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Überleitung in den TVöD 1 Stand: Dezember 2005 Das neue Tarifrecht im öffentlichen Dienst Bezahlung und Überleitung Andreas Winter Tarifreferent der dbb tarifunion 13. Dezember 2005 dbb akademie thomasberg

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Überleitung in den TVöD

1 Stand: Dezember 2005

Das neue Tarifrecht im öffentlichen Dienst

Bezahlung undÜberleitung

Andreas WinterTarifreferent der dbb tarifunion

13. Dezember 2005dbb akademie thomasberg

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Überleitung in den TVöD

2 Stand: Dezember 2005

Bezahlung undÜberleitung

Das neue Tarifrecht im öffentlichen Dienst

Materialien

Tariftexte TVöD und TVÜ vom 13. September 2005FolienvortragEntgelttabellen zum TVöDBerechnungsbeispieleÜberleitungsrechner der dbb tarifunionMuster Arbeitsvertrag TVöD

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Überleitung in den TVöD

3 Stand: Dezember 2005

Einigung auf Kernpunkte für ein neues Tarifrecht:

• Stärkung der Effektivität und Effizienz des öffentlichen Dienstes

• Aufgaben- und Leistungsorientierung

• Kunden- und Marktorientierung

• Straffung, Vereinfachung und Transparenz

• Praktikabilität sowie Attraktivität vor allem für Jüngere

• Diskriminierungsfreiheit

• einheitliches Tarifrecht für Angestellte und Arbeiter

• Lösung vom Beamtenrecht

ErgebnisseEinkommensrunde 2003

Prozessvereinbarung 2003

Anpassung Ost an West:

• bis Ende 2007 100% für VGr X - Vb bzw. Kr. I - VIII und alle Arbeiter

• bis Ende 2009 100% für übrige VGr

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4 Stand: Dezember 2005

TVÜ / TVöDVerbesserungen, Chancen

• Einmalzahlungen Bund/VKA-West (als Regelung zur Einkommensrunde 2005)

• Anpassungsschritte VKA-Ost (als Regelung zur Einkommensrunde 2005)

• Jahressonderzahlungen

• Zuordnung aller Vergütungs- / Lohngruppen zu neuen Entgeltgruppen

• verlustlose betragsmäßige Überleitung vorhandener Beschäftigter

• Sicherung der Besitzstände

• Exspektanzenschutz durch Strukturausgleich

• einheitliche Entgelttabelle

• Leistungsorientierung im Rahmen und außerhalb Entgelttabelle

• VWL / Jubiläumsgeld / Sterbegeld

Gesamtpaket Gesamtpaket

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5 Stand: Dezember 2005

Einmalzahlung 2005Anpassung VKA-Ost

Einkommensrunde

Einmalzahlung in 2005 (Bund/VKA):

Tarifgebiet West Angestellte und Arbeiter in Vollzeit:100 Euro jeweils zum April, Juli und Oktober 2005;bei Teilzeit entsprechend geringer;Auszubildende, Schüler, Praktikanten 100 Euro zum Juli

Tarifgebiet Ost Bund-Ost: wie Tarifgebiet West

VKA-Ost entfällt, dafür Anpassungsschrittvon 92,5 % auf 94 % zum 1. Juli 2005

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6 Stand: Dezember 2005

Einmalzahlung 2006Anpassung VKA-Ost

Einkommensrunde

Einmalzahlung in 2006 (Bund/VKA):

Tarifgebiet West Angestellte und Arbeiter in Vollzeit:150 Euro jeweils zum April und Juli 2006;bei Teilzeit entsprechend geringer;Auszubildende, Schüler, Praktikanten 100 Euro zum Juli

Tarifgebiet Ost Bund: wie Tarifgebiet West

VKA-Ost entfällt, dafür Anpassungsschrittvon 94 % auf 95,5 % zum 1. Juli 2006

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Überleitung in den TVöD

7 Stand: Dezember 2005

Einmalzahlung 2007Anpassung VKA-Ost

Einkommensrunde

Einmalzahlung in 2007 (Bund/VKA):

Tarifgebiet West Angestellte und Arbeiter in Vollzeit:150 Euro jeweils zum April und Juli 2007;bei Teilzeit entsprechend geringer;Auszubildende, Schüler, Praktikanten 100 Euro zum Juli

Tarifgebiet Ost Bund: wie Tarifgebiet West

VKA-Ost entfällt, dafür Anpassungsschrittvon 95,5 % auf 97 % zum 1. Juli 2007

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8 Stand: Dezember 2005

Urlaubsgeld, Zuwendung2005

BAT / MTArb / BMT-G

Urlaubsgeld und Zuwendung in 2005:

VKA: Urlaubsgeld und Zuwendung unverändert(da vor Inkrafttreten TVöD bzw. Fortgeltung der Tarifverträgebis 31.12.2005)

Bund: Arbeitsverhältnis vor dem 1.08.2003 begründet:Urlaubsgeld und Zuwendung unverändert (siehe VKA)

Arbeitsverhältnis ab dem 1.08.2003 begründet: Zuwendung in gleicher Weise (Anspruchsgrund und –höhe, also

60 Prozent) wie im Jahr 2004

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9 Stand: Dezember 2005

Jahressonderzahlung2006

TVÜ

Jahressonderzahlung in 2006 (Bund/VKA):

in allen Entgeltgruppen (West) 82,14 %in allen Entgeltgruppen (Ost) 61,60 %

des in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts

• zuzüglich Erhöhungsbetrag von 255,65 Euro (bisheriges Urlaubsgeld) bzw. 332,34 Euro (EG 1 bis EG 8, Tarifgebiet West)

• zuzüglich „Besitzstandsregelung Kinder“: 25,56 Euro je Kind

Auszahlung im November 2006

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Überleitung in den TVöD

10 Stand: Dezember 2005

Jahressonderzahlungab 2007

TVöD

Jahressonderzahlung ab 2007 (Bund/VKA) West Ost

in den Entgeltgruppen 1 bis 8 90 % 67,5 %in den Entgeltgruppen 9 bis 12 80 % 60 %in den Entgeltgruppen 13 bis 15 60 % 45 %

• des in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts

• Tarifgebiet Ost mit 75 % der jeweiligen Bemessungssätze (insoweit unverändert seit In-Kraft-Treten der TV Zuwendung-O 1991)

Auszahlung im November 2007

Jahressonderzahlung ab 2007 dynamisiert

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Überleitung in den TVöD

11 Stand: Dezember 2005

ZielstellungenTVÜ / TVöD

TVÜ stellt sicher

1. Zuordnung der vorhandenen Angestellten und Arbeiter zu den neuen Entgeltgruppen; bis In-Kraft-Treten neuer Entgeltordnung auch bei Eingruppierungsvorgängen der vorhandenen wie neuer Beschäftigter

