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www.siebert-arbeitsschutz.de CORPORATE HEALTH | ARBEITSSCHUTZ | ARBEITSSICHERHEIT | ARBEITSMEDIZIN UND -PSYCHOLOGIE | WEITERBILDUNGEN Praktische Lösungen für eine erfolgreiche Exit-Strategie aus dem Corona-Lockdown Arbeitsschutz - Zwingende Voraussetzung für einen erfolgreichen Exit aus dem Lockdown ! WIE ERFOLGT EIN EXIT AUS DEM LOCKDOWN ? Wir gehen davon aus, dass die Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie schrittweise, regional unterschiedlich und vor allem branchenspezifisch gelockert werden. Es gilt als sehr wahrscheinlich, dass in allen Branchen über längere Zeit Auflagen und Einschränkungen zum Schutz Ihrer Mitarbeiter und Ihrer Kunden bleiben werden. WAS BEDEUTET DAS FÜR MEIN UNTERNEHMEN ? Jeder Arbeitgeber hat nach §618 des BGB und des Arbeitsschutzgesetzes diese Fürsorgepflicht (Verantwortung) und es gilt als sicher, dass der Staat bei der Lockerung der Einschränkungen hier zusätzliche Auflagen und Kontrollmechanismen schaffen wird. Ausserdem: Ihnen nützt die beste Exit-Strategie, Konzeption und Planung nichts, wenn sich Ihre Belegschaft erneut infiziert und wegen Quarantäne zu Hause bleiben muss. Sie müssen deshalb zuerst ihre Mitarbeiter/innen schützen ! Erst dann sind Sie in der Lage, den Neustart Ihres Unternehmens rasch zu realisieren. WIR PLANEN KONKRETE MASSNAHMEN FÜR IHR UNTERNEHMEN Die Siebert-Arbeitsschutz GmbH verfügt über jahrzehntelange Erfahrung im Arbeitsschutz. Wir sind in vielen medizinischen Einrichtungen tätig und besitzen deshalb ein erstklassiges Know-How im Umgang mit Infektionen, Hygiene und Schutzmethoden für Ihre Mitarbeiter/innen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Betriebsorganisation, Arbeitsschutz-Konzepte, Unterweisungen und Gefährdungsbeurteilungen rasch und vor allem konkret an die neuen Anforderungen und Verhältnisse anpassen. Wir sind seit langem voll digital - Deswegen sind wir auch während des Lock-Downs voll für Sie da ! Unser digitales Wissen geben wir gerne an Sie weiter und bringen dieses gerne in Ihre Exit-Strategie und in Ihre Arbeitsschutzmassnahmen ein. Über organisatorische Massnahmen hinaus, bieten wir Ihnen arbeitsmedizinische- und psychologische Leistungen sowie technische Prüfungen, Brandschutz, Baustellenkoordination und Weiterbildungen an. Corona - Exit aus dem Lockdown Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Datenschutzerklärung und Impressum finden Sie auf unserer Webseite www.siebert-arbeitsschutz.de Siebert-Arbeitsschutz GmbH | Radickestr. 48 | 12489 Berlin-Adlershof | Handelsregister Amtsgericht Charlottenburg - 98 HRB 48997 | Geschäftsführer: Fabian Osterwalder

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CORPORATE HEALTH | ARBEITSSCHUTZ | ARBEITSSICHERHEIT | ARBEITSMEDIZIN UND -PSYCHOLOGIE | WEITERBILDUNGEN

Praktische Lösungen für eine erfolgreiche Exit-Strategie aus dem Corona-Lockdown

Arbeitsschutz - Zwingende Voraussetzung für einen erfolgreichen Exit aus dem Lockdown !

WIE ERFOLGT EIN EXIT AUS DEM LOCKDOWN ? Wir gehen davon aus, dass die Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie schrittweise, regional unterschiedlich und vor allem branchenspezifisch gelockert werden. Es gilt als sehr wahrscheinlich, dass in allen Branchen über längere Zeit Auflagen und Einschränkungen zum Schutz Ihrer Mitarbeiter und Ihrer Kunden bleiben werden.

WAS BEDEUTET DAS FÜR MEIN UNTERNEHMEN ? Jeder Arbeitgeber hat nach §618 des BGB und des Arbeitsschutzgesetzes diese Fürsorgepflicht (Verantwortung) und es gilt als sicher, dass der Staat bei der Lockerung der Einschränkungen hier zusätzliche Auflagen und Kontrollmechanismen schaffen wird. Ausserdem: Ihnen nützt die beste Exit-Strategie, Konzeption und Planung nichts, wenn sich Ihre Belegschaft erneut infiziert und wegen Quarantäne zu Hause bleiben muss. Sie müssen deshalb zuerst ihre Mitarbeiter/innen schützen ! Erst dann sind Sie in der Lage, den Neustart Ihres Unternehmens rasch zu realisieren.

