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Thomas Herrmann Datenschutz 99 27.09.99 1 Relevanz der Datenschutzgesetze für Betriebe BetrVG geht BDSG als Spezialgesetz vor bei überbetrieblichen WMS ist BDSG relevant Betriebsrat muß die arbeitnehmerschützenden Normen (u.a. des BDSG) überwachen (§75, § 80 BetrVG) BR nicht zuständig für Kunden- und Lieferantendaten Betroffenenrechte (Benachrichtigung, Auskunft, Berichtigung, Löschen, Sperren) sind durch Verträge nicht ausschließbar Auswertungen dürfen nicht die Kontrolldichte einer Totalüberwachung erreichen

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Relevanz der Datenschutzgesetze für Betriebe

• BetrVG geht BDSG als Spezialgesetz vor– bei überbetrieblichen WMS ist BDSG relevant

• Betriebsrat muß die arbeitnehmerschützenden Normen (u.a. des BDSG) überwachen (§75, § 80 BetrVG)

– BR nicht zuständig für Kunden- und Lieferantendaten

• Betroffenenrechte (Benachrichtigung, Auskunft, Berichtigung, Löschen, Sperren) sind durch Verträge nicht ausschließbar

• Auswertungen dürfen nicht die Kontrolldichte einer Totalüberwachung erreichen

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Rechtliche Rahmenbedingungen

• Betriebsverfassungsgesetz BetrVG– Maßnahmen und Beteiligungsformen bzgl. Arbeitnehmerdatenschutz

• Informations- und Beratungsrechte bei Planung und

Durchführung von Maßnahmen (insbesondere Abeitssystemgestaltung und Rationalisierung)

• Mitbestimmungsrechte bei der Einführung überwachungsfähiger Arbeitssysteme und bei der Personaldatenverarbeitung (§87 Abs.1,6; §94; §95)

• Beteiligungsrechte bei Qualifizierungsmaßnahmen

• EG-Richtlinie für Bildschirmarbeitsplätze:– Überwachung per Computer muß dem Nutzer nachvollziehbar sein.

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Beteiligungsrechte

Beteiligungsrechte

(s. T/E, S. 130 und S. 128)

Mitwirkung

Information §80(2)allgemeineAufgaben

Vorschlag §§ 92,93,96,98,104Personal, Ausschreibung, Berufsbildung, Betriebsfrieden

Widerspruch § 102

Beratung §§ 90 (2), 92, 111techn. Anlagen; Personal, Org.

Anhörung § 102 (1)Kündigung

Mitbestimmung

§ 87(1) 6LuV-Kontrolle

Zustimmungsvorbehalt§ 94: Fragebogen und Beurteilungsgrunds.

§ 95 Zustimmungsvorb. bzw. Anspruchbei Auswahlrichtlinien

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Probleme bzgl. Zeitpunkt und Gegenstandder Beteiligung

• Unternehmen informieren z.T. zu spät Information muß ab Planung erfolgen, nicht jedoch bei der Erkundung von Möglichkeiten

fließender Übergang

• Es herrschen Meinungsverschiedenheit, ob eine Beteiligungsrelevante Maßnahme vorliegt

BR muß Gelegenheit haben, dies selbst zu beurteilen

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Wann greift 87 (1) 6

• Bei jedem Hardware/ Software System, da all diese Systeme zu Leistungs. u. Verhaltenskontrolle. Kontrolle geeignet

die Eignung reicht (nicht nur die Absicht)

• Bei jeder neuen Software-Einführung

• Bei allen Arten des Verhaltens, das registriert wird; z.B. Fehlzeiten, Keystrokes, Unterlassungen

• Bei kleinen Akkordgruppen

• Sowohl bei der Erhebung als auch bei der Auswertung

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Einschränkung des Rechts auf informationelleSelbstbestimmung im Betrieb

• Kollektiv-Interesse bricht Individual-Interesse

• Es können Verfahrensweisen kollektiv geregelt werden(z.B. bzgl. Auskunftsrecht)

• Überwachung kann weitergehen, als außerhalb des Betriebes(z.B. Telefondaten registrieren, Abhören von Gesprächen)

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Systeme im Betrieb mit besondererRelevanz für den Datenschutz

• Personalinformationssysteme (PIS)

• Betriebsdatenerfassung (BDE)

• Produktionssteuerung

• Workflowmanagementsysteme

• Zugangskontrollsysteme und/ oder Electronic Badges

• Groupware & Mediaspaces

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Personalinformationssysteme (PIS)

P I S

ManagementPersonaldaten

StammdatenName, Geb.-Dat.,Geschlecht etc.