2. Überleitung der vorhandenen Angestellten und Arbeiter in den TVöDohne Einkommensverlust

TVöD ist einheitlicher, schlanker und leistungsorientierter Flächentarif, der

• Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes sichert

• Arbeitsplätze attraktiver und sicherer macht

• modernen Arbeitsanforderungen genügt

• mehr Rechtssicherheit schafft (Entgeltordnung)

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Überleitung in den TVöD

12 Stand: Dezember 2005

ZielstellungenTVÜ

TVÜ

1. Zuordnung der vorhandenen Angestellten und Arbeiter zu den neuen Entgeltgruppen

• bis In-Kraft-Treten der neuen Entgeltordnung voraussichtlich Ende 2007 ist jede Lohn- und Vergütungsgruppe einer neuen Entgeltgruppe(EG 2 bis 15 Ü) der Tabelle zum TVöD zugeordnet

• ausstehende Aufstiege nach BAT sind in neue Tabelle eingerechnetbzw. erfolgen noch nach Stichtagsregelung

• bis In-Kraft-Treten der neuen Entgeltordnung geregelt sind außerdem Eingruppierungsvorgänge der vorhandenen wie neuer Beschäftigter

• EG 1 nur für Neueingestellte mit einfachsten Tätigkeiten

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Überleitung in den TVöD

13 Stand: Dezember 2005

TVÜ

2. Überleitung der vorhandenen Angestellten und Arbeiter in den TVöDohne Einkommensverlust ab 1.10.2005

• TVöD löst Manteltarifverträge BAT/-O, MTArb/-O und BMT-G/-O ab; bezirkliche Regelungen bleiben zunächst bestehen (zum Beispiel Leistungszuschläge für Arbeiter der Gemeinden)

• TVÜ regelt betragsmäßige Überleitung der vorhandenen Angestellten und Arbeiter bei Bund und Gemeinden, sichert bisherige Grundbezüge

• TVÜ wahrt Besitzstände

• TVÜ sichert durch Strukturausgleiche die bisherige Einkommensperspektive (Aufstiege, Stufensteigerungen) längerfristig

• Einstufung in neue TVöD-Entgelttabelle in der Regel zum 1.10.2007

ZielstellungenTVÜ

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Überleitung in den TVöD

14 Stand: Dezember 2005

ÜberleitungAngestellte

Struktur der Überleitung der unter BAT/-O fallenden Angestellten

1. Schritt: Zuordnung der Vergütungsgruppe zur neuen Entgeltgruppe

2. Schritt: Ermittlung der Stufe der neuen Entgeltgruppe (mindestens aber Stufe 2)– Bezüge im Monat September 2005– Ermittlung Vergleichsentgelt aus Grundvergütung, Allgemeiner Zulage und Ortszuschlag

– der Stufe 1 oder 2– oder Konkurrenzfall (beide Ehepartner in TVöD mit je 50 % der Stufendifferenz zwischen Stufe 1 und Stufe 2)

– Bildung einer individuellen Zwischenstufe

3. Schritt:– Besitzstandsregelungen– Prüfung, ob Aufstiege nach BAT/-O zu berücksichtigen sind– Prüfung, ob Strukturausgleich zusteht (im Regelfall ab Oktober 2007)

4. Schritt: Stufenaufstieg ab 1.10.2007 in die reguläre Stufe, die über der jeweiligen individuellen Zwischenstufe liegt mit folgenden Stufenlaufzeiten: Stufe 3 nach 2 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 3 Jahren in Stufe 3, Stufe 5 nach 4 Jahren in Stufe 4, Stufe 6 nach 5 Jahren in Stufe 5

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Überleitung in den TVöD

15 Stand: Dezember 2005

1. Schritt: Zuordnung der Vergütungsgruppe zur Entgeltgruppe

Für alle Vergütungsgruppen ergibt sich gemäß

Anlage 2 TVÜ-Bund bzw. Anlage 1 TVÜ-VKA

eine neue Entgeltgruppe

Für Angestellte kommen in Frage die EG 2, 3, 5, 6, 8, 9 bis EG 15 sowie

die Überleitungsgruppe EG 15 Ü

In die EG 2 Ü, 4 und 7 werden ausschließlich Arbeiter übergeleitet

In EG 1 wird nicht übergeleitet

Überleitung Angestellte1. Schritt

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Überleitung in den TVöD

16 Stand: Dezember 2005

Überleitung Angestellte1. Schritt

Angestellte BAT/-OVergütungsgruppe zum Stand 30.09.2005

Beschäftigte TVöD Entgeltgruppe (EG) ab 1.10.2005

I 15Ü

Ia *, Ib ** / Ia 15

Ib *, II ** bzw IIa ** (Bund) / Ib 14

II * bzw IIa * (Bund) 13

III ** / II bzw IIa (Bund) 12

III *, IVa ** / III 11

IVa *, IVb ** / IVa 10

IVb *, Vb *, Vb ** / IVb 9

Vc *,Vc ** / Vb 8

keine Angestellten  7

VIb *, VIb ** / Vc 6

VII *, VII ** / IVb 5

keine Angestellten 4

VIII *, VIII ** / VII 3

keine Angestellten 2Ü

IXa *, IX **, X *, IXb ** (Bund) / IXa 2

* ) originär ** ) mit ausstehendem Aufstieg nach / ...

Grobstruktur: Anlagen zum TVÜ-Bund bzw TVÜ-VKA

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Überleitung in den TVöD

17 Stand: Dezember 2005

Beispiel: BAT Vb nach Aufstieg aus Vc

Überleitung Angestellte1. Schritt

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Überleitung in den TVöD

18 Stand: Dezember 2005

2. Schritt: Ermittlung der Stufe der neuen Entgeltgruppe– Bezüge im Monat September 2005– Ermittlung Vergleichsentgelt– Bildung einer individuellen Zwischenstufe (mindestens aber Stufe 2)

Überleitung Angestellte2. Schritt

Ermittlung Vergleichsentgelt aus Bezügen September 2005

mit: • Grundvergütung• Allgemeiner Zulage• Ortszuschlag der Stufe 1 oder 2 oder Konkurrenzfall (beide Ehepartner in TVöD mit je 50 % der Stufendifferenz

zwischen Stufe 1 und Stufe 2)

• bisherigen Funktionszulagen, soweit sie im TVöD nicht mehr vorgesehen sind (läuft leer)

