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Stand: Januar 2007
KundeninformationBauproduktenrichtlinie und
CE-Kennzeichen
Informationen zur
CE-Kennzeichnung von Fenstern, Dachflächenfenstern und Türen nach EN 14351-1
unterliegt nicht dem Änderungsdienst
EN 14351-1
Seite 2
CE-Kennzeichen
Stand: Januar 2007Autor: JT
unterliegt nicht dem Änderungsdienst
Inhaltsverzeichnis
allgemeine Informationen – Einführung
Konformitätsverfahren, Zeitplan für die Kennzeichnung
CE-Kennzeichnung bei Fenstern und Außentüren
Produktnorm – mandatierte Eigenschaften
CE-Zeichen, Konformitätserklärung
die große Hürde – die Ersttypprüfung (ITT)
großer Aufwand – werkseigene Produktionskontrolle
Alternativen zum eigenen ITT – shared und cascading ITT
Resümee und Ausblick
EN 14351-1
Seite 3
CE-Kennzeichen
Stand: Januar 2007Autor: JT
unterliegt nicht dem Änderungsdienst
allgemeine Informationen – Einführung
Konformitätsverfahren, Zeitplan für die Kennzeichnung
CE-Kennzeichnung bei Fenstern und Außentüren
Produktnorm – mandatierte Eigenschaften
CE-Zeichen, Konformitätserklärung
die große Hürde – die Ersttypprüfung (ITT)
großer Aufwand – werkseigene Produktionskontrolle
shared und cascading ITT
Resümee und Ausblick
Inhaltsverzeichnis
EN 14351-1
Seite 4
CE-Kennzeichen
Stand: Januar 2007Autor: JT
unterliegt nicht dem Änderungsdienst
Basis für die CE-Kennzeichnung
BauProduktenRichtlinie vom 21.12.1988 (BPR)• eine Richtlinie der Europäischen Union (EU)• engl. auch bekannt als „Construction Product Directive” (CPD)• zusätzliche LeitPapiere (LP) zur BPR• engl. auch bekann als „Guidance Documents” (GD)
Ziel der BPR ist
einheitliche Regelung für• Herstellung und Vermarktung• Verwendung von Bauprodukten
Allgemeine Informationen – Einführung
Bauprodukten Richtlinie
Alle Sprachfassungen der CPD:
http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!
CELEXnumdoc&lg=en&numdoc=31989L0106&model=guichett
*INETRNET-Zugang erforderlich
EN 14351-1
Seite 5
CE-Kennzeichen
Stand: Januar 2007Autor: JT
unterliegt nicht dem Änderungsdienst
Allgemeine Informationen – Einführung
Aber ACHTUNG Anforderungen, die ein Bauprodukt beim Einbau in ein Gebäude erfüllen muss, werden weiterhin national geregelt!
National:National: unterschiedliche
• Anforderungen an Bauproduktefür den Einbau im Gebäude.
• Normen/Richtlinien• Baugesetze
EUROPÄISCH: einheitliche
• Prüfung und Klassifizierung der Bauprodukte• Kennzeichnung der Produkte• Voraussetzungen, Bauprodukte in den Markt bringen zu können
Handeln – in Verkehr bringen Einbau
EN 14351-1
Seite 6
CE-Kennzeichen
Stand: Januar 2007Autor: JT
unterliegt nicht dem Änderungsdienst
Umsetzung der BPR erfolgt durch
Harmonisierung von technischen Regeln („hEN“)• europäische Prüf- und Klassifizierungsnormen• nach Erteilung von Mandaten durch die europäische Kommission
BauProduktenGesetz vom 28.04.1998 (BPG)
• regelt nationale Umsetzung in Deutschland• MusterBauOrdnung (MBO), LandesBauOrdnungen (LBO)
und Bauregelliste des DIBT• nahezu jeder Mitgliedsstaat der EU hat eine
entsprechende Umsetzung, wenngleich zum Teil in abweichenden Ausprägungen
Allgemeine Informationen – Einführung
BauPG 2004_01
Bauregelliste 2006_01
EN 14351-1
Seite 7
CE-Kennzeichen
Stand: Januar 2007Autor: JT
unterliegt nicht dem Änderungsdienst
Allgemeine Informationen – Einführung
Konsequenz aus der Umsetzung der BPR
Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen• eine Art „Pass“ für den europäischen Markt,• jedoch kein Qualitätszeichen,• sondern ein Konformitätszeichen,• es zeigt die Konformität von Eigenschaften des Produktes mit den
harmonisierten Produkt- und Klassifizierungsnormen an, die sich aus den wesentlichen Eigenschaften der BPR ergeben
nach Ablauf der sogenannten Koexistenzphase dürfen betroffene Bauprodukte nicht mehr ohne das CE-Zeichen in den europäischen Markt gebracht werden
EN 14351-1
Seite 8
CE-Kennzeichen
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unterliegt nicht dem Änderungsdienst
Allgemeine Informationen – Einführung
Verstöße gegen die Festlegungen der BPR
liegen vor, wenn:• unberechtigt mit CE gekennzeichnet wird,• im CE-Zeichen unzutreffende Angaben gemacht werden,• zwingende Angaben nicht gemacht werden,• mit einem Zeichen gekennzeichnet wird, dass mit dem
CE-Zeichen verwechselt werden kann
Konsequenzen können sein:• Geldstrafen von bis zu 50.000.- EURO• weiterer Verkauf (Inverkehrbringen) kann untersagt werden• zivilrechtliche Folgen (Mangelhaftung), Produkthaftung (Ansprüche)
!! NEU !!
