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STEFFI , S PFLEGETEAM Ein starker Partner an Ihrer Seite Spinnereiinsel 1 · 83059 Kolbermoor

STEFFI S PFLEGETEAM

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Page 1: STEFFI S PFLEGETEAM

STEFFI,S PFLEGETEAM

Ein starker Partner an Ihrer Seite

Spinnerei insel 1 · 83059 Kolbermoor

Page 2: STEFFI S PFLEGETEAM

INHALTSVERZEICHNIS

Vorwort 5

Note 1 für hervorragende Pflege 6

15 Jahre Steffi´s Pflegeteam 7

Anleitung am Krankenbett 8

Unsere Leistungen 10

Leistungen der Pflegekasse 11

Pflegeberatung vor Ort 12

Zuschuss für den Umbau der Wohnung 13

Steffi´s Pflegeteam im Betreuten Wohnen 14

Nicht jedes Haus ist ein Zuhause 16

Verhinderungspflege 18

Der Entlastungsbetrag 19

Kurzzeitpflege 20

Tagespflege 21

Pflegehilfsmittel 22

Pflegegrade 26

Pflegegrad 1 28

Pflegegrad 2 30

Pflegegrad 3 34

Pflegegrad 4 38

Pflegegrad 5 42

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Page 3: STEFFI S PFLEGETEAM

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VORWORT von Nicola Bruns, Pflegedienstleitung und Pflegeberaterin

Liebe Pflegebedürftige, liebe Angehörige,

Angehörige sind durch eine plötzlich eingetrete-ne Pflegesituation oft überfordert. Es muss nicht nur die richtige Pflegeform und der passende Pflegedienst gefunden werden, Leistungen müs-sen bei der Kranken- und Pflegekasse beantragt und von dieser genehmigt werden.

Die verschiedenen Stufen der Pflegereform ha-ben zweifelsohne viele Vorteile für die Pflege-bedürftigen gebracht, allerdings ist es für den Laien oft nicht einfach, den Durchblick zu be-halten. Pflegesachleistungen, Pflegegeld, Kom-binationsleistungen, Verhinderungspflege, Kurz-zeitpflege und manch andere Begriffe haben Sie vielleicht schon einmal gehört, aber was verbirgt sich dahinter? Was trifft für mich zu, was kann ich beantragen, wie und wo mache ich das?

Aber auch pflegende Angehörige, die ihren Ehe-mann, ihre Ehefrau, ihre Mutter oder ihren Vater schon seit vielen Jahren aufopferungsvoll pfle-gen, kommen irgendwann einmal an ihre Gren-zen, denn die Betreuung eines pflegebedürftigen

AMBULANT VOR STATIONÄR

Genießen Sie Ihre Freiheit so lange wie möglich zu Hause.

oder demenzkranken Menschen ist verantwor-tungsvoll und anstrengend. Die häusliche Fürsor-ge kann pflegende Angehörige mit der Zeit aber an ihre Belastungsgrenzen führen. Die Folgen dieser seelischen Überlastung können vielfältig sein, sie äußern sich vielleicht in Erschöpfung und Widerwillen oder in Gereiztheit und Unge-duld, aber auch Schlafstörungen, Verspannun-gen oder Gedankenkreisen können Anzeichen seelischer Belastung sein. Lassen Sie es nicht so weit kommen, dass die Pflege Ihre Gesundheit bedroht. Nur dann, wenn es Ihnen gut geht, kön-nen Sie auch für Ihren pflegebedürftigen Ange-hörigen da sein.

Rufen Sie mich an, ich berate Sie kostenlos und unverbindlich. Ich begleite Sie von der Antrag-stellung bis zur Bewilligung eines Pflegegrades und unterstütze Sie bei der Formulierung eines Widerspruchs.

Unsere geschulten Pflegekräfte entlasten Sie, wenn auch Sie einmal eine Auszeit benötigen. Gemeinsam besprechen wir, wie die optimale Pflege Ihres Angehörigen aussehen könnte.

Page 4: STEFFI S PFLEGETEAM

„Wie jedes Jahr, stand auch dieses Jahr wieder der MDK (Medizinische Dienst der Krankenkassen) unangemeldet vor unserer Tür, um eine umfangrei-che Qualitätsprüfung in den Bereichen pflegerische Leistungen, Dienstleistung und Organisation sowie Kundenzufriedenheit durchzuführen“, berichtet Nicola Bruns, Pflegedienstleitung bei Steffi’s Pfle-geteam.

„Die Anforderungen an gute Pflege steigen stetig und so dauert eine solche Prüfung schon einmal ei-nen ganzen Tag. Umso mehr freut es uns, dass unsere Anstrengungen mit der Gesamtnote „1,0“ belohnt wurden. Ein großes Lob auch an unsere engagierten

Mitarbeiter, die unermüdlich tagtäglich für unsere Kunden im Einsatz sind, denn auch bei der Kunden-zufriedenheit erhielt das Team die Bestnote 1,0.“ „Qualität und Kundenzufriedenheit steht bei Steffi’s Pflegeteam schon seit jeher an oberster Stelle. Wir wollen nicht einfach nur die Mindestanforderungen der Kranken- und Pflegekassen erfüllen, sondern darüber hinaus Pflege auf hohem Niveau anbie-ten, ohne auf den liebevollen Umgang mit unseren Pflegebedürftigen zu verzichten. Eine Zertifizierung durch den TÜV, dessen Anforderungen weit über die der Kranken- und Pflegekassen hinausgehen, ist für uns daher seit 2008 unverzichtbar“, ist die einhelli-ge Meinung des gesamten Teams.

Das Ergebnis der MDK-Prüfung bestätigt erneut, dass Steffi’s Pflegeteam in Qualität und Kundenzufriedenheit zu den Besten Bayerns gehört.

FÜR HERVORRAGENDE PFLEGE

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NOTE1Angefangen hat alles mit der Übernahme des Be-treuten Wohnen in Amerang im Jahre 1999. Auf-grund der vielen positiven Rückmeldungen der Bewohner und deren Angehörige entschlossen wir uns im Jahr 2002 den ambulanten Pflegedienst „Steffi´s Pflegeteam“ zu gründen, der vorerst nur im Betreuten Wohnen Amerang selbst, kurze Zeit später dann auch im Landkreis Rosenheim tätig wurde. Unser Haupteinzugsgebiet sind die Ge-meinden Rosenheim, Stephanskirchen, Kolber-moor, Großkarolinenfeld, Bad Aibling und Bruck-mühl. Im Jahr 2007 gingen wir eine Kooperation mit der Neurologischen Klinik Bad Aibling im Be-reich der Überleitungspflege ein und übernahmen deren ambulanten Pflegedienst „Cura Mobil“.

Seit 2010 ist unser Firmensitz im historischen Pförtnerhaus der ehemaligen Baumwollspinne-rei in Kolbermoor. Mittlerweile betreuen rund 55 Mitarbeiter weit über 150 Pflegebedürftige in ih-rer Häuslichkeit. Unser Team besteht zu über 50% aus Fachkräften wie z.B. Krankenschwestern oder Altenpflegerinnen. Obwohl es im ambulanten Be-

Steffi’s Pflegeteam ist seit 2002 erfolgreich in der häuslichen Krankenpflege tätig. Neben unserem ambulanten Dienst mit Sitz in Kolbermoor sind wir auch im Betreuten Wohnen Amerang rund um die Uhr im Einsatz.

STEFFI´S PFLEGETEAM

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JAHRE15reich keine Fachkraftquote wie in einem Alten- und Pflegeheim gibt, sind wir der Meinung, dass nur gut ausgebildetes Personal Pflege auf hohem Niveau leisten kann.

Qualität und Kundenzufriedenheit stehen bei Steffi´s Pflegeteam an oberster Stelle. Daher ist unser Pflegedienst bereits seit 2008 vom TÜV zertifiziert und im Jahr 2017 vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) mit der Bestno-te 1,0 bewertet worden.

Gute Mitarbeiter zu fördern und zu fordern gehörte seit jeher zu unseren Unternehmenszielen. Daher freut es uns umso mehr, dass wir mit Nicola Bruns wieder eine aufstrebende und engagierte Mitarbei-terin gewinnen konnten, die bereits in jungen Jah-ren die Zusatzausbildung zur Pflegedienstleitung und zur Pflegeberaterin erfolgreich bestanden hat. Sie hat immer ein offenes Ohr für die ihr unter-stellten Mitarbeiter und letztendlich natürlich für die vielen Fragen der Pflegebedürftigen und deren Angehörige.

