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Welcome to Germany First steps in a new world of health, insurance and more

TK Brochure Welcome to Germany

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Titibits on health insurance in Germany

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Welcome to Germany

First steps in a new world of health,

insurance and more

2 | Welcome to Germany

Going abroad for a time, to work or to study for instance, involves a lot of commitment, ambition and courage. Yet for all the imponder-abilities associated with your move to Germany there’s one thing you can rely on: you’re on the safe side over here! This is because you’ll be enjoying the protection afforded by German social insurance during your stay here. And this social network is, in all modesty, one of the best-performing social systems in the world. In this brochure you’ll find out how this system works and what benefits it provides for you personally, should you fall ill for example. We wish you interest-ing reading and a pleasant as well as success-ful time in Germany.

With kind regards, Techniker Krankenkasse

Welcome to Germany – Herausgeber: Techniker Krankenkasse, Hauptverwaltung, Bramfelder Straße 140, 22305 Hamburg, www.tk.de; Bereich Kunde und Vertrieb, Fachreferat Vertriebsmarketing: Frank-M. Trau (verantwortlich); Konzeption: Madlen Thormann; Inhalt: Jürgen Heidenreich; Gestaltung: Arman Mobeseri; Produktion: Andreas Volkmar; Bilder: TK-Archiv, Masterfile, Corbis, Getty Images; Litho: Hirte GmbH & Co. KG; Druck: TK-Hausdruckerei

© Techniker Krankenkasse. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Einwilligung der TK. Die enthaltenen Informationen wurden sorgfältig recherchiert. Für eventuelle Änderungen oder Irrtümer können wir keine Gewähr übernehmen. Stand: Januar 2015.

Welcome to Germany

First steps in a new world of health,

insurance and more

Welcome over to the safe side!

Eine Zeitlang ins Ausland zu gehen, zum Beispiel, um zu arbeiten oder zu studieren, dazu gehören eine Menge Einsatzbereit-schaft, Ehrgeiz und Mut. Doch bei allen Unwägbarkeiten, die mit Ihrem Sprung nach Deutschland verbunden sind, können Sie sich auf eines verlassen: Hier sind Sie auf der sicheren Seite! Denn während Ihres Aufent-halts ge nießen Sie den Schutz der deutschen Sozialversicherung. Und dieses soziale Netz ist – bei aller Bescheidenheit – eines der leistungsstärksten Sozialsysteme der Welt. Wie dieses System funktioniert und welche Leistungen es Ihnen ganz persönlich bietet – zum Beispiel, wenn Sie einmal krank werden sollten –, erfahren Sie in dieser Broschüre. Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre und eine ebenso angenehme wie erfolgreiche Zeit in Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen Ihre Techniker Krankenkasse

Willkommen auf der sicheren Seite!

Welcome to Germany | 3

German social insurance . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4Health insurance . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5Long-term care insurance . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6Pension insurance/Unemployment insurance . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7Accident insurance . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8Employee insurance . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9Your health insurance . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10Family insurance/Contribution amount . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11Your payslip . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12Visits to the doctor and to the hospital . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14Electronic health care card . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15Outpatient and dental treatment . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16Medicines/Remedies and aids . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17Dental prosthesis/Hospital . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18Check-ups/Individual health services (IGeL) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19Benefits abroad . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20Disability . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21Accident insurance . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22Pension insurance . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23Techniker Krankenkasse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24Organisations and contacts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26Just a click . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

Content

Die deutsche Sozialversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4Krankenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5Pfl egeversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6Rentenversicherung/Arbeitslosenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7Unfallversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8Versicherung der Arbeitnehmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9Ihre Krankenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10Familienversicherung/Beitragshöhe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11Die Gehaltsabrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12Arzt- und Krankenhausbesuche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14Elektronische Gesundheitskarte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15Ambulante und zahnärztliche Behandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16Medikamente/Heil- und Hilfsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17Zahnersatz/Krankenhaus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18Vorsorgeuntersuchungen/Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) . . . . . . . 19Leistungen im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20Arbeitsunfähigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21Unfallversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22Rentenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23Die Techniker Krankenkasse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24Organisationen und Ansprechpartner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26Auf einen Klick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

Inhalt

4 | Welcome to Germany

The German system of social insurance provides comprehensive protection from the vicissitudes of life. It is based on what’s called the principle of solidarity. This means that every insured person makes a contribution towards financing social insurance depending on his (financial) ability. Having said that, the benefits are always the same for all insured persons.

Social insurance is based on five pillars:

Health insurance

Long-term care insurance

Pension insurance

Unemployment insurance

Accident insurance

German social insurance

Das deutsche System der Sozialversicherung bietet einen umfassenden Schutz gegen die Wechselfälle des Lebens. Basis dafür ist das so genannte Solidaritätsprinzip. Das bedeutet, dass jeder Versicherte nach seiner (finanziel-len) Leistungsfähigkeit zur Finanzierung der Sozialversicherung beiträgt. Andererseits sind die Leistungen grund sätz lich für alle Versicher-ten gleich.

Die Sozialversicherung basiert auf fünf Säulen:

Krankenversicherung

Pflegeversicherung

Rentenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Unfallversicherung

Die deutsche Sozialversicherung

Long-term care

insurance

Pflege-versicherung

Pension insurance

Renten-versicherung

Unemploy-ment

insurance

Arbeitslosen-versicherung

Accident insurance

Unfall-versicherung

Health insurance

Kranken -versicherung

KV PV RV AV UV

German social insurance | Die deutsche Sozialversicherung

Welcome to Germany | 5

Health insurance

Health insurance was the first type of social insurance to be established. It will be presented in detail starting on page 10. For a start, a brief look at some facts.

Institution | The statutory health insurance companies.

Insured persons | Wage earners, pupils, students, pensioners, etc. (family members with no income of their own, thus including pupils, are co-insured and exempt from making contributions).

Functions | Promotion of health, illness prevention and coverage of health risks.

Financing | Contributions to health insurance consist of two parts. Employers and em-ployees each pay half of the amount that is decided by law. On top of this comes an additional premium (more about this on page 11) that may vary depending on the health insurance fund.

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung war die erste Sozialversicherung. Sie wird ab Seite 10 noch ausführlich vorgestellt. Zunächst einige Fakten in Kürze.

Träger | Die gesetzlichen Krankenkassen.

Versicherte | Arbeitnehmer, Schüler, Studen-ten, Rentner und andere (Familien angehörige ohne eigenes Einkommen – also auch Schüler – sind beitragsfrei mitversichert).

Aufgaben | Förderung der Gesundheit, Verhütung von Krankheiten und Absicherung des Krankheitsrisikos.

Finanzierung | Der Krankenversicherungsbei-trag setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Vom gesetzlich festgelegten Beitrag zahlen Arbeitge-ber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte. Hinzu kommt noch ein Zusatzbei-trag (mehr dazu auf Seite 11), der je nach Krankenkasse unterschiedlich hoch sein kann.

6 | Welcome to Germany

Long-term care insurance

No matter if young or old: anyone can become in need of long-term nursing care. When that happens care and nursing assis-tance has to be performed on a sustained basis, sometimes for decades. That costs a lot of money. An independent branch of social insurance was developed to cover the risk of requiring long-term nursing care, namely long-term care insurance. In order to keep administrative costs as low as possible the health insurance companies perform the tasks related to long-term care insurance.

Institution | The statutory long-term health care insurance companies (for the statutory health insurance companies).

Insured persons | All statutory insured persons. Entitlement to benefits exists only when a pre-insuring time of five years in long-term care insurance has been met as a member or as a family dependant.

