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SEMINARE Zerstörungsfreie Prüfung. Qualifizierungen und Zertifizierungen für Personal in der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung. Seminarprogramm 2015 www.tuv.com/zfp

Seminare Zerstörungsfreie Prüfung - tuv.com · Der Weg zu Ihrem Zertifikat nach DIN EN ISO 9712 Anerkannte Schulung Anerkannte Prüfung Zertifizierungsantrag Zertifikat inkl. nachgewiesener

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SEMINARE

Zerstörungsfreie Prüfung.Qualifizierungen und Zertifizierungen für Personal in der zerstörungsfreien

Werkstoffprüfung.

Seminarprogramm 2015

www.tuv.com/zfp

TRAINING UND CONSULTING

Herzlich willkommen!

Liebe Kunden, liebe Geschäftspartner,

Durch Ihre Anregungen und Fragen begegnen wir der praktischen Umsetzung der neuen Normanforderungen gemeinsam.

Wir freuen uns auf ein intensives Schulungsjahr und eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen!

Thoralf Rauchhaus Britta Bellen

Business Manager Leiterin Kompetenzzentrum ZfP

die bisher in Deutschland gültige DIN EN 473 wurde zu Beginn des Jahres 2013 endgültig durch die DIN EN ISO

9712 abgelöst. Mit der Änderung der Norm DIN 18800 in die DIN EN 1090 steht uns im Bereich der zerstörungs-

freien Werkstoffprüfung eine weitere Herausforderung bevor. Um Ihnen als Beteiligten dazu alle notwendigen

Kenntnisse und Fähigkeiten an die Hand zu geben, setzen wir die Neuerungen und gestiegenen Anforderungen in

unseren Seminarangeboten systematisch um.

Wir schulen Sie in den Stufen 1 und 2 und bieten Ihnen Prüfungen in allen Stufen an. Als zertifizierte Schulungs-

stätte bieten wir Ihnen auch Inhouse-Seminare an, in denen wir unsere geregelten Schulungen an Ihre spezifischen

Erfordernisse anpassen.

Zerstörungsfreie Prüfung.

3

Die DIN EN ISO 9712 im Überblick.

Einleitung, Sektoren und Stufen. Welcher Sektor betrifft Sie?

Welche Stufe kommt für Sie in Frage? ____________________________________4

Die Kursmodalitäten.

Voraussetzungen für die Schulungs- und Prüfungsteilnahme

sowie die Zertifizierung. _________________________________________________6

Das Seminarangebot.

Sichtprüfung, VT – Stufen 1 und 2 _______________________________________9

Sichtprüfung, VT – Stufen 1 und 2 – Kunststoff ___________________________9

Eindringprüfung, PT – Stufen 1 und 2 ___________________________________10

Magnetpulverprüfung, MT – Stufen 1 und 2 _____________________________10

Ultraschallprüfung, UT – Stufe 1 ________________________________________11

Ultraschallprüfung, UT – Stufe 2 ________________________________________12

Ultraschallprüfung, UT – Stufe 1 – Kunststoff ____________________________13

Ultraschallprüfung, UT – Stufe 2 – Kunststoff ____________________________13

Filmauswertung, RT-FI – Stufe 2 _________________________________________14

Anmeldung. ______________________________________________________15

Service.

Die Service-Leistungen der

TÜV Rheinland Akademie.

Unsere Seminare bieten Ihnen

aktuelles Praxiswissen in angeneh-

mer Atmosphäre.

Die ausgewiesenen Seminarpreise

beinhalten Erfrischungsgetränke

und Mittagessen an den Seminar-

tagen sowie umfangreiche Teilneh-

merunterlagen.

Alle angegebenen

Seminare sind Kombi kurse.

Sofern Sie nur eine Stufe benötigen,

kontaktieren Sie uns bitte.

TIPP

Qualifizierungen und Zertifi zierun gen für Personal in der zerstörungs freien Werk stoff prüfung.

Prüfungskosten.

Die Kosten für die Prüfung

inklusive Ihres DIN EN ISO 9712-

Zertifikates und die Ausstellung des

Ausweises werden im Auftrag der

unabhän gigen Prüfstelle zusammen

mit der Seminargebühr erhoben.

Sabine Mudraschk

Kompetenzzentrum ZfP

Tel.: +49 3574 7819 63

Fax: +49 3574 7819 23

[email protected]

www.tuv.com/zfp

Kontakt

Die Einleitung zur DIN EN ISO 9712 sagt:

„Da die Effektivität jeder Anwendung von zerstörungsfreier

Prüfung (ZfP) von den Fähigkeiten des aus führenden Per-

sonals bzw. der für die Prüfung verantwortlichen Personen

abhängt, wurde eine Vorgehensweise entwickelt, mittels

der die Verfahren zur Bewertung und Dokumentation der

Kompetenz der Personen, deren Aufgabe angemessene

theoretische und praktische Kenntnisse der von ihnen an -

zuwendenden zerstörungsfreien Prüf verfahren erfordern,

spezifiziert, super visiert, überwacht oder be wertet werden.

Ein zusätzlicher Anreiz stammt aus der weltweiten Ver-

gleichbarkeit der Viel falt von industriellen Anwendungen,

die vergleichbare Ansätze für zerstörungsfreie Prüfun gen

verlangen.

Wenn eine Zertifizierung von ZfP-Personal in Produktnor-

men, Gesetzen, Regelwerken oder Spezifikationen ge fordert

ist, dann ist es wichtig, dass dieses Personal in Überein-

stimmung mit dieser internationalen Norm zer tifiziert wird.

Wenn in dieser inter nationalen Norm ein Ermessensspiel-

raum gegeben ist, dann hat die Zertifizierungsstelle die

letzte Entscheidung bezüglich der Festlegung der spezifi-

schen Anforderungen.

Wenn es keine Anforderungen in der Gesetzgebung, in

Normen oder in dem Auftrag für die Zertifizierung von

ZfP-Personal gibt, entscheiden die Arbeitgeber des ZfP-

Personals, wie sie sicherstellen, dass dieses sachkundig ist

Ar beits aufträge auszuführen. So können sie entweder

bereits zertifiziertes Personal einstellen oder müssen ihr

eigenes Fachwissen heranziehen, um sich selbst davon

zu überzeugen, dass ihre Mitarbeiter über die geforderte

Sachkunde verfügen. Im letzt genannten Fall werden

verantwor tungs volle Arbeitgeber diese inter nationale

Norm als Be zugs dokument nutzen …“ 1

4

TRAINING UND CONSULTING

Die DIN EN ISO 9712 im Überblick.

Einleitung, Sektoren und Stufen.

