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Innerbetrieblicher TransportMaterialtransport in Druckereien und in der Papier verarbeitenden Industrie
Branchenverwaltung Druck und Papierverarbeitung
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Herausgeber: BG ETEMBranchenverwaltung Druck und Papierverarbeitung65185 WiesbadenTelefon (0611) 131-0Telefax (0611) 131-222
www.bgetem.de
Gestaltung:more Werbung und Kommunikation GmbH, Julbach
Fotos: Frey, Egling Zapf, HamburgiStockphotodreamstime Herstellung: Eberl Print GmbH, Immenstadt
Stand: 04.2010 Druck: 04.2010
Diese Broschüre richtet sich an alle, die an der Durchführung von Maßnahmen zur Arbeitssicherheit beteiligt sind: Betriebsleiter und andere Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte und Betriebsräte. Da das Gebiet „Transportieren“ bzw. „Umgang mit Material“ sehr weit gespannt ist und eine Vielzahl von Forderungen, Empfehlungen und Erfahrungen eine Rolle spielen, sind Wiederholungen einzelner Sachverhalte in einigen Fällen erforderlich, um ein ständiges Nachschlagen in anderen Abschnitten zu vermeiden. Um das Nachschlagen zu erleichtern, sind die Abschnitte der einzelnen Kapitel alphabetisch geordnet. Auf Seite 53 befindet sich zudem ein Stichwortregister.
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Geplanter Materialfluss – Geplante Sicherheit 2 – 3
Organisation 4 – 11Grundlagen 5–7HebenundTragen–aberrichtig 7–9Ladungssicherung 9OrdnungamArbeitsplatz 10Schutzhandschuhe 10Sicherheitsschuhe 10–11
Bauliche Voraussetzungen 12 – 27Anfahrschutz 13Bauplanung 14Beleuchtung 14Fußböden 14–15Ladebrücken 16–17Laderampen,Ladevorrichtungen 18Treppen 19–21TürenundTore 22–23Verkehrswege 24–27
Transportmittel 28 – 39Gabelhubwagen,Hubwagen 29Geh-Gabelstapler,Geh-Hochhubwagen 30–31Gabelstapler 31–35Hebebühnen 36Krane 36Rollenbahnen 36–37TransferwageninderWellpappenindustrie 38–39
Lagern von Transportgütern 40 – 49LagernundStapeln 41–43Lagerregale 44–45Paletten 46–48Schmalganglager 49
Bezugsquellennachweis 50 – 51GesetzeundVerordnungen 51Vorschriften,RegelnundGrundsätzederUnfallversicherungsträger 51Normen 51
Stichwortregister 52 – 53
Notizen 54 – 55
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Inhalt1
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System „Transport“JederTransportablaufwirddurchdreiElemente(sieheGrafik)bestimmt.JedesdieserElementefürsich,aberauchdieWechselbeziehungenuntereinander,könnenbeiunge-nügenderAbstimmungGefährdungenundBelastungeninsichbergen.DierichtigeAnpassungderdreiElementeistVoraussetzungfüreinengutenMaterialflussundeinhohesMaßanArbeitssicherheit.
Ursachen von Transportunfällen DaswichtigstePrinzipderArbeitssicherheitist,eineGefahrerstgarnichtentstehenzulassenoder,wenndiesnichtmöglichist,denMenschenvonderGefahrzutrennen.BeiGefährdungendurchMaschinenfunktioniertdiesesPrinzipwiefolgt:DieSchutzeinrichtungtrenntdenMitarbeitervonderGefahrdurchdieMaschinenbewegung.Wirdsiegeöff-net,kommtdieMaschinezumStillstand.DieGefährdungistbeseitigt.
GanzandersbeimTransportieren:DerMenschisthierbeiinderRegelnichtvondergefahrbringendenBewegungzutrennen.Oderwiesollteesmöglichsein,denMitarbeitervondemHubwagen,denerzieht,durchirgendeineEinrich-tungsicherfernzuhalten?Transportunfällesinddemnachnurdadurchzuverhindern,dasseineArbeitsumgebungundeineArbeitssituationgeschaffenwerden,dieunfallbe-günstigendeFaktoren,z.B.schadhafteGeräte,SchädeninFußböden,ungünstigesSchuhwerkusw.,weitgehendaus-schließen.
Über �0 Prozent der Arbeitsunfälle ereignen sich an der Schnittstelle Mensch/Material, das heißt beim Transportieren.
IndenvergangenenJahrenistderAnteilderMaschinen-unfälle,besondersderschweren,deutlichzurückgegan-gen.FürUnfälle,dieimZusammenhangmitTransporttätig-keitenwieBewegenvonLasten,UmgangmitMaterialu.Ä.stehen,giltdiesjedochnicht.
DieUrsachensindvielfältig:
bauliche Mängel: –Verkehrswegezuschmal–VerkehrswegeunebenundmitLöchern–Verkehrswegenichtgekennzeichnet–Lagerflächezuklein
technische Mängel: –SicherheitsmängelanRegalen–fehlendeSchmalgangabsicherungen–defekteGabelstapler
organisatorische Mängel: –SicherheitsschuhevomBetriebnichtzurVerfügung
gestellt–ungenügendeAusbildungderGabelstaplerfahrer–Betriebsanweisungenfehlen–unzureichendeUnterweisungenfüralle,dieam
Transportbeteiligtsind–Mängelnichtbeseitigt
im Verhalten der Mitarbeiter: –NichttragenvonSicherheitsschuhendieimTransport-
bereichunbedingtgetragenwerdensollten–keinfestesSchuhwerk(mindestensFersenriemen)–UnachtsamkeitbeimUmgangmitGabelstaplern
Geplanter Materialfluss – Geplante SicherheitZurBedeutungvonTransportunfällen
Geplanter Materialfluss – Geplante Sicherheit
System „Transport“
TransportwegTranspor
tmitt
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Transportgut
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Unabdingbar für einen reibungslosen Ablauf des innerbetrieblichen Transports ist die richtige Organisation durch die Betriebsleitung.
GrundlagenDieEinstellungderMitarbeiter,unterstütztdurchentspre-chendeMaßnahmenderGeschäftsleitungundderFüh-rungskräfte,kannsehrvielzuorganisatorischenVerbesse-rungenbeitragen.HiereineAuswahlderwichtigstenDinge,diezuberücksichtigensind:
Optimierung des Materialflusses –WirdderMaterialflussinbestimmtenZeitabständen
überdacht?–KönnenbestimmteTransportwege,eventuelldurchVer-
änderungenimLager,verkürztwerden?–AbeinergewissenBetriebsgrößeempfiehltsichdieTren-
nungderVerkehrswegeinsolchefürfahrendenVerkehrundfürFußgänger.DierichtigeNutzungderunterschied-lichenVerkehrswegemussständigüberwachtwerden.
–BesondersinDurchgängenundinEingängenistbeiregelmäßigemMaterialtransportdieTrennunginWegefürGabelstaplerundfürFußgängerwichtig.
–SindtechnischeVerbesserungenmöglich,wiez.B.automatischeAbführungvonPapierresten?
–SindfreizuhaltendeFlächenundVerkehrswegemarkiert?
Verantwortung –BestehenklareAnweisungenandieMitarbeiterfürden
AblaufvonTransportvorgängen?–Weristwofürzuständig?Anweisungensolltenschriftlich
festgehaltenwerden.AufdieDurchführungsollteohneAusnahmegeachtetwerden,dasichsonstimLaufederZeitfalscheGewohnheiteneinschleichen.
–SindVerantwortlichkeitengeklärtundauchhinreichendbekannt?
–WerdendieMitarbeiterbeiVerstößengegenAnordnun-gen,z.B.VerstellenderVerkehrswege,angesprochenundaufdierichtigeVerhaltensweiseaufmerksamge-macht?
–WerkennzeichnetdieVerkehrswegeundbessertdieSchädenaus?
OrganisationKlareStrukturenundVerantwortlichkeitensindVoraussetzungfüreinensichereninnerbetrieblichenTransport.
Organisation
–BestehenAnweisungenüberdenAbtransportleererPaletten?WirddieEinhaltungdieserAnweisungenüber-wacht?
–SindGabelstaplerfahrerausreichendausgebildetundschriftlichbeauftragt?
–WerdenVerbesserungsvorschlägeernsthaftgeprüft?–WirddieFachkraftfürArbeitssicherheitoderwerdendie
SicherheitsbeauftragtenindieRegelungenvonTransport-frageneingeschaltet?
–WerdenregelmäßigePrüfungendurchgeführt,z.B.derGabelstapler,LaderampenundkraftbetätigterTürenundTore?
–GibtesAnweisungenzur„OrdnungundSauberkeitimBetrieb“?
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Organisation
Beobachtung und Optimierung einzelner Transportvorgänge –StehenausreichendTransporthilfsmittelzurVerfügung?–WerdendierichtigenTransporteinheitenverwendet(z.B.
Gitterboxen,Palettenusw.)?–StehenausreichendZwischenlagerplätzeanden
ArbeitsplätzenzurVerfügung?–WerdenHilfseinrichtungenangeboten(z.B.zurAufbe-
wahrungvonPapierresten,zumEinhängenvonWerk-zeugenoderMessernusw.)?
Betriebsanweisung, Unterweisung BeimUmgangmitFlurförderzeugenwiez.B.Handhubwa-gen,GabelstaplernundStaplernmitMitgängerbedienungereignensichzumTeilschwereUnfälle.Diesewerdenhäu-figdurchunvorsichtigesVerhaltenderBenutzerverursachtodermitverursacht.EinewesentlicheVoraussetzungfürdassicherheitsgerechteVerhaltenistdieAufklärungderMitarbeiter.DiesbetrifftinsbesondereUnfallgefahrenundentsprechendeVerhaltensregeln.Zudemhatsichbewährt,densicherenBetriebsablaufineinerBetriebsanweisungschriftlichfestzulegen.DiesistauchinderUnfallverhü-tungsvorschrift„Flurförderzeuge“(DGUVVorschriftD27)gefordert.DieseBetriebsanweisungkannauchverwendetwerden,umMitarbeiterineinempersönlichenGesprächübersicherheitsgerechtesVerhaltenamArbeitsplatzzuinfor-mieren.DiesogenanntenUnterweisungenmüssenregel-mäßig,mindestenseinmaljährlich,durchgeführtwerden.
Gefährdungsbeurteilung DieSicherheitundderGesundheitsschutzderBeschäf-tigtenbeiderArbeitsindzuerhaltenundzuverbessern.DasArbeitsschutzgesetz(ArbSchG),dieUnfallverhütungs-vorschrift„GrundsätzederPrävention“(DGUVVorschriftA1)unddieBetriebssicherheitsverordnung(BetrSichV)fordernvomUnternehmerdazueineAnalysederimBetriebvor-handenenGefahren(Gefährdungsbeurteilung)undeineBewertungderRisiken.
ErforderlicheMaßnahmenmüssenfestgelegtundan-schließendaufihreWirksamkeithinüberprüftwerden.DurcheineGefährdungsbeurteilungkönnenzielgerichteteundwirksameArbeitsschutzmaßnahmengetroffenwerden.
IndernachfolgendenTabellesindmöglicheGefährdungenundSchutzmaßnahmenbeispielhaftfürTransportarbeitenmitFlurförderzeugenaufgeführt.EineumfassendeHilfe-stellungzurErstellungderGefährdungsbeurteilungiminnerbetrieblichenTransportbietetdieBroschüre„SicherheitsbeurteilungInnerbetrieblicherTransport“(Bestell-Nr.230.15).
Gefährdungen und Schutzmaßnahmen beim Transport mit Flurförderzeugen
Mögliche Gefährdungen Schutzmaßnahmen
Fehlerhafte Flurförderzeuge Defekte,beschädigteTransportgerätereparierenbzw.aussondern
Anstoßen und Anfahren TrennungvonPersonen-undVerkehrswegen,Verkehrswegefreihaltenundkennzeichnen,Mindestbreitenund-höhenvonVerkehrswegenbeachten
Überladen TragfähigkeitderFlurförderzeugeeinhalten,FassungsvermögenderTransportbehälterbeachten
Herabfallen Lastenz.B.durchKettenoderSeitenwändesichern,sichereAufnahmeeinrichtungenundgeeigneteTransportbehälterbenutzen
Zu hohe Geschwindigkeiten GeschwindigkeitdemTransportwegundderBeladunganpassenundggf.HöchstgeschwindigkeitvomHerstellertechnischbegrenzenlassen
Unebenheiten des Verkehrsweges Unebenheiten,z.B.Schlaglöcher,beseitigen,Bodenwellenbegradigen
Hindernisse im Verkehrsweg FürOrdnungundSauberkeitsorgen
Falscher Umgang mit Flurförderzeugen UnterweisungundSchulungderFahrer
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Organisation
Kauf von Transportmitteln DieSicherheitstechnikmussMindestanforderungener-füllen.DasistschonbeimKaufzuberücksichtigen,gleich-gültigobneueodergebrauchteTransportmittelangeschafftwerden.Transportmittel,dienachdem31.12.1995erstmalsinBetriebgenommenwurdenbzw.werden,müssendieEG-Maschinenrichtlinieerfüllen.DietechnischeAusrüs-tungistindereuropäischenNorm„SicherheitvonFlurför-derzeugen“(DINEN1726-1)beschrieben.
WerdenTransportmittelbeschafft,istderVerkäuferzuverpflichten,diezumZeitpunktdererstenInbetriebnahmegeltendenVorschrifteneinzuhalten.
Prüfung TransportmittelunterliegeneinemVerschleißundmüssendaherregelmäßigüberprüftwerden.DiesgiltbesondersfürdiesicherheitsrelevantenEinrichtungenvonGabelstaplernundHandhubwagen.DerUnternehmermussArt,UmfangundFristenfürdieerforderlichenPrüfungenfestlegenunddurcheinebefähigtePersondurchführenlassen(Betriebs-sicherheitsverordnung).NachdemderzeitigenStandderTechnikmüssenFlurförderzeugespätestensnachjeweilseinemJahrgeprüftwerden.EinentsprechenderPrüfnach-weismussvorliegen.
HebenundTragen–aberrichtigDierichtigeHebetechnikistfürdieGesundheitvongroßerBedeutung.DieWirbelsäuleistfüreineaufrechteKörper-haltunggeschaffenundfürdasHebenvonschwerenLastennurbedingtgeeignet.UmRückenschädenzuver-meiden,müssendeshalbLastenmitaufgerichtetemOber-körperruckfreiausderHockegehobenbzw.abgestelltwerden.Ruckfreideshalb,weilzuderstatischenBelastungbeimHebeneinerLasteinezusätzlicheBeschleunigungs-krafthinzukommt.Beieinemsorgfältigen,langsamenAnhebenistdiesenurgering,beiruckartigemAnhebenkannsiedagegenmehralsdasDoppeltederreinsta-tischenBelastungbetragenunddaherbereitsbeikleinenLastgewichtenzueinergefährlichenBeanspruchungderBandscheibeführen.
BesondersbeimBewegenschwererodersperrigerLastenkommtesaufdas„Wie“an.DieintensiveSchulungundUnterweisungderBeschäftigtenimrichtigenHebenundTragenvonLastenistalsounbedingterforderlich.AuchbeiderinnerbetrieblichenAusbildungvonAuszubildendensolltediesesThemabehandeltwerden.Unterstützungda-beibietenoftauchdieörtlichenKrankenkassen.
NachfolgendsindeinigeGrundsätzefürrichtigesHebenundTragenaufgeführt:–BeimAnhebenschwererLastendenRückengerade
halten.–HäufigesBückenvermeiden,daeszubesondershohen
BelastungenderBandscheibenführt.–Hilfsgeräte,z.B.Palettenheber,zurVerfügungstellen.–DieLastmöglichstnaheamKörperanheben,auchwenn
siegeringist.–NichtmitHohlkreuztragen.–EinseitigeBelastungenvermeiden.–Lastennieruckartiganheben.–Drehbewegungenvermeiden,z.B.durchÄnderungder
AnordnungvonPaletten,Rütteltischen.–SchwereLastensolltenimmervonmindestenszweiMit-
arbeiternbewegtwerden.–BeihoherBelastungPausenermöglichen.–KörpergerechteArbeitshöhenvorsehen.–Transportstreckengeringhalten.–Grundsätzlichbeischwerenoderunhandlichzutranspor-
tierendenLastenTransportgerätebzw.-hilfsmittel,z.B.Haken,TraggurteundpersönlicheSchutzausrüstungen,z.B.Schutzhandschuhe,Schulterpolster,zurVerfügungstellen.
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Organisation
Belastbarkeit AnArbeitsplätzen,beidenengehobenundgetragenwird,müssendieRichtwertefürHebenundTragenvonLastenbeachtetwerden.DiesesindnachAltersstufenundGe-schlechtuntergliedert(sieheAbschnitt„RichtwertefürHebenundTragen“).
FrauenkönnenaufgrundihrerAnatomienichtdiegleichenGewichtehebenwieMänner.DurchhäufigeszuschweresHebenundTragenkanneszueinerLageveränderungderGebärmutterkommen.ZudemdürfennachdemMutter-schutzgesetzwerdendeundstillendeMütternichtmitAr-beitenbeschäftigtwerden,beidenenregelmäßigLastenvonmehrals5kgGewichtodergelegentlichLastenvonmehrals10kgGewichtohnemechanischeHilfsmittelvonHandgehoben,bewegtoderbefördertwerden.
Handwagen, Hebelroller HandwagengibtesinunterschiedlichsterFormundGröße.SiesindbesondersgeeignetfürdenTransportnichtallzuschwererLasten,dievonHandangehobenwerdenkönnen.AuchwennmehrereTransporteinheitenzutransportierensind,sindHandwagenundHebelrollereinerStechkarre(Sackkarre)vorzuziehen.
UmFußverletzungenzuvermeiden,istbeischwerenHand-wagendaraufzuachten,dassdieDeichselnichtaufdenBodenaufschlagenkann.DieDeichselmuss,soweitvor-handen,beiabgestelltemHandwagenhochstehen,damitsienichtindieVerkehrsflächehineinragt.EineVorrichtungsolltedieDeichselinderoberenStellungfesthaltenundgegenunbeabsichtigtesHerunterfallensichern.BesondersgeeignetsindselbsttätigwirkendeVorrichtungen.