Functions | Joint assistance for long-term care patients, nursing allowance, nursing benefits.

Financing | Employees and employers pay half of contributions each. There is a special provision in the German state of Saxony. Because no public holiday was eliminated there to finance long-term care insurance, employees pay a bit more, the share of the employer is lower there.

Members aged 23 and older without children pay a long-term care insurance surcharge.

Pflege -versicherung

Egal, ob jung oder alt: Jeder kann pflegebe-dürftig werden. Wenn das passiert, müssen dauerhaft – zum Teil über Jahrzehnte – Betreu-ung und pflegerische Unterstützung geleistet werden. Das kostet sehr viel Geld. Zur Absicherung des Pflegerisikos wurde ein eigener Sozialversicherungszweig entwickelt, nämlich die soziale Pflegeversicherung. Um die Verwaltungskosten möglichst gering zu halten, nehmen die Krankenkassen die Aufgaben der Pflegeversicherung wahr.

Träger | Die gesetzlichen Pflegekassen (bei den gesetzlichen Krankenkassen).

Versicherte | Alle gesetzlich Krankenversi-cherten. Ein Leistungs anspruch besteht erst dann, wenn eine Vorversicherungszeit von fünf Jahren als Mitglied oder als Familien-angehöriger in der Pflege versicherung erfüllt ist.

Aufgaben | Solidarische Hilfe für Pflegebe-dürftige, Pflegegeld, Pflegeleistungen.

Finanzierung | Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern je zur Hälfte. Im Bundesland Sachsen gibt es eine Sonder regelung. Weil dort kein Feiertag zur Finanzierung der Pflegeversicherung gestrichen wurde, zahlen die Arbeitnehmer etwas mehr, der Anteil der Arbeit geber ist dort niedriger.

Mitglieder ab 23 Jahren ohne Kinder zahlen einen Zuschlag zur Pflegeversicherung.

Welcome to Germany | 7

Pension insurance

After the employee has retired from active working life, pension insurance provides for a relatively secure retirement financially. However, a private pension plan is urgently recommended in addition to the state pension system in order to maintain a given standard of living during old age. Pensions are not just paid out during old age, but also in specific cases of reduced earning capacity or after the death of the family member who provided the family’s source of income. Civil servants and some self-employed persons are exempt from statutory pension insurance.

Institution | German Pension Insurance (Federal, Miners, Railway, Sea, Regional).

Insured persons | The largest share of the population – employees, for example.

Functions | Benefits for rehabilitation, old age pension payments, pension for reduced earning capacity and surviving dependants’ pension.

Financing | Contributions are calculated from gross salary and paid 50 per cent each by employer and employee.

Rentenversicherung

Nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem aktiven Arbeitsleben sorgt die Rentenversi-cherung für einen finanziell relativ gesicherten Ruhestand. Allerdings wird in der Regel eine private Rentenvorsorge zusätzlich zum staat-lichen Rentensystem dringend empfohlen, um auch im Alter einen gewissen Lebensstan-dard zu erhalten. Renten werden nicht nur im Alter ausgezahlt, sondern auch in bestimmten Fällen von Erwerbsminderung oder nach dem Tod des Familienmitglieds, das für den Unterhalt der Familie gesorgt hat. Ausgenom-men von der gesetzlichen Rentenversicherung sind Beamte und teilweise Selbstständige.

Träger | Deutsche Rentenversicherung (Bund, Knappschaft, Bahn, See, regional).

Versicherte | Der größte Teil der Bevölkerung –zum Beispiel Arbeitnehmer.

Aufgaben | Zahlung von Altersrente, Leistun-gen zur Rehabilitation, Rente bei Erwerbsmin-derungen und Hinterbliebenenrente.

Finanzierung | Beiträge werden vom Bruttogehalt berechnet und von Arbeitgebern und Arbeitnehmern je zur Hälfte getragen.

Unemployment insurance

To lessen the financial impact of losing a job, the shared risk community of employers and employees steps in. Among other things, unemployed persons with no income of their own receive unemployment benefits for a limited time.

Institution | Federal Labour Agency.

Insured persons | Employees.

Functions | Prevention of unemployment, payment of unemployment benefits, basic and advanced training, employment-creation measures, retraining, statistics, jobs service.

Financing | Contributions are calculated from gross salary and paid 50 per cent each by employer and employee.

Arbeitslosen-versicherung

Um die finanziellen Folgen des Arbeitsplatz-verlustes abzumildern, springt die Solidarge-meinschaft von Arbeitgebern und Arbeitneh-mern ein. Arbeitslose ohne eigenes Einkommen erhalten unter anderem zeitlich befristet Arbeitslosengeld.

Träger | Bundesagentur für Arbeit.

Versicherte | Arbeitnehmer.

Aufgaben | Verhinderung von Arbeitslosigkeit, Zahlung von Arbeitslosengeld, Aus- und Fortbildung, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Umschulung, Statistik, Arbeitsvermittlung.

Finanzierung | Beiträge werden vom Bruttogehalt berechnet und von Arbeitneh-mern und Arbeitgebern je zur Hälfte getragen.

8 | Welcome to Germany

Accident insurance

Accident insurance provides financial assistance for accidents that happen during work or occupational training. Furthermore, benefits are also granted for commuting accidents and occupational illnesses. This type of insurance is the only one to be financed completely by the employer.

Institution | Mainly employers’ liability insurance associations.

Insured persons | Employees, students, pupils, etc.

Functions | Accident prevention, restoration of health following occupational injuries, medical and occupational rehabilitation, injury com-pensation, death benefit, provision for dependants after occupational injuries.

Financing | Contributions from the companies.

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung leistet finanzielle Hilfe bei Un fällen, die während der Arbeit oder der Ausbildung passieren. Ferner werden Leistungen auch bei Wegeunfällen oder Berufskrankheiten gewährt. Diese Versiche-rung ist die einzige, die ausschließlich von den Arbeitgebern finanziert wird.

Träger | Hauptsächlich Berufsgenossenschaften.

Versicherte | Arbeitnehmer, Studenten, Schüler und andere.

Aufgaben | Verhütung von Arbeitsunfällen, Wiederherstellung der Gesundheit nach Arbeitsunfällen, medizinische und berufliche Rehabilitation, Verletztengeld, Sterbegeld, Hinterbliebenenversorgung nach Arbeits-unfällen.

Finanzierung | Beiträge von den Unternehmen.

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Employee insurance

Almost without exception, German law views employees as particularly in need of protec-tion because they rely on their ability to work in order to secure a living. This is why employees are as a matter of principle “automatically“ covered in all five branches of social insurance. This is almost always a matter of statutory insurance. This immediate-ly takes effect upon starting a job. They can also not be side-stepped by agreements or contracts between employer and employee.

There are, however, some exceptions, for marginal or temporary jobs, for example. There is another special arrangement in health insurance (see page 10).

The jobholder – with few exceptions – does not have to take care of insurance coverage on his own. But he has to decide which health insurance company he wants to be insured by. The employer calculates social insurance contributions, deducts the employee’s contribution from salary and pays the collec-ted contributions.

The employer also registers his employees at the chosen health insurance company at the beginning of employment. At the same time this also functions as the central contact point for long-term care, pension and unemploy-ment insurance. They also receive the contributions for these insurance branches from the employer. Only the contributions for accident insurance are settled directly with the employers’ liability insurance associations.

