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Vertraut den neuen Wegen
Konzeption
des Evangelischen Kirchenkreises Bielefeld
Verabschiedet auf der Tagung der Kreissynode am 24. Februar 2012
1
Vorwort
Liebe Geschwister,
sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit liegt Ihnen die Konzeption für den Evangelischen Kirchenkreis Bielefeld vor. Sie halten
das Ergebnis eines langen und intensiven Prozesses in Ihren Händen, der seinen Anfang genom-
men hat mit der Entscheidung des Kreissynodalvorstands, die Konsolidierungsentscheidungen
für die Jahre 2012 bis 2015 mit einer inhaltlichen Konzeptionierung unserer Arbeit für die nächs-
ten Jahren zu verbinden.
In diesem Prozess haben wir uns der Aufgabe gestellt, die grundlegende Frage zu beantworten,
in welcher Gestalt wir in den zu erwartenden Veränderungsprozessen in Zukunft Kirche Jesu
Christi sein wollen. Gemeinsam haben wir in dieser Konzeption nach der Beschreibung der theo-
logischen Grundorientierungen und der gegenwärtigen Situation eine Perspektive für die kom-
menden Jahre entwickelt.
Im Rückblick auf den gemeinsamen Prozess wird deutlich, dass wir im Evangelischen Kirchenkreis
Bielefeld in aller Vielfalt und trotz aller Unterschiedlichkeiten miteinander auf dem Weg sind. In
Kontinuität zu den bisherigen Entscheidungen und in der Beantwortung gegenwärtiger Heraus-
forderungen durch neue Aufbrüche gestalten wir solidarisch den notwendigen Veränderungs-
prozess. Indem wir auf Kooperation und Konzentration zwischen den Gemeinden und Diensten
setzen, wollen wir auch in Zukunft in dieser Stadt verlässlich als Kirche Jesu Christi unseren Auf-
trag wahrnehmen:
Vertraut den neuen Wegen, auf die der Herr uns weist,
weil Leben heißt: sich regen, weil Leben wandern heißt.
Seit leuchtend Gottes Bogen am hohen Himmel stand,
sind Menschen ausgezogen in das gelobte Land.
Ich danke allen Beteiligten, die an der Erarbeitung der Konzeption mitgewirkt haben.
Ihre Superintendentin
Regine Burg
2
Inhaltsverzeichnis
Vorwort ............................................................................................................................................ 1
Inhaltsverzeichnis............................................................................................................................. 2
1. Einleitung ..................................................................................................................................... 5
2. Theologische Grundorientierungen ............................................................................................. 6
Biblische Bilder der Kirche ........................................................................................................... 7
Die Bekenntnisschriften ............................................................................................................... 9
Das Kirchenbild der Evangelischen Kirche von Westfalen ........................................................... 9
Die Grundvollzüge kirchlichen Handelns ................................................................................... 10
Kirche als Gemeinschaft von Ortsgemeinden und Gemeinsamen Diensten ............................ 11
3. Der Evangelische Kirchenkreis Bielefeld .................................................................................... 12
Zur Geschichte des Evangelischen Kirchenkreises Bielefeld ...................................................... 12
Demografie, gesellschaftliches, diakonisches und kirchliches Umfeld ...................................... 15
Gegenwärtige Herausforderungen an die evangelische Kirche................................................. 17
Synodale Entscheidungen im Konzeptionsprozess .................................................................... 19
Zielperspektiven der kreiskirchlichen Konzeption ..................................................................... 21
Grundlegungen für den Kirchenkreis im Jahr 2015 ................................................................... 22
4. Der Evangelische Kirchenkreis Bielefeld in seiner jetzigen Gestalt: Grundlegung und
gegenwärtige Lage der kirchlichen Handlungsfelder ..................................................................... 23
Ortsgemeinden und Nachbarschaften ....................................................................................... 23
Leitung, Ausschüsse und Beauftragungen, Gestaltungsraum ................................................... 25
a. Leitung .................................................................................................................................... 25
b. Ausschüsse und Beauftragungen ........................................................................................... 27
c. Gestaltungsraum .................................................................................................................... 30
Kirchenmusik: Kreiskantorat und Evangelisches Stadtkantorat ................................................ 30
Seelsorge .................................................................................................................................... 32
a. Krankenhausseelsorge ........................................................................................................... 33
3
b. Altenheimseelsorge ................................................................................................................ 34
c. Telefonseelsorge ..................................................................................................................... 35
Sozialpfarramt ............................................................................................................................ 36
Diakonie ...................................................................................................................................... 38
Mission, Ökumene und Weltverantwortung .............................................................................. 40
Christlich-Jüdischer Dialog und interreligiöser Trialog ............................................................... 42
Tageseinrichtungen für Kinder ................................................................................................... 43
Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ......................................................................................... 45
Evangelischer Religionsunterricht, Schulreferat und Mediothek ............................................... 47
Erwachsenenbildung .................................................................................................................. 49
Arbeit mit Frauen im Frauenreferat ........................................................................................... 50
Öffentlichkeitsarbeit ................................................................................................................... 51
Kircheneintrittsstelle .................................................................................................................. 52
Fundraising ................................................................................................................................. 53
Evangelische Stiftung Kirche für Bielefeld .................................................................................. 54
Verwaltung/Kreiskirchenamt ..................................................................................................... 55
Haus der Kirche........................................................................................................................... 55
5. Der Evangelische Kirchenkreis Bielefeld im Jahr 2015 ............................................................... 55
Ortsgemeinden und Nachbarschaften ....................................................................................... 56
Leitung, Ausschüsse und Beauftragungen, Gestaltungsraum .................................................... 57
a. Leitung .................................................................................................................................... 57
b. Kreiskirchliche Ausschüsse und Beauftragungen ................................................................... 58
c. Gestaltungsraum ..................................................................................................................... 58
Kirchenmusik: Kreiskantorat und Evangelisches Stadtkantorat ................................................. 58
Seelsorge .................................................................................................................................... 59
a. Krankenhausseelsorge ............................................................................................................ 59
b. Altenheimseelsorge ................................................................................................................ 59
c. Telefonseelsorge ..................................................................................................................... 60
4
Sozialpfarramt ............................................................................................................................ 60
Diakonie ..................................................................................................................................... 60
Mission, Ökumene und Weltverantwortung ............................................................................. 61
Christlich-Jüdischer Dialog und interreligiöser Trialog .............................................................. 62
Tageseinrichtungen für Kinder ................................................................................................... 62
Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ........................................................................................ 62
Evangelischer Religionsunterricht, Schulreferat und Mediothek .............................................. 63
Erwachsenenbildung .................................................................................................................. 63
Arbeit mit Frauen im Frauenreferat .......................................................................................... 63
Öffentlichkeitsarbeit .................................................................................................................. 64
Kircheneintrittsstelle .................................................................................................................. 64
Fundraising ................................................................................................................................. 64
Evangelische Stiftung Kirche für Bielefeld ................................................................................. 64
Verwaltung/Kreiskirchenamt ..................................................................................................... 65
Haus der Kirche .......................................................................................................................... 65
Schlusswort .................................................................................................................................... 65
Literaturverzeichnis ....................................................................................................................... 67
Anlage 1: Richtlinie zur Ermittlung des Pfarrstellenbedarfs im Evangelischen Kirchenkreis
Bielefeld…………………………………………………………………………………………………………………………………….69
Anlage 2: Finanzplanung des Evangelischen Kirchenkreises Bielefeld für die Haushaltsjahre
2012 bis 2015………………………………………………………………………………………………………………………….…73
Anlage 3: Bericht der Arbeitsgruppe Fundraising………………………………………………………….…………..92
Anlage 4: Eckpunkte zur zukünftigen Gebäudeunterhaltung………………………………………………..…100
Anlage 5: Liste beteiligter Personen…………………………………………………………………………………….….103
5
1. Einleitung
Die evangelische Kirche ist gegenwärtig stark von Veränderungen bestimmt, von Veränderungen
in der Gesellschaft, in der Demografie, in den finanziellen und personellen Ressourcen, in den
Strukturen und in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Kirchengemeinden haben sich vereinigt
und sind in Nachbarschaftsprozesse eingetreten, Pfarrstellen und Stellen anderer Mitarbeiten-
den wurden reduziert, Gebäude aufgegeben, Strukturen in den Diensten verändert. Immer neue
Konsolidierungsnotwendigkeiten wirken sich aus auf allen Ebenen kirchlichen Lebens.
