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Steuerungsmöglichkeiten für Gemeinden in Bezug auf die Finanzierung des Gesundheitswesens Vergleich der Bundesländer Oberösterreich Tirol Diplomarbeit zur Erlangung des akademischen Grades Master of Arts in Business eingereicht an der: Fachhochschule Linz Fachhochschulstudiengang: Services of General Interest von: Waltraud Riederer, BA Matrikelnummer: 1010563026 Erstgutachter: Dr. Johannes Kriegel Zweitgutachter: Dr. Anton Riedl Datum: Linz, Mai 2012

Steuerungsmöglichkeiten für Gemeinden in Bezug auf … · WISO Datenbank für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften . 1 1 EINLEITUNG Im ersten Kapitel dieser Diplomarbeit werden

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Steuerungsmöglichkeiten für Gemeinden

in Bezug auf die

Finanzierung des Gesundheitswesens

Vergleich der Bundesländer Oberösterreich – Tirol

Diplomarbeit zur Erlangung des akademischen Grades

Master of Arts in Business

eingereicht an der:

Fachhochschule Linz

Fachhochschulstudiengang: Services of General Interest

von:

Waltraud Riederer, BA Matrikelnummer: 1010563026

Erstgutachter: Dr. Johannes Kriegel

Zweitgutachter: Dr. Anton Riedl

Datum: Linz, Mai 2012

I

EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG

Ich erkläre an Eides statt, dass ich die vorliegende Masterthesis selbstständig und

ohne fremde Hilfe verfasst, andere als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel

nicht benutzt und die den Quellen wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen als

solche kenntlich gemacht habe.

Linz, im Mai 2012

...............................................................

Waltraud Riederer, BA

Zur besseren Lesbarkeit werden personenbezogene Begriffe meist in der männli-

chen Form verwendet. Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Männer

und Frauen gleichermaßen gemeint sind.

II

DANK

Hiermit möchte ich mich bei allen bedanken, die mich bei der Erstellung meiner Dip-

lomarbeit unterstützt und begleitet haben.

Besonderer Dank gebührt dem Oberösterreichischen Gemeindebund, insbesondere

Präsident LAbg. Bgm. Josef Hingsamer und Direktor Dr. Hans Gargitter, die diese

Diplomarbeit in Auftrag gegeben haben und die mir mit Informationen und hilfrei-

chen Anregungen zur Seite standen. Zudem möchte ich ein herzliches Dankeschön

Frau Babler Claudia aussprechen, die mich beim Versenden der E-Mails für die On-

line-Umfrage unterstützte.

Darüber hinaus möchte ich den Gemeinde-Funktionären für ihre Teilnahme an der

Online-Umfrage danken. Sie haben mit ihrer Mitwirkung maßgeblich zu den Ergeb-

nissen dieser Diplomarbeit beigetragen. Weiters möchte ich den Experten, die sich

für ein Experteninterview zur Verfügung gestellt haben, meinen Dank aussprechen.

Sie haben mir unterschiedliche, fachspezifische Sichtweisen hinsichtlich der Krank-

enanstaltenfinanzierung eröffnet. Die verschiedenen Standpunkte erwiesen sich als

sehr nützlich während der Erstellung dieser Diplomarbeit.

Insbesondere möchte ich meinen Betreuern (Dr. Johannes Kriegel, MBA, MPH, Dr.

Anton Riedl und Dr. Fritz Hemedinger) an der Fachhochschule Linz bedanken, die

mir mit kompetenter Betreuung zur Seite standen.

Privat danke ich meiner Familie und meinen Freunden, die mich während des ge-

samten Studiums moralisch unterstützt haben, die mich motiviert und auf meinem

Lebensweg begleitet haben.

III

KURZFASSUNG

Die finanzielle Situation der Gemeinden Oberösterreichs ist seit der Wirtschaftskrise

2008 angespannt. Deshalb beschäftigt sich diese Diplomarbeit mit einer Ausgaben-

position der Kommunen, die in den letzten Jahren stark angestiegen ist: der Krank-

enanstaltenfinanzierung. Diese Diplomarbeit hat zum Ziel, Steuerungsmöglichkeiten

für die oberösterreichischen Gemeinden hinsichtlich der Krankenanstaltenfinanzie-

rung zu erarbeiten.

Die zu beantwortende Forschungsfrage lautet:

Welche Steuerungsmöglichkeiten und Handlungsvorschläge gibt es für die

oberösterreichischen Gemeinden in Bezug auf die Finanzierung des Kranke-

nanstaltenwesens?

Diesbezüglich wird die Krankenanstaltenfinanzierung in Oberösterreich mit jener in

Tirol verglichen und die Gemeinsamkeiten und Unterschiede hervorgehoben. Zu-

dem erfolgt eine theoretische Auseinandersetzung mit dem Krankenanstaltenwesen

in Oberösterreich und Tirol. Darüber hinaus werden die Amtsleiter und Bürgermeis-

ter der Gemeinden in Oberösterreich und Tirol anhand eines Online-Fragebogens

zur derzeitigen Situation der Krankenanstaltenfinanzierung befragt. Experteninter-

views mit fünf Experten aus dem Gesundheits- bzw. Kommunalwesen werden

durchgeführt, um einen tieferen Einblick in diese beiden Bereiche zu erhalten.

Aufbauend auf die theoretischen Abhandlungen sowie die empirischen Ergebnisse

des Online-Fragebogens und der Experteninterviews werden Steuerungsmöglich-

keiten und Handlungsvorschläge für die Gemeinden in Bezug auf die Krankenans-

taltenfinanzierung abgeleitet.

IV

ABSTRACT

Since the economy crisis in 2008 the financial situation of communities is tensed.

Therefore, this master thesis is about an item of expenditure that increased during

the last years: the contributions of communities to hospital funding. This master the-

sis aims at the development of measures for the Upper Austrian communities con-

cerning hospital funding.

The research question of this master thesis is:

Which measures for communities concerning hospital funding are possible?

In this master thesis hospital funding in Upper Austria is compared with those in

Tyrol and similarities and distinctions are emphasized. Moreover follows a theoreti-

cal discourse of the hospital sector in Upper Austria and Tyrol. Besides, the head

officials and mayors of the communities in Upper Austria and Tyrol are questioned

through an online survey on the current situation of hospital funding. Interviews with

five experts of the healthcare and the communal sector are conducted to gain a

deeper insight into these two areas.

The theoretical discourse, the empirical findings of the online survey and the inter-

views constitute the base for measures and proposals for communities concerning

hospital funding.

V

INHALTSVERZEICHNIS

EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG ......................................................................... I

DANK II

KURZFASSUNG .....................................................................................................III

ABSTRACT ............................................................................................................ IV

INHALTSVERZEICHNIS ......................................................................................... V

ABBILDUNGSVERZEICHNIS .............................................................................. VIII

TABELLENVERZEICHNIS ...................................................................................... X

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS .............................................................................. XI

1 EINLEITUNG ............................................................................................. 1

1.1 Ausgangslage ............................................................................................ 1

1.2 Fragestellung und Zielsetzung ................................................................... 2

1.3 Aufbau der Arbeit ....................................................................................... 3

1.4 Angewandte Methodik ............................................................................... 3

1.5 Stand der Forschung ................................................................................. 5

2 DAS GESUNDHEITSWESEN IN ÖSTERREICH ....................................... 6

2.1 Rahmenbedingungen ................................................................................ 6

2.1.1 Rechtliche Grundlagen ........................................................................... 6

2.1.2 Akteure und deren Aufgaben in Österreich............................................. 8

2.1.3 Kennzahlen zum österreichischen Spitalswesen .................................... 9

2.2 Finanzierung des österreichischen Gesundheitswesens ...........................10

2.2.1 Mittelaufbringung im ambulanten und stationären Bereich ....................10

2.2.2 Das LKF-System ...................................................................................13

2.3 Herausforderungen, Trends und Probleme im österreichischen

Gesundheitswesen ...................................................................................14

2.4 Reformen in Österreich .............................................................................16

3 GEMEINDEN ALS AKTEUR IM GESUNDHEITSWESEN ........................19

3.1 Gesetzliche Grundlagen ...........................................................................19

3.2 Finanzierung der Gemeinden ...................................................................20

VI

3.3 Österreichs Gemeinden ............................................................................21

3.3.1 Gemeinden in Oberösterreich ...............................................................22

3.3.2 Gemeinden in Tirol ................................................................................22

3.4 Die wirtschaftliche Situation der Gemeinden .............................................23

3.4.1 Einnahmen ............................................................................................23

3.4.2 Ausgaben ..............................................................................................26

3.5 Aktuelle Herausforderungen für die Gemeinden .......................................30

4 DAS KRANKENANSTALTENWESEN UND DESSEN FINANZIERUNG IM

BUNDESLÄNDERVERGLEICH: OBERÖSTERREICH - TIROL ..............32

4.1 Rahmenbedingungen des Krankenanstaltenwesens ................................32

4.1.1 Die Trägerlandschaft der Krankenanstalten in Oberösterreich ..............32

4.1.2 Die Trägerlandschaft der Krankenanstalten in Tirol ...............................33

4.2 Akteure und deren Aufgaben im Krankenanstaltenwesen .........................33

4.2.1 Landesgesundheitsfonds ......................................................................34

4.2.2 Gesundheitsplattform ............................................................................34

4.3 Finanzierung des oberösterreichischen Krankenanstaltenwesens ............37

4.3.1 Allgemeine Finanzierungssituation der Fondskrankenhäuser in

Oberösterreich und Tirol ..................................................................................37

4.3.2 Analyse des Zahlenmaterials ................................................................41

4.4 Herausforderungen, Trends und Probleme ...............................................44

4.4.1 Herausforderungen und Trends in Oberösterreich ................................45

4.4.2 Herausforderungen in Tirol ....................................................................45

4.5 Reformen ..................................................................................................46

4.5.1 Reformen in Oberösterreich ..................................................................46

4.5.2 Reformen in Tirol...................................................................................47

4.6 Kennzahlen im Bundesländervergleich .....................................................48

5 EMPIRISCHE UNTERSUCHUNG ............................................................49

5.1 Die angewandten Forschungsinstrumente ................................................49

5.1.1 Quantitative Methode ............................................................................51

5.1.2 Qualitative Methode ..............................................................................53

5.2 Kurzüberblick hinsichtlich des Erhebungsgeschehens ..............................54

6 AUSWERTUNG DER ERGEBNISSE .......................................................55

6.1 Übereinstimmung der teilgenommenen Gemeinden mit der

Grundgesamtheit ......................................................................................55

6.2 Auswertung der Ergebnisse im Bundesländervergleich ............................57

VII

6.2.1 Mittelverwendung ..................................................................................57

6.2.2 Höhe der Beiträge zur Krankenanstaltenfinanzierung ...........................59

6.2.3 Gesundheitsförderung ...........................................................................63

6.2.4 Mitbestimmung der Gemeinden ............................................................65

6.2.5 Gemeindevertreter in der Bundesgesundheitsagentur ..........................69

6.2.6 Kompetenzentausch .............................................................................70

6.2.7 Herausforderungen für das Gemeindebudget .......................................74

6.2.8 Kostensenkungspotential folgender Maßnahmen ..................................77

6.2.9 Anliegen bei einer zukünftigen Gesundheitsreform ...............................81

6.2.10 Vorschläge für mehr Zufriedenheit hinsichtlich der

Krankenanstaltenfinanzierung .........................................................................84

6.3 Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick ..................................................86

7 STEUERUNGSMÖGLICHKEITEN ...........................................................87

7.1 Gesundheitsförderung und Prävention .....................................................87

7.2 Stimmrecht der Gemeinden in der Landesgesundheitsplattform ...............88

7.3 Transparenz in der Krankenanstaltenfinanzierung ....................................89

7.4 Finanzierung aus einer Hand ....................................................................89

7.5 Stärkung des niedergelassenen Bereiches ...............................................90

7.6 Beibehaltung der gedeckelten Krankenanstaltenbeiträge der Gemeinden 91

7.7 Kompetenzentausch .................................................................................91

7.8 Aufgabenreform ........................................................................................92

8 AUSBLICK ...............................................................................................93

LITERATURVERZEICHNIS ...................................................................................95

ANHANG .............................................................................................................. 103

VIII

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung 1: Finanzierungsstruktur der Fondskrankenanstalten in Österreich ........11

Abbildung 2: Mittelaufbringung für die Fondskrankenanstalten in Österreich ..........12

Abbildung 4: Gemeindeeinnahmen in Oberösterreich und Tirol 2010 .....................24

Abbildung 5: Gemeindeausgaben in Oberösterreich und Tirol 2010 .......................27

Abbildung 6: Gemeindebeiträge für die Krankenanstaltenfinanzierung in OÖ und

Tirol ....................................................................................................29

Abbildung 7: Finanzströme in Oberösterreich an den Landesgesundheitsfonds .....39

Abbildung 8: Finanzströme in Tirol an den Landesgesundheitsfonds ......................40

Abbildung 9: Aufbringung und Verwendung der Mittel in .........................................42

Abbildung 10: Aufbringung und Verwendung der Mittel in Tirol ...............................43

Abbildung 11: Der Forschungsprozess ...................................................................50

Abbildung 12: Einwohnerstruktur der teilgenommenen Gemeinden ........................56

Abbildung 13: Wissen über die Mittelverwendung ...................................................57

Abbildung 14: Höhe der Beiträge zur Krankenanstaltenfinanzierung ......................59

Abbildung 15: Bereitschaft zur Beitragszahlung in % des ordentlichen Haushaltes

in Oberösterreich und Tirol ...............................................................60

Abbildung 16: Entwicklung der Krankenanstaltenbeiträge in den kommenden zwei

Jahren auf Bundesländerebene pro Jahr .........................................61

Abbildung 17: Aktivitäten zur Gesundheitsförderung ...............................................63

Abbildung 18: Mitbestimmung der Gemeinden auf die Krankenanstalten-

finanzierung .....................................................................................65

Abbildung 19: Stimmrecht in der Landesgesundheitsplattform in Oberösterreich ....67

Abbildung 20: Vertreter der Gemeinden und Städte in der Bundesgesundheits-

kommission ......................................................................................70

Abbildung 21: Ist ein Kompetenzentausch seitens der Gemeinden erwünscht? ......71

Abbildung 22: Kompetenzentausch nach Bereich ...................................................72

Abbildung 23: Auswirkungen zukünftiger Herausforderungen auf die Gemeinde-

finanzen in Oberösterreich ...............................................................74

IX

Abbildung 24: Auswirkungen zukünftiger Herausforderungen auf die Gemeinde-

finanzen in Tirol ................................................................................75

Abbildung 25: Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen in

Oberösterreich .................................................................................76

Abbildung 26: Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen in Tirol ..........77

Abbildung 27: Kostensenkungspotential diverser Maßnahmen in Oberösterreich ...78

Abbildung 28: Kostensenkungspotential diverser Maßnahmen in Tirol ...................79

Abbildung 29: Themen für die Gesundheitsreform in Oberösterreich ......................82

Abbildung 30: Zukünftige Themen für eine Gesundheitsreform in Tirol ...................83

X

TABELLENVERZEICHNIS

Tabelle 1: Hypothesen ............................................................................................. 4

Tabelle 2: Die Bereiche des LKF-Systems ..............................................................13

Tabelle 3: Reformen in Österreich ab 1997.............................................................17

Tabelle 4: Aufteilungsschlüssel der gemeinschaftlichen Bundesabgaben ...............20

Tabelle 5: Abgestufter Bevölkerungsschlüssel ........................................................21

Tabelle 6: Gesamteinnahmen der Gemeinden in Oberösterreich und Tirol 2010 ....23

Tabelle 7: Gesamtausgaben der Gemeinden in Oberösterreich und Tirol 2010 ......27

Tabelle 8: Mitglieder der Gesundheitsplattform in Oberösterreich ...........................35

Tabelle 9: Mitglieder der Gesundheitsplattform in Tirol ...........................................36

Tabelle 10: Unterschiede in der Krankenanstaltenfinanzierung: Oberösterreich -

Tirol ......................................................................................................48

Tabelle 11: Hypothesen ..........................................................................................49

Tabelle 12: Übersicht der Experteninterviews .........................................................53

Tabelle 13: Kurzüberblick hinsichtlich des Erhebungsgeschehens .........................54

Tabelle 14: Grundgesamtheit im Verhältnis zu den teilgenommenen Gemeinden

in Oberösterreich ..................................................................................55

Tabelle 15: Grundgesamtheit im Verhältnis mit den teilgenommenen Gemeinden

in Tirol ..................................................................................................56

Tabelle 16: Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick ..............................................86

XI

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

AGES Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit

Art. 15a BV-G Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz

BIP Bruttoinlandsprodukt

Bgm. Bürgermeister

BMG Bundesministerium für Gesundheit

DRG Diagnosis Related Groups

FH Fachhochschule

gespag OÖ. Gesundheits- und Spitals AG

GSBG Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfengesetz

KAKuG Kranken- und Kuranstaltengesetz

KDZ Zentrum für Verwaltungsforschung

KRAZAF Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds

LAbg Landtagsabgeordneter

LDF Leistungsorientierte Diagnosefallgruppen

LKF Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung

MEL Medizinische Einzelleistung

OECD Organisation for Economic Co-operation and Development

OÖ GFG Oberösterreichisches Gesundheitsfondsgesetz

OÖ KAG Oberösterreichisches Krankenanstaltengesetz

ÖSG Österreichischer Strukturplan Gesundheit

ÖKAP/GGP Österreichischer Krankenanstalten- und Großgeräteplan

RSG Regionaler Strukturplan Gesundheit

TGFG Tiroler Gesundheitsfondsgesetz

TILAK Tiroler Landeskrankenanstalten GmbH

Tir. KAG Tiroler Krankenanstaltengesetz

WISO Datenbank für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

1

1 EINLEITUNG

Im ersten Kapitel dieser Diplomarbeit werden die Rahmenbedingungen erläutert: die

Ausgangslage, die Zielsetzung sowie die Forschungsfrage und das methodische

Vorgehen.

1.1 Ausgangslage

Da das Steueraufkommen in Österreich seit der Wirtschaftskrise im Jahr 2008 ge-

sunken ist, erhalten die Gemeinden im Rahmen des Finanzausgleiches monatlich

weniger Ertragsanteile. Zudem wurde aktuell ein Rückgang bei den gemeindeeige-

nen Einnahmen (Abgaben und Gebühren) verzeichnet. Dies bedeutet, dass den

Gemeinden weniger Einnahmen zur Verfügung stehen. Laut Prognosen wird sich

diese Situation bis zum Jahr 2015 nicht entschärfen, ganz im Gegenteil, der Saldo

der laufenden Gebarung (Saldo zwischen Einnahmen und Ausgaben einer Gemein-

de) wird weiter schrumpfen. Dies lässt sich zum einen durch die steigenden Trans-

ferzahlungen (Landesumlage, Beiträge an den Sozialfonds, Krankenanstaltenbei-

träge) erklären. Nicht nur, dass die Pflichtausgaben im Sozial- und Gesundheitsbe-

reich in den letzten Jahren überproportional angestiegen sind, auch das verpflich-

tende Gratis-Kindergartenjahr stellt eine zusätzliche finanzielle Belastung für die

Kommunen dar. Im Jahr 2010 bilanzierten daher insgesamt 48 % aller österreichi-

schen Gemeinden negativ, sie waren sogenannte Abgangsgemeinden. (2009:

70 %)1 Für Oberösterreich fiel die Bilanz noch schlechter aus: 67 % aller Gemeinden

(298) konnten 2010 kein positives Ergebnis erzielen.2

Aufgrund der angespannten finanziellen Situation formierten sich im Sommer 2011

zehn oberösterreichische Bürgermeister und äußerten Bedenken gegenüber den

gewachsenen Sozial- und Gesundheitsausgaben. Dieser Bürgermeisteraufstand

zwang die oberösterreichische Landesregierung und den Oberösterreichischen

Gemeindebund, entlastende finanzielle Maßnahmen für die Gemeinden zu überle-

gen.3 Aus diesen Verhandlungen ging das Gemeindeentlastungspaket hervor, wel-

ches unter anderem den oberösterreichischen Gemeinden für das Jahr 2012 eine

Erhöhung des Krankenanstaltenbeitrages um maximal 0,4 % und bis 2015 einen

Anstieg um maximal 2,5 % zusichert. Diese Deckelung stellt einen Erfolg für die

1 vgl. Kommunalkredit (2011), 10

2 vgl. Behördenspiegel (2011)

3 vgl. Oberösterreichische Nachrichten (2011a)

2

Gemeinden dar, da die Krankenanstaltenbeiträge in Oberösterreich in den letzten

zehn Jahren um mehr als 6 % jährlich gestiegen sind.4

Trotz der hohen Ausgaben zur Mitfinanzierung der Fondskrankenanstalten in Ober-

österreich hat weder der Oberösterreichische Gemeindebund noch der Städtebund

ein aktives Stimmrecht in der Landesgesundheitsplattform, jenem Gremium, das

das oberste Organ des Landesgesundheitsfonds darstellt. Die Landesgesundheits-

plattform besteht aus den wesentlichen Akteuren des Gesundheitswesens und hat

wichtige Aufgaben zur Planung, Steuerung und Finanzierung auf Landesebene in-

ne.5

1.2 Fragestellung und Zielsetzung

Die finanzielle Situation der Gemeinden ist seit der Wirtschaftskrise 2008 ange-

spannt. Die Einnahmen aus Ertragsanteilen und Gemeindesteuern sind zurückge-

gangen, die Krankenanstaltenbeiträge, die die Gemeinden an das Land abführen

müssen, sind in den letzten Jahren jedoch überproportional angestiegen. Dadurch

konnten viele Gemeinden kein positives Jahresergebnis erzielen und verzeichneten

einen Abgang.6 Aus diesem Grund gab der Oberösterreichische Gemeindebund

(Präs. LAbg. Bgm. Hans Hingsamer, Dr. Hans Gargitter) diese Forschungsarbeit in

Auftrag, mit dem Ziel, Handlungsempfehlungen und Maßnahmen für die Kranken-

anstaltenfinanzierung aus Sicht der oberösterreichischen Gemeinden zu erarbeiten.

Die Forschungsfrage dieser Diplomarbeit lautet:

Welche Steuerungsmöglichkeiten und Handlungsvorschläge gibt es für die

oberösterreichischen Gemeinden in Bezug auf die Finanzierung des Gesund-

heitswesens?

Auf Basis eines Bundesländervergleiches wird die oberösterreichische Krankenan-

staltenfinanzierung mit jener aus Tirol verglichen. Aus diesem Vergleich sollten

Handlungsempfehlungen für die oberösterreichischen Gemeinden abgeleitet werden

können. Diese Maßnahmen sollen einerseits eine Erleichterung für die Gemeinden

4 vgl. Oberösterreichischer Gemeindebund (2011)

5 vgl. § 8 Abs 5 Oö. Gesundheitsfonds-Gesetz

6 vgl. Kommunalkredit (2011), 10

3

in puncto Finanzen darstellen, andererseits zur dauerhaften Finanzierbarkeit des

Gesundheitswesens beitragen.

1.3 Aufbau der Arbeit

Die genannte Forschungsfrage wird durch drei Diplomarbeiten von Studentinnen der

Fachhochschule Linz bearbeitet, wobei sich jede mit einem Bundesländervergleich

hinsichtlich der Krankenanstaltenfinanzierung aus der Sicht der Gemeinden be-

schäftigt. Diese Forschungsarbeit widmet sich dem Bundesländervergleich Oberös-

terreich – Tirol. Darüber hinaus erfolgt ein Vergleich mit den Bundesländern Nieder-

österreich (durch Tina Hinterbuchner) und Salzburg (durch Daniela Ratzenböck).

Ein einheitlicher Aufbau der Diplomarbeit sowie des quantitativen Fragebogens und

des qualitativen Interviewleitfadens gewährleisten die Vergleichbarkeit der drei For-

schungsarbeiten. Die theoretischen und empirischen Inhalte dieser Forschungsar-

beit wurden wechselseitig mit dem Auftraggeber, den Oberösterreichischen Ge-

meindebund, vereinbart.

Diese Diplomarbeit ist wie folgt aufgebaut: Zu Beginn (Kapitel 2) wird ein Überblick

über die Organisation und die Finanzierung des Gesundheitswesens, mit speziellem

Fokus auf das Krankenanstaltenwesen, gegeben. In Kapitel 3 erfolgt eine Ausei-

nandersetzung mit den Gemeinden Oberösterreichs und Tirols. Der theoretische

Teil dieser Masterthesis findet seinen Abschluss im Bundesländervergleich über die

Ausgestaltung und Finanzierung des Krankenanstaltenwesens (Kapitel 4). Kapitel 5

beinhaltet die Beschreibung des methodischen Vorgehens, in Kapitel 6 findet sich

die Auswertung der Erhebungsinstrumente (Online-Fragebogen, Experteninter-

views). In Kapitel 7 werden die Handlungsempfehlungen und Steuerungsmöglichkei-

ten für die Gemeinden dargelegt. Schlussendlich gibt Kapitel 8 einen Ausblick zum

Thema Krankenanstaltenfinanzierung aus der Sicht der Gemeinden.

1.4 Angewandte Methodik

Die Literaturrecherche erfolgte einerseits durch die Suchmaschinen der Bibliothe-

ken, andererseits durch die Suchmasken der Datenbanken der Fachhochschule

Oberösterreich, Campus Linz. Vor allem die Datenbanken von WISO, SpringerLink

und OECD wurden nach geeigneter Literatur durchsucht. Ergänzend dazu wurden

die Online-Tools GoogleBooks und library.nu für die Suche nach passenden Litera-

4

turquellen verwendet. Hier ist ein Auszug an Schlagwörtern, nach denen für diese

Diplomarbeit in den diversen Datenbanken, Suchmaschinen und Online-Tools ge-

sucht wurde: Finanzierung der Fondskrankenanstalten in Öster-

reich/Oberösterreich/Tirol, Gemeindefinanzen, Krankenanstaltenbeitrag der Ge-

meinden, Einnahmen/Ausgaben der Gemeinden, Artikel 15a Vereinbarung, Ab-

gangsdeckung der Krankenanstalten, Abgangsgemeinden, Entwicklung der Kran-

kenanstaltenkosten uvm.

Parallel zur Literaturrecherche und der Durchsicht der vorhandenen Literaturquellen

wurde ein Online-Fragebogen für alle Amtsleiter der Bundesländer Oberösterreich,

Niederösterreich, Salzburg und Tirol entwickelt. Diese Befragung hat zum Ziel, die

derzeitige Zufriedenheit mit der Krankenanstaltenfinanzierung aus Sicht der Ge-

meinden, Verbesserungsvorschläge und die Einstellung zu Reformideen auszulo-

ten. Darüber hinaus wurden Experteninterviews mit fünf Personen durchgeführt, die

fundiertes Wissen im Gesundheitsbereich oder im Kommunalwesen besitzen. Diese

Inputs und Ansätze, sofern sie für die Fragestellung dieser Forschungsarbeit rele-

vant und angemessen sind, werden neben der theoretischen Erarbeitung des The-

menfeldes in die Ableitung von Handlungsempfehlungen für die oberösterreichi-

schen Gemeinden einfließen.

Für diese Forschungsarbeit wurden Hypothesen und vermutete Zusammenhänge

formuliert:

Hypothesen

I Gemeinden mit geringerer Einwohneranzahl fühlen sich über die Verwendung

ihrer Beiträge zur Krankenanstaltenfinanzierung besser informiert.

II Langjährige Gemeindefunktionäre haben ein größeres Wissen über die Ver-

wendung der finanziellen Beiträge zur Krankenanstaltenfinanzierung.

III Abgangsgemeinden schätzen die Höhe der Spitalsbeiträge tendenziell als viel

zu hoch ein.

IV Abgangsgemeinden führen weniger Aktivitäten zur Gesundheitsförderung

ihrer Gemeindebürger durch.

V Die Mehrzahl an Gemeinden, unabhängig von der Gemeindegröße, wünscht

sich einen Kompetenztausch.

Tabelle 1: Hypothesen

Diese Hypothesen werden in Kapitel 6 im Zuge der Auswertung der Online-

Fragebögen auf ihre Gültigkeit überprüft.

5

1.5 Stand der Forschung

Es gibt bereits einiges an Literatur zur Krankenanstaltenfinanzierung in Österreich.

In diesen Publikationen wird unter anderem auch auf die Gemeinden eingegangen,

da sie, neben Bund, Ländern und Sozialversicherungsträgern zur Finanzierung der

Krankenhäuser beitragen. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Werke, die nicht nur

die Ist-Situation der österreichischen Krankenanstaltenfinanzierung beschreiben,

sondern sich auch Gedanken über alternative Finanzierungsmodelle machen, wie

zum Beispiel die Finanzierung aus einer Hand.

Diese Forschungsarbeit ist insofern einzigartig, da sie einen speziellen Fokus auf

die Krankenanstaltenfinanzierung aus der Sicht der Gemeinden legt. Hierfür wird die

Zufriedenheit der Amtsleiter und Bürgermeister mit der derzeitigen Situation der

Krankenanstaltenfinanzierung in zwei österreichischen Bundesländern (Oberöster-

reich, Tirol) erhoben. Diese Ergebnisse, verknüpft mit theoretischen Abhandlungen

zum Thema und Interviews mit Experten aus dem Gesundheits- und Gemeindewe-

sen, dienen als Grundlage für die Handlungsempfehlungen, die das Ziel dieser For-

schungsarbeit darstellen.

Die Begriffe Krankenanstalt, Krankenhaus und Spital werden in dieser Diplomarbeit

als Synonyme verwendet.

6

2 DAS GESUNDHEITSWESEN IN ÖSTERREICH

Das folgende Kapitel beschäftigt sich mit den Rahmenbedingungen im österreichi-

schen Gesundheitswesen, mit speziellem Fokus auf den Krankenanstaltenbereich.

Das Gesundheitswesen wird folgendermaßen definiert:7

„Die Gesundheitsversorgung umfasst nach moderner Definition der Gesund-heit präventive, diagnostische, therapeutische, rehabilitative, gesundheitser-haltende, pflegende und palliative Dienstleistungen, Aktivitäten oder Beratun-gen, die sich mit Krankheiten oder Symptomen, die ein Individuum aufweist, (…) befassen.

Bereiche, die unter dem Begriff „Gesundheitswesen“ subsumiert werden, sind das

Kranken- und Kuranstaltenwesen, der niedergelassene Bereich, der Rehabilitati-

onssektor, das Rettungswesen, der Arzneimittel- und den Pflegebereich und die

sanitäre Aufsicht.8

In dieser Forschungsarbeit liegt der Fokus auf den Krankenanstalten, genauer ge-

sagt auf den Fondskrankenanstalten, die vom jeweiligen Landesgesundheitsfonds

finanziert werden. Zu den Fondskrankenanstalten zählen öffentliche und Sonder-

krankenanstalten sowie private gemeinnützige Spitäler.9

2.1 Rahmenbedingungen

Dieses Kapitel beinhaltet neben den rechtlichen Grundlagen im Krankenanstalten-

wesen die wichtigsten Akteure im österreichischen Gesundheitswesen.