EN 14351-1
Seite 9
CE-Kennzeichen
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unterliegt nicht dem Änderungsdienst
Allgemeine Informationen – Einführung
wesentliche Eigenschaften der BPR
1 mechanische Eigenschaften
2 Brandschutz
3 Hygiene, Gesundheit und Umwelt
4 Nutzungssicherheit
5 Schallschutz
6 Energieeinsparung und Wärmeschutz
werden in der englischen Fassung der BPR (Construtction Product Directive – CPD) auch als Essential Requirements (ER) bezeichnet
EN 14351-1
Seite 10
CE-Kennzeichen
Stand: Januar 2007Autor: JT
unterliegt nicht dem Änderungsdienst
Allgemeine Informationen – Einführung
der Weg zum CE-Zeichen in der Übersicht
ER = Essential Requirements (Wesentliche Anforderungen der BPR)
GD = Guidance Documents (Leitpapiere zur BPR)
hEN = harmonized European Standard (Europäische Harmonisierte Norm)
ETA = European Technical Approval (Europäische Zulassung)
AoC = Attestation of Conformity (Konformitätsverfahren)
CE = „Communautés Européennes“ (Europäische Gemeinschaft)
CPD 6 ER GD Mandate AoC
“hEN”
ETA’s
EN 14351-1
Seite 11
CE-Kennzeichen
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unterliegt nicht dem Änderungsdienst
Allgemeine Informationen – Einführung
Vorteile der CE-Kennzeichnung
einheitliche Kennzeichnung für die Produkte• bezüglich ihrer Eigenschaften auf Basis harmonisierter Prüf- und
Klassifizierungsnormen• bessere Vergleichbarkeit: anhand der CE-Kennzeichnung können
Bauherren oder Planer die Eignung des Produkts in Bezug auf die jeweiligen Anforderungen überprüfen
eine Prüfung und freier Warenverkehr in Europa• ein CE-gekennzeichnetes Produkt darf überall in Europa in den
Verkehr gebracht und frei gehandelt werden• entgegenstehende nationale Regeln und Normen müssen
zurückgezogen werden (z.B. ÜH-Zeichen in Deutschland)
EN 14351-1
Seite 12
CE-Kennzeichen
Stand: Januar 2007Autor: JT
unterliegt nicht dem Änderungsdienst
Allgemeine Informationen – Einführung
Nachteile der CE-Kennzeichnung
deutlich erhöhter „formaler“ Aufwand durch• notwendige Nachweise (ITT) an einer notifizierten Stelle• Durchführung der Kennzeichnung selbst• Notwendigkeit der werkseigenen Produktionskontrolle
nationale Bauregeln bleiben erhalten• weiterhin müssen nationale Bauregeln für die Anforderungen an
die Eigenschaften berücksichtigt werden, • was weiterhin aufwendige Informationsbeschaffung bedeutet.• keine Verbesserung gegenüber der Zeit vor dem CE-Zeichen.
EN 14351-1
Seite 13
CE-Kennzeichen
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unterliegt nicht dem Änderungsdienst
Allgemeine Informationen – Einführung
Der Begriff „Hersteller“
Ein Hersteller ist eine natürliche oder juristische Person, die für den Entwurf und die Herstellung eines Produktes, dass in seinem Namen im europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht werden soll, verantwortlich ist.
Auch wenn der Hersteller Teile oder das gesamte Verfahren an einen Subunternehmer abgibt.
Die Herstellerverpflichtungen gehen auf denjenigen über, der ein Produkt wesentlich verändert oder umbaut, wodurch sich neue Eigenschaften ergeben oder aber ein neues Produkt entsteht. Weitere Informationen im*: Blue Book
*INETRNET-Zugang erforderlich
!! NEU !!
EN 14351-1
Seite 14
CE-Kennzeichen
Stand: Januar 2007Autor: JT
unterliegt nicht dem Änderungsdienst
Allgemeine Informationen – Einführung
Import von Produkten aus Drittländern
wird ein durch die BPR geregeltes Produkt (z.B. Fenster) aus Drittländern in den europäischen Wirtschaftsraum hinein geliefert, muss es mit CE gekennzeichnet werden
solche Produkte dürfen gekennzeichnet werden• durch den Hersteller aus dem jeweiligen Drittland• durch einen vom Hersteller benannten Bevollmächtigten, der seinen
Haupt-Sitz in der EU hat (also dort ansässig ist)
solche Produkte dürfen nicht gekennzeichnet werden• durch den „einfachen“ Importeur,• durch den Montage- und Installations-Betrieb,• durch weitere Händler in der Vertriebskette
Blue Book ENBlue Book DE
!! NEU !!
EN 14351-1
Seite 15
CE-Kennzeichen
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unterliegt nicht dem Änderungsdienst
Inhaltsverzeichnis
allgemeine Informationen – Einführung
Konformitätsverfahren, Zeitplan für die Kennzeichnung
CE-Kennzeichnung bei Fenstern und Außentüren
Produktnorm – mandatierte Eigenschaften
CE-Zeichen, Konformitätserklärung
die große Hürde – die Ersttypprüfung (ITT)
großer Aufwand – werkseigene Produktionskontrolle
shared und cascading ITT
Resümee und Ausblick
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Seite 16
CE-Kennzeichen
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unterliegt nicht dem Änderungsdienst
Konformitätsverfahren, Zeitplan
Zuordnung der Produkte zu den Konformitätsverfahren
3 oder 41Dach-flächen-fenster
31Haustüren
3 (4*)*bei Einzelanfertigungen
1Fenster
31Fassaden
Keine
Anforderungen bzgl. Feuer-und/oder
Rauchschutz
Anforderungen
bzgl. Feuer-und/oder Rauchschutz und
in Fluchtwegen
EN 14351-1
Seite 17
CE-Kennzeichen
Stand: Januar 2007Autor: JT
unterliegt nicht dem Änderungsdienst
Einzelanfertigung: Fenster, Haustüren und Dachflächenfenster ohne Anforderungen an Feuer- und/oder Rauchschutz
Fenster, Haustüren und Dachflächenfenster ohneAnforderungen an Feuer- und/oder Rauchschutz
Konformitätsverfahren, Zeitplan
(X)X4
XX3
XXXXX 2+
XXX2
XXXXXX 1+
XXXX1
Stichproben-prüfung
Laufende Fremdüber-
wachung
Ersttyp-prüfung (ITT)