Richtwerte für Heben und Tragen Eskannnichtallgemeinbeantwortetwerden,welcheGewichtegehobenwerdendürfen.NebendemGewichtgibteseineReihevonweiterenEinflussfaktoren,sodasszulässigeHöchstgewichteimmeraufdenEinzelfallzubeziehensind.
WichtigeEinflussfaktorenfürdieBeurteilungsind:–RichtigesAnfassenderLastzumTransport–OberflächenartderLast(rauoderglatt)–Artbzw.geometrischeFormderLast(z.B.Kiste,
Sack,Fass)–AbmessungenderLast–Tragetechnik(eineLastkannz.B.mitgestrecktenoder
gebeugtenArmen,aufdemRücken,denSchultern,vorderBrust,ein-oderbeidarmiggetragenwerden)
–UngünstigeKörperhaltung,z.B.durchräumlicheEnge–Bewegungsfeld–Trageweg–Tragedauer–Häufigkeit–Alter
DienachfolgendeTabelleenthältRichtwerte,diesichanAlterundGeschlechtorientieren.ZurVermeidungeinesGesundheitsrisikossollendieangegebenenLastgewichtenurinAusnahmefällengehobenundgetragenwerden.IstbeiMitarbeiterndiekörperlicheLeistungsfähigkeiteingeschränkt,dannmüssendieseRichtwertewesentlichunterschrittenwerden.HieristeineLösung,z.B.inZusam-menarbeitmitdemBetriebsarzt,zusuchen.
Schubkarre DieSchubkarresolltebeiminnerbetrieblichenTransportnichteingesetztwerden,daesbessereundsicherereTransportmittelgibt.GefährlichistvorallemdasleichtmöglicheseitlicheKippen;schwereVerletzungenkönnendieFolgesein.
Zumutbare Lastgewichte beim Heben und Tragen in Abhängigkeit vom Alter
Alter in Jahren für Frauen für Männer
15–17 10kg 15kg
18–39 15kg 25kg
ab 40 10kg 20kg
werdende Mütter
10 kg selten5 kg wiederholt
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Transporthilfsmittel ZumAnhebenschwererLastenmüssenTransporthilfsmittelzurVerfügunggestelltwerden.DiesgiltauchfürdasEinle-genvonPapierrolleninMaschinen.FürdieseTätigkeitengibtesverschiedeneGeräte,wiez.B.:–Stapeltische–Scherenhubtische–Scherenhubwagen–Gabelhubwagen–Hebebühnen–Hebezeuge,z.B.Laufkatzen,Krane
FürHebezeugeundHebebühnensindregelmäßigePrü-fungenerforderlich.
LadungssicherungDieLadungssicherungstelltdasBindegliedzwischenBetriebunddemweiterenTransport,hauptsächlichderStraße,dar.AufgrundderumfangreichenAnforderungenandiebetrieblichenAkteurehinsichtlichOrganisation/Verarbeitungbzw.technischemWissengibtdieBGeineseparateSchriftzumThema„LadungssicherungfürdenBereichDruckundPapierverarbeitung“heraus.(Best.-Nr.226)
Organisation
Sperrige Lasten BeimTransportsperrigerLastenvonHandistaufeinenungehindertenBlickaufdenTragewegzuachten.KannderMitarbeiterdenTragewegnichtüberblicken,istdieLastvonzweiMitarbeiternzutragen.EinegroßeZahlvonUn-fällenistdaraufzurückzuführen,dassdurchdievordemKörpergetrageneLastdasBlickfeldeingeengtodervölligverdecktwar.
Stechkarre (Sackkarre) DieStechkarre,häufigauchalsSackkarrebezeichnet,eignetsichbesondersgutzumTransportvonschwerenEinzelteilen.Dabeiwirdausgenutzt,dassderSchwerpunktderLastmöglichstnaheüberderRadachseliegt,sodassdieerforderlicheHaltekraftandenGriffensehrgeringist.DerLastschwerpunktsolltemöglichsttiefliegen.Eineaus-reichendeZahlvonStechkarrensollteinjedemBetriebvorhandenundgegebenenfallsauchfürjedenMitarbeiternutzbarsein.BeiderAnschaffungvonStechkarrenistdar-aufzuachten,dassdieHandgriffemitSchutzbügelnumge-benodermehrzurMittelliniederKarrehinversetztsind.
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Organisation
OrdnungamArbeitsplatzEinGroßteilallerUnfälleimDruckundinderPapierver-arbeitungsindaufmangelndeOrdnungamArbeitsplatzzurückzuführen.DazuzählenvorallemStolper-undRut-schunfälle,UnfälledurchumfallendeGegenstände,z.B.durchhochkantaufgestelltePaletten,oderUnfällebeimUmgangmitFlurförderzeugenaufgrundverstellterVer-kehrswege.OrdnungamArbeitsplatzistdahereinzen-tralesThemaindenBetrieben.EntscheidendsinddieEinstellungderGeschäftsleitungundderFührungskräfte,derenAnforderungenan„OrdnungundSauberkeit“sowiediepersönlicheAuffassungundEinstellungjedeseinzel-nenMitarbeiters.
FolgendeMaßnahmensindgeeignet,dieEinstellungderMitarbeiterzuOrdnungundSauberkeitzuverbessern:–klareVorgabenzu„OrdnungundSauberkeitimBetrieb“
durchdieGeschäftsleitungundderenFührungskräfte,–wiederholtLobundKritikvonVorgesetztenund/oder
Geschäftsleitung.
Arbeitsplatzabmessungen NachderArbeitsstättenverordnungmussdiefreieunver-stellbareFlächeamArbeitsplatzsobemessensein,dasssichdieBeschäftigtenbeiihrerTätigkeitungehindertbe-wegenkönnen.DieseFlächedarfkeinesfallsmitGegen-ständenverstelltwerden.
Farbgebung und MarkierungGeeigneteFarbgebungunterstütztdieOrdnungamArbeits-platz.IneinemArbeitsraum,indemWände,Säulenusw.farblichansprechendabgesetztsind,undHilfsgeräte,z.B.AbfallbehälteroderGeländer,farblichhervorgehobenbzw.dieBereichegekennzeichnetsind,kurzumineinemRaum,derfarblichgutgestaltetist,werdenMitarbeiterwesentlichmotiviertersein,dieseOrdnungauchzuerhalten.
UnvermeidbareKantenoderhervorstehendeTeile,diezueinerGefährdungunddamitzuVerletzungendurchSchnei-den,Anstoßen,Stolpernusw.führenkönnen,sindfarblichhervorzuheben,wennmöglichinderSicherheitskenn-zeichnunggelb/schwarz.
Papierabfälle AufdemFußbodenherumliegendePapierabfällekönnenzuStolper-undRutschunfällenführen,diesgiltbesondersfürglattePapiersorten.Papierrestemüssendaherinent-sprechendenAbfallbehälterngesammeltwerden.DazusolltengenügendgroßeundpraktischzuhandhabendeAbfallbehälterzurVerfügungstehen.AufstiegefürgroßeAbfallcontainermüssensicherbegehbarsein.
Podeste UmdierichtigeArbeitshöhezuerreichen,sindanvielenArbeitsplätzenPodesteerforderlich.EsdürfennurordnungsgemäßePodestebenutztwerden.EinsicheresPodestistunteranderemfestangebrachtundhateinenfestenebenenBoden,einebestimmteGröße.Hilfskons-truktionenausz.B.einzelnenodermehrerenübereinandergestelltenPalettendürfennichtalsPodestbenutztwerden.AuchaneinMaschinenpodestwirdzumstörungsfreienundsicherenBegeheneineReihesicherheitstechnischerAnfor-derungengestellt,z.B.keineStolperstellen,ausreichendeFlächeundBelastbarkeit.
SchutzhandschuheBestehtdieGefahrvonHandverletzungen,müssenSchutz-handschuhe,z.B.ausLeder,zurVerfügunggestelltundvomMitarbeiterbenutztwerden.SchutzhandschuhesindbeispielsweisebeimHebenundTragenvonGegenständenmitscharfenKanten(z.B.Druckplatten)oderrauenOber-flächen(z.B.Holzpaletten)zutragen.EineAuswahlgeeig-neterSchutzhandschuheenthältdasBG-Infoblatt531.9.
SicherheitsschuheAufbau, Wirkungsweise InderaktuellenEU-NormungwirdzwischenSicherheits-,Schutz-undBerufsschuhenunterschieden.Sicherheits-undSchutzschuhemüsseneineZehenkappeenthalten.BerufsschuhesindimNormalfallnichtmitZehenkappenausgerüstet.SicherheitsschuheunterscheidensichvondenSchutzschuhendurcheinedoppeltsohoheBelastbar-keit.DiePrüfenergiefürSicherheitsschuheliegtbei200J.DiesentsprichtderEnergieeinesGewichtesvon20kg,dasaus1mHöhezuBodenfällt.
SicherheitsschuhegibtesalsHalbschuhe,SchnürstiefelundSchaftstiefel.InderGrundausführungwirdfürgenorm-teSicherheitsschuheLederalsObermaterialverwendet.
NebenderWasserdampfaufnahmeunddemWasserdampf-durchganghatLederdieEigenschaft,sichinGrenzenderindividuellenFormanzupassen.
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Organisation
Auswahl VorderAuswahlderSicherheitsschuhesinddieGefähr-dungenzuermitteln.Zuberücksichtigensindunteran-deremRisikendurchumfallendeoderherabfallendeGe-genstände,Stoßen,EinklemmenoderEinwirkungvonElektrizität.DieSicherheitsfachkraftundderBetriebsarztsolltenbeiderAuswahlderSicherheitsschuhehinzugezo-genwerden.
SelbstverständlichpasstnichtjederSchuhanjedenFuß.DaraufmussbeiderBestellungRücksichtgenommenwer-den.BeiderAuswahlbestimmterFabrikatehatessichbewährt,unterschiedlicheModelledurchdiebetroffenenMitarbeiterausprobierenzulassen,bevorgrößereMengenbestelltwerden.SokönnendieindividuellenBedürfnissedereinzelnenMitarbeiterberücksichtigt,möglicheVorbe-haltegegenSicherheitsschuheausgeräumtunddieBereit-schaftdiesezutragen,wesentlicherhöhtwerden.WichtigistindiesemZusammenhangauch,dassVorgesetztemitgutemBeispielvorangehenundselbstSicherheitsschuhetragen.
Erneuerung GrundsätzlichsindSicherheitsschuhezuerneuern,wennsienichtmehrinordnungsgemäßemZustandsind.Diesistz.B.beiabgelaufenenProfilen,freiliegendenZehenkappenoderaufgegangenenSchaftnähtenderFall.
Lieferanten SicherheitsschuhekönnenüberdenFachhandel,Nieder-lassungenvonHerstellernoderVertreterderHerstellerbezogenwerden.EineLieferantenlistekannbeiderBerufsgenossenschaftangefordertwerden(BG-Infoblatt303).
Kosten InArbeitsbereichen,indenenmitFußverletzungenzurech-nenist,müssengeeigneteSicherheitsschuhevomBetriebzurVerfügunggestelltwerden.Dasbedeutet,derBetriebmussauchdieKostenübernehmen.
Orthopädische Sicherheitsschuhe MehrkostenfürdasAnfertigenorthopädischerSicherheits-undSchutzschuhewerdenunterUmständenvonderge-setzlichenUnfallversicherung,derRentenversicherung,derBundesanstaltfürArbeit(Arbeitsamt),derHauptfürsorge-stelleoderanderenstaatlichenStellenübernommen.ImEinzelfallmussgeklärtwerden,welcherLeistungsträgerzuständigist.
Tragepflicht InArbeitsbereichen,indenenmitFußverletzungenzurech-nenist,müssendievomBetriebzurVerfügunggestelltenSicherheitsschuhevondenMitarbeiterngetragenwerden.
ExBereich InBereichen,indenenmitexplosionsfähigenDampf-/Luftgemischenzurechnenist,z.B.imTiefdruck,müssenSicherheitsschuhemitantistatischerSohlegetragenwerden.DerDurchgangswiderstandderSohleeinesfürdiesenBereichgeeignetenSchuhesmusskleinerals108Ohmsein.Diesistz.B.beisogenanntenESD-Schuhengewährleistet.
Pflege ZurErhaltungderMaterialeigenschaftenunddamitdesordnungsgemäßenZustandsderSicherheitsschuheistderMitarbeiterverpflichtet,dieseentsprechendzupflegen.NormaleSchuhcremeistzurPflegegutgeeignet.KönnendieSicherheitsschuhenasswerden,empfiehltsicheinPflegemittel,daszugleichimprägnierendeWirkungbesitzt.NasseSchuhesolltennachderArbeitsogelagertwerden,dassdieMöglichkeitzumAustrocknenbesteht.SiedürfenaberandererseitsnichtzunaheaneineHeizquellegestelltwerden,umeinzustarkesAustrocknenundBrüchigwerdendesLederszuvermeiden.
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Der Einsatz bewährter Detaillösungen bei der Gestaltung der Arbeitsstätte senkt die Unfallgefahr ganz konkret.
AnfahrschutzRegale DerAnfahrschutzmusseineMindesthöhevon30cmha-ben,stabilausgeführtundsobefestigtsein,dasserbeieinemmöglichenAnfahrendieStoßenergieaufnehmenkann.ErdarfnichtmitdemRegalverbundensein.UmdenAnfahrschutzfürFahreraufGabelstaplern,aberauchfüranderePersonen,deutlichsichtbarzumachen,mussermiteinemgelb/schwarz-gestreiftenWarnanstrichgekenn-zeichnetsein.BeiBetonbödenwirdderAnfahrschutzhäu-figmitDübelnimBodenbefestigt.HierbeikommtesaufsorgfältigeBohrungensowieeinenausreichendtiefenundfestenSitzderDübelan.BeiBödenmitAsphalt-oderEst-rich-Auflageistdaraufzuachten,dassdieDübeltatsäch-lichfestimBetonsitzen.DiebeimAnfahrenauftretendeStoßenergiekanndurchelastischeZwischenlagen,z.B.ausKunststoffoderGummi,gedämpftunddadurchdieGe-fahr,dasssichdieSchraubenbeiwiederholtemAnfahrenlockern,verringertwerden.EinfacheStahlkonstruktionenkönnenselbsthergestelltwerden.FertigeProdukteliefernauchdieHerstellervonRegalsystemen.
Wände GutbewährthabensichalsAnfahrschutzRammleistenausStahlprofilen.DerSchutzsolltesoangebrachtwerden,dassereinerseitsgutwirksamist,andererseitsaberdieFüßedesGabelstaplerfahrersnichtgefährdet.
Säulen AuchangroßenSäulenkönnenRammleistenalsAnfahr-schutzangebrachtwerden.LassensichdieRammleistenselbstnichtsicherbefestigen,bietetsicheineUmzäunungausStahlprofilenan.
Bauliche VoraussetzungenUnabhängigvomVerhaltenderMitarbeiterbringendurchdachtinstalliertebaulicheEinrichtungenundoptimierteVerkehrswegemehrSicherheit.
Bauliche Voraussetzungen
Steckdosen, Feuerlöscher und andere Gegenstände SieragenindenRaumhineinundsinddaherauchdurchAnfahrengefährdet.Zuerstsollteversuchtwerden,dieseGegenständeaneinenPlatzaußerhalbderVerkehrswegeumzusetzen.Erstwenndiesnichtmöglichist,sollteaufei-nenAnfahrschutzzurückgegriffenwerden.SinnvollisthierdieAnbringungvonWinkelprofilen,dieebensowiederzuschützendeGegenstandindenRaumhineinragen.
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Bauliche Voraussetzungen
BauplanungTransportvorgängekönnenminimiertwerden,wennbeimAufstellenderMaschinenderMaterialflussinderHallebe-rücksichtigtwird.DasUmstellenbereitsvorhandenerMa-schineninbestehendenHallenistinderRegelnichtohneWeiteresmöglich.BeieinembevorstehendenUmbauoderNeubaueinerProduktionshallesolltendieTransportvor-gängeundVerkehrswegebereitsimfrühenPlanungsstadi-umberücksichtigtwerden.
BeleuchtungAufVerkehrswegenmusseineblendfreie,ausreichendeBeleuchtungsichergestelltsein.VerkehrswegeaufdemBetriebsgeländeimFreienmüssenbeleuchtetwerdenkönnen,wenndasTageslichtnichtausreicht.NachderArbeitsstättenverordnungsinddieBeleuchtungsanlagensoauszuwählenundanzuordnen,dasssichdadurchkeineUnfall-oderGesundheitsgefahrenergebenkönnen.
FußbödenAusbesserungen von Schäden StolperstellenimFußbodenkönnendurchLöcher,hervor-stehendeTeile,Kanten–kurz:alleArtenvonUnebenheiten–hervorgerufenwerden.SiebildeneineständigeUnfall-gefahrundmüssendeshalbumgehendbeseitigtwerden.BesondersgefährlichkönnenSchädenimFußbodenfürTransportmittelwerden.EskannzuUnfällendurchDeich-selschläge,AbrutschenderLastodergarUmstürzeneinesFlurförderzeugeskommen.
AusbesserungenanFußböden,besonderswennmitGabel-staplernoderHubwagengefahrenwird,müssenbesonderssorgfältigvorgenommenwerden,dasiesonstinkurzerZeitwiederaufbrechen.DieArtderAusbesserungrichtetsichinersterLinienachdemvorhandenenFußboden.HäufiganzutreffendeFußbodenmaterialieninDruckereiensindAsphalt(GussundPlatten),Zement,Kunstharz,Steinholz-undMagnesit-Estrich.
ZurAusbesserungkönnenz.B.folgendeProdukteverwendetwerden: –Reparaturmörtel: DasBindemittelistZement;Kunsthar-
zewerdenzurVerbesserungbestimmterEigenschaften,z.B.derBodenhaftung,zugesetzt.Reparaturmörtelbe-sitzteinegeringeFestigkeit.DieEndfestigkeitwirderstnachmehrerenTagenerreicht.