2.1.1 Rechtliche Grundlagen

Österreich ist ein föderalistisch organisiertes Land. Dieser Föderalismus spiegelt

sich auch im Spitalswesen wieder. In der österreichischen Bundesverfassung ist

eine Kompetenzteilung im Bereich der Krankenanstalten zwischen Bund und Län-

dern vorgegeben.10 Im Krankenanstaltenwesen hat der Bund die Grundsatzgesetz-

gebung inne, die Ausführungsgesetzgebung und die Vollziehung liegen bei den

neun Bundesländern. Dies bedeutet, der Bund gibt allgemeine Regeln vor, wohin-

gegen die Länder für die Sicherstellung und die Ausgestaltung der stationären Ver-

7 Korosec, Pichlbauer (2007), 90

8 vgl. Korosec, Pichlbauer (2007), 125

9 vgl. Bundesministerium für Gesundheit (2010a), 5

10 vgl. Grossmann, Hauth (2007), 137

7

sorgung verantwortlich sind. Die Bundesländer haben Ausführungsgesetze zu er-

lassen und zu vollziehen.11;12 Sie können eigene Kranken- und Kuranstaltengesetze

(KAKuG) und Gesetze im Bereich der Gesundheitsfonds erlassen. Diese Regelung

bildet die Grundlage für neun voneinander abweichende Kranken- und Kuranstal-

tengesetze sowie neun unterschiedliche Richtlinien der Gesundheitsplattformen in

den Bundesländern.13 Folgende Gesetze beschäftigen sich mit der Organisation und

der Finanzierung des Gesundheitswesens:14

Kranken- und Kuranstaltengesetz des Bundes (Bundesgesetz)

9 Kranken- und Kuranstaltengesetze der Bundesländer (Ausführungsgeset-

ze)

Vereinbarung nach Art. 15a über die Organisation und Finanzierung des

Gesundheitswesens

9 Gesetze der jeweiligen Landesgesundheitsfonds

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen

Gesundheitstelematikgesetz

Gesundheitsqualitätsgesetz

Gesundheits- und Sozialbereichsbeihilfengesetz

Richtlinien der Gesundheitsplattformen

Verordnungen zum Dokumentationsgesetz (z.B. Kostenrechnung)

Weitere Zuständigkeiten der Bundesländer im Sinne der Kompetenzteilung im

Gesundheitswesen sind die Ausbezahlung des Pflegegeldes und die Schaffung von

Präventions- und Gesundheitsförderungsangeboten. Dem Bund bzw. dem Bundes-

ministerium für Gesundheit (BMG) obliegt die Gesetzgebung des niedergelassenen

Bereiches, die Strukturpolitik und –planung und Regelungen im Bereich der

Gesundheitsberufe und im Apotheken- und Arzneimittelwesen.15

Das wohl wichtigste Instrument im Bereich der Krankenanstalten ist die Vereinba-

rung nach Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz über die Organisation und Finan-

zierung des Gesundheitswesens (im Folgenden ‚Artikel 15a-Vereinbarung‘ ge-

nannt). Hierbei schließen Bund und Länder Staatsverträge miteinander ab, in denen

sie wechselseitig die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung garantieren. Die

11 vgl. Hofmacher, Rack (2006), 33f

12 vgl. Wechselberger (2005), 39

13 vgl. Czypionka u.a. (2009), 49

14 vgl. Czypionka u. a. (2009), 50; Lehner (2008), 19f

15 vgl. Bundesministerium für Gesundheit (2010b), 6

8

15a-Vereinbarung wird zeitgleich mit dem Finanzausgleich, also der Aufteilung der

Steuermittel zwischen Bund, Länder und Gemeinden, abgeschlossen.16 In der Arti-

kel 15a-Vereinbarung sind die Ziele und Schwerpunkte der österreichischen

Gesundheitsversorgung, organisatorische Maßnahmen (Kompetenzen und Aufga-

ben der Institutionen auf Bundes- und Länderebene), allgemeine Vorgaben für den

Österreichischen Strukturplan Gesundheit sowie den Regionalen Strukturplan Ge-

sundheit und Bestimmungen für die Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzie-

rung (LKF) enthalten. Die aktuelle Artikel 15a Vereinbarung wurde für die Periode

2008-2013 abgeschlossen und legt einen großen Fokus auf die vermehrte Koopera-

tion zwischen ambulantem und stationärem Bereich.17

Der Österreichische Strukturplan Gesundheit (ÖSG) fußt auf der Artikel 15a Verein-

barung. Er beinhaltet den Österreichischen Krankenanstalten- und Großgeräteplan

(ÖKAP/GGP) und bietet eine bundesweite Rahmenplanung der Versorgungsstruktur

im stationären Bereich. Der ÖSG wird von der Bundesgesundheitskommission be-

schlossen und gibt zum Beispiel vor, welche Spitalsstrukturen zur Grundsicherung

vorhanden sein müssen, oder wie viele Großgeräte (z.B. Computertomographen)

maximal pro Bundesland vorhanden sein dürfen. Zusätzlich zum ÖSG gibt es De-

tailplanungen auf regionaler Landesebene, die sogenannten Regionalen Struktur-

pläne Gesundheit (RSG).18 Diese Standortplanung der Großgeräte ist Angelegen-

heit der Länder bzw. der Landesgesundheitsfonds.19

2.1.2 Akteure und deren Aufgaben in Österreich

Im österreichischen Gesundheitswesen spielen eine Vielzahl von Akteuren eine

Rolle – neben den Geldgebern Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherung und

Privatpersonen beeinflussen gesetzliche Berufsvereinigungen (beispielsweise die

Ärztekammer, Apothekerkammer), öffentliche Gesundheitseinrichtungen (z.B. Agen-

tur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) und private Organisationen das

Gesundheitswesen.20

Ein wichtiges Gremium im Gesundheitswesen auf Bundesebene ist die seit der

Gesundheitsreform 2005 eingerichtete Bundesgesundheitskommission, dessen

oberstes Organ die Bundesgesundheitsagentur ist. Die Bundesgesundheitsagentur

16 vgl. Herber (2007), 27

17 vgl. Lehner (2008), 20ff

18 vgl. Bundesministerium für Gesundheit (2011a)

19 vgl. Gesundheit Österreich (2010), 36

20 vgl. Bundesministerium für Gesundheit (2012a)

9

legt Rahmenbedingungen für die Krankenanstalten fest und hat zum Ziel, das öster-

reichische Gesundheitswesen weiterzuentwickeln. Zudem arbeitet sie an einem der,

in der aktuellen Artikel 15a Vereinbarung für den Zeitraum von 2008-2013 festge-

machten Kernpunkte, der Überwindung der Sektorengrenzen von ambulantem und

stationärem Bereich. Die Bundesgesundheitskommission ist das handelnde Organ

und kann Beschlüsse fassen. Sie besteht aus folgenden Mitgliedern: Vertreter des

Bundes (7), der Länder (je 1), der Sozialversicherung (6), der Interessensvertretun-

gen der Städte und Gemeinden (je 1), der konfessionellen Krankenanstalten (1), der

Patientenvertretungen (1) und der Österreichischen Ärztekammer (1). Es herrscht

eine Bundesmehrheit, doch ist in den meisten Beschlussfassungen ein Einverneh-

men mit den Bundesländern und der Sozialversicherung vonnöten.21

Auf Länderebene sind neun Landesgesundheitsfonds installiert, die vor allem die

Vorgaben der Bundesgesundheitsagentur durchführen und umsetzen und die Pla-

nung und Organisation des Gesundheitswesens auf Landesebene wahrnehmen.

Eine wichtige Aufgabe der Landesgesundheitsfonds stellt die Finanzierung von öf-

fentlichen und bestimmten privaten Krankenanstalten dar. Jeder Landesgesund-

heitsfonds hat als oberstes Organ eine Gesundheitsplattform eingerichtet. Dieser

Institution müssen zwingend Vertreter des jeweiligen Landes, der Sozialversiche-

rung, des Bundes, der Interessenvertretungen der Städte und Gemeinden, der kon-

fessionellen Krankenanstalten, der Patientenvertretungen, der Ärztekammer sowie

der Träger jener Krankenanstalten, die vom Gesundheitsfonds finanziert werden,

angehören.22 Darüber hinaus bleibt es dem Landesgesetzgeber überlassen, weitere

Mitglieder für die Gesundheitsplattform zu bestellen.23 Bundesländerweise ist die

Anzahl der Vertreter und deren Stimmberechtigung unterschiedlich ausgestaltet.

2.1.3 Kennzahlen zum österreichischen Spitalswesen

In Österreich gibt es im Jahr 2012 insgesamt 280 Spitäler, davon 127 Fondskran-

kenhäuser, die vom Landesgesundheitsfonds finanziert werden und 153 nichtlan-

desgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalten. Für diese Forschungsarbeit sind

die 127 Fondskrankenanstalten von Interesse, da diese aus den öffentlichen Mitteln

finanziert werden.24 Für diese Krankenhäuser gelten die genannten gesetzlichen

21 vgl. Bundesministerium für Gesundheit (2011b)

22 vgl. Bundesministerium für Gesundheit (2011c)

23 vgl. Land Oberösterreich (2005)

24 vgl. Bundesministerium für Gesundheit (2012b)

10

Bestimmungen sowie die Artikel 15a Vereinbarung.25 Die österreichischen Fonds-

krankenanstalten befinden sich in unterschiedlicher Trägerschaft. Die Landesspitä-

ler machen den größten Teil aus, ebenso spielen aber Gemeinden und Orden als

Spitalserhalter eine wichtige Rolle.

Im Jahr 2010 wendete Österreich 11 % des BIP (31,4 Mrd. €) für das Gesundheits-

wesen auf.26 Die Gesundheitsausgaben in Österreich setzen sich aus den laufenden

Gesundheitsaufwendungen und den Investitionszuschüssen für Gesundheitseinrich-

tungen zusammen.27 Österreich lag 2010 mit seinen Gesundheitsausgaben von

11 % im oberen Drittel der OECD-Länder, über dem Schnitt von 9,5 %.28 Der Anteil

der stationären Kosten, gemessen an den Gesamtausgaben im Gesundheitswesen,

betrug 2010 40,3 % (4,5 % des BIP).29

2.2 Finanzierung des österreichischen Gesundheitswesens

Das österreichische Gesundheitswesen ist umlagenfinanziert, das stark auf den

Solidaritätsgedanken baut. Die Bürger erhalten jene Gesundheitsleistungen, die sie

benötigen, unabhängig von den einbezahlten Beiträgen. Die Beiträge werden von

gesunden zu kranken Menschen umverteilt. Hier gibt es drei Modelle der Beitrags-

aufbringung: die Finanzierung durch Steuern, die Finanzierung durch Sozialversi-

cherungsbeiträge und eine Mischung aus beidem. Österreich hat letzteres: ein so-

genanntes Mischsystem.30

2.2.1 Mittelaufbringung im ambulanten und stationären Bereich

Im österreichischen Gesundheitswesen werden der intramurale (stationäre Bereich)

und der extramurale Bereich (niedergelassene Bereich) unterschiedlich finanziert:

Niedergelassener Bereich:

Für die Finanzierung des niedergelassenen Bereiches sind die 22 Sozialversiche-

rungsträger zuständig.31 Hierbei schließen die niedergelassenen Ärzte und Fachärz-

te mit einem oder mehreren Sozialversicherungsträgern einen Vertrag. Diese Ver-

träge über die vertragsärztliche Versorgung werden jährlich zwischen den Landes-

25 vgl. Bundesministerium für Gesundheit (2012c)

26 vgl. Statistik Austria (2011)

27 vgl. Bundesministerium für Gesundheit (o. J.)

28 vgl. OECD (2011)

29 vgl. Statistik Austria (2011), 71

30 vgl. Korosec, Pichlbauer (2007), 119ff

31 vgl. Bundesministerium für Gesundheit (2012d)

11

ärztekammern und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträ-

ger ausgehandelt. Niedergelassene Ärzte ohne kassenärztlichen Vertrag sind Pri-

vatärzte.32

Stationärer Bereich (Fondskrankenanstalten):

An der Finanzierung des stationären Bereiches sind neben der Sozialversicherung,

auch Bund, Länder und Gemeinden beteiligt.

Finanzierung der Fondskrankenanstalten in Österreich33

* Klinischer Mehraufwand: Pauschaler Kostenersatz des Bundes an die betreffenden Krank-enanstaltenträger für die Mehraufwendungen für Forschung und Lehre (AKH Wien, LKH Graz, LKH Innsbruck).

** Abwicklung der ausländischen Gastpatienten: Das Krankenhaus (KH) stellt die Rechnung an den Landesgesundheitsfonds (LGF), Weiterleitung an Gebietskrankenkasse (GKK), Wei-terleitung an den Hauptverband (HVB), Weiterleitung an ausländische Versicherer, Überwei-sung der ausländischen Zahlung von HVB an GKK, Weiterleitung an LGF, Auszahlung an KH; somit Bevorschussung der KH durch Träger

*** In einigen Ländern wird auch die Betriebsabgangsdeckung ganz oder teilweise über die Fonds abgewickelt.

Abbildung 1: Finanzierungsstruktur der Fondskrankenanstalten in Österreich

Die Landesgesundheitsfonds spielen eine zentrale Rolle in der Mittelaufbringung

und -verteilung. Wie diese Abbildung verdeutlicht, fließen die Beiträge der diversen

Akteure im Landesgesundheitsfonds zusammen. Die Zahlung der Krankenanstal-

tenbeiträge des Bundes (aus Umsatzsteueranteilen und sonstigen Beiträgen) an die

32 vgl. Hofmacher, Rack (2006), xvii

33 Abbildung entnommen aus: Biene u. a. (2010), 44

12

Bundesländer erfolgt durch die auf Bundesebene eingerichtete Bundesgesundheits-

agentur.34 Der größte Teil dieser Mittel ist für die LKF-Gebühren vorgesehen, aus

diesem Topf werden aber auch die Ambulanzgebühren und die Investitionsförde-

rung an die Krankenanstalten ausbezahlt.35

Abbildung 1 dient alleinig zur Veranschaulichung der Zusammensetzung der Krank-

enanstaltenbeiträge in Österreich. Da im Sinne der Kompetenzteilung zwischen

Bund und Ländern in der Krankenanstaltenfinanzierung jedes Bundesland eigene

Ausführungsgesetze erlassen kann, kann es zu abweichenden Regelungen zwi-

schen den einzelnen Bundesländern kommen, wie dies beispielsweise die Finanzie-

rung des Betriebsabganges (Defizite der Fondskrankenanstalten) der Spitäler zeigt:

In Tirol, Niederösterreich und dem Burgenland müssen die Krankenanstalten grund-

sätzlich mit den finanziellen Mitteln der Landesgesundheitsfonds ihr Auslangen fin-

den – in diesen Bundesländern ist keine Abgangsdeckung durch Länder oder Ge-

meinden vorgesehen, für die Abdeckung der Defizite ist der Eigentümer verantwort-

lich. In den restlichen sechs Bundesländern wird der übersteigende Betrag der im

Landesgesundheitsfonds festgesetzten Mittel für die LKF-Finanzierung durch Län-

der und Gemeinden getragen.36

Laut Berechnungen entfielen 2005 durchschnittlich österreichweit folgende Beiträge

auf die Akteure Sozialversicherung, Bundesländer, Bund und Gemeinden: 37

Abbildung 2: Mittelaufbringung für die Fondskrankenanstalten in Österreich

Im Jahr 2005 trug die Sozialversicherung den größten Teil (ca. 44 %), gefolgt von

den Bundesländern mit 31 %, zur Finanzierung der Krankenanstalten bei. Auf den

34 vgl. Biene u. a. (2010), 44ff

35 vgl. Bundesministerium für Gesundheit (2010a), 5

36 vgl. Laimböck (2009), 125f

37 vgl. Bundesministerium für Gesundheit (2010b), 9

44%

31%

15% 10%

0%

10%

20%

30%

40%

50%

Sozialversicherung Bundesländer (inkl. Wien)

Bund (inkl. klin. Mehraufwand)

Gemeinden

Mittelaufbringung für die Fondskrankenanstalten in Österreich

13

Bund entfielen 15 % der Kosten, die Gemeinden steuerten 10 % bei. Die genauen

Anteile dieser Akteure in den Bundesländern Oberösterreich und Tirol werden in

Kapitel 4 ersichtlich.

2.2.2 Das LKF-System

Die Fondskrankenanstalten werden in Österreich seit 1997 mithilfe der Leistungs-

orientierten Krankenanstaltenfinanzierung abgegolten. Durch die Einführung dieses

Abgeltungssystems sollte unter anderem eine kürzere Belagsdauer der Patienten

und insgesamt mehr Effizienz (Optimierung der Ressourcen, Eindämmung der Kos-

tensteigerung usw.) erzielt werden.38

Das LKF-System ist ein bundesweites Instrument zur einheitlichen Bepunktung von

Krankenhausleistungen. Es ist ein Fallpauschalensystem, bei dem ein Patient einen

Fall darstellt, vergütet wird aber dessen Behandlung oder Therapie.39

Im LKF-System gibt es zwei Bereiche der Finanzierung:40

LKF-Kernbereich Dieser Bereich wird bundesweit einheitlichen geregelt. Die stationären Krankenhausaufenthalte werden auf Basis der Leistungsorientierten Diagnose Fallgruppen (LDF) und medizinischen Einzelleistungen (MEL) bundesweit einheit-lich bepunktet.

LKF-Steuerungsbereich Der Steuerungsbereich kann länderweise unterschiedlich ausgestaltet werden. Hier kann bei der leistungsorientier-ten Mittelzuteilung Rücksicht auf bestimmte Versorgungs-funktionen und –strukturen genommen werden (z.B. Zent-ralversorgung, Schwerpunktversorgung, regionale Struk-turen usw.).

Tabelle 2: Die Bereiche des LKF-Systems

Das LKF-System gleicht einem Punktemodell. Für jede im Krankenhaus erbrachte

Leistung erhält die Krankenanstalt eine festgelegte und bundesweit einheitliche An-

zahl von Punkten. Es wird davon ausgegangen, dass eine Behandlung einer be-

stimmten Diagnose-Fallgruppe denselben Ressourceneinsatz bindet, unabhängig

von der Größe oder geographischen Lage des Krankenhauses. Dies bedeutet, jede

landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalt erhält für dieselbe Leistung die

gleiche Anzahl an Punkten. Jedoch variiert der LKF-Euro-Punktwert in den Bundes-

38 vgl. Bundesministerium für Gesundheit (2010b), 14

39 vgl. Grossmann, Hauth (2007), 142

40 vgl. Bundesministerium für Gesundheit (2010c), 5

14

ländern, was unter anderem auf die unterschiedliche Dotierung der Landesgesund-

heitsfonds zurückzuführen ist. Zur Errechnung des Euro-Punktwertes werden die für

das betreffende Jahr im Voranschlag dotierten Mittel des Landesgesundheitsfonds

zur Abgeltung stationärer Mittel durch die im Voranschlag ausgewiesene LKF-

Punkteanzahl dividiert.41

Doch nicht nur der Euro-Punktwert ist in den Bundesländern uneinheitlich, die Län-

der können auch die Abgrenzung zischen Kern- und Steuerungsbereich, die Vertei-

lung der Mittel im Steuerungsbereich auf die Krankenanstalten, die Finanzierung der

Spitalsambulanzen und die Abdeckung etwaiger Verluste eigenständig regeln.42

Die neun unterschiedlichen LKF-Systeme machen einen Bundesländervergleich

beinahe unmöglich. Die Ziele Wirtschaftlichkeit und Transparenz, die zur Einführung

der Leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung neben einigen anderen

Punkten festgesetzt wurden, können dadurch erschwert oder nicht erreicht wer-

den.43

2.3 Herausforderungen, Trends und Probleme im österrei-

chischen Gesundheitswesen

In diesem Kapitel werden die Probleme, Trends und Herausforderungen des öster-

reichischen Gesundheitswesens näher beleuchtet. Da diese Teilbereiche eng mitei-

nander verknüpft sind, erfolgte keine separate Abhandlung dieser Begriffe.

Trennung des intra- und extramuralen Bereiches:

Eines der größten Probleme im österreichischen Gesundheitswesen stellt die strikte

Trennung des stationären und des niedergelassenen Bereiches dar. Diese Situation

beruht einerseits auf der zersplitterten Kompetenzlage im österreichischen Gesund-

heitswesen: Die Gesetzgebungs- und Vollzugskompetenzen im Gesundheitswesen

werden von Bund, Ländern und auch Selbstverwaltungsträgern in unterschiedlicher

Ausprägung wahrgenommen. Im Krankenanstaltenwesen liegt die Ausgestaltung

bei den Ländern. Dieser Bereich wird durch die neun unterschiedlichen Krankenans-

taltengesetze geregelt, der Bund hat hier die Grundsatzgesetzgebungskompetenz

inne. Im niedergelassenen Bereich gibt der Bund die Gesetze vor, die Sozialversi-

cherungsträger und die Ärztekammer sind für die Sicherstellung der ambulanten

41 vgl. § 3 Abs. 3 Richtlinie über Auszahlung und Abrechnung der LKF-Gebührensätze

42 vgl. Health System Watch (2001), 8-9

43 vgl. Laimböck (2009), 167f

15

Versorgung verantwortlich. Zudem erfolgt auch die Finanzierung des intra- und ex-

tramuralen Sektors getrennt. In den niedergelassenen Bereich fließen die Mittel der

Sozialversicherung, während die Krankenanstalten (Spitäler und Ambulanzen) mit

den Mitteln von Bund, Länder, Gemeinden und der Sozialversicherung abgegolten

werden. Durch die unterschiedliche Kompetenzverteilung und Finanzierung zwi-

schen Bund, Länder und Sozialversicherungsträger im österreichischen Gesund-

heitswesen findet nahezu keine Kooperation und Abstimmung zwischen intra- und

extramuralem Bereich statt. Dies führt zu Doppelgleisigkeiten, Ineffizienzen und

Leistungsverschiebungen zwischen diesen beiden Bereichen.44

Fehlanreize des LKF-Systems:

Laut Laimböck gibt es Fehlanreize im LKF-System, die für die Konzentration des

stationären Sektors und die Verschiebung von schlecht bezahlten Leistungen in den

jeweils anderen Bereich verantwortlich sind: für Ärzte und Krankenanstalten ist es in

den meisten Bundesländern vorteilhafter, den stationären Bereich auszuweiten,

denn höhere Fallzahlen ergeben höhere Einnahmen. Weniger lukrativ hingegen

wäre es, stationäre Leistungen im Krankenhaus ambulant anzubieten, da diese

schlecht vergütet werden. In einigen Bundesländern stehen für den spitalsambulan-

ten Bereich Pauschalzahlungen zur Verfügung, unabhängig von der Anzahl der er-

brachten Leistungen. Zudem verschieben die unter ökonomischem Druck stehen-

den Krankenkassen häufig Leistungen in die Spitalsambulanzen oder ins Kranken-

haus, indem sie teure Leistungen in den Praxen nicht bezahlen und die niederge-

lassenen Ärzte diese daher nicht anbieten.45

Mangelnde Vergleichbarkeit und Transparenz:

Das 1997 eingeführte LKF-System hatte zum Ziel, mehr Transparenz im Kranke-

nanstaltenwesen zu schaffen. Dies kann jedoch durch die bundesländer-

unterschiedliche Ausgestaltung des LKF-Systems nicht erreicht werden. Weiters

existieren im spitalsambulanten und niedergelassenen Bereich keinerlei standardi-

sierte Diagnosedokumentation und auch die Leistungsdokumentation erfolgt anhand

unterschiedlicher Kataloge. Die Möglichkeit einer sektorenübergreifenden Ver-

gleichbarkeit im Leistungs-, Dokumentations- und Finanzierungsgeschehen ist der-

zeit nicht gegeben.46

44 vgl. Rechnungshof (2011)

45 vgl. Laimböck (2009), 154

46 vgl. Bundesministerium für Gesundheit (2012e)

16

Regelungen zum Betriebsabgang der Krankenanstalten:

Wie der Betriebsabgang der Krankenanstalten (Defizite der Spitäler) gedeckt wird,

können die Bundesländer selbständig festlegen, in den meisten Ländern (außer

Tirol, Niederösterreich, Burgenland) sind für die Finanzierung der Abgangsdeckung

die Länder und Gemeinden zuständig. Auch hier lässt sich erkennen, dass für ein

Krankenhaus keinerlei Anreiz für eine wirtschaftliche Führung besteht, da letztend-

lich die finanzielle Verantwortung das Land und die Gemeinden tragen.47

Laimböck zufolge müsste sich ein Krankenhaus hin zu einer wirtschaftlich selbstän-

digen Einheit entwickeln, welches im Wettbewerb zu anderen Krankenanstalten

steht. Entpolitisierung und Eigenverantwortung sind notwendige Grundvorausset-

zungen, um einen sparsamen Umgang der Ressourcen zu erreichen.48

Einflussnahme der Politik:

Ein Problem im österreichischen Gesundheitswesen stellt die aktive Einflussnahme

der Politik und der politischen Organisationen (z.B. Ärztekammer) dar. Der mittelba-

re Einfluss führt zu politisch motivierten Entscheidungen, die sich nachteilig auf die

Kosten und Qualität auswirken können. Um eine derartige Situation erst gar nicht

aufkommen zu lassen, hat sich unter anderem die Gesundheitspolitik in der

Schweiz, den Niederlanden und Deutschland dazu entschlossen, die Krankenan-

stalten und Sozialversicherungsträger zu entpolitisieren. Die Aufgaben des Staates

beschränken sich in diesen Fällen auf die Kontrolle und Vorgabe von Gesetzen und

Regelungen. In Österreich wurden in fast jedem Bundesland zwar die fondsfinan-

zierten Krankenanstalten in eigenständige Rechtskörper ausgegliedert, trotzdem

sind diese Krankenhausgesellschaften noch sehr eng mit der Landesverwaltung

verwoben. 49

2.4 Reformen in Österreich

Die Politik versucht seit jeher, mittels Gesetze und Reformen die Ausdehnung der

Gesundheitskosten, bei Wahrung oder Steigerung der Behandlungsqualität, einzu-

dämmen.50

Hier wird nun ein chronologischer Überblick über die wichtigsten Inhalte der

Gesundheitsreformen für ganz Österreich seit der Einführung des LKF-Systems im

47 vgl. Laimböck (2009), 126

48 vgl. Laimböck (2009), 116

49 vgl. Laimböck (2009), 104ff

50 vgl. Esche u. a. (2000), 7ff

17

Jahr 1997 aufgezeigt. Diese Reformen berufen sich auf die Artikel 15a Vereinba-

rung, die alle vier Jahre mit den Vertragsparteien neu abgeschlossen wird.51 In Kapi-

tel 5 dieser Diplomarbeit wird auf die bedeutendsten Reformen in den Bundeslän-

dern Oberösterreich und Tirol eingegangen.

Zeitraum Inhalte der Reform

1997-2000

Einführung der Leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung zur Abgeltung der Fondskrankenanstalten

Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen

Ersetzung des KRAZAF durch einen Sturkturfonds und eine Struktur-kommission auf Bundesebene sowie neun Landesfonds und neun Lan-deskommissionen auf Länderebene

Etablierung des österreichischen Krankenanstalten- und Großgeräte-planes (ÖKAP/GGP)

52

2001-2004

Angleichung der Beitragssätze von Arbeitern und Angestellten

Aktualisierung und Erweiterung des ÖKAP/GGP

Definition von Qualitätszielen auf Bundesebene

Durchführung von Qualitätsprojekten (z.B. zum Thema Patientenorien-tierung, Nahtstellenmanagment usw.)

2005-2007

Zusätzliche Einnahmen: Erhöhung der Beitragssätze, Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage, Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionisten usw.

Maßnahmen zur Kostendämpfung und Effizienzsteigerung (z.B. stei-gende Anzahl an tagesklinischen Behandlungen)

Strukturelle Maßnahmen: Einrichtung der Bundesgesundheitsagentur und Bundesgesundheitskommission und der Landesgesundheitsfonds und Gesundheitsplattformen zur Überwindung der Sektorengrenzen

ÖSG: zusätzlich zum ÖKAP/GGP wurde der ÖSG geschaffen53;

54

2008-2013

Vereinbarung über die Weiterführung der im Jahr 2005 eingeleiteten Maß-nahmen:

Weiterentwicklung der Reformpoolprojekte zur sektorenübergreifenden Finanzierung und Zusammenarbeit

Weiterentwicklung der Elektronischen Gesundheitsakte

Weiterentwicklung und Evaluierung des LKF-Systems

Konzeption einer mit dem stationärem Sektor vergleichbaren Dokumen-tation des Leistungsgeschehens im ambulanten Bereich

55

Tabelle 3: Reformen in Österreich ab 1997

Die 2005 neu geschaffenen, strukturellen Einrichtungen (Bundesgesundheitsagen-

tur, Gesundheitsplattform) gaben Grund zur Hoffnung, die Trennung der Sektoren

51 vgl. Land Oberösterreich (2005)

52 vgl. Hofmacher, Rack (2006), 217f

53 vgl. Hofmacher, Rack (2006), 209ff

54 vgl. Hauke u. a. (2007), 79

55 vgl. Bundesministerium für Gesundheit (2008a)

18

(ambulanter und stationärer Bereich) zu überwinden und die Schnittstellenproblema-

tik zu verbessern. Eine bessere Kooperation zwischen den beiden Bereichen konnte

aber kaum erreicht werden.56

In dem Anfang Jänner 2012 von der Regierung präsentierten Sparpaket wurde das

Einsparungspotenzial im Gesundheitswesen mit 3,5 Milliarden Euro bis 2016 veran-

schlagt. 1,4 Milliarden Euro sollen von den Sozialversicherungen eingespart wer-

den, 2,1 Milliarden von den Spitalserhaltern der Fondskrankenanstalten. Konkrete

Maßnahmen für diese bevorstehende Gesundheitsreform werden derzeit von Bund

und Ländervertreter verhandelt.57

56 vgl. Hofmacher, Rack (2006), 215

57 vgl. Der Standard (2011)

19

3 GEMEINDEN ALS AKTEUR IM GESUNDHEITSWESEN

Dieses Kapitel beschäftigt sich mit den Gemeinden Oberösterreichs und Tirols. Ein

Fokus liegt auf der wirtschaftlichen Situation der Gemeinden in diesen beiden Bun-

desländern.

3.1 Gesetzliche Grundlagen

Eine Gemeinde laut Art. 116 Bundesverfassungs-Gesetz ist eine Gebietskörper-

schaft, die das Recht auf Selbstverwaltung hat und zugleich Verwaltungssprengel

ist.58 Als Selbstverwaltungskörper kommen den Gemeinden ein eigener und ein vom

Bund oder Land übertragenen Wirkungsbereich zu. Zum eigenen Wirkungsbereich

zählen Angelegenheiten,

„die im ausschließlichen oder überwiegenden Interesse der in der Gemeinde verkörperten örtlichen Gemeinschaft gelegen und geeignet sind, durch die Gemeinschaft innerhalb ihrer örtlichen Grenzen besorgt zu werden.“ 59

Der eigene Wirkungsbereich umfasst unter anderem die Bestellung der Gemeinde-

organe, die Regelung der inneren Einrichtung zur Besorgung der Gemeindeaufga-

ben, die Verwaltung der Verkehrsflächen der Gemeinde, die örtliche Sicherheitspoli-

zei, die örtliche Baupolizei usw. Die Gemeinden können im eigenen Wirkungsbe-

reich selbständig und frei von Weisungen einer staatlichen Behörde tätig werden.

Sie unterliegen in diesem Bereich der Staatsaufsicht. Dies bedeutet, die Gemeinde-

gebarung wird auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit überprüft.60

Im übertragenen Wirkungsbereich erfolgt eine Aufgabenübertragung des Bundes

oder des Landes an die Gemeinden. In diesen Bereich fallen beispielsweise die

Durchführung von Wahlen, die Durchführung der sozialen Betreuung, Aufgaben im

Bereich des Schulwesens, Maßnahmen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft

usw. Die Gemeinden erhalten für diese Bereiche sozusagen eine Mitwirkungsver-

pflichtung.61

Die staatliche Verwaltung wird im Sinne der Kompetenzteilung durch den Bund oder

die Länder ausgeführt. Die Bundesverwaltung wird einerseits durch eigens dafür

eingerichtete Bundesbehörden, oder durch den Landeshauptmann und die ihm un-

terstellten Landesbehörden vollzogen. Die Landesverwaltung wird von der Landes-

58 vgl. Art 116 Abs 1 Bundes-Verfassungsgesetz

59 Art 118 Abs 2 Bundes-Verfassungsgesetz

60 vgl. Oberösterreichischer Landesrechnungshof (2012), 4

61 vgl. Schmid (2006), 49

20

regierung durchgeführt. Zusätzlich steht es Bund und Ländern frei, die Vollziehung

durch Gesetze Selbstverwaltungskörper zu übertragen. In der Regel holen sich

Bund und Länder bei der Besorgung ihrer Aufgaben Unterstützung bei lokalen Be-

hörden, wie zum Beispiel den Gemeinden. Zudem haben sich die Gemeinden an

der Mitwirkung der Aufgaben des übertragenen Wirkungsbereiches verpflichtet.62

3.2 Finanzierung der Gemeinden

Die Kommunen übernehmen wichtige Aufgaben der Daseinsvorsorge, wie zum Bei-

spiel die Errichtung der Wasserversorgung, Kindergärten, Pflichtschulen, Sportanla-

gen, Krankenhäusern, Alten- und Sozialhilfe, Feuerwehrhäusern, den Bau von Stra-

ßen usw.63 Um diese vielfältigen Aufgaben in den Gemeinden durchführen zu kön-

nen, benötigen sie finanzielle Mittel. Diese bringen sie einerseits durch gemeindeei-

gene Steuern (die bedeutendsten sind die Kommunal- oder die Grundsteuer) und

durch Gebühren und sonstige Entgelte auf.64 Andererseits erhalten die Kommunen

11,885 % der gemeinschaftlichen Bundesabgaben, die sich aus Bundessteuern und

-abgaben wie beispielsweise der Einkommenssteuer, Körperschaftsteuer, Umsatz-

steuer, Tabaksteuer, Normverbrauchsabgabe und vielen weiteren zusammenset-

zen. Die gemeinschaftlichen Bundesabgaben werden anhand unterschiedlicher

Schlüssel auf Bund, Länder und Gemeinden aufgeteilt:

Aufteilungsschlüssel der gemeinschaftlichen Bundesabgaben auf Bund, Län-

der und Gemeinden65

Tabelle 4: Aufteilungsschlüssel der gemeinschaftlichen Bundesabgaben

Die Verteilung der Abgabenerträge unterscheidet einen primären, sekundären und

tertiären Finanzausgleich. Der primäre Finanzausgelich gliedert sich in einen verti-

kalen (die gemeinschaftlichen Bundesabgaben werden in Form von Ertragsanteilen

62 vgl. Schmid (2006), 44

63 vgl. Fallend u. a. (2001), 6

64 vgl. Österreichischer Städtebund (2009)

65 vgl. Bundesministerium für Finanzen (2011), 4

21

den Gebietskörperschaften Bund, Ländern und Gemeinden zugewiesen) und einen

horizontalen Finanzausgleich (Aufteilung der Landesertragsanteile auf die Bundes-

länder, der Gemeindeertragsanteile in einem ersten Schritt länderweise, anschlie-

ßend gemeindeweise). Die Zuweisung der Gemeindeertragsanteile auf die Bundes-

länder erfolgt anhand festgelegter Schlüssel, die Verteilung dieser Ertragsanteile

innerhalb eines Bundeslandes auf die einzelnen Gemeinden erfolgt ebenso durch

unterschiedliche Schlüssel: anhand des abgestuften Bevölkerungsschlüssels, der

Volkszahl sowie anhand zusätzlich fixierter Verteilungsschlüssel.66

Der abgestufte Bevölkerungsschlüssel geht davon aus, dass einwohnerstärkere

Gemeinden eine höhere Infrastruktur zur Verfügung stellen müssen. Deshalb erfolgt

eine Vervielfachung der Bevölkerungszahl, die bewirkt, dass größere Gemeinden

mehr Ertragsanteile erhalten. Ein Gemeindebürger ist somit in unterschiedlich gro-

ßen Kommunen unterschiedlich viel wert.

