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Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Kühlschmierstoffen in der spangebenden Metallbearbeitung S O N D E R D R U C K www.bgfe.de

Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Kühlschmierstoffen in der … · Sicherheit beim Umgang mit KSS beitragen können. KSS können beim Hautkontakt sowie beim Einatmen möglicherweise

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Page 1: Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Kühlschmierstoffen in der … · Sicherheit beim Umgang mit KSS beitragen können. KSS können beim Hautkontakt sowie beim Einatmen möglicherweise

Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Kühlschmierstoffen in der spangebenden Metallbearbeitung

S O N D E R D R U C K

www.bgfe.de

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Verfasser:Dipl.-Ing. Peter Michels

Herausgeber:Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und ElektrotechnikGustav-Heinemann-Ufer 130, 50968 Köln

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Kühlschmierstoffe (KSS), im betrieblichen Sprach-gebrauch auch als Bohrmilch, Bohremulsion, Schleif-wasser etc. bezeichnet, sind unerlässlich in der heuti-gen spangebenden Metallbearbeitung (Abb. 1).KSS sind in der Regel aus einer Vielzahl von Einzel-komponenten (Additive etc.) aufgebaut1).Eine Bewertung des KSS-Einsatzes aus sicherheits-technischer Sicht sowie ggf. abzuleitende Schutzmaß-nahmen führen nicht selten zu praktischen Problemenim Betrieb.Auf eine Reihe von Veröffentlichungen wird an dieserStelle verwiesen2,3,4). Im folgenden Beitrag werden dieaus praktischen Erfahrungen resultierenden Schutz-maßnahmen aufgezeigt, die ungeachtet der beson-deren Bewertungs-(Grenzwerte-)problematik zu mehrSicherheit beim Umgang mit KSS beitragen können.KSS können beim Hautkontakt sowie beim Einatmenmöglicherweise entstehender Aerosole, Dämpfe odersonstiger gefährlicher Inhaltsstoffe (ggf. Krebs erzeu-gende Nitrosamine) gesundheitsschädigend sein.Die Bewertung eines Arbeitsplatzes mit KSS-Umgangsowie ggf. notwendige Schutzmaßnahmen sind meistauf die Aufnahmewege „Haut“ und „Atemtrakt“ be-schränkt. Eine sicherlich auch mögliche Aufnahmeüber den Mund (häufig ein individuell hygienischesProblem) soll hier unberücksichtigt bleiben.

Hautkontakt� Öle und alkalische, wassergemischte KSS entfetten

die Haut, sie wird rau und rissig; bei ständigemund wiederholtem Kontakt kann dies zu Hauter-krankungen führen.

� Bestimmte Additive wirken hautreizend und aller-gisierend.

� Bakterien und Keime können durch Mikrover-letzungen (z.B. verursacht durch Späne) in die Hauteindringen und zu Entzündungen führen.

Gesundheitsgefahr durch Einatmen von KSS-EmissionenInsbesondere beim Einsatz wassergemischter KSS anMaschinen mit hoher Schnittgeschwindigkeit könnenerhöhte Aerosol- und Dampfkonzentrationen in derLuft am Arbeitsplatz entstehen. Grundsätzlich sindhier die Bearbeitungsverfahren Schleifen, Drehen undFräsen zu nennen (Abb. 2).Für die Beurteilung von KSS-Emissionen in der Luft amArbeitsplatz hat der Gesetzgeber in der Technischen

Regel für Gefahrstoffe, TRGS 900 „Luftgrenzwerte“einen Luftgrenzwert (MAK-Wert) für die Summe ausDampf und Aerosol von 10 mg/m3 festgelegt. Er giltfür wassermischbare und nichtwassermischbare KSSmit einem Flammpunkt größer als 100˚ C.

