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BACHELOR Stadt- und RegionalplanungStudien- und Prüfungsordnung 2014
STUDIEN- UND PRÜFUNGSORDNUNG STADT- UND REGIONALPLANUNG (Bachelor)Ausbildungskommission Stadt- und Regionalplanung, Stand: 08.10.2014
Inhalt1. Studien- und Prüfungsordnung2. Modulliste3. Exemplarischer Studienverlaufsplan4. Praktikumsrichtlinie5. Hinweise zur Abschlussarbeit
Bachelor-Studiengang Stadt- und RegionalplanungStudien- und Prüfungsordnung (StuPO) 2014
BACHELOR Stadt- und RegionalplanungStudien- und Prüfungsordnung 2014
SEITE 2 STUDIEN- UND PRÜFUNGSORDNUNG STADT- UND REGIONALPLANUNG (Bachelor)Ausbildungskommission Stadt- und Regionalplanung, Stand: 08.10.2014
I N H A L T
SeiteI. Rechts- und Verwaltungsvorschriften
Fakultäten
Neufassung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Stadt- und Regionalplanungan der Fakultät VI - Planen Bauen Umwelt an der Technischen Universität Berlin vom 7. Mai 2014 ……………………………………………………………………..……………………………………. 257
Neufassung der Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Stadt- und Regionalplanungan der Fakultät VI - Planen Bauen Umwelt an der Technischen Universität Berlin vom 7. Mai 2014 ………………………………………………………………………………………………………….. 262
AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT
Herausgeber: Der Präsident der Technischen Universität Berlin Nr. 23/2014Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin (67. Jahrgang)ISSN 0172-4924
Berlin, den Redaktion: Ref. K 3, Telefon: 314-22532 5. September 2014
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BACHELOR Stadt- und RegionalplanungStudien- und Prüfungsordnung 2014
SEITE 3STUDIEN- UND PRÜFUNGSORDNUNG STADT- UND REGIONALPLANUNG (Bachelor)Ausbildungskommission Stadt- und Regionalplanung, Stand: 08.10.2014
I N H A L T
SeiteI. Rechts- und Verwaltungsvorschriften
Fakultäten
Neufassung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Stadt- und Regionalplanungan der Fakultät VI - Planen Bauen Umwelt an der Technischen Universität Berlin vom 7. Mai 2014 ……………………………………………………………………..……………………………………. 257
Neufassung der Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Stadt- und Regionalplanungan der Fakultät VI - Planen Bauen Umwelt an der Technischen Universität Berlin vom 7. Mai 2014 ………………………………………………………………………………………………………….. 262
AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT
Herausgeber: Der Präsident der Technischen Universität Berlin Nr. 23/2014Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin (67. Jahrgang)ISSN 0172-4924
Berlin, den Redaktion: Ref. K 3, Telefon: 314-22532 5. September 2014
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Rechts – und Verwaltungsvorschriften
Fakultäten
Neufassung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Stadt- und Regionalplanung an der Fakultät VI - Planen Bauen Umwelt an der Technischen Universität Berlin
vom 7. Mai 2014
Der Fakultätsrat der Fakultät VI - Planen Bauen Umwelt der Technischen Universität Berlin hat am 7. Mai 2014 gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 der Grundordnung der Technischen Universi-tät Berlin, § 71 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschu-len im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG ) in der Fassung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), die folgende Studien- und Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Stadt- und Regionalplanung beschlossen:*)
Inhalt
I. Allgemeiner Teil
§ 1 Geltungsbereich§ 2 Inkrafttreten/Außerkrafttreten
II. Ziele und Ausgestaltung des Studiums
§ 3 Qualifikationsziele, Inhalte und berufliche Tätigkeits-felder
§ 4 Studienbeginn, Regelstudienzeit und Studienumfang§ 5 Gliederung des Studiums
III. Anforderung und Durchführung von Prüfungen
§ 6 Zweck der Bachelorprüfung§ 7 Bachelorgrad§ 8 Umfang der Bachelorprüfung, Bildung der Gesamtnote§ 9 Bachelorarbeit§ 10 Prüfungsformen und Prüfungsanmeldung
IV. Anlagen
Anlage 1: ModullisteAnlage 2: Exemplarischer Studienverlaufsplan
I. Allgemeiner Teil
§ 1 - Geltungsbereich
Diese Studien- und Prüfungsordnung regelt die Ziele und die Ausgestaltung des Studiums sowie die Anforderungen und Durchführung der Prüfungen im Bachelorstudiengang Stadt- und Regionalplanung. Sie ergänzt die Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens der Techni-schen Universität Berlin (AllgStuPO) um studiengangspezifi-sche Bestimmungen.
§ 2 - Inkrafttreten/Außerkrafttreten
(1) Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
(2) Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Ordnung bereits im Bachelorstudiengang Stadt- und Regio-
nalplanung an der TU Berlin immatrikuliert sind, können das Studium entweder nach dieser oder nach der Studien- und Prüfungsordnung vom 17. Dezember 2008 (AMBl. TU 4/2010) fortsetzen. Die Entscheidung ist der zuständigen Stelle der zentralen Universitätsverwaltung bis zum 30. Sep-tember 2015 schriftlich bekannt zu geben und dort aktenkun-dig zu machen. Wird bis zu diesem Zeitpunkt von den Studie-renden eine Entscheidung nicht bekannt gegeben, wird das Studium nach der Ordnung vom 17. Dezember 2008 weiterge-führt.
(3) Die Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudi-engang Stadt- und Regionalplanung vom 17. Dezember 2008 (AMBl. TU 4/2010) tritt zum 30. September 2020 außer Kraft. Studierende, die das Studium bis zum Zeitpunkt des Außerkrafttretens nach Satz 1 nicht abgeschlossen haben, setzen ihr Studium nach der vorliegenden Ordnung fort.
II. Ziele und Ausgestaltung des Studiums
§ 3 - Qualifikationsziele, Inhalte und berufliche Tätigkeits-felder
Das Bachelorstudium Stadt- und Regionalplanung an der Technischen Universität Berlin befähigt die Absolventinnen und Absolventen zur Berufsausübung in den Arbeitsfeldern der Stadt-und Regionalplanung. Das Studium bereitet auf Tätigkeiten in der öffentlichen Verwaltung, der Forschung, bei Trägergesellschaften, in Planungsbüros sowie in sonstigen fachbezogenen Institutionen und Einrichtungen vor. Das Studium stellt darüber hinaus die Grundlage zur Absolvierung eines konsekutiven Masterstudiums im Bereich der Stadt- und Regionalplanung, Stadtplanung, Raumplanung, Urbanistik oder einem fachlich-inhaltlich ähnlichen Studiengang dar.