PflegerischeLeistungen

Bis zu 17 Kriterien

1,1sehr gut

Ärztlich verord-nete pflegerische

LeistungenBis zu 8 Kriterien

1,0sehr gut

Dienstleistung und Organisation

Bis zu 9 Kriterien

1,0sehr gut

GesamtergebnisRechnerisches

GesamtergebnisBis zu 34 Kriterien

1,0sehr gut

Befragung der pflegebedürftigen

MenschenBis zu 12 Kriterien

1,0sehr gut

Page 5: STEFFI S PFLEGETEAM

Doch sechs Wochen später sieht ihre Welt schon anders aus. Der ambulante Pflegedienst „Steffi’s Pflegeteam“ hat die regelmäßige Versorgung von Herrn K. übernommen. Und seine Frau lernt, ih-ren Mann zu pflegen – zu Hause, gemeinsam mit dem Kranken, unter behutsamer An-leitung von Nicola Bruns, Altenpfle-gerin mit der Fortbildung zur Pfle-geberaterin. Möglich macht dies ein Übungsprogramm, dessen Kosten die Pflegekassen nach dem Prinzip „am-bulant vor stationär“ in voller Höhe über-nehmen. „Und zwar unbürokratisch und schnell“, berichtet Nicola Bruns, mit Hinweis auf die ab-geschlossenen Kooperationsverträge mit den Pflegekassen. Sobald die Eingruppierung in den

Pflegegrad 2 vorliegt, kann die erste „Lehrstun-de“ beginnen. Dazu kommt Frau Bruns in die Wohnung des Pflegebedürftigen, geht vor Ort auf die speziellen Pflegeanforderungen ein und

demonstriert, welche Hilfsmittel dabei nützlich und sinnvoll sind. Anschließend werden

die einzelnen Handgriffe so lange ge-übt, bis sich der Pflegende – zumeist sind es Frauen – sicher fühlt und die konkrete Pflegesituation in körper-

schonender Haltung beherrscht. „Weil dieses Training in häuslicher Umgebung und

direkt mit dem Kranken stattfindet, ist es viel in-tensiver als ein Pflegekurs in einer Gruppe“ ur-teilt Nicola Bruns. „Schließlich können wir ganz gezielt auf persönliche Bedürfnisse eingehen, auf-

Wie geht es bloß weiter? Die Frage stand Helga K. ständig vor Augen. Nach einem überwundenen Schlag-anfall sollte ihr Ehemann aus dem Krankenhaus entlassen werden – halbseitig gelähmt, mit starken Sprach-störungen, kurz: dauerhaft pflegebedürftig. Eine Aufgabe, der sich die 63-jährige nicht gewachsen fühlte.

ANLEITUNG AM KRANKENBETTVON NICOLA BRUNS

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kommende Fragen sofort beantworten und genau abgestimmt Tipps und Hilfestellungen geben.“

Dies geschieht nicht selten schon im Krankenhaus, um den Übergang aus der stationären Pflege in die eigenen vier Wände zu erleichtern und um eventu-ell vorhandene Ängste vor diesem Schritt abzubau-en. Die individuelle Pflegeschulung umfasst freilich nicht allein die Praxis. Während der jeweils bis zu zweistündigen Treffen wird Hintergrundwissen über die im Einzelfall vorliegende Krankheit vermittelt, gibt´s Hinweise auf zusätzliche Betreuungsangebote wie etwa Kurzzeit- oder Tagespflege sowie gute Rat-schläge hinsichtlich geeigneter Ernährung und opti-maler Hilfsmittel. Anregungen, die für die pflegen-den Angehörigen Gold wert sind, werden sie doch

oftmals über Nacht mit bisher ungekannten Anfor-derungen konfrontiert. „Einen Angehörigen zu pfle-gen und zu betreuen, ist anstrengend und belastend – sowohl körperlich als auch seelisch“, weiß Nicola Bruns. „Professionelle Unterstützung ist dabei un-erlässlich, denn wer weiß schon, was in der speziellen Situation richtig ist.“

Vor diesem Hintergrund hat Steffi’s Pflegeteam das beispielhafte Angebot „Pflegen üben zu Hause“ entwickelt, das Helga K. als „Geschenk des Himmels“ empfindet: „Bis zur Erkrankung meines Mannes wusste ich ja nichts über Kran-kenpflege. Doch dank der intensiven Anleitung gehe ich schon viel gelassener an die täglichen Aufgaben heran.“

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Page 6: STEFFI S PFLEGETEAM

UNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK

1. PFLEGEBERATUNG a) Leistungen der Pflegekasse, Pflegehilfs- mittel, Wohnraumanpassung, u.v.m

b) Pflegeeinsatz nach § 37.3 SGB XI im Auftrag der Pflegekassen

c) Individuelle Schulungen für pflegende Angehörige nach § 45 SGB XI

d) Pflegekurse für pflegende Angehörige nach § 45 SGB XI

2. KÖRPERBEZOGENE PFLEGE- MASSNAHMEN FÜR DEN BEREICH · Körperpflege z.B. Teil- oder Ganzkörper- wäsche, Hautpflege, Rasieren, usw.

· Mobilität z.B. Aufsuchen / Verlassen des Bettes, An- / Auskleiden, Hilfe bei der Darm- / Blasenentleerung, u.v.m.

· Ernährung z.B. Zubereiten von Mahlzeiten, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Verab- reichen von Sondennahrung, usw.

3. BEHANDLUNGSPFLEGE AUFGRUND MEDIZINISCHER VERORDNUNG z.B. Medikamentengabe, Verbandwechsel, Injektionen, Blutdruckmessen, Blutzucker- kontrolle, Kompressionsstrümpfe, usw.

4. PFLEGERISCHE BETREUUNGS- MASSNAHMEN · Betreuung bei eingeschränkter Alltags- kompetenz, z.B. bei Demenz, Parkinson · Zusätzliche Betreuungsleistungen zur Entlastung der Angehörigen (Beaufsichtigung, Beschäftigungstherapie, Spazierengehen, usw. durch speziell geschulte Betreuungsassistenten)

5. HILFE BEI DER HAUSHALTSFÜHRUNG z.B. hauswirtschaftliche Versorgung, Waschen der Wäsche, Einkaufen

6. ANFORDERUNG VON VERORDNUNGEN UND REZEPTEN

7. BESORGUNG VON MEDIKAMENTEN UND PFLEGEHILFSMITTELN

8. BETREUTES WOHNEN

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LEISTUNGEN DER PFLEGEKASSE IM ÜBERBLICK

Leistungen der Pflegekasse

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) / Monat 0,- € 689,- € 1.298,- € 1.612,- € 1.995,- €

Entlastungsbeitrag (§ 45 b SGB XI) / Monat 125,- € 125,- € 125,- € 125,- € 125,- €

Tages- und Nachtpflege (§ 41 SGB XI) / Monat 0,- € 689,- € 1.298,- € 1.612,- € 1.995,- €

Versorgung mit Pflegehilfsmitteln (§ 40 SGB XI) / Monat 40,- € 40,- € 40,- € 40,- € 40,- €

Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) / Jahr 1.612,- € 1.612,- € 1.612,- € 1.612,- €

inklusive 50 % aus dem Budget der Kurzzeitpflege 2.418,- € 2.418,- € 2.418,- € 2.418,- €

Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) / Jahrim Einzelfall i.R.d. Überleitungspflege nach einem KKH-Aufenthalt § 37 Abs. 1a SGB XI i.V.m. § 39c SGB V 1.612,- € 1.612,- € 1.612,- € 1.612,- €

inklusive 100 % aus dem Budget der Verhinderungspflege 3.224,- € 3.224,- € 3.224,- € 3.224,- €

Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds (§ 40 SGB XI) / je Maßnahme 4.000,00 € 4.000,00 € 4.000,00 € 4.000,00 € 4.000,00 €

Beratungseinsätze (§ 37.3 SGB XI) 1/2 jährlich 1/2 jährlich 1/2 jährlich 1/4 jährlich 1/4 jährlich

Pflegeberatung/Pflegekurse für pflegende Angehörige ja ja ja ja ja

Page 7: STEFFI S PFLEGETEAM

Jede Pflegesituation ist für die Familie eine große Herausforderung - jeden Tag. Wir wollen Sie darin unter-stützen, Ihre Pflegesituation bestmöglich zu meistern. Deshalb kommen wir zu Ihnen, um Sie zu entlasten.

PFLEGEBERATUNG VOR ORTWIR KOMMEN ZU IHNEN NACH HAUSE.

WIE FUNKTIONIERT DIE AUFSUCHENDE PFLEGEBERATUNG? Sie vereinbaren zunächst mit Ihrer Pflegeberate-rin Frau Nicola Bruns einen Termin für den Haus-besuch. In diesem Telefonat können Sie schon einmal kurz Ihre Fragen und Themen schildern. Dann kann sich Frau Bruns auf den gemeinsamen Termin mit Ihnen vorbereiten.

DAS ERLEDIGT IHRE PFLEGEBERATERIN VON STEFFI´S PFLEGETEAM FÜR SIE erstellt mit Ihnen einen individuellen Versorgungsplan, in dem der Hilfebedarf aufgeführt wird und die dafür notwendigen Hilfen festgelegt werden, organisiert auf Wunsch die erforderliche Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung durch Steffi´s Pflegeteam, unterstützt Sie bei der Antragstellung (z.B. bei Ihrer Pflegekasse oder dem Sozialamt),

bereitet Sie auf den Besuch des Gutachters des Medizinischen Dienstes der Kranken- kassen vor und ist bei der Begutachtung anwesend, hilft Ihnen bei Ablehnung eines Antrages, einen Widerspruch einzulegen, schlägt Ihnen konkrete Hilfen vor, wie z.B. Ihre Wohnung pflegegerecht eingerichtet werden kann, welche weiteren Hilfsmittel in Frage kommen und ob Sie Anspruch auf finanzielle Hilfen haben, prüft regelmäßig, ob sich Ihr Pflegebedarf erhöht oder vermindert hat und lässt bei Bedarf den Pflegegrad überprüfen, schult Ihre pflegenden Angehörigen und zeigt auf, welche Entlastungsmöglichkeiten diese in Anspruch nehmen können.