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Überleitung in den TVöD

19 Stand: Dezember 2005

Angestellte/r Kommune BAT Vb (VKA) nach Bewährungsaufstieg aus Vc

Vergütung(Stand `05)

Einstieg 1997 mit 25 Jahren in Vc DA-St 2, OZ-St 1 2.048,90

Höhergruppierung mit 28 Jahren in Vb DA-St 3, OZ-St 1 2.322,83

verheiratet 2002 mit 29 Jahren in Vb DA-St 4, OZ-St 2 2.506,75

1. Kind in 2003 mit 30 Jahren in Vb DA-St 4, OZ-St 3 2.597,32

2. Kind in 2005 mit 33 Jahren in Vb DA-St 6, OZ-St 4 2.835,80

Überleitung Angestellte2. Schritt

Beispiel: 33 Jahre in Vb DA-St 6, OZ-St 4

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Überleitung in den TVöD

20 Stand: Dezember 2005

Überleitung Angestellte2. Schritt

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Überleitung in den TVöD

21 Stand: Dezember 2005

Vergütung(Stand `05)

Stichtag 33 Jahre in Vb DA-St 6, OZ-St 4 2.835,80

Überleitung 1. Oktober 2005mit: 1.937,96

609,26 107,44

Summe betragsmäßige Überleitung: 2.654,66

Grundvergütung OZ-St 2 %) Allgemeiner Zulage

Überleitung Angestellte2. Schritt

Beispiel: 33 Jahre in Vb DA-St 6, OZ-St 4

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Überleitung in den TVöD

22 Stand: Dezember 2005

Stufe

1

IndividuelleZwischen-

stufeStufe

2

Stufe

3

Stufe

4

Stufe

5

Stufe

6

IndividuelleZwischen-

stufe

IndividuelleZwischen-

stufe

IndividuelleZwischen-

stufe

IndividuelleEndstufe

Überleitung Angestellte2. Schritt

Bisherige Entgelte,

die zwischen Stufe 4 / 5

liegen

Bisherige Entgelte,

die zwischen Stufe 5 / 6

liegen(EG 9 bisEG 15 Ü

Bund=

Individuelle Endstufe)

Bisherige Entgelte,

die zwischen Stufe 3 / 4

liegen=

Bisherige Entgelte,

die zwischen

Stufe 2 / 3 liegen

=

In Stufe 2 wird

übergeleitet, wenn das bisherige Entgelt

unter dem Betrag der

Stufe 2 liegt(außer EG 15 Ü Bund)

In Stufe 1 wird nicht

übergeleitet

beiEG 15 Ü

Bund

möglich

Bisherige Entgelte,die über Stufe 6 liegen

(EG 9 bisEG 15 Ü nur VKA)

Oktober 2005 bis Oktober 2007

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Überleitung in den TVöD

23 Stand: Dezember 2005

IndividuelleZwischen-

stufeStufe

2

Stufe

3

Stufe

4

Stufe

5

Stufe

6

IndividuelleZwischen-

stufe

IndividuelleZwischen-

stufe

IndividuelleZwischen-

stufe

Überleitung Angestellte2. Schritt

Beispiel:Vb DA-St 6,

OZ-St 22.654,66

=Bisherige Entgelte,

die zwischen

Stufe 2 / 3 liegen

=

Beispiel: 33 Jahre in Vb DA-St 6, OZ-St 4

Beispiel

EG 9

2.410

2.730

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Überleitung in den TVöD

24 Stand: Dezember 2005

3. Schritt:– Besitzstand insbesondere für Kinder (kinderbezogener Anteil Ortszuschlag)

• Sonderregelungen für funktionsbezogene Zulagen und insbesondere für Techniker-/Programmierer- und Meisterzulagen

• Sonderregelungen bei Vergütungsgruppenzulagen

– Prüfung, ob Aufstiege zu berücksichtigen sind

Sonderregelungen bei Aufstiegen, die nach BAT erfolgen würden• im Oktober 2005,• in der Zeit zwischen November 2005 bis Ende September 2007,• ab Oktober 2007

– Prüfung, ob Strukturausgleich zusteht (Vertrauensschutz)

Überleitung Angestellte3. Schritt

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Überleitung in den TVöD

25 Stand: Dezember 2005

3. Schritt:– Besitzstand insbesondere für Kinder (kinderbezogener Anteil Ortszuschlag)

• Sonderregelungen für funktionsbezogene Zulagen und insbesondere für Techniker-/Programmierer- und Meisterzulagen

• Sonderregelungen bei Vergütungsgruppenzulagen

Überleitung Angestellte3. Schritt

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Überleitung in den TVöD

26 Stand: Dezember 2005

EntgeltTVÜ/TVöD

September 2005 BAT Vb DA-St 6, OZ-St 4 2.835,80

1. Oktober 2005 EG 9 Zwischenstufe 3 / 4

Individuelle Zwischenstufe 2.654,66

Besitzstand: OZ-St 3 und höher alsdynam. individuelle Zulage + 181,14

Summe: 2.835,80

Überleitung Angestellte3. Schritt

Beispiel: 33 Jahre in Vb DA-St 6, OZ-St 4

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Überleitung in den TVöD

27 Stand: Dezember 2005

Kinderanteil am Ortszuschlag gesichert:

Durch individuelle Zulage

• kinderbezogener Anteil am OZ für alle Kinder, die vor1. Januar 2006 geboren sind, dynamisch und für die Dauer des Kindergeldbezugs

• kinderbezogener Zuschlag zur Zuwendung 2005 und zur Jahressonderzahlung 2006 von 25,56 Euro je Kind

kinderbezogener Besitzstand

Überleitung Angestellte3. Schritt

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Überleitung in den TVöD

28 Stand: Dezember 2005

Weitere Besitzstände gesichert:

Durch individuelle Zulage werden

• bereits gewährte Vergütungsgruppenzulagen

• ausstehende Vergütungsgruppenzulagen ab dem Zeitpunkt der individuellen Voraussetzungen (ohne vorherigen Aufstieg) sowie bei vorherigem Aufstieg unter Anwendung der 50%-Klausel

• tätigkeitsbezogene Zulagen wie Meister, Techniker- und Programmiererzulage bei entsprechender Tätigkeit(bis In-Kraft-Treten Entgeltordnung voraussichtlich Ende 2007)

(un-) befristet und dynamisiert fortgezahlt

weitere Besitzstände

Überleitung Angestellte3. Schritt

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Überleitung in den TVöD

29 Stand: Dezember 2005

3. Schritt:– Prüfung, ob BAT-Aufstiege zu berücksichtigen sind

Sonderregelungen bei Aufstiegen, die nach BAT erfolgen würden• im Oktober 2005,• in der Zeit zwischen November 2005 bis Ende September 2007,• ab Oktober 2007

