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Bebauungsplan E32"Hölter Weg /Stadt Geseke"
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538
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115.63
115.94
116.53
116.95
117.67
118.03
118.29
Planstraße A
Planstraße
B
Hölter Weg
Isloher W
eg
Sichtdreieck
LPB IILPB III
LPB IILPB III
3.0
WA FHmax. 9,5m
0.3
ED 0.6
II
2 WO
WA FHmax. 9,5m
0.3
ED 0.6
II
2 WO
WA FHmax. 9,5m
0.3
ED 0.6
II
2 WO
3.0
6.53.0
12.315.0
R=8.5
R=8.0
R=8.0
R=1
5.0
WA
II0.4
0.8
FHmax. 9,5m
ED
2 WO
3.0
3.015.0
7.5
3.0
15.0
10.2
R10.
5
6.5
6.53.0
3.0
6.53.0
1.05.5
6.53.0
15.0
15.0
3.0
5.0
3.0
3.0
3.012.1
3.0
1242
50,0
3.0
3.0
3.0
3.5
3.0
WA FHmax. 9,5m
0.3
ED 0.6
II
2 WO
WA FHmax. 9,5m
0.3
ED 0.6
II
2 WO
8.93.0
3.09.1
3.0
Gemarkung Geseke, Flur 15
Übersichtskarte: M. : 1 : 5 .000 0 50 100 250 500 m
asdsd
AUFSTELLUNGSBESCHLUSS
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Geseke hat am.....................gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, diesen Bebauungsplanaufzustellen.
Geseke, denDer Bürgermeister
_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
TRÄGERBETEILIGUNG
Die Trägerbeteiligung für diesen Bebauungsplan gem. § 4 Abs. 1 BauGBhat vom ................. bis .............. stattgefunden.
Geseke, denDer Bürgermeister
_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
BÜRGERBETEILIGUNG
Die Bürgerbeteiligung für diesen Bebauungsplan gem. § 3 Abs. 1 BauGBhat vom................... bis ...................... stattgefunden.
Geseke, den
Der Bürgermeister
_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
OFFENLEGUNGSBESCHLUSS
Die öffentliche Auslegung dieses Bebauungsplanes mit Begründung wurdegem. § 3 Abs. 2 BauGB von der Stadt Geseke am beschlossen.
Geseke, den
Der Bürgermeister
_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Ze ichenerk lärung, text l iche Festsetzungen, Bauvorschr i f ten u. Hinweise
A. Planzeichen, Festsetzungen gemäß § 9 BauGB i. V.m. BauNVO
WA
ED
2 WO
B. Örtliche Bauvorschriften gem. § 86 Abs. 1 und 4 BauO NRW in V. m. § 9 Abs. 4 BauGB
1. Art der baul ichen Nutzung gem. § 9 Abs. 1 Nr . 1 BauGB
WA - Allgemeines Wohngebietgemäß § 4 i. V. m. § 1 Abs. 4 - 6 u. 9 BauNVO
a) Zulässig sind:1. Wohngebäude2. die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- u. Speisewirtschaften sowie
nicht störende Handwerksbetriebe.
Nicht zulässig sind:3. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke
b) Nicht zulässig sind die nur ausnahmsweise zulässigen Nutzungen:1. Betriebe des Beherbergungsgewerbes2. sonstige nicht störende Gewerbebetriebe3. Anlagen für Verwaltungen4. Gartenbaubetriebe5. Tankstellen
0.4
0.8
II
C. Hinweise
1. Schutz von Bodendenkmälern: Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und/oder natur- geschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde aber auch Veränderungen und Verfär- bungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit), Höhlen und Spalten, aber auch Zeugnisse tierischen und/ oder pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit entdeckt werden. Nach der Oberflächenprospektion wurden keine archäologisch relevanten Oberflächenfunde erfasst, d.h. es konnte kein Hinweis auf etwaige vorhandene Bodendenkmäler festgestellt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Stadt Geseke als untere Denkmalbehörde und/oder dem LWL- Archäologie für Westfalen, Außenstelle Olpe, In der Wüste 4, 57462 Olpe unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstätte mindestens 3 Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten (§§ 15 u. 16 Denkmalschutzgesetz NW), falls diese nicht vorher von den Denkmal- behörden freigegeben wird. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen, auszuwerten und für wissenschaftliche Erforschung bis zu 6 Monate in Besitz zu nehmen (§16 Abs. 4 DschG NW).
