der Volksgemeinschaft und die unlösliche Zusammenschweißung aller Deutschen zu einem untrennbaren Volk." Wer handelt nun "sozial ehrenhaft"? Sozial ehrenhaft handelt, wer die ihm je nach seiner Stellung innerhalb der Betriebsgerneinschaft obliegenden Pflichten gewissenhaft erfüllt und sich durch sein Verhalten der Achtung würdig

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erweist, die sich aus seiner Stellung ergibt, wer im steten Bewußtsein seiner Verantwortung sich dem Dienste des Betriebes widmet und dem gemeinsamen Wohle unterordnet. Das Gesetz bedroht, in der Erwägung, daß die in der Wirtschaft tätigen Menschen zu einem vertieften Gefühl der sozialen Ehre erst erzogen werden müssen, zunächst nur gröbliche Verstöße mit Ehrenstrafen. Der Gesetzgeber hat nur vier Tatbestände für die Verletzung der sozialen Ehre ausdrüdklich bezeichnet, und zwar liegen Verletzungen der sozialen Ehre vor, wenn 1. Führer des Betriebes unter Mißbrauch ihrer Machtstellung im Betriebe böswillig die Arbeitskraft der Gefolgschaft ausnutzen oder ihre Ehre kränken; 2. Angehörige der Gefolgschaft den Arbeitsfrieden im Betriebe durch böswillige Verhetzung der Gefolgschaft gefährden, besonders wenn . sie sich als Vertrauensmänner bewußt unzulässige Eingriffe in die Betriebsgemeinschaft anmaßen oder den Gemeinschaftsgeist innerhalb der Betriebsgemeinschaft fortgesetzt böswillig stören; 3. Angehörige der Betriebsgemeinschaft wiederholt leichtfertig unbegründete Beschwerden oder Anträge an den Reichstreuhänder der Arbeit richten oder seinen schriftlichen Anordnungen hartnäckig zuwiderhandeln; 4. Mitglieder des Vertrauensrates vertrauliche Angaben, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die ihnen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben bekanntgeworden sind, unbefugt weitergeben. Die ehrengerichtlichen Strafen sind Warnung, Verweis, Ordnungsstrafe in Geld bis zu 10 000 Reichsmark, Aberkennung der Befähigung, Führer des Betriebes zu sein oder das Amt eines Vertrauensmannes auszuüben, und Entfernung vorn bisherigen Arbeitsplatz, wobei eine von der gesetzlichen oder vereinbarten Kündigungsfrist abweichende Frist vorgeschrieben werden kann. Für jeden Reichstreuhinderbezirk ist ein soziales Ehrengericht gebildet worden, das aus einem Berufsrichter als Vorsitzenden und je einem Führer eines Betriebes und einen, Vertrauensmann als Beisitzer besteht. Die Erhebung der Anklage erfolgt durch den Reichstreuhänder der Arbeit, der auch in der Hauptverhandlung die Anklage vertritt. Die Vollstreckung der Strafe erfolgt gleichfalls durch ihn, insbesondere hat er die Durchührung des Urteils zu überwachen, des auf Aberkennung der befähigung, Führer des Betriebes oder Vertrauensmann zu sein oder auf Entfernung vorn bisherigen Arbeitsplatz lautet. Prüft man die bisher ergangenen Entscheidungen der Sozialen Ehrengerichte auf ihre Tatbestände hin, so stellt man fest, daß die Fälle, in denen Betriebsführer die Arbeitskraft ihrer Gefolgschaft ausgenutzt oder in ihrer Ehre gekränkt haben, weitaus in der überzahl sind. Böswillige Verrhetzungen durch BetriebsangehÖrige sind dagegen verhältnismäßig selten. Die Schwere der ehrengerichtlichen Strafen geht über alles, was bisher in einem anderen Lande zum Schutze der sozialen Ordnung bisher geschehen ist, weit hinaus. Die Arbeitschre ist also in höchstem Grade geschützt. Eine weitere Folgerung aus dem vom Gesetz geforderten Treueverhältnis zwischen Betriebsführer und Gefolgschaft stellt der gegenüber früher wesentlich erweiterte Kündigungsschutz dar. Der Gefolgschaftsangehörige, der mindestens ein Jahr lang dem Betriebe angehört, soll gegen Entlassungen, die ohne zwingenden Grund erfolgen, möglichst geschützt werden. Er hat daher die Möglichkeit, falls er seine Kündigung für unbillig hält und nicht durch die Verhältnisse des Betriebes bedingt empfindet, beim Arbeitsgericht mit dem Antrag auf Widerruf der Kündigung zu klagen. Erkennt das Gericht auf Widerruf der Kündigung und lehnt der Unternehmer den Widerruf ab, dann hat dieser dem Gekündigten eine Entschädigung zu zahlen. Diese Entschädigung darf in der Regel sechs Zwölftel des letzten Jahresarbeitsverdienstes nicht übersteigen. Ist die Kündigung "offensichtlich willkürlich oder aus nichtigen Gründen unter Mißbrauch der Machtstellung im Betriebe erfolgt", so kann das Gericht jedoch eine Entschädigung bis zur vollen Höhe des letzten Jahresarbeitsverdienstes festsetzen. Verstärkt wird der Schutz vor unbilligen Entlassungen durch die Befugnis des Reichstreuhänders, bei der Entlassung einer größeren Anzahl von Betriebsangehörigen deren Wirksamkeit bis auf zwei Monate hinauszuschieben. Plötzliche Erschütterungen des Arbeitsmarktes durch Massenentlassungen sollen 'vermieden oder zumindest abgedämpft werden. Diese Regelungen sind in der Zwischenzeit in Deutschland deswegen überholt, weil nach der Überwindung der Arbeitslosigkeit praktisch ein Arbeitermangel besteht und daher Masse.nentlassungen nicht mehr stattfinden. Aber diese Entlassungsvorschriften zeigen deutlich den Willen des Gesetzgebers zur stärkeren Betriebsverbundenheit zwischen Betriebsführer und Gefolgschaftsmitgliedern. Das Schicksal von Arbeitern und Angestellten soll kein rein ökonomisches Rechenexempel mehr sein, sondern der Betriebsführer soll bei seinen Dispositionen weitgehend auf seine Gefolgschaft, mit der er sich verbunden fühlt, Rücksicht nehmen. Einen besonderen Kündigungsschutz gewährt das AOG. schließlich noch den Mitgliedern des Vertrauensrates. jede Kündigung eines Dienstverhältnisses eines Vertrauensratsmitgliedes ist nichtig, es sei denn, daß sie infolge einer Stillegung erforderlich ist oder aus einem zur fristlosen Entlassung berechtigenden Grunde erfolgt. Das Recht zur Abberufung eines Vertrauensmannes wegen sachlicher oder persönlicher Unge-eignetheit bleibt hierdurch unberührt. Auch erlischt das Amt eines Vertrauensmannes, wenn das Soziale Ehrengericht gegen ihn auf eine der vorgesehenen Strafen erkennt.

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Mit dem Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit wurde die Grundlage für eine neue soziale Ordnung geschaffen, aber seine Paragraphen allein konnten nicht das verwirklichen, was dem Gesetzgeber vorschwebte. Aus freier Selbstverantwortung heraus sollten die deutschen schaffenden Menschen ihre Geschicke gestalten und in dein ihnen gesteckten Rahmen, der große Voraussetzungen schuf, ihren Sozialstaat verwirklichen. Leistungskainpf der deutschen Betriebe Der Verwirklichung der nationalsozial-Istischen Acbeitsordnurg in den Betrieben, der Schaffung der wahren Betriebsgemeinschaft, der Durchführung der sozialistischen Parolen der Deutschen Arbeitsfront und der eigenschöpferischen Soziallleistungen der Betriebsführer dient der von der DAF. durchgeführte "Leistungskampf der deutschen Betriebe", Dr. Ley sagte von ihm einmal mit Recht: "Der Leistungskampf der deutschen Betriebe ist so gewaltig und eininalig in der Sozialgeschicbte aller Völker, daß wir selbst heute erst die Auswirkungen auf sozialpolitischem und vvirtschafftichem Gebiet nur ahnen können. Indessen läßt sich an den bis jetzt erreichten Erfolgen schon ermessen, daß die wirtschaftlitle Potenz unseres Volkes noch nie dagewesene Ausmaße erreichen und daß trotz dieser gewaltigen Produktionssteigerung jede Ausbeutung menschlicher Arbeitskraft verrnieden wird!" Der "Leistungskampf der deutschen Betriebe" wurde unmittelbar veranlaßt durch eine Verfügung de Führers vom 29. August 1936, in der er die Auszeichnung "Nationalsozialistischer Musterbetrieb" und die "Goldene Fahne" stiftete. Die Verfügung heißt im Wortlaut: "Betrieben, in denen der Gedanke der nationalsozialistischen Betriebsgemeinschaft im Sinne des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit und im Geiste der Deutschen Arbeitsfront vom Führer des Betriebes und seiner Gefolgschaft auf das vollkommenste verwirklicht ist, kann die Auszeichnung "Nationalsozialistischer Musterbetrieb" verliehen werden. Die Auszeichnung erfolgt durch mich oder eine von mir beauftragte Stelle. der Deutschen Arbeitsfront. Die Verleihung der Auszeichnung erfolgt auf die Dauer eines Jahres, sie7 kann wiederholt erfolgen. Die Auszeichnung wird zurückgenommen, wenn die Voraussetzungen für diese Verleihung nicht mehr gegeben sind. Die Verleihung erfolgt am Nationalfeiertag des Deutschen Volkes und geschieht durch Aushändigung einer Urkunde an den Führer des Betriebes. Die Verleihungsurkunde hat die Gründe anzugeben, die für die Verleihung maßgebend sind. Ein Betrieb, dem die Auszeichnung "Nationalsozialistischer Musterbetrieb" verliehen ist, ist berechtigt, die Flagge der Deutschen Arbeitsfront mit goldenem Rade und goldenen Fransen zu führen. Die Verfügung tritt sofort in Kraft. München, 29. August 1936 gez. Adolf Hitler." Dieses Stiftungsdokument des Führers beweist eindeutig, daß die sozialpolitischen Belange bei der Auszeichnung der Musterbetriebe und daher innerhalb des gesamten Leistungskampfes ausschlaggebend sind. Der Leistungskampf ist ein Wettkampf der Betriebe untereinander in bezug auf ihre sozialpolitischen Leistungen. Mit Leistungssteigerung hat er nur insofern etwas zu tun, weil gute sozialpolitische Maßnahmen eine Leistungssteigerung herbeiführen müssen. Um den Ausleseprozeß im weitesten Rahmen tätig werden zu lassen, war man darauf bedacht, recht viele Betriebe in den "Leistungskampf" hereinzubekommen. Unter der Parole "Wir maschieren mit" wurde grundsätzlich jeder zur Beteiligung aufgenommen. Schon allein der gute Wille wurde bewertet, mit der Schlußthese: "In diesem Kampfe gibt es keine Verlierer, sondern nur Mitmarschierer für den deutschen Sozialismus!" Der Wettkampfgedanke auf das Arbeitsleben übertragen, hatte sich schon beim Reichsberufswettkampf ausgezeichnet bewährt, im "Leistungskampf" war auf anderer Ebene mit ähnlichen Resultaten zu rechnen. Schon im ersten Jahr war die Zahl der angemeldeten Betriebe außerordentlich groß. Dabei war die Auszeichnung "Nationalsozialistischer Müsterbetrieb" nicht leicht zu haben, und die "Goldene Fahne" wurde keineswegs verschenkt. Nur knappe dreihundert Betriebe konnten sie trotz der großen Beteiligung bis heute erwerben. Es sind demnach außerordentlich hohe Bewertungsgrundsätze, die an solche deutsche Musterbetriebe gestellt werden. Der wesentlichste Erfolg dieser sozialpolitischen Aktion ist noch nicht einmal im Endprodukt "Nationalsoziialistischer Musterbetritb" zu sehen, sondern in der Tatsache, daß sich Tausende von Betrieben anstrengen müssen, ein solcher Musterbetrieb zu werden. In Zehntausenden von Betrieben werden soziale Anstrengunigein gemacht, die ihren Wert sc ' hon in sich selbst tragen. Um nun den Willen zur Leistung nicht erlahmen zu lassen, sind eine Reihe von, Zwischenauszeichnungen geschaffen worden, so für die Gaue das sogenannte "Gaudiplom für hervorragende Leistungen" und Leistungsabz.eichen für besondere Sachgebiete: "Vorbildliche Berufserziehung "Vorbildliche Sorge um die Volksgesundheit", "Vorbildliche Heimstätten und Wohnungen", "Vorbildliche Förderung von Kraft durch Freude" und "Vorbildlicher Kleinbetrieb".