–Kunstharzmörtel: BindemittelisteinKunstharz,dasggf.nachZusammenmischenmehrererKomponentenunterUmgebungsbedingungenaushärtet.DieProduktekön-nenunterschiedlicheZusatzstoffeenthalten.Kunstharz-mörtelistbereitsnachkurzerZeitvollbelastbar.Erzeich-netsichdurchsehrhoheAbriebfestigkeitsowieguteHaftunganverschiedenenOberflächenaus.
SehrhäufigtretenSchädenanDehnungsfugenauf(Ab-bröckeln).HierkannderEinbauvonDehnschienenhelfen.FürdieAusführungvonReparaturengibtesspezialisierteHandwerksbetriebe,diesichmeistals„Fußbodenbauer“o.ä.bezeichnen.SieführenReparaturen,SpachtelungenundauchOberflächenvergütungenaus.
Ausgleichsstufen (sieheAbschnitt„Verkehrswege“)
Auswahlkriterien InnerhalbeinerzusammenhängendenFußbodenflächesolltedieRutschhemmungetwagleichsein.Amgüns-tigstenistesdaher,wennimgesamtenArbeitsbereicheinundderselbeFußbodenbelagverwendetwird.Istdiesnichtmöglich,dannsollteninbenachbartenBereichenzumindestBodenbelägemitgleichenReibwertenverwen-detwerden,umdiegleicheRutschhemmungzuerzielen.Ungünstigwäreesbeispielsweise,einenArbeitsraummitgutrutschhemmendemGummibelagineinenGangmitgewachstemSteinbodenmündenzulassen.BeiderAus-wahldesFußbodensmussberücksichtigtwerden,inwie-weitverunreinigendeStoffeauftretenkönnen,z.B.Wasser,Öle/FetteoderPapierreste.InderRegelsindinDruckereienundpapierverarbeitendenBetriebenaufVerkehrswegen,Treppen,Fußböden,FlurenundBüroräumenBödenmiteinerRutschhemmungderBewertungsgruppeR9ausrei-chend.DieOberflächesolltesogestaltetsein,dasseinunmittelbarerKontaktzwischenSchuhsohleundBoden-belaghergestelltwerdenkann.KönnenleichteVerschmut-zungenauftreten,eignensichkeramischeFußbödenmitrauerOberfläche.BeigrößerenVerschmutzungenhabensichRosteoderHolzmitLängs-oderLängs-/Quernutenbewährt.
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Fußbodenmaterialien Betonboden oder Kunststoff-Vergussböden: DieRutsch-hemmungdieserBödenistgut.SiekanndurchdenZusatzvonMaterialien,diedieRutschhemmungdeutlichherauf-setzen,nochverbessertwerden.BeizementgebundenenEstrich-BödenwerdenMischungenz.B.GranulateausNa-tursteinen,Schlacke,MetalloderSiliziumkarbidzugesetzt.ÄhnlicheZusätzewerdenauchKunststoff-Vergussbödenbeigefügt.HierwerdendieZusätzeaufgestreut,bevorderBodenfestgewordenist,oderderMischungzugesetzt.DieZusätzewirkendurchIneinandergreifenderSchuh-undFußbodenoberfläche.GutgeeignetfürDruckereienundpapierverarbeitendeBetriebesindkunstharzgebundeneVergussmassen.
Teppichböden:DieRutschhemmungvonTeppichbödenistgut.BeimVerlegenmussdafürgesorgtwerden,dassanKlebnähtenundKantenvonTeppichfliesenkeineStolper-stellenentstehen.BesondereBeanspruchung,z.B.durchRollenvonStühlen,verlangenbesondersverschleißfesteTeppichqualitäten,damitkeineStolperstellenentstehen.
PVC-, Holz- und Steinböden:DieRutschhemmungistimAllgemeinenausreichend.SiekannjedochdurchVerunrei-nigungenwieSchnee,WasseroderFettsehrstarkherabge-setztwerden.InEingangsbereichenempfiehltessichda-her,ReinigungszonenfürSchuhe,z.B.durchRoste,Mattenusw.,anzulegen.DadurchwerdenVerunreinigungenver-hindert,diezuRutschgefahrenführen.
BesonderskritischsolltebeidiesenBödenderEinsatzvonPflegemittelnbeurteiltwerden,dieWachseoderähnlicheStoffeenthalten.
DieseStoffehabenzweiAufgaben:–SieverbesserndieSchmutzabweisung,indemsiefeine
PorendesBelagstoffesverschließen.–NachBehandlungglänztderBoden,washäufigals„ge-
pflegt“empfundenwird.
AufderanderenSeitebewirkendiesePflegemitteljedocheinedeutlicheVerminderungderRutschhemmung.SieverschließenPorenundebnenMikrorauigkeiteneinundsolltenmöglichstgarnichtodernuringeringemUmfangeingesetztwerden.
Keramische Bodenbeläge: DurchdiebessereArtderOber-fläche(variableRauigkeit)kannjedegewünschteRutsch-hemmungerzieltwerden.BesondersgünstigsindFliesen,wennVerdrängungsräumefürFettoderWassererforderlichsind.AusführlicheInformationenkönnenvonderFliesen-Industrieeingeholtwerden.
Leitungen, KabelStolperstellen,diedurchloseumherliegendeLeitungen,Kabelu.Ä.entstehenkönnen,müssenvermiedenoderge-sichertwerden.Dazueignensichz.B.Kunststoff-Klebeleis-tenoderdieKabelzuführungvonoben.
RosteFett,Wasserusw.könnenbeiRostenungehindertab-fließen.EineAusnahmebildendieKanten.Hierbesteht,besonderswennRosteineinfachenEisenrahmeneinge-lassensind,Rutschgefahr.DeshalbistbesondersaufdierutschfesteAusbildungderKantenzuachten.
Rutschhemmende Klebestreifen DurchrutschhemmendeKlebestreifenkannmanbeson-dersglatte,abgetreteneFußbodenstellenoderTreppenwiedersichern.Siesindleichtaufzubringenundzuerneu-ern.SiewerdeninStreifenoderalsgrößereFlächeange-botenundbestehenauseinemkörnigenMineralbelag,deraufeinemTräger,meistKunststoff-Folie,aufgebrachtist.DieVerlegungistproblemlos.
Bauliche Voraussetzungen
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Bauliche Voraussetzungen
LadebrückenMitLadebrückenwerdenAbständeundHöhenunter-schiedezwischenLaderampenundLadeflächenvonFahr-zeugenüberbrückt.
Breite LadebrückenundbefahrbareRampenmüssenmindestens1,25mbreitsein.DiesesMaßdarfnurdannauf1,00mver-ringertwerden,wennbestehendebaulicheEinrichtungendieszwingenderfordern.DienotwendigeBreitesetztsichzusammenausderBreitedesTransportmittelsunddemer-forderlichenSicherheitsabstand.
AlsMaßfürdieFahrzeugbreitewirdinderRegeldieSpur-weiteherangezogen,derSicherheitsabstandbeträgt:–beihandbetätigtenTransportmittelninsg.0,50m,–beikraftbetriebenenTransportmittelninsg.0,70m.
Beispiel:LadebrückefürHandhubwagenmiteinerSpur-weitevon0,45m,nachBerechnungergibtsich0,45m+0,50m=0,95m.DamitwirddiegeforderteMindestbreitejedochunterschritten.DieerforderlicheLadebrückemusssomit1,25mbreitsein.
Kraftbetriebene Ladebrücken KraftbetriebeneLadebrückensindeinseitiganderRampebefestigt.DiebeweglicheSeitewirdmechanischoderhy-draulischaufdieFahrzeughöheeingestellt.Quetsch-undScherstellenandenseitlichenKantenderLadebrückenkönnenz.B.durchAbdeckblechegesichertwerden.DieüberdieRampenkanteoderdieRampenebenehinausra-gendenTeilevonan-undeingebautenLadebrückenmüs-senauffallendunddauerhaftdurcheinengelb/schwarzenWarnanstrichgekennzeichnetsein.
AllegesteuertenBewegungenmüssennachdemLoslassenderSteuerorganeselbsttätigzumStillstandkommen.DieSteuerorganemüssengegenunbeabsichtigtesBetätigengesichertsein,dieBewegungsrichtungmusseindeutiger-kennbarsein.KraftbetriebeneLadebrückenmitelektri-schemAntriebmüsseneinenHauptschalterbesitzen,mitdemsieabgeschaltetwerdenkönnen.InunmittelbarerNäheisteinekurzgefassteBetriebsanleitunganzubringen,dienebendenBedienhinweisen(TextoderSymbole)auchdieAngabederTragfähigkeitenthält.
Mitarbeiter,diemitderLadebrückearbeiten,sindinderBenutzungzuunterweisen.BesondererWertistaufdieBe-achtungdermaximalenTragfähigkeitzulegen.
Sicherung gegen Verrutschen
Abdeckblech
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Neigung DieNeigungvonangelegtenLadebrückensolltenichtgrö-ßerals12,5Prozentsein,dasonstdieGefahrbesteht,dassderBenutzerausrutschtoderdasFahrzeugunkontrolliertoderzuschnellherabfährt.
Sicherung ortsveränderlicher Ladebrücken OrtsveränderlicheLadebrückenmüssengegenVerschie-benbeimBegehenoderBefahrengesichertsein.ZweiMöglichkeitenhabensichhierbeibewährt:–AnbringungvonzweiWinkelprofilenaufderUnterseitein
Querrichtung,diedasVerschiebeninbeideRichtungenverhindern
–SicherungdurchHakenbzw.Stifte,mitdenenLade-brückeundLKWfestverbundenwerden
Tragfähigkeit Ladebrückenmüssenausreichendtragfähigsein.DasTrag-lastdiagrammmussdauerhaftundsicherangebrachtwer-den.BeschädigteLadebrückenmüssensofortausdemVerkehrgezogenwerden.
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3,50 m30°
Bauliche Voraussetzungen
Laderampen,LadevorrichtungenAbgänge AbgängevonLaderampenmüssenalsTreppenoderge-neigteFlächenausgeführtsein.Treppenöffnungeninner-halbvonRampenmüssensogesichertsein,PersonenundFahrzeugenichtindieTreppenöffnungenabstürzenkön-nen.GeländerandenAbgängenderLaderampenmüssenaufderWandseiteangebrachtwerden(GeländerteileanderLadeseitederRampebildenQuetschstellenmitderbewegtenLast).
Beladen DieRampenflächensindfreivonLadegutzuhalten.BeikurzzeitigemAbstellenaufderRampe,z.B.vordemBela-den,isteinSicherheitsabstandvonmindestens0,50mvondervorderenRampenkanteeinzuhalten.DieserAbstandkanndurcheineFußbodenmarkierunggekennzeichnetwerden.Günstigistes,dieRampenkantealsGefahrstellegelb/schwarzzukennzeichnen.GleichesgiltfürBauteile.
Längsverkehr FindetaufeinerLaderampeLängsverkehrstatt,somusssieausreichendbreitsein.ZwischenderLastundderGrenzedesVerkehrswegesaufderLaderampemusseinSicher-heitsabstandvonmindestens0,50maufbeidenSeitenvorhandensein.DieinderUnfallverhütungsvorschriftge-forderteMindestbreitevon0,80mbeziehtsichaufPerso-nenverkehr.SiekannschonfürdenLängstransportperHandvonsperrigenGüternzuengsein.AllgemeinwerdenLaderampendeshalbwesentlichgrößereVerkehrsflächenfüreinenzügigen,störungsfreienWarenumschlagerfor-dern.
Neigung von Auffahrrampen RampenkönneneineNeigungbis12,5Prozenthaben.
Sägezahnrampen BesondereVorsichtsmaßnahmensindan„Sägezahnram-pen“zutreffen.DerVerkehrswegisthierbeiinderFahrliniedurchRampeneinschnitteunterbrochen.SolcheRampenbietenzwareinenPlatzvorteil,wegenderbesonderenUn-fallgefahrensollteaberanderenRampenderVorzuggege-benwerden.AufjedenFallistanSägezahnrampeneinWarnanstricherforderlich.
Sägezahnrampen
Abstände bei Längsverkehr auf Laderampen
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TreppenTreppengehörenzudenbaulichenEinrichtungen,derenGestaltungvornehmlichdurchdasBauordnungsrechtderBundesländergeregeltwird.DiehieraufgeführtenPunktestellenlediglichallgemeineMindestanforderungendar.
Abmessungen DieHauptmaßeeinerTreppesinddieAuftrittbreite(Auftritt)unddieStufenhöhe(Steigung).Siestehenineinembe-stimmtenVerhältniszueinanderundmüssenandiemenschlicheSchrittlängeangepasstsein:–besondersgünstigeMaße:
Stufenhöhe0,17m,Auftrittbreite0,29m,–Unterschneidung_>0.
Steigung DieSteigungbzw.StufenhöheeinerTreppesollimIdealfall0,17m,jedochnichthöherals0,19msein.SindinGebäu-denoderaneinerMaschinemehrereTreppenvorhanden,dürfendieseaufkeinenFallunterschiedlicheSteigungenbesitzen(Stolpergefahr).ZujederSteigunggehörteinedermenschlichenSchrittlängeentsprechendeAuftrittbreite.
DieSchrittlängeeineserwachsenenMenschenbeträgt0,60mbis0,66m.FürdieFestlegungdesSteigungsver-hältnissesmitgeringstemEnergieaufwandgiltdieFormel:2xStufenhöhe+1xStufentiefe=0,63m(1Schritt).
Bauliche Voraussetzungen
BeiMaschinenmussdieSummezwischen0,60mund0,66mliegen(DINENISO14122-3,März2001)
FolgendeFormelhatsichbewährt:Stufenhöhe+Auftrittbreite=0,46mz.B.0,17m+0,29m=0,46m.
StufenhöheundAuftrittbreitesollteninnerhalbeinerTrep-peeinheitlichsein.
Stufenkanten DiemeistenUnfälleanundaufTreppenereignensichbeimAbwärtsgehen,hauptsächlichdurchAbrutschenanStu-fenkanten.
DeshalbeineweiterewichtigeForderung:–DieStufenkantenmüssenguterkennbarsein.Dazuträgt
einegeeigneteBeleuchtungbei.EinezusätzlicheKenn-zeichnungderKantenistvorteilhaft.
–Stufenkantenmüssenrutschfestsein;siedürfenkeineStolpergefahrbilden.
–GlatteStufenkantenkönnenmitbesondersrutschfesten,aufgeklebtenBelagstreifen,gesichertwerden(sieheAb-schnitt„Fußböden;RutschhemmendeKlebestreifen“).
DieseBelagstreifenhabensichbesondersgutanMetall-treppen,z.B.angrößerenRollen-Druckmaschinen,be-währt.Siesindauchbedingtlösemittelbeständig,sodasssieselbstanTiefdruckrotationennurinrelativlangen,ver-tretbarenZeitintervallenausgewechseltwerdenmüssen.
Unterschneidung
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Auftrittbreite
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Treppengeländer EinGeländermussangebrachtwerden,wenndiemöglicheAbsturzhöhe1müberschreitet.DieerforderlicheGeländer-höhebeträgt1m,beieinerAbsturzhöheüber12mbeträgtsie1,10m.DasGeländeristz.B.durchStäbe,Knieleisten,Gitter,festeAusfüllungensozugestalten,dassdieArbeit-nehmernichthindurchfallenkönnen.WerdensenkrechteZwischenstäbeverwendet,darfderenlichterAbstandnichtmehrals0,18mbetragen(sieheArbeitsstätten-RichtlinieASR12/1-3).SofernmitKindernimGebäudezurechnenist,mussdieserAbstanddeutlichgeringersein.Fußleistenvonmindestens0,05mHöhesindanTreppenerforderlich,so-balddieMöglichkeitbesteht,dassGegenständeherabfal-lenkönnen.AnGalerien,erhöhtenArbeitsplätzen,etc.sindHandlauf,KnieleistesowieFußleisteeinMuß.
Handläufe TreppenmitmehralsvierStufenmüsseneinenHandlaufhaben.TreppenmitmehralsvierStufenundeinerStufen-breitevonmehrals1,50mmüssenaufbeidenSeitenHandläufehaben.TreppenmitmehralsvierStufenundei-nerStufenbreitevonmehrals4msindmitZwischenhand-läufeninzweigleicheBreitenabschnittezuuntergliedern.
DieHandläufemüssensobeschaffensein,dassdieHandeinensicherenGriffhat.Wichtigistferner,dassdieEndenderHandläufesogestaltetsind,dasseinHängenbleiben,z.B.miteinerJacke,oderAbgleitenvermiedenwird.
Metalltreppen HäufigverwendeteMaterialien:AluminiumundStahl.AluminiumstufensindinvielenFällenStahlvorzuziehen,dasierutschfestersind.BeiStufen,dieauseinemStahl-rahmenmiteingesetztemGitterrostbestehen,istaufeinrutschhemmendesProfilzuachten.
Bauliche Voraussetzungen
Beläge TreppenstufenmüsseninbesonderemMaßerutschhem-mendausgeführtsein.DaderSchuhbeimAbwärtsgeheninderNähederStufenkanteaufgesetztwird,kommtesbesondersaufdieTrittsicherheitdiesesBereichesan:–SteinstufenwerdenmiteingelassenenGummikanten
oderGummileistenoderauchaufgeklebtenStreifenversehen.
–FürtextileStufenbelägeeignensichGummi-oderKunst-stoffkanten.
TextileStufenbelägemüssensicheraufdemUntergrundbefestigtsein.EineBefestigungnurdurchTeppichstangenreichtnichtaus.DietextilenStufenbelägemüssendeshalbz.B.–aufderStufeaufgeklebtsein,–aufrutschfesterUnterlagebefestigtsein,–aufderUnterseiterutschfestausgerüstetsein.
SisalteppicheoderSisalläufersindalsStufenbelägenichtgeeignet,dasiemitderZeitzuglattwerden.