Wir machen Sie fit in folgenden Verfahren:

Sichtprüfung

Magnetpulverprüfung

Farbeindringprüfung

Ultraschallprüfung

Filmauswertung von Durchstrahlungsbildern

1 Quelle: DIN EN ISO 9712:2012, DIN, Dezember 2013

5

Welcher Sektor betrifft Sie?

Produktsektoren

Gussstücke (c) aus Eisen- und Nichteisenwerkstoffen

Schmiedestücke (f) alle Arten von Schmiedestücken aus Eisen- und Nichteisenwerkstoffen

geschweißte Produkte (w) alle Arten von Schweißverbindungen, einschließlich Lötungen,

für Eisen- und Nichteisenwerkstoffe

Rohre und Rohrleitungen (t) nahtlos, geschweißt für Eisen- und Nichteisenwerkstoffe, einschließlich

Flachprodukte für die Herstellung von geschweißten Rohren

Walzerzeugnisse (wp) außer Schmiedestücke

Kunststoffe (Carbon u. CFK) nur Werkstoffprüfung, keine Bauteilprüfung

Industriesektoren

A – Herstellung von Produkten

B – Dienstleistungsprüfung bei der Fertigung und Instandhaltung, einschließlich Herstellung

Welche Stufe kommt für Sie in Frage?

Stufe 1

Als Inhaber der Stufe 1 dürfen Sie

Geräte einstellen und zerstörungs-

freie Prüfungen durchführen.

Sie erfassen Anzeigen und proto-

kollieren danach die Prüfergebnisse.

Stufe 2

Als Inhaber der Stufe 2 dürfen Sie

alles, was ein Stufe-1-Inhaber auch

darf. Zusätzlich dazu dürfen Sie

Prüfgeräte und Prüfmittel bedienen,

Anzeigen erfassen und interpretie-

ren. Sie fertigen einen Prüfbericht

an und können als verantwortlicher

Prüfer oder als Prüfaufsicht unter-

schreiben.

Stufe 3

Eine Ausbildung in der Stufe 3 ist

vorgesehen für Personen in leitender

Funktion, z. B. Leiter der QM-Abteilung,

oder auch Personen an Schnittstellen

zwischen kaufmännischem und tech-

nischem Bereich.

Als Stufe-3-Prüfer dürfen Sie z. B.

Prüfberichte verantwortlich unter-

schreiben, als Prüfbeauftragter in

dem jeweiligen Verfahren fungieren

und Verfahrensanweisungen zur

Durchführung einer Prüfung erstellen.

6

Die Kursmodalitäten.

Voraussetzungen für die Schulungs- und

Prüfungsteilnahme sowie die Zertifizierung.

TRAINING UND CONSULTING

Mindestanforderungen an die Schulung

Verfahren Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3

(Stunden) (Stunden) (Stunden)

MT 16 24 32

PT 16 24 24

RT 72 80 40

UT 64 80 40

VT 16 24 24

Zielgruppe.

Unsere Seminare richten sich vorrangig an Personen aus

dem Bereich der Qualitätssiche rung aus Unternehmen der

Luft- und Raumfahrt, des Waggon- und Schienenfahrzeug-

baus, des Boots- und des Windkraftanlagenbaus, aus der

Automobilindustrie und aus Prüflaboren. Darüber hinaus

an Angestellte oder Selbstständige, die die Zu lassungs vor -

aus setz ungen zur Schulungs teilnahme erfüllen.

Zulassungsvoraussetzungen.

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Schulungs- und Prü-

fungsteilnahme sowie zur Zertifizie rung weichen je nach

Verfahren voneinander ab.

Für alle Stufen wird ein aktueller schriftlicher Nachweis

zufriedenstellender Nahseh- und Farbsehfähigkeit (Sehtest)

gefordert, der gemäß der DIN EN ISO 9712 folgende An for -

de run gen erfüllen muss:

a) Die Nahsehfähigkeit muss ausreichen, um die Jaeger-

Nummer-1-Buchstaben oder Times Roman 4,5 oder

gleichwertige Sehzeichen (mit einer Höhe von 1,6 mm)

in ei nem Abstand von nicht weniger als 30 cm mit

mindestens einem Auge, mit oder ohne Sehhilfe, lesen

zu können.

b) Das Farbsehvermögen muss dafür ausreichen, dass der

Kandidat Kontraste zwi schen Farben oder Grauschattie-

rungen erkennen und unterscheiden kann, die bei den

betreffenden ZfP-Verfahren, wie vom Arbeitgeber fest -

gelegt, benutzt werden.

Die Zertifizierungsstelle darf den Ersatz der Anforderungen

unter a) durch die Erfüllung einer geeigneten Alternative

in Betracht ziehen.

Nach der Zertifizierung müssen die Prüfungen der Nahseh-

fähigkeit mindestens einmal jähr lich durchgeführt und

durch den Arbeitgeber bestätigt werden.

Voraussetzungen zur Schulungs- und

Prüfungsteilnahme.

Kombikurse Sichtprüfung und Sichtprüfung –

Kunststoff, Eindringprüfung, Magnetpulverprü fung

Schriftlicher Nachweis einer mindestens 3-wöchigen

industriellen Erfahrung im jeweiligen Verfahren,

vom Arbeitgeber unterschrieben

Aktueller Sehtest (siehe oben)

Stufe 1

Ultraschallprüfung und Ultraschallprüfung – Kunststoff

Schriftlicher Nachweis einer mindestens 2-wöchigen

industriellen Er fah rung in der Ultraschallprüfung,

vom Arbeitgeber unterschrieben

Aktueller Sehtest (s. o.)

Stufe 2

Ultraschallprüfung und Ultraschallprüfung – Kunststoff

Nachweis des erfolgreichen Ab schlusses der Schulung

Stufe 1 im je weiligen Verfah ren

Schriftlicher Nachweis einer mindestens 4-wöchigen

industriellen Er fahrung in der Ultraschallprüfung,

vom Arbeitgeber unterschrieben

Aktueller Sehtest (s. o.)

Auswertung von Durchstrahlungsaufnahmen (RT-FI)

Schriftlicher Nachweis einer mindestens 3-wöchigen

industriellen Erfahrung in der Filmauswertung,

vom Arbeitgeber unterschrieben

Aktueller Sehtest (s. o.)

Für alle Stufen muss der Teilnehmer eine theoretische und

praktische Schu lung erfolgreich absolvieren. Die für die

gewünschte Zertifizierung erfor der liche Mindestschulungs-

dauer ist in Tabelle 1 für das jeweilige ZfP-Verfahren ange-

geben. Schulungszeiten um fassen sowohl praktischen als

auch theoretischen Unterricht.

