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SILVER LIVING
"Barrierefreies Bauen am Beispiel der deutschen DIN 18040" 1
Rechtliche Grundlagen
Leonardo Silver Living
Multiplikatorenschulung
Modul 1 „Barrierfreies Bauen am Beispiel
der deutschen DIN 18040“
Lerneinheit 1: Rechtliche Grundlagen
§
SILVER LIVING
"Barrierefreies Bauen am Beispiel der deutschen DIN 18040" 2
Rechtliche Grundlagen
Barrierefreiheitgestalteter Lebensbereiche
Barrierefrei sind gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernisse und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
bietet
mehr Sicherheit
mehr Selbständigkeit
mehr Lebensqualität
. . . . f ü r A l l e
SILVER LIVING
"Barrierefreies Bauen am Beispiel der deutschen DIN 18040" 3
Rechtliche Grundlagen
Behindertengleichstellungsgesetz - BGGGesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen
DIN 18040
DIN 18024-1
Hessische Bauordnung (2011)
bzw. Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes
Mietrecht
WEG 07/2007
Rechtliche Grundlagen
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"Barrierefreies Bauen am Beispiel der deutschen DIN 18040" 4
Rechtliche Grundlagen
Behindertengleichstellungsgesetz - BGGGesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen
§ 1
Ziel
. . . für behinderte Menschen
Benachteiligung beseitigen und verhindern
gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gewährleisten
selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen
Rechtliche Grundlagen
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"Barrierefreies Bauen am Beispiel der deutschen DIN 18040" 5
Rechtliche Grundlagen
Behindertengleichstellungsgesetz - BGGGesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen
§ 4
Zugang und Nutzbarkeit
. . . für behinderte Menschen
in allgemein üblicher Weise
ohne besondere Erschwernis
grundsätzlich ohne fremde Hilfe
Barrierefrei sind •bauliche und sonstige Anlagen•Verkehrsmittel•technische Gebrauchsgegenstände•Systeme der Informationsverarbeitung•akustische und visuelle Informationsquellen/Kommunikationseinrichtungen sowie •andere gestaltete Lebensbereiche wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Rechtliche Grundlagen
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"Barrierefreies Bauen am Beispiel der deutschen DIN 18040" 6
Rechtliche Grundlagen
Hessische Bauordnung (2011) bzw. Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes
§ 43 (2) Wohnungen
Satz 1 Gebäude > 2 Wohnungen = Wohnungen in 1 Geschoß barrierefrei erreichbar
Satz 2 mit dem Rollstuhl zugänglich sein müssen in diesen Wohnungen - Wohn- und Schlafräume - 1 Toilette - 1 Bad - Küche/Kochnische
Satz 3 Satz 1 und 2 gelten nicht wenn schwierige Geländeverhältnisse Einbau sonst nicht erforderlichen Aufzugs wegen ungünstiger vorhandener Bebauung
nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erreichbar wären
Rechtliche Grundlagen
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"Barrierefreies Bauen am Beispiel der deutschen DIN 18040" 7
Rechtliche Grundlagen
Hessische Bauordnung (2011) bzw. Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes
§ 46 (2) Barrierefreies Bauen
Satz 1 öffentlich zugängliche bauliche Anlagen und andere Anlagen und Einrichtungen
nach § 1 Abs. 1 Satz 2 müssen in den dem
allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teilen so errichtet + instand gehalten werden
- dass sie von Menschen mit Behinderungen
- alten Menschen und
- Personen mit Kleinkindern
barrierefrei erreicht
ohne fremde Hilfe
zweckentsprechend genutzt werden können
Rechtliche Grundlagen
SILVER LIVING
"Barrierefreies Bauen am Beispiel der deutschen DIN 18040" 8
Rechtliche Grundlagen
Hessische Bauordnung (2011) bzw. Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes
§ 46 (2) Barrierefreies Bauen
Satz 2 Diese Anforderungen gelten insbesondere für
1. Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens
2. Sport- und Freizeitstätten
3. Einrichtungen des Gesundheitswesens
4. Verwaltungs- und Gerichtsgebäude
5. Verkaufs-, Gast- und Beherbergungsstätten
6. Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen
Sie gelten nicht bei Nutzungsänderungen, wenn die Anforderungen
nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erfüllt werden können.