Kenntnisse:Vor dem Hintergrund einer inter- und transdisziplinären Planungspraxis zielt die Ausbildung auf eine integrierte Sicht von Stadt- und Regionalplanung unter Einbeziehung einzel-wissenschaftlicher Grundlagen – dazu gehören insbesondere solche ingenieurwissenschaftlicher, soziologischer, ökonomischer, ökologischer, politologischer, kultureller und rechtlicher Art – sowie ihrer wechselseitigen Bezüge und Wirkungen.
Fähigkeiten:Ziel ist die Befähigung, die unterschiedlichen Einzelaspekte in eine Gesamtsicht zu integrieren und in planerischen Konzepten der Stadt- und Regionalplanung umzusetzen. Die Studierenden werden dazu befähigt, Bestandssituationen und Probleme auf unterschiedlichen Maßstabsebenen zu erfassen, zu analysieren, Lösungskonzepte zu entwickeln und abzuwägen. Übungen dienen der Anwendung des Erlernten im planungspraktischen Kontext. Neben der engeren fachlichen Ausbildung wird auch die Berücksichtigung externer Zielvorgaben, wie bspw. Genderaspekte, erlernt. Darüber hinaus bilden auch die Vermittlung fachlicher Aspekte gegenüber Fachleuten und sonstigen Interessierten, die Fähigkeit zur Steuerung und Begleitung von Planungsprozessen, die Diskussionsführung und die Ideen- und Ergebnisdarstellung mit verschiedenen Werkzeugen zentrale Ausbildungsinhalte.
Kompetenzen:Die Studierenden sind dazu in der Lage, Planungs- und Entscheidungsprozesse unter Einbeziehung sozialer,
___________________________________ *) Bestätigt vom Präsidium der Technischen Universität Berlin am 20. Juni 2014
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BACHELOR Stadt- und RegionalplanungStudien- und Prüfungsordnung 2014
SEITE 4 STUDIEN- UND PRÜFUNGSORDNUNG STADT- UND REGIONALPLANUNG (Bachelor)Ausbildungskommission Stadt- und Regionalplanung, Stand: 08.10.2014
wissenschaftlicher, politischer, kultureller und ethischer Gesichtspunkte bis hin zur Entwicklung von lösungsorientierten Konzepten einerseits vorzubereiten sowie andererseits unter Berücksichtigung einschlägiger planungsfachlicher und rechtlicher Anforderungen zu strukturieren und zu moderieren. Eigenverantwortliches Arbeiten und erfolgreiche Beteiligung in Teamstrukturen sind dabei zentrale Kompetenzen.
§ 4 - Studienbeginn, Regelstudienzeit und Studienumfang
(1) Das Studium beginnt im Wintersemester.
(2) Die Regelstudienzeit einschließlich der Anfertigung der Bachelorarbeit umfasst sechs Semester.
(3) Der Studienumfang des Bachelorstudiengangs beträgt 180 Leistungspunkte.
(4) Das Lehrprogramm und das gesamte Prüfungsverfahren sind so gestaltet und organisiert, dass das Studium innerhalb der Regelstudienzeit abgeschlossen werden kann.
(5) Für den Studiengang Stadt- und Regionalplanung wird jeweils zu Beginn des Studiums eine einwöchige Einfüh-rungsveranstaltung, die sog. „Berliner Einführungsphase“, zur Orientierung der Studierenden durchgeführt. Diese Veranstal-tung soll die Studierenden über den Studienverlauf und seine Inhalte informieren und mit den Lehrenden bekannt machen. Darüber hinaus dient die Einführungswoche dem ersten Ken-nenlernen der Stadt Berlin unter fachlichen Gesichtspunkten (z. B. in Form von Kurzexkursionen, Stadtrundgängen oder Expertengesprächen). Die Studierenden sollen in der Woche einen kursorischen Überblick über das vor ihnen liegende Studium, seinen Möglichkeiten und Anforderungen erhalten.
§ 5 - Gliederung des Studiums
(1) Der Bachelorstudiengang Stadt- und Regionalplanung versteht sich als Projektstudiengang mit einem hohen Anteil inter- und transdisziplinärer Lehre in Form von Studienpro-jekten.
(2) Die Studierenden gestalten ihren Studienablauf individu-ell. Sie sind jedoch verpflichtet, die Vorgaben dieser Studien- und Prüfungsordnung einzuhalten. Die Abfolge von Modulen wird durch den exemplarischen Studienverlaufsplan als Anla-ge dieser Ordnung empfohlen. Eine Aktualisierung der Ver-laufspläne ist möglich und wird den Studierenden in geeigne-ter Form zugänglich gemacht (Aushang, Internet, Elektroni-sches Postfach nach AllgStuPO §28).
(3) Es sind Studien- und Prüfungsleistungen im Gesamt-umfang von 180 Leistungspunkten zu erbringen; davon 159 Leistungspunkte in Modulen, 12 Leistungspunkte im Rahmen der Bachelorarbeit und 9 Leistungspunkte im Rahmen berufs-praktischer Leistungen (vgl. Absatz 8). Zudem ist die Teil-nahme an zwei Studienexkursionen vorgeschrieben (vgl. Absatz 7).
(4) Im Pflichtbereich werden Module im Umfang von 123 Leistungspunkten in folgenden Modulbereichen absolviert:
- Studienprojekte, - Grundlagen der Stadt- und Regionalplanung, - Grundlagen des Städtebaus und der Bauleitplanung, - Grundlagen der Nachhaltigkeit in der Stadt- und
Regionalplanung.
(5) Im Profilbereich Stadt- und Regionalplanung (Wahl-
pflichtbereich) werden Module im Umfang von 24 Leistungs-punkten absolviert. Die Module können dabei aus drei Fä-chergruppen gewählt werden:
- Fächergruppe 1: Methoden und Techniken in der Stadt- und Regionalplanung, - Fächergruppe 2: Vertiefung Soziologie, - Fächergruppe 3: Vertiefung Planungswissenschaften.
Die Studierenden wählen die Wahlpflichtmodule aus dem Katalog im Modulhandbuch Stadt- und Regionalplanung. Dabei sind in der Fächergruppe 3 mindestens 12 Leistungs-punkte zu erbringen. Es wird empfohlen, in der Fächergruppe 2 auch Lehrveranstaltungen im Bereich der empirischen Sozialforschung zu belegen.
Die Fächergruppe 3 ist in weitere Untergruppen unterteilt. Dabei kann aus den Untergruppen 3.2 (Ökologie und Um-weltplanung) und 3.3 (Verkehrswesen) jeweils nur max. 1 Modul belegt werden.
(6) Im Wahlbereich werden Module im Umfang von 12 Leis-tungspunkten absolviert. Wahlmodule dienen dem Erwerb zusätzlicher fachlicher, überfachlicher und berufsqualifizie-render Fähigkeiten und können aus dem gesamten Fächeran-gebot der Technischen Universität Berlin, anderer Universitä-ten und ihnen gleichgestellter Hochschulen im Geltungsbe-reich des Hochschulrahmengesetzes sowie an als gleichwertig anerkannten Hochschulen und Universitäten des Auslandes ausgewählt werden. Es wird empfohlen, Angebote des fach-übergreifenden Studiums zu wählen. Zu den wählbaren Mo-dulen gehören auch Module zum Erlernen von Fremd-sprachen.