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Ein Blick über diese Leistungsgebiete ergibt gleichzeitig ein Bild über die hohen Anforderungen, die im einzelnen an einen vorbildlichen Betrieb gestellt werden. Er muß für den Nachwuch eine vorbildliche Berufserziehungsstätte abgeben, die ihn in seinem Fach zur höchst erreichbaren Meisterschaft ausbildet. Die Erziehung soll keine einseitige sein, sondern den ganzen Menschen erfassen. Jeder Mißbrauch im Lehrlingswesen wird abgestellt. Die Lehrlinge werden nicht ausgenutzt, sondern machen eine tüchtige Berufserzichung durch. Die praktische Berufsarbeit wird durch theoretische Ausbildung gefördert. Lehrwerkstätten werden zur Verfügung gestellt und vorbildlich eingerichtet. Erziehungsbeihilfen, Urlaub, Taschengeld wird gewährt, kein Lehrgeld und Beköstigungsgeld mehr erhoben. Nach Beendigung der Lehrzeit werden die Lehrlinge im Betriebe weiterbeschäftigt. Bei der Arbeit in gesrblossenen Räumen herrscht vorbildliche Ordnung und Sauberkeit, Beleuchtung, Heizung und Entlüftung sind einwandfrei. Die vorbildliche Sorge um die Volksgesundheit sieht folgendes vor-. Durch einen bestätigten Betriebsarzt werden die Betriebe laufend betreut. Alle gesundheitsgefährdenden. Einrichtungen werden abgestellt. Für die erste Hilfeleistung werden zweckmäßige Einrichtungen getroffen. Alle Einrichtungen, die geeignet sind, die Gefolgschaftsmitglieder gesünder, freudiger und arbeitsfähiger zu machen, werden gefördert. Bei Krankheit werden die Gefolgschaftsmitglieder über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus durch Weiterzahlung des Lohnes unterstützt oder es wird ihnen während ihrer Krankheit die Differenz zwischen Lohn und Krankengeld ausgezahlt. In Krankheitsfällen wird über den gesetzlichen Urlaub hinaus Erholungsurlaub gewährt. Sportplätze, 10bungsräume für Leibesübungen und Schwimmanlagen werden geschaffen. In den Betrieben werden Kantinen errichtet, die ein warmes Essen verabreichen. Vorbildliche Betriebe gewähren über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus zusätzliche Altershilfe und Altersrente. Die Arbeitsstätten sind in jeder Weise vorbildlich gestaltet, Sauberkeit und Ordnung herrscht, gutes Licht erhellt den Arbeitsplatz. Besonders gefahrvolle Arbeitsweisen werden nach Möglichkeit ausgeschaltet, Schutzmittel werden eingeführt. Hygienisch einwandfreie und auch ästhetisch schöne Wasch- und Baderäume, Aufenthaltsräume und Toilettenanlagen sind vorhanden. Im Rahmen des Leistungsbereiches "Vorbildliche Heimstätten und Wohnungen" werden alle Maßnahmen zur Schaffung gesunden, schönen und zweckmäßigen Wohnraumes für Gefolgschaftsmitglieder anerkannt. Die Leistung des Betriebs kann bestehen im Bau von werkseigenen Wohnungen oder in einer Finanzierungsbeihilfe zum Wohnungsbau, er kann aber auch Baugrund und Baumaterialien zur Verfügung stellen oder mit Barzuschüssen und Darlehen helfen. Auch beratende Tätigkeit im Siedlungswesen ist anzuerkennen. Die "Vorbildliche Förderung von Kraft durch Freude" wirkt sich im Betriebe zunächst unter dem Begriff "Schönheit der Arbeit" aus. Fast die Hälfte seines Lebens verbringt der Schaffende am Arbeitsplatz, der Betrieb ist seine zweite Heimat geworden. Sie darf nicht schmutzig, abstoßend und freudlos sein. Wirklicher Gemeinschaftsgeist kann nur in schönen und gesunden Arbeitsräumen erwachsen. Die "Schönheit des Betriebes" und die "Schönheit des Arbeitsplatzes" werden daher in einem vorbildlichen Betriebe zu beachten sein. Nach Feierabend besuchen die Betriebsgemeinschaften gemeinsam Theateraufführungen, Konzerte und Ausstellungen, wobei der Betrieb die Kosten übernimmt. Singgemeinschaften werden gebildet, Laiengruppen finden sich zu Musik, Spiel und Tanz. Im übrigen werden alle Einrichtungen der NS.-Gemeinschaft "Kraft durch Freude" im Betriebe weitgehendst gefördert. Das Leistungsabzeichen "Vorbildlicher Kleinbetrieb" ist gestiftet worden, weil nicht nur der finanziell stärkere Betrieb, sondern auch der finanziell schwächere jeden geeigneten Weg zur Förderung der Gemeinschaft gehen soll. ierbei kommt klar zum Ausdnick, daß es keineswegs auf große Geldmittel, sondern viel mehr auf den Geist und die Einstellung der Betriebsführung ankommt. Der Oberblick über die Beurteilungsrichtlinien läßt erkeamen, daß es sich hier um ein praktisches Sozialprogramm handelt, das sich in den kleinsten Einheiten draußen an der Front der Arbeit durch Zusammenwirken von Betriebsführer und Gefolgschaft erfüllen soll. Daß es sich hier nicht um utopische Forderungen, sondern um praktische und erfüllbare Zielsetzungen handelt, hat die betriebliche Arbeit der letzten Jahre in Deutschland gezeigt. Schon als am 1. Mai 1937 der erste Leistungskampf der Betriebe verkündet wurde, zeigte die freiwillige Meldung von 84 000 Betrieben , daß der Gedanke des nationalsozialistischen Musterbetriebes auf fruchtbaren Boden gefallen war. Die hohe Zahl von Anmeldungen, die sich bereit erklärten, dem hohen Ideal eines solchen Musterbetriebes entgegenzuleben, bedeutete eine ungeheure Aktivierung der Betriebsgemeinschaften, einen Vormarsch des sozialen Gedankens auf der ganzen Linie. Wenn jeder dieser ersten 84 000 Betriebe eine auch nur kleine Sozialleistung zusätzlich durchgeführt hat. dann bedeutet dies, daß sich der soziale Gedanke vierundachtzigtausendmal auswirkte und nicht nur etwa in einem einzigen Spitzenmusterbetrieb. Die Beteiligung an der sozialistischen Arbeit steigerte sich aber von Jahr zu Jahr. Am zweiten Leistungskampf nahmen bereits 164 000 Betriebe teil, während im dritten Leistungskampfjahr -mitten im Kriege - die ge wialtige Zahl von 272 763 Betrieben erreicht wurde. Heute führen insgesamt 297 Betriebe die "Goldene Fahne", 2923 Betriebe erhielten die von Dr. Ley gestifteten Leistungsabzeichen und 5434 Betriebe wurden von den Gauleitern mit dem "Gaudiplom für hervorragende Leistungen" ausgezeichnet.

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Dahinter stehen die Anstrengungen von 272 763 Betrieben. Das hier auf sozialem Gebiet Geleistete läßt sich mit Zahlen nicht ermessen. Eine in der letzten Vorkriegszählung durchgeführte Untersuchung, die sich aber lediglich auf das Ergebnis aus 50 000 Leistungskampfbetrieben stützt, konnte neben vielen anderen auch folgende Zahlen nennen: Im Zuge der Berufserzichung wurden 4850 Lehrwerkstätten und 1181 Werkschulen errichtet. In 3809 Betrieben wurden fleißige und besttalentierte Lehrlinge durch eine ihrem Leistungsgrad entsprechende Verkürzung der Lehrzeit frühzeitiger in den Produktionsprozeß als vollbezahlte Kräfte eingegliedert. In 1121 Umschulungswerkstätten wurden geeignete Menschen zu vollwertigen Fachkräften umgebildet. 14 000 Leistungskampf-Betriebe förderten zusammen 70 000 Begabte dadurch, daß sie ihnen Stipendien gewährten oder durch andere Maßnahmen ihre berufliche Fortbildung und ihren Aufstieg sicherten. Innerhalb des Leistungskampfes wurden 25oo Betriebsärzte neu eingestellt und Gesundheitsschutzmaßnahmen eingeleitet, die, in 4752. Betrieben durcbgeführt, sich auf insgesamt 600 000Schaffende erstreckten- 3390 neu erstellte Sanitätsräume, mit vorbildlichen sanitären Apparaten ausgestattet und 25 800 neuberufene Betriebssanitäter und -schwestern sind im ständigen Dienst der Betriebsärzte, 4186 neue Gesundheitstrupps kamen zum Einsatz, 4 5 59 neuerrichtete Betriebssportgemeinschaften wurden angemeldet, 1250 neue betriebseigene Sportplätze stehen zur Verfügung und 1250 neuberufene Betriebssportlehrer überwachen das Sportleben der Betriebe. 2970 Betriebe schufen durch tägliche Sonderzug- und Omnibusfahrten oder auch durch Schaffung von Radfahrwegen Erleichterungen und Verkürzungen der AnmarschWege. Wie wichtig solche Maßnahmen sind, beleuchtet die Meldung eines einzigen Gaues, der nachwein, daß einige Betriebe, die hier vorbildlich wirkten, im Arbeitsjahr insgesamt 295 937 Arbeitsstunden einsparten. 2276 neue Werkskantinen wurden errichtet, in 7460 Betrieben warmes Essen verabreicht und 25 190 geeignete Essenwirmeeinrichtungen geschaffen. Für alle Einrichtungen, die sich unter dem Begriff "Schönheit der Arbeit" zusammenfassen lassen, wurde im Berichtsjahr lediglich von der Stichzahl der Betriebe insgesamt die Summe von 227 Millionen Reichsmark ausgegeben. 33 633 betriebliche Aktionen zur Schaffung gesundheitsdienlicher Arbeitsplätze wurden durchgeführt. 9543 neue KdF.-Kassen wurden geschaffen, das System der KdF.-Reisemarken in 4400 Betrieben neu eingeführt. In 27 610 Betrieben wurden durchgeführt, gewährt und bezahlt eine solche umfassende Zahl von KdF.-Reisen, daß hiervon 643 800 Gefolgschaftsmitglieder betroffen wurden. Wie sich die fortschrittliche Sozialpolitik der Leistungskampfbetriebe auf die rechnerisch-wirtschaftliche Seite des Unternehmens auswirkt, mögen folgende, wahllos herausgegriffene Zahlen beweisen: Ein Betrieb erzeugte im Jahre 1937 100 kg Zellwolle in 14,5 Stunden, im Jahre 1938 verminderte sich die Stundenzahl auf 10,9. In einem anderen Betriebe betrug die Erzeugung je Mann und Jahr 1934 = 10 000 kg, 1938 = 16 000 kg. Trotz erhöhter Lohnsumme konnte der Verkaufspreis der Fertigerzeugnisse von 55 Reichsmark auf 50 Reichsmark gesenkt werden. In einer Tuchfabrik wurden im Jahre 1939 gegenüber 1938 die Leistungen gesteigert, und zwar in der Färberei um 5 v. H., in der Spinnerei UM 20,9 v. H., in der Weberei um 14,4 v. H. und in der Appretur uni 13,7 v. H. In allen Fällen führen die Betriebsführer die gesteigerten Leistungen auf ihre Sozialpolitik im Rahmen des Leistungskampfes zurück. Die augenblicklichen Leistungsanforderungen machen noch den Einsatz der Frau in den Betrieben erforderlich. Ihre erhöhte Betreuung ist die erste Pflicht des musterhaften Betriebsführers. In dem erwähnten Berichtsjahr wurden in 5179 Betrieben die Schwangeren vor der gesetzlichen Frist beurlaubt, selbstverständlich unter voller Weiterzahlung des Lohnes, in 8115 Betrieben wurde die Differenz zwischen Wochengeld bzw. Schwangerenunterstützung und Arbeitslohn bezahlt. 223 Betriebe schufen eigene Mütterheime. Im Zuge der Frauenbetreuung ist in 972 Betrieben eine "soziale Betriebsarbeiterin" bestellt worden, die, in Frauensorgen erfahren, den weiblichen Arbeitern Ratgeberin und Helferin sein soll. 15 074 Leistungskampfbetrieb.e unterstützen Heiratswillige finanziell, 15 261 Betriebe schenkten KindQrwäsche bei der Geburt und in 7647 Betrieben werden kinderreiche Familien besorders tatkräftig unterstützt. Der Siedlungsgedanke hatte schon im ersten Leistungskampf lebhaften Widerhall gefunden: 2100 Betriebe schritten zur Tat durch den Bau von rund 29 000 Wohnungen. Durch den zur Sicherung der Reichsverteidigung notwendig gewordenen Bau des Westwalls standen für den Siedlungsbau im Jahre 1938 leider nicht genügend Arbeitskräfte zur Verfügung, trotzdem haben 1073 Betriebe 21 175 615 ReichsMark für den Bau von 24 692 Wohnungen sofort Ledingungslos zugesichert. Als späterhin für den vordringlichsten Wohnungsbau ein gewisses Materialkontingent zur Verfügung gestellt wurde, hat sich bis zum 1. März 1939 die Zahl der Wohnungseinheiten auf 57 637 erhöht, für die

