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The taxation of inheritance by William J. Schultz Review by: G. Schanz FinanzArchiv / Public Finance Analysis, 44. Jahrg., H. 1 (1927), pp. 455-456 Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Stable URL: http://www.jstor.org/stable/40906750 . Accessed: 12/06/2014 20:47 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . Mohr Siebeck GmbH & Co. KG is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to FinanzArchiv / Public Finance Analysis. http://www.jstor.org This content downloaded from 185.44.78.144 on Thu, 12 Jun 2014 20:47:28 PM All use subject to JSTOR Terms and Conditions

The taxation of inheritanceby William J. Schultz

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The taxation of inheritance by William J. SchultzReview by: G. SchanzFinanzArchiv / Public Finance Analysis, 44. Jahrg., H. 1 (1927), pp. 455-456Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KGStable URL: http://www.jstor.org/stable/40906750 .

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Finanzliteratur. 4.55

sämtliche Verordnungen und Bekanntmachungen des Reichs und der Länder, die zu dem Gesetze erschienen sind, nebst dem Verzeichnis der Annahmestellen und der ausländischen Vermittlungsstellen, aufgeführt werden.

Die Pulvermann sehe Arbeit über den gleichen Gegenstand ist ein kurz gefasstes Nachschlagebuch, das sich durch Uebersichtlichkeit und Klarheit auszeichnet. F. Diepenhorst.

William J. Schultz, Ph. D., The taxation of inheritance. Hough- ton Mifflin Company, Boston und Neuyork 1926. 379 Seiten.

Schon in früheren Jahren wurde die Lehre von der Erbschaftsbesteuerung durch eine zusammenfassende Studie eines Amerikaners sehr gefördert; es ist das das Buch von M. W e s t, The inheritance tax, das in erster Auflage 1893, in zweiter 1908 erschien. Nun hat W. J. S c h u 1 1 z die Materie wieder aufgegriffen und in sehr verdienstlicher Weise den reichen, inzwischen gewachsenen und viel- fach geänderten Stoff übersichtlich verarbeitet und kritisch beleuchtet.

Das Werk ist Prof. Seligman gewidmet und erhielt einen ersten Preis von 1000 Dollar aus den Mitteln, die die Herren Hart, Schaffner und Marx in Chicago zur Förderung der ökonomischen Studien gewähren.

Die Darstellung zerfällt in drei Teile: der erste (S. 3 - 164) gibt eine Ueber- sicht über die Entwicklung der Erbschaftssteuer vom Altertum bis 1926; es sind alle einschlägigen Länder einbezogen; das deutsche Abänderungsgesetz vom 10. August 1925 ist noch nicht berücksichtigt. Der zweite, theoretische Teil be- handelt die verschiedenen Versuche der Begründung der Erbschaftssteuer. Der dritte, analytische Teil erörtert eine Reihe von einzelnen für die Ausgestaltung der Erbschaftsbesteuerung wichtigen Problemen, so ob Nachlass- oder Erbanfall- steuer vorzuziehen ist, das Problem der Berücksichtigung der Lebensdauer des Bedachten, die Schätzung des landwirtschaftlichen Vermögens, sonstige Ein- richtungen der Bewertung, die Fragen der Steuerhoheit und der Doppelbesteue- rung, die der Berücksichtigung der Verwandtschaft, der Progression, der ver- schiedenen Behandlung fremder Erben, die Straferbschaftssteuern für Vermögen, das anderen Steuern auswich, die unterschiedliche Behandlung der Intesta t- erbsc haften, Befreiung der Wo hltätigkeits Vermächtnisse, Steuerminderung im Falle rasch sich wiederholender Erbfälle, Befreiung von Vermögen von Soldaten, Berücksichtigung der Kinder zahl des Erblassers oder der Erben, die Frage der Berücksichtigung des bereits vorhandenen Vermögens der Erben, das Rignano- projekt. Weiterhin werden die Hinterziehung und die legale Umgehung der Steuer besprochen. Auch über das „ear marking" der Einkünfte aus der Erbschaftssteuer, d. h. ihre ausschliessliche Verwendung zu Vermögensanlagen werden Betrachtungen angestellt. Endlich wird die Frage erörtert, ob in den Vereinigten Staaten von Amerika die Erbschaftssteuer neben den staatlichen Erbschaftssteuern Bundes- steuer bleiben oder, wie es in früheren Zeiten jedesmal nach Verschwinden der Notzustände der Fall war, als solche wieder aufgehoben werden soll, was auch die Bundesfinanz Verwaltung wünscht, zumal 1926 zur Vermeidung von Ueber- lastung der Steuerpflichtige bei der Bundesnachlasssteuer seine an einen Staat der Union gezahlte Erbschaftssteuer anrechnen darf, jedoch höchstens bis zu 80 % (1924 bis zu 25 %) der schuldigen Bundesnachlasssteuer. Die Schenkungs- steuer wurde 1926 schon ganz aufgehoben. Dass auch mancherlei Gründe gegen die Aufhebung der Nachlasssteuer des Bundes sprechen, führt der Ver- fasser näher aus. Ausgenommen Mexiko, Canada und die Schweiz, wo aber das Problem der Bundeserbschaftssteuer im Zusammenhang mit der Arbeiterver- sicherung schwebt, ist die Zentralisation der Erbschaftssteuer überall durch- gedrungen.