WIR PLANEN KONKRETE MASSNAHMEN FÜR IHR UNTERNEHMEN Die Siebert-Arbeitsschutz GmbH verfügt über jahrzehntelange Erfahrung im Arbeitsschutz. Wir sind in vielen medizinischen Einrichtungen tätig und besitzen deshalb ein erstklassiges Know-How im Umgang mit Infektionen, Hygiene und Schutzmethoden für Ihre Mitarbeiter/innen.

• Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Betriebsorganisation, Arbeitsschutz-Konzepte, Unterweisungen undGefährdungsbeurteilungen rasch und vor allem konkret an die neuen Anforderungen und Verhältnisseanpassen.

• Wir sind seit langem voll digital - Deswegen sind wir auch während des Lock-Downs voll für Sie da !Unser digitales Wissen geben wir gerne an Sie weiter und bringen dieses gerne in Ihre Exit-Strategie undin Ihre Arbeitsschutzmassnahmen ein.

• Über organisatorische Massnahmen hinaus, bieten wir Ihnen arbeitsmedizinische- und psychologischeLeistungen sowie technische Prüfungen, Brandschutz, Baustellenkoordination und Weiterbildungen an.

Corona - Exit aus dem LockdownEs gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Datenschutzerklärung und Impressum finden Sie auf unserer Webseite www.siebert-arbeitsschutz.de

Siebert-Arbeitsschutz GmbH | Radickestr. 48 | 12489 Berlin-Adlershof | Handelsregister Amtsgericht Charlottenburg - 98 HRB 48997 | Geschäftsführer: Fabian Osterwalder

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DAS SOLLTEN SIE JETZT TUN !

• Handeln Sie rasch ! Solange Ihre Belegschaft nicht geschützt wird, ist ein Corona-Exit nicht möglich.

• Nehmen Sie baldmöglichst mit uns Kontakt auf und teilen Sie uns Ihre Bedürfnisse mit.Wir planen dann zusammen mit Ihnen das konkrete Vorgehen für Ihr Unternehmen.

SO ERREICHEN SIE UNS

Online Anfrage (Link) : www.siebert-arbeitsschutz.de [email protected] Tel. +49 (030) 54 90 67 110

Ihr Ansprechpartner : Dr. Ing.René Pritzkow (Geschäftsleitung Arbeitssicherheit)

Qualität und zufriedene Kundinnen und Kunden stehen bei SIEBERT an erster Stelle ! Durch ein Zertifizierungsaudit der GTÜ-Zertifizierungsstelle wurde der Nachweis erbracht, dass unser Qualitätsmanagement-System die Anforderungen

gemäß DIN EN ISO 9001:2015 erfüllt.

Corona - Exit aus dem LockdownEs gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Datenschutzerklärung und Impressum finden Sie auf unserer Webseite www.siebert-arbeitsschutz.de

Siebert-Arbeitsschutz GmbH | Radickestr. 48 | 12489 Berlin-Adlershof | Handelsregister Amtsgericht Charlottenburg - 98 HRB 48997 | Geschäftsführer: Fabian Osterwalder

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Einheitlicher Arbeitsschutz gegen das Coronavirus Anhang

16. April 2020 - Bundesarbeitsminister Heil stellt den Arbeitsschutzstandard COVID 19 vor

Die Bundesregierung empfiehlt einen neuen Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 mit folgenden konkreten Anforderungen an den Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Krise:

• Arbeitsschutz gilt weiter – und muss bei einem schrittweisen Hochfahren der Wirtschaft zugleichum betriebliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 ergänzt werden!Wenn sich wieder mehr Personen im öffentlichen Raum bewegen, steigt das Infektionsrisiko – und damitdas Risiko steigender Infektionszahlen und Überlastung des Gesundheitswesens. Dazu ist ein hoherArbeitsschutzstandard notwendig, der dynamisch an den Pandemieverlauf angepasst wird.

• Sozialpartnerschaft nutzen, Arbeitsschutzexperten einbinden, Angebot arbeitsmedizinischerVorsorge ausweiten!Eine gelebte Sozialpartnerschaft in den Betrieben hilft gerade jetzt, die notwendigen Schutzmaßnahmenwirksam im betrieblichen Alltag zu verankern. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beratenden Arbeitgeber bei der Umsetzung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards und unterstützen bei derUnterweisung. Die Betriebe bieten ihren Beschäftigten zusätzliche freiwillige, ggf. telefonische,arbeitsmedizinische Vorsorge an.

• Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern wird universell auch bei der Arbeit eingehalten- in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen!In den Betrieben werden entsprechende Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungenumgesetzt. Wo dies nicht möglich ist, werden wirksame Alternativen ergriffen.

