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Tödliche Verletzungen, verursacht durch eine Kuh

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Page 1: Tödliche Verletzungen, verursacht durch eine Kuh

Rechtsmedizin 2014 · 24:286–290DOI 10.1007/s00194-014-0958-1Online publiziert: 5. Juli 2014© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2014

A.E. Klann · N. Stanislawski · K.-P. Philipp · G. Talarico · E. Below · B. BockholdtInstitut für Rechtsmedizin, Universitätsmedizin Greifswald

Tödliche Verletzungen, verursacht durch eine Kuh

In ländlichen Gebieten repräsentie-ren Rinder eine der Hauptgruppen, wenn es um tödliche Unfälle mit Tie-ren im landwirtschaftlichen Arbeits-umfeld geht. Diese tragischen Zwi-schenfälle passieren bei alltäglichen Mensch-Tier-Interaktionen, bei denen manchmal retrospektiv die Ursache bzw. der Auslöser des Unfallgesche-hens schwierig oder gar nicht zu re-konstruieren ist. In den meisten Fäl-len ist das Tier, das in das Geschehen involviert ist, bekannt. Anders ver-hält es sich, wenn der Unfall erst eini-ge Zeit später entdeckt wird und da-von ausgegangen muss, dass er von einem in einer Herde lebenden Tier verursacht worden sein muss.

Hintergrund

Im Zusammenleben zwischen Mensch und Tier passieren weltweit immer wie-der Unfälle, sei es z. B. aus Unachtsam-keit, Provokation oder aggressivem Ver-halten, die für den Menschen, aber auch das Tier tödlich enden können. Im pri-vaten Alltag kann dies durch Hunde-bisse [2, 9] oder alternativ berufs- bzw. le-bensumständebedingt durch engen Kon-takt mit Tieren z. B. in zoologischen Gär-ten [10] oder in der Landwirtschaft [4, 6, 8] vorkommen. Größere Tiere, wie z. B. Pferde und Rinder sind primär involviert, und die Umstände dieser Unfälle umfas-sen häufig Transportereignisse, Abwürfe vom Tier (z. B. bei der Arbeit mit Pferden) oder aber auch Tritt- oder Rammverlet-zungen (beim Umgang mit z. B. Pferden und Rindern, [4]). Auch Schafe können tödliche Verletzungen hervorrufen. Hier-bei muss nicht unbedingt ein Fehlverhal-ten für Kollisionen die Ursache sein, son-

dern ebenso können biologisch-perio-disch sich ändernde Verhaltensweisen von Tieren in der Brunftzeit Grund für einen Angriff sein [6]. Im Kontext regionaler Unfälle mit Tieren wird ein Fall aus dem Sektionsgut des Instituts für Rechtsmedi-zin der Universitätsmedizin Greifswald vorgestellt, bei dem eine Frau aufgrund der Verletzungen, verursacht durch eine behörnte Kuh verstorben, war. Es schloss sich nach Klärung der Todesursache die Frage an, welche der Kühe der Frau die Verletzungen beigebracht hatte. Da diese Kasuistik charakteristisch für eine länd-liche Region ist und die 3 Arbeitsbereiche der modernen Rechtsmedizin, die foren-sische Medizin, die forensische Moleku-largenetik und die forensische Toxikolo-gie/Alkoholanalytik, gefordert waren, er-scheint sie mitteilenswert.

Vorgeschichte

Auf der Insel Rügen wurde der Leichnam einer 53 Jahre alten Frau durch ihren Ehe-mann, ca. 30 m von einer Kuhweide ent-fernt, aufgefunden (. Abb. 1). Bereits bei der obligatorischen ärztlichen Leichen-schau wurden an dem Körper der Frau zahlreiche, massive Weichteilverletzun-gen festgestellt. An der Kleidung befanden sich korrespondierende Zerreißungen (. Abb. 2). Zu dem Gehöft gehörten auch 2 Kühe, die sich auf der Weide befanden. Bei der Leichenschau entstand der Ver-dacht, dass die als todesursächlich anzu-nehmenden Verletzungen einem behörn-ten Tier zugeordnet werden können. Der Ehemann, der gleichzeitig der gesetzlicher Betreuer der Frau war, da diese zu 80% schwerbehindert gewesen sei und an De-menz litt, erklärte, dass es schwierig war, die Frau von den Kühen, die schon als ag-

gressiv bekannt waren, und der Kuhwei-de fernzuhalten. Es konnte allerdings zu dem Zeitpunkt nicht geklärt werden, ob die Verletzungen der Frau durch die Kü-he des Ehepaars oder aber durch ein Tier aus einer Herde, die sich auf der benach-barten Weide befand, verursacht worden waren. Daher wurde nach der Obduktion eine molekulargenetische Spurenanalyse angeordnet.