Abgestufter Bevölkerungsschlüssel: Vervielfachung der Volkszahl67

Tabelle 5: Abgestufter Bevölkerungsschlüssel

Mit der 2. Etappe des Finanzausgleiches 2008, welche von 2011-2013 läuft, wird die

Zuteilung der Ertragsanteile zugunsten der kleineren Gemeinden (bis 10.000 Ein-

wohner) verändert. Die unterste Stufe des Bevölkerungsschlüssels wird angehoben,

was dem Vervielfacher der nächsten Klasse von 1 3

2 sehr nahekommt. Die unters-

te Stufe fällt also de facto weg.68

3.3 Österreichs Gemeinden

Die Republik Österreich besteht im Jahr 2012 aus insgesamt 2.537 Gemeinden. Der

Großteil der Gemeinden Österreichs zählt zu den kleineren Gemeinden – 2.131

Kommunen haben bis zu 5.000 Einwohner. Acht Gemeinden mit städtischem Cha-

rakter zählen mehr als 50.000 Einwohner, Wien mit mehr als 1,7 Millionen Einwoh-

66 vgl. Bröthaler et al (2006), 62-71

67 vgl. Kommunalkredit (2011), 6

68 vgl. KDZ (2011a)

22

nern ist zugleich Gemeinde und Bundesland.69 Zudem gibt es in Österreich 15 Sta-

tutarstädte, welche ein eigenes Stadtstatut besitzen. In diesen Städten übernimmt

das Magistrat die gemeindeeigenen Angelegenheiten (z.B. Baubehörde) sowie die

Aufgaben der Bezirksverwaltung.70

Die Gemeindegröße spielt hinsichtlich der Verteilung der Ertragsanteile und der

Zweckzuschüsse für Gesundheit und Soziales eine wichtige Rolle.71

3.3.1 Gemeinden in Oberösterreich

Das Land Oberösterreich gliedert sich in 444 Gemeinden, in denen im Jahr 2012

1.416.578 Personen leben. Drei Viertel der Gemeinden (75 %) haben weniger als

3.000 Einwohner. Oberösterreichs Gemeinden haben eine durchschnittliche Ein-

wohneranzahl von 2.559 (exklusive Statutarstädte Linz, Wels und Steyr). Zählt man

die Statutarstädte hinzu, so erhöht sich die durchschnittliche Einwohnerzahl pro

Gemeinde auf 3.190.72 Im Jahr 2010 konnten insgesamt 298 Gemeinden (67,1 %

der Gemeinden) in Oberösterreich kein positives Ergebnis erzielen, sie waren soge-

nannte Abgangsgemeinden. Von 2006 bis 2010 verzeichneten die Gemeinden

Oberösterreichs die höchsten Abgänge im Vergleich mit den anderen Bundeslän-

dern. Laut oberösterreichischem Rechnungshof stellen eine wesentliche Ursache für

die hohe Anzahl der Abgangsgemeinden in Oberösterreich die deutlich höheren

Transferzahlungen, vor allem im Bereich der Sozialausgaben, dar. Auch der Anstieg

der Krankenanstaltenbeiträge sowie die Gratiskindergärten belasteten und belasten

die Gemeindehaushalte immer noch.73 Im Jahr 2011 reduzierte sich die Anzahl an

Abgangsgemeinden auf 292 (65,8 %), was an der Entspannung der wirtschaftlichen

Situation liegt.74

3.3.2 Gemeinden in Tirol

Tirol zählt im Jahr 2012 insgesamt 714.306 Tausend Einwohner, die sich auf 279

Gemeinden aufteilen. Die durchschnittliche Gemeindegröße ohne Innsbruck, der

einzigen Statutarstadt in Tirol, beträgt 2.133 Einwohner. Wird Innsbruck hinzuge-

zählt, so beläuft sich die durchschnittliche Einwohnerzahl auf 2.560. In Tirol wohnen

69 vgl. Statistik Austria (2012)

70 vgl. Bundeskanzleramt Österreich (2012)

71 vgl. Kommunalkredit (2011), 20

72 eigene Berechnung, Datenbasis: Statistik Austria (2012)

73 vgl. Oberösterreichischer Landesrechnungshof (2012), 7

74 vgl. Kommunalnet (2012)

23

vier von fünf (80%) Bürger in einer Gemeinde mit weniger als 3.000 Einwohnern.75

Es gab im Jahr 2011 27 Abgangsgemeinden, dies entspricht 9,7 % aller Gemeinden

Tirols.76

3.4 Die wirtschaftliche Situation der Gemeinden

Neben der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung beeinflussen die Dynamik der

Ausgaben sowie die Änderungen auf bundesstaatlicher Ebene (z.B. Reformen) die

Ergebnisse der kommunalen Haushalte. Im Jahr 2010 beliefen sich die Gesamtein-

nahmen der Gemeinden in Österreich (ohne Wien) auf € 16.704 Mio., die Gesamt-

ausgaben betrugen € 16.656 Mio. Für die wirtschaftliche Betrachtung können diese

Zahlen jedoch nicht herangezogen werden, da in den Einnahmen Schuldenaufnah-

men, in den Ausgaben Tilgungen inkludiert sind. Die bereinigten Gesamteinnahmen

der Gemeinden im Jahr 2010 betrugen demnach € 15.593 Mio., die Gesamtausga-

ben € 15.708 Mio. Dies ergibt ein Defizit in der Höhe von € -115 Mio., welches aber,

verglichen mit dem Defizit des Vorjahres, um 77 % geschrumpft ist.77

3.4.1 Einnahmen

In diesem Abschnitt werden die Einnahmen der Gemeinden im Bundesländerver-

gleich analysiert.

Gesamteinnahmen der Gemeinden in Oberösterreich und Tirol im Jahr 201078

Tabelle 6: Gesamteinnahmen der Gemeinden in Oberösterreich und Tirol 2010

Die Gemeinden Oberösterreichs verzeichnen im Jahr 2010 insgesamt € 3.545 Mio.

an Einnahmen. In Tirol belaufen sich die Einnahmen der Gemeinden auf € 1.780

Mio. Hier sind die Gesamteinnahmen, pro Kopf gerechnet, geringfügig höher.

75 eigene Berechnung, Datenbasis: Statistik Austria (2012)

76 vgl. Tiroler Tageszeitung (2012)

77 vgl. Kommunalkredit (2011), 6-7

78 vgl. Kommunalkredit (2011), 33

24

Wie sich diese Einnahmen zusammensetzen, wird anhand nachfolgender Grafik

ersichtlich79:

Abbildung 3: Gemeindeeinnahmen in Oberösterreich und Tirol 2010

Die Gemeindeeinnahmen im Bundesländervergleich Oberösterreich und Tirol wei-

sen, prozentuell gesehen, kleine Unterschiede auf. Die Tiroler Gemeinden erhalten

beispielsweise knapp 3 % mehr Ertragsanteile als die Kommunen Oberösterreichs.

Eine Differenz von mehr als 4 % ist ebenso im Bereich der Schuldenaufnahme zu

erkennen: Die Einnahmen der Gemeinden Oberösterreichs setzen sich zu 8,5 %

aus geliehenem Geld zusammen, in Tirol liegt der Anteil bei 4 %. Die restlichen Ein-

nahmenbereiche sind weitestgehend ähnlich in den beiden Bundesländern verteilt.

Unter ‚Diverses‘ fallen folgende Positionen: Einnahmen aus Besitz und wirtschaftli-

cher Tätigkeit, Gewinnentnahmen, Veräußerung von beweglichen und unbewegli-

chen Gütern, Einnahmen aus Rücklagen usw.80

Grundsätzlich können die Gemeindeeinnahmen in vier Teilbereiche gegliedert wer-

den: die Einnahmen der laufenden Gebarung (laufende Einnahmen), die Einnahmen

der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktion, die Einnahmen aus Finanztrans-

aktionen und die Zuführungen aus dem ordentlichen Haushalt und Rückführung aus

79 vgl. Kommunalkredit (2011), 33, 51

80 vgl. Kommunalkredit (2011), 34

28,9%

19,5% 17,8%

13,5%

8,5% 8,3%

3,5%

31,8%

23,1%

18,1% 12,5%

4%

9%

1,5%

Gemeindeeinnahmen in Oberösterreich und Tirol 2010

Oberösterreich Tirol

25

dem außerordentlichen Haushalt. Nachfolgend werden einige Positionen angeführt,

die zu den Einnahmen der laufenden Gebarung gezählt werden:81

3.4.1.1 Ertragsanteile

Die Ertragsanteile stellen die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden dar. Sie

machen etwa 45 % der laufenden Einnahmen der Gemeinden aus. Das Finanzaus-

gleichsgesetz regelt unter anderem, wie die gemeinschaftlichen Bundesabgaben

(vor allem Lohn-, Einkommens-, Umsatz-, Körperschafts-, Mineralöl-, Grunder-

werbs- und Kapitalertragssteuer) anhand von Verteilungsschlüsseln in Form von

Ertragsanteilen auf Bund, Länder und Gemeinden aufgeteilt werden. Die Ertragsan-

teile der Gemeinden werden im ersten Schritt, dem sogenannten vertikalen Finanz-

ausgleich, den Bundesländern zugewiesen, die wiederum im horizontalen Finanz-

ausgleich die Ertragsanteile anhand des abgestuften Bevölkerungsschlüssels (siehe

Kapitel 3.2, Tabelle 2) auf die Gemeinden aufteilen. Im Jahr 2010 belaufen sich die

Ertragsanteile der Gemeinden Oberösterreichs auf € 1.024,3 Mio. (€ 707 pro Kopf)

Die Tiroler Gemeinden erhalten im Jahr 2010 € 565 Mio. (€ 805 pro Kopf) an Er-

tragsanteilen. Hier wird deutlich, dass die Gemeinden Tirols um etwa € 100 mehr

Ertragsanteile, pro Kopf gerechnet, erhalten. Die Ertragsanteile gehen 2010 in je-

dem Bundesland zurück: den geringsten Rückgang verzeichnet Tirol mit -0,43 %,

die stärksten Rückgänge ergeben sich in Niederösterreich, Oberösterreich und der

Steiermark.82

3.4.1.2 Ausschließliche Gemeindeabgaben

Als ausschließliche Gemeindeabgaben werden jene Abgaben bezeichnet, die eine

Gemeinde selbst einheben darf (z.B. Kommunalsteuer, Grundsteuer, Interessenten-

beiträge, Fremdenverkehrsabgabe, sonstige Abgaben) und deren Ertrag aus-

schließlich der Gemeinde zugutekommt.83

Im Jahr 2010 nehmen die Gemeinden in Oberösterreich € 631,4 Mio. (€ 448 pro

Kopf) an Gemeindeabgaben ein, was ein Plus von 1,3 % gegenüber dem Vorjahr

bedeutet. Die Gemeindeabgaben im Bundesland Tirol belaufen sich im Jahr 2010

auf € 321,1 Mio. (€ 457 pro Kopf), insgesamt 4,2 % mehr als im Jahr 2009. Die

Kommunalsteuer trägt mit mehr als 60 % den größten Anteil der Gemeindeabgaben

bei. Der zweitgrößte Anteil mit 18 % wird durch die Grundsteuer eingebracht. Durch

81 vgl. Kommunalkredit (2011), 34

82 vgl. Kommunalkredit (2011), 37

83 vgl. Kommunalkredit (2011), 40

26

Interessentenbeiträge, die Fremdenverkehrsabgabe und sonstige Beiträge werden

insgesamt weitere 20 % an Abgaben erzielt.84

3.4.1.3 Gebühren

Gebühren stellen Gemeindeerträge dar, die von den Gemeindebürgern für die Be-

nützung der Gemeindeeinrichtungen und –anlagen (z.B. Abwasserentsorgungs-

oder Müllentsorgungsgebühren) eingehoben werden. Im Jahr 2010 verzeichnen die

Gemeinden Oberösterreichs € 292,6 Mio. (€ 208 pro Kopf) an Gebühreneinnahmen,

die Tiroler Gemeinden € 159,8 Mio. (€ 228 pro Kopf) Die einnahmenstärksten Ge-

bühren stellen für Österreichs Gemeinden im Jahr 2010 die Abwasserentsorgungs-,

die Müllentsorgungs- und die Wasserversorgungsgebühr dar.85

3.4.1.4 Transfereinnahmen

Zu den Transfereinnahmen der Gemeinden zählen Transferzahlungen des Bundes,

des Bundesfonds, der Bundeskammern, Länder, Landesfonds und Landeskam-

mern, der Gemeinden, Gemeindefonds und Gemeindeverbänden, der Sozialversi-

cherungsträgern, sonstigen öffentlichen Rechtsträgern und von der EU. Anteilsmä-

ßig setzen sich die Transfereinnahmen im Jahr 2010 zu 77 % aus den Erträgen der

Länder und des Landesfonds, zu weiteren 15 % der Mittel des Bundes und des

Bundesfonds zusammen.86

Bei den Transfereinnahmen wird deutlich, dass die Gemeinden Oberösterreichs (€

339) pro Kopf mehr erhalten als die Tiroler Gemeinden (€ 316). Dennoch liegen die

Gemeinden beider Bundesländer über dem Österreich-Durchschnitt (ohne Wien),

der sich auf 298 € Transfereinnahmen pro Kopf beläuft. Zudem konnte festgestellt

werden, dass die Transfereinnahmen bei Kommunen mit einer höheren Bevölke-

rungszahl (von 20.001-50.000 Einwohner) auf 201 € durchschnittlich absinken, wäh-

rend kleine Gemeinden (bis zu 2.500 Einwohner) österreichweit etwa 408 € pro Kopf

erhalten.87

3.4.2 Ausgaben

In diesem Abschnitt werden die Ausgaben der Gemeinden Oberösterreichs und

Tirols in den Fokus genommen.

84 vgl. Kommunalkredit (2011), 39-40

85 vgl. Kommunalkredit (2011), 42

86 vgl. Kommunalkredit (2011), 47-48

87 vgl. Kommunalkredit (2011), 47

27

Gesamtausgaben der Gemeinden in Oberösterreich und Tirol im Jahr 201088

Tabelle 7: Gesamtausgaben der Gemeinden in Oberösterreich und Tirol 2010

In Oberösterreich wird von den Gemeinden im Jahr 2010 € 3.515,5 Mio. ausgege-

ben, in Tirol € 1.769 Mio. Die Gemeinden Tirols haben nicht nur höhere pro-Kopf-

Einnahmen, sondern auch etwas mehr pro-Kopf-Ausgaben als die oberösterreichi-

schen Kommunen im Jahr 2010. Nachfolgende Grafik zeigt die Zusammensetzung

der Gemeindeausgaben für Oberösterreich und Tirol:89

Abbildung 4: Gemeindeausgaben in Oberösterreich und Tirol 2010

Die Transferausgaben (siehe 3.4.2.2) machen in Oberösterreich und in Tirol den

höchsten Anteil der Ausgaben aus. In Oberösterreich liegen die Transferausgaben

um etwa 5 % höher als in Tirol. Pro Kopf gerechnet leistet Oberösterreich mit € 607

den höchsten Anteil an Transferausgaben; der Österreich-Durchschnitt liegt bei €

88 vgl. Kommunalkredit (2011), 33

89 vgl. Kommunalkredit (2011), 53-69

24,3%

20,3% 20,1% 18,3%

10,3%

4,4% 2,3%

19,5%

26,7%

17,8% 18,5%

11,2%

4,5% 1,8%

Gemeindeausgaben in Oberösterreich und Tirol 2010

Oberösterreich Tirol

28

466. Die restlichen Ausgabenposten sind in den Bundesländern Oberösterreich und

Tirol ähnlich. Unter ‚Diverses‘ wurden folgende Posten zusammengefasst: Bezüge

der gewählten Organe, Zinsen für Finanzschulden, Gewährung von Darlehen an

Träger des öffentlichen Rechts, Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt

und Rückführungen an den ordentlichen Haushalt.90 Nachfolgend werden einige

Ausgabenpositionen erläutert:

3.4.2.1 Leistungen für Personal

Darunter fallen die Personalkosten für Gemeindebedienstete aber auch für Einrich-

tungen oder Betriebe (z.B. Altersheime, Krankenanstalten), die von den Gemeinden

betrieben werden. Die Ausgaben für das Personal in den Gemeinden Oberöster-

reichs und Tirols sind im Vergleich zum Jahr 2009 um etwa 2,5 % angestiegen. In

Oberösterreich waren im Jahr 2010 pro 1.000 Gemeindebürger 10 Gemeindebe-

dienstete beschäftigt, in Tirol waren es 11.91

3.4.2.2 Transferausgaben

Die Transferausgaben setzen sich aus Zahlungen an Bund und Bundesfonds, Bun-

deskammern, Länder (z.B. Landesumlagen) und Landesfonds, Gemeinden und

Gemeindeverbände, Gemeindefonds und Sozialversicherungsträger zusammen.

Die Transferzahlungen fließen anteilsmäßig zu 56,3 % an die Länder und Landes-

fonds und zu 34,4 % an die Gemeinden, Gemeindeverbände und Gemeindefonds.

Die Transferausgaben sind im Jahr 2010 sowohl in Oberösterreich als auch in Tirol

um ca. 5,2 % angestiegen, wobei Oberösterreich die höchsten laufenden Transfer-

zahlungen in Gesamt-Österreich zu verzeichnen hatte.92

3.4.2.3 Ausgaben nach Bereich

Die Ausgaben einer Gemeinde können entweder nach Ausgabenart oder nach Be-

reich gegliedert werden. Die Ausgabenarten (wie z.B. Personalausgaben, Transfer-

ausgaben) können jenen Bereichen zugeordnet werden, wo sie angefallen sind.

Dies ermöglicht einen eine transparente Auflistung der finanziellen Mittel pro Ge-

meindeaufgabe nach Verwendung und Aufbringung der Mittel. Diese Gemeindeauf-

90 vgl. Kommunalkredit (2011), 35

91 vgl. Kommunalkredit (2011), 53

92 vgl. Kommunalkredit (2011), 65

29

gaben werden auch Voranschlagsgruppen genannt, von denen es zehn in den ös-

terreichischen Gemeinden gibt:93

Vertretungskörper und öffentliche Verwaltung

Öffentliche Ordnung und Sicherheit

Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft

Kunst, Kultur und Kultus

Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung

Gesundheit

Straßen- und Wasserbau, Verkehr

Wirtschaftsförderung

Dienstleistungen

Finanzwirtschaft

Die Sozial- und Gesundheitsausgaben der Gemeinden sind in Oberösterreich und

Tirol sowie in den übrigen Bundesländern, mit Ausnahme von Salzburg, im Jahr

2010 angestiegen (Anstieg der Sozialausgaben 2010in OÖ: 5,5 %, Tirol: 6,6%; An-

stieg der Gesundheitsausgaben 2010 in OÖ: 6 %, Tirol: 5 %). Die restlichen Berei-

che entwickelten sich rückläufig.94

Nachfolgend erfolgt eine Berechnung der Gemeindebeiträge für die Spitalsfinanzie-

rung in Oberösterreich und Tirol:

Abbildung 5: Gemeindebeiträge für die Krankenanstaltenfinanzierung in OÖ und Tirol

Gemeindebeiträge für die Fondskrankenanstalten in Oberösterreich:

Basierend auf dem Rechnungsabschluss des Landes OÖ 2010, welcher die Ge-

meindebeiträge in Ansatz 560 und 562 ausweist, plus der Umsatzsteuer-Anteile

(0,642 % USt), die von Ertragsanteilen der Gemeinden abgezogen werden, erhält

93 vgl. Kommunalkredit (2011), 79

94 vgl. Kommunalkredit (2011), 139-141

8,2% 5,7%

Oberösterreich Tirol

Gemeindebeiträge für die Krankenanstaltenfinanzierung in OÖ

und Tirol

30

man einen Beitrag von € 287 Mio., den die Gemeinden Oberösterreichs im Jahr

2010 für die oberösterreichischen Fondskrankenanstalten aufgewendet haben. Dies

stellen 8,2 % des gesamten Budgets, das die Gemeinden Oberösterreichs im Jahr

2010 zur Verfügung hatten, dar.95

Gemeindebeiträge für die Fondskrankenanstalten in Tirol:

Da bei den Tiroler Fondskrankenanstalten keine Betriebsabgangsdeckung durch

Land und Gemeinden vorgesehen ist, sondern diese Gebietskörperschaften ihre

Beiträge direkt an den Tiroler Gesundheitsfonds überweisen, wurde für die Berech-

nung des Gemeinde-Spitalsbeitrages der Rechnungsabschluss 2010 des Tiroler

Gesundheitsfonds herangezogen. Neben den im Finanzausgleich festgelegten Um-

satzsteuer-Anteilen, sowie den Beiträgen, die im Tiroler Gesundheitsfondsgesetz

festgeschrieben wurden, leisteten die Gemeinden Tirols im Jahr 2010 etwa € 100

Mio. Dies entspricht 5,7 % des Budgets der Tiroler Gemeinden.96

3.5 Aktuelle Herausforderungen für die Gemeinden

Stabilisierung der finanziellen Situation der Gemeinden:

Durch die Finanz- und Wirschaftskrise im Zeitraum von 2008 bis 2010 gingen die

Einnahmen der Gemeinden spürbar zurück. Die Ausgaben, vor allem die Sozial-

und Gesundheitsausgaben, sind aber nicht gesunken, im Gegenteil, sie

entwickelten sich in den letzten Jahren äußerst dynamisch. Grundsätzlich ist

Sozialhilfe Landessache, doch die Gemeinden finanzieren einen erheblichen Anteil

der Kosten mit. Den größten Teil macht die Sozialhilfeumlage aus, die die

Gemeinden in Form von Transferzahlungen an die Länder abführen. Laut

Prognosen werden die Kosten im Sozialbereich zukünftig weiter steigen. Dies lässt

sich zum einen auf die gestiegenen Ausgaben im Bereich der Pflege zurückführen,

zum anderen nehmen auch die Ausgaben der Jugendwohlfahrt stetig zu.97 Aus

diesem Grund bleibt den Gemeinden weniger Spielraum für kommunale Leistungen

oder Investitionen.98

In Oberösterreich wurde aus diesem Grund im Jahr 2011 ein Maßnahmenpaket zur

Entlastung der Gemeinden geschnürt, welches die Steigerung der Kostentreiber

(Soziales, Pflegefonds, Krankenanstaltenbeitrag) eindämmt. Dennoch gilt es, die

95 vgl. Land Oberösterreich (2011a)

96 vgl. Tiroler Gesundheitsfonds (2010), 51

97 vgl. KDZ (2011b)

98 vgl. Die Presse (2012)

31

Gemeindefinanzen langfristig zu stabilisieren und auch alternative Möglichkeiten für

die Gemeinden, wie zum Beipiel eine Neuordnung der finanziellen Ausstattung oder

mehr Gemeindeautonomie in Betracht zu ziehen, wie es beispielsweise der

Oberösterreichische Landesrechnungshof 2012 fordert.99

Gemeinde-Kooperationen:

Derzeit sind Gemeinde-Kooperationen, Gemeinde-Zusammenlegungen oder Ge-

meinde-Fusionen aufgrund erhofften Einsparungspotentials ein viel diskutiertes

Thema. Auch das Land Oberösterreich fördert Gemeindekooperationen mittels

Anreizsystemen. Durch Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen, wie zum Bei-

spiel in der Verwaltung, Bauverwaltung, Betreuung und Pflege können nicht nur

ökonomische Vorteile erzielt werden, sondern Synergien können genutzt und die

Qualität der Dienstleistung gesteigert werden.100

99 vgl. Oberösterreichischer Landesrechnungshof (2012), 8

100 vgl. Land Oberösterreich (2011d)

32

4 DAS KRANKENANSTALTENWESEN UND DESSEN FI-

NANZIERUNG IM BUNDESLÄNDERVERGLEICH: OBER-

ÖSTERREICH - TIROL

Dieses Kapitel beschäftigt sich mit den Grundzügen des Krankenanstaltenwesens in

Oberösterreich und Tirol. Zu Beginn werden die wesentlichen Akteure des Gesund-

heitssystems genannt, anschließend wird auf die Finanzierung näher eingegangen.

Abschließend wird ein Überblick über die wichtigsten Reformen gegeben und Her-

ausforderungen und aktuelle Probleme aufgezeigt. Diese Punkte werden stets im

Bundesländervergleich Oberösterreich und Tirol angeführt und Gemeinsamkeiten

oder Unterschiede herausgearbeitet.

4.1 Rahmenbedingungen des Krankenanstaltenwesens

Wie bereits erwähnt, fällt im Sinne der Kompetenzteilung die Ausführungsgesetz-

gebung in die Zuständigkeit des Landes. Neben den bundesweiten Vorgaben für die

Krankenanstalten (siehe Kapitel 2.1.1) existieren für das Spitalswesen weitere Ver-

einbarungen, die jedes Bundesland eigenständig festlegen kann (unter Einhaltung

der Bundesvorgaben): das Krankenanstaltengesetz (OÖ KAG; Tir. KAG), das

Gesundheitsfondsgesetz (OÖ GFG; TGFG), sowie der Regionale Strukturplan Ge-

sundheit (RSG Oö. – Oö. KAP/GGP 2008; RSG Tirol).101

4.1.1 Die Trägerlandschaft der Krankenanstalten in Oberösterreich

In Oberösterreich gibt es Anfang 2012 insgesamt 33 Krankenanstalten, 18 davon

sind Fondkrankenanstalten, die restlichen 15 sind privat finanzierte Spitäler oder

Ambulatorien. Bei den Fondskrankenanstalten gibt es in Oberösterreich im Allge-

meinen drei Trägergruppen: das Land OÖ, die Stadt Linz und die unterschiedlichen

Orden. Die Landeskrankenanstalten der Gesundheits- und Spitals-AG (gespag) sind

mit derzeit 10 Krankenhäusern an 11 Standorten der größte Spitalsträger Oberös-

terreichs und decken einen Marktanteil von etwa 45 % ab.102 Zudem gibt es fünf

konfessionelle Träger: die Elisabethinen, die Barmherzigen Brüder, die Barmherzi-

gen Schwestern, die Franziskanerinnen und den Kreuzschwestern, die sieben

101 vgl. Land Oberösterreich (o.J.)

102 vgl. Gespag (o.J.)

33

Krankenanstalten an sechs Standorten betreiben. Das AKH Linz ist ein sogenanntes

Gemeindespital, es befindet sich in der Trägerschaft der Stadt Linz.103

4.1.2 Die Trägerlandschaft der Krankenanstalten in Tirol

Anfang 2012 gibt es in Tirol insgesamt 19 Krankenanstalten, davon werden 10 vom

Tiroler Landesgesundheitsfonds finanziert, die restlichen 9 werden privat geführt

und finanziert.104 Die Trägerlandschaft der landesgesundheitsfondsfinanzierten

Krankenhäuser setzt sich wie folgt zusammen: Vier Krankenanstalten befinden sich

in der Trägerschaft des Landes, der sogenannten Tiroler Landeskrankenanstalten

GmbH (TILAK). Eigentümer des Bezirkskrankenhauses Schwaz sind zu 50 % der

Gemeindeverband, zu 50 % die TILAK.105 Weitere vier Spitäler sind Bezirkskran-

kenhäuser und werden von Gemeindeverbänden geführt, ein Krankenhaus fällt in

die Trägerschaft eines Ordens, der St. Vinzenz Betriebsges.m.b.H.106

Bundesländervergleich:

Während in Oberösterreich der Orden eine zentrale Trägerrolle einnimmt, spielt die-

ser Spitalserhalter in Tirol mit einem Krankenhaus eine untergeordnete Rolle. Dafür

sind in Tirol die Bezirkskrankenhäuser sehr präsent, deren Eigentümer der Gemein-

deverband ist, bei dem sich mehrere oder alle Gemeinden eines Bezirkes zur Erhal-

tung einer Krankenanstalt zusammengeschlossen haben.107 In Oberösterreich gibt

es mit dem AKH Linz ein Gemeindespital, dessen Träger die Stadt Linz ist.

4.2 Akteure und deren Aufgaben im Krankenanstaltenwesen

Das Spitalswesen in Oberösterreich und Tirol, sowie in allen anderen Bundeslän-

dern, ist durch die Akteure Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherung ge-

prägt. In den weiteren Ausführungen wird hauptsächlich auf die Gesundheitsplatt-

form und den Landesgesundheitsfonds in den beiden Bundesländern eingegangen,

da diese Institutionen im Krankenanstaltenwesen eine zentrale Rolle innehaben.

103 vgl. Bundesministerium für Gesundheit (2012b)

104 vgl. Bundesministerium für Gesundheit (2012b)

105 vgl. Bezirkskrankenhaus Schwaz (2012)

106 vgl. Land Tirol (2011)

107 vgl. Bezirkskrankenhaus St. Johann in Tirol (2012)

34

4.2.1 Landesgesundheitsfonds

Zur Finanzierung, Planung und Steuerung des Gesundheitswesens wurde im Rah-

men der Gesundheitsreform 2005 in jedem Bundesland ein Gesundheitsfonds, mit

dem obersten Organ der Gesundheitsplattform, installiert.108 Der Landesgesund-

heitsfonds übernimmt die Führung der laufenden Geschäfte. Darüber hinaus ist er

für die Planung, Sicherstellung und Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung

verantwortlich (z.B. forciert der Landesgesundheitsfonds Maßnahmen für eine bes-

sere Kooperation zwischen intramuralem und extramuralem Bereich; er entwickelt

den Regionalen Strukturplan Gesundheit usw.). Zudem ist der Landesgesundheits-

fonds jenes Organ, das für die Mittelverteilung der im Gesundheitsfonds zur Krank-

enanstaltenfinanzierung dotierten Mittel an die Fondskrankenanstalten verantwort-

lich ist.109

4.2.2 Gesundheitsplattform

Die Gesundheitsplattform ist das handelnde Organ, dessen wesentliche Aufgabe die

Beschlussfassung in Angelegenheiten der besseren Planung und Steuerung im

Krankenanstaltenbereich, sowie der Krankenanstaltenfinanzierung liegt. Zudem

achtet sie auf die Einhaltung der Vorgaben der Bundesgesunheitsagentur.110

4.2.2.1 Mitglieder der Gesundheitsplattform in Oberösterreich

Der Gesundheitsplattform in Oberösterreich steht der derzeitige Landeshauptmann

Dr. Josef Pühringer vor. Sie besteht aus folgenden 33 Mitgliedern, die von der Lan-

desregierung bestellt werden.111

108 vgl. OÖ Gesundheitsfonds (o.J. a)

109 vgl. OÖ Gesundheitsfonds (o.J. b)

110 vgl. § 9 Abs 1-2 Oö Gesundheitsfonds-Gesetz

111 vgl. § 6 Abs 1 Oö Gesundheitsfonds-Gesetz

35

Anzahl der Mitglieder der Landesgesundheitsplattform in Oberösterreich112

Tabelle 8: Mitglieder der Gesundheitsplattform in Oberösterreich

Die 19 Mitglieder des Landes, des Bundes und der Sozialversicherung haben ein

Stimmrecht. Die restlichen Mitglieder haben beratende Funktion. Die Regelungen

zur Beschlussfassung werden im Oö. Gesundheitsfonds-Gesetz in § 8 erläutert. Der

Oberösterreichische Gemeindebund wird durch LAbg. Bgm. Johann Hingsamer ver-

treten.113

4.2.2.2 Mitglieder der Gesundheitsplattform in Tirol

Dieses Gremium besteht in Tirol aus 14 Mitgliedern. Den Vorsitz der Gesundheits-

plattform führt ein Mitglied der Landesregierung: LR DI Dr. Bernhard Tilg.114

112 vgl. § 6 Abs 1 Oö Gesundheitsfonds-Gesetz

113 vgl. OÖ Gesundheitsfonds (o.J. b)

114 vgl. Land Tirol (2010)

36

Anzahl der Mitglieder der Landesgesundheitsplattform in Tirol115

Tabelle 9: Mitglieder der Gesundheitsplattform in Tirol

In der Tiroler Landesgesundheitsplattform besitzen alle Mitglieder, mit Ausnahme

vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, ein Stimmrecht,

also auch der Tiroler Gemeindeverband und der Städtebund. Somit können die Ver-

treter der Gemeinden und Städte aktiv bei Beschlüssen mitentscheiden. Dennoch ist

zu erwähnen, dass die Stimmrechte der Vertreter der Sozialversicherung und der

Landesregierung gewichtet sind: den Mitgliedern der Sozialversicherung und der

Landesregierung kommen jeweils vier Stimmen zu.116

Bundesländervergleich:

Die Zusammensetzung der Gesundheitsplattformen in Oberösterreich und Tirol dif-

feriert zusehends. Diesbezüglich schreibt die Artikel 15a Vereinbarung vor, welche

Akteure zumindest in der Gesundheitsplattform vertreten sein müssen und wer ein

Stimmrecht erhalten muss, dennoch ist die genaue Ausgestaltung hinsichtlich Mit-

gliederzahl und Stimmrechtverteilung den Ländern überlassen. Die Mitgliederanzahl

der oberösterreichischen Gesundheitsplattform beläuft sich auf mehr als das Dop-

pelte als in Tirol, wobei in Oberösterreich die große Anzahl an Vertretern des Lan-

des Oberösterreich und der Sozialversicherungträger (je neun) auffällt. Ein Unter-

schied ist auch in der Verteilung der Stimmrechte zu finden: Während in Tirol jedes

115 vgl. § 10 Abs 1 Tiroler Gesundheitsfondsgesetz

116 vgl. § 10 Abs 1 Tiroler Gesundheitsfondsgesetz

37

Mitglied (außer der Hauptverband der Sozialversicherungsträger) ein Stimmrecht

besitzt, trifft dieser Umstand in Oberösterreich lediglich auf die Vertreter des Lan-

des, Bundes und der Sozialversicherung zu. Doch aufgrund der gewichteten Stimm-

rechte der Vertreter der Landesregierung und der Sozialversicherung in Tirol, haben

die Gemeinden letztlich, trotz Stimmrecht, wenig Einflussmöglichkeit auf Beschluss-

fassungen in der Gesundheitsplattform.

4.3 Finanzierung des oberösterreichischen Krankenanstal-

tenwesens

Dieses Kapitel bietet Informationen zur Spitalsfinanzierung in Oberösterreich und

Tirol, die sich in einigen Bereichen unterscheidet. Zu Beginn wird die allgemeine

Finanzierungsstruktur kurz erläutert, anschließend erfolgt eine Analyse der Ge-

schäftsberichte der Gesundheitsfonds in Oberösterreich und Tirol.

4.3.1 Allgemeine Finanzierungssituation der Fondskrankenhäuser in

Oberösterreich und Tirol

In diesem Kapitel werden einzelne Aspekte der Krankenanstaltenfinanzierung im

Bundesländervergleich gegenübergestellt und analysiert.

4.3.1.1 Aufteilung der LKF-Mittel auf den Kern- und Steuerungsbereich

Wie bereits in Kapitel 3.2.2 beschrieben, gibt es im LKF-System zwei unterschiedli-

che Bereiche der Finanzierung: den LKF-Kernbereich und den LKF-

Steuerungsbereich. Wie viel der finanziellen Mittel für welchen Bereich aufgewendet

werden, kann jedes Bundesland eigenständig festlegen.

Oberösterreich:

In Oberösterreich fließen die gesamten Mittel (100 %), die für die Leistungsorientier-

te Krankenanstaltenfinanzierung zur Verfügung gestellt werden, in den Kernbe-

reich.117

Tirol:

In Tirol werden 70 % der im Gesundheitsfonds dotierten Mittel zur Krankenanstal-

tenfinanzierung für den bundesweit einheitlichen Kernbereich aufgewendet, 30 %

werden dem länderweise ausgestaltbaren Steuerungsbereich, bei dem auf bestimm-

117 vgl. OÖ Gesundheitsfonds (2011), 24

38

te Versorgungsstrukturen eingegangen werden kann, zugewiesen. Die Aufteilung

der für den Steuerungsbereich vorgesehenen Mittel (30 %) auf die Fondskranken-

anstalten erfolgt nach einem Gewichtungsfaktor. Demzufolge liegt der Gewichtungs-

faktor für das Landeskrankenhaus Innsbruck - Universitätskliniken (LKI) bei 1,2 pro

LKF-Punkt, da diese Krankenanstalt eine wichtige Zentralversorgungsfunktion in-

nerhalb Tirols einnimmt. In den restlichen Krankenanstalten wird ein LKF-Punkt mit

1,0 gewichtet.118

4.3.1.2 Deckung des Betriebsabganges der Fondskrankenanstalten

In den Bundesländern Oberösterreich und Tirol herrscht ein Unterschied in der Ab-

deckung des Betriebsabganges der Fondskrankenanstalten.