• Abläufe werden so organisiert, dass die Beschäftigten wenig direkten Kontakt zueinander haben!Schichtwechsel, Pausen oder Anwesenheiten im Büro werden durch geeignete organisatorischeMaßnahmen entzerrt, Kontakte der Beschäftigten untereinander werden im Rahmen der Schichtplan-gestaltung auf ein Minimum reduziert.

• Niemals krank zur Arbeit!Personen mit erkennbaren Symptomen (auch leichtes Fieber, Erkältungsanzeichen, Atemnot) verlassenden Arbeitsplatz bzw. bleiben zu Hause, bis der Verdacht ärztlicherseits aufgeklärt ist. Hier sind auch dieBeschäftigten gefragt, ihre gesundheitliche Situation vor Arbeitsbeginn zu prüfen, um ihre Kolleginnen undKollegen nicht in Gefahr zu bringen.

• Zusätzlichen Schutz bei unvermeidlichem direkten Kontakt sicherstellen!Wo Trennung durch Schutzscheiben nicht möglich ist, werden vom Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungenfür die Beschäftigten und alle Personen mit Zugang dessen Räumlichkeiten (wie Kunden, Dienstleister) zurVerfügung gestellt.

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• Zusätzliche Hygienemaßnahmen treffen!Waschgelegenheiten bzw. Desinfektionsspender werden vom Arbeitgeber bereitgestellt, um dieerforderliche häufige Handhygiene am Ein-/Ausgang und in der Nähe der Arbeitsplätze zu ermöglichen.Kurze Reinigungsintervalle für gemeinsam genutzte Räumlichkeiten, Firmenfahrzeuge, Arbeitsmittel undsonstige Kontaktflächen verbessern den Infektionsschutz weiter. Auf die verbindliche Einhaltung einer"Nies-/Hustetikette" bei der Arbeit wird besonders geachtet!

• Arbeitsmedizinische Vorsorge nutzen; Risikogruppen besonders schützen!Viele bangen um ihre Gesundheit. Arbeitsmedizinische Vorsorge beim Betriebsarzt ermöglicht individuelleBeratung zu arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Auch Vorerkrankungen und Ängste können hierbesprochen werden. Wird dem Arbeitgeber bekannt, dass eine Person einer Risikogruppe angehört,ergreift er die erforderlichen individuellen Schutzmaßnahmen.

• Betriebliche Beiträge zur Pandemievorsorge sicherstellen!Um schnell auf erkannte Infektionen reagieren zu können, erarbeiten Arbeitgeber betriebliche Routinen zurPandemievorsorge und kooperieren mit den örtlichen Gesundheitsbehörden, um weitere möglicherweiseinfizierte Personen zu identifizieren, zu informieren und ggf. auch isolieren zu können. Beschäftigte werdenangehalten, sich bei Infektionsverdacht an einen festen Ansprechpartner im Betrieb zu wenden.

• Aktive Kommunikation rund um den Grundsatz "Gesundheit geht vor!"Der Arbeitgeber unterstützt aktiv seine Beschäftigten. Führungskräfte stellen vor Ort klar, dass Sicherheitund Gesundheit der Beschäftigten Priorität haben. Alle zusätzlichen betrieblichenInfektionsschutzmaßnahmen und Hinweise werden verständlich erklärt und ggf. erprobt und eingeübt.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit uns Soziales 16. April 2020 - Link

Kunden - Neustart nach Corona - April 2020 Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Datenschutzerklärung und Impressum finden Sie auf unserer Webseite www.siebert-arbeitsschutz.de

Siebert-Arbeitsschutz GmbH | Landsberger Str. 246 | 12623 Berlin | Handelsregister Amtsgericht Charlottenburg - 98 HRB 48997 | Geschäftsführer: Fabian Osterwalder

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Massnahmen im Arbeitsschutz für eine Exit-Strategie Anhang

Um Ihnen eine Vorstellung davon zu geben, was für typische Massnahmen im Arbeitsschutz als Voraussetzung für einen Neustart nach der Corona-Pandemie notwendig sein können, haben wir für Sie eine (nicht abschliessende) Übersicht erstellt. Diese erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gibt Ihnen aber einen Umriss der anstehenden Aufgaben und Lösungsansätze. Sie muss an die Bedingungen in Ihrem Unternehmen angepasst, ergänzt und entsprechend der jeweiligen Situation aktualisiert werden. Wir unterstützen Sie dabei !

Grundvoraussetzungen Der Schutz der Mitarbeiter/innen muss oberste Priorität haben, denn sie sind Ihr größtes und wichtigstes Kapital, speziell in der aktuellen Situation. Nur wenn alle sich einbringen und voll hinter den Massnahmen stehen, werden diese auch von der Belegschaft unterstützt.