– Der TVöD selbst gewährt keine neuen Ansprüche auf Bewährungs-, Zeit-, und

Tätigkeitsaufstiege

Überleitung Angestellte3. Schritt

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Überleitung in den TVöD

30 Stand: Dezember 2005

BAT-Aufstieg

Überleitung Angestellte3. Schritt

Ausstehende Bewährungs-, Fallgruppen- oder Tätigkeitsaufstiege:

• bei BAT-Aufstieg noch im Oktober 2005 erfolgt betragsmäßige Überleitung,als wäre bereits im September höhergruppiert

• bei BAT-Aufstieg zwischen 1.11.2005 und 30.09.2007 erfolgt bei

a) VGr, die in EG 3, 5, 6 oder 8 übergeleitet werden:Eingruppierung in die jeweils nächst höhere Entgeltgruppe zum individuellen Zeitpunkt der Höhergruppierung nach BAT (§ 8 Abs 3 TVÜ)

b) VGr, die in EG 2 sowie 9 bis 15 übergeleitet werden:Neuberechnung des Vergleichsentgelts zum individuellen Zeitpunkt der Höhergruppierung nach BAT, es bleibt bei der zugeordneten EG (§ 8 Abs 3 TVÜ)

• VGr, die in EG 3, 5, 6 oder 8 übergeleitet werden: bei BAT-Aufstieg ab Oktober 2007 ist unter Anwendung der 50%-Klausel eine höhere EG möglich, wenn am 1.10.2005 die Hälfte der Zeit für den BAT-Aufstieg bereits abgelaufen war

• VGr, die in EG 2 sowie 9 bis 15: ausstehender BAT-Aufstieg ab Oktober 2007 ist bereits in den Tabellenentgelten berücksichtigt

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Überleitung in den TVöD

31 Stand: Dezember 2005

BAT-Aufstieg in die höhere EG zum individuellen Zeitpunkt, wenn am 1.10.2005 bereits mindestens die Hälfte der Bewährungs/-Tätigkeitszeit abgelaufen ist (50%-Klausel) und

- beim Bewährungsaufstieg Bewährungsfeststellung analog § 23a Satz 2 BAT (keine Anhaltspunkte, die bei Fortgeltung BAT entgegenstehen würden)

- Tätigkeit, die Aufstieg ermöglicht hätte, weiter ausgeübt wurde (betrifft Bewährungs- wie Tätigkeitsaufstieg)

Merke: hälftiger Ablauf ist Bedingung nur bei BAT-Aufstieg ab Oktober 2007

VGr, die in EG 3, 5, 6, oder 8 übergeleitet werden

Anwendungsfälle der 50%-Klausel

Überleitung Angestellte3. Schritt

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Überleitung in den TVöD

32 Stand: Dezember 2005

VGr in EG 3, 5, 6 oder 8 übergeleitet

Stufe

3

Stufe

4

Stufe

5

IndividuelleZwischen-

stufe

IndividuelleZwischen-

stufe

IndividuelleZwischen-

stufe

Bei Höhergruppierung nach BAT vor 1.10.2007folgt ab „Aufstieg“ Entgelt aus höherer EG • aus der Stufe, die mindestens dem bisherigen individuellen Entgelt entspricht• mindestens aber aus Stufe 2unabhängig vom Ablauf der Bewährungs/-Tätigkeitszeit am 1.10.2005

Stufe

3

Stufe

5

Stufe

6

= EG 8

= EG 6

am 1.11.2005:

VIb mit ausstehendem Aufstieg nach Vc

vor 1.10.2007:

Vc nachAufstieg aus VIb

= 2.430

= 2.493

= 2.240

= 2.155

≈ 2.190

= 2.220

Stufe

2=

2.140

Stufe

4=

2.330

Stufe

6=

2.285

Systematik für VGr, die in EG 3, 5, 6 oder 8 übergeleitet werdennach §§ 6 Abs. 2 und § 8 Abs. 3 TVÜ

Überleitung Angestellte3. Schritt

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Überleitung in den TVöD

33 Stand: Dezember 2005

Stufe

5

Bei Höhergruppierung nach BAT ab 1.10.2007folgt ab „Aufstieg“ Entgelt aus höherer EG • aus der Stufe mit mindestens dem bisherigen Tabellenentgelt, mindestens aber aus Stufe 2• mindestens aber mit Unterschiedsbetrag von 25 Euro (Garantiebetrag), wenn am 1.10.2005 Bewährungs/-Tätigkeitszeit mind. zur Hälfte absolviert

Stufe

3

Stufe

5

Stufe

6

= EG 8

= EG 6

am 1.11.2005:

VIb mit ausstehendem Aufstieg nach Vc

nach 1.10.2007:

Vc nachAufstieg aus VIb

= 2.430

= 2.493

= 2.240

≈ 2.190

= 2.220

Stufe

4=

2.330

Stufe

6=

2.285

Systematik für alle EG 1 bis 8nach § 17 Abs. 4 TVöD (Aufstiege nach BAT wie nach TVöD originär)

+5 Euro als

Garantiebetrag=

2.245

VGr in EG 3, 5, 6 oder 8 übergeleitet

Überleitung Angestellte3. Schritt

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Überleitung in den TVöD

34 Stand: Dezember 2005

VGr, die in EG 2 sowie 9 bis 15 übergeleitet werden

keine Anwendungsfälle der 50%-Klausel

ausstehende „Aufstiege“ sind in die TVöD-Tabelle eingerechnet. Das heißt: Tabelle berücksichtigt BAT-Höhergruppierungen bereits in den Stufenbeträgen

Besonderheit: Bei BAT-Aufstieg zwischen 1.11.2005 und 30.09.2007 erfolgt betragsmäßiger „Aufstieg“ ohne Änderung der EG,

wenn

- beim Bewährungsaufstieg eine Bewährungsfeststellung möglich ist und

- Tätigkeit, die Aufstieg ermöglicht hätte, weiter ausgeübt wurde

Folge:

- Vergleichsentgelt wird aufgrund Höhergruppierung neu berechnet, EG bleibt

- etwaiger Strukturausgleich entfällt, Einstufung zum 1.10.2007 aber ausgehend von höherem Vergleichsentgelt