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allein von den reichswichtigen Betrieben die Summe von 60 000 000 Reichsmark aufgebracht worden ist. Darüber hinaus wurden von den Betrieben etwa 29 200 eigene Wohnungen erstellt, von 7848 Betrieben wurden Mittel in Form von Hypotheken oder zinslosen Darlehen zur Verfügung gestellt. Altere Wohnungen wurden auf Anregung des Leistungskampfes in einer Zahl von 65 ooo modernisiert und gründlich renoviert. Aber auch der Kranke zählt zur Gefolgschaft und muß mitbetreut werden. In 17 000 Betrieben wurde die Überbrückung der Karenzzeit oder eine Differenzzahlung zwischen Lohn und Krankengeld gewährt. Eine zusätzliche Altersversorgung führen insgesamt 9834 Betriebe durch und 5648 Betriebe zahlen Witwen- und Waisenrenten. Diese Zahlen, die, wie bereits betont, nur aus einer Stichzahl von 5o ooo entnommen sind, während sich fast 300 000 Betriebe am Leistungskampf beteiligten, können nur ein ganz oberflächliches Bild davon geben, welche Sozialleistung hier in breitester Front geleistet wird. Der Leistungskampf wird während des Krieges, eingestellt auf die Notwendigkeiten des deutschen Abwehr- und Befreiungskampfes, aber dennoch in unverminderter Kraft weitergeführt. Seine eigentliche Entwicklung wird er als der große Befruchter des aktiven Soziallebens in den Betrieben nach Beendigung des Krieges durchmachen. "Soziale Selbstverantwortung" Der Gedanke der Sozialen Selbstverantwortung ist ein charakteristischer Wesenszug der deutschen sozialistischen Organisation. Er kommt in der Arbeit der Millionen Amtswalter der Deutschen Arbeitsfront zum Ausdruck, die ehrenamtlich für die Sicherstellung ihrer Arbeit arbeiten, sie findet einen eindeutigen Ausdruck in dem "Leistungskampf der Betriebe" mit seinen 'großartigen freiwilligen Sozialleistungen, er setzt sich durch im "Reichsberufswettkampf aller schaffenden Deutschen", bei dem sich alljährlich Millionen in ihrem beruflichen Können freiwillig messen. Am unmittelbarsten findet aber der Gedanke der Sozialen Selbstverantwortung seine Verwirklichung in jenen Organen, durch die der deutsche schaffende Mensch unmittelbar an seinem Schicksal mitarbeitet. Dr. Ley sagt: "Die Selbstverantwortung besagt, daß die Menschen ihr Schicksal selber verwalten und meistern, Unternehmer und Arbeitnehmer werden in einer Gemeinschaft zusammengebracht, in der sie ihre Aufgaben beraten. Das Volk in seiner breitesten Masse muß als Mitarbeiter mit herangezogen werden. Der Staat soll und darf nicht die Amme für jedes und alles sein, sondern er muß das Volk an seinen Sorgen teilnehmen lassen. So schaffen wir damit letzten Endes jene Körper der Selbstverantwortung, wo die Menschen ihre Dinge selber ordnen." Als die Mittel des Klassenkampfes, Streik und Aussperrung, durch- die die gegeneinanderstehenden Interessen der Unternehmer und Arbeitnehmer zum Austrag kamen, verschwunden waren, mußten an ihre Stelle Organisationen treten, die geeignet waren, den gleichlaufenden Willen von Wirtschaft und Arbeit, von Betriebsführer und Gefolgschaft zweckmäßig zu verwalten. Nachdem zuerst die große Organisation der Deutschen Arbeitsfront aufgebaut worden war, das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit die notwendigen gesetzlichen Unterlagen geschaffen hatte, auf der anderen Seite für die Unternehmer die Organisation der gewerblichen Wirtschaft gebildet war, mußte ein Status gefunden.werden, der die Verwaltung dieses Körpers übernahm, den reibungslosen Ablauf garantierte und dafür sorgte, daß ein wirkliches Zusammenarbeiten sichergestellt wurde. Diesem Zwecke diente die sogenannte Leipziger Vereinbarung vom 21. März 1935, die folgendes vorsieht: 1. Die paritätische Beteiligung von Betriebsführern und Gefolgschaftsmitgliedern an der Führung und Beratung aller Organe und Gliederungen der Deutschen Arbeitsfront. 2. Die Errichtung von Arbeitsausschüssen in den einzelnen Wirtschaftszweigen aus Betriebsführern und Gefolgschaftsmitgliedern und 3. Die Bildung eines Reichsarbeits- und Wirtschaftsrates. Diese zwischen dem Reichswirtschaftsminister, dem Reichsarbeitsminister und dem Leiter der Deutschen Arbeitsfront getroffene Vereinbarung sichert eine enge Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen der Organisationen der gewerblichen Wirtschaft und denen der DAF. Der Führer und Reichskanzler hat die "Leipziger Vereinbarung" durch einen besonderen Erlaß ausdrücklich bestitigt. Darin heißt es: "Der Nationalsozialismus hat den Klassenkampf beseitigt. An die Stelle des Klassenkampfes ist die Volksgemeinschaft getreten. Die Grundlagen der neuen sozialen Selbstverwaltung aller schaffenden Deutschen erhalten nach der Errichtung der Deutschen Arbeitsfront nach dem Erlaß des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit und nach der Organisation der gewerblichen Wirtschaft nunmehr mit der neuen Vereinbarung ihren Abschluß. Die Vereinbarung bringt kein Geschenk, sondern verpflichtet zu höchster Leistung. Sie stellt den Willen zur Gemeinschaftsarbeit an ihre Spitze. Dieser Wille muß sich bis in die untersten Organe unseres gesamten Arbeits- und

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Wirtschaftskörpers durchsetzen. Ich weiß, daß jeder deutsche Volksgenosse das Vertrauen, das ich mit diesem neuen Werke in ihn setze, erfüllen wird." Die unterste Zelle der Sozialen Selbstverwaltung ist im Betriebe der Vertrauensrat. Dieser Vertrauensfat Soll sidl keineswegs nur mit der Regelung kleiner Dinge des alltäglichen Betriebsiebens und kleiner Arbeitsdigerenzen beschäftigen, sondern sein Wesen ist in einer höheren Ausrichtung zu sehen. Der BetriebsfÜhrer und die besten Köpfe der Betriebsgemeinschaft gehen hier als die Männer der Praxis oft an die Lösung schwieriger sozialer und wirtschaftlicher Probleme heran. Aus einem solchen Gremium sind schon sehr wertvolle Vorschläge gekommen, die sich im Betriebsleben als außerordentlich fördernd und nützlich erwiesen. Das erste überbetriebliche Organ der Sozialen Selbstverantwortung ist der Arbeitsausschuß, der als Untergliederutig der verschiedenen Fachimter in einem Wirtschaftsbezirk gebildet wird und im allgemeinen aus nicht mehr als 12 bis 18 Mitgliedern besteht, die zur Hälfte Betriebsführer, zur anderen Hälfte Gefolgschaftsmitglieder sein müssen. Mindestens die Hälfte von ihnen hat den Mitgliedern der Sachverständigenausschüsse bei den Reichstreuhändern entnommen zu sein. Die Arbeitsausschüsse haben die sozialpolitische Kleinarbeit zu leisten. Die Beratungsergebnisse werden zur Auswertung weitergegeben, dies kann durch Empfehlung an die Betriebe geschehen zwecks Aufnahme der Neuerung in die Betriebsordnung oder durch Weiterleitung der Überarbeiteten Beratungsergebnisse an die Reichstreuhänder der Arbeit zur Erstellung neuer oder Abänderung bestehender Tarifordnungen oder durch Weiterleitung an die zuständigen Ministerien zum Erlaß eines Gesetzes oder zwecks Gesetzesänderung. Auf diese Weise werden durch die Arbeit der Arbeitsausschüsse die Tarifgestaltung und auch die Gesetzgebung maßgebend von der Praxis her beeinflußt. Im August des Jahres 1935 war mit dem Ausbau der Arbeitsausschüsse begonnen worden, und Anfang 1936 bestanden schon 1300 Arbeitsausschüsse, die sich bis Ende des Jahres auf 3000 Arbeitsausschüsse vermehrten, während im' Jahre 1939 einschließlich der Arbeitsausschüsse in der OstMark, Sudetenland und Danzig 4189 Arbeitsausschüsse und 201 Fachgruppenbeiräte mit insgesamt 44 389 Mitgliedern,bestanden. Schon im Jahre 1936 beschäftigten sich Arbeitsausschüsse mit den Fragen des Facharbeitermangels, der Berufsausbildung und machten positive Vorschläge zur Behebung dieser Mängel. Auch auf -dem Gebiete des Arbeitsverhältnisses wurden mannigfache Fragen aufgeworfen: Bestimmungen über Urlaub, Arbeitszeit, Lohnzahlungstermine, Kündigung und Entlassung, Arbeitsschutz usw. Aus Hunderten von Beispielen, wie die Ergebnisse der Arbeitsausschüsse sich unmittelbar auf die Praxis auswirken, greifen wir ein einziges heraus: Auf einer Arbeitsausschußsitzung Steinkohlenbergbau, Essen, an der namhafte Vertreter des Kaiser-WilhelmInstituts und des zuständigen Oberbergamts teilnahmen, wurde die Gestaltung der Waschkaue nach dem Prinzip der Dreiteilung, verbunden mit dem Bau einer Bestrahlungsanlage, beraten. Der Erfolg war, daß bei den Kruppwerken in Essen eine Bestrahlungsanlage als Gemeinschaftsarbeit des Bergbaues versuchsweise errichtet wurde. Dem schlossen sich damals bereits an die Bergwerksgesellschaft Hoesch, Köln, Neuessen, mit einer Bauplanung in Höhe von 750 000 Reichsmark. Der Gesamtwert aller Verbesserungen, die auf Grund dieser einen Sitzung des Arbeitsausschusses Steinkohlenbergbau eingetreten sind, beziffert sich auf einige Millionen Reichsmark. Zumeist läßt sich der nominelle Geldwert solcher Ergebnisse überhaupt nicht errechnen, viel wichtiger ist, daß Betriebsführer und Gefolgsmänner sich in der Sozialen Selbstverantwortung immer aktiver betätigen. Es ist kaum möglich, die Fülle der Themen aufzuführen, mit denen sich die Arbeitsausschüsse befassen und die fach-' lich und gebietlich außerordentlich vielseitig und minutiös sind. Wie vielseitig allein schon die Reichsthemen sind, beweist die Nennung einiger wahllos herausgegr'iffener Themen: Einschränkung in der Aufstellung technischer Entwürfe durch Baubehörden zur Unterstützung der in ihrer Existenz schwer bedrohten freien Berufe, Förderung der Frühehe, ist es möglich, daß sämtliche Werke der Steinzeugröhrenindustrie in ihren Trockenräumen die Röhren ohne Verwendung der gesundheitsgefährdenden Sandschicht trocknen können?, beschleunigte Durchführung sozialer Maßnahmen in den Gesundheitsbetrieben, Werksferien oder Einzelurlaub in der Schuhindustrie, Umwandlung der saisonmäßigen Arbeit in der Spielwarenindustrie in eine gleichmäßige Beschäftigungslage. Ist die Schaffung einer neuen Gebührenordnung für Vermessungsingenicure erforderlich? Urlaubskarten und Urlaubsmarken im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Altersversorgung der freiberuflichen Architekten und Ingenieure in Anlehnung an die Altersversorgung des Deutschen Handwerks, Lärmbekämpfung in der Textil- und Holzindustrie, die dreijährige Lehrzeit, das Unternehmer- und Leiharbeiterwesen. Die Arbeitsausschüsse, die bisher insgesamt 12 000 Sitzungen durchgeführt haben, sind zu einem wertvollen und maßgebenden Faktor des deutschen sozialpolitischen Lebens geworden und haben schon manchen Gesetzentwurf und manche Tarifordnung entscheidend beeinflußt. In der Stufenfolge der Sozialen Selbstverantwortung sind den Arbeitsausschüssen die Arbeitskammern'bei den Gauen übergeordnet. Themen, die Gauwichtigkeit haben, werden nach dorthin weitergeleitet, und alle weiter umgrenzten arbeitspolitischen Fragen kommen hier zur Behandlung. Die Tagungen der Arbeitskämmern werden so gehandhabt, daß in grundsätzlichen Referaten das Problem aufgerollt wird und von allen Seiten Beleuchtung findet. Nach der Gauarbeitskammertagung haben alle Mitglieder Golegenheit, ihre Meinung über das Problem dem Büro für

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Arbeitskammern schriftlich einzureichen. Da der Arbeitskammer hervorragende Vertreter des Wirtschafts- und Arbeitslebens sowie der Partei und ihrer Gliederungen, wie auch besonders befähigte Betriebsführer und Gefolgschaftsmitglieder angehören, kann man sich vorstellen, daß allein schon diese Stellungnahmen außerordentlich fruchtbare Unterlagen ergeben müssen. Wenn -notwendig, wird jetzt zu dem Thema eine Arbeitsgemeinschaft gebildet, die nicht mehr als fünfzehn Männer umfassen soll. Das gesamte vorhandene Material wird den in der Arbeitsgemeinschaft tätigen Männern zugänglich gemacht, so daß sie bestimmt zu greifbaren Ergebnissen kommen können. So wurde in den Arbeitsgemeinschaften beispielsweise in mehreren Gauen die Frage der Landflucht behandelt. Eine Arbeitsgemeinschaft in Ostpreußen rollte die Frage der Preisbildung und Lebenshaltung auf. Im Gau Halle-Merseburg beschäftigte sich eine Arbeitsgemeinschaft mit der Betriebsordnung. Das Ergebnis dieser Arbeitsgemeinschaft wurde in Tausenden von Exemplaren an die Betriebsführer und Betriebsobwäriner aller Gaue versandt und damit in breitester Front nutzbar gemacht. Die oberste Stufe der Organe der Sozialen Selbst-. verantwortung bildet die Reichsarbeitskammer, die für die Behandlung sämtlicher arbeitspolitischer Fragen, die von grundsätzlicher Bedeutung für das gesamte Reichsgebiet sind, zuständig ist. Ihr gehören die führenden Männer von Partei, Arbeitsfront. und Wirtschaft an. Vor der Reichsarbeitskammer werden auch am Nationalen Feiertag des Deutschen Volkes vom Fühier die nationalsozialistischen Musterbetriebe ausgezeichnet. Der Kreis, der aktiv durch die Arbeitskammern erfaßt wird, ist sehr groß, neben der Reichsarbeitskammer mit 180 Mitgliedern sind 40 Gauarbeitskammern vorhanden, die je rund 16o Mitglieder haben, so daß allein durch die Mitgliedschaft zu den Arbeitskammern im Reich über füfifeinhalbtausend führende Männer des Partei-, Staats- und. Wirtschaftslebens für die arbeitspolitischen Ziele aktiviert worden sind. Die Organe der sozialen Selbstverantwortung erstreben, daß sozial- und arbeitsplo[itische Anordnungen nicht von oben vom grünen Tisch aus erlassen, sondern unter aktiver Mitwirkung der Männer der Praxis er~tstehen. Die in den letzten Jahren mit dieser Organisation gemachten Erfahrungen sind außerordentlich erfreulid-,e gewesen. Die Mitarbeit der Schaffenden an ihrem eigenen Schicksal ist Wirklichkeit geworden. Wer die Praxis der deutschen sozialen Selbstverantwortung kennt, kann jene ausländischen Behauptungen von der angeblichen Unfreiheit des deutschen Arbeiters überhaupt nicht mehr verstehen. Wo in der Welt wird denn eigentlich überhaupt eine solche intensive sozialpolitische Arbeit getrieben wie hier in den deutschen Arbeitsausschüssen und Arbeitskammern, wo vor allen Dingen wirkt sie sich so unmittelbar auf die Gesetzgebung aus und wo ist sie auf das gegenseitige Interesse und auf die Ansprüche der Praxis so haarscharf abgestimmt? Berufserziehung und Reichsberufswettkampf aller schaffenden Deutschen Das Bestreben der nationalsozialistischen Staatsführung geht dahin, alle im Volke liegenden Kräfte zu wecken und zu fördern. Der Begriff des ungelernten Arbeiters soll mehr und mehr ausgemerzt werden. Die dadurch erzielte Leistungssteigerung soll die Erhöhung des Lebensstandards breitester Schichten der Bevölkerung erwirken. Die Berufserzichung schließt daher nicht ab mit den staatlichen Berufs- und Fortbildungsschulen und erstreckt sich auch nicht nur auf die jugendlichen, sondern erfaßt im größten Maßstabe auch die Erwachsenen, sei es in der weiteren Ausbildung in ihrem Beruf oder auch durch Umschulungsmaßnahmen. Die Jugendberufsarbeit konzentriert sich hauptsächlich auf die zusätzliche Berufsschulung, die eine möglichst lückenlose Berufsausbildung und eine weitere Vervollkommnung im Beruf erstrebt. Die zusätzliche Berufsschulung umfaßt Arbeitsgemeinschaften zur Vermittlung von Fachwissen, übungskameradschaften auf der Grundlage von übungswerkstätten zur Ergänzung der praktischen Berufsausbildung, Fachvorträge und Betriebsbesichtigungen in Verbindung mit Arbeitsgemeinschaften und übungskameradschaften, wirtschaftkundliche Fahrten, fachliche Wettbewerbe und Preisausschreiben, Fachausstellungen und die Förderung minderbemittelter Begabter. Die Deutsche Arbeitsfront fördert die Berufserziehung im größten Stile und hat sich hierzu einen gut arbeitenden organisatorischen Apparat geschaffen. Das Amt für Berufserziehung und Betriebsführung hat in allen Fachämtern der DAF. ebenfalls Abteilungen für Berufserziehung. In den Gauen betreuen Gauberufswalter dieses Aufgabengebiet und in der gleichen Weise sitzen ehrenamtliche Helfer in den Kreisen oder Ortsgruppen und in den Betrieben. Es ist selbstverständlich, daß durch eine solche in die Breite und Tiefe wirkende Organisation die Gewähr geboten ist, daß die einmal als richtig anerkannten Maßnahmen bis in den untersten Sektor durchgeführt werden. So wurde mit Nachdruck und Erfolg an Industrie und Wirtschaft die Forderung gerichtet, eigene Lehrwerkstätten aufzubauen. Dabei beschränkt sich die Deutsche Arbeitsfront nicht nur darauf, aufklärend zu wirken, sondern -sie nimmt auch die praktische Durchführung in die Hand. Die Planungsingenieure gehen, wenn sie von der Wirtschaft gerufen werden, in die Betriebe und helfen hier beim Aufbau von Lehrecken, Lehrwerkstätten, Werkschulen usw. So sind die in den deutschen Betrieben bestehenden Lehreinrichtungen der geschilderten Art von 80 auf heute etwa 3400 gewachsen.

