Upload
lamdang
View
217
Download
0
Embed Size (px)
Citation preview
JUSTIZDIREKTION
Unterstützt durch «Modellvorhaben Nachhaltige Raumentwicklung 2014-2018»
ModellvorhabenWohnraumförderung
ÜbersichtüberFördertöpfefürRenovation,UmbautenundenergetischeSanierung
Stand9.August2017
Inhaltsverzeichnis
1 Beratung..........................................................................................................................................................2
1.1 AllgemeineFragenzumPlanenundBauen.................................................................................................21.2 Kantonale Energieberatung........................................................................................................................21.3 Natur-undHeimatschutz,Denkmalpflege...................................................................................................3
2 FinanzielleUnterstützung................................................................................................................................3
2.1 ÜbersichtFörderprogrammEnergieUri.......................................................................................................32.2 FörderbereichGebäudehülle(FörderprogrammEnergieUri)......................................................................32.3 FörderbereichHaustechnik(FörderprogrammEnergieUri)........................................................................42.4 FörderbereichSonnenenergie(FörderprogrammEnergieUri)....................................................................42.5 FörderbereichEnergieberatungen(FörderprogrammEnergieUri).............................................................42.6 BeiträgeandieSanierungvonSchutzobjekten............................................................................................52.7 BeiträgefürSchindeldächerundSchindelfassaden.....................................................................................52.8 WohnbausanierungenimBerggebiet..........................................................................................................62.9 Öko-,Nachhaltigkeits-oderMinergie-Hypotheken.....................................................................................62.10 SchweizerBerghilfe......................................................................................................................................62.11 SanierungvonBaudenkmälern....................................................................................................................72.12 OnlineEnergiesparrechner&ErmittlungFördergelder...............................................................................7
3 Umfeldverbesserungen....................................................................................................................................7
3.1 Handwerkergemeinschaften........................................................................................................................73.2 Wohnbaugenossenschaften.........................................................................................................................8
2
1 Beratung
1.1 AllgemeineFragenzumPlanenundBauen
Angebot Erste Ansprechstelle bei allen ist die Baubehörde der Standortgemeinde.WendenSiesichandieBauverwaltungoderdieGemeindekanzlei.
ZumBauenausserhalbderBauzonenstehtIhnenauchdiekantonaleFachstelleBauenausserhalbBauzonenbeimAmtfürRaumentwicklungzurVerfügung.
Kontakt UrnerGemeinden:http://www.ur.ch/de/behoerdenmain/gemeinden/
BauenausserhalbBauzonen:www.ur.ch>Suchbegriff:BauenausserhalbderBauzone
1.2 Kantonale Energieberatung
Angebot Bau-oderSanierungswillige,welchedenEnergieverbrauchbeiihrenGebäudensenken möchten, werden im Kanton Uri aktiv unterstützt. Im Rahmen desFörderprogrammsEnergieUri istdieEnergieberatung seit JahreneinwichtigesElement.
Der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) zeigt auf, mit welchenMassnahmenundzuwelchenKosteneineoptimaleSanierungeinesGebäudeserreicht werden kann und ermöglicht so gute Voraussetzungen für einebestmögliche energetische Gebäudesanierung. Der GEAK, welcher anerkannteGEAK-Experten ausstellen, wird im Rahmen des Förderprogramms mit einemansehnlichenBeitraggefördert.
DanebenermöglichtauchdasBeratungsangebotenergoADVANCEDeinenBeitragzurSenkungdesEnergieverbrauchs.EszeigtbeimittlerenundgrossenBautenauf,wiesichalleinedurchdieOptimierungderGebäudetechnikbiszu15%anEnergieundKosteneinsparenlassen.ZertifizierteIngenieurebieteneinefachkompetenteBegleitungwährendeinervertraglichfestgelegtenDauer(meist3bis5Jahre)undunterstützen die Verantwortlichen vor Ort. Das Förderprogramm Energie UriübernimmtdabeidieKostenfürdasersteVertragsjahr.