VGr in EG 2 oder 9 bis 15 übergeleitet

Überleitung Angestellte3. Schritt

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Überleitung in den TVöD

35 Stand: Dezember 2005

Stufe

4

Stufe

5

IndividuelleZwischen-

stufe

IndividuelleZwischen-

stufe

Bei Höhergruppierung nach BAT vor 1.10.2007folgt ab „Aufstieg“ Entgelt aus gleicher EG • aus individueller Zwischenstufe, die dem Vergleichsentgelt nach Aufstieg entsprichtunabhängig vom Ablauf der Bewährungs/-Tätigkeitszeit am 1.10.2005• BAT-Aufstiege ab 1.10.2007 sind in TVöD- Tabelle eingearbeitet• Aufstiege nach TVöD siehe § 17 Abs. 4 TVöD

= EG 9

= EG 9

am 1.11.2005:

Vb mit ausstehendem Aufstieg nach IVb

vor 1.10.2007:

IVb nachAufstieg aus Vb

= 2.730

≈ 2.744

= 2.980

Systematik für VGr, die in EG 2 oder EG 9 bis 15 übergeleitet werdennach §§ 6 Abs. 2 und § 8 Abs. 3 TVÜ

Stufe

5

Stufe

6

IndividuelleZwischen-

stufe

IndividuelleZwischen-

stufe

= 2.980

≈ 3.028

= 3.180

als neues Vergleichsentgelt aus IVb

als altes Vergleichsentgelt aus Vb

VGr in EG 2 oder 9 bis 15 übergeleitet

Überleitung Angestellte3. Schritt

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Überleitung in den TVöD

36 Stand: Dezember 2005

Strukturausgleich

Überleitung Angestellte3. Schritt

Keine Sicherung ausstehender Lebensaltersaufstiege, aber Ausgleich durch Strukturausgleiche :

- Ausgleich für verringerte Entgeltperspektive der neuen Stufenstruktur gegenüber übergeleiteten Angestellten

- Dadurch Sicherstellen der „Wippenfunktion“ der neuen Tabelle bei den Übergeleiteten:

Ziel: höheres Entgelt für Jüngere korrespondiert mitabgeflachtem Entgeltanstieg der hinteren Stufenbeträge

Aufgabe: Berechnungen zu allen VGr: alle Aufstiege und alledenkbaren Überleitungszeitpunkte, jeweils nachFamilienstand (ledig, verheiratet sowie beide Eheleuteje zur Hälfte ortszuschlagsberechtigt)

Lösung: Einzelfallberechnungen zu allen übergeleitetenAngestellten auf Basis fiktiver Erwerbsverläufe

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Überleitung in den TVöD

37 Stand: Dezember 2005

Für Übergeleitete bei Bund (167) und Kommunen mit Kr (320) Ausgleichstatbestände nach Dienst- bzw. Lebensaltersstufe, Vergütungs- und Fallgruppe und Familienstand

• erweiterter Vertrauensschutz zum Überleitungszeitpunkt gewahrt

• keine Anrechnung oder Aufzehrung (außer bei Höhergruppierung nach altem Recht), aber nicht auch Dynamisierung

• in der Regel ab 1.10.2007 Strukturausgleichsbeträge als monatliche Zulage zum Tabellenentgelt: - zwischen 15 und 270 EURO (VKA) bzw. 20 und 110 EURO (Bund) - schon ab 1.10.2006, zum Teil erst ab 1.10.2014 - für 2 bis 9 Jahre oder dauerhaft (vor allem Bund) - in allen EG (VKA), Bund ohne EG 5

Strukturausgleich

Überleitung Angestellte3. Schritt

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Überleitung in den TVöD

38 Stand: Dezember 2005

EntgeltTVÜ/TVöD

Für 2 Jahre: EG 9 Zwischenstufe 3 / 4 2.654,66Besitzstand: solange Kindergeldanspruch + 181,14

Einmalzahlungen: 2005 (zu 1/3), 2006 und 2007 je 300,00

Einstufungam 1. Oktober 2007: EG 9 Stufe 4 2.730,00

+ 181,14

Strukturausgleich: für 9 Jahre + 50,00

Entwicklungsstufenach 9 Jahren: EG 9 (End-) Stufe 5 2.980,00

+ 181,14 3.161,14

Vergleich BAT: Vb (End-) St 10, OZ-St 4 3.106,89(Kinder je 18 Jahre) Vb (End-) St 10, OZ-St 2 2.925,75

Beispiel 33 Jahre in Vb DA-St 6, OZ-St 4

Überleitung Angestellte3. Schritt

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Überleitung in den TVöD

39 Stand: Dezember 2005

Differenz monatlich

Differenz jährlich

Vergütunginkl.

OZ-St 3 und 4 für je 18 Jahre

EntgeltStruktur-

ausgleichBesitzstand

1997 2.048,90 - - - 251998 2.048,90 - - - 261999 2.129,38 - - - 272000 2.322,83 - - - 282001 2.506,75 - - - 292002 2.597,32 90,57 - - - 302003 2.671,27 90,57 - - - 312004 2.671,27 90,57 - - - 32

1 2005 2.835,80 181,14 2.654,66 + 181,14 + 25,00 + 300,00 332 2006 2.835,80 181,14 2.654,66 + 181,14 + 25,00 + 300,00 343 2007 2.909,72 181,14 2.730,00 + 50,00 + 181,14 + 76,42 + 917,04 354 2008 2.909,72 181,14 2.730,00 + 50,00 + 181,14 + 51,42 + 617,04 365 2009 2.983,65 181,14 2.730,00 + 50,00 + 181,14 - 22,51 - 270,12 376 2010 2.983,65 181,14 2.730,00 + 50,00 + 181,14 - 22,51 - 270,12 387 2011 3.057,59 181,14 2.730,00 + 50,00 + 181,14 - 96,45 - 1.157,40 398 2012 3.057,59 181,14 2.730,00 + 50,00 + 181,14 - 96,45 - 1.157,40 409 2013 3.106,89 181,14 2.730,00 + 50,00 + 181,14 - 145,75 - 1.749,00 41

10 2014 3.106,89 181,14 2.730,00 + 50,00 + 181,14 - 145,75 - 1.749,00 4211 2015 3.106,89 181,14 2.730,00 + 50,00 + 181,14 - 145,75 - 1.749,00 4312 2016 3.106,89 181,14 2.980,00 + 181,14 + 54,25 + 651,00 4413 2017 3.106,89 181,14 2.980,00 + 181,14 + 54,25 + 651,00 45

Alter

TVöD ./. BAT

BAT Vc / Vb (ohne Urlaubsgeld und Zuwendung)

TVöD EG 9 inkl. Einmalzahlungen (ohne Jahressonderzahlung und LOB)

Jahreslauf jeweils Oktober

Überleitung Angestellte3. Schritt

Beispiel: Vergleich TVöD - BAT

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Überleitung in den TVöD

40 Stand: Dezember 2005

Differenz monatlich

Differenz jährlich

Vergütunginkl.