2. Abfallwirtschaft und Bodenverunreinigungen: Sollten bei Erdarbeiten Abfallablagerungen oder Bodenverunreinigungen festgestellt werden, ist die Abteilung Abfallwirtschaft / Bodenschutz des Kreises Soest umgehend zu benachrichtigen. Die vorgefundenen Abfälle oder verunreinigter Boden sind bis zur Klärung des weiteren Vorgehens gesichert zu lagern. Bei Baumaßnahmen anfallende Abfälle sind vorrangig einer Verwer- tung zuzuführen. Abfälle, die nicht verwertet werden können, sind auf den Entsorgungsanlagen im Kreis Soest zu beseitigen.
3. Hinweise zur Bauausführung: Es wird empfohlen, den Baugrund auf Tragfähigkeit und Setzungsver- halten zu untersuchen.
4. Bodenauftrag: Der Erlass des MKULNV NRW für das Auf- und Einbringen von Materialien unterhalboder oberhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht ist zu berücksichtigen. Außerhalb oder unterhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht darf nur Boden bis zur Belastungsklasse Z 0* im Feststoff und Eluat ein- gebaut werden. Das Sachgebiet Bodenschutz des Kreises ist bei jeder Auffüllungsmaßnahme zu beteiligen.
5. Bodenschutz: Gemäß den Regelungen des Baugesetzbuches ist der bei den Aushubarbeiten anfallende Mutterboden in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen (§ 202 BauGB) und wieder zu verwerten. Bei der Zwischenlagerung des humosen Oberbodens sind die Anfor- derungen der DIN 19371 zu beachten. Die Baumaßnahmen haben so zu erfolgen, dass Böden außerhalb des Plangebietes nicht beansprucht und in ihren natürlichen Funktionen nicht beeinträchtigt werden.
6. Einsichtnahme: Die im Bebauungsplan in Bezug genommenen Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Gut-achten, DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke sind während der Dienststunden bei derStadtverwaltung Geseke, Fachdienst Stadtplanung und Umweltschutz, Stadthaus, Martinsgasse 2, 59590Geseke einsehbar.
7. Kampfmittel: Einzelfunde sind nicht auszuschließen. Treten bei den Baumaßnahmen verdächtige Gegen-stände oder außergewöhnliche Bodenverfärbungen auf, ist die Arbeit aus Sicherheitsgründen sofort einzustel-len, der Kampfmittelräumdienst der Bezirksregierung Arnsberg ist zu benachrichtigen.
8. Umweltbelange: Die „bauvorbereitenden“ Maßnahmen (Baufeldräumung) müssen zum Schutz derBrutvögel außerhalb der allgemeinen Brutzeit (Brutzeit vom 15. März bis 31. Juli) durchgeführt werden.Alternativ ist vor der Baufeldräumung durch Kontrollen sicherzustellen, dass keine artenschutzrecht-lichen Verbotstatbestände ausgelöst werden. Bei Hinweisen auf das Vorkommen geschützter Tier- oderPflanzenarten ist die Untere Naturschutzbehörde beim Kreis Soest unverzüglich zu informieren.
3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen gem. § 9 Abs. 1 Nr . 2 BauGB, §§ 22 - 23 BauNVO
3.1 Baugrenze gem. § 23 BauNVO
3.2 offene Bauweise, nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig
3.3 überbaubare Grundstücksfläche gem. § 23 Abs. 1 BauNVO
3.4 nicht überbaubare Grundstücksfläche gem. § 9 Abs. 1 BauGB
4. Verkehrsflächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 3 BauGB
4.1. öffentliche Straßenverkehrsfläche
4.2 Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung:Private Erschließungsstraße; neben Anliegerverkehr nutzbar als öffentlicher Fuß- undRadweg sowie Fahrrecht für Müll- und Rettungsfahrzeuge und Leitungsrecht zugunstender Anlieger sowie Ver- und Entsorger
4.3 Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt
5. Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen gemäߧ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB
5.1 Garagen, Carports und StellplätzeDer Mindestabstand zu öffentlichen Verkehrsflächen und Fußwegen wird mit 5,00 m fest- gesetzt. Garagen, Carports und Stellplätze sind auch außerhalb der Baugrenzen zulässig, jedoch nur bis zur maximalen Tiefe der überbaubaren Grundstücksfläche.Gemäß Satzung der Stadt Geseke sind je WE 1,5 Stellplätze nachzuweisen.