Den bisher notwendigen Rückbau haben viele Verantwortliche im Evangelischen Kirchenkreis
Bielefeld aktiv, kreativ und engagiert mitgestaltet. Auf diesem Weg des Rückbaus wurde neben
allem Belastenden auch die Erfahrung gemacht, dass Reduzierungen im bisherigen Angebot und
in den Arbeitsbereichen kein genereller Profil- oder Bedeutungsverlust für die Kirche sind, son-
dern als sinnvolle Konzentration verstanden werden und zum Beispiel in gemeinsame, gut be-
suchte, lebendige Gottesdienste münden können. Es ist hilfreich, nicht nur vom Defizit her zu
denken, sondern einen Perspektivwechsel vorzunehmen und wahrzunehmen, dass wir als Kirche
unterwegs sind zu neuen Formen und Strukturen. Wir sind reich an Mitarbeitenden, die sich
kreativ einsetzen für ihre Kirche. An vielen Orten sind wir mit vielfältigen Angeboten präsent und
erreichen alle Altersgruppen. Wir sind dankbar für alle lebendigen, bereichernden Erfahrungen,
für alle Menschen, die sich durch Gottes Geist mit ihren unterschiedlichen Fähigkeiten einbrin-
gen.
„Wir wollen eine Kirche sein, die sich den Mut zum Wandel, zur Erneuerung und Umkehr be-
wahrt und immer neu erbittet“1. Auf dem Weg der Veränderung sind eine breite, transparente
Kommunikation der Situation, der Ressourcenentwicklung und die Beteiligung möglichst vieler
bei den anstehenden Entscheidungsprozessen wichtig.
Wir haben die Gewissheit, dass Gottes Geist uns leitet und ermutigt und dass Gottes Geist uns
auch in Zukunft schenkt, eine einladende Gemeinschaft von Schwestern und Brüdern zu sein, in
der man die Begeisterung im Glauben und Glaubwürdigkeit im Leben spürt. „Wir vertrauen da-
rauf, dass Gott uns mit seinem Segen auf unserem Weg in die Zukunft begleitet und unsere Kir-
che durch seinen Geist belebt und erneuert“2.
1 Unser Leben – Unser Glaube – Unser Handeln, S. 26
2 Unser Leben – Unser Glaube – Unser Handeln, S. 27
6
2. Theologische Grundorientierungen
Die Veränderungsprozesse in unserer Kirche und Gesellschaft sind Anlass zu einem grundsätzli-
chen Nachdenken darüber, wer wir als evangelische Kirche im Kirchenkreis Bielefeld sind und
welchen Auftrag wir haben.
Mit der vorliegenden Konzeption soll die Frage beantwortet werden, wie der Evangelische Kir-
chenkreis Bielefeld im Jahr 2015 aussehen soll, welche Aufgaben er erfüllt und welche Gestalt er
haben soll. Die Konzeption geht von theologischen Grundorientierungen aus, die für die evange-
lische Kirche leitend sind. Von hier aus gilt es Auskunft zu geben auf die Fragen:
- Was macht die evangelische Kirche aus?
- Was sind die Aufgaben der Kirche in der Welt?
- Wie kann die Kirche die gute Nachricht von der Menschenfreundlichkeit Gottes glaubwürdig
und überzeugend weitergeben?
- Wie kann die Kirche auf gegenwärtige Herausforderungen, die uns von innen und außen
treffen, angemessen antworten?
- Wo ist die Kirche von ihren Grundlagen her verpflichtet zu politischer Beteiligung und Einmi-
schung (Wächteramt, prophetisches Amt)?
Wir sind Kirche, weil Gott mit Abraham eine Geschichte des Segens mit allen Menschen ange-
fangen hat: „In dir sollen gesegnet werden alle Geschlechter der Erde“ (1. Mose 12,3)3. Gemein-
sam mit dem Judentum sind wir Teil dieser Geschichte des Segens Gottes: „So werden nun die,
die aus dem Glauben sind, gesegnet mit dem gläubigen Abraham“ (Galater 3,9). In diesem Segen
gründet die Gemeinschaft mit Gott, und unser Handeln als Kirche soll ihn weitergeben.
Wir sind Kirche, weil „Gott in seinem Sohn Jesus Christus die Welt mit sich selber versöhnte und
ihnen ihre Sünden nicht zurechnete und unter uns das Wort von der Versöhnung aufgerichtet
hat“ (2. Korinther 5,19). In Jesus Christus knüpft Gott eine Beziehung zu jedem Menschen,
schenkt Vergebung und stiftet untereinander versöhnte Gemeinschaft. Unser Handeln als Kirche
gibt diese Grundüberzeugungen weiter.
Wir sind Kirche als Antwort auf die Liebe Gottes, indem wir durch die Kraft des Heiligen Geistes
Gott loben und das biblische Zeugnis in Wort und Tat verkünden. Gottes Geist „weht, wo er will“
(Johannes 3,8) und befreit uns zu der Einsicht, dass Gott alle Menschen einlädt zu einem Leben
3 Bibelzitate nehmen „Die Bibel nach der Übersetzung Martin Luthers“ auf.
7
in geschwisterlicher Gemeinschaft über die menschlichen Grenzen hinweg. Unser Handeln als
Kirche geschieht aus der Kraft des Heiligen Geistes und bleibt gebunden an ihr Fundament: das
biblische Zeugnis Alten und Neuen Testamentes.
Wir sind als Kirchenkreis Kirche: als Gemeinschaft der Kirchengemeinden und Gemeinsamen
Dienste, einschließlich der Verwaltung. Unser Fundament ist die Heilige Schrift. Durch sie wird
unser gemeinsamer Auftrag deutlich. Sie dient der Verständigung nach innen und nach außen.
Biblische Bilder der Kirche
Die biblische Fundierung zeigt, dass der Kirchenkreis ein vielschichtiges Profil hat und haben
muss, dessen Basis sich ansatzweise mit mehreren biblischen Bildern erfassen lässt, die sich ge-
genseitig ergänzen.
Die Kirche ist Leib Christi (1. Korinther 12,12f., Römer 12,2-8)
Die Gemeinden im Kirchenkreis bilden in ihrer Unterschiedlichkeit eine Einheit. Die Un-
terschiede zwischen den Gemeinden und ihre Gemeindeprofile verweisen auf unter-
schiedliche Weisen des Gemeinde-Seins. Sie bieten darum die Chance, im Kirchenkreis
zu unterschiedlichen Angeboten einzuladen. Dazu gehört auch die Ermutigung, das Ein-
bringen aller Begabungen zu fördern. Durch die Taufe bilden die Christinnen und Chris-
ten eine Einheit, den Leib Christi, und sind zugleich seine Glieder, durch die er in dieser
Welt handelt. Die Gemeinden setzen sich darum ein für die Zusammengehörigkeit der
Menschen, für solidarisches Handeln und für die Gleichwertigkeit haupt- und ehrenamt-
licher Mitarbeitenden und aller Dienste im Kirchenkreis.
Die Kirche ist Ekklesia – Versammlung der Gläubigen (1. Korinther 1,2; Römer 16,16;
Matthäus 16,18)
Der wichtigste Begriff für Gemeinde und Kirche im Neuen Testament ist „Ekklesia“. Er
stammt aus der profanen, politischen Welt und bedeutet dort Versammlung. Die Ver-
sammlung der Gläubigen geschieht vor allem im Gottesdienst. Durch das Fest der Ge-
meinschaft erfährt der Glaube Vergewisserung und gewinnt konkrete Gestalt: Im ge-
meinsamen Hören der biblischen Botschaft werden wir ermutigt, uns einzusetzen für
Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung sowie Menschen zu gewinnen
für ein Leben in der Nachfolge Jesu.
8
Die Kirche ist Stadt Gottes (Epheser 2,19-21)
Die Kirche bietet Geborgenheit und Zuflucht für alle, insbesondere für Gefährdete,
Schwache und Fremde.
Die Kirche ist Salz der Erde und Licht der Welt (Matthäus 5,13; Johannes 8,12)
Als Salz und Licht nimmt die Kirche ihre Verantwortung wahr im gesellschaftlichen und
politischen Leben.
Die Kirche ist das wandernde Gottesvolk (2. Mose 13,17-22; Hebräerbrief)
Das Bild vom wandernden Gottesvolk aus dem Alten Testament wird im Neuen Testa-
ment, beispielsweise im Hebräerbrief (Kapitel 11 und 12), als Leitmotiv aufgenommen
und bleibt eine Herausforderung für uns als Kirchenkreis, sich immer wieder mit Gott auf
neuen Wegen zu neuen Zielen aufzumachen.
Aus diesen biblischen Bildern für die Kirche gewinnen wir Leitlinien, an denen sich kirchliche
Leitungsentscheidungen für die erforderlichen Reformen im Evangelischen Kirchenkreis orientie-
ren. Der Bezug der heutigen kirchlichen Arbeit auf die biblischen Grundlagen zeigt die großen
Zusagen und die hohen Ansprüche, in die uns unser Glaube stellt.
