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Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Stand 02 | 11
DATEV eG
90329 NürnbergTelefon 09 11 276 -0Telefax 09 11 276 -3196E-Mail info@datev .deInternet www.datev.dePaumgartnerstraße 6–14 A
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Art.-Nr. 80979 Umschlag Linie C Fachschrift
Handbuch Betriebswirtschaftliche Branchenlösung
Auflage 02 | 11
Herausgeber: DATEV eG, 90329 NürnbergArt.-Nr. 11179 2011-02-01Copyright DATEV eG: Alle Rechte, auch die des Nachdrucks,der Herstellung von Kopien, und der Übersetzung, vorbehalten.
Handbuch
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Inhalt
1 Grundlagen 7
1.1 Zielsetzung 8
1.2 Steuerliche Grundlagen 9
1.2.1 Ertragsteuerrecht 9
1.2.2 Umsatzsteuerrecht 10
1.2.3 Steuerlich bedeutsame Grenzen 11
1.3 Inhalt der Branchenlösung 12
1.4 Einrichtung 12
1.5 Nutzung der Branchenlösung mit den Programmen Rechnungswesen compact/ Rechnungswesen compact plus 13
1.6 Ansprechpartner 13
1.7 Vereinsbesteuerungs-Expertisen 14
2 Stammdaten der Finanzbuchführung 15
2.1 Mandanten-Programmdaten (MPD) 15
2.2 Kontenrahmen 16
2.3 Die Erfolgskonten der ertragsneutralen Posten in der Kontenklasse 3 18
2.4 Ergebnisrechnung 18
3 Buchführung 20
3.1 Überschussrechner 20
3.1.1 Umsatzsteuerrechnung 20
3.1.1.1 Brutto-Verbuchung im Bereich der ergebniswirksamen Konten Klasse 4-8 20
3.1.1.2 Anlagenbuchungen 21
3.1.1.3 Musterbuchungen für Einnahmenüberschussrechner 22
3.1.1.4 Das Bebuchen von Personenkonten/Kontokorrent 25
3.2 Umsatzsteuerrechnung für Bilanzierer 28
3.3 Bilanzierer und Überschussrechner 28
3.3.1 Umsätze nach § 13b UStG 28
3.3.1.1 Bilanzierer 29
3.3.1.2 Überschussrechner 29
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Handbuch
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
3.3.2 EG-Buchungen 30
3.3.2.1 Bilanzierer 30
3.3.2.2 Überschussrechner 31
3.3.3 Die Zuordnung von Buchungsvorgängen zu den Bereichen des Konten- rahmens 31
3.3.4 Das Umbuchen von steuerpflichtig gewordenen Ergebnissen mit USt-Berichtigung 31
3.3.5 Aufzuteilende Vorsteuer 33
3.3.6 Vorsteuerpauschalierung nach § 23a UStG 34
3.3.7 Das Verbuchen von (zweck)gebundenen Rücklagen (§ 58 Nr. 6 AO) 35
3.3.8 Weitere Besonderheiten 36
3.3.8.1 Hinzurechnungen und Kürzungen bei der Ermittlung der Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe und für die Zweckbetriebsgrenze Sport 36
3.3.8.2 Pauschale Ermittlung des Gewinns aus Altmaterialsammlungen im Bereich der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe 36
3.3.8.3 Fiktive Einnahmen und Ausgaben, Konten 9620 und 9621 37
3.3.8.4 Konten für den Jahresabschluss (9850 bis 9889) 37
3.4 Auswertungen der laufenden Buchführung im Rechenzentrum 38
4 Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) 39
4.1 Überblick 39
4.2 Beschreibung der betriebswirtschaftlichen Auswertungen 40
4.2.1 Die BWA zur ertrag- und umsatzsteuerlichen Beurteilung des Vereins (BWA 1-6) 40
4.2.2 Steuerliche Kontrollrechnungen (BWA 7) 40
4.2.3 Die „BWA-Haushaltsplanung” (BWA 8) 41
4.2.4 Der automatische Vergleich zu Vorjahreswerten 42
4.3 Prüfprotokolle 42
4.3.1 BWA-Schema 42
4.3.2 BWA-Wertenachweis 42
4.3.3 BWA-Kontenzuordnung 43
4.4 BWA-Zusatzauswertungen 43
5 Kostenrechnung 44
5.1 Aufbau 44
5.2 Einrichtung 44
2 8. Auflage Februar 2011
Handbuch
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
6 Jahresabschluss 45
6.1 Aufbau 45
6.1.1 Besonderheiten bei der Jahresabschlussauswertung für Vereine Überschuss- rechner 45
6.1.2 Die geraffte Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung (EAÜ) 46
6.1.3 Die ausführliche Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung 46
6.1.4 Die Vermögensübersicht 46
6.1.5 Die Bilanz 47
6.1.6 Die geraffte Gewinn- und Verlustrechnung 47
6.1.7 Die ausführliche Gewinn- und Verlustrechnung 47
6.1.8 Deckblätter 47
6.1.9 Abschluss- und Prüfungsvermerke 47
6.1.10 Änderungen des Aufbaus 48
6.2 Die Auswertungssteuerungsdaten (ASD) 48
6.3 Die Erstellung der Jahresabschlussauswertungen 50
7 Anlagen 51
7.1 Dokumente aus der Steuerrechtsdatenbank LEXinform 51
7.2 Buchungs-ABC 51
7.2.1 Ablösezahlungen an gemeinnützige Vereine 51
7.2.2 Abschreibung eines PKW 53
7.2.3 Ansparabschreibung 54
7.2.4 Anzeigen gemeinnütziger Vereine in Vereinszeitschriften, Programmheften oder Festbüchern 55
7.2.5 Aufnahmegebühren 58
7.2.6 Ausbildungsentschädigung 58
7.2.7 Beiträge von Mitgliedern, z. B. Sport bei gV 59
7.2.8 Beköstigung, Verkauf von Speisen und Getränken 60
7.2.9 Eislauf, B 5001 62
7.2.10 Festbücher, Zeitschriften mit Inseraten und Anzeigen 63
7.2.11 Formularverkauf 64
7.2.12 Gesellige Veranstaltungen 64
7.2.13 Getränke- und Tabakwarenverkauf 66
7.2.14 Inventar 66
7.2.15 Körperschaftsteuer 68
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Handbuch
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
7.2.16 Kulturelle Veranstaltungen gV 69
7.2.17 Mietobjekte eines gV 70
7.2.18 Pfandbriefe B 4000 72
7.2.19 Sachspenden B 3000 74
7.2.20 Sportkurse/-unterricht B 5700 76
7.2.21 Sportreisen (B 5001 und B 8001) 77
7.2.22 Sportliche Veranstaltungen 79
7.2.23 Startgelder, Meldegebühren 82
7.2.24 Umsatzsteuer 83
7.2.25 Verkauf von Speisen und Getränken durch den Verein 84
7.2.26 Verleih von Sportgeräten 84
7.2.27 Vermietung 85
7.2.28 Verpachtung einer Vereinsgaststätte B 4000 87
7.2.29 Vorsteueraufteilung 90
7.2.30 Wareneinkauf 93
7.2.31 Werbung bei Sport 96
7.2.32 Zuschüsse, erhaltene 100
7.3 Musterbuchungen zum Jahreswechsel für Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbHs 101
7.3.1 Allgemeine Vorgehensweise/Buchungsempfehlung bei der Mittel- verwendung 101
7.3.2 Allgemeine Regelungen zur Verbuchung der Mittelverwendungen von gemeinnützigen Körperschaften 102
7.3.3 Beispiel: Musterbuchungen zum Jahreswechsel für Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbHs 104
7.4 Musterauswertungen 108
7.4.1 Mandanten-Programmdaten-Protokoll 108
7.4.2 Funktionsplan 111
7.4.3 Muster Prüfprotokoll (BWA 1) 115
4 8. Auflage Februar 2011
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Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
7.4.4 Muster BWA 1 117
7.4.5 Muster BWA 2 120
7.4.6 Muster BWA 3 121
7.4.7 Muster BWA 4 123
7.4.8 Muster BWA 5 125
7.4.9 Muster BWA 6 128
7.4.10 Muster BWA 7 129
7.4.11 Muster BWA 8 133
7.4.12 Deckblatt Jahresabschluss 135
7.4.13 EAÜ ausführlich 136
7.4.14 Vermögensübersicht 141
7.4.15 Ergebnisverwendungsrechnung 143
7.4.16 Zuordnungstabelle Vermögensübersicht 145
7.4.17 Zuordnungstabelle EAÜ 150
8 Abkürzungsverzeichnis 162
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Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
1 Grundlagen
Die Buchführung der Vereine, Stiftungen und der gemeinnützigen GmbHs weist im Vergleich zu anderen Körperschaften zahlreiche Besonderheiten auf. Der Grund dafür ist die Vielzahl von Gesetzen, die für die Rechnungslegung und die Besteuerung maßgeblich sind.
Die Grundsätze für die Buchführung leiten sich insbesondere aus folgenden Vorschriften ab:
ñ Vereinsrecht im BGB (Rechnungslegungsvorschriften)
ñ Gemeinnützigkeitsrecht (z. B. Mittelverwendung)
ñ Ertragsteuerrecht
ñ Umsatzsteuerrecht
Diese Vielfalt wirft Fragen hinsichtlich der korrekten Anwendung der Rechtsgrundsätze auf die Buchführung auf, insbesondere da Fehler gravierende Nachteile nach sich ziehen können.
DATEV hat sich dieser Problematik angenommen und hat mit der vorliegenden „Branchenlö-sung Vereine” eine
- praktische Organisationshilfe
- zielführende Kontierungshilfe
- Hilfe zum Erstellen von Abschlüssen, die allen Anforderungen genügen
geschaffen.
Es handelt sich nicht um ein eigenständiges Buchführungsprogramm, sondern die Branchenlö-sung stellt eine Anpassung der DATEV-Standardprogramme FIBU, BWA und JAHR an die jeweiligen Besonderheiten dar.
Rechtliche Fragestellungen sind nur Gegenstand des Handbuches, soweit sie für das Verständ-nis der Rechnungslegung und des Jahresabschlusses von Vereinen, Stiftungen und gemeinnützi-gen GmbHs relevant sind. Weitergehende Ausführungen finden Sie in der Fachliteratur, wir verweisen in diesem Zusammenhang insbesondere auf:
ñ REUBER, H.-G.: Die Besteuerung der Vereine, Loseblattsammlung erschienen im Schäffer-Verlag, Stuttgart
ñ WEIDLICH, G.: Organisationshandbuch Vereine, Loseblattsammlung erschienen im Schäf-fer-Verlag, Stuttgart
ñ DAUBER, H.: Vereinsbesteuerung; DATEV-Art.-Nr. 36239
Stiftungen Mit der Branchenlösung Vereine kann jetzt auch die Rechnungslegung von Stiftungen abgebil-det werden. Grundlage dafür war die IDW-Stellungnahme „Rechnungslegung von Stiftungen“ IDW RS HFA 5. Dazu wurde eine neue Zuordnungstabelle geschaffen, mit der eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellt werden können. Neu eingerichtete Konten im Bereich der Eigenkapitalkonten ermöglichen einen stiftungsspezifischen Eigenkapitalausweis. Neben der Zuordnungstabelle für Bilanzierer wird auch eine Zuordnungstabelle für § 4/3-Rech-ner angeboten.
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Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
Gemeinnützige GmbHs Mit der Branchenlösung Vereine kann ebenso die Rechnungslegung von gemeinnützigen GmbHs abgebildet werden. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt nach den Grundsätzen der Bilanzierung. Für den spezifischen Ausweis des Kapitals einer gemeinnützigen GmbH wur-den spezielle Eigenkapitalkonten (Konto 1140 ff.) eingerichtet. Neben der Zuordnungstabelle für gemeinnützige Bilanzierer wird zusätzlich eine, auf dem Gliederungsschema des HGB beruhende, Zuordnungstabelle angeboten. Mit dieser ist eine Offenlegung möglich. Nähere Informationen finden Sie im Kap. 6.3.
1.1 Zielsetzung
Wir haben uns bei der Erarbeitung der vorliegenden Branchenlösung folgende Ziele gesteckt:
ñ Integration aller Rechnungslegungsgrundsätze (Steuerrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Ver-einsrecht, Stiftungsrecht)
ñ Der individuelle Kontenrahmen als Basis für die Finanzbuchführung soll dem steuerlichen Berater schon bei den einzelnen Geschäftsvorfällen helfen, die ertrag- und umsatzsteuerli-chen Auswirkungen abzugrenzen.
ñ Jeder Verein - gemeinnützig oder nicht gemeinnützig - sowie Stiftungen und gemeinnützige GmbHs sollen die vorliegende Lösung nutzen können.
ñ Betriebswirtschaftliche Auswertungen sollen den Steuerberater während des Jahres unter-stützen, um die Entwicklung beurteilen zu können. Diese monatlichen Erfolgsrechnungen liefern gezielt Informationen. Durch spezielle Kontrollrechnungen werden steuerliche Grenzwerte und gemeinnützigkeitsrechtliche Eckwerte überwacht. Zusätzlich sollen Plan- oder Budgetwerte angesetzt und Abweichungen zu den Ist-Werten errechnet werden kön-nen.
ñ Eine UStVA wird, abhängig von der Schlüsselung in den Stammdaten, automatisch erstellt.
ñ Ein nach den verschiedenen Rechtsvorschriften strukturierter Jahresabschluss weist die Teilergebnisse und das Gesamtergebnis aus.
ñ Vereine sollen nach EAÜ oder nach den Grundsätzen des Bestandsvergleichs abrechnen können. Die EAÜ muss jedoch um eine Vermögensübersicht ergänzt werden, die inhaltlich weitgehend einer Bilanz entspricht. Durch Inhalt und Aufbau der Auswertungen kann insbe-sondere der Status der Gemeinnützigkeit eines Vereins gesichert werden.
ñ Für Stiftungen ist eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung hinterlegt. Bei Bedarf kann auch eine EAÜ mit Vermögensübersicht eingesetzt werden.
ñ Für gemeinnützige GmbHs ist eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung hinterlegt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Auswertung zu erhalten, die sich am Gliederungs-schema des HGBs orientiert.
ñ Die Branchenlösung kann jederzeit um eine individuelle Kostenrechnung ergänzt werden (z. B. für Sparten-Abrechnung).
Die nachfolgenden Ausführungen stellen auf Vereine ab - die in den einzelnen Abschnitten aus-geführten Grundsätze lassen sich aber sinngemäß auch auf Stiftungen und gemeinnützige GmbHs anwenden.
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Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
1.2 Steuerliche Grundlagen
1.2.1 Ertragsteuerrecht
Nach den Grundsätzen des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) wird ein Verein wie eine Natür-liche Person mit allen Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 EStG besteuert, mit Ausnahme der Ein-künfte aus nicht selbständiger Arbeit.
Daraus folgt zwangsläufig die Strukturierung des Rechnungswesens nach den einzelnen Ein-kunftsarten. Sie werden zusammengefasst unter den Begriffen:
ñ Vermögensverwaltung:Diese beinhaltet die Überschusseinkünfte, das sind die Einkünfte aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und die Sonstigen Einkünfte (§ 2 Abs. 1 Nr. 5-7 EStG).
ñ Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe:Sie beinhalten die so genannten Gewinneinkünfte, das sind die Einkünfte aus Gewerbebe-trieb, aus selbstständiger Arbeit und aus Land- und Forstwirtschaft (§ 2 Abs. 1 Nr. 1-3 EStG).
Dieser Strukturierung kommt erhebliche praktische Bedeutung im Rechnungswesen zu, insbe-sondere zur Verwirklichung der Steuerbegünstigungen nach dem Gemeinnützigkeitsrecht. Die Einkünfte aus der Vermögensverwaltung werden von Ertragsteuern befreit. Das Gleiche gilt für die Teile der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe, die die Voraussetzungen des so genannten Zweckbetriebs (§§ 65 ff. AO) erfüllen. Diese ertragsteuerlich vorgegebene Buchungsstruktur ist um die Geschäftsvorfälle, die keiner Einkunftsart zuzuordnen sind, zu ergänzen. Sie werden im ideellen Bereich zusammengefasst, der dem Privatbereich bei der Gewinnermittlung von Einzelpersonen vergleichbar ist.
Diese Vorgaben bedingen im Vergleich zu sonstigen Systemen des Rechnungswesens eine ein-künftespezifische Abrechnungsstruktur. Sie wird in der Branchenlösung verwirklicht durch die eingerichteten Bereiche und Teilbereiche mit der Möglichkeit getrennter Gewinnermittlungsar-ten.
Während das Vereinsrecht von einer geordneten Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und von einer Vermögensübersicht ausgeht, schreibt das Ertragsteuerrecht zwangsläufig die EAÜ-Rech-nung nach § 4 Abs. 3 EStG (Überschussrechnung) für die Überschusseinkünfte (s. o. Vermö-gensverwaltung) vor. Auch für die Gewinneinkünfte ist die Überschussrechnung zugelassen, wenn nicht bestimmte Grenzen überschritten werden.
Für die Abrechnungspraxis empfiehlt sich die Anwendung einer einheitlichen Gewinnermitt-lungsmethode für alle Vereinsbereiche.
Die Überschussrechnung wird dabei im Regelfall durchgängig anwendbar sein, zumal die Überschreitung von Grenzwerten nicht automatisch, sondern erst nach einer ausdrücklichen Aufforderung durch das Finanzamt zu einer Bilanzierungspflicht bei den Gewinneinkünften führt (§ 141 Abs. 2 AO).
Im Falle einer einheitlichen Bilanzierung aller Vereinsbereiche ist aber möglicherweise eine Berichtigung der Ergebnisse aus den ertragsteuerlichen Überschusseinkünften notwendig, wenn nämlich für diese Bereiche ausdrücklich nur die Überschussrechnung zulässig ist und aus der Bilanzierung unter Umständen andere Ergebnisse entstehen.
Stiftungen Auch Stiftungen müssen ihr Ergebnis grundsätzlich in die Bereiche Ideell, Vermögensverwal-tung, Zweckbetriebe und Geschäftsbetriebe aufteilen, wobei der Abrechnungsschwerpunkt in der Vermögensverwaltung liegt.
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Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
Gemeinnützige GmbHs Gemeinnützige GmbHs müssen ebenso ihr Ergebnis in die Bereiche Ideell, Vermögensverwal-tung, Zweckbetriebe und Geschäftsbetriebe aufteilen.
1.2.2 Umsatzsteuerrecht
Bei vielen Vereinen ist die Anwendung der Umsatzsteuer ein wichtiger Abrechnungsschwer-punkt, zumal über die Steuerbegünstigung nach der Gemeinnützigkeit vielfach Vorsteuererstat-tungen realisierbar sein können.
Die Erfassung aller Vereinsbereiche in einem einzigen Rechnungswesensystem bedingt umsatz-steuerrechtlich vorweg die Trennung der Geschäftsvorfälle in den nicht unternehmerischen Bereich und in den unternehmerischen Bereich.
Im nichtunternehmerischen Bereich, dem Privatbereich vergleichbar und hier als ideeller Bereich bezeichnet, findet die Umsatzsteuer keine Anwendung.
Im unternehmerischen Bereich, das sind die Bereiche Vermögensverwaltung und wirtschaftli-che Geschäftsbetriebe (steuerfreie Zweckbetriebe und steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe) ist das Umsatzsteuerrecht in seiner vollen Bandbreite anzuwenden.
Die Steuerbegünstigung der Gemeinnützigkeit führt im unternehmerischen Bereich (z. B. Ver-mögensverwaltung, Zweckbetrieb) vielfach zur generellen Anwendung des ermäßigten Steuer-satzes von z. Zt. 7 % mit der Möglichkeit des vollen Vorsteuerabzuges.
Stiftungen Da auch Stiftungen in den Genuss des ermäßigten Umsatzsteuersatzes kommen können, gilt für sie Entsprechendes.
Für die Anwendung der Umsatzsteuer sind die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Aufzeich-nungspflichten zu erfüllen.
Gemeinnützige GmbHs Entsprechendes gilt für die gemeinnützigen GmbHs.
Für die Anwendung der Umsatzsteuer sind die besonderen umsatzsteuerlichen Aufzeichnungs-pflichten zu erfüllen.
Literaturhinweis Zur weiterführenden Lektüre verweisen wir auf die bereits erwähnten Loseblattsammlungen von WEIDLICH und REUBER (Kap. 1).
10 8. Auflage Februar 2011
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
1.2.3 Steuerlich bedeutsame Grenzen
Steuerbefreiungen § 4 Nr. 22a und 25 S. 3 UStG
Bestimmte Umsätze aus Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art sind dann von der USt befreit, wenn die Einnahmen überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden. Die Steuerbefreiung tritt also nur dann ein, wenn die Kosten mehr als 50 % der Einnah-men betragen.
Vorsteuerpauschalierung § 23a Abs. 2 UStG
Gemeinnützige Körperschaften, welche die Grenze von 35.000 Euro Vorjahresumsatz nicht überschreiten, dürfen als Vorsteuer 7 % des Umsatzes ansetzen. Dadurch werden die Buchfüh-rungsarbeiten erleichtert. Mit der Anwendung der Vorsteuerpauschalierung wird aber mögli-cherweise auf einen höheren Vorsteuerabzug verzichtet.
Sportliche Veranstaltungen § 67a Abs. 1 AO
Sportliche Veranstaltungen eines gemeinnützigen Sportvereins gelten nur dann als steuerbegün-stigter Zweckbetrieb, wenn die Brutto-Einnahmen 35.000 Euro im Jahr nicht übersteigen. In diesen Fällen dürfen auch bezahlte Sportler an den Veranstaltungen teilnehmen.
Der Verein kann auf die Anwendung dieser Grenze jedoch verzichten (§ 67a Abs. 2 AO). Dann werden nur noch Veranstaltungen ohne bezahlte Sportler als Zweckbetriebe eingeordnet, unab-hängig von der Höhe der Einnahmen.
§ 67a Abs. 3 Satz 3 AO
Die Steuerbegünstigung aus der Gemeinnützigkeit bleibt für den Verein nur erhalten, wenn die Vergütungen oder Vorteile der an Sportveranstaltungen teilnehmenden Sportler in den Fällen des § 67a Abs. 2 AO ausschließlich aus den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrie-ben oder von Dritten geleistet werden.
Steuerpflichtige wirtschaft-liche Geschäftsbetriebe
§ 64 Abs. 3 AO
Übersteigen die Einnahmen aller steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe (keine Zweckbetriebe) 35.000 Euro jährlich nicht, so bleiben die Erträge aus diesen Geschäftsbetrie-ben bei der Besteuerung außer Ansatz.
Gemeinnützigkeit Gemeinnützigkeit Gesamtverein
Tritt bei den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben insgesamt ein Verlust auf, so darf er nicht mit Mitteln aus anderen Bereichen gedeckt werden, da dies zum Verlust der Gemeinnützigkeit und somit der damit verbundenen Steuerbegünstigungen für den gesamten Verein führen kann.
Die Überwachung dieser Grenzwerte oder die Entscheidung über die Nutzung von Opti-onsmöglichkeiten wird durch BWA 7 der Branchenlösung Vereine (Kap. 4.2.2) erleichtert.
8. Auflage Februar 2011 11
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
1.3 Inhalt der Branchenlösung
Derzeit enthält das Branchenpaket folgende Bestandteile:
ñ Mandanten-Programmdaten (MPD)
ñ Standardkontenrahmen (SKR) 49
ñ Individuelle Betriebswirtschaftliche Auswertungen
ñ Individuelle Jahresabschlussauswertungen
1.4 Einrichtung
Damit Sie die Branchenlösung nutzen können, ist es notwendig, dass diese vorab eingerichtet wird.
Hinweis: Die Einrichtung der Branchenlösung wird nach der aktuellen Preisliste (Art.-Nr. 70926) berechnet.
Einrichtung in Kanzlei-Rechnungswesen/Bilanz, Rechnungswesen und OPOS
Mit den Rechnungswesen-Programmen können Sie die Branchenlösung direkt aus dem Rechenzentrum anfordern. Die Daten werden unter der angegebenen Berater-Mandantennum-mer sowohl im Rechenzentrum, als auch vor Ort an Ihrem PC gespeichert.
Beachten Sie bitte, dass die Stammdaten zu den Auswertungen wie BWA, Konten, SuSa etc. so geschlüsselt sind, dass keine Auswertungen aus dem Rechenzentrum erstellt werden. Sollten Sie entsprechende Auswertungen wünschen, müssen die Stammdaten vorher geändert werden.
Voraussetzungen Damit Sie die Branchenlösung über die genannten Programme direkt aus dem Rechenzentrum anfordern können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
ñ Für die Mandantennummern existieren für das betreffende Jahr im Rechenzentrum keine Programmdaten
ñ Durch die Einrichtung wird die Anzahl der im Rechenzentrum maximal bebuchbaren Jahre nicht überschritten
ñ Der Mandant ist auch am PC für das betreffende Jahr nicht angelegt.
Tipp: Richten Sie die Branchenlösung unter einer neuen Mandantennummer ein!
So richten Sie die Bran-chenlösung ein
1. Wählen Sie Bestand | Daten holen | Rechnungswesen und Jahresabschluss.
Sie erhalten das Dialogfenster Daten holen.
2. Überprüfen Sie den vorbelegten Zieldatenpfad, wählen sie Branchenlösungen aus und bestätigen Sie mit OK.
3. Das folgende Hinweisfenster schließen Sie mit OK.
4. Erfassen Sie nun den Ordnungsbegriff Berater / Mandant / Jahr, auf den die Branchenlösung in Ihrem Programm und im Rechenzentrum eingerichtet werden soll.
Achtung: Wählen Sie das niedrigste zu bebuchende Buchungsjahr aus. Ist die Branchenlö-sung einmal eingerichtet, übernehmen Sie diese analog Ihrer anderen Mandanten mit einer Jahresübernahme in die Folgejahre.
5. Wählen Sie aus der Liste Branche die gewünschte Lösung.
12 8. Auflage Februar 2011
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
6. Aktivieren Sie das Kontrollkästchen Zuordnungstabelle aus dem Rechenzentrum über-tragen?
7. Klicken Sie auf OK.
Der Hol-Auftrag ist nun erstellt und wird in der Anwendung RZ-Kommunikation, abhängig von Ihren persönlichen Einstellungen, sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt weiterverar-beitet.
Folgejahre Für die Bearbeitung der Folgejahre übernehmen Sie Ihren Mandanten mit Jahresübernahmein das nächsthöhere Jahr.
Voraussetzung für die Jahresübernahme ist aber immer, dass der Standardkontenrahmen SKR 49 für das Folgejahr von der CD eingespielt oder aus dem Rechenzentrum geholt wurde.