Breite DieerforderlicheLaufbreiteeinerTrepperichtetsichnachdenbetrieblichenBedingungen,dasheißtnachderZahlderPersonen,diedieTrepperegelmäßigbegehen.Siesolltenichtunter1,10mliegen.
Freihalten von Treppen SturzunfälleaufTreppenwerdenhäufigausgelöstoderbe-günstigtdurchabgestelltesMaterial,PalettenoderAbfall.Diesistunzulässig.TreppensindVerkehrswegeundführenhäufigauchzuNotausgängen,siedürfendeshalbnichtverstelltwerden.
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Bauliche Voraussetzungen
Gewendelte Treppen möglichst vermeiden, gleichmäßigen Treppenverlauf vorsehen
Unterschiedliche Höhen von Steigungen erhöhen die Unfallgefahr und sind daher unzulässig.
Türaustritte ZwischenTürenundeinembeginnendenTreppenlaufmusseinAbsatz(Podest)liegen.DerAbsatzsollmindestens0,50mlängerseinalsderTürflügelbreitist,mindestensje-doch1m.Istdiesnichtmöglich,istanderTüreinHinweis„VorsichtTreppe“anzubringen.
Wendeltreppen JedeTreppesollteeinkonstantesSteigungsverhältnisauf-weisen.BeiWendeltreppenistdiesnurinderStufenmitteerreichbar.SindKurvenführungenerforderlich,istdeshalbdieFührungTreppe/Podest/Treppebesser.Wendel-undSpindeltreppensindalsHaupttreppennichtgeeignet.
Zugänge zu Laufstegen, Arbeitsbühnen Treppen,dienuralsZugängezuLaufstegen,Arbeitsbüh-nenunddergleichenbestimmtsind,dürfenvondennor-malerweisegefordertenMaßenabweichen.DieStufenhöhesolljedochnichtmehrals0,25mbetragenunddieAuftritt-längenichtwenigerals0,14m.DasSteigungsverhältnissollhöchstens1:1betragen,dasheißtnichtsteilerals45°sein,30°sindzubevorzugen.BeieinerAuftrittbreitevonwenigerals0,26mmussdieTreppenstufeeineUnter-schneidungvonmindestens3cmhaben.BeiAuftrittenvon0,26mundmehristeineUnterschneidungzweckmäßig.
DienutzbareLaufbreitedieserZugängeistdenBetriebsver-hältnissenanzupassen.FolgendeMindestmaßefürdieLaufbreitesindeinzuhalten:–0,60mohneGegenverkehr–0,80mbeigelegentlichemGegenverkehr–1,00mbeiZugängenzuständigenArbeitsplätzen
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Bauliche Voraussetzungen
TürenundToreFarbliche Gestaltung SofernTürenaufeinenVerkehrsweghinzuöffnensind,solltensiemöglichstnichtindergleichenFarbewiedieWandgehaltensein.EinplötzlichesAufschlagenderTürwirdeherwahrgenommen,wennsiesichvonderUmge-bungabhebt.IngroßenBetriebenkanndiefarblicheGe-staltungderTürenauchaufNotausgängehinweisen.EineFluchtwegkennzeichnungersetztdiesallerdingsnicht.
Glastüren Glasflächen,besondersbeirahmenlosenGlastüren,müs-sendeutlicherkennbarsein.EineeinfacheundinvielenFällenwirksameMaßnahmeistdasBeklebenderGlasflä-chemiteinemodermehrerenAufklebern.AuffallendeGriffeodergeätzteScheibenerfüllenebenfallsdieseForde-rung.RahmenloseGlastürenmüssenausSicherheitsglasbestehen.
Kraftbetätigte Türen und Tore ZudenwichtigstenForderungenankraftbetätigtenTürenundToren,hierunterfallenauchRoll-undGittertoresoweitsiekraftbetätigtsind,gehörenu.a.:–SiemüssenauchvonHandzuöffnensein.–AlleQuetsch-undScherstellenmüssenbiszueinerHöhe
von2,50mdurchEinrichtungengesichertsein,diebeimBerührenoderUnterbrechungdurcheinePersondieBewegungzumStillstandbringen.SolcheEinrichtungensindz.B.Schaltleisten,Kontaktschläuche,Lichtschran-ken.
–Quetsch-undScherstellenkönnenauchalsgesichertangesehenwerden,sofernderGefahrbereichvomBedie-nungsstandortvollständigzuübersehenundeinePersonmitderBedienungderbetreffendenAnlagenbesondersbeauftragtist.DasBetätigenderSteuerungdurchunbe-fugtePersonenmussausgeschlossensein.
–BeiSteuerungvonHandmüssendieSteuerschalterfürdieSchließbewegungohneSelbsthaltungausgeführtsein(„Totmannschaltung“).BeiglattflächigenFlügelnkanndieÖffnungsbewegungmitSelbsthaltungablaufen.
–AllekraftbetätigtenTürenundToremüssenvordererstenInbetriebnahmeunddanachinregelmäßigenAbständenvoneinerbefähigtenPersongeprüftwerden.DerUnter-nehmerlegtArt,UmfangundFristendererforderlichenPrüfungenfest(Betriebssicherheitsverordnung).NachdemderzeitigenStandderTechnikmüssenkraftbetätigteTürenundTorespätestensnachjeweilseinemJahrge-prüftwerden.EinebefähigtePersonisteinePerson,diedurchihreBe-rufsausbildung,ihreBerufserfahrungundihrezeitnaheberuflicheTätigkeitüberdieerforderlichenFachkenntnis-sezurPrüfungdesArbeitsmittelsverfügt.ÜberdieDurch-führungderPrüfungenisteinNachweiszuführen.Prüf-büchersinderhältlichfürSchiebetüren,SchiebetoreundRolltore(DGUVGrundsatz950,bisherigeZH1/580).
Pendeltüren PendeltürenausdurchsichtigemKunststoffmaterialhabendenNachteil,dasssieleichtverschmutzenoderverkrat-zen.NacheinigerBetriebszeitisteineDurchsichtnichtmehrmöglich.DerentgegenkommendeFußgängeroderStaplerverkehrkannnichtmehrrechtzeitigerkanntwer-den.DemkannentgegengewirktwerdendurchdenEinsatzvonauswechselbarem,besondersdurchsichtigemMaterialindiesenTürenoderdurchdenAufsatzvonScheuerleisten,diedasVerkratzendesMaterialsdurchdieFahrzeugever-hindern.
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Bauliche Voraussetzungen
Selbsttätig öffnende Türen und Tore BeiderAuswahlvonselbstschließendenTorenundTürenmusszwischenderTor-bzw.TürartundderArtderImpuls-gebungunterschiedenwerden.Manunterscheidetfol-gendeTor-bzw.Türarten:
FalttoreDasTorwirddabeiinverschiedeneSegmenteaufgeteilt,beimÖffnenlegensichdieseSegmenteinZick-Zack-Fal-tung.IndieserArtwerdenhäufiggroßeToreausgeführt,daderPlatzbedarfdergeöffnetenTürgeringist.
Rolltore BesondersgroßeRolltorewerdenausGitternoderAlumini-umprofilenhergestellt.BeisolchenTorenistdieSchließ-undÖffnungsbewegungjedochlangsam.Rolltoreausfle-xiblenKunststoffbahnenöffnenundschließenschneller.DieBahnwirdüberdemTorzusammengerollt.
PendeltoreDieseTorartwirdüberalldort,woGabelstaplerverkehrist,häufigeingesetzt.Siekönnenmeistmotorischgeöffnetundgeschlossenwerden.
DrehtürenDrehtürenwiez.B.Feuerschutztüren,könnenmiteinemmotorischenAntriebzumÖffnenundSchließenausgerüs-tetwerden.DerEinsatzkanndortsinnvollsein,woz.B.ausFeuerschutzgründeneineSchiebetürnichtzulässigist.
DerMechanismusderImpulsgebungmusssichvorallemgutindenBetriebsablaufeinfügen.Manunterscheidetfol-gendeMechanismenderImpulsgebung:
BewegungsmelderDieseGerätesindüberderTürangebrachtundleitendieBewegungderTürein,sobaldsichindemerfasstenFeldvorderTüretwasbewegt.DabeigibtesverschiedeneSys-teme,z.B.überRadaroderInfrarotstrahlen.DerVorteildie-serMelderbestehtdarin,dasskeinSchaltermehrzubetä-tigenist.Problemekönnenjedochauftreten,wenninderNäheMaschinenstehenodereinVerkehrswegvorbeiführt.Dieskanndazuführen,dassdieTürhäufigungewolltgeöff-netwird.ZugschalterIneinerEntfernungvoneinbiszweiMeternvorderTüristanderDeckeeinSchalterangebracht,derübereinenZugvonuntenbetätigtwerdenkann.MankannmitHubwagenindenTürbereichfahrenunddieTürdannmitdiesemSchalteröffnen.DieSchließungfolgtnacheinembestimm-tenZeitraumselbstständig.
HandschalterInverschiedenenAusführungen,dieanderWandange-brachtsind.
FußschalterDiesekönnenentwederanderWandinFußhöheoderaufdemFußbodenangebrachtsein.SiesinddannvonVorteil,wenndieTürmitHandlastenbegangenwerdenmuss.
TrittschaltmatteDieFunktionistwiediedesFußschalters;dieTrittschalt-mattebedecktjedocheinegrößereFläche.DerNachteilbestehtdarin,dasssiedurchÜberfahrenmitschwerenLasteneventuellbeschädigtwerdenkann.
LichtschrankeDasToröffnetsichbeiUnterbrechungderLichtschranke,wobeidieLichtschrankeineinigerEntfernungvorderTürangebrachtwird.DieseKonstruktionsiehtmanhäufigimEinzelhandelsbereich;inderIndustriehatsiedenNachteil,dassderimRaumaufgestelltePfosten,andemdieLicht-schrankeangebrachtist,störendwirkt.AndenImpulsge-berkönnenzusätzlichWarneinrichtungen,z.B.Ampeln,gekoppeltsein.
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Bauliche Voraussetzungen
VerkehrswegeVerkehrswegesindinnerbetrieblicheBereiche,diefürFußgänger-undFahrzeugverkehrbestimmtsind.HierzugehörenFlureundGänge,Laufstege,Bühnen,Galerien,Rampen,Treppen,Fahrstraßen.AuchdieZugängezudenArbeitsplätzensindVerkehrswege.
Absturzsicherungen an hochgelegenen Verkehrswegen Verkehrswege,diemehrals1,00mhochliegenbzw.beidenendurchVertiefungenundÖffnungenAbsturzgefahrbesteht,müssenmitfestenGeländernversehensein.SolcheVerkehrswegekönnenz.B.RampenoderLaufstegesein.NebendenGeländernkönnenalsAbsturzsicherungenauchfesteAbschrankungen,BrüstungenoderähnlicheEinrichtungendienen.NachderArbeitsstätten-RichtlinieASR12/1-3müssenGeländermindestens1,00m–beimöglichenAbsturzhöhenvonmehrals12mmindestens1,10m–hochsein.DieeuropäischeNormENISO14122Teil3giltspeziellfürZugängezuMaschinenundmaschinellenAnlagenundgehtinihrenForderungenüberdieArbeits-stättenverordnunghinaus.DieNormschreibteinGeländerbereitsabeinerAbsturzhöhevon0,5mvor.DasGeländermuss,unabhängigvonderAbsturzhöhe,mindestens1,1mhochsein.DieHöhederFußleistebeträgt0,1manstellevon0,05m.AusbetriebstechnischenGründenmüssenmitunterGeländerteileherausnehmbaroderverschiebbargestaltetsein.AnsolcheGeländerstelltdieNormdieglei-chenAnforderungen.
Ausgleichsstufen AusgleichsstufeninVerkehrswegensindnachMöglichkeitzuvermeiden.Siesindnurzulässig,wennderHöhenunter-schiednichtdurcheineschrägeRampeausgeglichenwer-denkann(Neigungmax.7°).
WennAusgleichsstufenerforderlichsind,dürfensienuranübersichtlichenStellenverlegtwerden.Beizweiaufeinan-derfolgendenStufenmüssenderenVorderkantenparallelverlaufen.AusgleichsstufeninVerkehrswegensinddurchgelb/schwarz-gestreifteMarkierungenaufderTrittflächeoderdurchTrittleuchteninderStufedeutlichzukennzeich-nen.
Breite von Verkehrswegen Nur Lastverkehr WerdenVerkehrswegeausschließlichvonFahrzeugenbenutzt,sorichtetsichdieBreitenachderdesTransport-mittelsbzw.desLadegutes,zuzüglicheinesSicherheitsab-standesvon2x0,50m=1,00m.DiesgiltunterderVoraus-setzung,dassdieGeschwindigkeitdesTransportmittelsmax.20km/hbeträgt.BeiWegenmitLastverkehrinbei-denRichtungenkommtnocheinBegegnungszuschlagvon0,40mhinzu.
Beispiel für ein waagerechtes Geländer nach EN ISO �����
Verkehrswegmind.0,875mbreit
0,60mVerbindungsgang
Wege für Gehverkehr Mindestbreiten von Verkehrswegen zwischen Regalen (Handbeladung und -entladung)
Verkehrswegmind.1,25mbreit
0,75mNebeneingang
Wege in Regallagern
OberkanteHandlauf
Knieleiste
Fußleiste
Trittebene
1,5mmax.(Pfosten)
0,1m
min
.
1,1m
min
.
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Bauliche Voraussetzungen
Beispiel:Staplerverkehr(BreitedesStaplers1,20m)inbeidenRichtungen:BreitedesVerkehrsweges;0,50m+1,20m+0,40m+1,20m+0,50m=3,80m.
WegefürdenFahrverkehrmüssenineinemAbstandvonmindestens1manTürenundToren,Durchgängen,Durch-fahrtenundTreppenaustrittenvorbeiführen.
Nur Personenverkehr DieBreitederVerkehrswegehängtvonderAnzahlderPersonenab,diedenVerkehrswegbenutzen:bis 5Personen,Breite 0,875mbis 20Personen,Breite 1,00mbis 100Personen,Breite 1,25mDieBreitevonVerbindungsgängenkanninAusnahmefällen0,60mbetragen.DielichteHöheüberdenWegensoll2,00mbetragen.KannauskonstruktivenGründendieseHöhenichteingehaltenwerden,müssendiedieDurch-gangshöheneinschränkendenBauteilegepolstertundmiteinergelb/schwarzenGefahrkennzeichnungversehensein.
FürWege,dienurderBedienungundÜberwachungdie-nen,könnendieangegebenenBreitenundHöhenverrin-gertwerden.IhreMaßerichtensichnachdenbesonderenVerhältnissen;eineBreitevon0,50mundHöhevon1,80msolltenichtunterschrittenwerden.
Last- und PersonenverkehrWerdendieWegesowohlfürdenFahrverkehralsauchdenGehverkehrbenutzt,sosinddieRandzuschlägemit0,75manzusetzen.BeigeringenVerkehrsbewegungenkönnenBegegnungs-undRandzuschlägezusammenbisauf1,10mherabgesetztwerden.
Beispiel 1:GeringerLast-undPersonenverkehrineinerRichtung(derüblicheBegegnungszuschlagvon0,40mentfälltdementsprechend),BreitedesStaplers1,20m.Verkehrswegmindestens:1,20m+1,10m=2,30m.
Beispiel 2:TransportmitHandhubwagen(Palettenbreite1m)inbeidenRichtungenundgeringerPersonenverkehr;BreitedesVerkehrswegesmindestens:1,00m+1,00m+1,10m=3,10m.
Regallager VerkehrswegeinRegallagernmüssenmindestens1,25mbreitsein.Nebengänge,dienurzurHandkommissionie-rungdasind,müssenmindestens0,75mbreitsein.
Freihalten von Verkehrswegen Verkehrswegemüssenfreigehaltenwerden,damitsieje-derzeitbenutztwerdenkönnen(§4Arbeitsstättenverord-nung).SiedürfennichtdurchMaterial,MaschinenoderGeräteverstelltwerden.DiesisteinederwichtigstenAuf-gabenderUnfallverhütungüberhaupt.SehrvieleUnfäl-lehabenihreUrsacheimunsachgemäßenAbstellenundLagernvonGegenständeninVerkehrswegen.Stolpern,Ausrutschen,Anstoßenusw.sinddieFolgen.Leereundbe-ladenePalettensinddieGegenstände,dieamhäufigsteninVerkehrswegenabgestelltwerden.Deshalbistesbeson-derswichtig,FreiräumedirektamArbeitsplatzzuschaffenundLagermöglichkeitenfürleerePalettenzunutzen(sieheAbschnitt„Paletten“).
Verkehrswege freihalten
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Bauliche Voraussetzungen
Gefahrstellenkennzeichnung LassensichGefahrstellenaufVerkehrswegennichtdurchtechnischeMaßnahmenverhindernoderbeseitigen,sindsiezukennzeichnen.
ImZusammenhangmitVerkehrswegenspielenbesondersdiefolgendenSicherheitsfarbeneineRolle:–RotfürHalt,Verbot–GelbfürVorsichtodermöglicheGefahr–BlaufürGebotszeichenoderHinweise
BeispielefürGefahrstellen:–SchrankenanToreinfahrten:Rot,abwechselndmitder
KontrastfarbeWeiß–HinweisaufeinTelefonamVerkehrsweg:Blaumit
KontrastfarbeWeiß–AbgrenzungeinesGefahrenbereichseinerBaustelle:Rot
mitKontrastfarbeWeiß–KennzeichnungeinestiefvonderDeckehängenden
Rohres(Stoßgefahr):GelbmitKontrastfarbeSchwarz(schrägeStreifen)
StändigeGefahrstellenwieFußbodenluken,Ausgleichs-stufen,Gegenstände,dieindenVerkehrsweghineinragenusw.,sindgelb/schwarzzukennzeichnen.
Höhe über Verkehrswegen DielichteMindesthöheüberWegensoll2,00mbetra-genunddarfdurchSchrägen,Unterzüge,StützenoderLeitungennichtbeeinträchtigtwerden.WerdenaufdenTransportwegenTransportmitteleingesetzt,errechnetsichdielichteMindesthöheausderHöhedesFahrzeugesein-schließlichstehendemodersitzendemFahrerbzw.ausdermax.Ladehöhe.DazuisteinSicherheitszuschlagvonmin-destens0,20mhinzuzurechnen.
