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Anlage 5: Standortspezifische Versandvorschrift
Gültig für den Standort Passau_ Logistikzentrum LC Montage Seite 1/18 Stand: 07.2021
Gültig für den Standort Passau_ Logistikzentrum LC Montage Stand: Juli 2021 Notwendige Dokumentation bei Warenanlieferung Erforderliche Dokumente: Lieferschein, Lademittelbegleitschein, Transportmittelbegleitschein (TOMs),
Speditionsauftrag und ggf. Zollunterlagen Frachtbriefe getrennt nach Abladestellen (Rollkarten werden nicht akzeptiert) Sämtliche Lademittel dürfen nicht mit Warenanhänger beklebt sein, außer mit dem abgestimmten
VDA Label des Lieferanten Anforderung an die Ausrüstung der Transportunternehmen Nur seitliche Be- und Entladung von Planenfahrzeugen möglich Keine Abfertigung von Kofferfahrzeugen Anlieferung von Seecontainern nur nach vorheriger Rücksprache möglich Geeignete Hilfsmittel (Antirutschmatten, Verzurrgurte, etc.) zur Ladungssicherung (Bereitstellung durch
den Dienstleister)
Anforderung an das Verhalten der Transportunternehmen Evtl. Standgelder für Wartezeiten bei der Be- und Entladung werden nicht akzeptiert Entladung außerhalb der vorgegebenen Zeiten nur nach Vereinbarung Bei verspäteter Anlieferung werden die entstandenen Kosten an das Transportunternehmen/
Lieferanten weiterbelastet Umgehende Benachrichtigung, wenn vorgegebene Anliefertermine nicht eingehalten werden
Avisierung der Sendungen 1 Tag vor der Verladung gemäß den vereinbarten Avisierungszeiten =>
Outbound = bis 14.00 Uhr
Anlage 5: Standortspezifische Versandvorschrift
Gültig für den Standort Passau_ Logistikzentrum LC Montage Seite 2/18 Stand: 07.2021
Anlage 5: Standortspezifische Versandvorschrift
Gültig für den Standort Passau_ Logistikzentrum LC Montage Seite 3/18 Stand: 07.2021
Ansprechpartner
Funktion Name Telefon E-Mail Fracht allgemein Werner Koch 0851-494-5536 [email protected] Leergutmanagement 0851-494-5314 [email protected] Wareneingang Werk1, LC-Stahl Michael Schmöller 0851-494-7588 [email protected] Werk1, Unprod.Mat. Weber Karl-Heinz 0851-494-2345 [email protected] Werk1, Werkzeugbau Hell Jochen 0851-494-2708 [email protected] Werk2, LC Guss Christian Bürgermeister 0851-494-5798 [email protected] Werk2, LC Montage Jürgen Pietsch 0851-494-5577 [email protected] Werk2. Prüfsysteme Peter Heider 0851-494-5738 [email protected] Warenausgang Werk1, LC-Stahl Michael Schmöller 0851-494-7588 [email protected] Werk2, LC-Guss Christian Bürgermeister 0851-494-5798 [email protected] Werk2, LC-Montage Thomas Pangratz 0851-494-6048 [email protected]
Anlage 5: Standortspezifische Versandvorschrift
Gültig für den Standort Passau_ Logistikzentrum LC Montage Seite 4/18 Stand: 07.2021
Öffnungszeiten Wareneingang
Wareneingangstellen Öffnungszeiten
Bemerkung Werk Anschrift Halle Tor Werktage Uhrzeit
1 Donaustraße 25 94034 Passau
LC-Stahl Mo – Do.