Hinweis: Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Informations-Datenbank:
ñ Branchenlösungen mit Rechnungswesen-Programmen aus dem DATEV-Rechenzentrum holen (Dok.-Nr. 1032242)
1.5 Nutzung der Branchenlösung mit den Programmen Rechnungswesen compact/Rech-
nungswesen compact plus
Anwender der Programme Rechnungswesen compact/Rechnungswesen compact plus können die Branchenlösung Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs mit SKR 49 ebenfalls nutzen. Bitte beachten Sie aber Folgendes:
ñ Die Branchenlösung kann nicht direkt angefordert werden (Kap. 1.4), sondern muss Ihnen als Sicherung von Ihrem Steuerberater zur Verfügung gestellt werden.
ñ Individuelle Änderungen der Lösung können nur von Ihrem Steuerberater vorgenommen werden.
ñ Die Programmteile, die den Jahresabschluss betreffen, können Sie nicht vor Ort nutzen.
ñ Die KOST-Musterlösung kann i. V. m. Rechnungswesen compact plus genutzt werden (Kap. 5), es ist aber nicht möglich, variable Verteilungen anzulegen.
1.6 Ansprechpartner
Für weitere Fragen steht Ihnen gerne unser Programm- und Teamservice zur Verfügung.
Selbstverständlich unterstützen Sie auch unsere Mitarbeiter in den jeweiligen DATEV-Informa-tionszentren.
8. Auflage Februar 2011 13
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
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1.7 Vereinsbesteuerungs-Expertisen
Das Programm Vereinsbesteuerungs-Expertisen unterstützt Sie bei der steuerlichen Beratung von Vereinen.
Vereinsbesteuerungs-Expertisen untersucht in logischen Schritten, ob die Einnahmen und Aus-gaben des gemeinnützigen Vereins im ideellen Bereich, im Bereich der Vermögensverwaltung, im Zweckbetrieb oder im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu erfassen sind. Abhängig von den verschiedenen Tätigkeitsbereichen werden die ertragsteuerlichen und umsatzsteuerlichen Auswirkungen dargestellt. Das Programm zeigt auch, wie die einzelnen Personen, die für den Verein tätig werden, steuerlich zu behandeln sind. Unterschieden wird dabei zwischen der ehrenamtlichen, selbstständigen und nicht selbstständigen Tätigkeit. Ver-einsbesteuerungs-Expertisen behandelt außerdem das Vereinsrecht, wobei insbesondere auf die Gründung, die Satzung, die Organe und Mitglieder des Vereins sowie auf die Haftung des Ver-eins eingegangen wird.
14 8. Auflage Februar 2011
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
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2 Stammdaten der Finanzbuchführung
2.1 Mandanten-Programmdaten (MPD)
Mit der Einrichtung der Branchenlösung werden die folgenden Stammdaten angelegt:
ñ Umsatzsteuerartenschlüssel G
Sie erhalten die Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich bei Soll-Versteuerung.
Aus programmtechnischen Gründen darf die Soll-Versteuerung auch bei Überschussrech-nern nicht verändert werden, der Ausgabezeitpunkt dagegen kann umgeschlüsselt werden.
ñ Standardkontenrahmen SKR 49
Diese Kennziffer darf nachträglich nicht verändert werden.
ñ Betriebswirtschaftliche Auswertungen
Die BWA Nr. 1 bis 8 sind als individuelle BWA definiert. Standardmäßig haben wir den BWA-Zeitraum auf 01 (Ausgabe monatlich) und die VJ-Wertermittlung auf 0 gesetzt, um Vorjahres-Vergleichswerte zu ermöglichen.
ñ Kontentext
Es wurden standardmäßig Groß- und Kleinbuchstaben hinterlegt.
ñ Bestätigung der individuellen Kontentexte
Wenn Sie Kontenbeschriftungen ändern oder neue Konten definieren, erhalten Sie somit ein Protokoll aus dem Rechenzentrum.
ñ Individuelle Kontenfunktionen
Individuelle Kontenfunktionen sind hinterlegt. Diese Kennziffer darf nicht verändert wer-den, weil sonst keine individuellen Funktionen mehr vorhanden sind.
ñ Weitere Programmdaten sind vom Programm standardmäßig vorbelegt.
Alle Änderungen der MPD im RZ werden – soweit sie gesendet wurden – mit einem Protokoll bestätigt. Das Protokoll mit der höchsten Nummer ist das jeweils gültige.
8. Auflage Februar 2011 15
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
2.2 Kontenrahmen
Zunächst sollten Sie sich mit dem Kontenrahmen (SKR 49) beschäftigen. Er ist unter der Art.-Nr. 11180 von DATEV in gedruckter Form erhältlich.
Die Einordnung der Geschäftsvorfälle sollte in erster Linie nach ertragsteuerlichen Gesichts-punkten erfolgen. Aus diesem Grund leitet sich der Aufbau des Erfolgskontenbereichs aus den Ertragsteuergesetzen ab.
Links neben den Konten sehen Sie in Blöcken die Posten der einzelnen Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnungen. So erkennen Sie sofort, in welchen EAÜ- bzw. BWA-Posten der Wert eines bebuchten Kontos einfließt.
Über jeder Kontenklasse ist ein Kästchen mit den Zusatzfunktionen der Konten angedruckt:
So können Sie sofort erkennen, in welchen Kontenbereichen Sie USt errechnen lassen können.
KU Keine USt-Rechnung möglich
V Vorsteuerrechnung möglich
M Umsatzsteuerrechnung möglich
16 8. Auflage Februar 2011
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Handbuch
Weitere Informationen zur USt-Rechnung können Sie dem Handbuch FIBU (Art.-Nr. 10206) entnehmen.
Ändern und Einfügen von Konten
Weitere Konten können Sie manuell in Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen über den Menüpunkt Stammdaten | Kontenplan bzw. im RZ mit der Abr.-Nr. 99/JJ anlegen (z. B. Ban-ken, Kontokorrent). Vorhandene Texte (z. B. Bank 1) können überschrieben werden.
Mit Abr.-Nr. 99 können Sie Konten neu beschriften, mit Abr.-Nr. 1086 ist es möglich, Konten-funktionen individuell festzulegen. In Kanzlei-Rechnungswesen nutzen Sie bitte die Funktio-nen unter Stammdaten | Kontenplan.
Kontenarten / ErtragsteuerlicheBedeutung
Konten Umsatzsteuer Vor-st-
abz.Gruppe 19%7%0%
X
XXX
X
keine USt-Rechnung
Klasse
Hinweise
5 Andere ertragsteuerfreie Zweckbetriebe
32 für ideellen Bereich
34 für Vermögensverwaltung
35 für Zweckbetriebe Sport
36 für sonstige Zweckbetriebe
37 für Geschäftsbetriebe Sport
38 für sonstige wirtsch. Geschäftsbetriebe
60-64 Ertragsteuerfreie, USt-pflichtige
Zweckbetriebe
65-698 Ertrag- und USt-freie Zweckbetriebe
abrechnungstech-
nisch: Bei der
steuerl. Gewinn-
ermittlung nicht
anzusetzende
Einnahmen/Aus-
gaben
§§ 65 und 68 AO
§ 4 Nr. 22a und25a-c UStG
0 keine USt-RechnungAktive Bestandskonten
9 keine USt-RechnungStatistikkonten, Vortragskonten
2 §§ 52 + 64 AO keine USt-Rechnung (1)Ideeller Bereich
3 Steuerneutrale Posten
X
X
XX
X
4 Vermögensverwaltung
40-43 Einnahmen gemeinnütziger Vereine
44 Einnahmen nicht-gemeinn. Vereine
45-49 Ausgaben Vermögensverwaltung
§ 64 i. V. m.
§ 14, Satz 3 AO
XXX X
8 Andere ertragsteuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
80-84 Sonstige Geschäftsbetriebe 1
85-897 Sonstige Geschäftsbetriebe 2
898-899 Ertragsteuerpflichtig gewordene
Zweckbetriebsergebnisse
§ 67a Abs.1 Satz 1
u. § 55 Nr. 1 AO
X
XXX
X
5 Ertragsteuerfreie Zweckbetriebe Sport
50-56 Ertragsteuerfreie, USt-pflichtige
sportl. Veranstaltungen
57-599 Ertrag- und USt-freie
sportl. Veranstaltungen
§ 67a Abs. 1 u.
Abs. 3 Satz 1 AO
§ 4 Nr. 22a und
25a-c UStG
X
XXX
X
X
7 Ertragsteuerpflichtige Geschäftsbetriebe Sport
70-77 Ertragsteuerpfl. sportl. Veranstaltungen
78-79 Ertragsteuerpfl. Nebentätigkeiten
§ 67a Abs.1 Satz 1
u. Abs.3 Satz 2 AO
Nebentätigkeiten
(z. B. Werbung)
XXX X
1 keine USt-RechnungPassive Bestandskonten
8. Auflage Februar 2011 17
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
Im Bestandskontenbereich ergeben sich nur wenige Änderungen im Vergleich zum Standard. Der Bereich der Erfolgskonten (Klassen 2 bis 8) ist hingegen nicht mit dem Gewohnten ver-gleichbar. Weil ein Verein durch Steuergesetze gezwungen ist, viele „Schubladen” für die ein-zelnen Arten von Umsätzen zu bilden, wurde dieses Denken auf den Erfolgskontenbereich übertragen. Da es sich bei den „Schubladen” im Kontenrahmen um in sich geschlossene Berei-che handelt, verwenden wir dafür den Begriff „Modul”.
Der Buchführende legt bei der Verbuchung der Geschäftsvorfälle in ein Modul fest, wie der ein-zelne Umsatz ertragsteuerlich einzuordnen ist, gleichzeitig wird die umsatzsteuerliche Behand-lung durch Angabe eines geeigneten Steuerschlüssels bestimmt. Alles Weitere erledigt das Programm.
2.3 Die Erfolgskonten der ertragsneutralen Posten in der Kontenklasse 3
In der Kontenklasse 3 können die Geschäftsvorfälle einer Körperschaft abgerechnet werden, die in der laufenden Buchhaltung zu berücksichtigen sind, bei der ertragsteuerlichen Gewinner-mittlung aber nicht anzusetzen sind. Diese so genannten ertragsneutralen Posten sind beispiels-weise steuerneutrale Einnahmen bzw. nicht abziehbare Ausgaben.
Weiterhin können in der Kontenklasse 3 wahlweise die Einnahmen gebucht werden, die die sachlichen Voraussetzungen als Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 EStG nicht erfüllen, wie z. B. Schenkungen, Erbschaften, Spenden etc.
Werden die ertragsteuerneutralen Posten der einzelnen Bereiche der Körperschaft gesondert abgerechnet, wird so bei der Gewinnermittlung der steuerlich maßgebliche Betrag ausgewiesen, so dass Korrekturen gemäß § 60 Abs. 2 EStDV unterbleiben können. (S. auch G. Weidlich, Kontierungshandbuch zur Gemeinnützigkeit)
2.4 Ergebnisrechnung
Für jedes Modul wird ein eigenes Teilergebnis errechnet. Die Teilergebnisse werden Schritt für Schritt zusammengefasst, bis schließlich das Vereinsergebnis als Saldo aller Bereiche ermittelt wird. Der Erfolgskontenbereich und die daraus abgeleitete Ergebnisrechnung ist folgenderma-ßen strukturiert:
18 8. Auflage Februar 2011
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
Abb. 1: Ermittlung des Ergebnisses
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8. Auflage Februar 2011 19
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
3 Buchführung
Nachdem die Branchenlösung ordnungsgemäß eingerichtet wurde (siehe Kap. 1.4), können Sie mit der Buchführung beginnen.
3.1 Überschussrechner
3.1.1 Umsatzsteuerrechnung
3.1.1.1 Brutto-Verbuchung im Bereich der ergebniswirksamen Konten Klasse 4-8
Umsatzsteuer Die Abwicklung der Umsatzsteuerrechnung für einen Überschussrechner ist grundsätzlich ver-schieden von der Umsatzsteuerrechnung eines Bilanzierers. Beim Überschussrechner müssen alle Beträge brutto gebucht werden, damit die Vor- oder Umsatzsteuer dem jeweiligen Bereich als Ausgabe oder Einnahme zugeordnet werden kann. Gleichzeitig müssen jedoch die Vor- und Umsatzsteuerbeträge für die Umsatzsteuer-Voranmeldung bereitgestellt werden.
Individuelle Steuerschlüs-sel
Programmtechnisch wurde das dadurch gelöst, dass jeder Geschäftsvorfall, für den eine Umsatzsteuerrechnung erfolgen soll mit den individuellen Steuerschlüsseln 50-59 erfasst wird. Die Eingabe dieser Schlüssel bewirkt, dass die Werte brutto auf die Einnahmen-/Ausgabenkon-ten gebucht werden und automatisch eine zweite Buchung mit den Brutto-Beträgen auf Konten erfolgt, die ausschließlich für die Erstellung der UStVA ausgewertet werden.
*) Für Erlöse 0 % ohne Vorsteuer-Abzug existiert kein Standard-Steuerschlüssel. Liegt ein ent-sprechender Sachverhalt vor, muss die Kontenfunktion 83.000 bzw. 89.000 eingerichtet wer-den.
Bei Einsatz der individuellen USt-Schlüssel ist im Buchungssatz das Feld Gegenkonto 7-stellig zu erfassen:
Bedeutung des Schlüssels EAÜ-Rechner Generalumkehr-schlüssel
zum Vergleich: Schlüssel für Bilanzierer
Erlöse 0 % mit Vorsteuer-Abzug 50 70 1
Erlöse 0 % ohne Vorsteuer-Abzug 51 71 *)
Erlöse 7 % USt 52 72 2
Erlöse 19 % USt 53 73 3
Erlöse 16 % USt 55 75 5
Kosten 16 % Vorsteuer 57 77 7
Kosten 7 % Vorsteuer 58 78 8
Kosten 19 % Vorsteuer 59 79 9
Sachkonto-Nr.
Füll-Null
ind. USt-Schlüssel
20 8. Auflage Februar 2011
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
Beispiel Haben Sie bei Ihrer Buchung den Umsatzsteuerschlüssel 59 (Kosten 19 % Vorsteuer) angege-ben, so bewirkt dieser Schlüssel, dass der gebuchte Brutto-Wert auch auf die Konten 0730 (Gegenkonto Bruttovorumsatz) und 0740 (Netto-Aufwand 19 % Vorumsatz) gesteuert wird. Da auf dem Konto 0740 die Funktion für eine automatische Vorsteuerrechnung (AV) hinterlegt ist, errechnet das Programm selbstständig 19 % Vorsteuer aus dem gebuchten Wert, bucht den Netto-Wert auf Konto 0740 und die Vorsteuer auf Konto 0780; der Brutto-Wert steht auf Konto 0730. Die Vor- und Umsatzsteuerkonten (hier: 0780) sind mit Funktionen belegt, die die jewei-ligen Beträge automatisch in die UStVA steuern. So haben Sie den Vorteil, dass Sie mit der Brutto-Buchungsmethode eine vollständige UStVA erhalten können.
Umsatzsteuererstattung Beim EAÜ-Rechner wirft die Verbuchung von USt-Zahlungen und -Erstattungen einige Fragen auf. Nach dem Prinzip der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG sind Zahlungen erfolgs-wirksam und müssen deshalb bei Vereinen den Bereichen zugeordnet werden, in den sie ent-standen sind.
Sammelkonto
Es ist empfehlenswert, die über die Bank getätigten USt-Zahlungen und -Erstattungen zunächst zu sammeln. Zur Verfügung stehen Ihnen die Konten 1910 ff. Spätestens am Jahresende muss jedoch eine Umbuchung in den Bereich der Erfolgskonten (z. B. 5675 Anteilige USt-Zahlun-gen) erfolgen.
Um z. B. Umsatzsteuererstattungen verursachungsgerecht auf die einzelnen Teilbereiche auftei-len zu können, empfehlen wir bei der Erfassung umsatzsteuerrelevanter Buchungen die Ein-gabe der Kontenklassennummer (z. B. 5, 6, 7, 8) im Feld Buchungstext. Dieser Buchungstext wird auch auf den AV/AM-Konten (735/740/1820/1825) ausgewiesen. Sie haben somit die Möglichkeit, den Aufteilungsschlüssel über den Buchungstext in diesen vier Konten relativ ein-fach auszurechnen.
Zu diesem Zweck markieren Sie unter den FIBU-Auswertungen das gewünschte AV/AM-Konto, gehen anschließend in die Ausgabeziele und wählen unter dem Punkt „weitergeben“ die Nachbearbeitung in Excel aus. Es erfolgt nun ein Export des entsprechenden Kontoblatts zu Excel. Dort haben Sie die Möglichkeit, die Buchungssätze nach dem Buchungstext - d. h. nach den eingegebenen Kontenklassen - zu sortieren und für jede Klasse eine Zwischensumme zu bilden. Die auf den Konten 1910 ff. stehenden umsatzsteuerlichen Jahreswerte müssen anschließend nach den ermittelten Verhältnissen der einzelnen Kontenklassen zueinander in die einzelnen Bereiche der Erfolgskonten umgebucht werden.
3.1.1.2 Anlagenbuchungen
Achtung: Beim Überschussrechner wird im Anlagenbereich netto ohne Steuerschlüssel gebucht. Die Vorsteuer wird in einem zweiten Buchungssatz in den Teilbereich gebucht, für den das Anlagegut angeschafft wurde (z. B. 2903 Nicht abziehbare Vorsteuer ideeller Bereich, 5685 Abziehbare Vorsteuer Zweckbetrieb Sport). Direkt bebuchte Vorsteuer-Sammelkonten (z. B. 5685) fließen ebenfalls in die UStVA.
Hinweis: Bei der Erstellung der Umsatzsteuer-Jahreserklärung müssen auch diese Konten beachtet werden.
8. Auflage Februar 2011 21
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
3.1.1.3 Musterbuchungen für Einnahmenüberschussrechner
Nachfolgend sind einige Buchungsfälle mit Verwendung der individuellen Umsatzsteuerschlüs-sel dargestellt. Die Auswirkungen auf die im Buchungssatz angegebenen Konten und die durch die Verwendung des jeweiligen individuellen Umsatzsteuerschlüssels generierte Faktor-2-Rechnung haben wir daran anschließend auf T-Konten aufgezeigt.
Abb. 2: Musterbuchungen
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Bruttobuchungsmethode
Einnahmen:
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Kfz-Kosten,halberVorst.abzug
Ausgaben:
22 8. Auflage Februar 2011
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
Geldkonten
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Faktor-2 Gegenkonten
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4110 Miet-/Pachterträge 0 % 4111 Miet-/Pachterträge 7 %
1) 100,00 2) 107,00
4410 Miet-/Pachterträge 0 % 7002 Einnahmen 19 %
3) 100,00 4) 119,00
5575 Verwaltungskosten 5621 Kfz-Steuern
5) 119,00 6) 100,00
5570 Allg. Kosten 5625 Sonstige Kfz-Kosten
7) 107,00 8) 100,00
1815 Gegenkonto Brutto-Erlöse 0730 Gegenkonto Bruttovorumsatz
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8. Auflage Februar 2011 23
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
Automatik-Konten
USt-Konten
Weitere Musterbuchungen sind im Buchungs-ABC (Kap. 7.2) angefügt. Dort haben wir Ihnen die Buchungssätze mit USt-Schlüsseln angegeben und die Auswirkungen auf T-Konten aufge-zeigt.
AM 1820 Netto-Erlöse 7 % AM 1825 Netto-Erlöse 19 %
2) 100,00 4) 100,00
AM 1830 Netto-Erlöse 0 % mit Vorsteuer-abzug
AM 1835 Netto-Erlöse 0 % ohne Vorsteuer-abzug
3) 100,00 1) 100,00
AV 0735 Netto-Aufwand 7 % AV 0740 Netto-Aufwand 19 %
7) 100,00 5) 100,00
AV 0745 Netto-Aufwand Kfz-Kosten(halber Vorsteuerabzug)
8) 42,02
S 1845 Umsatzsteuer 7 % S 1850 Umsatzsteuer 19 %
2) 7,00 4) 19,00
S 0775 Abziehbare Vorsteuer 7 % S 0780 Abziehbare Vorsteuer 19 %
7) 7,00 5)
8)
19,00
7,98
24 8. Auflage Februar 2011
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
3.1.1.4 Das Bebuchen von Personenkonten/Kontokorrent
Problem Steuerrechtlich schließen sich Überschussrechnung und Forderungen/Verbindlichkeiten gegen-seitig aus. Das bedeutet, dass der Überschussrechner theoretisch keine solchen Konten führen dürfte. Forderungen und Verbindlichkeiten dürfen nur im Jahresbericht benannt werden.
Aus praktischen Gründen werden aber häufig Forderungen und Verbindlichkeiten über die Per-sonenkonten gebucht, z. B. wird pro Vereinsmitglied ein Konto geführt, um die Stellung eines Debitors zu erzeugen und um die Zahlungseingänge (z. B. Beitragszahlung) überwachen zu können.
In den BWA wird während des Jahres nur der Betrag ausgewiesen, der auf einem Konto „Bei-träge” gebucht wurde. Am Jahresende dürften sich theoretisch keine Forderungsbestände erge-ben. Praktisch können diese aber vorhanden sein, wenn nicht alle Mitgliedsbeiträge bezahlt wurden.
Lösungsmöglichkeiten Wie ist in einem solchen Fall zu verfahren?
ñ Man könnte sich auf den Standpunkt stellen, die Vermögensübersicht dient zur Interpreta-tion der Überschussrechnung. Sind in der Vermögensübersicht Forderungen/Verbindlichkei-ten ausgewiesen, so sind dies Berichtigungssalden zu Beiträgen und Ausgaben, die in der EAÜ stehen. Mit Hilfe des Kontennachweises können Sie erkennen, wie sich die Werte gebildet haben, wenn die Werte nicht aus vergangenen Jahren stammen.
ñ Man kann mit Hilfe einer Berichtigungsbuchung im statistischen Kontenbereich (z. B. 9910) das Ergebnis in der EAÜ richtig stellen und in der Vermögensübersicht auf die ausge-wiesenen Forderungen/Verbindlichkeiten aufmerksam machen.
Buchungen Mit folgenden Buchungssätzen kann man die Richtigstellung erreichen:
Beispiel 1. Jahr:
1. Das Vereinsvermögen besteht aus einem Bankguthaben von 29.000,00 Euro
2. Während des Jahres werden 21.000,00 Euro Beitrag fällig
3. 1.000,00 Euro an Beiträgen werden nicht bezahlt und bleiben somit als Forderungen am Jahresende stehen.
4. Die Veränderung des Forderungsbestandes wird statistisch festgehalten
Beiträge an 9910 wenn der Anfangsbestand Debitoren kleiner ist, als der Endbestand
9910 an Beiträge wenn der Anfangsbestand Debitoren größer ist, als der Endbestand
8. Auflage Februar 2011 25
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
Resultat:
In der Überschussrechnung erscheinen Beitragseinnahmen (= Gewinn) in Höhe von 20.000,00 Euro.
Ohne die statistische Buchung würde sich ein überhöhter Gewinn (=Beitragseinnahmen) von 21.000,00 Euro ergeben.
Der „Saldo Klasse 9” ist das Pendant zu den Forderungen.
2. Jahr:
1. Das Vermögen beträgt jetzt 49.000,00 Euro (29.000,00 Euro EB-Wert Vermögen + 20.000,00 Euro Gewinn vom Vorjahr). Es bestehen 1.000,00 Euro Forderungen (=Wert aus Konto 9910).
2. Während des Jahres werden 63.000,00 Euro Beiträge fällig.
3. Von den Beiträgen werden jedoch nur 16.000,00 Euro eingenommen, 47.000,00 Euro blei-ben als Forderungen am Jahresende stehen.
4. Die Veränderung des Forderungsbestandes wird statistisch festgehalten.
9000 ff. EB-Werte 1080 Vermögen
1) Verm. 29.000,00 1) Bank 29.000,00 1) EB 29.000,00
0945 Bank 2110 Mitgliedsbeiträge
1) EB
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29.000,00
20.000,00
4) 1.000,00 2) 21.000,00
Forderungen Personenkonten 9910 (statistisches Konto)
2) 21.000,00 3) 20.000,00 4) 1.000,00
Vermögensübersicht:
Aktiva Passiva
Forderungen 1.000,00 Vermögen 29.000,00
Bank 49.000,00 Gewinn (nur Beiträge) 20.000,00
Saldo Klasse 9 1.000,00
26 8. Auflage Februar 2011
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
Resultat:
In der Überschussrechnung erscheinen Beitragseinnahmen (=Gewinn) in Höhe von 16.000,00 Euro.
3. Jahr:
1. Das Vermögen beträgt jetzt 65.000,00 Euro. Es bestehen 48.000,00 Euro Forderungen (=Wert aus Konto 9910).
2. Während des Jahres werden nur die Forderungsbestände in Höhe von 48.000,00 Euro aus-geglichen.
3. Die Veränderung des Forderungsbestandes wird statistisch festgehalten.
9000 ff. EB-Werte 1080 Vermögen
1) Verm.
1) Stat.K.
49.000,00
1.000,00
1) Bank
1) Ford.
29.000,00
1.000,00
1) EB 49.000,00
0945 Bank 2110 Mitgliedsbeiträge
1) EB
3)
49.000,00
16.000,00
4) 47.000,00 2) 63.000,00
Forderungen Personenkonten 9910 (statistisches Konto)
1) EB
2)
1.000,00
63.000,00
3) 16.000,00 1) EB
4)
1.000,00
47.000,00
Vermögensübersicht:
Aktiva Passiva
Forderungen 48.000,00 Vermögen 49.000,00
Bank 65.000,00 Gewinn (nur Beiträge) 16.000,00
Saldo Klasse 9 48.000,00
9000 ff. EB-Werte 1080 Vermögen
1) Verm.
1) Stat.K.
65.000,00
48.000,00
1) Bank
1) Ford.
65.000,00
48.000,00
1) EB 65.000,00
0945 Bank 2110 Mitgliedsbeiträge
1) EB
3)
65.000,00
48.000,00
3) 48.000,00
Forderungen Personenkonten 9910 (statistisches Konto)
1) EB 48.000,00 2) 48.000,00 3) 48.000,00 1) EB 48.000,00
8. Auflage Februar 2011 27
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
Resultat:
In der Überschussrechnung erscheinen Beitragseinnahmen (=Gewinn) in Höhe von 48.000,00 Euro
Achtung: Das Buchen von Verbindlichkeiten mit der anschließenden korrekten Zuordnung zu den ver-schiedenen Teilergebnisrechnungen ist problematisch! Wir raten davon ab.
3.2 Umsatzsteuerrechnung für Bilanzierer
Die Grundlagen der Umsatzsteuerrechnung für Vereine wurden bereits in Kap. 1 erläutert.
Netto-Verbuchungen Bilanzierende Vereine, Stiftungen oder gemeinnützige GmbHs buchen Umsätze mit den Stan-dard-USt-Schlüsseln 1 bis 9. Dadurch fließen die Beträge netto auf die Konten und in die Ergebnisrechnung. Die USt-Werte werden in der Klasse 1 (analog SKR 01) erfolgsneutral gesammelt und für die UStVA bereitgestellt.