Markierungen, Kennzeichnung DieArbeitsstättenverordnunggibtvor,dassVerkehrswegealssolcheerkennbarunderforderlichenfallsvondenüb-rigenFlächensichtbarabgegrenztwerdenmüssen.EinesolcheKennzeichnungistunabhängigvonderRaumgrö-ßeempfehlenswert.DieFarbezurKennzeichnungderVer-kehrswegeistnichtvorgeschrieben.Wichtigist,dasssiesichvomFußbodenundvonderUmgebunggutabhebtunddauerhaftsowiedurchgehendausgeführtist.
Dieswirdz.B.erreicht,wenndieBegrenzungenderWegedurchmindestens5cmbreiteStreifenoderdurcheinever-gleichbareNagelreiheineinergutsichtbarenFarbe–vor-zugsweiseWeißoderGelb–inAbhängigkeitvonderBo-denflächegekennzeichnetwerden.BeiVerwendungeinerNagelreihesollenmindestensdreiNägelproMeterange-ordnetwerden.
DieAusführungderStreifenkannentwederdurchauf-geklebteKlebebänderoderdurcheineauflackierteoderaufgesprühteFarbeerfolgen(AbnutzungdurchStaplerver-kehr).Weiterhinistesmöglich,StreifenauszufräsenundhinterhermiteinerfarbigenKunststoffmasseauszufüllen.DieseMethodeistzwarsehrdauerhaft,dieKennzeichnungkannabernurschwergeändertwerden.
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Bauliche Voraussetzungen
Neigung von Auffahrrampen RampenkönneneineNeigungbis12,5Prozenthaben.FürBreiteundHöhegeltendieAbmessungenderVerkehrs-wege.
Parkplätze AuchaufParkplätzen,dieaufdemBetriebsgeländeliegen,giltdieStraßenverkehrsordnung(StVO),eventuellergänztdurchbetrieblicheRegelungen.DieVerkehrswegezudenParkplätzenaufdemBetriebsgeländemüssenauchimWintersicherbenutzbarsein,dasheißtvonSchneeundEisfreigehaltenodergegenAusrutschengesichertsein.
Sicherheitsabstand zu Türen VerkehrswegefürFahrzeugemüssenineinemAbstandvonmindestens1,00manunübersichtlichenTüren,Toren,Durchgängen,DurchfahrtenundTreppenaustrittenvorbei-führen.Istdiesnichtmöglich,sosinddieGefahrstellendurchUmgehungsschrankenoderähnlicheEinrichtungenzusichern.
Trennung von Last und Personenverkehr HäufigeUnfallursachebeiminnerbetrieblichenTransportistdasZusammentreffenvonTransportmittelnundFuß-gängerverkehr.Esempfiehltsichdahervorallemingröße-renBetrieben,denLast-undFußgängerverkehrzutrennen.BesonderswichtigistdieseMaßnahmebeiAus-undEingängensowiebeiDurchgängen.GetrennteWegefürLastverkehrundFußgängersindzukennzeichnen:–mitblauenGebotsschildernfürdenentsprechenden
Verkehrsteilnehmer,–mitrotenVerbotsschildernfürdieunzulässigeVerkehrs-
art.
BeigetrennterVerkehrsführungmussdieEinhaltung,be-sondersdurchdenFußgängerverkehr,durchdieVorgesetz-tengenauüberwachtwerden:EineMissachtungistbeson-dersgefährlich,daderandereVerkehrsteilnehmernichtmitderGefahrrechnet.
Unübersichtliche Stellen, Kreuzungen AnunübersichtlichenStellenvonVerkehrswegenmitLast-verkehrsolltenSpiegelaufgehängtwerden.GutbewährthabensichindiesemZusammenhangKugelspiegel,diedenEinblickineinengesamtenKreuzungsbereichgestat-ten.DieseSpiegelsindinunterschiedlichenGrößenerhält-lich.
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Um einen reibungslosen und möglichst gefahrlosen Ablauf bei den Transportarbeiten zu gewährleisten, müssen die Transportmittel sicherheitstechnisch in Ordnung sein. Aber auch die Mitarbeiter müssen gewisse Anforderungen erfüllen.
Gabelhubwagen,HubwagenBetriebsanweisungen FürdieBenutzungderGerätemüssenBetriebsanweisun-generstelltundbekanntgemachtwerden,sieheKapitel2„Organisation“oderUnfallverhütungsvorschrift„Flur-förderzeuge“(DGUVVorschriftD27).
Betriebssicherheit –GeneigteVerkehrswegedürfennurlangsambefahren
werden.–LastaufgeneigtenVerkehrswegenstetsbergseitsfahren.–DieDeichselmusssobefestigtsein,dasssienichther-
auf-oderherunterschlagenkann.–BeiBeförderunginAufzügenistdaraufzuachten,dass
dieDeichselnichtandenSchachtwändenhängenbleibt.
TransportmittelJeschwererdieLastenwerdenumsohöherwerdendieAnforderungenandasTransportmittel.
Transportmittel
Prüfung DerUnternehmermussArt,UmfangundFristenderPrüfungenselbstfestlegenunddurcheinebefähigtePer-sondurchführenlassen(Betriebssicherheitsverordnung).NachderzeitigemStandderTechniksindFlurförderzeugespätestensnacheinemJahrzuprüfen.
Rollerfahren Wichtig:BesondersvonjüngerenMitarbeiternwerdendieGerätemanchmalalsRollerbenutzt.Diesistbesondersgefährlich,daderschwereWagennurnocheingeschränktgelenktundkaumnochgebremstwerdenkann.Insbeson-dere,wennereinebestimmteGeschwindigkeiterreichthat.SchwereUnfällekönnendieFolgesein.
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Transportmittel
Geh-Gabelstapler,Geh-HochhubwagenDieseGerätewerdenhäufiginDruckereienundinderPa-pierverarbeitendenIndustriegenutzt.Siehabeneinkraft-betriebenesFahrwerk,derBenutzergehtmitdemFahrzeug(Mitgänger-Flurförderzeuge).BeimGeh-GabelstaplerruhtdieLastaufGabelnaußerhalbderRäder,beimGeh-Hoch-hubwagenistdieLastüberdenRädernangeordnet.
Ausrüstung GerätemitkraftbetriebenemFahrwerkmüssenbeimLos-lassenderBedienungseinrichtungenselbsttätigabbrem-sen.DieDeichseldarfbeiderFahrtdenMitgängernichteinklemmen.DieGerätemüssenTeleskopdeichselnoderNotschalteramDeichselkopfhaben.
Betriebsanweisungen FürdenBetriebvonGeh-GabelstaplernundGeh-Hoch-hubwagenmüssenBetriebsanweisungenerstelltundbekanntgemachtwerden,sieheKapitel2„Organisation“oderUnfallverhütungsvorschrift„Flurförderzeuge“(DGUVVorschriftD27).
Betriebssicherheit 1. AllgemeinTäglichePrüfungvorEinsatzbeginn:–FunktionderBremseinrichtungen.–OrdnungsgemäßerZustandderHubkette.–FunktionderHydraulikzumHeben,SenkenundNeigen.–FunktionderDeichselkopfsicherungoderTeleskop-
deichsel.–SicherungderAntriebsrollen.
FestgestellteMängelsindunverzüglichdemVorgesetztenzumelden.LiegenMängelvor,diedieBetriebssicherheitbeeinträchtigen,sosinddieGerätestillzulegen.
–GegenunbefugtesBenutzensichern:Schaltschlüsselab-ziehen!
–Esistfestzulegen,welcheBereichederVerkehrswegebe-fahrenwerdendürfen.
2. Fahren–MaximalSchrittgeschwindigkeitinderEbene.–LastaufgeneigtenVerkehrswegenbergseitsfahren.–BeiBeförderunginAufzügenistdaraufzuachten,dass
dieDeichselnnichtandenSchachtwändenhängen-bleiben.
–BeimBefahrenvonAufzügenmüssenVerkehrswegeundAufzugsbödeneineEbenebilden.
–BeimFahrenoderTransportierenmussaufFußgängerge-achtetwerden.
–Ladebrückendürfennurbefahrenwerden,wennsieaus-reichendbreitundtragfähigsind.SiemüssensichermitdergesamtenBreiteaufliegenunddieNeigungdarfnursogroßsein,dassbeimBefahrendieSchutzverkleidunganAntriebsradoderSchwenkrollennichtamBodenauf-setzt.
3. Lasten aufnehmen –HöchstzulässigeBelastungbeachten.–DasLastaufnahmemittelistbeiderFahrtinmöglichst
niedrigerStellungzuhalten.NurzumAufnehmenundAbsetzenvonLastendarfmithochgestelltemLastaufnah-memittelbewegtwerden.
–Lastenmüssensoaufgenommenundtransportiertwer-den,dasssienichtkippenkönnen.
–EinDachalsSchutzgegenherabfallendeLastenistnichtvorhanden;daheristbesondereVorsichterforderlich,wennGüteringroßenHöheneingelagertwerden.
ExBereiche Mitgänger-FlurförderzeugemüssenbeimEinsatzinexplo-sionsgefährdetenBereichen,z.B.inLösemittellagern,ex-plosionsgeschütztausgeführtsein.
Fußschutz DerBereichderLauf-undAntriebsrädermussgesichertsein.DieserfolgtinderPraxismeistdurchSchutzbügelvordenRädern.DieSchutzbügelmüssenmöglichstniedrigeingestelltsein.DieseBodenfreiheitistfürMitgänger-Flur-förderzeugeerforderlich,damitBodenunebenheitenzurechnenist.Besondersistdaraufzuachten,dassdieBo-denfreiheitderSchutzbügelausreicht,wennz.B.inAuf-zügeeingefahrenoderwennbeiLadebrückenvoneinerschrägenaufeineebeneFlächegefahrenwird.
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Transportmittel
Mitfahren DasMitfahrenaufeinemMitgänger-Flurförderzeugistver-boten.AufdiesesVerbotistbesonderszuachten,daeineerheblicheGefahrsowohlfürdenFahreralsauchfürunbe-teiligtePersonenbesteht.InAusnahmefällenkönnenMit-gänger-FlurförderzeugemitbesonderenEinrichtungenzumMitfahrenausgerüstetsein.
Prüfung FüralleMitgänger-FlurförderzeugemussderUnternehmerArt,UmfangundFristenderPrüfungselbstfestlegen(Be-triebssicherheitsverordnung).Erhatsiedurcheinebefä-higtePersondurchführenzulassen.DiePrüfergebnissesindineinPrüfbucheinzutragen.EinebefähigtePersonverfügtdurchihreBerufsausbildung,ihreBerufserfahrungundihrezeitnaheberuflicheTätigkeitüberdieerforder-lichenFachkenntnissezurPrüfungdesArbeitsmittels.SiemussinderLagesein,dieWirksamkeitderEinrichtungennachdenRegelnderTechnikbeurteilenzukönnen(z.B.entsprechendausgebildeteBetriebsmeisteroderPersonalderHerstellerfirmen).
GabelstaplerDasmeistgenutzteFlurförderzeugistderGabelstapler.AufgrundseinerWendigkeitundVielseitigkeitkommteralsuniversellesTransportmittelzumEinsatz.
Arbeiten an Decken und Wänden Montage-,Ausbesserungs-undWartungsarbeitenanz.B.WändenundDeckendürfennurausnahmsweiseundnuringeringemUmfangdurchgeführtwerden.ZurDurchfüh-rungderArbeitenmusseineArbeitsbühnebenutztwerden.Diesedarfnurauf-undabwärtsgefahrenwerden.Fahr-bewegungeninhorizontalerRichtungmitbesetzterArbeitsbühnesindnichterlaubt.DerFahrerdesStaplersdarfseinenPlatznichtverlassen,solangediebesetzteArbeitsbühnehochgefahrenist.
BeiderAnfertigungeinerArbeitsbühneistaufFolgendeszuachten:–Personen,dieaufderBühnearbeiten,müssendurch
einSchutzgittergegendenHubmastabgeschirmtsein.–DiePlattformmussrundumumwehrtsein(mindestens
Geländer,Knie-undFußleiste).–DieArbeitsbühnemussamGabelstaplerfestangebracht
sein,z.B.durchSicherungsstifte,undauchErschütte-rungenstandhalten.
Beifahrer DasMitfahrenaufGabelstaplernistnurdannzulässig,wenneinbesondererSitzmitHaltegriffenvorhandenist.
Arbeitsbühne für Arbeiten an Decken und Wänden
Sicherungsstange
Schutzgitter
gesicherterEinstieg
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Transportmittel
Beladen mit zwei Paletten ÜblicherweisetransportierenFlurförderzeugejeweilseinePalette.InAusnahmefällenkannesbeischmalenPalettenmöglichsein,zweiPalettenhintereinander(nichtübereinander)aufdieGabelnzuladen.Hierzumussvorhergeklärtwerden,ob–derSchwerpunktdervorderenPalettegenügendweit
hintenliegt,sodasseinAbkippenderPalettenverhindertwirdund
–einHochkippendesFlurförderzeugesauchbeidieserBelastungaufjedenFallausgeschlossenistunddasTragfähigkeitsdiagrammeingehaltenwird.
Betriebsanweisungen FürdenBetriebvonGabelstaplernisteineBetriebsan-weisunginschriftlicherFormzuerstellenunddenMitar-beiternbekanntzumachen,sieheKapitel2„Organisation“oderUnfallverhütungsvorschrift„Flurförderzeuge“(DGUVVorschriftD27).
Betriebssicherheit 1. Allgemein–TäglichePrüfungvorEinsatzbeginn(4x4Merkregeln).–DefekteFahrzeugenichtmehrbenutzen.–GabelstaplergegenWegrollensichern.–Gabelzinkennichtbetreten.–BeiabgestelltenGerätenSchlüsselabziehenund
verwahren.–Sicherheitsschuheundggf.Schutzhandschuhetragen.
2. Fahren –AufPersonenimGefahr-bzw.Arbeitsbereichachten.–Höchstgeschwindigkeitbeachten.–AufgeneigterFahrbahnnichtwenden.–LastaufgeneigtenVerkehrswegenbergseitigfahren.–NuraufzugelassenenWegenfahren.–KeineUnbefugtenfahrenlassen.–AuffreieSichtachten.BeiSichtbehinderungdurchdie
Ladungmussrückwärtsgefahrenwerden.–MitdemLastaufnahmemitteldürfenkeinePersonen
auf-undabwärtsfahren.–DieFahrerrückhalteeinrichtungistzubenutzen.
Diesbedeutet,dass–beieinerFahrerkabinedieTürenundBügeltüren
geschlossen,–FahrersitzbügelinSchutzstellunggebrachtoder–Fahrersitzgurteangelegtwerden.
3. Lasten aufnehmen –HöchstzulässigeBelastungbeachten.–HöchstlastnichtaußerhalbdeszulässigenSchwerpunkt-
abstandesaufnehmen.–DieLastmusssicherbefestigtseinoderaufliegen.–DieLastdarfdieSichtdesFahrersnichtbeeinträchtigen.–LastennichtdurchKollegenwährendderFahrtfesthalten
lassen.–GabelmitoderohneLaststetsinetwa15cmBodenhöhe
führen.–MitLastnurmitnachhintengekipptemHubmastfahren.–LastnichtmiteinerGabelzinkeanheben.–DenGabelstaplernichtbeihochgehobenerLast
verlassen.–ZweiRollennurmitDoppelklammerfassen.–Max.TragfähigkeitinAbhängigkeitvonSchwerpunktab-
standundHöhebeachten.
ExBereiche Gabelstapler,dieinexplosionsgefährdetenBereicheneingesetztwerden,z.B.inLösemittellagern,müssenexplosionsgeschütztausgeführtsein.
Fahrer GabelstaplermitFahrersitzoderFahrerstanddürfennurvonmindestens18Jahrealten,geeignetenundausge-bildetenPersonengeführtwerden.DieFahrermüssenderBetriebsleitungihreFähigkeitimFahrennachgewiesenha-benundmitderFührungschriftlichbeauftragtsein.Unbe-fugtenistdasFahrenverboten.Hierdurchsollsichergestelltwerden,dassnurwirklichausgebildeteMitarbeitermitsolchenGerätenumgehen.DieAnnahme,dassMitarbeiter,dieeinenKfz-Führerscheinbesitzen,hierdurchbereitsdieEignungbesäßen,istfalsch.
DieAnforderungen,dieaneinenGabelstaplerfahrerge-stelltwerden,sindvölligandersalsbeimFahrenmiteinemPKWoderLKW.BesondereAnforderungenstelltdasFahrenmitLast.AuchausreichendeKenntnisüberdenAufbaudesStaplersunddieWirkungsweisedereinzelnenAggregateistwichtig.
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Transportmittel
StaplerfahrermüssenfürihreTätigkeitkörperlichundgeistiggeeignetsein.AmbestenkanndiesdurcheinenArbeitsmedizinerbeurteiltwerden.
WeitereAnforderungensind:–Verantwortungsbewusstsein–Zuverlässigkeit–Sicherheitsbewusstsein–TechnischesVerständnis
Fahrerausbildung AusbildungslehrgängefürGabelstaplerfahrerbietenz.B.folgendeStellenan:–HerstellerderGabelstapler–TechnischeÜberwachungsvereine–DEKRA-Prüfstellen–AuchdieBGETEM,BranchenverwaltungDruckund
PapierverarbeitungbietetihrenMitgliedsbetriebenLehrgängefürGabelstaplerfahreran.
Fahrausweis Ein„FahrausweisfürGabelstapler“istnichtvorgeschrie-ben.AllerdingsmussderFahrerausgebildetseinundeinenAusbildungsnachweisvorlegenkönnen.DarüberhinausmussderFahrervomUnternehmerschriftlichbeauftragtsein,denGabelstaplerimBetriebzufahren.Eshatsichbe-währt,dassderGabelstaplerfahrerdieschriftlicheBeauf-tragungundggf.denAusbildungsnachweisinFormeinesFahrausweisesmitsichführt.EntsprechendeVordruckestelltdieBerufsgenossenschaftzurVerfügung.