(7) Es muss an zwei Studienexkursionen teilgenommen wer-den. Die angebotenen Exkursionen finden zu Zielen außerhalb Berlins statt und haben eine Gesamtdauer von mindestens fünf Tagen. Eine Aufteilung auf mehrere Tagesexkursionen ist möglich. Exkursionen sollen vorzugweise im Rahmen der Studienprojekte belegt werden. Selbstbestimmte Exkursionen sind ausgeschlossen.
(8) Es sind berufspraktische Leistungen im Gesamtumfang von 9 Leistungspunkten als Bestandteil des Curriculums zu erbringen; die erforderlichen Leistungen umfassen die erfolg-reiche Teilnahme am Berufspraxisseminar sowie Praktika im Umfang von mind. 240 Stunden (i. d. R. in 6-8 Wochen). Für die Anerkennung der Praktika ist der/ die vom Prüfungsaus-schuss Stadt- und Regionalplanung eingesetzte Praktikumsbe-auftragte und seine/ ihre Stellvertretung zuständig, dem/ der die Arbeitsbescheinigung(en) der betreffenden Praktikums-stätte(n) sowie je Praktikum ein Praktikumsbericht vorzulegen sind. Der Nachweis über Praktika sind zur erfolgreichen Belegung des Moduls „Berufspraktische Leistungen“ notwen-dig. Einzelheiten sind in einer Praktikumsrichtlinie geregelt.
(9) Studienprojekte nach Absatz 4 können auch als selbstbe-stimmte Studienprojekte erbracht werden. Diese sind im Einvernehmen mit dem oder der von den Studierenden ge-wählten Projektbetreuer oder Projektbetreuerin möglich und müssen vor Beginn der Vorlesungszeit eines Semesters beim Institutsrat des Instituts für Stadt- und Regionalplanung bean-tragt werden. Selbstbestimmte Studienprojekte werden nicht durch Tutoren unterstützt.
(10) Insbesondere zur Förderung der Durchführung eines Auslandsstudiums kann das Modul „Auftrags-Projekt Ba-chelor“ durch das Modul „Mobilitätsmodul“ ersetzt werden. Die Studierenden müssen den Ersatz des Moduls vom Prü-fungsausschuss unter Nachweis der außerhalb der TU Berlin erbrachten Studienleistungen, die in das Mobilitäts-modul eingebracht werden, formlos bestätigen lassen.
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BACHELOR Stadt- und RegionalplanungStudien- und Prüfungsordnung 2014
SEITE 5STUDIEN- UND PRÜFUNGSORDNUNG STADT- UND REGIONALPLANUNG (Bachelor)Ausbildungskommission Stadt- und Regionalplanung, Stand: 08.10.2014
III. Anforderung und Durchführung von Prüfungen
§ 6 - Zweck der Bachelorprüfung
Durch die Bachelorprüfung wird festgestellt, ob eine Studie-rende oder ein Studierender die Qualifikationsziele gemäß § 3 dieser Ordnung erreicht hat.
§ 7 - Bachelorgrad
Aufgrund der bestandenen Bachelorprüfung verleiht die Technische Universität Berlin durch die Fakultät VI - Planen Bauen Umwelt den akademischen Grad „Bachelor of Sci-ence“ (B. Sc.).
§ 8 - Umfang der Bachelorprüfung, Bildung der Gesamt-note
(1) Die Bachelorprüfung besteht aus den in der Modulliste aufgeführten Modulprüfungen (Anlage 1) sowie der Bachelo-rarbeit gemäß § 9.
(2) Die Teilnahme an einzelnen Modulprüfungen oder deren Prüfungselementen kann den erfolgreichen Abschluss be-stimmter Module voraussetzen (Teilnahmevoraussetzungen). Teilnahmevoraussetzungen für Module sind ggf. in den jewei-ligen Modulbeschreibungen formuliert.
(3) Spätestens bei der Anmeldung zur letzten Modulprüfung muss der Nachweis über berufspraktische Leistungen nach § 5 Abs. 8 bei der zuständigen Stelle der Zentralen Universitäts-verwaltung vorgelegt werden.
(4) Die Bildung der Abschlussnote der Bachelorprüfung erfolgt auf Grundlage der folgenden Teilnoten entsprechend der jeweils erlangten Leistungspunkte:a. Modulnoten der Module aus den Bereichen
„Studienprojekte“,„Grundlagen der Stadt- und Regionalplanung“ und „Städtebau und Bauleitplanung“ ohne das Modul „Wissenschaftliche Methoden und Planungskommunikation“ ,
b. zwei der drei Modulnoten aus dem Bereich „Grundlagender Nachhaltigkeit in der Stadt- und Regionalplanung“,
c. den Modulnoten von benoteten Modulen im Umfang von12 Leistungspunkten aus dem „Profilbereich Stadt- undRegionalplanung“ gemäß § 5 Abs. 5 und
d. der Note der Bachelorarbeit nach § 9.Alle belegten Module werden ungeachtet dieser Regelungen nach § 53 Abs. 1 der AllgStuPO mit den jeweils erlangten Noten auf dem Abschlusszeugnis ausgewiesen.
(5) Die Studierenden können erklären, dass alle der im Wahl-bereich nach § 5 Abs. 6 belegten und benoteten Module mit ihren Modulnoten zusätzlich in die Berechnung der Ab-schlussnote eingehen sollen. Die Entscheidung über die Be-rücksichtigung der zuvor genannten Modulnoten ist bis zur Anmeldung der letzten Modulprüfung in der zuständigen Stelle der Universitätsverwaltung in schriftlicher Form nie-derzulegen.
(6) Es gehen nur die besten Prüfungsergebnisse von Mo-dulprüfungen der Module nach Absatz 4, Punkte b und c mit dem Gewicht der entsprechenden Leistungspunkte in die Berechnung der Gesamtnote ein. Liegen mehrere gleich gute Prüfungsergebnisse vor, entscheidet die zuständige Stelle der zentralen Universitätsverwaltung, welches Modul in die Be-rechnung der Gesamtnote eingeht.
§ 9 - Bachelorarbeit
(1) Die Bachelorarbeit wird i. d. R. im 6. Fachsemester ange-fertigt. Sie hat einen Umfang von 12 Leistungspunkten und besteht aus einer schriftlichen Ausarbeitung sowie einer mündlichen Aussprache (Disputation). Der Bearbeitungs-zeitraum der schriftlichen Ausarbeitung beträgt 14 Wochen. Es werden empfehlende Hinweise zur Bachelorarbeit im Studiengang Stadt- und Regionalplanung veröffentlicht.
