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Staatliches Studienseminar für das Lehramt an Förderschulen
PD Dr. Margit Theis-Scholz
Dienstbesprechungfür Mentorinnen und Mentorenam 22.09.2014
Tagesordnung
Begrüßung und EinführungDie Ausbildung der Lehramtsanwärterinnen und -anwärter(Ausbildungsdaten - Rechtsgrundlagen - Ausbildungsgrundsätze - Organisationsstruktur)
Koordination der Ausbildung in Schule und Studienseminar
Aufgabenfelder der Mentorin / des Mentors gemäß LVO
Verschiedenes
Gemeinsame Zielvorgabe (LVO §1, Abs. 1)
"Die Lehramtsanwärter sollen auf der Grundlage ihres Studiums mit Theorie und Praxis der Erziehung und des Unterrichts allgemein sowie ihrer jeweiligen Ausbildungsfächer so vertraut gemacht werden, dass sie zu selbständiger Arbeit in dem jeweiligen Lehramt fähig sind.“
Ziel ist die sach- und fachkompetent, eigenverantwortlich handelnde Persönlichkeit, die amtliche Vorgaben kennt und individuelle pädagogische Freiräume nutzt.
Die Ausbildung muss sich am Studienprofil orientieren (Fachseminarzuweisungen u. Unterrichtseinsatz)
Die Ausbildung im Studienseminar u. an den Ausbildungsschulen muss sich komplementär ergänzen(Duales System)
Aufgabenbereiche des Mentors
In der schulpraktischen Ausbildung der Lehramtsanwärter wirken Seminar- und Fachleiter/in, Leiter/in der Ausbildungsschulen sowie Mentor/innen und Fachlehrer/innen zusammen.
Ihre Aufgaben ergeben sich aus der Landesverordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Förderschulen in der derzeit gültigen Fassung.
Aufgabenbereiche des Mentors
Der Mentor/ die Mentorin „als mit der Ausbildung an der Schule beauftragte Person wird von der Leiterin oder dem Leiter im Einvernehmen mit der Seminarleiterin/ dem Seminarleiter bestellt (§12, Abs. 2)“. soll sich durch Unterrichtsmitschau über den Ausbildungsstand des Lehramtsanwärters informieren und ihn beraten (§ 12, Abs. 5); wirkt bei der Themenwahl für die Unterrichtsbesuche mit (§ 13, Abs. 3. 2) Die Klassen oder Lerngruppen für die mündliche Prüfung bestimmt die Seminarleiterin oder der Seminarleiter im Einvernehmen mit der Leiterin oder dem Leiter der Ausbildungsschule. Die praktische Prüfung findet in der Regel in den durch Ausbildungsunterricht bekannten Klassen oder Lerngruppen statt.( § 19, Abs. 3)
Aufgabenbereiche des Mentors
wirkt am Ende der Ausbildungszeit bei der Erstellung der Beurteilung des Lehramtsanwärters mit: „ Am Ende der Ausbildungszeit erstellen die Fachleiter/innen für die jeweiligen Fächer und die Seminarleiter/in sowie die Leiter/in der Ausbildungsschule im Benehmen mit der Person, die mit der Ausbildung an der Schule beauftragt ist, zu dem Studienseminar festgesetzten Zeitpunkt jeweils eine Beurteilung der Anwärterin oder des Anwärters ( §14, Abs. 1).“
wird in der Regel als Mitglied des Prüfungsausschusses bestellt (§ 16, Abs. 1); er berät über die Ergebnisse der praktischen und der mündlichen Teilprüfungen mit (§ 20, Abs. 5);
Ausbildung im Seminar (LVO, § 9 und 10, Abs. 3 und 1)
"Die Lehramtsanwärter werden auf theoretischer Grundlage schulpraktisch ausgebildet.