Rechtliche Grundlagen
SILVER LIVING
"Barrierefreies Bauen am Beispiel der deutschen DIN 18040" 9
Rechtliche Grundlagen
MietrechtBGB § 554 a Barrierefreiheit
Mieter
kann bei berechtigtem Interesse Zustimmung zu baulichen Veränderungen oder sonstigen Einrichtungen verlangen, die für - behindertengerechte Nutzung der Mietsache - oder barrierefreien Zugang zu ihr erforderlich sind
Vermieter
kann Zustimmung verweigern wenn - sein Interesse an der unveränderten Erhaltung der Mietsache oder des Gebäudes das Interesse des Mieters an einer behindertengerechten Nutzung der Mietsache überwiegt. Dabei sind auch die berechtigten Interessen anderer Mieter in dem Gebäude zu berücksichtigen.
Zustimmung (kann) gegen Sicherheit für die Wiederherstellung ursprünglicher Zustand
Rechtliche Grundlagen
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"Barrierefreies Bauen am Beispiel der deutschen DIN 18040" 10
Rechtliche Grundlagen
WEG Wohnungseigentumsgesetzt 07/2007
Bewohner
Die Zustimmung zu baulichen Veränderungen, die über übliche Instandhaltungen und Instandsetzungen hinaus
gehen, muss unter bestimmten Umständen nicht mehr einstimmig/von allen Miteigentümern erteilt werden.
Die Erfordernis ist z. B. dann aufgehoben, wenn durch die Maßnahme der Gebrauchswert nachhaltig erhöht wird oder der Anpassung des gemeinschaftlichen Eigentums an den Stand der Technik dient. Hier genügt die Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit.
Eigentümergemeinschaft
Ausgenommen von der Erleichterung sind bauliche Veränderungen, die die Eigenart oder den optische Gesamteindruck einer Wohnanlage verändert (Anbau eines Außenaufzugs).
Die Maßnahme darf nicht zu einem erheblichen Nachteil für einen Wohnungseigentümer führen.
Rechtliche Grundlagen
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"Barrierefreies Bauen am Beispiel der deutschen DIN 18040" 11
Rechtliche Grundlagen
DIN 18040
Teil 1 öffentlich zugängliche Gebäude
ersetzt die DIN 18024-2
Teil 2 Wohnungen
ersetzt die DIN 18025-1 und DIN 18025-2
DIN 18024
Teil 1 Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze
soll neu erarbeitet werden DIN 180..
Rechtliche Grundlagen
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"Barrierefreies Bauen am Beispiel der deutschen DIN 18040" 12
Rechtliche Grundlagen
DIN 18040
Veränderungen zur DIN 18024 und 18025
Zusammenfassung zu einer Norm
Entfall Anwendungsbereich Arbeitsstätten aus DIN 18024-2
Neue Inhalte Sensorische Anforderungen Schutzziele
Neue Struktur
beschreibt Mindestanforderungen und für
uneingeschränkte Rollstuhlnutzung markiert mit R zusätzliche Anforderungen
benennt Schutzziele
zeigt auf wie Schutzziele erreicht werden können
Rechtliche Grundlagen
SILVER LIVING
"Barrierefreies Bauen am Beispiel der deutschen DIN 18040" 13
Rechtliche Grundlagen
ZIELGRUPPEN
Zu berücksichtigen sind die Bedürfnisse von Menschen
mit Sehbehinderung, Blindheit
mit Hörbehinderung (Gehörlose, Ertaubte, Schwerhörige)
mit motorischen Einschränkungen
die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen
die großwüchsig oder kleinwüchsig sind
mit kognitiven Einschränkungen
die bereits älter sind
von Kindern
Personen mit Kinderwagen oder Gepäck
Allgemeine Grundlagen
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"Barrierefreies Bauen am Beispiel der deutschen DIN 18040" 14
Rechtliche Grundlagen
Die DIN 18040 IST anzuwenden
bei Neuplanungen
Wohnungen
Wohngebäuden mit Wohnungen
deren Außenanlagen die
- der Erschließung und
- wohnbezogenen Nutzung dienen
grundsätzlich auch
uneingeschränkte Nutzbarkeit mit Rollstuhl der Infrastruktur von Gebäuden mit Wohnungen
Allgemeine Grundlagen
. . . KANN sinngemäß angewendet werden
bei Umbau und Modernisierung
SILVER LIVING
"Barrierefreies Bauen am Beispiel der deutschen DIN 18040" 15
Rechtliche Grundlagen
Die DIN 18040 beinhaltet
Verweisungen auf
DIN-Normen
Regeln von Berufsverbänden – BGR 181 - Fußböden in Arbeitebereichen mit Rutschgefahr
Regeln von Industrieverbänden – GUV-I 8527 – Informationen für nassbelastete