AbrechnungsdatenKredit, Mieten, ...

LeistungsdatenArbeitsstunden,Akkordwerte,Fehlzeiten, Stück-zahlen, Abmahnungen

Qualifikation

Gesundheitsdaten

Verhaltensdaten

Arbeitsplatzdaten

IdentifizierendeMerkmale

Eigenschaften

geforderteKenntnisse

Physische undpsychischeAnforderungen

Ergebnis:Abrechnungen;Statistiken;

Profilabgleich;Eignungsaussagen;

Auswertung

frei vorgegeben

Eingabequellen

Personal-bogen

Betriebs-daten-

erfassung

Telefon-vermitt-

lung

Zeiter-fassung

Zugangs-kontrolle

...

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27.09.99 9

Personalinformationssysteme (PIS)

P I S

ManagementPersonaldaten

StammdatenName, Geb.-Dat.,Geschlecht etc.

AbrechnungsdatenKredit, Mieten, ...

LeistungsdatenArbeitsstunden,Akkordwerte,Fehlzeiten, Stück-zahlen, Abmahnungen

Qualifikation

Gesundheitsdaten

Verhaltensdaten

Arbeitsplatzdaten

IdentifizierendeMerkmale

Eigenschaften

geforderteKenntnisse

Physische undpsychischeAnforderungen

Ergebnis:Abrechnungen;Statistiken;

Profilabgleich;Eignungsaussagen;

Auswertung

frei vorgegeben

Eingabequellen

Personal-bogen

Betriebs-daten-

erfassung

Telefon-vermitt-

lung

Zeiter-fassung

Zugangs-kontrolle

...

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Personalstammdaten-Struktur

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Personalstammdaten-Struktur

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Auseinandersetzung umVerarbeitung von Daten derBeschäftigten in Betrieben

• Forderung:

Personalinformationssysteme (PIS) gehören verboten

• Gegenargumente:

a) Daten wurden in Betrieben schon immer gesammelt

b) Kontrolliert anhand der Daten wird nur in Ausnahmen

c) PIS ergibt ein objektiveres Bild

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Entsteht ein objektives,angemessenes Abbild der Person?

Nein!

• Summe vieler Einzeldaten ergibt kein ganzheitliches Bild• Daten sind nur teilweise aktuell• Menschen ändern unter Beobachtung ihr Verhalten

Es ist ein Unterschied, ob man Menschen oder

Baumstämme mißt

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Architektur des zwingenden Blickes (1)

Raum desBetroffenen

Verhalten

Raum des Beobachters

Verhalten

Betroffener

BeobachtenBeobachten

Beobachter

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Architektur des zwingenden Blickes (2)Raum des

Betroffenen

Verhalten

Raum des Beobachters

Verhalten

Betroffener

AbrufenAbrufen

Informations-technisches

Überwachungs-system

Überwachungsdaten

Registrieren

kontrollieren

BetroffenerBeobachter

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Ablauf der Mitbestimmung

Durchführungder Maßnahme

ohne Beteiligung

Beantragungeiner einstweiligen

VerfügungFortführung

der Maßnahme

stattgegeben

Entscheidung [2]

Verhandlung vordem Arbeitsgericht

akzeptiertv

Letztentscheid

Modifizieren derMaßnahmen

Durchführender Maßnahmen

Abschlußder BV

Planung derMaßnahmen

Informierung &Beratung

Vorlage einerBV

Verwerfen

Entscheidung [1]

Einberufungeiner Einigungs-

stelle

akzeptieren

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Fall Falldaten

Prozeßbeschreibung

WA - nutzen

Aktivitäten bei Bearbeitung mit WMSn

Bearbeiter

Ablaufbe-schreibung

Ablaufbe-schreibung

Kommen-tare

Anpassungsdaten

Kundendaten

Datenbasis für statistische Auswertungen

ServerClient

anpassen

kommentieren

auswählen

abfragen

kommunizieren

bearbeiten

ProzeßkontrolleWorklist

...

Statusdaten

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WMS-Daten für statistische Auswertungenund Kontext

Kontext

Prozeßbeschreibung

Abfrage/ Auswertung Interpretation

Ablaufbeschreibung Aufbaubeschreibung

Dokumentation derFalldatenbearbeitung

PIS/BDE

...