(2) Die Verfahren zum Antrag auf Zulassung zu sowie zur Bewertung von Abschlussarbeiten sind in der jeweils gelten-den Fassung der AllgStuPO geregelt.
(3) Für den Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit sind der Nachweis über erfolgreich abgelegte Modulprüfungen im Umfang von mindestens 130 Leistungspunkten sowie die Nachweise über die Teilnahme an zwei Studienexkursionen nach § 5 Abs. 7 bei der zuständigen Stelle der zentralen Uni-versitätsverwaltung vorzulegen.
(4) Als zweite Gutachterin oder als zweiter Gutachter kann auch eine Person anderer wissenschaftlicher oder künstleri-scher Hochschulen, aus dem Kreis qualifizierter Wissen-schaftlerinnen oder Wissenschaftler in wissenschaft-lichen Institutionen oder aus der Praxis der Stadt- und Regionalpla-nung beauftragt werden.
(5) Das Thema der Bachelorarbeit kann einmal zurückgege-ben werden, jedoch nur innerhalb der ersten 3 Wochen nach der Aushändigung durch die zuständige Stelle der Zentralen Universitätsverwaltung. Der Prüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag und nach Anhörung des Betreuers oder der Betreuerin die Bearbeitungszeit einmalig um einen Monat verlängern. In besonderen Härtefällen ist eine weitere ange-messene Verlängerung zu gewähren.
(6) Die endgültige Bewertung findet nach der mündlichen Aussprache (Disputation) der, des oder der Studierenden mit den Gutachterinnen oder Gutachtern über die Arbeit statt. Die Disputation soll innerhalb von acht Wochen nach der Abgabe der schriftlichen Ausarbeitung erfolgen. Bei der endgültigen Bewertung der Bachelorarbeit gehen die gewichteten arithme-tischen Mittel der Noten der Gutachterinnen oder Gutachter für die Disputation mit einfachem sowie für die schriftliche Ausarbeitung mit vierfachem Gewicht in die Gesamtnote ein.
(7) Nach der Fertigstellung ist die Bachelorarbeit in vier schriftlichen Exemplaren sowie zusätzlich in einer digitalen Fassung bei der zuständigen Stelle der Zentralen Universitäts-verwaltung einzureichen. Nach bestandener Bachelorprüfung wird ein Exemplar der Bachelorarbeit durch das Projektzent-rum des Instituts für Stadt- und Regionalplanung zugänglich gemacht.
§ 10 - Prüfungsformen und Prüfungsanmeldung
(1) Prüfungsformen sowie das Verfahren zur Anmeldung zu den Modulprüfungen ist in der jeweils geltenden Fassung der AllgStuPO geregelt.
(2) Für Module anderer Fakultäten oder Hochschulen gelten die jeweils in den Modulbeschreibungen festgelegten Prü-fungsformen.
IV. Anlagen
Anlage 1: Modulliste Anlage 2: Exemplarischer Studienverlaufsplan
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BACHELOR Stadt- und RegionalplanungStudien- und Prüfungsordnung 2014
SEITE 6 STUDIEN- UND PRÜFUNGSORDNUNG STADT- UND REGIONALPLANUNG (Bachelor)Ausbildungskommission Stadt- und Regionalplanung, Stand: 08.10.2014
Anlage 1: Modulliste
Modulnummer und -titel Typ LP Prüfungsleistung Eingang EndnoteStudienprojekte1 Bachelor-Projekt 1a P 12 PP Benotet X2 Bachelor-Projekt 1b P 12 PP Benotet X3 Bachelor-Projekt 2a P 12 PP Benotet X4 Bachelor-Projekt 2b P 12 PP Benotet X5 Auftrags-Projekt Bachelor WP 12 PP Benotet X5a Mobilitätsmodul WP 12 PP BenotetGrundlagen der Stadt- und Regionalplanung6 Grundlagen der räumlichen Planung P 8 S Benotet X7 Grundlagen des Bau- und Planungsrechts P 6 S Benotet X9 Planungstheorie und -methoden P 6 M Benotet X14 Wissenschaftliche Methoden und Planungskommunikation P 6 PP UnbenotetGrundlagen des Städtebau und der Bauleitplanung8 Grundlagen des Städtebaus P 10 PP Benotet X10 Städtebauliches Entwerfen und Bauleitplanung P 12 PP Benotet XGrundlagen der Nachhaltigkeit in der Stadt- und Regionalplanung11 Grundlagen der Stadt- und Regionalökonomie P 5 S Benotet
2 von 3 Modulen12 Grundlagen der Ökologie und Umweltplanung P 5 PP Benotet13 Grundlagen der Stadt- und Raumsoziologie P 5 PP Benotet
Profilbereich Stadt- und Regionalplanung WP 24 Module über 12 LP
15.1 Fächergruppe 1 (Methoden und Techniken in der Stadt- und Regionalplanung) bis zu 12 LPDatenanalyse und Geoinformationsanalyse WP 3 PP BenotetMikroakademie WP 3 PP UnbenotetEinführung in die Statistik WP 6 PP BenotetEmpirische Forschungsmethoden für Ingenieure WP 9 PP Benotet
15.2 Fächergruppe 2 (Soziologischer Wahlpflichtbereich SWP1) bis zu 12 LPVertiefung Soziologischer Theorie 1-7Kommunikation und Gesellschaft 1-7Vertiefung Gesellschaftsanalyse 1-7Ausgewählte Probleme der allgemeinen soziologischen Theo-rie und Empirie 1-10 (APASTE)VideoanalyseMethodologie der Sozialwissenschaften 1-7Offene Befragung und TranskriptionQualitative Methoden 1-7Survey Methodology 1: FragebogenkonstruktionSurvey Methodology 2: Online-BefragungenSurvey Methodology 3: Längsschnittstudien und interkultu-rell-vergleichende UmfragenVerwaltungsdaten und Daten der amtlichen StatistikMultivariate StatistikMultivariate Statistik für Fortgeschrittene 1-6Soziologie der Geschlechter 1-7Soziologie der Kommunikation und Medien 1-7Organisation und Gesellschaft 1-7Organisationstheorie 1-7ArchitektursoziologiePlanungs- und Architektursoziologie 1-10Planung, Architektur und Gesellschaft 1-7Vertiefung Planung, Architektur und Gesellschaft 1-7Politiksoziologie 1-7Stadt, Raum und Gesellschaft 1-7Stadt- und Raumsoziologie 1-10Vertiefung Stadt, Raum und Gesellschaft 1-7Technik, Interaktion und Gesellschaft 1-7Technik- und Innovationstheorien 1-7Neuere Ansätze soziologischer Theorie 1-4
