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Sicherung der Bauleitplanung
Rechtsgrundlagen der Planung Folgen der „Nichtplanung“ Reaktion auf Bauanträge Planaufstellung Inhalte der Bebauungspläne Sicherung der Planungsinhalte
Problem: § 34 BauG Innerhalb der im Zusammenhang
bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Was ist nach § 34 zu prüfen? Bebauungszusammenhang Maß der baulichen Nutzung (Kubatur) Art der baulichen Nutzung (z.B.
Wohnen) Art der Bauweise (§ 22 BauNVO) Überbaute Fläche Grundstück Erschließung (öffentliche) Problem der 2. Baureihe?
Gemeindliches Einvernehmen
Rechtsentscheidung Haftung Versagung: Keine
Verhinderungspolitik
Gemeindliches EinvernehmenVorhaben nach § 34 BauGB
Rechtsgrundlage § 36 BauGB Baubehörde darf nicht ohne
Einvernehmen genehmigen Keine Ermessensentscheidung der
Gemeinde, Rechtsentscheidung! Kommunalaufsicht kann E. ersetzen Verzögerung kann zu Schadensersatz
verpflichten
Pflicht zur Bauleitplanung?
Aufgabe der Selbstverwaltung Pflichtgemäßes Ermessen Pflichtige Aufgabe……!
BauGB Die Gemeinden haben die Bauleitpläne
aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und 0rdnung erforderlich ist. / § 1 Abs.3
Bauleitpläne = Flächennutzungsplan + Bebauungsplan
Flächennutzungsplan
Nur vorbereitende Planung Städtebauliche Entwicklung in der
Zukunft idR gesamtes Gemeindegebiet Grundlage für Bebauungspläne Keine Rechtsansprüche durch die
„Darstellung“ im FPlan
Noch F-Plan
Kann parallel zum BPlan erstellt werden
Bauflächen Gemeinbedarf/Grünflächen Wasserflächen/Hafen Land- und Forstwirtschaft
Bebauungsplan
Was regelt der BPlan? Siehe § 9 BauGB Abschließende Aufzählung ! Keine „Ideenklausel“ Ausnahme: Vorhabenbezogener
Bebauungsplan
Problem:
Rechtsanspruch des Grundstückseigentümers !
Kein „Einvernehmen“ der Gemeinde/nur noch Stellungnahme
Regelungsdichte der Festsetzungen ist wichtig
1. Schritt der Sicherung
Ausschöpfung der zul. Festsetzungen
§ 9 BauGB Wichtig: Art und Maß/ Baufenster /
Mindestgrundstücksgrössen Prüfen: Baunutzungsverordnung
Beispiel „Wohnbebauung“
BPlan regelt nur Art und Maß der baulichen Nutzung……
Fast alles ist möglich: Grundstücksteilungen,
Gestaltungsfragen
Baunutzungsverordnung Beispiel: „Allgem. Wohngebiet“ § 4 Allgemeine Wohngebiete (1) Allgemeine Wohngebiete dienen vorwiegend dem Wohnen. (2) Zulässig sind 1. Wohngebäude, 2. die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank-
und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe, 3. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche
und sportliche Zwecke. (3) Ausnahmsweise können zugelassen werden 1. Betriebe des Beherbergungsgewerbes, 2. sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, 3. Anlagen für Verwaltungen,
Reines Wohngebiet § 3 Reine Wohngebiete (1) Reine Wohngebiete dienen dem
Wohnen. (2) Zulässig sind 1. Wohngebäude, 2. Anlagen zur Kinderbetreuung,
die den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienen.
Ausschluss der Ausnahmen Ausnahmsweise können
zugelassen werden: Läden und nicht störende
Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des
Gebiets dienen, sowie kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes
Zurückstellung von Anträgen nach § 15 BauGB
Voraussetzungen wie bei Veränderungssperre !
