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Abfallentsorgung und Abfallmanagement - rechtssicher und effektiv
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SEMINARE
2. Halbjahr 2014
Abfallwirtschaft.Abfallentsorgung und Abfallmanagement –
rechtssicher und effektiv.
www.tuv.com/akademie
INHALT
Seminare Abfallwirtschaft
Abfallentsorgung und -managementAktuelles Abfallrecht 3
Grundlagen Abfallmanagement 4
Abfallbeauftragte – Grundlehrgang 6
Abfallbeauftragte – Fortbildung 7
sicherstellen Neu! 8
Neue Elektro- / Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) Neu! 10
Fortbildung für verantwortliches Personal gemäß § 4 Abs. 2 DepV 12
Sachkunde für gewerbliche Mitarbeiter gemäß § 4 DepV 14
Fachkunde EfbV – BefErlV – Abf – AEVGrundlehrgang Fachkunde gemäß § 9 EfbV und § 3 BefErlV 15
Fortbildung für Fachbetriebe nach § 11 EfbV und § 6 BefErlV 17
Fachkunde nach § 53 KrWG und AbfAEV Neu! 19
Was wir sonst noch bietenSachkunde für Tätigkeiten mit Asbest (TRGS 519 / Anl. 3) 21
Sachkunde für Tätigkeiten mit Asbest (TRGS 519 / Anl. 4) 22
Sachkunde für den Umgang mit
Sachkundelehrgang nach BGR 128 (kontaminierte Bereiche) 24
OrganisatorischesAllgemeine Geschäftsbedingungen 25
Fax-Anmeldung 26
Unsere Standorte. Immer in Ihrer Nähe 27
Be
weibliche und männliche Personen gemeint.
Save the date:1. Kölner Fachtagung Nachhaltige Unternehmensführungam 25. September 2014
2
Aktuelles Abfallrecht.
Neuerungen im Abfallrecht: Was ändert sich? Was bedeutet das für Ihre betriebliche Praxis?Fundierte Kenntnisse über Entwicklungen im Abfallrecht sind für den rechtssicheren Umgang mit Abfällen von grundlegender Bedeutung. Die Neuerungen im Abfallrecht verändern die Rahmenbedingungen für Betriebsbeauftragte, Entsorger, Verwerter und Gutachter beacht-lich.
Ihr Nutzen Sie erhalten praxisrelevante
Informationen über aktuelle Entwicklungen im europäischen und deutschen Abfallrecht.
Sie wissen, wie Sie auf die Änderungen richtig reagieren und Rechtsverstöße vermeiden.
Inhalt
(KrWG), insbesondere -Abfall und Nebenprodukten
- Die neuen Abfallende- Verordnungen
- Die Abfallhierarchie und ihre Auswirkungen auf die Stoff-ströme
- Der Verwertungsbegriff - -kriterium
- -munaler und privater Ent-sorgungsverantwortung
- Gewerbeabfall-Verordnung und neuer Verwertungs-
restmülltonne? - Neue Anforderungen an Händler und Makler
Rechtliche Bestimmungen
Abfälle Gewerbeabfallverordnung Aktuelle Entscheidungen und
ihre Auswirkungen auf die Entsorgungspraxis
ZielgruppeGeschäftsführer, Verantwortliche in Entsorgungsunternehmen, Abfallbeauftragte, Umweltbeauf-tragte, Leiter von Entsorgungs-fachbetrieben, Sachverständige und Umweltgutachter.
Trainer
Oexle, Köhler & Klett Rechts-anwälte.
Seminar-Nr. 06047
Frankfurt/M. 21.07.2014
Köln 25.08.2014
Berlin-Spandau 05.11.2014
Veranstaltung 09.00–17.00 Uhr
Endpreis 696,15 € inkl. 19% MwSt.
SEMINARE
3
Grundlagen Abfallmanagement.
Basiswissen betriebliche Abfallentsorgung. Mit Betriebsabfällen richtig umgehen. Praxisseminar für Neu- und Quereinsteiger.
Regelungen. Eine ordnungsgemäße Entsorgung der betrieblichen Abfälle und die rechtssichere Anwendung der abfallrechtlichen Nach-
entsprechendes Wissen der betrieblich Verantwortlichen über die
praktische Anwendung voraus.
Ihr Nutzen Sie erhalten einen profunden
Einstieg in die Begriffe und
Kreislaufwirtschaft und ken-nen die relevanten Rechts-vorschriften (u.a. KrWG, NachweisV).
Sie sind mit den Aufgaben und
-rer und Entsorger) vertraut.
ein effektives betriebliches Abfallmanagement beinhal-tet, und können eine entspre-chende betriebliche Organisa-tion aufbauen
Das Ausfüllen der abfallrecht-lichen Nachweise wird anhand von Fallbeispielen intensiv geübt.
Inhalt Einführung und Überblick
Abfall- und Kreislaufwirtschaft Aufgaben und Funktionen ein-
-wirtschaft
Die konkreten Anforderungen aus den Verordnungen - Nachweisführung (Entsor-gungsnachweise, Begleit-scheine / Übernahmescheine, Register, Elektronische Nach-weisführung)
- Betriebliche Organisation und
Abfallmanagement
Zielgruppe Fach- und Führungskräfte von
-unternehmen und Beförderern
Neu- und Quereinsteiger in der Abfallwirtschaft
SEMINARE
4
SEMINARE
Trainer
TÜV Rheinland aus der Praxis für die Praxis.