OZ-St 3 und 4 für je 18 Jahre

EntgeltStruktur-

ausgleichBesitzstand

14 2018 3.106,89 181,14 2.980,00 + 181,14 + 54,25 + 651,00 4615 2019 3.106,89 181,14 2.980,00 + 181,14 + 54,25 + 651,00 4716 2020 3.016,32 90,57 2.980,00 + 90,57 + 54,25 + 651,00 4817 2021 3.016,32 90,57 2.980,00 + 90,57 + 54,25 + 651,00 4918 2022 3.016,32 90,57 2.980,00 + 90,57 + 54,25 + 651,00 5019 2023 2.925,75 2.980,00 + 54,25 + 651,00 5120 2024 2.925,75 2.980,00 + 54,25 + 651,00 5221 2025 2.925,75 2.980,00 + 54,25 + 651,00 5322 2026 2.925,75 2.980,00 + 54,25 + 651,00 5423 2027 2.925,75 2.980,00 + 54,25 + 651,00 5524 2028 2.925,75 2.980,00 + 54,25 + 651,00 5625 2029 2.925,75 2.980,00 + 54,25 + 651,00 5726 2030 2.925,75 2.980,00 + 54,25 + 651,00 5827 2031 2.925,75 2.980,00 + 54,25 + 651,00 5928 2032 2.925,75 2.980,00 + 54,25 + 651,00 6029 2033 2.925,75 2.980,00 + 54,25 + 651,00 6130 2034 2.925,75 2.980,00 + 54,25 + 651,00 6231 2035 2.925,75 2.980,00 + 54,25 + 651,00 6332 2036 2.925,75 2.980,00 + 54,25 + 651,00 64

2.979,10 2.995,88 + 19,12 + 229,47

Jahreslauf jeweils Oktober

BAT Vc / Vb (ohne Urlaubsgeld und Zuwendung)

TVöD EG 9 inkl. Einmalzahlungen (ohne Jahressonderzahlung und LOB)

Alter

TVöD ./. BAT

Mittelwerte

Überleitung Angestellte3. Schritt

Beispiel: Vergleich TVöD - BAT

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Überleitung in den TVöD

41 Stand: Dezember 2005

4. Schritt: weiterer Stufenaufstieg in der Regel erst ab 1.10.2007

nach TVöD-Tabelle

Stufe 3 nach 2 Jahren in Stufe 2,

Stufe 4 nach 3 Jahren in Stufe 3,

Stufe 5 nach 4 Jahren in Stufe 4,

Stufe 6 nach 5 Jahren in Stufe 5

Individuelle Endstufe (Stufe 6+ bzw. 5+ bei Bund EG 9 bis 15) bleibt dynamisiert

Überleitung Angestellte4. Schritt

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Überleitung in den TVöD

42 Stand: Dezember 2005

Stufenaufstiege ab 1.10.2007

Stufe

1

IndividuelleZwischen-

stufeStufe

2

Stufe

3

Stufe

4

Stufe

5

Stufe

6

IndividuelleZwischen-

stufe

IndividuelleZwischen-

stufe

IndividuelleZwischen-

stufe

IndividuelleEndstufe

am 1.10.2007 (nach 2 Jahren

• in mindestens Stufe 2 oder

• in individueller Zwischenstufe)

erfolgt ein Aufrücken in dienächst höhere reguläreStufe 3, 4, 5 oder 6

Weiterer Stufenaufstiegnach TVöD

beiEG 15 Ü

Bund

nach 3 Jahrenin Stufe 3

nach 4 Jahrenin Stufe 4

nach 5 Jahrenin Stufe 5

Bisherige Entgelte,die über Stufe 6 liegen

(EG 9 bisEG 15 Ü nur VKA)

Überleitung Angestellte4. Schritt

nach 2 Jahrenin Stufe 2

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Überleitung in den TVöD

43 Stand: Dezember 2005

Struktur der Überleitung der unter MTArb/-O und BMT-G/-O fallenden Arbeiter

1. Schritt: Zuordnung der Lohngruppe zur neuen Entgeltgruppe

2. Schritt: Ermittlung der Stufe der neuen Entgeltgruppe

- entsprechend zur Beschäftigungszeit

- oder, wenn für Beschäftigten günstiger, individuelle Zwischenstufe anhand

Monatstabellenlohn September 2005 (mindestens aber Stufe 2)

3. Schritt: Besitzstand für Kinder (kinderbezogener Anteil Sozialzuschlag)

4. Schritt: weiterer Stufenaufstieg nach TVöD-Tabelle

- Stufe 3 ab dem 4. Jahr Beschäftigungszeit

- Stufe 4 ab dem 7. Jahr Beschäftigungszeit

- Stufe 5 ab dem 11. Jahr Beschäftigungszeit

- Stufe 6 ab dem 16. Jahr Beschäftigungszeit

- oder aus individueller Zwischenstufe nach Ablauf der Beschäftigungszeit

ÜberleitungArbeiter

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Überleitung in den TVöD

44 Stand: Dezember 2005

1. Schritt: Zuordnung der Lohngruppe zur Entgeltgruppe

Für alle Lohngruppen ergibt sich gemäß

Anlage 2 TVÜ-Bund bzw. Anlage 1 TVÜ-VKA

eine neue Entgeltgruppe

Für Arbeiter kommen in Frage EG 2 bis EG 9 sowie

die Überleitungsgruppe EG 2 Ü

In die EG 10 bis 15 sowie 15 Ü werden ausschließlich Angestellte übergeleitet

In EG 1 wird nicht übergeleitet

Überleitung Arbeiter1. Schritt

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Überleitung in den TVöD

45 Stand: Dezember 2005

Überleitung Arbeiter1. Schritt

Arbeiter MTArb/-O bzw BMTG/-OLohngruppe zum Stand 30.09.2005

Beschäftigte TVöD Entgeltgruppe (EG) ab 1.10.2005

keine Arbeiter 15Ü

keine Arbeiter 15

keine Arbeiter 14

keine Arbeiter 13

keine Arbeiter 12

keine Arbeiter 11

keine Arbeiter 10

9 9

8a *, 8 ** / 8a, 7 ** / 8a 8

7a *, 7 ** / 7a, 6 ** / 7a 7

6a *, 6 ** / 6a, 5 ** / 6a 6

5a *, 5 ** / 5a, 4 ** / 5a 5

4a *, 4 ** / 4a, 3 ** / 4a 4

3a *, 3 ** / 3a, 2a ** / 3a, 2 ** / 3a 3

2a *, 2 ** / 2a, 1 ** / 2a 2Ü

1a *, 1 ** / 1a 2

* ) originär ** ) mit ausstehendem Aufstieg nach / ...