Erstinspektion des Werkes und der
Produktionskontrolle
Stichproben- prüfungen
Ersttyp-prüfung (ITT)
Produktions-kontrolle
(FPC)
Aufgaben der notifizierten StelleAufgaben des HerstellersKon-formi-täts-ver-
fahren
EN 14351-1
Seite 18
CE-Kennzeichen
Stand: Januar 2007Autor: JT
unterliegt nicht dem Änderungsdienst
Konformitätsverfahren, Zeitplan
Kennzeichnung von „kann“ bis „muss“
Ü-Zeichen
DAV DoW
prEN
Angleichen der Vorschriften
Verabschiedung der „hEN“ innerhalb von 3 Monten; Veröffentlichung im Amtsblatt der EU innerhalb von 6
Monaten;
also in der Regel 9 Monate
Koexistenz-Periode
in der Regel12 Monate
EN hEN
(Date of Withdrawal – Datum Löschung nationaler Regelungen)
CE-Zeichen
(Date of Availability – Datum Verfügbarkeit)
(Harmonisierte Norm)
DoA(Date of Applicability – Datum Anwendbarkeit)
erst ab hier„kann“ mit CEgekennzeichnetwerden
aber ab hier„muss“ mit CEgekennzeichnetwerden
EN 14351-1
Seite 19
CE-Kennzeichen
Stand: Januar 2007Autor: JT
unterliegt nicht dem Änderungsdienst
Inhaltsverzeichnis
allgemeine Informationen – Einführung
Konformitätsverfahren, Zeitplan für die Kennzeichnung
CE-Kennzeichnung bei Fenstern und Außentüren
Produktnorm – mandatierte Eigenschaften
CE-Zeichen, Konformitätserklärung
die große Hürde – die Ersttypprüfung (ITT)
großer Aufwand – werkseigene Produktionskontrolle
shared und cascading ITT
Resümee und Ausblick
EN 14351-1
Seite 20
CE-Kennzeichen
Stand: Januar 2007Autor: JT
unterliegt nicht dem Änderungsdienst
CE-Kennzeichnung bei Fenstern und Außentüren
die relevante Produktnorm ist fertiggestellt : 2006 / 07
Fenster und Türen Status
EN 14351-1EN 14351-1 Fenster und Außentüren ohne Anforderungen Fenster und Außentüren ohne Anforderungen FertigFertig
an Feuer- und/oder Rauchschutzan Feuer- und/oder Rauchschutz 2006 / 072006 / 07
prEN 14351-2 Innentüren ohne Feuerwiderstand EntwurfInterne Umfrage
prEN 14351-3 Produkte mit Anforderungen an den Feuer- Entwurfund/oder Rauchschutz
Fassade: Status
EN 13830 Vorhangfassaden FertigFertig CE ist PflichtCE ist Pflicht
EN 14351-1
Seite 21
CE-Kennzeichen
Stand: Januar 2007Autor: JT
unterliegt nicht dem Änderungsdienst
CE-Kennzeichnung bei Fenstern und Außentüren
Zeitplan für die Kennzeichnung
Ü-Zeichen
prEN
Angleichen der Vorschriften
Koexistenz-Periode
(*Festlegung auf24 Monate)
EN hEN
(Harmonisierte Norm) „kann“ „muss“
CE-Zeichen
Fenster- und Außentüren März (Entwurf) Februar Februar
2006 2007 2009
DAV DoW (Date of Withdrawal – Datum Löschung nationaler Regelungen)
(Date of Availability – Datum Verfügbarkeit)
DoA (Date of Applicability – Datum Anwendbarkeit)
gemäß Veröffentlichung C304im Europäischen Amtsblattvom 13. Dezember 2006
!! NEU !!
EN 14351-1
Seite 22
CE-Kennzeichen
Stand: Januar 2007Autor: JT
unterliegt nicht dem Änderungsdienst
Produktnorm – mandatierte Eigenschaften
für Fenster ist die Produktnorm EN 14351-1 EN 14351-1 relevant
Hinweis zu Wintergärten:
Wintergärten selbst müssen nicht mit CE gekennzeichnet werden.
Sie fallen auch nicht in den Anwendungsbereich dieser Norm.
Fenster für den Einbau in einen Wintergarten müssen dagegen gekennzeichnet werden.
Anhang ZA
EN 14351-1
Seite 26
CE-Kennzeichen
Stand: Januar 2007Autor: JT
unterliegt nicht dem Änderungsdienst
Produktnorm – mandatierte Eigenschaften
ausschließlich die mandatierten Eigenschaften aus der Produktnorm sind für die CE-Kennzeichnung relevant
mandatierte Eigenschaften
baurechtlich
vorgeschrieben
Übersicht aller Eigenschaften
nicht mandatierte Eigenschaften
freiwillig zu kennzeichnen
RAL-Gütesicherung
mandatierte Eigenschaften
Entwurf RAL-Richtlinie
AnmerkungenDeutschland
gesetzlich freiwillig
EN 14351-1
Seite 27
CE-Kennzeichen
Stand: Januar 2007Autor: JT
unterliegt nicht dem Änderungsdienst
Produktnorm – mandatierte Eigenschaften
Mandatierte Eigenschaften nach EN 14351-1 (Anhang ZA Tabelle 1)Fenster, Haustüren, Dachflächenfenster ohne Anforderungen an Feuer- und/oder Rauchschutz
N
J
N
J
J
N
N
F
Fähigkeit zur Freigabenur abgeschlossene Türen in Fluchtwegen
Luftdurchlässigkeit
Strahlungseigenschaften
Wärmedurchgangskoeffizient
Schallschutz
Bedienkräfte (nur bei automatischen Vorrichtungen)
Höhe und Breite
Eigenschaft
J
N
J
J
N
N
J
F
J
J
J
J
N
N
J
T
NJJTragfähigkeit von Sicherheitsvorrichtungen
JJJStoßfestigkeitnur Glastüren mit Verletzungsgefahr
JNNGefährliche Substanzenzur Zeit keine Kennzeichnungspflicht
JJJSchlagregendichtheit
JJJBrandverhaltenund Schutz gegen Brand von außen
NJJWiderstandsfähigkeit gegen Schnee- und Dauerlasten
NJJWiderstandsfähigkeit gegen Windbeanspruchung
DFTDFEigenschaft
F = FensterT = HaustürDF = Dachflächenfenster
J = mandatierte EigenschaftN = nicht mandatierte Eigenschaft
der Info-Klick
der Info-Klick
EN 14351-1
Seite 28
CE-Kennzeichen
Stand: Januar 2007Autor: JT
unterliegt nicht dem Änderungsdienst
Inhaltsverzeichnis
allgemeine Informationen – Einführung
Konformitätsverfahren, Zeitplan für die Kennzeichnung
CE-Kennzeichnung bei Fenstern und Außentüren
Produktnorm – mandatierte Eigenschaften
CE-Zeichen, Konformitätserklärung
die große Hürde – die Ersttypprüfung (ITT)
großer Aufwand – werkseigene Produktionskontrolle
shared und cascading ITT
Resümee und Ausblick
EN 14351-1
Seite 29
CE-Kennzeichen
Stand: Januar 2007Autor: JT
unterliegt nicht dem Änderungsdienst
CE-Zeichen, Konformitätserklärung
CE-Zeichen für Fenster, Haustüren (auch Dachflächen-fenster) wird nicht verliehen – muss nicht beantragt werden.