Seminar-Nr. 06779
Köln 24.09.2014
Berlin-Spandau 30.09.2014
Nürnberg 30.09.2014
Veranstaltung 09.00–17.00 Uhr
Endpreis 511,70 € inkl. 19% MwSt.
5
Abfallbeauftragte –Grundlehrgang.
Wie Sie Ihrer Verantwortung als Abfallbeauftragter fachkundig und professionell nachkommen.
-
Innovationsaufgaben wahr. Außerdem muss er jährlich einen schrift-lichen Bericht über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen erstellen. Die notwendige Fachkunde ist für den Betriebsbeauftragten für Abfall daher unabdingbar.
Ihr NutzenDieser Lehrgang vermittelt Ihnen umfassende Kenntnisse gemäß § 60 KrWG, um Ihre Aufgaben
sind Sie in die Lage, als Abfall-beauftragter Ihre Aufgaben im Sinne eines erfolgreichen Ent-
-len und Haftungsrisiken für den
Inhalt
liches Regelwerk Rechtsstellung des Beauftragten Abfallvermeidung, Produkt-
verantwortung
Nebenprodukten Ende der Abfalleigenschaft Sammlung / Transport von
Abfall Umgang mit dem euro-
Abfallbehandlung
Lagerung von Abfällen
Elektronisches Abfall-Nach-weisverfahren (eANV)
Beispiele aus der Praxis
ZielgruppeVerantwortliche für Abfall und
HinweisTeilnehmerfragen können vorher eingereicht werden.
Seminar-Nr. 06039
Dortmund 22.–25.09.2014
Köln 27.–30.10.2014
Leipzig 03.–06.11.2014
Berlin-Spandau 17.–20.11.2014
Lausitzring 01.–04.12.2014
Veranstaltung 09.00–17.00 Uhr
Endpreis 1.642,20 € inkl. 19% MwSt.
SEMINARE
6
Abfallbeauftragte – Fortbildung.
Halten Sie Ihr Fachwissen auf dem neuesten Stand!Das Abfallrecht ist schnelllebig, anspruchsvoll und birgt eine Reihe
beauftragte. Für die alltäglichen Aufgaben im Betrieb ist es daher unabdingbar, dass der Beauftragte als wichtigster Ansprechpartner für Fragen rund um Abfälle sein Wissen auf aktuellem Stand hält. Eine regelmäßige Teilnahme an Fortbildungslehrgängen sollte mindestens
Ihr NutzenDieses Seminar vermittelt Ihnen praxisrelevante Lösungen für die rechtsichere und wirtschaftliche
-ments in Ihrem Betrieb. Es infor-miert Sie über aktuelle rechtliche und technische Neuerungen. Sie erfahren, wie Sie Kosten ein-sparen und Haftungsrisiken ver-meiden.
Inhalt Aktuelles aus Rechtsprechung
Unternehmensorganisation und Haftungsrisiken
Bereitstellung und Lagerung
von gefährlichen Abfällen eANV Auswahl der Entsorgungswege
und des Entsorgers Entsorgungsmarkt Einbindung der Abfallwirt-
schaft in Managementsysteme
und Gefahrstoffrecht
ZielgruppeBetriebsbeauftragte für Abfall und andere Umweltbeauftragte.
Trainer
TÜV Rheinland aus der Praxis für die Praxis.
Seminar-Nr. 06032
Hamburg 21.–22.08.2014
Berlin-Spandau 25.–26.08.2014
Dortmund 18.–19.09.2014
Köln 23.–24.09.2014
Frankfurt/O. 24.–25.09.2014
Frankfurt/M. 29.–30.09.2014
Nürnberg 14.–15.10.2014
Leipzig 05.–06.11.2014
Berlin-Spandau 10.–11.11.2014
Lausitzring 02.–03.12.2014
Chemnitz 03.–04.12.2014
Köln 16.–17.12.2014
Veranstaltung 09.00–17.00 Uhr
Endpreis 1.047,20 € inkl. 19% MwSt.
SEMINARE
7
Ressourceneffizienz steigern –Rohstoffversorgung sicherstellen.
Drohende Rohstoffverknappung frühzeitig erkennen. Richtig reagieren. Nachhaltige Rohstoffsicherung / Rohstoffverfügbarkeit.Rohstoffe werden knapp und teuer. Die sichere Versorgung mit Roh-stoffen gewinnt an Bedeutung. Engpässe in der Versorgung können
die Metalle der Seltenen Erden, aber auch andere strategisch wich---
können. Da die Materialkosten über 40 % der Produktionskosten aus-
entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens. In
-barkeit.
Ihr Nutzen Sie erhalten Einblick in die
Zusammenhänge der Rohstoff-wirtschaft und wissen deren Bedeutung für Ihr Unterneh-
Techniken und Verfahren, mit denen Sie eine langfris-tige Rohstoffversorgung für Ihr Unternehmen sicherstellen können.