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Überleitung in den TVöD

46 Stand: Dezember 2005

2. Schritt: Ermittlung der Stufe der neuen Entgeltgruppe

- entsprechend zur Beschäftigungszeit

- oder, wenn für Beschäftigten günstiger, individuelle Zwischenstufe anhand

Monatstabellenlohn September 2005 (mindestens aber Stufe 2)

= sogenannte Günstigkeitsprüfung

Beispiel: Arbeiter eingestellt Juni 1994 in LGr 5 mit Aufstiegen nach LGr 6 und 6a

Zuordnung zu EG 6

Überleitung Arbeiter2. Schritt

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Überleitung in den TVöD

47 Stand: Dezember 2005

Beginn der Beschäftigungszeit 1.06.1994

Einstellung in LGr 5 mit Aufstiegen nach LGr 6 und 6a

Am Stichtag 30.09.2005 in LGr 6a Stufe 6 2.201,14 €

Überleitung in Entgeltgruppe (EG) 6

Beschäftigungszeit 11 Jahre 4 Monate ergibt Stufe 5 2.220 €

Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6- nach 1 Jahr nach 3 Jahren nach 6 Jahren nach 10 Jahren nach 15 Jahren

Grundentgelt Entwicklungsstufen

Überleitung Arbeiter2. Schritt

Beispiel Günstigerprüfung

Individuelle Zwischenstufe 4 / 5

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Überleitung in den TVöD

48 Stand: Dezember 2005

3. Schritt: Besitzstand für Kinder (kinderbezogener Anteil Sozialzuschlag)

Überleitung Arbeiter3. Schritt

Kinderanteil Sozialzuschlag gesichert:

Durch individuelle Zulage

• kinderbezogener Anteil am Sozialzuschlag für alle Kinder, die vor1. Januar 2006 geboren sind, dynamisch und für die Dauer des Kindergeldbezugs

• kinderbezogener Zuschlag zur Zuwendung 2005 und zur Jahressonderzahlung 2006 von 25,56 Euro je Kind

Besitzstand

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Überleitung in den TVöD

49 Stand: Dezember 2005

4. Schritt: weiterer Stufenaufstieg nach TVöD-Tabelle

- Stufe 3 nach 3 Jahren Beschäftigungszeit

- Stufe 4 nach 6 Jahren Beschäftigungszeit

- Stufe 5 nach 10 Jahren Beschäftigungszeit

- Stufe 6 nach 15 Jahren Beschäftigungszeit

- oder aus individueller Zwischenstufe nach Ablauf der entsprechenden

Beschäftigungszeit, wenn Monatstabellenlohn September 2005 günstiger war

Überleitung Arbeiter4. Schritt

Stufenaufstiege ab 1.10.2005

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Überleitung in den TVöD

50 Stand: Dezember 2005

Stufenaufstiege ab 1.10.2005

Stufe

1

IndividuelleZwischen-

stufeStufe

2

Stufe

3

Stufe

4

Stufe

5

Stufe

6

IndividuelleZwischen-

stufe

IndividuelleZwischen-

stufe

IndividuelleZwischen-

stufe

IndividuelleEndstufe

Überleitung Arbeiter4. Schritt

Stufe vorrangig nach Beschäftigungszeit, das heißt,als hätten die Stufenlaufzeiten nach TVöD-Tabelle bereits ab Einstellung gegolten(mindestens aber Stufe 2)

Nachrangig, wenn günstiger,nach Vergleichsentgelt alsindividuelle Zwischenstufe

nach10 Jahren Beschäfti-gungszeit

nach15 Jahren Beschäfti-gungszeit

nach6 Jahren Beschäfti-gungszeit

nach3 Jahren Beschäfti-gungszeit

nach1 Jahr

Beschäfti-gungszeit

Bisherige Entgelte,die über Stufe 6 liegen(EG 9

nurVKA)

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Überleitung in den TVöD

51 Stand: Dezember 2005

Überleitung Arbeiter4. Schritt

Beginn der Beschäftigungszeit 1.06.1994

Einstellung in LGr 5 mit Aufstiegen nach LGr 6 und 6a

Am Stichtag 30.09.2005 in LGr 6a Stufe 6 2.201,14 €

Überleitung in Entgeltgruppe (EG) 6

Beschäftigungszeit 11 Jahre 4 Monate ergibt Stufe 5 2.220 €

nach 15 Jahren Beschäftigungszeit ab 1.06.1994,

also nach nur 3 Jahren 8 Monaten in Stufe 5,

folgt ab 1.06.2009 Entgelt aus Stufe 6 2.285 €

Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6- nach 1 Jahr nach 3 Jahren nach 6 Jahren nach 10 Jahren nach 15 Jahren

Grundentgelt Entwicklungsstufen

Individuelle Zwischenstufe 4 / 5

Beispiel Stufenaufstieg

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Überleitung in den TVöD

52 Stand: Dezember 2005

EntgelttabelleStruktur

Tabellenstruktur• 15 EG mit regelmäßig 6 Stufen

- 2 Stufen Grundentgelt: Einstieg in Stufe 1 (90% von Stufe 2,Stufe 2 nach 1 Jahr in Stufe 1)

- 4 Entwicklungsstufen- Stufenlaufzeiten von 2 Jahren in Stufe 2 bis 5 Jahren in Stufe 5- keine Stufe 1 für Übergeleitete

• Mehr für jüngere Beschäftigte• Anerkennung förderlicher (Vor-) Zeiten: Neueinstellung bis in Stufe 3

• Neue EG 1, von 1.286 Euro bis 1.440 Euro,im Durchschnitt 1.394 Euro (8,60 € / Stunde)

• Regelung für von Privatisierung und Outsourcing bedrohte Bereiche: Abweichungen durch Tarifvertrag für EG 1 bis EG 4bis zu einer vereinbarten Untergrenze innerhalb der Spannbreite der EG 1 (un- bzw. angelernte Tätigkeiten)

TVöD

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Überleitung in den TVöD

53 Stand: Dezember 2005

EntgelttabelleBund

TVöDNeueingestellte: TVöD pur

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Überleitung in den TVöD

54 Stand: Dezember 2005

EntgelttabelleVKA

TVöDNeueingestellte: TVöD pur

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Überleitung in den TVöD

55 Stand: Dezember 2005

Entgelttabelle Bund

TVöDÜbergeleitete: TVöD plus TVÜ

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Überleitung in den TVöD

56 Stand: Dezember 2005

Leistungsorientierung der neuen Bezahlung nach Tarif

• im Rahmen der Tabellenstruktur TVöD

In den Entwicklungsstufen kann sich die Stufenlaufzeit in Abhängigkeit zur individuellen Leistung verlängern bzw. verkürzen