Wesentliche Sektionsbefunde und Todesursache

Die Frau wies neben den zahlreichen Verletzungen, bedingt durch stump-fe und spitze Gewalteinwirkungen gegen den Rumpf und die unteren Extremitä-ten (. Abb. 3), v. a. in der Unterbauch-, Genital- und Analregion Zerreißungen auf, die unter der Haut kanalartig mitei-nander verbunden waren. Die Verletzun-gen reichten bis an den intakten Enddarm heran. Außerdem war eine Vielzahl an Durch- sowie Anspießungen an Armen und Beinen, gepaart mit massiven Mus-kulaturzerreißungen und flächenhaften Hautablederungen, sichtbar. Eine Durch-spießung führte zum Abbruch eines Len-denwirkbeldornfortsatzes. Der aus den schweren Verletzungen resultierende Blutverlust war todesursächlich. Aus den Weichteilverletzungen war es zu einem beträchtlichen Blutverlust gekommen; entsprechend waren die Totenflecke ge-ring ausgebildet und die inneren Organe blass. Eine relevante Beeinflussung durch Alkohol lag nicht vor.

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Kasuistiken

Page 2: Tödliche Verletzungen, verursacht durch eine Kuh

Molekulargenetische Untersuchungen

Beide Kühe des Ehepaars wurden nach der Feststellung der Todesursache der Frau erlegt. Von einer Kuh wurden die abgesägten Hörner zur molekulargeneti-

schen Untersuchung an das Institut über-geben. Bei „Spur 1“ handelt es sich um das linke Horn, das bluttypische Anhaftun-gen in verschiedenen Bereichen aufwies. „Spur 2“ war das rechte Horn, das groß-flächige bluttypische Antragungen von der Hornspitze und über fast das ganze

Horn verteilt aufwies. Beide Hörner wa-ren ca. 30 cm lang und leicht gekrümmt (. Abb. 4, 5). Durch vorherige Mittei-lungen war bekannt, dass das Tier durch einen Kopfschuss erlegt worden war und demensprechend die massiven Blutan-tragungen an dem einen Horn von dem Tier selbst stammten. Auf eine detaillier-te Beschreibung der Blutspurenvertei-lung wurde verzichtet, da im vorliegen-den Fall eine Überlagerung durch tieri-sches Blut beschrieben worden war. Aus-gewählte Bereiche (Spur 1A: Spitze des lin-ken Horns mit uncharakteristisch geform-ter bluttypischer Anhaftung in einem Be-reich von maximal 1 cm, Spur 1B: 4,5 cm ausgedehnte bluttypische Anhaftung ca. 10 cm von der Hornspitze entfernt, Spur 1C: wässriger Abrieb von 7-cm-Länge von der Hornspitze beginnend; Spur 2A: 1 cm

Abb. 1 8 Fundort der verstorbenen 53-jährigen Frau nahe der Kuhweide Abb. 2 8 Hose der Verstorbenen mit großflächigen Blutdurchtränkungen und Zerreißungen, die zwanglos mit dem Einwirken durch eine behörnte Kuh erklärbar sind

Abb. 3 8 Verletzungsbild des Unterbauchs und der unteren Extremitäten im Bereich der Oberschenkel

Abb. 4 8 Linkes Horn der Kuh mit verschieden geformten Blutanhaftungen (Buchstaben markieren Entnahmestellen für DNA-Untersuchungen)

Abb. 5 9 Rechtes Horn der Kuh mit großflächi-gen Blutanhaftungen, die von dem Tier selbst stammen (Buchstaben markieren Entnahme-stellen für DNA-Unter-suchungen)

