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Sind Veränderungen im Kontext der gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen notwendig? Mathias Westecker Chancen einer zukunftsorientierten beruflichen und sozialen Teilhabe für Menschen mit schwersten und mehrfachen Behinderungen im Land Bremen 30.10.2013

Sind Veränderungen im Kontext der gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen notwendig?

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Sind Veränderungen im Kontext der gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen notwendig?. Mathias Westecker Chancen einer zukunftsorientierten beruflichen und sozialen Teilhabe für Menschen mit schwersten und mehrfachen Behinderungen im Land Bremen 30.10.2013. Personenkreis. - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Sind Veränderungen im Kontext der gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen notwendig?

Sind Veränderungen im Kontext der gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen notwendig?

Mathias WesteckerChancen einer zukunftsorientierten beruflichen und sozialen Teilhabe für Menschen mit schwersten und mehrfachen Behinderungen im Land Bremen 30.10.2013

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Personenkreis

Menschen im Erwachsenenalter,

… die in vielen Bereichen des alltäglichen Lebens und im Bereich des Arbeitens auf dauerhafte Unterstützung angewiesen sind

… mit einer geistigen Behinderung, besonderen Verhaltensweisen, starken Bewegungseinschränkungen, Kommunikationsschwierigkeiten oder mehrfacher Behinderung

… für die eine Tätigkeit im Arbeitsbereich einer WfbM auch auf lange Sicht keine Perspektive darstellt und eine Beschäftigung in einer Tagesförderstätte bisher die einzige Alternative ist

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Arbeit in Deutschland für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung

haben eine Erwerbsarbeit sind arbeitslos nach SGB II erhalten Unterstützung im Arbeitsleben durch

Integrationsfachdienste etc arbeiten in einer WfbM nach SGB IX

Und Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung?

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Arbeit in Deutschland für Menschen mit schwerer Behinderung

Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf

erhalten Teilhabe am Arbeitsleben in einer WfbM (NRW) erhalten Teilhabe am Arbeitsleben und Teilhabe am Leben

in der Gemeinschaft in einer Institution nach SGB XII (Tafö, FuB in WfbM etc.)

erhalten nur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nach SGB XII in einer Institution

erhalten tagesstrukturierende Angebote in ihrer stationären Wohneinrichtung

leben ohne Tagesstrukturierung in Heim oder eigener Häuslichkeit

Alle mit Ausnahme NRW Modell erhalten keinen Anspruch auf Rente o Sozialversicherung sowie Unfallversicherung, sind lebenslang über Eltern oder Amt krankenversichert, bekommen keinen Lohn

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Es gibt nicht…

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Tagesförderung Es gibt keine einheitliche Regelung, wer in WfbM oder

draußen bleibt Es gibt keine verlässlichen Zahlen der Menschen ohne

jegliche Tagesförderung Es gibt keine rechtlich gesicherte Verordnug analog der

WVO Es gibt keine einheitlichen Standards Es gibt keine einheitlichen Qualitätskriterien Es gibt keine einheitlichen Verbände, keinen Dachverband Es gibt keine Selbst-Vertretung Es gibt keine einheitliche Sprachregelung, Tagesförderung

ist nicht einheitlich definiert

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Tagesförderung

Klienten werden in erster Linie über ihren Hilfebedarf definiert

Angehörige und Fachkräfte versorgen und beschützen Klienten

Fachkräfte und Angehörige haben konzeptionell sehr vielschichtige Ansprüche

Wohn- und Freizeitangebote stehen im Vordergrund

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Nischenthema

Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen in Tagesförderung

ist ein Nischenthema für Politik, Verbände, Leistungserbringer, Wissenschaft, Öffentlichkeit, Angehörige, Fachleute

Gleichzeitig gibt es z.B. in HH 4/5 Beschäftigte in WfbM und 1/5 Beschäftigte in Maßnahmen der Tagesförderung

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UN Behindertenrechtskonvention

Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung (Art. 24)

Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit (Art. 27)

Die UN-Konvention unterscheidet nicht nach Hilfebedarf oder Behinderungsart

Menschenrechte sind unteilbar

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ASMK Prozess

Zugang zum ersten Arbeitsmarkt

Restrukturierung des Werkstattrechts

Menschen ohne Werkstattfähigkeit wurden in den Diskussionen nicht berücksichtigt.