Hersteller lässt die erforderlichen Prüfungen an einer noti-fizierten Stelle* (= zugelassenes Prüfinstitut) durchführen.
erreichte Werte werden in das CE-Zeichen eingetragen
Konformitätserklärung bestätigt, dass diese Werte an einer notifizierten Stelle überprüft worden sind.
in einigen Fällen können auch Rechen- oder Tabel- lenwerte eingesetzt werden (zum Beispiel U-Wert oder Schallschutz).
* voraussichtlich notifiziert: in Deutschland ift (Rosenheim), ihd (Dresden), PfB (Stephanskirchen bei Rosenheim), und MPA NRW (Dortmund) in Österreich die Holzforschung Austria „HFA“ (Wien)
zum Beispiel Schallschutz
EN 14351-1
Seite 30
CE-Kennzeichen
Stand: Januar 2007Autor: JT
unterliegt nicht dem Änderungsdienst
CE-Zeichen, Konformitätserklärung
CE-Zeichen
Die Kennzeichnung
kann, muss aber nicht
auf dem Produkt selbst
erfolgen.
Es ist auch zulässig,
die Kennzeichnung in
den Begleitpapieren,
z. B. Lieferschein oder
Gebrauchs- und
Wartungsanweisung,
vorzunehmen.
Jahr, in dem die Kenn-zeichnung angebracht
wurde
Produktbeschreibung
Zugrundeliegende harmonisierte Norm
Name und registrierte Adresse des Herstellers
Klassen der kennzeichnungspflichtigenmandatierten Eigenschaften
EN 14351-1
Seite 31
CE-Kennzeichen
Stand: Januar 2007Autor: JT
unterliegt nicht dem Änderungsdienst
CE-Zeichen, Konformitätserklärung
Konformitätserklärung
• Mit diesem Dokument erklärt der Hersteller die Übereinstimmung seines Produktes mit der Produkt-norm und den gekennzeichneten Werten.
• Das Dokument muss in der Amts-sprache des Landes verfasst sein, in dem das Produkt in den Handel gebracht wird.
• Die Konformitätserklärung verbleibt beim Fensterhersteller und muss nur auf Anfrage vorgelegt werden.
Konformitätserklärung
Fensterbau Mustermann AG, Musterstrasse 1,D-12345 Musterdorf, Deutschland
erklärt, dass das Erzeugnis Der-Kipp-Fenster
(genaue Bezeichnung des Fensters)Musterfenster
WerkstoffKennzeichnung
- vorgesehen für den Einsatz in Büro- und Geschäftsgebäuden- mit dem auf dem CE-Zeichen erklärten Produkteigenschaften gem.
EN 14351-1 Annex ZA
übereinstimmt
Ersttypprüfungen wurden durch diefolgenden notifizierten Stellen durchgeführt:
Benannte Prüfstelle 1, Postfach ßßß1, 12345 Musterort 1, Musterland 1Benannte Prüfstelle 2, Postfach 0002, 67890 Musterort 2, Musterland 2
Datum: 2007
W.A. Mustermann, Geschäftsführer der Fensterbau Mustermann AG
EN 14351-1
Seite 32
CE-Kennzeichen
Stand: Januar 2007Autor: JT
unterliegt nicht dem Änderungsdienst
CE-Zeichen, Konformitätserklärung
Schritte zum CE-Zeichen und der Konformitätserklärung
Schritt Maßnahme Wer
1Festlegung – welche Werte in den Eigenschaften des CE-Zeichens
Hersteller
2 Festlegung Produktfamilien und Systeme Hersteller
3 Auswahl repräsentativer Probekörper Hersteller
4Anfertigung von Produktdokumentation, Herstellungs- und Montageanleitungen
Hersteller
5Einführung der werkseigenen Produktions-kontrolle (WPK – inklusive Dokumentation)
Hersteller
6 Ersttypprüfung (ITT) durchführen lassen Notifizierte Stelle
EN 14351-1
Seite 33
CE-Kennzeichen
Stand: Januar 2007Autor: JT
unterliegt nicht dem Änderungsdienst
Inhaltsverzeichnis
allgemeine Informationen – Einführung
Konformitätsverfahren, Zeitplan für die Kennzeichnung
CE-Kennzeichnung bei Fenstern und Außentüren
Produktnorm – mandatierte Eigenschaften
CE-Zeichen, Konformitätserklärung
die große Hürde – die Ersttypprüfung (ITT)
großer Aufwand – werkseigene Produktionskontrolle
shared und cascading ITT
Resümee und Ausblick
EN 14351-1
Seite 34
CE-Kennzeichen
Stand: Januar 2007Autor: JT
unterliegt nicht dem Änderungsdienst
die große Hürde – die Ersttypprüfung (ITT)
Probekörper werden auf die gewünschten Eigenschaften geprüft (Fugendurchlässigkeit, Wind, Schlagregen etc.).