Oberösterreich:

In Oberösterreich erfolgt eine Abgangsfinanzierung durch das Land, die Gemeinden

und zum Teil auch die Spitalsträger.119 Das Verhältnis der zu leistenden Anteile wird

vom Land festgelegt. In Oberösterreich werden grundsätzlich 85 % des Betriebsab-

ganges der Krankenanstalten von Land und Gemeinden aufgebracht, 15 % deckt

der Träger der jeweiligen Krankenanstalt ab. Der Anteil des Betriebsabganges, den

das Land OÖ und die Gemeinden übernehmen, wird wie folgt aufgeteilt: 60 % über-

nimmt das Land OÖ, 40 % verbleibt bei den Gemeinden.120 Gemäß oberösterreichi-

schem Krankenanstaltengesetz werden

„zunächst für jede Krankenanstalt als Vorzugsanteil 63% ihres Betriebsab-ganges gedeckt; der durch die Aufteilung (…) nicht verbrauchte Teil des Lan-desbeitrages wird nach folgendem Schlüssel auf die einzelnen Krankenanstal-ten verteilt: Der zur Verteilung bestimmte Betrag wird durch die Summe der Jahrespflegetage aller an der Abgangsdeckung beteiligten Krankenanstalten geteilt und für jede Anstalt mit der Summe ihrer Jahrespflegetage verviel-facht.“121

Dies bedeutet, ein Teil der Abgangsdeckungsmittel wird in Oberösterreich nach

Pflegetagen ausbezahlt. Dieses Prinzip steht einer leistungsorientierten Abgeltung

völlig konträr gegenüber, denn es forciert stationäre Aufenthalte, anstelle einer Leis-

tungserstellung in Spitalsambulanzen.122

118 vgl. Tiroler Gesundheitsfonds (2011), 38

119 vgl. Laimböck (2009), 125

120 vgl. § 76 Abs 1 Oö. Krankenanstaltengesetz

121 § 75 Abs 5 Z 1-2 Oö. Krankenanstaltengesetz

122 vgl. Lehner (2008), 29

39

Tirol:

Im Tiroler Krankenanstaltenwesen existiert das System der Betriebsabgangsde-

ckung durch Länder und Gemeinden nicht. In den Landesgesundheitsfonds werden

alle im Tiroler Gesundheitsfondsgesetz geregelten Mittel zur Krankenanstaltenfinan-

zierung einbezahlt. Erwirtschaftet eine Fondskrankenanstalt einen Betriebsabgang,

so ist dieser vom Eigentümer selber zu tragen. Da in Tirol keine finanziellen Mittel

für die Krankenanstaltenfinanzierung „zurückbehalten“ werden, wie in Oberöster-

reich, können die Kosten der stationären Leistungen durch den Euro-Wert pro LKF-

Punkt beinahe gänzlich gedeckt werden. Zwei der zehn fondsfinanzierten Kranken-

anstalten erzielten 2010 Überschüsse, die restlichen Spitäler mussten geringe Ab-

gänge hinnehmen.123

4.3.1.3 Finanzierungsströme im Krankenanstaltenwesen

In diesem Kapitel werden die Finanzierungsströme im Krankenanstaltenbereich in

Oberösterreich und Tirol grafisch dargestellt.

Oberösterreich:

Nachstehende Grafik soll einen Überblick über die komplexe Finanzierungssituation

im oberösterreichischen Krankenanstaltenwesen geben:

Finanzströme in Oberösterreich an den Landesgesundheitsfonds124

Abbildung 6: Finanzströme in Oberösterreich an den Landesgesundheitsfonds

123 vgl. Tiroler Gesundheitsfonds (2011), 26

124 vgl. eigene Darstellung in Anlehnung an Czypionka u. a. (2009), 110

Landesgesund-heitsfonds Oö

Bundesgesundheits-agentur (BGA) Sozialversicherung

Bund

Gemeinden

Bundesland OÖ

18 Fondskrankenanstalten

GSBG Mittel (USt-Mittel Bund, Länder, Gemeinden)

Patienten (Kostenbei-

träge)

Struktur- und Re-formpoolmittel

Krankenfürsorgean-stalt

Extramura-ler Bereich

Träger der Fondskranken-

anstalten:

GESPAG Ordensspitäler Gemeinde Linz

40

Hier wird die zentrale Funktion des Landesgesundheitsfonds deutlich. In ihm fließen

die Gelder der Akteure zusammen, der Landesgesundheitsfonds bezahlt die finan-

ziellen Mittel an die 18 Fonds-Krankenanstalten in Oberösterreich aus.

Tirol:

Nachfolgend werden die Finanzierungsströme an den Landesgesundheitsfonds in

Tirol abgebildet.

Finanzströme in Tirol an den Landesgesundheitsfonds:125

Abbildung 7: Finanzströme in Tirol an den Landesgesundheitsfonds

Anhand dieser Grafik wird ersichtlich, dass in Tirol der Träger des allgmeinen öffent-

lichen Krankenhauses in Zams (Träger: St. Vinzenz Betriebsg.m.b.H), welches ein

Ordensspital ist, monatlich eine festgelegte Teilzahlung dem Gesundheitsfonds zu-

führen muss.

Bundesländervergleich:

Auf den ersten Blick scheinen diese Abbildungen bezüglich der Finanzströme sehr

ähnlich zu sein. Trotzdem existieren Unterschiede im Finanzierungssystem dieser

beiden Bundesländer. Wie bereits erwähnt, besteht in Tirol der Unterschied zu

Oberösterreich, dass der Träger des Krankenhauses in Zams zur Krankenanstalten-

finanzierung beiträgt. Eine weitere Unterscheidung lässt sich in der Abgangsde-

ckung erkennen. Ein allfälliger Betriebsabgang der Landeskrankenhäuser in Ober-

125 vgl. eigene Darstellung in Anlehnung an Czypionka u. a. (2009), 119

Träger St. Vinzenz Betr.

GmbH

Krankenfürsorge-anstalt

Landesgesund-heitsfonds Tirol

Bundesgesundheits-agentur (BGA)

Sozialversicherung

Bund

Gemeinden

Bundesland Tirol

10 Fondskrankenanstalten

Tirol

GSBG Mittel (USt-Mittel Bund, Länder, Gemeinden)

Patienten (Kostenbeiträ-

ge) Struktur- und Re-

formpoolmittel

Extramura-ler Bereich

Träger der Fonds-krankenanstalten:

TILAK St. Vinzenz

Gemeindeverbän-de

41

österreich (gespag) wird durch den Träger, sprich das Land OÖ, abgedeckt. Diese

Mittel werden in Oberösterreich vom Gesundheitsfonds ausbezahlt. In Tirol erfolgt

die Betriebsabgangsdeckung der Landesspitäler (TILAK) in einem direkten Finanz-

fluss zwischen dem Land Tirol und der TILAK.126

4.3.2 Analyse des Zahlenmaterials

In diesem Teilbereich liegt der Fokus auf den Einnahmen und Ausgaben der fonds-

finanzierten Krankenanstalten. Für diese Analyse werden die zum Zeitpunkt der

Erstellung dieser Masterthesis aktuellsten Daten aus dem Jahr 2010 herangezogen.

4.3.2.1 Analyse des Zahlenmaterials in Oberösterreich

Für diese Analyse wurde zum einen der Rechnungsabschluss 2010 des Landes

Oberösterreich, zum anderen der Geschäftsbericht des oberösterreichischen

Gesundheitsfonds 2010, sowie die Artikel 15a-Vereinbarung, das oberösterreichi-

sche Krankenanstaltengesetz, das oberösterreichische Gesundheitsfondsgesetz

und die im Jahr 2010 aktuelle Fassung des Finanzausgleiches herangezogen.

Im Jahr 2010 wurde der oberösterreichische Gesundheitsfonds mit 1,7 Mrd. Euro

dotiert. Wie sich dieser Betrag zusammensetzt, wird hier nun genauer dargestellt:

126 vgl. Czypionka u. a. (2009), 110-119

42

Aufbringung und Verwendung der Mittel in Oberösterreich (2010)127

Abbildung 8: Aufbringung und Verwendung der Mittel in Oberösterreich

In dieser Grafik ist der tatsächliche Gemeinde- und Landesanteil auf den ersten

Blick nicht erkennbar, denn neben den Umsatzsteuer-Anteilen (Land OÖ: 1,6 %;

oberösterreichische Gemeinden: 1,1 %) finanzieren das Land und die Gemeinden

den Großteil der Abgangsdeckung: 15 % des Gesamtbetrages der Betriebsabgänge

werden theoretisch von den jeweiligen Trägern übernommen, die restlichen 85 %

werden vom Land OÖ und von den Gemeinden im Verhältnis 60:40 aufgebracht. Im

Jahr 2009 wurde eine Finanzierungsvereinbarung seitens des oberösterreichischen

Landtags mit den Ordensspitälern für die Periode von 2008-2013 getroffen, in der

sich das Land Oberösterreich verpflichtet, den oberösterreichischen Ordensspitälern

Ausgleichszahlungen zu gewährleisten. Diese sollen den Betriebsabgang der Or-

densspitäler bis 2013 zu 99 % abdecken.128 Somit kann von einem 15 %-igen Trä-

127 eigene Berechnung; Datenbasis: OÖ Gesundheitsfonds (2011), 33

128 vgl. Land Oberösterreich (2009)

Sonstige:

ALGP ambulant und statio-när, Regresse, Zinserträge, Hauskrankenpflege, Aufl.

Rückstellungen, usw.

Sonstige: Kooperationsbereich,

Beihilfenäquivalent, sonst. Aufwand, Rückstellungen,

usw.

40,2 % 5,8 % 1,6 % 7,1 % 1,5 % 41,7 %

Mitte

lherk

unft

M

itte

lverw

end

ung

OÖ Gesundheitsfonds

1.648.720.927

Krankenanstaltenfinanzierung OÖ Gesamt

€ 1.717.847.327 Mrd.

OÖ Gesundheitsfonds

1.648.720.927

Abgangs- deckung

691.264.000

(davon Länder- und Gemeinde-

anteil)

Verteilung Abgangsde-ckung lt. OÖ

KAG

691.264.000

Bund

88.402.240

GSBG

121.996.042

Land

26.734.385

Gemeinden

18.085.854

Sozialver- sicherung

727.062.275

Sonstige

44.302.531

LKF-Gebühren

716.095.175

GSBG

121.996.042

Investitions-zuschüsse

36.700.000

Struktur- mittel

26.996.128

Ambulanz-gebühren

100.051.451

Sonstige

24.744.531

5,1 % 7,1 % 1,6 % 1,1 % 42,3 % 2,6 % 40,2 %

2,1 %

43

gerselbstbehalt des Betriebsabganges nicht mehr gesprochen werden. In absoluten

Zahlen ausgedrückt, steuern die Gemeinden in Oberösterreich etwa € 287 Mio. für

die Krankenanstaltenfinanzierung bei, das sind 16,7 % der gesamten Kosten für die

oberösterreichischen Fondskrankenanstalten.129

4.3.2.2 Analyse des Zahlenmaterials in Tirol

Für diese Analyse wurde der Tätigkeitsbericht und Rechnungsabschluss 2010 des

Tiroler Gesundheitsfonds, dessen Gesetzestext, sowie die aktuelle Fassung des

Tiroler Krankenanstaltengesetzes herangezogen.

Aufbringung und Verwendung der Mittel in Tirol (2010)130

Abbildung 9: Aufbringung und Verwendung der Mittel in Tirol

Da in Tirol alle finanziellen Mittel in den Gesundheitsfonds fließen und eine Ab-

gangsdeckung durch das Land und die Gemeinden nicht existiert, weist diese Grafik

bereits die korrekten Beiträge zur Krankenanstaltenfinanzierung des Landes und der

Gemeinden aus. Die Gemeinden Tirols tragen zur Finanzierung der Fondskranken-

anstalten 14,6 % bei.

129 vgl. Land Oberösterreich (2011a)

130 eigene Berechnung; Datenbasis: Tiroler Gesundheitsfonds (2011), 45ff

Krankenanstaltenfinanzierung Tirol Gesamt (Tiroler Gesundheitsfonds)

€ 690.092.051 Mio.

Mitte

lherk

unft

M

itte

lverw

endu

ng

Bund

63.275.637

GSBG

46.103.802

Land

107.010.295

Gemeinden

100.438.477

Sozialver-sicherung

335.907.664

Sonstige

37.356.176

9,2% 6,7 % 15,5

%

14,6 % 48,7 % 5,3 % Sonstige:

Kranken- und Unfallfür-sorge, Kostenbeiträge, Erträge aus Regressen, Zinserträge, Erträge aus

zwischenstaatlichen Abrechnungen

LKF-Gebühren

470.575.075

GSBG

46.103.802

Investitions-zuschüsse

13.000.000

Struktur- mittel

10.500.000

Amb. Bereich, extramuraler

ärztl. Nachtbe-reit.dienst

72.881.749

Sonstige

77.031.425

68,2 %

10,6 %

1,9 % 1,5 % 6,7 % 11,1 %

Sonstige: Abgeltung Zwischen-

staatliche, Personal- und Sachaufwand TGF,

Regresse, Beiträge für Nicht-Landes-KA,

Struktur- Vorweganteile, usw.

44

Bundesländervergleich:

Im direkten Vergleich mit Oberösterreich lässt sich erkennen, dass in Tirol die Sozi-

alversicherung etwa 6 % mehr zur Krankenanstaltenfinanzierung beiträgt. Auch der

Beitrag des Bundes ist in Tirol um einige Prozentpunkte höher. Dies liegt an der

Medizinischen Universität Innsbruck, die der Bund mit zusätzlichen finanziellen Mit-

tel für Forschung und Entwicklung fördert. Der Beitrag, den die Gemeinden zur

Krankenanstaltenfinanzierung leisten, liegt in Oberösterreich bei 16,7 % und in Tirol

bei 14,6 %.

Die Finanzmittelverwendung lässt erkennen, dass in Tirol mehr als zwei Drittel

(68,2 %) der Mittel zur Krankenanstaltenfinanzierung nach leistungsorientierten Ge-

sichtspunkten (nach LKF-Punkten) ausbezahlt wird, wohingegen in Oberösterreich

dieser Bereich deutlich niedriger, bei ca. 42 % liegt. Die restlichen Mittel im

Gesundheitsfonds werden nach anderen Maßstäben verteilt: In Oberösterreich fließt

ein großer Teil der finanziellen Mittel in die Abgangsdeckung, in Tirol ist keine Ab-

deckung der Betriebsabgänge vorgesehen. Der Bereich ‚Sonstiges‘ fällt in Tirol eher

hoch aus, da unter diesem Begriff die Abgeltung für Zwischenstaatliche, der Perso-

nal- und Sachaufwand des TGF und noch weitere Ausgabenposten subsumiert

werden. Diese Positionen sind in Oberösterreich betragsmäßig kleiner oder kom-

men nicht vor. Zudem wird ersichtlich, dass Tirol ca. 11 % für die Abgeltung der spi-

talsambulanten Leistungen zur Verfügung stellt, während sich dieser Prozentsatz in

Oberösterreich auf nur 6 % beläuft. Diese unzureichende Finanzierung der oberös-

terreichischen Spitalsambulanzen ist eine Ursache für die Verschiebung von Leis-

tungen in den stationären Bereich. Während die Ambulanzen für die Leistungser-

bringung jährlich einen Pauschalbetrag erhalten, wird im stationären Sektor jede

einzelne Leistung vergütet.131

4.4 Herausforderungen, Trends und Probleme

Das Gesundheitswesen in Oberösterreich und Tirol ist mit ähnlichen Trends, Her-

ausforderungen und Problemen wie Gesamtösterreich konfrontiert (siehe dazu Kapi-

tel 3.4). Des Weiteren konnten bundesländerspezifische Herausforderungen und

Trends identifiziert werden, welche nachfolgend angeführt werden.

131 vgl. Gesundheit Österreich (2010), 32

45

4.4.1 Herausforderungen und Trends in Oberösterreich

Eine wesentliche Herausforderung für Oberösterreich stellt das Erreichen der Ziel-

setzungen, die aus der Spitalsreform II hervorgegangen sind, dar: bis 2020 soll

durch diverse Maßnahmen (z.B. Bettenreduktion, abgestuftes Versorgungsangebot)

eine Kostendämpfung von € 266 Mio. erreicht werden.132

Speziell in Oberösterreich lässt sich der Negativ-Trend des Rückganges der Medi-

zinstudenten erkennen. Waren im Jahr 2000/2001 noch 3200 Medizinstudierende

aus Oberösterreich, so konnten 2010/2011 nur mehr 1092 Studierende verzeichnet

werden. Bedingt durch die wachsende Anzahl an älteren Menschen und der Alters-

struktur der Ärzte in Oberösterreich (2020 werden 50 % der Ärzte 55 Jahre oder

älter sein) wird zukünftig der Bedarf nach Medizinern steigern. Landeshauptmann

Dr. Josef Pühringer fordert daher eine medizinische Universität für Linz.133

Ein weiterer Trend im Gesundheitswesen ist die Erstellung von Gesundheitszielen.

In Anlehnung an die 21 Gesundheitsziele der WHO legte im Februar 2012 das Land

Oberösterreich, die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse, die Städte Linz und

Wels und die Ärztekammer Oberösterreich 10 Gesundheitsziele bis zum Jahr 2020

fest. Diese Gesundheitsziele setzen vor allem bei den Kindern und Jugendlichen an:

deren Ernährungs- und Bewegungsverhalten soll sich verbessern, um die Anzahl an

übergewichtigen und adipösen von Kindern und Jugendlichen zu reduzieren. Eben-

so Beachtung in den Gesundheitszielen finden Menschen in sozialen Problemlagen

(Verstärkung der Suchtprävention) sowie ältere Menschen (Förderung der aktiven

Beteiligung von älteren Menschen). Ein weiterer Fokus wird auf die Arbeitswelt ge-

legt: die Arbeitsplätze sollen „gesünder“ gestaltet werden, beispielsweise durch

Maßnahmen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung oder Prävention.134

4.4.2 Herausforderungen in Tirol

Tirol behandelt jährlich die höchste Anzahl an ausländischen Gastpatienten. Die

Kostenerstattung erfolgt mehrstufig: Das Krankenhaus, in dem der ausländische

Gastpatient behandelt wurde, stellt eine Rechnung an den Landesgesundheits-

fonds, dieser leitet die Rechnung an die Gebietskrankenkasse weiter. Diese wiede-

rum übermittelt die Rechnung an den Hauptverband der österreichischen Sozialver-

sicherungsträger, der die Rechnung an die ausländische Versicherung schickt. Bei

132 vgl. Land Oberösterreich (2011c)

133 vgl. Land Oberösterreich (2011b)

134 vgl. Gesundheitsplanung (2012)

46

der Bezahlung müssen dieselben Stationen erneut durchlaufen werden, bis das

Geld beim jeweiligen Krankenhaus eintrifft und die Behandlungskosten erstattet

werden. Dieser langwierige Prozess führt zu hohen Außenständen: Im Jahr 2007

betrugen beim Tiroler Gesundheitsfonds die offenen Forderungen aus Gastpatien-

ten € 71,7 Mio. Die Erstattungen von 2005 bis 2007 trafen durchschnittlich erst 2,7

Jahre nach Verrechnung der Behandlungsleistung durch den Tiroler Gesundheits-

fonds bei diesem wieder ein.135

4.5 Reformen

Hier wird ein kurzer Blick auf die bedeutendsten Reformen in Oberösterreich und

Tirol geworfen.

4.5.1 Reformen in Oberösterreich

Im oberösterreichischen Krankenhaussektor fanden in den letzten Jahren zwei nen-

nenswerte Reformen statt: die Spitalsreform I im Jahr 2005 und die Spitalsreform II

im Jahr 2011. Aufgrund der stark angestiegenen Ausgaben für die Fondskranken-

anstalten (durchschnittlich 5,5 % von 2002-2006) wurde in beiden Reformen als

Hauptziel die Kostendämpfung definiert. In der Spitalsreform I wurde das Kosten-

einsparungspotential mit € 75 Mio. beziffert, das durch die Umsetzung der in der

Expertenkommission festgelegten Maßnahmen hätte erreicht werden sollen: Bet-

tenabbau auf 8.108 Betten und Strukturveränderungen (Schließung, Zusammenle-

gung von Abteilungen, Umwandlung von bettenführenden Stationen in Tagesklini-

ken) in den oberösterreichischen Fondskrankenanstalten. So ambitioniert diese

Maßnahmen auch gewesen sein mochten, konnte insgesamt in der 2009 veröffent-

lichten ‚Initiativprüfung zur Umsetzung der oberösterreichischen Spitalsreform‘ des

Landesrechnungshofes nur mehr ein Kostendämpfungspotential von € 15,3 Mio. bis

2010 errechnet werden. Dies stellte ein Fünftel der 2005 veranschlagten Kosten-

dämpfung dar.136

Durch die nur mäßige Kosteneindämmung der Spitalsreform I wurden, zur Dämp-

fung der rasch ansteigenden Kosten für die Krankenanstalten, im Mai 2011 die

Maßnahmen für die Spitalsreform II präsentiert. Laut Prognose würden die Ausga-

ben ohne Reformschritte bis 2020 um mehr als 1 Milliarde Euro ansteigen. Bei

gleichzeitiger Sicherstellung der Spitzenmedizin in Oberösterreichs Spitälern soll

135 vgl. Rechnungshof (2010), 14-15

136 vgl. Oberösterreichischer Landesrechnungshof (2009), 6ff

47

durch die Reform bis 2020 eine Kostendämpfung von € 366 Mio. erreicht werden.

Folgende Maßnahmen sollen die Zielerreichung gewährleisten: ein abgestuftes Ver-

sorgungsangebot (z.B. Bildung von Kompetenzzentren), standortübergreifende Or-

ganisationsformen (z.B. Krankenhausverbünde), Abbau von Parallelstrukturen (vor

allem im Zentralraum Linz und Wels), Einrichtung von Tageskliniken und Forcierung

der ambulanten Leistungserstellung. Zudem wurde eine Reduktion von knapp 800

Akutbetten auf 7806 Betten, das entspricht 9 % der oberösterreichischen Akutbet-

ten, beschlossen. Wie auch bei der Spitalsreform I wurde 2011 auf die Schließung

von Krankenhäusern und auf Personalabbau verzichtet. Ein großer Kritikpunkt die-

ser Spitalsreform war die hauptsächliche Fokussierung auf die oberösterreichische

Spitalslandschaft, der niedergelassene Bereich wurde in diesem Reformpaket kei-

neswegs berücksichtigt.137

4.5.2 Reformen in Tirol

Im Bundesland Tirol fand in den vergangenen Jahren keine flächendeckende

Gesundheits- oder Spitalsreform statt. Einzelne Krankenanstalten durchliefen einen

Reformprozess, wie beispielsweise die Kinderklinik in Innsbruck, die durch mehrere

Behandlungsfehler immer wieder negativ in die Schlagzeilen geraten ist. Dies veran-

lasste den Krankenanstaltenträger TILAK im Jahr 2011, Umstrukturierungsmaß-

nahmen vorzunehmen. So wurden zum Beispiel Organisationsassistenten einge-

stellt, die die Ärzte von den Verwaltungstätigkeiten entlasten sollten.138

137 vgl. Land Oberösterreich (2011c)

138 vgl. Tiroler Tageszeitung (2011)

48

4.6 Kennzahlen im Bundesländervergleich

Abschließend werden die wichtigsten Kennzahlen im Bundesländervergleich zu-

sammengefasst dargestellt.

Oberösterreich (2010) Tirol (2010)

Anzahl Fondskrankenanstal-ten

18 11

Kernbereich 100 % 70 %

Steuerungsbereich 0 %

30 %

Gewichtungsfaktor:

LKH Innsbruck: 1,2

restl. KA: 1,0

Betriebsabgangsdeckung

15 % übernimmt der Trä-ger, 85 % müssen Land und Gemeinden beisteu-ern: davon 60 % das Land OÖ, 40 % die oberösterrei-chischen Gemeinden

Alle Mittel werden in den Gesundheitsfonds einge-zahlt. Allfällige Betriebsab-gänge werden durch die jeweiligen Träger abge-deckt.

Spitalsambulanzen

valorisierte Pauschalabgel-tung, die nach den 1994 erhaltenen Ambulanzge-bühren verteilt wird

leistungsorientierte Ab-rechnung im ambulanten Bereich (Gewichtungsfak-tor wie im Steuerungsbe-reich)

Krankenanstaltenkosten pro Person und Tag

3,3 € 2,5 €139

Tatsächlich aufgestellte Bet-ten

8.530 Betten 4.072 Betten140

LDF-Punkte 1.265.691.386 Punkte 633.883.266 Punkte141

Stationäre Aufenthalte 490.790 Aufenthalte 237.020 Aufenthalte142

Beitrag der Gemeinden zur Krankenanstaltenfinanzierung

16,7 % 14,6 %

Tabelle 10: Unterschiede in der Krankenanstaltenfinanzierung: Oberösterreich - Tirol

139 eigene Berechnung, Datenbasis: Rechnungsabschlüsse der jeweiligen Gesundheitsfonds (OÖ, Tirol)

140 vgl. Bundesministerium für Gesundheit (2010d)

141 vgl. Rechnungsabschlüsse der jeweiligen Gesundheitsfonds (OÖ, Tirol)

142 vgl. Bundesministerium für Gesundheit (2010e)

49

5 EMPIRISCHE UNTERSUCHUNG

Dieses Kapitel leitet den empirischen Teil ein. Es bietet eine Beschreibung der ver-

wendeten Methoden sowie der Vorgehensweise des Forschungsprozesses.

5.1 Die angewandten Forschungsinstrumente

Im Hinblick auf die Forschungsfrage „Steuerungsmöglichkeiten der Gemeinden in

Bezug auf die Finanzierung des Gesundheitswesens“ auf Basis eines Länderver-

gleiches (Oberösterreich – Tirol) wurden für den empirischen Methodenteil ein Onli-

ne-Fragebogen und ein Interviewleitfaden konzipiert und durchgeführt. Die Online-

Befragung wurde als Erhebungsinstrument gewählt, um eine möglichst breite Masse

an Gemeindefunktionären (Amtsleiter und Bürgermeister) erreichen zu können. Da

jede Gemeinde über einen E-Mail Account verfügt, kann eine Vollerhebung prob-

lemlos online durchgeführt werden. Eine Online-Umfrage ist zudem mit geringeren

Kosten verbunden, da Druck- und Papierkosten sowie das Porto für die postalische

Versendung wegfallen. In den Experteninterviews stand die Ermittlung der praxis-

nahen Kenntnisse der Experten zur derzeitigen Situation der Krankenanstaltenfi-

nanzierung in Oberösterreich und Vorschläge für Handlungsempfehlungen für die

Gemeinden im Vordergrund.

Bei der Entwicklung des Forschungsdesigns dieser beiden Erhebungsmethoden

stützte sich die Verfasserin auf die eingangs entwickelten Hypothesen. Diese Hypo-

thesen werden in Kapitel 6 auf ihre Gültigkeit überprüft:

Hypothesen

I Gemeinden mit geringerer Einwohneranzahl fühlen sich über die Verwendung ihrer

Beiträge zur Krankenanstaltenfinanzierung besser informiert.

II Langjährige Gemeindefunktionäre haben ein größeres Wissen über die Verwen-dung der finanziellen Beiträge zur Krankenanstaltenfinanzierung.

III Abgangsgemeinden schätzen die Höhe der Spitalsbeiträge tendenziell als viel zu

hoch ein.

IV Abgangsgemeinden führen weniger Aktivitäten zur Gesundheitsförderung ihrer

Gemeindebürger durch.

V Die Mehrzahl an Gemeinden, unabhängig von der Gemeindegröße, wünscht sich

einen Kompetenztausch.

Tabelle 11: Hypothesen

50

Vorbereitungsphase

Konkretisierungsphase

Durchführungsphase

Veröffentlichung

Einleitend wird der Forschungsprozess, nach dem in dieser Masterthesis vorgegan-

gen wurde, kurz skizziert:

Abbildung 10: Der Forschungsprozess

Die einzelnen Schritte und Phasen werden im nachfolgenden Fließtext beschrieben.

Definition des Vorschungsvorhabens

Formulierung der Forschungsfrage

Entwicklung der Hypothesen

Auswahl der Forschungsinstrumentre

Pretest

Datenerhebung (Online-Umfrage,

Experteninterviews)

Datenauswertung

Überprüfung der Hypothesen und Interpretation der

Ergebnisse

Ableitung von Handlungsempfehlungen für

die Gemeinden

Publikation

51

5.1.1 Quantitative Methode

Ausgehend von der Forschungsfrage und den entwickelten Hypothesen wurde eine

quantitative Umfrage erstellt und mittels Online-Fragebogentool Unipark an die

Amtsleiter und Bürgermeister aller Gemeinden (exklusive Statutarstädte Linz, Wels,

Steyr, Innsbruck) in Oberösterreich und Tirol, sowie Niederösterreich und Salzburg

(die beiden letztgenannten Bundesländer werden durch zwei weitere Diplomarbeiten

bearbeitet) geschickt. Die Online-Befragung enthielt insgesamt 25 Fragebogenitems

für die Gemeinden in Oberösterreich, den Gemeinden der restlichen drei Bundes-

länder wurden 24 Fragen gestellt, da in Niederösterreich, Salzburg und Tirol die

Gemeinden ein Stimmrecht in der Landesgesundheitsplattform besitzen und sich die

Frage nach dem Wunsch eines Stimmrechtes somit erübrigt. Die Online-Befragung

enthielt drei offene Fragen, die restlichen Fragebogenitems waren geschlossen. Die

geschlossenen Items wurden entweder als Multiple-Choice-Fragen konzipiert, oder

eine vierstufige Skala (sehr zufrieden bis nicht zufrieden, trifft voll zu bis trifft nicht

zu) stand als Antwortmöglichkeit zur Verfügung. Da die Tendenz zur Mitte bei der

Beantwortung des Fragebogens vermieden werden wollte, wurden bei den Antwort-

skalen zwei positive und zwei negative Ausprägungen vorgegeben. Bei den meisten

Fragen wurde zudem eine alternative Antwortmöglichkeit (‚Sonstiges‘) für das Ver-

fassen einer eigenen Antwort gewährt.

Folgende Dimensionen wurden erhoben:

Finanzierung des Gesundheitswesens (mit dem Fokus auf das Krankenans-

taltenwesen)

Mitbestimmung in den Gremien zur Krankenanstaltenfinanzierung

Steuerungsmöglichkeiten für Gemeinden

Zur Überprüfung des Fragebogens auf Plausibilität, Verständlichkeit, Inhalt und

Länge wurde dieser Anfang Jänner einem Pretest unterzogen und an einige ausge-

wählte Gemeinden (in Papierform) geschickt. Nachdem die daraus hervorgegange-

nen Anregungen und Verbesserungsvorschläge in den Fragebogen eingearbeitet

wurden, erfolgte die Eingabe der Befragung in das ausgewählte Online-

Fragebogentool (Unipark).

Um die Rücklaufquote der Befragung zu erhöhen, wurde jeweils ein Unterstüt-

zungsschreiben des Oberösterreichischen Gemeindebundes und des Tiroler Ge-

meindeverbandes eingeholt und der Online-Befragung beigelegt, bei dem um die

aktive Teilnahme der Amtsleiter und Bürgermeister gebeten wurde.

52

Die Verfasserin wurde bei der Versendung der E-Mails mit den Link zur Online-

Befragung und dem angehängten Unterstützungsschreiben durch den Oberösterrei-

chischen Gemeindebund unterstützt, der die E-Mails Anfang Februar 2012 an alle

Gemeinden der vier besagten Bundesländer verschickte. Die jeweiligen Bürgermeis-

ter und Amtsleiter konnten bis Ende Februar 2012 online an der Umfrage teilneh-

men. Eine Woche vor Ablauf der Befragung wurde an alle Gemeinden der Bundes-

länder Oberösterreichs, Niederösterreichs, Salzburgs und Tirols nochmals ein Erin-

nerungsmail ausgesendet, welche jene Gemeinden aufforderte, die an der Befra-

gung bisher nicht teilgenommen hatten, sich an der Umfrage zu beteiligen. Das Ver-

schicken der Erinnerungsmails fand ebenso beim Oberösterreichischen Gemeinde-

bund statt, jedoch traten hierbei Komplikationen auf. Die Aussendung von mehr als

tausend E-Mails führte zu einer Überlastung des Servers und in weiterer Folge

brach das EDV-System des Gemeindebundes zusammen. So kann im Nachhinein

nicht mehr nachvollzogen werden, welche Gemeinden durch diese Erinnerungsmail

erreicht wurden und welche nicht. Es konnte keine vermehrte Teilnahme nach Aus-

sendung dieser Mails im Online-Fragebogentool ‚Unipark‘ festgestellt werden.

Zudem muss angemerkt werden, dass theoretisch der Amtsleiter und der Bürger-

meister einer Gemeinde die Möglichkeit erhielten, an der Umfrage teilzunehmen. Da

die E-Mail mit dem Link zur Befragung und dem angehängten Unterstützungs-

schreiben jedoch nur einmal pro Gemeinde verschickt wurde, wird angenommen,

dass nur einer der beiden Gemeindevertreter an der Umfrage teilgenommen hat.

Die Grundgesamtheit dieser Online-Befragung stellten die Gemeinden in Oberöster-

reich und in Tirol dar, die Statutarstädte wurden aufgrund der größeren Gemeinde-

struktur nicht in diese Befragung miteinbezogen. Die Grundgesamtheit umfasst so-

mit für die Online-Befragung die 441 Gemeinden in Oberösterreich und die 278

Gemeinden Tirols. Es handelt sich bei dieser Online-Umfrage um eine Vollerhe-

bung, da alle Gemeinden der Grundgesamtheit zur Teilnahme eingeladen wurden.

Nach dem Abschluss der Umfrage wurde der Rohdatensatz um jene Teilnehmer

bereinigt, die die Umfrage im ersten Drittel, also bei Frage acht oder früher, abge-

brochen hatten. Somit ergibt sich eine tatsächliche Rücklaufquote von 53,5 % in

Oberösterreich (236 Gemeindevertreter) und von 19,4 % in Tirol (54 Gemeindever-

treter).