3.3 Bilanzierer und Überschussrechner
3.3.1 Umsätze nach § 13b UStG
In den Fällen des § 13b Abs. 1 UStG wird die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfän-ger verlagert. Damit fallen die Umsatzsteuerschuld und der Vorsteuerabzug in einer Person zusammen.
Für eine korrekte Verbuchung dieser Sachverhalte können ab dem Buchungsjahr 2006 die Umsatzsteuerschlüssel lt. folgender Tabelle verwendet werden.
Zusätzlich ist die Auswahl eines Sachverhalts, der dem Buchungsvorgang zu Grunde liegt, erforderlich. Erst durch die Eingabe des Sachverhalts ist eine Zuordnung des umsatzsteuerli-chen Wertes zu den Positionen der Umsatzsteuer-Voranmeldung und der Umsatzsteuererklä-rung möglich.
Vermögensübersicht:
Aktiva Passiva
Bank 113.000,00 Vermögen 65.000,00
Gewinn (nur Beiträge) 48.000,00
91 Erhaltene Leistungen, bei denen der Leistungsempfänger die Steuer schuldet, 7 % Vorsteuer und 7 % Umsatzsteuer
92 Erhaltene Leistungen, bei denen der Leistungsempfänger die Steuer schuldet, 0 % Vorsteuer und 7 % Umsatzsteuer
94 Erhaltene Leistungen, bei denen der Leistungsempfänger die Steuer schuldet, 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer
95 Erhaltene Leistungen, bei denen der Leistungsempfänger die Steuer schuldet, 0 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer
28 8. Auflage Februar 2011
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
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Die jeweilige Buchung ist netto einzugeben. Der entsprechende Steuerbetrag wird durch die Schlüsselung automatisch berechnet.
Die Vorsteuerbeträge fließen auf die Sammelkonten 0849 (abziehbare Vorsteuer nach § 13b UStG) bzw. 0850 (abziehbare Vorsteuer nach § 13b UStG 19 %) der Klasse 0 - die Umsatzsteu-erbeträge fließen auf die Sammelkonten 1901 (Umsatzsteuer nach § 13b UStG) bzw. 1902 (Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19 %) der Klasse 1.
3.3.1.1 Bilanzierer
Die Nutzung der Steuerschlüssel führt zu einem entsprechenden Umsatzsteuerwert auf den jeweiligen Steuerkonten und damit zur richtigen Bestückung der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Für die Jahreserklärung ist die Ermittlung der Umsatzsteuer auf Basis der Einzelbuchungen durchzuführen, wodurch jeder Buchungssatz einzeln auf seine Relevanz für die Umsatzsteuer (mittels Kontenfunktionen) geprüft und berücksichtigt wird. Eine Umsatzsteuerermittlung auf Basis von Kontenwerten ist nicht möglich, da es - unter anderem mangels Automatik-Konten - zu fehlerhaften Ergebnissen kommen kann.
3.3.1.2 Überschussrechner
Grundsätzlich gelten die gleichen Grundsätze wie beim Bilanzierer. Zu beachten ist allerdings, dass beim Überschussrechner die in der Klasse 0 und 1 ermittelten Vorsteuer- bzw. Umsatzsteu-erbeträge ergebniswirksam auf den Konten „anteilige Umsatzsteuerzahlungen“ (z. B. 4904, 5675, 6365) in den einzelnen Bereichen der Vereinsbuchführung erfasst werden müssen. Da für die Wertermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. -Jahreserklärung die betroffenen Konten der Klassen 0 und 1 nicht direkt bebucht werden dürfen, sind mit dem vom Programm errechneten Wert folgende Buchungen zusätzlich vorzunehmen:
soweit mit der § 13b-Buchung das Vorsteuer-Konto der Klasse 0 angesprochen wurde: Konto „anteilige Umsatzsteuerzahlung“ an Konto „Gegenkonto Bruttovorumsatz“ (0730)
und
soweit mit der § 13b-Buchung das Umsatzsteuerkonto der Klasse 1 angesprochen wurde: Konto „Gegenkonto Brutto-Erlöse“ (1815) an Konto „anteilige Umsatzsteuerzahlung“.
Achtung: Bei Verwendung der Steuerschlüssel 91-95 ist hinsichtlich des Jahresabschlusses auf den Einsatz einer aktuellen Zuordnungstabelle zu achten.
8. Auflage Februar 2011 29
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3.3.2 EG-Buchungen
Für EG-Buchungen stehen folgende Steuerschlüssel zur Verfügung:
Für die korrekte Ermittlung der Steuerbeträge sind mit den Buchungsschlüsseln 18 und 19 die Beträge netto einzugeben - mit den Buchungsschlüsseln 10, 11, 12 und 13 ist eine Brutto-Ein-gabe erforderlich. Der entsprechende Steuerbetrag wird durch die Schlüsselung automatisch berechnet.
Für den Fall „innergemeinschaftlicher Erwerb ohne Vorsteuerabzug“ ist kein Schlüssel vorgese-hen. In der Kontenklasse 2 finden Sie dafür die Automatik-Konten 2930 und 2935. Für die Errechnung der Umsatzsteuer und Vorsteuer müssen diese Konten mit dem Netto-Betrag bebucht werden.
Bei Bedarf können auch weitere Konten mit den Zusatzfunktionen V und M individuell belegt werden.
Nähere Informationen zu den EG-Besonderheiten enthält das Handbuch FIBU (Art.-Nr.
10206).
Die Vorsteuerbeträge fließen auf das Sammelkonto 0810 (abziehbare Vorsteuer innergemein-schaftlicher Erwerb) der Klasse 0 - die Umsatzsteuerbeträge fließen auf die Sammelkonten 1860 (Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb), 1864 bzw. 1865 (Umsatzsteuer aus im Inland steuerpflichtigen Leistungen 7 % bzw. - 19 %) oder 1870 (Umsatzsteuer aus im ande-ren EU-Mitgliedstaat steuerpflichtiger Lieferung) der Klasse 1.
3.3.2.1 Bilanzierer
Die Nutzung der Steuerschlüssel führt zu einem entsprechenden Umsatzsteuerwert auf den jeweiligen Steuerkonten und damit zur richtigen Bestückung der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Für die Jahreserklärung ist die Ermittlung der Umsatzsteuer auf Basis der Einzelbuchungen durchzuführen, wodurch jeder Buchungssatz einzeln auf seine Relevanz für die Umsatzsteuer (mittels Kontenfunktionen) geprüft und berücksichtigt wird. Eine Umsatzsteuerermittlung auf Basis von Kontenwerten ist nicht möglich, da es - unter anderem mangels Automatik-Konten - zu fehlerhaften Ergebnissen kommen kann.
10 nicht steuerbarer Umsatz in Deutschland
11 steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung an Abnehmer mit USt-Identifikations-nummer
12 steuerpflichtige innergemeinschaftliche Lieferung zum ermäßigten Steuersatz (7 %) in Deutschland
13 steuerpflichtige innergemeinschaftliche Lieferung zum vollen Steuersatz (19 %) in Deutschland
18 steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb zum ermäßigten Steuersatz (7 %) in Deutschland
19 steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb zum vollen Steuersatz (19 %) in Deutschland
30 8. Auflage Februar 2011
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3.3.2.2 Überschussrechner
Grundsätzlich gelten die gleichen Grundsätze wie beim Bilanzierer. Zu beachten ist allerdings, dass beim Überschussrechner die in der Klasse 0 und 1 ermittelten Vorsteuer- bzw. Umsatzsteu-erbeträge ergebniswirksam auf den Konten „anteilige Umsatzsteuerzahlungen“ (z. B. 4904, 5675, 6365) in den einzelnen Bereichen der Vereinsbuchführung erfasst werden müssen. Da für die Wertermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. -Jahreserklärung die betroffenen Konten der Klassen 0 und 1 nicht direkt bebucht werden dürfen, sind mit dem vom Programm errechneten Wert folgende Buchungen zusätzlich vorzunehmen:
soweit mit der EG-Buchung das Vorsteuer-Konto der Klasse 0 angesprochen wurde: Konto „anteilige Umsatzsteuerzahlung“ an Konto „Gegenkonto Bruttovorumsatz“ (0730)
und
soweit mit der EG-Buchung das Umsatzsteuerkonto der Klasse 1 angesprochen wurde: Konto „Gegenkonto Brutto-Erlöse“ (1815) an Konto „anteilige Umsatzsteuerzahlung“.
Achtung: Bei Verwendung der Steuerschlüssel 10-19 ist hinsichtlich des Jahresabschlusses auf den Einsatz einer aktuellen Zuordnungstabelle zu achten.
3.3.3 Die Zuordnung von Buchungsvorgängen zu den Bereichen des Kontenrahmens
Auf Grund steuerlicher Vorschriften und des daraus abgeleiteten modularen Aufbaus des Ver-einskontenrahmens sind Umsätze beim Verbuchen zu klassifizieren und in die betreffenden Bereiche aufzuteilen.
Sammelkonten Teilweise ist dies jedoch nicht möglich, da zum Zeitpunkt des Verbuchens von Geschäftsvorfäl-len nicht immer alle Informationen über den zu Grunde liegenden Sachverhalt bekannt sind. In diesen Fällen ist es nötig, diese Umsätze auf Sammelkonten zu buchen und später eine Auftei-lung vorzunehmen.
Allgemeine Sammelkonten sind z. B. die Konten 0885 und 0890.
Beispiel „Allgemeine Personalkosten” werden zunächst auf Konto 0885 („Sammelkonto aufzuteilende Ausgaben”) gebucht. Später kann dieser Betrag z. B. auf die Konten 2550 ff., 5305 oder 5822 umgebucht werden. Aufteilungsmaßstab könnten die anteilig geleisteten Stunden sein.
3.3.4 Das Umbuchen von steuerpflichtig gewordenen Ergebnissen mit USt-Berichtigung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Ergebnisse, also Einnahmen und Ausgaben, die bislang steuerbegünstigt waren, voll steuerpflichtig werden.
Beispiele Gründe dafür können z. B. sein:
ñ Ein Sportverein bucht nach § 67a Abs. 1 AO die sportlichen Veranstaltungen in Konten-klasse 5, überschreitet aber die Grenze von 35.000 Euro Jahresbrutto-Einnahmen bei diesen Veranstaltungen.
ñ Ein Kulturverein bucht die kulturellen Veranstaltungen bislang als Zweckbetrieb (Konten-klasse 6) und verliert nunmehr die Gemeinnützigkeit (§ 55 Nr. 1 AO).
Solche Fälle erfordern ein buchhalterisches Richtigstellen. Einnahmen und Ausgaben können jeweils in einer Summe von der Klasse 5 oder 6 in die Kontengruppe 8950 umgebucht werden. Das geschieht am Jahresende, bevor der Jahresabschluss erstellt wird.
8. Auflage Februar 2011 31
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Buchungen Die Buchungssätze lauten:
- und/oder -
Das hat den Vorteil, dass in den BWA und dem Jahresabschluss (ausführliche EAÜ/GuV) die einzelnen Teilergebnisse in den Klassen 5 und 6 berichtigt, sowie deren Umbuchung in die Klasse 8 verdeutlicht werden und somit das Gesamtergebnis des Vereins richtig ausgewiesen werden kann.
Einen differenzierten Ausweis der Jahresabschlusspositionen erhalten Sie, wenn Sie die einzel-nen Kontenwerte von Klasse 5 in die korrespondierenden Positionen der Klasse 7, sowie die Werte von Klasse 6 in Klasse 8 umbuchen.
Berichtigung der USt-Schuld
Werden bislang steuerbegünstigte Bereiche voll steuerpflichtig, so kann es erforderlich werden, dass die USt-Schuld gegenüber dem Finanzamt berichtigt wird, z. B. weil die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nicht mehr erlaubt ist.
Beispiel Während des Jahres hatte der Verein (Überschussrechner) 10.700,00 Euro (10.000,00 Euro + 7 % USt) Einnahmen aus Eintrittsgeldern zu sportlichen Veranstaltungen. Diese Einnahmen wurden mit Steuerschlüssel 52 gebucht. Der Bilanzierer bucht mit Schlüssel 2 (die Buchungen für den Bilanzierer sind in Klammern dargestellt).
Am Jahresende stellt sich jedoch heraus, dass die Umsätze mit 19 % zu versteuern sind, da der Sportbetrieb wegen Überschreiten der 35.000 Euro-Grenze nicht mehr als Zweckbetrieb zu füh-ren ist (§ 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG). Deshalb muss die Buchung richtig gestellt werden:
5990 Umgebuchte Einnahmen Bereich 5000
an 8980 Umgebuchte Einnahmen bisheriger Zweckbetriebe
8990 Umgebuchte Ausgaben bisheriger Zweckbetriebe
an 5992 Umgebuchte Ausgaben Bereich 5000
6990 Umgebuchte Einnahmen Bereich 6000
an 8980 Umgebuchte Einnahmen bisheriger Zweckbetriebe
8990 Umgebuchte Ausgaben bisheriger Zweckbetriebe
an 6992 Umgebuchte Ausgaben Bereich 6000
0920 Kasse
an 5205000 Eintrittsgelder 10.700,00
(an 205000 Eintrittsgelder 10.700,00)
1. Generalumkehr
8987 Gegenkonto zu 8985/8986
an 7208986 Aufwand aus Storno Erlöse 7 % USt 10.700,00
(an 2208986 Aufwand aus Storno Erlöse 7 % USt) 10.700,00)
32 8. Auflage Februar 2011
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3.3.5 Aufzuteilende Vorsteuer
Für aufzuteilende Vorsteuer können Sie den „Berichtigungsschlüssel” 9 verwenden.
Beispiel
(*) aufzuteilende Vorsteuer (**) Vorsteuer 19 %
Dadurch wird das Konto „0830 Aufzuteilende Vorsteuer” automatisch mit 19 % Vorsteuer bebucht. Den Netto-Wert finden Sie auf Konto 5630 wieder. Die Buchung auf Konto 0830 muss aufgelöst werden, sobald der Aufteilungsschlüssel für
ñ abziehbare Vorsteuer
- und -
ñ nicht abziehbare Vorsteuer
bekannt ist.
Überschussrechner Da die EAÜ-Rechnung die Brutto-Beträge für die Ergebnisrechnung benötigt, müssen die Umsatzsteuerbeträge anschließend den Bereichen zugeordnet und in abziehbare und nicht abziehbare Vorsteuer aufgeteilt werden. Deshalb existieren in den Klassen 4-8 je ein Konto für aufzuteilende, abziehbare und nicht abziehbare Vorsteuer. Die Kontonummern entnehmen Sie bitte der folgenden Übersicht:
*) Bei den Konten für abziehbare Vorsteuer ist eine Funktion hinterlegt, die die darauf gebuch-ten Werte automatisch in die UStVA stellt.
2. Einbuchen
8987 Gegenkonto zu 8985/8986
an 5308985 Erlöse 19 % USt 10.700,00
(an 308985 Erlöse 19 % USt 10.700,00)
Soll Haben B U Gegen-Kto.
9 (*) 9 (**) 5630 ...
Bereich aufzuteilende Vorsteuer
abziehbare Vor-steuer *)
nicht abziehbare Vorsteuer
Vermögensverwaltung 4905 4906 4907
Zweckbetriebe Sport 5680 5685 5690 5880
Sonstige Zweckbetriebe 6380 6880
6375 6875
6377 6877
Geschäftsbetriebe Sport 7506 7876
7508 7877
7510 7878
Sonstige wirtsch. Geschäftsbetr. 8380 8840
8382 8842
8384 8844
8. Auflage Februar 2011 33
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Bilanzierer Der Bilanzierer teilt das Konto 0825 auf die Konten 0770 ff. auf. Von dort fließen sie automa-tisch in die UStVA.
Aus organisatorischen und abrechnungstechnischen Gründen kann es unter Umständen erfor-derlich sein, die aufzuteilende Vorsteuer nach Anteilen für:
ñ Anlagevermögen
ñ innergemeinschaftlichen Erwerb und
ñ Ausgaben der Bereiche 4000 - 8000
zu differenzieren, da unterschiedliche Aufteilungsmaßstäbe zu Grunde liegen können. Dafür sind die Konten 0840 bis 0845 eingerichtet, die jedoch „von Hand” bebucht werden müssen.
3.3.6 Vorsteuerpauschalierung nach § 23a UStG
Überschussrechner Überschreiten die steuerpflichtigen Einnahmen im Vorjahr die Grenze von 35.000 Euro nicht, so darf der Verein einen bestimmten Anteil (z. Zt. 7 %) der steuerpflichtigen Netto-Erlöse als pauschale Vorsteuer ansetzen. Wegen der 35.000 Euro-Grenze gehen wir in der Branchenlösung Vereine davon aus, dass keine bilanzierenden Vereine von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden. Die Summe der steuerpflichtigen Einnahmen wird zur Kontrolle in BWA 7 (Kap. 7.4.10) ausgewiesen.
Für Überschussrechner gibt es folgende Möglichkeit, die Vorsteuerpauschalierung zu realisie-ren:
1. Möglichkeit
Man bucht 7,00 als statistischen Wert auf Konto 9600 im Soll (Gegenkonto 9690) und erfasst die Ausgaben ohne USt-Schlüssel. In BWA 7 (Kap. 7.4.10) wird die mit 7 % pauschalierte Vor-steuer ausgewiesen. Es wird jedoch keine Buchung ausgelöst, Sie müssen den pauschalen Vor-steuerbetrag in BWA 7 ablesen und „von Hand” buchen (Buchungssatz: 0785 an 9690). Das Konto 0785 fließt in die UStVA.
2. Möglichkeit
Der Anwender bucht die Ausgaben mit USt-Schlüssel und hat somit den vollen USt-Wertansatz für die UStVA. Ein Abgleich könnte während des Jahres mit BWA 7 „steuerliche Kontrollrech-nungen” erfolgen. Am Jahresende kann dann die bislang errechnete (und evtl. an das Finanzamt gemeldete) abziehbare Vorsteuer statistisch ausgebucht (z. B. 9690 an 0780) und die pauschale Vorsteuer eingebucht werden (0785 an 9690).
Erhalten Sie auf Grund der Vorsteuerpauschalierung vom Finanzamt eine USt-Erstattung, so sollten Sie prüfen, ob die anteilige pauschale Vorsteuer pro Teilbereich höher oder niedriger war, als die tatsächlich abziehbare Vorsteuer. Theoretisch dürfte nur die anteilige USt-Erstat-tung bis maximal in der Höhe der tatsächlich abziehbaren Vorsteuer gebucht werden. Die Diffe-renz kann als „Ertrag aus pauschaler Vorsteuer, § 23a UStG” auf den Konten 3415, 3515, 3615, 3715 und 3815 steuerneutral erfasst werden.
34 8. Auflage Februar 2011
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Bilanzierer Wir wollen auch für Bilanzierer die Möglichkeit schaffen, mit Hilfe von BWA 7 (steuerliche Kontrollrechnungen).
ñ die Zweckbetriebsgrenze nach § 67a Abs. 1 AO
- und -
ñ die Besteuerungsgrenze nach § 64 Abs. 3 AO
besonders zu beachten. Da es sich jeweils um Brutto-Einnahmengrenzen handelt, müssen die Brutto-Beträge aus den Netto-Beträgen, die auf den Konten des Bilanzierers vorhanden sind, errechnet werden. Dazu ist es nötig, dass die USt-Beträge statistisch auf den Konten
im Soll gebucht werden (Gegenkonto 9690), da das Programm nur die USt-Werte des Gesamt-vereins, nicht jedoch die USt-Werte der Teilbereiche kennt.
Oftmals wird die Ermittlung des Umsatzsteuerbetrages nur auf dem Weg der sachgerechten Schätzung möglich sein, aber auch dadurch erhält man genauere Werte in der BWA ausgewie-sen, als ohne diese Korrektur.
Wird auf diese Korrekturbuchung verzichtet, so weisen die Zeilen 143, 153 und 155 in BWA 7 den Wert „0” aus. Besonders in Grenzfällen sollte bei der Interpretation des Ergebnisses der Berechnung in diesem Fall beachtet werden, dass es sich um Netto-Beträge handelt, der Gesetz-geber für die Ermittlung der genannten Grenzen jedoch die Brutto-Werte heranzieht.
3.3.7 Das Verbuchen von (zweck)gebundenen Rücklagen (§ 58 Nr. 6 AO)
Die Rücklagenbildung von gemeinnützigen Körperschaften (Vereine, Stiftungen u. Ä.) ist nicht uneingeschränkt zulässig. Falls Rücklagen zur Finanzierung eines künftigen Projekts gebildet und die Finanzmittel dafür angespart werden sollen, können im SKR 49 die Konten 1010 ff. bebucht werden. Die Konten lassen eine Trennung nach Mittelherkunft (Ideeller Bereich, Ver-mögensverwaltung, Zweckbetriebe und Geschäftsbetriebe) sowie nach Zeitpunkt der Auflö-sung der Rücklage zu.
Beispiel:
Es soll eine Rücklage aus dem Überschuss des Zweckbetriebs gebildet werden, die eine Investi-tion im Jahr 2009 ermöglichen soll. Für diesen Fall ist das Rücklagenkonto 1039 (Rücklagen Zweckbetriebe bis 2009) zu bebuchen. Den gesamten Buchungsablauf können Sie im Kapitel „Musterbuchungen zum Jahreswechsel“ (Kap. 7.3) nachlesen. Bis zum Jahr 2009 sollten Sie die Mittel der Verwendung zuführen.
Da die Konten 1010 ff. mit Jahreszahl beschriftet sind, werden die Beschriftungen jährlich automatisch angepasst.
9650 für Teilbereich 5001
9651 für Klasse 7
9652 für Klasse 8
8. Auflage Februar 2011 35
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Beispiel:
Im Jahr 2009 werden alle Konten mit der Jahreszahl „2006“ automatisch neu beschriftet. Die neue Beschriftung hat die Jahreszahl „2016“. Das bedeutet für Sie, dass Sie im Jahr 2008 darauf achten müssen, dass alle Rücklagen für das Jahr 2006 aufgelöst werden, weil die Beschriftun-gen sich mit der Jahresübernahme des Mandanten nach 2009 wie beschrieben ändern.
Falls Sie diese Möglichkeit der nach Jahren und Bereichen getrennten Darstellung der Rückla-gen nicht nutzen möchten, können Sie die Rücklagen auf Konto 1000 (Gebundene Rücklagen § 58 Nr. 6 AO) buchen.
3.3.8 Weitere Besonderheiten
3.3.8.1 Hinzurechnungen und Kürzungen bei der Ermittlung der Besteuerungsgrenze für wirt-schaftliche Geschäftsbetriebe und für die Zweckbetriebsgrenze Sport
Nach AEAO sind bei der Ermittlung der Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Geschäftsbe-triebe (vgl. AEAO zu § 64 Abs. 3 AO) und der Zweckbetriebsgrenze Sport (vgl. AEAO zu § 67a Abs. 1 AO) bestimmte Einnahmen und Ausgaben abzugrenzen.
Für diese Fälle sind folgende Konten vorgesehen:
Diese Konten werden mit dem Gegenkonto 9690 bebucht. In den Kontrollrechnungen der BWA 7 werden diese Konten berücksichtigt.
3.3.8.2 Pauschale Ermittlung des Gewinns aus Altmaterialsammlungen im Bereich der wirt-schaftlichen Geschäftsbetriebe
Allgemeines Nach § 64 Abs. 5 AO können Gewinne aus Altmaterialsammlungen in Höhe des branchenübli-chen Reingewinnes geschätzt werden. Der AEAO führt dazu aus, dass der Reingewinn bei Alt-papier mit 5 %, bei anderen Materialien mit 20 % der Einnahmen (ohne USt!) anzusetzen ist. Diese Regelung tritt nur auf Antrag durch den Verein in Kraft. Normalerweise sind mit der Nut-zung dieser Vereinfachungsregel Vorteile für den Verein verbunden, insbesondere wenn der Verein Arbeitskräfte und Transportfahrzeuge unentgeltlich oder verbilligt nutzen kann.
Folgender Gedankengang liegt der Verbuchung dieser Umsätze zu Grunde:
Neben den Erlösen müssen auch die tatsächlichen Kosten (Kontenklasse 8) gebucht werden. Die tatsächlichen Kosten sind in der Regel jedoch niedriger, als der Pauschalsatz, so dass zur Richtigstellung des Ergebnisses zusätzliche Kosten in Höhe dieser Differenz gebucht werden müssen. Diese zusätzlichen Kosten sind durch einen zusätzlichen Ertrag zu neutralisieren. Die-ser Ertrag ist in Kontenklasse 3, die nicht der Ertragsbesteuerung unterliegt, zu verbuchen.
9630 Nichtanzusetzende Einnahmen Klasse 7 und 8 (§ 64 Abs. 3 AO)
9631 Nichtanzusetzende Einnahmen Klasse 5 (§ 67a Abs. 1 AO)
9632 Hinzuzurechnende Einnahmen Klasse 7 und 8 (§ 64 Abs. 3 AO)
9633 Hinzuzurechnende Einnahmen Klasse 5 (§ 67a Abs. 1 AO)
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Konten Folgende Konten sind für die Pauschalierung vorgesehen:
Buchungen Buchungstechnisches Vorgehen:
1. Die Erträge werden auf Konto 8030 (Erlöse 19 % USt) gebucht. Als Steuerschlüssel ist 53 (4/3-Rechner) oder 3 (Bilanzierer) zu verwenden.
2. Die tatsächlichen Kosten werden auf den Konten 8158 oder 8160 erfasst. Gegenkonto ist z. B. die Kasse (0920).
3. Diese tatsächlichen Kosten werden in einem weiteren Schritt wieder ausgebucht und auf 3895 gebracht (Gegenkonto 8166).
4. Die Pauschale von 80 %, bzw. 95 % wird auf den Konten 8162 oder 8164 mit dem Gegen-konto 3895 eingebucht.
3.3.8.3 Fiktive Einnahmen und Ausgaben, Konten 9620 und 9621
Die Behandlung des Sportvereins als gemeinnützige Körperschaft wird nicht dadurch ausge-schlossen, dass steuerpflichtige sportliche Veranstaltungen nach § 67a Abs. 3 Satz 2 AO durch-geführt werden. Das gilt aber nur unter der Bedingung des § 67a Abs. 3 Satz 3 AO, wenn die Vergütungen oder andere Vorteile ausschließlich aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben oder von Dritten geleistet werden.
In die zu diesem Zweck anzustellende Kontrollrechnung müssen deshalb auch die von Dritten geleisteten Vergütungen oder Vorteile an die aktiven Sportler mit einbezogen werden. Da diese Werte nicht in die Buchführung des Vereins einfließen, müssen Sie diese Werte im statistischen Kontenbereich erfassen. Dazu sind die Konten 9620 und 9621 vorhanden.
Programmtechnisch ist es nötig, dass Sie Beträge, die an bezahlte Sportler von Dritten geleistet werden zweimal erfassen, und zwar einmal in Konto 9620 im Haben und zum Zweiten in Konto 9621 im Soll (Gegenkonto jeweils 9690).