Zugleich ist unübersehbar, dass die evangelische Kirche nicht als einzige an der Schrift orientiert
ist. Das Alte Testament ist auch kanonische Schrift des Judentums. Andere christliche Kirchen
beziehen sich auch auf biblische Grundlagen. Deshalb sollen die ökumenischen Kontakte zu den
anderen christlichen Kirchen in Bielefeld und in der Welt (z.B. Tansaniapartnerschaft) weiter
gefördert werden. Auch das Nachdenken über die kirchliche Aufgabe der Mission bewegt sich in
diesem biblischen Rahmen. Dabei beachten wir, dass das Heil von den Juden kommt (Johannes
4,22) und es stets um die Weitergabe von Segen geht. Wir sehen den missionarischen Auftrag
darin, die Freude des Evangeliums im gemeinsamen Leben mit Christen und Nichtchristen zu
teilen und daraus Lebensmöglichkeiten für alle zu entwickeln. Andere und ihre Glaubensfreiheit
wertschätzend sind wir davon überzeugt, dass alle Christen durch die Taufe zu Zeugnis und
Dienst in der Welt berufen sind, und suchen nach Möglichkeiten, unsere Mitglieder zum Zeugnis
des Glaubens in Wort und Tat und Leben zu befähigen (Epheser 4,12).
9
Die Bekenntnisschriften
Grundlegend für die Beschreibung des kirchlichen Auftrags ist Artikel 7 des Augsburger Bekennt-
nisses (Confessio Augustana4): Die Kirche ist „die Versammlung aller Gläubigen, bei denen das
Evangelium rein gepredigt und die heiligen Sakramente laut dem Evangelium gereicht werden.“5
Somit ist die „christliche Kirche [...] die Gemeinde [...], in der Jesus Christus in Wort und Sakra-
ment durch den Heiligen Geist als der Herr gegenwärtig handelt.“6 – „Die verschiedenen Ämter
in der Kirche begründen keine Herrschaft der einen über die anderen, sondern die Ausübung des
der ganzen Gemeinde anvertrauten und befohlenen Dienstes.“7 –„Die Kirche erinnert an Gottes
Reich, an Gottes Gebot und Gerechtigkeit und damit an die Verantwortung der Regierenden und
Regierten. Sie vertraut und gehorcht der Kraft des Wortes, durch das Gott alle Dinge trägt.“8
(Theologische Erklärung von Barmen9).
„Das Evangelium wird uns grundlegend bezeugt durch das Wort der Apostel und Propheten in
der Heiligen Schrift Alten und Neuen Testaments. Die Kirche hat die Aufgabe, dieses Evangelium
weiterzugeben durch das mündliche Wort der Predigt, durch Zuspruch an den einzelnen und
durch Taufe und Abendmahl.“10 (Leuenberger Konkordie11, Artikel 13).
Das Kirchenbild der Evangelischen Kirche von Westfalen
Der Kirchenkreis ist Teil der Evangelischen Kirche von Westfalen und deshalb durch die landes-
kirchliche theologische Arbeit mitgeprägt. Es sei hier an die grundlegenden Prozesse zur Ge-
meinschaft von Männern und Frauen und zur sozialen Gerechtigkeit und Fragen der Globalisie-
rung erinnert.
4 Das Augsburger Bekenntnis hat Philipp Melanchthon, der Freund und Mitstreiter Martin Luthers, im
Auftrag evangelischer Fürsten und Reichsstädte verfasst mit dem Ziel, auf dem von Kaiser Karl V. einberu-
fenen Reichstag in Augsburg 1530 die Gemeinsamkeit mit der katholischen Kirche wiederzuerlangen. 5 Evangelisches Gesangbuch, S. 1367
6 Evangelisches Gesangbuch, S. 1378
7 Evangelisches Gesangbuch, S. 1379
8 ebd.
9 Die Theologische Erklärung der Bekenntnissynode von Barmen ist ein bedeutendes Lehrzeugnis des 20.
Jahrhunderts. 1934 entstanden in der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur, stellt sie den Versuch dar,
angesichts staatlicher und kirchlicher Bedrohung verbindliche Aussagen über Wesen und Auftrag der Kir-
che festzuschreiben. 10
Evangelisches Gesangbuch, S. 1383f. 11
Als Ergebnis intensiver Lehrgespräche zwischen lutherischen, reformierten und unierten Kirchen in Eu-
ropa wurde 1973 auf dem Leuenberg bei Basel eine Konkordie unterzeichnet. Aufgrund der in den Lehrge-
sprächen erkannten Gemeinsamkeiten im Verständnis des Evangeliums wird darin über alle geschichtlich
gewachsenen Kirchentrennungen hinweg Kirchengemeinschaft erklärt.
10
Zur Verhältnisbestimmung von Judentum und Christentum hat die Evangelische Kirche von
Westfalen die bleibende Erwählung Israels in Artikel 1 der Kirchenordnung12 verankert.
In den damit verbundenen Beschlüssen zum Kirchenbild der Evangelischen Kirche von Westfa-
len, die in den Veröffentlichungen „Unser Leben – Unser Glaube – Unser Handeln“ und „Unsere
Geschichte – Unser Selbstverständnis“ ausgeführt sind, werden die biblische Grundlegung und
die Bekenntnisschriften aufgenommen: Die Kirche gründet in der Rechtfertigung des Menschen
durch Gott. „Gott nimmt uns Menschen hinein in seine Gerechtigkeit – nicht, weil wir besonders
gut wären, sondern, weil Gott uns liebt. Durch diese Rechtfertigung allein aus Gnade hat der
Mensch Teil an Gottes Gerechtigkeit und Heiligkeit.“13 Diese Botschaft „der Rechtfertigung be-
gründet die Gemeinschaft des einzelnen Menschen mit Gott und die Gemeinschaft der Men-
schen untereinander. Sie ist Ausdruck des versöhnenden Handelns Gottes.“14 – „Die Rechtferti-
gung macht uns frei, uns zu verändern und zu tun, was Gott uns in der Verantwortung für die
Welt, für unsere Mitmenschen und für uns selbst aufträgt und zutraut.“15
Die Grundvollzüge kirchlichen Handelns
In der biblischen Grundlegung und in den Bekenntnisschriften wird die Entfaltung des christli-
chen Auftrags in vier Grundvollzügen kirchlichen Handelns erkennbar: als Auftrag zum Zeugnis,
Gottesdienst, Dienst und zur Gemeinschaft16. Diese vier Grundvollzüge legen wir in dieser Kon-
zeption den kirchlichen Handlungsfeldern zugrunde.
Der Auftrag zum Zeugnis bedeutet, dass Gottes Botschaft gehört, weitergesagt und gelebt wird.
In ihm liegt zum einen die missionarische Dimension der Verkündigung: Menschen werden ver-
ständlich und ermutigend zum Glauben eingeladen. Zum anderen gehört der Bildungsauftrag der
Kirche zum Zeugnisauftrag.
12
„Die Evangelische Kirche von Westfalen urteilt über die Lehre und gibt sich ihre Ordnung im Gehorsam
gegen das Evangelium von Jesus Christus, dem Herrn der Kirche. Sie tut dies im Vertrauen auf den dreieini-
gen Gott, der Himmel und Erde geschaffen hat, der Israel zu seinem Volk erwählt hat und ihm die Treue
hält, der in dem Juden Jesus, dem gekreuzigten und auferstandenen Christus, Menschen zu sich ruft und
durch den Heiligen Geist Kirche und Israel gemeinsam zu seinen Zeugen und Erben seiner Verheißung
macht. In dieser Bindung und in der darin begründeten Freiheit überträgt sie ihre Ämter, übt sie ihre Lei-
tung und erfüllt sie ihre sonstigen Aufgaben." (Die 2005 von der Landessynode beschlossene Ergänzung ist
kursiv gedruckt.) 13
Unsere Geschichte – Unser Selbstverständnis, S. 17 14
ebd., S. 18 15
ebd., S. 18 16
ebd., S. 26f
11
Mit dem Auftrag zum Gottesdienst verbindet sich die liturgische Dimension. Es gilt, die Gemein-
schaft mit Gott zu feiern. Die Gottesdienste ermutigen dazu, die Botschaft der Bibel mit ihren
Verheißungen zu hören und in ihrem Sinne zu handeln. Gottesdienste bieten aber auch Raum für
die Nöte und Probleme von einzelnen und im gesellschaftlichen Umfeld. Im Sinne der biblischen
Tradition der Klage können hier aktuelle Störungen, Leiden und Verletzungen zur Sprache kom-
men bis hin zu Zweifeln, Klagen und Anklagen. Sprache und Musik, Kunst und Raum tragen zur
lebendigen Gestaltung der Gottesdienste bei. Unsere Kirchengebäude sind Orte von Gotteser-
fahrung, Orte des Gebets, der Hoffnung, Stärkung und Einkehr für Menschen unterschiedlichster
Prägung. Das Besondere drückt sich auch in der Architektur aus: Diese Orte weisen über sich
hinaus, und sie weisen darauf hin, dass es in der Welt noch mehr und anderes gibt als das, was
wir sehen und begreifen. Gottesdienste werden in vielfältigen Formen an verschiedenen Orten
in Gemeinden und Diensten gefeiert.