Versicherung der Arbeitnehmer

Der deutsche Gesetzgeber sieht Arbeitneh-mer fast ausnahmslos als besonders schutz-bedürftig an, da diese ja auf ihre Arbeitskraft angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt sicherzustellen. Arbeitnehmer sind deshalb grundsätzlich „automatisch“ in allen fünf Zweigen der Sozialversicherung abgesichert. Dabei handelt es sich fast immer um eine so genannte Pflichtversicherung. Diese kommt sofort mit Aufnahme der Beschäftigung zum Tragen. Sie kann auch nicht durch Absprachen oder Verträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer umgangen werden.

Es gibt allerdings einige Ausnahmen, zum Beispiel bei nur geringfügigen oder kurzfristi-gen Beschäftigungen. Eine weitere Sonderre-gelung gibt es in der Krankenversicherung (siehe Seite 10).

Der Beschäftigte muss sich – mit wenigen Ausnahmen – nicht selbst um seinen Versi-cherungsschutz kümmern. Er muss allerdings entscheiden, bei welcher Krankenkasse er versichert werden möchte. Der Ar beit geber berechnet die Beiträge zur Sozialversicherung, behält den Beitragsanteil des Beschäftigten vom Gehalt ein und führt die gesammelten Beiträge ab.

Außerdem meldet der Arbeitgeber seine Mitarbeiter zum Tätigkeitsbeginn bei der gewählten Kranken kasse an. Diese fungiert zugleich als zentrale Anlaufstelle auch für die Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversiche-rung. Sie erhält auch die Beiträge für diese Versicherungszweige vom Arbeitgeber. Nur die Bei träge zur Unfallversicherung rechnet das Unternehmen direkt mit der Berufsgenos-senschaft ab.TK – always the first address

TK is always your first and competent contact regarding all questions related to social insurance. This also applies to any questions you may have about long-term care or pension insurance. If we are unable to provide direct assistance in individual cases, you will always be given a specific contact person.

TK – immer die erste Adresse

In allen Fragen der Sozialversicherung ist die TK stets Ihr erster und kompetenter Ansprechpartner. Das gilt auch, wenn Sie etwa Fragen zur Pflege- oder Rentenver-sicherung haben. Sollten wir Ihnen im Einzelfall einmal nicht direkt helfen können, nennen wir Ihnen auf jeden Fall immer einen konkreten Ansprechpartner.

10 | Welcome to Germany

Your health insurance

As an employee you are either compulsorily insured or a voluntary member. The difference lies in the level of income and has no impact on the contribution amount or TK benefits. Employees whose salary regularly ex ceeds a specific threshold are no longer compulsorily insured, but become a voluntary member of the health insurance company or change to a private health in surance company.

The employer is not required to withhold contributions for health insurance and long-term care insurance from voluntarily insured persons and pay them to TK, but he normally does.

If not, you are paid the employer’s share of health insurance and long-term care insurance contributions as a contribution allowance and must then pay the entire amount to TK on your own (self-payer). In such a case we recommend granting TK direct debit author-isation for your bank account. We’ll then take care of punctual collection of the contributions.

The contributions for pension and unemploy-ment insurance are not affected. The employ-er must pay these to TK in every case.

Ihre Kranken-versicherung

Sie sind als Arbeitnehmer bei der TK entwe-der pflichtversichert oder freiwilliges Mitglied. Der Unterschied liegt in der Einkommenshöhe und hat keine Auswirkungen auf die Beitrags-höhe oder die Leistungen der TK. Arbeitneh-mer, deren Gehalt regelmäßig einen be-stimmten Grenzwert übersteigt, sind nicht mehr versicherungspflichtig, sondern werden freiwilliges Mitglied der Krankenkasse oder wechseln in eine private Krankenversicherung.

Bei freiwillig Versicherten ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung einzubehalten und an die TK abzuführen, in der Regel tut er es allerdings.

Falls nicht, erhalten Sie den Arbeitgeberanteil an den Kranken- und Pflegeversicherungsbei-trägen als Beitragszuschuss ausgezahlt und müssen den Gesamtbeitrag dann selbst an die TK abführen (Selbstzahler). In einem solchen Fall empfehlen wir Ihnen, der TK eine Einzugsermächtigung für Ihr Bankkonto zu erteilen. Wir sorgen dann selbst für den pünktlichen Einzug der Beiträge.

Die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenver-sicherung sind davon nicht betroffen. Diese muss der Arbeitgeber auf jeden Fall an die TK abführen.

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Family insurance

Spouses and children are insured at no extra cost, provided they have no or little income of their own. This applies to family members who live in Germany or in a country with which a health insurance treaty exists. There are varying age limits for children. If your family dependants should also be insured, talk to us about it.

Should your spouse hold employment in Germany he or she can also be insured by TK.

Familienversicherung

Bei der TK sind der Ehegatte und die Kinder kostenfrei mitversichert, sofern diese über kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen verfügen. Das gilt für Familienangehörige, die in Deutschland leben oder in einem Staat, mit dem ein Krankenversicherungsabkommen besteht. Für Kinder gibt es unterschiedliche Altersgrenzen. Wenn Ihre Familienangehörigen mitversichert werden sollen, sprechen Sie uns gern an.

Sofern Ihr Ehegatte in Deutschland selbst einer Be schäftigung nachgeht, kann auch dieser sich bei der TK versichern.

Contribution amount

Contributions are always based on the amount of gross salary from employment. Other sources of income (renting, leasing or capital gains) are never taken into account. There is an upper limit on the obligation to contribute premiums, the “contribution assessment ceiling“. Contributions are calculated only up to this amount. This applies to all insurance branches, however the thresholds are set at different levels.

From 1 January 2015, there are new regu-lations in place governing contributions to statutory health insurance. Employers and employees pay an equal share towards the standard rate of premium of 14.6 per cent that applies throughout Germany. So both pay 7.3 per cent of the gross salary. Above and beyond this, each health insurance fund can charge an individual additional premium, which is paid by the policyholder alone.

TK’s additional premium is set at only 0.8 per cent. The total contribution of 15.4 per cent is collected by your employer as part of payroll settlement.

The contribution towards long-term care insurance is 2.35 per cent. People over the age of 23 who have no children pay an additional premium of 0.25 per cent.

Beitragshöhe

Die Beiträge richten sich immer nach der Höhe des Bruttogehalts aus der Beschäftigung. Andere Einnahmen (zum Beispiel aus Vermie-tung und Verpachtung oder Kapitalerträgen) werden grundsätzlich nicht be rücksichtigt. Für die Beitragspflicht des Entgelts gibt es eine Obergrenze, die so genannte Beitragsbemes-sungsgrenze. Nur bis zu diesem Betrag werden Bei träge berechnet. Das gilt für alle Versicherungszweige, allerdings sind die Grenzwerte unterschiedlich hoch.

Seit dem 1. Januar 2015 sind die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung neu geregelt. Den deutschlandweit einheitlichen Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber in gleicher Höhe. Beide zahlen also 7,3 Prozent vom Bruttogehalt. Darüber hinaus kann jede Krankenkasse einen individuellen Zusatzbei-trag erheben, der vom Versicherten allein getragen wird.

Der Zusatzbeitrag der TK liegt bei nur 0,8 Prozent. Der Gesamtbeitrag von 15,4 Prozent wird im Rahmen der Gehaltsabrechnung von Ihrem Arbeitgeber abgeführt.

Der Beitrag in der Pflegeversicherung beträgt 2,35 Prozent. Für Kinderlose über 23 Jahren kommt noch ein Zusatzbeitrag von 0,25 Prozent hinzu.