NitrosamineNitrosamine kommen praktisch ausschließlich in was-sergemischten KSS vor. Im 6. Abschnitt (§ 35 ff.) derGefahrstoffverordnung (GefStoffV) sind diese alsKrebs erzeugend eingestuft.Nitrosamine bilden sich aus den im KSS enthaltenennitrosierbaren Aminen sowie (nitrosierenden) Reak-tionspartnern, wie z.B. Nitrit, Nitrat, Stickoxide.Das N-Nitrosodiethanolamin (NDELA) gilt als zu be-wertende Leitkomponente für den Metallbearbeitungs-bereich (siehe TRGS 522 „Nitrosamine“).KSS sind gemäß der GefStoffV als Krebs erzeugendanzusehen, wenn der Massengehalt an Krebs erzeu-gendem N-Nitrosodiethanolamin (NDELA) gleichoder größer als 0,0005 % beträgt.Für das NDELA in der Luft am Arbeitsplatz gilt einTRK-Wert von 1µg/m3.Die TRGS 611 „Verwendungsbeschränkungen fürwassermischbare bzw. wassergemischte Kühlschmier-stoffe, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftretenkönnen“, schreibt insbesondere Anforderungen im An-lieferungszustand sowie Schutz- und Überwachungs-maßnahmen beim Einsatz der KSS vor.

GESUNDHEITSGEFAHREN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Kühlschmierstoffe- Aufgabe -

Schmieren Kühlen Spülen ReinigenMinderung

von Korrosion

Ziel:

• Erhöhung der Bearbeitungsgeschwindigkeit• Erhöhung der Oberflächengüte• Schonung der Werkzeuge• Senkung der Betriebskosten

Abb. 1: Aufgabe und Zweck des Einsatzes von KSS

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Nitrit im Ausgangskonzentrat sowie Nitrit und Nitratim Ansetzwasser können heute technisch vermiedenwerden.Nitrosierende Reaktionspartner gelangen zumeist von„außen“ in die Gebrauchsemulsion der Maschine.Nitrosierungsmöglichkeiten sind:� Nitrit befindet sich bereits im Konzentrat.� Nitrit und Nitrat werden mit dem Ansetzwasser

oder einem Systemreiniger eingeschleppt.� Stickoxide aus der Umgebungsluft (z.B. Diesel-

gabelstapler, Zigarettenrauch, Autogenschweißen).� Reste einer Salzbadhärtung sowie Rostschutz auf

angelieferten Werkstücken gelangen ins KSS-Um-laufsystem.

� Schmier- Hydrauliköle der Maschine werden in denKSS-Kreislauf gespült.

� Öl von Abschneidern absaugtechnischer Einrich-tungen wird ins Umlaufsystem geleitet.

� Essensreste, Zigarettenrauch und -asche, Fußboden-staub gelangen in den KSS.

� Abbauprodukte von Mikroorganismen im KSS.

Keimbelastung wassergemischter KSS Wassergemischte KSS unterliegen aufgrung ihrer Zu-sammensetzung in der Anwendung einer Besiedelungmit Mikroorganismen. Dem Praktiker ist die erhöhteKeimbesiedelung von Kühlschmierstoffen als sogen.„Montagmorgengeruch“ bekannt, wenn der KSS alsonach einer längeren Ruhephase einen unangenehmenGeruch angenommen hat. Das Keimspektrum (Art undHäufigkeit der Mikroorganismen) lässt sich nicht aneinem bestimmten Produkt festmachen.Mikroorganismen entstehen in sehr unterschiedlicherQualität je nach Betrieb, Arbeitsbereich, Einsatzzeit,KSS-Pflege und Bearbeitungsverfahren.

Nichtwassermischbare KSS (Bohröle, Stanz- undZiehöle etc.) unterliegen in der Regel keiner Keimbe-siedelung, denn es fehlt die lebensnotwendige Kom-ponente „Wasser“.