Mit der Beauftragung zum Dienst ist die Aufgabe verbunden, die Liebe Gottes weiterzugeben
und „Kirche für andere“ (Dietrich Bonhoeffer) zu sein. Hier wird die diakonische und parteiliche
Dimension des kirchlichen Auftrages deutlich: Das verantwortungsbewusste Leben und der Ein-
satz für die bedrohte Schöpfung Gottes, das Eintreten für Schwache, Kranke und Behinderte, für
ein Leben der Menschen in der Einen Welt in Gerechtigkeit und Frieden. Die diakonische Dimen-
sion christlichen Glaubens wird u.a. in den großen diakonischen Einrichtungen in Bielefeld er-
fahrbar.
Die Beauftragung zur Gemeinschaft ermöglicht Erfahrungen des Miteinanders und deren Gestal-
tung. Hier ist es die seelsorgliche Dimension, die zu einem gemeinschaftlichen und solidarischen
Miteinander gehört. Menschen sind für andere da und stehen einander in Lebens- und Glau-
benskrisen bei. Auch in Gemeinde- und Kirchenkreispartnerschaften werden lebendige Erfah-
rungen in der Gemeinschaft der weltweiten Kirche gemacht.
Kirche als Gemeinschaft von Ortsgemeinden und
Gemeinsamen Diensten
Neben den Grundvollzügen kirchlichen Handelns ist die Gemeinschaft von Ortsgemeinden und
Gemeinsamen Diensten leitend für unser Verständnis des Kirchenkreises und der kirchlichen
Handlungsfelder. Das Verhältnis von Ortsgemeinden und Gemeinsamen Diensten wird durch
den kreissynodalen Beschluss aus dem Jahr 2001 wie folgt beschrieben: „Gemeinsame Dienste
und Ortsgemeinden ergänzen einander. Beide brauchen und dienen einander. Unter den heuti-
12
gen Lebensbedingungen leisten die Gemeinsamen Dienste einen unverzichtbaren Beitrag für die
Berufung der gesamten Kirche.“
Die vier Dimensionen des kirchlichen Auftrages sind im gesamten Kirchenkreis, in den Kirchen-
gemeinden und in den Arbeitsbereichen der Gemeinsamen Dienste präsent. Das sich daraus
ergebende vielfältige Miteinander ist als synodaler Konsens ein wesentlicher Bestandteil der in
unserem Kirchenkreis gewachsenen Gestalt und Identität. Viele Gaben kommen zur Entfaltung.
So besteht die Chance, durch diese unterschiedlichen Lebensäußerungen, als Kirche viele Men-
schen mit dem Evangelium vertraut zu machen und Gottes Liebe zu bezeugen. Die biblischen
Bilder der Kirche begründen diese Mehrdimensionalität und Vielfalt der Arbeitsbereiche und
Professionen der Mitarbeitenden. Durch diese Angebote ist die evangelische Kirche vielseitig
präsent im Alltag der Menschen und der Gesellschaft. Beim Erfüllen dieser Aufgaben nimmt sie
zudem ihre öffentliche Verantwortung wahr.
Von den hier entfalteten theologischen Grundorientierungen ausgehend, werden im vierten Teil
der Konzeption die jeweiligen Arbeitsbereiche und ihre Aufgaben inhaltlich beschrieben und im
fünften Teil die Überlegungen zu deren Gestalt im Jahr 2015 angeschlossen.
3. Der Evangelische Kirchenkreis Bielefeld
Zur Geschichte des Evangelischen Kirchenkreises Bielefeld17
Kirchengemeinden und zugehörige Pfarrstellen sind auf dem Gebiet des heutigen Kirchenkreises
Bielefeld wohl bereits im 9./10. Jahrhundert entstanden: in Dornberg, Schildesche und Heepen.
Die Stadt Bielefeld wurde 1214 gegründet. Im 13. Jahrhundert sind die Bielefelder Altstädter
Nicolaikirche und die Neustädter Marienkirche nachgewiesen. Erste protestantische Gottes-
dienste wurden in der Altstädter Kirche 1541 gefeiert. Um 1555 wurde Bielefeld mehrheitlich
protestantisch. Hermann Hamelmann, von 1554 bis 1555 Pfarrer der Neustädter Kirche, trug
wesentlich dazu bei. Das Bielefelder Franziskanerkloster, das 1511 vom Jostberg in die Stadt
verlegt wurde, blieb bestehen; die Mönche betreuten die katholisch gebliebenen Bielefelder
Einwohner. 1657 richtete der preußische Kurfürst für die Bürgerinnen und Bürger evangelisch-
17
Der Evangelische Kirchenkreis Bielefeld hat im Jahr 2006 unter der Herausgeberschaft der Historiker
Matthias Benad und Hans-Walter Schmuhl ein Buch zur Geschichte des Kirchenkreises veröffentlicht. Un-
ter dem Titel „Aufbruch in die Moderne – Der evangelische Kirchenkreis Bielefeld von 1817 bis 2006“ wer-
den Entwicklungen, Schwerpunkte und Themen der Geschichte und Gegenwart der evangelischen Kirche
in Bielefeld dargestellt.
13
reformierten Bekenntnisses eine Pfarrstelle ein; die reformierte Gemeinde nutzte ab 1682 die
Süsterkirche. Das Neben- und Miteinander mehrerer christlicher Konfessionen kennzeichnet die
Stadtgeschichte Bielefelds.
1816 wurde in Preußen im Rahmen einer Neuorganisation der Kirchenverwaltung die Einrich-
tung von Presbyterien, Kreis- und Provinzialsynoden angeordnet. Die erste Bielefelder Kreissy-
node fand 1817 statt, auch zum Gedenken an den 300. Jahrestag des Thesenanschlags Luthers in
Wittenberg. Der Kirchenkreis Bielefeld – damals noch Diözese genannt – umfasste ein Gebiet
von Rahden bis Warburg, von Versmold bis Höxter. Mehrere Verkleinerungen der Fläche des
Kirchenkreises führten schließlich 1950 zur heutigen Abgrenzung.
Durch die Gründung großer Fabriken – Spinnereien und Webereien – wurde Bielefeld zur Indust-
riestadt. Das damit verbundene Bevölkerungswachstum, die Zuwanderung und die Massenar-
mut beeinflussten auch das kirchliche Leben in Bielefeld im 19. Jahrhundert. Der zunehmenden
Entkirchlichung versuchten die Gemeinden auch durch den Ausbau des Gemeindelebens, den
Bau von Gemeindehäusern und die Gründung eines kirchlichen Vereinswesens zu begegnen. Die
Bielefelder Fabrikarbeiter wurden dabei allerdings kaum einbezogen.
Von der Erweckungsbewegung geprägte Pfarrer wurden auf Pfarrstellen im ländlichen Umfeld
der Stadt berufen: Johann H. Volkening 1838 nach Jöllenbeck, Clamor Huchzermeier 1840 und
ebenso 1851 Carl Siebold nach Schildesche.
Volkening und Huchzermeier gründeten 1852 ein Rettungshaus für gefährdete Kinder und Ju-
gendliche in Schildesche, aus dem sich das Johanneswerk als großer, überregionaler, diakoni-
scher Träger entwickelte. 1871 wurde Friedrich von Bodelschwingh als Leiter der „Rheinisch-
Westfälischen Anstalt für Epileptische“ – später Bethel – und des Bielefelder Diakonissenhauses
berufen; er baute diese Einrichtungen zum größten Werk der Inneren Mission aus. Bielefeld
wurde durch die von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel und das Evangelische Johanneswerk
ein wichtiges Zentrum der Diakonie in Deutschland.
Da im Rahmen des Bevölkerungswachstums und der Industrialisierung neue Gebiete Bielefelds
für den Wohnungsbau, insbesondere für Fabrikarbeiter, erschlossen wurden, wurden neue
Pfarrstellen eingerichtet. Auch wurden in Bielefeld und Umgebung nach Jahrhunderten wieder
neue Kirchen gebaut: in Ubbedissen (1878), die Pauluskirche (1883), die Zionskirche (1884), die
Stieghorster Kirche (1893), die Martinikirche (1898), die Erlöserkirche (1900), die Johanniskirche
14
(1901), die Lutherkirche (1908) und die Kirche in Brake (1909). Auch neue Gemeindehäuser ent-
standen: Petri (1907), Jakobus (1912) und das CVJM-Haus der Johannisgemeinde (1913).
Während des 1. Weltkriegs und in der anschließenden Zeit wurde den Verantwortlichen im Kir-
chenkreis Bielefeld deutlich, dass, aufgrund des Bevölkerungsrückgangs und beengter finanziel-
ler Rahmenbedingungen, der weitere Ausbau der kirchlichen Strukturen nicht mehr realisierbar
war.