3.3.8.4 Konten für den Jahresabschluss (9850 bis 9889)
Eine automatische Aufgliederung des Jahresergebnisses der EAÜ/GuV für die Vermögensüber-sicht/Bilanz auf die Vereinsbereiche ist nicht möglich, da das Bilanzprogramm nur ein einziges Jahresergebnis liefern kann (siehe Stammdaten Jahresabschluss, Funktionsschlüssel 60, 61).
Um die Aussagekraft von Vermögensübersicht/Bilanz zu erhöhen, können Sie die Ergebnisse der Vereinsbereiche jedoch „von Hand” eingeben (Kap. 7.3).
Eröffnungsbilanz Die Ergebnisvorträge aus dem letzten Jahr können Sie auf die Konten 1082 ff. buchen, Gegen-konto ist wie bei allen Vortragsbuchungen das Konto 9000.
3895 Aufwand aus Verrechnungsposten (Gegenkonto zu 8158 - 8166)
8158 Tatsächliche Kosten Altpapiersammlung
8160 Tatsächliche Kosten Altmaterialsammlung
8162 Ausgabenpauschale 95 % Altpapier (Gegenkonto 3895)
8164 Ausgabenpauschale 80 % Altmaterial (Gegenkonto 3895)
8166 Ertrag aus Stornokosten Altpapier/Altmaterial
8. Auflage Februar 2011 37
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Jahresabschluss Die Ergebnisse der Teilbereiche im laufenden Jahr, die Sie aus den letzten BWA des Jahres able-sen können, sollten Sie auf die Konten 9882 ff. buchen, Gegenkonto ist das Konto 9850. Bitte buchen Sie diese Werte am Jahresende bevor Sie die Jahresabschlussauswertungen abrufen.
Ergebnis Dadurch, dass die Konten 1082 ff. in der Vermögensübersicht/Bilanz zusammen mit den Kon-ten 9882 ff. abgefragt werden, erhalten Sie durch diese Buchungstechnik die akkumulierten Ergebnisse der Teilbereiche angedruckt.
Folgende Konten werden in der Zuordnungstabelle für Vermögensübersicht/Bilanz zu Teiler-gebnissen zusammengefasst:
Gewinne sind im Haben, Verluste sind im Soll zu erfassen.
Falls Sie keine statistischen Buchungen vornehmen, oder die EB-Werte nur gesammelt auf Konto 1080 buchen, so wird Ihnen in der Bestandsrechnung der Posten „Ergebnisvorträge all-gemein” ausgewiesen (siehe auch Kap. 7.3 „Musterbuchungen zum Jahreswechsel“).
Mittelverwendung Möchten Sie am Jahresende eine Mittelverwendung buchen, siehe auch Kap. 7.3 „Musterbu-chungen zum Jahreswechsel“ sowie „Musterauswertungen“ Kap. 7.4.15 „Mittelverwendungs-rechnung“.
3.4 Auswertungen der laufenden Buchführung im Rechenzentrum
Die Kontenausgabe und die so genannten Grundauswertungen der Finanzbuchführung dienen der Dokumentation der eingegebenen Buchungen sowie als Überblick über den aktuellen Stand der Buchführung. Welche Auswertungen Sie in welchem Umfang zu welchem Termin aus dem Rechenzentrum erhalten, steuern Sie bei Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen über den Menüpunkt Stammdaten | Mandantendaten | FIBU bzw. im RZ über die Schlüsselungen in den Mandanten-Programmdaten mit der Abr.-Nr. 71/JJ.
Nach der Einrichtung der Branchenlösung sind die Kontenausgabe, die Summen- und Saldenli-ste, das Journal und die UStVA folgendermaßen geschlüsselt:
ñ Die Konten werden auf Abruf einfach auf Papier ausgegeben. Die Buchungssätze auf den Konten erhalten Sie nach Belegdatum sortiert.
ñ Die Summen- und Saldenliste erhalten Sie standardmäßig einfach je Einreichung.
ñ Im Journal werden die verarbeiteten Buchungen in der Reihenfolge ihrer Eingabe aufgezeich-net. Sie erhalten das Journal standardmäßig auf Abruf in einfacher Ausfertigung auf Papier.
ñ Die UStVA wird monatlich zugesandt.
Näheres zu diesen Auswertungen finden Sie im Handbuch FIBU oder in der Online-Hilfe von Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen beschrieben.
Ergebnisvortragskonto (EB-Wert)
+ statistisches Konto (Jahresergebnis)
= Endsaldo in Vermögens- übersicht/Bilanz
1082 9882 Bereich 2000 + Teilb. 3200
1084 9884 Bereich 4000 + Teilb. 3400
1085 9885 Bereich 5000 + Teilb. 3500
1086 9886 Bereich 6000 + Teilb. 3600
1087 9887 Bereich 7000 + Teilb. 3700
1088 9888 Bereich 8000 + Teilb. 3800
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4 Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
4.1 Überblick
Bereits vor der Erstellung eines steuerlichen Abschlusses muss der Verein sein Ergebnis lau-fend kontrollieren, damit er gravierende Nachteile, wie z. B. den Verlust der Gemeinnützigkeit, vermeidet.
Durch die BWA sollen dem Steuerberater Kennwerte geliefert werden, die es ihm ermöglichen, rechtzeitig Entscheidungen im Verein vorzubereiten.
Folgende Informationen sind aus den BWA (Kap. 7.4.4 ff.) zu entnehmen:
ñ Wie entwickeln sich Vereinsergebnis und Ergebnis der Teilbereiche während des Jahres (BWA 1-6)?
ñ Besteht die Gefahr, steuerrechtlich relevante Grenzen zu überschreiten (BWA 7)?
ñ Erfüllt das Vereinsergebnis die Erwartungen oder nicht und in welcher Hinsicht treten Pro-bleme auf (BWA 8)?
Übersicht
Ausgabe der BWA Die Ausgabe der BWA aus dem RZ ist standardmäßig auf monatlich voreingestellt. Sie haben die Möglichkeit, den Ausgabezeitpunkt in Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen unter Stammdaten | Mandantendaten | BWA abzuändern. Bitte schicken Sie die Stammdaten-Änderung im Anschluss an das RZ.
Abruf-BWA Alternativ besteht die Möglichkeit, Betriebswirtschaftliche Auswertungen zu einem von Ihnen gewählten Zeitpunkt abzurufen. In Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen müssen Sie dazu die Funktion unter Daten senden | Rechnungswesen-Abrufe aufrufen. Unter DESY kön-nen Sie diese Funktion über Abr.-Nr. 5545 nutzen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Handbuch BWA (Art.-Nr. 10108).
BWA-Nr. Bezeichnung Inhalt
1 Ergebnisübersicht I ideeller Bereich, ertragsteuerneutrale Posten, Steuerbegünstigte Vermögensverwaltung
2 Ergebnisübersicht II ertragsteuerfreie Zweckbetriebe Sport
3 Ergebnisübersicht III sonstige ertragsteuerfreie Zweckbetriebe
4 Ergebnisübersicht IV ertragsteuerpflichtige Geschäftsbetriebe Sport, Nebentätigkeiten
5 Ergebnisübersicht V sonstige ertragsteuerpflichtige wirt-schaftliche Geschäftsbetriebe
6 Zusammenstellung d. Bereichsergeb-nisse
7 Steuerliche Kontrollrechnungen
8 Haushaltsplanung
8. Auflage Februar 2011 39
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4.2 Beschreibung der betriebswirtschaftlichen Auswertungen
4.2.1 Die BWA zur ertrag- und umsatzsteuerlichen Beurteilung des Vereins (BWA 1-6)
Die BWA 1 bis 6 stellen unterjährige Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnungen dar. Sie enthalten Ergebnisrechnungen, die Ihnen bereits während des Wirtschaftsjahres die Gewinne/Verluste der einzelnen Bereiche und Kontenklassen aufzeigen. Die einzelnen BWA-Posten erkennen Sie auch aus dem gedruckten Kontenrahmen, der nach dem Abschlussgliederungs-prinzip aufgebaut ist. Sie sehen links neben den Konten Kästchen mit Bezeichnungen, die Sie als BWA-Posten und als Posten in den Jahresabschlussauswertungen (ähnlich) sehen werden (Kap. 7.4.4 ff).
BWA 6 stellt eine Zusammenfassung aller Bereichsergebnisse zu einem vorläufigen Vereinser-gebnis dar (Kap. 7.4.9).
Achtung:
Sie erhalten Auswertungen nur für Bereiche, für die Sie Werte gebucht haben!
Sie sehen an diesen Beispielen, dass der Gedanke des modularen Aufbaus des Kontenrahmens bis in die Auswertungen hinein beibehalten wurde.
4.2.2 Steuerliche Kontrollrechnungen (BWA 7)
BWA 7 liefert Ihnen monatlich Informationen darüber, ob ein Verein Gefahr läuft, Steuerbegün-stigungen und/oder die Gemeinnützigkeit zu verlieren (Kap. 7.4.10).
ñ Kontrollrechnung zu § 4, Nr. 22a und 25 UStG
ñ Kontrollrechnung zu § 23a, Abs. 2 UStG („Vorjahresumsatz”) (nur für Überschuss-rechner)
Für die Ermittlung der Netto-Erlöse fragen wir die automatisch mit Hilfe der Umsatzsteuer-schlüssel der Überschussrechner bebuchten Konten 1820 und 1825 ab.
ñ Kontrollrechnung zu § 23a, Abs. 2 UStG („Vorsteuer”) (nur für Überschussrechner)
Wird in Konto 9600 am Jahresanfang der aktuelle Vorsteuer-Pauschalbetrag (z. Zt. 7 %) im Soll eingegeben (Eingabe: 7,00), so errechnet das Programm den pauschalen Vorsteuerbe-trag aus dem Netto-Erlös. Dieser Wert hilft, über die Vorsteuerpauschalierung zu entschei-den.
Dies bewirkt aber noch keine USt-Buchung! In einem zweiten Schritt ist es jetzt nötig, dass Sie den ausgewiesenen Pauschalbetrag auf die entsprechenden Konten buchen (Buchungssatz: 0785 an 0730, Kap. 3.3.6. Vorsteuerpauschalierung nach §23a UStG).
40 8. Auflage Februar 2011
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ñ Zweckbetriebsgrenze nach § 67a, Abs. 1 AO
Wir zeigen Ihnen auf, ob Sie mit Ihren Zweckbetrieben Sport, die Sie in der Kontenklasse 5 abwickeln, die Brutto-Einnahmengrenze von 35.000 Euro überschreiten.
Ist diese Grenze überschritten, so liegt ein ertragsteuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor. Das bedeutet abrechnungstechnisch eine Umbuchung der Konten-werte in die Klasse 7 oder der Salden der Kontenwerte (Einnahmen und Ausgaben) in die Klasse 8 (Teilbereich 8980) (Kap. 3.3.4 Das Umbuchen von steuerpflichtig gewordenen Ergebnissen mit USt-Berichtigung).
Für Bilanzierer ist es bedeutsam, die USt-Werte des Teilbereichs 5001 zu kennen (Kap. 3.3.6).
ñ Besteuerungsgrenze nach § 64, Abs. 3 AO
Übersteigen die Einnahmen aller steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe (keine Zweckbetriebe) 35.000 Euro jährlich nicht, so bleiben die Erträge aus diesen Geschäftsbetrieben bei der Besteuerung außer Ansatz.
Bilanzierer beachten bitte Kap. 3.3.6
ñ Kontrollrechnung zu bezahltem Sport
Verzichtet ein gemeinnütziger Verein auf die Vereinfachungsregelung nach § 67a Abs. 1 AO, so sind sportliche Veranstaltungen mit „bezahlten” Sportlern dann steuerbegünstigt, „wenn die Vergütungen oder andere Vorteile ausschließlich aus wirtschaftlichen Geschäfts-betrieben, die nicht Zweckbetriebe sind, oder von Dritten geleistet werden.” (Kontrollsaldo 1).
ñ Selbstlosigkeit (AEAO TZ. 4 zu § 55 AO)
Steuerpflichtige Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe dürfen insgesamt nicht mit einem Verlust abschließen (Kontrollsaldo 2).
4.2.3 Die „BWA-Haushaltsplanung” (BWA 8)
BWA 8 stellt eine Zusammenfassung aller Bereiche des Vereins dar. Es werden typische Ein-nahmen- und Ausgabenbereiche aufgezeigt, für die gewöhnlich Plan- oder Budgetansätze mög-lich sind.
Die Posten der BWA 8 sind so konzipiert, dass sie für die Gegenüberstellung zu Planwerten geeignet sind. Mit Hilfe der Abr.-Nr. 93 (siehe Handbuch BWA, Art.-Nr. 10108) können Sie für jeden BWA-Posten und für jeden Monat Plan- oder Budgetwerte ins Programm eingeben. Es besteht aber auch die Möglichkeit, das Jahresplanziel zu erfassen. In jedem Fall erhalten Sie die absoluten und prozentualen Abweichungen zu Ihren Vorgabewerten in einer separaten BWA errechnet und ausgewiesen. Ein Beispiel ist diesen Unterlagen beigelegt (Kap. 7.4.11).
Natürlich können Sie auch für jede Ihrer anderen BWA die Abweichungen zu Planwerten anzei-gen lassen.
8. Auflage Februar 2011 41
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4.2.4 Der automatische Vergleich zu Vorjahreswerten
Die BWA 1 - 8 sind mit dem Zeitraumschlüssel 01 versehen (RZ-Kennziffer 106, 212 ff. der MPD). Dadurch kann nach einem Buchungsjahr ein automatischer Vorjahresvergleich erstellt werden. Zusätzlich ermöglicht diese Schlüsselung die Ausgabe von Chefübersichten und Grafi-ken.
Der BWA-Vorjahresvergleich zeigt Ihnen einen internen Betriebsvergleich auf, bei dem sowohl die monatlichen Werte, als auch die aktuellen Jahreswerte den Zahlen aus dem Vorjahr gegen-übergestellt sind. Es sind die absoluten und prozentualen Abweichungen je BWA-Posten berechnet.
4.3 Prüfprotokolle
4.3.1 BWA-Schema
In Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen können Sie BWA-Prüfprotokolle unter dem Menüpunkt Stammdaten | BWA drucken. Aus dem Rechenzentrum erhalten Sie BWA-Prüf-protokolle automatisch mit der Einrichtung der Branchenlösung. Sie erhalten diese Protokolle auch dann, wenn Sie sie mit Abr.-Nr. 83/JJ abrufen, wenn Sie den BWA-Aufbau ändern oder wenn Sie die Jahresübernahme (Abr.-Nr. 81/JJ) durchführen.
Es zeigt Ihnen den Zeilenaufbau mit Text des jeweiligen BWA-Postens und die entsprechenden Kontenzuordnungen.
Beachten Sie bitte die Kontenzuordnungen zu den BWA-Posten, die für die Wertermittlung des Postens von großer Bedeutung sind. Sie müssen den BWA-Aufbau anpassen, wenn Sie Konten bebuchen, die nicht oder nicht sinngemäß zugeordnet sind.
4.3.2 BWA-Wertenachweis
Der BWA-Wertenachweis dient dem besseren Verständnis der BWA und gibt Aufschluss über die wertmäßige Zusammensetzung der aufgeführten Positionen.
Zu jeder BWA-Zeile werden ausgewiesen:
ñ Die bebuchten Konten
ñ Die Funktionsschlüssel (Kontenabfragen und Rechenoperationen)
ñ Die jeweiligen Einzelwerte aus den bebuchten Konten bzw. Zeilen
ñ Die errechneten und in der BWA ausgewiesenen Monats- und Jahreswerte
Sie erhalten den BWA-Wertenachweis in Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen über den Menüpunkt Auswertungen | Betriebswirtschaftliche Auswertungen. Im Fenster Eigenschaf-ten Betriebswirtschaftliche Auswertung wählen Sie im Register allgemein bei Schema den Wertenachweis aus.
Alternativ erhalten Sie den Wertenachweis aus dem Rechenzentrum auf Abruf mit der Abr.-Nr. 5510 (vgl. Handbuch BWA, Art.-Nr. 10108).
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4.3.3 BWA-Kontenzuordnung
Die BWA-Kontenzuordnung beantwortet Ihnen folgende Fragen:
ñ Welche Konten fließen in welche BWA-Zeile?
ñ Welche Konten fließen in welche BWA?
ñ Welche Rechenoperationen werden durchgeführt?
ñ Welche bebuchten und/oder individuell beschrifteten Konten wurden den BWA nicht zuge-ordnet?
Sie erhalten die BWA-Kontenzuordnung nur aus dem RZ mit einem Abruf über die Abr.-Nr. 5511 (vgl. Handbuch BWA, Art.-Nr. 10108).
4.4 BWA-Zusatzauswertungen
Die Ausgabe der Zusatzauswertungen wird ebenfalls in den MPD-FIBU (Art.-Nr. 71/JJ) geschlüsselt.
Bitte beachten Sie, dass die Programme Kanzlei-Rechnungswesen und Rechnungswesen der-zeit keine Chefübersichten ausgeben.
Zu jeder BWA können Sie folgende zusätzlichen Auswertungen aus dem RZ erhalten:
ñ BWA-Chefübersichten
Mit der MPD-Kennziffer 328 können Sie die Jahres- und Entwicklungsübersichten sowie die Vergleichsanalysen zu Vorjahres- und Vorgabewerten schlüsseln (vgl. Handbuch BWA, Art.-Nr. 10108). Der Dreijahresvergleich ist ebenfalls in dieser Kennziffer einzugeben.
ñ BWA-Grafiken
Sie können mehrere Linien- und Balkendiagramme zu jeder BWA aus dem RZ bekommen. Hinweise zu den Voraussetzungen und zu weiteren individuellen Gestaltungsmöglichkeiten enthält das Handbuch BWA (Art.-Nr. 10108).
ñ BWA-Report
Der BWA-Report kann über das RZ mit der Abr.-Nr. 5520 in Verbindung mit den geforder-ten Kennziffern abgerufen werden. Weitere Informationen gibt auch hier das Handbuch BWA (Art.-Nr. 10108).
8. Auflage Februar 2011 43
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5 Kostenrechnung
5.1 Aufbau
Verein Im DATEV-Programm Kostenrechnung ist ein Musterfall verfügbar, mit dem Sie eine Kosten-rechnung für die Branchenlösung Vereine auf der Basis des SKR 49 einrichten können. Die Umsätze der Bereiche „Zweckbetriebe“ und „wirtschaftliche Geschäftsbetriebe“ lassen sich so Kostenstellen und Kostenträgern zuordnen. Damit können Sie die Ergebnisse von Abteilungen/Sparten und Projekten getrennt darstellen.
Innerbetriebliche Verrechnungen und Umlagen sind im BAB ebenfalls vorgesehen. Die indivi-duellen Bedürfnisse der Körperschaften werden durch entsprechende Anpassungen der Muster-lösung, gegebenenfalls mit Unterstützung des DATEV-Außendienstes, eingearbeitet.
Stiftung Für Stiftungen ist im Programm Kostenrechnung ein Musterfall hinterlegt, der eine detaillierte Darstellung einer Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsrechnung enthält. Vor Nutzung die-ser Lösung sind bestimmte Anpassungsschritte erforderlich.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unseren Programm- und Teamservice unter der Faxnummer 319-3267.
5.2 Einrichtung
Die Musterlösung ist bereits im Programm Kostenrechnung integriert. Um sie zu nutzen, führen Sie folgende Schritte durch:
1. Wählen Sie Bestand | Bestands-Manager | Musterbestand.
2. Markieren Sie den Musterfall „EI-Muster-Vereine-...“.
3. Klicken Sie auf die Schaltfläche Einspielen.
Den ausgewählten Musterfall finden Sie jetzt im Bestands-Manager.
4. Markieren Sie den Musterbestand.
5. Klicken Sie auf die Schaltfläche Bestand und wählen Sie Speichern unter.
6. Geben Sie im Dialogfenster Bestand speichern unter die gewünschte Berater- und Man-dantennummer sowie die Kurzbezeichnung ein und vergeben Sie eine neue Firmennummer. Die KOST-Systemnummer können Sie beibehalten.
7. Aktivieren Sie das Kontrollkästchen Änderung und/oder Auswahl von Wirtschaftsjah-ren.
8. Wählen Sie in der Gruppe Quelljahr(e) in den Feldern von Wirtschaftsjahr und bis Wirt-schaftsjahr ein Jahr aus und geben Sie das gewünschte Zieljahr unter Zieljahr(e) an.
9. Möchten Sie ein abweichendes oder Rumpf-Wirtschaftsjahr anlegen, aktivieren Sie das Kontrollkästchen Änderung Beginn und/oder Ende des Wirtschaftsjahres.
10. Passen Sie Beginn und Ende des Wirtschaftsjahres für den Zielbestand entsprechend an.
11. Aktivieren Sie in der Gruppe Zu speichernde Daten, den Punkt Nur Stammdaten.
12. Bestätigen Sie Ihre Eingaben mit OK.
13. Der kopierte Bestand steht nun unter Bestand öffnen zur Verfügung.
Anpassen der Stammdaten Passen Sie nach dem Übertrag auf den eigenen Ordnungsbegriff die Stammdaten individuell an.
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6 Jahresabschluss
6.1 Aufbau
Der Jahresabschluss für den Überschussrechner besteht aus
ñ Deckblatt (individuelles Deckblatt aus der Zuordnungstabelle)
ñ geraffte Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung
ñ detaillierte Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung
ñ Vermögensübersicht (Bestandskonten)
ñ Kontennachweise
Der Bilanzierer (Verein, Stiftung oder gemeinnützige GmbH) erhält stattdessen eine Gewinn- und Verlustrechnung (mit Netto-Werten) und eine Bilanz.
Die Auswertungen für den Überschussrechner und für den Bilanzierer sind in etwa gleich auf-gebaut. Das bedeutet, dass die Zeilenbereiche innerhalb der Stammdaten und die Abrufmodali-täten weitgehend gleich sind.
Sowohl in Kanzlei-Rechnungswesen/Bilanz als auch beim Abruf aus dem RZ steuern Sie Ihre Auswertungsteile. Sie können entscheiden, welche Teile Sie beim einzelnen Mandanten brau-chen und in welcher Reihenfolge sie erscheinen sollen. Selbstverständlich können auch ver-schiedene Deckblätter und Abschluss- und Prüfungsvermerke genutzt werden.
Wichtig Die Jahresabschluss-Stammdaten sind jahresunabhängig gespeichert.
6.1.1 Besonderheiten bei der Jahresabschlussauswertung für Vereine Überschussrechner
Sie erhalten die Jahresabschlussauswertungen, indem Sie unter Stammdaten | Mandantenda-ten im Register Bilanz die Auswertungssteuerungsdaten und Zuordnungstabelle jeweils mit i01 schlüsseln.
Jahresabschluss- auswertungstabelle
definiert in Zeilenbereich ... Abruf mit RZ-Kennziffer ... der Auswertungssteuerungs- daten (ASD)
Vermögensübersicht/Bilanz
Aktiva 1000-1999 210
Passiva 2000-2999 210
EAÜ/GuV
gerafft 5400-5999 234
ausführlich 4000-4999 218
8. Auflage Februar 2011 45
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Standard-Auswahl nicht angepasst
Beachten Sie, dass im Menüpunkt Jahresabschlussauswertungen die Standard-Auswahl zu den einzelnen Auswertungsteilen speziell für diese Vereine nicht angepasst wurde.
Die Vermögensübersicht ist analog einer Bilanz aufgebaut. In ihr wurden unter anderem die Bestandskonten abgeschlossen, die Sie beim „normalen“ Gewerbetreibenden in der Auswer-tung sonstige Konten erhalten.
Damit Sie die korrekten Bezeichnungen der einzelnen Auswertungsbereiche bereits am Bild-schirm angezeigt bekommen, klicken Sie auf das Symbol .
6.1.2 Die geraffte Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung (EAÜ)
Sie erscheint im DIN-A4-quer-Format. Dazu war es notwendig, den für eine Kapitalkontenent-wicklung vorgesehenen Zeilenbereich 5400-5999 zu verwenden.
Sie sehen auf einem Blatt pro angebuchter Kontenklasse die Einnahmen, Ausgaben und das Ergebnis. In einer Summenzeile erkennen Sie die entsprechenden addierten Werte der Einnah-men und Ausgaben bis hin zum Vereinsergebnis.
Sie erhalten diese Auswertung auch in den Programmen Kanzlei-Rechnungswesen und Bilanz, indem Sie den Auswertungsteil KKE (Kapitalkontenentwicklung) zum bestehenden Auswer-tungsumfang hinzufügen. (Menüpunkt Auswertungen | Jahresabschlussauswertungen -Drü-cken auf rechte Maustaste zeigt mögliche Auswertungen.)
6.1.3 Die ausführliche Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung
Diese Auswertung erscheint im DIN-A4-Hochformat. Sie zeigt die gebuchten Werte für die ein-zelnen Teilbereiche (Kap. 7.4.13).
Eine DIN-A3-Auswertung (Kontenform) ist nicht möglich.
Ergeben sich für definierte Posten keine Werte, so erscheinen diese Posten auch nicht in der Auswertung. Hier werden pro Teilbereich die entsprechenden Ergebnisse ermittelt. In der Summe ist das Vereinsergebnis ausgewiesen.
Diese Auswertung ähnelt sehr stark den BWA, die unterjährige Überschussrechnungen darstel-len.
6.1.4 Die Vermögensübersicht
Der Bestandskontennachweis ähnelt sehr stark einer Bilanz. Wir haben deshalb die Zeilenberei-che, die in der Zuordnungstabelle für die Bilanz vorgesehen sind, an die Bedürfnisse der Über-schussrechner angepasst (Kap. 7.4.14).
In der Auswertung Bilanz finden Sie die Vermögensübersicht.
In der Auswertung Gewinn- und Verlust-rechnung
finden Sie die Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung.
In der Auswertung Kapitalkontenentwick-lung
finden Sie die geraffte Einnahmen-Ausga-ben-Überschussrechnung.
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Hinweis: Das Vereinsvermögen auf der Passiv-Seite (vergleichbar mit dem Kapital der Bilan-zierer) besteht gewöhnlich nur aus Ergebnisvorträgen aus dem Vorjahr plus dem Ergebnis des aktuellen Jahres (Entnahmen und Einlagen entfallen). Um den Anforderungen des Gesetzge-bers zu entsprechen, ist es sinnvoll, die Ergebnisvorträge getrennt je Kontenklasse zu führen.
Dadurch können Sie z. B. die Mittelverwendung leichter nachvollziehen. Einen getrennten Ausweis erhalten sie, wenn Sie die Konten 1082 ff. mit den EB-Werten und die Konten 9882 ff. mit den Ergebnissen des aktuellen Jahres statistisch bebuchen (Kap. 3.3.8.4, Kap. 7.3).
Vereine haben die Möglichkeit, die Bildung und die Auflösung von Rücklagen mit Hilfe der Buchführung zu überwachen. Dafür sind die Konten 1010-1049 vorgesehen. Diese Konten sind nach Vereinsbereichen und nach Jahren getrennt. Wenn Sie eine Rücklage buchen möchten, die aus den Zweckbetrieben entstand und die bis 2011 aufzulösen ist, sollten Sie diesen Betrag auf Konto 1031 buchen.