Fr
07.00 – 11.45 12.45 – 15.30 07.00 – 11.30
2 Tittlingerstraße 18 LC-Guss Mo – Fr 06.00 – 22.00
2 Tittlingerstraße 18 LC-
Montage Mo – Fr 06.00 – 22.00
2 Tittlingerstraße 18 Prüfsysteme Mo – Do
Fr 07.00 – 15.30 07.00 – 12.00
Öffnungszeiten Warenausgang
Warenausgangstellen Öffnungszeiten Bemerkung
Werk Anschrift Halle Tor Werktage Uhrzeit
1 Donaustraße 25 94034 Passau
LC-Stahl Mo – Do
Fr
07.00 – 11.45 12.45 – 15.30 07.00 – 11.30
2 Tittlingerstraße 18 LC-Guss Mo – Fr 06.00 – 22.00
2 Tittlingerstraße 18 LC-
Montage Mo – Fr 06.00 – 22.00
Anlage 5: Standortspezifische Versandvorschrift
Gültig für den Standort Passau_ Logistikzentrum LC Montage Seite 5/18 Stand: 07.2021
Anfahrtsskizze
Anlage 5: Standortspezifische Versandvorschrift
Gültig für den Standort Passau_ Logistikzentrum LC Montage Seite 6/18 Stand: 07.2021
Gültig für den Standort Passau_ Logistikzentrum LC Montage Stand: Juli 2021 Grundsätzliches
Diese Standortspezifischen Versandvorschriften für das Logistikzentrum LC Montage am Standort Passau enthalten Ergänzungen und Detaillierungen zu den Allgemeinen Versandvorschriften für die Belieferung der ZF Friedrichshafen AG. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Standortspezifischen Versandvorschriften und den Allgemeinen Versandvorschriften, gehen die Standortspezifischen Versandvorschriften vor. Verpackung
Die ZF Verpackungsvorschriften sind einzuhalten. Liegt keine gültige Verpackungsvorschrift vor, so muss diese vor der ersten Anlieferung bei ZF (Behaeltermanagement) angefordert werden. Verpackungsvorschriften sind vom Lieferanten zu prüfen und zu bestätigen (Signatur auf Verpackungsvorschrift). Jede Artikelnummer ist sortenrein in einem Behälter / Ladungsträger gemäß Verpackungsvorschrift anzuliefern. Die in der Verpackungsvorschrift vorgegebene Menge in Stück darf nicht überschritten werden. Ware und Verpackungsmittel (VCI Sack, Kartonagen, etc.) müssen kompakt und straff gepackt werden, sodass sich das verwendete Packmittel (beim Transport) nicht lockert und über den KLT hinausragt. Der Ladungsträger ist gleichmäßig zu beladen (keine Lastexzentrizität). Ware und Verpackungshilfsmittel sind im Ladungsträger gegen Verrutschen und Verlieren zu sichern. Ware darf nicht lose angeliefert werden. Der Lieferant stellt die Bereitstellung der Ware bzw. Belieferung mit mängelfreien und funktionsfähigen Ladungsträgern sicher. Die Ladungsträger dürfen bei der Ladungssicherung nicht beschädigt werden. Die Ladungssicherung darf die Zugänglichkeit der Ladungsträger nicht beeinträchtigen (z.B.: Gabelfreiraum bei Paletten und Gitterboxen)
Anlage 5: Standortspezifische Versandvorschrift
Gültig für den Standort Passau_ Logistikzentrum LC Montage Seite 7/18 Stand: 07.2021
ZF Verpackungsvorschrift
Beschreibung Beispiel In der ZF Verpackungsvorschrift sind die folgenden Inhalte festgelegt:
Verweis auf die standortspezifischen Versandvorschriften
Ansprechpartner ZF Materialnummer und -bezeichnung Ladungsträger Typ und Menge der Einlagen Anzahl Materialien je Ladungsträger 3D Modell Unterschriftsfeld für Bestätigung der PV durch
den Lieferanten
Anlage 5: Standortspezifische Versandvorschrift
Gültig für den Standort Passau_ Logistikzentrum LC Montage Seite 8/18 Stand: 07.2021
Sortenreine Anlieferung sicherstellen. Ware nicht in einem Behälter vermischen.
korrekt mangelhaft
Ware und Packhilfsmittel dürfen KLT Größe nicht überschreiten.