• Schaffen Sie äusserst schlanke Strukturen und kurze Kommunikations- und Entscheidungswege.• Geben Sie Informationen transparent und direkt an Ihre Mitarbeiter/innen weiter.• Ziehen Sie von Anfang an die Personalvertretung in Ihre Überlegungen mit ein.• Nehmen Sie die Sorgen und Ängste Ihrer Angestellten ernst und gehen Sie darauf ein.

Organisatorische Massnahmen In den meisten Fällen werden sich die innerbetrieblichen, organisatorischen Massnahmen und Abläufe grundlegend verändern. Das wiederum hat einen starken Einfluss auf Ihre personellen Ressourcen und deren Einsatz.

• Prüfen Sie die technischen Voraussetzungen und Möglichkeiten - Haben sie ausreichend mobileEndgeräte wenn langfristig Mitarbeiter/innen dezentral und von zuhause aus arbeiten ? Wie steht es mitden Geschwindigkeit der Datenverbindungen ?

• Gibt es ausreichende Aufenthaltsbereiche, um sichere Abstände zwischen den Mitarbeiter/innen zugewährleisten ? Gibt es auch längerfristig ausreichende Hautschutz-, Hautreinigungs- undHautpflegemittel, Flüssigseifen und fettlösende Reinigungsmittel und wer in der Organisation stellt diessicher ?

• Bauen Sie organisatorische Massnahmen auf, wie Ihre Organisation mit der Unterweisung von Mitarbeiter/innen, maximalen Team- und Belegungsgrössen von Räumen, Arbeiten von zuhause und der Vermeidungvon Erkrankungen umgeht.

• Schonen Sie Ihre personellen Ressourcen - Gehen Sie davon aus, dass es weiterhin zu Corona-Erkrankungen kommen wird. Wie gewährleisten Sie die Arbeitsfähigkeit des Unternehmens oder einzelnerBereiche ? Wie gehen Sie mit Risikogruppen und Mitarbeiter/innen mit zu betreuenden Kindern um ?

• Überarbeiten Sie auch Ihre Notfall- und Krisenmanagementpläne - eine Krise kommt selten alleine !

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Typische Einzelmassnahmen im Arbeitsschutz Unsere Erfahrung zeigt, dass die Einzelmassnahmen stark vom Unternehmen oder der Organisation abhängen und in der Durchführung sehr komplex sein können. Unserer erfahrenen SIEBERT-Sicherheitsingenieure beraten Sie bei der praktischen Umsetzung !

• Unterweisung aller Mitarbeiter/innen in die Sicherheitsfestlegungen und die Betriebsanweisung „Corona-Virus“ sowie andere, neue firmeninterne Regelungen.

• Durchführung von Tätigkeiten, die alleine oder in kleinen Gruppen (2-4 Personen) mit ausreichendemSicherheitsabstand (>1,5 m) durchgeführt werden können, z. B. Aufräumen, Sortieren, Vorbereitungen.

• Regelungen zum Maskentausch inkl. Reinigung treffen und technische Voraussetzungen dafür schaffen.• Schaffung technischer Voraussetzungen wie ausreichend Mund- und Nasemasken (fettlösende

Reinigungsmittel und Desinfektionsmitte in geeigneten Spender, Schutzhandschuhe und Schutzkleidung,Hautschutz- und Hautpflegemittel.

• Nutzung des Home-Office und Heimarbeit für alle Mitarbeiter/innen, bei denen es möglich ist bis eineRückkehr an den Arbeitsplatz möglich ist.

• Schrittweise Rückführung der in den Home-Bereich ausgelagerten Tätigkeiten unter Beachtung derjeweiligen öffentlichen Gesamtsituation.

• Informationen an das Personal, wie mit online Videokonferenzen und der Erreichbarkeit umzugehen ist.• Einen direkten Weg für die Mitarbeiter/innen zu vertrauenswürdigen Ansprechpartnern (Betriebsarzt,

Arbeitspsychologe/in, Ersthelfer, Betriebsrat) ermöglichen und kommunizieren.• Begrenzung der zeitgleich anwesenden Personen in den Aufenthalts- Umkleide- und Sanitärräumen, um

einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu gewährleisten (ca. 4 m² pro Person) planen und umsetzen.• Nutzung einer Kantine nur, wenn geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur

Sicherung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen getroffen werden können.• Unterweisung, wie mit Dienstreisen und Schulungen umgegangen werden muss resp., wie diese durch

andere Möglichkeiten (z.B. Videokonferenz) ersetzt werden können.• Strikte Anweisung und Überprüfung der Einhaltung von Maßnahmen zum Infektionsschutz bei einem

Corona – Verdachtsfall (Quarantäne). Mitarbeiter mit Symptomen gehören nicht in Büros und andereRäumlichkeiten.

• Wenn ein verlässlicher Schnelltest auf Antikörper verfügbar ist, sollten die eingesetzten Mitarbeiter getestetwerden um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen.

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