Für die statistische Auswertung wurde das Programm ‚Statistical Package for Social

Sciences‘ (SPSS) herangezogen. Die Ergebnisse werden in Kapitel 6.2 dargestellt

und analysiert.

53

5.1.2 Qualitative Methode

Zusätzlich zur quantitativen Umfrage, durch die eine große Anzahl der Amtsleiter

und Bürgermeister in den Bundesländern Oberösterreich, Niederösterreich, Salz-

burg und Tirol erreicht werden konnte, wurde ein qualitativer Interviewleitfaden er-

stellt, um gezielt Experten aus dem Gemeindewesen und dem Gesundheitsbereich

zur Thematik der Krankenanstaltenfinanzierung aus Gemeindesicht zu befragen.

Das Ziel dieser qualitativen Befragungen war einerseits, eine zusätzliche Experten-

meinung zum Thema ‚Krankenanstaltenfinanzierung aus Sicht der Gemeinden‘ zu

generieren, andererseits Anregungen für Handlungsvorschläge und Steuerungs-

möglichkeiten für Gemeinden zu erhalten. Folgende Experten stellten sich für die

Befragung zur Verfügung:

Interview Interviewpartner Funktion Ort

04.03.2012 Mag. Erwin Stürzlinger

Amtsleiter der Ge-meinde Gunskirchen

Gemeindeamt Gunskirchen

08.03.2012 Bgm. Peter Ober-lehner

Bürgermeister der Gemeinde Pötting

Gemeindeamt Pötting

16.03.2012 Mag. Karl Lehner, MBA

Vorstand der gespag Gespag-Verwaltungsgebäude Linz

28.03.2012 Dr. Helmut Stöger Direktor der Abtei-lung Gesundheit und Soziales beim Amt der oö. Landesregie-rung

Amt der oberöster-reichischen Landes-regierung Linz

17.04.2012 LAbg Bgm. Johann Hingsamer

Präsident des Oö. Gemeindebundes

Gemeindebund Linz

Tabelle 12: Übersicht der Experteninterviews

Bei der Auswahl der Experten wurde Wert darauf gelegt, sowohl Vertreter aus dem

Gesundheitsbereich als auch Experten aus dem Kommunalwesen zu befragen, um

das Thema dieser Diplomarbeit von zwei unterschiedlichen Blickpunkten (Gemein-

desicht, Sicht des Gesundheitswesens) zu betrachten.

Dazu wurden zwei gering voneinander abweichende Leitfadeninterviews entwickelt,

die zum einen gemeinsame Fragen enthielten, zum anderen gemeinde- bzw.

gesundheitswesenspezifische Fragen für die Experten aus dem jeweiligen Bereich.

Die behandelten Themengebiete sind ident wie jene aus dem Online-Fragebogen:

Finanzierung, Mitbestimmung und Steuerungsmöglichkeiten im Gesundheitswesen

für die Gemeinden. Bei der Zusammenstellung der Fragen für die Experteninter-

views wurde auf eine ähnliche Fragestellung wie im Online-Fragebogen Wert gelegt,

54

um die Ergebnisse dieser beiden empirischen Methoden in Relation setzen zu kön-

nen. Die Interviews wurden transkribiert und inhaltsanalytisch ausgewertet.

5.2 Kurzüberblick hinsichtlich des Erhebungsgeschehens

Folgende Tabelle stellt die wichtigsten Punkte im Erhebungsgeschehen nochmals

kurz dar:

Merkmal Daten zum Erhebungsgeschehen

verwendete Erhebungsinstrumente Online-Fragebogen, Experteninterview

Grundgesamtheit des Online-Fragebogens

Bürgermeister und Amtsleiter der 441 Gemeinden in Oberösterreich und 278 Gemeinden in Tirol

143

Erhebungszeitraum des Online-Fragebogens Februar 2012

Empfänger des Online-Fragebogens

Bürgermeister und Amtsleiter der 441 Gemeinden in Oberösterreich und 278 Gemeinden in Tirol

Rücklaufquote des Online-Fragebogens Oberösterreich: 53,2 % (236)

Tirol: 19,4 % (54)

Erhebungszeitraum der Experteninterviews Februar - April 2012

Interviewpartner bei den Experteninterviews 3 Experten aus dem Gemeindebereich

2 Experten aus dem Gesundheitswesen

Tabelle 13: Kurzüberblick hinsichtlich des Erhebungsgeschehens

143 Anzahl der Gemeinden ohne Statutarstädte je Bundesland

55

6 AUSWERTUNG DER ERGEBNISSE

Dieses Kapitel stellt den Kern dieser Arbeit dar. Es werden die Ergebnisse des Onli-

ne-Fragebogens und der Experteninterviews ausgewertet und interpretiert.

6.1 Übereinstimmung der teilgenommenen Gemeinden mit

der Grundgesamtheit

Um festzustellen, ob die Ergebnisse der Befragung verhältnismäßig mit der Grund-

gesamtheit übereinstimmen, werden die Antworten der Befragten zu den Messgrö-

ßen ‚Gemeindegröße‘ und ‚Abgangsgemeinde‘ mit der Grundgesamtheit in Verhält-

nis gesetzt.

Die Grundgesamtheit im Verhältnis zu den teilgenommenen Gemeinden in

Oberösterreich

Bundesland OÖ Gemeinden Gesamt 144

Teilnehmer an der

Befragung

Gemeinden unter 1.000 Einwohner 20,7 % 20,8 %

Gemeinden 1.001 - 2.500 Einwohner 46,9 % 42,8 %

Gemeinden 2.501 5.000 Einwohner 22,3 % 26,3 %

Gemeinden 5.001 10.000 Einwohner 7,2 % 6,0 %

Gemeinden 10.001 - 20.000 Einwohner 1,8 % 3 %

Gemeinden mehr als 20.000 Einwohner 1,1 % 0,4 %

Abgangsgemeinden 2011 292145

129 von 236

% Abgangsgemeinden 65,8 % 54,6 %

Tabelle 14: Grundgesamtheit im Verhältnis zu den teilgenommenen Gemeinden in Oberös-terreich

Wie aus dieser Grafik ersichtlich wird, repräsentieren die teilgenommenen Gemein-

den die Grundgesamtheit bezüglich Gemeindegröße sehr gut. Bei den Abgangsge-

meinden lässt sich eine geringfügige Abweichungen erkennen: Verhältnismäßig

haben etwa 10 % weniger Abgangsgemeinden an der Umfrage teilgenommen, als

sie in der Grundgesamtheit tatsächlich vorkommen. Dies bedeutet, die Abgangsge-

meinden in Oberösterreich sind etwas unterrepräsentiert in der durchgeführten Onli-

ne-Befragung.

144 vgl. Statistik Austria (2012)

145 vgl. Amt der OÖ Landesregierung (2012b)

56

Die Grundgesamtheit im Verhältnis mit den teilgenommenen Gemeinden in

Tirol

Bundesland Tirol Gemeinden Gesamt146

Teilnehmer an der

Befragung

Gemeinden unter 1.000 Einwohner 35,5 % 24,1 %

Gemeinden 1.001 - 2.500 Einwohner 38 % 37 %

Gemeinden 2.501 5.000 Einwohner 18,3 % 25,9 %

Gemeinden 5.001 10.000 Einwohner 5,7 % 9,3 %

Gemeinden 10.001 - 20.000 Einwohner 2,1 % 2,97 %

Gemeinden mehr als 20.000 Einwohner 0,4 % 0,42 %

Abgangsgemeinden 2011 27147

11 von 53

% Abgangsgemeinden 9,7 % 20,8 %

Tabelle 15: Grundgesamtheit im Verhältnis mit den teilgenommenen Gemeinden in Tirol

Die an der Umfrage teilgenommenen Gemeinden in Tirol weichen leicht von der

Grundgesamtheit ab.

Einwohnerstruktur der teilgenommenen Gemeinden

Nachfolgend wird die Einwohnerstruktur der teilgenommenen Gemeinden Oberös-

terreichs und Tirols grafisch dargestellt:

Abbildung 11: Einwohnerstruktur der teilgenommenen Gemeinden

Wie dieser Grafik zu entnehmen ist, ist die Einwohnerstruktur der teilgenommenen

Gemeinden in Oberösterreich und Tirol sehr ähnlich verteilt. Generell sind Öster-

146 vgl. Statistik Austria (2012)

147 vgl. Tiroler Tageszeitung (2012)

20,8%

42,8%

26,3%

6% 3% 0,4%

24,1%

37%

25,9%

9,3% 3% 0,4%

0%

20%

40%

60%

80%

100%

0-1000 Einwohner

1001-2500 Einwohner

2501-5000 Einwohner

5001-10000 Einwohner

10001-20000 Einwohner

mehr als 20000 Einwohner

Einwohnerstruktur der teilgenommenen Gemeinden

Oberösterreich (n=236) Tirol (n=54)

57

reichs Gemeinden einwohnermäßig eher klein strukturiert. Wie die Tabellen 14 und

15 zeigen, haben mehr als drei Viertel der Gemeinden eine Einwohneranzahl von

bis zu 5000 Gemeindebürgern. Die an der Umfrage teilgenommenen Gemeinden

bieten ein sehr ähnliches Bild und repräsentieren die Grundgesamtheit demnach

sehr gut.

6.2 Auswertung der Ergebnisse im Bundesländervergleich

Die aussagekräftigsten Ergebnisse werden hier im Bundesländervergleich Oberös-

terreich – Tirol dargestellt. Dabei werden zuerst die Ergebnisse der Online-

Befragung dargestellt, anschließend erfolgt eine Zusammenfassung und Analyse

der Expertenmeinungen. Die Fragen, wie sie in der Online-Befragung gestellt wur-

den, werden nachfolgend mithilfe eines Rahmens als solche erkenntlich gemacht.

Die Hypothesen werden im Fließtext, passend zum jeweiligen Thema, beantwortet.

Die Abbildungen in Kapitel 6 wurden allesamt von der Verfasserin erstellt.

6.2.1 Mittelverwendung

Wissen die Gemeinden in Oberösterreich und in Tirol darüber Bescheid, wie ihre

Mittel zur Krankenanstaltenfinanzierung verwendet werden?

Das österreichische Krankenanstaltenwesen gilt aufgrund der unterschiedlichen

Ausgestaltung in den Bundesländern und der komplexen Finanzierungsstruktur als

intransparent.148 Die Gemeindevertreter wurden deshalb befragt, ob sie wissen, wie

ihre Krankenanstaltenbeiträge verwendet werden.

Abbildung 12: Wissen über die Mittelverwendung

148 vgl. Gesundheit Österreich (2010), 90

9%

49,1% 41,9%

7,4%

66,7%

25,9%

0%

20%

40%

60%

80%

100%

ja teilweise nein

Wissen über die Mittelverwendung

Oberösterreich (n=234) Tirol (n=54)

58

Der Bundesländervergleich lässt erkennen, dass insgesamt 74 % der Tiroler Befrag-

ten angeben, über die Mittelverwendung der Krankenanstaltenbeiträge Bescheid

oder teilweise Bescheid zu wissen, währenddessen sich diese Ziffer in Oberöster-

reich auf 58 % beläuft. Rund 42 % der Amtsleiter und Bürgermeister Oberöster-

reichs äußern, nicht über die Mittelverwendung Bescheid zu wissen.

Hypothese 1 (Gemeinden mit geringerer Einwohneranzahl fühlen sich über die Ver-

wendung ihrer Beiträge zur Krankenanstaltenfinanzierung besser informiert.) konnte

nicht bestätigt werden. Dieser Zusammenhang wurde vermutet, da in kleinen Ge-

meinden die Bediensteten häufig ein größeres Aufgabengebiet bearbeiten müssen,

Spezialisierungen schwieriger möglich sind und daher ein breiteres Wissen hinsicht-

lich allgemeiner Gemeindethemen, wie beispielsweise die Mittelverwendung, be-

steht.

Ebenso muss Hypothese 2 (Langjährige Gemeindefunktionäre haben ein größeres

Wissen über die Verwendung der finanziellen Beiträge zur Krankenanstaltenfinan-

zierung.) verworfen werden, da kein Zusammenhang festgestellt werden konnte.

Dies bedeutet, dass das Wissen über die Spitalsfinanzierung weitgehend unabhän-

gig von der Funktionsdauer der Gemeindebediensteten ist, was angesichts der

komplexen Finanzierungsströme im Krankenanstaltenwesen nicht verwunderlich ist.

Expertenmeinung:

Die beiden Experten aus dem Gemeindebereich sind der Ansicht, dass die Gemein-

den nicht genügend über die Verwendung ihrer finanziellen Mittel Bescheid wissen.

Dies resultiert zum einen daraus, dass sie ohnehin kaum Einflussmöglichkeiten auf

die Krankenanstaltenfinanzierung wahrnehmen, und sich deshalb weniger mit die-

sem Bereich beschäftigen. Zum anderen lassen die verworrenen Finanzierungs-

ströme im Bereich Gesundheit und Soziales das Finanzierungssystem sehr komplex

und intransparent erscheinen. Um für mehr Transparenz zu sorgen, müsste ausrei-

chend Informationsmaterial hinsichtlich der Verwendung ihrer Beiträge zur Verfü-

gung gestellt werden.

59

6.2.2 Höhe der Beiträge zur Krankenanstaltenfinanzierung

Wie schätzen die Gemeinden in Oberösterreich und Tirol den Beitrag zur Kranke-

nanstaltenfinanzierung ein?

Der Oberösterreichische Gemeindebund gab diese Diplomarbeit unter anderem

wegen der zu hohen Beiträge der Gemeinden zur Krankenanstaltenfinanzierung in

Auftrag. Inwieweit dies auch die Ansicht der Gemeindevertreter wiederspiegelt, wur-

de im Online-Fragebogen abgefragt.

Abbildung 13: Höhe der Beiträge zur Krankenanstaltenfinanzierung

Diese Grafik verdeutlicht sehr gut die unterschiedliche Einschätzung zwischen den

Bundesländern bezüglich der Höhe der Krankenanstaltenbeiträge. Während in

Oberösterreich beinahe drei Viertel der Umfrage-Teilnehmer der Ansicht sind, die

Beiträge zur Krankenanstaltenfinanzierung seien viel zu hoch, sind dieser Meinung

in Tirol deutlich weniger Amtsleiter und Bürgermeister, nämlich knapp ein Viertel.

Der Großteil der Tiroler Gemeindevertreter (70,4 %) empfindet die Beiträge zur

Krankenanstaltenfinanzierung ‚gerade noch vertretbar‘. Die Krankenanstaltenbeiträ-

ge wurde von einer kleinen Minderheit in beiden Bundesländern als ‚angemessen‘

bezeichnet.

Der in Hypothese 3 (Abgangsgemeinden schätzen die Beiträge zur Krankenanstal-

tenfinanzierung tendenziell als viel zu hoch ein) vermutete Zusammenhang konnte

in Oberösterreich nicht bestätigt werden, da hier sowohl Abgangsgemeinden als

auch Nicht-Abgangsgemeinden mit über 80 % den Krankenanstaltenbeitrag als viel

zu hoch einschätzten. Ebenso ließ sich auch in Tirol kein Zusammenhang feststel-

len.

0,9%

14,5%

84,6%

3,7%

70,4%

25,9%

0%

20%

40%

60%

80%

100%

angemessen gerade noch vertretbar viel zu hoch

Beiträge zur Krankenanstaltenfinanzierung

Oberösterreich (n=234) Tirol (n=54)

60

Wie viel Prozent wären die Gemeinden in Oberösterreich und Tirol bereit, jährlich

zur Krankenanstaltenfinanzierung beizutragen?

Vor allem die Amtsleiter und Bürgermeister Oberösterreichs empfinden die Kranke-

nanstaltenbeiträge als viel zu hoch, was obenstehende Grafik (siehe Abbildung 13)

untermauert. Aus diesem Grund wurden die Gemeindevertreter gebeten, anzuge-

ben, wie viel Prozent des Gemeindehaushaltes sie bereit wären, zur Krankenanstal-

tenfinanzierung beizutragen. Die prozentuelle Beitragsbereitschaft in Oberösterreich

und Tirol wird mittels Mittelwert dem tatsächlichen Beitragssatz zur Krankenanstal-

tenfinanzierung aus dem Jahr 2010 gegenübergestellt.

Abbildung 14: Bereitschaft zur Beitragszahlung in % des ordentlichen Haushaltes in Oberös-terreich und Tirol

Die oberösterreichischen Gemeinden steuerten 2010 8,2 % ihres ordentlichen

Haushaltes zur Spitalsfinanzierung bei. Ihre Beitragsbereitschaft läge bei 7 %. Die

Gemeinden Tirols leisteten im Jahr 2010 5,7 % an Krankenanstaltenbeiträgen. Auch

hier zeigen die Kommunen mit 5,4 % eine etwas niedrigere Bereitschaft zur Kranke-

nanstaltenfinanzierung.

Welche Entwicklungen bezüglich der Gemeindebeiträge zur Krankenanstaltenfinan-

zierung erwarten die Gemeinden in Oberösterreich und Tirol in den kommenden

zwei Jahren auf Bundesländerebene pro Jahr?

Die Gemeindevertreter wurden in der Online-Umfrage gebeten, ihre Einschätzung

bezüglich der Entwicklung der Krankenanstaltenbeiträge bekannt zu geben.

7%

8,2%

5,4%

5,7%

15% 5% 5% 15%

Bereitschaft

Aufkommen 2010

Bereitschaft zur Beitragszahlung

Oberösterreich (n=155) Tirol (n=36)

0%

61

Abbildung 15: Entwicklung der Krankenanstaltenbeiträge in den kommenden zwei Jahren auf Bundesländerebene pro Jahr

Die Mehrheit der befragten Gemeindevertreter sowohl in Oberösterreich als auch in

Tirol erwartet eine leichte (bis 5 %) bzw. eine starke Erhöhung (mehr als 5 %) der

Krankenanstaltenbeiträge in den kommenden beiden Jahren pro Jahr. Eine geringe

Minderheit prognostiziert gleichbleibende Beiträge, und verschwindend wenige Um-

frage-Teilnehmer erwarten ein Absinken der Krankenanstaltenbeiträge für die Ge-

meinden.

Da die Krankenanstaltenbeiträge der oberösterreichischen Gemeinden zwischen

2006 und 2010 zwischen 8,9 und 6,6 Prozent angestiegen sind und dies eine große

finanzielle Belastung für die Kommunen darstellte, wurden im Jahr 2011 die Steige-

rungsraten der oberösterreichischen Gemeindebeiträge für die Spitäler bis zum Jahr

2015 gedeckelt: Im Jahr 2012 wachsen die Beiträge um höchstens 0,4 % an, bis

2015 ist der Anstieg der Krankenanstaltenbeiträge mit 2,5 % begrenzt.149 Dennoch

sind etwa 24 % der oberösterreichischen Gemeindevertreter der Meinung, die

Krankenanstaltenbeiträge würden in den nächsten beiden Jahren um mehr als 5 %

ansteigen (pro Jahr).

Expertenmeinung:

Die Experten aus dem Gemeinde- und Spitalsbereich wurden nach ihrer Einschät-

zung bezüglich der Entwicklung der Krankenanstaltenbeiträge bis 2016 befragt.

149 vgl. Kommunalnet (2011)

23,4%

67,1%

7,8% 0,9% 0,9%

48,1% 44,4%

5,6% 1,9% 0%

0%

20%

40%

60%

80%

100%

stark steigend (mehr als 5 %)

leicht steigend (weniger als 5 %)

gleichbleibend leicht sinkend (weniger als 5 %)

stark sinkend (mehr als 5%)

Entwicklung der Krankenanstaltenbeiträge in den kommenden zwei Jahren pro Jahr

Oberösterreich (n=231) Tirol (n=54)

62

„Ich hoffe, dass diese Steigerung im Krankenanstaltenbereich so beibehalten wird. Ein Anstieg der Krankenanstaltenbeiträge im Rahmen der Inflationsrate wäre nachvollziehbar, das wäre für mich aber auch schon eine gewissen Höchstgrenze.“150

Die Gemeindevertreter sind der Meinung, die Gemeinden sollten auf einer Decke-

lung der Beiträge auch nach dem Jahr 2015 bestehen. Denn die Kosten für die

Krankenanstalten würden trotz Spitalsreform II aufgrund steigender Löhne und de-

mographischer Entwicklung ansteigen. Mit einer Deckelung der Krankenanstalten-

beiträge hätten die Gemeinden zwar mit steigenden Spitalsausgaben zu rechnen,

diese würden sich aber in einem moderaten Ausmaß erhöhen. Die Deckelung der

Gemeinde-Spitalsbeiträge wurde vorerst bis zum Jahr 2015 vereinbart, da in diesem

Jahr Gemeinde- und Landtagswahlen stattfinden. Das Land OÖ könne nicht über

die Gesetzgebungsperiode hinaus Zusicherungen machen. Danach müsse neu ver-

handelt werden. Überdies äußerte ein Experte im Gemeindewesen, der Anstieg der

Krankenanstaltenkosten könne trotz Spitalsreform II, bei der die Kostenentwicklung

genau geplant wurde, schwer eingeschätzt werden, da die Honorare der Ärzte eine

derzeit noch unbekannte Variable darstellen würden. Einerseits stelle der Ärzte-

mangel in einigen ländlichen Regionen sowie die Nachbesetzung von Turnusstellen

bereits ein gegenwärtiges Problem dar, andererseits würden immer mehr österrei-

chische Ärzte beispielsweise nach Deutschland abwandern. Aus diesen Gründen

sei es sehr wahrscheinlich, dass Österreich in den nächsten Jahren die Honorare

für Ärzte anheben wird.

Ein Experte aus dem Gesundheitsbereich merkt an, dass das Finanzierungssystem

der Krankenanstalten nach dem Motto „Wer anschafft, der zahlt“ gestaltet werden

sollte. Dies bedeutet vor allem auch, dass die gedeckelten Beiträge von Bund und

Sozialversicherung wegfallen sollten, da sich ihre Beiträge nicht an der Kostenent-

wicklung, sondern an der Einnahmenentwicklung orientieren. Da im Krankenanstal-

tenbereich das Ärztegesetz von der Sozialversicherung und das Krankenanstalten-

gesetz des Bundes vom Bund vorgegeben werden, sollten diese Gebietskörper-

schaften an der Kostensteigerung beteiligt werden. Dies würde wiederum für Land

und Gemeinden einen niedrigeren Beitrag zur oberösterreichischen Spitalsfinanzie-

rung ergeben.

150 Experteninterview im Erhebungszeitraum

63

6.2.3 Gesundheitsförderung

Führen die Gemeinden in Oberösterreich und Tirol Aktivitäten zur Gesundheitsför-

derung durch?

Durch Projekte und Aktivitäten zur Gesundheitsförderung kann nicht nur die Ge-

sundheit gefördert und Krankheiten vorgebeugt werden, sondern auch das Gesund-

heitsbewusstsein der Bevölkerung gestärkt werden. Gesundheitsförderungs- und

Präventionsprojekte können dadurch einen wesentlichen Beitrag zur Volksgesund-

heit leisten und langfristig gesehen, die Krankenhausaufenthalte, und somit auch die

Kosten für die Spitäler, reduziert werden.151 Die Amtsleiter und Bürgermeister wur-

den daher befragt, ob sie Aktivitäten und Projekte zur Gesundheitsförderung und

Prävention durchführen.

Abbildung 16: Aktivitäten zur Gesundheitsförderung

Diese Grafik zeigt erneut eine Kontroverse zwischen den Bundesländern Oberöster-

reich und Tirol. In Oberösterreich geben ca. 97 % der Befragten an, Aktivitäten zur

Gesundheitsförderung in ihren Gemeinden durchzuführen. Dies geschieht zumeist

im Rahmen der Gesunden Gemeinde, eine Initiative des Landes Oberösterreich, die

sich bereits beinahe flächendeckend etabliert hat: 97 % aller oberösterreichischen

Gemeinden sind Mitglied in diesem Netzwerk.152 In Tirol merken knapp ein Viertel

der Befragten an, gesundheitsfördernde Aktivitäten anzubieten. Im Unterschied zu

Oberösterreich existiert in Tirol derzeit noch kein Netzwerk für Gesundheitsförde-

rung.

151 vgl. Ruckstuhl (2011), 13ff

152 vgl. Netzwerk Gesunde Gemeinde (o.J.)

96,50%

3,50%

24,50%

75,50%

0%

20%

40%

60%

80%

100%

ja nein

Aktivitäten zur Gesundheitsförderung

Oberösterreich (n=230) Tirol (n=53)

64

Zudem wurden die Umfrageteilnehmer nach der Art der gesundheitsfördernden Ak-

tivitäten befragt. Es wird nachfolgend nicht zwischen Oberösterreich und Tirol unter-

schieden, da bei den Antworten keine Unterschiede festgestellt werden konnten. Die

häufigsten Nennungen wurden kategorisiert und werden nachstehend angeführt:

Veranstaltungen, Vorträge zu den Themen Ernährung, Bewegung/Sport, psy-

chosoziale Gesundheit, Krankheitsprävention

Aktivitäten in Schulen/Kindergärten: Gesunde Schuljause, Bewegungsnach-

mittage

Sportliche Aktivitäten/Bewegungsangebote: Sportkurse, Wandertage, Turnen

Ernährungsangebote: Kochkurse

Krankheitsprävention: Suchtprävention, Wirbelsäulengymnastik, Raucherent-

wöhnung, Stammtisch für pflegende Angehörige

In Oberösterreich werden größtenteils die gesundheitsfördernden Projekte im Rah-

men der Gesunden Gemeinde angeboten.

Zu diesem Thema wurde einen Hypothese gebildet (Hypothese 4: Abgangsgemein-

den führen weniger Aktivitäten zur Gesundheitsförderung durch). Dieser Zusam-

menhang wurde vermutet, da den Abgangsgemeinden weniger finanzielle Mittel zur

Verfügung stehen und diese deshalb bei den Aktivitäten zur Gesundheitsförderung

einsparen könnten. Dieser vermutete Zusammenhang konnte weder in Oberöster-

reich noch in Tirol belegt werden.

Expertenmeinung:

„Der Präventionsbereich ist derzeit noch unterentwickelt. Soweit ich informiert bin, werden 1,9 % der Gesundheitsausgaben für Prävention verwendet. Das Problem ist nur, dass die Ernte so spät eingebracht werden kann. Wenn ich heute investiere und erst in 5-10 Jahren ernte, dann ist dazwischen eine Zeit, in der zwei Bereiche zu finanzieren sind: (…) die Reparaturmedizin (…) und die Prävention. Das verursacht für einen gewissen Zeitraum eine doppelte Kostenbelastung.“153

Die Experten kommen bei der Frage nach Maßnahmen zur Senkung der Gesund-

heitsausgaben in Oberösterreich auf das Thema Gesundheitsförderung zu spre-

chen. Die Experten aus dem Gemeinde- und Gesundheitswesen vertreten in diesem

Bereich unisono die gleiche Meinung: Gesundheitsförderung und Prävention trägt

dazu bei, den Gesundheitszustand der Bevölkerung zu verbessern und das Krank-

153 Experteninterview im Erhebungszeitraum

65

heitsrisiko zu reduzieren. Somit könnte der Anstieg der Spitalskosten eingedämmt

werden. Ein Gemeindevertreter ist der Meinung, zukünftig mehr finanzielle Mittel in

die Gesundheitsförderung fließen zu lassen, da anhand kostengünstiger Projekte

eine große Wirkung hinsichtlich Bewusstseinsbildung und Änderung der bisherigen

Gewohnheiten bezüglich Ernährung und Bewegung erzielt werden könne. Zudem

führen die befragten Gemeindevertreter auch selbst Maßnahmen zur Gesundheits-

förderung in ihren Gemeinden durch.

6.2.4 Mitbestimmung der Gemeinden

Empfinden die Gemeinden in Oberösterreich und Tirol den Grad der Mitbestimmung

auf die Krankenanstaltenfinanzierung als ausreichend?

Der Oberösterreichische Gemeindebund gab diese Diplomarbeit in Auftrag, weil die

Gemeinden einerseits in den letzten Jahren stetig steigende Beiträge für die Krank-

enanstaltenfinanzierung hinnehmen mussten, andererseits aber wenig Gestaltungs-

und Mitbestimmungsmöglichkeiten in diesem Bereich wahrnehmen können. In der

oberösterreichischen Gesundheitsplattform, einem Gremium, das wichtige Ent-

scheidungen im Krankenanstaltenwesen beschließt (z.B. zur besseren Planung und

Steuerung im Gesundheitswesen) haben die Gemeinden eine beratende Funktion –

ausschließlich die Vertreter der Sozialversicherung, des Bundes und des Landes

Oberösterreich können bei Beschlüssen aktiv mitbestimmen. In Tirol ist zum einen

die Zusammensetzung der Gesundheitsplattform anders geregelt (siehe Kapitel

4.2.2), zum anderen haben alle Mitglieder dieses Gremiums (bis auf den Hauptver-

band der Sozialversicherungsträger) ein Stimmrecht, wenn auch ein gewichtetes.

Abbildung 17: Mitbestimmung der Gemeinden auf die Krankenanstaltenfinanzierung

1,7%

31,6%

66,7%

11,1%

66,7%

22,2%

0%

20%

40%

60%

80%

100%

ja, ausreichend ja, teilweise nein

Empfundene Mitbestimmung auf die Krankenanstaltenfinanzierung

Oberösterreich (n=231) Tirol (n=54)

66

Der Umstand der Tiroler Gemeinden, in der Krankenanstaltenfinanzierung aktiv in

Form eines Stimmrechtes in der Landesgesundheitsplattform mitentscheiden zu

können, kommt in dieser Grafik gut zur Geltung. Die Tiroler Gemeindevertreter sind

mit den Mitbestimmungsmöglichkeiten auf die Spitalsfinanzierung zu 78 % zufrie-

den, in Oberösterreich beläuft sich die Zufriedenheit auf rund 33 %. Der Rest der

Gemeindevertreter empfindet die Mitbestimmung als unzufriedenstellend.

Jene Teilnehmer, die die Mitbestimmung als unzureichend einschätzten (‚nein‘ an-

kreuzten), wurden diesbezüglich in Form einer offenen Frage um ihre Meinung ge-

beten. Nachfolgend werden die häufigsten Antworten zusammengefasst (hier erfolgt

eine gemeinsame Auswertung der Bundesländer Oberösterreich und Tirol, da die

Antworten in beiden Bundesländern sinngemäß untenstehenden Aussagen wieder-

geben):

Die Gemeindevertreter äußern, es gäbe für sie de facto keine Möglichkeit

zur Mitbestimmung. Den Gemeinden wird der Beitrag vom Land Oberöster-

reich und vorgeschrieben, sie müssen diesen bezahlen. Mitsprache oder Mi-

tentscheidung seitens der Gemeinden sei keine gegeben.

Einige Gemeindevertreter gaben an, nicht mehr Mitbestimmungsmöglichkei-

ten zu wollen, da dies mit neuen Verpflichtungen einher gehen würd. Viel

eher würden sie nach dem Motto „Wer anschafft, der zahlt“, weniger bezah-

len wollen.

Expertenmeinung:

Die Experten aus dem Kommunalwesen wurden befragt, ob sie für mehr Mitbes-

timmungsmöglichkeit im Gegenzug bereit wären, höhere Krankenanstaltenbeiträge

zu bezahlen. Die beiden Gemeindevertreter verneinten diesen Vorschlag. Ihrer Mei-

nung nach sollte Mitbestimmung nicht an höhere Beiträge gekoppelt werden.

Wünschen die Gemeinden in Oberösterreich ein Stimmrecht in der Landesgesund-

heitsplattform?

Diese Frage wurde in der Online-Befragung nur den Teilnehmern aus Oberöster-

reich gestellt, da die Vertreter der Gemeinden in der Landesgesundheitsplattform in

Tirol ein Stimmrecht besitzen.

67

Abbildung 18: Stimmrecht in der Landesgesundheitsplattform in Oberösterreich

92 % der Befragten in Oberösterreich wünschen sich mehr Mitbestimmung in Form

eines Stimmrechtes in der Landesgesundheitsplattform. Wie die vorherige Auswer-

tung zu erkennen gibt, empfinden zwei Drittel der Gemeindevertreter die Mitbestim-

mungsmöglichkeiten auf die Krankenanstaltenfinanzierung als unzureichend. Ein

Stimmrecht des oberösterreichischen Gemeinde- und Städtebundes in der Landes-

gesundheitsplattform, so wie es in anderen Bundesländern bereits Realität ist, könn-

te die empfundene ‚Ohnmacht‘ (in der Online-Befragung durch einen Teilnehmer so

ausgedrückt) im Bereich der Krankenanstaltenfinanzierung reduzieren.

Expertenmeinung:

„Ich bin der Meinung, dass die Gemeinden in diesem Gremium sehr wohl ge-hört werden können, wenn sie die Stimme erheben. (…) Ein beratendes Or-gan, welches sich gut im Gremium einbringt, kann genauso gehört werden.“154

Zwei Experten aus dem Gemeindebereich sind grundsätzlich für ein Stimmrecht in

der Gesundheitsplattform, obwohl dies nach Ansicht eines Gemeindevertreters kei-

ne nennenswerte Steigerung der Mitbestimmung bringen würde. Dennoch hätte ein

Stimmrecht einen symbolischen Charakter, da die Gemeinden einen nicht unwe-

sentlichen Beitrag zur Finanzierung der Krankenanstalten leisten (siehe Kapitel

6.2.2), aber im Gegenzug keine Mitbestimmungsmöglichkeit hätten. Zudem muss

aber angemerkt werden, dass ein Stimmrecht des Gemeinde- und Städtebundes in

der oberösterreichischen Gesundheitsplattform wenig Gewicht hätte, denn das Land

und die Sozialversicherung mit jeweils neun Vertretern könnten die Gemeinden bei

Entscheidungen sehr leicht überstimmen.

„Wenn Gemeinden in der Gesundheitsplattform ein Stimmrecht hätten, dann müssten sie sich einen Spezialisten zahlen, der das Geschehen laufend ver-

154 Experteninterview im Erhebungszeitraum

92%

8%

0%

20%

40%

60%

80%

100%

ja nein

Stimmrecht in der Landesgesundheitsplattform (n=224)

68

folgt und im Sinne der Gemeinden rasch agieren kann. Für das Land ist es hier schon einfacher. (…) Außerdem vertreten sie (das Land OÖ, Anm.) ja ir-gendwie auch die Interessen der Gemeinden mit. Es ist aber nicht einzuse-hen, dass wir (die oberösterreichischen Gemeinden, Anm.) 290 Mio. € bezah-len und nichts mitbestimmen können.“155

Dieser Experte aus dem Kommunalbereich sieht ein Stimmrecht für die oberöster-

reichischen nicht als durchweg positiv an, sondern macht sich bereits Gedanken

über mögliche finanzielle Auswirkungen eines Stimmrechtes.