• außerhalb der Tabellenstruktur durch variable leistungsorientierte Bezahlung

zusätzlich zum Tabellenentgelt „on top“Startvolumen 2007 von 1% der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres beim jeweiligen Arbeitgeber, Zielvolumen 8%

LeistungsorientierteBezahlung

Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6nach 1 Jahr nach 3 Jahren nach 6 Jahren nach 10 Jahren nach 15 Jahren

Grundentgelt Entwicklungsstufen

TVöDNeuordnung der Bezahlung

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Überleitung in den TVöD

57 Stand: Dezember 2005

leistungsbezogene Stufenzuordnung• Zeit für Erreichen der Stufen 4 – 6 in Abhängigkeit zu individueller Leistung • Verkürzung bei erheblich überdurchschnittlicher Leistung• Verlängerung bei erheblich unterdurchschnittlicher Leistung

(Leistungsminderungen auf Grund Arbeitsunfall / Berufskrankheit sind angemessen zu berücksichtigen)

• Verlängerung wird jährlich überprüft, Mitwirkung betrieblicher Kommission (Parität)• Katalog unschädlicher Unterbrechungen, andere (bspw. Elternzeit bis zu 5 Jahre)

werden auf Stufenlaufzeit nicht angerechnet• Bei anderer, längerer als 3-jähriger Unterbrechung bzw. Elternzeit von mehr als 5

Jahren erfolgt Rückstufung• Leistungsbezogene Stufenaufstiege dienen der Personalentwicklung, sind

unabhängig von materiellen Leistungsanreizen (§ 18 TVöD)

LeistungsbezogenerStufenaufstieg

TVöDLOB im Rahmen der Tabelle

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Überleitung in den TVöD

58 Stand: Dezember 2005

Leistungsentgelt (Bund § 18 TVöD)• Start-Ziel-Modell (Einstieg mit 1 Prozent ab 2007, Zielvolumen 8 Prozent)• Leistungsentgelt ist eine variable und leistungsorientierte Bezahlung zusätzlich zum

Tabellenentgelt• Auszahlungszwang des Leistungsentgelts, zusatzversorgungspflichtig• wenn bis 31.07.2007 kein Bundestarifvertrag, dann im Dezember 2007

12 Prozent des Tabellenentgelts für September; wenn nicht bis 30.09.2007, dann unbefristete Sanktionslösung in Höhe von 6 Prozent für Folgejahre

• Näheres (wie die individuelle Bemessung des Leistungsentgelts anhand vorrangig einer Zielvereinbarung) regelt ein Bundestarifvertrag

• Nichterfüllung der Voraussetzungen für die Gewährung eines Leistungsentgelts löst keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen aus; umgekehrt sind arbeitsrechtliche Maßnahmen nicht durch Teilnahme an bzw. durch Gewährung von Leistungsentgelt ausgeschlossen

LeistungsorientierteBezahlung „on top“

TVöDLOB außerhalb der Tabelle

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Überleitung in den TVöD

59 Stand: Dezember 2005

Leistungsentgelt (VKA § 18 TVöD)• Start-Ziel-Modell (Einstieg mit 1 Prozent ab 2007, Zielvolumen 8 Prozent)• Leistungsentgelt ist eine variable und leistungsorientierte Bezahlung zusätzlich

zum Tabellenentgelt• Auszahlungszwang des Leistungsentgelts, zusatzversorgungspflichtig• wenn bis 31.07.2007 keine betriebliche Regelung, dann im Dezember 2007

12 Prozent des Tabellenentgelts für September; wenn nicht bis 30.09.2007, dann unbefristete Sanktionslösung in Höhe von 6 Prozent für Folgejahre

• Feststellung oder Bewertung von Leistungen geschieht durch das Vergleichen von Zielerreichungen mit den in der Zielvereinbarung angestrebten Zielen oder über eine systematische Leistungsbewertung

• Bei der Entwicklung und beim ständigen Controlling des betrieblichen Systems wirkt eine betriebliche Kommission mit (paritätische Benennung)

LeistungsorientierteBezahlung „on top“

TVöDLOB außerhalb der Tabelle

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Überleitung in den TVöD

60 Stand: Dezember 2005

Eingruppierung

künftige einheitliche Entgeltordnung

• Oberbegriffe und ausfüllende Beispiele, Rahmenregelung mit der Möglichkeit einer Ausgestaltung auf landesbezirklicher Ebene und Möglichkeit von spartenspezifischen Regelungen

• 15 Entgeltgruppen, Qualifikationsebenen in EG 5, 9 und 13 mit Heraushebungen- EG 5 Facharbeiterniveau, in der Regel 3-jährige Ausbildung in anerkanntem

Ausbildungsberuf, unterhalb EG 5 bestehen weitere Entgeltgruppen für an- und ungelernte Tätigkeiten

- EG 9 Fachhochschulabschluss (Bachelor)

- EG 13 Abschluss an einer wissenschaftliche Hochschule (Master)

• Kriterien der Heraushebungen

• Wegfall von Bewährungs- und Zeitaufstiegen

• Tätigkeitsbezug der Eingruppierung

TVöD

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Überleitung in den TVöD

61 Stand: Dezember 2005

Eingruppierung

TVöD

künftige zentrale Eingruppierungsvorschrift

• Tarifautomatik bleibt

• Durchlässigkeit für „Sonstige“

• Anknüpfung an Arbeitsvorgänge, zeitliches Maß

• Vorübergehende Wahrnehmung höherwertiger Tätigkeiten

• Wegen des engen Zusammenhangs von Eingruppierung liegt zunächst nur

Zwischenstand vor. Das jetzige Eingruppierungssystem wird als

Übergangsregelung bei In-Kraft-Setzen des TVÖD zunächst bis Ende 2007

weitergelten

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Überleitung in den TVöD

62 Stand: Dezember 2005

VWLJubiläums- /Sterbegeld

TVöD

Vermögenswirksame LeistungenVollbeschäftigte erhalten 6,65 Euro/Monat nach Maßgabe VermögensbildungsG

Nicht Vollbeschäftigte zeitanteilig

JubiläumsgeldBei Vollendung einer Beschäftigungszeit von• 25 Jahren 350 Euro• 40 Jahren 500 Euro für Voll- wie Teilzeitbeschäftigte West und Ost

SterbegeldTabellenentgelt für restliche Tage des Sterbemonats und für 2 weitere Monate

in einer Summe

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63 Stand: Dezember 2005

Überleitungsrechnerder dbb tarifunion

Individuelle Berechnung und Darstellung der Überleitung