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Vorbild und Persönlichkeit sind bei der Berufserziehung ausschlaggebend, deswegen ist auf eine einheitliche Ausbildung der Ausbildungsleiter großer Wert gelegt worden. Diesem Zweck dient die eigens für diese Schulung geschaffene Reichsschule in Braunschweig, die in Verbindung steht mit dem Volkswagenvorwerk in Braunschweig. Für kleine und mittlere Betriebe, die einen ständigen Bedarf an einem tüchtigen Facharbeiternachwuchs haben, wurden Gemeinschaftslehrwerkstatten geschaffen, die auch für das Handwerk, das an und für sich fest geprägte Lehrformen hat, mit Erfolg durchgeführt wurden. Anschauliche, auch dem einfachsten Mann zugängliche in Wort und Bild leicht verständliche Lehrmittel werden zur Berufserzichung in einem engmaschigen Vertriebsnetz eingesetzt Wort und Lichtbild, Film und Werkstoffsammlungen, Schautafeln und Bücher sollen dem Werktätigen Wcge zur höheren beruflichen Leistung erschließen. So stehen beispielsweise über 3000 Lichtbildreihen mit rund 18 000 Glasbildern zur Verfügung. Ein wie großes Gebiet hier erschlossen wird, mögen die Zahlen eines einzigen Jahres beweisen: Im Jahre 1938 wurden insgesamt 335 o98 Le hrmittel vertrieben., davon waren 152 745 Lehrpläne und Arbeitsunterlagen, 83 781 Werkstatthefte und Lehrlingsbücher, 40 589 Schriften des Amtes, 19 807 Berufsbilder, 15 506 Berufserziehungslehrgänge, 11 531 Grundlehrgänge, 6642 Werkstoffsammlungen, Schautafeln und Modelle und 4497 Lichtbildreihen und Filme. Aber auch nach Abschluß der eigentlichen Lehrzeit sollen die beruflichen Fähigkeiten und Kräfte weiter entwickelt werden. Diesem Bestreben dienen die Berufserziehungswerke , die in der deutschen Betriebswelt großen Anklang gefunden haben. In zahlreichen großen und mittleren Städten des Reiches finden wir diese Berufserziehungswerke, die eine Zusammenfassung darstellen aller praktischen Erzichungseinrichtungen, in denen vornehmlich der "Mann aus dem Betriebe" nach der "Methode vom praktischen Fall" zu Worte kommt. Als übungsleiter sind heute 22 000 Ingenieure, Kaufleute, Werkmeister und sonstige hervorragende Fachkräfte tätig, die im Jahre 1938 allein 55 200 semesterartige, in übungsgemeinschaften und Aufbaukameradschaften aufgegliederte Berufserziehungsmaßnahmen in den Berufserziehungswerken mit 2 060 500 Teilnehmern leiteten. Außerdem wurden durch betriebsgebundene Berufserziehungswerke, die den Bedürfnissen der Betriebe noch mehr Rechnung tragen, ferner noch einmal 1 300 000 erwachsene Berufstätige erfaßt. In diesem Zusammenhang sind auch die wirtschaftskundlichen Studienfahrten zu erwähnen, die im Jahre 1938 beispielsweise mit 749 Reisen in interessante Wirtschaftsgebiete des In- und Auslandes 29 325 Männer und Frauen führten, und damit deren wirtschaftliches Blickfeld und Wissen erheblich erweiterten. Durch den nach der überwindung der Arbeitslosigkeit immer fühlbarer werdendt-i Facharbeitermangel, gewinnen die Umschulungsmaßnahmen besonderes Interesse, die namentlich folgende Kategorien erfassen: fremdberuflich beschäftigte Metallarbeiter, die wieder in ihren Beruf zurückgeführt werden, Erwerbslose aus übersetzten Berufen, Wandergewerbetreibende, Kleinhandwerker und Kleinhändler, die kein ausreichendes Auskommen in ihrer selbständigen Tätigkeit finden und Erwerbsbeschränkte, Rentner usw. Insgesamt sind bisher durch diese Arbeitsgemeinschaften etwa 65 000 Teilnehmer an Tageskursen der Wirtschaft freigestellt worden, die zu 88 v. H. in der Metallindustrie untergebracht werden konnten. Der Gedanke dw Berufsertüchtigung findet seinen offensichtlichsten Ausdruck in dem alljährlich stattfindenden Reichsberuf swettkampf aller schaf f enden Deutschen. Dieses einzigartige Leistungsmessen, das ursprünglich nur für die Jugend ge schaffen war, wurde seit 1938 mit großem Erfolg auch auf die Erwachsenen ausgedehnt. In den sechs Jahren seines Bestehens hat der Reicbsberufswettkampf eine nie vorausgeahnte Steigerung seiner, Teilnehmerzahl aufzuweisen. Reichsberufswettkampf 1934 500 000 Teilnehmer Reichsberufswettkampf 1935 750 000 Teilnehmer Reichsberufswettkampf 1936 1 036 000 Teilnehmer Reichsberufswettkampf 1937 1 883 000 Teilnehmer Reichsberufswettkampf 1938 2 702 933 Teilnehmer Reichsberufswettkampf 1939 3 583 129 Teilnehmer Daß der Reichsberufswettkampf selbst bis in die kleinsten Orte vorgedrungen ist, beweist die ständig steigende Zahl der Wettkampforte, die von 1934 bis 1938 von 2000 auf 4500 anstieg, im Jahre 1939 betrug die Zahl der Wettkampforte, allerdings einschließlich der Ostmark, 5000. Die Erfüllung der im Reichsberufswettkampf der schaffenden Deutschen gestellten Aufgaben zeigte einen außerordentlich hohen Stand beruflichen Könnens und Wissens, der sich zudem die letzten Jahre hindurch ständig verbesserte. Es ergab sich die Tatsache, daß ein erheblicher Teil der Sieger und Siegerinnen des Reichsberufswettkampfes wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen entstammte, in denen es nicht möglich war, für

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die weitere berufliche Fortbildung höhere Mittel allein aufzubringen. Für diese Sieger, die sich in einem ehrlichen Ringen als die beruflich Besten erwiesen hatten, mußte alles getan werden, um ihnen die Hemmungen auf ihrem Berufswege beiseite zu räumen und ihr Können zur ganzen Entfaltung zu bringen. Bei den Erhebungen über die soziale Herkunft der Reichsberufswettkampfsieger hatte es sich herausgestellt, daß beispielsweise - im Jahre 1938 60 v. H. der Väter Lohnarbeiter waren, die keine Mittel zu einer höheren Schulbildung aufwenden konnten. Die Begabten sollen auf großzügigste Weise gefördert werden und es wurde zu diesem Zweck das Begabten - förderungswerk des deutschen Volkes am 12. Juli 1939 ins Leben gerufen, das in einem gemeinsamen Aufruf des Reichsorganisationsleiters, des Reichswirtschaftsministers und des Reichsjugendführers folgendermaßen begründet wurde: "Es ist für die Leistungssteigerung unseres Volkes entscheidend, daß wir planmäßig eine Auslese der Tüchtigen treffen. So wie es im politischen Leben geschieht, so muß es auch im beruflichen Leben sein. Der Reichsberufswettkampf hat sich in den vergangenen Jahren als AusleseSystem hervorragend bewährt. Er gibt jedem Schaffenden die Möglichkeit, einmal im Jahr öffentlich unter Beweis zu stellen, was er zu leisten vermag. Wer überdurchschnittliche Leistungen vollbringt oder sogar in seinem Beruf Kreis-, Gau- oder Reichssieger wird, ist ohne weiteres würdig, von der Gemeinschaft gefördert zu werden. Um nun durch die einheitliche Erfassung der Mittel eine noch wirksamere Gestaltung der Förderung zu gewährleisten, ist das Begabtenförderungswerk des deutschen Volkes ins Leben gerufen worden. Durch das Zusammenwirken der Partei, des Staates und der Wirtschaft sollen Mittel und Wege gefunden werden, die den Besten in der Entwicklung ihrer Fähigkeiten die Widerstände des Alltags überwinden helfen. Das Begabtenförderungswerk soll im Sinne des nationalsozialistischen Parteiprogramms tätig werden, in dessen Punkt 20 es heißt: "Wir fördern die Ausbildung besonders veranlagter Kinder armer Eltern ohne Rücksicht auf deren Stand oder deren Beruf auf Staatskosten." Im Begabtenförderungswerk findet die Berufserziehung ihre sinngemäße Krönung. Der bezahlte Urlaub Da in der nationalsozialistischen Sozialordnung die Fürsorge des Betriebsführers für das Wohl seiner Gefolgschaft eine gesetzlich festgelegte Pflicht ist, so ist auch das Anrecht auf den mit voller Lohnhöhe abgegoltenen Urlaub zu seinem selbstverständlichen Anrecht geworden. Ohne neue gesetzliche Bestimmungen ist es gelungen, lediglich durch das Einwirken der Deutschen Arbeitsfront auf die Betriebsführer und durch die Tarifgestaltung der Reichstreuhinder der Arbeit den Anspruch auf Urlaub in kürzester Zeit zu verallgemeinern, ihn gerechter zu verteilen und zu erhöhen und vor allem wirksamer auszugestalten. Außerdem ist die Einstellung des Unternehmers zur Urlaubsfrage eine völlig andere geworden, da er sich durch das Urlaubnehmen des Gefolgsmannes nicht mehr benachteiligt fühlt, weil er weiß, daß nur eine erholte Arbeitskraft letzten Endes dem Unternehmen nützlich sein kann. In den Ausschüssen der Sozialen Selbstverantwortung werden die wirtchaftlichen Möglichkeiten und sozialen Verhältnisse der einzelnen Wirtschaftszweige auf die Möglichkeit hin durchberaten-, den Gefolgschaftsmitgliedern einen kürzeren oder längeren Urlaub zu gewähren. Die Beratungsergebnisse sind von den zuständigen Fachämtern der Deutschen Arbeitsfront durchgearbeitet wcrden, die sie als Anregung den Reichstreuhändern der Arbeit weitergeben. Während die Unternehmer den tariflich festgelegten, wenn auch noch so kurzen Urlaubsanspruch ehedem als eine untragbare oder doch schwer tragbare Last empfanden, sehen sie in ihm heute eine für die Erhaltung der Arbeitskraft und Arbeitsfreudigkeit unentbehrliche Einrichtung, deren Auswirkungen auch ihnen selbst mittelbar zugute kommen. Das heutige deutsche Urlaubsrecht ist verankert in den von den einzelnen Reichstreuhändern erlassenen Tarifordnungen, da das Netzwerk dieser Tarifordnungen fast alle Wirtschaftszweige erfaßt, kann von einer allgemeinen Urlaubsregelung in Deutschland gesprochen werden. Hinzu kommt, daß in zahlreichen Fällen zwischen Unternehmern und Gefolgschaftsangehörigen in den Betriebsordnungen besondere Urlaubsbestimmungen getroffen worden sind, die über die in den Tarifordnungen enthaltenen hinausgehen und sie weitgehend verbessern. Diese Verbesserungen geschahen zumeist auf I-Enwirken der Deutschen Arbeitsfront oder im Rahmen des Leistungskampfes der Betriebe Die Urlaubsbestimmungen in den verschiedenen Tarifordnungen unterscheiden sich in drei Punkten wesentlich von den früheren Regelungen: erstens hinsichtlich der Wartezeiten, zweitens hinsichtlich der Staffelung des Urlaubs je nach Alter und Betriebszugehörigkeit, drittens aber hinsichtlich der Dauer. War es vor dem 30. Januar 1933 üblich, den Arbeitern - sofern Überhaupt ein Urlaubsanspruch bestand - erst nach einer Wartezeit von oft mehreren Jahren se;nen Urlaub zu gewähren, so ist heute schon nach einem Jahr oder früher der Urlaub fällig. Wurde früher die Länge der. Betriebszugehörigkeit oder das Alter überhaupt nicht berücksichtigt, so wird heute beides in Rechnung gezogen. Im Steinkohlenbergbau ist sogar neben der Betriebs- auch die Berufszugehörigkeit für die Dauer des Urlaubs entscheidend. Frühere Höchcturlaube sind zu Mindesturlauben geworden. Im Steinkohlenbergbau zum Beispiel betrug der Mindesturlaub 3 Tage, heute 6 bis 10 Tage, im Braunkohlenbergbau 3 bis 7 Tage, heute 6 bis 10 Tage, im Kalibergbau 3 bis 7 Tage, heute 7 bis 15 Tage, in der Berliner Metallindustrie, die sich von jeher durch eine gewisse soziale Einstellung auszeichnete, findet sich eine Urlaubsstaffelung von 6 bis io gegen früher 4 bis 8 Tagen. Außerdem werden