Ein Experte aus dem Gesundheitswesen äußert, dass ein Stimmrecht der Gemein-

den bei der Errichtung der Gesundheitsplattform durchaus diskutiert wurde. Doch in

Anbetracht der Tatsache, dass mit einer Stimme keine wirkliche Mitbestimmung

möglich sei, erhielten die Gemeinden Oberösterreichs letztlich in der Gesundheits-

plattform kein Stimmrecht, sondern eine beratende Funktion.

Welche Auswirkungen würden sich die oberösterreichischen Gemeinden von einem

Stimmrecht des Gemeinde- und Städtebundes in der Landesgesundheitsplattform

erwarten?

In dieser offenen Frage erhielten die befragten Gemeindevertreter Oberösterreichs

die Möglichkeit, die erwarteten Auswirkungen bezüglich eines Stimmrechtes in der

Landesgesundheitsplattform zu erläutern. Folgende Antworten kamen gehäuft vor:

Durch ein Stimmrecht des Gemeinde- und Städtebundes könnte die finanzi-

elle Situation der Gemeinden besser berücksichtig werden.

Die Mittelverwendung und die Einhaltung von Reformen könnten besser kon-

trolliert werden.

Die Gemeinden erwarten sich mehr Transparenz durch ein Stimmrecht.

Die Vertretung der Gemeindeinteressen könne durch ein Stimmrecht besser

wahrgenommen werden.

Wie könnte aus Sicht der Gemeinden eine stärkere Mitbestimmung auf die Kranke-

nanstaltenfinanzierung aussehen?

Diese offene Frage bot den Gemeindevertretern aus Oberösterreich und Tirol die

Möglichkeit, ihre Vorschläge hinsichtlich mehr Mitbestimmung in der Krankenanstal-

155 Experteninterview im Erhebungszeitraum

69

tenfinanzierung kund zu tun. Nachfolgend sind die häufigsten Antworten zusam-

mengefasst (in Klammer stehen die Bundesländer, in denen diese Äußerungen vor-

kamen):

Sie fordern eine stärkere personelle Vertretung der Gemeinden in der

Gesundheitsplattform und ein Stimmrecht dieser Vertreter. (OÖ, T)

Die Gemeinden fordern eine stärkere Einbindung des Gemeindebundes bei

Gesetzesänderungen und Reformen, die das Gesundheitswesen betreffen.

(OÖ)

Die Gemeinden wollen nicht mehr Mitbestimmung in diesem Bereich, son-

dern anstelle der Spitalsfinanzierung einen anderen, gemeindenahen Be-

reich finanzieren (Kompetenzentausch). (OÖ)

Die Gemeinden wünschen eine stärkere Kontrolle bei der Einhaltung der Re-

formen im Gesundheitswesen, denn dadurch könnten das prognostizierte

Einsparungspotential eher erreicht werden. (OÖ, T)

Als weiteren Mitbestimmungsfaktor sehen die Gemeinden eine völlige

Transparenz der Kosten im Gesundheitswesen. (OÖ, T)

Über das Thema Krankenanstaltenfinanzierung sollte in den Bürgermeister-

konferenzen häufiger debattiert werden und die Anliegen und Forderungen

der Bürgermeister sollten durch den Gemeindebund in der Gesundheitsplatt-

form vertreten werden. (OÖ)

Mitbestimmung könnte folgendermaßen aussehen, dass auch die Gemein-

den den Regionalen Strukturplan Gesundheit (z.B. die Leistungsangebots-

planung oder die Großgeräteplanung in Krankenanstalten) mitgestalten kön-

nen. (OÖ, T)

6.2.5 Gemeindevertreter in der Bundesgesundheitsagentur

Durch wie viele Vertreter sollten die Gemeinden und Städte in der Bundesgesund-

heitsagentur repräsentiert werden?

Im bundesweiten Gremium der Bundesgesundheitskommission haben jeweils ein

Vertreter des Gemeindebundes und des Städtebundes einen Sitz (siehe Kapitel

2.1.2). In der Online-Umfrage wurden die Gemeindevertreter befragt, wie viele Re-

präsentanten der Gemeinde und Städte in Relation zur Höhe ihrer Krankenanstal-

tenbeiträge in diesem Gremium sitzen sollten.

70

Abbildung 19: Vertreter der Gemeinden und Städte in der Bundesgesundheitskommission

Wie diese Grafik zeigt, sind in Tirol die Befragten (45,3 %) mit den derzeit zwei Ver-

tretern des Städte- und Gemeindebundes zufriedener als in Oberösterreich

(27,6 %). Der Großteil der befragten Amtsleiter und Bürgermeister in Oberösterreich

(42,2 %) hätte gerne vier Personen in diesem Gremium sitzen. Diese Einschätzung

entstand wahrscheinlich durch die generelle Unzufriedenheit der Mitbestimmung auf

die Krankenanstaltenfinanzierung der Gemeindevertreter in Oberösterreich, wie in

Kapitel 6.2.4 ersichtlich wird. Deshalb hätten sie gerne eine größere personelle Ver-

tretung des Gemeinde- und Städtebundes, um dem Bedürfnis nach mehr Mitbe-

stimmung in der Spitalsfinanzierung gerecht zu werden.

6.2.6 Kompetenzentausch

Wäre es für die Gemeinden in Oberösterreich und Tirol denkbar, die Verpflichtung

für die Krankenanstaltenfinanzierung abzugeben und dafür andere Bereiche zu fi-

nanzieren, also Kompetenzen zu tauschen?

Als alternative Möglichkeit der Gemeinden hinsichtlich der Krankenanstaltenfinan-

zierung wird häufig ein Tausch der Kompetenzen gefordert. Dies würde bedeuten,

die Gemeinden geben die Finanzierungsverpflichtung für die Spitäler ab und über-

nehmen dafür die Finanzierung für einen anderen Bereich.156 Die Gemeindevertreter

in Oberösterreich und Tirol wurden deshalb hinsichtlich eines Kompetenzentau-

sches befragt.

156 vgl. Österreichischer Gemeindebund (2010)

27,6%

8,4%

42,2%

21,8%

45,3%

17%

28,3%

9,4%

0%

20%

40%

60%

80%

100%

2 Personen 3 Personen 4 Personen mehr als 4 Personen

Vertreter der Gemeinden in der Bundesgesundheitskommission

Oberösterreich (n=225) Tirol (n=53)

71

Abbildung 20: Ist ein Kompetenzentausch seitens der Gemeinden erwünscht?

In Oberösterreich ist eine überwiegende Mehrheit der Amtsleiter und Bürgermeister

für einen Tausch der Kompetenzen, währenddessen etwa 60 % der Tiroler-

Gemeindevertreter für diese Option stimmen. Da die oberösterreichischen Gemein-

den eher unzufrieden mit der Höhe der Beiträge und der Mitbestimmung im Bereich

der Krankenanstaltenfinanzierung sind, wie die vorherigen Auswertungen zeigten,

würde ein Großteil der Gemeindevertreter in Oberösterreich diese Option befürwor-

ten.

Im Juni 2011 wurde vom Österreichischen Gemeindebund als Frage der Woche

formuliert, ob die österreichischen Gemeinden die alleinige Zuständigkeit für die

Kinderbetreuung erhalten sollten, also anstelle der Krankenanstalten- oder Pflegefi-

nanzierung die Finanzierung der Kinderbetreuung übernommen werden sollte. Ös-

terreichweit ergaben die kumulierten Antworten jener Umfrage ein etwas anderes

Bild als die Online-Befragung dieser Diplomarbeit: 66 % der Umfrage-Teilnehmer

stimmten für ‚nein‘, 29 % gaben an, einen Kompetenzentausch zu wollen und 5 %

enthielten sich ihrer Stimme.157

Hypothese 5 (Die Mehrzahl der Gemeinden, unabhängig von der Gemeindegröße,

wünscht sich einen Kompetenztausch) konnte in beiden Bundesländern bestätigt

werden, da in Oberösterreich und Tirol der Wunsch nach einem Kompetenzen-

tausch quer durch alle Gemeindegrößen, also unabhängig von der Größe, geäußert

wurde.

157 vgl. Kommunalnet (2011a)

82,9%

17,1%

60,4%

39,6%

0%

20%

40%

60%

80%

100%

ja nein

Kompetenzentausch

Oberösterreich (n=216) Tirol (n=48)

72

Expertenmeinung:

„Ein Tausch von Kompetenzen könnte ein vernünftiger Ansatz sein. (…) Ich halte aber nichts davon, wenn man die Gemeinden ganz aus der Verantwor-tung entlässt, weil ich etwas von Wohnortnähe halte. Es sollten die kleinen Einheiten mitreden können (…) ansonsten wird die Regionalentwicklung nicht funktionieren können.“158

Ein Experte im Gesundheitswesen äußert hinsichtlich der Krankenanstaltenfinanzie-

rung den Zweifel, dass Lokalpolitiker in einem regionalen Spital zu sehr auf beste-

hende Strukturen beharren und nur ungern auf Leistungen verzichten würden. Diese

Entscheidungen sollten auf einer höheren Ebene getroffen werden, da diese die

gesamtwirtschaftliche Entwicklung der Krankenanstalten im Fokus hätte. Dennoch

sollte der Tausch der Kompetenzen gut durchdacht werden, denn eine Vertretung

der Gemeinden ist gerade im Spitalswesen, wo Versorgungssicherheit auch in peri-

pheren Regionen gewährleistet sein muss, von wichtiger Bedeutung.

Die befragten Experten aus dem Kommunalwesen sprechen sich klar für einen

Kompetenzentausch aus.

Mit welchen Bereichen könnten die Kompetenzen getauscht werden?

Die Teilnehmer der Online-Umfrage wurden befragt, mit welchen Bereichen sie sich

einen Kompetenzentausch vorstellen könnten.

Abbildung 21: Kompetenzentausch nach Bereich

158 Experteninterview im Erhebungszeitraum

8,3%

12,2%

16,7%

22,2%

25%

47,2%

92,2%

13,3%

30%

43,3%

30%

60%

50%

73,3%

100% 60% 20% 20% 60% 100%

Behinderteneinrichtungen

niedergelassene Bereich

Pflegeeinrichtung

Bildungswesen

Alteneinrichtung

betreutes/betreubares Wohen

Kinderbetreuungseinrichtungen

Kompetenzentausch nach Bereich

Oberösterreich (n=180) Tirol (n=30) 0%

73

In beiden Bundesländern wird bei der Frage nach dem Bereich, mit dem die Kompe-

tenzen anstelle der Spitalsfinanzierung getauscht werden könnte, die Kinderbetreu-

ung stark favorisiert. Die Kinderbetreuungseinrichtungen werden derzeit von den

Ländern und Gemeinden finanziert: die Länder leisten Zuschüsse an die Gemein-

den für die Kinderbetreuung. Durch die Beiträge des Landes werden 75 % der Kos-

ten abgedeckt, 25 % tragen die Gemeinden. Da für die Kinderbetreuung die Ge-

meinden ohnehin als Erhalter zuständig sind, würde sich ein Kompetenzentausch

mit diesen Bereich anbieten.159 In Oberösterreich sprechen sich neun von zehn

Gemeindevertretern für einen Tausch mit diesem Bereich aus, in Tirol sind es etwa

sieben von zehn. Betreuungseinrichtungen für ältere Menschen (wie zum Beispiel

betreutes/betreubares Wohnen, Alten- oder Pflegeeinrichtungen) erhalten vor allem

in Tirol breite Zustimmung.

Expertenmeinung:

Die Experten aus dem Gemeindebereich stimmen einem Kompetenzentausch zu.

Anstelle der Krankenanstaltenfinanzierung wäre es von Vorteil, die Finanzierung

gemeindenaher Einrichtungen zu übernehmen, wie zum Beispiel den Kinderbe-

treuungsbereich. Die Gemeinden könnten dadurch optimal auf diesen Bereich Ein-

fluss nehmen (z.B. soll eine Qualitätssteigerung erreicht werden, könnten die dafür

benötigten finanziellen Mittel bereitgestellt werden). Somit würden klare Zuständig-

keiten für die Gemeinden geschaffen werden. Zudem könnte sich ein Gemeindever-

treter auch die Übernahme der mobilen Betreuung vorstellen, da die Gemeinden

diesen Bereich über den Sozialhilfeverband steuern könnten. Die Jugendwohlfahrt,

welche durch Land und Gemeinden mischfinanziert ist oder auch der Behinderten-

bereich könnte an das Land abgegeben werden, da in diesen Bereichen, genauso

wie im Krankenanstaltenwesen, derzeit keine Möglichkeit zur Steuerung vorhanden

sei.

159 vgl. Oberösterreichische Nachrichten (2010)

74

6.2.7 Herausforderungen für das Gemeindebudget

Wie wirken sich nachfolgende Herausforderungen auf die Gemeindefinanzen zu-

künftig aus?

Weiters wurden die Umfrage-Teilnehmer um ihre Einschätzung bezüglich der Aus-

wirkungen zukünftiger Herausforderungen gebeten. Hiermit sollte eruiert werden,

welche zukünftigen Entwicklungen das Gemeindebudget zusätzlich positiv oder ne-

gativ beeinflussen könnten. Es standen Antwortvorgaben zur Auswahl, die in einer

vierstufigen Skala von sehr positiv bis sehr negativ bewertet werden konnten, zu-

dem gab es bei dieser Frage eine fünfte Ausprägung (‚keine Auswirkungen‘).

Abbildung 22: Auswirkungen zukünftiger Herausforderungen auf die Gemeindefinanzen in Oberösterreich

Die Pflegefinanzierung, die Alterung der Bevölkerung, ein Hochschulstudium für

KindergärtnerInnen, Wachstumsausgaben sowie eine Abwanderung der Bevölke-

rung in eine urbane Region ziehen für Oberösterreichs Gemeindevertreter haupt-

sächlich negative finanzielle Auswirkungen nach sich. Die Auswirkungen einer Zu-

wanderung der Bevölkerung in die Kommunen (79,6 % ‚sehr positiv‘ oder ‚positiv‘)

und von Gemeindekooperationen werden zunehmend als positiv bewertet.

Nachfolgend die Ergebnisse dieser Frage für das Bundesland Tirol:

3,1%

11,2%

27%

5,1%

6%

5,5%

17,2%

4,7%

26,9%

49,5%

52,6%

31,7%

30,6%

44,7%

66,5%

49,8%

39,0%

23,8%

13,6%

7,8%

66%

47,2%

48,8%

19,3%

28,8%

43,6%

3,7%

2,8%

17,1%

7,8%

3,3%

10,8%

42,5%

22,9%

12,1%

0% 20% 40% 60% 80% 100%

stärkere finanzielle Belastung der Gemeinden

Abwanderung der Bevölkerung

Pflegefinanzierung

Alterung der Bevölkerung

Wachstumsausgaben

Hochschulstudium für KindergärtnerInnen

intragovernementale Transfers

Gemeindekooperationen

Zuwanderung der Bevölkerung

Auswirkungen zukünftiger Herausforderugen für das Gemeindebudget in Oberösterreich (n=215)

sehr positiv eher positiv eher negativ sehr negativ keine Auswirkung

75

Abbildung 23: Auswirkungen zukünftiger Herausforderungen auf die Gemeindefinanzen in Tirol

Allgemein kann gesagt werden, dass die Tiroler Umfrage-Teilnehmer die Auswir-

kungen der genannten Herausforderungen sehr ähnlich wie jene aus Oberösterreich

einschätzen. Einige kleine Unterschiede sind aber vorhanden: Die Tiroler Gemein-

devertreter schätzen die Abwanderung der Bevölkerung in die Städte nicht so nega-

tiv, die Zuwanderung der Bevölkerung in den ländlichen Raum nicht so positiv für

das Gemeindebudget wie die oberösterreichischen Amtsleiter und Bürgermeister

ein. Zudem werden Gemeindekooperationen von Vier Fünftel der Befragten (78 %)

als ‚sehr positiv‘ oder ‚positiv‘ eingeschätzt. In Oberösterreich empfinden etwas we-

niger Umfrage-Teilnehmer (60,7 %) die Auswirkungen von Gemeindekooperationen

als ‚sehr positiv‘ oder ‚positiv‘.

Wie können diese neuen Herausforderungen für die Gemeindefinanzen bewältigt

werden?

Durch diese Frage wollte ausgelotet werden, welche Maßnahmen die Gemeinden

Oberösterreichs und Tirols als angemessen für die Bewältigung der oben angeführ-

ten Herausforderungen erachten. Die Antwortvorgaben konnten in einer vierstufigen

Skala von ‚triff voll zu‘ bis ‚trifft nicht zu‘ bewertet werden.

16%

2%

7,8%

8%

9,7%

9,7%

14%

54,9%

31,9%

62%

47%

47,1%

66%

27,5%

66,7%

40%

11,7%

23,4%

8%

51,0%

45,1%

26%

21,6%

21,6%

24%

3,9%

2,1%

39,2%

20%

27,5%

40,5%

14%

0% 20% 40% 60% 80% 100%

stärkere finanzielle Belastung der Gemeinden

Pflegefinanzierung

Wachstumsausgaben

Abwanderung der Bevölkerung

Alterung der Bevölkerung

Hochschulstudium für KindergärtnerInnen

Zuwanderung der Bevölkerung

intragovernementale Transfers

Gemeindekooperationen

Auswirkungen zukünftiger Herausforderung für das Gemeindebudget in Tirol (n=54)

sehr positiv eher positiv eher negativ sehr negativ keine Auswirkung

76

Abbildung 24: Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen in Oberösterreich

Die Gemeinden Oberösterreichs präferieren ganz klar keine weiteren Belastungen

für die Gemeinden, um kommende finanzielle Herausforderungen besser bewältigen

zu können. Ebenso hohe Zustimmung seitens der Gemeindevertreter Oberöster-

reichs fand der Vorschlag, den Gemeinden mehr finanzielle Mittel zur Verfügung zu

stellen und weitere Reformen einzuleiten. Bei den Antwortvorgaben ‚Einsparungen

auf Gemeindeebene‘, ‚Einhebung zusätzlicher gemeindeeigener Steuern‘ und ‚Er-

höhung der gemeindeeigenen Steuern‘ konnte kein einheitliches Stimmungsbild

generiert werden. Etwa die Hälfte der Umfrage-Teilnehmer ist der Ansicht, eben

genannte Maßnahmen wären geeignet, um die zukünftigen finanziellen Herausfor-

derungen besser bewältigen zu können, die restliche Hälfte ist gegenteiliger Mei-

nung. Für einen Großteil der Teilnehmer aus Oberösterreich (ca. 90 %) wären auch

weitere Reformen denkbar.

10,3%

12,1%

14,1%

24,5%

36,6%

46,7%

54,7%

61,2%

75,5%

43,5%

40,7%

42,7%

40,7%

53,7%

44,9%

38,3%

32,2%

19,9%

38,7%

37,4%

34,3%

28,8%

9,7%

8,4%

7%

6,1%

2,8%

7,5%

9,8%

8,9%

6%

0% 20% 40% 60% 80% 100%

Erhöhung der gemeindeeigenen Steuern

Einhebung zusätzlicher gemeindeeigener Steuern

Einsparungen auf Gemeindeebene

mehr Autonomie der Gemeinden

weitere Reformen

Einsparung durch Land - Weiterleitung an Gemeinden

Einsparung durch Bund - Weiterleitung an Gemeinden

mehr finanzielle Mittel für die Gemeinden

keine weiteren Belastungen für die Gemeinden

Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen in Oberösterreich (n=214)

trifft voll zu trifft zu trifft kaum zu trifft nicht zu

77

Abbildung 25: Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen in Tirol

Auch in Tirol bietet sich ein ähnliches Bild wie in Oberösterreich. Die höchste Zu-

stimmung erteilen die Gemeindevertreter Tirols auch hier dem Vorschlag nach kei-

nen weiteren Belastungen für die Gemeinden und mehr finanziellen Mitteln. Über-

dies wird der Vorschlag, Bund und Land sollten finanzielle Mittel einsparen und die-

se an die Gemeinden weiterleiten, als überwiegend positiv bewertet. Zudem fällt auf,

dass die Befragten in Tirol keine einheitliche Meinung bezüglich Gemeindeautono-

mie und gemeindeeigener Steuern vertreten, so wie auch in Oberösterreich. Etwas

geringere Zustimmung findet der Vorschlag nach mehr Autonomie auf Gemeinde-

ebene bei den Teilnehmern aus Tirol. Während die oberösterreichischen Gemein-

devertreter diese Option mit 68,3 % befürworten, liegt der Prozentsatz in Tirol hin-

gegen bei 46,9 %.

6.2.8 Kostensenkungspotential folgender Maßnahmen

Wie hoch erachten die Gemeinden in Oberösterreich und Tirol das Kostensen-

kungspotential folgender Maßnahmen?

In dieser Frage wurden bereits Antworten vorgegeben, die alle ein Kostensen-

kungspotential beinhalten. Die Gemeindevertreter wurden diesbezüglich gebeten,

ihre Einschätzung dieser Maßnahmen hinsichtlich ‚sehr hohem‘, ‚hohem‘, ‚niedri-

gem‘ und ‚keinem‘ Kostensenkungspotential mitzuteilen.

8,2%

10,4%

17%

18,3%

18,8%

20,4%

22,9%

50%

52,1%

44,9%

37,5%

68,1%

28,6%

29,2%

63,3%

58,3%

46%

39,6%

44,9%

41,6%

12,8%

42,9%

41,7%

14,3%

14,6%

2%

2,1%

2%

10,4%

2,1%

10,2%

10,4%

2%

4,2%

2%

6,2%

0% 20% 40% 60% 80% 100%

Einsparungen auf Gemeindeebene

Erhöhung der gemeindeeigenen Steuern

weitere Reformen

mehr Autonomie der Gemeinden

Einhebung zusätzlicher gemeindeeigener Steuern

Einsparung durch Land - Weiterleitung an Gemeinden

Einsparung durch Bund - Weiterleitung an Gemeinden

mehr finanzielle Mittel für die Gemeinden

keine weiteren Belastungen für die Gemeinden

Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen in Tirol (n=49)

trifft voll zu trifft zu trifft kaum zu trifft nicht zu

78

Abbildung 26: Kostensenkungspotential diverser Maßnahmen in Oberösterreich

Wie die Grafik zu erkennen gibt, erachten die Amtsleiter und Bürgermeister in Ober-

österreich eine bessere Kooperation und Abstimmung zwischen dem intra- und dem

extramuralem Bereich mit beinahe 90 % als höchstes Einsparungspotential. Dieser

Ansatz ist auch unter dem Ausdruck „integrierte Versorgung“ bekannt und wird von

Gesundheitsexperten zunehmend gefordert, um Leistungsverschiebungen zu ver-

meiden und somit Kosten einzusparen. Die Landesgesundheitsfonds fördern in die-

sem Zusammenhang sogenannte Reformpoolprojekte, welche auf eine verstärkte

Zusammenarbeit zwischen dem niedergelassenen und dem stationärem Bereich

abzielen.160 Zudem konnte herausgefunden werden, dass fast alle Maßnahmen, sei

es mehr Kontrolle bei der Mittelverwendung, weitere Reformen im Gesundheitswe-

sen, Gesundheitsförderung usw. große Zustimmung fanden, das heißt, das Kosten-

senkungspotential dieser Maßnahmen als ‚sehr hoch‘ oder als ‚hoch‘ eingeschätzt

wurde. Auffallend ist, dass eine Schließung von Krankenanstalten oder ein Betten-

abbau eher negativ beurteilt wurde. Diesen Maßnahmen wird wenig Einsparungspo-

tential zugeschrieben. Dieses Ergebnis ist angesichts der hohen Betten- und Kran-

kenhausdichte in Oberösterreich durchaus überraschend.

160 vgl. Bundesministerium für Gesundheit (2008b), 2

3,8%

7,2%

13,8%

22,5%

24,2%

25,4%

25,7%

28,8%

31,8%

32,5%

34,8%

24,3%

25,8%

54,9%

45,6%

49,3%

52,1%

46,2%

46,7%

44,1%

48,6%

54,6%

50%

40,2%

24,1%

22,5%

22,3%

18,8%

23,8%

21,7%

14,2%

15,6%

9,2%

11,4%

14,8%

4,1%

4,2%

3,3%

3,3%

1,9%

1,9%

4,7%

1,4%

1%

10,5%

12%

3,1%

5,2%

2,4%

5,2%

1,9%

0% 20% 40% 60% 80% 100%

Bettenabbau

Schließung von KA

einheitlicher LKF-Wert in allen Bundesländern

Kostentransparenz in der KA-Finanzierung

Abstimmung Krankenkassen/niedergel. Bereich

Reformen bei den KA

Bildung von Kompetenzzentren

Gesundheitsförderung

Finanzierung aus einem Topf

Kontrolle der Mittelverwendung in den KA

Abstimmung niedergelassener/stationärer Bereich

Kostensenkungspotential in Oberösterreich (n=212)

sehr hoch hoch niedrig sehr niedrig kein Kostensenkungspotential

79

Abbildung 27: Kostensenkungspotential diverser Maßnahmen in Tirol

Die Auswertung dieser Frage für die Tiroler Gemeinden zeigt ein ähnliches Ergebnis

wie in Oberösterreich. Auch hier wurde die Einschätzung des Kostenpotentials der

vorgeschlagenen Maßnahmen größtenteils mit ‚sehr hoch‘ oder ‚hoch‘ bewertet, mit

Ausnahme von Maßnahmen, die struktureller Änderungen bei den Krankenanstalten

bedürfen würden: Die Tiroler Amtsleiter und Bürgermeister erachten ebenso eine

Schließung von Krankenanstalten bzw. einen Bettenabbau überwiegend als ‚wenig‘

bzw. ‚nicht‘ kostensenkend. Eine Bildung von Kompetenzzentren, also eine Bünde-

lung der Kompetenzen an gewissen Standorten, wird etwa zur Hälfte als kostensen-

kend (‚sehr hohes‘ oder ‚hohes‘ Kostensenkungspotential) beurteilt.

Expertenmeinung:

Überdies wurden auch die Experten hinsichtlich Maßnahmen zur Eindämmung der

Kosten im Gesundheitswesen befragt. Ein Experte aus dem Gesundheitsbereich

sieht ganz klar die Finanzierung aus einer Hand als Maßnahme, mit der sich die

höchste Kostensenkung erzielen ließe. Dabei sollte Wert auf die Kostentransparenz

und auf die Nachvollziehbarkeit der Kosten gelegt werden. Überdies wäre es sehr

sinnvoll, Benchmarks für jedes Bundesland zu errechnen, beispielsweise Abgangs-

mittel pro Kopf oder Kosten einer Behandlung pro Kopf. Um diese Benchmarks

6,5%

6,7%

8,9%

13%

19,6%

20%

20%

22,2%

26,1%

28,3%

30,4%

19,6%

46,7%

13,3%

34,8%

41,3%

51,1%

51,1%

48,9%

50%

37%

58,7%

54,3%

37,8%

53,3%

45,7%

37,0%

26,7%

28,9%

22,2%

23,9%

34,7%

8,7%

17,4%

6,7%

15,6%

4,3%

2,2%

6,7%

2,2%

2,2%

2,1%

8,9%

2,2%

2,1%

0% 20% 40% 60% 80% 100%

Schließung von KA

Kostentransparenz in der KA-Finanzierung

Bettenabbau

Bildung von Kompetenzzentren

einheitlicher LKF-Wert in allen Bundesländern

Kontrolle der Mittelverwendung in den KA

Reformen bei den KA

Gesundheitsförderung

Abstimmung Krankenkassen/niedergel. Bereich

Finanzierung aus einem Topf

Abstimmung niedergelassener/stationärer Bereich

Kostensenkungspotential in Tirol (n=46)

sehr hoch hoch niedrig sehr niedrig kein Kostensenkungspotential

80

bundesländerweise vergleichen zu können, müsste eine einheitliche Organisation

und Finanzierung der Krankenanstalten in jedem Bundesland sichergestellt werden.

Der zweite Experte aus dem Gesundheitsbereich empfindet die Spitalsreform II be-

reits als wesentlichen Schritt für eine Kostendämpfung im Krankenhausbereich.

„Es wären sicher noch einige Punkte möglich gewesen (bei der Spitalsreform II, Anm.). (…) Was aus meiner Sicht noch notwendig wäre, ist ein Mitbewerb im Spitals- und Gesundheitsbereich, denn dadurch gibt es auch einen Quali-tätswettbewerb, der dem Patienten und der Bevölkerung zugutekommt. Der Mitbewerb ist nur dann ungesund, wenn die einzelnen Einrichtungen, Spitäler usw. nicht für eine Versorgungsregion zuständig sind. Wenn zum Beispiel die Linzer Spitäler so viele Spitalsbetten haben, sodass sie weit mehr als Linz und die Umgebung von 20 Kilometern versorgen können, sondern bis nach Rohr-bach (50 Kilometer) greifen (…), dann kommt es nicht zu einem Mitbewerb, sondern zu Konkurrenz.“161

Die Spitäler sollten mit ausreichend Betten und Großgeräten ausgestattet sein, um

eine bestimmte Versorgungsregionen bedienen zu können. Alles was darüber hin-

aus gehe, schade dem Mitbewerb. Im Sinne der Spitalsreform II wurde deshalb da-

rauf ein großer Fokus gelegt und die Bettenkapazitäten im Ballungsgebiet Linz und

Wels reduziert.

Darüber hinaus würde es Sinn machen, hinsichtlich der Finanzierung vermehrt das

Augenmerk auf Outputorientierung zu legen, anstelle wie derzeit die Spitäler nach

der Anzahl der erbrachten medizinischen Leistungen zu vergüten. Dieser Experte

hält die Finanzierung aus einer Hand als eine Fiktion, aber dennoch als optimale

Lösung. Die Alternative sieht er in einer Bündelung der Finanzierungsströme und in

der Schaffung vernünftiger Anreizsysteme, welche die Patienten vermehrt zum

Hausarzt als erste Anlaufstelle gehen lassen. Somit könnten die Spitalsambulanzen

entlastet werden.

Die Gemeindefunktionäre beurteilen die Spitalsreform II in Oberösterreich ebenfalls

als einen wichtigen Schritt, um zukünftig den Kostenanstieg im Gesundheitswesen

einzubremsen. Ferner sind sie der Meinung, mittels Gesundheitsförderung aktiv und

langfristig zur Bewusstseinsbildung und zu einer gesünderen Lebensweise beitra-

gen zu können, um somit auf lange Sicht die Kosten für das Gesundheitswesen zu

senken. Die beiden Gemeindefunktionäre führen aus diesem Grund auch in ihren

Kommunen gesundheitsfördernde Aktivitäten durch. Ein Experte merkt des Weite-

ren an, es müsse verstärkt der Fokus darauf gelegt werden, die Krankenhauskosten

bzw. die Kosten einer medizinischen Leistung transparent zu machen. Dadurch sol-

161 Experteninterview im Erhebungszeitraum

81

len die Menschen bewusst wahrnehmen, wie teuer die von ihnen konsumierte Leis-

tung tatsächlich war. Außerdem würde ein Experte aus dem Gemeindebereich hö-

here Selbstbehalte im Gesundheitswesen befürworten. Darüber hinaus betont ein

Gemeindevertreter die Wichtigkeit der Finanzierung aus einer Hand im Kranken-

hauswesen.

„In Ambulanzen trifft uns die Leistungsverschiebung am stärksten – wenn man die letzen 10 Jahre in der Finanzierung beobachtet, passieren hier die stärks-ten Verschiebungen (vom niedergelassenen in den ambulanten Bereich).“162

Durch eine gemeinsame Finanzierung, Steuerung und Planung im Bereich der

Krankenanstalten könnten Anreize gesetzt werden, um Leistungsverschiebungen

deutlich zu verringern.

6.2.9 Anliegen bei einer zukünftigen Gesundheitsreform

Welche Punkte wären bei einer zukünftigen Gesundheitsreform für die Gemeinden

in Oberösterreich und Tirol wichtig?

Vor allem in Oberösterreich gab es im Krankenanstaltenwesen in den letzten Jahren

zwei bedeutende Reformen: die Spitalsreform I im Jahr 2005 und die Spitalsreform

II im Jahr 2011. Im Online-Fragebogen wurde daher bei den Amtsleitern und Bür-

germeistern nachgefragt, welche Themen für sie bei einer zukünftigen Gesundheits-

reform als wichtig erachten würden. Es gab Antwortmöglichkeiten zur Auswahl, wel-

che die Teilnehmer in einer vierstufigen Skala von ‚sehr wichtig‘ bis ‚nicht wichtig‘ zu

bewerten hatten.

162 Experteninterview im Erhebungszeitraum

82

Abbildung 28: Themen für die Gesundheitsreform in Oberösterreich

Das wichtigste Anliegen der oberösterreichischen Amtsleiter und Bürgermeister stel-

len die sinkenden Beiträge zur Krankenanstaltenfinanzierung mit 68 % dar. Wie

durch diese Umfrage herausgefunden werden konnte, sind die Gemeindevertreter in

Oberösterreich generell unzufriedener mit der Höhe der Beiträge zur Spitalsversor-

gung, verglichen mit den Gemeinden Tirols (siehe Kapitel 6.2.2). Deshalb über-

rascht es nicht, dass die Tiroler Gemeindevertreter geringere Beiträge zur Kranke-

nanstaltenfinanzierung weniger häufig als ‚sehr wichtig‘ empfanden (siehe Kapitel

6.2.7). Als vordergründig nicht so wichtiges Thema für eine zukünftige Gesundheits-

reform wird die steigende Qualität in den Krankenanstalten eingestuft. Dieser Ein-

schätzung zugrunde liegt wahrscheinlich einerseits die subjektiv empfundene hohe

Qualität in den Krankenanstalten. Zudem wurde im Jahr 2007 das österreichische

Gesundheitssystem, von dem der Krankenanstaltenbereich ein Teil davon ist, in der

Studie des Euro Health Consumer Index als bestes in Europa bewertet.163

163 vgl. Patientenanwalt (2007)

12,3%

38,3%

41,%

47,4%

51,8%

55,8%

68%

63,2%

51,5%

45,4%

45,6%

43%

43,4%

30,7%

22,9%

9,7%

13,2%

6,1%

5,3%

0,4%

1,3%

1,8%

0% 20% 40% 60% 80% 100%

steigende Qualität

Transparenz bei Reformänderung

Einbeziehung der Gemeinden in die Reformprozesse

Kontrolle der Durchführung der Reform

Transparenz bei Finanzierungsströmen

Versorgungssicherheit

sinkende Beiträge zur KA-Finanzierung

Zukünftige Themen für eine Gesundheitsrform in Oberösterreich (n=228)

sehr wichtig wichtig weniger wichtig überhaupt nicht wichtig

83

Abbildung 29: Zukünftige Themen für eine Gesundheitsreform in Tirol

Während die oberösterreichischen Gemeinden die sinkenden Krankenanstaltenbeit-

räge als wichtigstes Thema für eine zukünftige Gesundheitsreform angeben, scheint

diese Thematik für die Tiroler-Gemeindevertreter nicht oberste Priorität zu haben.