Die Ausbildung erfolgt für das Lehramt an Förderschulen Berufspraktischen Seminar, in den fachdidaktischen Seminaren oder den Seminaren für Schwerpunkte sonderpädagogischer Förderung einschließlich deren Fachdidaktiken und den sonstigen Veranstaltungen des Studienseminars entsprechend der curricularen Struktur gemäß Anlage 1.“
Voraussetzungen der FÖLAA im VD „Reguläre“ FÖLAA: 2 studierte Förderschwerpunkte - Lernen- Sozial-emotionale Entwicklung- Ganzheitliche Entwicklung- Motorische Entwicklung- Sprache - Hören- Sehensowie Deutsch/Mathematik oder Wirtschaft/Arbeit als Wahlpflichtfach sowie ein studiertes Unterrichtsfach auf Bachelorniveau
FÖLAA aus anderen Bundesländern Quereinsteiger mit Pädagogikstudium ohne Lehramt FÖLAA nach alter Studienordnung
Neuer AusbildungskursStand 04.07.2014
Insgesamt 63 FÖLAA
Förderschwerpunkte:
- L 41
- G 25
- SE 22
- M 20 An Schwerpunktschulen:
- SPR 17 18 FÖLAA an SPS GS
- H 1 16 FÖLAA an SPS RS+
6 FÖLAA an SPS IGS
7 Tandems an SPS GS
6 Tandems an SPS RS+/IGS
Kooperative Fachausbildung mit dem RS+ Seminar Koblenz:
Biologie 11 FÖLAA W/A 3 FÖLAA
Erdkunde 6 FÖLAA BK 2 FÖLAA
Sozialkunde 6 FÖLAA Physik 1 FÖLAA
Sport 5 FÖLAA Chemie 1 FÖLAA
Ethik 6 FÖLAA Musik 1 FÖLAA
Englisch 1 FÖLAA ( kooperative Fachausbildung mit dem GS-Seminar)
Vorbereitungsdienst im Lehramt an Förderschulen Neuwied
Lernwerkstatt-angeboteKooperationen mit u.a.
- Koblenzer Stadttheater- Landesmusikakademie- Bundesverband Mediation- Neuwieder Hospizverein - Neuwieder ZOOschule- Schulgartennetzwerk
„MehrGenerationenGärten“
- AG „Schulhund“- Fachberaterinnen und
Fachberatern
Individueller Entwicklungsbericht für Lehramtsanwärterinnen und -anwärterKompetenzorientierte Ziele und Intentionen für die Ausbildung
der LAA:
- Berücksichtigung individualisierter Lehr- und Lernformen- Stärkung eigenverantwortlichen Lernens- Förderung reflexionsgeleiteten Professionalierungsanstiegs- Entwicklung von Feedback-Kultur- Lernprozessorientierte Sichtweise- Einführung von Portfolios, Lerntagebüchern etc.
Aufgaben der FÖLAA im Vorbereitungsdienst Präsentation der berufsspezifischen Ausgangslage
(s. gesonderte Präsentation gleichen Namens) Erstellung einer schul- und klassenbezogenen
Bedingungsanalyse in den Förderschwerpunkten(s. gesonderte Präsentation „Bedingungsanalyse“)
Unterrichtsbesuche/Ausbildungsgespräche(s. gesonderte Präsentationen sowie Dokument „Ausbildungsgespräch an Schulen“)
Förderdiagnostische Planung und Umsetzung/ Erstellung von Förderplänen
Bearbeitung einer Entwicklungsaufgabe Aktive Mitwirkung am „Lernen an außerschulischen Lernorten“ Teilnahme an mindestens 2 Lernwerkstattangeboten
( s. Homepage) Dokumentation im Rahmen eines Beratungsportfolios Präsentationsprüfung / Prüfung
(s. Dokument: Leitfaden Präsentationsprüfung und gesonderte Präsentation zur Präsentationsprüfung
Inhalt: Beschreibung des eigenen Erfahrungsstandes zum Thema
„Beratung“ Beschreibung des Beratungsanlasses Konzeptwahl und Begründung Dokumentation des Beratungssettings (beteiligte
Personen, Zeitraum, Anliegen/Ziele, Schritte, Vereinbarungen/Maßnahmen/Ausblick)
Evaluation/Reflexion der eig. Beratungskompetenz und Folgerungen für die eigene Professionalisierung
11.04.23
15
Beratungsportfolio
Eckpunkte des Beratungsportfolios im VD
Information der FÖLAA im BS (Langzeitaufgabe bis 2 Wochen vor 2. Ausbildungsgespräch, ca. 4 Seiten, Präsentationsform frei wählbar)
3 Module im BS (u. a. versch. Konzepte) Skripterstellung zu „Beratungsportfolio“ Angebote:
Basiskompetenzen:
- Grundprinzipien/Elemente der Gesprächsführung - Rahmenbedingungen- Unterstützende Handlungsweisen/Methodenbausteine
LW „Kollegiale Fallberatung“ Sprechstunde zur Ausbildungsbegleitung „Erstellung des
Beratungsportfolios“ Hochladen auf BSCW-Server
Förderung der professionellen Entwicklung der FÖLAA durch