Fahrerkabine WirdderGabelstaplerüberlängereZeitimFreienbetrie-ben,dannistderFahrerplatzsoeinzurichten,dassderFah-rergegenWitterungseinflüssegeschütztist.Diesgiltbe-sonders,wennderEinsatzimFreienlängereZeit,dasheißtmehralszweiStunden,dauert.DasRegenschutzdachkannmiteinerAbdeckungausdurchsichtigemKunststoffver-sehenwerden.WerdenGütergestapelt,dieaufdenFahrerherabfallenkönnen,istüberdemFahrerplatzeinSchutz-dachanzubringen.BeiderGestaltungderKabineistdaraufzuachten,dassdieSichtaufdieFahrbahnunddasUmfelddesStaplersweitgehenderhaltenbleibt.
AuchbeiArbeitsplätzeninnichtodernurgeringbeheiztenRäumen,z.B.Lagerhallen,isteineFahrerkabinezuemp-fehlen.
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Transportmittel
Fahrerrückhaltesystem KippteinGabelstapler,versuchtderFahrervomGabel-staplerabzuspringen.Dabeiwirderhäufigschwerodersogartödlichverletzt.DieskanndurcheinFahrerrück-haltesystemvermiedenwerden.DaherwerdenNeugerätemiteinerTragfähigkeitbis10.000kgseitdem5.12.1998vondenHerstellernmiteinemFahrerrückhaltesystemaus-gestattet(EG-Maschinenrichtlinie).FürAltgerätefordertedieÄnderungsrichtlinie95/63EGderArbeitsmittelbenut-zungsverordnungeineNachrüstung.DiegenannteÄnde-rungsrichtliniewurdeinderBetriebssicherheitsverordnungindeutschesRechtumgesetzt,dieNachrüstungmusstespätestensbis5.12.2002abgeschlossensein.DieVerant-wortungfürdieNachrüstungliegtausschließlichbeimBetreiber.
WeiterführendeInformationenfindenSieinunseremInfor-mationsblatt„FahrerrückhaltesystemefürGabelstapler“.SiekönnensichauchandieHerstellervonFlurförderzeu-genwenden.
ImEinzelnenkommenfolgendeSystemeinBetracht:Sicherheitsbeckengurte –DerGurtmussvordemAnfahrenangelegtwerden.–DerGurtmussengandenKörperangelegtwerden.Ein
statischerGurthatdenNachteil,dasserbeimRückwärts-fahrenaufgrundderDrehbewegungdesOberkörpershin-derlichseinkann.BeimnachträglichenEinbauistzube-rücksichtigen,obdieBefestigungspunktegeeignetsind,beimUmsturzdenFahrertatsächlichzurückzuhalten.
Fahrerkabinen –Türenmüssenimmergeschlossenwerden.–KunststofftürenbietennurbegrenztSchutz.
Türbügelsysteme –ÄhnlicheinerFahrertüristeinTürbügelvordemAnfahren
desFlurförderzeugeszuschließen.
Flurförderzeuge,diebauartbedingtmiteinerSicherunggegenKippenbzw.Überrollenausgerüstetsind,müssennichtnachgerüstetwerden.
Lastschutzgitter KönnendietransportiertenGegenstände,insbesondereKleinteile,vonvorneaufdenFahrerstürzen,solltederFahrerplatzdurcheinSchutzgitteramMastoberhalbderGabelngeschütztwerden.
Markierungen zum Ein und Auslagern EinfacheMarkierungenamGabelstaplermasterleichternwesentlichdasAus-undEinlagerninRegalenoderaufZwischenböden.
Mitfahren DasMitfahrenaufGabelstaplernistnurdannzulässig,wenneinbesondererSitzmitHaltegriffenvorhandenist,ansonstenistesgrundsätzlichverboten.
Persönliche Schutzausrüstung SicherheitsschuheundSchutzhandschuhegehörenzurGrundausrüstungeinesGabelstaplerfahrers.
Prüfung FüralleGabelstaplermussderUnternehmerArt,UmfangundFristenderPrüfungenselbstfestlegen(Betriebssicher-heitsverordnung).ErhatsiedurcheinebefähigtePersondurchführenzulassen.DiePrüfergebnissesindineinPrüf-bucheinzutragen.EinebefähigtePersonverfügtdurchihreBerufsausbildungundBerufserfahrungsowieihrezeitnaheberuflicheTätigkeitüberdieerforderlichenFachkenntnissezurPrüfungdesArbeitsmittels.SiemussinderLagesein,dieWirksamkeitderEinrichtungennachdenRegelnderTechnikbeurteilenzukönnen,z.B.entsprechendausgebil-detesPersonalderHerstellerfirmen.Sicht auf die Fahrbahn DieLastdarfdieSichtdesFahrersnichtbeeinträchtigen.MüssenunübersichtlicheLastentransportiertwerden,darfausnahmsweiserückwärtsgefahrenwerden.BeiUnüber-sichtlichkeitkönnenSpiegel–entwederortsfestoderamStaplerangebracht–nützlichsein.
Straßenverkehr WirdderGabelstaplerauchimöffentlichenStraßenverkehreingesetzt,isterbeiderKfz-ZulassungsstelleanzumeldenundentsprechendderStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung(StVZO)auszurüsten(z.B.Frontscheinwerfer,Blinker,Bremslichter).Gabelstapler,diebauartbedingtnichtschnellerals20km/hfahrenkönnen,sindvonderZulassungspflichtundderKfz-Steuerbefreitundbenöti-gendaherauchkeinamtlichesKennzeichen,wohlabereinSchildmitNamenundAnschriftdesBesitzers.AuchandieQualifikationdesGabelstaplerfahrerswerdenzusätzlicheAnforderungengestellt.
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Transportmittel
ErbenötigtdieFahrerlaubnisderzuständigenBehörde,auföffentlichenWegenoderPlätzeneinFahrzeugzufüh-ren(§2STVG).FürdenGabelstaplerbestehtbeiEinsatzimöffentlichenStraßenverkehreineVersicherungspflichtinFormeinerseparatenKfz-Haftpflichtversicherung.SindregelmäßignurkurzeWegeauföffentlichenStraßenzu-rückzulegen,kanndiePolizeibehördeeineSondergeneh-migungerteilen.
Liegteinesolchevor,benötigendieGabelstaplerauchkeinezusätzlicheAusrüstungnachderStVZO.
MehrzuGabelstaplernimöffentlichenStraßenverkehrfindenSieinunseremBG-Infoblatt434).
Tragfähigkeitsdiagramm Gabelstaplerdürfennureingesetztwerden,wennsieüberdieausreichendeTragfähigkeitfürdiezubeförderndenLastenverfügen.Esistdaherdaraufzuachten,dassdasentsprechendeTragfähigkeitsdiagrammeingehaltenwird,umdieStandsicherheitdesGabelstaplerszugewährleis-ten.DasTragfähigkeitsdiagrammdientdazu,diezulässigeHöchstlastfürverschiedeneLastschwerpunkteanzugeben.EssolltesoamGabelstaplerangebrachtsein,dassesimBlickfeldliegt.
Warnsignale DerGabelstaplermusseineWarneinrichtunghaben,z.B.eineHupe.AuchSignalleuchtenkönnensinnvollsein,z.B.inengenGängen.BeibesonderenGefährdungen,z.B.hoherGeräuschpegeloderUnübersichtlichkeit,eignensichsowohlakustischealsauchoptischeWarnsignale.
Unterlegkeil(Erforderlichbeiüber4tGesamtgewicht)
Rückleuchten,-strahlerSchlussleuchtenFahrtrichtungsanzeigerRückscheinwerfer
KennzeichenBeleuchtung
Zusatzausrüstung für Straßenverkehr – Rückansicht Zusatzausrüstung für Straßenverkehr – Frontansicht
Tragfähigkeitsdiagramm
ScheinwerferFahrtrichtungsanzeigerBegrenzungsleuchte
Gabel-Warnschutzbalken
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Transportmittel
HebebühnenFürdieBedienungvonHebebühnenmüssendieMitarbei-termindestens18Jahrealt,eingewiesenundbeauftragtsein.BeiortsfestenHebebühnenmiteinerAbsturzhöhevon1munddarübersindLastaufnahmemittel,diefürdasMitfahrenoderBetretenvonPersonenbestimmtsind,festzuumwehren(Geländer,Knieleiste,Fußleiste);KettenundSeilesindunzulässig.WiefürdieGabelstaplermussderUnternehmerauchfürdieHebebühnenArt,UmfangundFristenderPrüfungenselbstfestlegen(Betriebssicherheits-verordnung)unddurcheinebefähigtePersondurchführenlassen.
KraneKranekönneneineLasthebenundhorizontalbewegen,z.B.Schienenlaufkatzen.AnjedemKranmussdauerhaftundleichterkennbardieTragfähigkeitangegebensein.DerKrandarfnurbestimmungsgemäßverwendetwerden,insbesondereeinSchiefziehenvonLastenistverboten.ZurVermeidungvonQuetsch-undScherstellenmussinallenkraftbewegtenRichtungeninnerhalbdesVerkehrs-undArbeitsbereicheseinSicherheitsabstandvon0,50mzwischendenäußerstenTeilendesKransundTeilenderUmgebungeingehaltenwerden.KraftbetriebeneKraneundalleübrigenKranemiteinerTragfähigkeitvonmehrals1000kgmüssenvordererstenInbetriebnahmedurcheinebefähigtePersonüberprüftwerden.Art,UmfangundFris-tenderwiederkehrendenPrüfungenhatderUnternehmerselbstfestzulegen(Betriebssicherheitsverordnung)unddurcheinebefähigtePersondurchführenzulassen(Prüf-buch).
WeitereInformationenüberKraneenthältdieDGUVVorschriftD6„Krane“.
RollenbahnenAngetriebene Rollenbahnen BeiangetriebenenRollenbahnen,diezumTransportz.B.inderWellpappen-undKartonagenindustriebenutztwerden,werdendieWalzenoderRollen,diealsTragele-mentedienen,durchKetten,Zahnräder,Keilriemen,An-triebsrollenu.Ä.angetrieben.
AlleGefahrstellen,diesichbeimBetriebderAnlageohneFördergutundFördermittel(Palette)imArbeits-undVer-kehrsbereichergeben,müssengegenEingriffgesichertwerden.
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Transportmittel
MöglicheGefahrstellenkönnenfolgendermaßengesichertwerden:–AuflaufstellenzwischenAntriebselementundange-
triebenenTragrollenoderAndruckrollenimArbeits-undVerkehrsbereichdurchVerkleidungenbzw.Aus-kleidungen(Füllstücke);Achtung:BeiderSicherungvonGurtauflaufstellenaufeineAntriebsrollemiteinemAbdeckblechmussderAbstandzwischendemBlechundGurtmöglichstkleingehaltensein.
–AuflaufstellenzwischenKettenundKettenrädernoderKeilriemenundKeilriemenscheiben:durcheinevölligeundfesteAbdeckungderAntriebsseiteimo.g.Bereich.Beispiel:aufgeschweißteKammleiste,diebisüberdieuntenliegendenAuflaufstellenheruntergezogenist.
–EinzugstellenzwischenTragrollenunddarunterliegen-denAntriebswalzen:a)durchBlechauskleidungenzwischendenTragrollen;b)durchwenigerals8mmAbstandzwischendenTragrollen.EinDurchgreifenistdannnichtmöglich,einSchutzanderOberseitenichterforderlich.
–EinzugstellenzwischenGurtundfestenTeilendesMaschinengestellsoderfestgelagertenRollendurchSicherheitsabstandoderVerkleidungbzw.Füllstücke.
EinfacheSchnur-AntriebefürRollenbrauchennichtbe-sondersgesichertzuwerden,wenndieRollenschonbeigeringenEinzugskräftenanhaltenunddieSchnuraufdemAntriebselementdurchrutscht.Gefahrstellen,diesichbeimBetriebmitFördergutundFördermittelzwischenRollenbahnundbewegtemFördergutbzw.FördermittelimArbeitsbereichergeben,müssengegenEingriffgesi-chertwerden.
DieskannbeispielsweisedurchAuskleidungdesRaumeszwischendenRollen,durchFüllstückeoderAbdeckungengeschehen.DerSpaltzwischenAuskleidungundRolledarfdabei5mmnichtüberschreiten.
FüllstückFüllstück Füllstück
Sicherung zwischen Rollenbahnen und bewegtem Stückgut GefahrstellenzwischendemFördermitteloderdendarüberhinausragendenTeilendesFördergutesundfestenTeilenderFörderanlageoderderUmgebungimArbeits-undVer-kehrsbereichmüssendurchEinhaltungderSicherheitsab-ständenachEN349vermiedenwerden.AlternativkönnensiebeispielsweisedurchSchutzeinrichtungenmitAnnähe-rungsreaktiongesichertwerden.DieentsprechendenGe-fahrstellenwerdendurcheineGefährdungsanalyseermit-telt.
BeiAufgabeund/oderAbnahmevonHandmussdieKonstruktion(Höhe,Breite,Geschwindigkeitusw.)imEinklangmitdenGrundsätzenderErgonomiestehen.
Übergänge AuchnichtangetriebeneRollenbahnendürfennuranvor-gesehenenStellenüberschrittenwerden.GegendiesenGrundsatzwirdhäufigverstoßen,dadurchdieMitarbeiterUmwegeinKaufzunehmensind.Zubeachtenistdeshalb,dass–ausreichendTrittflächenvorhandensind,umPaletten
zubewegen,–AuftrittsflächenzwischendenRollenmindestens10cm
breitund0,5mlangundmiteinemrutschhemmendenBelagversehensind,
–genügendÜbergängevorhandensind,–dieÜbergängesoangeordnetsind,dasserforderliche
Wegemöglichstkurzsind.
ÜbergangsstellenkönnendurchAusfüllenderZwischen-räumezwischendenRollenhergestelltwerden.Esemp-fiehltsich,dieseAusfüllungenfarblichdeutlichzumarkie-ren,umdieÜbergangsmöglichkeitanzuzeigen.
Sicherung von Auflaufstellen an gurtgetriebenen Rollenbahnen Sicherung von Gefahrstellen zwischen Fördergut und Rollen durch Füllstücke
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Transportmittel
TransferwageninderWellpappenindustrieTransferwagenwerdenzumMaterialtransportbeiderHer-stellungundWeiterverarbeitungvonWellpappeundKarto-nageneingesetzt.Transferwagensindmotorischverfahr-bareWagenmitaufgesetzten,hand-oderkraftbetriebenenStetigförderernzumUmsetzenvonFörderguteinheiten,dievoneinerRollenbahnübernommen,seitlichverschobenundaneineandereRollenbahnodereinanderesGerätoderFahrzeugabgegebenwerden.Essindsowohlauto-matischealsauchdurchPersonenbedienteTransferwagenimEinsatz.
DieRollenbahnalsZuführeinrichtungdientz.B.demTrans-portderproduziertenWellpappestapelentwedervonderWellpappenanlagezudenWeiterverarbeitungsmaschinenodervondenWeiterverarbeitungsmaschineninsLager.DieAnforderungenandieSicherheitstechnikdieserTrans-portsystemeergebensichausderEN619„StetigfördererundSysteme–SicherheitsanforderungenanmechanischeFördereinrichtungenfürStückgut“undderDINEN1525„FahrerloseFlurförderzeugeundihreSysteme“.DieUm-setzunginWellpappebetriebenwirdinderBGI854,„Ge-staltungsregelnfürdenEinsatzvonTransferwageninderWellpappenindustrie“,beschrieben.DieseenthältalleAn-forderungenanGestaltungundBetriebvonTransferwagenimBereichderWellpappenindustrie.
WesentlicheGefährdungenbeimBetriebvonTransfer-wagensinddasAnfahrenvonPersonen,diesichimFahr-bereichdesTransferwagensaufhaltenunddasQuetschenvonPersonenzwischendemTransferwagenunddenRol-lenbahnen.
Betriebsanweisung, Unterweisung DieBeschäftigtensindaufGrundlagederBetriebsanleitungdesHerstellersimsachgerechtenUmgangmitdemTrans-ferwagenzuunterweisen.AufBasisderBetriebsanleitungdesHerstellersisteineBetriebsanweisungmitHinweisenzumUmgangmitdemPersonenschutzsystemzuerstellen.HieristinsbesondereaufdasVerhaltenbeiStörungenoderbeimAuftretenvonDefektenanderSicherheitseinrich-tunghinzuweisen.ZusätzlichistüberdieordnungsgemäßeBenutzungderzulässigenVerkehrswegeundÜbergängezuinformieren.DieBeschäftigtenmüssenvorBeginnderTätigkeitenunterwiesenwerden.DieUnterweisungmussmindestenseinmaljährlichwiederholtwerden.InhaltundDurchführungderUnterweisungsindschriftlichzudoku-mentieren.
Fahrbereichssicherung DerFahrbereichvonTransferwagenmussentwederdurcheineUmzäunungvomVerkehrs-undArbeitsbereichge-trenntseinoderdurcheineSchutzeinrichtungmitAnnä-herungsreaktionamTransferwagenselbstüberwachtwer-den.DieSchutzeinrichtungmitAnnäherungsreaktionmussbewirken,dassderTransferwagenimGefahrfallrechtzeitiganhält.
AlsSchutzeinrichtungmitAnnäherungsreaktioneignensichjenachGeschwindigkeitdesTransferwagens:–Schaltleisten,–Bumperoder–Laserscanner.
Fahrbereichssicherung bei großen Anhaltewegen AufgrundderhohenGeschwindigkeitendesTransferwa-gensbestehtfürMitarbeiterimGefahrenbereicheiner-höhtesRisiko.DeshalbisteinezusätzlicheSicherungderGefahrstellennotwendig.DabeimussderZutrittzumGefahrbereichdesTransferwagensüberdiegesamteWegstreckeallseitigverhindertwerden.DieskanndurchtrennendeSchutzeinrichtungen(Zäune,mindestens2mhoch)inVerbindungmitLichtschrankenfürdieZugangs-öffnungen,welcheaufdenAntriebdesTransferwagenswirken,geschehen.MöglichistaucheinesektionsweiseSicherungderGefahrstellendurchzuschaltbareLicht-schrankensysteme.