Es räumen sogar ca. 18 % der Befragten in Tirol ein, dieses Anliegen sei ‚weniger

wichtig‘. Viel eher erachten sie die Versorgungssicherheit mit ca. 57 % als ‚sehr

wichtig‘, gefolgt von der Transparenz bei den Finanzierungsströmen und bei den

Reformänderungen. Die restlichen Einschätzungen sind sehr ähnlich verteilt.

Zusätzlich konnten die Gemeindevertreter unter ‚Sonstiges‘ eigene Vorschläge an-

merken, was insgesamt 16 Teilnehmer in Oberösterreich und zwei in Tirol in An-

spruch nahmen. Folgende Ausführungen wurden zusammengefasst und repräsen-

tieren die Anmerkungen der Befragten (in Klammer stehen die Bundesländer, auf

die folgende Aussagen zutreffen):

Die Gemeindevertreter schlagen einen Kompetenzentausch als wichtiges

Thema für eine Gesundheitsreform vor. (OÖ)

Zudem sollte mehr Prävention und Gesundheitsförderung geleistet werden,

um den Gesundheitszustand der Bevölkerung zu verbessern. (OÖ, T)

Weiters wird der Vorschlag angeführt, eine einheitliche Organisation und Fi-

nanzierung im Gesundheitswesen in einer Gesundheitsreform zu themati-

sieren. (OÖ, T)

22,2%

33,3%

34%

37%

42,6%

51,9%

57,4%

64,8%

46,3%

47,2%

55,6%

44,4%

44,4%

37%

11,1%

18,5%

15,1%

7,4%

13%

3,7%

5,6%

1,9%

1,9%

3,8%

0% 20% 40% 60% 80% 100%

steigende Qualität

sinkende Beiträge zur KA-Finanzierung

Einbeziehung der Gemeinden in die Reformprozesse

Kontrolle der Durchführung der Reform

Transparenz bei Reformänderung

Transparenz bei Finanzierungsströmen

Versorgungssicherheit

Zukünftige Themen für eine Gesundheitsreform in Tirol (n=54)

sehr wichtig wichtig weniger wichtig überhaupt nicht wichtig

84

Darüber hinaus sollten Sparpotentiale für Gemeinden ausgelotet werden.

(OÖ)

Expertenmeinung:

Auch die Experten wurden hinsichtlich Themen für eine zukünftige Gesundheitsre-

form befragt. Ein Experte aus dem Gesundheitswesen ist der Meinung, dass jene

Patienten, die keiner Krankenhausbehandlung bedürfen, bei ihrem Hausarzt ver-

sorgt werden sollten. Jedoch seien die Hausärzte nur gewisse Zeiten verfügbar. An

Wochenenden oder abends würden die Menschen daher bevorzugt in die Spitals-

ambulanzen gehen, anstelle einen anderen niedergelassenen Arzt zu konsultieren.

Zudem hätten die Krankenkassen kein Interesse, die Zeiten der niedergelassenen

Ärzte auszuweiten, da sie hier für jede Krankenbehandlung bezahlen, während sie

für die Spitalsambulanzen einen Pauschalbetrag, unabhängig von der Anzahl der

behandelten Patienten, beisteuern.

Eine bundesländerübergreifende Gesundheitsplanung erachtet ein Experte aus dem

Kommunalwesen als wichtiges Zukunftsthema. Zudem sollten gewisse Standards

festgelegt werden, die die Versorgungssicherheit gewährleisten (z.B. für eine be-

stimmte Umgebung ist eine festgelegte Entfernung zumutbar). Darüber hinaus wür-

den alle befragten Experten die Finanzierung aus einer Hand befürworten.

6.2.10 Vorschläge für mehr Zufriedenheit hinsichtlich der Krankenans-

taltenfinanzierung

Welche Vorschläge haben die Gemeinden in Oberösterreich und Tirol für mehr Zu-

friedenheit hinsichtlich der Krankenanstaltenfinanzierung?

Abschließend wurden die Teilnehmer der Online-Umfrage um ihre Vorschläge für

mehr Zufriedenheit hinsichtlich der Krankenanstaltenfinanzierung in Form einer of-

fenen Frage gebeten. Da in Oberösterreich und Tirol dieselben Anregungen für

mehr Zufriedenheit geäußert wurden, werden die wichtigsten Aussagen hier für bei-

de Bundesländer gemeinsam dargestellt.

Ein häufig genannter Vorschlag ist die Begrenzung der Steigerung der

Krankenanstaltenbeiträge. Da in Oberösterreich die Steigerungsraten der

Spitalsbeiträge der Gemeinden bis Ende 2015 gedeckelt sind, wird ange-

nommen, dieser Vorschlag impliziert eine Beibehaltung der Begrenzung

85

auch ab dem Jahr 2016. Eine Steigerung der Krankenanstaltenbeiträge ent-

sprechend der Steigerung der Ertragsanteile oder der Inflationsrate wäre

hierbei denkbar.

Zudem sollten die gedeckelten Beiträge des Bundes und der Sozialversiche-

rung aufgehoben werden (der prozentuell festgelegte Krankenanstaltenbeit-

rag dieser beiden Gebietskörperschaften orientiert sich nicht an den tatsäch-

lichen Ausgaben für die Krankenanstalten, sondern an den Einnahmen der

Sozialversicherung und des Bundes, Anm.), da diese beiden Gebietskörper-

schaften eine hohe Entscheidungs- und Mitsprachekompetenz im Kranke-

nanstaltenbereich besitzen.

Die Gemeinden wünschen sich Mitsprache in der Krankenanstaltenfinanzie-

rung. Das Stimmrecht in der Landesgesundheitsplattform sollte entspre-

chend der prozentuellen Beitragsleistung gewichtet werden.

Ein häufiges Anliegen ist zudem eine Veränderung in der Finanzierung der

Krankenanstalten: Die Gemeindevertreter wünschen sich eine Finanzierung

aus einem Topf.

Überdies sprechen sich viele Teilnehmer für einen Rückzug aus der Kranke-

nanstaltenfinanzierung aus, da sie in diesem Bereich keine Mitbestim-

mungsmöglichkeit hätten. Im Gegenzug könnten Kompetenzen getauscht

werden. So könnten klare Zuständigkeiten geschaffen werden und diese

Maßnahme könnte zu einer Entflechtung der Transferströme beitragen.

Ebenso wurden neue Reformen, zum Beispiel eine Ausgaben- oder Finan-

zierungsreform im Gesundheitswesen, vorgeschlagen. Sparpotentiale sollten

hierbei ausgelotet werden.

Für mehr Zufriedenheit würde bei den teilgenommenen Gemeinden eine

transparente Darstellung ihrer Finanzmittel für die Krankenanstaltenfinanzie-

rung sorgen. Somit könnten sie besser nachvollziehen, wohin ihre Beiträge

fließen.

Um die Krankenanstaltenbeiträge zu senken, könnten mehr Selbstbehalte

und Kostenbeiträge eingeführt werden.

Ein Anliegen der teilgenommenen Gemeindevertreter beider Bundesländer

ist die Abschaffung von Doppelgleisigkeiten und –strukturen im Krankenans-

taltenbereich.

Vor allem in ländlichen Regionen wird der Ärztemangel zukünftig ein ernst zu

nehmendes Thema werden. Deshalb sollten geeignete Maßnahmen getrof-

fen werden, um genügend Ärzte auszubilden und somit die Versorgungssi-

cherheit in peripheren Regionen auch weiterhin gewährleisten zu können.

86

Anhand dieser Vorschläge kommt das Bedürfnis nach Weiterentwicklung und Ver-

änderung im Krankenanstaltenwesen seitens der Gemeinden sehr gut zur Geltung.

6.3 Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick

Die wichtigsten Ergebnisse der Online-Befragung werden kurz dargestellt:

Frage Oberösterreich Tirol

Wissen über die Verwendung der Krankenanstaltenbeiträge

Ja 9,0 %

Teilweise 49,1 %

Nein 41,9 %

Ja 7,4 %

Teilweise 66,7 %

Nein 25,9 %

Der finanzielle Beitrag der Gemeinden zur Krankenans-taltenfinanzierung ist

Angemessen 0,9 %

Gerade noch vertretbar 14,5 %

Viel zu hoch 84,6 %

Angemessen 3,7 %

Gerade noch vertretbar 70,4 %

Viel zu hoch 25,9 %

Bereitschaft zur Beitragszah-lung

Ø 7,0 % Ø 5,4 %

Erwartete Beitragsentwicklung auf Bundesländerebene

Stark steigend 23,4 %

Leicht steigend 67,1 %

Gleichbleibend 7,8 %

Leicht sinkend 0,9 %

Stark sinkend 0,9 %

Stark steigend 48,1 %

Leicht steigend 44,4 %

Gleichbleibend 5,6 %

Leicht sinkend 1,9 %

Stark sinkend 0,0 %

Gemeinden führen Aktivitäten zur Gesundheitsförderung durch

Ja 96,5 %

Nein 3,5%

Ja 24,5 %

Nein 75,5 %

Empfundene Mitbestimmung der Gemeinden auf die Krankenanstaltenfinanzierung

Ja, ausreichend 1,7 %

Teilweise 31,6 %

Nein, nicht ausreichend 66,7 %

Ja, ausreichend 11,1 %

Teilweise 66,7 %

Nein, nicht ausreichend 22,2%

Stimmrecht der oö. Gemein-den in der Landesgesund-heitsplattform

Ja 92 %

Nein 8 %

Die Tiroler Gemeinden haben ein Stimmrecht in der Tiroler Landesgesundheitsplattform.

Gemeindevertreter in der Bundesgesundheits-kommission

2 Personen 27,6 %

3 Personen 8,4 %

4 Personen 42,2 %

Mehr als 4 Personen 21,8 %

2 Personen 45,3 %

3 Personen 17 %

4 Personen 28,3 %

Mehr als 4 Personen 9,4 %

Kompetenztausch mit anderen Aufgabenbereichen

Ja 82,9 %

Nein 17,1 %

Ja 60,4 %

Nein 39,6 %

Kompetenztausch mit

Behinderteneinr. 8,3 %

Niedergel. Ärzte 12,2 %

Pflegeeinrichtungen 16,7 %

Bildungswesen 22,2 %

Alteneinrichtungen 25,0 %

betreutes Wohnen 47,2 %

Kinderbetreuungseinr. 92,2 %

Behinderteneinr. 13,3 %

Niedergel. Bereich 30 %

Pflegeeinrichtungen 43,3 %

Bildungswesen 30 %

Alteneinrichtungen 60 %

betreutes Wohnen 50 %

Kinderbetreuungseinr. 73,3 %

Tabelle 16: Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick

87

7 STEUERUNGSMÖGLICHKEITEN

Aufbauend auf die Forschungsfrage dieser Diplomarbeit, die theoretischen Hinter-

gründe und die empirischen Ergebnisse werden in diesem Kapitel Handlungsemp-

fehlungen und Steuerungsmöglichkeiten hinsichtlich der Krankenanstaltenfinanzie-

rung für die oberösterreichischen Gemeinden formuliert.

Durch die Online-Befragung der Gemeindevertreter in Oberösterreich konnte als

Quelle der bestehenden Unzufriedenheit bezüglich der Krankenanstaltenfinanzie-

rung eine Kombination aus ständig steigenden Beiträgen, empfundener Machtlosig-

keit hinsichtlich der Mitbestimmung und schwer nachvollziehbarer Finanzierungssi-

tuation (Intransparenz) der Krankenanstalten festgestellt werden. Die nachfolgenden

Steuerungsmöglichkeiten bauen vor allem auf diesen Faktoren auf. Das Rad wird

hier allerdings nicht neu erfunden, es handelt sich großteils um bereits geforderte

und diskutierte Änderungen im Krankenanstalten- und Kommunalwesen. Aufgrund

der unterschiedlichen Interessen verschiedener Akteure im Gesundheits- und im

Kommunalwesen lassen sich Änderungen, wenngleich diese sehr effizient wären,

oftmals schwierig durchsetzen.

Die Gemeinden können auf die Krankenanstaltenfinanzierung wenig Einfluss neh-

men. Sie müssen in der Regel die Beiträge bezahlen, die ihnen vorgeschrieben

werden.164 Dennoch können sie eine starke Position, auf Basis von Daten und Fak-

ten, in politischen Diskursen vertreten. Diese Steuerungsmöglichkeiten sollten daher

als Denkanstöße und Vorschläge für den Oberösterreichischen Gemeindebund die-

nen.

Bei der Ausformulierung der Handlungsempfehlungen wurden die rechtlichen Ände-

rungen, die die nachfolgenden Maßnahmen bedingen würden, nicht berücksichtigt.

7.1 Gesundheitsförderung und Prävention

Zur Senkung der Gesundheitsausgaben können sich die Gemeinden aktiv beteili-

gen, indem sie Gesundheitsförderungs- und Präventionsaktivitäten in den Kommu-

nen anbieten. In Oberösterreich werden bereits in beinahe allen Gemeinden, dank

dem Netzwerk Gesunde Gemeinde, dem 97 % aller oberösterreichischen Gemein-

den angehöhren, gesundheitsfördernde Aktivitäten angeboten (siehe 6.2.3). Um zu

164 vgl. KDZ (2011b)

88

erheben, ob diese Aktivitäten tatsächlich effizient und wirksam sind und langfristig

zu einer gesünderen Lebensweise beitragen, würde sich eine Evaluierung der

gesundheitsfördernden Maßnahmen anbieten. So könnten Aktivitäten mit geringer

Wirksamkeit durch andere, mehr die Gesundheit fördernde Maßnahmen, ersetzt

werden. Darüber hinaus könnte der Oberösterreichische Gemeindebund jedes Jahr

die innovativsten, nachhaltigsten oder bedürfnisgerechtesten Aktivitäten für

Gesundheitsförderung auszeichnen. Diese Prämierung sollte für die Gemeinden ein

Anreiz sein, sich Gedanken darüber zu machen, welche Maßnahmen möglichst vie-

len Gemeindebürgern zu einem gesünderen Lebensstil verhelfen.

In Österreich werden durchschnittlich 1,9 % des BIP für Aktivitäten zur Gesundheits-

förderung verwendet, der OECD-Durchschnitt liegt bei 3 %.165 Deshalb sollte der

Bereich der Prävention in Österreich weiter ausgebaut werden.

7.2 Stimmrecht der Gemeinden in der Landesgesundheits-

plattform

Der Oberösterreichische Gemeindebund hat in der Landesgesundheitsplattform kein

aktives Stimmrecht, obwohl die Gemeinden einen beträchtlichen Teil zur Kranke-

nanstaltenfinanzierung (8,2 % des ordentlichen Gemeindehaushaltes 2010, siehe

Kapitel 6.2.1) beitragen. Im Bundesländervergleich mit Tirol wurde ersichtlich, dass

sowohl der Gemeinde-, als auch der Städtebund Tirols ein Stimmrecht in der Tiroler

Landesgesundheitsplattform besitzen. Durch die gewichteten Stimmrechte der Mit-

glieder der Landesregierung und der Sozialversicherung konnte festgestellt werden,

dass der Gemeinde- und der Städtebund Tirols mit de facto zwei Stimmen wenig

mitentscheiden können. Aber trotz der geringen Kraft der Stimme können sie bei

Beschlüssen ihre Stimme erheben. Da 78 % der befragten Tiroler Gemeindevertre-

ter hinsichtlich der Mitbestimmung auf die Krankenanstaltenfinanzierung eine höhe-

re Zufriedenheit zeigen als Oberösterreichs Gemeindevertreter mit rund 33 %, wird

angenommen, dass dies zum Teil aus dem vorhandenen Stimmrecht resultiert.

Denn das Mitbestimmungsrecht des Gemeinde- und Städtebundes hat höchstwahr-

scheinlich einen hohen symbolischen Charakter für deren Vertreter. In Oberöster-

reich sprechen sich 92 % der befragten Gemeindevertreter für ein Stimmrecht in der

165 vgl. OECD (2009)

89

Landesgesundheitsplattform aus. Eine Änderung der Mitbestimmungsmöglichkeit

wäre daher auch für den oberösterreichischen Gemeinde- und Städtebund eine zu-

friedenstellende Möglichkeit für ebendiese.

7.3 Transparenz in der Krankenanstaltenfinanzierung

Durch die Online-Befragung und die Experteninterviews mit den Gemeindevertre-

tern konnte herausgefunden werden, dass das Thema Krankenanstaltenfinanzie-

rung bei ihnen durchaus auf Interesse stößt, aber aufgrund der komplexen Finanzie-

rungssituation undurchsichtig und intransparent erscheint (siehe Kapitel 6.2.1).

Deshalb schwindet das vormals vorhandene Interesse sehr schnell wieder. Nicht

nur, dass das österreichische Krankenanstaltenwesen durch die länderweise unter-

schiedliche Ausgestaltung schwer vergleichbar wird, auch in den einzelnen Bundes-

ländern tragen die unzähligen, teilweise in sich gewachsenen Finanzierungsströme

zwischen den einzelnen Gebietskörperschaften zur Undurchsichtigkeit bei. In Ober-

österreich könnte seitens des Landesgesundheitsfonds ein Bericht über die genaue

Mittelaufbringung und Mittelverwendung aller beteiligten Akteure an der Kranke-

nanstaltenfinanzierung erstellt werden, damit den Geldgebern klar ersichtlich wird,

wofür ihre Beiträge verwendet wurden.

7.4 Finanzierung aus einer Hand

Das Institut für höhere Studien veröffentlichte im April 2012 eine Studie, die ein be-

achtliches Einsparungspotential konstatierte, das durch mehr Zusammenarbeit des

niedergelassenen und stationären Bereiches sowie der Pflege erreicht werden

könnte.166 Diese Forderung ist nicht neu, genaugenommen sprechen sich Experten

im Gesundheits- und Wirtschaftsbereich seit jeher für mehr Zusammenarbeit zwi-

schen den Sektoren im Gesundheitswesen aus, vor allem zwischen dem niederge-

lassenen und dem stationären Bereich. Diesbezüglich wurden 2005 in jedem Bun-

desland Landesgesundheitsfonds eingerichtet, die die Kooperation zwischen den

Sektoren fördern sollte. Eine vermehrte Zusammenarbeit konnte aber nicht erreicht

werden.167 Da die sektorale Abgrenzung aus der unterschiedlichen Finanzierung der

166 vgl. Springermedizin (2012)

167 Vgl. Hofmacher, Rack (2006), 209ff

90

einzelnen Sektoren resultiert, wäre eine optimale Lösung die einheitliche Finanzie-

rung des intra- und des extramuralen Bereiches. Durch die ‚Finanzierung aus einer

Hand‘ wäre kein Verschieben von Leistungen mehr nötig, denn die Leistungen wür-

den dort erbracht werden, wo sie am günstigsten wären. Es könnten durch eine ein-

heitliche Finanzierung Schnittstellen reduziert und Synergieeffekte genutzt werden.

Derzeit (Mai 2012) diskutieren Bund und die Gesundheitsreferenten der Bundeslän-

der über eine Gesundheitsreform, die genau diese einheitliche Finanzierung, Pla-

nung und Steuerung des gesamten Gesundheitssektors (niedergelassener und sta-

tionärer Bereich, Pflege) zum Thema hat. Geplant ist ein „virtueller Topf“, in dem alle

Gelder von Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen zusammenfließen

und gemeinsam verwaltet werden. Darüber hinaus soll das österreichische Gesund-

heitswesen zukünftig gemeinsam durch Bund, Länder und Sozialversicherungsträ-

ger geplant und gesteuert werden. Zudem wird eine Ausgaben-Obergrenze, die

dem Anstieg des Wirtschaftswachstumes gleichkommt, diskutiert. Dadurch würden

sich die Länder zu einer Kostendämpfung im Gesundheitswesen verpflichten, denn

in der Vergangenheit sind Kostensteigerungsraten bei den Krankenanstalten über

dem Wirtschaftswachstum gelegen. Inwieweit diese Reformpunkte umgesetzt wer-

den, wird sich in den nächsten Monaten zeigen, da sich Bund und Ländervertreter

momentan noch in der Verhandlungsphase befinden.

Die für diese Forschungsarbeit befragten Experten sprachen sich allesamt für eine

Finanzierung aus einer Hand aus. Auch die Teilnehmer der Online-Umfrage sehen

sowohl in der Finanzierung aus einem Topf als auch in der besseren Zusammenar-

beit zwischen niedergelassenem und stationärem Bereich ein großes Einsparungs-

potential (siehe Kapitel 6.2.8).

7.5 Stärkung des niedergelassenen Bereiches

Das österreichische Gesundheitswesen ist stark spitalsdominiert. Deshalb sollten

Anreize für den niedergelassenen Bereich geschaffen werden, die einerseits für

Ärzte attraktiv wirken, um dem prognostizierten Ärztemangel vorzubeugen. Ande-

rerseits sollten diese Anreize auch dahingehend gestaltet sein, dass der niederge-

lassene Bereich als erste Anlaufstelle im Gesundheitswesen gesehen wird. Somit

könnte der stationäre Bereich entlastet werden, was sich positiv auf die Kranke-

nanstaltenkosten auswirken würde.

91

7.6 Beibehaltung der gedeckelten Krankenanstaltenbeiträge

der Gemeinden

Bis zum Jahr 2015 ist dem Anstieg der Krankenanstaltenbeiträge der Gemeinden

eine Grenze gesetzt worden. Laut den Experten aus dem Kommunalwesen, die für

diese Diplomarbeit interviewt wurden, und den Teilnehmern der Online-Befragung

soll diese Deckelung auch nach 2015 weiterhin bestehen bleiben. Diese Forderung

ist nachvollziehbar, mussten die oberösterreichischen Gemeinden doch Kostenstei-

gerungsraten im Krankenanstaltenbereich von über 6 % pro Jahr in den letzten Jah-

ren hinnehmen.168 Zudem wendeten die Gemeinden Oberösterreichs im Jahr 2010

um 2,5 % mehr von ihrem Gemeindebudget für die Krankenanstaltenfinanzierung

als die Gemeinden in Tirol auf (siehe Kapitel 6.2.2).

7.7 Kompetenzentausch

Eine alternative Möglichkeit hinsichtlich der Krankenanstaltenfinanzierung für die

oberösterreichischen Gemeinden wäre ein Kompetenzentausch. Dies würde bedeu-

ten, dass die Gemeinden einen Bereich an das Land oder den Bund abgeben, den

sie derzeit (mit)finanzieren (z.B. Krankenanstalten, Jugendwohlfahrt) und dafür die

Finanzierungskompetenz für einen anderen Bereich übernehmen (z.B. Kinderbe-

treuung). Nicht nur die Gemeindevertreter Oberösterreichs befürworten mehrheitlich

diese Option (siehe Kapitel 6.2.6) , auch der Österreichische Gemeindetag, der im

Juni 2011 in Kitzbühel stattfand, äußerte die Forderung nach einen Kompetenzen-

tausch zur Entlastung der Gemeindehaushalte.169 Die Gemeinden wünschen sich

vor allem im Kinderbetreuungsbereich (Kindergarten, Hort usw.) mehr Kompeten-

zen, da die Bedürfnisse an die Betreuungseinrichtungen regional unterschiedlich

sind. Würden die Kompetenzen für die Kinderbetreuung gänzlich den Gemeinden

übertragen, so könnten diese auf die örtlichen Bedingungen Rücksicht nehmen. Der

Kinderbetreuungsbereich würde sich insofern für einen Kompetenzentausch eignen,

da in fast jeder Gemeinde eine Betreuungseinrichtung vorhanden ist. Die Gemein-

den erachten zudem die Kinderbetreuung laut einer im Jahr 2011 durchgeführten

168 vgl. Oberösterreichischer Gemeindebund (2011)

169 vgl. Tiroler Gemeindeverband (2011)

92

Studie des Oberösterreichischen Gemeindebundes als eine der wichtigsten Kern-

aufgaben für die nächsten fünf Jahre.170

Im Jahr 2013 finden die nächsten Finanzausgleichsverhandlungen statt. Es wird die

Finanzierung der Aufgaben von Bund, Ländern und Gemeinden neu ausverhandelt.

Dies wäre eine optimale Möglichkeit, das Thema Kompetenzentausch in den Fi-

nanzausgleichsverhandlungen zur Diskussion zu stellen.

7.8 Aufgabenreform

Eng einher mit dem Kompetenzentausch geht die Aufgabenreform, denn das Ziel ist

hier dasselbe:

„Jede Ebene soll jene Aufgaben übernehmen, die sie auch am Besten kann und dafür auch die finanziellen Mittel bekommen.“171

Mödlhammer, Chef des Österreichischen Gemeindebundes, forderte bereits 2010

eine Aufgabenreform, nachdem eine Studie, die die Transferleistungen untersuchte,

ein Missverhältnis der Transfers zulasten der Gemeinden feststellte. Dies bedeutet,

die Gemeinden haben mehr an die Bundesländer und Landesfonds überwiesen, als

sie erhalten haben. Durch eine Aufgabenreform könnten die Gemeinden beispiels-

weise die Kinderbetreuung oder die Betreuung im Alter übernehmen, die typische

Gemeindeaufgaben darstellen. Im Zuge dessen geben sie Bereiche wie die Kranke-

nanstaltenfinanzierung oder die Jugendwohlfahrt, die sie nicht oder kaum beeinflus-

sen können, an das Land oder den Bund ab.172 Dies würde eine Entflechtung der

Transferströme bedeuten und intransparente Ko-Finanzierungen und Mehrfachzu-

ständigkeiten beseitigen.173

Die genannten Steuerungsmöglichkeiten zeigen eine breite Palette an Handlungsal-

ternativen. Vor allem wird deutlich, dass im Gesundheitswesen Potential für struktu-

relle Reformen vorhanden ist (Finanzierung aus einer Hand), durch die das

Gesundheitssystem günstiger werden würde. Durch eine Eindämmung der Kosten

im Krankenanstaltenbereich würden alle beteiligten Financiers durch geringere Bei-

träge profitieren.

170 vgl. Kommunalnet (2011b)

171 Österreichischer Gemeindebund (2010)

172 vgl. Österreichischer Gemeindebund (2010)

173 vgl. Städtebund (2011)

93

8 AUSBLICK

Durch die Online-Befragung der Amtsleiter und Bürgermeister in Oberösterreich

konnte herausgefunden werden, dass vor allem Unzufriedenheit mit den steigenden

Krankenanstaltenbeiträgen und den geringen Einflussmöglichkeiten auf die Kranke-

nanstaltenfinanzierung herrscht. Zudem erscheint, aufgrund der komplexen Finan-

zierungsströme im Krankenanstaltenwesen, das Wissen über die Mittelverwendung

der Gemeindebeiträge als schwer durchschaubar. Dies sind Punkte, die nicht nur

die Gemeindevertreter als verbesserungswürdig erachten, sondern auch Politiker

und Experten aus dem Gesundheitswesen empfinden diese Sachverhalte als zu-

künftige Handlungsfelder im Krankenanstaltenwesen.

Die wohl am häufigsten vorkommende Äußerung der oberösterreichischen Gemein-

devertreter der Online-Befragung ist eine zukünftige Eindämmung des Zuwachses

der Krankenanstaltenbeiträge. Bis 2015 konnte zwar ein moderater Anstieg der

Gemeindebeiträge von 0,4 % (2012) bzw. 2,5 % (2013-2015) vereinbart werden.

Diese Deckelung der Gemeindebeiträge stellt eine Entlastung der Gemeindehaus-

halte dar, löst die Ineffizienzen des Gesundheitswesens (z.B. mangelnde Kooperati-

on zwischen dem niedergelassenen und dem stationärem Bereich) aber keines-

wegs. Im Gegenteil, sie bleiben bestehen und verteuern das Gesundheitswesen

weiterhin enorm. Durch die Deckelung der Gemeindebeiträge wurde einzig eine

Verschiebung in der Krankenanstaltenfinanzierung erreicht: das Land Oberöster-

reich hat zukünftig einen größeren Anteil in der Krankenanstaltenfinanzierung zu

leisten.

Ein großer, wenn nicht der größte Kritikpunkt im österreichischen Gesundheitswe-

sen, die mangelnde Kooperation zwischen dem niedergelassenen und stationären

Bereich, wird in der Gesundheitsreform, die derzeit (Mai 2012) zwischen Bund und

Ländervertretern verhandelt wird, thematisiert. Die Ländervertreter, sprich die

Gesundheitsreferenten aus den Bundesländern, haben signalisiert, in der Kranke-

nanstaltenfinanzierung an einem Strang ziehen zu wollen: Das gesamte Gesund-

heitswesen (also niedergelassener und stationärer Bereich, Pflege) soll zukünftig

gemeinsam von Bund, Ländern und Sozialversicherungsträgern geplant und ge-

steuert werden. Diesbezüglich soll es einen „virtuellen Topf“ geben, in dem die Gel-

der von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen verwaltet werden.

Ebenso ist eine Ausgaben-Obergrenze für die beteiligten Akteure geplant, die das

Wirtschaftswachstum nicht übersteigen dürfe. Somit verpflichten sich die Länder zu

einer Kostendämpfung. Zudem wird auch über einen Sanktionsmechanismus für all

94

jene Akteure im Gesundheitswesen diskutiert, die sich nicht an die Vereinbarungen

halten.174

Die genauen Details dieser Gesundheitsreform werden in den nächsten Monaten

ausverhandelt. Die ersten Schritte, das Gesundheitswesen neu zu gestalten und

einen effizienteren Weg in der Planung, Steuerung und Finanzierung einzuschlagen,

sind jedenfalls gesetzt. Durch eine einheitliche Finanzierung des gesamten

Gesundheitswesens könnte laut Berechnungen einiges an Geld eingespart werden,

was allen Financiers, darunter auch den Gemeinden, durch niedrigere Beiträge

zugutekommen würde.175

Ein großer Ausgabenblock neben der Krankenanstaltenfinanzierung stellt für die

Gemeinden (in Gesamt-Österreich) der Sozialbereich, vor allem die Betreuung und

Pflege im Alter, dar. Aufgrund der gestiegenen Inanspruchnahme dieser Dienstleis-

tungen und den stagnierenden Einnahmen seitens Länder und Bund entsteht eine

Lücke, welche die Gemeinden durch Nettozuzahlungen an die Sozialhilfeverbände

in der Vergangenheit ausgleichen musste. Dies schränkte den Handlungsspielraum

der Gemeinden empfindlich ein. Um die Gemeinden zu entlasten, wurde ein Pflege-

fonds von Bund und Ländern in der Höhe von 685 Millionen Euro ins Leben gerufen,

der den Mehraufwand in der Pflege von 2011-2014 abdecken soll.176

Die Gemeinden stehen vor großen finanziellen Herausforderungen. Die Sozial- und

Gesundheitsausgaben werden auch zukünftig aufgrund des demographischen

Wandels weiter ansteigen. Deshalb sind in diesen Bereichen Reformen erforderlich,

die einerseits die Ineffizienzen im System bereinigen, andererseits zusätzliche Fi-

nanzierungspotentiale erschließen.

174 vgl. Der Standard (2012)

175 vgl. Springermedizin (2012)

176 vgl. Josef Ackerl (o. J)

95

LITERATURVERZEICHNIS

Bröthaler, Johann; Bauer, Helfried; Schönbäck Wilfried: Österreichs Gemeinden im Netz der finanziellen Transfers: Steuerung, Förderung, Belastung. Wien, 2006.

Bundesministerium für Gesundheit, 10: Das Österreichische Gesundheitssystem. Zahlen – Daten – Fakten. Wien, 2010.

Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzie-rung – Systembeschreibung, 2010a. Wien, 2010.

Bundesministerium für Gesundheit: Das österreichische LKF-System, 2010b. Wien, 2010.

Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzie-rung – Modell 2011, 2010c. Wien, 2010.

Czypionka, Thomas u.a.: Finanzierung aus einer Hand: Reformoptionen für Öster-reich, Wien 2009.

Esche, Andreas (Hrsg.); Böcken, Jan; Butzlaff, Martin: Reformen im Gesundheits-wesen. Verlag Bertelsmann Stiftung, 3. überarbeitete Auflage 2003. Gütersloh, 2000.

Fallend, Franz; Mühlböck, Armin; Wolfgruber Elisabeth: Die österreichische Ge-meinde. Fundament oder „Restgröße“ im Mehrebenensystem von Kommunen, Län-dern, Bund und Europäischer Union? Wien/Innsbruck, 2001.

Flennreiss, Gerhard; Rümmele, Martin: Medizin vom Fließband. Die Industrialisie-rung der Gesundheitsversorgung und ihre Folgen. Wien, 2008.

Grossmann, Bernhard; Hauth, Eva: Verwaltungs- und Pensionsreform im öffentli-chen Dienst sowie Finanzierung des Krankenanstaltenwesens. Wien, 2007.

Hanika, Alexander: Kleinräumige Bevölkerungsprognose für Österreich 2010-2030 mit Ausblick bis 2050 („ÖROK-Prognosen“). Wien, 2010.

Hauke, Eugen (Hrsg.); Holzer, Elke; Bauer, Helfried: Wirkungsgeleitetes Ressour-cenmanagement in öffentlichen Gesundheitswesen. Wien, 2007.

Heinzle, Günther: Einführung in die österreichische Krankenhausfinanzierung. Innsbruck, 2010.

Herber, Christina: Beurteilungsansatz der Umsetzung der Gesundheitsreform 2005 - Einrichtung der "Bundesgesundheitsagentur" bzw. der neun "Landesgesundheits-fonds". Linz, 2007.

Hofmacher, Maria M.; Rack, Herta M.: Gesundheitssysteme im Wandel. Berlin, 2006.

Kommunalkredit: Gemeindefinanzbericht 2011 – Rechnungsjahr 2010 (2011). Wien, 2011.

Korosec, I.; Pichlbauer, E. G.: „Gesunde Zukunft – Österreichs Gesundheitsversor-gung Neu“ – Diskussionsgrundlage zu neuen Strategien im Gesundheitswesen. Wien, 2007.