Diese Beratung ist eine Leistung Ihrer Pflegekasse und für Sie kostenlos!

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Ihre Pflegekasse zahlt zum Beispiel für den Einbau eines Treppenliftes oder den Umbau Ihres Badezimmers einen Zuschuss von bis zu 4.000,- €. Voraussetzung ist, dass dadurch die Pflege erst ermöglicht bzw. erheblich erleichtert wird. Den Zuschuss können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 erhalten.

ZUSCHUSSFÜR DEN UMBAU IHRER WOHNUNG

Der Zuschuss gilt pro Umbaumaßnahme. Wenn also die Pflegeversicherung eine bodenebene Dusche bezuschusst hat und später eine Rampe zur Wohnungstür gebaut werden soll, gilt dies - wenn die Pflegesituation unverändert geblieben ist - als eine Maßnahme.

Müssen Türen verbreitert und Schwellen entfernt werden, um die Wohnung rollstuhlgerecht um-zugestalten, ist nicht jede Türverbreiterung und

Schwellenentfernung je eine Maßnahme, sondern alle diese Veränderungen gelten als ein Projekt.

Der Gutachter des MDK muss bereits bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit Empfeh-lungen zu technischen Hilfsmitteln oder wohn-umfeldverbessernden Maßnahmen erfassen.

Gerne berate ich Sie zum Thema „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“.

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Page 8: STEFFI S PFLEGETEAM

„Der Wunsch nach neuen Wohnformen im Alter als Alternative zum Pflegeheim hat in den letzten Jahren ständig zugenommen“, so die Einschätzung der Wohnbereichsleitung im Betreuten Wohnen Amerang.

STEFFI’S PFLEGETEAMIM BETREUTEN WOHNEN AMERANG

„Viele ältere Menschen befürchten, dass sie ihre Eigenständigkeit verlieren, wenn sie in ein Al-ten- oder Pflegeheim gehen, andererseits wollen sie nicht auf die Sicherheit verzichten, die Ihnen ein Heim bietet. Ich denke, dass ich Ihnen ein in Bayern einzigartiges Haus zeigen kann, bei dem die Vorteile eines Betreuten Wohnens mit der Sicherheit eines Altenheimes ideal miteinander verknüpft werden. Im Gegensatz zum klassischen Betreuten Wohnen ist Steffi’s Pflegeteam di-rekt in unser Haus integriert, das heißt unsere Pflegekräfte sind an 365 Tagen rund um die Uhr

über die im Haus integrierte Notrufanlage im Pflegedienstbüro erreichbar. Unsere Hauswirt-schafterinnen kümmern sich auf Wunsch um die Wohnungsreinigung, den Einkauf, Arztfahrten, kleinere Besorgungen, aber auch um die psy-chosoziale Betreuung wie z.B. Spiele und Bastel-nachmittage.

Keine Angst vor Zuzahlungen. Kann das Entgelt für Miete und Serviceleistungen nicht aus eigener Tasche finanziert werden, besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Sozialhilfeträger

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einen „Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt“ zu stellen. Das Amt übernimmt dann die ungedeck-ten Kosten und es verbleibt in der Regel noch ein ausreichender Barbetrag als Taschengeld zur freien Verfügung. Bestätigt der Medizinische Dienst der Krankenkassen, dass Hilfe bei der Pflege erforder-lich ist, kann zudem ein „Antrag auf Hilfe zur Pflege“ gestellt werden, auch wenn es noch nicht für einen Pflegegrad ausreicht. Im Gegensatz zum Pflegeheim kommen Zuzahlungen durch Kinder von pflegebe-dürftigen Eltern beim „Betreuten Wohnen“ in der Praxis so gut wie nie vor.

Spricht Sie unser Angebot an? Haben Sie jetzt ganz viele Fragen?Dann lade ich Sie herzlich zu einem ersten Besuch nach Amerang ein, bei dem wir in aller Ruhe gemein-sam alle anfallenden Fragen ansprechen können. So erleben Sie die Atmosphäre unseres Hauses und ma-chen sich selbst ein Bild über die Möglichkeiten und Angebote. Gerne schicke ich Ihnen vorab unsere Hausbroschüre mit allen wichtigen Information und Preisen zu. Einen unverbindlichen Besichtigungster-min sowie eine individuelle und kostenlose Pflegebe-ratung vereinbaren Sie bitte unter 08031 / 231 4 231.

www.efa-automuseum.de

Anna Maria RußlerKrankenschwester,

Betreuung

Elfriede WölflmaierBetreuungsassistentin

Anette FrömelKrankenschwester, Leitung Betreuung

PSYCHOSOZIALE BETREUUNG

Page 9: STEFFI S PFLEGETEAM

ALTENHEIME EINMAL KRITISCH UNTER DIE LUPE GENOMMEN! Dank des medizinischen Fortschritts in den letzten Jahrzehnten haben heute Behinderte und alte Menschen die Chance, länger zu leben.

NICHT JEDES HAUS IST EIN ZUHAUSE!

In skandinavischen Ländern spricht man von ei-nem Geschenk für die Menschheit und einem Gewinn für die Gesellschaft. Hierzulande se-hen Politiker vor allem Probleme und finanzielle Lasten. Folglich sind ihre Ideen, wie alte und behin-derte Menschen am besten versorgt werden, von einem eisernen Willen zur Sparsamkeit geprägt.

Wie sehen nun die Konsequenzen dieser Politik aus? „Soviel ambulant wie möglich, soviel stationär wie nötig“, heißt die Devise und bedeutet kon-kret, dass die ambulanten Dienste Vorrang ha-ben. Erst wenn die Versorgung zu Hause nicht mehr zu verantworten ist, soll der alte Mensch in ein Pflegeheim kommen. Dann ist er allerdings häufig so Pflegebedürftig, dass er von den Vor-teilen eines Gemeinschaftslebens und einer um-fassenden, kompetenten Pflege vielleicht nicht mehr profitieren kann. Pflegeheime bekommen dann den Charakter von Verwahranstalten. Al-tenheimplätze – gedacht für die noch rüstigen Senioren – verschwinden oder werden in Pfle-geplätze umgewandelt. Schlechte Aussichten für diejenigen, die nicht von ihren Angehörigen, zu-meist von den Töchtern oder Schwiegertöchtern, betreut werden können.

Doch in Sachen Altenbetreuung gibt es kein Pa-tentrezept. Da wird beispielsweise das Altwerden im Schoße der Familie, bei Kindern und Enkeln, gepriesen. Doch diese Vorstellung vom genera-tionsübergreifenden, harmonischen Beisammen-

sein geistert vornehmlich in den Köpfen jener Familienpolitiker, die eine Frau zu Hause haben, die klaglos die sieche Schwiegermutter pflegt, nachdem sie gerade mal die Kinder „aus dem Gröbsten“ heraus hat. Zudem haben Umfragen ergeben, dass auch die Großeltern keinen Wert auf allzu große räumliche Nähe zu den Nach-kommen legen. Sie wollen verständlicherweise ihre Ruhe haben.

Fraglich ist auch, ob der Grundsatz „vom alten Baum, den man nicht verpflanzen soll“ immer richtig ist. Ein pflegebedürftiger Mensch, der dank ambulanter Altenpflege in seiner Wohnung bleibt, lebt meist einsam. Die Freunde sind oft schon tot, die Kinder wohnen in einer anderen Stadt. Wäre nicht da eine gut geführte Einrich-tung des Betreuten Wohnens die bessere Alter-native?

AktivitätenAuch ein gutes Unterhaltungsprogramm gehört zum intakten Heimleben. Deshalb akzeptieren wir auch nicht die Ausrede: „Die alten Leute wollen oder kön-nen nicht mehr“. Diese Argumentation wird häufig nur vorgeschoben, um ein fehlendes Freizeitpro-gramm zu rechtfertigen. Das ist in etwa der Hälfte der Häuser der Fall.

ZimmerausstattungMit der Devise „klein, aber mein“ wird sich man-cher alte Mensch über die Winzigkeit seines Zim-mers hinwegtrösten müssen: Durchschnittlich liegt die Zimmergröße bei 17 m² – 10 oder 11 m² kom-men aber ebenfalls vor. Wenn dann der Senior noch seine eigenen Möbel mitbringt, ist drangvolle Enge die Folge, da die mitgebrachten Möbel natürlich selten auf solche Mini-Zimmer zugeschnitten sind. Über zimmereigene Duschbäder und WC´s verfü-gen nur knapp die Hälfte aller Altenheime. Etagen-bäder mit Toiletten für je 6 – 10 Personen machen das Gros aus.

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VerpflegungDer Blick auf ausgehängte Essenspläne hinterlässt meist den Eindruck: gut und abwechselungsreich. Allerdings – Kantinenkenner erleben es am eigenen Gaumen – deklarieren Großküchen gern mal einen Restetopf als Feinschmeckerragout. Das Essen im Zimmer einnehmen zu können ist die Ausnahme – zumindest beim Mittagessen. Wie in frühen Kinder-tagen muss man im allgemeinen essen, „was auf den Tisch kommt“. Menüwahl und auch Teilverpflegung sind selten.