Bitte beachten Sie, dass die Kontenbeschriftungen, die das jeweils abgelaufene Jahr betreffen, im SKR 49 für das neue Jahr automatisch aktualisiert werden. Im SKR 49 für 2009 steht somit z. B. im Konto 1036 nicht mehr das Jahr „2006“, sondern das Jahr „2016“. Da gebundene Rücklagen für 2006 in 2009 aufgelöst sein müssen, sollte das Konto zu diesem Zeitpunkt ohne-hin den Saldo „0“ aufweisen.
6.1.5 Die Bilanz
Die Bilanz entspricht im Aufbau der Vermögensübersicht (Kap. 7.4.14), ergänzt um die spezifi-schen Posten, wie Bestände und USt-Forderungen/-Verbindlichkeiten. Die Kontenabfragen sind teilweise erweitert. Beachten Sie bitte auch hier die Möglichkeit der getrennten Darstellung der Ergebnisvorträge (Kap. 3.3.8.4, Kap. 7.3).
Für die Darstellung des Eigenkapitals von Stiftungen wurden die Konten 1100 bis 1139 einge-richtet. Dadurch ist ein Ausweis analog der Stellungnahme des IDW möglich.
Das Eigenkapital von gemeinnützigen GmbHs wird mittels der Konten 1140 bis 1159 aufgeli-stet.
6.1.6 Die geraffte Gewinn- und Verlustrechnung
Sie entspricht vom Aufbau und der Kontenabfrage her der Einnahmen-Ausgaben-Überschuss-rechnung. Jedoch sind nur die gebuchten Netto-Werte in den Posten enthalten.
6.1.7 Die ausführliche Gewinn- und Verlustrechnung
Auch der Bilanzierer erhält diese ausführliche Version mit den einzelnen Netto-Teilergebnissen des Vereins. Diese Auswertung ist analog der EAÜ aufgebaut (Kap. 7.4.13) und dient als Ergänzung zur gerafften GuV.
6.1.8 Deckblätter
Sie können zwischen verschiedenen Standard-Deckblättern wählen. Im Handbuch JAHR (Art.-Nr. 10970) finden Sie entsprechende Muster. Das Deckblatt Nummer 1 für den Überschussrech-ner ist in Kap. 7.4.12 beigefügt.
6.1.9 Abschluss- und Prüfungsvermerke
Es ist bereits eine Vielzahl von Vermerken standardmäßig definiert. Sie stehen Ihnen hier auch voll zur Verfügung (siehe Handbuch JAHR, Art.-Nr. 10970).
8. Auflage Februar 2011 47
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6.1.10 Änderungen des Aufbaus
Sämtliche Auswertungsteile wie Vermögensübersicht, EAÜ, Deckblätter und Abschluss- und Prüfungsvermerke können Sie individuell ändern oder ergänzen. Nähere Angaben finden Sie im Handbuch JAHR (Art.-Nr. 10970).
Beispiel Die Änderung der Zuordnungstabellen erfolgt in Kanzlei-Rechnungswesen über den Menü-punkt Stammdaten | Zuordnungstabelle oder alternativ mit der
Die Abrechnungsnummern haben einen Bezug zur ASD-Kennziffer 110.
6.2 Die Auswertungssteuerungsdaten (ASD)
Die ASD werden bei der Einrichtung der Branchenlösung auf eine Mandantennummer hinter-legt. Sie können diese übernehmen und erhalten mit einem geringen Aufwand ein bereits vorde-finiertes Jahresabschlusspaket. Änderungen sind jederzeit möglich.
Änderungen vor Ort erfassen Sie über den Menüpunkt Stammdaten | Auswertungssteue-rungsdaten.
Änderungen im RZ erfassen Sie mit der Abr.-Nr. 1500/00.
Dabei sind hinterlegt die
ASD I01 - für Vereine-Überschussrechner (RZ-Kennziffer 100) ASD I02 - für Vereine-Bilanzierer (RZ-Kennziffer 100) ASD I03 - für Stiftungen-Bilanzierer (RZ-Kennziffer 100) ASD I04 - für gemeinnützige GmbHs-Bilanzierer (RZ-Kennziffer 100) ASD I05 - für gemeinnützige GmbHs-Bilanzierer/HGB (RZ-Kennziffer 100) ASD I06 - für Stiftungen-Überschussrechner (RZ-Kennziffer 100)
Hinweis: Weitere Informationen zu den ASD finden Sie im Handbuch JAHR, (Art.-Nr. 10970).
ñ Abr.-Nr. 1501/00 (Verein, EAÜ-Rechner)
ñ Abr.-Nr. 1502/00 (Verein, Bilanzierer)
ñ Abr.-Nr. 1503/00 (Stiftung, Bilanzierer)
ñ Abr.-Nr. 1504/00 (gemeinnützige GmbH, Bilanzierer)
ñ Abr.-Nr. 1505/00 (gemeinnützige GmbH, Bilanzierer/HGB)
ñ Abr.-Nr. 1506/00 (Stiftung, EAÜ-Rechner)
48 8. Auflage Februar 2011
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ASD für Vereine (EAÜ) Wir haben für Sie über die ASD folgende Jahresabschlusspakete hinterlegt:
ASD für Vereine (Bilanzie-rer)
Die ASD für Bilanzierer unterscheiden sich von den ASD für Überschussrechner nur geringfü-gig:
Alle anderen Kennziffern entsprechen denen des Überschussrechners.
Kennziffer (RZ) Inhalt Bedeutung
100 i1 Es handelt sich um die individuellen ASD, lfd. Nr. 1
112 i1 Die individuelle Zuordnungstabelle Nr. 1 (mit Abr.-Nr. 1501/00 hinterlegt) soll zu Grunde gelegt werden.
115
202204234210218220212
Reihenfolge der Ausdrucke:
1. Deckblatt 2. Abschluss- und Prüfungsvermerk 3. geraffte EAÜ 4. Vermögensübersicht 5. ausführliche EAÜ 6. Kontennachweis ausführliche EAÜ 7. Kontennachweis Vermögensübersicht
164 1 Ausgaben werden mit negativen Vorzeichen versehen.
202 01 Das Standard-Deckblatt Nr. 1, das von uns ergänzt wurde, soll ver-wendet werden.
210 54 Die Vermögensübersicht erscheint im DIN-A3-Format.
234 30 Voraussetzung für geraffte EAÜ
Kennziffer (RZ)
Inhalt Bedeutung
100 i2 Es handelt sich um die individuellen ASD, lfd.Nr. 2
112 i2 Die individuelle Zuordnungstabelle Nr. 2 (mit Abr.-Nr. 1502/00 hinterlegt) soll zu Grunde gelegt werden.
115
202204210234218212220
Reihenfolge der Ausdrucke:
1. Deckblatt 2. Abschluss- und Prüfungsvermerk 3. Bilanz 4. geraffte GuV 5. ausführliche GuV 6. Kontennachweis Bilanz 7. Kontennachweis ausführliche GuV
8. Auflage Februar 2011 49
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ASD für Stiftungen (Bilan-zierer)
Die Auswertungssteuerungsdaten für Stiftungen (Bilanzierer) entsprechen weitgehend den ASD für Vereine (Bilanzierer), nur dass für Stiftungen die Zuordnungstabelle I03 gespeichert ist, deshalb ist in den Kennziffern 100 und 112 der Wert i3 gespeichert.
ASD für gemeinnützige GmbHs (Bilanzierer)
Ebenso entsprechen die Auswertungssteuerungsdaten für gemeinnützige GmbHs (Bilanzierer) weitgehend den ASD für Vereine (Bilanzierer). Allerdings ist die Zuordnungstabelle I04 gespeichert, weshalb in den Kennziffern 100 und 112 der Wert i4 hinterlegt ist.
ASD für gemeinnützige GmbHs (Bilanzierer/HGB)
Für gemeinnützige GmbHs (Bilanzierer/HGB) ist die Zuordnungstabelle I05 gespeichert. In den Kennziffern 100 und 112 ist demnach der Wert i5 hinterlegt.
ASD für Stiftungen (EAÜ) Die Auswertungssteuerungsdaten für Stiftungen (EAÜ) entsprechen weitgehend den ASD für Vereine (EAÜ). Allerdings ist die Zuordnungstabelle I06 gespeichert. In den Kennziffern 100 und 112 ist der Wert i6 enthalten.
6.3 Die Erstellung der Jahresabschlussauswertungen
Kanzlei-Rechnungswesen
Für die Erstellung des Jahresabschlusses in Kanzlei-Rechnungswesen müssen in den Stamm-daten | Mandantendaten Register Bilanz folgende Einstellungen hinterlegt sein:
Die Auswertungen werden dann so, wie bereits beschrieben, aufbereitet. Selbstverständlich können sie diese Einstellungen jederzeit modifizieren. Möchten Sie die Jahresabschlussauswer-tungen auch im RZ drucken lassen, so erfolgt dies in den PC-Programmen über den Menüpunkt Bestand | Daten senden | Bilanz-Abrufe. Auch hier können Sie Auswertungspakete individu-ell gestalten.
Die Zuordnungstabelle I05 für Gemeinnützige GmbHs bestimmt sich nach dem Bilanz- und GuV-Schema des HGBs. Mit dieser I05 lässt sich der EHUG-Assistent starten und eine Offen-legung durchführen. Basis der I05 ist die S4000, das heißt als Überleitung kann S40xx verwen-det werden. Beachten Sie, dass die Offenlegungsvorschau genau zu prüfen ist.
Zuordnungstabelle ASD
Verein-Überschussrechner I01 I01
Verein-Bilanzierer I02 I02
Stiftung-Bilanzierer I03 I03
Gemeinnützige GmbH-Bilanzierer I04 I04
Gemeinnützige GmbH-Bilanzierer/HGB I05 I05
Stiftung-Überschussrechner I06 I06
50 8. Auflage Februar 2011
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7 Anlagen
7.1 Dokumente aus der Steuerrechtsdatenbank LEXinformUnter dem Suchbegriff „Vereinsbesteuerung“ finden Sie aktuelle Beiträge zu diesem Thema. Mit dem Suchbegriff „VER-90“ können Sie Fundstellen zum Thema Vereinsförderungsgesetz aufrufen.
7.2 Buchungs-ABC
7.2.1 Ablösezahlungen an gemeinnützige Vereine
1 Freigabe eines Amateurspielers durch gV, Bereich 5001
1.1 pauschal 1.070,00 Euro zu 7 % USt.
1.2 Entgelt laut Einzelnachweis der Ausbildungskosten 7.490,00 Euro zu 7 % USt.
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
1.070,00 5 2 5260 0945
0945 Bank
5260 Einnahmen aus Ablöse unbez. Sportler, 7 % USt
1.070,00 1.070,00
1815 Gegenkonto Brutto-Erlöse AM 1820 Netto-Erlöse 7 %
1.070,00 1.000,00
S 1845 Umsatzsteuer 7 %
70,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
7.490,00 5 2 5265 0945
0945 Bank
5265 Ablösesumme über 2.556 Euro, 7 % USt
7.490,00 7.490,00
1815 Gegenkonto Brutto-Erlöse AM 1845 Netto-Erlöse 7 %
7.490,00 7.000,00
S 1845 Umsatzsteuer 7 %
490,00
8. Auflage Februar 2011 51
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2 Freigabe eines Lizenzspielers, Ablösezahlung 7.140,00 Euro zu 19 % USt.
3 Übernahme eines Amateurspielers „Unbezahlter Sportler” durch gV (B 5001)
3.1 Ablöse pauschal 1.070,00 Euro zu 7 % USt.
3.2 Ablöse gegen Einzelnachweis 7.490,00 Euro zu 7 % USt.
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
7.140,00 5 3 7150 0945
0945 Bank 7150 Einn. aus Ablöse bez. Sportler, 19 %
7.140,00 7.140,00
1815 Gegenkonto Brutto-Erlöse AM 1825 Netto-Erlöse 19 %
7.140,00 6.000,00
S 1850 Umsatzsteuer 19 %
1.140,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
1.000,00 0533 0945
70,00 5685 0945
0945 Bank 0533 Ablöse unbez. Sportler bis 2.556 Euro
1.000,00
70,00
1.000,00
S 5685 Anrechenb.Vorst.
70,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
7.000,00 0534 0945
490,00 5685 0945
0945 Bank 0534 Ablöse unbez. Sportler über 2.556 Euro
7.000,00
490,00
7.000,00
S 5685 Anrechenb.Vorst.
490,00
52 8. Auflage Februar 2011
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
4 Übernahme eines Lizenzspielers oder Übernahme eines „bezahlten Sportlers” für sport-liche Sonderveranstaltungen eines gemeinnützigen Vereins 9.520,00 Euro zu 19 % USt (B 7400).
7.2.2 Abschreibung eines PKW
Gesamtabschreibung 5.000,00 Euro
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
8.000,00 0531 0945
1.520,00 7508 0945
0945 Bank 0531 Ablöse bezahlte Sportler
8.000,00
1.520,00
8.000,00
S 7508 Anrechenb.Vorst.
1.520,00
Nutzungsanteil Bereich 2000 30 %
3000 50 %
8000 20 %
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
1.500,00 2500 0255
2.500,00 5450 0255
1.000,00 8240 0255
0255 PKW
1.500,00
2.500,00
1.000,00
2500 Abschreibungen AV 5450 Abschreibungen AV
1.500,00 2.500,00
8240 Abschreibungen AV
1.000,00
8. Auflage Februar 2011 53
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
7.2.3 Ansparabschreibung
1.1 Bildung einer Ansparabschreibung von 1.000,00 Euro
1.2 Auflösung einer Ansparabschreibung von 1.000,00 Euro
1.3 Buchung des ermittelten Gewinnzuschlags von 60,00 Euro
Soll Haben B U Konto Gegen-Kto
1.000,00 8370 1180
8370 Einstellungen in Sonderposten mit Rücklageanteil
1180 Sonderposten mit Rücklageanteil
1.000,00 1.000,00
Soll Haben B U Konto Gegen-Kto
1.000,00 8130 1180
8130 Erträge aus der Auflösung von Son-derposten mit Rücklageanteil
1180 Sonderposten mit Rücklageanteil
1.000,00 1.000,00
Soll Haben B U Konto Gegen-Kto
60,00 9491 9490
949l Statistisches Konto für Gewinnzu-schlag-Gegenkonto zu 9490
9490 Statistisches Konto für Gewinnzu-schlag
60,00 60,00
54 8. Auflage Februar 2011
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
7.2.4 Anzeigen gemeinnütziger Vereine in Vereinszeitschriften, Programmheften oder Festbü-chern
1 Einnahmen von Inserenten B 8001, 1.190,00 Euro zu 19 % USt.
2 Einnahmen von dem Verlag, dem die Werberechte übertragen waren, B 4000, 1.070,00 Euro zu 7 % USt.
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
1.190,00 5 3 8014 0945
0945 Bank 8014 Anzeigengeschäfte
1.190,00 1.190,00
1815 Gegenkonto Brutto-Erlöse AM 1825 Netto-Erlöse 19 %
1.190,00 1.000,00
S 1850 Umsatzsteuer 19 %
190,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
1.070,00 5 2 4201 0945
0945 Bank 4201 Erlöse Werbeunternehmen 7 %
1.070,00 1.070,00
1815 Gegenkonto Brutto-Erlöse AM 1820 Netto-Erlöse 7 %
1.070,00 1.000,00
S 1845 Umsatzsteuer 7 %
70,00
8. Auflage Februar 2011 55
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
3 Druckkosten
3.1 Druckkosten für Herstellung Vereinszeitschrift mit Anzeigen, 20 Seiten Mitteilung (2/3), 10 Seiten Werbung (1/3) B 2000, 3.570,00 Euro zu 19 % USt.
3.2 Druckkosten für Herstellung Programmheft Theateraufführung mit Anzeigen, 4 Seiten Mit-teilung (2/3), 2 Seiten Werbung (1/3) B 6001, 2.856,00 Euro zu 19 % USt.
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
1.190,00 5 9 8200 0945
2.380,00 2801 0945
0945 Bank 2801 Vereinsmitteilungen
1.190,00
2.380,00
2.380,00
8200 Fremdleistungen
1.190,00
0730 Gegenkonto Bruttovorumsatz AV 0740 Netto-Aufwand 19 % Vorumsatz
1.190,00 1.000,00
S 0780 Abziehbare Vorsteuer 19 %
190,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
952,00 5 9 8200 0945
1.904,00 5 9 6180 0945
0945 Bank 8200 Fremdleistungen
952,00
1.904,00
952,00
6180 Aufwendungen für bezogeneLeistungen
1.904,00
0730 Gegenkonto Bruttovorumsatz AV 0740 Netto-Aufwand 19 % Vorumsatz
2.856,00 2.400,00
S 0780 Abziehbare Vorsteuer 19 %
456,00
56 8. Auflage Februar 2011
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
3.3 Druckkosten für Herstellung Festschrift Jubiläum (ohne Zweckbetriebsveranstaltung) mit Anzeigen, 20 Seiten Mitteilung (2/3), 10 Seiten Werbung (1/3) B 2000, 5.355,00 Euro zu 19 % USt.
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
1.785,00 5 9 8200 0945
3.570,00 2802 0945
0945 Bank 8200 Fremdleistungen
1.785,00
3.570,00
1.785,00
2802 Geschenke, Jubiläen, Ehrungen
3.570,00
0730 Gegenkonto Bruttovorumsatz AV 0740 Netto-Aufwand 19 % Vorumsatz
1.785,00 1.500,00
S 0780 Abziehbare Vorsteuer 19 %
285,00
8. Auflage Februar 2011 57
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
7.2.5 Aufnahmegebühren
1 Einnahmen von 10 Neumitgliedern
2 Portokosten für Versand von Mahnungen 100,00 Euro
3 Druckkosten Aufnahmeerklärungen 595,00 Euro zu 19 % USt.
7.2.6 Ausbildungsentschädigung
Kap. 7.2.1 Ablösezahlungen
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
1.000,00 2150 0945
0945 Bank 2150 Aufnahmegebühren bis 256 Euro
1.000,00 1.000,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
100,00 2702 0945
0945 Bank 2702 Porto, Telefon
100,00 100,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
595,00 2700 0945
0945 Bank 2700 Kosten der Mitgliederverwaltung
595,00 595,00
58 8. Auflage Februar 2011
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
7.2.7 Beiträge von Mitgliedern, z. B. Sport bei gV
1 Echte Beiträge 100,00 Euro
2 Mischbeitrag (50 % echt, 50 % unecht) 6.420,00 Euro.
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
100,00 2110 0945
0945 Bank2110 „Echte“ Mitgliedsbeiträge
bis 256 Euro
100,00 100,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
3.210,00 2110 0945
3.210,00 5 2 5120 0945
0945 Bank2110 „Echte“ Mitgliedsbeiträge
bis 256 Euro
3.210,00
3.210,00
3.210,00
5120 „Unechte“ Mitgliedsbeiträge
3.210,00
1815 Gegenkonto Brutto-Erlöse AM 1820 Netto-Erlöse 7 %
3.210,00 3.000,00
S 1845 Umsatzsteuer 7 %
210,00
8. Auflage Februar 2011 59
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
7.2.8 Beköstigung, Verkauf von Speisen und Getränken
1 Tageseinnahmen der eigenen Vereinsgaststätte B 8001, 1.190,00 Euro zu 19 % USt.
2 Tageseinnahmen durch Verkauf am Imbissstand oder Saalbewirtung bei kulturellen Veranstaltungen 595,00 Euro zu 19 % USt.
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
1.190,00 5 3 8032 0920
0920 Kasse
8032 Erlöse 19 % USt Vereinsgaststätten u. ä.
1.190,00 1.190,00
1815 Gegenkonto Brutto-Erlöse AM 1825 Netto-Erlöse 19 %
1.190,00 1.000,00
S 1850 Umsatzsteuer 19 %
190,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
595,00 5 3 8034 0920
0920 Kasse
8034 Erlöse Verkauf Speisen/Getränke 19 % USt außerhalb Vereinsgaststätte
595,00 595,00
1815 Gegenkonto Brutto-Erlöse AM 1825 Netto-Erlöse 19 %
595,00 500,00
S 1850 Umsatzsteuer 19 %
95,00
60 8. Auflage Februar 2011
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
3 Kein Verzehr an Ort und Stelle 535,00 Euro zu 7 % USt.
4 Wareneinkauf
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
535,00 5 2 8028 0920
0920 Kasse
8028 Erlöse Speisen/Getränke 7 % USt (kein Verzehr an Ort und Stelle)
535,00 535,00
1815 Gegenkonto Brutto-Erlöse AM 1820 Netto-Erlöse 7 %
535,00 500,00
S 1845 Umsatzsteuer 7 %
35,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
1.070,00 5 8 8152 0920
0920 Kasse 8152 Wareneingang 7 % Vorsteuer
1.070,00 1.070,00
0730 Gegenkonto Bruttovorumsatz AV 0735 Netto-Aufwand 7 % Vorumsatz
1.070,00 1.000,00
S 0775 Abziehbare Vorsteuer 7 %
70,00
8. Auflage Februar 2011 61
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
7.2.9 Eislauf, B 5001
Tageseinnahmen aus öffentlichem Eislauf 856,00 Euro zu 7 % USt.
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
856,00 5 2 5070 0920
0920 Kasse
5070 Einnahmen aus sonstigen sportlichen Veranstaltungen
856,00 856,00
1815 Gegenkonto Brutto-Erlöse AM 1820 Netto-Erlöse 7 %
856,00 800,00
S 1845 Umsatzsteuer 7 %
56,00
62 8. Auflage Februar 2011
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
7.2.10 Festbücher, Zeitschriften mit Inseraten und Anzeigen
1 Verkauf von Vereinszeitschriften mit Informationscharakter für Mitglieder 1.070,00 Euro zu 7 % USt.
2 Druckkosten ohne Herstellungskosten Anzeigenteil 595,00 Euro zu 19 % USt.
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
1.070,00 5 2 6560 0920
0920 Kasse 6560 Sonstige betriebliche Erträge
1.070,00 1.070,00
1815 Gegenkonto Brutto-Erlöse AM 1820 Netto-Erlöse 7 %
1.070,00 1.000,00
S 1845 Umsatzsteuer 7 %
70,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
595,00 5 9 6680 0920
0920 Kasse6680 Aufwendungen für bezogene
Leistungen
595,00 595,00
0730 Gegenkonto Bruttovorumsatz AV 0740 Netto-Aufwand 19 % Vorumsatz
595,00 500,00
S 0780 Abziehbare Vorsteuer 19 %
95,00
8. Auflage Februar 2011 63
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
7.2.11 Formularverkauf
Formularverkauf durch Verband B 6800, 1.070,00 Euro zu 7 % USt.
7.2.12 Gesellige Veranstaltungen
1 Eintrittsgelder Sommerfest 2.380,00 Euro zu 19 % USt.
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
1.070,00 5 2 6560 0920
0920 Kasse 6560 Sonstige Einnahmen
1.070,00 1.070,00
1815 Gegenkonto Brutto-Erlöse AM 1820 Netto-Erlöse 7 %
1.070,00 1.000,00
S 1845 Umsatzsteuer 7 %
70,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
2.380,00 5 3 8002 0920
0920 Kasse 8002 Eintrittsgelder aus gesell. Veranstalt.
2.380,00 2.380,00
1815 Gegenkonto Brutto-Erlöse AM 1825 Netto-Erlöse 19 %
2.380,00 2.000,00
S 1850 Umsatzsteuer 19 %
380,00
64 8. Auflage Februar 2011
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
2 Kosten für Saalmiete 1.190,00 Euro zu 19 % USt.
3 Wareneinkauf 535,00 Euro zu 7 % USt, 595,00 Euro zu 19 % USt.
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
1.190,00 5 9 8300 0945
0945 Bank 8300 Anteilige Raumkosten
1.190,00 1.190,00
0730 Gegenkonto Bruttovorumsatz AV 0740 Netto-Aufwand 19 % Vorumsatz
1.190,00 1.000,00
S 0780 Abziehbare Vorsteuer 19 %
190,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
535,00 5 5 8152 0945
595,00 5 9 8154 0945
0945 Bank 8152 Wareneingang 7 % Vorsteuer
535,00
595,00
535,00
0730 Gegenkonto Bruttovorumsatz 8154 Wareneingang 19 % Vorsteuer
535,00
595,00
595,00
AV 0735 Netto-Aufwand 7 % Vorumsatz AV 0740 Netto-Aufwand 19 % Vorumsatz
500,00 500,00
S 0775 Abziehbare Vorsteuer 7 % S 0780 Abziehbare Vorsteuer 19 %
35,00 95,00
8. Auflage Februar 2011 65
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
4 GEMA-Gebühren 119,00 Euro zu 19 % USt.
7.2.13 Getränke- und Tabakwarenverkauf
Kap. 7.2.7 Beköstigung, Verkauf von Speisen und Getränken
7.2.14 Inventar
1.1 Kauf einer Schreibmaschine für die Mitgliederverwaltung 430,00 Euro zu 19 % USt.
1.2 Kauf eines Rasenmähertraktors für die Sportanlage 7.140,00 Euro zu 19 % USt.
(1) Vorsteueraufteilung § 15 Abs. 4-7 UStG und Umbuchung in Gewinnbereiche müssen nach-geholt werden; vgl. Stichwort „Vorsteueraufteilung”.
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
119,00 5 9 8800 0945
0945 Bank 8800 Sonstige Kosten TB
119,00 119,00
0730 Gegenkonto Bruttovorumsatz AV 0740 Netto-Aufwand 19 % Vorumsatz
119,00 100,00
S 0780 Abziehbare Vorsteuer 19 %
19,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
430,00 2501 0920
0920 Kasse 2501 Geringwertige Anlagegüter
430,00 430,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
7.140,00 9 9 0265 0945
0945 Bank 1 0265 Pflegemaschinen
7.140,00 6.000,00
S 0835 Aufzuteilende Vorsteuer 19 % (1)
1.140,00
66 8. Auflage Februar 2011
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
2.1 Verkaufserlöse Inventar gV aus dem ideellen Bereich (B 2000) 500,00 Euro.
2.2 Verkaufserlöse Inventar gV aus der Vermögensverwaltung (B 4000) 5.350,00 Euro zu 7 % USt.
2.3 Verkaufserlöse gV aus dem Zweckbetrieb (B 6001) 1.070,00 Euro zu 7 % USt.
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
500,00 2400 0920
0920 Kasse 2400 Sonstige Einnahmen ideeller Bereich
500,00 500,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
5.350,00 5 2 4221 0945
0945 Bank 4221 Verkaufserlöse Anlagevermögen 7 %
5.350,00 5.350,00
1815 Gegenkonto Brutto-Erlöse AM 1820 Netto-Erlöse 7 %
5.350,00 5.000,00
S 1845 Umsatzsteuer 7 %
350,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
1.070,00 5 2 6080 0945
0945 Bank
6080 Verkaufserlöse Anlagevermögen Zweckbetrieb 7 % USt
1.070,00 1.070,00
1815 Gegenkonto Brutto-Erlöse AM 1820 Netto-Erlöse 7 %
1.070,00 1.000,00
S 1845 Umsatzsteuer 7 %
70,00
8. Auflage Februar 2011 67
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
2.4 Verkaufserlöse gV aus dem steuerschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (B 8001) 8.330,00 Euro zu 19 % USt.