Sie wissen, mit welchen Maß--
Fördermöglichkeiten Sie Ein-sparungen im Unternehmen
Inhalt Rohstoffverknappung als
Unternehmensrisiko (Roh-stoffmarkt, kritische Rohstoffe, Rohstoff-Risiko-Index)
nachhaltigen Rohstoffsiche-rung
-
lyse der Beschaffungs- und -
--
tung geeigneter Maßnahmen
von Sekundärrohstoffen)
SEMINARE
8
Neu!
SEMINARE
Produkte als Rohstoffquelle und Rückgewinnung von Roh-stoffen durch hochwertiges Recycling
systemen (DIN EN ISO 14001, EMAS, DIN EN ISO 50001) und
Fördermöglichkeiten für Res-
ZielgruppeGeschäftsführer, Leitende Perso-nen aus Einkauf, Entwicklung, Produktion, Marketing sowie Rohstoff- und Metallhändler, Umwelt- und Abfallbeauftragte.
Trainer
TÜV Rheinland aus der Praxis für die Praxis.
HinweisGeeignet als Fortbildungsnach-
Umweltauditor (TÜV) in Verbin-dung mit drei durchgeführten
Seminar-Nr. 06638
Köln 01.07.2014
Berlin-Spandau 26.08.2014
Nürnberg 20.10.2014
Leipzig 10.12.2014
Veranstaltung 09.00–17.00 Uhr
Endpreis 589,05 € inkl. 19% MwSt.
9
Neue Elektro- / Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV).
Die neuen Regelungen für Stoffeinsatzver- bote bei Herstellung und Inverkehrbringen elektrischer und elektronischer Geräte.
Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroStoffV) in Kraft getreten, die die europäische Richtlinie
sämtliche elektrischen und elektronischen Geräte, insbesondere
Importeure und Vertreiber stellt, u.a. die Konformitätsbewertung und
Diese Richtlinie ist am 13.08.2012 in Kraft getreten und muss bis spä-testens 14.02.2014 durch Änderung des ElektroG in nationales Recht
-den Auswirkungen wird eingegangen.
Ihr Nutzen Sie erhalten einen Überblick
-verboten, die aus der RoHS II-Richtlinie 2011/65/EU resul-tieren.
Sie kennen die wesentlichen Inhalte der ElektrostoffV, wis-sen wie Sie auf die Änderun-gen richtig reagieren und wie Sie die Vorschriften in Ihrem Unternehmen technisch, orga-nisatorisch und rechtssicher
Sie können die Auswirkun-gen der ElektrostoffV auf wei-tere bestehende oder in Vor-bereitung / Novellierung
--
-tig inter pretieren.
Sie erfahren, welche Vorschrif-ten bei Herstellung, Inver-kehrbringen und Verwertung elektrischer und elektroni-scher Geräte darüber hinaus
POP-Verordnung 850/2004).
Inhalt Richtlinien 2002/95/EG
(RoHS) und 2011/65/EU (RoHS II) – Wichtige Änderungen und Erweiterung des Geltungs-bereichs
SEMINARE
10
Neu!
SEMINARE
Delegierte Richtlinien 2012/50/EU und 2012/51/EU
III der RoHS II-Richtlinie 2011/65/EU
Die neue ElektroStoffV - Geltungsbereich und wesent-liche Änderungen gegenüber § 5 ElektroG
- Aktuelle Stoffverbote und geplante Erweiterung
- Konformitätserklärung - Übergangsfristen
rechtlichen Vorgaben
Elektronikschrottrichtlinie (WEEE-Richtlinie) 2012/19/EU – Änderungen, Neuerun-gen gegenüber der Richtlinie
Novellierung des ElektroG
StoffV und ElektroG sowie
-dels für Elektrokleingeräte)
europäischen und nationalen
Recycling
ZielgruppeHersteller von elektrischen und elektronischen Produkten, Handelsunternehmen, Entwick-lungs- und Produktions leiter, Ein-kaufsleiter, Umwelt- und Abfall-beauftragte, Behörden vertreter.
Trainer
TÜV Rheinland aus der Praxis für die Praxis.
HinweisGeeignet als Fortbildungsnach-
Umweltauditor (TÜV) in Verbin-dung mit drei durchgeführten
Seminar-Nr. 06639
Köln 02.07.2014
Berlin-Spandau 27.08.2014
Nürnberg 21.10.2014
Veranstaltung 09.00–17.00 Uhr
Endpreis 529,55 € inkl. 19% MwSt.
11
Fortbildung für verantwortlichesPersonal gemäß § 4 Abs. 2 DepV.
Behördlich anerkannter Lehrgang zum Erhalt der Fachkunde und Erfüllung der Fortbildungspflicht.Die Deponieverordnung (DepV) fordert, dass das für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortliche Deponiepersonal über den für die
-antwortlichen Personen erstmalig an einem behördlich anerkannten
-erhaltung der Fachkunde erfordert mindestens alle 2 Jahre eine Teil-nahme an einem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang gemäß § 4 Abs. 2 DepV.
Ihr Nutzen Sie lernen die Neuerungen im
europäischen und deutschen Abfallrecht kennen.
Sie gewinnen einen Überblick über die aktuelle Rechtspre-chung im Abfallrecht.