PflegefallWer ins Altersheim geht, sollte sich überlegen, ob er dort auch im Pflegefall versorgt wird. In manchen Altenheimen wird man nämlich nur bei einer leich-ten Krankheit noch gepflegt. Bei ständiger Pflege-bedürftigkeit kommt er nach Absprache mit dem Arzt dann schnell auf die Pflegestation oder muss in ein Pflegeheim verlegt werden.

HeimbeiratDieses Gremium besteht je nach Größe des Hau-ses aus drei bis neun Personen. Es soll bei vielen das Heimleben betreffenden Fragen mitwirken, zum Beispiel bei Freizeitveranstaltungen, beim Aufstel-len des Essenplans, bei Beschwerden. Die meisten Altenheime haben einen Heimbeirat, doch nicht im-mer nutzt er seine Mitwirkungsmöglichkeiten auch aktiv aus.

WIR SIND ANDERS.

Betreutes Wohnen im Altenheim Amerang bietet:· Wohnungen mit einer Größe von 26 m² bis 85 m², ausgestattet mit eigenen Bädern (Dusche und WC)· familiäre Atmosphäre· ein Tag und Nacht besetztes Pflegedienst- büro im Haus· „aktivierende Pflege” bis Pflegestufe 3 in den eigenen vier Wänden (keine Verlegung auf eine Pflegestation erforderlich)· ganzheitliche Betreuung entsprechend Ihren Fähigkeiten, Vorstellungen und Wünschen · gutes und abwechslungsreiches Essen (Menüwahl) und ein vielseitiges Freizeit- sowie Unterhaltungsprogramm

All das, was man sich nach einem arbeits-reichen Leben wünscht, aber in den meisten Heimen vergeblich sucht.

Page 10: STEFFI S PFLEGETEAM

Als Pflegender brauchen Sie auch einmal Urlaub. Oder Sie fallen beispielsweise durch eine Krankheit für einige Zeit aus. Für diese Situationen brauchen Sie eine Ersatzpflegekraft.

VERHINDERUNGSPFLEGENEHMEN SIE RUHIG MAL EINE AUSZEIT

Die Pflegeversicherung bezuschusst diese Er-satzpflege oder auch Verhinderungspflege und übernimmt die pflegebedingten Kosten für längstens sechs Wochen pro Kalenderjahr. Vor-aussetzung: Sie pflegen bereits seit mindestens sechs Monaten bei sich oder dem Pflegebedürf-tigen zu Hause.

Wie hoch der Zuschuss aus der Pflegeversiche-rung ist, hängt auch davon ab, wer die Ersatz-pflege leistet. Engagieren Sie beispielsweise

einen ambulanten Pflegedienst, erstattet die Pflegeversicherung bis zu 1.612 Euro pro Jahr. Wenn Sie den Betrag für die Kurzzeitpflege noch nicht ausgeschöpft haben, so können Sie bis zu 806,- € aus diesem Budget auf die Verhinde-rungspflege übertragen, sodass Sie im besten Fall 2.418,- € für die Verhinderungspflege zur Ver-fügung haben.

Gerne berate ich Sie, wie Sie das Budget für die Verhinderungspflege optimal einsetzen.

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Sie sind pflegebedürftig und Ihre Angehörigen oder andere Ihnen nahestehende Menschen versorgen Sie zu Hause?

DER ENTLASTUNGSBETRAGHILFE DIE IHNEN ZUSTEHT

In diesem Fall können Sie sogenannte „zusätz-liche Betreuungs- und Entlastungsleistungen“ nutzen. Diese Angebote können Sie im Alltag unterstützen und die Pflegenden bei der Betreu-ung und Versorgung entlasten. Ihnen stehen pro Monat 125 Euro zur Verfügung. Der Betrag ist keine pauschale Geldleistung. Viel-mehr ist er zweckgebunden. Sie können ihn bei-spielsweise zur Mitfinanzierung der Tages- oder Nachtpflege, der vorübergehenden Kurzzeitpfle-ge in einem Heim nutzen oder für Leistungen ei-nes ambulanten Pflegedienstes einsetzen.

Ihre Pflegeversicherung zahlt den Entlastungs-betrag zusätzlich zu den sonstigen Leistungen. Schöpfen Sie den Betrag einmal nicht oder nicht vollständig aus, können Sie den Betrag innerhalb des Kalenderjahres in die Folgemonate bzw. am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbrauchte Beträge in das darauffolgende Kalenderhalbjahr übertragen.

Gerne berate ich Sie, wie Sie den Entlastungs- beitrag optimal einsetzen.

Page 11: STEFFI S PFLEGETEAM

2020

Wenn Sie eine Auszeit von der Pflege und Betreuung Angehöriger nehmen möchten, ins Krankenhaus müssen oder aus einem anderen Grund die Pflege für kurze Zeit nicht selbst übernehmen können, stehen die Leistungen der Kurzzeitpflege zur Verfügung.

KURZZEITPFLEGEWENN SIE EINMAL NICHT DA SEIN KÖNNEN

Pro Kalenderjahr kann maximal 8 Wochen das Kurzzeitpflegeangebot genutzt werden, dies ist nur im Seniorenheim möglich. Ab 2017 gilt dies, dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff entspre-chend, ab Pflegegrad 2.

Die Pflegeversicherung übernimmt Kosten von maximal 1.612,- Euro pro Jahr. Diesen Betrag können Sie auf max. 3.224,- Euro aufstocken, wenn Sie den Betrag aus der Verhinderungspfle-ge nicht vollständig ausgeschöpft haben.

Das Pflegegeld zahlt die Pflegeversicherung für bis zu 8 Wochen zur Hälfte weiter. Für die Tage, an denen zur Kostenerstattung die Verhinde-rungspflege genutzt wird, erhalten Sie ebenfalls das Pflegegeld zur Hälfte.

Bei der Kombination der Leistungen ist Ihnen ger-ne unsere Pflegeberaterin Nicola Bruns behilflich. Gemeinsam finden wir eine passgenaue Lösung für Ihre Situation.

2121

Wenn Ihr Angehöriger tagsüber nicht mehr alleine in der Wohnung bleiben kann, Sie selbst aber berufstätig sind oder es Ihnen aus anderen Gründen nicht möglich ist, das pflegebedürftige Familienmitglied zuhause zu versorgen, können Sie Tagespflegeangebote nutzen.

TAGESPFLEGETAGSÜBER GUT BETREUT – NACHTS IN DER EIGENEN HÄUSLICHKEIT

Zu den Leistungen, die die Pflegeversicherung in der Tagespflege übernimmt, zählen:• pflegebedingte Aufwendungen,• Aufwendungen der sozialen Betreuung,• notwendige Leistungen der medizinischen Behandlungspflege,• die notwendige Beförderung des Pflege- bedürftigen von der Wohnung zur Tagespflege und zurück.

Seit Januar 2005 steht Ihnen die teilstationäre Pflege in voller Höhe neben der Pflegesachleistung, dem Pflegegeld oder einer Kombination aus diesen beiden zur Verfügung. Dies ist nur in einer entspre-chenden Tagespflegeeinrichtung möglich.

Wenn das eine Option für Sie ist, stellt Frau Bruns gerne den Kontakt zu der nächstgelegenen Tages-pflegeeinrichtung her.

Page 12: STEFFI S PFLEGETEAM

Gemäß § 40 SGB XI stellen die Pflegekassen zur Erleichterung der Pflege und zur Linderung der Beschwer-den der Pflegebedürftigen oder zur Ermöglichung einer selbständigen Lebensführung den Pflegebedürftigen Pflegehilfsmittel zur Verfügung.

PFLEGEHILFSMITTEL

Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel und techni-sche Pflegehilfsmittel besteht unabhängig vom Pflegegrad. Für die Bereitstellung von Pflege-hilfsmitteln ist keine ärztliche Bescheinigung (Rezept) notwendig. Es genügt eine Mitteilung des Pflegebedürftigen (oder seiner Angehörigen) über den Bedarf an die Pflegekasse. Im Rahmen der häuslichen Pflege haben Pflegebedürftige also einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Diese sol-len vorrangig pflegerische Tätigkeiten erleichtern, Beschwerden lindern oder die eigenständige Le-bensführung der Pflegebedürftigen unterstützen.

Pflegehilfsmittel können zum Verbrauch be-stimmte Mittel oder technische Produkte sein, die den Pflegebedürftigen unter bestimmten Vo-raussetzungen zustehen. Im sogenannten Hilfs-mittelverzeichnis der Kranken- und Pflegekassen wird nach Produktgruppen unterschieden, d.h. es gibt Pflegehilfsmittel:• zur Erleichterung der Pflege• zur Körperpflege/Hygiene• zur selbständigen Lebensführung/Mobilität• zur Linderung von Beschwerden und• zum Verbrauch bestimmte und sonstige.