6. Grünflächen gem. § 9 Abs. 1 BauGB
6.1. Private Grünfläche
9. Sonstige Planzeichen
9.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. E 32gem. § 9 Abs. 7 Nr. 1 BauGB
9.3 Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen gem. § 1 Abs. 4 und § 16 Abs. 5 BauNVO
9.4 Gebäude (nachrichtlich)
9.5 Flurgrenzen mit Grenzpunkt
9.6 SichtdreieckeDie innerhalb der Sichtdreiecke liegende Flächen sind von Gegenständen, baulichenAnlagen und Bewuchs von 0,80 m bis 2,50 m Höhe, bezogen auf die Fahrbahnoberfläche,ständig freizuhalten.
8. Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichenUmwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gem. § 9Abs. 1 Nr. 24 BauGB
8.1 LPB II-III Lärmpegelbereich nach DIN 4109In den gekennzeichneten Bereichen werden die Orientierungswerte für Verkehrslärm nach Beiblatt 1 zu DIN 18 005 Teil 1 überschritten. Die Bereiche liegen, entsprechend den Kennzeichnungen im Bebauungsplan, in den Lärmpegelbereichen II bis III nach DIN 4109.Zum Schutz vor Verkehrslärm sind Aufenthaltsräume inklusive Wohnküchen, mit Ausnahme von Bädern und Hausarbeitsräumen, in den gekennzeichneten Bereichen so auszuführen, dass ihre Außenbauteile den Anforderungen des jeweiligen Lärmpegel- bereiches gemäß DIN 4109 entsprechen.Soweit dort keine zu öffnenden Fenster an der lärmabgewandten Nordostseite vorhanden sind, sind Vorrichtungen (z. B. schallgedämpfte Lüfter) vorzusehen, die einen ausreichen-den Luftwechsel in Schlafräumen bei geschlossenen Fenstern ermöglichen und die die Schalldämmung der Außenbauteile, entsprechend dem jeweiligen Lärmpegelbereich, nicht mindern.Die Annahme abweichender maßgeblicher Außenlärmpegel kann zugelassen werden, wenn ein detaillierter Einzelfallnachweis für die konkrete Gebäudegeometrie erfolgt.“ (Detaillierte Ausführungen im Schalltechnischen Bericht, Anlage Nr. ..zur Begründung)
Anforderungen an das bewertete Schall-Dämmmaß von Außenbauteilen entsprechend DIN 4109:
dB(A) Erf. R'w,res des Außenbauteils in dB(A)
II 56 bis 60 30 30
Raumarten
2. Maß der baulichen Nutzung gem. § 9 Abs.1 Nr . 1 BauGB, §§ 16 - 21 BauNVO
2.1 Grundflächenzahl GRZ gem. § 19 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO
2.2 Geschossflächenzahl GFZ gem. § 20 BauNVO
2.3 Zahl der Vollgeschosse (Höchstgrenze) gem. § 16 Abs. 4 BauNVO
2.4 max. Firsthöhe, gem. §16 Bau NVO
2.5 Höchstzulässige Zahl der Wohneinheiten je Wohngebäude(1 Doppelhaus = 2 Wohngebäude)
7. Flächen für die Versorgungsanlagen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB
7.2 Mit Leitungsrecht zu belastende Flächen zugunsten der Ver- und Entsorger gem. § 9 (1) Nr. 21 BauGB
FH
3M a ß s t a b :
Lageplan 1: 500Längen 1:Höhen 1:
- gez. Dr. Remco van der Velden -(Bürgermeister)
Darstellung:
Bebauungsplan E 32 -Hölter Weg - der Stadt Geseke
Ausf.:
Ge 1.64Aktenzeichen:
Name: Datum: Blatt:bearbeitet: Br 18.12.2018gezeichnet: TKDateiname: Ge 1.64_B-Plan E 32
A u f g e s t e l l t :Geseke, den . . . . . . . . .2018
GREIWE und HELFMEIERD i p l o m - I n g e n i e u r e
Wasserwirtschaft Tief-/Straßenbau AbwasserÖkologie Freiraum- u. Landschaftsplanung SiGeKo
Warendorfer Str. 111 59302 Oelde Fon (02522) 9362-0Postfach 3368 59282 Oelde Fax (02522) 9362-10
B e a r b e i t e t :Oelde, im Oktober 2018
[email protected] / www.guh-oelde.de
Stadt GesekeAn der Abtei 159590 Geseke
Bachstraße 3559590 Geseke
Maßnahme:
Vorentwur fmi t text l ichen Festsetzungen
MaßgeblicherAußenlärmpegelnach DIN 4109
III 61 bis 65 35 30
35
40
Bettenräume inKrankenanstaltenund Sanatorien
Büroräume undÄhnliches
Aufenthaltsräumein Wohnungen
Lärmpegelbereichnach DIN 4109
Auszug aus dem Flächennutzungsplan in der Fassung der 111. Änderung M.: 1 : 10.000
LPB II / LPB III
ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG
Dieser Bebauungsplan hat mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in derZeit vom öffentlich ausgelegen. Ort und Zeit der Aus-legung sind am ortsüblich bekanntgemacht worden.