7

TRAINING UND CONSULTING

Der Weg zu Ihrem Zertifikat nach DIN EN ISO 9712

Anerkannte

Schulung

Anerkannte

Prüfung

Zertifizierungsantrag

Zertifikat

inkl. nachgewiesenerBerufserfahrung

und Sehfähigkeits -bescheinigung

Erneuerung

5 Jahre nach Erst- bzw.Rezertifizierung

Rezertifizierung

5 Jahre nachErneuerung

Voraussetzungen zur Zertifizierung.

Kombikurse Sichtprüfung und Sichtprüfung –

Kunststoff, Eindringprüfung, Magnetpulver prüfung

Nachweis des erfolgreichen Ab schlusses der jeweiligen

Stufen 1 und 2 im jeweiligen Verfahren

Schriftlicher Nachweis einer mindestens 4-monatigen

(640 Stunden) industriellen Erfahrung im jeweiligen Ver-

fahren, vom Arbeitgeber unter schrieben

Aktueller Sehtest (s. o.)

Stufe 1

Ultraschallprüfung und Ultraschallprüfung – Kunststoff

Nachweis des erfolgreichen Ab schlusses der Schulung

Ultra schall prü fung, Stufe 1

Schriftlicher Nachweis einer mindestens 3-monatigen

(480 Stunden) industriellen Erfahrung im jeweiligen Ver-

fahren, vom Arbeitgeber unterschrieben

Aktueller Sehtest (s. o.)

Stufe 2

Ultraschallprüfung und Ultraschallprüfung – Kunststoff

Nachweis des erfolgreichen Ab schlusses der Schulung

Stufe 2 im jeweiligen Verfah ren

Schriftlicher Nachweis einer mindestens 12-monatigen

(1.920 Stunden) industriellen Erfahrung in der Ultra-

schallprüfung, vom Arbeitgeber unter schrieben

Aktueller Sehtest (s. o.)

Auswertung von Durchstrahlungsaufnahmen (RT-FI)

Nachweis des erfolgreichen Ab schlusses des Seminars

Filmauswertung, Stufe 2 (RT-FI)

Aktueller Sehtest (s. o.)

Wo gibt es den Zertifizierungsantrag?

Sie erhalten ihn am Ende der Schulung oder aus dem

Internet unter: www.tuv.com/zfp

Fristen, die es zu beachten gilt.

Erstzertifizierung

muss separat beantragt werden. Nach erfolgreich bestande-

ner Prüfung und bis spätestens 2 Jahre danach kann die

Erstzertifizierung beantragt werden.

Erneuerung

Diese ist 5 Jahre nach der Erstzertifizierung notwendig.

Details von beizufügenden Unterlagen entnehmen Sie dem

Zertifizierungsantrag. Die Gültigkeit des Zertifikates beträgt

weitere 5 Jahre, danach ist es entweder ungültig oder Sie

lassen sich rezertifizieren.

Rezertifizierung

10 Jahre nach der Erstzertifizierung und 5 Jahre nach der

Erneuerung ist eine Rezertifizierungsprüfung abzulegen.

Die Gültigkeit dieses Zertifikates beträgt weitere 5 Jahre,

da nach ist es entweder ungültig oder Sie lassen es erneuern.

Sabine Mudraschk

Kompetenzzentrum ZfP

Tel.: +49 3574 7819 63

Fax: +49 3574 7819 23

[email protected]

www.tuv.com/zfp

Kontakt

8

TÜV RHEINLAND

TÜV Rheinland. Genau. Richtig.

Wussten Sie schon, dass ...

… TÜV Rheinland ein international führender Dienst -

leistungskonzern ist? An 500 Standorten in 66 Ländern

auf allen Kontinenten arbeiten mehr als 18.000 Menschen

und erwirtschaften einen Umsatz von 1,6 Milliarden Euro.

Anspruch und Leitidee des Konzerns ist die nachhaltige

Entwicklung von Sicherheit und Qualität im Spannungs feld

von Mensch, Technik und Umwelt.

… TÜV Rheinland seit 1872 Menschen und Unternehmen

rund um den Globus vertrauen? Mit neuen Ideen, Fach -

wissen und einem starken, weltumspannenden Netzwerk

tragen die Beschäftigten von TÜV Rheinland heute dazu

bei, Produkte, Dienstleistungen, Systeme und Personen zu

entwickeln und wettbewerbsfähiger zu machen.

… TÜV Rheinland rund 2.500 Dienstleistungen in sechs

Geschäftsbereichen anbietet? Der Unternehmensbereich

Training & Consulting steht für kompetente Unterneh mens -

beratung, maßgeschneiderte Aus- und Weiterbildung und

Personalkonzepte.

Mehr als 200.000 Teilnehmer aus Industrie, Dienstleistung,

Gesundheitswesen, Behörden und Verbänden besuchen

jährlich unsere Seminare, Lehr gänge, Trainings, Workshops,

Konferenzen und Studiengänge. Über 1.500 junge Menschen

schließen jedes Jahr bei uns ihre Berufsausbildung ab.

… für TÜV Rheinland Wachstum und Verantwortung un -

trennbar miteinander verbunden sind? Das Unter nehmen

bekennt sich zu seiner gesellschaftlichen, ökologi schen und

wirtschaftlichen Verantwortung.

Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact

der Vereinten Nationen.

9

Sichtprüfung, VT

Stufen 1 und 2.

Kombikurs VT 1 und VT 2.

www.tuv.com/zfp

40 Stunden

€ 1.375,00 zzgl. 19 % MwSt., Endpreis: € 1.636,25

Prüfungsgebühr: € 580,00 zzgl. MwSt., Endpreis: € 690,20

13.04.–18.04.2015 Nürnberg

22.06.–27.06.2015 Cottbus

24.08.–29.08.2015 Köln

Seminar Nr. 10438

Preis

ZERSTÖRUNGSFREIE PRÜFUNG

Die Sichtprüfung ist die visuelle Kontrolle eines Produk-

tes oder eines Produktteils auf Fehler. Man führt die

Sichtprüfung während der Produktion, nach Abschluss

der Produktion und an in Betrieb befindlichen Teilen

durch. Die Sichtprüfung als zerstörungsfreies Prüfver-

fahren wurde genormt in der DIN EN 13018 „Zerstö-

rungsfreie Prüfung – Sichtprüfung“.