2222

BEANTRAGUNG VON PFLEGEHILFS-MITTELNDer Antrag wird bei der zuständigen Pflegekas-se gestellt. Entsprechende Empfehlungen des Medizinischen Dienstes im Gutachten über die Pflegebedürftigkeit werden als Antrag gewertet.Die Kosten für Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen. Der Versicherte leis-tet eine Zuzahlung von 10%, höchstens jedoch 30,00 Euro pro Quartal (entfällt, wenn das Hilfsmittel leihweise überlassen wird).

TIPP: Ab 01. Januar 2017 gilt: wenn der Gutachter bei der Begutachtung des Pflegegrades ein Hilfsmit-tel (SGB V) oder Pflegehilfsmittel (SGB XI) im

Gutachten empfiehlt, gilt dieses als erforderlich und die Kasse muss dieses Hilfsmittel zur Verfü-gung stellen.

WELCHE PFLEGEHILFSMITTEL GIBT ES?Technische Pflegehilfsmittel sind z.B. Pflege-betten, Gehwagen, Rollstuhl, Toilettenstuhl, or-thopädische Hilfsmittel wie Prothesen und vieles andere.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch für den persön-lichen Bedarf sind vor allem Hygieneartikel, z.B. Inkontinenzeinlagen, Betteinlagen, spezielle Sei-fen, Cremes usw.

2323

Page 13: STEFFI S PFLEGETEAM

0174 / 302 06 24 83123 Amerang · Bahnhofstraße 26

[email protected]

Dem Leben nicht nur Jahre, sondern

den Jahren Leben schenken

WIR SUCHEN DICH

STEFFI,S PFLEGETEAM

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Wir unterstützen Dich dabei dass zu tun was Du am besten kannst - Menschen helfen .

WIR SUCHEN ZUR UNTERSTÜTZUNG UNSERES PFLEGETEAMS

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Wir freuen uns auf Deine Bewerbung!BEWERBUNG SCHRIFTLICH AN: Steffi´s Pflegeteam GmbHSpinnereiinsel 1 · 83059 Kolbermoor oder per E-Mail an [email protected]

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· eigene Wohnung (ca. 40m²)· familiäre Atmosphäre

· umfassende Serviceleistungen

· einem Tag und Nacht besetzten Pflegedienstbüro im Haus

· Betreuung bis Pflegegrad 5 in den eigenen 4 Wänden durch einen TÜV-zertifizierten Pflegedienst

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Wenn der MDK den Pflegegrad feststellt, ist die betreffende Person in ihrer Selbstständigkeit und ihren Fähigkeiten erheblich beeinträchtigt. Sie ist daher bei der Pflege und Versorgung auf Hilfe durch Ange-hörige und/oder einen Pflegedienst angewiesen.

PFLEGEGRADE

Mit der Einstufung in einen Pflegegrad stehen Ihnen dann unterschiedliche Leistungen der Pflegekasse zu, die Ihnen helfen, die Pflegesitu-ation zu bewältigen.

Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen diese Leistungen näher erläutern und Ihnen auf-

zeigen, an welcher Stelle wir Sie unterstützen können. Grundsätzlich werden alle unsere Leis-tungen dabei Ihren ganz individuellen und aktu-ellen Bedürfnissen angepasst.

Bei Fragen kommen Sie gerne auf uns zu, wir stehen Ihnen jederzeit zur Seite.

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125 € monatlich für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Der Betrag dient der Finanzierung von:

1. Leistungen eines Pflegedienstes · körpernahe Pflegemaßnahmen · Hilfe bei der Haushaltsführung · pflegerische Betreuungsmaßnahmen

Sie können diesen Betrag für das gesamte Leistungsspektrum unseres Pflegedienstes aufwenden.

2. Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag · z.B. ehrenamtliche Helfer

3. Tages- und Nachtpflege · Entlastung von der Pflege tagsüber oder nachts

· professionelle Betreuung und Beschäftigung zu gewünschten Zeiten · zeitweise Versorgung in einer Einrichtung und Vermeidung eines Umzugs in ein Heim

4. Kurzzeitpflege Die 125 € könnten für Kurzzeitpflege genutzt werden, jedoch kostet ein durchschnittlicher Kurzzeitpflegetag zwischen 80 bis 120 €. Demnach wäre das Budget an einem Tag aufgebraucht.

Allerdings besteht bei Pflegegrad 1 die Mög-lichkeit, eine Kurzzeitpflege von den Kranken-kassen im Rahmen der Überleitungspflege nach § 37 Abs. 1a SGB XI und nach § 39c SGB V finanzieren zu lassen, wenn nach einem Kran-kenhausaufenthalt noch vorübergehend Bedarf an professioneller Pflege besteht.

LEISTUNGEN FÜR DIE PFLEGE & BETREUUNG

ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN

40 € für Pflegehilfsmittel· für Pflegeverbrauchsmittel (z.B. Handschuhe, Desinfektionsmittel, Saugschutzunterlagen)· nur Erstattung der entstandenen Kosten

120 € monatlich Wohngruppenzuschlag· für jeden anspruchsberechtigten Bewohner einer Wohngruppe· zur Finanzierung einer Präsenzkraft

Voraussetzung: Die Wohngruppe muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen (Abgrenzung zu vollstationärer Pflege)

4000 € für Wohnumfeldverbesserung· Zuschuss für Maßnahme zur Wohnumfeld- verbesserung (z.B. Treppenlift, Türverbreite- rung, Haltegriffe, Toilettensitzerhöhung)· 4000 € pro Maßnahme· Die Kostenerstattung muss bei der Pflege- versicherung beantragt werden.· Leben mehrere Anspruchsberechtigte (Ehe- partner, WG-Bewohner) zusammen, können ihre Ansprüche bis zu einer Summe von maxi- mal 16.000 € (bei 4 Bewohnern) zusammen- gefasst werden.

BERATUNG

Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI· halbjährlich Anspruch· zur Sicherung und Verbesserung der Versor- gung Pflegebedürftiger

Wir führen diese Beratungseinsätze kostenfrei für Sie gerne bei Ihnen durch. Die Einsätze werden direkt mit Ihrer Kasse abgerechnet.

Für Sie kostenfreie Pflegekurse nach § 45 SGB XI· für Angehörige und ehrenamtliche Pflegende· bei Ihnen zu Hause durchführbar

Wir bieten Ihnen gerne diese Pflegekurse an, in denen wir Ihnen hilfreiche Handgriffe und Tipps für die Pflege Ihres Angehörigen vermitteln.

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1PFLE

GEG

RA

D

Leistungen für Pflege & Betreuung Zusätzliche Leistungen Beratungsleistungen

1. Leistungen für häusliche Pflege & Betreuung

125 €

0 €125 €*

Entlastungs- betrag nach § 45 b SGB XI

Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI

0 €125 €*

0 €125 €*

Kurzzeitpflegenach § 42 SGB XI

Tages- & Nachtpflege nach § 41 SGB XI

2. Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige

40 €

4000 €je Maßnahme

Versorgung mit Pflegehilfsmitteln nach § 40 SGB XI

Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohn-umfelds nach § 40 SGB XI

3. Zusätzliche Leistungen

* Es besteht kein Anspruch auf diese Leistung, jedoch ist der Einsatz des Entlastungsbetrags von 125 Euro möglich.

insgesamt 125 € monatlich

insgesamt 4.040 €

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316 € monatlich für selbst beschaffte Pflegehilfen · Der Betrag wird ausgezahlt. · Die Sicherstellung der Pflege wird selbst organisiert, z.B. durch Angehörige.

Wir besuchen Sie in diesem Fall halbjährlich im Rahmen des Beratungsbesuchs nach § 37 SGB XI und beantworten offene Fragen oder geben Tipps, damit die Pflege adäquat sichergestellt ist.

689 € monatlich für Pflegesachleistungen · zur Finanzierung der Leistungen eines Pflegedienstes · keine Auszahlung (Abrechnung durch den Pflegedienst direkt mit der Kasse)

Beim Bezug von Sachleistungen können wir Ihnen unser gesamtes Leistungsspektrum an-bieten, z.B. körpernahe Pflegemaßnahmen, Hilfe bei der Haushaltsführung oder pflegeri-sche Betreuungsmaßnahmen.

Kombinationsleistungen (Mischform) · Voraussetzung: keine Ausschöpfung des Höchstbetrags der Pflegesachleistungen · Auszahlung des anteiligen Pflegegeldes

LEISTUNGEN FÜR DIE PFLEGE & BETREUUNG

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2PFLEGEGRAD

Leistungen für häusliche Pflege & Betreuung Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige Zusätzliche Leistungen Beratungsleistungen

1.612 € jährlich für Verhinderungspflege · zur Finanzierung Ihrer Vertretung, wenn Sie verhindert sind (z.B. Krankheit, Urlaub, Friseurtermin, Theaterbesuch) · stunden- oder tageweise bis zu maximal 6 Wochen abrufbar · Erhöhung des Betrages bis auf 2.418 € möglich, wenn der Betrag für die Kurzzeit- pflege nicht ausgeschöpft wird · nur Erstattung der entstandenen Kosten

Wir übernehmen die komplette Pflege Ihres An-gehörigen, wenn Sie verhindert sind. Die Leis-tungen rechnen wir direkt mit der Kasse ab.