Einstufung nach der Biostoffverordnung (BioStoffV)Ausgehend von ihrem Infektionsrisiko teilt die BioStoffVdie biologischen Arbeitsstoffe in vier Risikogruppenein. Danach richten sich dann die zu treffendenSchutzmaßnahmen entsprechend eines Schutzstufen-konzeptes. Welches Infektionsrisiko nun von verkeimten wasser-gemischten KSS ausgeht und welcher Schutzstufe diesnach BioStoffV entspricht, ist in der neuen BG-Infor-mation „Keimbelastung wassergemichter KSS“ – BGI762 geregelt. Die häufigsten in KSS nachgewiesenen Mikroorganis-men (Bakterien, Schimmelpilze/Hefen) können in fol-gende Gruppen eingeteilt werden:A) Weit verbreitete Wasser- Boden- Luftkeime bei denen

es unwahrscheinlich ist, dass sie beim Menscheneine Infektionskrankeit verursachen = Risiko-gruppe 1 der BioStoffV

B) Keime die unter bestimmten Voraussetzungen In-fektionskrankheiten hervorrufen können (fakultativpathogene Keime) = Risikogruppe 2 der BioStoffV

Bislang liegen den Berufsgenossenschaften keine Da-ten vor, die bei sachgerechtem Umgang mit KSS aufein erhöhtes Infektionsrisiko durch mikrobielle Besie-delung schließen lassen.Der Umgang mit keimbelasteten KSS wird daher inder BGI 762 einer nicht gezielten Tätigkeit mit biolo-gischen Arbeitsstoffen der Schutzstufe 2 (§7 BioStoffVAbb. 2: KSS-Einsatz an einer Rundschleifmaschine

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SCHUTZMASSNAHMEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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und Anhang III) zugeordnet. Die sensibilisierendeoder toxische Wirkung von Mikroorganismen ist davonunabhängig zu betrachten.Die bereits nach GefStoffV mit TRGS 611 und BG R143 (Entwurf, April 1999) zu treffenden Maßnahmendecken in Verbindung mit den ergänzenden Maß-nahmen der BG I 762 die Anforderungen entsprechendSchutzstufe 2 der BiostoffV ab.

SchutzmaßnahmenAuswahlNoch vor ggf. zu treffenden technischen Schutzmaß-nahmen steht die Auswahl eines KSS mit möglichstgeringem gesundheitlichem Risiko. Da KSS gemäßGefStoffV derzeit nicht kennzeichnungspflichtig sind,ist der Verwender auf umfassende Informationen desHerstellers oder Lieferanten u.a. im Sicherheitsdaten-blatt angewiesen. Nach TRGS 611 müssen folgendeAnforderungen im Anlieferzustand erfüllt sein (Her-stelleranfrage):� Abwesenheit nitrosierender Agenzien (Nitrit, Nitrit-

abspalter).� Gehalt an sekundären Aminen bezogen auf das

Konzentrat ≤ 0,2 Massen-%.� Einsatz geprüfter Inhibitoren der Bildung von N-

Nitrosaminen, wenn sekundäre Amine > 0,2 Mas-sen-% enthalten sind. Die inhibierende Wirkungmuss jedoch jeweils im Einzelfall nachgewiesenwerden.

Folgende Auswahlkriterien haben sich des weiterenin der Praxis bewährt:� Sind keine als Allergene bekannte Additive sowie

Desinfektionsmittel enthalten?� Ist die Hautverträglichkeit des KSS geprüft?� Sind keine Krebs erzeugenden Stoffe (Nitrosamine,

polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe etc.)enthalten?

� Ist der KSS speziell vernebelungs- und verdamp-fungsarm?

� Liegen vom Hersteller Gebrauchs-, Wartungs- undEntsorgungshinweise vor?

Vom Hersteller oder Lieferanten ist möglichst eineschriftliche Stellungnahme zu den genannten Kriterieneinzuholen.

Technische SchutzmaßnahmenMaschinen und Anlagen sollten von vornherein sokonstruiert sein, dass ein Kontakt mit KSS auf ein Min-destmaß beschränkt bleibt; Arbeitsverfahren sind ent-sprechend abzustimmen.Dies ist z.B. durch Automation des Arbeitsprozesses,Benutzen von Hilfswerkzeugen oder Reinigen derKSS-benetzten Werkstücke vor der weiteren Hand-habung zu erreichen.Ein Entweichen von KSS-Emissionen in die Luft amArbeitsplatz ist am wirksamsten durch komplettes Ein-hausen der Maschinen zu verhindern. In der Einhau-sung (geschlossenes Erfassungssystem) sollte stets derminimal notwendige Unterdruck erzeugt werden, umein unnötiges Mitreißen von Aerosolen in das absaug-technische System zu vermeiden 5).Weitere technische Schutzeinrichtungen können sein:� Spritzschutzeinrichtungen (Abb. 3),� Absaugeinrichtungen mit halboffenen Erfassungs-