Erwerb berufsrelevanter Kompetenzen und FähigkeitenAusbildung von pädagogischen Einstellungen und
Werthaltungen als Grundlage der eigenen berufsbezogenen Identität
Anregung kontinuierlicher berufsbezogener Selbstreflexion
Vorgaben der LVO Ausbildung im Studienseminar- Berufspraktische Seminare ( 26 AE/QU 34 AE)
- Fachdidaktische Seminare für Schwerpunkte sonderpädagogischer Förderung (einschließlich der Fachdidaktiken) (25 AE /QU 28 AE)
- Fachdidaktische Seminare zur Berücksichtigung lehramtsspezifischer Besonderheiten (10 AE /QU 10 AE )
Beratung und Beurteilung- mind. 3 /5 Unterrichtsbesuche mit Themenabsprache und einem
schriftlichen Entwurf sowie kompetenz- und kriterienorientierter Rückmeldung( Zielvereinbarungen)
- 2 Ausbildungsgespräche im Studienseminar und 1 in der Ausbildungsschule
- Erstellen eines individuellen Entwicklungsberichts mit Entwicklungsaufgaben
- Teilprüfung in einem sonderpädagogischen Schwerpunkt mit einer Präsentation eines eigenen fachbezogenen Unterrichtsvorhabens oder eines Förderplans auf der Basis einer eigenen unterrichtspraktischen Erprobung
Beiträge der einzelnen Seminare zur Ausbildung I
Berufspraktisches Seminar:
Schnittstelle zwischen Theorie und Praxisgrundsätzliche Orientierungen und Handlungsstrukturen
(Fragen der Bildungswissenschaften in der praktischen Umsetzung, Planungsprozesse, Beratung und multiprofessionelle Kooperation, Förderdiagnostik als Beispiele, Stärkung der Sozialkompetenz, Medienerziehung, Schulrecht und Beamtenrecht)
Seminare für Schwerpunkte sonderpädagogischer Förderung (LVO § 10, (3)
Förderschwerpunktkonzepte unter besonderer Berücksichtigung didaktischer und methodischer Fragestellungen des Unterrichts im Förderschwerpunkt; daher Einbindung von Fachdidaktik
Entwicklung eines fallspezifischen, am Förderbedarf orientierten Handelns
Der Bezug zur Unterrichtspraxis wird insbesondere durch die Unterrichtsmitschau hergestellt.
Beiträge der einzelnen Seminare zur Ausbildung II
Fachseminare: Fachkonzepte im Sinne eines an der Systematik der
Fächer orientierten unterrichtlichen HandelnsBasale Fachdidaktik.docxKooperative Ausbildung mit GS- und RS+Seminar
(LVO, § 9, (2)
Sonstige Veranstaltungen: Seminarvorhaben „ Lernen an außerschulischen
Lernorten“Einsatz in Schwerpunktschulen oder integrierten
Fördermaßnahmen
Lernwerkstattangebote Qualifizierende Zusatzangebote am Ende des
VD
Umsetzung von Theorie-Praxis-Integration in den Ausbildungsveranstaltungen
Unterricht als Ausgangspunkt oder Bezugspunkt in den Veranstaltungen aller Seminare
Ein Unterrichtsbeispiel im Zentrum der Seminarsitzungen im Förderschwerpunkt und den Fachdidaktischen Ergänzungen
Theoretisch fundierte und auf praktische Umsetzung zentrierte Beratung bei Unterrichtsbesuchen und Lehrproben
Veränderungen des sonderpädagogischen Berufsbilds und des professionellen Selbstverständnisses
Schwerpunkte:LernprozessbegleitungTeamarbeitBeratungKoordination sonderpädagogischer Förderung
Ausbildung in SchwerpunktschulenLVO §9 Abs. (3): „Der Vorbereitungsdienst wird an einem Studienseminar für
das Lehramt an Grundschulen, an Realschulen plus, an Gymnasien, an berufsbildenden Schulen oder an Förderschulen und an Ausbildungsschulen, an denen der Bildungsgang vertreten ist, der dem jeweiligen Lehramt entspricht, abgeleistet. An Ausbildungsschulen für das Lehramt an Förderschulen soll der jeweilige Schwerpunkt sonderpädagogischer Förderung vertreten sein.“
Organisatorische Vorüberlegungen
Grundsätze für die Wahl der Schwerpunktschulen als Ausbildungsschulen im Förderschwerpunkt Lernen bilden vorrangig der repräsentativ hohe Anteil der I-Schüler mit Förderbedarf Lernen,die räumliche Nähe der Stammschule und der betreffenden Schwerpunktschule,die institutionelle Integrationserfahrung der betreffenden Schwerpunktschule,die aktuelle personelle Versorgung und mögliche Ausbildungsbegleitung an der betreffenden Schwerpunktschule.