Barfußbereiche
die für die Durchführung der DIN 18040 erforderlich sind
z. B. im Bereich
Erschließung/Aufzüge
Bedienung von Türen/Fenstern
Beschaffenheit von Oberflächen/Böden
Allgemeine Grundlagen
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"Barrierefreies Bauen am Beispiel der deutschen DIN 18040" 16
Rechtliche Grundlagen
DIN 18040
behandelt
4. Infrastruktur 4.2 äußere Erschließung
4.3 innere Erschließung
4.4 Warnen Orientieren Informieren Leiten
4.5 Bedienelemente
5. Räume in Wohnungen 5.2 Flure
5.3 Fenster
WO Schlafen Küche
Sanitärräume
Freisitze
Allgemeine Grundlagen
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"Barrierefreies Bauen am Beispiel der deutschen DIN 18040" 17
Rechtliche Grundlagen
ALLGEMEIN
Türen/Zugänge
Breite > 90 cm
+ 50 cm (70cm) zu anderen Bauteilen
immer die Raumsituation im Einzelfall überprüfen
und bei der Planung der Durchgangsbreiten und Bewegungsflächen berücksichtigen
Bewegungsflächen
1,20 x 1,20 m - Gehhilfen
1,50 x 1,50 m - Rollstuhl
vor Möbeln/Einrichtungsgegenständen Bei Personen mit hohem Pflegebedarf und größeren Mobilitätshilfsmitteln werden 2000 x 2000 mm und mehr empfohlen
Allgemeine Grundlagen
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"Barrierefreies Bauen am Beispiel der deutschen DIN 18040" 18
Rechtliche Grundlagen
BEWEGEN
Bodenbeläge
müssen gefahrlos begeh- und befahrbar sein, auch bei ungünstiger Witterung/Nässe.
muss sein fest verlegt rutschhemmend reflexionsarm kontrastbetont verlegt
wäre gut Fußbodenerwärmung z. B. in Bädern
Allgemeine Grundlagen
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"Barrierefreies Bauen am Beispiel der deutschen DIN 18040" 19
Rechtliche Grundlagen
SEHEN
Ausreichende Beleuchtung
i. d. R. durch Deckenleuchten - ausreichende Anzahl - richtige Anordnung
Ausreichende Kotraste
Visuelle abwechslungsreich
Wichtig gute Erreichbarkeit + Erkennbarkeit Lichtschalter-Bedienelemente gute Orientierung
beengte Raumsituation kann z. B. durch großflächige Spiegel verbessert werden Hier immer Zielgruppe bzw. Bedürfnisse Betroffener beachten
Allgemeine Grundlagen
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"Barrierefreies Bauen am Beispiel der deutschen DIN 18040" 20
Rechtliche Grundlagen
Eingangsbereiche
Öffentlich zugängliche GebäudeDIN 18040 -1
Barrierefreie Wohnungen- Mindestanforderungen nach DIN 18040 -2
Uneingeschränkte RollstuhlnutzungR - zusätzliche Anforderungen
Zugangs- und Eingangsbereiche
Müssen leicht auffindbar und barrierefrei sein - stufen-/schwellenlos- für Sehbehinderte kontrastierende Gestaltung- für Blinde: taktile Gestaltung
Müssen leicht auffindbar und barrierefrei sein- stufen-/schwellenlos- für Sehbehinderte kontrastierende Gestaltung- für Blinde: taktile Gestaltung
Bewegungsflächen, Flure und Verkehrsflächen
- mind. 150 cm Breite in Fluren- mind. 120 cm/max. Länge 6 m wenn kein Richtungswechsel- mind. 90 cm in Durchgängen- bei mehr als 15m Länge≥ 180 x 180 cm Begegnungsfläche
- mind. 150 cm Breite in Fluren- Flurbreite von 120 cm genügen, wenn mind.1x Wendefläche von ≥ 150 cm vorhanden ist- bei langen Fluren alle 15 m- mind. 90 cm Durchgang
Bedienelemente Briefkästen
- 85 cm Einbauhöhe- 150 x 150 cm Bewegungsfläche
- 85-105 cm Einbauhöhe- 150 x 150 cm Bewegungsfläche- 120 x 150 cm seitliche Anfahrt (B/T) Bewegungsfläche- bei Ecklagen mind. 15 cm unterfahrbar
- 85 cm Einbauhöhe
Klingel- Gegensprechanlagen
-nach Zwei-Sinne-Prinzip und im Kontrast- Hörbereitschaft der Gegenseite ist optisch anzuzeigen- Türfallenfreigabe (Summer) optisch oder durch Vibration signalisieren- bei Ecklagen mind. 15 cm unterfahrbar
Kennzeichnung Für Sehbehinderte und Blinde müssen Bedienungselemente durch kontrastreicheund taktil erfassbare Gestaltung leichterkennbar sein
-Schalter sind außerhalb der Wohnung mit abtastbaren Markierungen und Farbkontraste zu kennzeichnen.- Namensschilder an Hauseingangs- und Wohnungstüren sollten mit taktil erfassbarer, aufgesetzter Schrift versehen werden.