korrekt mangelhaft
Ware und Packhilfsmittel sind gegen Verrutschen und Verlieren zu sichern.
korrekt mangelhaft
Anlage 5: Standortspezifische Versandvorschrift
Gültig für den Standort Passau_ Logistikzentrum LC Montage Seite 9/18 Stand: 07.2021
Der Ladungsträger ist gleichmäßig zu beladen (keine Lastexzentrizität).
korrekt mangelhaft
Mängelfreie und funktionsfähige Gitterboxen nach EPAL Standard
Anlage 5: Standortspezifische Versandvorschrift
Gültig für den Standort Passau_ Logistikzentrum LC Montage Seite 10/18 Stand: 07.2021
Mängelfreie und funktionsfähige KLTs
korrekt mangelhaft
Eingriffslöcher dürfen nicht verstopft werden.
korrekt mangelhaft
Anlage 5: Standortspezifische Versandvorschrift
Gültig für den Standort Passau_ Logistikzentrum LC Montage Seite 11/18 Stand: 07.2021
Dokumente und Warenkennzeichnung Der Lieferant hat sicherzustellen, dass lediglich Warenanhänger nach VDA-Standard an der von ZF festgelegten Position verwendet werden. Der Einsatz dieser standardisierten Warenanhänger ermöglicht beiden Partnern die Verwendung von barcodefähigen Erkennungssystemen. Details unter (http://www.vda.de/de/downloads/189): VDA 4902 Version 4 (1994) inkl. Ergänzungen 1996 und 2012. Jeder Grundladungsträger / Colli ist mit der jeweils gültigen Abladestelle (Werk / Tor / Lagerort) zu kennzeichnen. Die exakte Position und Spezifikation des Labels je Ladungsträger ist in den folgenden Bildern beschrieben. Bei Palettenware ist sicherzustellen, dass der Warenanhänger seitlich und von außen sicht- und scanbar ist. Außerdem sind die KLTs so auf der Palette zu platzieren, dass die KLT-Label nach außen zeigen, sicht- und scanbar sind. Speziell beim Data-Matrix-Code ist auf eine ausreichende Ruhezone (>2mm) zu achten und der Data-Matrix-Code darf nicht verdeckt sein. Die Lesbarkeit des Data-Matrix-Code muss durch die entsprechende Druckqualität gewährleisten sein. Alle Warenanhänger sind ausreichend fest (mind. Papierdichte von 160g/m²) und gegen Verlust zu sichern (z.B.: Fixierung mit Klebestreifen).
Anlage 5: Standortspezifische Versandvorschrift
Gültig für den Standort Passau_ Logistikzentrum LC Montage Seite 12/18 Stand: 07.2021
VDA-Label 4902 + Data-Matrix-Code
Der Lieferant hat sicherzustellen, dass Warenanhänger nach VDA 4902, Version 4 + DMC verwendet werden.
Für GLT sind große Anhänger im Format DIN A5 (210 x 148 mm) zu verwenden Für KLT sind kleine Anhänger mit den Maßen 210 x 74 mm zu verwenden
Beispiel für GLT (Großladungsträger)
Beispiel für KLT (Kleinladungsträger)
Anlage 5: Standortspezifische Versandvorschrift
Gültig für den Standort Passau_ Logistikzentrum LC Montage Seite 13/18 Stand: 07.2021
Position des VDA-Warenanhängers
DB-Gitterbox 2/3-Gitterbox
Euroholzpalette KLT3215
KLT4329 KLT4315
KLT6429 KLT6415
Anlage 5: Standortspezifische Versandvorschrift
Gültig für den Standort Passau_ Logistikzentrum LC Montage Seite 14/18 Stand: 07.2021
Datamatrix Code nicht verdecken.
korrekt mangelhaft
Fixierung mit Klebestreifen.
korrekt mangelhaft
Anlage 5: Standortspezifische Versandvorschrift
Gültig für den Standort Passau_ Logistikzentrum LC Montage Seite 15/18 Stand: 07.2021
Verladung
Sämtliche Ladungsträger sind logistisch optimiert an das Transportunternehmen zu übergeben. Dies bedeutet beispielsweise, dass die Grundmaße und die maximale Gesamthöhe des Ladungsträgers einzuhalten sind und die Sendungen stets stapelfähig sein sollten. Ausnahmen dazu müssen in der jeweiligen ZF Verpackungsvorschrift festgelegt sein.