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lange, quer gestellte bluttypische Anhaf-tung am rechten Horn, Spur 2B: Abrieb von der Spitze des rechten Horns; Spur 2C: punktförmige bluttypische Anhaftung mit einem Durchmesser von ca. 1 mm im unteren Bereich des Horns) an beiden Hörnern wurden zunächst mit dem im-munchromatographischen Test Hexagon Obti für humanes Hämoglobin unter-sucht. An den Bereichen 1A (spitze lin-kes Horn) und 2C (unterer Bereich rech-tes Horn) fiel der Nachweis für humanes Blut sehr schwach positiv aus. Die Spur 1B fiel etwas deutlicher positiv aus. An den Spuren 2A und 2B war der Test negativ. Von den Spuren 1B und 1C wurden mo-lekulargenetische Analysen durchgeführt. Mit dem AmpFLSTR® NGM SElect™ Am-plification Kit der Fa. Applied Biosystems und dem PowerPlex® ESX 17 Kit der Fa. Promega wurde das DNA-Profil von den Hornabrieben erstellt. Aus einer Blutpro-be, gesichert im Rahmen der Obduktion, wurde das DNA-Profil der Frau erstellt. Es handelte sich bei beiden Spuren um ein weibliches DNA-Profil, dessen Allele sich in allen untersuchten „Short-tandem-re-peat“(STR)-Systemen identisch mit den Allelen der Verstorbenen zeigten. Auch nach einer biostatistischen Würdigung bestanden mit Ausnahme von monozy-goten Zwillingen aus naturwissenschaft-licher, rechtsmedizinischer Sicht keine Zweifel an der Tatsache, dass die an den Hörnern nachgewiesene DNA von der Verstorbenen stammt.

Diskussion

Im Allgemeinen werden typische Verlet-zungen wie Kopfverletzungen, Fraktu-ren der Extremitäten und Wirbelsäule, Weichteilverletzungen, Hämatome und Hautabschürfungen durch z. B. „Tram-peln“ und Treten der Tiere verursacht [1, 3, 7, 8]. Die Gesamtheit des Verletzungs-bilds an der betroffenen Person des vor-gestellten Falls spricht für ein mehrfaches Rammen, wie es typischerweise von Kü-hen und Stieren z. B. im Angriffsverhal-ten ausgeführt wird und wie es z. B. auch für den Stierkampf an sich und Unfäl-le zwischen Stieren und Matadoren be-schrieben wurde [5]. Penetrierende Ver-letzungen betreffen primär das Abdo-men. Verursacht werden diese Verlet-

zungen durch initiales Eindringen des Horns, gefolgt von einer kräftigen Auf-wärtsbewegung, bei der die Opfer oft mit nach oben gehoben werden. Aufgrund des anschließenden Schüttelns des Kop-fes durch das Tier wirken Rotationskräf-te, die schwerwiegende Organ- und Ge-webeverletzungen, die z. B. die Analre-gion betreffen, verursachen können [11].

Es galt im Folgenden zu klären, von welcher Kuh die Verletzungen beige-bracht worden sind, da sich im näheren Umfeld des Tatorts mehrere Kühe befan-den. Anhand der Verletzungen wäre zu erwarten gewesen, dass sich an dem Tier, v. a. an den Hörnern und in der Stirnre-gion, ebenfalls Blutspuren der Verstor-ben befunden haben, die wiederum mit dem Verletzungsbild in Beziehung hät-ten gesetzt werden können. Da eines der potenziell infrage kommenden Tie-re nicht betäubt, sondern durch einen Kopfschuss, gefolgt von starkem Blut-austritt, erlegt worden ist und die Hör-ner beim Abtrennen nicht geschützt wurden, kam es zu einer starken Überla-gerung der biologischen Spuren, sodass makroskopisch bzw. mit nichthuman-spezifischen Vortesten auf Hämoglobin keine Differenzierung der Blutspuren erfolgen konnte. Die schwachen positi-ven Nachweise für humanes Hämoglo-bin an den Hörnern sprechen eher für wenig menschliches Blut. Der Nachweis der DNA der Verstorbenen an den Hör-nern der Kuh erhärtet den Verdacht, dass es sich um das Tier handelt, das der Frau die tödlichen Verletzungen beibrachte. Empfehlenswert wäre dennoch gewesen, das Tier zunächst für eine Spurenunter-suchung und Probennahme zu betäuben, wie es zum Zeitpunkt der Leichenschau bzw. Sektion auch empfohlen wurde, um in Abhängigkeit von den Resultaten da-nach über weitere Vorgehensweisen zu entscheiden.