1.612 € jährlich für Kurzzeitpflege · zur Finanzierung Ihrer Vertretung, wenn Sie verhindert sind (z.B. Krankheit, Urlaub)

ENTLASTUNGSANGEBOTE FÜR PFLEGENDE ANGEHÖRIGE

Gerne erstellen wir Ihnen einen Kostenvoran-schlag für den optimalen Mix aus Angehöri-genpflege und unserer professionellen Unter-stützung.

125 € monatlich für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Der Betrag dient der Finanzierung von · Leistungen eines Pflegedienstes, · Tages- und Nachtpflege oder Kurzzeitpflege, · anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag

Hinweis: · nur Erstattung der entstandenen Kosten · keine Erstattung von Kosten für die Hilfe durch Angehörige

Die körpernahen Pflegemaßnahmen ausge-nommen können Sie diesen Betrag für un-terschiedlichste Leistungen unseres Pfle-gedienstes aufwenden, z.B. Begleitung zu Arztbesuchen oder Behördengängen, Hilfe im Haushalt, Unterhaltung oder Beschäftigung.

Unterschied zur Verhinderungspflege: · Versorgung in einer Einrichtung statt zu Hause · Verdoppelung bis auf 3.224 € möglich, wenn auf Leistungen der Verhinderungs- pflege verzichtet wird · Auszahlung nicht möglich

689 € monatlich für Tages- und Nachtpflege · Entlastung von der Pflege tagsüber oder nachts · professionelle Betreuung und Beschäftigung zu gewünschten Zeiten · zeitweise Versorgung in einer Einrichtung und Vermeidung eines Umzugs in ein Heim · Gewährung der Leistung zusätzlich zu Pflege- geld oder Sachleistungen · Auszahlung nicht möglich

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BERATUNG

Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI· Verpflichtung zur halbjährlichen Durchfüh- rung bei Bezug von Pflegegeld· zur Sicherung und Verbesserung der Versor- gung Pflegebedürftiger, die keine professio- nelle Pflege in Anspruch nehmen

Wir führen diese Beratungseinsätze kostenfrei für Sie gerne bei Ihnen durch. Die Einsätze werden direkt mit Ihrer Kasse abgerechnet.

1. Leistungen für häusliche Pflege & Betreuung

125 €

689 € Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI

Ø 202 €

689 €

Kurzzeitpflegenach § 42 SGB XI

Tages- & Nachtpflege nach § 41 SGB XI

2. Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige

40 €

4000 €je Maßnahme

Versorgung mit Pflegehilfsmitteln nach §40 SGB XI

Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohn-umfelds nach § 40 SGB XI

3. Zusätzliche Leistungen

insgesamt 814 € monatlich

insgesamt 891 € monatlich

Entlastungs- betrag nach §45 b SGB XI

insgesamt 4.040 €

40 € für Pflegehilfsmittel · für Pflegeverbrauchsmittel (z.B. Handschuhe, Desinfektionsmittel, Saugschutzunterlagen) · nur Erstattung der entstandenen Kosten

4000 € für Wohnumfeldverbesserung· Zuschuss für Maßnahme zur Wohnumfeld- verbesserung (z.B. Treppenlift, Türverbrei- terung, Haltegriffe, Toilettensitzerhöhung)· 4000 € pro Maßnahme· Die Kostenerstattung muss bei der Pflege- versicherung beantragt werden.· Leben mehrere Anspruchsberechtigte (Ehe- partner, WG-Bewohner) zusammen,

ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN können ihre Ansprüche bis zu einer Summe von maximal 16.000 € (bei 4 Bewohnern) zusammengefasst werden.

214 € monatlich Wohngruppenzuschlag · für jeden anspruchsberechtigten Bewohner einer Wohngruppe · zur Finanzierung einer Präsenzkraft

Voraussetzung: Die Wohngruppe muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen (Abgrenzung zu vollstationärer Pflege).

Herr M. ist in Pflegegrad 2 eingestuft und wird von seiner Frau zu Hause betreut.

Für 814 € lässt sich Frau M. von einem Pflege-dienst bei der Pflege, Betreuung und Haushalts-führung unterstützen.

Für 689 € besucht Herr M. 3 Tage in der Woche eine Tagespflegeeinrichtung.

Für 202 € vertritt der Pflegedienst Frau M. jeden zweiten Samstag im Rahmen der Verhin-derungspflege, wenn sie zwei Stunden zum Wo-chenmarkt geht. + 1.612 € Verhinderungspflege+ 806 € Umwidmung aus Leistungen der Kurzzeitpflege = 2.418 € : 12 Monate = 202 € pro Monat

Für 40 € bezieht Herr M. monatlich Pflege-verbrauchsmittel (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel). Mithilfe des Zuschusses für Wohnraumanpassungen konnte ein zweiter Handlauf an der Treppe im Haus der M´s finan-ziert werden.

FALLBEISPIEL

Für Sie kostenfreie Pflegekurse nach § 45 SGB XI· für Angehörige und ehrenamtlich Pflegende· bei Ihnen zu Hause durchführbar

Wir bieten Ihnen gerne diese Pflegekurse an, in denen wir Ihnen hilfreiche Handgriffe und Tipps für die Pflege Ihres Angehörigen vermitteln.

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PFLEGEGRAD

2

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3PFLEGEGRAD

Leistungen für häusliche Pflege & Betreuung Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige Zusätzliche Leistungen Beratungsleistungen

545 € Pflegegeld monatlich für selbst beschaffte Pflegehilfen · Der Betrag wird ausgezahlt. · Die Sicherstellung der Pflege wird selbst organisiert, z.B. durch Angehörige.

Wir besuchen Sie in diesem Fall halbjährlich im Rahmen des Beratungsbesuchs nach § 37 SGB XI und beantworten offene Fragen oder geben Tipps, damit die Pflege adäquat sichergestellt ist.

1.298 € monatlich für Pflegesachleistungen · zur Finanzierung der Leistungen eines Pflege- dienstes · keine Auszahlung (Abrechnung durch den Pflegedienst direkt mit der Kasse)

Beim Bezug von Sachleistungen können wir Ihnen unser gesamtes Leistungsspektrum an-bieten, z.B. körpernahe Pflegemaßnahmen, Hilfe bei der Haushaltsführung oder pflegeri-sche Betreuungsmaßnahmen.

Kombinationsleistungen (Mischform) · Voraussetzung: keine Ausschöpfung des Höchstbetrags der Pflegesachleistungen · Auszahlung des anteiligen Pflegegeldes

LEISTUNGEN FÜR DIE PFLEGE & BETREUUNG

Gerne erstellen wir Ihnen einen Kostenvoran-schlag für den optimalen Mix aus Angehöri-genpflege und unserer professionellen Unter-stützung.

125 € monatlich für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Der Betrag dient der Finanzierung von · Leistungen eines Pflegedienstes, · Tages- und Nachtpflege oder Kurzzeitpflege, · anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag

Hinweis: · nur Erstattung der entstandenen Kosten · keine Erstattung von Kosten für die Hilfe durch Angehörige

Die körpernahen Pflegemaßnahmen ausge-nommen können Sie diesen Betrag für un-terschiedlichste Leistungen unseres Pfle-gedienstes aufwenden, z.B. Begleitung zu Arztbesuchen oder Behördengängen, Hilfe im Haushalt, Unterhaltung oder Beschäftigung.

1.612 € jährlich für Verhinderungspflege · zur Finanzierung Ihrer Vertretung, wenn Sie verhindert sind (z.B. Krankheit, Urlaub, Friseurtermin, Theaterbesuch) · stunden- oder tageweise bis zu maximal 6 Wochen abrufbar · Erhöhung des Betrages bis auf 2.418 € möglich, wenn der Betrag für die Kurzzeit- pflege nicht ausgeschöpft wird · nur Erstattung der entstandenen Kosten

Wir übernehmen die komplette Pflege Ihres An-gehörigen, wenn Sie verhindert sind. Die Leis-tungen rechnen wir direkt mit der Kasse ab.

1.612 € jährlich für Kurzzeitpflege · zur Finanzierung Ihrer Vertretung, wenn Sie verhindert sind (z.B. Krankheit, Urlaub)

ENTLASTUNGSANGEBOTE FÜR PFLEGENDE ANGEHÖRIGE

Unterschied zur Verhinderungspflege: · Versorgung in einer Einrichtung statt zu Hause · Verdoppelung bis auf 3.224 € möglich, wenn auf Leistungen der Verhinderungs- pflege verzichtet wird · Auszahlung nicht möglich

1.298 € monatlich für Tages- und Nachtpflege · Entlastung von der Pflege tagsüber oder nachts · professionelle Betreuung und Beschäftigung zu gewünschten Zeiten · zeitweise Versorgung in einer Einrichtung und Vermeidung eines Umzugs in ein Heim · Gewährung der Leistung zusätzlich zu Pflege- geld oder Sachleistungen · Auszahlung nicht möglich

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Page 19: STEFFI S PFLEGETEAM

BERATUNG

Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI· Verpflichtung zur halbjährlichen Durchführung bei Bezug von Pflegegeld· zur Sicherung und Verbesserung der Versor- gung Pflegebedürftiger, die keine professio- nelle Pflege in Anspruch nehmen

Wir führen diese Beratungseinsätze kostenfrei für Sie gerne bei Ihnen durch. Die Einsätze werden direkt mit Ihrer Kasse abgerechnet.