Im Förderschwerpunkt Sprache
Der Unterricht erfolgt im Bildungsgang Grundschule und nach den Regelungen und Vorgaben für die Grundschule.
Modell VD mit Förderschwerpunkt Lernen/Sprache an SchwerpunktschuleUnterrichtsorganisatorische Rahmenbedingungen
Einsatzbezogene Empfehlungen
6 LWST in SPS 1. Ausbildungshalbjahr 2 EU / + 4 AU/Hospitation/ QU 2 / + 4 AU/H 2./3. Ausbildungshalbjahr 5 EU + 1 AU/Hospitation QU 3 -4 EU je nach Aufteilung / 2-1 AU/ H
Ausbildungsschulen: Förderschule /Stammschule + räumlich nahe gelegene
Schwerpunktschule ( 1,5 AEF Pauschale für die an Ausbildung beteiligten
Personen)
Einsatz an möglichst 2 Unterrichtstagen
An SPS /GS im AnfangsunterrichtAn SPS/ SEK. I in OrientierungsstufeEinsatz in Kernfächern Deutsch und/oder Mathematik ( Team teaching) sowie -einem weiteren Unterrichtsfach / Fördergruppe
An FÖS-Einsatz möglichst in einer Klasse/ Lerngruppe in Koordination mit Unterrichtsfach
Tandemausbildung im Vorbereitungsdienst
Bisher nur an SPS GS im Ausbildungsbereich des GS Seminars Neuwied Grundzüge:- zeitgleicher Ausbildungsbeginn- Wenn möglich, Einsatz in gleicher Ausbildungsklasse bzw. Lerngruppe- Möglichkeit der kontinuierlichen und konstanten Kooperation in der
Wahrnehmung schulischer und konkreter unterrichtlicher Aufgaben- Stärkung der individuellen professionellen Weiterentwicklung bei FÖLAA
und LAA- Gelegenheit zum regelmäßigen Austausch über Ausbildungsaufgaben und
direkter schulischer Förderung- Anlass für weiterführende kooperative Zusammenarbeit Anstoß für Schulentwicklung in inklusiven Settings
Neuer Ausbildungskurs:7 Tandems an SPS GS6 Tandems an RS+
Ausbildung in den Schulen (§ 9, Abs. 1)
"Die Ausbildung dient dazu, die Lehramtsanwärter zur Schulpraxis zu führen. Sie umfasst den Ausbildungs-unterricht (Hospitationen, unter Anleitung zu erteilender Unterricht, eigenverantwortlich zu erteilender Unterricht) sowie die Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen."
Qualifikationsprofilierung im Kernbereich „Unterricht“
Einsatzformen (Schule und Unterricht) 1Eigenverantwortlicher Unterricht FÖLAA allein in der Klasse Bei Tandem-Ausbildung: Teamunterricht mit Tandem-Partnerin oder Klassenleiter/in
der SPS GS/ RS+/ IGS
Angeleiteter Unterricht Doppelbesetzung in der Klasse, FÖLAA hält die Unterrichtsstunde komplett oder
Teile des Unterrichts, Gesamtplanung und alle Einzelstunden werden abgesprochen
Hospitationen Teilnahme am Unterricht (eventuell auch wechselseitig) Beobachtung unter gezielten
Fragestellungen und Schwerpunktsetzungen (Lehrersprache, Erziehungsverhalten, diagnostische Fragestellungen, Wirkungen und Nebenwirkungen von Medien etc.)
Unterrichtseinsatz der FÖLAA: Grundsätze
Förderschwerpunkte und Fächer, in denen man an einem Seminar teilnimmt, sollen beim Einsatz berücksichtigt sein
weitere Fächer u. fachdidaktische Bereiche können auch epochal / halbjährlich wechselnd berücksichtigt werden
Einsatz in zwei Lerngruppen (Ausnahmen sind möglich aufgrund spezifischer Probleme auf Antrag der Schule wie Schulgröße usw.)
Koordination von Seminarausbildung (BS) u. Ausbildung in der Schule (Schritte zur Planung von Unterricht 1)
Ermittlung der zur Verfügung stehenden Zeit (Anzahl der Stunden bis zu den jeweiligen Ferienabschnitten).