In der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus standen sich auch im Kirchenkreis Biele-
feld Vertreter der Bekennenden Kirche und der Deutschen Christen gegenüber. Nach den Kir-
chenwahlen am 23. Juli 1933 verfügte die Bekennende Kirche über eine deutliche Mehrheit in
der Kreissynode. Die Zugriffe des Staates auf kirchliche Belange wurden darum von der Kreissy-
node bis zu ihrer vorläufig letzten Sitzung 1935 weitgehend abgelehnt. Mit großer Mühe wurde
versucht, die kirchliche Betreuung der Gemeinden trotz des Pfarrermangels während des 2.
Weltkrieges aufrechtzuerhalten. Zahlreiche Kirchen, Gemeinde- und Pfarrhäuser wurden im
Krieg zerstört oder schwer beschädigt.
Nach dem 2. Weltkrieg wurden die beschädigten Gebäude der Gemeinden repariert und zum
Teil neu errichtet. Die Zuwanderung von Flüchtlingen und Vertriebenen und die Abwanderung in
die Außenbezirke Bielefelds veranlassten die Kreissynode dazu, bisherige Pfarrbezirke zu teilen
und neue Pfarrbezirke und Pfarrstellen einzurichten. Kirchen sollten im Nahbereich erreichbar
sein – mehr als 20 Kirchengebäude und Gemeindezentren wurden darum bis in die 70er Jahre
hinein gebaut, auch neue Kindergärten. Zum Ausgleich unterschiedlicher finanzieller Rahmenbe-
dingungen in den einzelnen Gemeinden des Kirchenkreises wurde 1957 der Gesamtverband der
evangelischen Kirchengemeinden des Kirchenkreises Bielefeld gegründet. Für die Gemeinsamen
Dienste, die bislang nur nebenamtlich wahrgenommen wurden, richtete die Kreissynode ab den
70er Jahren Pfarrstellen ein (Schulreferat, Jugendpfarramt, Telefonseelsorge, Sozialpfarramt,
Krankenhausseelsorge, Frauenpfarramt).
Seit den 70er Jahren – intensiv seit Mitte der 90er Jahre – begann der, aufgrund des Rückgangs
von Gemeindegliedern, notwendige Rückbau. In Bielefeld wurden zahlreiche Kirchen und Ge-
meindezentren aufgegeben und Pfarrstellen abgebaut. Gemeinden schließen sich zusammen
und kooperieren in Nachbarschaften.
15
Demografie, gesellschaftliches, diakonisches und kirchliches Umfeld
Demografie in Bielefeld:
Die Bevölkerung wird weniger, älter und multikultureller
Nach der kommunalen Neuordnung 1973 hatte Bielefeld 320.997 Einwohner. Diese Zahl sank
stetig und erreichte 1986 einen Stand von 303.953 Personen (-17.044 oder -5,31 Prozent). Eine
Bevölkerungszunahme wurde ab 1987 ausgelöst durch den Zuzug von Spätaussiedlern aus der
ehemaligen Sowjetunion und durch die Maueröffnung. Aktuell hat Bielefeld 325.496 Einwohner
(Stand März 2011).
Die Analyse von „wegweiser-kommune.de“ der Bertelsmann Stiftung ordnet Bielefeld zusammen
mit 20 anderen deutschen Städten in den Cluster „Stabile Großstädte mit geringem Familienan-
teil“. Charakteristisch für diese Städte ist: „Die Bevölkerungsentwicklung wird auch für die kom-
menden Jahre weitgehend stabil prognostiziert. Die Alterungsprozesse verlaufen im Vergleich
zum Durchschnitt aller Großstädte-Cluster leicht verzögert. Neben einer relativ hohen Arbeits-
platzzentralität zählen vor allem die Attraktivität für Berufseinsteiger und als Ausbildungs- und
Hochschulstandort zu ihren Stärken. Dadurch wandern in hohem Maße insbesondere die 18- bis
24-Jährigen zu.“
Typisch ist, dass in diesen Städten unterproportional viele Familien mit Kindern und ausgespro-
chen viele Singles leben. Dies bestätigt der Bericht „Lebenslagen und soziale Leistungen 2009“
der Stadt Bielefeld: Ende 2009 gab es 45,9 Prozent Single-Haushalte, die damit deutlich die größ-
te Gruppe bildeten. „Kleinräumig betrachtet gibt es in den statistischen Bezirken ‚Alt- und Neu-
stadt‘ (70,5 Prozent), ‚Bethel‘ (68,7 Prozent) und ‚Kesselbrink‘ (67,9 Prozent) die höchsten Antei-
le an Ein-Personen-Haushalten an allen Haushalten. Bei den absoluten Zahlen finden wir die
meisten Single-Haushalte in den statistischen Bezirken ‚Siegfriedplatz‘ (4.005), ‚Hammer Mühle‘
(3.368) und ‚Heeper Fichten‘ (3.172)“, so der Bericht. Die Haushalte mit Kindern lagen 2009 bei
unter 20 Prozent – einem historischen Tiefstand.
Trotz der niedrigen Geburtenraten und der weiterhin stattfindenden Abwanderung von Familien
in den suburbanen Raum, entwickeln sich die Bevölkerungen der von der Bertelsmann Stiftung
benannten Großstädte weitgehend stabil. Dies ist vor allem auf die positive Wanderungsbilanz
bei den jungen Erwachsenen zurückzuführen. Hohe Wanderungsgewinne werden bei der Grup-
pe der 18- bis 24-Jährigen verzeichnet, also bei Bildungswanderern und Berufseinsteigern.
16
Demografische Entwicklungen in der evangelischen Kirche:
Die Mitglieder werden weniger und älter
Ein besonderes Augenmerk gilt dem evangelischen Anteil der Bevölkerung der Stadt. Während
die Gesamtbevölkerung Bielefelds zwischen 1987 und 2001 um 5,3 Prozent stieg, sank der evan-
gelische Teil um 19,5 Prozent. Die Zahl der katholischen Mitbürger sank dagegen nur um 3,3
Prozent (1.873 Personen), während der Personenkreis ohne Konfessionszugehörigkeit oder an-
derer Konfession um 55.191 Personen anstieg. Hatte der Evangelische Kirchenkreis Bielefeld
1987 noch 156.178 Mitglieder, war die Zahl innerhalb von 14 Jahren bis 2001 auf 117.016 (-
39.162 Personen oder -25 Prozent) gesunken. Das sind für diesen Zeitraum durchschnittlich rund
2.800 Mitglieder pro Jahr. In den vergangenen neun Jahren bis 2010 sank die Zahl der Mitglieder
mit durchschnittlich 1.233 pro Jahr bis auf 105.907 (-11.109 Personen oder -9,5 Prozent).
Die demografische Entwicklung betrifft jedoch nicht nur die Mitgliederzahl insgesamt, sondern
auch ihre Zusammensetzung nach Altersgruppen. Laut EKD-Mitgliedschaftsprognose waren im
Westen Deutschlands 19,8 Prozent der Mitglieder im Jahre 2002 unter 20 Jahre alt, 29,8 Prozent
über 60 Jahre und 50,5 Prozent zwischen 20 und 60 Jahre alt. Letztere ist die Altersgruppe, die
hauptsächlich das Kirchensteueraufkommen erbringt – bis 2030 wird dieser Anteil auf 44,1 Pro-
zent gesunken sein. Die unter 20-jährigen machen nur noch 15,1 Prozent aus, während die
Gruppe der über 60-jährigen auf 40,8 Prozent steigt.
Kommunale und kirchliche Grenzen
Der Evangelische Kirchenkreis Bielefeld liegt in dem Teil der Stadt, der nördlich des Teutoburger
Waldes liegt. Der Gemeindeverband Brackwede, der sich über den gesamten südlichen Teil
Bielefelds mit den Stadtgebieten Brackwede, Sennestadt und Senne erstreckt und in dem etwa
ein Viertel der Bielefelder Bevölkerung wohnt, ist dem Kirchenkreis Gütersloh zugeordnet. Die
Zusammenarbeit zwischen Kirche und Kommune bei Themen wie Tageseinrichtungen für Kinder,
Religionsunterricht an Schulen oder in diakonisch-sozialen Fragen wird durch diese Zuordnung
erschwert.
Die Diakonie in Bielefeld
„Bethel“ ist eine Institution, die über die Grenzen Bielefelds hinaus bekannt ist und entscheidend
dazu beigetragen hat, dass Bielefeld als Sitz der von Bodelschwinghschen Stiftungen und des
Evangelischen Johanneswerkes auch als „europäische Hauptstadt der Diakonie“ bekannt ist. Mit
17
mehreren tausend Mitarbeitenden ist die Diakonie ein wichtiger Arbeitgeber in Bielefeld. Aus-
bildungsplätze, beispielsweise für Diakone, Schulen und (berufliche) Angebote für Menschen mit
Behinderungen erweitern dieses Spektrum.