12 | Welcome to Germany

Die Gehaltsabrechnung

Jeden Monat erhalten Sie von Ihrem Arbeit-geber eine Gehaltsabrechnung. Sie zeigt Ihnen, wie Ihr Nettogehalt zustande kommt – also der Betrag, den Sie tatsächlich von Ihrem Arbeitge-ber überwiesen bekommen. Das Nettogehalt ist niedriger als das Bruttogehalt, das in Ihrem Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag genannt ist. Denn der Arbeitgeber zieht davon einige Beiträ-ge und Steuern ab. Zum Beispiel Ihren Anteil an den Beiträgen für die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung. Ihr Arbeitgeber überweist diese Beiträge direkt an die Sozialversicherungen und Ihre Steuern an das Finanzamt. An dem Beispiel auf der nächsten Seite erläutern wir Ihnen, wie die Gehaltsabrechnung zu lesen ist.

Der Verdienstzeitraum sagt aus, wann Sie das Geld verdient haben. Diese Angabe ist wichtiger als das Datum, zu dem die Abrechnung erstellt wurde. Damit Sie das Gehalt später noch kontrollieren können, heften Sie Ihre Gehaltsabrechnungen am besten nach den Verdienstmonaten ab.

Entgeltbestandteile sind alle Bestandteileder Vergütung, für die Steuern und Beiträ-ge zur Sozialversicherung anfallen können.Im Beispiel sind es der Bruttoverdienst und die vermögenswirksamen Leistungen.

Im Abschnitt Bruttoentgelte ist zunächst die Summe für das Gesamtbrutto angegeben. Das ist die Summe aller Entgeltbestand-teile. In den Zeilen darunter lesen Sie, auf welche Teile des Bruttogehalts Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung anfallen. Die Abkürzungen SV, KV, PV, RV und AV stehen für Sozial-, Kranken-, Pflege-, Ren-ten- und Arbeitslosenversicherung.

Unter „gesetzliche Abzüge“ sehen Sie, welche Beträge der Arbeitgeber zur Lohn-steuer und zum Solidaritätszuschlag und an die Sozialversicherungen überweist.

Netto ist das, was die Firma auf Ihr Konto überweist. In unserem Beispiel geht der größte Teil auf das Gehaltskonto und ein kleinerer freiwilliger Teil auf ein Bauspar-konto zur Vermögensbildung.

Die Steuerklasse ist abhängig vom Famili-enstand und bestimmt die Höhe der zu entrichtenden Steuer. In diesem Beispiel gilt Steuerklasse 1 – das ist die Einstufung für Alleinstehende ohne Kinder.

Die evangelische und katholische Kirche erheben auch Steuern, die automatisch vom Gehalt abgehen, wenn Sie dieser Konfession angehören. In diesem Beispiel wird keine Kirchensteuer bezahlt.

Your payslip

Every month you will receive a payslip from your employer. It shows you how your net salary is calculated – that is, the amount that is actually transferred to you by your employer. The net salary is less than the gross salary that is given in your employment contract or in the collective agreement. This is because the employer deducts some contributions and taxes from it. For example, your share for the different types of social security. Your employer will transfer these contributions directly to the social security agencies and your taxes to the tax office. Using the example overleaf, we explain how to read your payslip.

The earnings period (Verdienstzeitraum) means the time when you earned the money. This detail is more important than the date when the payslip was issued. It’s best to file your payslips according to the month of the earnings so that you can check your salary later.

Earnings components (Entgeltbestandteile) mean everything that makes up the remuner-ation that may be liable for tax and social security contributions. In the example, these are the gross earnings (Bruttoverdienst) and tax-deductible savings schemes for em-ployees (vermögenswirksame Leistungen).

Next in the section for gross pay (Bruttoent-gelt) is the sum of your total gross salary. This is the sum of all the earnings com-ponents. In the lines underneath, you can see which parts of the gross salary are liab-le for tax and social security contributions. The abbreviations SV, KV, PV, RV and AV stand for social security, health insurance, long-term care insurance, state pension insurance and unemployment insurance.

Under statutory deductions (gesetzliche Abzüge) you can see which amounts your employer has collected for income tax, the solidarity surcharge and social security.

Net (Netto) means the sum that the company transfers to your account. In our example, most goes to the salary account, a lesser, voluntary amount goes to a building society account (Bausparkonto) for savings.

The tax bracket depends on your family status and determines the level of tax you have to pay. In this example, the tax bracket is 1 – this is the class for single people without children.

The Catholic and Protestant churches also levy taxes, which are deducted automatically from your salary if you belong to these religions. In this example, no church tax is paid.

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Verdienstnachweis Februar 2015

Datum: 04.02.2015 Währung: Euro

Bei Rückfragen: Geburtsdatum: 29.11.1985 Frau Jutta Beispiel Eintritt: 01.08.2013 Kostenstelle: 506000 Tarifgrp./-stufe: A 01 Wochenstunden: 37,50

Frau Maria Mustermann Urlaubskonto Beispielstraße 5 Rest Vorjahr 0 22222 Musterdorf Anspr. akt. Jahr 30,00 Rest 27,00

Entgeltbestandteile Tage/Std. Monat Jahressummen

1100 Bruttoverdienst 3985,46 /57A Vermögensb. AG-Anteil 1,00 39,88

Bruttoentgelte

Gesamtbrutto 4.025,34 8.050,68 Steuerbrutto 4.025,34 8.050,68 SV-Brutto KV/PV 4.025,34 8.050,68 SV-Brutto RV/AV 4.025,34 8.050,68

Gesetzliche Abzüge Lohnsteuer 753,41 1.506,82 Solidaritätszuschlag 41,43 82,86

Krankenversicherung 293,85 587,70 Zusatzbeitrag Krankenversicherung 32,20 64,40 Rentenversicherung 376,37 752,74 Arbeitslosenversicherung 60,38 120,76 Pflegeversicherung 57,36 114,72

Gesetzliches Netto 2.410,34

Sonstige Be-/Abzüge

Vermögensbildung Bausparen 39,88 79,76

Überweisungen

Überweisung 2.370,46 10020000 beispielBank Privat- und Geschäftskunden Vermögensbildung-Überweisung 39,88 50000010 Muster-Bank Bauspar AG, VL, Nr. 20202020

Beanstandungen bitte bis zum 20. des Monats melden.

Steuerklasse/Kinder 1/0 KV-Satz 7,30 % Kirchensteuer –––– Zusatzbeitrag 0,80 % Steuer-/SV-Tage 30/30 RV-Satz 9,35 % SV-Kennzeichen 1111 AV-Satz 1,50 % Krankenkasse Techniker Krankenkasse PV-Satz 1,175 %

So sieht eine Gehaltsabrechnung aus

Sämtliche Werte dienen als beispielhaftes Muster. Stand: Januar 2015.

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14 | Welcome to Germany

Visits to the doctor and to the hospital

When you first become a policyholder, you will be given your personal TK Health Insur-ance Card, the electronic health care card (eGK). We will need a passport photo from you to issue it. The procedure is explained overleaf.

Your signature is required on the card. The card contains last and first names, date of birth, address, insurance number, insured status (voluntary or compulsory), the name of the health insurance company and two health insurance code numbers. No medical information is stored on it.

You will be treated upon presentation of your health insurance card when visiting the doctor or the hospital. So, you don’t normally have to pay a bill from the doctor or hospital first and then have this reimbursed. Contract partners bill the TK directly. However, in some cases there are co-payments that you must pay directly to the care provider.

For visits to the doctor you should if possible call to arrange an appointment beforehand (this does not apply to emergencies of course).

Arzt- und Krankenhausbesuche

Zu Beginn Ihrer Mitgliedschaft erhalten Sie Ihre persönliche TK-Gesundheitskarte, die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Dafür benötigen wir vorab ein Passbild von Ihnen. Der Ablauf wird Ihnen auf der nächsten Seite erklärt.