Fazit für die Praxis

Bei Bestätigung von tödlichen Verletzun-gen durch ein Tier als Todesursache sollte für nachfolgende Ermittlungen des spe-zifischen Tieres insbesondere darauf ge-achtet werden, dass Spuren so schonend wie möglich gesichert werden, sodass das Spurenbild auch ggf. mit dem Verlet-

zungsbild in Beziehung gesetzt werden kann. Die enge Zusammenarbeit von Kri-minaltechnik und Rechtsmedizin ist aus-drücklich erwünscht.

Zusammenfassung · Abstract

Rechtsmedizin 2014 · 24:286–290DOI 10.1007/s00194-014-0958-1© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2014

A.E. Klann · N. Stanislawski · K.-P. Philipp · G. Talarico · E. Below · B. BockholdtTödliche Verletzungen, verursacht durch eine Kuh

ZusammenfassungTödliche Unfälle im Zusammenhang mit Kü-hen sind in ländlichen Gebieten nicht sel-ten. Todesursächlich können Verletzungen, bedingt durch stumpfe und spitze Gewalt, sein. Die vorliegende Kasuistik stellt den Fall einer 53-jährigen Frau vor, die am Blutver-lust aufgrund massiver Weichteilverletzun-gen im Unterbauch und in der Genital-/Anal-region, verursacht durch eine behörnte Kuh, verstarb. Zum Zeitpunkt der Feststellung der Todesursache konnte nicht eindeutig geklärt werden, welche Kuh diese Verletzungen ver-ursacht hatte, sodass die molekulargeneti-sche Untersuchung der Hörner einer Kuh an-geordnet wurde.

SchlüsselwörterUnfälle · Wunden, penetrierend · Hörner · Blutspuren · DNA

Fatal injuries caused by a cow

AbstractFatalities caused by cattle occur relatively of-ten in rural areas. The mechanisms of death may involve injuries caused by blunt or sharp force trauma. A 53-year-old woman died af-ter tremendous blood loss caused by soft tis-sue injuries of the lower abdomen and in the genital and anal region. There were strong in-dications that these injuries were caused by cattle and specifically by their horns. At the time when the cause of the woman’s death was established it could not be clarified which cow in particular was involved in the fatal accident so that a DNA analysis of traces on the horns of a specific cow was ordered by the public prosecutor.

KeywordsAccidents · Wounds, penetrating · Horns · Bloodstains · DNA

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Kasuistiken

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Korrespondenzadresse

A.E. KlannInstitut für Rechtsmedizin, Universitätsmedizin GreifswaldKuhstr. 30, 17489 [email protected]

Einhaltung ethischer Richtlinien

Interessenkonflikt.  A.E. Klann, N. Stanislawski, K.-P. Philipp, G. Talarico, E. Below und B. Bockholdt geben an, dass kein Interessenskonflikt besteht. 

Das vorliegende Manuskript enthält keine Studien an Tieren oder Menschen.

Literatur

  1.  Bury D, Langlois N, Byard RW (2012) Animal-re-lated fatalities – part I: characteristic autopsy fin-dings and variable causes of death associated with blunt and sharp trauma. J Forensic Sci 57:370–374

  2.  Heinze S, Feddersen-Petersen DU, Tsokos M et al (2014) Tödliche Attacken von Hunden auf Kinder. Rechtsmedizin 24:37–41

  3.  Karbeyaz K, Ayranci U, Balci Y, Gunguz T (2013) Cattle-caused fatalities in a province of western Turkey: 1996–2010 autopsy results. J Forensic Sci 58:697–699

  4.  Langley RL, Hunter JL (2001) Occupational fatali-ties due to animal-related events. Wilderness Envi-ron Med 12:168–174

  5.  Lloyd MS (2004) Matador versus taurus: bull gore injury. Ann R Coll Surg Engl 86:3–5

  6.  Madea B, Arneke G, Amberg R (2012) Nichtprovo-zierter tödlicher Angriff durch einen Schafbock. Rechtsmedizin 22:130–134

  7.  Moini M, Peyvandi AA, Rasouli MR et al (2010) Pat-tern of animal-related injuries in Iran. Acta Med Iran 49:163–168

  8.  Murphy CG, McGuire CM, O’Malley N, Harring-ton P (2009) Cow-related trauma: a 10-year review of injuries admitted to a single institution. Injury 41:548–550