Der Gemeindeverband Brackwede hat ein eigenes diakonisches Werk.
Das diakonische Werk des Evangelischen Kirchenkreises Bielefeld ist eine gemeinnützige Gesell-
schaft mit beschränkter Haftung (gGmbH), deren Gesellschafter das Evangelische Johanneswerk
und der Kirchenkreis sind.
Die evangelische Kirche in Bielefeld
Wie oben beschrieben, decken sich die Grenzen des Evangelischen Kirchenkreises Bielefeld nicht
mit den kommunalen Grenzen der Stadt. Es gibt daneben weitere Formen kirchlicher Präsenz in
Bielefeld. Der Sitz der Evangelischen Kirche von Westfalen befindet sich am Altstädter Kirchplatz.
In Brackwede befindet sich das Medienhaus des Evangelischen Presseverbandes für Westfalen
und Lippe. Die Zionsgemeinde ist Anstaltskirchengemeinde der v. Bodelschwinghschen Stiftun-
gen Bethel. Dazu gehören auch die Diakonische Gemeinschaft Nazareth und die Sarepta Schwes-
ternschaft. Die Evangelische Studierendengemeinde ist die Gemeinde für 20.000 Studierende
der Universität Bielefeld.
Gegenwärtige Herausforderungen an die evangelische Kirche
In der Geschichte des Evangelischen Kirchenkreises Bielefeld wird sichtbar, dass es im Laufe der
Zeit einen tiefgreifenden Wandel der kirchlichen Verhältnisse gegeben hat. Mit dem Einbruch
der Finanzkraft und dem gleichzeitigen Verlust der Mitgliederzahlen befinden wir uns seit eini-
gen Jahren in einer Phase des inhaltlichen, strukturellen und organisatorischen Umbruchs der
Kirche. Die Finanzkrise und die Relevanzkrise der Kirche beeinflussen und verstärken sich gegen-
seitig.
Die Relevanzkrise der Kirche
Kirchliche Untersuchungen der letzten Jahre zeigen, dass es der Kirche immer weniger gelingt,
Mitglieder für eine längere Zeit zu binden. In den Ortsgemeinden werden durchschnittlich etwa
20 Prozent der Gemeindeglieder erreicht, 64 Prozent nehmen an keinen kirchlichen Angeboten
18
teil. Gerade 3,9 Prozent der Protestanten besuchen den sonntäglichen Gottesdienst18. Insbeson-
dere Jugendliche und junge Erwachsene werden von den kirchlichen Kernangeboten immer we-
niger erreicht.
Man könnte von einer Verlustgeschichte der Kirche sprechen: Die Kirche spielt eine immer ge-
ringer werdende Rolle in der Deutung von alltäglichen und besonderen Ereignissen im Leben und
verliert immer mehr an Traditionen, Vertrautem und an gewohnter gemeindlicher und synodaler
Praxis. Diese Veränderung in der Kirchlichkeit der Menschen ist deutlich im Alltag der Kirchen-
gemeinden und Gemeinsamen Dienste zu spüren, wenn auch in unterschiedlicher Intensität je
nach Gemeinde oder Arbeitsbereich. Es entsteht in den Kirchengemeinden ein unterschiedliches
Bild der Zugehörigkeit der Mitglieder: die Kerngemeinde, diejenigen, die unregelmäßig den Got-
tesdienst oder eine bestimmte Veranstaltung besuchen und die, die sich von der Kirche distan-
zieren, ohne auszutreten. Allerdings verzichten die Menschen – egal, wie sie zur Kirchengemein-
de stehen – nicht auf Fragen nach Religiosität und Glauben. Der gegenwärtige Trend der ver-
stärkten Nachfrage von Religiosität und Spiritualität geht an der konfessionellen Kirchlichkeit
weitgehend vorüber. Die Kirche ist für viele Menschen nicht mehr der Ort, um über Religiosität
und religiöse Inhalte zu sprechen.
Neben dem Verlust der Kirchen in der subjektiven Bedeutung und den Fragen nach persönlicher
Relevanz bei den Gemeindemitgliedern verlieren die Kirchen auch an politischer und gesell-
schaftlicher Unterstützung in der Gesellschaft.
Der Einbruch der Finanzkraft
Nachdem die Kirche seit Mitte der 90er Jahre ein Drittel der Finanzkraft aus Kirchensteuern ver-
loren hat, ist bis zum Jahr 2030 ein weiterer Rückgang der Kirchensteuern von bis zu 50 Prozent
gegenüber 2002 zu erwarten. Der Anteil der Bevölkerung, der Kirchensteuer zahlen wird, nimmt
zugleich stetig ab. Ebenso sinken die Mitgliederzahlen kontinuierlich, zum einen durch den de-
mografischen Wandel und zum anderen durch die Kirchenaustritte.
Der Evangelische Kirchenkreis Bielefeld steht damit Herausforderungen gegenüber, die zum ei-
nen mit der allgemeinen kirchlichen Situation zu tun haben und zum anderen mit der spezifi-
schen Situation, die sich aus der demografischen und gesellschaftlichen Entwicklung in der Stadt
Bielefeld ergibt.
18
Vgl. „Kirche in der Vielfalt der Lebensbezüge. Die vierte EKD-Erhebung über Kirchenmitgliedschaft“, S.
456.
19
Die eigene Identität
Den Kirchengemeinden und Gemeinsamen Diensten stellt sich im Wandel der kirchlichen Gestalt
die Frage nach der eigenen Identität. Auch wenn lange das stetig steigende Kirchensteuerauf-
kommen die bereits vorangeschrittene Relevanzkrise der evangelischen Kirche verdeckt hat,
reicht es in der inhaltlichen Krise der Kirche nicht mehr aus, nur Kirche vor Ort zu sein. Zugehö-
rigkeit, Nähe, Beziehungen – Begriffe, die wesentlich kirchliche Arbeit prägen – stehen Haltun-
gen von Pluralität, Unterschiedlichkeit und Individualisierung (als Lebensform) und Distanz ge-
genüber. Zugleich treffen die durch die finanziellen Einbrüche verursachten Kürzungen genau in
das Herz der Identitätsfrage und lösen vermehrt Ängste aus. Haltungen, die den alten Zustand
unterstützen wollen, werden lauter, Veränderungsprozesse werden schwieriger und nehmen in
der Leitungsentscheidung einen hohen Stellenwert ein. Die Kirchengemeinden und Gemeinsa-
men Dienste sind zunehmend mit ihrem Überleben beschäftigt und sehen sich vor zu viele Prob-
leme gestellt.
Diese inhaltliche und strukturelle Krise schlägt sich auf allen Ebenen der gemeindlichen und sy-
nodalen Praxis nieder und betrifft hauptamtlich sowie neben- und ehrenamtlich Mitarbeitende
und die Pfarrerschaft gleichermaßen. Auf allen Ebenen wird dieser Relevanzverlust als ein-
schneidend empfunden, denn es gibt immer weniger, was einem im kirchlichen Alltag so wert-
voll erscheint: aktive Mitarbeitende und Gemeindeglieder.
Auch in diesem tiefgreifenden Wandel wird die Zukunft der Kirche nicht allein durch menschli-
ches Handeln gewährleistet, sondern der Glaube vertraut darauf, dass diese Kirche durch Gottes
Verheißung und seine Gegenwart in Jesus Christus Zukunft hat. Der Glaube hinterfragt somit
auch ein rein quantitatives Verständnis von Kirche, das sich an Mitgliedschaftszahlen und Betei-
ligung am kirchlichen Leben orientiert und weist auf die Taufe und ihre Dimension hin.
Mit Hilfe dieser Konzeption für den Evangelischen Kirchenkreis Bielefeld ist eine gemeinsame
Klärung von Auftrag und Wesen der Kirche verbunden. Sie stellt damit einen wichtigen Bestand-
teil zur Bewältigung der heutigen Herausforderungen der Kirche dar.
Synodale Entscheidungen im Konzeptionsprozess
In den Jahren 2006 und 2007 diskutierten die Synodalen die „Leitlinien kirchlichen Handelns“,
die der Kreissynodalvorstand als inhaltliche Grundorientierung vorgelegt hatte, auf den Synoden
und in verschiedenen Foren. Die Konsolidierungsbeschlüsse von 2007 und Gespräche mit Nach-
barschaften über mögliche Entwicklungen standen im Kontext dieser Diskussionen.
20
Um die notwenige nächste Konsolidierung inhaltlich zu verorten und viele Menschen, die an
unterschiedlichen Orten Verantwortung tragen, in die anstehenden gravierenden Verände-
rungsprozesse einzubeziehen, beschloss der Kreissynodalvorstand im Sommer 2008 den Beginn
eines breiten Konzeptionsprozesses, der auch die anstehenden Konsolidierungsaufgaben be-
rücksichtigt.