elementen,� Absaugeinrichtungen mit offenen Erfassungsele-

menten (z.B. Saugtrichter).Halboffene Erfassungselemente müssen weitestgehenddie Emissionsquelle umschließen. Die weniger wirk-same offene Erfassung ist so nah wie möglich an dieBearbeitungsstelle heranzubringen.Eine ausreichende Abscheidung des messwertbestim-menden KSS-Dampfanteils ist technisch z.Z. nochnicht in allen Anwendungsbereichen realisierbar.Die häufig anzutreffenden dezentral aufgesetzten Ab-scheider mit Reinluftrückführung sind in der Regel

Abb. 3: Spritzschutz an einer Flachschleifmaschine

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nicht in der Lage, KSS-Dämpfe hinreichend wirksamabzuscheiden.Sind hier keine zusätzlichen raumlüftungstechnischenEinrichtungen installiert, werden häufig die Luftgrenz-werte überschritten.Welche Abscheideprinzipien für den jeweiligen An-wendungsfall am wirksamsten sind, ist untersuchtworden. Eine Bewertung von Abscheidesystemen istvom BIA erfolgt 5).

Einschränkungen des Entstehens von Nitrosaminen inwassergemischten KSSFolgende, meist ohne größeren Aufwand durchführ-bare Maßnahmen sollten neben den bereits diskutier-ten Auswahlkriterien immer realisiert werden:� Ausschließen der vorab genannten Nitrosierungs-

möglichkeiten,� Abdecken der KSS-Sammelbecken (Abb. 4),� Laufroste nicht über Auffangbecken des KSS-Um-

laufsystems führen,� Reinigungsfreundliche Umlaufsysteme und Rohrlei-

tungen installieren,� Öl von Aufsatzabscheidern der Absaugeinrich-

tungen getrennt auffangen,� Durchführungen der regelmäßig notwendigen KSS-

Pflege und -Wartung

Kühlschmierstoffpflege und -wartungSind KSS zu lange im Umlauf, kann sich deren Kon-sistenz ungünstig verändern, da während ihres Ein-satzes Abrieb, Späne, Fremdöle und Zersetzungspro-

dukte aufgenommen werden. Sicherlich ist hier nocheiniges an Aufklärungsarbeit zu leisten; der unange-nehme Geruch des KSS als Parameter für den Wech-sel sollte der Vergangenheit angehören.Die TRGS 611 schreibt verbindlich eine regelmäßigeÜberwachung von Nitritgehalt, pH-Wert und Tempe-ratur im eingesetzten wassergemischten KSS vor.Werden die angegebenen Nitritwerte überschrittenund wird kein wirksamer (geprüfter) Inhibitor zuge-setzt, müssen kostenintensive Nitrosaminbestimmun-gen (NDELA) im eingesetzten KSS sowie in der Luftam Arbeitsplatz erfolgen.Die Bestimmung der Gebrauchskonzentration ist dar-über hinaus nicht zuletzt aus wirtschaftlichen Grün-den (es wird oft überdosiert) anzuraten.Nachstehende Auflistung fasst die wichtigsten Kon-trollpunkte zusammen (die Angaben des Herstellerssind zu beachten):� Regelmäßige Bestimmungen der Gebrauchskon-

zentration des KSS, z.B. mittels Handrefraktometer.Zu hohe Konzentrationen haben stark hautreizendeWirkung und führen zu Hauterkrankungen.