96

Lehner, Karl: 10 Jahre Krankenanstaltenfinanzierung – Eine kritische Betrachtung. Wien, 2008.

Ruckstuhl, Brigitte: Gesundheitsförderung – Entwicklungsgeschichte einer neuen Public Health-Perspektive. Weinheim und München, 2011.

Unger: Paradigma der Medizin im 21. Jahrhundert. Heidelberg, 2007.

Wechselberger, Arthur: Stellung und Aufgaben der Allgemeinmedizin in einem inte-grierten Gesundheitsversorgungssystem. O.O., 2005.

Internetquellen:

Bezirkskrankenhaus Schwaz: BKH Schwaz Betriebsges. m. b. H., 2012. http://www.kh-schwaz.at/folge.cfm?i_id=167 (Stand: 16.03.2012)

Bezirkskrankenhaus St. Johann in Tirol: Krankenhausträger, 2012. http://www.khsj.at/default.asp?Id=127 (Stand: 30.04.2012)

Biene, Peter; Birner, Andreas; Fried, Andrea; Gruber, Stefan; Güntert, Bernhard J.; Hofmann, Uwe; Holzknecht, Mario; Köse, Aynur; Kraus, Thomas; Mildschuh, Stefan; Munck, Jörg; Paretta, Petra; Rosian, Ingrid; Schneider, Markus; Stoppacher, Andre-as: Evaluierungsbericht – Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung 1997-2007, 2010, http://bmg.gv.at/cms/home/attachments/2/1/5/CH1164/CMS1295949208661/abschlussbericht_lkf-evaluierung_end.pdf (Stand: 16.03.2012)

Bundeskanzleramt Österreich: Statutarstadt, 2012. https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/99/Seite.991304.html (Stand: 23.03.2012)

Bundesministerium für Finanzen: Vorblatt, 2011. https://www.bmf.gv.at/Budget/BesondereBudgetthemen/Finanzbeziehungenzu_658/5361/UnterlagenzumFinanz_5364/Erlaeuterungen%281%29.pdf (Stand: 05.04.2012)

Bundesministerium für Gesundheit: Die Gesundheitsausgaben in Österreich, o.J. http://bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Gesundheitssystem_Qualitaetssicherung/Gesundheitsausgaben/ (Stand: 13.02.2012)

Bundesministerium für Gesundheit: Reformen aufgrund der Vereinbarung gemäß Ar. 15 a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens 2008-2013, 2008a. http://bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Gesundheitssystem_Qualitaetssicherung/Inhaltliche_rechtliche_Grundlagen/Reformen_aufgrund_der_Vereinbarung_gemaess_Art_15_a_B_VG_ueber_die_Organisation_und_Finanzierung_des_Gesundheitswesens_2008_2013 (Stand: 01.03.2012)

Bundesministerium für Gesundheit: Bundesgesundheitsagentur – Leitlinien für den Kooperationsbereich (Reformpool), 2008b. http://www.bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Gesundheitssystem_Qualitaetssicherung/Reformpool/Reformpool_Grundsaetzliches_Leitlinien_fuer_Reformpool_Projekte (Stand: 10.04.2012)

97

Bundesministerium für Gesundheit: Österreichischer Strukturplan Gesundheit – ÖSG 2010, 2011a. http://www.bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Gesundheitssystem_Qualitaetssicherung/Planung/Oesterreichischer_Strukturplan_Gesundheit_OeSG_2010 (Stand: 16.02.2012)

Bundesministerium für Gesundheit: Die Bundesgesundheitsagentur, 2011b http://bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Gesundheitssystem_Qualitaetssicherung/Institutionen/Die_Bundesgesundheitsagentur (Stand: 09.03.2012)

Bundesministerium für Gesundheit: Die Landesgesundheitsfonds, 2011c. http://bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Gesundheitssystem_Qualitaetssicherung/Institutionen/Die_Landesgesundheitsfonds (Stand: 16.03.2012)

Bundesministerium für Gesundheit: Die Institutionen des österreichischen Gesund-heitswesens, 2012a. https://www.gesundheit.gv.at/Portal.Node/ghp/public/content/institutionen_LN.html (Stand: 13.01.2012)

Bundesministerium für Gesundheit: Krankenanstalten Online-Verzeichnis, 2012b. http://bmg.gv.at/cms/home/kav_suche.html?such_bundesland=B&such_fondzugehoerigkeit=Sonstige&such_bettenanzahl=&betten_fachbereiche=&intensivbereiche=&grossgeraete=&bezirk=&zone=&region=&kanummer=&kaname=&homepage=&tr_name= (Stand. 30.03.2012)

Bundesministerium für Gesundheit: Unser Gesundheitswesen im Überblick, 2012c. https://www.gesundheit.gv.at/Portal.Node/ghp/public/content/DasGesundheitswesenimUeberblicktml_LN.html (Stand: 08.02.2012)

Bundesministerium für Gesundheit: Die österreichische Sozialversicherung, 2012d, https://www.gesundheit.gv.at/Portal.Node/ghp/public/content/Sozialversicherung_LN.html (Stand: 22.04.2012)

Bundesministerium für Gesundheit: Dokumentation im ambulanten Bereich 2012e. http://www.bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Gesundheitssystem_Qualitaetssicherung/Dokumentation/Dokumentation_im_ambulanten_Bereich (Stand: 15.03.2012)

Gespag: Unternehmen, o.J. http://www.gespag.at/35252.php( Stand: 17.02.2012).

Gesundheit Österreich GmbH: Evaluierungsbericht – Leistungsorientierte Kranke-nanstaltenfinanzierung 1997-2010, 2010. http://bmg.gv.at/cms/home/attachments/2/1/5/CH1164/CMS1295949208661/abschlussbericht_lkf-evaluierung_end.pdf (Stand: 15.03.2012)

Gesundheitsplanung: Gesundheitskonferenz 2012, 2012. http://www.gesundheitsplanung.at/index.php/gesundheitskonferenz/71-gesundheitskonferenz-2012.html (Stand: 17.02.2012)

Josef Ackerl: Gemeinden stehen vor großen finanziellen Herausforderungen, o. J. http://www.josef-ackerl.at/Ressort-Gemeinden/Herausforderung (Stand: 10.05.2012)

Kommunalnet: OÖ: Maßnahmen zur Entlastung der Gemeinden, 2011. https://www.kommunalnet.at/default.aspx?menuonr=0&detailonr=72356 (Stand: 15.02.2012)

98

Kommunalnet: OÖ: Leichte Erholung bei Abgangsgemeinden, 2012. https://www.kommunalnet.at/default.aspx?menuonr=0&detailonr=75536 (Stand: 28.04.2012)

KDZ: Finanzausgleich – Neuerungen durch die 2. Etappe des Finanzausgleichsge-setzes, 2011a. http://www.kdz.or.at/de/finanzausgleich-%E2%80%93-neuerungen-durch-die-2-etappe-des-finanzausgleichsgesetzes-2008 (Stand: 01.04.2012)

KDZ: Herausforderungen Pflegefinanzierung: Strukturreform notwendig!, 2011b. http://www.kdz.eu/de/herausforderung-pflegefinanzierung-strukturreformen-notwendig (Stand: 20.04.2012)

Kommunalkredit: Gemeindefinanzbericht 2011 – Ergebnisse, Analysen, Prognosen (Rechnungsjahr 2010), 2011. http://www.gemeindebund.gv.at/rcms/upload/Gemeindefinanzbericht2011_Version_13012011.pdf?PHPSESSID=52350eaab25d8b45f1103623463592c9 (16.02.2012)

Kommunalnet: Frage der Woche: Keine Übernahme der Kinderbetreuung, 2011a. https://www.kommunalnet.at/default.aspx?menuonr=0&detailonr=69679 (Stand: 02.05.2012)

Kommunalnet: Studie: Gemeinden brauchen mehr Gestaltungsspielraum, 2011b. https://www.kommunalnet.at/default.aspx?menuonr=0&detailonr=70853 (Stand: 02.05.2012)

Land Oberösterreich: Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung über die Finanzierungsvereinbarung des Landes Oberösterreich mit den Rechtsträgern der Oö. Ordens-Fondskrankenanstalten betreffend die Gewährung von Leistungs-Ausgleichszahlungen zum nicht gedeckten Betriebsabgang, 2009. http://www1.land-oberoesterreich.gv.at/ltgbeilagen/blgtexte/20091770.htm (Stand: 28.04.2012)

Land Oberösterreich: Rechnungsabschluss des Landes Oberösterreich für das Verwaltungsjahr 2010, 2011a, http://www2.land-oberoesterreich.gv.at/vara/2010/ra/RA%202010%20HHR%20Einnahmen.pdf (Stand: 20.04.2012)

Land Oberösterreich: Landeshauptmann Pühringer: Dramatische Entwicklung bei den Medizinstudenten/innen - "Medizinuniversität Linz: Wann, wenn nicht jetzt", 2011b. http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/SID-2AA53547-2680D610/ooe/hs.xsl/108167_DEU_HTML.htm (Stand: 12.03.2012)

Land Oberösterreich: Spitalsreform II. „Reform nach Maß – der Oö. Weg bis 2020.“ Gesamtdarstellung, 2011c. http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xbcr/SID-54C57771-768E77B9/ooe/Spitalsreform%281%29.pdf (Stand: 12.03.2012)

Maßnahmen zur Förderung von Verwaltungsgemeinschaften und Gemeinde-übergreifenden Kooperationen, 2011d. http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xbcr/SID-A7366961-FDBCE7A0/ooe/PK_LH_Ackerl_Hiegelsberger_Hingsamer_9.12.pdf (Stand: 29.04.2012)

Land Oberösterreich: Oö. Gesundheitsfonds – Geschäftsstelle für intramural Aufga-ben, o. J. http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/ooe/hs.xsl/17561_DEU_HTML.htm (Stand: 23.03.2012)

99

Land Tirol: Tiroler Krankenanstalten, 2011. http://www.tirol.gv.at/themen/gesundheit/krankenanstalten/tirolerkrankenanstalten/ (Stand: 16.03.2012)

Land Tirol: Tiroler Gesundheitsfonds, 2010. http://www.tirol.gv.at/themen/gesundheit/krankenanstalten/gesundheitsfonds/ (Stand: 16.03.2012)

Medical Tribune: Scharfe Kritik rund um die Umsetzung der oö. Spitalsreform – Rechnungshofbericht sorgt für Zündstoff, 2009. http://www.medical-tribune.at/dynasite.cfm?dsmid=97842&dspaid=770997 (Stand: 12.03.2012)

Netzwerk Gesunde Gemeinde: Was ist Gesunde Gemeinde?, o.J. http://www.gesundegemeinde.ooe.gv.at/xchg/SID-4DA24769-E6BC503A/hs.xsl/5167_DEU_HTML.htm (Stand: 14.04.2012)

Oberösterreichischer Gemeindebund: Gemeindeentlastungspaket? Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, 2011. http://www.ooegemeindebund.at/default.aspx?menuonr=18298&detailonr=0 (Stand: 28.01.2012)

Oberösterreichischer Landesrechnungshof: Initiativprüfung – Umsetzung der Oö. Spitalsreform. Bericht, 2009. https://www.lrh-ooe.at/_files/downloads/berichte/2009/IP_Spitalsreform_Bericht.pdf (Stand: 12.03.2012)

Oberösterreichischer Landesrechnungshof: Sonderprüfung Bericht: Direktion Inne-res und Kommunales, Gemeindeaufsicht und Bedarfszuweisungen, 2012. https://www.lrh-ooe.at/_files/downloads/aktuelles/meldungen/2012/SP_IKD_Bericht.pdf (Stand: 12.04.2012)

OE1: Gesundheitsreform auf Schiene – Einigkeit bei Steuerung und Finanzierung, 2012. http://oe1.orf.at/artikel/298033 (Stand: 15.02.2012).

OECD: Gesundheitskosten nehmen OECD-weit zu, 2011. http://www.oecd.org/document/59/0,3746,de_34968570_35008930_48290299_1_1_1_1,00.html (Stand: 30.05.2012)

OECD: Österreichs Gesundheitssystem leistungsfähig aber teuer, 2009. http://www.oecd.org/document/10/0,3746,de_34968570_35008905_44220298_1_1_1_1,00.html (Stand: 30.05.2012)

ÖKZ: Integri – Der Preis für zukunftsweisende Realisten, 2011. http://www.schaffler-verlag.com/gesundheitswirtschaft/ges_w_archiv/1104w.pdf (Stand: 18.04.2012)

OÖ Gesundheitsfonds: Flächendeckende Versorgung, Umsetzung des medizini-schen Fortschritts und Sicherstellung der Finanzierbarkeit im Mittelpunkt, o.J. a. http://www.ooegesundheitsfonds.at/ (Stand: 12.03.2012)

OÖ Gesundheitsfonds: Organe, o.J. b. http://www.ooegesundheitsfonds.at/index.php/wirueberuns/struktur/organe (Stand: 2011)

OÖ Gesundheitsfonds: Geschäftsbericht 2010 – Tätigkeit und Gebarung, 2011. http://www2.land-

100

oberoesterreich.gv.at/internetltgbeilagen/Beilage%20462/2011%20-%20Subbeilage.pdf?id=961&n=462&j=2011 (Stand: 03.04.2012)

Österreichischer Gemeindebund: Finanzielle Verflechtungen und Transfers zwi-schen Gemeinden und Bundesländern, 2010. http://www.gemeindebund.at/news.php?id=1149&m=5&sm=16 (01.05.2012)

Österreichischer Städtebund: Grundlagen der Gemeindefinanzierung, 2009. http://www.staedtebund.gv.at/themenfelder/finanzen/grundlagen-der-gemeindefinanzierung.html (Stand: 05.04.2012)

Österreichischer Städtebund: Städtebund: Finanzielle Situation der Städte und Ge-meinden weiterhin prekär, weitreichende Strukturreformen notwendig, 2011. http://www.staedtebund.gv.at/presse/presseaussendungen/presse-archiv/details/artikel/staedtebund-finanzielle-situation-der-staedte-und-gemeinden-weiterhin-prekaer-weitreichende-strukt.html (Stand: 03.05.2012)

Patientenanwalt: Laut Gedacht: Europas bestes Gesundheitssystem – Der Mythos lebt. Kritische Betrachtung des Euro Health Consumer Index. http://www.patientenanwalt.com/fileadmin/dokumente/04_publikationen/expertenletter/gesundheitswesen/upatzent0712_Dr_Ernest_Pichlbauer.pdf (Stand: 17.04.2012)

Rechnungshof: Teilbereiche der Gesundheitsreform 2005 mit Länderaspekten in Tirol und Wien, 2010. http://www.rechnungshof.gv.at/fileadmin/downloads/2010/berichte/teilberichte/bund/bund_2010_05/Bund_2010_05_1.pdf (Stand: 22.04.2012)

Rechnungshof: Gesundheitswesen – Allgemeines und Begriffsbestimmungen, 2011. http://www.rechnungshof.gv.at/berichte/kernaussagen/gesundheitswesen/allgemeines-und-begriffsbestimmung.html (Stand: 07.02.2012)

Schmid, Johannes: Die Stellung der österreichischen Gemeinden in einer reformier-ten Bundesverfassung, Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien, Dis-sertation, Wien 2006, http://www.juridicum.at/fileadmin/dissertationen/schmid_gemeinden_verfassung.pdf (Stand: 31. März 2012)

Springermedizin: IHS-Studie: Milliarden-Einsparungen durch Zusammenarbeit, 2012. http://www.springermedizin.at/artikel/27693-ihs-studie-milliarden-einsparungen-durch-zusammenarbeit (Stand: 05.05.2012)

Statistik Austria: Jahrbuch der Gesundheitsstatistik 2010, 2011. http://www.statistik.at/web_de/services/publikationen/4/index.html (Stand: 28.04.2012)

Statistik Austria: Gemeindegrößenklassen mit Einwohnerzahl 2012 vorläufig, 2012. http://www.statistik.at/web_de/klassifikationen/regionale_gliederungen/gemeinden/index.html (Stand: 05.04.2012)

Tiroler Gemeindeverband: Österreichischer Gemeindetag, 2011. http://www2.gemeindeverband.tirol.gv.at/cm/index.php?option=com_content&view=article&id=56:oesterreichischer-gemeindetag&catid=1:aktuelle-nachrichten&Itemid=59 (Stand: 02.05.2012)

101

Tiroler Gesundheitsfonds: Tätigkeitsbericht und Rechnungsabschluss 2010, 2011.http://www.tirol.gv.at/uploads/media/TGF-Taetigkeitsbericht_2010_01.pdf (Stand: 17.03.2012)

Rechtsquellen:

Bundesverfassungs-Gesetz, Fassung vom 03.05.2012. http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000138 (Stand: 03.05.2012)

OÖ Gesundheitsfonds-Gesetz, Fassung vom 03.05.2012. http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrOO&Gesetzesnummer=20000398&ShowPrintPreview=True (Stand: 03.05.2012)

OÖ Krankenanstaltengesetz, Fassung vom 03.05.2012. http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrOO&Gesetzesnummer=10000568&ShowPrintPreview=True (Stand: 03.05.2012)

Richtlinie über Auszahlung und Abrechnung der LKF-Gebührensätze, Fassung vom 26.06.2006. http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xbcr/SID-3DCFCFC3-0639A621/ooe/richtl01_lkfgebuehr.pdf (Stand: 01.03.2012)

Tiroler Gesundheitsfondsgesetz, Fassung vom 03.05.2012. http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrT&Gesetzesnummer=20000344 (Stand: 03.05.2012)

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, Fassung vom 14.07.2008. http://bmg.gv.at/cms/home/attachments/2/7/1/CH1069/CMS1211801668459/bgbl_15a-vereinbarung_2008.pdf (Stand: 02.01.2012)

Zeitungsartikel:

Der Standard: Gesundheitsreform: Länder geben bei Spitälern die Macht ab, 2012. http://derstandard.at/1334796803116/Einigung-Gesundheitsreform-Laender-geben-bei-Spitaelern-Macht-ab (Stand: 05.05.2012)

Die Presse: Gemeindefinanzen: Profiteure des Sparpakets, 2012. http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/750447/Gemeindefinanzen_Profiteure-des-Sparpakets?_vl_backlink=/home/wirtschaft/economist/index.do (Stand: 22.04.2012)

Behördenspiegel: Im Kampf gegen den Abgang, 2011. http://www.behoerdenspiegel.at/?p=205 (Stand: 14.02.2012)

Oberösterreichische Nachrichten: Kindergarten-Angebot: Land nimmt Gemeinden in die Pflicht, 2010. http://www.nachrichten.at/nachrichten/politik/landespolitik/art383,489215 (Stand: 01.05.2012)

102

Oberösterreichische Nachrichten: Bürgermeister-Aufstand gegen das Land, 2011a. Online: http://www.nachrichten.at/nachrichten/politik/landespolitik/art383,737094 (Stand: 15.02.2012).

Oberösterreichische Nachrichten: Spitalsreform: Macht im Zentralraum, 2011b. http://www.nachrichten.at/nachrichten/politik/landespolitik/art383,557549 (Stand: 12.01.2012)

Tiroler Tageszeitung: Tauziehen um Reform und Klinikchef, 2011. http://www.tt.com/%C3%9Cberblick/Chronik/ChronikTirol/3896798-6/tauziehen-um-reform-und-klinikchef.csp (Stand: 21.03.2012).

Tiroler Tageszeitung: Tiroler Gemeindeverband gegen Dekret von oben, 2012. http://www.tt.com/csp/cms/sites/tt/Überblick/Politik/PolitikTirol/4132990-6/tiroler-gemeindeverband-gegen-dekret-von-oben.csp (Stand: 21.03.2012)

103

ANHANG

Online-Fragebogen für die Amtsleiter und Bürgermeister in Oberös-

terreich und Tirol (dieser Fragebogen wurde in das Online-

Fragebogentool ‚Unipark‘ eingegeben):

Steuerungsmöglichkeiten für Gemeinden in Bezug auf die Finan-

zierung des Gesundheitswesens – OÖ, Tirol

Stammdaten:

1) In welchem Bundesland befindet sich Ihre Gemeinde

Oberösterreich Niederösterreich Salzburg Tirol

2) Wie viele Einwohner mit Hauptwohnsitz hat Ihre Gemeinde?

0 - 1.000 Einwohner

1.001 - 2.500 Einwohner

2.501 – 5.000 Einwohner

5.001 – 10.000 Einwohner

10.001 – 20.000 Einwohner

20.001 – 50.000 Einwohner

über 50.000 Einwohner

3) Sind unten angeführte Einrichtungen in Ihrer Gemeinde/Stadt vorhanden? Wenn ja, geben Sie bitte die Anzahl bekannt.

Einrichtung Ja Nein Anzahl

Alten- oder Pflegeeinrichtung

Betreutes/betreubares Wohnen

Rettungsdienst

Kinderbetreuungseinrichtung

Krankenhaus

Arzt für Allgemeinmedizin

104

Facharzt

Behinderteneinrichtung

Jugendzentrum

Sonstiges:

Ist-Situation:

4) Ist Ihrer Meinung nach der Grad der Mitbestimmung der Gemeinden auf die

Krankenanstaltenfinanzierung ausreichend?

ja, ausreichend

ja, teilweise

nein, weil:

5) Wird Ihre Gemeinde dieses Jahr (Rechnungsabschluss 2011) eine Abgangs-gemeinde sein?

ja nein

6) Ist der finanzielle Beitrag, welchen Ihre Gemeinde zur Krankenanstaltenfinan-zierung leistet, Ihres Erachtens:

angemessen

gerade noch vertretbar

viel zu hoch

7) Wissen Sie darüber Bescheid, wie Ihre Beiträge zur Krankenanstaltenfinanzie-rung verwendet bzw. verteilt werden?

ja teilweise nein

8) Welche Entwicklungen bezüglich der Beiträge von Gemeinden zur Kranke-

nanstaltenfinanzierung erwarten Sie in den kommenden 2 Jahren pro Jahr?

105

in Österreich im jeweiligen Bundesland

starksteigend (mehr als 5%)

leichtsteigend (bis zu 5%)

gleichbleibend

leicht sinkend (bis zu 5%)

stark sinkend (mehr als 5%)

9) Führt Ihre Gemeinde Aktivitäten zur Gesundheitsförderung der Gemeindebür-ger durch? (z.B. Gesunde Gemeinde)

ja nein

10) Wenn ja, wie viele Aktivitäten durchschnittlich pro Jahr und geben Sie bei-

spielhaft Veranstaltungen an?

__________________ Anzahl

__________________ Beispiele

11) Welche Punkte wären bei einer zukünftigen Gesundheitsreform für Sie wich-tig? 1 ⇒sehr wichtig 2 ⇒wichtig 3 ⇒weniger wichtig 4⇒überhaupt nicht wichtig

1 2 3 4

sinkende Beiträge zur KA-Finanzierung

gleichbleibende Qualität bei den Kranken-anstalten

steigende Qualität bei den Krankenanstal-ten

Versorgungssicherheit

Transparenz bei den Änderungen durch die Gesundheitsreform

Kontrolle der Durchführung der Reformen

Transparenz bei den Finanzierungsströmen

Einbeziehung der Gemeinden in den Re-formprozess

Sonstiges:

106

Soll-Situation

12) Die Bundesgesundheitskommission besteht aus 31 Mitgliedern, der Ge-

meinde- und der Städtebund sind mit je einem Mitglied vertreten. Wie viele Vertreter der Gemeinden und der Städte sollten aus Ihrer Sicht in diesem Gremium sitzen? zwei Personen reichen völlig aus 3 Personen 4 Personen mehr als 4 Personen ______ Anzahl Begründung: ______

13) Die Gemeinden haben in den (Landes)-Gesundheitsplattformen eine bera-tende Funktion, sie haben kein Stimmrecht – Bund, Länder und Sozialversi-cherungsträger haben ein Stimmrecht. Sollte dieses Stimmrecht auch auf die Gemeinden ausgeweitet werden? ja nein

14) Frage für OÖ: Welche Auswirkungen erwarten Sie sich von einem Stimmrecht?

______________________________________________________________

15) Frage für Tirol, da in diesem Bundesland der Gemeindebund ein Stimm-recht in der Landesgesundheitsplattform besitzt: Welche Auswirkungen sind für Sie sich von einem Stimmrecht der Gemeinden in der Landesgesundheitsplattform spürbar?

1 ⇒ sehr hoch 2 ⇒ hoch 3 ⇒ niedrig 4⇒ sehr niedrig

1 2 3 4

mehr Transparenz bei der Mittelverwendung

mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten für die Mittel-

verwendung

Qualitätssteigerung bei den Krankenanstalten

Kostensenkung der Gemeindebeiträge für die

Krankenanstalten-Finanzierung

einheitliches Finanzierungskonzept – Finanzierung

aus einem Topf

107

mehr Koordinationsaufwand innerhalb der Ge-

meinden

mehr Verantwortung auf Gemeindeebene

mehr Mitbestimmung(auf Bundes- und Landesebe-

ne) im Allgemeinen

Sonstiges:

16) Wie wirken sich nachfolgende Herausforderungen auf Ihre Gemeindefinanzen zukünftig aus? 1 ⇒ sehr positiv 2 ⇒ positiv 3 ⇒ eher negativ 4 ⇒ sehr negativ 5 ⇒ keine Auswirkung

1 2 3 4 5

Alterung der Bevölkerung

Pflegefinanzierung

stärkere finanzielle Belastung der Gemeinden (z.B. Erhöhung der Transferzahlungen)

Wachstumsausgaben (Kinder-betreuung, Bildung, Infrastruk-tur, F&E,…)

Abwanderung der Bevölkerung in die Städte

Zuwanderung der Bevölkerung in die ländliche Umgebung

Hochschulstudium für KindergärtnerInnen

Gemeindekooperationen

intragovernmentale Transfers (IGT, Verteilung der Finanz-kraft)

Sonstiges:

108

17) Wie können diese neuen Herausforderungen für die Gemeindefinanzen Ihrer Meinung nach bewältigt werden? 1 ⇒ trifft voll zu 2 ⇒ trifft zu 3 ⇒ trifft kaum zu 4 ⇒ trifft nicht zu

1 2 3 4

durch mehr finanzielle Mittel

durch mehr Autonomie für die Gemein-den

durch weitere Reformen

durch Einhebung zusätzlicher gemein-deeigene Steuern

durch Einsparungen in Bereichen des Bundes und Weiterleitung dieser Mittel an die Gemeinden

durch Erhöhung der gemeindeeigenen Steuern

durch Einsparungen in Bereichen des Landes und Weiterleitung dieser Mittel an die Gemeinden

durch Einsparungen auf Gemeinde-ebene

keine neuen Belastungen für die Ge-meinden

Sonstiges:

Steuerungsmöglichkeiten / Strategien

18) Wäre es Ihrer Ansicht nach sinnvoll, dass Gemeinden anstatt der Abgangsde-

ckung für Krankenanstalten andere Aufgabenbereiche finanzieren und somit ein Austausch der Kompetenzen zwischen Bundesland und Gemeinden statt-findet? ja nein

109

19) Wenn ja, welche Bereiche könnten dies sein?

Kinderbetreuungseinrichtungen

Alten- oder Pflegeeinrichtungen

der niedergelassene Bereich (niedergelassene Ärzte)

betreutes/betreubares Wohnen

Behinderteneinrichtungen

Bildungswesen

Sonstiges:

20) Wie hoch erachten sie das Kostensenkungspotential folgender Maßnahmen? 1 ⇒ sehr hoch 2 ⇒ hoch 3 ⇒ niedrig 4⇒ sehr niedrig

1 2 3 4

Kostentransparenz in der Kranke-nanstaltenfinanzierung

einheitlicher LKF-Punktwert in allen Bundesländern

Finanzierung aus einem Topf

mehr Kooperation und Abstimmung zwischen ambulantem und statio-nären Bereich

mehr Prävention und Gesundheits-förderungsprogramme in allen Le-bensbereichen

stärkere Kontrolle bei der Mittel-verwendung in den Krankenanstal-ten

weitere Reformen bei den Kran-kenanstalten

Schließung von Krankenhäusern

Bildung von Kompetenzzentren (z.B. Schwerpunkt-Krankenhäuser, Fachabteilungen)

bessere Abstimmung mit den

110

Krankenkassen bei der Planung und Steuerung des niedergelasse-nen Bereichs

Bettenabbau in den Krankenhäu-sern

Sonstiges:

21) Beschreiben Sie bitte kurz, wie sich ihrer Meinung nach eine stärkere Mitbe-stimmung der Gemeinden auf die Krankenanstaltenfinanzierung äußern könn-te?

22) Wie viel Prozent wäre Ihre Gemeinde bereit, jährlich zur Krankenanstaltenfi-nanzierung beizutragen?

___________________ %

23) Welche Vorschläge hätten Sie für mehr Zufriedenheit der Gemeinden hinsicht-lich der Krankenanstaltenfinanzierung?

Abschließend aufgrund der wissenschaftlichen Notwendigkeit noch einige Fragen zu Ihrer Person:

24) Seit wie vielen Jahren sind Sie in der Funktion als Amtsleiter/der Amtsleiterin tätig?

_____________ Jahre

25) Geschlecht:

männlich weiblich

26) Bitte geben Sie Ihr Alter an: _________ Jahre

111

Interviewleitfaden für die Experten aus dem Gesundheitsbereich

– Die Spitalsbeiträge werden 2012 nur um 0,4 Prozent angehoben, für die Folge-

jahre bis 2015 hat sich das Land OÖ verpflichtet, sie um maximal 2,5 Prozent zu

erhöhen. In den vergangenen fünf Jahren waren die Spitalsbeiträge um 6,6 bis

8,9 Prozent pro Jahr gestiegen. Ihre Prognose für die Jahre nach 2016?

– Wo sehen Sie den größten Handlungsbedarf bei der derzeitigen Krankenanstal-

tenfinanzierung in Österreich? Wie sollten die Krankenanstalten in Österreich

aus Ihrer Sicht im Idealfall finanziert werden?

– Was halten Sie persönlich vom Modell der „Finanzierung aus einer Hand“?

– Sprechen Sie sich für die Einführung eines einheitlichen Abrechnungssystems

auch im ambulanten Bereich aus?

– Hat sich die Gemeindeautonomie Ihrer Wahrnehmung nach in den letzten 10

Jahren verändert?

– Wie stehen Sie einem höheren Mitbestimmungsrecht der Gemeinden in den

Gremien zur Reformierung des Gesundheitswesens (Landesgesundheitsplatt-

form, Bundesgesundheitsagentur) gegenüber? Welche Auswirkung hätte ein

Mitspracherecht der Gemeinden in den Gremien?

– Wären Gemeinden ihrer Ansicht nach eher dazu bereit die hohen Krankenans-

taltenbeiträge zu akzeptieren, wenn sie größere Mitbestimmungsrechte erhalten

würden?

– Wie beurteilen Sie die Kostensenkungs- und Reformmaßnahmen der Kranke-

nanstaltenfinanzierung der letzten 10 Jahre?

– Denken Sie, dass das aktuell diskutierte Sparpaket die Gesundheitsreform be-

schleunigen könnte bzw. werden dadurch Maßnahmen rascher umgesetzt?

– Was halten Sie persönlich von einem Austausch div. Aufgabenbereiche zwi-

schen Bundesland und Gemeinde? (Gemeinden sollen z.B. andere Bereiche als

die Krankenanstalten mitfinanzieren, dafür bei den Krankenanstalten einen ge-

ringeren/keinen Beitrag leisten) Könnten durch solche Maßnahmen die Komple-

xität der Finanzströme zwischen Gemeinden/Land/Bund erleichtert werden?

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– Welche Maßnahmen tragen Ihrer Meinung nach zur Senkung der Gesundheits-

ausgaben bei? Welche Maßnahmen können die Gemeinden zur Senkung der

Gesundheitsausgaben durchführen?

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Interviewleitfaden für die Experten aus dem Gemeindebereich

– Die Spitalsbeiträge werden 2012 nur um 0,4 Prozent angehoben, für die Folge-

jahre bis 2015 hat sich das Land OÖ verpflichtet, sie um maximal 2,5 Prozent zu

erhöhen. In den vergangenen fünf Jahren waren die Spitalsbeiträge um 6,6 bis

8,9 Prozent pro Jahr gestiegen. Ihre Prognose für die Jahre nach 2016?

– Wo sehen Sie den größten Handlungsbedarf bei der derzeitigen Krankenanstal-

tenfinanzierung in Österreich? Wie sollten die Krankenanstalten in Österreich

aus Ihrer Sicht im Idealfall finanziert werden?

– Was halten Sie persönlich vom Modell der „Finanzierung aus einer Hand“?

– Sprechen Sie sich für die Einführung eines einheitlichen Abrechnungssystems

auch im ambulanten Bereich aus?

– Hat sich die Gemeindeautonomie Ihrer Wahrnehmung nach in den letzten 10

Jahren verändert?

– Sind Sie der Ansicht, dass die Gemeinden grundsätzlich darüber Bescheid wis-

sen, wie deren finanzielle Mittel verwendet bzw. verteilt werden und wer diese

Mittel schlussendlich erhält?

– Wie stehen Sie einem höheren Mitbestimmungsrecht der Gemeinden in den

Gremien zur Reformierung des Gesundheitswesens (Landesgesundheitsplatt-

form, Bundesgesundheitsagentur) gegenüber? Welche Auswirkung hätte ein

Mitspracherecht der Gemeinden in den Gremien?

– Wären Gemeinden ihrer Ansicht nach eher dazu bereit die hohen Krankenans-

taltenbeiträge zu akzeptieren, wenn sie größere Mitbestimmungsrechte erhalten

würden?

– Wie beurteilen Sie die Kostensenkungs- und Reformmaßnahmen der Kranke-

nanstaltenfinanzierung der letzten 10 Jahre?

– Was halten Sie persönlich von einem Austausch div. Aufgabenbereiche zwi-

schen Bundesland und Gemeinde? (Gemeinden sollen z.B. andere Bereiche als

die Krankenanstalten mitfinanzieren, dafür bei den Krankenanstalten einen ge-

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ringeren/keinen Beitrag leisten) Könnten durch solche Maßnahmen die Komple-

xität der Finanzströme zwischen Gemeinden/Land/Bund erleichtert werden?

– Welche Maßnahmen tragen Ihrer Meinung nach zur Senkung der Gesundheits-

ausgaben bei? Welche Maßnahmen können die Gemeinden zur Senkung der

Gesundheitsausgaben durchführen?

– Welche Zukunftsthemen sind punkto Gemeindefinanzen noch interessant?

Gibt es weitere Themen, die in naher Zukunft geändert gehören, damit Ge-

meinden entlastet werden?