Nach Diskussion im Kreissynodalvorstand über die Gestalt und Aufgabe der Kirche beauftragte er
eine Arbeitsgruppe, eine Auftaktsynode für den Konzeptionsprozess vorzubereiten. Diese Son-
dersynode im Mai 2009 zielte darauf, die bisherigen Veränderungsschritte zu bedenken und
zukünftige Entwicklungen zu thematisieren.
Der Bedarf einer Pfarrstellenplanung (Anlage 1) ergab sich als eine notwendige Konsequenz aus
dieser Synode. Auf Pfarrkonferenzen, in Arbeitsgruppen und auf Synoden wurde diese Planung
erarbeitet und unter der Bezeichnung „Pfarrstellenrichtlinie“ auf der Tagung der Kreissynode im
November 2010 verabschiedet. In den gegenwärtigen Umbruchzeiten ist es für Gemeinden und
Dienste in unserem Kirchenkreis hilfreich und entlastend, mit der verabschiedeten Richtlinie eine
transparente, verlässliche Planungssicherheit in Bezug auf diese Schlüsselberufsgruppe in unse-
rer Kirche gewonnen zu haben. Die Richtlinie ist geprägt vom Grundansatz des solidarischen
Ausgleichs der Personalausstattung in den Nachbarschaften und weiterer pfarramtlicher Aufga-
ben im Kirchenkreis. Sie zielt somit auf die Stärkung des Miteinanders und der gemeinsamen
Verantwortung für den Pfarrdienst im Evangelischen Kirchenkreis Bielefeld.
Ein weiterer Schritt des Prozesses war die Ressourcenprojektion für den Kirchenkreis. Diese
wurde den Synodalen im Februar 2010 dargestellt. Die Arbeit an der Finanzplanung mündete im
Sommer des gleichen Jahres in einen Konsolidierungsvorschlag des Kreissynodalvorstands für
Gemeinden und Dienste. Dieser wurde nach einem Stellungnahmeverfahren auf der Kreissynode
im November 2010 diskutiert. Sie beauftragte den Kreissynodalvorstand, einen konkreten inhalt-
lichen und finanziellen Vorschlag für die Perspektiven im Evangelischen Kirchenkreis für die Jah-
re 2012 bis 2015 vorzulegen. Auf der Sommersynode 2011 wurde dem Konzeptionsentwurf
grundsätzlich zugestimmt sowie der Konsolidierungsplan in Form einer Finanzplanung für die
Jahre 2012 bis 2015 (Anlage 2), der inhaltlich in dieser Konzeption verankert ist, verabschiedet.
Eine Arbeitsgruppe gestaltete im Rahmen des Konzeptionsprozesses einen Tag für Ehrenamtli-
che am 18. September 2010. Eine weitere Gruppe arbeitete zu der Bedeutung und den Potenzi-
alen des Fundraisings im Evangelischen Kirchenkreis Bielefeld (Anlage 3). Beide Ergebnisse wur-
21
den auf der Februarsynode 2011 zur Diskussion gestellt und zustimmend zur Kenntnis genom-
men.
Die Entwicklung in den Nachbarschaften wurde nach Überlegungen zum zukünftigen Umgang
mit Gebäuden und anhand von Daten zur Situation der Angestellten im Februar 2011 im Kreissy-
nodalvorstand diskutiert, in Nachbarschaftsgesprächen konkret thematisiert. Eckpunkte zur
zukünftigen Gebäudeunterhaltung (Anlage 4) wurden der Sommersynode 2011 beschlossen.
Zielperspektiven der kreiskirchlichen Konzeption
Diese Konzeption beschreibt auf der Grundlage einer theologischen Orientierung am Auftrag der
Kirche Jesu Christi die konkrete Gestalt der evangelischen Kirche in Bielefeld für die folgenden
Jahre. In der Konzeption sind notwendige Veränderungen in der gegenwärtigen Situation auf-
grund des Rückgangs finanzieller und personeller Ressourcen, aber auch aufgrund veränderter
gesellschaftlicher und kirchlicher Rahmenbedingungen und Erwartungen berücksichtigt. Die
anstehenden Aufgaben und weiteren Schritte, die sich aus den konzeptionellen Überlegungen zu
einzelnen Bereichen ergeben, werden aufgezeigt. Die Konzeption dient der Klärung unseres Auf-
trags und der sich daraus ergebenden Aufgaben und Ziele sowie der Verständigung über die
damit begründeten Akzente und Schwerpunkte, die wir in den jeweiligen Arbeitsbereichen und
Handlungsfeldern in unserem Kirchenkreis an den jeweiligen Orten wahrnehmen. Sie bietet so-
mit Hilfe und Orientierung für konkrete Entscheidungen in Presbyterien und auf Kreissynoden.
Die Konzeption kann an notwendige Weiterentwicklungen flexibel angepasst werden.
Sowohl die Konzeption als auch die kirchliche Praxis des Kirchenkreises wie der einzelnen Kir-
chengemeinden und Gemeinsamen Diensten sind eingebunden in den Kontext der Westfäli-
schen Landeskirche, ihre Rahmenbedingungen und Synodenbeschlüsse wie das Kirchenbild u.a.
Zugleich wird die Konzeption für den Kirchenkreis ergänzt durch die Konzeptionen der Gemein-
den und Gemeinsamen Dienste, die das Leben und Arbeiten für ihren jeweiligen Bereich be-
schreiben.
Der Rückgang der Ressourcen erfordert eine gemeinsam verantwortete, inhaltlich begründete
Planung der zukünftigen Gestalt unseres evangelischen Kirchenkreises. Als Kirche leben wir aus
dem Vertrauen, dass die geistliche Gestalt der christlichen Kirche auch in ihrem Wandel nicht
planbar ist und letztendlich menschlicher Verfügbarkeit entzogen ist. Dennoch haben kirchenlei-
tende Gremien die Verantwortung, verlässliche Rahmenbedingungen und zukünftig finanzierba-
22
re Strukturen zu schaffen, die auch bei Reduktion und Veränderung die Erfahrungen von christli-
cher Gemeinschaft ermöglichen und die Identifikation von Mitarbeitenden mit ihrer Kirche ge-
währleisten.
Grundlegungen für den Kirchenkreis im Jahr 2015
Die theologischen Grundorientierungen bilden die Grundlage für die Beschreibung der veränder-
ten Gestalt des Evangelischen Kirchenkreises in Bielefeld im Jahr 2015. Die Wahrnehmung des
kirchlichen Auftrags in den vier Grundvollzügen, ein ausgewogenes Miteinander von Gemeinden
und Diensten und die gewachsene Mehrdimensionalität der kirchlichen Arbeitsbereiche ist bei
einem notwendigen Rückbau beizubehalten. Sowohl in den Kirchengemeinden als auch in den
übergemeindlichen Arbeitsfeldern kommen Angebote kirchlichen Lebens zum Tragen, die die
Grundvollzüge kirchlichen Lebens widerspiegeln. Der Evangelische Kirchenkreis Bielefeld wird
derzeit keinen Arbeitsbereich inhaltlich aufgeben und sich nicht aus der Fläche der Arbeit vor Ort
zurückziehen. Die Dimensionen kirchlichen Handelns können bei reduzierten Ressourcen nur
durch Kooperationen und Konzentration beibehalten werden. Deshalb besteht bei den auch
zukünftig rückläufigen Kirchensteuern für alle Kirchengemeinden und Gemeinsamen Dienste die
Aufgabe, die Arbeit zu konzentrieren. Dies kann durch vermehrte und intensivere Kooperationen
erreicht werden: innerhalb der Nachbarschaften, zwischen Kirchengemeinden und Gemeinsa-
men Diensten sowie innerhalb der Gemeinsamen Dienste und innerhalb des Gestaltungsraums.
Hinzu kommen Kooperationen mit außerkirchlichen Institutionen. Diese Kooperationen müssen
mit klaren Aufgabenbeschreibungen und transparenten Absprachen versehen werden, um die
jeweiligen Aufgaben in Schwerpunkten arbeitsteilig zu gestalten.
Das Priestertum aller Getauften ist ein wesentliches Merkmal der evangelischen Kirche. Somit
sind alle Gemeindeglieder eingeladen, mit ihren Kompetenzen das Gemeindeleben sowie kirchli-
che und diakonische Tätigkeiten im Kirchenkreis aktiv mitzugestalten. Viele arbeiten ehrenamt-
lich und unentgeltlich an den Aufgaben und Zielen der evangelischen Kirche in Bielefeld mit. Die
Anerkennung dieser Menschen zeigt sich darin, dass die Rahmenbedingungen für ihr ehrenamt-
liches Engagement so gestaltet werden, dass ihnen ihre Arbeit Freude macht und niemand über-
fordert wird. Es ist ein wichtiges Kennzeichen der christlichen Gemeinde, Ehrenamtliche zu ge-
winnen, ihre Aufgaben klar abzusprechen, sie zu qualifizieren, zu begleiten, fortzubilden und ihre
Arbeit anzuerkennen. Ehrenamtliche Arbeit für andere bedeutet auch ein Gewinn für sich selbst.