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noch Treueprämien gezahlt für Gefolgschaftsmitglieder, die besonders lange im Betriebe sind. Wer fünf Jahre im Betriebe tätig ist, erhält einen weiteren zusätzlichen Urlaubstag, nach abermals fünf Jahren einen zweiten usw. In der schlesischen Landwirtschaft gab es höchstens 3 Tage Urlaub, heute 5 bis 6 Tage.; In der württembergischen Landwirtschaft waren Urlaubszeiten von 2 bis 4 Tagen üblich, heute 4 bis 12 Tage. Auch die Hausgehilfinnen, die früher besonders schlecht wegkamen, haben heute einen verbrieften Urlaubsanspruch von ein bis zwei Wochen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang ferner die Anordnung, daß Arbeitsunterbrechungen bei Arbeitsmangel, Krankheit oder bei Einberufung zum Wehr- oder Arbeitsdienst bei der Berechnung des Urlaubsanspruches bis zur Zeitdauer eines Jahres -nicht in Anrechnung gebracht werden dürfen. Auch gilt der Grundsatz, daß für die Dauer des Urlaubs der Lohn und das Gehalt fortgezahlt wird. Das Urlaubsentgelt soll vor dem Urlaubsantritt gezahlt werden, damit das Gefolgschaftsmitglied seine Reisekosten - etwa für eine KdF.-Fahrt - vorher bestreiten kann. Andererseits kann auf den festgesetzten Urlaub in normalen Zeitläuften nicht verzichtet werden. Der Urlaub wird gewährt und muß genommen werden. Schwerkriegsbeschädigte und Beschädigte aus dem Kampf um die nationale Erhebung erhalten einen längeren Urlaub, das gleiche gilt für die Opfer der Arbeit. Besondere Erwähnung verdient die Urlaubsregelung für jugendliche. Grundsätzlich wird den jüngsten Altersklassen der längste Urlaub gewährt. In keinem anderen Lebensalter ist der Mensch entwicklungsfähiger und der körperlichen und geistigen Erholung bedürftiger. Deshalb gewährt der Nationalsozialismus den Jugendlichen den längsten Urlaub. Die meisten Industrien kannten bisher überhaupt keinen Urlaub für jugendliche' so zum Beispiel die Papierindustrie, die heute einen Urlaub von 12 bis 18 Tagen gewährt. In der Mehrzahl der Fälle schwankt die Urlaubsdauer zwischen ii bis 6 oder 8 Tagen. Im graphischen Gewerbe haben die Lehrlinge heute zwischen 24 bis 6 Tage Urlaub, in der Konserven- und Geleeindustrie 18 bis 12 Tage, in der Süßwarenindustrie, die früher gleichfalls keine Freizeit für jugendliche kannte, 15 bis 9 Tage. Besondere Schwierigkeiten bereitete die Sicherung des Urlaubsanspruchs in den saisonbedingten Berufen, die nicht das ganze Jahr an der gleichen Arbeitsstätte tätig sein können und durch die Struktur des Gewerbes nicht an einen Betrieb gebunden sind, und daher durch die üblichen Urlaubsregelungen immer wieder ihres Anspruches verlustig gehen, weil sie nie die Wartezeit zu erfüllen vermögen. In erster Linie gehörte hierzu das Baugewerbe. Für sie ist eine besondere Regelung durchi die Einführung von Urlaubskarten und Urlaubsmarken im Baugewerbe getroffen worden (Durchführungsverordnung zum AOG. vom 20. Mai 1936). Danach wurde der Sondertreuhänder der Arbeit für das Baugewerbe ermächtigt, in einer Tarifordnung zu bestimmen, "daß im Baugewerbe und in den Baunebengewerben, in denen kurzfristige Arbeitsverhältnisse üblich sind, zur Sicherung des Urlaubs der Beschäftigten ein Geldbetrag angesammelt wird, und daß vom Unternehmer zu diesem Zweck in bestimmten Zeitabschnitten Urlaubsmarken in Höhe eines Teilbetrages des Lohnes in Urlaubsmarken einfyeklebt wird. Nach einer mit dem 1. September 1936 in Kraft getretenen Tarifordnung erfolgt die Abführung der Urlaubsbeiträge durch den Unternehmer in Urlaubsmarken, die ebenso wie die Urlaubskarten bei der Post erhältlich sind. Für jede Woche hat der Unternehmer Marken in Höhe von 2 v. H., für Schwerbeschädigtc 3 v. H. und für Jugendliche 4 v. H. des Bruttolohnes zu kleben. Die Urlaubskarte wandert im Falle des Wechsels der Arbeitsstelle von Arbeitsstätte zu Arbeitsstätte. Die Urlaubsdauer ist nach 32 Arbeitswochen auf 4, nach 48 Arbeitswochen auf 6 Tage bemessen, Schwerbeschädigte erhalten das Anderthalbfache der regelmäßigen Urlaubsdauer, jugendliche 12 Tage. Die Tarifordnung ist seit dem 1. September 1936 in Kraft und rund 1,5 Millionen Menschen, die vorher keinen Urlaub kannten, sind hierdurch in die Vergunst eines Urlaubs gekommen. Die Regelung hat sich gut bewährt, und es sind durch die Deutsche Reichspost schon viele Millionen Reichsmark an Urlaubsgeldern zur Auszahlung gekommen. Ahnlich wie bei der Saisonarbeit liegen die Verhältnisse bei der Heimarbeit , die gleichfalls vielfach unständige Arbeitsverhältnisse aufweist.' Auch hier ist es gelungen, in den Gewerbezweigen, deren wirtschaftliche Lage es zuließ und in denen die Heimarbeiter in einem ständigen und regelmäßigen Auftragsverhältnis stehen, Urlaubsregelungen durchzuführen. Hiervon betroffen sind hauptsächlich das Bekleidungsgewerbe, die Lederwaren-, Reise- und Sp-,rtartikel~idustrie sowie die Lederhandschuharbeiter. Auch für die Arbeiter der Hausgewerbetreibenden wurde der Urlaubsanspruch sichergestellt. Allgemein gilt für die in der Heimarbeit Beschäftigten ein Anspruch auf sechs Tage Urlaub. Der Heimarbeiter erhält als Urlaubszahlung zwei vom Hundert jener Entgelte, die ihm für die Zeitspanne eines Jahres ausgezahlt wordcn sind. Während der Dauer seines Urlaubs darf der Heimarbeiter keine andere Arbeit als Entgelt annehmen. Für die Betriebsarbeiter der Heimarbeiter gelten die gleichen Urlaubsbestimmungen wie für die Heimarbeiter selbst. Ihr Urlaub beträgt je nach dem Gewerbe und je nach der Länge der Betriebszugehörigkeit drei bis neun Tage. Ist der Heimarbeiter wirtschaftlich zu schwach, um dem bei ihm beschäftigten Arbeiter das Urlaubsgeld aus eigener Tasche zahlen zu können, so ist der Auftraggeber des Heimarbeiters verpflichtet, dem Heimarbeiter einen Zuschlag Von 2 v. H. auf alle Entgelte eines Arbeitsjahres auszuzahlen, der dann vom Heimarbeiter an den Betriebsarbeiter weitergeleitet werden muß. Durch diese weit verästelten und vielschichtigen Urlaubsregelungen ist es möglich geworden, daß Deutschland in der Urlaubsgewährung an der Spitze aller Industriestaaten mars"rt. Selbst das Internationale Arbeitsamt hat schon im Jahre 1936 in einem Bericht über die Urlaubsregelung in der Welt Zugeben müssen, daß die Zahl der in Deutschland urlaubsberechtigten Arbeiter die Zahlen der übrigen Länder um mehr als das Doppelte übertrifft. Von insgesamt 19

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Millionen Arbeitern, die in der Welt Anspruch auf Urlaub haben, entfallen nicht weniger als 12 Millionen auf Deutschland, dabei haben die deutschen Arbeiter im Durchschnitt einen längeren Urlaub als die Arbeiter in den übrigen Staaten. Dabei ist zu bemerken, daß sich dieser Vergleich lediglich auf den in den einzelnen Tarifen oder Gesetzen enthaltenen Urlaubsanspruch bezieht, nicht aber auf den effektiv genommenen Urlaub, der in Deutschland noch wesentlich höher liegt, weil sämtliche Betriebe tariftreu sind und tatsächlich auch den Urlaub gewähren, weil durch die Urlaubsmarkenregelung kein Urlaubsanspruch'in den Baubetrieben verlorengeht und weil durch freiwillige Regelungen der Be-, triebsführer und durch einzelne Tarifordnungen weit über dem Gesetzlichen liegende Urlaubstage gewährt werden. Auch hinsichtlich des unfreiwilligen Feierns ist der deutsche Arbeiter weitgehend geschützt, bei vorübergehender Arbeitslosigkeit treten sofort die Zahlungen aus der Arbeitslosenversicherung in Kraft, die ebenfalls für unverschuldete Arbeitsausfälle unter bestimmten Umständen gewährt wird, z. B. bei Schlechtwetter im Baugewerbe und bei Kurzarbeit Bei dieser Gelegenheit sei auch auf das Gesetz über die Lohnzahlung an Feiertagen hingewiesen, das den Arbeitern für den Neujahrstag, den Osterund Pfingstmontag, sowie den ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag den regelmäßigen Arbeitsverdienst garantiert und dadurch den Arbeitern die Möglichkeit gibt, die Feiertage in Freude zu verleben, ohne daß sie durch Verdienstausfälle getrübt sind. (Anordnung Hermann Görings über die LohnZahlung an Feiertagen vom 3. Dezember 1937.) Die gleiche Regelung gilt übr-,gens für den Nationalen Feiertag, den 1. Mai, sofern er auf einen Wochentag fällt. Kraft durch Freude "Kraft durch Freude" ist längst schon im In- und Auslande zu einem geflügelten Wort geworden. Diese nationalsozialistische Gemeinschaft, die sich die Aufgabe gesetzt hat, lebensbejahende Freude in das Leben des deutschen Arbeiters zu bringen, ist wohl als das modernste Mittel der Sozialpolitik anzusehen. Sie hat den Rahmen alles bisher Vorstellbaren gesprengt und ist entschlossen neue Wege gegangen, die unzweifelhaft von Erfolg begleitet waren. Als Dr. Ley am 27. November 1933 in einer feierlichen Kundgebung im Preußenhaus zu Berlin die NS.-GemeinSchaft "Kraft durch Freude- gründete, hat es sicher verschiedene Zweifler gegeben, die die Möglichkeit und auch Zweckmäßigkeit einer organisierten Arbeits- und Feierabendge~staltung nicht einzusehen vermochten, viele aber auch wollten in einem solchen Unternehmen eine Ablenkung von den eigentlichen sozialen Problemen sehen und witterten damit die Gefahr einer oberflächlichen Lösung tatsächlich vorhandener Aufgaben. Aber die NS.-Gemeinschaft "Kraft durch Freude" erwies sich als keines von beiden, weder als oberflächlicher Unterhaltu,ngsverein, noch als ein politisches Ablenkungsmanöver. Nein, durch die Teilnahme an den verschiedenen Veranstaltungen dieser Gemeinschaft sollte der schaffende Volksgenosse nicht von der Politik abgelenkt, sondern erst recht zum Verstehen und Miterleben der großen politischen Aufgaben und Notwendigkeiten hingeführt werden, er sollte die Y2Volksgemeinschaft- unmittelbar erleben und die verschiedenen, oft einander fremden Berufe und Klassen sollten durch das gemeinsame Erlebnis zusammengeführt werden, was ohne Zweifel in der Aufgeschlossenheit des Feierabends in vielen Fällen schneller und besser gelingen konnte, als im Arbeitsverhältnis selbst mit seinen Interessengegensätzen. "Kraft durch Freude" kann auch niemals als eine Wohltätigkeitsinstitution aufgefaßt werden, bei der von oben herab dem Arbeiter "Vergünstigungen" gewährt werden, die almosenhaften Charakter haben. Die Schaffenden selber sind es ja, die - diese Gemeinschaft tragen und erhalten. Sie bekommt weder vom Staat noch von irgendeiner anderen Stelle Zuschüsse. Als Organisation der Deutschen Arbeitsfront ist sie der lebendige Beweis dafür, welche ungeheuren Kräfte mobilisiert werden können, wenn die Gelder des Arbeiters nicht in die Streikkassen wandern und im gegenseitigen Interessenstreit vergeudet werden, sondern wenn sie frei werden für eine solche großzügige Arbeits- und Freizeitgestaltung. Diese soziale Einigung, die keinen Streik und keine Aussperrung kennt, ermöglichte überhaupt erst die ungeheuren Leistungen auch auf diesem Gebiete, sie ließ die Millionen auf Reisen gehen von den norwegischen Fjorden bis an die Küsten Afrikas, sie ließ die Dampfer entstehen, die Seebäder und Erholungsheime, sie öffnete dem Arbeiter die Pforten der Theater und der Kunstinstitute, sie ließ das Volkswagenwerk aus dem Boden wachsen, sie brachte aber auch die Schönheit an den Arbeitsplatz, wandelte die düsteren Fabrikhöfe in schöne Grünanlagen, und machte aus dcn schmutzigen Werkhallen luftige, sonnige und menschenwürdige Arbeitsplätze. "Denn "Kraft durch Freude" ist ja nicht nur eine Freizeit- und Feierabendaktion, deren Betreuungstätigkeit nach Arbeitsschluß erst einsetzt, sondern sie erfaßt das gesamte Leben des werktätigen Menschen und beginnt mit ihrer befruchtenden Arbeit unmittelbar im Betrieb und am Arbeitsplatz selbst. Eine grundlegende Erkenntnis ist erstmalig bei einer Feierabendbewegung berücksichtigt worden, nämlich daß eine vernünftige Freizeitgestaltung ohne eine gleichzeitige vernünftige Arbeitsgestaltung unmöglich ist. Was bedeuten die wenigen Freizeitstunden eines schaffenden Menschen gegen die Unzahl von Werkstunden, die er an der Maschine und im Betriebe verbringt. Der im Betrieb herrschende Geist ist es, der ihn am meisten beeinflußt und beeindruckt, und seine