7.2.15 Körperschaftsteuer
1 Vorauszahlung 6.000,00 Euro.
2 Abschlusszahlung 2.000,00 Euro.
3 Aufteilung der Jahressteuerschuld lt. Einkünfte
- 1.000,00 Euro B 7001,
- 7.000,00 Euro B 8001
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
8.330,00 5 3 8102 0945
0945 Bank 8102 Erlöse aus Anlagenverkauf 19 % USt
8.330,00 8.330,00
1815 Gegenkonto Brutto-Erlöse AM 1825 Netto-Erlöse 19 %
8.330,00 7.000,00
S 1850 Umsatzsteuer 19 %
1.330,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
6.000,00 3855 0945
0945 Bank 3855 Körperschaftsteuer
6.000,00 6.000,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
2.000,00 3855 0945
0945 Bank 3855 Körperschaftsteuer
2.000,00 2.000,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
1.000,00 3755 3855
3855 Körperschaftsteuer (Klasse 8) 3755 Körperschaftsteuer (Klasse 7)
1.000,00 1.000,00
68 8. Auflage Februar 2011
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
7.2.16 Kulturelle Veranstaltungen gV
1 Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 20 UStG greift nicht.
1.1 Eintrittsgelder 1.605,00 Euro zu 7 %.
1.2 Aushilfslöhne an Mitwirkende 1.000,00 Euro
1.3 Materialeinkauf 2.380,00 Euro zu 19 % USt.
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
1.605,00 5 2 6010 0920
0920 Kasse 6010 Eintrittsgelder Theaterauff.
1.605,00 1.605,00
1815 Gegenkonto Brutto-Erlöse AM 1820 Netto-Erlöse 7 %
1.605,00 1.500,00
S 1845 Umsatzsteuer 7 %
105,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
1.000,00 6215 0920
0920 Kasse 6215 Aushilfslöhne
1.000,00 1.000,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
2.380,00 5 9 6170 0945
0945 Bank 6170 Materialien
2.380,00 2.380,00
0730 Gegenkonto Bruttovorumsatz AV 0740 Netto-Aufwand 19 % Vorumsatz
2.380,00 2.000,00
S 0780 Abziehbare Vorsteuer 19 %
380,00
8. Auflage Februar 2011 69
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
2 § 4 Nr. 20 UStG greift
2.1 Eintrittsgelder 1.000,00 Euro
2.2 Materialeinkauf 2.380,00 Euro zu 19 % USt.
7.2.17 Mietobjekte eines gV
1 Einnahmen aus Saaluntervermietung für Theaterveranstaltungen eines fremden Ver-eins.
1.1 bei Option 856,00 Euro zu 7 % USt.
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
1.000,00 5 1 6510 0920
0920 Kasse 6510 Eintrittsgelder 0 %
1.000,00 1.000,00
1815 Gegenkonto Brutto-ErlöseAM 1835 Netto-Erlöse 0 %
ohne Vorsteuerabzug
1.000,00 1.000,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
2.380,00 6170 0945
0945 Bank 6170 Materialien
2.380,00 2.380,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
856,00 5 2 4111 0920
0920 Kasse 4111 Miet- und Pachterträge 7 % USt
856,00 856,00
1815 Gegenkonto Brutto-Erlöse AM 1820 Netto-Erlöse 7 %
856,00 800,00
S 1845 Umsatzsteuer 7 %
56,00
70 8. Auflage Februar 2011
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
1.2 ohne Option 800,00 Euro zu 0 % USt.
2 Saalmiete für Mitgliederversammlung gezahlt, 1.190,00 Euro zu 19 % USt (Unter Umständen ist eine Aufteilung notwendig, wenn Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten werden).
3 Saalmiete für USt-pflichtige Theaterveranstaltungen 1.190,00 Euro zu 19 % USt.
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
800,00 5 1 4110 0920
0920 Kasse 4110 Miet- und Pachterträge 0 % USt.
800,00 800,00
1815 Gegenkonto Brutto-ErlöseAM 1835 Netto-Erlöse 0 %
ohne Vorsteuerabzug
800,00 800,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
1.190,00 2661 0945
0945 Bank 2661 Miete und Pacht
1.190,00 1.190,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
1.190,00 5 9 6300 0945
0945 Bank 6300 Sonstige betriebliche Aufwendungen
1.190,00 1.190,00
0730 Gegenkonto Bruttovorumsatz AV 0740 Netto-Aufwand 19 % Vorumsatz
1.190,00 1.000,00
S 0780 Abziehbare Vorsteuer 19 %
190,00
8. Auflage Februar 2011 71
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
4 Reparaturkosten eigener Theatersaal 1.190,00 Euro (50 % Eigennutzung USt-frei, 50 % Vermietung mit Option zu 19 % USt)
7.2.18 Pfandbriefe B 4000
1 Vermögensverwaltung gV
1.1 Kauf von Pfandbriefen, Kurs 98 %, 4.900,00 Euro + Stückzins 130,00 Euro.
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
595,00 6830 0945
595,00 5 9 4751 0945
0945 Bank 6830 Gebäude Reparaturen
595,00
595,00
595,00
4751 Grundstücksreparaturen
595,00
0730 Gegenkonto Bruttovorumsatz AV 0740 Netto-Aufwand 19 % Vorumsatz
595,00 500,00
S 0780 Abziehbare Vorsteuer 19 %
95,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
130,00 4700 0945
4.900,00 0915 0945
0945 Bank 0915 Sonstiges Wertpapiere
130,00
4.900,00
4.900,00
4700 Zinsen Vermögensverwalt.
130,00
72 8. Auflage Februar 2011
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
1.2 Verkauf der Pfandbriefe nach 20 Monaten, 4.900,00 Euro + 250,00 Euro Stückzins
1.3 Einlösungswert von Pfandbriefen 5.000,00 Euro, Laufzeit über 12 Monate
Wenn die Laufzeit der Pfandbriefe unter 12 Monate beträgt, ist 4152 (Kursgewinne aus Wertpa-pieren (unter 12 Monate) 0 % USt) statt 3410 zu bebuchen.
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
4.900,00 0915 0945
250,00 4151 0945
0945 Bank 0915 Sonstiges Wertpapiere
4.900,00
250,00
4.900,00
4151 Erträge aus Wertpapieren 0 % USt
250,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
100,00 3410 0945
4.900,00 0915 0945
0945 Bank 0915 Sonstiges Wertpapiere
4.900,00
100,00
4.900,00
3410 Nicht steuerbare Kursgewinne (>12 M.)
100,00
8. Auflage Februar 2011 73
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
7.2.19 Sachspenden B 3000
1 Spendeneingang, z. B. Sportler-Trikots mit Wert 595,00 Euro zu 19 % USt (Eigenver-brauch oder § 4 Abs. 5 EStG beim Spender), ohne Quittung
1.1 Einbuchung
1.2 Verwendung Bereich 5001
2 Sachspenden an anderen gV
2.1 Aus ideellem Bereich 2000, z. B. GWG gemeiner Wert 400,00 Euro.
2.1.1 Entnahmevorgang
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
595,00 3227 0875
0875 Durchlaufende Posten Ausgaben 3227 Sachspenden ohne Quittung
595,00 595,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
595,00 5630 0875
0875 Durchlaufende Posten Ausgaben 5630 Betriebskosten Ausstattung Sportger.
595,00 595,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
400,00 2420 0890
0890 Sammelkonto aufzuteilende Einn. 2420 Steuerfreie Einnahmen gV
400,00 400,00
74 8. Auflage Februar 2011
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
2.1.2 Spendenbuchung
2.2 Aus steuerschädlichem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb B 8001, z. B. ein Tisch, Entnahmewert 100,00 Euro.
2.2.1 Entnahmevorgang als Eigenverbrauch 19 % USt.
2.2.2 Spendenbuchung (einschl. USt, vgl. § 10 Nr. 2 KStG)
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
400,00 3252 0890
0890 Sammelkonto aufzuteilende Einn. 3252 Hingegebene Sachspenden
400,00 400,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
119,00 5 3 8052 0890
0890 Sammelkonto aufzuteilende Einn. 8052 Unentgeltliche Wertabgaben
119,00 119,00
1815 Gegenkonto Brutto-Erlöse AM 1825 Netto-Erlöse 19 %
119,00 100,00
S 1850 Umsatzsteuer 19 %
19,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
119,00 3252 0890
0890 Sammelkonto aufzuteilende Einn. 3252 Hingegebene Sachspenden
119,00 119,00
8. Auflage Februar 2011 75
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
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7.2.20 Sportkurse/-unterricht B 5700
1 Einnahmen
1.1 von Mitgliedern 800,00 Euro.
1.2 von Nicht-Mitgliedern 1.000,00 Euro.
2 Ausgaben
2.1 Hallenmiete an fremden Verein 714,00 Euro zu 19 % USt.
2.2 Übungsleiter-Entschädigung 200,00 Euro.
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
800,00 5704 0920
0920 Kasse 5704 Einnahmen aus Kursen/Sport 0 % USt
800,00 800,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
1.000,00 5704 0920
0920 Kasse 5704 Einnahmen aus Kursen/Sport 0 % USt
1.000,00 1.000,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
714,00 5860 0920
0920 Kasse
5860 Unmittelbare Kost. des Sportunterrichts
714,00 714,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
200,00 5820 0920
0920 Kasse 5820 Personalkosten Übungsleiter/Trainer
200,00 200,00
76 8. Auflage Februar 2011
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
2.3 Entgelt freiberuflicher Trainer 1.190,00 Euro zu 19 % USt.
7.2.21 Sportreisen (B 5001 und B 8001)
Ist die sportliche Betätigung wesentlicher und notwendiger Bestandteil der Reise?
1 Ja, Einnahmen 2.140,00 Euro zu 7 % USt.
2 Nein, Einnahmen 2.380,00 Euro zu 19 %.
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
1.190,00 5820 0920
0920 Kasse 5820 Personalkosten Übungsleiter/Trainer
1.190,00 1.190,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
2.140,00 5 2 5065 0945
0945 Bank 5065 Einnahmen 7 % USt
2.140,00 2.140,00
1815 Gegenkonto Brutto-Erlöse AM 1820 Netto-Erlöse 7 %
2.140,00 2.000,00
S 1845 Umsatzsteuer 7 %
140,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
2.380,00 5 3 8030 0945
0945 Bank 8030 Erlöse 19 % USt
2.380,00 2.380,00
1815 Gegenkonto Brutto-Erlöse AM 1825 Netto-Erlöse 19 %
2.380,00 2.000,00
S 1850 Umsatzsteuer 19 %
380,00
8. Auflage Februar 2011 77
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
3 Ja, Ausgaben für Reisebus 1.190,00 Euro zu 19 % USt.
4 Nein, Ausgaben für Reisebus 2.380,00 Euro zu 19 %.
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
1.190,00 5 9 5536 0920
0920 Kasse 5536 Transportkosten
1.190,00 1.190,00
0730 Gegenkonto Bruttovorumsatz AV 0740 Netto-Aufwand 19 % Vorumsatz
1.190,00 1.000,00
S 0780 Abziehbare Vorsteuer 19 %
190,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
2.380,00 5 9 8328 0920
0920 Kasse 8328 Fremdfahrzeuge
2.380,00 2.380,00
0730 Gegenkonto Bruttovorumsatz AV 0740 Netto-Aufwand 19 % Vorumsatz
2.380,00 2.000,00
S 0780 Abziehbare Vorsteuer 19 %
380,00
78 8. Auflage Februar 2011
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
7.2.22 Sportliche Veranstaltungen
Alle Geschäftsvorfälle werden in Kontenklasse 5 gebucht, wenn die Zweckbetriebsgrenze von 35.000 Euro Jahresbrutto-Einnahmen voraussichtlich nicht überschritten wird. Bei voraussicht-lichem Überschreiten buchen gemeinnützige Vereine im TB 7001, ngV immer in Klasse 7 (Ausnahme: Option nach § 67a, Abs. 3, Satz 1+2 AO).
1 Einnahmen
1.1 unbezahlter Sport, Eintrittsgelder 2.140,00 Euro zu 7 % USt.
1.2 bezahlter Sport, Eintrittsgeld 3.570,00 Euro zu 19 % USt.
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
2.140,00 5 2 5005 0920
0920 Kasse
5005 Eintrittsgelder aus Wettkämpfen 7 % USt
2.140,00 2.140,00
1815 Gegenkonto Brutto-Erlöse AM 1820 Netto-Erlöse 7 %
2.140,00 2.000,00
S 1845 Umsatzsteuer 7 %
140,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
3.570,00 5 3 7002 0920
0920 Kasse 7002 Einnahmen 19 % USt Sport 3
3.570,00 3.570,00
1815 Gegenkonto Brutto-Erlöse AM 1825 Netto-Erlöse 19 %
3.570,00 3.000,00
S 1850 Umsatzsteuer 19 %
570,00
8. Auflage Februar 2011 79
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
1.3 in Bundesligavereinen, Eintrittsgelder 9.520,00 Euro zu 19 % USt.
1.4 in der Jugendhilfe, Eintrittsgelder 1.600,00 Euro.
2 Ausgaben
2.1 im unbezahlten Sport
2.1.1 Anschaffungskosten für eine Flutlichtanlage, Anzahlung 9.520,00 Euro zu 19 % USt.
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
9.520,00 5 3 7050 0920
0920 Kasse
7050 Einnahmen aus Fußballspielen mit Lizenzspielern
9.520,00 9.520,00
1815 Gegenkonto Brutto-Erlöse AM 1825 Netto-Erlöse 19 %
9.520,00 8.000,00
S 1850 Umsatzsteuer 19 %
1.520,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
1.600,00 5 1 5750 0920
0920 Kasse 5750 Sport-Erlöse Jugendhilfe 0 %
1.600,00 1.600,00
1815 Gegenkonto Brutto-Erlöse
AM 1835 Netto-Erlöse 0 % ohne Vorsteuerabzug
1.600,00 1.600,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
9.520,00 9 9 0210 0945
0945 Bank 0210 Betriebsvorricht.
9.520,00 8.000,00
S 0825 Aufzuteil. Vorst.
1.520,00
80 8. Auflage Februar 2011
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
2.1.2 Vorsteueraufteilung zu 2.1.1 nach § 15 Abs. 4 UStG:
- 50 % zu Zweckbetrieb Sport 1 (760,00 Euro)
- 10 % zu Zweckbetrieb Sport 2 (152,00 Euro)
- 10 % zu Ideeller Bereich (152,00 Euro)
- 30 % zu Geschäftsbetriebe Sport (456,00 Euro)
2.1.3 Anschaffungskosten für Trainingskleidung 1.190,00 Euro zu 19 % USt.
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
760,00 5685 0825
152,00 5880 0825
152,00 2903 0825
456,00 7508 0825
S 0825 Aufzuteilende Vorsteuer S 5685 Abziehbare Vorsteuer
760,00
152,00
152,00
456,00
760,00
5880 Nicht abziehbare Vorsteuer 2903 Nicht abziehbare Vorsteuer
152,00 152,00
S 7508 Abziehbare Vorsteuer
456,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
1.190,00 5 9 5630 0920
0920 Kasse
5630 Betriebskosten Ausstattung Sportgeräte
1.190,00 1.190,00
0730 Gegenkonto Bruttovorumsatz AV 0740 Netto-Aufwand 19 % Vorumsatz
1.190,00 1.000,00
S 0780 Abziehbare Vorsteuer 19 %
190,00
8. Auflage Februar 2011 81
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
2.2 im bezahlten Sport, Verpflichtung eines fremden Sportlers 5.950,00 Euro zu 19 % USt.
2.3 in der Jugend, Anschaffungskosten für Trainingsbekleidung 238,00 Euro zu 19 % USt.
7.2.23 Startgelder, Meldegebühren
1 Einnahmen Stadtmarathon 5.000,00 Euro.
2 Ausgabe für den Kauf von Startnummern 1.190,00 Euro zu 19 % USt.
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
5.950,00 5 9 7350 0945
0945 Bank 7350 Sonstige Veranstaltungsabh. Kosten
5.950,00 5.950,00
0730 Gegenkonto Bruttovorumsatz AV 0740 Netto-Aufwand 19 % Vorumsatz
5.950,00 5.000,00
S 0780 Abziehbare Vorsteuer 19 %
950,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
238,00 5874 0945
0945 Bank 5874 Sonstige Kosten Jugendhilfe
238,00 238,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
5.000,00 5 1 5724 0920
0920 Kasse 5724 Startgelder 0 %
5.000,00 5.000,00
1815 Gegenkonto Brutto-Erlöse
AM 1835 Netto-Erlöse 0 % ohne Vorsteuerabzug
5.000,00 5.000,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
1.190,00 5870 0920
0920 Kasse 5870 Sonstige Kosten TB 5700
1.190,00 1.190,00
82 8. Auflage Februar 2011
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
7.2.24 Umsatzsteuer
1 Vorauszahlung für den Gesamtverein 800,00 Euro.
2 Erstattung Vorsteuerguthaben für den Gesamtverein 2.800,00 Euro.
3 Aufteilung der Steuer auf die Gewinnbereiche
- Guthaben B 5001, 3.200,00 Euro
- Schuld B 8001, 1.200,00 Euro
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
800,00 1910 0945
0945 Bank
1910 Sammelkonto USt-Vorauszahlungen/-erstattungen
800,00 800,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
2.800,00 1910 0945
0945 Bank
1910 Sammelkonto USt-Vorauszahlungen/-erstattungen
2.800,00 2.800,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
3.200,00 5675 1910
1.200,00 8640 1910
1910 Sammelkonto USt-Vorauszahlungen/-erstattungen
5675 Anteilige Umsatzsteuerzahlungen
3.200,00 1.200,00 3.200,00
8378 Anteilige Vorsteuerzahlungen
1.200,00
8. Auflage Februar 2011 83
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
7.2.25 Verkauf von Speisen und Getränken durch den Verein
siehe Kap. 7.2.8 Beköstigung
7.2.26 Verleih von Sportgeräten
1 Einnahmen von Mitgliedern, 107,00 Euro zu 7 % USt.
2 Einnahmen von Nicht-Mitgliedern, 119,00 Euro zu 19 % USt.
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
107,00 5 2 6060 0920
0920 Kasse 6060 Sonstige betriebliche Erträge
107,00 107,00
1815 Gegenkonto Brutto-Erlöse AM 1820 Netto-Erlöse 7 %
107,00 100,00
S 1845 Umsatzsteuer 7 %
7,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
119,00 5 3 7830 0920
0920 Kasse
7830 Einnahmen aus kurzfr. Vermietung von Sportstätten an Nichtmitglieder
119,00 119,00
1815 Gegenkonto Brutto-Erlöse AM 1825 Netto-Erlöse 19 %
119,00 100,00
S 1850 Umsatzsteuer 19 %
19,00
84 8. Auflage Februar 2011
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
7.2.27 Vermietung
Stundenweise Vermietung von Sportanlagen und Vereinseinrichtungen, z. B. Kegelbahnen, Tennisplätzen etc.
1 Einnahmen von Mitgliedern, 1.070,00 Euro zu 7 % USt.
2 Einnahmen von Nicht-Mitgliedern, 1.190,00 Euro zu 19 % USt.
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
1.070,00 5 2 6060 0920
0920 Kasse 6060 Sonstige betriebliche Erträge
1.070,00 1.070,00
1815 Gegenkonto Brutto-Erlöse AM 1820 Netto-Erlöse 7 %
1.070,00 1.000,00
S 1845 Umsatzsteuer 7 %
70,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
1.190,00 5 3 7830 0920
0920 Kasse
7830 Einnahmen aus kurzfr. Vermietung von Sportstätten an Nichtmitglieder
1.190,00 1.190,00
1815 Gegenkonto Brutto-Erlöse AM 1825 Netto-Erlöse 19 %
1.190,00 1.000,00
S 1850 Umsatzsteuer 19 %
190,00
8. Auflage Februar 2011 85
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
3 Kosten der Vermietung und Herstellungskosten für die Preistafel
3.1 Platzgebühren bei Mitgliedern, 119,00 Euro zu 19 % USt.
3.2 Platzgebühren bei Nicht-Mitgliedern, 119,00 Euro zu 19 % USt.
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
119,00 5 9 6300 0920
0920 Kasse 6300 Sonstige betriebliche Aufwendungen
119,00 119,00
0730 Gegenkonto Bruttovorumsatz AV 0740 Netto-Aufwand 19 % Vorumsatz
119,00 100,00
S 0780 Abziehbare Vorsteuer 19 %
19,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
119,00 5 9 7860 0920
0920 Kasse
7860 Unmittelbare Ausgaben zur Sportstättenvermietung
119,00 119,00
0730 Gegenkonto Bruttovorumsatz AV 0740 Netto-Aufwand 19 % Vorumsatz
119,00 100,00
S 0780 Abziehbare Vorsteuer 19 %
19,00
86 8. Auflage Februar 2011
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
7.2.28 Verpachtung einer Vereinsgaststätte B 4000
1 Einnahmen, Pacht 1.000,00 Euro netto
1.1 mit USt-Option 7 % bei gV
1.2 ohne USt-Option 0% bei gV und ngV
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
1.070,00 5 2 4111 0920
0920 Kasse 4111 Miet- und Pachterträge 7 % USt
1.070,00 1.070,00
1815 Gegenkonto Brutto-Erlöse AM 1820 Netto-Erlöse 7 %
1.070,00 1.000,00
S 1845 Umsatzsteuer 7 %
70,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
1.000,00 5 1 4110 0920
0920 Kasse 4110 Miet- und Pachterträge 0 % USt
1.000,00 1.000,00
1815 Gegenkonto Brutto-Erlöse
AM 1835 Netto-Erlöse 0 % ohne Vorsteuerabzug
1.000,00 1.000,00
8. Auflage Februar 2011 87
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
1.3 mit USt-Option 19 % bei ngV
2 Ausgaben zur Verpachtung einer Vereinsgaststätte bei Option
2.1 Herstellungskosten 9.520,00 Euro zu 19 % USt.
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
1.190,00 5 3 4411 0920
0920 Kasse 4411 Miet- und Pachterträge 19 % USt
1.190,00 1.190,00
1815 Gegenkonto Brutto-Erlöse AM 1825 Netto-Erlöse 19 %
1.190,00 1.000,00
S 1850 Umsatzsteuer 19 %
190,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
8.000,00 0110 0945
1.520,00 4906 0945
0945 Bank 0110 Vereinsheim
8.000,00
1.520,00
8.000,00
S 4906 Abziehbare Vorsteuer
1.520,00
88 8. Auflage Februar 2011
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
2.2 Vermittlungsgebühr an Immobilienmakler 1.190,00 Euro zu 19 % USt.
2.3 Zeitungsinserat wegen Verpachtung 357,00 Euro zu 19 % USt.
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
1.190,00 5 9 4900 0945
0945 Bank 4900 Sonstige Kosten Vermögensverwalt.
1.190,00 1.190,00
0730 Gegenkonto Bruttovorumsatz AV 0740 Netto-Aufwand 19 % Vorumsatz
1.190,00 1.000,00
S 0780 Abziehbare Vorsteuer 19 %
190,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
357,00 5 9 4900 0945
0945 Bank 4900 Sonstige Kosten Vermögensverwalt.
357,00 357,00
0730 Gegenkonto Bruttovorumsatz AV 0740 Netto-Aufwand 19 % Vorumsatz
357,00 300,00
S 0780 Abziehbare Vorsteuer 19 %
57,00
8. Auflage Februar 2011 89
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
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3 Ausgaben zur Verpachtung einer Vereinsgaststätte wenn § 4 Nr. 12a greift.
3.1 Herstellungskosten 9.520,00 Euro zu 19 % USt.
3.2 Maklergebühren 1.190,00 Euro zu 19 % USt.
7.2.29 Vorsteueraufteilung
Erleichterungen nach A 22 Abs. 7-10 UStR
1 Druckkosten Mitgliedsausweise B 2000, 1.190,00 Euro zu 19 % USt.
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
9.520,00 0110 0945
0945 Bank 0110 Vereinsheim
9.520,00 9.520,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
1.190,00 4900 0945
0945 Bank 4900 Sonstige Kosten Vermögensverwalt.
1.190,00 1.190,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
1.190,00 2700 0920
0920 Kasse 2700 Kosten der Mitgliederverwaltung
1.190,00 1.190,00
90 8. Auflage Februar 2011
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
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2 Wareneinkauf Vereinsgaststätte B 8001, 1.070,00 Euro zu 7 % USt.
3 Kauf von Büromaterial für Gesamtverein 119,00 Euro zu 19 % USt.
4 Kauf Kfz, genutzt für den Gesamtverein, 5.950,00 Euro zu 19 % USt.
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
1.070,00 5 8 8152 0920
0920 Kasse 8152 Wareneingang 7 %
1.070,00 1.070,00
0730 Gegenkonto Bruttovorumsatz AV 0735 Netto-Aufwand 7 % Vorumsatz
1.070,00 1.000,00
S 0775 Abziehbare Vorsteuer 7 %
70,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
119,00 9 9 0885 0920
0920 Kasse 0885 Sammelkonto aufzuteilende Ausgaben
119,00 100,00
S 0825 Aufzuteil. Vorst.
19,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
5.950,00 9 9 0255 0945
0945 Bank 0255 PKW
5.950,00 5.000,00
S 0825 Aufzuteil. Vorst.
950,00
8. Auflage Februar 2011 91
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5 Herstellungskosten Vereinsheim 9.520,00 Euro zu 19 % USt.
6 Auflösung Vorsteuer-Sammelkonten und Umbuchung auf Gewinnbereiche (§ 15 Abs. 4-7 UStG)
- 1.000,00 Euro für Ideeller Bereich- 300,00 Euro für Zweckbetriebe Sport 1- 500,00 Euro für Sonstige Zweckbetriebe 2- 396,00 Euro für Sonstige Geschäftsbetriebe 1Voller Vorsteuerabzug, wenn sich Wirtschaftsgüter zu mehr als 10% dem Unternehmensvermö-gen zuordnen lassen. Rückgängigmachung über Umsatzsteuerschuld als Eigenverbrauch.
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
9.520,00 9 9 0110 0945
0945 Bank 0110 Vereinsheim
9.520,00 8.000,00
S 0825 Aufzuteil. Vorst.
1.520,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
1.000,00 2903 0825
300,00 5685 0825
500,00 6877 0825
396,00 8382 0825
S 0825 Aufzuteilende Vorsteuer 2903 Nicht abziehbare Vorsteuer
1.000,00
300,00
500,00
396,00
1.000,00
S 5685 Abziehbare Vorsteuer 6877 Nicht abziehbare Vorsteuer
300,00 500,00
S 8382 Abziehbare Vorsteuer
396,00
92 8. Auflage Februar 2011
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
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7.2.30 Wareneinkauf
1 für gesellige Veranstaltungen B 8001, 1.070,00 Euro zu 7 % USt.