Hinweise zu grundlegenden Orientierungen und Vorgaben (Schulgesetz, Leitlinien, Sonderschulordnung, Bildungsstandards, Lehrpläne, Orientierungsrahmen Schulqualität
Fach (Konzept und Struktur des Lehrplans)
Erfassung der stufen- und lernfeld-/lernbereichs-bezogenen Lehr-/Lernaufgaben (Ziele, Inhalte)
Hinweise zur Planung von Unterricht und Fördermaßnahmen.doc
Koordination von Seminarausbildung (BS) u. Ausbildung in der Schule (Schritte zur Planung von Unterricht 2)
Bewusstmachung der lehrerbezogenen Interessen, Erfahrungen, Methoden und verfügbaren Medien im Hinblick auf die vorgegebenen Inhalte.
Schulinterne Orientierungen und Qualitätsprogramm, schulische Aufgabenschwerpunkte und –profil, schulische Abstimmungen (schulinterne Arbeitspläne, Stufenkonferenzen)
Erstellung des persönlichen Arbeitsplans (halbjährlich oder 3 Planungsabschnitte) instrukturierter Form
Planung von Unterrichtseinheiten
Koordination von Seminarausbildung (BS) u. Ausbildung in der Schule (Planung von Fördermaßnahmen - Grundsätze)
Ausgangslage: Bei der Durchführung von Fördermaßnahmen ist die Ausgangslage eine andere: Fördermaßnahmen werden not-wendig, weil eine spezifische Problemlage prägnant geworden ist.
Vorgabe der Sonderschulordnung §33: „Fördermaßnahmen finden in der Regel im Klassenverband statt.“
Koordination von Seminarausbildung (BS) u. Ausbildung in der Schule (Planung von Fördermaßnahmen - Vorgehensweise)
Förderdiagnostische Erfassung der Problemlage(n), orientiert an einem grundlegenden, konstituierenden Begriffs- und Methodenrepertoire der Förderschwerpunkte
Auswahl eines Arbeitsschwerpunktes Erfassung der fächerbezogenen Ziele und
Inhalte (Lehrplan) Förderkonzept/ Förderplan
Hinweise zur täglichen Unterrichtsvorbereitung Grundsätze
Ausbildungsunterricht wird immer vorbereitet In der Ausbildung sollen verschiedene
Formen der Vorbereitung erprobt werden Ziel ist es, eine möglichst effektive Form
individueller Vorbereitung zu gewinnen Formen 1. Halbjahr (Kurzvorbereitung 1 DIN A4-
Seite; Ausdifferenzierungen in den Förderschwerpunkten)2./3. Halbjahr Form der Dokumentation freigestellt
Die Fachleiterinnen oder Fachleiter führen je Fach bei jeder Anwärterin oder Anwärter mindestens 3 Unterrichtsbesuche zur Begutachtung durch, davon mindestens einen je Fach unter Teilnahme der Seminarleiterin oder des Seminarleiters.
Bei Quereinsteigern 5 Unterrichtsbesuche Die Themen der Unterrichtsbesuche werden von den
FÖLAAs im Einvernehmen mit der jeweiligen FL ausgewählt.
Die Anwärter haben für jeden Unterrichtsbesuch einen schriftlichen Entwurf vorzulegen.
Über die Besprechung fertigt der FL eine Niederschrift an.
Termine: werden von den FÖLAA in den Schulen mitgeteilt
Unterrichtsbesuche (§ 13 LVO, 2,3)
Gesichtspunkte für eine umfassende Unterrichtsplanung 1
Bildungstheoretische, lehrtheoretische Didaktik, inklusive Didaktik als Ausgangspunkt/ Hintergrund
die Faktoren, die Unterricht wesentlich bestimmen (Bedingungen/ Lernausgangslagen/ Förderbedarf der Schüler, Intentionen, Themen, Methoden, Medien erfassen und bewusst bei der Planung berücksichtigen
Gesichtspunkte für eine umfassende Unterrichtsplanung 2
3 Planungsbereiche (Didaktische Analyse, Bedingungsanalyse, methodische Analyse)
Didaktische Analyse und Bedingungsanalyse sind bei Fördermaßnahmen vertauscht
Einführungssätze im Planungspapier verweisen auf die Intentionen des jeweiligen Planungsbereiches
Aufzählungen sind keine Untergliederungen, sondern nur exemplarische Konkretisierungsversuche)
Systematische Erfassung der Lernausgangslage prozesshafte Feststellung des Lernverlaufs im Lernabschnitt
curriculumbasierte Messungen und Rückmeldungen durch formative Testverfahren
Übliche Leistungsfeststellung durch Klassenarbeiten, Tests, Hausaufgaben etc.