Je größer das Produktspektrum eines Fensterherstellers, desto umfangreicher wird der Prüfumfang im ITT.
Die Probekörper sollten gemeinsam mit der notifizierten Stelle ausgewählt werden.
Sinnvolle Produktfamilien bilden, um mit kleinerem Prüf-aufwand ein breites Produktionsspektrum abzudecken.
Je nach Produktspektrum können Kosten zwischen 7.000 und 25.000 EURO entstehen (Zirka-Angaben).
EN 14351-1
Seite 35
CE-Kennzeichen
Stand: Januar 2007Autor: JT
unterliegt nicht dem Änderungsdienst
die große Hürde – die Ersttypprüfung (ITT)
Die Fertigung der Bauelemente muss danach immer entsprechend des zum ITT vorgestellten Gesamtsystems erfolgen.
Der Austausch des Beschlages (und anderer Komponen-ten wie zum Beispiel Schrauben, Dichtungen, Regen-schutzschienen etc.) kann in Eigenverantwortung des Fensterherstellers vorgenommen werden.
Bei wesentlichen Änderungen am Gesamtsystem kann ein erneuter ITT (oder Teilprüfungen dazu) erforderlich werden.
Für den Austausch des Beschlages greift auch die Fußnote zur Tabelle A.1 (Anhang A) Austausch von
Komponenten
!! NEU !!
EN 14351-1
Seite 36
CE-Kennzeichen
Stand: Januar 2007Autor: JT
unterliegt nicht dem Änderungsdienst
die große Hürde – die Ersttypprüfung (ITT)
Prüfung der repräsentativen Probekörper (Beispiel)
Übertragungmöglich
auf
geprüftesFenster
1) mit und ohne glasteilende Sprossen 5) Festverglasung oben und/oder unten
2) symmetrische oder asymmetrische Aufteilung 6) Festverglasung seitlich oder beidseitig
3) Pfosten statisch ausreichend bemessen 7) mit Pfosten, nicht als Fenster mit aufgehendem Mittelstück
4) Riegel statisch ausreichend bemessen 8) als FenstertürProbekörper
EN 14351-1
Seite 37
CE-Kennzeichen
Stand: Januar 2007Autor: JT
unterliegt nicht dem Änderungsdienst
die große Hürde – die Ersttypprüfung (ITT)
Verwendung von historischen Daten...
...also von alten Prüfberichten, die durch eine notifizierte Stelle erstellt wurden, ist möglich.
Die nachfolgenden Punkte müssen dabei erfüllt sein:
• Durchführung nach aktuellen europäischen Normen bzw. Neubewertung möglich?
• Probennahme/Herstellungsort benannt?
• Produkt und System hinreichend beschrieben?
• Liegen der Prüfung Fertigungsrichtlinien zugrunde? (Nur Prüfung durch Systemgeber)
EN 14351-1
Seite 38
CE-Kennzeichen
Stand: Januar 2007Autor: JT
unterliegt nicht dem Änderungsdienst
Inhaltsverzeichnis
allgemeine Informationen – Einführung
Konformitätsverfahren, Zeitplan für die Kennzeichnung
CE-Kennzeichnung bei Fenstern und Außentüren
Produktnorm – mandatierte Eigenschaften
CE-Zeichen, Konformitätserklärung
die große Hürde – die Ersttypprüfung (ITT)
großer Aufwand – werkseigene Produktionskontrolle
shared und cascading ITT
Resümee und Ausblick
EN 14351-1
Seite 39
CE-Kennzeichen
Stand: Januar 2007Autor: JT
unterliegt nicht dem Änderungsdienst
werkseigene Produktionskontrolle (WPK)
Leitpapier B – Bestimmung der werkseigenen Produktions-kontrolle in technischen Spezifikationen für Bauprodukte
sie wird auch Factory Production Control (FPC) genannt
WPK (FPC) ist für Konformitätsbescheinigung eine generelle Grundvoraussetzung
Merkmale der WPK sind:
• Betriebs- und Verfahrungsanweisungen, die geeignet sein müssen, alle im CE-Zeichen deklarierten Eigenschaften sicherstellen zu können (Anforderungen und Vorschriften sind verbindlich zu regeln)
• Qualitätsbeauftragter mit fachlicher Eignung und Weisungsrecht
• Prüfeinrichtungen
EN 14351-1
Seite 40
CE-Kennzeichen
Stand: Januar 2007Autor: JT
unterliegt nicht dem Änderungsdienst
werkseigene Produktionskontrolle (WPK)
Wesentliche Punkte der werkseigenen Produktionskontrolle
Überprüfung von:
• Ausgangsmaterialien und Komponenten
• Herstellprozessen, die für die Qualität relevant sind
• Fertigprodukt
• fachgerechte Verpackung und Lagerung
Anforderungen:
• Messmittel sind in regelmäßigen Abständen zu kalibrieren
• Rückverfolgbarkeit/Identifikation der Produkte muss gegeben sein
• Überprüfungen sind in angemessenem Umfang zu dokumentieren
EN 14351-1
Seite 41
CE-Kennzeichen
Stand: Januar 2007Autor: JT
unterliegt nicht dem Änderungsdienst
werkseigene Produktionskontrolle (WPK)
eine Konkretisierung anhand eines Beispiels
Fensterhersteller deklariert für Eigenschaft „Schlagregendichtigkeit“ den Wert „9A“ nach EN 12208
• die werkseigene Produktionskontrolle muss dann so aufgebaut sein, dass nachgewiesen werden kann...
• ...das jedes ausgelieferte Produkt tatsächlich diesen deklarierten Wert erbringt
mögliche Konsequenz:
• es müssen ständig Kontrollen auf einem Schlagregenprüfstand vorgenommen werden...
• ...oder andere aussagekräftige Werte müssen überwacht werden, (zum Beispiel Spaltmaße und Eigenschaften der Dichtung etc.)