WeitereAuskünfte AMTFÜRENERGIE
Tel: 0418752688
Mail: [email protected]
Web: www.ur.ch/energie
www.geak.ch
www.energo.ch
3
1.3 Natur-undHeimatschutz,Denkmalpflege
Angebot Die Fachstelle Heimatschutz und Denkmalpflege bearbeitet die TeilbereicheOrtsbildschutz, Denkmalpflege und Archäologie. Sie setzt sich für dieInventarisierung,dieErforschung,dieErhaltungunddenSchutzderhistorischenOrtsbilder und Verkehrswege sowie der schützenswerten Bauten undarchäologischenStättenein.
SiebegleitetdieRestaurierungundKonservierungvonSchutzobjektenvonderProjektierungsphasebiszumAbschlussundkoordiniertdasBeitragswesen.
Kontakt AmtfürRaumentwicklung,AbteilungNatur-undHeimatschutzArturBucher,Denkmalpfleger
Tel: 0418752882
Mail: [email protected]
Web: www.ur.ch>Suchbegriff:BeiträgeHeimatschutz/Denkmalpflege
2 FinanzielleUnterstützung
2.1 ÜbersichtFörderprogrammEnergieUri
Das Förderprogramm Energie Uri, welches seit dem Jahr 2000 besteht, wirdeinerseits vom Kanton und andererseits zu einem namhaften Anteil aus derTeilzweckbindungderCO2-AbgabedesBundesfinanziert.DasFörderprogrammwird jährlichdurchdie Energiefachstelle erarbeitet unddemRegierungsrat zurGenehmigung vorgelegt. Abgewickelt wird das Förderprogramm vom Amt fürEnergieUri,wobeidieGesucheaufeinerWebplattformerfasstwerdenkönnen.Wichtig ist, dass Gesuche vor Baubeginn mittels unterschriebenenGesuchformular eingereicht werden. Informationen zu Fördersätzen undweiterenBedingungenfindenSieaufderWebsitedesAmtsfürEnergieUri.
WeitereAuskünfte AMTFÜRENERGIE
Tel:0418752688
Mail:[email protected]
Web:www.ur.ch/energie
2.2 FörderbereichGebäudehülle(FörderprogrammEnergieUri)
Angebot DerKantonUrifördertdieSanierungderGebäudehülleaufzweiArten.Einerseitswird die Verbesserung der Wärmedämmung von Einzelbauteilen mitFlächenbeiträgen unterstützt, andererseits fördert der Kanton UriGesamtsanierungennachMinergie-P,Minergie-AoderMinergie-Standard.
4
Zudem werden Förderbeiträge für Neubauten ausgerichtet, nach Minergie-P,Minergie-AoderMinergiezertifiziertwerden.
2.3 FörderbereichHaustechnik(FörderprogrammEnergieUri)
ImFörderbereichHaustechnikwirdinersterLiniederErsatzvonfossilundreinelektrischbetriebenenHeizungengefördert:
• Stückholzheizungen,welchefossileoderreinelektrischeWärmeerzeugungenersetzen
• AutomatischeHolzfeuerungen,welchefossile,reinelektrischeoderStückholz-heizungenersetzen
• AnschlüsseanWärmenetze,welcherfossile,reinelektrischeoderHolzheizun-genersetzen
• Grundwasser-undErdsonden-Wärmepumpen,welchefossile,reinelektrischeoderHolzheizungenersetzen
• Luft/Wasser-Wärmepumpen,welcheElektroheizungenersetzen
• ErstinstallationeineshydraulischenWärmeverteilsystemsinVerbindungmiteinemförderberechtigtenHeizungsersatz
ImBereichderWarmwassererzeugungwirdderErsatzdesreinenElektroboilersdurchfolgendeSystemeunterstützt:
• AnbindungderWarmwassererzeugungandasHeizsystem(EnergiefürdasWarmwasserwirddurchdenWärmeerzeugerfürdieRaumwärmeaufge-bracht)
• InstallationeinesWärmepumpenboilers
2.4 FörderbereichSonnenenergie(FörderprogrammEnergieUri)
SolarstromanlagenDas Förderprogramm Energie Uri unterstützt seit 2012 den Bau vonSolarstromanlagen. Photovoltaikanlagen (ab 2 kWp Leistung)werden aufgrundIhrerinstalliertenLeistunggefördert.