  9.  Reuhl J, Urban R, Bratzke H, Willnat M (2001) Töd-liche Hundebisse im Sektionsgut rechtsmedizini-scher Institute. Rechtsmedizin 11:4–11

10.  Schalinksi S, Hoffmann T, Tsokos M (2008) Tödliche Angriffe auf Menschen durch Wildtiere in zoolo-gischen Gärten: ein kasuistischer Beitrag. Arch Kri-minol 221:113–119

11.  Watts M, Meisel EM, Densie IK (2013) Cattle-rela-ted trauma, injuries and deaths. Trauma 16:3–8

Nahlah SaimehDas Böse behandelnBerlin: MWV mbH &Co. KG 2014, 1. Aufl.,  238 S., 13 Abb., 11 Tab.,  (ISBN 978-3-95466-057-5), 34.95 EUR

In der Eickelborner Schriftenreihe zur Foren-

sischen Psychiatrie werden Tagungsbeiträge 

aus Eickelborn veröffentlicht. Im vorliegenden 

Band sind dies die Beiträge zur 28. Tagung aus 

dem Jahr 2013.

Auch wenn der Titel zunächst etwas anderes 

vermuten lassen könnte: es geht überwie-

gend nicht um die metaphysischen Aspekte 

„des Bösen“. Die meisten Artikel befassen sich 

mit den verschiedensten Aspekten des Maß-

regelvollzuges und dies sowohl bezüglich der 

Insassen wie auch verschiedener Aspekte der 

Institution an sich sowie der Nachsorge. Auch 

ganz grundsätzliche gesellschaftliche Aspekte 

wie die Frage, wer die Kosten für den Maßre-

gelvollzug tragen soll, werden angesprochen.

Ein rechtsmedizinischer Beitrag findet sich 

von Norbert Beck zu arztrechtlichen Aspekten 

in Bezug auf alkoholisierte Probanden. Das 

Buch ist für alle diejenigen unter uns geeig-

net, die die forensisch-psychiatrischen Aspek-

te auch unseres Faches und darüber hinaus 

nicht aus den Augen verlieren wollen.

S. Banaschak (Köln)

Buchbesprechungen

Stern, SteffenVerteidigung in Mord- und TotschlagsverfahrenHeidelberg: HJR-Verlag 2013, 1111 S.,  (ISBN 978-3-8114-4911-4), 89.95 EUR

In 3. Auflage liegt 2013 aus der Reihe „Praxis 

der Strafverteidigung“ der Kommentar „Ver-

teidigung in Mord- und Totschlagsverfahren“ 

von Rechtsanwalt Prof. Dr. Steffen Stern in 

aktualisierter und umfangreicher Form (über 

1100 Seiten) vor. 

Die Verteidigung bei Tötungsdelikten er-

fordert von allen Verfahrensbeteiligten 

ein hohes Maß an Professionalität, da die 

Konsequenzen für den Angeklagten (lebens-

lange Freiheitsstrafe, Sicherungsverwahrung) 

erheblich sein können. Stern ist es erneut in 

exzellenter Weise gelungen, die materiell-

rechtlichen Grundlagen der Tötungsdelikte 

und die verfahrensrechtlichen Anforderungen 

umfassend darzustellen. Neben Übersichten, 

Tabellen und Schaubildern erleichtern ins-

besondere ein medizinisches Glossar und 

Mustertexte dem Juristen die Arbeit. Die rele-

vante höchstrichterliche Rechtsprechung wird 

ausführlich gewürdigt und zitiert. 

  

Fazit: Das Buch empfiehlt sich sowohl für den 

Berufsanfänger als auch den erfahrenen Fach-

anwalt für Strafrecht bei der Strafverteidigung 

in Tötungsdelikten. Aber auch dem gutachter-

lich oder wissenschaftlich tätigen Arzt oder 

Naturwissenschaftler in der Rechtsmedizin 

kann ein Blick in das umfassende Werk an-

geraten sein, um sich mit den rechtlichen 

Voraussetzungen in Mord- und Totschlagsver-

fahren vertraut zu machen. Für eine Neuauf-

lage wäre ein zusätzliches Tabellenverzeichnis 

und eine noch stärkere Aktualisierung und 

Ergänzung bei dem Verzeichnis der krimina-

listischen Kurzabhandlungen zu empfehlen.

M. Parzeller (Frankfurt)

289Rechtsmedizin 4 · 2014  | 

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