2 für kulturelle Veranstaltungen/Saalbeköstigung 1.070,00 Euro zu 7 % USt.
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
1.070,00 5 8 8152 0945
0945 Bank 8152 Wareneingang 7 %
1.070,00 1.070,00
0730 Gegenkonto Bruttovorumsatz AV 0735 Netto-Aufwand 7 % Vorumsatz
1.070,00 1.000,00
S 0775 Abziehbare Vorsteuer 7 %
70,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
1.070,00 5 8 8152 0945
0945 Bank 8152 Wareneingang 7 %
1.070,00 1.070,00
0730 Gegenkonto Bruttovorumsatz AV 0735 Netto-Aufwand 7 % Vorumsatz
1.070,00 1.000,00
S 0775 Abziehbare Vorsteuer 7 %
70,00
8. Auflage Februar 2011 93
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3 für steuerpflichtige Sportveranstaltungen Zuschauerbeköstigung, B 8001, 1.070,00 Euro zu 7% USt.
4 für Vereinsgaststätte, die in eigener Regie geführt wird, B 8001, 1.070,00 Euro zu 7 % USt.
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
1.070,00 5 8 8152 0945
0945 Bank 8152 Wareneingang 7 %
1.070,00 1.070,00
0730 Gegenkonto Bruttovorumsatz AV 0735 Netto-Aufwand 7 % Vorumsatz
1.070,00 1.000,00
S 0775 Abziehbare Vorsteuer 7 %
70,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
1.070,00 5 8 8152 0945
0945 Bank 8152 Wareneingang 7 %
1.070,00 1.070,00
0730 Gegenkonto Bruttovorumsatz AV 0735 Netto-Aufwand 7 % Vorumsatz
1.070,00 1.000,00
S 0775 Abziehbare Vorsteuer 7 %
70,00
94 8. Auflage Februar 2011
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
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5 Kauf eines Sportgerätes, das zum Verleih bestimmt ist, 595,00 Euro zu 19 % USt.
5.1 Verleih an Mitglieder B 6800
5.2 Verleih an Nicht-Mitglieder
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
595,00 5 9 6300 0945
0945 Bank 6300 Sonstige betriebliche Aufwendungen
595,00 595,00
0730 Gegenkonto Bruttovorumsatz AV 0740 Netto-Aufwand 19 % Vorumsatz
595,00 500,00
S 0780 Abziehbare Vorsteuer 19 %
95,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
595,00 5 9 7870 0945
0945 Bank 7870 Verschiedene Kosten Teilbereich 7800
595,00 595,00
0730 Gegenkonto Bruttovorumsatz AV 0740 Netto-Aufwand 19 % Vorumsatz
595,00 500,00
S 0780 Abziehbare Vorsteuer 19 %
95,00
8. Auflage Februar 2011 95
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
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7.2.31 Werbung bei Sport
1 Einnahmen aus Werbung bei Sport, 1.190,00 Euro zu 19 % USt
1.1 in eigener Regie jeder Art
1.1.1 durch Sportvereine zu 19 % USt
1.1.2 durch andere Vereine B 8001
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
1.190,00 5 3 7800 0945
0945 Bank
7800 Werbeeinnahmen in eigener Regie beim Sport
1.190,00 1.190,00
1815 Gegenkonto Brutto-Erlöse AM 1825 Netto-Erlöse 19 %
1.190,00 1.000,00
S 1850 Umsatzsteuer 19 %
190,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
1.190,00 5 3 8012 0945
0945 Bank
8012 Einnahmen aus WerbungReklameflächen
1.190,00 1.190,00
1815 Gegenkonto Brutto-Erlöse AM 1825 Netto-Erlöse 19 %
1.190,00 1.000,00
S 1850 Umsatzsteuer 19 %
190,00
96 8. Auflage Februar 2011
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
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1.2 für Verpachtung des Rechts
1.2.1 Werbeflächen in Sportstätten 7 % USt
1.2.2 auf Sportkleidung zu 19 % USt
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
1.070,00 5 2 4201 0945
0945 Bank 4201 Erlöse Werbeunternehmen 7 % USt
1.070,00 1.070,00
1815 Gegenkonto Brutto-Erlöse AM 1820 Netto-Erlöse 7 %
1.070,00 1.000,00
S 1845 Umsatzsteuer 7 %
70,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
1.190,00 5 3 7810 0945
0945 Bank
7810 Einnahmen aus übertragenen Werberechten
1.190,00 1.190,00
1815 Gegenkonto Brutto-Erlöse AM 1825 Netto-Erlöse 19 %
1.190,00 1.000,00
S 1850 Umsatzsteuer 19 %
190,00
8. Auflage Februar 2011 97
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
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1.3 in Vereinszeitschriften B 8001 zu 19 % USt
2 Kosten der Werbung
2.1 Herstellungskosten für Aufstellung der Bandenwerbung, wenn Werbung in eigener Regie erfolgt, 5.950,00 Euro zu 19 % USt. (Pauschalierung 15 % wird beantragt)
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
1.190,00 5 3 8014 0945
0945 Bank 8014 Anzeigengeschäfte
1.190,00 1.190,00
1815 Gegenkonto Brutto-Erlöse AM 1825 Netto-Erlöse 19 %
1.190,00 1.000,00
S 1850 Umsatzsteuer 19 %
190,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
950,00 7877 0945
5.000,00 0215 0945
0945 Bank S 7877 Abziehbare Vorsteuer
5.000,00
950,00
950,00
0215 Sportvorrichtungen
5.000,00
98 8. Auflage Februar 2011
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2.2 Beratungskosten für Abschluss eines Werbevertrages für B 7001 mit einem Sportartikelher-steller 595,00 Euro zu 19 % USt
2.3 Beratungskosten für Abschluss Pachtvertrag zwecks Werbung 595,00 Euro zu 19 % USt
2.4 Ausgabenpauschale 15 % für kommerzielle Werbung bei Sport aus Einnahme von 17.140,00 Euro zu 19 % USt.
2.4.1 Entlastung Kosten aus sportlichen Veranstaltungen 1.500,00 Euro
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
595,00 5 9 7852 0945
0945 Bank 7852 Tatsächliche Kosten Werbung
595,00 595,00
0730 Gegenkonto Bruttovorumsatz AV 0740 Netto-Aufwand 19 % Vorumsatz
595,00 500,00
S 0780 Abziehbare Vorsteuer 19 %
95,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
595,00 5 9 4900 0945
0945 Bank 4900 sonstige Kosten Vermögensverwalt.
595,00 595,00
0730 Gegenkonto Bruttovorumsatz AV 0740 Netto-Aufwand 19 % Vorumsatz
595,00 500,00
S 0780 Abziehbare Vorsteuer 19 %
95,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
1.500,00 7858 3795
3795 Aufwand aus Verrechnungsposten
7858 Ertrag aus Storno tatsächl. Werbekosten
1.500,00 1.500,00
8. Auflage Februar 2011 99
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2.4.2 Einbuchung Kostenpauschale 15 % (Berechnungsbasis Brutto-Erlös 17.140,00 Euro)
7.2.32 Zuschüsse, erhaltene
1 von öffentlichen Stellen 2.000,00 Euro
2 von Dachverbänden 3.000,00 Euro
3 aus Lotto- und Toto-Mitteln 2.000,00 Euro
Tätigkeitsbereiche:
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
2.571,00 7851 3795
3795 Aufwand aus Verrechnungsposten 7851 Werbekosten-Pauschalbetrag
2.571,00 2.571,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
2.000,00 2302 0945
0945 Bank 2302 Zuschüsse von Behörden
2.000,00 2.000,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
3.000,00 2301 0945
0945 Bank 2301 Zuschüsse von Verbänden
3.000,00 3.000,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
2.000,00 2300 0945
0945 Bank 2300 Erhaltene nicht steuerbare Zuschüsse
2.000,00 2.000,00
B 2000 Ideeller Bereich
B 3000 ertragsteuerneutrale Posten
B 4000 steuerbegünstigte Vermögensverwaltung
B 5000 ertragsteuerfreie Zweckbetriebe Sport
B 6000 sonstige steuerfreie Zweckbetriebe, z. B. Kultur
B 7000 ertragsteuerpflichtige Geschäftsbetriebe Sport
B 8000 sonstige ertragsteuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
100 8. Auflage Februar 2011
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Individuelle Umsatzsteuerschlüssel für Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG:
7.3 Musterbuchungen zum Jahreswechsel für Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbHs
Im Folgenden werden spezielle Buchungen im Rahmen der Eröffnungsbilanz und des Jahresab-schlusses für gemeinnützige Körperschaften behandelt. Insbesondere auf das buchungstechni-sche Vorgehen bei der - ab 2009 möglichen - Mittelverwendung wird näher eingegangen.
7.3.1 Allgemeine Vorgehensweise/Buchungsempfehlung bei der Mittelverwendung
1. Umbuchung der Ergebnisvorträge lt. Bilanz auf das GuV-Konto Mittelvorträge aus dem Vorjahr
2. Buchung der Einstellungen in - und der Entnahmen aus den Rücklagen auf den betreffenden Konten der GuV (-> Konten 3950 ff). Zu unterscheiden sind hierbei (s. Kap. 7.3.2) die für alle gemeinnützigen Körperschaften zu verwendenden Konten sowie die jeweils zusätzlich für Stiftungen, gemeinnützige GmbHs bzw. Vereine zu verwendenden Konten.
3. Der neue Mittelvortrag wird in der GuV automatisch ermittelt („Ergebnisvortrag lfd. Jahr“/„Mittelvortrag“/„Bilanzgewinn“) und auf dem Jahresergebniskonto der Bilanz eingestellt.
4. Anschließend ist eine Verteilung des „Ergebnisvortrags lfd. Jahr“/„Mittelvortrags“/„Bilanz-gewinns“ auf die speziellen Konten der einzelnen Bereiche vorzunehmen. Erforderliche Umbuchung: 9860 an 9882-9889.
50 Erlöse 0 % mit Vorsteuerabzug
51 Erlöse 0 % ohne Vorsteuerabzug
52 Erlöse 7 % Umsatzsteuer
53 Erlöse 19 % Umsatzsteuer
55 Erlöse 16 % Umsatzsteuer
57 Kosten 16 % Vorsteuerabzug
58 Kosten 7 % Vorsteuerabzug
59 Kosten 19 % Vorsteuerabzug
1080 / (1125) / (1160) an 3950
1082 an 3950
1084 an 3950
1085 an 3950
1086 an 3950
1087 an 3950
1088 an 3950
8. Auflage Februar 2011 101
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7.3.2 Allgemeine Regelungen zur Verbuchung der Mittelverwendungen von gemeinnützigen Körperschaften
Folgende Konten stehen für die Verbuchung der Mittelverwendung zur Verfügung:
Für alle gemeinnützigen Körperschaften: Konto Gegenkonten für Vereine, Stiftungen, GmbHs
Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr 3950 1080/1125/1160 1082-1088
Entnahmen aus gebundenen Ergebnisrücklagen 3953 1000-1049
Entnahmen aus freien Rücklagen gem. § 58 Nr. 7a AO 3955 1070/1074
Entnahmen aus freien Rücklagen gem. § 58 Nr. 7b AO 3956 1076
Entnahmen aus sonstigen Rücklagen 3957 1075/1120/1158
Einstellungen in die gebundenen Ergebnisrücklagen 3963 1000-1049
Einstellungen in die freien Rücklagen gem. § 58 Nr. 7a AO 3965 1070/1074
Einstellungen in die freien Rücklagen gem. § 58 Nr. 7b AO 3966 1076
Einstellungen in die sonstigen Rücklagen 3967 1075/1120/1158
Zusätzlich für Stiftungen:
Entnahmen aus der Kapitalerhaltungsrücklage 3970 1115
Verminderung des Stiftungskapitals aus realisierten Vermögensumschichtungen
3971 1110/1100
Einstellungen in die Kapitalerhaltungsrücklage 3975 1115
Erhöhung des Stiftungskapitals aus realisierten Vermö-gensumschichtungen
3976 1110/1100
102 8. Auflage Februar 2011
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Gegenkonten für Vereine, Stiftungen, GmbHs
Zusätzlich für gemeinnützige GmbHs:
Entnahmen aus der gesetzlichen Rücklage 3980 1150
Entnahmen aus der Rücklage für eigene Anteile 3981 1153
Entnahmen aus satzungsmäßigen Rücklagen 3982 1155
Entnahmen aus der Kapitalrücklage 3983 1145
Erträge aus der Kapitalherabsetzung 3984 1140
Einstellungen in die gesetzliche Rücklage 3985 1150
Einstellungen in die Rücklage für eigene Anteile 3986 1153
Einstellungen in satzungsmäßige Rücklagen 3987 1155
Einstellungen in die Kapitalrücklage 3988 1145
Zusätzlich für Vereine:
Entnahmen aus dem Vereinskapital 3994 1170
Einstellungen in das Vereinskapital 3996 1170
Umbuchungskonten für Ergebnisvorträge des laufenden Jahres:
Gegenkonto zu 9882 bis 9889 - für Vereinsergebnis/Stiftungsergebnis/Jahresüberschuss
9850
Gegenkonto zu 9882 bis 9889 - für Ergebnisvortrag/Mittelvortrag/Bilanzgewinn
9860
Ergebnisse Bereich 2000 und Teilbereich 3200 9882
Ergebnisse Bereich 4000 und Teilbereich 3400 9884
Ergebnisse Bereich 5000 und Teilbereich 3500 9885
Ergebnisse Bereich 6000 und Teilbereich 3600 9886
Ergebnisse Bereich 7000 und Teilbereich 3700 9887
Ergebnisse Bereich 8000 und Teilbereich 3800 9888
Ergebnisvorträge allgemein 9889
8. Auflage Februar 2011 103
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7.3.3 Beispiel: Musterbuchungen zum Jahreswechsel für Vereine, Stiftungen und gemeinnüt-zige GmbHs
Erfahrungsgemäß treten bei Eröffnungs- und Jahresabschlussbuchungen viele Fragen auf. Des-halb sollen die wichtigsten Problemfelder anhand eines Beispiels erläutert werden.
Eine gemeinnützige Körperschaft tritt im Jahr 2011 mit der Bitte an sie heran, die Buchführung zu übernehmen. Die gemeinnützige Körperschaft ermittelt ihren Gewinn durch Bilanzierung bzw. durch Einnahmenüberschussrechnung und verwendet die DATEV-Branchenlösung für Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs. Die Bilanz des Jahres 2009 bietet folgendes Bild:
Daraus ergeben sich folgende Eröffnungsbilanzbuchungen für das Jahr 2010:
Erläuterung Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres (2010) entnehmen Sie zur Erstellung des Jahresabschlusses folgende Ergebniswerte aus dem Kontennachweis zur GuV:
Soweit eine Ergebnisverwendung ausgewiesen werden soll, sind die Jahresüberschüsse nicht weiter zu verbuchen. Bitte verfolgen Sie anschließend die Vorgehensweise unter Punkt A.
Wird keine Ergebnisverwendungsrechnung vorgenommen ist mit Punkt B fortzufahren.
Aktiva Passiva
Bank 32.000,00 Ergebnisrücklagen
- Gebundene Ergebnisrücklagen 8.000,00
- Freie Ergebnisrücklagen 3.000,00
Ergebnisvorträge
- Ideeller Bereich 12.000,00
- Vermögensverwaltung 2.000,00
- Zweckbetriebe 7.000,00
32.000,00 32.000,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
32.000,00 0945 9000 (Bank)
8.000,00 1000 9000 (Gebundene Rücklagen § 58 Nr. 6 AO)
3.000,00 1070 9000 (Freie Rücklagen)
12.000,00 1082 9000 (Vortrag ideeller Bereich)
2.000,00 1084 9000 (Vortrag Vermögensverwaltung)
7.000,00 1086 9000 (Vortrag sonstige Zweckbetriebe)
Überschuss Ideeller Bereich 10.000,00
Überschuss Vermögensverwaltung 4.000,00
Überschuss Sonstiger Zweckbetrieb 5.000,00
104 8. Auflage Februar 2011
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A. Verbuchung des Jahresergebnisses mit Ausweis der Ergebnisverwendung
Bildung von Rücklagen Möchte man das Jahresergebnis im Rahmen einer Ergebnisverwendung in der GuV darstellen, so ist ein spezielles Buchungsverhalten erforderlich. Zu diesem Zweck wurden die Konten 3950 ff. neu eingeführt.
a. Umbuchung der Ergebnisvorträge aus dem Vorjahr (lt. Bilanz) in die GuV-Rechnung
Die noch nicht verwendeten Ergebnisvorträge des Vorjahres der einzelnen Bereiche sind über das Konto 3950 „Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr“ in die GuV (bzw. EAÜ-Rechnung) einzu-stellen.
Die Körperschaft plant, im Jahr 2010 eine Anschaffung zu tätigen. Da die gemeinnützige Kör-perschaft zur zeitnahen Mittelverwendung verpflichtet ist, sollten die Überschüsse rechnerisch durch Bildung von Rücklagen gemindert werden. Dies ist gesetzlich geregelt in § 58 Nr. 6, 7a und 7b AO.
Es wird entschieden, dass 2.000,00 Euro (1/3 des Überschusses der Vermögensverwaltung) einer freien und 29.000,00 Euro (20.000,00 Euro aus ideellem Bereich; 9.000,00 Euro aus son-stigem Zweckbetrieb) einer zweckgebundenen Rücklage zugeführt werden soll.
Die Bildung der Rücklagen bleibt erfolgsneutral, da es sich um eine Umbuchung innerhalb des Vereinsvermögens handelt.
Gewinn- und Verlustrech-nung
Für die Ergebnisverwendungsrechnung ergibt sich nach Einstellung in die Rücklagen folgendes Bild:
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
12.000,00 1082 3950 (Vortrag ideeller Bereich)
2.000,00 1084 3950 (Vortrag Vermögensverwaltung)
7.000,00 1086 3950 (Vortrag sonstige Zweckbetriebe)
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
20.000,00 1010 3963 Geb. Rückl. (ideeller Bereich bis 2010)
2.000,00 1074 3965 Freie Rückl. (aus Vermögensverw.)
9.000,00 1030 3963 Geb. Rückl. (Zweckbetriebe bis 2010)
…..
…-ERGEBNIS 19.000,00
I. Ergebnisvorträge aus dem Vorjahr 21.000,00
II. Einstellungen in die gebundenen Ergebnisrücklagen -29.000,00
III. Einstellungen in die freien Ergebnisrücklagen
a. Freie Rücklage gem. § 58 Nr. 7a AO -2.000,00
Ergebnisvortrag lfd. Jahr / Mittelvortrag / Bilanzgewinn 9.000,00
8. Auflage Februar 2011 105
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Handbuch
Der „Ergebnisvortrag lfd. Jahr“ / „Mittelvortrag“ / „Bilanzgewinn“ wird automatisch in die Bilanz eingestellt.
Um zu erreichen, dass das Ergebnis als neuer Ergebnisvortrag für die einzelnen Bereiche der gemeinnützigen Körperschaft ausgewiesen wird, sind folgende Buchungen vorzunehmen:
Durch diese Buchungen im statistischen Bereich wird das Ergebnis nicht verändert. Vielmehr erfolgt eine Umbuchung des Ergebnisvortrags lfd. Jahr / Mittelvortrags / Bilanzgewinns durch das Konto 9860 auf die einzelnen Bereichs-Vortragskonten, da die Konten 1082 ff. in der Bilanz (bzw. Vermögensübersicht) zusammen mit den Konten 9882 ff. abgefragt werden.
Diese Vorgehensweise liegt darin begründet, dass das DATEV-Programm immer nur ein einzi-ges Ergebnis aus dem Bereich der Erfolgskonten ermittelt und als Mittelvortrag ausgibt. Eine Automatisierung des Ausweises der einzelnen Bereichsergebnisse ist demnach nicht möglich.
Schlussbilanz Daraus ergibt sich folgende Vermögensübersicht im Jahr 2008:
Auflösung der Rücklagen Im Jahr 2010 wird die Anschaffung getätigt. Die (zweck-) gebundenen Rücklagen sind aufzulö-sen.
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
2.000,00 9882 9860 Vortrag ideeller Bereich
4.000,00 9884 9860 Vortrag Vermögensverwaltung
3.000,00 9886 9860 Vortrag Sonstige Zweckbetriebe
Aktiva Passiva
Bank 51.000,00 Ergebnisrücklagen
- Gebundene Ergebnisrücklagen 37.000,00
- Freie Ergebnisrücklagen 5.000,00
Ergebnisvorträge
- Ideeller Bereich 2.000,00
- Vermögensverwaltung 4.000,00
- Zweckbetriebe 3.000,00
51.000,00 51.000,00
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
8.000,00 1000 3953 Gebundene Rücklage § 58 Nr. 6 AO
20.000,00 1010 3953 Geb. Rücklage (ideeller Bereich)
9.000,00 1030 3953 Geb. Rücklage (Zweckbetriebe)
106 8. Auflage Februar 2011
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B. Verbuchung des Jahresergebnisses ohne Ergebnisverwendung
Schlussbilanzbuchungen Jahr 2010
Soweit keine Ergebnisverwendungsrechnung in der GuV dargestellt wird, sollte zumindest eine Verbuchung der Teilergebnisse in die einzelnen Bereiche der gemeinnützigen Körperschaft erfolgen. Würden Sie auf die nachfolgenden Buchungen verzichten erhalten Sie beispielsweise in der Bilanz die allgemeine Position „Vereinsergebnis“ / „Stiftungsergebnis“ / „Jahresüber-schuss bzw. -fehlbetrag“ ausgewiesen. Deshalb sind noch folgende Buchungen vorzunehmen:
Durch diese Buchungen im statistischen Bereich wird das Ergebnis nicht verändert. Vielmehr erfolgt eine Umbuchung des Jahresüberschusses mittels des Kontos 9850 auf die einzelnen Vor-tragskonten, da die Konten 1082 ff. in der Bilanz (bzw. Vermögensübersicht) zusammen mit den Konten 9882 ff. abgefragt werden.
Diese Vorgehensweise liegt darin begründet, dass das DATEV-Programm immer nur ein einzi-ges Ergebnis aus dem Bereich der Erfolgskonten ermittelt und als Jahresergebnis ausgibt. Eine Automatisierung des Ausweises der einzelnen Bereichsergebnisse ist demnach nicht möglich.
Soll Haben B U Gegen-Kto Konto
10.000,00 9882 9850 (Vortrag ideeller Bereich)
4.000,00 9884 9850 (Vortrag Vermögensverwaltung)
5.000,00 9886 9850 (Vortrag Sonstige Zweckbetriebe)
8. Auflage Februar 2011 107
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7.4 Musterauswertungen
7.4.1 Mandanten-Programmdaten-Protokoll
Abb. 3: Mandanten-Programmdaten-Protokoll, S. 1
108 8. Auflage Februar 2011
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Abb. 4: Mandanten-Programmdaten-Protokoll, S. 2
8. Auflage Februar 2011 109
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Abb. 5: Mandanten-Programmdaten-Protokoll, S. 3
110 8. Auflage Februar 2011
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7.4.2 Funktionsplan
Abb. 6: Funktionsplan, S. 1
8. Auflage Februar 2011 111
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Abb. 7: Funktionsplan, S. 2
112 8. Auflage Februar 2011
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Abb. 8: Funktionsplan, S. 3
8. Auflage Februar 2011 113
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Abb. 9: Funktionsplan, S. 4
114 8. Auflage Februar 2011
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7.4.3 Muster Prüfprotokoll (BWA 1)
Abb. 10: Muster Prüfprotokoll (BWA 1) Seite 1
Blatt 1
Schema: Kurzfristige ErfolgsrechnungBWA-Prüfprotokoll zur BWA-Nr.1 Individuelle BWA / BWA
Verein L ang 4/3
03.02.JJJJ
Zeile bisZeile vonS/HZeilenbeschriftung Konto bisKonto von
Kanzlei-Rechnungswesen V.x.xxxxxxxx/xxx/JJJJ
ProzentBasis Fkt-SchlBWA-Ze ile
ERGEBNISÜBERSICHT 11000 9
1005 9
====================1010 9
IDEELLER BEREICH1011 9
(Bereich 2000)1012 9
====================1013 9
1015 9
Nicht steuerb.Einn.1020 9
Mitgliedsbeiträge H1025 114 0 21492110
Aufnahmegebühren H1030 114 0 22992150
Zuschüsse H1035 114 0 23992300
Sonstige H1040 114 0 21092000
H0 24992400
Summe Einnahmen1045 1 114 1 1025 1044
1049 9
Nicht anzusetz.Ausg.1050 9
Abschreibungen S1055 114 0 25092500
Personalkosten S1060 114 0 25592550
Reisekosten S1065 114 0 26592560
Raumkosten S1070 114 0 26632660
Sonstige S1075 114 0 25492510
S0 29992664
Summe Ausgaben1080 114 1 1055 1079
1090 9
VORLÄUFIGES ERGEBNIS1100 114 2 1045 1080
IDEELLER BEREICH1110 9
1120 9
====================1130 9
ERTRAGSTEUERNEUTRALE1135 9
POSTEN (B. 3000)1150 9
====================1155 9
1160 9
Ideeller Bereich1165 9
Einnahmen1170 9
Schenkungen H1175 113 0 32103210
Erbschaft/Vermä. H1180 113 0 32143211
Spenden H1185 113 0 32493220
Sonstige H1190 113 0 32093200
H0 32193215
Summe Einnahmen1195 2 113 1 1175 1194
1200 9
Ausgaben1205 9
Spenden S1210 113 0 32593251
Sonstige S1215 113 0 32503250
S0 33993260
Summe Ausgaben1220 113 1 1210 1219
Zwischenergebnis1225 113 2 1195 1220
1230 9
Vermögensverwaltung1235 9
Steuerneutr.Ei nn. H1240 113 0 34493400
Nicht abz.Ausgaben S1245 113 0 34993450
Zwischenergebnis1250 113 2 1240 1245
1275 9
Zweckbetriebe Sport1280 9
Steuerneutr.Ei nn. H1285 113 0 35493500
Nicht abz.Ausgaben S1290 113 0 35993550
Zwischenergebnis1295 113 2 1285 1290
1325 9
Sonstige Zweckbetr.1330 9
Steuerneutr.Ei nn. H1335 113 0 36493600
Nicht abz.Ausgaben S1340 113 0 36993650
Zwischenergebnis1345 113 2 1335 1340
1375 9
Geschäftsbetr.Sport1380 9
Steuerneutr.Ei nn. H1385 113 0 37493700
Nicht abz.Ausgaben S1390 113 0 37993750
Zwischenergebnis1395 113 2 1385 1390
1425 9
8. Auflage Februar 2011 115
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Abb. 11: Muster Prüfprotokoll (BWA 1) Seite 2
Blatt 2
Schema: Kurzfristige ErfolgsrechnungBWA-Prüfprotokoll zur BWA-Nr.1 Individuelle BWA / BWA
Verein Lang 4/3
03.02.JJJJ
Zeile bisZeile vonS/HZeilenbeschriftung Konto bisKonto von
Kanzlei-Rechnungswesen V.x.xxxxxxxx/xxx/JJJJ
ProzentBasis Fkt-SchlBWA-Ze ile
Sonst.Gesch.betr.1430 9
Steuerneutr.Einn. H1435 113 0 38493800
Nicht abz.Ausgaben S1440 113 0 39493850
Zwischenergebnis1445 113 2 1435 1440
1600 9
VORLÄUFIGES ERGEBNIS1610 113 1 1225 1225
1 1250 1250
1 1295 1295
1 1345 1345
1 1395 1395
1 1445 1445
ERTRAGSTEUERNEUTRALE1620 9
POSTEN (B.3000)1630 9
1640 9
====================1650 9
VERMÖGENSVERWALT UNG1660 9
(Bereich 4000)1670 9
====================1680 9
1690 9
Einnahmen1700 9
Ertragsteuerfrei1710 9
Mieten/Pachten H1720 111 0 41494110
Zinsen/Kursgew. H1730 111 0 41994150
Werbung H1740 111 0 42384200
Sonstiges H1750 111 0 41094000
H0 43994239
Ertragst.pflichtig1760 9
Mieten/Pachten H1770 111 0 44194410
Zinsen/Kursgew. H1780 111 0 44884420
Sonstiges H1790 111 0 44094400
H0 44994489
Summe Einnahmen1800 3 111 1 1720 1799
1810 9
Ausgaben/Werb.kosten1820 9
Abschreibungen S1830 111 0 45094500
Sonstiges S1840 111 0 49994510
Summe Ausgaben1850 111 1 1830 1849
1860 9
VORLÄUFIGES ERGEBNIS1870 111 2 1800 1850
VERMÖGENSVERW.( 4000)1880 9
116 8. Auflage Februar 2011
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
7.4.4 Muster BWA 1
Abb. 12: BWA 1, S. 1
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8. Auflage Februar 2011 117
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
Abb. 13: BWA 1, S. 2
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118 8. Auflage Februar 2011
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
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Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
7.4.5 Muster BWA 2
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7.4.6 Muster BWA 3
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7.4.7 Muster BWA 4
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Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
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124 8. Auflage Februar 2011
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
7.4.8 Muster BWA 5
Abb. 20: BWA 5, S. 1
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8. Auflage Februar 2011 125
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
Abb. 21: BWA 5, S. 2
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126 8. Auflage Februar 2011
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
Abb. 22: BWA 5, S. 3
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8. Auflage Februar 2011 127
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
7.4.9 Muster BWA 6
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Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
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8. Auflage Februar 2011 129
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
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130 8. Auflage Februar 2011
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
Abb. 26: BWA 7, S. 3
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8. Auflage Februar 2011 131
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
Abb. 27: BWA 7, S. 4
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059.5
60,0
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JJJ*F
AG
132 8. Auflage Februar 2011
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
7.4.11 Muster BWA 8
Abb. 28: BWA 8, S. 1
28097/
287
VereineÜberschussrechner
Be
trie
bs
wir
tsc
ha
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ch
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rtu
ng
zum31.12.JJJJ
Abr.-Nr.4/JJ
Blatt1
WährungEuro
SKR49
BWANr.08
BWAFormindividuell
WerteinEuro
28.097 / 287 / 5P *90*
Vergleichsmonat
Veränderung
kumuliert
Veränderung
400
Haushaltsplanung
Dezember
Vorgabe
absolut
in%
Jan-Dez
Vorgabe
absolut
in%
Soll-Ist-Vergleich
====================
Einnahmen:
Mitgliedsbeiträge
0,00
7.900,00
-7.900,00-100,00
8.000,00
7.900,00
100,00
1,27
Aufnahmegebühren
1.500,00
120,00
1.380,00
*1.500,00
1.140,00
60,00
4,17
Spenden/Schenk/Erb.