Sie sind wieder auf dem neues-ten Stand und wissen, was Sie
des Abfallrechts und sonstiger relevanter Umweltvorschriften unbedingt beachten sollten.
austausch der Lehrgangsteil-nehmer und erhalten praxis-
der vielfältigen Problemstel-lungen beim Deponiebetrieb.
Nach der Teilnahme an die-sem Lehrgang erhalten Sie eine behördlich anerkannte Fach-kundebescheinigung als Nach-weis für die Aufrechterhaltung Ihrer Fachkunde gemäß § 4 DepV.
Inhalt Vorschriften des Abfallrechts
und des für die abfallrecht-lichen Tätigkeiten geltenden sonstigen Umweltrechts
Deponieerrichtung, -betrieb, -stilllegung und -nachsorge
Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren und Beläs-tigungen, die von Deponien ausgehen können, sowie Maß-
oder Beseitigung Art und Beschaffenheit,
Verhalten und Reaktionen von Abfällen
Vorschriften der betrieblichen
Haftung Arbeits- und Gesundheits-
SEMINARE
12
SEMINARE
ZielgruppeFür die Leitung und Beaufsichti-gung verantwortliche Personen von Deponien gemäß § 4 DepV.
ZulassungsvoraussetzungenBitte fügen Sie Ihrer Anmeldung die Fachkundebescheinigung der
AbschlussFachkundebescheinigung als Nachweis für die Aufrechterhal-tung der Fachkunde gemäß § 4 DepV.
Trainer
TÜV Rheinland aus der Praxis für die Praxis.
Hinweis
Der Lehrgang ist mit Bescheid der Senatsverwaltung für Stadt-entwicklung und Umwelt,
5942/3.1.1-50 anerkannt. Den Sachkundelehrgang für
gewerbliche Mitarbeiter gemäß
Sem.-Nr. 06631.
Seminar-Nr. 06630
Nürnberg 25.09.2014
Leipzig 10.11.2014
Chemnitz 04.12.2014
Veranstaltung 09.00–17.00 Uhr
Endpreis 380,80 € inkl. 19% MwSt.
13
Sachkunde für gewerblicheMitarbeiter gemäß § 4 DepV.
Fortbildung mit Praxisteil vor Ort.Die Deponieverordnung (§ 4) schreibt vor, dass das auf Deponien tätige Personal durch geeignete Fortbildungen über den für die Tätig-keit erforderlichen aktuellen Wissensstand verfügt.
Ihr NutzenIm Sachkunde-Seminar wird
Umgang mit den auf der jeweili-gen Deponie anfallenden Abfäl-len vermittelt. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt im praktischen Umgang. Die Kenntnis des stoff-
-stoffe und der damit verbun-denen Risiken für Mensch und
verantwortungsbewusstes und
vermeiden. Die Schulung glie-dert sich in einen Vortrags- und einen praktischen Teil. Im Vor-tragsteil erhalten die Teilnehmer einen Überblick über die wich-
-tischen Teil werden die Anfor-derungen am konkreten Beispiel erläutert und demonstriert.
Inhalt
und Verordnungen für den Betrieb einer Erdaushub- und Bauschuttdeponie
Problemstoffe, Erkennen im Abfall
Arbeitssicherheit und Gesund-
vor Ort, Interpretation von Analysen
Praxisteil (Erläuterungen, Demonstration und Erfah-rungsaustausch vor Ort)
ZielgruppePersonal, das direkt auf Deponien der Klassen 0, I und II arbeitet (Erdaushub, Bauschuttdeponien, Hausmüll) und bei Rückverfül-lung von Gruben, Brüchen und Tagebauen tätig ist.
Trainer
TÜV Rheinland und der LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbH, Nürnberg.
Hinweis
Seminar-Nr. 06631
Nürnberg 18.09.2014
Leipzig 11.11.2014
Chemnitz 04.12.2014
Veranstaltung 09.00–17.00 Uhr
Endpreis 380,80 € inkl. 19% MwSt.
SEMINARE
14
Grundlehrgang Fachkundegemäß § 9 EfbV und § 3 BefErlV.
Behördlich anerkannter Lehrgang für Ent- sorgungsfachbetriebe, Abfallsammlungs-, Beförderungsbetriebe, Händler und Makler.
-sorgungsfachbetriebeverordnung), die Erlangung der Beförderungs-erlaubnis gemäß § 3 BefErlV (Beförderungserlaubnisverordnung) und
den Nachweis entsprechender Fachkunde durch das für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortliche Personal voraus. Durch Teil-
die geforderte Fachkunde im behördlich vorgeschriebenen Umfang.
Ihr Nutzen Sie verfügen über die gefor-
derte Fachkenntnis, die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortliche Personen von Entsorgungsfachbetrieben, von Abfallsammlungs- und Beför-derungsunternehmen und Abfallmaklern nachweisen müssen.
Sie erwerben umfassende -
haltenden abfallrechtlichen Vorschriften, resultierenden
Anhand von Fallbeispielen aus der Praxis erhalten Sie Anlei-
der rechtlichen Anforderungen in die betriebliche Praxis.