Inhalte

Physikalische Grundlagen der Sichtprüfung

Direkte Sichtprüfung ohne Hilfsmittel

Direkte Sichtprüfung mit Hilfsmitteln

Indirekte Sichtprüfung

Beleuchtung für die direkte Sichtprüfung

Hilfsmittel und Geräte

Fehlerkunde und typische Anwendungsbeispiele

Detailerkennbarkeit

Innenbetrachtungsgeräte/indirekte Sichtprüfung

Relevante Normen

Beurteilung und Bewertung von Prüfergebnissen

Erstellung von Prüfberichten

Qualifizierungsprüfung Sichtprüfung, Stufe 2 (VT 2)

Abschluss

Der Kombikurs wird mit der Qualifizierungsprüfung

Sichtprüfung, Stufe 2 (VT 2) abgeschlossen.

Sichtprüfung, VT

Stufen 1 und 2 – Kunst stoff.

Visuelle Prüfung für glasfaser- und

carbonfaserverstärkte Kunststoffe.

www.tuv.com/zfp

40 Stunden

€ 1.600,00 zzgl. 19 % MwSt., Endpreis: € 1.904,00

Prüfungsgebühr: € 580,00 zzgl. MwSt., Endpreis: € 690,20

02.11.–07.11.2015 Cottbus

Seminar Nr. 10497

Preis

Hochwertige Kunststoffteile ersetzen zunehmend leis -

tungsstarke, hochpreisige metallische Bauteile. Leistungs-

fähigkeit, Qualität, Sicherheit und Lebensdauer der Pro-

dukte müssen dabei genauso gut sein wie bei Metallteilen.

Deshalb werden Kunststoffbauteile u. a. in der Automo-

bilindustrie, für die Luft- und Raumfahrt sowie in der

Medizintechnik mit innovativen Verfahren der zerstö-

rungsfreien Werkstoffprüfung auf ihre Haltbarkeit und

Funktionstüchtigkeit geprüft. Dafür wird Prüfpersonal

für die unterschiedlichen Verfahren wie visuelle Prü-

fung (VT) und Ultraschallprüfung (UT) benötigt. Wir

schulen gemäß DIN EN ISO 9712 und in der hohen

Qualität, die Sie bereits aus den ZfP-Seminaren im

Metall bereich gewohnt sind.

Inhalte

Grundlagen der Kunststoffe

Physikalische Grundlagen der Sichtprüfung, Ver -

tiefung der Grundlagen

Arbeitstechniken der Sichtprüfung

Innenbetrachtungsgeräte und indirekte Sichtprüfung

Beleuchtung für die direkte Sichtprüfung

Hilfsmittel und Geräte

Fehlerkunde und typische Anwendungsbeispiele

Detailerkennbarkeit

Relevante Normen

Beurteilung und Bewertung von Prüfergebnissen

Erstellung von Prüfberichten

Abschluss

Das Seminar wird mit der Qualifizierungsprüfung

visuelle Prüfung, Stufe 2 für glasfaser- und carbonfaser-

verstärkte Kunststoffe (VT 2 – CFK/GFK) abgeschlossen.

10

ZERSTÖRUNGSFREIE PRÜFUNG

Magnetpulverprüfung, MT

Stufen 1 und 2.

Kombikurs MT 1 und MT 2.

www.tuv.com/zfp

40 Stunden

€ 1.375,00 zzgl. 19 % MwSt., Endpreis: € 1.636,25

Prüfungsgebühr: € 600,00 zzgl. MwSt., Endpreis: € 714,00

23.03.–28.03.2015 Köln

29.06.–04.07.2015 Cottbus

07.09.–12.09.2015 Köln

30.11.–05.12.2015 Nürnberg

14.12.–19.12.2015 Cottbus

Preis

Seminar Nr. 10436

Die Magnetpulverprüfung ist ein Verfahren zur zerstö-

rungsfreien Werkstoffprüfung an ferromagnetischen und

magnetisierbaren Werkstücken (vorrangig Stahl und

Stahlguss) zur Erkennung von oberflächenoffenen Rissen

und oberflächennahen Fehlern. Die Magnetpulverprü-

fung ist genormt in DIN EN ISO 9934 „Zerstörungsfreie

Prüfung – Magnetpulverprüfung“.

Inhalte

Physikalische Grundlagen der MT-Prüfung

Magnetisierungstechniken

Stromdurchflutung

Felddurchflutung

Nicht fluoreszierende Prüfmittel

Fluoreszierende Prüfmittel

Gerätekunde

Objekt- und Fehlerkunde

Kontrolle und Überwachung der Magnetpulverprüfung

Auswertung von Prüfergebnissen

Prüfberichtserstellung

Relevante Normen

Qualifizierungsprüfung Magnetpulverprüfung,

Stufe 2 (MT 2)

Abschluss

Der Kombikurs wird mit der Qualifizierungsprüfung

Magnetpulverprüfung, Stufe 2 (MT 2) abgeschlossen.

Eindringprüfung, PT

Stufen 1 und 2.

Kombikurs PT 1 und PT 2.

www.tuv.com/zfp

40 Stunden

€ 1.375,00 zzgl. 19 % MwSt., Endpreis: € 1.636,25

Prüfungsgebühr: € 600,00 zzgl. MwSt., Endpreis: € 714,00

18.05.–23.05.2015 Nürnberg

31.08.–05.09.2015 Köln

12.10.–17.10.2015 Cottbus

Seminar Nr. 10439

Preis

Die Eindringprüfung ist eine zerstörungsfreie Werkstoff-

prüfung zum Sichtbarmachen von Oberflächenrissen bzw.

von Materialtrennungen und Poren mit Verbindung zur

Materialoberfläche. Bei der Eindringprüfung wird das

Prinzip der Kapillarwirkung von Flüssigkeiten in Ober-

flächenrissen und in zur Oberfläche offenen Poren aus-

genutzt. Die Eindringprüfung ist genormt in der DIN EN

ISO 3452 „Zerstörungsfreie Prüfung – Eindringprüfung“.

Inhalte

Grundlagen der Kapillarität und der Optik

Farbeindringprüfung

Fluoreszierende Eindringprüfung

Aufbau und Funktionsweise von PT-Prüfmitteln und

PT-Prüfgeräten

Eindringmittel

Entwickler und Entwicklungsvorgang

Zwischenreinigung

Überwachung des Prüfsystems

Inspektion und Protokollierung

Vertiefung der theoretischen Grundlagen

Relevante Normen

Auswahl von PT-Prüfgeräten und PT-Prüfmitteln

Beurteilung und Bewertung von Prüfergebnissen

Erstellung von PT-Prüfanweisungen

Qualifizierungsprüfung Eindringprüfung, Stufe 2 (PT 2)

Abschluss

Der Kombikurs wird mit der Qualifizierungsprüfung

Eindringprüfung, Stufe 2 (PT 2) abgeschlossen.