� Kontrolle des pH-Wertes mit pH-Testpapier. Um ein übermäßiges Bakterienwachstum sowieKorrosion zu verhindern, haben gebrauchsfertigeEmulsionen einen „alkalischen“ pH-Wert (pH>7).Niedrige pH-Werte begünstigen die Bildung vonNitrosaminen, ein andauernder Abfall von mehr als0,5 pH-Punkten gegenüber dem Ausgangs-pH-Wertist zu vermeiden.Ein pH-Wert von 9,5 sollte nicht überschrittenwerden, da sonst verstärkt die Gefahr von Haut-reizungen besteht.

� Bestimmung des Nitritgehaltes im eingesetzten KSSmittels Teststäbchen.Bei >20mg/l (ppm) Anzeige Nitrit:� Wechsel oder Teilaustausch des KSS oder� Zusatz eines wirksamen (geprüften) Inhibitors

oder� NDELA-Bestimmungen im KSS und in der Luft am

Arbeitsplatz.� Bestimmung des Nitratgehaltes des Ansetzwassers

mittels Teststäbchen (Analyse des Wasserwerks an-fordern).Ein Nitratgehalt von 50 mg/l (ppm) darf gemäßTRGS 611 keinesfalls überschritten sein; ggf. kann derEinsatz entionisierten Wassers erforderlich werden.Abb. 4: Abgedeckte KSS-Sammelbecken

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� Bestimmung der Temperatur.Erhöhte Temperaturen können die Bildung vonNitrosaminen sowie ein Bakterienwachstum im KSSbegünstigen.Die anwendungstechnisch bedingten Grenztem-peraturen (Herstelleranfrage) sind unbedingt einzu-halten; z.B. 40°C bei Zerspanungsoperationen und60°C beim Warmwalzen von Aluminium.

Die Ergebnisse der Kontrollmessungen sind schriftlich,am besten in einem Wartungsbuch, zu dokumentieren.Hierin sind auch Datum des KSS-Wechsels sowieReinigung des Umlaufsystems zu vermerken. Ein Kon-trollblatt für Prüfergebnisse kann bei der Berufs-genossenschaft unter der Best.-Nr. „S 14“ bezogenwerden. (Abb. 5)Die Durchführung bzw. Sicherstellung der KSS-Pflegeund -wartung soll durch eine besonders beauftragtePerson erfolgen (siehe hierzu BGR143 (ZH 1/248)6).Unter der Kurs-Nr. GS 4 führt die Berufsgenossen-schaft in ihrer Schulungsstätte „berghof“ entsprechendeSeminare durch.

Technische und organisatorische Maßnahmen zurReduzierung eines mikrobiellen BefallsMikroorganismen gelangen überwiegend aus nächsterUmgebung in den KSS, durch:� das Anmischwasser� die Umgebungsluft (Schimmelpilzsporen bilden bei

hohen Luftfeuchtigkeiten sogenannte Pilznester)� Aufwirbelungen von Bodenverunreinigungen� das zu bearbeitende Material� den MaschinenbedienerDie BGI 762 gibt konkrete Hinweise wie dies verhin-dert werden kann:� Das Anmischwasser sollte Trinkwasserqualität

haben (nach Trinkwasserverordnung max. 100KBE*/ml). Insbesondere bei privaten Brunnen undWasserversorgungsanlagen kann es zu erhöhtenKeimbelastungen kommen.

� Absaugung entstehender KSS-Emissionen am Ar-beitsplatz.

� Getrenntes Auffangen von zurückgeführtem KSSaus Luftabscheidern.

*Anm.: KBE = Koloniebildende Einheiten

Abb. 5: Kontrollblatt für Prüfergebnisse

Prüfergebnisse „wassergemischte Kühlschmierstoffe“ (KSS)

Betriebsbereich: Verantwortlich:

Maschinen-Nr.:

KSS-Bezeichnung:

Gebrauchskonzentration (Soll): pH-Wert (Soll):

Nitratgehalt im Ansetzwasser:

Datum Nitrit Temp. NDELA- Wechsel/ ZugabeKonz.. % pH Keimzahl eines Bemerkungen

mg/l °C Analyse Reinigung Inhibitors

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dem Motto „Viel hilft viel“ erfolgen, sie muss unbe-dingt gemäß den Dosierangaben des KSS- bzw. Bio-zidherstellers erfolgen.Eine Überdosierung bedeutet immer erhöhte Hautge-fährdung für den Mitarbeiter, des weitern wird ein mitMikroorganismen belasteter KSS durch Konservie-rungsmaßnahmen nicht wieder in seinen Ausgangs-zustand zurückversetzt. Die im KSS verbleibendeabgetötete Biomasse kann bei entsprechender Konzen-tration auch zu anwendungstechnischen Problemenführen.Bei der Auswahl der Konservierungsmittel muss denunterschiedlichen Mikroorganismen Rechnung ge-tragen werden, denn Bakterien und Pilze sind ver-schiedene Organismen mit unterschiedlichem Zellauf-bau und Stoffwechsel.Fadenpilze stellen ein besonderes Problem dar. Siesind auch nur schwer im KSS nachweisbar (etwadurch oben beschriebene Keimzahlbestimmung). EinPilzbefall wird in der Regel erst dann erkennbar,wenn schon alle Leitungen des KSS-Umlaufsystems zu-gewachsen sind.Liegt ein Pilzbefall vor, müssen die Pilznester ausfindiggemacht werden und durch eine gründliche mecha-nische und chemische Systemreinigung entfernt wer-den. Anderenfalls muss stets mit einem Neubefall desfrischen KSS-Ansatzes gerechnet werden.Hier zahlt sich nun aus, ob bei der Anschaffung derMaschine und des KSS-Umlaufsystems auch auf reini-gungsfreundliche Systeme geachtet wurde.Nach wie vor die beste und billigste Konservierungs-maßnahme ist die konsequente Umsetzung derHygienemaßnahmen durch den Mitarbeiter an derMaschine. Er trägt entscheidend zur Begrenzungeines übermäßigen Keimwachstums und damit zurStabilität des KSS bei.

HautschutzDem Hautschutz kommt beim Umgang mit dem KSSeine Schlüsselstellung zu.Auch bei konsequenter Umsetzung aller technischenSchutzmaßnahmen wird sich der Hautkontakt mit demKSS nie ganz vermeiden lassen.Die Haut wird hierbei chemischen, biologischen undmechanischen Belastungen ausgesetzt, die auf dieDauer ihr natürliches Abwehrsystem schwächenkönnen.

� Regelmäßige Wartung der lufttechnischen Anlagen(regelmäßiger Filterwechsel)

� Gute Durchlüftung und Umwälzung des KSS in derAnlage, vor allem auch in den betriebsfreien Zei-ten. Hierdurch wird die Bildung von Faulgasen(Schwefelwasserstoff) verhindert und die techn.KSS-Qualität erhalten.

� Einbau leicht zu reinigender KSS-Umlaufsysteme mitangebauten Pflegesystemen. Auch dadurch ergebensich eindeutig ökonomische Vorteile hinsichtlich derReinigungszeiten. Eine gründlichere Reinigung wirderst möglich, dies beugt einer vorzeitigen Verkei-mung vor.

� Beachtung der Arbeitshygienemaßnahmen durchdie Mitarbeiter (keine Abfälle, Zigarettenkippeno.ä. ins KSS)

� Regelmäßige Kontrolle und Pflege des KSS

KeimzahlbestimmungNach wie vor ist die Festlegung etwa eines Grenz-oder Richtwertes für die mikrobielle Belastung vonKSS nicht in Sicht. Eine Keimzahlbestimmung bringtkeine Aussage zur Bewertung der Gesundheitsgefahr.Sie kann weiterhin (freiwillig) im Betrieb als ergän-zende Kontrolle durchgeführt werden, wenn dies durchfachlich geeignetes Personal in einem entsprechendausgerüsteten Labor o.ä. erfolgt.Bei Anwendung von Dip-Slides (Eintauchnährkörper)sollten ausschließlich Keimindikatoren mit nicht-selek-tiven Nährmedien (sogen. Standardnährmedien) ver-wendet werden. Die Abtötung der bebrüteten Nähr-böden muss über wirksame Sterilisationsverfahrenerfolgen (alternativ Sondermüllverbrennung), das Ein-legen in Desinfektionslösung (wie oft in der Praxisanzutreffen) ist nicht ausreichend. Aus allgemeinenhygienischen Gründen sollte die Gesamtkeimzahl soniedrig wie möglich gehalten werden.