WPWP WP WP
WP WP WP WP WP WP WP
WP WP WP WP WP WP WP WP WP WP WP WP WP WP WP WP WP WP
6663
6639336
696666633666636666
Nach Vorgaben der jeweiligen Module
Fächergruppe 3 (Vertiefung Planungswissenschaften)– Es müssen Module im Umfang von mind. 12 LP belegt werden – bis zu 12 LP
15.31 Fächergruppe 3.1 bis zu 12 LPBestandsentwicklung WP 6 PP BenotetDenkmalpflege WP 6 PP BenotetRingvorlesung Entwicklungspolitik WP 6 PP BenotetStädtische Infrastrukturen WP 6 PP BenotetVertiefung Stadt- und Regionalökonomie WP 6 PP Benotet
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BACHELOR Stadt- und RegionalplanungStudien- und Prüfungsordnung 2014
SEITE 7STUDIEN- UND PRÜFUNGSORDNUNG STADT- UND REGIONALPLANUNG (Bachelor)Ausbildungskommission Stadt- und Regionalplanung, Stand: 08.10.2014
15.32 Fächergruppe 3.2 (Ökologie und Umweltplanung), max. 6 LP bis zu 6 LPPraxis der Landschaftsplanung und Umweltprüfung WP 6 M BenotetLandschaftsplanung und Gesellschaft WP 6 PP BenotetFreiraumplanung WP 6 PP Benotet
15.33 Fächergruppe 3.3 (Verkehrswesen), max. 6 LP bis zu 6 LPMobilitätsumfelder WP 6 PP BenotetMaßnahmen der Integrierten Verkehrsplanung WP 6 PP BenotetStädtebau und Straßenverkehrsplanung WP 6 PP BenotetEntwurf von Straßenverkehrsanlagen innerhalb bebauter Gebiete
WP 6 PP Benotet
Freie Wahl und Berufspraxis16 Wahlbereich W 12 Nach Vorgaben der
jeweiligen Module(X)
17 Berufspraktische Leistungen P 9 PP UnbenotetM = mündliche Modulprüfung S = schriftliche Modulprüfung PP = PortfolioprüfungP = Pflichtmodul WP = Wahlpflichtmodul W = Wahlmodul(X) = Die Studierenden können gemäß § 8 (5) erklären, dass der Wahlbereich zusätzlich in die Berechnung der Note eingeht
Anlage 2: Exemplarischer Studienverlaufsplan
261
BACHELOR Stadt- und RegionalplanungExemplarischer Studienverlaufsplan
SEITE 8 STUDIEN- UND PRÜFUNGSORDNUNG STADT- UND REGIONALPLANUNG (Bachelor)Ausbildungskommission Stadt- und Regionalplanung, Stand: 08.10.2014
B10 P 12 LP 4 SWS 2 SWSStädtebauliches Entwerfen und Bauleitplanung
UE Städtebaulicher Entwurf I IV Bauleitplanung
B6 P 8 LP 6 SWSGL der räumlichen Planung
VL StadtplanungVL RegionalplanungUE Übungen zur räumlichen Planung
LP 32 LP 29 LP 30
GRUNDLAGEN DER STADT- UND REGIONALPLANUNG ___________
STUDIENPROJEKTE ___________________________________________
B9 P 6 LP 4 SWSPlanungstheorie und -methoden
VL Theorien und Methoden der SRPUE Planungstheorie und -methoden
B7 P 6 LP 2 SWS 4 SWSGrundlagen des Bau- und Planungsrecht
VL Einführung in das öff. Bauplanungsrecht VL Bauordnungs- und Baunebensrecht VL Umweltbelange in der Bauleitplanung I
B1 P 12 LP 8 SWSBachelorprojekt 1a
PS Studienprojekt
B2 P 12 LP 8 SWSBachelorprojekt 1b
PS Studienprojekt
B3 P 12 LP 8 SWSBachelorprojekt 2a
PS Studienprojekt
B14 P 6 LP 2 SWS 2 SWSWissenschaftliche Methoden und Planungskommunikation
IV Wissenschaftliches Arbeiten IV Planungskommunikation
GRUNDLAGEN DES STÄDTEBAUS UND DER BAULEITPLANUNG ____B8 P 10 LP 2 SWS 6 SWSGrundlagen des Städtebaus
VL Planungs- und Stadtbaugeschichte VL Entwerfen und Gebäudekunde IV Darstellung/Visuelle Kommunikation/CAD
B10 P 12 LP 4 SWS 2 SWSStädtebauliches Entwerfen und Bauleitplanung
UE Städtebaulicher Entwurf I IV Bauleitplanung
GRUNDLAGEN DER NACHHALTIGKEIT __________________________B13 P 5 LP 4 SWSGL der Stadt- und Raumsoziologie
IV Einführung in die SRSTut Einführung in die SRS
B11 P 5 LP 2 SWS 2 SWSGrundlagen der Stadt- und Regionalökonomie
VL Ökonomische Grundlagen der SRP IV Standortlehre und Regionalökonomie
Modulnummer und LPPflichtmodulModultitelLV-Form und Titel
SWS für StudierendeWahlmodul
Bx P x LP x SWSModultitel
LV LV-TitelLV LV-Titel
BACHELOR Stadt- und RegionalplanungExemplarischer Studienverlaufsplan
SEITE 9STUDIEN- UND PRÜFUNGSORDNUNG STADT- UND REGIONALPLANUNG (Bachelor)Ausbildungskommission Stadt- und Regionalplanung, Stand: 08.10.2014
B10 P 12 LP 4 SWS 2 SWSStädtebauliches Entwerfen und Bauleitplanung
UE Städtebaulicher Entwurf I IV Bauleitplanung
B10 P 12 LP 4 SWS 2 SWSStädtebauliches Entwerfen und Bauleitplanung
UE Städtebaulicher Entwurf I IV Bauleitplanung
MobilitätsfensterAuslandsstudium
LP 31 LP 31 LP 27
_________________________________________B4 P 12 LP 8 SWSBachelorprojekt 2b
PS Studienprojekt
VERTIEFUNGEN IN DER STADT- UND REGIONALPLANUNG _______
____________________
________________________________________B12 P 5 LP 4 SWSGL Ökologie und Umweltplanung
IV Ökologische Grundlagen der SRPVL Landschaftsplanung und Umweltprüfung
B15 P 24 LP, davon mind. 12 LP in Fächergruppe 3Profilbereich Stadt- und Regionalplanung
Im Profilbereich werden regelmäßig Module angeboten, Veröffentlichung im Modulhandbuch
Fächergruppe 1 (Methoden und Techniken) WP 3 LP Datenanalyse und GIS WP 3 LP Mikroakademie WP 6 LP Einführung in die Statistik WP 9 LP Empirische Forschungsmethoden für Ingenieure
Fächergruppe 2 (Soziologie) WP Soziologischer Wahlpflichtbereich (SWP1)