500,00
650,00
-150,00
-23,08
8.000,00
7.800,00
200,00
2,56
Zuschüsse
1.550,00
590,00
960,00
162,71
7.050,00
7.080,00
-30,00
-0,42
.Veranst./Aufführng
26.450,00
9.000,00
17.450,00
193,89
105.250,00
108.000,00
-2.750,00
-2,55
Eintrittsg.ges.Ver
0,00
0,00
0,00
**
0,00
0,00
0,00
**
Vermögensverwaltung
700,00
300,00
400,00
133,33
3.700,00
3.600,00
100,00
2,78
Leist.g.Mitglied.
1.100,00
1.000,00
100,00
10,00
12.300,00
12.000,00
300,00
2,50
Leist.g.N-Mitgl.
0,00
0,00
0,00
**
0,00
0,00
0,00
**
Gaststättenbetrieb
4.250,00
3.000,00
1.250,00
41,67
35.750,00
36.000,00
-250,00
-0,69
Werbung
2.550,00
1.000,00
1.550,00
155,00
11.750,00
12.000,00
-250,00
-2,08
SonstigeEinnahmen
8.760,00
2.000,00
6.760,00
338,00
25.950,00
24.000,00
1.950,00
8,13
Gesamteinnahmen
47.360,00
0,00
47.360,00
**
219.250,00
0,00
219.250,00
**
Ausgaben:
Personalausgaben
Personalkosten
4.600,00
1.900,00
2.700,00
142,11
22.600,00
22.800,00
-200,00
-0,88
Übungsleiter
2.420,00
1.300,00
1.120,00
86,15
15.520,00
15.600,00
-80,00
-0,51
Platzwartetc.
100,00
50,00
50,00
100,00
500,00
600,00
-100,00
-16,67
Sozialaufwendungen
1.300,00
480,00
820,00
170,83
6.020,00
5.760,00
260,00
4,51
SonstigePers.Kst.
0,00
0,00
0,00
**
0,00
0,00
0,00
**
*SummePersonalausg
8.420,00
0,00
8.420,00
**
44.640,00
0,00
44.640,00
**
Sachausgaben
Miete/PachtAnlage
400,00
410,00
-10,00
-2,44
4.800,00
4.920,00
-120,00
-2,44
ReparaturAnlagen
0,00
0,00
0,00
**
0,00
0,00
0,00
**
ReparaturGeräte
0,00
0,00
0,00
**
Betr.Kst.Geräte
311,00
240,00
71,00
29,58
2.841,00
2.880,00
-39,00
-1,35
Bürobedarf/Verw.
141,00
100,00
41,00
41,00
1.137,00
1.200,00
-63,00
-5,25
Raumkosten/Energie
166,00
250,00
-84,00
-33,60
3.016,00
3.000,00
16,00
0,53
Kfz,Transportm.
665,00
200,00
465,00
232,50
2.627,00
2.400,00
227,00
9,46
SonstigeSachausg.
2.750,00
500,00
2.250,00
450,00
6.300,00
6.000,00
300,00
5,00
*SummeSachausgaben
4.433,00
0,00
4.433,00
**
20.721,00
0,00
20.721,00
**
0,00
0,00
0,00
**
8. Auflage Februar 2011 133
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
Abb. 29: BWA 8, S. 2
28097/
287
VereineÜberschussrechner
Be
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bs
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zum31.12.JJJJ
Abr.-Nr.4/JJ
Blatt2
WährungEuro
SKR49
BWANr.08
BWAFormindividuell
WerteinEuro
28.097 / 287 / 5P *91*
Vergleichsmonat
Veränderung
kumuliert
Veränderung
400
Haushaltsplanung
Dezember
Vorgabe
absolut
in%
Jan-Dez
Vorgabe
absolut
in%
Beiträge/Versich.
Verbandsbeiträge
0,00
1.900,00
-1.900,00-100,00
2.000,00
1.900,00
100,00
5,26
Versicherungsbeitr
0,00
800,00
-800,00-100,00
780,00
800,00
-20,00
-2,50
*SummeBeitr./Vers.
0,00
0,00
0,00
**
2.780,00
0,00
2.780,00
**
Veranst./Aufführng
Aufwandsentschäd./
Gagen/Vergütungen
2.300,00
1.000,00
1.300,00
130,00
12.450,00
12.000,00
450,00
3,75
Reise-/Fahrtkosten
535,00
50,00
485,00
970,00
650,00
600,00
50,00
8,33
Werbekosten
1.200,00
1.000,00
200,00
20,00
9.300,00
12.000,00
-2.700,00
-22,50
Abgaben/Gebühren
175,00
50,00
125,00
250,00
475,00
600,00
-125,00
-20,83
SonstigeKosten
1.685,00
700,00
985,00
140,71
8.557,00
8.400,00
157,00
1,87
*SummeVeranst/Auff
5.895,00
0,00
5.895,00
**
31.432,00
0,00
31.432,00
**
SonstigeKosten
Wareneink.Gastst.
1.140,00
360,00
780,00
216,67
4.240,00
4.320,00
-80,00
-1,85
Sonstiges
10.148,00
3.000,00
7.148,00
238,27
39.113,00
36.000,00
3.113,00
8,65
*SummeSonst.Kosten
11.288,00
0,00
11.288,00
**
43.353,00
0,00
43.353,00
**
Gesamtausgaben
30.036,00
0,00
30.036,00
**
142.926,00
0,00
142.926,00
**
Über-/Unterdeckung
17.324,00
0,00
17.324,00
**
76.324,00
0,00
76.324,00
**
Abgrenzungsposten
0,00
0,00
0,00
**
0,00
0,00
0,00
**
Vorl.Vereinsergebnis
17.324,00
0,00
17.324,00
**
====================
76.324,00
0,00
76.324,00
**
134 8. Auflage Februar 2011
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
7.4.12 Deckblatt Jahresabschluss
Abb. 30: Deckblatt Jahresabschluss
Hermann Mustermann
00000 DATEV II-Nord
zum 31. Dezember JJJJ
mit Gewinnermittlung
durch Überschussrechnung
Musterverein
Musterstraße 1
99999 Musterstadt
JAHRESABSCHLUSS
8. Auflage Februar 2011 135
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
7.4.13 EAÜ ausführlich
Abb. 31: EAÜ ausführlich, S. 1
Blatt 1
vom 01.01.JJJJ bis 31.12.JJJJ
Vereine Überschussrechner SKR 49, Musterstraße 1, 99999 Musterstadt
EINNAHMEN-AUSGABEN- ÜBERSCHUSSRECHNUNG
Euro Euro %
A. IDEELLER BEREICH
I. Nicht steuerbare Einnahmen1. Mitgliedsbeiträge 8.000,002. Aufnahmegebühren 1.500,003. Zuschüsse 6.300,00
II. Nicht anzusetzende Ausgaben1. Abschreibungen 4.098,002. Personalkosten 12.700,003. Raumkosten 1.200,004. Übrige Ausgaben 3.500,00
GEWINN/VERLUSTideeller Bereich 5.698,00- 7,47
B. ERTRAGSTEUERNEUTRALE POSTEN
I. Ideeller Bereich(ertragsteuerneutral)
1. Steuerneutrale EinnahmenSchenkungen 500,00Spenden 7.500,00 8.000,00 10,48
II. Vermögensverwaltung(ertragsteuerneutral)1. Steuerneutrale Einnahmen 500,00 0,66
III. Zweckbetriebe Sport(ertragsteuerneutral)1. Nicht abziehbare Ausgaben 1.000,00 1,31
IV. Sonstige Zweckbetriebe(ertragsteuerneutral)1. Nicht abziehbare Ausgaben 2.400,00 3,14
V. Geschäftsbetriebe Sport(ertragsteuerneutral)1. Nicht abziehbare Ausgaben 7.600,00 9,96
VI. Sonstige wirtschaftlicheGeschäftsbetriebe(ertragsteuerneutral)1. Nicht abziehbare Ausgaben 1.000,00 1,31
GEWINN/VERLUSTertragsteuerneutrale Posten 3.500,00- 4,59
Übertrag 9.198,00-
136 8. Auflage Februar 2011
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
Abb. 32: EAÜ ausführlich, S. 2
Blatt 2
vom 01.01.JJJJ bis 31.12.JJJJ
Vereine Überschussrechner SKR 49, Musterstraße 1, 99999 Musterstadt
EINNAHMEN-AUSGABEN- ÜBERSCHUSSRECHNUNG
Euro Euro %
Übertrag 9.198,00-
C. VERMÖGENSVERWALTUNG
I. Einnahmen
1. Ertragsteuerfreie EinnahmenMiet- und Pachterträge 3.700,00 4,85
II. Ausgaben/WerbungskostenSonstige Ausgaben 700,00 0,92
GEWINN/VERLUSTVermögensverwaltung 3.000,00 3,93
D. ZWECKBETRIEBE SPORT
I. Zweckbetriebe Sport 1(Umsatzsteuerpflichtig)
1. Umsatzerlöseaus Eintrittsgeldern 74.800,00aus sonstigen sportlichenVeranstaltungen 2.300,00aus Leistungen an Mitglieder 12.300,00
2. Sonstige betriebliche Erträgeaus veranstaltungsgebundenenZuschüssen 750,00aus Sonstigem 500,00 90.650,00 118,77
3. PersonalaufwandLöhne und Gehälter 18.700,00
4. AbschreibungenAbschreibungen auf immate-rielle Vermögensgegenständeund Sachanlagen 7.793,00
5. Sonstige betrieblicheAufwendungen
Entschädigungen,Sportveranstaltungen 230,00Kosten der Sportanlagen 5.500,00Allgemeine Kosten desSportbetriebs 2.700,00Betriebskosten Fahrzeuge,Transportmittel 1.411,00Betriebskosten Ausstattung,Sportgeräte 2.001,00
Übertrag 38.335,00- 84.452,00
8. Auflage Februar 2011 137
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
Abb. 33: EAÜ ausführlich, S. 3
Blatt 3
vom 01.01.JJJJ bis 31.12.JJJJ
Vereine Überschussrechner SKR 49, Musterstraße 1, 99999 Musterstadt
EINNAHMEN-AUSGABEN- ÜBERSCHUSSRECHNUNG
Euro Euro %
Übertrag 38.335,00- 84.452,00
Sonstige KostenZweckbetrieb Sport 111,00 38.446,00- 50,37
GEWINN/VERLUSTZweckbetriebe Sport 1 52.204,00 68,40
II. Zweckbetriebe Sport 2(Umsatzsteuerfrei)
1. Umsatzerlöseaus Sportunterricht(§4/22a UstG) 7.600,00aus Teilnehmergebühren beisportlichen Veranstaltungen(§4/22b UstG) 12.300,00aus Sonstigem 2.200,00 22.100,00 28,96
2. PersonalaufwandLöhne und Gehälter 5.220,00
3. AbschreibungenAbschreibungen auf immate-rielle Vermögensgegenständeund Sachanlagen 2.233,00
4. Sonstige betrieblicheAufwendungen
Sportunterricht 5.300,00Sonstige Kosten 1.580,00 14.333,00- 18,78
GEWINN/VERLUSTZweckbetriebe Sport 2 7.767,00 10,18
E. SONSTIGE ZWECKBETRIEBE
I. Sonstige Zweckbetriebe 1(Umsatzsteuerpflichtig)
1. Umsatzerlöse 18.500,002. Sonstige betriebliche
Erträge 3.000,00- 15.500,00 20,31
3. PersonalaufwandLöhne und Gehälter 6.700,00Soziale Abgaben 1.250,00
4. Sonstige betrieblicheAufwendungen 5.888,00 13.838,00- 18,13
Ergebnis der gewöhnlichenGeschäftstätigkeit 1.662,00 2,18
Übertrag 55.435,00
138 8. Auflage Februar 2011
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
Abb. 34: EAÜ ausführlich, S. 4
Blatt 4
vom 01.01.JJJJ bis 31.12.JJJJ
Vereine Überschussrechner SKR 49, Musterstraße 1, 99999 Musterstadt
EINNAHMEN-AUSGABEN- ÜBERSCHUSSRECHNUNG
Euro Euro %
Übertrag 55.435,00
GEWINN/VERLUSTSonstige Zweckbetriebe 1 1.662,00 2,18
II. Sonstige Zweckbetriebe 2(Umsatzsteuerfrei)
1. Umsatzerlöse 2.440,002. Sonstige betriebliche Erträge 1.000,00 3.440,00 4,51
3. Sonstige betrieblicheAufwendungen 2.000,00 2,62
Ergebnis der gewöhnlichenGeschäftstätigkeit 1.440,00 1,89
GEWINN/VERLUSTSonstige Zweckbetriebe 2 1.440,00 1,89
F. GESCHÄFTSBETRIEBE SPORT
I. Geschäftsbetriebe Sport 1(Umsatzsteuerpflichtig)
1. Umsatzerlöseaus bezahltem Sport 7.400,00
2. Sonstige betriebliche Erträge 1.000,00 8.400,00 11,013. Personalaufwand
Löhne und Gehälter 3.650,00Soziale Abgaben 1.250,00
4. AbschreibungenAbschreibungen auf immate-rielle Vermögensgegeständeund Sachanlagen 568,00
5. Sonstige betrieblicheAufwendungen
Entschädigungen,Sportveranstaltungen 2.900,00Kosten der Sportanlagen 1.300,00Allgemeine Kosten desSportbetriebs 600,00Betriebskosten Fahrzeuge,Transportmittel 760,00Betriebskosten Ausstattung,Sportgeräte 840,00Gewerbesteuer, Abgaben 2.600,00
Übertrag 14.468,00- 65.275,00
8. Auflage Februar 2011 139
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
Abb. 35: EAÜ ausführlich, S. 5
Blatt 5
vom 01.01.JJJJ bis 31.12.JJJJ
Vereine Überschussrechner SKR 49, Musterstraße 1, 99999 Musterstadt
EINNAHMEN-AUSGABEN- ÜBERSCHUSSRECHNUNG
Euro Euro %
Übertrag 14.468,00- 65.275,00
Sonstige Kosten 111,00 14.579,00- 19,10
GEWINN/VERLUSTGeschäftsbetriebe Sport 1 6.179,00- 8,10
II. GeschäftsbetriebNebentätigkeiten Sport
1. UmsatzerlöseKommerzielle Werbung 10.600,00 13,89
2. Sonstige betrieblicheAufwendungen
Werbung 9.300,00 12,18
GEWINN/VERLUSTGeschäftsbetriebNebentätigkeiten Sport 1.300,00 1,70
G. SONSTIGE GESCHÄFTSBETRIEBE
I. Sonstige Geschäftsbetriebe 1
1. Umsatzerlöse 39.360,002. Sonstige betriebliche Erträge 1.200,00 40.560,00 53,14
3. MaterialaufwandAufwendungen für Roh-,Hilfs- und Betriebsstoffe undfür bezogene Waren 4.240,00
4. PersonalaufwandLöhne und Gehälter 2.900,00Soziale Abgaben 1.420,00
5. AbschreibungenAbschreibungen auf immate-rielle Vermögensgegenständeund Sachanlagen 1.298,00
6. Sonstige betrieblicheAufwendungen 6.374,00 16.232,00- 21,27
Ergebnis der gewöhnlichenGeschäftstätigkeit 24.328,00 31,87
GEWINN/VERLUSTSonstige Geschäftsbetriebe 1 24.328,00 31,87
V E R E I N S E R G E B N I S 76.324,00 100,00
140 8. Auflage Februar 2011
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
7.4.14 Vermögensübersicht
Abb. 36: Vermögensübersicht, S. 1
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8. Auflage Februar 2011 141
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
Abb. 37: Vermögensübersicht, S. 2
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142 8. Auflage Februar 2011
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
7.4.15 Ergebnisverwendungsrechnung
Abb. 38: Ergebnisverwendungsrechnung, S. 1
Übertrag 64.801,00
Euro Euro
A. IDEELLER BEREICH
I. Nicht steuerbare Einnahmen
1. Sonstige nicht steuerbare
Einnahmen 51.975,00
GEWINN/VERLUST
ideeller Bereich 51.975,00
B. ZWECKBETRIEBE SPORT
I. Zweckbetriebe Sport 1
(Umsatzsteuerpflichtig)
1. Einnahmen aus Umsatzerlösen
aus Eintrittsgeldern 16.485,00
2. Ausgaben für sonstige
betriebliche Aufwendungen
Allgemeine Kosten des
Sportbetriebs 7.450,00-
GEWINN/VERLUST
Zweckbetriebe Sport 1 9.035,00
GEWINN/VERLUST
Zweckbetriebe Sport 9.035,00
C. GESCHÄFTSBETRIEBE SPORT
I. Geschäftsbetriebe Sport 1
(Umsatzsteuerpflichtig)
1. Einnahmen aus Umsatzerlösen
aus bezahltem Sport 6.481,00
2. Ausgaben für sonstige
betriebliche Aufwendungen
Sonstige Kosten 2.690,00-
GEWINN/VERLUST
Geschäftsbetriebe Sport 1 3.791,00
GEWINN/VERLUST
Geschäftsbetriebe Sport 3.791,00
Blatt 1
EINNAHMEN-AUSGABEN- ÜBERSCHUSSRECHNUNGvom 01.01.JJJJ bis 31.12.JJJJ
Vereine Überschussrechner, SKR 49, Musterstadt
8. Auflage Februar 2011 143
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
Abb. 39: Ergebnisverwendungsrechnung, S. 2
Euro Euro
Übertrag 64.801,00
D. VEREINSERGEBNIS 64.801,00
1. Ergebnisvorträge aus dem
Vorjahr 9.500,00
2. Entnahmen aus dem
Vereinskapital 6.400,00
3. Entnahmen aus gebundenen
Ergebnisrücklagen 1.200,00
4. Entnahmen aus freien
Ergebnisrücklagen
a) Freie Rücklagen gem.
§ 58 Nr.7a AO 2.200,00
b) Freie Rücklagen gem.
§ 58 Nr.7b AO 2.000,00 4.200,00
5. Entnahmen aus sonstigen
Ergebnisrücklagen 1.000,00
6. Einstellungen in das
Vereinskapital 7.000,00-
7. Einstellungen in die gebunde-
nen Ergebnisrücklagen 4.570,00-
8. Einstellungen in die freien
Ergebnisrücklagen
a) Freie Rücklagen gem.
§ 58 Nr.7a AO 6.570,00-
b) Freie Rücklagen gem.
§ 58 Nr.7b AO 5.180,00- 11.750,00-
9. Einstellungen in die sonstigen
Ergebnisrücklagen 7.300,00-
E. ERGEBNISVORTRAG 56.481,00
Blatt 2
EINNAHMEN-AUSGABEN- ÜBERSCHUSSRECHNUNGvom 01.01.JJJJ bis 31.12.JJJJ
Vereine Überschussrechner, SKR 49, Musterstadt
144 8. Auflage Februar 2011
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
7.4.16 Zuordnungstabelle Vermögensübersicht
Abb. 40: 13. Zuordnungstabelle Seite 1
XXXXX
JJJJ
8. Auflage Februar 2011 145
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
Abb. 41: 13. Zuordnungstabelle Seite 2
XXXXX
JJJJ
146 8. Auflage Februar 2011
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
Abb. 42: 13. Zuordnungstabelle Seite 3
XXXXX
JJJJ
8. Auflage Februar 2011 147
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
Abb. 43: 13. Zuordnungstabelle Seite 4
XXXXX
JJJJ
148 8. Auflage Februar 2011
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
Abb. 44: 13. Zuordnungstabelle Seite 5
XXXXX
JJJJ
8. Auflage Februar 2011 149
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
7.4.17 Zuordnungstabelle EAÜ
Abb. 45: 13. Zuordnungstabelle Seite 6
XXXXX
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JJJJ
150 8. Auflage Februar 2011
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
Abb. 46: 13. Zuordnungstabelle Seite 7
XXXXX
JJJJ
8. Auflage Februar 2011 151
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
Abb. 47: 13. Zuordnungstabelle Seite 8
XXXXX
JJJJ
152 8. Auflage Februar 2011
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
Abb. 48: 13. Zuordnungstabelle Seite 9
XXXXX
JJJJ
8. Auflage Februar 2011 153
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
Abb. 49: 13. Zuordnungstabelle Seite 10
XXXXX
JJJJ
154 8. Auflage Februar 2011
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
Abb. 50: 13. Zuordnungstabelle Seite 11
XXXXX
JJJJ
8. Auflage Februar 2011 155
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
Abb. 51: 13. Zuordnungstabelle Seite 12
XXXXX
JJJJ
156 8. Auflage Februar 2011
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
Abb. 52: 13. Zuordnungstabelle Seite 13
XXXXX
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8. Auflage Februar 2011 157
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
Abb. 53: 13. Zuordnungstabelle Seite 14
XXXXX
JJJJ
158 8. Auflage Februar 2011
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
Abb. 54: 13. Zuordnungstabelle Seite 15
XXXXX
JJJJ
8. Auflage Februar 2011 159
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
Abb. 55: 13. Zuordnungstabelle Seite 16
XXXXX
JJJJ
160 8. Auflage Februar 2011
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
Abb. 56: 13. Zuordnungstabelle Seite 17
XXXXX
JJJJ
8. Auflage Februar 2011 161
Vereine/Stiftungen/Gemeinnützige GmbHs - SKR 49
Handbuch
8 Abkürzungsverzeichnis
A Abschnitt
Abr.-Nr. Abrechnungsnummer
Abs. Absatz
AEAO Anwendungserlass zur Abgabenordnung
AN Arbeitnehmer
AO Abgabenordnung
Art.-Nr. Artikelnummer
ASD Auswertungssteuerungsdaten
Ber.-Nr. Beraternummer
BWA Betriebswirtschaftliche Auswertung
EAÜ Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung (§4 Abs. 3 EStG)
EStG Einkommensteuergesetz
ff. Folgende
GewSt Gewerbesteuer
GewStG Gewerbesteuergesetz
gV gemeinnütziger Verein
H Haben-Posten
i. V. m. in Verbindung mit
KStG Körperschaftsteuergesetz
Mand.-Nr. Mandantennummer
MPD Mandanten-Programmdaten (siehe Abr.-Nr. 71)
ngV nicht-gemeinnütziger Verein
S Soll-Posten
s. o. siehe oben
u. a. unter anderem
USt Umsatzsteuer
UStBG Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz
UStG Umsatzsteuergesetz
UStVA Umsatzsteuer-Voranmeldung
z. Zt. zur Zeit
162 8. Auflage Februar 2011
MustertextUnivers 45 / 28 Punkt / ZAB 30max. 3 Zeilen
Univers 45 / 9 Punkt
Subline Univers 45 / 14 Punkt / ZAB 18
Univers 45 9,8 Punkt / ZAB 12,756 Punkt Aufzählungskästchen 1,5 x 1,5 mm Einzug 3,5 mm
DATEV eG
90329 Nürnberg
E-Mail [email protected] www.datev.dePaumgartnerstraße 6-14 Art
.-Nr.
1117
9
201
1-02
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Art.-Nr. 80979 Umschlag Linie C Fachschrift
Telefon +49 911 319 -0Telefax +49 911 319 -3196