Konservierende MaßnahmenDie überwiegende Anzahl heute eingesetzter KSS istvorkonserviert, man spricht auch von der sogen. Topf-konservierung. Durch kontinuierliche Nachkonser-vierung kann hohen Keimzahlen entgegengewirktwerden, hierdurch erhöht sich natürlich auch dieStandzeit des KSS. Die Konservierung darf nicht nach

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Hautschutzpräparate müssen immer auf die jeweiligeKSS abgestimmt sein. Ein wirksames Hautschutzmitteldarf in dem Medium, gegen das es schützen soll,grundsätzlich nicht löslich sein. Beim Umgang mitÖlen sind daher hydrophile Öl-in-Wasser-Emulsionen,beim Umgang mit wassergemischten KSS Fettsalbengeeignet (siehe auch BGR 197 „Benutzung von Haut-schutz“.Zur Sicherstellung der richtigen Durchführung derHautschutzmaßnahmen muss jeweils arbeitsplatz-bezogen ein Hautschutzplan erstellt und den betrof-fenen Beschäftigten bekanntgemacht werden.Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft, Hautschutzmittel-hersteller und nicht zuletzt die Berufsgenossenschaftkönnen hierbei Hilfestellung geben.Bei der Berufsgenossenschaft kann ein Muster-„Haut-schutzplan“ unter der Best.-Nr. „S3“ bezogen werden.

Allgemeine HygienemaßnahmenDies sind in der Hauptsache:� Schaffen von Waschgelegenheiten (mind. Hände-

waschplatz)� Organisation des Hauschutz, bestehend aus Haut-

schutz, Hautreinigung und Hautpflege (Hautschutz-plan)

� Vom Arbeitsplatz getrennte Umkleidemöglichkeitenschaffen

� Regelmäßige Reinigung der Arbeitsräume organi-sieren

� Bereitstellen ggf. erforderlicher Persönlicher Schutz-ausrüstung, wie Augenschutz, Gesichtsschutz oderHandschutz (insbesondere beim Umgang mit Bio-ziden und Konzentraten).

BetriebsanweisungDie spezielle arbeitsplatzbezogene Betriebsanwei-sung soll die Beschäftigten über die beim Umgang mitdem KSS auftretenden Gefahren sowie die notwen-digen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln infor-mieren. Abb. 6 zeigt ein Muster einer solchen Be-triebsanweisung.

UnterweisungAnhand der Betriebsanweisung (und sinnvollerweiseauch des Hautschutzplanes) sind die mit dem KSS inKontakt kommenden Personen vor der Beschäftigungund danach mindestens jährlich mündlich und arbeits-platzbezogen zu unterweisen.Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung sind schriftlichfestzuhalten und von den Unterwiesenen durch Unter-schrift zu bestätigen. Nur wenn die Unterweisungauch wirklich praxisbezogen, am besten vor Ortdurchgeführt wird und der Vorgesetzte geprüft hat,dass sie der Mitarbeiter verstanden hat, kann einsicherheitsgerechter Umgang mit KSS gewährleistetwerden.

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Abb. 6: Musterbetriebsanweisung „Werkzeugbau“

1) Ippen, H., F. Dicke: Kühlschmiermittel-Bestandteile und ihregesundheitliche Wirkung. Ergebnis des Projektes 628 der Bundes-anstalt für Arbeitsschutz, Dortmund (1979-1981)

2) Häusser, M., F. Dicke, H. Ippen: Kühlschmiermittel-Bestandteileund ihre gesundheitliche Wirkung. Zbl. Arbeitsmed. 35 (1985)Nr. 6, S. 176-181

3) Blome, H., D. Breuer, W. Pfeiffer, D. Wolf: Problematik derBeurteilung von Arbeitbereichen bei Vorliegen von Kühlschmier-stoffen. Staub-Reinhalt. Luft 50 (1990) 3-6