Inhalt Rechtsgrundlagen für abfall-
wirtschaftliche Tätigkeiten (Abfallrecht, sonstige abfall-relevante Umweltvorschriften)
Nachweisführung und Abfall-
Produktverantwortung Haftung und Verantwortlich-
keiten Sammlung, Transport und
Vermittlung von Abfällen Güterkraftverkehrsrecht und
Gefahrgut Abfalleigenschaften und Cha-
rakteristik – Abfälle mit beson-
Entsorgungsanlagen: Zulas-sung, Anlagentechnik, sicherer Betrieb, Betriebsorganisation
Entsorgungsfachbetrieb Kreislaufwirtschaft und Ent-
sorgungstechnik
SEMINARE
15
SEMINARE
ZielgruppeVerantwortliche Personen in Ent-sorgungsfachbetrieben, in Betrie-
-rung von Abfällen sowie Händler und Makler von Abfällen.
AbschlussAnerkannter Fachkundenachweis gemäß EfbV und BefErlV.
Trainer
TÜV Rheinland aus Behörden, Betrieben sowie Rechtsanwälte und Berater.
Hinweis
Durch Teilnahme an unserem behördlich anerkannten Fortbil-dungslehrgang (Sem.-Nr. 06076) weisen Sie die Aufrechterhaltung Ihrer Fachkunde nach.
Seminar-Nr. 06058
Dresden 16.–19.09.2014
Dortmund 13.–16.10.2014
Köln 27.–30.10.2014
Leipzig 03.–06.11.2014
Nürnberg 03.–06.11.2014
Berlin-Spandau 17.–20.11.2014
Lausitzring 01.–04.12.2014
Veranstaltung 09.00–17.00 Uhr
Endpreis 1.445,85 € inkl. 19% MwSt.
16
Fortbildung für Fachbetriebenach § 11 EfbV und § 6 BefErlV.
Behördlich anerkannte Aktualisierung der Fachkunde für Abfallentsorger, Abfallbeförderer und Abfallmakler.
-erlaubnisverordnung (BefErlV) fordern für die Aufrechterhaltung der Fachkunde des für die Leitung und Beaufsichtigung veranwortlichen Personals die regelmäßige Teilnahme an einem behördlich anerkann-
§ 6 BefErlV alle drei Jahre.
Ihr Nutzen Sie sind mit den aktuellen Ent-
wicklungen und Neuerungen des Abfall- und Umweltrechts und der aktuellen Recht-sprechung vertraut.
Sie wissen wie Sie die Vor-schriften in Ihrem Betrieb
wird anhand von Fallbeispie-len und praktischen Übungen vertieft.
Der Fortbildungsnachweis
geforderte Aufrechterhaltung Ihrer Fachkunde.
Inhalt Neuerungen und aktuelle Ent-
wicklungen im europäischen und deutschen Abfallrecht
Aktuelles aus der Recht-
-
werk – Neuerungen, Ände-rungen, Erfahrungen bei der
betriebliche Praxis
Entsorgungsfachbetrieb und Beförderungserlaubnis – Aktu-
Erfahrungen aus der Praxis Sonstige Umweltvorschriften
– Auffrischung, Neuerungen und Auswirkungen auf die Abfallwirtschaft (u.a. WHG, BImSchG, Gefahrstoffrecht)
Auffrischung, Neuerungen Gefahrgut- und Güterkraft-
-regelungen und betriebliche
ZielgruppeVerantwortliche Personen in Ent-sorgungsfachbetrieben, in Betrie-
-rung von Abfällen sowie Händler und Makler von Abfällen.
Voraussetzungen-
teilnahme und den anerkann-ten Fortbildungsnachweis ist der Nachweis Ihrer Fachkunde
Fügen Sie diesen Ihrer Anmel-dung bei.
SEMINARE
17
SEMINARE
AbschlussAnerkannter Fortbildungsnach-weis gemäß EfbV und BefErlV.
Trainer
TÜV Rheinland aus Behörden, Betrieben sowie Rechtsanwälte und Berater.
Hinweis
Der Lehrgang ist in Inhalt und Umfang als Fortbildung für Betriebsbeauftragte für Abfall geeignet.
Die Fachkunde gemäß EbfV
Teilnahme an unserem Fach-kundegrundlehrgang (Semi-nar-Nr. 06058) erwerben.
Seminar-Nr. 06076
Köln 21.–22.08.2014
Berlin-Spandau 25.–26.08.2014
Frankfurt/O. 24.–25.09.2014
Dortmund 15.–16.10.2014
Köln 20.–21.10.2014
Leipzig 05.–06.11.2014
Berlin-Spandau 10.–11.11.2014
Lausitzring 02.–03.12.2014
Köln 11.–12.12.2014
Veranstaltung 09.00–17.00 Uhr
Endpreis 910,35 € inkl. 19% MwSt.
18
Fachkunde nach § 53 KrWGund AbfAEV.
Für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von (nicht gefährlichen) Abfällen.
Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen) sind Samm-ler, Beförderer, Händler und Makler von (nicht gefährlichen) Abfäl-
-
erforderlichen Fachkunde und Zuverlässigkeit der für die Leitung und -
geverfahren gilt ab 01.06.2014 vollumfänglich auch für Betriebe, die in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit (u.a. Handwerker, Gewerbe- und Industriebetriebe) Abfälle sammeln, befördern, handeln und makeln.
Ihr Nutzen Sie kennen die wesentlichen
Regelungen des Kreislauf-
des Transportrechts und des Gefahrgutrechts, die für das Sammeln, Befördern, Handeln
beachten sind.