EN 14351-1
Seite 42
CE-Kennzeichen
Stand: Januar 2007Autor: JT
unterliegt nicht dem Änderungsdienst
werkseigene Produktionskontrolle (WPK)
Hilfestellung und Musterhandbücher
werden von einigen Organisationen angeboten • BUNDESVERBAND HOLZ UND KUNSTSTOFF
HKH Service + Produkt GmbHLittenstrasse 10, D-10179 BerlinTelefon 0049 (0)30 / 27 90 70 - 0E-Mail: [email protected] / www.hkh.de
• Landesinnung der Tischler / Wien (TISCHLERSERVICE GmbH)Herr Rudolf ExelWiedner Hauptstrasse 63, A-1045 WienTelefon 0043 (0)1 / 51 450 - 60 17E-mail: [email protected] / www.tischlerservice.net
• Institut für Fenstertechnik ift RosenheimTheodor-Gietl-Straße 7-9, D-83026 RosenheimTelefon 0049 (0)8031 / 261 - 0E-mail: [email protected] / www.ift-rosenheim.de
• von den Systemgebern (Holz-Alu, Alu und Kunststoff)
weitere Anbieter werden folgen
!! NEU !!
EN 14351-1
Seite 43
CE-Kennzeichen
Stand: Januar 2007Autor: JT
unterliegt nicht dem Änderungsdienst
Inhaltsverzeichnis
allgemeine Informationen – Einführung
Konformitätsverfahren, Zeitplan für die Kennzeichnung
CE-Kennzeichnung bei Fenstern und Außentüren
Produktnorm – mandatierte Eigenschaften
CE-Zeichen, Konformitätserklärung
die große Hürde – die Ersttypprüfung (ITT)
großer Aufwand – werkseigene Produktionskontrolle
shared und cascading ITT
Resümee und Ausblick
EN 14351-1
Seite 44
CE-Kennzeichen
Stand: Januar 2007Autor: JT
unterliegt nicht dem Änderungsdienst
shared und cascaded ITT
das Leitpapier M eröffnet weitere Möglichkeiten bei der Erarbeitung der Nachweise durch den ITT auf zwei unterschiedlichen Wegen können ITT´s und die dazu-
gehörige Dokumentation vom Fensterhersteller übernommen werden (Anmerkung: shared ITT ist nicht in EN 14351-1 beschrieben)
so werden dem Fensterhersteller Möglichkeiten zur Vereinfachung des Nachweis-Verfahrens geboten
Systemgeber (Holz-Alu, Aluminium, Kunststoff) können den Fensterherstellern die Nachweise aus einer sogenannten Systemprüfung zur Verfügung stellen
die folgende Übersicht zeigt die Vorgehensweisen auf Möglichkeit „shared ITT“ muss mit der ausgewählten notifizierten
Prüfstelle geklärt werden, da er nicht in der Norm selbst beschrieben ist
!! NEU !!
EN 14351-1
Seite 45
CE-Kennzeichen
Stand: Januar 2007Autor: JT
unterliegt nicht dem Änderungsdienst
ist verantwortlich für die Kennzeichnung und die EigenschaftenCE-Kennzeichnung
Einführung und Sicherstellung ist Aufgabe von Factory Production Control
wählt repräsentative Probe-körper aus, beauftragt ITT, definiert System und FPC
prüft
Besitzer von ITT Prüfbericht
ist bemächtigt, den ITT
von zu nutzen
Vertrag zwischen und
keine Verschlechterung von Produkteigenschaften
Verarbeitungsrichtlinien von relevant für
prüft, ob verarbeiten kann
darf ITT von nutzen
wählt repräsentative Probe-körper aus, beauftragt ITT, definiert System und FPC
prüft
Besitzer von ITT Prüfbericht
ist bemächtigt, den ITT
von zu nutzen
prüft, dass Produkte
identisch sind und erstellt
neuen ITT Prüfbericht
ist Besitzer des neuen ITT Prüfberichtes
wählt repräsentative Probekörper aus und
beauftragt ITT
prüft
Besitzer des ITT
ITT – Initial Type Test
(Ersttypprüfung)
cascading ITTcascading ITTshared ITTshared ITTHersteller ITTCE-Zeichen auf Basis
H P
NP NP NP
S
H P S
HP
HS
SH
SH
S H
H S
NP
H
H
H
NP H PS= notifizierte Prüfstelle = Systemgeber = Hersteller = Partner (z.B: zweiter Hersteller)
EN 14351-1
Seite 46
CE-Kennzeichen
Stand: Januar 2007Autor: JT
unterliegt nicht dem Änderungsdienst
shared und cascaded ITT
für Holzfenster (Holzhaustüren) werden von verschiedenen Organisationen Systemunterlagen bereit gestellt:• FACHVERBAND DES TISCHLERHANDWERKS / NORDRHEIN-WESTFALEN
Kreuzstrasse 108 – 110, D-44138 DortmundTelefon 0049 (0)231 / 91 20 10 - 0E-Mail: [email protected]/ www.tischler-nrw.de / (Stichwort ECWINS)
• Landesinnung der Tischler / Wien (TISCHLERSERVICE GmbH)Herr Rudolf ExelWiedner Hauptstrasse 63, A-1045 WienTelefon 0043 (0)1 / 51 450 - 60 17E-mail: [email protected] / www.tischlerservice.net
• Institut für Fenstertechnik ift RosenheimTheodor-Gietl-Straße 7-9, D-83026 RosenheimTelefon 0049 (0)8031 / 261 - 0E-mail: [email protected] / www.ift-rosenheim.de / (Stichwort CoP)
• Haustüren-Ring GmbHLaboratoriumstrasse 1D 85055 IngolstadtTelefon 0049 (0)841 / 95 49 95E-mail: [email protected] / www.haustueren-ring.de
BCCA / Belgien (in Vorbereitung)Weitere Anbieter werden noch folgen!
!! NEU !!