4) Schütz, A., D. Wolf: Kühlschmierstoffe - Zusammensetzung,Schadstoffe, Schutzmaßnahmen, Sicherheitstechnisches Infor-mations- und Arbeitsblatt 120, 220. In BIA-Handbuch, Erich-Schmidt-Verlag, Bielefeld 1985

5) BIA-Report 5/99: Messen, Beurteilen und Schutzmaßnahmenbeim Umgang mit komplexen kohlenwasserstoffhaltigen Ge-mischen. Schriftreihe des Hauptverbandes der gewerblichenBerufsgenossenschaften

6) BGR 143 (ZH 1/248) „Umgang mit Kühlmittelschmierstoffen –(Entwurf April 1999)“

- Broschüre der Berufsgenossenschaft „Umgang mit Kühlschmier-stoffen“ (MB 27)

- Broschüre der Berufsgenossenschaft „Hautschutz“ (AB 11)- Faltblatt der Berufsgenossenschaft „Tips für den Umgang mit Kühl-schmierstoffen“ (T 21)

- Muster-Betriebsanweisung der Berufsgenossenschaft „Werkzeug-bau“ (B 3)

- Hautschutzplan der Berufsgenossenschaft (S 3)- Kontrollblatt für Prüfergebnisse „wassergemischte Kühlschmier-stoffe“ (S 14)

- Videounterweisung „Kühlschmierstoffe“ (P 414)- CD-ROM „Sicherer Umgang mit Kühlschmierstoffen“; Storck Verlag,21147 Hamburg, E-mail: [email protected]

Firma: BETRIEBSANWEISUNG Stand:

Arbeitsbereich: Werkzeugbau GEM. § 20 ABS. 1 GEFSTOFFV

Verantwortlich: Arbeitsplatz: Fräsmaschine

Tätigkeit: Fräsen

Kühlschmierstoff Typ

_ Hautkontakt: Entzündungen, Hautreizungen und - ausschlag möglich_ Einatmen der Ölnebel und -dämpfe: Lungenerkrankungen möglich_ Wassergefährdend, nicht in die Kanalisation geben

_ Kühlschmierstoffstrahl richtig positionieren, Kühlschmierstoffmenge richtig einstellen_ Hautkontakt vermeiden; ggf. Hilfswerkzeuge benutzen_ Vorhandene Absaugungen sowie Spritzschutz benutzen_ Arbeitsanzug komplett (mit Jacke) tragen (Ärmel nicht hochkrempeln)_ Hände nicht mit Maschinenputzlappen abwischen_ Maschinenputzlappen nicht in. die Hosentasche stecken_ Hautschutzmittel benutzen (Hautschutzplan beachten!):

Schutz (vor der Arbeit)Reinigung (vor Pausen und Arbeitsschluss)Pflege (nach der Arbeit)

_ Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hier keine Lebensmittel aufbewahren_ Essensreste oder Zigarettenkippen dürfen nicht ins Umlaufsystem gelangen

Mit Kühlemulsion getränkte Kleidung sofort wechseln

Verschüttete oder ausgelaufene Emulsion sofort mit Bindemittel

abdecken; später mit Handschaufel aufnehmen, hierbei Schutzhandschuhe

tragen

Bei Hautveränderungen (Rötung, Ausschlag etc.), Vorgesetzten informieren,

Arzt aufsuchen

Spritzer im Auge: Auge sofort mit viel Wasser ausspülen, Vorgestezten informieren

Notruf: Ersthelfer:

Gebrauchte Bindemittel in Sammelbehälter

geben.

Wartung und Wechsel des Kühlschmierstoffes durch: Tel.:

Unterschrift

Page 11: Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Kühlschmierstoffen in der … · Sicherheit beim Umgang mit KSS beitragen können. KSS können beim Hautkontakt sowie beim Einatmen möglicherweise

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Bestell-Nr. SD 375 · 2(8) · 8 · 03 · 6Alle Rechte beim Herausgeber