Auf der Karte ist Ihre Unterschrift erforderlich. Die Karte enthält Name, Vorname, Geburts-datum, Anschrift, Versichertennummer, Versichertenstatus (freiwillig oder pflichtver-sichert), den Namen der Krankenkasse und zwei Kassennummern. Medizinische Daten werden darauf nicht gespeichert.

Bei Arzt- und Krankenhausbesuchen werden Sie gegen Vorlage Ihrer Gesundheitskarte behandelt. Sie müssen also normalerweise nicht erst eine Rechnung vom Arzt oder Krankenhaus bezahlen und sich diese dann erstatten lassen. Die Vertragspartner rechnen direkt mit der TK ab. Allerdings gibt es in einigen Fällen Selbstbeteiligungen, die Sie direkt an den Leistungserbringer zahlen müssen.

Bei Arztbesuchen sollten Sie nach Möglichkeit vorher telefonisch einen Termin vereinbaren (das gilt natürlich nicht für Notfälle).

Welcome to Germany | 15

Elektronische Gesundheitskarte

Wenn Sie zum Arzt oder Zahnarzt gehen oder eine Behandlung im Krankenhaus notwendig ist, werden Sie gegen Vorlage Ihrer Gesund-heitskarte, der so genannten elektronischen Gesundheitskarte (eGK), behandelt.

Die elektronische Gesundheitskarte erhalten Sie zu Beginn Ihrer TK-Mitgliedschaft. Dafür benötigen wir ein Passbild von Ihnen, auf dem Ihr Gesicht gut zu erkennen ist. Sie haben zwei Möglichkeiten uns ein Bild zukommen zulassen. Sie können entweder ein spezielles Formblatt benutzen, welches Sie mit Ihrem Mitgliedschaftsantrag erhalten. Dieses Form-blatt sehen Sie auf dieser Seite beispielhaft dar-gestellt. Dort kleben Sie Ihr Passbild auf und reichen es mit Ihrem Mitgliedschaftsantrag ein.

Alternativ können Sie zunächst nur den Antrag auf Mitgliedschaft einreichen und erhalten dann von der TK eine Antwortkarte mit einer 16-stelligen Nummer, mit der Sie Ihr Bild online hochladen können. Erst dann dürfen wir Ihnen eine Gesundheitskarte ausstellen. Per E-Mail dürfen wir leider keine Bilder annehmen, da Sie mit Ihrer Unterschrift oder der personali-sierten Nummer bestätigen müssen, dass wirklich Sie auf dem Foto zu sehen sind.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf www.tk.de, Webcode 642466.

Electronic health care card

Whenever you go to the doctor or dentist or if you need hospital treatment, you will need to present your health insurance card, the so-called electronic health care card (eGK).

You will be issued with the electronic health care card when you first join TK. We will need you to provide us with a passport photo, on which your face is clearly identifiable. There are two ways to send us your photo. You can either use a special form, which you are given with your application for membership. You can see an example of this form illustrated on this page. You can affix your photo to it and send it with your application for membership.

Alternatively, you can first submit the appli-cation for membership and TK will then send you a reply card with a 16-digit number, which you can use to upload your photo. We are unable to issue a health insurance card until then. We regret we are unable to accept photos by e-mail, since you need to confirm that it is really a photograph of you by signing the form or using the personalised number.

You can obtain further information at www.tk.de, Webcode 642466.

16 | Welcome to Germany

Outpatient and dental treatment

Outpatient treatment includes the prevention, early detection and treatment of illnesses. Benefits must be adequate and appropriate. The insured person can in principle freely choose a doctor, who must however be a statutory health insurance accredited doctor. This is the great majority of doctors, only a few are “private doctors“ only. In addition to practice-based doctors, there are also medical care centres and hospital am bulances accredited for medical treatment.

The doctor uses the health insurance card to settle the costs for treatment with the health insurance company.

If special tests are required, your family doctor will refer you to a specialist doctor (e.g. dermatologist, orthopaedist).

Ambulante und zahnärztliche Behandlung

Zur ambulanten Behandlung gehören die Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten. Die Leistungen müssen ausreichend und zweckmäßig sein. Der Versicherte kann grundsätzlich den Arzt frei wählen, es muss sich aber um einen zugelas-senen Vertragsarzt handeln. Das sind die allermeisten Ärzte, nur wenige sind reine „Privatärzte“. Neben den niedergelassenen Ärzten gibt es auch medizinische Versor-gungszentren und Krankenhausambulanzen, die für die ärztliche Behandlung zugelassen sind.

Die Kosten der Behandlung rechnet der Arzt über die Gesundheitskarte mit der Kranken-kasse ab.

Sind besondere Untersuchungen erforderlich, überweist Sie Ihr Hausarzt an einen Facharzt (zum Beispiel Dermatologen, Orthopäden).

Welcome to Germany | 17

Medicines

The doctor prescribes medicines required for treatment. The insured person has to make a co-payment for this. The co-payment charge generally amounts to ten per cent of the dispensing price, a minimum of five euros and maximum of ten euros. Some medicines are exempt from this co-payment requirement. Only in exceptional cases may the doctor prescribe non-prescription medications at the health insurance company’s expense.

The insured person receives the medicines by presenting the doctor’s prescription to the pharmacy. A co-payment is also to be made there. Unlike other countries, medi-cines in Germany may not be dispensed in supermarkets or drugstores, but only at pharmacies. However, mail order via the Internet is permitted.

Remedies and aids

Co-payments of differing amounts must also be paid for doctor-prescribed remedies and aids such as massages, inserts, walkers, etc. The highest amount is normally 10 euros.

The doctor also issues a prescription for this. The insured person then receives these services from the respective provider (e.g. massage therapist, ortho paedic shoemaker) where the co-payment is also paid.

Medikamente

Der Arzt verordnet Arzneimittel, die für die Behandlung erforderlich sind. Dafür sind vom Versicherten Zuzahlungen zu leisten. Die Zuzahlung beträgt grundsätzlich zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf Euro, höchstens zehn Euro. Einige Medikamente sind auch von der Zuzahlungspflicht befreit. Nicht verschreibungspflichtige Medikamente dürfen vom Arzt nur in Ausnahmefällen zu Lasten der Krankenkasse verordnet werden.

Die Medikamente erhält der Versicherte unter Vorlage des vom Arzt ausgestellten Rezepts in der Apotheke. Dort ist auch die Zuzahlung zu leisten. Anders als in anderen Ländern dürfen Medikamente in Deutschland nicht in Super-märkten oder Drogerien, sondern ausschließ-lich in Apotheken abgegeben werden. Aller-dings ist auch ein Versand bei Bestellung über das Internet zulässig.

Heil- und Hilfsmittel

Auch für vom Arzt verordnete Heil- und Hilfsmittel, zum Beispiel Massagen, Einlagen und Gehhilfen, muss eine Zuzahlung in unterschiedlicher Höhe geleistet werden. In der Regel gilt ein Höchstbetrag von zehn Euro.

Auch hierfür stellt der Arzt eine Verordnung aus. Der Versicherte erhält diese Leistungen dann bei dem jeweiligen Anbieter (zum Beispiel Massagepraxis, Orthopädieschuhmacher), bei dem auch die Eigenbeteiligung erhoben wird.