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seelische Haltung muß notwendigerweise davon bestimmt werden. Deswegen muß vor allen Dingen, wenn man dem Schaffenden Freude und damit Kraft bringen will, das Arbeitsleben besser gestaltet werden, und die Umgebung, in der er arbeiten muß, hat nach diesen Prinzipien apsgestattet zu werden. "Schönheit der Arbeit" war die Parole, die mit propagandistischer Kraft in die Betriebe geworfen wurde und die auch einen ungeheuren Widerhall fand. Die Arbeitsplätze wurden sinnvoll umgestaltet, Umkleide-, Wasch- und Baderäumenach den neuesten hygienischen Maßstäben angelegt, Sportplätze, Kameradschaftshäuser, Gemeinschaftsräume und Kantinen wurden in den Betrieben errichtet. In Zusammenarbeit mit den Fachämtern der DAF. wurden auch die Industrien vorgenommen, in denen diese Grundsätze schwerer zu verwirklichen sind, und auf die Möglichkeiten von "Schönheit der Arbeit" hin geprüft. Man ging auf die Baustellen und schuf menschenwürdige Tagesunterkünfte, die nicht nur gegen Wind und Wetter schützten, sondern auch einen angenehmen Aufenthalt boten. In Färbereien, Wäschereien, Fischereibetrieben, Sägewerken, Ziegeleien, selbst in den Steinbrüchen wurde das Problem "Schönheit der Arbeit- angepackt und gelöst. Teilfragen wurden vorwärtsgetrieben, man propagierte "Saubere Menschen im. sauberen Betrieb", "Grün in die Betriebe", "Kampf dem Lärm", "Gutes Licht - gute Arbeit" und "Gesunde Luft im Arbeitsraum", Vertrauensarchitekten der DAF. in allen Gauen helfen beratend und gestaltend mit, die Betriebe zu verschönern und zu verbessern. Durch Schaffung von vorbildlichen Modellen, Büromöbeln, Kantinenmöbeln, Kantinenbestecken und Beleuchtungskörpern wurde geschmackbildend auf die Betriebsführer eingewirkt. Ein besonderes Augenmerk wurde dem Gedanken des warmen Essens in den Betrieben gewidmet, und es wurde auf die Einrichtung vorbildlicher Werkküchen und -kantinen hingewirkt. Die Gesamtleistungen von "Schönheit der Arbeit" lassen sich zahlenmäßig nicht erfassen, da ihre Verwirklichung unmittelbar in den Betrieben erfolgt. Aus einer Teilmeldung entnehmen wir folgende Zahlen: Arbeitsräume 26 ooo, Werkhöfe und Grünanlagen 17 000, Waschanlagen und UmkleideräUMe 24 000, Speise- und Aufenthaltsräume 18 000, Sportanlagen 3000, mit einem Gesamtkostenaufwand von 900 000 000 RM. Die für "Schönheit der Arbeit" aufgebrachten Summen liegen bedeutend höher und erreichen das Doppelte bis Fünffache. Im November 1933 war es nur ein feierliches Versprechen gewesen, als Dr. Ley ausführte: "Ein Amt für Reisen und Wandern soll dafür sorgen, daß das Volk sein Land kennenlernt. Wochenend- und Ferienfahrten sollen es dem Volk ermöglichen, für billiges Geld von Ost nach West und von Nord nach Süd zu reisen..." Schon am 17. Februar 1934 aber starteten die ersten KdF.-Urlauberzüge in 12 verschiedenen Gauen. Wenige Wochen später schon begannen die ersten Hochseefahrten. In Bremerhaven ging der Dampfer "Dresden" mit 969 Volksgenossen, in Hamburg der Dampfer "Monte Olivia" mit über 2000 Teilnehmern in See. Ein Jahr später begannen die Fahrten nach dem Süden. Auf drei Schiffen fuhren rund 3000 Arbeiter aus allen deutschen Gauen nach Lissabon und Madeira. Was in diesen sieben Jahren folgte ist ein phantastischer Aufstieg, der alle Erwartungen und Versprechungen übertraf. In der Zwischenzeit haben Millionen durch KdF. die Schönheiten ihres Vaterlandes kennengelernt, Erholungstage an der See und im Gebirge verbracht und weite Seereisen gemacht. Zehntausende sind nach dem Süden gefahren, haben Italien und das Mittelmeer kennengelernt. Heute steht KdF., . und damit dem deutschen Arbeiter, eine Flotte von 12 DampfeM zur Verfügung, die über 200 000 Bruttoregistertonnen faßt. Die beiden neuesten Schiffe "Wilhelm Gustloff" und "Robert Ley" sind eigens für KdF.-Zwecke gebaut und dafür eingerichtet worden. "Robert Ley", der tausend Passagiere faßt, hat beispielsweise einen großen Festsaal, zwei Speisesäle, einen Wintergarten auf dem Promenadendeck, einen Theatersaal und eine Sporthalle. Vom Sonnendeck führt ein Personenfahrstu'hl zum Schwimmbad auf dem F-Deck hinunter. In ähnlichem oder noch größerem Stile werden nach dem Kriege nach dem vorliegenden Programm vorerst 6o KdF.-Dampfer gebaut werden. Auf der Insel Rügen ist ein KdF.-Seebad im Bau begriffen, das für 20 000 Besucher berechnet ist. Dabei wird jedem einzelnen Besucher mehr Badestrand zur Verfügung stehen als bisher in einem Luxusbad, nämlich 11 Quadratmeter reine Strandfläche, die Strandpromenade und die Wandelgänge nicht mit eingerechnet. Für die kommende Friedenszeit sind weitere zehn Seebäder geplant. Über den Umfang der KdF.-Reisen und Wanderungen geben folgende Zahlen aus dem Jahre 1938 Aufschluß: Urlaubsfahrten 1 447 972, Kurzfahrten 6 811 266, Seefahrten 131 623, Wanderungen 1 937 850. Die Feierabend-Arbeit von KdF. kann man in ihrem gewaltigen Ausmaß an folgenden Zahlen erahnen (1938): 5 291 Konzerte.Mit 2 SI5 598 Teilnehmern, 54 S13 Volkstumsveranstaltungen mit 13 666 015 Teilnehmern, 12 407 Opern und Operetten mit 6 639 067 Teilnehmern, 19 523 Schauspielaufführungen mit 7478633Teilnehmern. Hinzu kommen Varieti und Kabarettveranstaltungen, Bunte Abende und Kinovorstellungen, Ausstellungen und Führungen, die Veranstaltungen bei den Arbeitern der Reichsautobahn und vieles andere mehr, insgesamt 144 434 Veranstaltungen mit fünfundfünfzig Millionen Teilnebmern.

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Die gewaltige Bilanz von "Kraft durch Freude«' ist hiermit nicht abgeschlossen, sondern nur angedeutet. Das "Deutsche Volksbildungswerk" leistet mit seinen Vorträgen und Kursen eine kulturell vertiefte, sehr nachhaltig wirkende Arbeit. 1938 waren 205 000 Hörer in den verschiedenen Kursen zu verzeichnen. Besonders rege ist auch die Teilnahme an den Sportkursen, die für alle Sportarten bis zu Reiten, Fechten und Segeln getrieben werden. 1938 bestanden fast 10 000 Betriebssportgemeinden mit 579 226 Mitgliedern. An den Sportkursen von KdF. nahmen 1938 fast 23 Millionen Volksgenossen beiderlei Geschlechts teil. Unsere knappe Aufzählung der Leistungen von KdF. wäre nicht vollständig, wenn man den KdF.-Volkswagen vergessen würde. Nach einem neuartigen Sparsystem kann jeder Arbeiter durch wöchentliches Sparen in den Besitz des billigen Volkswagens kommen. Die Deutsche Arbeitsfront baut in Fallersleben die schönste und modernste Autofabrik der ganzen Welt. Der KdF.-Wagen bedeutet eine Revolutionierung des Motorisierungsgedankens, Anschaffungspreis und namentlich auch die Unterhaltungskosten sind außerordentlich niedrig. Kaum war der erste Volkswagen besichtigt worden, als schon ein Sturm von Bestellungen einsetzte. Von den 253 000 Sparern, die sich in den ersten zehn Monaten anmeldeten, haben heute schon 100 000 ihren Wagen voll bezahlt. Wäre der Krieg nicht ausgebrochen, so hätte jetzt schon die Produktion eingesetzt, so wird sie mit Kriegsende beginnen, und zwar werden im ersten Nachkriegsjahr über gooo Arbeiter im Jahre 450 000 Volkswagen herstellen, die den Beginn einer neuen Aera, des Reisens in Deutschlands darstellen werden. Die Bewährungsprobe im Kriege Mit einem wohlgeordneten sozialen Gefüge trat das deutsche Volk in die kriegerische Auseinandersetzung, die ihm von England aufgezwungen wurde. Als aus dem Munde Chamberlains am 3. September 1939 die Kriegserklirung erfolgte, rechnete man wohl von englischer Seite auf eine revolutionäre Zersetzung des deutschen Volkskörpers. Noch nie hat es in der Weltgeschichte eine verfehltere Spekulation gegeben, denn die bestehende sozialpolitische Ordnung gewährleistete doch eine beispielhafte Volksgemeinschaft. Diese Volksgemeinschaft hat denn auch in den vergangenen Kriegsmonaten ihre Bewährungsprobe vielfältig bestanden. Selbstverständlich mußten mit Ausbruch des Krieges gewisse lohn- und arbeitstechnische Anderungen vorgenommen werden, die ohne Zweifel ein Opfer für die arbeitenden Menschen bedeuteten. So fielen beispielsweise die Mehrarbeitszuschläge und verschiedene Arbeitszeitbestimmungen fort, Arbeitsschutzvorrichtungen wurden eingeschränkt und andere Maßnahmen, die zur Erhöhung der KriMproduktion beitrugen, mußten eingeführt werden. Imwischen sind aber Mehrarbeitszuschläge und Arbeitsschutzmaßnahmen längst wieder in Kraft getreten. Auch die KdF.-Reisen wurden aus verständlichen, verkehrstechnischen Gründen eingestellt, Diese Einschränkungen im Sozialzustand wurden vom Volke als notwendige Kriegsopfer betrachtet, im übrigen aber wurde die sozialpolitische Arbeit keineswegs eingestellt, sondern nur noch erhöht: die Leistungsfähigkeit des Volkes und seine Widerstandskraft wurden auf den denkbar höchsten Stand gebracht, alle Ungerechtigkeiten und Bevorteilungen einzelner wurden durch eine zielgerechte Planung ausgeschaltet. Durch die Lebensmittelkarten wurde jedem Volksgenossen, unter besonderer Berücksichtigung der Schwer- und Schwerstarbeiter, sein gerechter Anteil an den Ernährungsvorräten gesichert, und das Bezugscheinsystern verhinderte ebenfalls, daß sich die mit irdischen Gütern reicher Gesegneten durch übersteigerten Einkauf auf Kosten der anderen bereichern konnten. jedes Kriegsgewinnlertum wurde unmöglich gemacht und damit jeder Ansatzpunkt für innere Zwietracht beseittigt. Im Zusammenwirken von Partei, Staat und Deutscher Arbeitsfront, durch gesetzgeberische Maßnahmen und freiwillige Leistungen ist die deutsche Sozialpolitik auch während des Krieges bis in die letzte Familie und den letzten Betrieb organisiert. Es ist in diesem Zusammenhang nidir möglich, alle sozialen Maßnahmen zu schildern, die die Widerstandskraft und die gute Stimmung der Heimatfront garantieren. Da eine vorbildliche soziale Organisation bestand, brauchte sie nur auf die besonderen Bedürfnisse des'Kriegeg abgestimmt zu werden. Einschneidender als die Rationierung der Lebensbedürfnisse, namentlich der Lebensmittel und Spinnstoffwaren, wirkten sich die Einberufungen zum Heeresdienst, die umfangreichen Maßnahmen des Arbeitseinsatzes und der Dienstverpflichtung aus, auch die Steigerung der Arbeitsleistung, die Umstellung der Betriebe auf die reine Kriegswirtschaft und namentlich der erhöhte Einsatz der Frauen in den Betrieben stellte größere soziale Anforderungen, die befriedigt werden mußten. Da trotz des bekannthohenRüstungsstandesDeutschlands die meisten Arbeitskräfte mit Beginn des Krieges erst aus anderen Industrien herbeigeholt werden mußten, gewannen die Fragen des Arbeitseinsatzes, die sich schon im Frieden bei verschiedenen Gelegenheiten bewährt hatten, erhöhte Bedeutung. So mußten während der Kriegszeit der willkürliche Arbeitsplatzwechsel weitgehend beschränkt und die schon vor dem Kriege in außerordentlichen Fällen zur Anwendung gekommene Dienstpflicht vermehrt in Anwendung gebracht werden. Die wirtschaftliche Lage der Dienstverpflichteten sowie ihrer Familien wurde durch Unterstützungen, Trennungszuschläge, Mietbeihilfen u. ä. gesichert. Um Härten bei der Umstellung der Betriebe auf die kriegswirtschaftlichen Belange zu vermeiden, wurden Arbeitslosenhilfe und Kurzarbeiterunterstützung einer Neuregelung unterworfen und der unterstützungsberechtigte Personenkreis erweitert. Nad-i dem Kriege wird selbstverständlicherweise die Freizügigkeit der Arbeit eingeführt