Gestaltung der Rollenbahnen DieStirnseitederRollenbahnensollverkleidetsein,daanderScherstellezwischenRollenbahnundTransferwagenschwereVerletzungenmöglichsind.
DieseGefährdungkanndurchfolgendeMaßnahmenver-miedenwerden:–SchaumstoffelementeinSignalfarbemiteinerKanten-
längevonmindestens300mmx500mm,dieunmittel-barnebenderRollenbahnangebrachtwerden,
–VerkleidenderRäumezwischendeneinzelnenRollen-bahnenbiszurFörderebenealsVerlängerungderstirn-seitigenVerkleidungenandenRollenbahnen,z.B.durchWinkelbleche,dieeineArtPodestbilden;diesepodest-artigenAufbautenmüssenmindestens1mlangaus-geführtsein.SinnvollisteinvollflächigesAuskleidenderZwischenräume;AusnahmebildendiefürPersonen-oderStaplerverkehrnotwendigenUnterbrechungen,welchealsVerkehrswegegenutztwerden,
–Schrankenbzw.Türen,diedenDurchgangfürPersonenzwischendenRollenbahnenverhindern.
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Transportmittel
BeiderVerwendungvonSchaltleistenundBumpernmüssendieRollenbahnenanderStirnseitedurchgehendverkleidetsein,umdieAnzahlderQuetschstellenzuminimieren.DieVerkleidungsolldabeivonderOberkantederRollenbahnbiszumBodendurchgehendgestaltetsein.ZwischendeneinzelnenRollenbahnenisteinAuskleidenaufdemHöhenniveauderRollenbahnerforderlich,z.B.durchFüllblechezwischendenRollenbahnen,umdasRisi-kodesAnfahrensdurchdenTransferwagenzuminimieren.BeimEinsatzvonLaserscannernzurAbsicherungdesFahr-wegesisteinedurchgehendeVerkleidungnichtmöglich,daimRandbereichnichtsicherdetektiertwerdenkann.DeshalbsollzwischenderVerkleidungunddemBodeneinAbstandvon150mmeingehaltenwerden,umeinUnter-schneidenderRollenbahnvonmindestens100mmdurchdasScannerfeldzuermöglichen.
Prüfung durch den Bediener des Transferwagens SicherheitseinrichtungenmüssentäglichdurchSicht-undFunktionskontrolleüberprüftwerden.DazumussderBetriebeinenMitarbeiterbenennen,derfürdietäglichePrüfungzuständigist.
Prüfung durch eine befähigte Person AllesicherheitsrelevantenTeiledesSchutzsystemsamTransferwagensinddurcheinebefähigtePersonvorInbe-triebnahmezuprüfen.FürdiewiederkehrendenPrüfungenhatderUnternehmerArt,UmfangundFristenderPrüfun-genselbstfestzulegen(Betriebssicherheitsverordnung)undebenfallsdurcheinebefähigtePersondurchführenzulassen.DasPrüfergebnisfürdiegenanntenKriterienistineinemPrüfbuchschriftlichzudokumentieren.
Prüfung an Transferwagen mit Laserscannern Warn-undSchutzfelddesLaserscannerssindvoneinerbefähigtenPersoneinzustellenundinmindestenshalb-jährlichemAbstandzukontrollieren.FestgestellteMängel,insbesonderedieVerschiebungdesSchutzfeldes,müssenumgehendbeseitigtwerden.DasErgebnisderPrüfungistschriftlichineinemPrüfbuchfestzuhalten.
Sicherheitsabstand EsdürfenkeineQuetsch-undScherstellenzwischenFahr-zeugoderderLadungundfestenTeilenderUmgebung,z.B.Maschinenteilen,gelagertenGegenständenusw.,ent-stehen.DerSicherheitsabstandzufestenTeilenderUmge-bungbeträgtmindestens0,5m.
Übergänge, Verkehrswege DieUnfallgefahristbesondershoch,wennPersonendenFahrbereichdesTransferwagensbetretenmüssen.Deshalbisteshiernotwendig,denPersonenverkehraufdasbetrieblichunbedingterforderlicheMaßzubegrenz-enundwoimmeresgeht,VerkehrswegefürPersonenundFahrwegdesTransferwagenszutrennen.UnterBerück-sichtigungderjeweiligenbetrieblichenSituationisteineGefährdungsbeurteilungmitRisikoanalysedurchzuführen.Dabeiistschriftlichfestzulegen,obundwieoftderFahr-bereichdesTransferwagensbetretenwerdenmussundwelcheMaßnahmeneingefahrlosesBetretendesFahr-bereichsermöglichen.
FolgendeSicherheitsmaßnahmensindvorzusehen:–KennzeichnungderÜbergänge–InstallationvonWarnleuchten–InstallationvonAmpeln–InstallationvonSchrankenbzw.Türen–InstallationvonLichtschranken–InstallationvonBrücken–ReduzierenderFahrgeschwindigkeit–usw.
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Für die sichere Lagerung ist einerseits die sichere Gestaltung der Lagereinrichtungen entscheidend, aber auch die Mitarbeiter tragen eine große Verantwortung im sicherheits-gerechten Umgang mit den Lagergütern.
LagernundStapelnBrandschutz BeimLagernundStapelnmüssenAnforderungendesBrandschutzesberücksichtigtwerden.Ausfeuergefährde-tenBereichensindoffenesFeuerundandereZündquellenfernzuhalten.DasRauchenistindiesenBereichenver-boten.AufdasRauchverbotistdeutlicherkennbarunddauerhafthinzuweisen.FeuerlöscheinrichtungenmüssenvorhandenundfunktionsbereitseinsowiemindestensallezweiJahreüberprüftwerden.DiekonkretenAnforderungenandenBrandschutzsolltenmitdenzuständigenSchaden-versicherernabgestimmtwerden.DarüberhinauswerdenauchinIndustriebaurichtlinienAnforderungenandenbaulichenBrandschutzgestellt,diesichindeneinzelnenBundesländernunterscheidenkönnen.
Fässerlagerung BeimLagernvonFässernhabensichFassstapelgerätebe-währt,beideneneinAbrollenderFässerausgeschlossenundeinsicheresÜbereinanderstapelnmöglichist.
Lagern von TransportgüternDieGefährdungenbeimLagernvonGüternwerdenindertäglichenRoutinehäufigunterschätzt.AufgrunddesteilweisehohenGewichtskönnenherabfallendeGüterhohenSchadenanrichten.
Lagern von Transportgütern
Flächenbelastung DiezulässigeFlächenbelastungdesFußbodensinLager-räumen,derZwischenbödenundGalerienistandenZu-gängenguterkennbaranzugeben.Esistdaraufzuachten,dassdievorgeseheneLagerflächegenügendtragfähigistbzw.diezulässigeFlächenbelastungeingehaltenwird.WirddiezulässigeFlächenbelastungüberschritten,mussdasGewichtdesStapelsaufeinegrößereFlächeverteiltwerden.
Gefährliche Güter lagern WerdenGütergelagert,dieaufgrundihrerEigenschaftenbesondereGefahrenmitsichbringen,z.B.leichtentzünd-licheLösemitteloderätzendeStoffe,sosindbesondereVerordnungenundRichtlinienzuberücksichtigen.Abbe-stimmtenLagermengenistbeiderPlanung,demBauoderderVeränderungsolcherAnlagendiezuständigestaatlicheAufsichtsbehördeeinzuschalten.
KleinteileLagerung ZurLagerungvonKleinteilensindGitterboxpaletteno.Ä.zuempfehlen.Diesekönnenübereinandergestapeltwerden.
Lagerflächen markieren Wogelagertundgestapeltwird,mussauchausreichendPlatzfürdenVerkehrvonPersonenundFahrzeugenvor-handensein.EineFußbodenmarkierungzurAbgrenzungvonLagerflächenundVerkehrswegenistimmerdannsinn-voll,wennLagerplätzeundVerkehrswegenichtlaufendge-ändertwerden.AnEckenoderanderengefährlichenStellensolltengeeigneteAnfahrschutzvorrichtungenangebrachtwerden.
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Lagern von Transportgütern
Paletten – Standsicherheit WerdenmehrerePalettenübereinandergestapelt,isteineausreichendeStandsicherheitnurgegeben,wennderBo-denebenundtragfähigistunddieeinzelnenGebindedieAuflastdernächstenPaletteaufnehmenkönnen.IstdiesnichtderFall,hatdieaufgesetztePalettekeinensicheren,stabilenStand.InsolchenFällendürfenmehrerePalettennichtohneHilfsmittel(z.B.Aufsteckrahmenoderstabile,festaufliegendeHolzzwischenlagen)übereinandergesta-peltwerden.
Prüfungen StapelbehälterundStapelhilfsmittelmüssenregelmäßig,insbesonderebeierneuterVerwendung,aufihrensicherenZustandüberprüftwerden.FürkraftbetriebeneRegaleundSchränkemussderUnternehmerArt,UmfangundFristenderPrüfungenselbstfestlegen(Betriebssicherheitsverord-nung)unddurcheinebefähigtePersondurchführenlas-sen.
Stapel anheben BeimAnhebenderStapelistdaraufzuachten,dassderGabelstapleroderGabelhubwagennichtzuweitunterdenStapelgefahrenwird,sodasskeindahinterstehenderzwei-terStapelmitangehobenundgekipptwird.EineMarkie-rungaufdenGabeln,entsprechendderPalettentiefe,hatsichbewährt.
Stapelbügel SindLadegüternichtgeeignet,Stapelkräftezuübertra-gen,weilihreFormungleichmäßigistoderweilsienichtgenügendFestigkeitbesitzen(z.B.Tankbehälter),müssenHilfsmittelzumStapelnbenutztwerden:BügeloderRah-menwerdenaufFlachpalettenaufgesetztundübernehmendanndieKraftübertragung.BeiBenutzungvonStapelbü-gelnistaufdiemaximaleTragfähigkeitzuachten.
Stapelhöhe bei PalettenExakteAngabenzurzulässigenStapelhöhekannesnichtgeben,dadiese–vomLadegut,–vonderBodenbeschaffenheitund–vomZustandderPalettenabhängt.
LagerundStapelsindsozuerrichten,zuerhaltenundabzutragenoderabzubauen,dassVersichertedurchher-abfallende,umfallendeoderwegrollendeGegenständeoderdurchausfließendeStoffenichtgefährdetwerden.Entscheidendist,dassderStapelbeizuerwartendenho-rizontalenKräftennichtumkippt,alsostandsicherist.ImEinzellfallkanndieStandsicherheitnurdurchaufwändigeBerechnungenüberprüftwerden(vgl.DGUVRichtlinie234).
AlsRichtwertfürdieStapelhöhegiltdasVerhältnisvon6:1,bezogenaufdieHöheeinesStapelszurSchmalseiteseinerGrundfläche.BeiEuro-Paletten(1,20mx0,80m)bedeutetdaseinemaximaleStapelhöhevon4,80m.
DiezulässigeStapelhöhekannauchgeringersein,wennz.B.beiEuro-PalettendieTragfähigkeitüberschrittenwür-deoderwenndasLagergutnichtfestundstabilist.BeiEinwegpalettenhängtdieStapelhöhestarkvomZustandundderFestigkeitderPalettenab.MitEinwegpalettenkannerfahrungsgemäßnichtdiegleicheStapelhöheer-reichtwerdenwiemitEuro-Paletten.
Stapelmüssenlotrechterrichtetwerden.BeträgtdieNeigungmehralszweiProzent–dassindbei4,80mHöheknapp10cm–musservorsichtigabgebautwerden.
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Stapelhöhe bei Papierrollen Papierrollenwerdenüblicherweiseübereinander,ohneZwischenlagen,ineinzelstehendenSäulengestapelt.BeidiesersogenanntenKaminstapelungwerdenhäufigbeträchtlicheHöhenerreicht.VondenMitarbeitern,dieindiesenLagerntätigsind,wirdeinhohesMaßanVerantwor-tungundKönnengefordert.SiemüssenunterwiesenseinunddiezurVerfügunggestelltenTransportgerätesobe-messensein,dasseinsicheresStapelnundTransportierenmöglichist.
WerdenRollenineinereinzelnstehendenSäulegestapelt,sindinderRegelgünstigeRandbedingungengegeben,diegrößereStapelhöhenbiszumsechsfachenRollendurch-messerundmehr(sieheDGUVRichtlinie234,bisherigeZH1/428)zulassen,d.h.–absolutebeneStandflächen,–völligunbeschädigte,festgewickelteRollen,–exaktlotrechteAusrichtungderStapelund–gleicheRollendurchmesser.
Lagern von Transportgütern
WennKippgefahrbesteht,darfnurjeweilseineRollemitdemTransportgerätangehobenwerden.Diesgiltauch,wenneinStapelnurgeringfügigzuversetzenist.MitRol-lenklammerndarfnureineRolle,mitSpezialklammern(einederbeidenKlammernistgeteilt)dürfenzweiRollengleichzeitigaufgenommenwerden.
Stapelneigung WerdenmehrerePalettenoderPapierrollenübereinandergestapelt,bestehtabeinergewissenStapelhöhedieGe-fahrdesAbrutschensoderUmfallens.DeshalbdürfenSta-pelvonPalettennursenkrechterrichtetwerden.BesondersStapelausKartonagenoderWellpappezuschnittenmüssensorgfältigundgleichmäßigverschnürtwerden.NurdannisteingeraderStapelbeimrichtigenAufsetzendernächstenPalettemöglich.
Stapeln von kleineren Nutzen oder Zuschnitten DiePalettierungvongroßflächigenProdukten,z.B.PapieroderWellpappe,istinderRegelproblemlos.AnderssiehtesjedochbeiderStapelungvonkleinerenNutzenoderZuschnittenaus.DieseStapeldürfennurinsichgutver-bundenerrichtetwerden.IsteineStapelungimVerbundnichtmöglich,mussdieerforderlicheFestigkeitaufandereWeiseerreichtwerden,z.B.durchZwischenlagenausHolz,PappeoderdurchUmschnürungenoderSchrumpffolie.DerartigeSicherheitsmaßnahmensindaucherforderlich,wenndieseStapeltransportiertwerden.
Unzulässige Lagerung UnzulässigistdieLagerunginTreppenhäusern,Verkehrs-wegenundimBereichvonTürenundAusgängen.WeiterhindürfenNoteinrichtungennichtdurchMaterial,selbstver-ständlichauchnichtdurchMaschinenundGeräte,verstelltwerden.HierzugehörenalleFeuerlöscheinrichtungen,elektrischenSchalt-undVerteilertafeln,RettungswegeundNotausgänge.
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Lagern von Transportgütern
LagerregaleZumLagernkleinerEinheitenoderkleinererMengenwer-denRegalederunterschiedlichstenBauartverwendet.IhreStand-undTragsicherheitmussdenbetrieblichenBeanspruchungengenügenundnachgewiesensein.
Betriebsanweisung FürAufbau,AufstellungundUmbauvonRegalenmusseinevomHerstellermitgelieferteBetriebsanleitungvorliegen.ZumsicherenEin-undAuslagernhatderUnternehmerfürRegaleanhandderAufbau-undBetriebsanleitungendesHerstellersBetriebsanweisungenzuerstellenunddenBe-schäftigtenbekanntzugeben.Kennzeichnung AnRegalenmüssenfolgendeAngabendeutlicherkennbarunddauerhaftangebrachtsein:–Hersteller,EinführeroderBetreiber–Baujahr–Tragfähigkeit(siehenachfolgendeAbb.).
Palettenregale Palettenregalemüssensobeschaffenundaufgestelltsein,dasssiedasLagergutsicheraufnehmenkönnenundihreStand-undTragfestigkeitgewährleistetist:–RahmenteilefürLastaufnahmegegenAusheben
sichern,–MaßnahmengegenDurchschiebenvonPaletten
treffen,–EckbereichegegenAnfahrensichern,–beimLagernzulässigeTragfähigkeit(Fach-undFeld-
lasten)beachten.
DieAufstellungundderUmbauvonPalettenregalensolltedahernurdurchunterwiesenePersonenunterBeachtungderAufbau-undBetriebsanleitungdesHerstellerserfolgen.EinewesentlicheVoraussetzungfürdieStandsicherheitderRegaleist,dasssiesenkrechterrichtetwerden.FernersindsiemiteinanderodermitgeeignetenBauwerksteilenzuverbinden.
DurchgängeinPalettenregalenmüsseneinelichteHöhevonmindestens2,0maufweisen.DielichteHöhevonDurchfahrtenmussinAbhängigkeitvondenjeweilseinge-setztenFördermitteln(z.B.Gabelstapler)bemessensein.
Fachlast
Fach- und Feldlast bei einem Palettenregal Palettenregal mit Durchschiebesicherung
FachlastDieFachlastistdiejenigeLast,dievoneinerRegalsei-teausineinFacheinge-brachtwerdenkann.
FeldlastDieFeldlastistdieSummederFachlastenineinemFeld,wobeiinderRegeleinegleichmäßigverteilteLastzugrundegelegtwird.
Fachlast
Fachlast
Fachlast
Feld
last
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Lagern von Transportgütern
AlsAuflagenfürdiePalettendieneninderRegelQuer-träger,dieindieRegalstützeneingehängtwerden.DieseRahmenteilemüssengegenAushebengesichertsein.DadieSicherungselementefürdieauftretendenKräftebe-messenseinmüssen,empfiehltessich,nurdievomRegal-herstellerhierfürangebotenenBauteilezuverwenden.Palettenregale,diemitnichtleitliniengeführtenFörder-mitteln,z.B.Gabelstaplern,be-oderentladenwerden,müssenanihrenEckbereichen–auchandenDurchfahrten–durcheinenmindestens0,3mhohen,gelb/schwarzzukennzeichnendenAnfahrschutzgesichertsein.DerAnfahr-schutzmussdieüblicherweiseauftretendenStoßenergienaufnehmenkönnen.ErmussimBodenverankertseinunddarfkeineVerbindungzumRegalgerüsthaben.