18 | Welcome to Germany

Dental prosthesis

If dental prosthesis is required the dentist will draw up a treatment and cost schedule. This includes an estimate of the costs for dental prosthesis. This schedule is to be submitted to the health insurance company prior to the

dental prosthesis being fitted. It deter-mines the share to be covered by

health insurance. In many cases this requires a co-payment

from the insured person. The amount of co-pay-ment is based on prior participation in dental check-ups.

The dentist will bill you directly for the amount not covered by health insurance. It may also happen

that you have to privately pay a little extra

for fillings or check-ups, because the health

insurance companies can normally only assume a specific

share of costs for these measures.

Hospital

If hospital treatment is necessary, the doctor will refer you for hospitalisation. In acute cases, such as an accident or a sudden serious illness, hospital admission is also possible without a doctor’s referral. For hospital treatment the insured person makes a co-payment of 10 euros for each day, but for a maximum of 28 days per calendar year. The co-payment is invoiced directly by the hospital.

Zahnersatz

Ist Zahnersatz erforderlich, so erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan. Dieser enthält die voraussichtlichen Kosten für den Zahnersatz. Dieser Plan ist vor der Einpassung des Zahnersatzes bei der Krankenkasse einzureichen. Diese setzt den Kassenanteil fest. In vielen Fällen bleibt eine Eigenbeteili-gung des Versicherten. Die Höhe der Zuzah-lung richtet sich unter anderem nach der bisherigen Teilnahme an Zahnvorsorgeuntersu-chungen.

Den Differenzbetrag, der nicht von der Kasse übernommen wird, rechnet der Zahnarzt direkt mit Ihnen ab. Auch bei Füllungen oder Vorsor-geuntersuchungen kann es vorkommen, dass Sie privat etwas dazubezahlen müssen, da die Krankenkassen in der Regel nur einen be-stimmten Anteil für diese Maßnahmen übernehmen können.

Krankenhaus

Ist eine Krankenhausbehandlung erforderlich, erstellt der Arzt eine Krankenhauseinweisung. In Akutfällen, etwa bei einem Unfall oder einer plötzlichen schweren Erkrankung, ist eine Aufnahme auch ohne Einweisung des Arztes möglich. Bei einer Krankenhausbehandlung ist vom Versicherten eine Zuzahlung von zehn Euro je Tag zu zahlen, höchstens jedoch für 28 Tage in einem Kalenderjahr. Die Zuzahlung wird direkt vom Krankenhaus in Rechnung gestellt.

Supplementary insurance

For some benefits that the statutory health insurance companies may only offer in a limited way or not at all supple-mentary insurance is available.

Very favourable terms are offered by our partner, Envivas Krankenversicherung AG, for persons insured by TK. We’ll pro-vide you with assistance if you need it.

Zusatzversicherung

Für manche Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nur eingeschränkt oder gar nicht angeboten werden dürfen, gibt es Zusatzversiche-rungen, die der Versicherte abschließen kann.

Für die TK-Versicherten bestehen beson-ders günstige Konditionen bei unserem Partner, der Envivas Krankenversicherung AG. Bei Bedarf helfen wir Ihnen gern weiter.

Welcome to Germany | 19

Check-ups

Many hazards to health can be avoided by screening tests. Such tests are intended to identify risks early on and enable illnesses to be treated at as early a stage as possible. This is why TK takes a full range of precautionary measures for its insured members. This includes the health check, cancer screening tests and check-ups for children.

The individual tests are available to all insured persons, depending on age.

Health check: every two years after age 35

Cancer screening for women:every year after age 20

Cancer screening for men:every year after age 45

Children’s check-ups:a total of ten check-ups from birth to age 6.

There are also check-ups at the dentist that should be carried out once a year. Regular participation in these check-ups results in a higher TK allowance for required dental prosthesis. Special dental check-ups are also provided for children between 3 and 6 years of age.

Individual health services (IGeL)

Individual health services (IGeL) cover medical services that, by law, are not included in the range of benefits offered by statutory health insurance and which you, as the insured person, are required to pay for yourself at the doctor’s. These services will be offered to you at the doctor’s, in addition to the contractual benefits, for example by way of brochures, television or in a personal consultation. Examples of individual health services are medical/cosmetic treatments, pre-employment medical exams and also certain laboratory tests.

Vorsorgeuntersuchungen

Viele Gefahren für die Gesundheit können durch Früh erkennungsuntersuchungen vermieden werden. Durch solche Untersu-chungen sollen Risiken rechtzeitig erkannt und Krankheiten möglichst frühzeitig be-handelt werden. Die TK übernimmt für ihre Versicherten deshalb eine ganze Reihe von Vorsorge maß nahmen. Dazu gehören der Gesundheits-Check, Krebsfrüherkennungsun-tersuchungen und Untersuchungen für Kinder.

Die einzelnen Untersuchungen können – abhängig vom Alter – von allen Versicherten in Anspruch ge nommen werden.

Gesundheits-Check: alle zwei Jahre ab Vollendung des 35. Lebensjahres

Krebsfrüherkennung bei Frauen: jährlich ab Vollendung des 20. Lebensjahres

Krebsfrüherkennung bei Männern: jährlich ab Vollendung des 45. Lebensjahres

Kinderuntersuchungen: insgesamt zehn Untersuchungen von der Geburt bis zum sechsten Lebensjahr

Auch beim Zahnarzt gibt es Vorsorgeunter-suchungen, die einmal jährlich vorgenommen werden sollten. Die regelmäßige Teilnahme an diesen Untersuchungen führt zu einem höheren Zuschuss der TK bei notwendigem Zahnersatz. Auch für Kinder sind spezielle zahnärztliche Untersuchungen zwischen dem dritten und sechsten Lebensjahr vorgesehen.

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Als IGeL gelten die ärztlichen Leistungen, die per Gesetz nicht Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung sind und die Sie als Versicherter in der Praxis selber zahlen müssen. Sie werden Ihnenbeim Arzt zum Beispiel über Prospekte, Fernsehen oder im persönlichen Gespräch zusätzlich zu den Vertragsleistungen angebo-ten. Beispiele für individuelle Gesundheitsleis-tungen sind medizinisch-kosmetische Leistungen, ärztliche Berufseingangsuntersu-chungen sowie auch bestimmte Laborunter-suchungen.

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Benefi ts abroad

In principle, you can also receive TK benefits abroad, if you are there temporarily for business or on holiday. However, this is limited to the countries of the European Union (EU) and countries with which the Federal Republic of Germany has concluded health insurance treaties. Within the EU the presentation of your health insurance card, which includes the European health insurance card on the back, is enough. For other countries with bilateral agreements special forms that you can get from TK are re quired as proof of benefits received.

Leistungen im Ausland

Grundsätzlich können Sie die Leistungen der TK auch im Ausland erhalten, wenn Sie sich dort vorübergehend, etwa aus beruflichen Gründen oder im Urlaub, aufhalten. Das ist allerdings beschränkt auf die Staaten der Europäischen Union (EU) und Länder, mit denen die Bundesrepublik Deutschland ein Krankenversicherungsabkommen geschlossen hat. Innerhalb der EU reicht die Vorlage Ihrer Gesundheitskarte, die auf der Rückseite die Europäische Krankenversicherungskarte enthält. Für andere Staaten mit bilateralen Vereinbarungen sind als Leistungsausweis besondere Vordrucke erforderlich, die Sie bei der TK erhalten.

Travel health insurance

In many countries high co-payments must be paid for medical services. This also applies to people who are insured in Germany and want to receive medical services in the respective country.

For this reason we recommend signing up for travel health insurance, such as that offered at low cost by our partner, Envivas Krankenversicherung AG. We’d be happy to give you assistance.