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werden, denn wir sehen darin nicht einen begrüßenswerten Endzustand, sondern eine Maßnahme, die uns hilft, den aufgezwungenen Krieg zu gewinnen. Besonders hervorgehoben zu werden verdient die Versorgung der Familien, deren Ernährer zum Heeresdienst eingezogen worden ist. Die Gewährung des Familienunterhalts richtet sich nach der Höhe des bisherigen Einkommens, So daß die Frauen, deren Männer im Felde stehen, jeder wirtschaftlichen Sorge enthoben sind, hinzu kommen Beihilfen für Kinder, Mieten, Hausgehilfinnen und sonstige Verpflichtungen, die laufend gezahlt werden. Zu bemerken ist hier noch, daß die Auszahlung dieser Unterstützungen keinen Einfluß auf den Wehrsold des Eing ezogenen hat. Das Fürsorge- und Versorgungsgesetz der Wehrmacht regelt ferner die Zahlung von Sterbegeld, Witwen-, Waisen- und Elternrenten. Auch die Deutsche Arbeitsfront als die Vertreterin einer aktivistischen Sozialpolitik brauchte sich nicht auf die neuen Aufgaben umstellen, sondern sah in ihnen die Verlingerung der Friedensarbeiten, allerdings unter erheblich erschwerten Bedingungen und mit einem sehr verminderten Mitarbeiterstab. Einzelne Aufgaben rückten dabei in den Vordergrund. Im Arbeitseinsatz gewährte die Deutsche Arbeitsfront den staatlichen Stellen ihre mächtige Unterstützung, sie half bei den Schulungs- und Umschulungsmaßnah men, die sich bei dem Vertauschen der Arbeitsplätze und dem Herüberwechseln in die kriegswichtigen Betriebe als notwendig erwiesen. Die praktische Schulung in den Betrieben wurde durch vorausgehende Schnellunterweisungen erleichtert, die für Un- und Angelernte, insbesondere Frauen, durchgeführt wurden. Auch Wiederholungslehrgemeinschaften erwiesen sich als sehr nützlich. In ihnen wurde in der kurzen Zeit von vier bis sechs Wochen Männern und Frauen, die schon einmal berufstätig gewesen waren, die Möglichkeit gegeben, das inzwischen Vergessene wieder zu ergänzen und aufzufrischen, damit sich ihre Einreihung in den Arbeitsprozeß mit nicht allzu großen Reibungen vollzog. Durch die Einstellung vieler neuer und berufsfremder Arbeiter mußten die Arbeitsschutzwalter der DAF. dem Unfallschutz erhöhte Aufmerksamkeit zuwenden. Der werktätigen Jugend wird in jeder Beziehung besondere Aufmerksamkeit gewidmet und auf die möglichst genaue Einhaltung des Jugendschutzgesetzes auch in den Kriegszeiten geachtet. Aus dem erhöhten Arbeitseinsatz der Frau erwächst für die Deutsche Arbeitsfront die Aufgabe, für den Schutz der Arbeitskraft der Frau zu sorgen, sie namentlich aber als zukünftige Mutter körperlich und seelisch zu schützen. Betriebssozialarbeiterinnen, Betriebsfrauenwalterinnen und Werkpflegerinnen betreuen die werktätigen Frauen. Für verheiratete Frauen und Mütter hat die Deutsche Arbeitsfront Halbtagsbeschäftigung oder Freigabe eines Wochentages zur Erledigung der Hausarbeiten angeregt. Weiterhin wurde für Einrichtung von Kinderkrippen und Kindergärten gesorgt, um die Kinder der werktätigen Frauen zu versorgen. Ebenso ging die DAF. in Verbindung mit dem Bund Deutscher Mädel an die Erstellung von Wohnheimen für jungarbeiterinnen. Die sauberen und wohnlichen Heime der DAF., die von BDM.-Führerinnen geleitet werden, sollen durch fröhliches Gemeinschaftsleben dem jungen Menschen den Halt des Elternhauses ersetzen. Auch die Rechtsberatungsstellen der Deutschen Arbeitsfront haben während des Krieges ihre Tätigkeit unvermindert fortgesetzt, da zahlreiche Kriegsgesetze die Rechtsprobleme vermehrt haben. Die Gemeinschaftslager für alle wehrpolitisch wichtigen Bauvorhaben werden von der Deutschen Arbeitsfront betreut. Nach wie vor sind diese Arbeitslager hygienisdi einwandfrei eingerichtet mit luftigen und wohnlich ausgestatteten Schlaf- und Wohnräumen und mit einwandfreien Wasch-, Brause- und Abortanlagen. Lagerführer und Sanitäter werden von der DAF. gestellt und für Verpflegung und für Freizeitgestaltung durch Kino, Theater, Sport usw. gesorgt. Den Werkskantinen kommt während des Krieges schon wegen der verlängerten Arbeitszeit eine erhöhte Bedeutung zu, dann aber auch, weil zumeist auch die Hausfrau berufstätig ist. In allen Betrieben mit mehr als zehnstündiger Arbeitszeit muß für die Verabreichung einer warmen Mahlzeit gesorgt sein. Wo die Größe des Betriebes die Einrichtung einer Kantine nicht verlohnt, ' werden Verpflegungsstellen errichtet, die von DAF.-Zentralstellen mit Essen beliefert werden. Wenn auch die großen Urlaubsreisen von KdF. eingestellt worden sind, so werden dafür vermehrt Wochenendwanderungen veranstaltet, die die Reichsbahn nicht belasten. Der Sportbetrieb wird in vollem Umfang durchgeführt. Ein neuer Aufgabenkreis eröffnete sich der KdF-Organisation, als sie sich der Truppenbetreuung zur Verfügung stellte. Eine Fülle von Veranstaltungen, Theater, Konzerte, Kleinkunstvorstellungen bringt Freude und Erholung in die einsamsten Dörfer hinter der Front und in den besetztenGebieten. Den Verwundeten wird durch Darbietungen in den Lazaretten besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Diese kleinen Streiflichter zeigen, daß in Deutschland Sozialpolitik bewußt im Abwehrkampf eingesetzt wird und daß die Deutsche Arbeitsfront als die Organisation aller schaffenden Deutschen ihre ganze Kraft daran setzt, die Leistungsfähigkeit und Widerstandskraft des deutschen Volkes zu erhalten und zu erhöhen. Die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt, der während des Krieges auch die Verteilung der Lebensmittelkarten obliegt, hat ebenfalls gewaltige Kriegsaufgaben zu lösen. Die Rückführung der aus den Grenzgebieten geräumten Bevölkerung in ihre alte Heimat, die umfangreichen Kinderlandverschickungen haben Forderungen an ihr Organisationstalent gestellt, die restlos von ihr erfüllt worden sind. In monatlichen Haus- und Straßensammlungen, deren Ergebnisse ständig steigen, zeigt das deutsche Volk seine Verbundenheit mit diesem einzigartigen sozialen Hilfswerk.

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Der Krieg war eine Bewährungs- und Belastungsprobe für die deutsche Volksgemeinschaft, die von ihr glänzend bestanden worden ist. Der Abwehrwillen nach außen ist ungeheuerlich und die Siegesgewißheit so fest, daß die sozialen Friedensplanungen heute schon ein immer festeres Gesicht bekommen und inmitten des Krieges ihre Verwirklichung weiter vorbereitet werden kann. Sozialpolitische Aufgaben der Zukunft Ungehindert durch äußere hemmende Einflüsse, nicht mehr gebunden durch allzu starke Inanspruchnahme der Wirtschaft für die Zwecke der Reichsverteidigung und schließlich auf gesündere und breitere Basis gestellt, inmitten eines befriedeten Europas, wird Großdeutschland nach dem Kriege in der Lage sein, sein Sozialprogramm zu vollster Auswirkung zu entwickeln. Wenn dieses einzig dastehende Sozialprogramm jetzt inmitten des Krieges angekündigt worden ist, so handelt es sich hier aber keineswegs um Versprechungen und Zusicherungen, die vielleicht zu irgendwelchen propagandistischen Zwecken in die Welt gesetzt worden sind. Es ist ebensowenig bloße Zukunftsmusik, wie es vielleicht "Blankowechsel" auf schönere, ferne Tage sind. Das deutsche Sozialprogramm der Zukunft ist nichts anderes als die zwangsläufige Fortsetzung dessen, was seit dem Jahre 1933 begonnen und was trotz der mannigfachen Hemmungen, die von außen auftraten, planmäßig fortgesetzt, vorbereitet und ausgearbeitet wurde. Daß dieses Sozialprogramm gerade jetzt bekanntgegeben werden konnte, liegt daran, daß auf der einen Seite die jahrelangen Vorbereitungen nun so weit gediehen sind, daß es sich rechtfertigen läßt, die gewonnenen Resultate als festes Programm der öffentlichkeit vorzulegen, auf der anderen Seite aber mit der siegreichen Beendigung des Krieges all jene Hemmungen von feindlich gesinnter Seite entfallen, die Deutschland den Aufbau seines Sozialwerkes immer wieder so sehr erschwerten. So sehr also das auf sozialem Gebiete bisher in Deutschland Geleistete von dem in anderen Ländern Erreichten absticht und es bei weitem Übertrifft, so wenig begnügt sich der Nationalsozialismus damit, mit dem bisher Erreichten zufrieden zu sein. Die in Deutschland geltende Sozialversicherung, die noch aus den Zeiten Bismarcks stammt und in der ganzen Welt nachgeahmt worden ist, ist allerorten als eine fortschrittliche soziale Einrichtung bewertet worden, die geeignet ist, den Arbeiter vor den allzu scharfen Auswirkungen der Lebensunsicherheit zu schützen. In Deutschland wird man bei dieser Lösung aber nicht mehr stehen bleiben. Ein umfassendes großzügiges Altersversorgungswerk ist iertiggestellt und wird nach Kriegsende in Kraft treten. Dieses einmalige Gesetzeswerk wird jedem deutschen schaffenden Menschen eine für seinen Lebensabend ausreichende Rente sichern. Bemerkenswert ist dabei, daß man beim Aufbau des neuen Altersversorgungswerkes von dem VersIcherungsgedanken abgegangen ist und jedermann das unabdingbare Recht auf eine Staatspension zugebilligt wird. Künftighin wird also in Deutschland jedem Arbeiter eine volle Pension von Staats wegen verbrieft sein, wie dern Beimten auch. Die von einem Arbeiter geleistete Arbeit wird ebenso als Dienst an Volk und Staat geschätzt und gewertet wie die des Staatsbeamten. Leider konnte in den vergangenen Jahren das Wohnungsbauprogranim trotz aller nur möglichen Förderun-, nicht so vorangetrieben werden, wie es wünschenswert gewesen wäre. Millionen Arbeitskräfte waren gebunden durch die vordringlichen Bauten der Wehrmacht und des Vierjahresplanes, und namentlich der Bau der großen Verteidigungslage im Westen, des Westwalls, machte den geschlossenen Einsatz des gesamten Bauwillens notwendig, so daß der reine Wohnungsbau etwas in den Hintergrund treten mußte. Nach dem Kriege wird sich gemäß dem Erlaß des Führers der gesamte Baueinsatz vordringlich auf die Erstellung von Wohnungen richten, und zwar nach einem genauen Programm, das vor allen Dingen geräumige und außerordentlich billige Wohnungen vorsieht. Der deutsche Arbeiter soll nicht durch unzulängliche Wohnverhältnisse beengt sein und er muß die Möglichkeit haben, eine gesunde Familie großzuziehen, vor Aern aber muß der Mietpreis tragbar sein. über dreiviertel sämtlicher nach dem Kriege zu erstellenden Wohnungen werden demnach zumindest drei große Zimmer, Küche, Baderaum und Balkon haben und bei einem Flächeninhalt von 80 qm nur 30 Reichsmark Monatsmiete kosten. Wie gewaltig das kommende Wohnungsbauprogramm ist, kann man sich vorstellen, wenn man sich vor Augen hält, daß in den zehn Jahren nach Friedensschlug über sechs Millionen solcher Wohnungen errichtet werden. Es ist verständlich, daß ein solches Bauvorhaben die gesamten Baukräfte der Nation erfordern wird, zudem müssen bei der Finanzierung völlig neue Wege beschrittein werden, da die Wohnungen trotz großzügiger Anlage außerordentlich billig sein werden. Weiterhin ist vorgesehen ein großes, das Reich umfassendes Gesundheitswerk, das in vorbeugenden und helfenden Maßnahmen die Gesundheit der deutschen Volksgenossen auf noch nie dagewesene Weise betreuen wird, eine großzügige Urlaubsgestaltung und natürlich ein weiterer Ausbau des "Kraft-durch-Freude"-Werkes, für das zunächst der Bau von weiteren zehn Dampfern geplant ist. Wesentlich ist auch die kommende Neuordnung des deutschen Lohnsystems, durch die Erstellung einer Reichslohnordnung , die alle Möglichkeiten der gerechten Lohnfindung erschöpfen wird, wodurch namentlich auch dtn schwerarbeitenden Berufen, wie dem Bergmann, dem Metall- und Bauarbeiter eine Höherbewertung seiner Arbeit gesichert ist.