Rollstuhlabstellplatz Macht die Gebäudenutzung einen Rollstuhlwechsel erforderlich, sindAbstellplätze vorzusehen≥ 180 cm (B) x ≥ 150 cm (T)≥ 150 cm Tiefe vor Wechselplatz
Vor / in jeder Wohnung (nicht in Schlafräumen)ist ein Rollstuhlabstellplatz vorzusehen.Elektroanschluss zur Batterieaufladungvorhalten.≥ 180 cm (B) x ≥ 150 cm (T)≥ 150 cm Tiefe vor Wechselplatz
Bodenbelag Müssen rutschhemmend (sinngemäß mind. R9 nach BGR 181), fest verlegt und geeignet fürHilfsmittel sein. Kontraste z.B. zur Wand, Tür,Stütze sollten die Orientierung erleichtern.Blendung vermeiden.
Müssen rutschhemmend (sinngemäß mind. R9 nach BGR 181), fest verlegt und geeignet für Hilfsmittel sein. Kontraste z.B. zur Wand, Tür, Stütze sollten die Orientierungerleichtern.Blendung vermeiden.
Bauliche Grundlagen
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"Barrierefreies Bauen am Beispiel der deutschen DIN 18040" 21
Rechtliche Grundlagen
Flure und Verkehrsflächen
Öffentlich zugängliche Gebäude DIN 18040 -1
Barrierefreie Wohnungen- Mindestanforderungen DIN 18040 -2
Schutzziel Allgemeines
Flure und sonstige Verkehrsflächen müssen ausreichend breitfür die Nutzung mit Hilfsmitteln (Rollstuhl, Gehhilfe) sein -auch im Begegnungsfall
Flure und sonstige Verkehrsflächen müssen ausreichend breitfür die Nutzung mit Hilfsmitteln (Rollstuhl, Gehhilfe) sein.
Bewegungsflächen - mind. 150 cm Breite in Fluren - mind. 120 cm/max. Länge 6 m wenn kein Richtungswechsel - mind. 90 cm in Durchgängen - bei mehr als 15 m Länge ≥ 180 x 180 cam zu Begegnung
- mind. 150 cm Breite in Fluren- Flurbreite von 120 cm genügen, wenn mind. 1x Wendefläche von ≥ 150 x 150 cm vorhanden. Bei langen Fluren alle 15 m- mind. 90 cm in Durchgängen
Ausstattungselement Dürfen erforderlichen Bewegungsraum nicht einschränken undmüssen für Blinde/Sehbehinderte wahrnehmbar sein z.B. durch:- Objekt reicht bis zum Boden- Objekt endet max. 15 cm über Boden- zusätzliche Tastleiste- mind. 3 cm hoher Bodensockel
Dürfen erforderlichen Bewegungsraum nicht einschränken undmüssen für Blinde/Sehbehinderte wahrnehmbar sein z.B. durch:- Objekt reicht bis zum Boden- Objekt endet max. 15 cm über Boden- zusätzliche Tastleiste- mind. 3 cm hoher Bodensockel
Informationen - warnen- orientieren- leiten
Müssen auch bei sensorischen Einschränkungen wahrnehmbarsein. Wichtige Informationen für mind. Zwei Sinne (Zwei-Sinne-Prinzip)- großflächige Glaswände müssen deutlich erkennbar sein.