11

Ultraschallprüfung, UT

Stufe 1.

Kurs UT 1 für ZfP-Personalzertifikat

nach DIN EN ISO 9712.

www.tuv.com/zfp

64 Stunden

€ 2.970,00 zzgl. 19 % MwSt., Endpreis: € 3.534,30

Prüfungsgebühr: € 680,00 zzgl. MwSt., Endpreis: € 809,20

08.06.–18.06.2015 Köln

03.08.–13.08.2015 Cottbus

02.11.–12.11.2015 Nürnberg

Seminar Nr. 10432

Preis

ZERSTÖRUNGSFREIE PRÜFUNG

Die Ultraschallprüfung ist ein zerstörungsfreies Werk-

stoffprüfverfahren zum Auffinden von Materialfehlern

mittels Ultraschall. Sie eignet sich besonders, um bei

schallleitfähigen Werkstoffen innere und äußere Fehler

zu finden. Zu den typischen Anwendungsbereichen

der Ultraschallprüfung gehören u. a. die Prüfung von

Schweißnähten, die Wanddickenmessung, die Prüfung

von Blechen und Schmiedestücken. Die Ultraschallprü-

fung ist in der DIN EN 583 „Zerstörungsfreie Prüfung –

Ultraschallprüfung“ genormt.

Inhalte

Physikalische Grundlagen der Ultraschallprüfung

Gerätetechnik und Einstellung mit Justierkörpern

Grundlagen der Senkrecht- und Schrägeinschallung

Ultraschallprüfung verschiedener Prüfstücke

Ultraschallprüfung von Schweißnähten

Qualifizierungsprüfung Ultraschallprüfung,

Stufe 1 (UT 1)

Abschluss

Der Kurs wird mit der Qualifizierungsprüfung

Ultraschallprüfung, Stufe 1 (UT 1) abgeschlossen.

www.tuv.com/akademie

Sie suchen maßgeschneiderte Weiter bil dungs an ge -

bote für Ihr Unternehmen? Nutzen Sie die Inhouse-

Seminare der TÜV Rheinland Akademie für die passge-

naue Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter.

Ob ZfP oder eines unserer 71 anderen Themenfelder,

gerne stimmen wir mit Ihnen die Seminare genau auf

die Bedürfnisse Ihres Unternehmens ab.

Vorteile unserer Inhouse-Angebote

Erarbeitung individueller Problemlösungen exakt zu

Ihrem Unternehmen passend

Geringer Kostenaufwand bei maximaler Auslastung

der Seminare

Praxiserfahrene Trainer und Referenten

Individualtrainings, Seminare und Lehrgänge für

Gruppen bis zu 12 Personen

Inhouse-Seminare

on demand.

Hinweis zu den

UT-Verfahren:

Abweichend von den Vorgaben der DIN EN ISO 9712

werden im UT-Verfahren mehr Schulungszeiten für die

Zertifizierung vom Zertifizierer (TWP) gefordert.

DIN EN ISO 9712:2012-12, Nationales Vorwort:

Der Arbeitsausschuss NA 062-08-21 AA „Qualifizierung

und Zertifizierung von Personal der zerstörungsfreien

Prüfung“ empfiehlt, abweichend von der vorliegenden

Norm, eine Schulungszeit von 72 Stunden bei RT 1 und

von 64 Stunden bei UT 1 nicht zu unterschreiten.

TIPP

12

ZERSTÖRUNGSFREIE PRÜFUNG

Ultraschallprüfung, UT

Stufe 2.

Kurs UT 2 für ZfP-Personalzertifikat

nach DIN EN ISO 9712.

www.tuv.com/zfp

80 Stunden

€ 3.325,00 zzgl. 19 % MwSt., Endpreis: € 3.956,75

Prüfungsgebühr: € 680,00 zzgl. MwSt., Endpreis: € 809,20

22.06.–04.07.2015 Köln

17.08.–29.08.2015 Cottbus

16.11.–28.11.2015 Nürnberg

Preis

Seminar Nr. 10433

Die Ultraschallprüfung ist ein zerstörungsfreies Werk-

stoffprüfverfahren zum Auffinden von Materialfehlern

mittels Ultraschall. Sie eignet sich besonders, um bei

schallleitfähigen Werkstoffen innere und äußere Fehler

zu finden. Zu den typischen Anwendungsbereichen der

Ultraschallprüfung gehören u. a. die Prüfung von

Schweißnähten, die Wanddickenmessung, die Prüfung

von Blechen und Schmiedestücken. Die Ultraschallprü-

fung ist in der DIN EN 583 „Zerstörungsfreie Prüfung –

Ultraschallprüfung“ genormt.

Inhalte

Vertiefung der physikalischen Grundlagen der Ultra-

schallprüfung

Entfernungs- und Empfindlichkeitsjustierung

Werkstoffeinfluss auf die Ultraschallprüfung

Objekt- und Fehlerkunde

Relevante Normen

Auswahl von UT-Prüfgeräten und UT-Prüfköpfen

Beurteilung und Bewertung von Prüfergebnissen

Erstellung von UT-Prüfanweisungen

Qualifizierungsprüfung Ultraschallprüfung,

Stufe 2 (UT 2)

Abschluss

Der Kurs wird mit der Qualifizierungsprüfung

Ultraschallprüfung, Stufe 2 (UT 2) abgeschlossen.

www.tuv.com/instandhaltung

So erreichen Sie uns.

Für die Schulung:

Britta Bellen Tel.: +49 3574 7819 21

Fax: +49 3574 7819 23

[email protected]

Sabine Mudraschk Tel.: +49 3574 7819 63

Fax: +49 3574 7819 23

[email protected]

Thoralf Rauchhaus Tel.: +49 221 806 5144

Fax: +49 221 806 3405

[email protected]

Für die Prüfung und Zertifizierung:

TÜV Rheinland Werkstoffprüfung GmbH

Susanne Nolting Tel.: +49 221 806 2470

Fax: +49 221 806 3472

[email protected]

[email protected]

Kerstin Wilms Tel.: +49 221 806 2219

Fax: +49 221 806 3472

[email protected]

[email protected]

Effektiv und vor -

beugend betreiben.

Zur Aufrechterhaltung der

Sicherheit von Arbeitsmitteln,

Geräten und Anlagen müssen diese je nach Risiko -

einstufung von entsprechend befähigten Personen

bzw. von zugelassenen Stellen geprüft werden.

In unseren Seminaren werden Ihre Mitarbeiter in die

Lage versetzt, wiederkehrende Prüfun gen rechtskonform

durchzuführen.