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Wir haben ein Recht darauf, diese für die Zukunft geplanten sozialen Maßnahmen jetzt schon zu erwähnen, da es sich hier nicht um Planungen handelt, denen hoch der Charakter einer Utopie anhaftet, sondern weil für sämtliche dieser Werke eine schon so umfangreiche Vorarbeit geleistet worden ist, daß ihre Durchführung mit den vorhandenen und möglichen Mitteln heute schon gesichert ist. An der zukünftigen Gestaltung des wirklich gerechten und ausreichenden Lohnes, worunter ein Leistungslohn zu verstehen ist, der zu einer Lebenshaltung mit gesteigerten Ansprüchen ausreicht, ist nicht seit heute und gestern, sondern schon seit fünf Jahren gearbeitet worden. Ein vornehmlich zu diesem Zweck von der Deutschen Arbeitsfront gegründetes Arbeitswissenschaftliches Institut, in dessen Dienst ein Gremium hervorragender Wissenschaftler steht, hat zu diesem Problem umfangreiche und tiefschürfende Forschungen angestellt, die die Unterlagen für die kommende Lohngestaltung abgeben sollen. In Tausenden von Arbeiterfarnillen sind über Einnahmen und Ausgaben des Haushalts Rechnungsbücher geführt worden, in den Kreisen, Gauen und Ortschaften sind Erhebungen über die Preise und Löhne angestellt worden, aus denen sich ein so exaktes und statistisch wertvolles Material ergab, daß heute schon eine genaue Geographie über die soziale Lage in Deutschland vorliegt. Hieraus ersieht man, mit welchem Ernst und mit welcher Gründlichkeit schon seit Jahren die Vorarbeiten für das jetzt verkündete Sozialprogramin getrieben worden sind. Wer noch eines besonderen Beweises bedarf, der nehme die öffentlich zugänglichen wissenschaftlichen Publikationen des Arbeitswissenschaftlichen Instituts zur Hand, und ihr Inhalt, aber auch die oft weit zurückliegende Jahreszahl der Veröffentlichung legen Zeugnis davon ab, daß es sich bei der Altersversorgung, dein Wohnungsbauprogramm, dem Gesundheitswerk und der Reichslohnordnung um gründlichst durchdachte und wohl vorbereitete Maßnahmen handelt, an deren Ausführung überhaupt nicht mehr gezweifelt werden kann. jeder, der sich mit der Materie befaßt hat, weiß, daß die bisherigen Außerungen leitender Männer in der öffentlichkeit eher zu wenig als zuviel über dieses revolutionäre Sozialprogramin aussagen. Man sieht also, daß die sozialpolitischen Perspektiven in Deutschland außerordentlich bedeutungsvoll sind. Die überlegene Sozialpolitik des nationalsozialistischen Reiches hat die erstaunenswerten Leistungen auf wirtschaftlichem, technischem und auch militärischem Gebiet bewirkt, deren Zeuge die ganze Welt war und deren Ursachen man oft nicht recht verstehen konnte. Die gleiche überlegene Sozialpolitik hat aber auch den Neid unserer Gegner heraufbeschworen und damit die mannigfachen Hemmungen bewirkt, die endlich so weit getrieben wurden, daß man diesem Deutschland den Krieg erklärte, den es als eine leider bitter notwendige, aber trotzdem unerfreuliche Unterbrech ung seiner Friedensarbeit empfindet. Die gleiche überlegene Sozialpolitik sicherte, wie wir sahen, die Erfolge des Krieges, und sie wird nach Friedensschluß ein Deutschland aufbauen, zu dem die Völker als einem vorbildlichen Sozialstaat, dem ersten der Welt überhaupt, blicken werden. Der Nationalsozialismus ist keine Exportware, und die Deutschen hatten niemals beabsichtigt, ihre Anschauungen über die Bildung eines gesunden Staates und Volkes anderen aufzuzwängen. Es wird sich aber immer mehr ergeben, daß diejenigen Staaten, die in dem neugeordneten Europa ihre natürliche Verbindung mit dem großen Deutschen Reiche aufnehmen, von selbst das Verlangen haben werden, die vorbildlichen sozialpolitischen Maßnahmen in einer ihrer völkischen Eigenart gerecht werdenden Form zu- übernehmen. So wird die nationalsozialistische Sozialpolitik durch ihr Beispiel zur Schaffung eines schönen und besseren Europas beitragen. Denn das kommende Europa wird nach dieser neuen und jungen Welt, die sich in seiner Mitte gebildet, orientieren. Das neue Europa, um seine-Wesensart ganz prägnant auszudrücken, wird nicht mehr ein Europa der Kapitalverflechtung und der Anleiben sein, sondern ein Europa der Arbeit und der Leistung. Im Mittelpunkt unserer Zielsetzung steht die Arbeit, und es wird daher ein geordnetes Europa angestrebt, an dem die arbeitenden Menschen ihren Anteil haben, das somit gewaltige Leistungen hervorbringt und in dem innerhalb der nationalen Lebensräurne der tatsächliche Wert der Arbeit seine Anerkennung findet. Obwohl die Neuorientierung in Deutschland als völkische Erneuerungsbewegung zum Durchbruch kam, kann die Anderung der sozialen Struktur auch nach außen hin nicht ohne Einfluß bleiben. Die soziale Idee, die Deutschland beherrscht, seine Auffassung von der Arbeit trägt eine so gewaltige Anziehungskraft in sich, daß sie zwangsläufig auch auf die anderen Volkswirtschaften einwirken muß. Die angrenzenden Staaten müssen sich mit diesem grundsätzlichen Neuen auseinandersetzen, ob sie nun wollen oder nicht. je mehr sie sich durch den Gang der politischen Geschehnisse aus der Verstrickung der untergehenden kapitalistischen Welt lösten, mußte ihnen und besonders ihren arbeitenden Menschen, der unbestreitbare Wert der neuen Welt aufgehen. jetzt steht es wohl außer jedem Zweifel, daß die zukünftige Zusammenarbeit der europäischen Wirtschaft unter Führung der Achsenmächte eine Ordnung der außenwirtschaftlichen Beziehungen herbeiiühren wird, die lediglich auf den Wert der Arbeit und der Leistung ausgerichtet ist. Die Wechselbeziehungen der europäischen Völker werden künftighin nicht mehr beherrscht werden von der Jagd nach einem möglichst hohen Zinsgewinn, sondern der Spitzenausgleich der Leistungen zwischen den Völkern wird das Wesen der wirtschaftlichen Beziehungen ausmachen. Das nationalsozialistische Deutschland bringt die mit ihm in Beziehung kommenden Länder nicht in die Abhängigkeit von Anleihen, um einen möglichst hohen auf dem Wirtschaftleben des Landes lastenden Zinsfuß - herauszuwirtschaften, sondern es will in einen gesunden Waren- und Güteraustausch mit den Nachbarländern treten. Dadurch kommen diese Länder auch niemals in ein wirtschaftliches

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Abhängigkeitsverhältnis, weil ja das Reich das größte Interesse an gesunden Volkswirtschaften haben muß, denn nur solche sind in der Lage, austauschfähige Güter zu produzieren. Deutschlands Sozialpolitik ist von England auf das heftigste angegriffen, verleumdet und in ihrem Wesen vollkommen entstellt worden. England selbst war trotz seines Reichtums nicht in der Lage, seine Arbeitslosen zu beschäftigen, das Elend der breiten Massen zu mildern und die Slunis zu beseitigen. Eine aufbauende Sozialpolitik, die in der Welt der Nachahmung wert wäre, ist 'von ihm niemals beabsichtigt und auch nicht durchgeführt worden. Wenn es zu Hause schon mit seinen sozialen Unzulänglichkeiten nicht fertig wurde, so geschah dies noch weniger 'in den Dominions. Wer kann uns beispielsweise Sinn und Wesen der britischen Sozialpolitik in Indien erklären oder wer gar kann behaupten, falls es eine solche Sozialpolitik überhaupt gäbe, daß sie vorbildlich sei. England ging ja auch nicht von seiner Insel hinaus in die Welt, um den Völkern seine sozialen Errungenschaften zu bringen und sie an seinem sozialen Glück teilnehmen zu lassen. Es suchte lediglich Zinsplantagen für sein Kapital, stets ist Englands Weg zur Weltherrschaft dem anlagesuchenden Kapital gefolgt. Sein Weltreich ist nichts anderes als die Summe der Eroberungen handelsbeflissener Kaufleute. Anleihen und Banken, die Londoner City und ihre 13örse übten den unheilvollen Einfluß auf die fremden Staaten aus. Auf diese Weise wurde die Welt unter das Joch dcs englischen Finanzkaplitalls gebracht. Eine hauchdünne Oberschicht hat sich damit riesige Einkünfte gesichert. Aber roch nicht einmal für die breiten Schichten der Bevölkerung auf der britischen Insel konnten die Güter der Welt durch gerechte Verteilung nutzbar gemacht werden, ganz zu schweigen von den einzelnen Gliedern des Weltreiches und den englandhörigen Hilfsvölkern, die in schwerer sozialer und wirtschaftlicher Bedrängnis leben. Während die oberen Zehntausend den Zinsertrag eines riesigen Weltreiches verzehrten, hungerten die Millionen. An die Stelle dieses Systems tritt jetzt innerhalb Europas vorerst eine Zusammenarbeit der Staaten auf völlig neuer Basis. Die Außenwirtschaften werden nicht mehr in Gold und Devisen denken als den Anweisungen auf Ware, sondern in Rohstoffen und Ware selbst. Dem Reich kann es daher auch niemals um die Ausschlachtung der Bodenschätze und den Raubbau der Arbeitskräfte bei den anderen Ländern gehen, denn es will ja selbst wieder Wart verkaufen und im Austausch Güter absetzen. Das kann aber nur dann auf die Dauer geschehen, wenn der Volkswohlstand des anderen Landes so stark ist, daß er als gesunder und dauernder Handelspartner auftreten kann. Es leuchtet ein, daß eine solche gesunde wirtschaftliche Zusammenarbeit ein im Zeichen der Arbeit stehendes, besseres und schöneres Europa hervorbringen wird. Auf einem -gesunden sozialen Fundament wird sich eine wirtschaftliche Blüte entfalten, an der alle Mitschaffenden ihren gerechten Anteil haben. Wenn nicht mehr das Kapital, sondern die Arbeit das Bestimmende ist, wird innerhalb der internationalen Beziehungen die Sozialpolitik ein mitbestimmender Faktor sein. Der sozialpolitische Stil Großdeutschlands wird sich in allen Lindern, mit denen das Reich in unmittelbare Beziehungen tritt, auswirken müssen. Das hervorragende Beispiel, das Deutschland auf diesem "Gebiete gibt und in verstärktem Maße noch geben wird, kann nicht ohne Einfluß auf die anderen Staaten bleiben. Früher hatte man- versucht, eine internationale Sozialpolitik zu treiben, die einen gleichmäßigen Fortschritt der Menschheit garantieren sollte, indem man die Maßnahmen der einzelnen Länder untereinander ausglich und gewisse Grundsätze aufstellte, die allgemeinverbindlich sein sollten.' Diese internationalen Versuche mußten scheitem, da die Bindungen des Kapitals und die politischen Einflußsphären stärker waren als die sicher gut gemeinten humanitären Bestrebungen. Gekoppelt mit dem Genfer Völkerbund gab es ein Internationales Arbeitsamt in Genf, das versuchte, das Instrument dieser Bestrebungen zu sein. über reine Theorien und verwaschene Manifeste ist man in Genf nicht hinausgekommen. Eine internationale Sozialpolitik diesen Stiles kann den Völkern nicht die gewünschte Wohlfahrt bringen. Nochmals sei es betont: die nationalsozialistische Sozialpolitik ist weder ein Exportartikel noch ist sie international. Durch ihre beispielhafte Kraft wird sie aber auf die sozialen Ordnungen innerhalb der verschiedenen Volksräume, in Europa und auch darüber hinaus befruchtend wirken können. Die internationalen sozialpolitischen Beziehungen werden nicht abbrechen, man wird n ach Beispielen suchen, Erfahrungen austauschen, sich in sozialen Leistungen messen. Der Zusammenhang aller Sozialpolitik in der Welt wird nicht auf einer schemenhaften und unwirklichen Internationalität gegründet sein, sondern auf den vollkommensten sozialen Leistungen und dem tatsächlich vorhandenen sozialen Willen eines Volkes. Das Großdeutsche Reich, das auch seine kriegerische überlegenheit auf jene Maßnahmen zurückführt, die seine Friedensleistungen bedingten, wird mit dem Vorbild seiner Sozialpolitik mehr zum Wohlstand und zur Wohlfahrt der Völker beitragen, als es jemals ein Internationales Arbeitsamt vermochte. Es wird jeden Versuch begrüßen, in welchem Lande es auch sei, der es unternimmt, auf: gleiche und ähnliche Weise mit den sozialen Problemen fertig zu werden, denn es hat ein Interesse. daran, mit gesunden, sozial geordneten und fortschrittlichen Ländern zusammenzuarbeiten. Die Deutschen finden, es auch unverständlich, wie man ihr Bestreben, im eigenen Lande eine gesunde Ordnung der Arbeit einzuführen und der sozialen Schwierigkeiten Herr zu werden, als einen Affront gegen . den Weltfrieden oder gar als einen Versuch zur Weltherrschaft auslegen konnte. Eher. hätte man logischerweise.glauben müssen, daß jeder

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Versuch, mit den verheerenden 'Mirkungen der Weltwirtschaftskrise und mit den drückenden sozialen Ungerechtigkeiten der Gegenwart aufzuräumen, in aller Welt mit Freuden aufgenommen und als ein wesentlicher Beitrag zur Gesamtwohlfahrt der Völker gewertet werden würde. Daß man aber diesen wohl umfassendsten und tiefgreifendsten Versuch. einer sozialen Neugestaltung einer Nation mit einem sollen Ausmaß von Unverständnis und Entstellung begrüßte, teilt er mit allem Großen und Edlen in dieser Welt. Aber wie alles Große und Gute wird es'sich letzten Endes trotz aller Feindseligkeiten 'durchsetzen, nicht nur , zum Nutzen des 'deutschen Volkes, sondern ganz Europas und der Welt.