Alamierung Evakuierung
Belange von Nutzern mit sensorischen/motorischenEinschränkungen sind in der Brandschutzkonzeption zu berücksichtigen z.B. durch- sichere Bereiche für den Zwischenaufenthalt- visuelle Wahrnehmbarkeit akustischer Alarm – und Warnsignale in Räumen, die von Hörgeschädigten allein benutzt werden (z.B. WC)- durch betriebliche/organisatorische Vorkehrungen
Bodenbelag Müssen rutschhemmend (sinngemäß mind. R9 nach BGR 181),fest verlegt und geeignet für Hilfsmittel sein. Kontraste z.B. zur Wand, Tür, Stütze sollten die Orientierung erleichtern.Blendung vermeiden.
Müssen rutschhemmend (sinngemäß mind. R9 nach BGR 181),fest verlegt und geeignet für Hilfsmittel sein. Kontraste z.B. zur Wand, Tür, Stütze sollten die Orientierung erleichtern.Blendung vermeiden.
Bauliche Grundlagen
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"Barrierefreies Bauen am Beispiel der deutschen DIN 18040" 22
Rechtliche Grundlagen
Innen- und Außenrampen
Öffentlich zugängliche GebäudeDIN 18040 - 1
Barrierefreie Wohnungen- Mindestanforderungen nach DIN 18040-2, sowie- uneingeschränkte Rollstuhlnutzung R - zusätzliche Anforderung
Schutzziel Rampen müssen leicht zu nutzen und verkehrssicher sein Rampen müssen leicht zu nutzen und verkehrssicher sein
Im Eingangsbereich notwendig
Längsneigung von ≥ 3%- bei geneigter Erschließungslänge unter 10 m ist eine Längsneigung von 4% zulässig
Längsneigung von ≥ 3%- bei geneigter Erschließungslänge unter 10 m ist eine Längsneigung von 4% zulässig
Bewegungsflächenam Anfang und Ende
≥ 150 x 150 cmÜberlagerungen sind zulässig
≥ 150 x 150 cmÜberlagerungen sind zulässig
Breite ≥ 120 cm im Lichten ≥ 120 cm im Lichten
Neigung Längs- bis zu 6%Quer- 0% (unzulässig)Die Podestentwässerung von Außenrampen ist sicherzustellen
Längs- bis zu 6%Quer- 0% (unzulässig)Die Podestentwässerung von Außenrampen ist sicherzustellen
Zwischenpodest nach 600 cmmit Mindestlänge ≥ 150 cm
nach 600 cmmit Mindestlänge ≥ 150 cm
Radabweiser beidseitige Höhe ≥ 10 cm beidseitige Höhe ≥ 10 cm
Handläufe -beidseitige Anordnung- Einbauhöhe 85-90 cmHandläufe müssen gut umgreifbar, griffsicher sein und Verletzungsgefahr vermeiden.Das wird z.B. erreicht durch:- runden oder ovalen Querschnitt Ø 3 cm - 4,5 cm;- mind. 5 cm seitlicher Abstand zur Wand bzw. Bauteilen;- Halterungen, die an der Unterseite angeordnet sind;- abgerundeten Abschluss von frei in den Raum ragenden Enden: nach unten/zur Seite
-beidseitige Anordnung- Einbauhöhe 85-90 cmHandläufe müssen gut umgreifbar, griffsicher sein und Verletzungs- gefahr vermeiden.Das wird z.B. erreicht durch:- runden oder ovalen Querschnitt Ø 3 cm - 4,5 cm;- mind. 5 cm seitlicher Abstand zur Wand bzw. Bauteilen;- Halterungen, die an der Unterseite angeordnet sind;- abgerundeten Abschluss von frei in den Raum ragenden Enden: nach unten/zur Seite
Sonstiges In Verlängerung der Rampe keine abwärtsführende Treppe In Verlängerung der Rampe keine abwärtsführende Treppe
Bauliche Grundlagen
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"Barrierefreies Bauen am Beispiel der deutschen DIN 18040" 23
Rechtliche Grundlagen
Öffentliche Sanitärräume und Bäder
Öffentlich zugängliche Gebäude DIN 18040 -1
Barrierefreie WohnungenMindestanforderungenDIN 18040 -2
Uneingeschränkte RollstuhlnutzungR - zusätzliche Anforderungen
Allgemeines Mind. eine barrierefreie Toilette pro Sanitäranlage:Alternativ:- geschlechtsspezifisch integriert- separat geschlechtsneutral
Wandkonstruktion muss Nachrüstung ermöglichen:- senk-/waagerechten Stütz- und/oder Halte- griffen an WC, Dusche und d. Badewanne- Klappsitz im Duschbereich
Bewegungsflächen vor WC, Waschtisch, Wanne, i d DU
≥ 150 x 150 cmBewegungsflächen dürfen sich überlagern
≥ 120 x 120 cmBewegungsflächen dürfen sich überlagern
≥ 150 x 150 cmBewegungsflächen dürfen sich überlagern
Türen bei Drehflügeltüren ≥ 90 cm im Lichten nach außen öffnend ≥ 80 cm im Lichten nach außen öffnend ≥ 90 cm im Lichten nach außen öffnend
WC Sitzhöhe Bewegungsfläche neben dem WC
46- 48 cm über OFFBeidseitig: Breite 90 cm Tiefe 70 cmEinseitig: zulässig, wenn freie Anfahrtwahl auf andere Weise (räumlich o. technisch) möglich.