Vorteil? Einzelfall! Aber: Keine 2-Jahresfrist, max. 12
Monate Antrag der Gemeinde bei der
Bauaufsichtsbehörde (..hat…)
Veränderungssperre Rechtsgrundlage § 14 BauGB Voraussetzungen……..? Aufstellungsbeschluss und ……. ??? Planungsziele müssen definiert sein Dauer 2 Jahre, Verlängerung
möglich Satzungsrecht ! Ausnahmen möglich (Bauaufsicht)
Max 4 Jahre! 4. Jahr problematisch Bauantrag liegt vor………! Kann
Gemeinde durch VÄ reagieren? Beispiel: Tankstelle VÄ = gemeindliche Satzung Beschluss der GV (!) erforderlich
§ 28 GG
Zurückstellung von Anträgen nach § 15 BauGB
Voraussetzungen wie bei Veränderungssperre !
Vorteil? Einzelfall! Aber: Keine 2-Jahresfrist, max. 12
Monate Antrag der Gemeinde bei der
Bauaufsichtsbehörde
Vorkaufsrechte lesen:§ 24 BauGB
Öffentliche Zwecke/BPlan Sanierungsgebiet Erhaltungssatzung
FPlan/Wohnbebauung im Außenbereich
Leider: Eintritt in den Vertrag / Entschädigung nach Verkehrswert !
§ 11 BauGB städteb.Verträge Beispiele: Baugebiet: Sicherung der
Wohnbevölkerung Hotelbau: Sicherung der
Hotelnutzung
Sicherung „Dauerwohnen“ Pers. Dienstbarkeiten zu Gunsten der
Gemeinde Baulast …Verbot, die Wohnung anders zu nutzen als
zu Dauerwohnzwecken…. Evtl. Belegungs- /vorschlagsrecht für
Gemeinde Vertragsstrafen Zustimmungsvorbehalt bei Verkauf Vorkaufsrecht zu Gunsten Gemeinde Rangfolge im Grundbuch beachten !
Sicherung Hotelnutzung Verbot der Bildung von
Wohnungseigentum Bei Bildung von Teileigentum: Einheit darf nur der gewerblichen
Fremdenverkehrsnutzung in Verbindung mit dem Hotelbetrieb dienen
Verbot des Einbaus von Küchen Kein Anspruch auf Abgeschlossenheitsbescheinigung !
Exkurs: Kostentragung Kosten der Planung dürfen dem
Grundstückseigentümer auferlegt werden
Auch: eigene, nachweisbare Kosten der Gemeinde/Verwaltung
Also: Bauleitplanung, Gutachten, Ausgleichsmassnahmen, Personalkosten, Auslagen der Gemeinde pp
Praktisches Beispiel:
Gewerbetreibender will seinen Betrieb erweitern
Baugrenzen und Maß reichen nicht aus
Gemeinde ändert BPlan Folge: Kostenübernahmevertrag Zwingend: Vor dem Satzungsbeschluß !!!
Grundsatz
Vertrag muss vor dem Baurecht wirksam sein (Satzungsbeschluß, § 33 BauGB)
Angemessenheit Zusammenhang mit dem
Bauvorhaben Sonst: Vorteilsnahme !!!!! § 11 BauGB prüfen
Vorhabenbezogener BPlan
Betrifft ein (1) Vorhaben + 1 VT Beispiele: Supermarkt Ferienhausanlage Hotel Campingplatz
Rechtsgrundlage § 12 BauGB
Sinn der Vorschrift: Absolute Sicherstellung der
Interessen der Gemeinde Durchführungsverpflichtung des VT Finanzierungsnachweis Kostenübernahme durch VT
Durchführungsverpflichtung
Termin für Bauantragstellung Termin Baubeginn Termin für Fertigstellung Betriebsverpflichtung (Beisp.
Hotel)
Finanzierungsnachweis
Bankbürgschaft Eigenmittel Keine gesetzlich definierte
Vorgabe Muss aber von Gemeinde geprüft
sein!
Sanktionen
Vertragsstrafen Rücktrittsrechte (eingeschränkt)
Last not least……
Erbbaurecht (Bedingung: Gemeinde ist Grundstückseigentümer)
Vorteil: Gemeinde ist Eig.des Grundst.
Umfassende Heimfallregelungen bei Verstössen