DieSeitenvonPalettenregalen,dienichtfürdasBe-undEntladenvorgesehensind,müssengegenHerabfallenvonLagergutgesichertsein.DieSicherungmussauchandenoberstenAblagenmindestens0,5mhochsein,d.h.dieSeitenstützenmüssendieoberstenPalettenauflagenummindestens0,5müberragen.
DoppelregalekönnenvonzweiSeitenbeladenwerden.IndiesenFällensindVorkehrungengegendasDurchschie-benvonLadungseinheitenzutreffen,z.B.dadurchdasszwischenbeidenRegaleneinSicherheitsabstandvonmin-destens100mmeingehaltenwirdoderDurchschiebesiche-rungen,z.B.Zaun,ProfilleistenoderT-Träger,angebrachtwerden.BereicheüberRegaldurchgängenmüssensoge-staltetsein,dasseinHerabfallenvonLadeeinheitenundeinHindurchfallenvonLagergutverhindertwird,z.B.durchentsprechendeEinlegeböden.
BeimLagernmussdiezulässigeTragfähigkeit(Fach-undFeldlast)beachtetwerden.
Anfahrschutz an Regalen
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Lagern von Transportgütern
PalettenAusführungen von Paletten UnterderSammelbezeichnung„Flachpalette“werdenalleüblichenPalettenniedrigerBauhöhe,imGegensatzzuz.B.Gitterboxpaletten,zusammengefasst.
FlachpalettenwerdenunterschiedeninEinwegpalettenundDauerpaletten.UnterdenDauerpalettenistdieEuro-Palettediegebräuchlichste.
Flachpaletten – EinwegpalettenGroßeBedeutungbeimWarenumschlagimDruckundinderPapierverarbeitendenIndustriehatdieEinwegpalette(auchalsWegwerfpalettebezeichnet).WieihrNamesagt,istihrHaupteinsatzzweckdereinmaligeTransportvonWaren.IsteineEinwegpalettejedochnachdemGebrauchguterhalten,istaucheinweitererEinsatzzulässig.BeiEinwegpalettengibtesgroßePreis-unddementsprechendauchgroßeQualitätsunterschiede.AusdrücklicheBelas-tungsgrenzengibtesnicht;dieTragfähigkeitderPalettemusssichnachdemLadegutrichten.DerVerwendervonEinwegpalettenhatvorallemaufFolgendeszuachten(besondersbeieinererneutenVerwendung):–IstdieverwendeteEinwegpaletteinordnungsgemäßem
Zustand?–GenügtsieinderHolzstärkeundinderQualitätden
Belastungsanforderungen?
Flachpaletten – EuroPalettenHierunterverstehtmangenormtePaletten(DIN15146)ausHolz,diedurchentsprechendeWahlderHolzart(Hartholz)sowiedurchdieVerarbeitungmehrfachverwendbarsind.DiegenormtenEuro-PalettendürfenunterVoraussetzungeinergleichmäßigverteiltenLastbeiderHandhabungdereinzelnenPalettemitmax.1000kgundimStapelmitins-gesamtmax.4000kgbelastetwerden.Dasbedeutet,esdürfenvierdieserPalettenübereinandergesetztwerden.DieMaximalbelastungvon4000kgsetztsichzusammenausderNutzlastderunterstenPaletteundderLastderdaraufgestapeltenPaletten.
Gitterboxpaletten ImDruckundinderPapierverarbeitendenIndustriewer-denauchhäufigGitterboxpalettenverwendet.SiehabendieGrundflächeeinerEuro-PaletteundeinenAufbauausRundstahlgitter,umKleinteileoderMakulaturzulagernundzutransportieren.DerobereRandistsogestaltet,dasssieübereinandergestapeltwerdenkönnen.
Gebrauchsfähigkeit SchadhaftePalettenmüssensofortausdemBetriebent-ferntwerden.HierzumüssenimBetriebeindeutigeAnord-nungengegebensein.Eventuellistessinnvoll,dieÜber-wachungdesPalettenbestandeseinemMitarbeiterzuübertragen.
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Lagern von Transportgütern
Nicht mehr gebrauchsfähig sind Flachpaletten (s. Abb.), wenn 1 einBrettfehlt,schrägoderquergebrochenist,2 mehralszweiBodenrand-,Deckrandbretteroder
einQuerbrettsoabgesplittertsind,dassjeBrettmehralseinNagel-oderSchraubenschaftsichtbarist,
3 einKlotzfehlt,sozerbrochenoderabgesplittertist,dassmehralseinNagel-oderSchraubenschaftsichtbarist,
4 diewesentlichenKennzeichnungenfehlenoderun-leserlichsind,
5 offensichtlichunzulässigeBauteilezurReparaturverwendetwurden(zudünne,zuschmale,zukurzeBretteroderKlötze),
6 derAllgemeinzustandsoschlechtist,dassdieTrag-fähigkeitnichtmehrgewährleistetist(morsche,fauleodermehrereabgesplitterteBretteroderKlötze).
Nicht mehr gebrauchsfähig sind Gitterboxpaletten (s. Abb.), wenn 1 derSteilwinkelaufsatzoderEcksäulenverformtsind,2 dieVorderwandklappenunbeweglichodersoverformt
sind,dasssienichtmehrgeschlossenwerdenkönnen,bzw.wennKlappverschlüssenichtmehrfunktionsfähigsind,
3 derBodenrahmenoderdieFüßesoverbogensind,dassdieBoxpalettenichtmehrgleichmäßigaufdenvierFüßenstehtodernichtmehrohneGefahrgestapeltwerdenkann,
4 dieRundstahlgittergerissensind,sodassdieDraht-endennachinnenoderaußenragen(eineMascheproWanddarffehlen),
5 einBrettfehltodergebrochenist,6 diewesentlichenKennzeichenfehlenoderunleserlich
sind.
Gitterboxpaletten
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Flachpaletten
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Lagern von Transportgütern
Leere Paletten DurchdenerhöhtenMaterialdurchsatznimmtdieAnzahlderverwendetenPalettenständigzu.UnsachgemäßerUm-gangmitleerenPalettenisteinehäufigeUnfallursache.
FolgendeRegelnfürdenrichtigenUmgangsindzubeach-ten:–BeschädigtePalettenumgehendaussondern.–BelastungsgrenzenundPalettengrößenbeachten.–Palettennichthochkant,z.B.anWändenoderSäulen,
aufstellen.–PalettennichtimVerkehrswegoderaufderfreien
BewegungsflächeamArbeitsplatzabstellen.–LagerflächenfürleerePalettenschaffenundkenn-
zeichnen.–LeerePalettennichtzuhochstapeln.–PalettennichtalsPodesteoderTrittstufenverwenden.–Ggf.SicherheitsschuheundSchutzhandschuhetragen.
FürdasAufbewahrenleererPalettenmussesklareorgani-satorischeAnweisungenimBetriebgeben(sieheunten).
Palettenlager, PalettenSammelstelle InjedemBetrieb,indemvielePalettenanfallen,sollteeseinenfestenPlatzfürleerePalettengeben:einPaletten-lager.Diesessolltebesondersgekennzeichnet,allenbe-kanntseinundgenutztwerden.MöglichkeitenfürPaletten-lagersind:–ineinemAnbauandasBetriebsgelände,dersowohlvom
Betriebalsauchvonaußenzuerreichenist;–aneinergekennzeichnetenStelleimBetriebsraum.Für
dieseAnordnungsprichtsehrviel,wennderBetriebs-raumnichtallzugroßist.Esistjedochdaraufzuachten,dassdurchdieLagerungkeineNotausgänge,Feuerlösch-einrichtungenoderelektrischeAnlagenversperrtwerden.
Wichtigistjedoch,dassdasPalettenlagernichtzuweitvondenProduktionsstättenentferntist,soentstehenkeinelangenWege.IngrößerenBetriebenempfehlensichdes-halbmehrereSammelstellenfürleerePaletten.
Podeste LeerePalettendürfennichtalsPodesteoderTrittstufenvorMaschinenverwendetwerden.EinrichtigesPodestistfestangebrachtundhateinefesteebeneTrittfläche,einebe-stimmteGrößeusw.
Unfallgefahren DieUnfallursachen,dievonPalettenausgehen,beruhenhauptsächlichauf:–BeschädigungenanPaletten(hierkommteszuUnfällen
z.B.durchHolzsplitter),–falschaufgestelltenPaletten,z.B.senkrechtandieWand
(ZuUnfällenkommtes,wenndiesePalettenentwedervonselbstoderdurchAnstoßenumfallen.DasGewichtderPalettenistgroßgenug,umzuschwerenVerlet-zungenandenBeinenoderFüßenzuführen.),
–imVerkehrswegabgestelltenPaletten(StolperunfällemitzumTeilschwerenUnfallfolgen,SturzunfälledurchAbrut-schenusw.),
–falschem,unsachgemäßemStapelnleererPaletten(Ver-letzungendurchherabrutschendeoderherunterfallendePaletten,z.B.amKopfoderandenArmen).
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Lagern von Transportgütern
SchmalganglagerInRegalanlagen,diemitFlurförderzeugenbeschicktwer-den,sinddieGängezwischendenRegalenimAllgemeinennichtsobreit,dassaufjederSeiteeinSicherheitsabstandvonmind.0,50mzwischendemFlurförderzeugbzw.derLastunddemRegalvorhandenist.WerdenGabelstaplerimSchmalganglagereingesetzt,enthältdieUnfallverhütungs-vorschrift„Flurförderzeuge“(DGUVVorschriftD27)Rege-lungen,umauchbeizugeringemSicherheitsabstanddenerforderlichenPersonenschutzzugewährleisten.IndiesenFällenistdurchbaulicheodertechnischeMaßnahmensi-cherzustellen,dasssichimSchmalgangnichtgleichzeitigeinePersonundeinFlurförderzeugaufhalten.TechnischeMaßnahmensindz.B.LichtschrankensystemezurÜber-wachungderZugängezumSchmalgangoderSensorenwieetwaLaserscanner,diedenGefahrbereichinBewegungs-richtungdesFlurförderzeugesüberwachen.
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Gesetze und Verordnungen– Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
–Mutterschutzgesetz(MuSchG)–Arbeitsstättenverordnung(ArbStättV)
–Betriebssicherheitsverordnung(BetrSichV)
–Straßenverkehrsordnung(StVo)
–VerordnungüberSicherheitundGesundheitsschutzbeidermanuellenHandhabungvonLastenbeiderArbeit(LasthandhabV)
–VerordnungüberSicherheitundGesundheitsschutzbeiderBenutzungpersönlicherSchutzausrüstungenbeiderArbeit(PSA-Benutzungsverordnung–PSA-BV)
Bezugsquellen:Buchhandeloderwww.juris.de
Vorschriften, Regeln und Grundsätze der Unfallversicherungsträger– DGUV Vorschrift A1 – „Grundsätze der Prävention“
– DGUV Vorschrift D6 – „Krane“
– DGUV Vorschrift D27 – „Flurförderzeuge“
– DGUV Regel 104 – „Explosionsschutz-Regeln (EX-RL)
– DGUV Regel 132 – „Vermeidung von Zündgefahren in-folge elektrostatischer Aufladungen“
– DGUV Regel 181 – „Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr“
– DGUV Regel 191 – „Benutzung von Fuß- und Knieschutz“
– DGUV Regel 232 – „Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore“
– DGUV Regel 233 – „Ladebrücken und fahrbare Rampen“
– DGUV Regel 234 – „Lagereinrichtungen und -geräte“
BezugsquellennachweisNachstehend sind die zu beachtenden staatlichen Regelungen, die Vorgaben der Unfallversicherungsträger sowie relevante Normen aufgelistet.
Bezugsquellennachweis
– DGUV Grundsatz 925 – „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“
– DGUV Grundsatz 939 – „Prüfbuch für kraftbetriebenes Flurförderzeug“
– DGUV Grundsatz 950 – „Prüfbuch für kraftbetätigte Tore“
Bezugsquelle:www.arbeitssicherheit.de
Normen – DIN EN 349 – „Sicherheit von Maschinen – Mindest-
abstände zur Vermeidung des Quetschens von Körper-teilen“
– DIN EN 6141 – „Sicherheit von Maschinen – Ergonomische Gestaltungsgrundsätze; Teil 1: Begriffe und allgemeine Leitsätze“
– DIN EN 619 – „Stetigförderer und Systeme für Stückgut“; Sicherheits- und EMV-Anforderungen an mechanische Fördereinrichtungen für Stückgut
– DIN EN ISO 14122 – „Sicherheit von Maschinen – Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen“; Teil 1 – 4
– DIN EN ISO 141223 – „Sicherheit von Maschinen – Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen; Teil 3: Treppen, Treppenleitern und Geländer“
– DIN EN 17261 – „Sicherheit von Flurförderzeugen“
– DIN EN 1525 – „Sicherheit von Flurförderzeugen – Fahrerlose Flurförderzeuge und ihre Systeme“
– DIN 18064 – „Gebäudetreppen – Definitionen, Meßregeln, Hauptmaße“
Bezugsquelle:BeuthVerlagGmbH,Burggrafenstraße6,10787Berlin,www.beuth.de
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Stichwortregister
A Anfahrschutz 13,41,45Auffahrrampen,Neigung 18,27
B Bauplanung 14Beleuchtung 14Beleuchtung,Gabelstapler 34 – 35Betriebsanweisung 6,30,32,38,44
E EG-Maschinenrichtlinie 7,34Einwegpaletten 42,46Euro-Paletten 42,46
F Fachlast 44 – 45Fahrausweis 33Fahrerausbildung 33Fahrerrückhaltesystem 34Fässerlagerung 41Feldlast 44 – 45Flächenbelastung 41Flachpaletten 42,46 – 47Fußbodenmaterialien 15Fußböden 14 – 15
G Gabelhubwagen 9,29,42Gabelstapler 31 – 35,42Gabelstaplerfahrer 13,32 – 33Gefährdungsbeurteilung 6,39Geh-Gabelstapler 30Geh-Hochhubwagen 30Gitterboxpaletten 41,46 – 47Glastüren 22
H Hebebühnen 9,36HebenundTragen 7 – 8HebenundTragen,Richtwerte 8Hubwagen 14,23,29
K Kaminstapelung 43KaufvonTransportmitteln 7Kleinteile-Lagerung 41Krane 9,36
L Ladebrücken 16 – 17,30,51Ladebrücken,kraftbetrieben 16 – 17Laderampen 16 – 18Ladevorrichtungen 16 – 18Ladungssicherung 9Lagern 41 – 49
Stichwortregister
Lagerregale 44 – 45LeerePaletten 5,25,48
M Metalltreppen 19 – 20
O OrdnungamArbeitsplatz 10
P Paletten 10,25,32,37,42 – 48Palettenlager 48Palettenregale 44 – 45Paletten-Sammelstelle 48Parkplätze 27Pendeltüren 22Podeste 10,48Prüfung 5,7,9,22,29,30 – 32
34,36,39,42
R Rollenbahnen 36 – 37Rollerfahren 29
S Sägezahnrampen 18Schmalganglager 49Schutzhandschuhe 10,32,34,48Sicherheitsschuhe 10 – 11,32,34,48Stapelbügel 42Stapelhöhe 42 – 43Stapeln 41– 43,48Stapeln,Papierrollen 43Stapelneigung 43Stufenkanten 20
T Tore 22 – 23Tore,kraftbetätigt 22Transferwagen 38 – 39Transporthilfsmittel 6,9Treppen 19 – 21Treppen,Geländer 20Treppen,Handläufe 20Türaustritte 21Türen 21,22 – 25Türen,kraftbetätigt 22
U Übergänge 37,39Unterweisung 6 – 7,39
V Verkehrswege 24 – 27
W Wendeltreppen 21
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Notizen
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Notizen
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BG ETEM
BranchenverwaltungDruckundPapierverarbeitungRheinstraße6–865185Wiesbadenwww.bgetem.de
Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse – Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
JederUnternehmeristbeiderfürseinenGewerbezweigzu-ständigenBerufsgenossenschaftversichert.AnderSpitzederBerufsgenossenschaftstehenVertreterversammlungundVorstand,diesichzugleichenAnteilenausVertreternderArbeitgeberundArbeitnehmerzusammensetzen.
Die Aufgaben der Berufsgenossenschaften sind: 1. VerhütungvonArbeitsunfällen,Berufskrankheitenund
arbeitsbedingtenGesundheitsgefahren2. LeistungenzurRehabilitationbeiUnfallverletzungen
undBerufskrankheiten3. EntschädigungdurchGeldleistungen
DieErhaltungdesLebensundderGesundheitderMen-schenistoberstesGebotfürdieBerufsgenossenschaften.DeshalbhatderGesetzgeberdenUnfallversicherungsträ-gerndieVerhütungvonUnfällenalsersteundwichtigsteAufgabezugewiesen.DurchdenTechnischenAufsichts-dienstüberwachendieBerufsgenossenschaftendieDurch-führungderUnfallverhütungundberatendieBetriebeundihreMitarbeiterinallenFragenderArbeitssicherheit.
NebenderPräventionistdiezweitewichtigeAufgabediegesundheitlicheWiederherstellungderUnfallverletztenundBerufserkrankten.DieBerufsgenossenschaftenunter-haltenzudiesemZweckeigeneUnfallkrankenhäuser.Rehaberatersorgendafür,dassmöglichstalleVerletztenwiederindasBerufslebeneingegliedertwerden.Zurmedi-zinischenundberuflichenRehabilitationtretendieGeld-leistungen.Essollverhindertwerden,dassjemandwegeneinesArbeitsunfallesodereinerBerufskrankheiteinenfinanziellenSchadenerleidenmuss.WennSieeineFragezurArbeitssicherheithaben,wendenSiesichanIhreBe-rufsgenossenschaft!
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Best
.-Nr.
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BranchenverwaltungDruck und PapierverarbeitungRheinstraße �–������ Wiesbadenwww.bgetem.de
BG ETEM