Reisekrankenversicherung

In vielen Ländern sind bei Leistungen hohe Selbstbeteiligungen der Versicher-ten fällig. Diese gelten auch für Perso-nen, die in Deutschland versichert sind und in dem jeweiligen Land Leistungen erhalten wollen.

Wir empfehlen daher unbedingt den Abschluss einer Reisekrankenversiche-rung, wie sie zum Bei spiel unser Partner, die Envivas Krankenversicherung AG, kostengünstig anbietet. Wir sind Ihnen gern dabei behilflich.

Welcome to Germany | 21

Disability

If an employee becomes ill and is unable to work he must immediately inform his employer of this. By when, by whom and the way this is done is organised differently in every company. A telephone call is normally adequate if the inability to work does not last more than three days.

A certificate of illness from the doctor is necessary for a longer illness. To be on the safe side, find out now about the arrange-ments in your company.

If the inability to work cannot be ascribed to the employee himself, the employer con-tinues to pay wages for the duration of the illness. By law, companies must continue to pay wages for a maximum of six weeks. Labour contracts may however provide for longer periods of wage payments. After the liability of the employer has ended the health insurance company then pays a sick benefit. The amount is based on prior earnings. The sick benefit is normally a bit lower, it amounts to a maximum of 90 per cent of net salary. The sick benefit for an illness is paid for a maximum of 78 weeks, or one and a half years.

Arbeitsunfähigkeit

Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig krank, so muss er dies seinem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen. Bis wann, bei wem und in welcher Form das geschehen muss, ist in jedem Unternehmen anders geregelt. In der Regel genügt eine telefonische Mitteilung, wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht länger als drei Tage andauert.

Bei einer längeren Erkrankung ist eine Beschei-nigung des Arztes notwendig. Erkundigen Sie sich aber sicher heitshalber frühzeitig nach den Regelungen in Ihrem Betrieb.

Ist die Arbeitsunfähigkeit nicht vom Beschäftig-ten selbst verschuldet, zahlt der Arbeitgeber für die Dauer der Erkrankung das Arbeitsent-gelt fort. Nach dem Gesetz muss der Betrieb für längstens sechs Wochen das Entgelt fortzahlen. In Tarifverträgen kann aber auch eine längere Entgeltfortzahlung vorgesehen sein. Nach dem Ende der Leistungspflicht des Arbeitgebers zahlt die Krankenkasse dann ein Krankengeld. Die Höhe richtet sich nach dem bisherigen Verdienst. Das Krankengeld ist in der Regel etwas niedriger, es be trägt höchs-tens 90 Prozent des Nettoentgelts. Kranken-geld wird für eine Erkrankung längstens 78 Wochen, also anderthalb Jahre, gezahlt.

Certifi cate | The doctor will give you two copies of the certificate of disability. One copy (without diagnosis) is intended for the employer. Please send the second copy to TK right away.

Bescheinigung | Der Arzt händigt Ihnen zwei Exemplare der Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung aus. Ein Exemplar (ohne Diagnose) ist für den Arbeitgeber be-stimmt. Die zweite Ausfertigung leiten Sie bitte umgehend an die TK weiter.

22 | Welcome to Germany

Accident insurance

If an illness requiring treatment can be traced back to an accident at the workplace it is not

the health insurance company, but rather the accident insurance company, or

Employer’s Liability Insurance Association, that assumes

the costs of treatment. An accident occurring

directly on the way from home to work or from work to home is also regarded as an accident at work.

In such cases, please inform the doctor or hospital

that the accident occurred at work so

that it can be billed accordingly. Then you do

not need to present your health insurance card. If it is

determined later that no workplace accident took place, the accident insurance

company will settle this with the health insurance company. You are also required to immediately inform your employer of the accident, because a report about this must be submitted to the accident insurance company.

The employee does not have to pay a practice fee or co-payment for treatment at the accident insurance company’s expense. The costs are always assumed in full. There are, however, fixed amounts for some medical ser-vices. If these costs are exceeded by agree-ment between doctor and patient, the patient must bear the extra costs himself.

Unfallversicherung

Ist eine behandlungsbedürftige Krankheit auf einen Arbeitsunfall zurückzuführen, über-nimmt nicht die Krankenkasse, sondern der Unfallversicherungsträger, also die Berufs-genossenschaft, die Kosten der Behandlung. Als Arbeitsunfall gilt auch ein Unfall, der auf dem direkten Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause geschehen ist.

In einem solchen Fall weisen Sie bitte den Arzt oder das Krankenhaus darauf hin, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt, damit diese gleich entsprechend abrechnen können. Ihre Gesundheitskarte brauchen Sie dann nicht vorzulegen. Stellt sich später heraus, dass es doch kein Arbeitsunfall gewesen ist, rechnet die Berufsgenossenschaft mit der Krankenkasse ab. Zusätzlich sind Sie verpflich-tet, Ihren Arbeitgeber unverzüglich von dem Unfall zu informieren, da dieser eine entspre-chende Meldung an die Berufsgenossen-schaft abgeben muss.

Bei einer Behandlung zu Lasten der Unfallver-sicherung muss der Beschäftigte keine Praxisgebühr oder Eigenbeteiligung tragen. Die Kosten werden grundsätzlich in vollem Umfang übernommen. Für einige Leistungen gibt es allerdings Festbeträge. Werden diese in Absprache zwischen Arzt und Patient überschritten, muss der Patient die Mehr-kosten selbst tragen.

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Pension insurance

The contributions to pension insurance paid in Germany are not lost when returning to your home country. If contributions were paid for a minimum of five years, you are entitled to an old-age pension. If contributions were paid for a shorter time the contributions effect a pension increase if there is a social insurance treaty with your home country. This is the case with all EU countries and numerous other countries.

If, following these basic principles a consider-ation of the paid contributions is no longer possible and there is no entitlement to voluntary payment of contributions (in order to meet the five-year requirement), the contributions can, on request, be reimbursed to you two years after returning to your home country. However, only the employee’s half of contributions paid will be reimbursed.

Rentenversicherung

Die zur Rentenversicherung in Deutschland gezahlten Beiträge sind auch bei einer späteren Rückkehr in das Heimatland nicht verloren. Wur-den für mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt, besteht ein Anspruch auf Altersrente. Bei einer kürzeren Beitragszahlung wirken sich die Beiträge rentensteigernd aus, wenn mit dem Heimatland des Beschäftigten ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Das ist bei allen EU-Staaten und zahlreichen weiteren Ländern der Fall.

Ist eine Berücksichtigung der gezahlten Bei-träge nach diesen Grundsätzen nicht möglich und besteht auch kein Recht zur freiwilligen Beitragszahlung (um die fünf Beitragsjahre zu füllen), können die Beiträge zwei Jahre nach der Rückkehr ins Heimatland auf Antrag er-stattet werden. Ausgezahlt wird allerdings nur der vom Arbeitnehmer gezahlte Beitragsanteil.

24 | Welcome to Germany

Among other things, this has resulted in TK becoming a force to be reckoned with on the health insurance market. Today, TK has more than 9 million policyholders and manages 800,000 employers with company accounts.

Our service

The official language of TK is, of course, German. But we know that some of our customers prefer and communicate better in the English language. This is why you’ll always be able to find an English-speaking contact person at TK. Just call the telephone number 0800 - 285 85 85. Should you have any questions or are unsure about medical treatment, give us a call.

There are also of course numerous pages with important information available in English on our website: www.tk.de/english. Apart from telephone and Internet, TK also has a large network of branch offices. You can find the addresses on the Internet.