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Aus dem Leitbild von Leben mit Behinderung Hamburg

„Dem Streben behinderter Menschen nach ihrem eigenen Lebensweg schaffen die Mitarbeiter/innen und Eltern gemeinsam verlässliche und lebendige Grundlagen.“

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Angebote

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Seinen Platz in der Gemeinschaft finden

Jeder Mensch will notwendig sein! Prof. Klaus Dörner

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Konzept „Arbeit ist möglich“

Ein zweites Milieu neben der Häuslichkeit dient der Integration.

Für Erwachsene ist die regelmäßige Arbeit eine wichtige Strukturierung ihres Lebens.

Arbeit wird als zielgerichtete Tätigkeit verstanden, bei der ein Produkt hergestellt oder eine Dienstleistung erbracht wird.

Es entstehen Produkte und Dienstleistungen, an deren Herstellung die Beschäftigten einen überwiegenden Anteil haben.

Die Produkte sind sehr hochwertig und werden von der Gesellschaft als wertvoll anerkannt und gekauft.

Die Anerkennung wird darin gesehen, etwas für die Umwelt getan zu haben und somit „notwendig zu sein“, gebraucht zu werden.

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Konzept „Arbeit ist möglich“

Jede Arbeitsgruppe hat klare und überschaubare Arbeitsabläufe entwickelt. Durch das Aufgliedern in kleine Handlungsschritte und durch individuelle Hilfestellungen („Helfende Hand“) werden passende Tätigkeiten gefunden.

Die Arbeitsvorgänge können leicht nachvollzogen werden.

Hilfsmittel und vor allem arbeitsunterstützende Geräte erleichtern die Heranführung an die Arbeit.

Die Arbeit erfolgt weitgehend ohne zeitlichen und ökonomischen Druck.

Individuelle Lösungen werden den Wünschen und Fähigkeiten der einzelnen Beschäftigten am besten gerecht.

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Konzept „Arbeit ist möglich“

Jede Arbeitsgruppe ist ein komplexes Sozialsystem mit eigenen Regeln, Ritualen, Aufgaben und Abläufen.

Durch die gemeinsame Tätigkeit entsteht eine neue Form der Begegnung zwischen den Beschäftigten sowie zwischen den päd. Mitarbeitern und den Beschäftigten. Die Beziehung wird stärker von der sachbezogenen Ebene der gemeinsamen Tätigkeit geprägt.

Die Einzelnen erleben sich im gemeinsamen Arbeitsprozess.

Arbeitsangebote: Kerzen-, Papier-, oder Lebensmittelherstellung, Holz-, Textil- und Kunstprodukte, Hauswirtschaftliche und Bürotätigkeiten, Dienstleistungen

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Berufliche Bildung Feinwerk

Feinwerk: ein Konzept von Leben mit Behinderung Hamburg

Dauer: 2 Jahre nach Aufnahme in der Tagesstätte

Für jeden Beschäftigten, unabhängig vom Hilfebedarf

Ziele: – Verschiedene Arbeitsbereiche kennenlernen– Erweiterung der vorhandenen Fähig- und Fertigkeiten – Motivation fördern und Neugierde wecken– Wahlmöglichkeiten schaffen