Beförderer, Händler und Mak-ler von (nicht gefährlichen) Abfällen rechtssicher wahr-
in der Praxis Ihres Unterneh--
nehmen.
Nach der Teilnahme an die-sem Lehrgang erhalten Sie eine Fachkundebescheinigung als Nachweis Ihrer Fachkunde gemäß § 53 KrWG.
Inhalt Abfallrechtliche Grundlagen –
seine Rechtsverordnungen -
-
haltung - Abfalleinstufung in gefähr-liche und nicht gefährliche
-und Ende der Abfalleigen-schaft
- -
mit AbfAEV
SEMINARE
Neu!
19
SEMINARE
-Dokumentation (Nach-weisVO)
und sonstige relevante Vor-
-
Rücknahmesysteme, Entsor-gungsfachbetriebe)
Grundlagen Transport-, Gefahrgut- und Güterkraft-verkehrsrecht
Haftungsfragen und Bußgeld-vorschriften
Problemstellungen im prakti--
möglichkeiten
Zielgruppe Sammler, Beförderer, Händler
und Makler von (nicht gefähr-lichen) Abfällen.
Dienstleistungs- und Service-unternehmen, die im Rah-men ihrer Tätigkeit anfallende Abfälle befördern.
Industrie- und Gewerbebe-triebe, die im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten anfallende Abfälle befördern.
Trainer
TÜV Rheinland aus der Praxis für die Praxis.
Seminar-Nr. 06061
Nürnberg 23.07.2014
Nürnberg 17.09.2014
Leipzig 27.10.2014
Nürnberg 10.11.2014
Veranstaltung 09.00–17.00 Uhr
Endpreis 476,– € inkl. 19% MwSt.
20
Sachkunde für Tätigkeitenmit Asbest (TRGS 519 / Anl. 3).
Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten fachkundig ausführen.Asbestfasern dringen aufgrund ihrer geringen Größe tief ins Gewebe ein und können tödliche Lungenerkrankungen auslösen. Daher sind bei Tätigkeiten mit Asbest stets umfassende Vorsorgemaßnahmen
gebundenen Asbestprodukten. Jede Firma, die solche Arbeiten aus-führt, muss fachkundige Personen beschäftigen.
Ihr NutzenDurch diesen Lehrgang erlangen Sie den Nachweis der Sach-kunde für Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbest-produkten. An Beispielen aus der
-keiten mit Asbest sicher für Mit-arbeitende und die Umwelt aus-führen können. Der Lehrgang ist staatlich anerkannt.
Inhalt Asbest: Eigenschaften,
Verwendung, Gefahren Vorschriften für den Umgang
mit Asbest Personelle Anforderungen Sicherheitsmaßnahmen
- Vorbereitende Maßnahmen - -tung (mit Demonstration)
- Baustelleneinrichtung und Arbeitsgeräte
- Betrieb von raumlufttech-nischen Anlagen und Schleusen
- Abfallbehandlung Abschließende Arbeiten,
Erfolgskontrolle, Freigabe Schriftliche Prüfung
ZielgruppeBauleiter, Vorarbeiter und Fach-arbeiter, Vertreter von Behörden und BG, Sicherheitsfachkräfte.
AbschlussSie erhalten nach bestandener Abschlussprüfung den Sachkun-denachweis gemäß TRGS 519 / Anl. 3. Er schließt die Sachkunde nach Anl. 4 und 5 ein.Der Lehrgang ist staatlich anerkannt.
HinweisSie sollten sich auf Ihre Tauglich-keit für das Arbeiten mit Atem-
Seminar-Nr. 05304
Potsdam-Bornim 15.–18.09.2014
Köln 17.–20.11.2014
Rostock 08.–11.12.2014
Veranstaltung 09.00–17.00 Uhr
Endpreis 1.368,50 € inkl. 19% MwSt.
SEMINARE
21
Sachkunde für Tätigkeitenmit Asbest (TRGS 519 / Anl. 4).
Abbruch, Instandhaltung und Sanierung von Asbestzementprodukten und Asbest-Arbeiten geringen Umfangs.Asbestfasern dringen aufgrund ihrer geringen Größe tief ins Gewebe ein und können tödliche Lungenerkrankungen auslösen. Daher sind
Personen beschäftigen.
Ihr NutzenDurch diesen Lehrgang erlangen Sie den Nachweis der Sachkunde für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI)
ebenso bei ASI-Arbeiten geringen Umfangs an sonstigen Asbest-produkten. Der Lehrgang ist staatlich anerkannt.
Inhalt
Eigenschaften, Verwendung und Gefahren
Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest
Personelle Anforderungen Sicherheitstechnische Maß-
nahmen Abfallentsorgung Schriftliche Prüfung
ZielgruppeMitarbeiter von Dachdecker- und Sanierungsbetrieben, Instandhal-
Abfalltransporteure, Deponie-betreiber.
AbschlussSie erhalten nach bestandener Abschlussprüfung den Sachkun-denachweis gemäß TRGS 519, Anlage 4C. Der Lehrgang ist staatlich anerkannt.
Trainer
TÜV Rheinland aus der Praxis für die Praxis.