Info-Hotline: 0800 8484006

Instand haltung

und Gebäude-

technik.

13

ZERSTÖRUNGSFREIE PRÜFUNG

Ultraschallprüfung, UT

Stufe 2 – Kunststoff.

Für glasfaser- und carbonfaserverstärkte

Kunststoffe.

www.tuv.com/zfp

80 Stunden

€ 3.200,00 zzgl. 19 % MwSt., Endpreis: € 3.808,00

Prüfungsgebühr: € 680,00 zzgl. MwSt., Endpreis: € 809,20

17.08.–29.08.2015 Cottbus

Preis

Seminar Nr. 10496

Hochwertige Kunststoffteile ersetzen zunehmend leistungs-

starke, hochpreisige metallische Bauteile. Leistungs -

fähigkeit, Qualität, Sicherheit und Lebensdauer der Pro-

dukte müssen dabei genauso gut sein wie bei Metalltei-

len. Deshalb werden Kunststoffbauteile u. a. in der

Automobilindustrie, für die Luft- und Raumfahrt sowie

in der Medizintechnik mit innovativen Verfahren der

zerstörungsfreien Werkstoffprüfung auf ihre Haltbarkeit

und Funktionstüchtigkeit geprüft. Dafür wird Prüfperso-

nal in unterschiedlichen Verfahren wie der visuellen

Prüfung (VT) und der Ultraschallprüfung (UT) benötigt.

Wir schulen gemäß DIN EN ISO 9712 und in der hohen

Qualität, die Sie bereits aus den ZfP-Seminaren im

Metallbereich gewohnt sind.

Inhalte

Grundlagen der Kunststoffe

Vertiefung der Grundlagen der Ultraschallwellen

Entfernungs- und Empfindlichkeitsjustierung

Werkstoffeinfluss auf die Ultraschallprüfung

Objekt- und Fehlerkunde

Relevante Normen

Auswahl von UT-Prüfgeräten und UT-Prüfkörpern

Beurteilung und Bewertung von Prüfergebnissen

Erstellung von UT-Prüfanweisungen

Abschluss

Das Seminar wird mit der Qualifizierungsprüfung Ultra -

schallprüfung, Stufe 2 für glasfaser- und carbonfaserver-

stärkte Kunststoffe (UT 2 – CFK/GFK) abgeschlossen.

Ultraschallprüfung, UT

Stufe 1 – Kunststoff.

Für glasfaser- und carbonfaserverstärkte

Kunststoffe.

www.tuv.com/zfp

56 Stunden

€ 3.376,00 zzgl. 19 % MwSt., Endpreis: € 4.017,44

Prüfungsgebühr: € 680,00 zzgl. MwSt., Endpreis: € 809,20

03.08.–13.08.2015 Cottbus

Preis

Seminar Nr. 10495

Hochwertige Kunststoffteile ersetzen zunehmend leistungs -

starke, hochpreisige metallische Bauteile. Leistungs -

fähig keit, Qualität, Sicherheit und Lebens dauer der Pro-

dukte müssen dabei genauso gut sein wie bei Metalltei-

len. Deshalb werden Kunststoffbauteile u. a. in der

Automobilindustrie, für die Luft- und Raumfahrt sowie

in der Medizintechnik mit innovativen Verfahren der

zerstörungsfreien Werkstoffprüfung auf ihre Haltbarkeit

und Funktionstüchtigkeit geprüft. Dafür wird Prüfperso-

nal in unterschiedlichen Verfahren wie der visuellen

Prüfung (VT) und in der Ultraschallprüfung (UT) benö-

tigt. Wir schulen gemäß DIN EN ISO 9712 und in der

hohen Qualität, die Sie bereits aus den ZfP-Seminaren

im Metallbereich gewohnt sind.

Inhalte

Grundlagen der Kunststoffe

Physikalische Grundlagen der Ultraschallprüfung

Gerätetechnik und Einstellung mit Justierkörpern

Grundlagen der Senkrecht- und Schrägeinschallung

Ultraschallprüfung verschiedener Prüfstücke

Abschluss

Das Seminar wird mit der Qualifizierungsprüfung Ultra-

schallprüfung, Stufe 1 für glasfaser- und carbonfaserver-

stärkte Kunststoffe (UT 1 – CFK/GFK) abgeschlossen.

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Filmauswertung, RT-FI

Stufe 2.

Auswertung von Durch strah lungs auf -

nahmen im Produktsektor w.

www.tuv.com/zfp

56 Stunden

€ 1.800,00 zzgl. 19 % MwSt., Endpreis: € 2.142,00

Prüfungsgebühr: € 600,00 zzgl. MwSt., Endpreis: € 714,00

04.05.–13.05.2015 Cottbus

08.06.–17.06.2015 Nürnberg

21.09.–30.09.2015 Köln

09.11.–18.11.2015 Cottbus

Seminar Nr. 10437

Preis

Die Durchstrahlungsprüfung ist ein bildgebendes, zer-

störungsfreies Prüfverfahren zur Darstellung u. a. der

inneren Beschaffenheit und inneren Unregelmäßigkei-

ten unterschiedlichster Werkstoffe und Materialien.

Durch Röntgen- oder Gammastrahlung werden diese

Unregelmäßigkeiten auf Filmen abgebildet. In diesem

Kurs geht es um die qualifizierte Auswertung dieser

Durchstrahlungsaufnahmen speziell für den Produkt -

sektor w (geschweißte Produkte), eine Möglichkeit zur

Bewertung der Zulässigkeit der inneren Unregelmäßig-

keiten von Schweißnähten.

Inhalte

Auswertung von Durchstrahlungsbildern

Güteanforderungen an Schweißverbindungen

Schweißnahtfehler im Durchstrahlungsbild

Einflüsse auf den Bildkontrast

Bildauflösung und Bildverzerrung

Kontrolle der Aufnahmetechnik

Beurteilung nach Regelwerken

Qualifizierungsprüfung Filmauswertung, Stufe 2 (RT-FI)

Abschluss

Der Kurs wird mit der Qualifizierungsprüfung RT-FI

(ehe mals RTFAS) abgeschlossen.

ZERSTÖRUNGSFREIE PRÜFUNG

Vorbereitendes Praktikum.

Bis zu 50 % der praktischen Erfahrungszeit dürfen durch

ein geeignetes Praktikum abgedeckt werden, wobei die

Dauer mit einem Faktor von höchstens fünf (5) gewich-

tet werden darf. Diese Vorgehensweise darf nicht ange-

wendet werden, wenn die beantragte Zertifizierung im

Gel tungs bereich eingeschränkt ist.