Fächergruppe 3 (Planungswissenschaften)WP 6 LP BestandsentwicklungWP 6 LP DenkmalpflegeWP 6 LP Ringvorlesung Entwicklungspolitik WP 6 LP Städtische InfrastrukturenWP 6 LP Ökologie und Umweltplanung WP 6 LP VerkehrsplanungWP 6 LP Vertiefung Stadt- und Regionalökonomie
BERUFSPRAXIS UND FREIE WAHL _____________________________B17 P 9 LP 1 SWSBerufspraxis
SE BerufspraxisPR Studienpraktikum
B16 WP 12 LPFreie Wahl
B5 P 12 LP 8 SWSAuftragsprojekt
PS Studienprojekt (Auftragsprojekt)
THESIS ____________B18 P 12 LPBachelorarbeit
SE Schreiben einer Abschlussarbeit
BACHELOR Stadt- und RegionalplanungExemplarischer Studienverlaufsplan (Teilzeit)
SEITE 10 STUDIEN- UND PRÜFUNGSORDNUNG STADT- UND REGIONALPLANUNG (Bachelor)Ausbildungskommission Stadt- und Regionalplanung, Stand: 08.10.2014
B6 P 8 LPGL der räumlichen Planung
15 LP 14 LP 17 LP 15 LP 15 LP 15 LP
GRUNDLAGEN DER STADT- UND REGIONALPLANUNG __________________________
STUDIENPROJEKTE ________________________________
B9 P 6 LPPlanungstheorie und -methoden
B7 P 2+4 LPGL des Bau- und Planungsrecht
B1 P 12 LPBachelor-Projekt 1a
B2 P 12 LPBachelor-Projekt 1b
B14 P 3+3 LPWissenschaftliche Methoden und Planungskommunikation
GRUNDLAGEN DES STÄDTEBAUS UND DER BAULEITPLANUNG _____B8 P 8+2 LPGL des Städtebaus
B10 P 9+3 LPStädtebauliches Entwerfen und Bauleitplanung
GRUNDLAGEN DER NACHHALTIGKEIT ________________________________________B13 P 5 LP GL des Stadt- und Raumsoziologie
BERUFSPRAXIS UND FREIE WAHL ________________________________B16 WP 10 LPFreie Wahl
B16 WP 2 LPFreie Wahl
B11 P 2+3 LPGL der Stadt- und Regionalökonomie
B11 P 2+3 LPGL der Stadt- und Regionalökonomie
BACHELOR Stadt- und RegionalplanungExemplarischer Studienverlaufsplan (Teilzeit)
SEITE 11STUDIEN- UND PRÜFUNGSORDNUNG STADT- UND REGIONALPLANUNG (Bachelor)Ausbildungskommission Stadt- und Regionalplanung, Stand: 08.10.2014
MobilitätsfensterAuslandsstudium
15LP 15LP 14 LP 15 LP 15 LP 15 LP
_______________________________________________________________B3 P 12 LPBachelor-Projekt 2a
B4 P 12 LPBachelor-Projekt 2b
VERTIEFUNGEN ________________________________________________
_____________________________________B11 P 2+3 LPGL der Stadt- und Regionalökonomie
B12 P 5 LPGL Ökologie und Umweltplanung
FREIE WAHL ______________________________________B17 P 9 LPBerufspraxis
B5 P 12 LPAuftrags-Projekt
THESIS _____B18 P 12 LPBachelorarbeit
B15 P 24 LP, davon mind. 12 LP in Fächergruppe 3Profilbereich Stadt- und Regionalplanung
Im Profilbereich werden regelmäßig Module angeboten, Veröffentlichung im Modulhandbuch
Fächergruppe 1 (Methoden und Techniken) WP 3 LP Datenanalyse und GIS WP 3 LP Mikroakademie WP 6 LP Einführung in die Statistik WP 9 LP Empirische Forschungsmethoden für Ingenieure
Fächergruppe 2 (Soziologie) WP Soziologischer Wahlpflichtbereich (SWP1)
Fächergruppe 3 (Planungswissenschaften)WP 6 LP BestandsentwicklungWP 6 LP DenkmalpflegeWP 6 LP Ringvorlesung Entwicklungspolitik WP 6 LP Städtische InfrastrukturenWP 6 LP Ökologie und Umweltplanung WP 6 LP VerkehrsplanungWP 6 LP Vertiefung Stadt- und Regionalökonomie
B11 P 2+3 LPGL der Stadt- und Regionalökonomie
BACHELOR Stadt- und RegionalplanungPraktikumsrichtlinie
SEITE 12 STUDIEN- UND PRÜFUNGSORDNUNG STADT- UND REGIONALPLANUNG (Bachelor)Ausbildungskommission Stadt- und Regionalplanung, Stand: 08.10.2014
Inhaltsübersicht:§ 1 - Einführung§ 2 - Ziele des Praktikums§ 3 - Beauftragte/r für Praktikumsangelegenheiten§ 4 - Dauer, Einteilung und Umfang des Praktikums§ 5 - Inhalte des Praktikums§ 6 - Bewerbung§ 7 - Praktikumsbericht§ 8 - Anrechnung des Praktikums§ 9 - Anrechnung anderweitig erbrachter Tätigkeiten§ 10 - Inkrafttreten
Die Ausbildungskommission Stadt- und Regionalplanung der Fa-kultät VI - Bauen Planen Umwelt hat am 14. August 2014 folgende Praktikumsrichtlinien erlassen:
§ 1 EinführungDie Studierenden haben entsprechend der StuPOs des Bachelor- so-wie des Master-Studiengangs Stadt- und Regionalplanung vom 7. Mai 2014 Praktika nachzuweisen. Im Bachelor-Studiengang ist ne-ben der Absolvierung des in dieser Richtlinie geregelten Praktikums die erfolgreiche Absolvierung des Berufspraxisseminars Bestandteil der zu erbringenden berufspraktischen Leistungen.
§ 2 Ziele des PraktikumsIm Einzelnen dienen die Praktika:• dem Einblick der Studierenden in relevante Berufs- und Tätig-
keitsfelder sowie deren Anforderungen,• der Anwendung von Kenntnissen aus dem Studium in der Pra-
xis, der Überprüfung der bisher im Studium erworbenen Kennt-nisse auf ihre Praxisrelevanz sowie der Identifizierung fehlender Wissensbereiche,
• dem Zuerwerb sozialer Kompetenz und• der Verbesserung der Berufseinmündungschancen.
§ 3 Beauftragte/r für Praktikumsangelegenheiten(1) Der Prüfungsausschuss Stadt- und Regionalplanung ernennt ei-ne/n Praktikumsbeauftragte/n und eine/n stellvertretende/n Prakti-kumsbeauftragte/n.(2) Die/der Praktikumsbeauftragte ist für alle Angelegenheiten des Praktikums zuständig, insbesondere für die Prüfung der Praktika hinsichtlich Umfang und Inhalt anhand der Arbeitsbescheinigungen der betreffenden Praktikumsstätten sowie der Praktikumsberichte.(3) Die Arbeit der/des Praktikumsbeauftragten wird durch den Prü-fungsausschuss unterstützt. Bei Konflikten ist der Prüfungsausschuss anzurufen.