HinweisSie sollten sich auf Ihre Tauglich-keit für das Arbeiten mit Atem-
Seminar-Nr. 05305
Potsdam-Bornim 15.–16.09.2014
Lauchhammer 17.–18.11.2014
Köln 03.–04.12.2014
Rostock 08.–09.12.2014
Veranstaltung 09.00–17.00 Uhr
Endpreis 892,50 € inkl. 19% MwSt.
SEMINARE
22
Sachkunde für den Umgang mitLeichtflüssigkeitsabscheidern.
Ihr Nachweis der Sachkunde.Nach Inkrafttreten der DIN 1999-100, DIN EN 858-1 und DIN EN
-
Wartung erhebliche Kosteneinsparungen.
Ihr Nutzen Sie erhalten praxisnotwendige
-licher Anforderungen.
Sie erfahren, wie Sie rechts-sichere und kostengünstige
Sie erhalten eine Teilnahme-
der Sachkunde. Somit schaffen Sie die behördlich geforderten
für Betrieb und Wartung Ihrer
Inhalt
Abscheideranlagen Abscheidertechnik, Auslegung
und Bemessung Normen, Wassergefährdungs-
klassen Abscheider für mineralische
Abwasserbehandlung ölhaltiger Betriebsabwässer
Emulsionstrennanlagen, Waschwasserrecyclinganlagen
Betriebsanweisungen, Anlagen-
Prüf- und Dokumentations-
Zielgruppe-
abscheidern, Anlagenplaner, Mit-arbeiter KFZ-Werkstätten, Wasch-anlagen und im Fuhrpark.
Trainer
TÜV Rheinland aus der Praxis für die Praxis.
HinweisAls „sachkundig“ werden Perso-nen des Betreibers oder beauf-tragter Dritter angesehen, die auf Grund ihrer Ausbildung, ihrer Kenntnisse und ihrer in prak-tischer Tätigkeit gewonnenen Erfahrungen sicherstellen, dass die Bewertungen oder Prüfungen sachgerecht durchgeführt werden.
Seminar-Nr. 06122
Aachen 01.07.2014
Berlin-Spandau 16.09.2014
Dresden 09.10.2014
Köln 03.11.2014
Veranstaltung 09.00–17.00 Uhr
Endpreis 476,– € inkl. 19% MwSt.
SEMINARE
23
Sachkundelehrgang nach BGR 128(kontaminierte Bereiche).
Sachkunde für Koordinatoren und Bauleiter nach BGR 128, Anl. 6A (anerkannt durch die BG Bau).Wenn Arbeiten im Hoch- und Tiefbau, bei Abbruch und Sanierung in
der Bauleiter oder Koordinator ausreichende Sachkunde nachweisen.
Ihr NutzenDie erfolgreiche Teilnahme an diesem Lehrgang (nach Anl. 6A der BGR 128 mit 32 Lernein-
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tor und Bauleiter gemäß BGR 128 „Arbeiten in kontaminierten Bereichen“. Damit können Sie für Ihr Unternehmen ein neues Geschäftsfeld erschließen.
Inhalt Vorschriften und Regeln im
kontaminierte Bereiche Personelle Anforderung,
Verantwortung und Haftung Ermittlung und Beurteilung
von Gefahren Arbeiten in kontaminierten
Bereichen unter sicherheits-technischen Aspekten
Sicherheitstechnische Maß-nahmen und Einrichtungen
Notfallmaßnahmen, erste
Arbeits- und Sicherheitsplan, Betriebsanweisung, Unter-weisung, Dokumentation
ZielgruppePersonen, die auf Baustellen den
und als Koordinator in kontami-nierten Bereichen tätig werden wollen.
AbschlussSie erhalten nach erfolgreicher Prüfung einen berufsgenossen-schaftlich anerkannten Sachkun-denachweis nach BGR 128.
Trainer-
dorf. Er ist berufsgenossenschaft-
-tungsprojekte in kontaminierten Bereichen durchgeführt.
Seminar-Nr. 05241
Potsdam-Bornim 22.–25.09.2014
Gera 29.09.–02.10.2014
Nürnberg 13.–16.10.2014
Veranstaltung 09.00–17.00 Uhr
Endpreis 1.142,40 € inkl. 19% MwSt.
Preis je Prüfung
Endpreis 148,75 € inkl. 19% MwSt.
SEMINARE
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB). FÜR SEMINARE, LEHRGÄNGE UND STUDIENGÄNGE.1. Geltungsbereich(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Bildungsmaßnahmen wie offenen, überbetrieblichen und berufsbegleitenden Seminaren, Lehrgängen und Trainings sowie Studiengängen – im
Rheinland Akademie GmbH – nachfolgend „Veranstalter“ genannt. (2) Etwaige Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedin-gungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Ver-tragsinhalt, wenn ihnen der Veranstalter nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. 2. Anmeldung(1) Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie vom Veran-stalter schriftlich bestätigt wird. (2) Ein Recht auf Teilnahme an Bildungsmaßnahmen mit
3. Zulassungsvoraussetzungen(1) Die Bildungsmaßnahmen des Veranstalters stehen
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Leistungsbeschreibung der Bildungsmaßnahme gefordert werden.