Beidseitig: ≥ 20 cm 46- 48 cm über OFFEinseitig: Breite ≥ 90 cm Tiefe 70 cmEinseitig: Beite ≥ 30 cm.Bei mehr als einer Wohnung wechselweise (re/li) anordn.
WC Rückenstütze Erforderlich max. 55 cm hinter Vorderkante(Deckel ungeeignet)
Erforderlich max. 55 cm hinter Vorderkante (Deckel ungeeignet)
WC Stützklappgriffe Länge: WC-Tiefe + 15 cmAbstand: 65-70 cmHöhe: 28 cm über Sitzfläche- beidseitig klappbar- bedienbar mit wenig Kraft frei wählbare Etappen- Belastung mind. 1kN/Griffende
Länge: WC-Tiefe + 15 cmAbstand: 65-70 cmHöhe: 28 cm über Sitzfläche- beidseitig klappbar- bedienbar mit wenig Kraft frei wählbare Etappen- Belastung mind. 1kN/Griffende
Spülung Im Greifbereich mit Hand/Arm, ohneVeränderung der Sitzposition
Im Greifbereich mit Hand/Arm, ohne Veränderung der Sitzposition
Toilettenpapierhalter Ohne Veränderung der Sitzposition erreichbar Ohne Veränderung der Sitzposition erreichbar
Notrufanlage Am WC aus sitzender u. liegender Position bedienbar. Kontrastreich, taktil erfassbar.
Bauliche Grundlagen
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"Barrierefreies Bauen am Beispiel der deutschen DIN 18040" 24
Rechtliche Grundlagen
Öffentliche Sanitärräume und Bäder - Fortsetzung
Öffentlich zugängliche GebäudeDIN 18040 -1
Barrierefreie WohnungenMindestanforderungenDIN 18040-2
Uneingeschränkte RollstuhlnutzungR - zusätzliche Anforderungen
Waschbecken Max. 80 cm Höhe über OFF≥ 90 cm Breite Beinfreiraum≥ 55 cm unterfahrbare Tiefe- bei Handwaschbecken unterfahrbareTiefe von ≥ 45 cm
Beinfreiraum vorsehen Max. 80 cm Höhe über OFF≥ 90 cm Breite Beinfreiraum≥ 55 cm unterfahrbare Tiefe- bei Handwaschbecken unterfahrbare Tiefe von ≥ 45 cm
Spiegel ≥ 100 cm Höhe Einsehbarkeit aussitzender/stehender Position
≥ 100 cm Höhe Einsehbarkeit aus sitzender/ stehender Position
Seifenspender Im Greifbereich am Waschbecken mit einer Hand bedienbar.
Handtrockner/ Abfallauffang
Im Greifbereich am Waschbeckenanordnen
Duschplatz - rutschhemmender Belag- niveaugleiche Gestaltung zum angrenzenden Belag. Übergang ≤ 2 cm, vorzugsweise geneigt- Haltegriffe: waagerecht in 85 cm Höhe (Achsmaß)- Einhebelarmatur mit Handbrause aus Sitzposition seitlich in 85 cm Höhe erreichbar
-rutschhemmender Belag- niveaugleiche Gestaltung zum angrenzenden Belag. Übergang ≤ 2 cm, vorzugsweise geneigt.