Erstellen eines individuellen Schülerprofils
Analyse der allgemeinen Lernausgangslage
- sozial – emotionaler Entwicklungsstand - Selbstbildkonzept/ Lern- und Leistungsmotivation - Arbeitsverhalten/ Konzentration usw. - motorischer Entwicklungsstand - Wahrnehmungsbereich - Sachwissen - mathematisches Verständnis - sprachlicher Entwicklungsstand - Lesekompetenzstufe - Rechtschreibkenntnisse
Entwicklungsaufgabe Teamberatung zur individuellen Lernförderung
1. Voraussetzungen schaffen 2. Formulierung der Ausgangssituation 3. Beschreibung der spezifischen Problemausgangslage des Schülers/ der
Schülerin/ mögliche Unterstützungshilfen 4. Erarbeitung einer konkreten Zielstellung 5. Entwicklung/ Konzeption eines
Förderplans 6. Umsetzung der pädagogischen
Maßnahmen 7. Überprüfung der Förderziele und pädagogischen
Maßnahmen ( evidenzbasierte Vorgehensweise) 8. Einsatz individuell-spezifischer sonderpädagogischer
Fördermaßnahmen
Co-teachingAlternativer Unterricht Lehrer und Helfer Lehrer und Beobachter
Co- TeachingParallelunterricht Stationenunterricht Team Teaching
Effekte kooperativen Lernens-erzeugt positive gegenseitige Abhängigkeit
-bewirkt gegenseitige Unterstützung und Förderung
-fördert individuelle Verantwortlichkeit
-ermöglicht die Entwicklung sozialer Fähigkeiten
-trägt zur Reflexion und Evaluation der Gruppenarbeit bei.
Aufgabenfelder der Mentorin / des Mentors 1
Beteiligung der Mentorin /des Mentors an Ausbildung u. Prüfung(siehe Folie „ formal-rechtliche Aspekte“)
Rollen(erwartungen) an die Mentorin / den Mentor im AlltagGrundsatz: Förderschwerpunktkonzepte werden in Seminarveranstaltungen vermittelt, Mentorinnen und Mentoren helfen die darauf bezogen Bedingungen (Gegebenheiten, Möglichkeiten u. Grenzen) sowie getroffenen Vereinbarungen vor Ort unter dem Aspekt der Alltagsbewältigung zu berücksichtigen
Aufgabenfelder der Mentorin / des Mentors 2 Einführung in das Handlungsfeld vor Ort
(Kollegium, Organisationsstruktur, Konferenzbeschlüsse, Absprachen zur Alltagsbewältigung, Medien u. Arbeitsgeräte, schulinterne Arbeitspläne etc.)
Einführung / Information bzgl. des Handelns mit den angesprochenen Lerngruppen( Hinweise zu Verhaltensweisen, Problemen, Förderbedarf, Lernmöglichkeiten der Schüler, Rückmeldungen zu Planungen aufgrund der Kenntnis von Schülervoraus-setzungen)
Aufgabenfelder der Mentorin / des Mentors 3
Lösungshilfe bei schulischen Alltagsproblemen(Konfliktberater, Gesprächspartner, Hinweise auf erprobte Handlungsstrategien bei Problemen)
Beratung im Hinblick auf Unterrichten und Fördern(Gesprächspartner mit Erfahrungshintergrund sein)
Gegen Ende des 1. Ausbildungshalbjahres und gegen Ende des Ausbildungsjahres führt jede FL mit den FÖLAAs ein ausführliches Gespräch mit beratendem Charakter, das über den Ausbildungsstand Auskunft gibt; die Seminarleitung kann teilnehmen.
Über die Beratungsgespräche sind Niederschriften anzufertigen, die zu den Ausbildungsakten genommen werden. Ausbildungsgespräch.ppt
Termine: 1. Ausbildungsgespräch: Ende 1. Ausbildungshalbjahr 2. Ausbildungsgespräch: Ende 2. Ausbildungshalbjahr
Im Laufe des zweiten Ausbildungshalbjahres führt die Leiterin oder der Leiter der Ausbildungsschule mit den FÖLAAs ein Ausbildungsgespräch. Über das Ausbildungsgespräch ist eine Niederschrift anzufertigen, die zu den Ausbildungsakten genommen wird. Ausbildungsgespräch Schulen.doc
Beratung (§ 13 LVO, 4 und 5)