Das Praktikum muss auf die praktische Lösung häufig

vorkommender Prüf probleme konzentriert sein und

sollte eine aussagekräftige Anzahl zu prüfender Übungs -

stücke mit bekannten Fehlern um fassen. Das Programm

muss von der Zer ti fi zie rungsstelle anerkannt sein.

www.tuv.com/akademie

Eine Frage an …

Britta Bellen,

Leiterin Kompetenzzentrum ZfP

Frau Bellen, warum bieten Sie

zerstörungsfreie Prüfungen für

GFK- und CFK-Werkstoffe an?

Zunehmend ersetzen hochwertige

Kunststoffteile leistungs starke,

hochpreisige metallische Bauteile.

Leistungsfähig keit, Qualität, Sicherheit und Lebens -

dauer der Produkte müssen dabei genauso gut sein wie

bei Metall teilen.

Als eins der ersten Unternehmen in Deutschland bie-

tet die TÜV Rheinland Akademie spezielle Seminare

zur Ausbildung von ZfP-Personal, auch für die Prüfung

von GFK- und CFK-Werkstoffen, an.

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SEMINARE

Hiermit melde ich mich zu folgendem/-n Seminar/-en an:

Seminar

Seminar-Nr. Termin Ort

Seminar

Seminar-Nr. Termin Ort

Seminar

Seminar-Nr. Termin Ort

Erfrischungsgetränke, Mittagessen, Teilnehmerunterlagen inkl.

Titel/akad. Grad

Name, Vorname

Firma

USt-IdNr.

Abteilung/Funktion

Straße/Postfach

PLZ, Ort

Telefon/Fax

E-Mail*

Anmeldung als Verbraucher Unternehmer(Privatkunde) (Geschäftskunde)

Für Verbraucher gilt die Widerrufsbelehrung, die Sie in den unten-stehenden AGB finden.Die AGB des Veranstalters erkenne ich mit meiner Unterschrift an.* Mit Angabe der E-Mail-Adresse stimme ich zu, regelmäßig Infor -mationen von TÜV Rheinland zu erhalten.

Datum, Unterschrift

Anmeldung.Per Fax an 0800 8484044 (kostenfrei in Deutschland)

TÜV Rheinland – Immer in Ihrer Nähe.

Info-Hotline: 0800 8484006 (kostenfrei in Deutschland)

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Bildungsmaßnahmen wie offenen,überbetrieblichen und berufsbegleitenden Seminaren, Lehr-gängen und Trainings sowie Studiengängen – im Weiteren als „Bildungsmaßnahmen“ be zeichnet – der TÜV RheinlandAkademie GmbH – nach folgend „Veranstalter“ genannt. (2) Etwaige Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungendes Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsinhalt,wenn ihnen der Veranstalter nicht nochmals ausdrücklichwiderspricht. 2. Anmeldung

(1) Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie vom Veranstal-ter schriftlich bestätigt wird. (2) Ein Recht auf Teilnahme an Bildungsmaßnahmen mitbegrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht. 3. Zulassungsvoraussetzungen

(1) Die Bildungsmaßnahmen des Veranstalters stehen jedemInteressenten offen, der über die von den zuständigen Prüf -institutionen für die angestrebten Abschlüsse gefordertenQualifikationen verfügt, soweit solche in der Leistungs-beschreibung der Bildungsmaßnahme gefordert werden. (2) Soweit Zulassungsvoraussetzungen bestehen, ist der Ver-anstalter nicht verpflichtet, aber berechtigt, zu überprüfen, obder Teilnehmer die notwendigen Zulassungsvoraussetzungenerfüllt. Hierzu hat der Teilnehmer auf Verlangen die erforder-lichen Unterlagen vorzulegen. Macht der Veranstalter von sei-nem Recht auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungenkeinen Gebrauch, so ist der Teilnehmer auch bei Nichtvor-liegen der Zulassungsvoraussetzungen zur Zahlung der Lehr-gangsgebühren verpflichtet.4. Durchführung

(1) Die Bildungsmaßnahme wird entsprechend dem ver - öffentlichten Programminhalt, den geltenden ge setz lichenBestimmungen und den anerkannten Regeln der Technikdurch geführt. (2) Der Veranstalter behält sich den Wechsel von Refe rentenund/oder eine Verlegung bzw. Änderung im Programmablaufvor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegendverändern. Ein Anspruch auf Veranstal tungsdurchführungdurch einen bestimmten Referen ten bzw. an einem bestimm-ten Veranstaltungsort besteht nicht.(3) Inhaltliche Änderungen, durch die das Lehrgangsziel ver-ändert wird, sind zulässig, wenn sie mit Zustimmung oder aufVerlangen der Stellen erfolgen, die für die An er kennung derangestrebten Abschlüsse zuständig sind. 5. Pflichten des Teilnehmers

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichtsort gel-tende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Lehr- bzw.Ausbildungskräfte sowie der Beauftragten des Veranstaltersund seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten, regelmäßig anden Präsenzveranstaltungen der vertragsgegenständlichenBildungsmaßnahme teilzunehmen sowie alles zu unterlassen,was der ordnungsgemäßen Durchführung der Bildungsmaß-nahme entgegenstehen könnte. 6. Urheberrechte

Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen, Softwareund andere für Lehrgangszwecke überlassenen Medien sindurheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabeoder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien –auch auszugsweise – ist nur nach ausdrücklicher schriftlicherZustimmung des Veranstalters gestattet.