-senkrechte und waagrechte Haltegriffe (85 cm über OFF)- Nachrüstmöglichkeit für beidseitige Stützklappgriffe und Duschklappsitz: Tiefe: 45 cm und Sitzhöhe: 46-48 cm über OFF
Badewanne Nachtägliches Aufstellen im Bereich des Duschplatzes sollte möglich sein.Einstiegshöhe sollte 50 cm nicht überschreiten
Nachträgliches Aufstellen einer Wanne(mit Lifter unterfahrbar) im Bereich desDuschplatzes muss möglich sein.
Armaturen Als Einhebelarmatur - nicht berührungslos! -Armatur (mit Temparaturbegrenzung 45°)
Als Einhebelarmatur - nicht berührungslos! -Armatur (mit Temparaturbegrenzung 45°)
Anmerkung. Berührungslos für Bilde undSehbehinderte nicht erkennbar!
Heizung / Lüftung Bedienbarkeit von Thermostatventil undFenstergriffe beachten, wenn keine zusätzliche Lüftung.
Bedienbarkeit von Thermostatventil undFenstergriffe beachten, wenn keine zusätzlicheLüftung.
Kontrast Ausstattungsobjekte müssen im Kontrastzur Umgebung stehen
Ausstattungsobjekte müssen im Kontrast zurUmgebung stehen
Bauliche Grundlagen
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"Barrierefreies Bauen am Beispiel der deutschen DIN 18040" 25
Rechtliche Grundlagen
Bewegungsflächen innerhalb von Wohnungen
Empfehlungen Barrierefreie Wohnungen Mindestanforderungen nach DIN 18040-2
Uneingeschränkte RollstuhlnutzungR - zusätzliche Anforderungen
Türen Türspion in sitzender und stehender Position nutzbar
≥ 90 cm Wohnungseingangstür≥ 80 cm Innentüren
≥ 90 cm alle Türen- 120 cm Einbauhöhe Türspion
Bewegungsflächen Überlagerungen sind zulässigBewegungsflächen dürfen nicht in ihrer Funktion eingeschränkt sein, z.B. durch Rohrleitungen, Mauerversprünge, Heizkörper
≥ 120 x 120 cmMindestens einmal eine Fläche in jedem Raum(auch Flur)≥ 120 cm nutzbare Flurbreite
≥ 150 x 150 cmMindestens einmal eine Fläche in jedem Raum(auch Flur)
Möblierung - 120 cm entlang der einen und90 cm entlang der anderen Längsseite des Bettes- 90 cm vor Möbeln- 120 cm vor Kücheneinrichtungen
-150 cm entlang der einen und 120 cm entlang der anderen Lägsseite des Bettes- 150 cm vor Möbeln≥ 120 cm bei Möbeln, die seitlich angefahren werden- 150 cm vor Kücheneinrichtungen
Rollstuhlabstellplatz ≥ 150 cm Tiefe x 180 cm Breite.Nicht im Schlafraum, alternativ außerhalbder Wohnung
Fenstergriffe - Ausblick in die Umgebung auch aus sitzender Position- für mind. 1 Fenster je Raum: leichtes Öffnen und Schließen: z.B. manueller Kraftaufwand max. 30 N/max.Moment 5 Nm (Klasse 2 nach DIN 13115)
Fenstergriff muss in Greifhöhe 85-105 cmliegen. Alternativ automatische Öffnungshilfebei mind. 1 Fenster je Raum
Bedienelemente Max. 105 cm EinbauhöheZentrale Betätigung Licht, Verdunkelung vomBett von Vorteil
85 cm Einbauhöhe≥ 50 cm Abstand zu Raumdecken
Freisitz ≥ 120 x 120 cm Bewegungsfläche- schwellenlos zugänglich- ab 60 cm über OFF Teilbereiche der Brüstungendurchsichtig
Bauliche Grundlagen
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"Barrierefreies Bauen am Beispiel der deutschen DIN 18040" 26
Rechtliche Grundlagen
§
Danke für Ihr Interesse
Barrierefrei Bauen
Quellennachweise
Auszüge/Verweise aus Behindertengleichstellungsgesetz - BGGDIN 18040DIN 18024-1Hessische Bauordnung (2011) BGB zu Mietrecht WEG 07/2007Tabellen Folien 19-24 B. Fach Fotos Edith Ruffert-Bayer