§ 4 Dauer, Einteilung und Umfang des Praktikums(1) Der erforderliche Umfang des Praktikums ist in den jeweils gülti-
gen Fassungen der StuPOs des Bachelor- sowie des Master-Studien-gangs Stadt- und Regionalplanung geregelt.(2) Eine Absolvierung des Praktikums in Teilzeit ist möglich, die Ge-samtzahl der geleisteten Stunden muss jedoch mindestens den in den StuPOs vorgegebenen Umfang umfassen.(3) Es ist möglich, mehrere Praktika zu absolvieren, dabei ist jedoch zu beachten, dass Praktika von weniger als 4 Wochen Dauer in Voll-zeit (bei Teilzeit entsprechend länger) nicht angerechnet werden. Wird die gesamte Praktikumszeit in einer Praktikumsstätte absol-viert, so ist nachzuweisen, dass in mindestens zwei Tätigkeitsfelder Einblicke gewonnen wurden.
§ 5 Inhalte des Praktikums(1) Das Praktikum soll in Institutionen durchgeführt werden, die auf dem Gebiet der Stadt- und Regionalplanung sowie artverwandter Arbeitsfelder tätig sind. Möglich ist die Absolvierung des Prakti-kums sowohl bei Institutionen im öffentlichen Bereich (örtliche, überörtliche und internationale Institutionen) als auch im privaten Bereich (z.B. private Planungsbüros, Nichtregierungsorganisationen, Forschungsinstitute). Als artverwandte Arbeitsfelder gelten insbe-sondere die folgenden: Immobilienwirtschaft, Projektmanagement, Architektur, Landschaftsplanung, Verkehrsplanung. In diesen Berei-chen muss ein Praktikum so angelegt sein, dass auch für die Stadt‐ und Regionalplanung relevante Themen bearbeitet werden. (2) Die Absolvierung eines Praktikums im Ausland wird nachdrück-lich empfohlen. Praktika im Bereich der Entwicklungshilfe sind mög-lich, soweit sie bei öffentlichen oder privaten Institutionen auf dem Gebiet der Stadt- und Regionalplanung oder einem artverwandten Arbeitsfeld abgeleistet werden.(3) Die Praktikantinnen und Praktikanten stimmen die Inhalte des Praktikums in eigener Verantwortung den Richtlinien entsprechend mit der Praktikumsstelle ab. In Zweifelsfällen wird stark empfohlen, vor Beginn des Praktikums Rücksprache mit der/dem Praktikumsbe-auftragte/n zu halten.(4) Um mit den Strukturen und Arbeitsweisen der Praktikumsstelle besser vertraut zu werden, sollen die Praktikantinnen und Prakti-kanten nach entsprechender Einarbeitungszeit mit konkreten Auf-gabenstellungen betraut werden (Aufgabenorientierung statt Über-blicksorientierung). Das Praktikum dient also nicht nur dem bloßen Kennenlernen und Beobachten von Arbeitsbereichen. Empfohlen wird die ganzheitliche Bearbeitung eines Projektes bzw. die Mitar-beit an einem Projekt.
§ 6 Bewerbung(1) Die Studierenden bewerben sich grundsätzlich selbst um eine Praktikumsstelle.(2) Die/der Praktikumsbeauftragte berät auf Wunsch bei der Suche
BACHELOR Stadt- und RegionalplanungPraktikumsrichtlinie
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nach geeigneten Praktikumsinstitutionen. Es obliegt ihr/ihm, Infor-mationen über mögliche Praktikumsplätze zu erschließen und zu sammeln, die den Anforderungen des Studiengangs entsprechen. Des Weiteren ist es Aufgabe der/des Praktikumsbeauftragten, den Kontakt zu den betreffenden Einrichtungen zu pflegen. Den Studie-renden obliegt es, sich über die Unterstützungsbemühungen des/der Praktikumsbeauftragten hinaus um entsprechende Praktikums-stellen zu bemühen.(3) Die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung des Praktikums liegt grundsätzlich im Verantwortungsbereich der Praktikumsstelle.
§ 7 Praktikumsbericht(1) Über jedes Praktikum haben die Studierenden einen Praktikums-bericht anzufertigen. Der Praktikumsbericht dient zum einen der fachlichen Reflexion der im Praktikum erworbenen Erfahrungen, zum anderen der Orientierung anderer Studierender.(2) Der Praktikumsbericht sollte in der Regel 3 Seiten nicht über-schreiten. Er setzt sich aus einem Deckblatt (dies verbleibt aus Da-tenschutzgründen bei der/dem Praktikumsbeauftragten) und einem Berichtsteil (dieser kann von anderen Studierenden eingesehen wer-den) zusammen.(3) Auf einem Deckblatt sind die folgenden Angaben festzuhalten:• Name und Kontaktangaben des/der Studierenden (Adresse,
E-Mail-Adresse);• Angaben zur Praktikumsstelle (Anschrift, Ansprechpartner, ggf.
Abteilung etc.);• eigene Unterschrift.(4) Der Berichtsteil enthält auf insgesamt 1-2 Seiten zumindest die folgenden Aspekte: • Angaben zur Praktikumsstelle (Anschrift, Ansprechpartner, ggf.
Abteilung etc.);• Angaben zur Dauer und Intensität (h/Woche, h/Monat o.ä.) des
Praktikums;• eine eigene Beschreibung der Praktikumsinhalte (1/4 Seite oder
mehr);• eine eigene Einschätzung des Praktikums (1/4 Seite oder mehr).(5) Der vollständige Praktikumsbericht ist zum Zeitpunkt der Aner-kennung des Praktikums bei der/dem Praktikumsbeauftragten ein-zureichen.(6) Die/der Praktikumsbeauftragte sammelt die Praktikumsberichte in Papierform und nach Möglichkeit digital und stellt die Berichtstei-le interessierten Studierenden des Studiengangs Stadt- und Regio-nalplanung zur Konsultation zur Verfügung.