Sonnenkollektoren(Warmwasser)SonnenkollektorenzurWarmwassererzeugungwerdenimKantonUriseitBeginndes Förderprogramms im Jahr 2000 finanziell unterstützt. Der FörderbeitragbemisstsichaufhieraufBasisderKollektorleistung,wobeieineminimaleLeistungvon2kWvorausgesetztwird.
2.5 FörderbereichEnergieberatungen(FörderprogrammEnergieUri)
WiebereitsunterKapitel1.2aufgeführtwirdimRahmendesFörderprogrammsderEnergieberatung ein hoher Stellenwert beigemessen. Dabei werden
5
unterschiedliche Ziele verfolgt: Analyse des Ist-Zustands eines Gebäudes undErarbeitung möglicher Sanierungsstrategien, Optimierung des Betriebs vongebäudetechnischen Anlagen (Heizungs-, Lüftungs-, Klimaanlagen etc.) sowieOptimierung von energetisch relevanten Produktionsprozessen inUnternehmungen.UnterstütztwerdendeshalbfolgendeBeratungsinstrumente:
• GebäudeenergieausweisderKantoneGEAKplus
• BetriebsoptimierungmitenergoAdvancedodervergleichbarerMethode
• ZielvereinbarungenmitKMU’s(z.B.EnAWoderact)
2.6 BeiträgeandieSanierungvonSchutzobjekten
Angebot Von der Planungsphase bis zum Abschluss aller Arbeiten werden dieRestaurierungenundKonservierungenvonSchutzobjektendurchdiekantonaleFachstellefürDenkmalpflegebegleitet.DieBeratungistkostenlos.
Am Anfang steht das Restaurierungskonzept. Für dessen Ausarbeitung sindmitunter zusätzliche bauhistorische, bauphysikalische oder baustatischeVorabklärungen notwendig. Eine grosse Bedeutung haben auch genaue undaktuellePlanaufnahmen.Entscheidendist,dassdiehistorischeSubstanzsowenigwiemöglich tangiertwird. InderRegel sindeinfacheLösungsansätzegünstigerundauchfürdasBauwerkschonungsvolleralsgrössereEingriffe.
KantonundBundkönnenBeiträgeleistenansubstanzerhaltendeMassnahmen.
Kontakt AmtfürRaumentwicklung,AbteilungNatur-undHeimatschutzArturBucher,Denkmalpfleger
Tel: 0418752882
Mail: [email protected]
Web: www.ur.ch>Suchbegriff:BeiträgeHeimatschutz/Denkmalpflege
2.7 BeiträgefürSchindeldächerundSchindelfassaden
Angebot Der KantonUri leistet Beiträge an den Erhalt und die Förderung traditionellerSchindeldächerundmitSchindelnverkleideterFassaden.Voraussetzungist,dasssichdas fraglicheObjektunteranderem innerhalb schützenswerterOrtsbilderder Schweiz ISOS, in einemnationalen Landschaftsschutzgebietes gemäss demBundesinventarderLandschaftenvonnationalerBedeutung(BLN)oderineinemkantonalenLandschaftsschutzgebietbefindet.
DieBeiträgewerdenzudemvonderBedingungabhängiggemacht,dassandenbetroffenen Bauten keine Veränderungen vorgenommen werden, welche dieunterstütztenMassnahmeninihremBestandundihrerWirkungschmälern.
Kontakt AmtfürRaumentwicklung,AbteilungNatur-undHeimatschutzArturBucher,Denkmalpfleger
Tel: 0418752882
6
Mail: [email protected]
Web: www.ur.ch>Suchbegriff:BeiträgeHeimatschutz/Denkmalpflege
2.8 WohnbausanierungenimBerggebiet
Angebot DieSanierungvonWohnbautenimBerggebietwerdenmitBeiträgendurchdenKanton unterstützt, sofern bescheidene finanzielle Verhältnisse vorliegen.GrundlagebildetdieGesetzgebungüberdieVerbesserungderWohnverhältnisseinBerggebieten.BerggebietesinddieBergzonenI-IVgemässlandwirtschaftlicheProduktionskataster. Unterstützungsberechtigt sind Eigentümerinnen undEigentümer vonWohnhäusern inBerggebieten, soweit siedieWohnung selbstbewohnen.