1. Leistungen für häusliche Pflege & Betreuung

125 €

1.298 € Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI

Ø 202 €

1.298 €

Verhinderungs- pflege nach § 39 SGB XI

Tages- & Nachtpflege nach § 41 SGB XI

2. Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige

40 €

4000 €je Maßnahme

Versorgung mit Pflegehilfsmitteln nach § 40 SGB XI

Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohn-umfelds nach § 40 SGB XI

3. Zusätzliche Leistungen

insgesamt 1.423 € monatlich

insgesamt 1.500 € monatlich

Entlastungs- betrag nach § 45 b SGB XI

insgesamt 4.040 €

40 € für Pflegehilfsmittel · für Pflegeverbrauchsmittel (z.B. Handschuhe, Desinfektionsmittel, Saugschutzunterlagen) · nur Erstattung der entstandenen Kosten

4000 € für Wohnumfeldverbesserung· Zuschuss für Maßnahme zur Wohnumfeld- verbesserung (z.B. Treppenlift, Türverbreite- rung, Haltegriffe, Toilettensitzerhöhung)· 4000 € pro Maßnahme· Die Kostenerstattung muss bei der Pflegever- sicherung beantragt werden.· Leben mehrere Anspruchsberechtigte (Ehe- partner, WG-Bewohner) zusammen,

ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN können ihre Ansprüche bis zu einer Summe von maximal 16.000 € (bei 4 Bewohnern) zusammengefasst werden.

214 € monatlich Wohngruppenzuschlag · für jeden anspruchsberechtigten Bewohner einer Wohngruppe · zur Finanzierung einer Präsenzkraft

Voraussetzung: Die Wohngruppe muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen (Abgrenzung zu vollstationärer Pflege).

Herr M. ist in Pflegegrad 3 eingestuft und wird von seiner Frau zu Hause betreut.

Für 1.423 € lässt sich Frau M. von einem Pflege-dienst bei der Pflege, Betreuung und Haushalts-führung unterstützen.

Für 1.298 € besucht Herr M. 5 Tage in der Wo-che eine Tagespflegeeinrichtung.

Für 202 € vertritt der Pflegedienst Frau M. jeden zweiten Samstag im Rahmen der Verhin-derungspflege, wenn sie zwei Stunden zum Wo-chenmarkt geht. + 1.612 € Verhinderungspflege+ 806 € Umwidmung aus Leistungen der Kurzzeitpflege = 2.418 € : 12 Monate = 202 € pro Monat

Für 40 € bezieht Herr M. monatlich Pflege-verbrauchsmittel (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel). Mithilfe des Zuschusses für Wohnraumanpassungen konnte ein zweiter Handlauf an der Treppe im Haus der M´s finan-ziert werden.

FALLBEISPIEL

Für Sie kostenfreie Pflegekurse nach § 45 SGB XI· für Angehörige und ehrenamtlich Pflegende· bei Ihnen zu Hause durchführbar

Wir bieten Ihnen gerne diese Pflegekurse an, in denen wir Ihnen hilfreiche Handgriffe und Tipps für die Pflege Ihres Angehörigen vermitteln.

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PFLEGEGRAD

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Page 20: STEFFI S PFLEGETEAM

4PFLEGEGRAD

728 € Pflegegeld monatlich für selbst beschaffte Pflegehilfen · Der Betrag wird ausgezahlt. · Die Sicherstellung der Pflege wird selbst organisiert, z.B. durch Angehörige.

Wir besuchen Sie in diesem Fall vierteljährlich im Rahmen des Beratungsbesuchs nach § 37 SGB XI und beantworten offene Fragen oder geben Tipps, damit die Pflege adäquat sichergestellt ist.

1.612 € monatlich für Pflegesachleistungen · zur Finanzierung der Leistungen eines Pflegedienstes · keine Auszahlung (Abrechnung durch den Pflegedienst direkt mit der Kasse)

Beim Bezug von Sachleistungen können wir Ihnen unser gesamtes Leistungsspektrum an-bieten, z.B. körpernahe Pflegemaßnahmen, Hilfe bei der Haushaltsführung oder pflegeri-sche Betreuungsmaßnahmen.

Kombinationsleistungen (Mischform) · Voraussetzung: keine Ausschöpfung des Höchstbetrags der Pflegesachleistungen · Auszahlung des anteiligen Pflegegeldes

LEISTUNGEN FÜR DIE PFLEGE & BETREUUNG

Gerne erstellen wir Ihnen einen Kostenvoran-schlag für den optimalen Mix aus Angehöri-genpflege und unserer professionellen Unter-stützung.

125 € monatlich für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Der Betrag dient der Finanzierung von · Leistungen eines Pflegedienstes, · Tages- und Nachtpflege oder Kurzzeitpflege, · anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag

Hinweis: · nur Erstattung der entstandenen Kosten · keine Erstattung von Kosten für die Hilfe durch Angehörige

Die körpernahen Pflegemaßnahmen ausge-nommen können Sie diesen Betrag für un-terschiedlichste Leistungen unseres Pfle-gedienstes aufwenden, z.B. Begleitung zu Arztbesuchen oder Behördengängen, Hilfe im Haushalt, Unterhaltung oder Beschäftigung.

1.612 € jährlich für Verhinderungspflege · zur Finanzierung Ihrer Vertretung, wenn Sie verhindert sind (z.B. Krankheit, Urlaub, Friseurtermin, Theaterbesuch) · stunden- oder tageweise bis zu maximal 6 Wochen abrufbar · Erhöhung des Betrages bis auf 2.418 € möglich, wenn der Betrag für die Kurzzeit- pflege nicht ausgeschöpft wird · nur Erstattung der entstandenen Kosten

Wir übernehmen die komplette Pflege Ihres An-gehörigen, wenn Sie verhindert sind. Die Leis-tungen rechnen wir direkt mit der Kasse ab.

1.612 € jährlich für Kurzzeitpflege · zur Finanzierung Ihrer Vertretung, wenn Sie verhindert sind (z.B. Krankheit, Urlaub)

ENTLASTUNGSANGEBOTE FÜR PFLEGENDE ANGEHÖRIGE

Unterschied zur Verhinderungspflege: · Versorgung in einer Einrichtung statt zu Hause · Verdoppelung bis auf 3.224 € möglich, wenn auf Leistungen der Verhinderungspflege verzichtet wird · Auszahlung nicht möglich

1.612 € monatlich für Tages- und Nachtpflege · Entlastung von der Pflege tagsüber oder nachts · professionelle Betreuung und Beschäftigung zu gewünschten Zeiten · zeitweise Versorgung in einer Einrichtung und Vermeidung eines Umzugs in ein Heim · Gewährung der Leistung zusätzlich zu Pflege- geld oder Sachleistungen · Auszahlung nicht möglich

Leistungen für häusliche Pflege & Betreuung Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige Zusätzliche Leistungen Beratungsleistungen

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Page 21: STEFFI S PFLEGETEAM

BERATUNG

Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI· Verpflichtung zur vierteljährlichen Durchfüh- rung bei Bezug von Pflegegeld· zur Sicherung und Verbesserung der Versor- gung Pflegebedürftiger, die keine professio- nelle Pflege in Anspruch nehmen

Wir führen diese Beratungseinsätze kostenfrei für Sie gerne bei Ihnen durch. Die Einsätze werden direkt mit Ihrer Kasse abgerechnet.

1. Leistungen für häusliche Pflege & Betreuung

125 €

1.612 € Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI

Ø 202 €

1.612 €

Verhinderungs- pflege nach §39 SGB XI

Tages- & Nachtpflege nach § 41 SGB XI

2. Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige

40 €

4000 €je Maßnahme

Versorgung mit Pflegehilfsmitteln nach §40 SGB XI

Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohn-umfelds nach § 40 SGB XI

3. Zusätzliche Leistungen

insgesamt 1.737 € monatlich

insgesamt 1.814 € monatlich

Entlastungs- betrag nach § 45 b SGB XI

insgesamt 4.040 €

40 € für Pflegehilfsmittel · für Pflegeverbrauchsmittel (z.B. Handschuhe, Desinfektionsmittel, Saugschutzunterlagen) · nur Erstattung der entstandenen Kosten

4000 € für Wohnumfeldverbesserung· Zuschuss für Maßnahme zur Wohnumfeld- verbesserung (z.B. Treppenlift, Türverbreite- rung, Haltegriffe, Toilettensitzerhöhung)· 4000 € pro Maßnahme· Die Kostenerstattung muss bei der Pflegever- sicherung beantragt werden.· Leben mehrere Anspruchsberechtigte (Ehe- partner, WG-Bewohner) zusammen,

ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN können ihre Ansprüche bis zu einer Summe von maximal 16.000 € (bei 4 Bewohnern) zusammengefasst werden.

214 € monatlich Wohngruppenzuschlag · für jeden anspruchsberechtigten Bewohner einer Wohngruppe · zur Finanzierung einer Präsenzkraft

Voraussetzung: Die Wohngruppe muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen (Abgrenzung zu vollstationärer Pflege).