Grundmaß 1200 x 800 mm (Standardeuromaß) maximale Gesamthöhe 1000 mm
Kleinladungsträger (KLT) werden verdichtet auf möglichst wenig Grundladungsträgern (EUP)
bis zur max. Gesamthöhe zusammengefasst. Eine sortenreine Anlieferung ist nicht erforderlich. Mischpaletten, d.h. die Zusammenfassung von verschiedenen Materialnummern auf einem Grundladungsträger, werden ausdrücklich gefordert.
Auf Wunsch von ZF muss Grundladungsträger mit Kennzeichnung AKL/ HRL versehen werden. (Achtung: Bei HRL Ware darf auf einer Palette nur eine Materialnummer und Charge platziert werden.)
Ist die Sendung nicht stapelfähig, wird diese durch leere KLTs aufgefüllt. Dies ist nur einmal je Sendung zulässig.
Jeder Grundladungsträger muss mit einer Abdeckplatte verschlossen und über die lange Seite mit 2 Kunststoffumreifungsbändern gesichert werden. Stahlumreifungsbänder werden nicht akzeptiert. Abdeckplatten werden, wie jedes andere Leergut, beim Behältermanagement angefordert.
Folierung der KLT-Paletten ist nicht zulässig. Lose Ware ist nicht zulässig (z.B.: einzelner KLT ohne Palette). Die Sendungen müssen nach Abladestelle sortiert sein.
Anlage 5: Standortspezifische Versandvorschrift
Gültig für den Standort Passau_ Logistikzentrum LC Montage Seite 16/18 Stand: 07.2021
KLTs auf Grundladungsträger (EUP) zusammenfassen. Mischpaletten werden ausdrücklich gefordert!
korrekt mangelhaft
Zulässige Gesamthöhe von 1000mm einhalten.
Beispiel: Gitterbox Beispiel: Palette mit KLTs
Dies entspricht exakt einer DB-Gitterbox.
Dies entspricht inkl. Europalette und Kunststoffdeckel:
3 Lagen der KLT4329 / 6429 6 Lagen der KLT 3215 /4315 / 6415
Anlage 5: Standortspezifische Versandvorschrift
Gültig für den Standort Passau_ Logistikzentrum LC Montage Seite 17/18 Stand: 07.2021
Stapelfähigkeit sicherstellen. KLT Lage ggf. mit Leergut sinnvoll auffüllen.
korrekt mangelhaft
Grundladungsträger mit einer Abdeckplatte verschließen und über die lange Seite mit Kunstoffumreifungsbändern sichern (keine Metallbänder!). Keine Folierung!
korrekt mangelhaft
Anlage 5: Standortspezifische Versandvorschrift
Gültig für den Standort Passau_ Logistikzentrum LC Montage Seite 18/18 Stand: 07.2021
Grundladungsträger mit Hinweis AKL/ HRL versehen. Achtung: Bei HRL Ware darf auf Palette nur eine Materialnummer und Charge platziert werden.
AKL HRL
Abweichungen gegenüber Versandvorschriften
Bei Abweichungen gegenüber den Versandvorschriften belastet ZF für jeden schuldhaften Verstoß des Lieferanten gegen die vereinbarten Bedingungen die entstandenen Mehrkosten zzgl. den Prozesskosten zur Belastungserstellung weiter. Der aktuelle Stundensatz ist den Allgemeinen Versandvorschriften für die Belieferung der ZF Friedrichshafen AG zu entnehmen.