§ 8 Anrechnung des Praktikums(1) Die Studierenden weisen ihr Praktikum durch Bescheinigungen über die ausgeübten Tätigkeiten nach (Arbeits- bzw. Praktikums-
zeugnisse). Aus den Bescheinigungen müssen die Dauer, die Intensi-tät (Stunden pro Woche) und die bearbeiteten Tätigkeitsbereiche im Einzelnen hervorgehen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, können beglaubigte Über-setzungen gefordert werden.(2) Die/der Praktikumsbeauftragte entscheidet, inwieweit die prak-tischen Tätigkeiten der Praktikumsrichtlinie entsprechen und daher anerkannt werden können. Es liegt in ihrem/seinem Ermessen, be-rufspraktische Tätigkeiten anteilig anzuerkennen, wenn sie nur in Teilen den in § 5 Bezeichneten Inhalten entsprechen.(3) Sie/er stellt einen Praktikumsnachweis aus, der als unbenoteter Nachweis über die zu erbringenden Leistungspunkte gemäß der je-weils gültigen Fassung der StuPO für den Bachelor- bzw. Master-Stu-diengang Stadt- und Regionalplanung gilt.(4) Die/der Praktikumsbeauftragte kann zusätzliche Stunden prakti-scher Tätigkeiten vorschreiben, wenn die Praktikumsbescheinigun-gen und/oder die Praktikumsberichte eine ausreichende Durchfüh-rung der Praktika nicht erkennen lässt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von 14 Werktagen schriftlich begründeter Widerspruch beim Prüfungsausschuss eingereicht werden. In diesem Fall hat eine verbindliche Entscheidung innerhalb von 25 Werktagen zu erfolgen.(5) Fehlzeiten wegen Krankheit oder Urlaub sind in der Regel nach-zuholen.(6) Ein Praktikum, das im Rahmen eines anderen Studiengangs ge-leistet wurde, kann angerechnet werden, sofern es den Anforderun-gen dieser Richtlinie entspricht.(7) Studierende, die die Praktikumsrichtlinien aus besonderen Grün-den nicht einhalten können, müssen eine Änderung der Bestim-mungen über die Gestaltung des Praktikums und des Berichts unter Vorlage entsprechender Nachweise bei der/dem Praktikumsbeauf-tragten beantragen.
§ 9 Anrechnung anderweitig erbrachter Tätigkeiten(1) Anderweitig erbrachte berufspraktische Tätigkeiten können, so-fern sie den Anforderungen dieser Praktikumsrichtlinie entsprechen, anerkannt werden.(2) Eine Ausbildung kann nach Maßgabe dieser Richtlinie teilweise als Praktikum angerechnet werden.(3) Für Entscheidungen über den Umfang der Anrechnung anderwei-ter erbrachter Tätigkeiten ist die/der Praktikumsbeauftragte zustän-dig.
§ 10 InkrafttretenDiese Praktikumsrichtlinie tritt für Studierende des Bachelor- sowie des Master-Studiengangs Stadt- und Regionalplanung am Tage nach ihrer hochschulöffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
BACHELOR Stadt- und RegionalplanungHinweise zur Abschlussarbeit
SEITE 14 STUDIEN- UND PRÜFUNGSORDNUNG STADT- UND REGIONALPLANUNG (Bachelor)Ausbildungskommission Stadt- und Regionalplanung, Stand: 08.10.2014
Die Ausbildungskommission Stadt- und Regionalplanung der Fakultät VI - Bauen Planen Umwelt hat am 14. August 2014 folgende Hinweise zur Masterarbeit (Thesis) erlassen:
Die Bachelorarbeit dient dem Nachweis der umfassenden Bearbeitung einer fachlichen Fragestellung aus dem Berufsfeld der Stadt- und Re-gionalplanung. Die grundsätzlichen Bedingungen sind dabei in der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung der TU Berlin (§ 46 AllgStu-PO) geregelt. Die Arbeit soll folgenden Rahmenbedingungen entsprechen:• Es wird ein Umfang von etwa 40 Regelseiten (ca. 300 Wörter je Seite) erwartet; für entwerferische Arbeiten werden individuelle
Anforderungen vereinbart.• Die Arbeit soll in angemessenem Umfang wissenschaftliche Quellen einbeziehen.• Die Arbeit soll ansprechend und lesefreundlich gestaltet und nach Möglichkeit zur besseren Verständlichkeit mit Abbildungen und
Schaubildern ergänzt werden.
Für Gruppenarbeiten gelten entsprechend höhere Anforderungen nach Abstimmung mit den Gutachterinnen und Gutachtern. Die Prüfungs-leistungen der einzelnen Kandidaten müssen aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien eindeu-tig abgrenzbar sein.
Die Bachelorarbeit umfasst auf dem Deckblatt oder der ersten Innenseite folgende Informationen:• Art der Arbeit inkl. Angabe des Studiengangs („Bachelorarbeit Stadt- und Regionalplanung“ bzw. „Thesis zur Erlangung des akademi-
schen Grades Bachelor of Science im Studiengang Stadt- und Regionalplanung“),• Titel, ggf. Untertitel der Arbeit,• Verfasser der Arbeit mit Matrikelnummer,• Name, Titel und ggf. Institution (bei Externen) der Betreuerinnen und Betreuer,• Datum der Abgabe.
Die Bachelorarbeit umfasst außerdem am Anfang der Arbeit folgende Bestandteile:• Eidesstattliche Erklärung der eigenhändigen Anfertigung nach Vorgabe durch die AllgStuPO.• Ggf. den Hinweis auf einen Sperrvermerk. Dieser Sperrvermerk bewirkt, dass die vorliegende Bachelorarbeit abweichend zum § 9
(7) der StuPO Bachelor Stadt- und Regionalplanung über das Projektzentrum (PZ) des Instituts für Stadt- und Regionalplanung nicht allgemein zugänglich gemacht wird. Die Arbeit kann aber weiterhin ausschließlich von Angehörigen der TU Berlin im Rahmen der Öffnungszeiten des PZ vor Ort eingesehen werden.
Die Bachelorarbeit umfasst ferner• ein Inhaltsverzeichnis (Bei Gruppenarbeiten ggf. mit der Kennzeichnung der Verfasser einzelner Abschnitte),• ggf. notwendige Abbildungs-, Tabellen- und Abkürzungsverzeichnisse,• ein Literatur- bzw. Quellenverzeichnis,• jeweils ein Abstract in deutscher und englischer Sprache. Sofern die Arbeit in einer anderen Sprache verfasst wurde, ist ein weiterer
Abstract in dieser Sprache notwendig.
Die Bachelorarbeit ist in vierfacher Ausfertigung im Referat Prüfungsangelegenheiten der TU Berlin fristgerecht einzureichen. Dabei ist eben-so eine digitale Fassung auf einem geeigneten Datenträger beizufügen (z.B. CD, USB-Stick). Der Datenträger bleibt nachfolgend im Besitz der TU Berlin. Ein Exemplar der Bachelorarbeit wird nach erfolgreicher Bachelor-Prüfung im Projektzentrum des ISR zugänglich gemacht.
SEITE 15STUDIEN- UND PRÜFUNGSORDNUNG STADT- UND REGIONALPLANUNG (Bachelor)Ausbildungskommission Stadt- und Regionalplanung, Stand: 08.10.2014
Herausgegeben im Oktober 2014 von
Technische Universität BerlinFakultät VI - Planen, Bauen, UmweltAusbildungskommission Stadt- und RegionalplanungSekretariat B 1Hardenbergstraße 40a10623 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 314-28092E-Mail: [email protected]: http://www.isr.tu-berlin.de
Studentische Studienberatung des ISR
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