Herr M. ist in Pflegegrad 4 eingestuft und wird von seiner Frau zu Hause betreut.

Für 1.737 € lässt sich Frau M. von einem Pflege-dienst bei der Pflege, Betreuung und Haushalts-führung unterstützen.

Für 1.612 € besucht Herr M. 3 Tage in der Wo-che eine Tagespflegeeinrichtung.

Für 202 € vertritt der Pflegedienst Frau M. jeden zweiten Samstag im Rahmen der Verhin-derungspflege, wenn sie zwei Stunden zum Wo-chenmarkt geht. + 1.612 € Verhinderungspflege+ 806 € Umwidmung aus Leistungen der Kurzzeitpflege = 2.418 € : 12 Monate = 202 € pro Monat

Für 40 € bezieht Herr M. monatlich Pflege-verbrauchsmittel (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel). Mithilfe des Zuschusses für Wohnraumanpassungen konnte ein zweiter Handlauf an der Treppe im Haus der M´s finan-ziert werden.

FALLBEISPIEL

Für Sie kostenfreie Pflegekurse nach § 45 SGB XI· für Angehörige und ehrenamtlich Pflegende· bei Ihnen zu Hause durchführbar

Wir bieten Ihnen gerne diese Pflegekurse an, in denen wir Ihnen hilfreiche Handgriffe und Tipps für die Pflege Ihres Angehörigen vermitteln.

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PFLEGEGRAD

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Page 22: STEFFI S PFLEGETEAM

5PFLEGEGRAD

901 € Pflegegeld monatlich für selbst beschaffte Pflegehilfen · Der Betrag wird ausgezahlt. · Die Sicherstellung der Pflege wird selbst organisiert, z.B. durch Angehörige.

Wir besuchen Sie in diesem Fall vierteljährlich im Rahmen des Beratungsbesuchs nach § 37 SGB XI und beantworten offene Fragen oder geben Tipps, damit die Pflege adäquat sichergestellt ist.

1.995 € monatlich für Pflegesachleistungen · zur Finanzierung der Leistungen eines Pflege- dienstes · keine Auszahlung (Abrechnung durch den Pflegedienst direkt mit der Kasse)

Beim Bezug von Sachleistungen können wir Ihnen unser gesamtes Leistungsspektrum an-bieten, z.B. körpernahe Pflegemaßnahmen, Hilfe bei der Haushaltsführung oder pflegeri-sche Betreuungsmaßnahmen.

Kombinationsleistungen (Mischform) · Voraussetzung: keine Ausschöpfung des Höchstbetrags der Pflegesachleistungen · Auszahlung des anteiligen Pflegegeldes

LEISTUNGEN FÜR DIE PFLEGE & BETREUUNG

Gerne erstellen wir Ihnen einen Kostenvoran-schlag für den optimalen Mix aus Angehöri-genpflege und unserer professionellen Unter-stützung.

125 € monatlich für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Der Betrag dient der Fi-nanzierung von · Leistungen eines Pflegedienstes, · Tages- und Nachtpflege oder Kurzzeitpflege, · anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag

Hinweis: · nur Erstattung der entstandenen Kosten · keine Erstattung von Kosten für die Hilfe durch Angehörige

Die körpernahen Pflegemaßnahmen ausge-nommen können Sie diesen Betrag für un-terschiedlichste Leistungen unseres Pfle-gedienstes aufwenden, z.B. Begleitung zu Arztbesuchen oder Behördengängen, Hilfe im Haushalt, Unterhaltung oder Beschäftigung.

1.612 € jährlich für Verhinderungspflege · zur Finanzierung Ihrer Vertretung, wenn Sie verhindert sind (z.B. Krankheit, Urlaub, Friseurtermin, Theaterbesuch) · stunden- oder tageweise bis zu maximal 6 Wochen abrufbar · Erhöhung des Betrages bis auf 2.418 € möglich, wenn der Betrag für die Kurzzeit- pflege nicht ausgeschöpft wird · nur Erstattung der entstandenen Kosten

Wir übernehmen die komplette Pflege Ihres An-gehörigen, wenn Sie verhindert sind. Die Leis-tungen rechnen wir direkt mit der Kasse ab.

1.612 € jährlich für Kurzzeitpflege · zur Finanzierung Ihrer Vertretung, wenn Sie verhindert sind (z.B. Krankheit, Urlaub)

ENTLASTUNGSANGEBOTE FÜR PFLEGENDE ANGEHÖRIGE

Unterschied zur Verhinderungspflege: · Versorgung in einer Einrichtung statt zu Hause · Verdoppelung bis auf 3.224 € möglich, wenn auf Leistungen der Verhinderungspflege verzichtet wird · Auszahlung nicht möglich

1.995 € monatlich für Tages- und Nachtpflege · Entlastung von der Pflege tagsüber oder nachts · professionelle Betreuung und Beschäftigung zu gewünschten Zeiten · zeitweise Versorgung in einer Einrichtung und Vermeidung eines Umzugs in ein Heim · Gewährung der Leistung zusätzlich zu Pflege- geld oder Sachleistungen · Auszahlung nicht möglich

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Leistungen für häusliche Pflege & Betreuung Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige Zusätzliche Leistungen Beratungsleistungen

Page 23: STEFFI S PFLEGETEAM

BERATUNG

Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI· Verpflichtung zur vierteljährlichen Durchfüh- rung bei Bezug von Pflegegeld· zur Sicherung und Verbesserung der Versor- gung Pflegebedürftiger, die keine professio- nelle Pflege in Anspruch nehmen

Wir führen diese Beratungseinsätze kostenfrei für Sie gerne bei Ihnen durch. Die Einsätze werden direkt mit Ihrer Kasse abgerechnet.

1. Leistungen für häusliche Pflege & Betreuung

125 €

1.995 € Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI

Ø 202 €

1.995 €

Verhinderungs- pflege nach § 39 SGB XI

Tages- & Nachtpflege nach § 41 SGB XI

2. Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige

40 €

4000 €je Maßnahme

Versorgung mit Pflegehilfsmitteln nach § 40 SGB XI

Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohn-umfelds nach § 40 SGB XI

3. Zusätzliche Leistungen

insgesamt 2.120 € monatlich

insgesamt 2.197 € monatlich

Entlastungs- betrag nach § 45 b SGB XI

insgesamt 4.040 €

40 € für Pflegehilfsmittel · für Pflegeverbrauchsmittel (z.B. Handschuhe, Desinfektionsmittel, Saugschutzunterlagen) · nur Erstattung der entstandenen Kosten

4000 € für Wohnumfeldverbesserung· Zuschuss für Maßnahme zur Wohnumfeld- verbesserung (z.B. Treppenlift, Türverbreite- rung, Haltegriffe, Toilettensitzerhöhung)· 4000 € pro Maßnahme· Die Kostenerstattung muss bei der Pflegever- sicherung beantragt werden.· Leben mehrere Anspruchsberechtigte (Ehe- partner, WG-Bewohner) zusammen,

ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN können ihre Ansprüche bis zu einer Summe von maximal 16.000 € (bei 4 Bewohnern) zusammengefasst werden.

214 € monatlich Wohngruppenzuschlag · für jeden anspruchsberechtigten Bewohner einer Wohngruppe · zur Finanzierung einer Präsenzkraft

Voraussetzung: Die Wohngruppe muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen (Abgrenzung zu vollstationärer Pflege).

Herr M. ist in Pflegegrad 5 eingestuft und wird von seiner Frau zu Hause betreut.

Für 2.120 € lässt sich Frau M. von einem Pflege-dienst bei der Pflege, Betreuung und Haushalts-führung unterstützen.

Für 1.995 € besucht Herr M. 5 Tage in der Woche eine Tagespflegeeinrichtung.

Für 202 € vertritt der Pflegedienst Frau M. jeden zweiten Samstag im Rahmen der Verhin-derungspflege, wenn sie zwei Stunden zum Wo-chenmarkt geht. + 1.612 € Verhinderungspflege+ 806 € Umwidmung aus Leistungen der Kurzzeitpflege = 2.418 € : 12 Monate = 202 € pro Monat

Für 40 € bezieht Herr M. monatlich Pflege-verbrauchsmittel (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel). Mithilfe des Zuschusses für Wohnraumanpassungen konnte ein zweiter Handlauf an der Treppe im Haus der M´s finan-ziert werden.

FALLBEISPIEL

Für Sie kostenfreie Pflegekurse nach § 45 SGB XI· für Angehörige und ehrenamtlich Pflegende· bei Ihnen zu Hause durchführbar

Wir bieten Ihnen gerne diese Pflegekurse an, in denen wir Ihnen hilfreiche Handgriffe und Tipps für die Pflege Ihres Angehörigen vermitteln.

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PFLEGEGRAD

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DIE MENSCHEN, DENEN WIR EINE STÜTZE SIND, GEBEN

UNS DEN HALT IM LEBEN.

Marie Freifrau von Ebner-Eschenbach

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Steffi´s Pflegeteam GmbHSpinnereiinsel 1 · 83059 Kolbermoor · Tel. +49 (0) 80 31 231 4 231

[email protected] · www.steffis-pflegeteam.de

STEFFI,S PFLEGETEAM

Ein starker Partner an Ihrer Seite