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ob der Teilnehmer die notwendigen Zulassungsvorausset-
-stalter von seinem Recht auf Überprüfung der Zulassungs-
4. Durchführung(1) Die Bildungsmaßnahme wird entsprechend dem ver-
Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt. (2) Der Veranstalter behält sich den Wechsel von Refe-
-
grundlegend verändern. Ein Anspruch auf Veranstaltungs-
einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht.
oder auf Verlangen der Stellen erfolgen, die für die Anerken-
-
-rung der Bildungsmaßnahme entgegenstehen könnte. 6. UrheberrechteDie dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen, Software
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schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet. 7. Rücktritt/Kündigung/Stornokosten
-trag automatisch mit dem Ende der Bildungsmaßnahme.
und können ohne Angabe von Gründen mit einer Frist
Bildungsmaßnahme, unabhängig von dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
-naten gilt, dass bei Abmeldungen, die später als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, 50 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig werden. Bei Abmeldungen, die später als 1 Woche vor Veranstaltungs-beginn beim Veranstalter eingehen, bei Fernbleiben von der Veranstaltung oder bei Abbruch der Teilnahme ist die volle
-
noch nicht begonnen wurde und der Teilnehmer die Zulas-
des Teilnehmers haben Vorrang.(4) Für Bildungsmaßnahmen mit einer Dauer von über 6 Mo-naten gilt, dass bei Abmeldungen, die später als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, 15 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig werden. Die
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Bildungsmaßnahme noch nicht begonnen wurde und der -
elle Widerrufsrechte des Teilnehmers haben Vorrang.(5) Bildungsmaßnahmen, die als Studiengang durchgeführt
Semester und können ohne Angabe von Gründen mit einer
Wird das Kündigungsrecht nicht fristgemäß in Anspruch
Wochen vor Semesterbeginn beim Veranstalter eingehen, werden Stornokosten in Höhe von € 500,– fällig. Bei Kün-digungen, die nach Semesterbeginn eingehen, ist die volle
(6) Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass dem Veranstalter aus der Abmeldung kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist.
aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Veranstalter gelten insbesondere – aber nicht ausschließ-lich – die anhaltende oder schwerwiegende Störung der Bil-dungsmaßnahme durch den Teilnehmer, sein wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben von der Bildungsmaßnahme,
andere Kostenträger. (9) Jede Kündigung hat schriftlich, im Falle der außer-ordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unter An-
vom Unterricht gilt in keinem Falle als Kündigung. (10) Die Kündigung des Teilnehmers hat gegenüber dem
Anmeldung des Teilnehmers bestätigt hat. Bedienstete des -
nahme von Kündigungen nicht befugt.(11) Im Falle der ordentlichen Kündigung ist der Teilneh-
8. Zahlungsbedingungen/Vergütung(1) Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung
der Rechnungsnummer und der Kundennummer auf das in der Rechnung genannte Konto des Veranstalters.
(3) Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Veranstalter unbestrittenen Ansprüchen auf-rechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Veranstalter für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr
der Bearbeitungsgebühr der Nachweis unbenommen, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, als
9. RatenzahlungFür Bildungsmaßnahmen mit einer Dauer von mehr als 6
-lung vereinbart werden.10. Terminabsage durch den VeranstalterDer Veranstalter behält sich vor, wegen mangelnder
sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von
-megebühren werden in diesem Falle erstattet. 11. Erfüllungsort/GerichtsstandErfüllungsort ist der dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilte Veranstaltungsort. Der Gerichtsstand für alle aus der Buchung entstehenden Rechtsstreitigkeiten gegenüber Kauf-leuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts
12. Datenschutz(1) Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesdaten-
-
Vertragserfüllung erfolgt.(2) Ihre geschäftlichen Kontaktdaten werden vom Veran-
Prospekte, Programme und Seminarinformationen des
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WIDERRUFSBELEHRUNG.WiderrufsrechtBrief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss
TÜV Rheinland Akademie GmbH, Alboinstr. 56, 12103 Berlin, Fax: 0221 806 369947, E-Mail: [email protected]
der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.Besondere HinweiseWunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.Ende der Widerrufsbelehrung.
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ANMELDUNG. PER FAX an 0800 84 84 044.
Seminar
Seminar-Nr.
Termin, Ort
Seminar
Seminar-Nr.
Termin, Ort
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Teilnehmeranschrift
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Titel / akad. Grad
Name, Vorname
Geb.-Datum, Ort
Abteilung / Funktion
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Firma
USt-IdNr.
evtl. Abteilung
Straße
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Anmeldung als Verbraucher Unternehmer (Privatkunde) (Geschäftskunde)
Für Verbraucher gilt die Widerrufsbelehrung, die Sie unter den
Die AGB des Veranstalters erkenne ich mit meiner Unterschrift an.
Datum, Unterschrift
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Dresden
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Erfurt
Tel. 0361 541569-20
Frankfurt/Main
Tel. 069 829700-23
Frankfurt/Oder
Tel. 0335 521157-52
Gelsenkirchen
Tel. 0231 97615-314
Gera
Tel. 0365 73330-40
Görlitz
Tel. 03581 361-344
Halle
Tel. 0345 56658-12
Hamburg
Tel. 040 3787904-150
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Kaiserslautern
Tel. 0631 3545-159
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