Die Unterstützung wird in Form von Finanzhilfen für die Sanierung vonbestehendenWohnhäuserngewährt.
Beitragsgesuch DasBeitragsgesuchmussvorgängigmitdemvorhandenenFormulareingereichtwerden.
Kontakt AmtfürLandwirtschaft,AbteilungMeliorationen
Tel: 0418752308
Mail: [email protected]
Web: www.ur.ch>Suchbegriff:WohnbausanierungenimBerggebiet
2.9 Öko-,Nachhaltigkeits-oderMinergie-Hypotheken
Angebot Für Bauten und Renovierungen, die energetisch vorbildlich saniert werden,gewähren viele Banken vergünstigte Hypothekarkredite, sogenannte Öko-,Nachhaltigkeits-oderMinergie-Hypotheken.DiegängigsteVarianteistdabeieineZinsvergünstigung: Über eine feste Laufzeit wird auf einem von der Bankdefinierten Maximalbetrag eine Zinsreduktion gewährt. Informieren Sie sichdiesbezüglichdirektbeiIhremFinanzinstitut.
UnterstützendwirkenaberauchdieSteuerabzüge,wennzugunstenbestehenderGebäude energietechnische Investitionen getätigt werden. Sind dieSanierungskostendabeihöheralsdasJahreseinkommen,lohntessichübrigens,dieArbeitenaufmehrereSteuerperiodenzuverteilen.
2.10 SchweizerBerghilfe
DieSchweizerBerghilfeunterstütztBerggebietedarin,sichalsWirtschafts-undLe-bensraum weiterzuentwickeln, die regionale Kultur zu erhalten, die Kulturland-schaftzupflegenundderAbwanderungentgegenzuwirken.Beizukunftsgerichte-tenVorhabenundvorbildlichenInitiativenstelltdieSchweizerBerghilfeRestfinan-zierungenoder– fürProjekte inderFrühphase–Anschubfinanzierungenbereit.DabeiwirdanProjektederAnspruchgestellt,dasssiefinanzielltragbar,nachhaltig,
FinanzielleProjekt-unterstützung
7
modellhaftundentwicklungsfähigseinmüssenundmöglichstzurWertschöpfungvorOrtbeitragensollen.
WeitereInformationen Weitere Informationen sind auf der Website der Schweizer Berghilfe zuentnehmen:www.berghilfe.ch
2.11 SanierungvonBaudenkmälern
DieProPatriafördertu.a.dieErhaltungunddiePflegevonschweizerischemKul-turgut und leistet diesbezüglich Finanzbeiträge für die fachgerechte RenovationvonhistorischwertvollenGebäuden.DieProPatriakannbeiderRenovationvonGebäude mit besonderem historischem Wert als Mitfinanzierungsquelle in Be-trachtgezogenwerden.
WeitereInformationen Weitere Informationen sind auf der Website der Pro Patria zu entnehmen:www.propatria.ch
2.12 OnlineEnergiesparrechner&ErmittlungFördergelderMitdemEnergiesparrechnerundderFördermitteldatenbankvonbauwelt.chlas-sensichunterAngabederObjekt-BasisdatenkonkreteMassnahmenunddiedazuverfügbarenFördergelderermitteln.DiedahinterliegendeDatenbankgreifthierbeiaufallederüber2'000öffentlichenSchweizerFördermittelundFördergeldervonBund,KantonenundGemeindenzurück.SchliesslicherhältderBesuchereinenaus-führlichen Energiesparergebnis- bzw. Baufördergelder-Report per E-Mail zuge-sandt.DasOnline-ToolkannsomiteinenwertvollenÜberblickderzurAuswahlste-hendenFörderprogrammeliefern.Website:http://www.bauwelt.ch/sparen-sie-geld-und-energie
3 Umfeldverbesserungen
3.1 HandwerkergemeinschaftenInZofingenhabenbisvor10JahrenBaufirmenundHandwerksbetriebegemeinsameineGenossenschaftgebildet,umbesondersauchimaltenOrtskernLiegenschaf-tenzuerwerben,zusanierenundteilweiseweiterzuverkaufen.DieIdeesolcherHandwerkergemeinschaften zur Sanierung vonOrtsteilen ist bestechend, da sievielseitigenNutzenbringt:DieHandwerksbetriebeundBaufirmengenerierensichAufträge,dermitdemWeiterverkaufrealisierteGewinnschafftInvestitionskapitalfürweitereImmobilienkäufe.DadurchentstehteinErneuerungskreislauf,mitwel-chemderQualitätsstandardbei denGebäuden imbestehenden Siedlungsgebietkontinuierlichverbessertwerdenkann.