EN 14351-1
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CE-Kennzeichen
Stand: Januar 2007Autor: JT
unterliegt nicht dem Änderungsdienst
Inhaltsverzeichnis
allgemeine Informationen – Einführung
Konformitätsverfahren, Zeitplan für die Kennzeichnung
CE-Kennzeichnung bei Fenstern und Außentüren
Produktnorm – mandatierte Eigenschaften
CE-Zeichen, Konformitätserklärung
die große Hürde – die Ersttypprüfung (ITT)
großer Aufwand – werkseigene Produktionskontrolle
shared und cascading ITT
Resümee und Ausblick
EN 14351-1
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CE-Kennzeichen
Stand: Januar 2007Autor: JT
unterliegt nicht dem Änderungsdienst
Resümee und Ausblick
der Fensterhersteller ist gefordert (1)• muss sich mit dieser Produktnorm EN 14351-1 und den
(ca. 60 !!) darin zitierten Normen beschäftigen
• wird zukünftig seine Produkte mit CE kennzeichnen müssen (Pflicht ab 02/2009)
• muss festlegen, mit welchen Werten in den Eigenschaften er seine Produkte vermarkten kann/will
– Kundenforderungen (auch gemäß seiner eigenen Beratung)– Ausschreibungen– länderspezifische Anforderungen
• er muss die Nachweise für die angegebenen Eigenschaften führen können (eigener Hersteller-, shared oder cascading ITT)
• er muss dazu die werkseigene Produktionskontrolle eingeführt haben
zitierte Normen
EN 14351-1
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CE-Kennzeichen
Stand: Januar 2007Autor: JT
unterliegt nicht dem Änderungsdienst
Resümee und Ausblick
der Fensterhersteller ist gefordert (2)• extrem wichtig wird vermutlich sein, dass er ab dem Zeitpunkt, ab
dem er mit CE kennzeichnen darf (ab 02/2007), sein Produkte auch mit dem CE-Zeichen vertreibt (Wettbewerb)
• zudem sollte er dann dringend in der Lage sein, eine Konformitäts-erklärung vorzulegen– da die großen Fensterhersteller Druck im Markt machen werden
– da die Prüfung, ob ein CE-Zeichen und eine CE-Konformitäts-erklärung vorliegt oder nicht, sehr einfach durchzuführen ist
• Hersteller von Kunststoff- und Aluminium-Fenstern sollten sich umgehend mit ihrem Systemgeber in Verbindung setzen– wenn ein cascading ITT genutzt werden soll
– um offene Fragen zu klären
• Hersteller von Holz-Fenstern sollten sich umgehend mit den zuvor genannten Organisationen / Verbänden in Verbindung setzen
EN 14351-1
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CE-Kennzeichen
Stand: Januar 2007Autor: JT
unterliegt nicht dem Änderungsdienst
Resümee und Ausblick
Aufgaben der Beschlaghersteller• der Beschlaghersteller muss in den meisten Fällen seine Produkte
nicht mit CE kennzeichnen
• dies gilt insbesondere für Dreh-, Kipp- und Drehkipp-Beschläge
• aber auch für Hebe-Schiebe-, Kipp-Schiebe- und Faltschiebe-Beschläge
• Hintergrund dafür ist:– dass die entsprechenden Beschlagnormen nicht mandatiert sind...
– ...und in absehbarer Zeit auch keine Mandate geplant sind;
– Ausnahme sind zum Beispiel Beschläge...
• ...mit Anforderungen an den Brandschutz, so zum Beispiel Bänder nach EN 1935 und Schlösser nach EN 12209 oder
• ...Notausgangs und Panikverschlüsse nach EN 179 und EN 1125
EN 14351-1
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CE-Kennzeichen
Stand: Januar 2007Autor: JT
unterliegt nicht dem Änderungsdienst
Zusatzinformation : mandatierte Eigenschaften
Schwerpunkt: Deutschland
die Strahlungseigenschaften (g-Wert und TV-Wert) nicht mehr im Anhang ZA gemäß der ENEV muss in Deutschland aber der g-Wert angegeben werden Deklaration muss aber dann außerhalb des CE-Kennzeichens erfolgen, da im Zeichen
selbst nur Eigenschaften gekennzeichnet werden dürfen, die im Anhang ZA aufgelistet sind
gefährliche Substanzen – keine CE-Kennzeichnung erforderlich es muss nicht gekennzeichnet werden, da es noch keine europäischen Prüf- und
Klassifizierungsnormen gibt dieser Punkt soll national geregelt werden diese Festlegung kann sich aber schnell wieder ändern
die Stoßfestigkeit ist nicht mehr im Anhang ZA allerdings ist eine Änderung des Mandates geplant daher kann sich auch diese Festlegung schnell wieder ändern
EN 14351-1
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CE-Kennzeichen
Stand: Januar 2007Autor: JT
unterliegt nicht dem Änderungsdienst
Zusatzinformation : mandatierte Eigenschaften
Schwerpunkt: Deutschland
Schallschutz – Problem in Deutschland das Schalldämmmaß muss in Deutschland gemäß geltendem Baurecht entsprechend der
DIN 4109 angegeben werden nach der EN 14351-1 ist im CE-Kennzeichen das Schalldämmmaß nach Anhang B anzu-
geben, oder nach EN ISO 140-3 (Referenzverfahren) zur ermitteln und nach EN ISO 717-1 zu bewerten
die resultierenden Werte sind i.d.R. unterschiedlich; so muss der Hersteller unter Umständen den nach 14351-1 ermittelten Wert im CE-Kennzeichen und daneben den im deutschen Baurecht nach DIN 4109 geforderten Wert zusätzlich angeben
U-Wert – Problem in Deutschland ein zum zuvor aufgezeigten Schallschutz vergleichbares Problem ergibt sich beim U-Wert,
dessen Angabe nach EnEV in Deutschland gefordert ist das Baurecht verlangt nach UWBM (dem sogenannten Bemessungswert nach DIN 4108-4)
dieser in Deutschland geforderte Bemessungswert kann aus der Angabe des Uw-Wertes im CE-Zeichen abgeleitet werden, so dass eine gesonderte Deklarierung nicht unbedingt notwendig ist
EN 14351-1
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CE-Kennzeichen