Techniker Krankenkasse

TK is a statutory health insurance company. It sees itself as a modern services company and tends to the concerns of its insured members with great flexibility. Techniker Krankenkasse offers a high level of all round protection. It is also a competent partner of its corporate customers. Practical support and a partner-like dialogue with employers are vital company goals.

TK was founded in Leipzig in 1884 as “Einge-schriebene Hilfskasse für Architekten, Ingenieure und Techniker Deutschlands“ (Registered Assistance Fund for German Architects, Engineers and Technicians). Its mission since then: social insurance cover for insured persons in case of illness, also in case of invalidity since 1995. Up until 1995 this applied to members of technical occupations. By the introduction of the right to choose a health insurance company employees from other occupations can now be in sured with us. Increasingly, new TK members today come from qualified occupations in the commercial area, the services sector and the communications industry.

Welcome to Germany | 25

Techniker Krankenkasse

Die TK ist eine so genannte gesetzliche Krankenkasse. Sie versteht sich als modernes Dienstleistungsunternehmen und kümmert sich mit großer Flexibilität um die Belange ihrer Versicherten. Dabei bietet die Techniker Krankenkasse einen Rundum-Schutz auf hohem Niveau. Gleichzeitig ist sie kompetenter Partner ihrer Firmenkunden. Praxisnahe Unterstützung und ein partnerschaftlicher Dialog mit den Arbeitgebern sind hierbei wesentliche Unternehmensziele.

Im Jahr 1884 wurde die TK in Leipzig als „Eingeschriebene Hilfskasse für Architekten, Ingenieure und Techniker Deutschlands“ gegründet. Seither ist unsere Aufgabe die soziale Absicherung der Versicherten im Krankheitsfall, seit 1995 auch im Pflegefall. Bis 1995 galt das ausschließlich für Angehörige technischer Berufe. Durch die Einführung des freien Kassenwahlrechts können sich inzwi-schen auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-mer aus anderen Berufen bei uns versichern. Zunehmend kommen neue TK-Mitglieder heute aus qualifizierten Berufen im kaufmänni-schen Bereich, dem Dienstleistungssektor oder der Kommunikationsbranche.

Unser Service

Natürlich ist auch für die TK die offizielle Amts sprache Deutsch. Aber wir wissen, dass sich einige unserer Kunden lieber und besser in englischer Sprache verstän-digen. Deshalb finden Sie bei uns auch stets einen englischsprachigen An sprech-partner. Nutzen Sie einfach die Rufnum-mer 0800 - 285 85 85. Wenn Sie Fragen haben oder bei einer ärztlichen Behandlung unsicher sind, rufen Sie uns gern an.

Selbstverständlich finden Sie auch in un-serem Internetauftritt unter www.tk.de/english zahlreiche Seiten mit wichtigen Informationen in englischer Sprache. Neben Telefon und Internet bietet die TK auch ein großes Geschäftsstellennetz. Die Anschriften finden Sie im Internet.

Dies hat unter anderem dazu geführt, dass die TK aus dem Markt Krankenversicherung nicht mehr wegzudenken ist. Heute hat die TK mehr als 9 Millionen Versicherte und betreut rund 800.000 Arbeitgeber als Firmenkunden.

26 | Welcome to Germany

Organisations and contacts

There are a large number of special advice centres for immigrants in most towns. On top of that, there are many organisations and portals online that can provide you with information about life in Germany. This list aims to give you a summary to get you started.

Die Beauftragte der Bundesregierungfür Migration, Flüchtlinge und IntegrationAlexanderplatz 610178 BerlinTel. 0 18 88 - 555 - 18 35Fax 0 18 88 - 555 - 45 12www.integrationsbeauftragte.de

Foreigner Advisory CouncilThere is an “Ausländerbeirat“ in every large town and city. The council represents the interests of immigrants. Information isavailable from your local town hall or at www.bundesauslaenderbeirat.de.

Agentur für Arbeit (Job Centre)The “Agentur für Arbeit” has a great deal of helpful advice for job-seekers, on qualifi- cations and further training, and informationon job offers. Offices can be found in every large German town and city and in every region. www.arbeitsagentur.de

Organisationen und Ansprechpartner

In den meisten Städten gibt es viele spezielle Beratungsstellen für Immigranten. Dazu gibt es im Internet viele Institute und Portale, dieIhnen Informationen über das Leben in Deutschland zur Verfügung stellen. Diese Liste soll Ihnen einen ersten Überblick geben.

Die Beauftragte der Bundesregierungfür Migration, Flüchtlinge und IntegrationAlexanderplatz 610178 BerlinTel. 0 18 88 - 555 - 18 35Fax 0 18 88 - 555 - 45 12www.integrationsbeauftragte.de

AusländerbeiratEinen Ausländerbeirat gibt es in vielen größeren Städten. Er vertritt die Interessen von Einwanderern. Informationen dazubekommen Sie in Ihrem Rathaus oder unter www.bundesauslaenderbeirat.de.

Agentur für ArbeitBei der Agentur für Arbeit können Sie viele hilfreiche Tipps für die Jobsuche, für Qualifi- zierung und Weiterbildung sowie Informatio-nen über freie Jobs bekommen. Eine Arbeits-agentur beziehungsweise ein Job-Center gibt es in jeder größeren Stadt oder in jederRegion. www.arbeitsagentur.de

Welcome to Germany | 27

Just a click

You can read about all aspects of life abroad at www.justlanded.com. Apart from country guides and expat communities, you can find details about language courses, offers of accommodation and information on the health care system.

Discover useful information about the political system, life, the economy, the environment and culture in Germany at www.deutsch-land.de. The site has been translated into nine languages.

At www.make-it-in-germany.com you will find a German government portal specially for international professionals. You can learn lots of interesting facts about working and living in Germany and find links to other sites. The entire site has also been translated into English.

On the Goethe-Institut’s website, you can find addresses for German courses all over the world and information about cultural events in Germany. The website www.goethe.de is available in German and English.

Auf einen Klick

Alles rund um das Leben im Ausland erfahren Sie auf www.justlanded.com. Neben Länderführern und Auswanderer-Communitys erhalten Sie Informationen zu Sprachkursen, Wohnungsangeboten und dem Gesundheitssystem.

Wissenswertes zu den Themen Politik, Leben, Wirtschaft, Umwelt und Kultur in Deutschland erfahren Sie auf www.deutschland.de. Die Seite ist in neun Sprachen übersetzt.

Unter www.make-it-in-germany.com finden Sie ein Portal der Bundesregierung speziell für internationale Fachkräfte. Sie erfahren Interessantes zu den Themen Arbeiten und Leben in Deutschland und finden weiterführende Links. Die Seite ist auch komplett in Englisch verfügbar.

Auf den Internetseiten des Goethe-Instituts finden Sie Adressen für Deutschkurse weltweit und Informationen über das Kulturangebot in Deutschland. Die Seite www.goethe.de ist in Deutsch und Englisch aufrufbar.

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Our experts are there for you 24 hours a day, 365 days per year: Tel. 0800 - 422 55 85(free call in Germany)

Online

Please visit our website for detailed information as well as exclusive services regarding on health insurance, health and fitness: www.tk.de/english

Wir sind für Sie daSie haben Fragen rund um Gesundheit und Krankenversicherung?

Das TK-ServiceTeam ist 24 Stunden täglich an 365 Tagen im Jahr für Sie erreichbar: Tel. 0800 - 422 55 85(gebührenfrei innerhalb Deutschlands)

Internet

Auf unserer Homepage bieten wir Ihnen ausführliche Informationen sowie exklusive Services rund um Krankenversicherung, Gesundheit und Fitness: www.tk.de

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