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Berufliche Bildung Feinwerk

Vorstellungsgespräch,Zeugnis

Gespräch und Hospitation mit Person und Umfeld, Aufnahmebogen

Ausbildungsplan Berufsorientierungsplan

Berichtsheft Begleitbuch, Erlebnisberichte

Berufsschule Bildungsanteile in Theorie und Praxis

Werkstück, Abschlussstück ist das Gesellenstück

Werkstück, Ergebnis der Produktion

Abschluss mehrtägige Prüfung im Handwerk, schriftlich und praktischer Teil

Abschlussgespräch, Urkunde und Abschlussfeier

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Auf Achse – Arbeiten außerhalb der Tagesstätte

Arbeitsangebote, Erfahrungs- und Begegnungsräume an Orten des regulären Arbeitslebens

Teilhabe am Arbeitsleben und an der Gemeinschaft erweitern

Erweitern des Tätigkeitsspektrums

Wahlmöglichkeiten bieten

Personenzentrierung

Entwickeln einer flexiblen Angebotsstruktur

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Tagesförderung in Hamburg 2013

Ein gesichertes Angebot

Wahlmöglichkeiten in allen Stadtteilen

11 Träger mit über 50 Standorten

Aktualisierte Leistungsvereinbarung

Teilhabe am Arbeitsleben, Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben sind Grundlage für alle

Deutliche Trennung von WfbM und Tagesförderung

Dezentrale, kleine, wohnortnahe Einrichtungen

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Stärken erkennen – Konzept entwickeln

Von der Tagesförderstätte zur Tagesstätte

Jeder Mensch will notwendig sein

Arbeit für alle

Tagesstruktur für Erwachsene

Von der WfbM lernen

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Erfolge feiern – Unterstützung holen

Konzept in allen Einrichtungen verbindlich einführen

Mitarbeiter einbeziehen

Angehörige und Lehrer überzeugen

Geschäftsführung, Leitungen und Mitarbeiter aus anderen Bereichen informieren und Erfolgsgeschichten erzählen

Organisatorische Einheit schaffen

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Öffentlichkeit herstellen

Fachtagung in Hamburg organisieren

Artikel schreiben

Öffentliche Veranstaltungsreihe „Arbeit ist möglich“

Austausch auf externer Fachtagung

In Fachverbänden von Erfolgsgeschichten berichten

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Gemeinsame Aktivitäten

MF-Arbeitskreis

NAHT Gründung

Marktplatz NAHT

WfbM-Messe Nürnberg

Gemeinsamer Flyer

Gemeinsame Plakate

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Wettbewerb und Kooperation

Gute Angebote der Mitbewerber wertschätzen

Selber weitere gute Angebote entwickeln

Rahmenkonzept mit den Dachverbänden entwickeln

Das Gespräch mit dem Kostenträger aktiv suchen

Verhandlungen vorbereiten und kompetent führen

Praxisbezug im Auge behalten

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NAHT

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NAHT in Hamburg

Regelmäßiger Austausch mit stabiler personeller Besetzung

Marktplatz NAHT jährlich

Gemeinsame Verhandlungen mit dem Kostenträger

Mindeststandards bei allen Trägern

Konzeptionelle Weiterentwicklung bei allen Trägern

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NAHT in Hamburg

Auf Augenhöhe mit WfbM und anderen Trägern

Kontaktpflege in andere Bundesländer

Mitarbeit „Bildung ist Teilhabe“

Mitarbeit „Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf“

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Forderungen im Arbeitskreis für Menschen mit

schwerer Behinderung Anspruch auf Leistungen zur beruflichen Bildung und

Teilhabe am Arbeitsleben für alle.

Unterscheidung zwischen sog. „werkstattfähigen“ und „nicht-werkstattfähigen“ Menschen, wie sie derzeit in § 136 SGB IX beschrieben ist, ist aufzuheben.

„Arbeitnehmerähnliche Status“ sowie die damit verbundenen Sozialversicherungsleistungen müssen auch für den benannten Personenkreis in vollem Umfang gewährt werden.

Unbestimmte Rechtsbegriffe in § 136 SGB IX sind zu streichen. Diese führen in der Praxis zu Rechtsunsicherheiten und sehr unterschiedlichen Auslegungen.