Geseke, den
Der Bürgermeister
_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
SATZUNGSBESCHLUSS
Dieser Bebauungsplan ist von der Stadt Geseke amgem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen worden.
Geseke, den
Der Bürgermeister
_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
BEKANNTMACHUNG v.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.Der Bebauungsplan liegt während der Dienststunden in derStadtverwaltung aus.
Geseke, den
Der Bürgermeister
_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
KATASTERVERMERK
Die Planunterlage dieses Bebauungsplanes wurde unter Verwendung amtlicher Unterlagen des Liegenschaftskatasters u angefertigt. Sämtliche Darstellungen entsprechen dem gegenwärtigen Zustand und stimmen mit dem Liegenschaftskataster vom heutigen Tage überein.
1. Dächer0°-45° max. DachneigungStaffelgeschosse sind ausgeschlossen. Im Bereich der zulässigen Dachneigung 0° bis 45° istdie Dachform frei wählbar. Dachgauben sind im gesamten Plangebiet zulässig, dürfen jedoch inihrer Gesamtlänge ½ der Trauflänge nicht überschreiten.
2. Doppelhäuser in den allgemeinen WohngebietenBei Doppelhäusern und gemeinsamen Garagen auf der Grundstücksgrenze sind nur ein- heitliche Höhen, Dachformen und Dachneigungen zulässig. Der später Bauende hat sich dem Bestand anzupassen.
3. Einfriedungen in den allgemeinen WohngebietenEs sind ausschließlich folgende Grundstückseinfriedungen zulässig:Zu öffentlichen Verkehrsflächen: Hecken bis zu einer Höhe von 1,00 m.Im sonstigen Grundstücksbereich: Hecken bis zu einer Höhe von 2,00 m.In Verbindung mit Hecken sind auch transparente Zaunanlagen aus Maschendraht bzw. Metallstäben zulässig. Ständige Standorte für Müllbehälter sind durch Bepflanzungen zum öffentlichen Verkehrsraum abzuschirmen.
4. NebengebäudeNebengebäude sind auch außerhalb der Baugrenzen zulässig. Der Mindestabstand zur öffentlichen Verkehrsfläche wird mit 3,0 m festgesetzt.
Alle Anpflanzungen sind entsprechend den Vorgaben der beigefügten Artenliste auszuführen.
Pflanzliste für freiwachsende HeckenPflanzqualität: Str.,v., o.B. 60-100 cm bzw. l. Hei., v. o.B., 80-100 cmPflanzabstand: 1,5 m in der ReiheBei zweireihiger Pflanzung: Pflanzung versetzt mit Reihenabstand 1 m.
Carpinus betulus Hainbuche Prunus spinosa SchleheCornus sanguinea Hartriegel Rhamnus frangula FaulbaumCornus mas Kornelkirsche Ribes uva-crispa Wilde StachelbeereCorylus avellana Haselnuß Rosa canina HundsroseCrataegus monogyna Weißdorn Rosa glauca HechtroseEuonymus europaeus Pfaffenhütchen Rosa pimpinellifolia BibernellroseHedera helix Strauchefeu Rosa rubiginosa Weinrose"Arborescens" Salix caprea SalweideIlex aquifolium Stechpalme Salix cinerea GrauweideLigustrum vulgare Liguster Salix purpurea KorbweideLigustrum vulgare Immergrüner Liguster Sambucus nigra Holunder"Atrovirens" Sambucus racemosa TraubenholunderLigustrum vulgare Zwergliguster Viburnum lantana Wolliger Schneeball"Lodense" Viburnum opulus WasserschneeballLonicera xylosteum Heckenkirsche Viburnum opulus Zwergwasserschneeball
"Compactum"
RECHTSGRUNDLAGEN:Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634)
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) inder Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786)
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekannt- machung vom 14.07.1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 15. November 2016 (GV.NRW. S. 966).
Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2771) geändert worden ist.
Denkmalschutzgesetz (DSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.03.1980 (GV.NWS. 226, ber. S. 716), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 15. November 2016 (NRW.S. 934).
Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.1990 (BGBI. I1991 S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057).
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.07.2009. (BGBIS. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. September 2017 (BGBl. I S. 3434)
Bebauungsplan E 32 - Hölter Weg - der Stadt GesekeStadt Geseke