Stand: Januar 2007Autor: JT
unterliegt nicht dem Änderungsdienst
Zusatzinformation : gefährliche Substanzen
gefährliche Substanzen – keine CE-Kennzeichnung erforderlich es muss nicht gekennzeichnet werden, da es noch keine europäischen Prüf- und
Klassifizierungsnormen gibt dieser Punkt soll national geregelt werden Regelungen für Deutschland sind zur Zeit noch nicht erstellt diese Festlegung kann sich aber schnell wieder ändern unabhängig davon muss der Hersteller immer sicherstellen, dass von seinem Produkt keine
Gefährdung (für Hygiene, Gesundheit oder Umwelt) ausgeht
EN 14351-1
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CE-Kennzeichen
Stand: Januar 2007Autor: JT
unterliegt nicht dem Änderungsdienst
Zusatzinformation : Tragfähigkeit von Sicherheitseinrichtungen
kommen solche Komponenten zu Einsatz, ist eine Prüfung durchzuführen
alternativ ist auch hier ein Rechenwert zulässig in Deutschland gibt es diesbezüglich keine baurechtliche Regelung;
somit kann mit npd gekennzeichnet werden
EN 14351-1
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CE-Kennzeichen
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unterliegt nicht dem Änderungsdienst
Zusatzinformation : Breite und Höhe von (Fenster)türen
in Deutschland gibt es diesbezüglich keine baurechtliche Regelung; somit kann mit npd gekennzeichnet werden
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CE-Kennzeichen
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unterliegt nicht dem Änderungsdienst
Zusatzinformation : Strahlungseigenschaften
die Strahlungseigenschaften (g-Wert und TV-Wert) nicht mehr im Anhang ZA gemäß der EnEV muss in Deutschland (baurechtlich geregelt) aber zumindest der g-Wert
angegeben werden dieser Wert wird vom Glas-Lieferanten zur Verfügung gestellt Deklaration muss aber dann außerhalb des CE-Kennzeichens erfolgen, da im Zeichen
selbst nur Eigenschaften gekennzeichnet werden dürfen, die im Anhang ZA aufgelistet sind
EN 14351-1
Seite 57
CE-Kennzeichen
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unterliegt nicht dem Änderungsdienst
Zusatzinformation : Wärmedurchgangskoeffizient
in Deutschland gibt es diesbezüglich keine baurechtliche Regelung
EN 14351-1
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CE-Kennzeichen
Stand: Januar 2007Autor: JT
unterliegt nicht dem Änderungsdienst
Zusatzinformation : Wärmedurchgangskoeffizient
U-Wert – Problem in Deutschland der Wärmedurchgangskoeffizient muss in Deutschland gemäß geltendem Baurecht
(EnEV) entsprechend der DIN 4108 angegeben werden das Baurecht verlangt nach UWBM (dem sogenannten Bemessungswert nach DIN 4108-4)
nach der EN 14351-1 ist im CE-Kennzeichen der Wärmedurchgangskoeffizient gemäß Punkt 4.12 (siehe in der vorherigen Folie) zu ermitteln
der in Deutschland geforderte Bemessungswert kann aus der Angabe des Uw-Wertes im CE-Zeichen abgeleitet werden, so dass eine gesonderte Deklarierung nicht unbedingt notwendig ist
U-Wert ift 07/04
EN 14351-1
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CE-Kennzeichen
Stand: Januar 2007Autor: JT
unterliegt nicht dem Änderungsdienst
Zusatzinformation : Schallschutz
Schallschutz – Problem in Deutschland das Schalldämmmaß muss in Deutschland gemäß geltendem Baurecht entsprechend der
DIN 4109 angegeben werden, sofern Schallschutz gefordert wird nach der EN 14351-1 ist im CE-Kennzeichen das Schalldämmmaß nach Anhang B anzu-
geben, oder nach EN ISO 140-3 (Referenzverfahren) zur ermitteln und nach EN ISO 717-1 zu bewerten
die resultierenden Werte sind i.d.R. unterschiedlich; so muss der Hersteller unter Umständen den nach 14351-1 ermittelten Wert im CE-Kennzeichen und daneben den im deutschen Baurecht nach DIN 4109 geforderten Wert zusätzlich angeben
EN 14351-1
Seite 60
CE-Kennzeichen
Stand: Januar 2007Autor: JT
unterliegt nicht dem Änderungsdienst
Zusatzinformation : Windbeanspruchung
in Deutschland gibt es diesbezüglich keine baurechtliche Regelung; somit kann mit npd gekennzeichnet werden
die Widerstandsfähigkeit wird jedoch für Deutschland in der DIN 1055-4 geregelt (kein Gesetz – nur Norm)
die ift-Richtlinie FE-05-2 „Einsatzempfehlungen für Fenster und Außentüren“ schlägt entsprechende Klassen vor
Österreich: Norm Ö 5300 zeigt Festlegungen für Österreich
ift-Richtlinie FE-05-2
EN 14351-1
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CE-Kennzeichen
Stand: Januar 2007Autor: JT
unterliegt nicht dem Änderungsdienst
Zusatzinformation : Schlagregendichtheit
in Deutschland gibt es diesbezüglich keine baurechtliche Regelung; somit kann mit npd gekennzeichnet werden
die ift-Richtlinie FE-05-2 „Einsatzempfehlungen für Fenster und Außentüren“ schlägt entsprechende Klassen vor
Österreich: Norm Ö 5300 zeigt Festlegungen für Österreich
ift-Richtlinie FE-05-2
EN 14351-1
Seite 62
CE-Kennzeichen
Stand: Januar 2007Autor: JT
unterliegt nicht dem Änderungsdienst
Zusatzinformation : Luftdurchlässigkeit
die Luftdurchlässigkeit muss in Deutschland gemäß geltendem Baurecht (EnEV) angegeben werden bis zu 2 Vollgeschossen – Klasse 2 nach EN 12207 mehr als 2 Vollgeschosse – Klasse 3 nach EN 12207
die ift-Richtlinie FE-05-2 „Einsatzempfehlungen für Fenster und Außentüren“ schlägt zudem entsprechende Klassen vor
Österreich: Norm Ö 5300 zeigt Festlegungen für ÖsterreichAuszug EnEV
ift-Richtlinie FE-05-2Q-Wert ift 07/04