DasModellderHandwerkergemeinschaftkannauchfürdieSanierungeinesEinzel-objektes angewandtwerden: In der LuzernerGemeinde Ruswil kaufte sich eineHandwerkergemeinschaftdas«Chrämerhus»,einunterDenkmalschutzstehendesGebäude,umdiesesgemeinsamzurenovieren.
ProPatria
BeispielZofingen:Siedlungserneuerung
BeispielRuswil:Einzelobjekt
InstrumentzurAbklärungFördergelderundEnergiesparen
8
DieKonzeptionundderAufbaueinerHandwerkergemeinschaft,diedasZielver-folgt,einenwahrnehmbarenBeitragzurSiedlungserneuerungundsomitzurtou-ristischenEntwicklungzuleisten,kannallenfallsimRahmenderNeuenRegional-politik(NRP)finanziellunterstütztwerden(sieheWeb:www.ur.ch/nrp).
3.2 Wohnbaugenossenschaften
GemeinnützigeBauträgerbezweckengemässihrenStatutendieBereitstellungvonpreisgünstigenWohnungenundsindineinemderdreigesamtschweizerischagie-rendenDachorganisationenorganisiert.Diesesind
-derSchweizerischeVerbandfürWohnungswesenSVW
-derSchweizerischeVerbandLiberalerBaugenossenschaftenVLB
-derSchweizerischeVerbandfürWohnbau-undEigentumsförderungSWE
MitUnterstützungdesBundesbietendiesedreiDachorganisationenihrenMitglie-dernfolgendeFinanzierungshilfenan:
Die Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaft ermöglicht, dass gemeinnützigeWohnbauträgerfürihrgesamtesbenötigtesFremdkapitaldenZinssatzfürErsthy-pothekenbeanspruchenkönnen.DieBürgschafterleichtertsomitdieFinanzierungundführtzueinergeringerenZinsbelastung.
DankeinerBundesbürgschaftkanndieEmissionszentraleamKapitalmarktzugutenKonditionen Geldmittel aufnehmen. Damit gewährt sie feste, meist langjährigeDarlehenzugünstigenZinskonditionen.GemeinnützigeBauträgerkönnenüberdieEmissionszentralebismaximal80%desBelehnungswertesbeziehen.
MitdemFondsderoulementwerdenangemeinnützigeWohnbauträgerzinsgüns-tigeRestfinanzierungsdarlehengewährt.DarunteristdieFinanzierunginjenemBe-reichzuverstehen,indemdieBankenkeineDarlehengewähren,sondernEigenka-pital voraussetzen. Mit dem Darlehen können preisgünstige Liegenschaften er-stellt,erneuertodererworbenwerden.DieDarlehensrückzahlungenfliessenwie-derindenFondszurückundwerdenerneutausgeliehen.
WeitereInformationensindimInternetaufderWebsitedesBundesamtsfürWoh-nungswesenBWOzuentnehmen:www.bwo.admin.ch(Stichwort:Wohnraumför-dergesetzWFG)
FinanzierungsbeitragdurchNRP
GemeinnützigeBauträger
Hypothekar-BürgschaftsgenossenschaftHBG
EmissionszentraleEGW
Fondsderoulement
WeitereInformationen