Was immer die Probleme sein mögen, man wird nicht ohne Interesse und Anregung den Ausführungen des Verfassers folgen, selbst da, wo man ihnen nicht beistimmen mag. Ueber die vielfach eigenartigen amerikanischen Gesetzgebungen wird man besonders eingehend orientiert. Ein Vorzug der Schrift ist, dass sie

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sorgfältig dokumentiert ist und darin eine Fülle amerikanischer und europäischer Literatur herangezogen wurde.

Es ist mir eine grosse Freude, zu sehen, dass dem Verfasser auch meine Studien über diese Materie von Nutzen gewesen sind; dagegen ist verwunderlich, dass ihm unbekannt geblieben zu sein scheinen meine zusammenfassenden Dar- stellungen in den vier Auflagen des Handwörterbuchs der Staat s Wissenschaften, wo ich, soweit es der knapp zugewiesene Baum gestattete, 1890, 1899, 1909, 1925 die theoretischen Gesichtspunkte darlegte, die Geschichte und den jeweiligen Stand der Gesetzgebung in den hauptsächlichsten Ländern und die wichtigere Literatur vorzuführen suchte.

Die Statistik der Erbschaftssteuer, die auch viele interessante Seiten zeigt, wird von dem Verfasser so gut wie nicht berücksichtigt.

Wer immer mit der Erbschaftssteuer sich wissenschaftlich beschäftigen will, wird das Buch von Schultz nicht entbehren können. G. Schanz.

Dr. Hans Stölzl e, Justizrat, Rechtsanwalt in Kempten, Erb- schaftssteuergesetz 1925 mit sämtlichen Aus- und Durchführungs- bestimmungen. Verlag von C. L. Hirschfeld, Leipzig 1926. 590 Seiten. Ganzleinen 18 RM.

Der Verfasser, ein sehr rühriger Schriftsteller, der sich mehrfach mit Steuer- und erbrechtlichen Fragen beschäftigt, auch in der Allgemeinen Steuerrundschau vom Jahre 1925 wesentliche Vereinfachungen der Erbschaftssteuer in formeller und materieller Hinsicht - freilich vergeblich - vorgeschlagen hat, bietet in dem vorliegenden Kommentar zu dem deutschen Erbschaftssteuergesetz in der Fassung vom 22. August 1925 eine sehr gediegene und brauchbare Arbeit. Dieser kann neben den vielen anderen Kommentaren sehr wohl seinen Platz behaupten. Literatur und Rechtsprechung sind eingehend berücksichtigt.

Der Verfasser erörtert besonders klar die einschlägigen Zivilrechtsverhält- nisse, die mit der Erbschaftssteuer zusammenhängen.

Die Ausführungen des Verfassers sind mit Bedacht und Scharfsinn gepaart* auch durch zahlreiche Beispiele die jeweilige Auswirkung der Steuer dargelegt. Er übt oft scharfe Kritik und tritt wiederholt auch den Entscheidungen des Reichs- finanzhofs entgegen, so wenn er sich (S. 137) dagegen wendet, dass bei einer Zu- wendung unter einer Auflage zugunsten bestimmter Personen eine einheitlich zu verstehende Zweckzuwendung jedenfalls dann vorliegen solle, wenn mit der Zuwendung eine längere Verwaltungstätigkeit verbunden ist, oder wenn er S. 104 die Annahme eines „wirtschaftlichen" Eigentums bei Bereicherung eines Be- schenkten, weil in der Praxis nur zu Unklarheit und Verwirrung führend, un- bedingt ablehnt, oder wenn er (S. 91) gegenüber der Entscheidung des Reichs- finanzhofs, wonach das Bestehen eines gesetzlichen Nutzungsrechts auf die erb- schaftssteuerliche Behandlung einer Niessbrauchszuwendung an den Nutzungs- berechtigten keinen Einfluss hat, einen in ausführlicher Weise begründeten ab- weichenden Standpunkt vertritt. In der Vereinbarung von Gütergemeinschaft, die zur Umgehung von Steuern benutzt wurde, will der Verfasser weder eine Schenkung noch eme Umgehung im Sinne des §5 AO. sehen (b. 111). <jt. Schanz.

Dr. AlfredKarger, Rechtsanwalt, Steuerlich zweckmässige Testa- mente und Schenkungen. 4. Aufl. Industrieverlag Spaeth & Linde, Berlin/Wien. 203 S. 3,60 RM.

Die rasche Folge der Auflagen ist ein Zeichen, wie begehrt das Buch ist. Die neue Ausgabe berücksichtigt das Gesetz vom 22. August 1925 und die Durch- führungsbestimmungen vom 26. Juni 1926 und die Ausführungsbestimmungen vom 13. Juli 1926. Es entspricht also dem neuesten Stand der Gesetzgebung.

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