...

Laufzeitdaten

Worklist

Datenbasis für statistische Auswertung

Nutzungs- u. Verbin-

dungs-daten

(Server)

Fallbear-beitungs-historie

Kommuni- kations- historie

Abfrage-historie

Nutzungs- u. Verbin-

dungs-daten

(Client)

Worklist-historie

Kommen-tar-

historie

Anpas-sungs-historie Verbind.

Inhalte

Nutzungs-/Verbindungsdaten Gruppe Einzelner

Statusdaten Falldaten

...

...

Statistik

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Momentaufnahme

Interesse an Auswertungen zur LaufzeitSystem-

administra-tion

...

Abteilung

Bearbeiter

...

Gruppe desProzeßbe-

teiligten

Manage-ment

...

...

Worklist

Pool Individuell...

Datenbasis KontextAbfrage-protokoll

techn. Datenüberprüfen

Abfragen zur Laufzeit

Statusabfrageanstehende

Aufgaben sichten...

?????

...

... ...Fall-ver-

gleich

Kunden-anfrage

...Fehl-zeiten

Aus-lastungprüfen

...

???

Kontroll-instanzen

Kontrolle

Stö-rung

War-tung

Fehl-zeiten

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Abfrage;Art: Einzel/ Aggregiert;Bezug: Aktivität/ ProzeßEbene: Instanz/ Typ

freieAbfrage

???

vorbereiteteAbfrage

Auswertungsroutinen für den KVP

Bedarf an nachträglichen Auswertungen

System-administra-

tor

Quali-tät-

sichernProzeß-beteiligte

Manage-ment

?

Fallverfolgung

Lerneffekte prüfen

techn. Auswertungen

Soll-/ Ist-Vergleich Auslastung prüfen

Auswertungsmöglichkeitenfür Betroffene

Org. EinheitenBeurteilung

...

KontextDaten-basis

Interessenten

?;...

Dritte

Berater...

??? ???

Kontroll-instanzen

Kontrolle

??? Abfrageprotokoll

?

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Regelungserfodernisse bzgl. Abfragen und Auswertungen

1) Wer darf solche Abfragen vornehmen?

2) Aufgrund welcher Interessen darf (differenziert nach einzelnen Rollen und Zwecken) eine Abfrage stattfinden?

3) Welche Arten von Abfragen gibt es?

4) Welche Arten von Abfragen darf jemand (z.B. Dritte) vornehmen?

5) Welche Daten der Momentaufnahme gehen in welche Abfragen ein?

6) Kann die Datenbasis für Laufzeit-Abfragen verwendet werden, wenn ja für welche und unter welchen Bedingungen?

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Regelungserfodernisse (2)

7) Welche Teile des Kontextes werden bei Laufzeit-Abfragen verwendet und unter welchen Bedingungen?

8) Wo setzen Kontrollmaßnahmen an, wer kontrolliert?

9) Darf das Abfrageprotokoll im Rahmen von Abfragen genutzt werden?

10) Welche Auswertungen werden vorbereitet?

11) Welche Daten sind unter welchen Bedingungen in der Momentaufnahme enthalten?

12) Welche Daten sind unter welchen Bedingungen in der Datenbasis enthalten?

13) Wie umfangreich darf der Kontext sein?

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Prozeß-orientierte Regelung

Entscheidungs-gremium

Regeln umsetzen

Regeln aktualisieren

Regelungskatalog

Daten-umfang und

Bedin-gungen für Reduzie-

rung

Kontroll-und Um-setzungs-möglich-keiten

Transpa-renzerfor-dernisse

und Kommentarmöglichkei-

ten

Verfah-rensvor-schriften

Qualifizie-rungs-maß-

nahmen

Zugriffsbedingungen

Rollen Abfrage

Zwecke Daten

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Regeln umsetzen

Entscheidungs-gremium

ausführendeStellen

Transparenz erzeugen

Aussprachen initiieren

WMA – Bezug prüfen

Daten verändern

Deanonymisieren

Regeln durchsetzen/ sanktionieren

aktualisieren

Datenbasis

Kontrollieren

Melden

Belegschaft

Kontrollinstanz

berichten

Verbesserungsanforderung

...

Meldung RegelungskatalogBericht

arbeitsrechtliche Maßnahme

Reklamation

WMA - Evaluation