7. Rücktritt/Kündigung/Stornokosten(1) Bei Bildungsmaßnahmen mit einer Laufzeit der Bildungs -maßnahme von bis zu 12 Monaten endet der Vertrag automa-tisch mit dem Ende der Bildungsmaßnahme. Eine vorzei-tige ordentliche Kündigung ist nicht möglich. (2) Bildungsmaßnahmen mit einer Laufzeit von mehr als12 Monaten haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten undkönnen ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, jedoch frü-hestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit. Die Mindestlaufzeitbeginnt mit dem tatsächlichen Anfang der Bildungsmaßnah-me, unabhängig von dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.(3) Für Bildungsmaßnahmen bis zu einer Dauer von 6 Mona-ten gilt, dass bei Abmeldungen, die später als 2 Wochen vorVeranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, 50 % derTeilnahmegebühr als Stornokosten fällig werden. Bei Abmel-dungen, die später als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginnbeim Veranstalter eingehen, bei Fernbleiben von der Veran-staltung oder bei Ab bruch der Teilnahme ist die volle Teilnah-megebühr zu entrichten. Die Benennung eines Ersatzteilneh-mers ist möglich, soweit die Bildungsmaßnahme noch nichtbe gon nen wurde und der Teilnehmer die Zulassungsvoraus -setzungen erfüllt. Eventuelle Widerrufsrechte des Teilnehmershaben Vorrang.(4) Für Bildungsmaßnahmen mit einer Dauer von über6 Mona ten gilt, dass bei Abmeldungen, die später als2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter einge-hen, 15 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig wer-den. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich,soweit die Bildungsmaßnahme noch nicht begonnen wurdeund der Teilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.Eventuelle Widerrufsrechte des Teilnehmers haben Vorrang.(5) Bildungsmaßnahmen, die als Studiengang durchgeführtwerden, haben eine vertragliche Mindestlaufzeit von 1 Semes -ter und können ohne Angabe von Gründen mit einer Fristvon 2 Wochen zum Semesterende ge kündigt werden. Wirddas Kündigungsrecht nicht frist gemäß in Anspruch genom-men, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um ein weiteres Semester. Bei Kündigungen, die später als 2 Wochenvor Semesterbeginn beim Veranstalter eingehen, werden Stornokosten in Höhe von € 500,– fällig. Bei Kündigungen,die nach Semesterbeginn eingehen, ist die volle Semester-studien gebühr zu entrichten.(6) Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass dem Veranstalter aus der Abmeldung kein oder nur ein geringerSchaden entstanden ist. (7) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigungaus wichtigem Grund bleibt unberührt. (8) Als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch den Ver -anstalter gelten insbesondere – aber nicht ausschließlich – dieanhaltende oder schwerwiegende Störung der Bildungsmaß-nahme durch den Teilnehmer, sein wiederholtes unentschul-digtes Fernbleiben von der Bildungsmaßnahme, Zahlungsver-zug mit mehr als 2 Raten oder wiederholter Zahlungsverzugtrotz zwei maliger schriftlicher Mahnung sowie Entzug oderWider ruf abgetretener Leistungen durch andere Kostenträger. (9) Jede Kündigung hat schriftlich, im Falle der außer -ordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unter An gabedes Kündigungsgrundes, zu erfolgen. Das Fernbleiben vomUnterricht gilt in keinem Falle als Kündigung. (10) Die Kündigung des Teilnehmers hat gegenüber dem Orga -nisationsbereich des Veranstalters zu erfolgen, der die Anmel-dung des Teilnehmers bestätigt hat. Bedienstete des Veranstal-

ters, insbesondere Lehrkräfte, sind zur Entgegennahme vonKündigungen nicht befugt.(11) Im Falle der ordentlichen Kündigung ist der Teilnehmerzur anteiligen Zahlung der Lehrgangsgebühren, die bis zumEnde der jeweiligen Kündigungsfrist berechnet werden, ver-pflichtet.8. Zahlungsbedingungen/Vergütung

(1) Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohnejeden Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe derRechnungsnummer und der Kundennummer auf das in derRechnung genannte Konto des Veranstalters. (2) Im Falle des Verzugs sind rückständige Rechnungs beträgemit 4 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zuverzinsen. (3) Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestelltenoder vom Veranstalter unbestrittenen Ansprüchen aufrech-nen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist derTeilnehmer nur insoweit befugt, als sein Anspruch auf dem-selben Vertragsverhältnis beruht. (4) Im Falle des Verzugs des Vertragspartners kann der Veran-stalter für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von € 10,–erheben. Dem Vertragspartner bleibt be züglich der Bearbei-tungsgebühr der Nachweis unbenommen, ein Schaden seinicht entstanden oder wesent lich niedriger als der pauscha-lierte Schadensersatz anspruch des Veranstalters.9. Ratenzahlung

Für Bildungsmaßnahmen mit einer Dauer von mehr als6 Mona ten kann durch gesonderte Vereinbarung Ratenzah-lung vereinbart werden.

10. Terminabsage durch den VeranstalterDer Veranstalter behält sich vor, wegen mangelnder Teil-nehmerzahlen oder der Erkrankung von Lehrkräften sowiesonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von ihm nicht zu vertreten sind, angekündigte oder begonnene Bildungs-maßnahmen abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebührenwerden in diesem Falle erstattet. 11. Erfüllungsort/GerichtsstandErfüllungsort ist der dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilteVeranstaltungsort. Der Gerichtsstand für alle aus der Buchungentstehenden Rechtsstreitigkeiten gegenüber Kaufleuten undjuristischen Personen des öffent lichen Rechts bzw. öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist Köln. 12. Datenschutz(1) Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesdaten -schutz gesetzes weisen wir Sie darauf hin, dass die Speicherungund Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zur Vertrags -erfüllung erfolgt.(2) Ihre geschäftlichen Kontaktdaten werden vom Veran -stalter für Marketingzwecke in der Weise genutzt, Ihnen Prospekte, Programme und Seminarinformationen des Veran-stalters per Post zu übersenden.(3) Sie können der Nutzung, Verarbeitung bzw. ÜbermittlungIhrer Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch Mitteilungan den Bereich Datenschutz des Veranstalters widersprechenbzw. Ihre Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt Ihres Wider-spruchs bzw. Widerrufs wird der Veranstalter die hiervonbetroffenen Daten nicht mehr zu Marketingzwecken nutzenund verarbeiten bzw. die weitere Zusendung von Werbe-mitteln un verzüglich einstellen.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB). FÜR SEMINARE, LEHRGÄNGE UND STUDIENGÄNGE.

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WiderrufsrechtSie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne An gabe vonGründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertrags -abschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (TÜVRhein land Akademie GmbH, Alboinstraße 56, 12103 Berlin, Fax: 0221 806-369947, Mail: [email protected]) mittelseiner eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandterBrief, ein Telefax oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dasMuster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht vor-geschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablaufder Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alleZahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, un ver züg lichund spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen,an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendenwir dasselbe Zahlungs mittel, das Sie bei der ursprünglichenTransaktion ein gesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurdeausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werdenIhnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während derWider rufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemes-senen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeit-punkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechtshinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachtenDienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der imVertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)• An TÜV Rheinland Akademie GmbH, Alboinstraße 56, 12103 Berlin, Fax: 0221 806-369947, Mail: [email protected] • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag

über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)• Bestellt am (*)/erhalten am (*)• Name des/der Verbraucher(s)• Anschrift des/der Verbraucher(s)• Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)• Datum(*) Unzutreffendes streichenEnde der Widerrufsbelehrung

WIDERRUFSBELEHRUNG UND WIDERRUFS FORMULAR (ENDVERBRAUCHER).

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TÜV Rheinland Akademie

Am Grauen Stein

51105 Köln

Telefon 0800 8484006

Fax 0800 8484044

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