Die kreiskirchliche Konzeption verfolgt dabei das Ziel, ein gutes Miteinander von Haupt-, Neben-
und Ehrenamtlichen als Voraussetzung dafür zu schaffen, dass die evangelische Kirche in Biele-
23
feld ihre Aufgaben überzeugend wahrnehmen kann. Eine wichtige Aufgabe besteht in Zukunft
darin, neben der kontinuierlichen ehrenamtlichen Mitarbeit Möglichkeiten zeitlich begrenzter
Tätigkeit zu entwickeln, die Qualifizierung und Fortbildung Ehrenamtlicher zu gewährleisten
sowie Foren für die Kommunikation untereinander und den Austausch zwischen Ehrenamtlichen
zu organisieren.19
Die Überlegungen zur Gestalt des Evangelischen Kirchenkreises Bielefeld im Jahr 2015 sind in-
haltlich verortet. Sie führen die bestehenden Entwicklungen unseres Kirchenkreises weiter. Sie
nehmen die Verantwortung für die verschiedenen kirchlichen Handlungsfelder wahr, in der sich
die Grundvollzüge kirchlichen Lebens widerspiegeln. Somit steht die kreiskirchliche Konzeption
in der Linie der bisherigen kreissynodalen Beschlüsse und nimmt die damit verbundenen inhaltli-
chen Gewichtungen auf.
4. Der Evangelische Kirchenkreis Bielefeld in seiner jetzigen
Gestalt: Grundlegung und gegenwärtige Lage der kirchlichen
Handlungsfelder
Von den theologischen Grundorientierungen und den Grundvollzügen kirchlichen Handelns aus-
gehend, werden im Folgenden die Handlungsfelder unseres Kirchenkreises in ihrer Grundlegung
und in der gegenwärtigen Lage beschrieben.
Ortsgemeinden und Nachbarschaften
Die Grundlegung
In den Ortsgemeinden des Evangelischen Kirchenkreises Bielefeld entfaltet sich der kirchliche
Auftrag, wie er in den theologischen Grundorientierungen beschrieben wird. Die vier Grundvoll-
züge kirchlichen Lebens – Zeugnis, Gottesdienst, Dienst und Gemeinschaft – sind in den Kirchen-
gemeinden für die Menschen wohnortnah und altersgruppenübergreifend erfahrbar. Gottes-
dienste und viele andere gemeindliche Angebote bieten Menschen Gemeinschaft, Beheimatung,
Seelsorge und die Möglichkeit, sich gabenorientiert zu engagieren. Alle Handlungsfelder und
Dimensionen kirchlichen Lebens, die im Folgenden vor allem für die Ebene des Kirchenkreises
ausgeführt werden, sind auch in den Ortsgemeinden präsent. Je nach eigener Schwerpunktset-
19
Dieser Absatz nimmt die im Laufe des Konzeptionsprozesses formulierten Anregungen der „Arbeits-
gruppe Ehrenamt“ auf.
24
zung und finanziellen Möglichkeiten halten Gemeinden haupt- und nebenamtliche Stellen für
Mitarbeitende in den Bereichen Kirchenmusik, Küster-, Reinigungs- und Sekretariatsdienst vor.
Damit die Bezeugung des Evangeliums in Form der öffentlichen Wortverkündigung und in der
Feier der Sakramente der Taufe und des Abendmahls verlässlich und regelmäßig geschieht,
überträgt die Kirche Frauen und Männern durch die Ordination die Verantwortung für das Amt
der öffentlichen Verkündigung. Da die Verkündigung des Evangeliums die zentrale Aufgabe der
Kirche ist, gehört die damit beauftragte Pfarrschaft zu den kirchlichen Schlüsselberufsgruppen.
Im Pfarramt existiert eine für die evangelische Kirche spezifische Form des Dienstes, in dem Ver-
kündigung und Verwaltung, Führung und Vorbild eine Einheit bilden. Liturgische Kompetenz,
homiletische Stärke, seelsorgerliches Einfühlungsvermögen und theologische Wachheit sind
zusammen mit sozialer Sensibilität, der Wahrnehmung von gesellschaftlichen Entwicklungen und
motivierender Kommunikation Grundkompetenzen im Pfarrberuf. Pfarrer/-innen unterstützen
Menschen auf vielfältige Weise dabei, ihre jeweiligen Erfahrungen von Glück, Leid, Sehnsucht,
Scheitern und Versagen im Lichte Gottes zu deuten. Sie leisten dabei „Übersetzungshilfe“, so-
wohl im Gottesdienst als auch in der Seelsorge. Sie begleiten Frauen, Männer und Kinder an den
verschiedenen kirchlichen Orten und helfen ihnen dabei, ihren je eigenen Auftrag in dieser Welt
zu erfüllen. Dabei werden die Pfarrer/-innen von anderen haupt- und ehrenamtlich Mitarbeiten-
den unterstützt. Im Wandel der Kirche und ihrer Gestalt ist es, in Zusammenarbeit mit den ent-
sprechenden Gremien, vor allem Aufgabe der Pfarrer/-innen, den Umbau der Kirche und die
Anpassung an die geringeren Finanzmittel zu verantworten, dies in der Gemeinde transparent zu
machen und umzusetzen. Der Dialog mit den Gemeindegliedern ist notwendig, um zukunftsfähi-
ge Strukturen zu schaffen und die Menschen auf diesen herausfordernden und schweren Wegen
mitzunehmen.
Prädikant/(-inn)en bzw. Laienprediger/-innen bereichern das gottesdienstliche Leben durch ih-
ren engagierten regelmäßigen Einsatz in den Gemeinden vor Ort, ihre Bereitschaft zu Vertre-
tungsdiensten und die Übernahme von Aufgaben gottesdienstlicher Versorgung in den Alten-
heimen. Diese Gottesdienste sind geprägt von der Perspektive, die die Prädikant/(-inn)en aus
ihrer Berufstätigkeit mitbringen, und machen damit das „Priestertums aller Getauften“ erfahr-
bar.
25
Die gegenwärtige Lage
Im Jahr 2003 wurde von der Kreissynode beschlossen, dass sich die Kirchengemeinden im Evan-
gelischen Kirchenkreis Bielefeld zu elf Nachbarschaften zusammenschließen sollen. Diese Nach-
barschaftsbildung dient dazu,
- unser Zeugnis und die soziale Verantwortung als Kirche miteinander wahrzunehmen;
- die Arbeit zu stärken, zu vernetzen und Schwerpunkte zu bilden;
- die geringeren finanziellen und personellen Ressourcen besser zu nutzen;
- bei einschneidenden Konsolidierungen als Kirche vor Ort präsent zu bleiben.
Die Kooperation einer Nachbarschaft umfasst nach diesem Synodenbeschluss die verbindliche
Planung und Gestaltung der gemeinsamen inhaltlichen, pastoralen und gemeindlichen Arbeit.
Ein Konzept über die Arbeit der Pfarrstelleninhaber/-innen, die Nutzung von Gebäuden und den
Einsatz von Personal geht damit einher. Daher ist es notwendig, ein Personalentwicklungskon-
zept zu erstellen und eine gemeinsame Finanzverantwortung anzustreben. Nach acht Jahren
kann heute festgehalten werden, dass an vielen Orten konkrete Schritte zur Umsetzung dieses
weitreichenden Beschlusses gegangen wurden. Die Nachbarschaften haben sich in Bezug auf
ihre Zusammenarbeit sehr unterschiedlich entwickelt.
Leitung, Ausschüsse und Beauftragungen, Gestaltungsraum
a. Leitung
Die Grundlegung
„Die verschiedenen Ämter in der Kirche begründen keine Herrschaft der einen über die anderen,
sondern die Ausübung des der ganzen Gemeinde anvertrauten und befohlenen Dienstes“ (Theo-
logische Erklärung von Barmen, aus These 4)20. Leitung hat in der Kirche somit eine dienende
Funktion. Menschen, die diese Aufgabe übernehmen, leiten und führen, damit die Kirche ihre
Aufgaben in der Welt dem Evangelium gemäß erfüllen kann, und sie setzen sich ein für eine zeit-
gemäße Verkündigung des Evangeliums in Wort und Tat. Leitung geschieht im Bewusstsein, dass
Jesus Christus Herr der Kirche ist und sie durch Wort und Sakrament leitet. Deshalb nehmen die
Haupt-, Neben- und Ehrenamtlichen im Evangelischen Kirchenkreis Bielefeld die Leitungsaufga-
20
Evangelisches Gesangbuch, S. 1379
26
ben verantwortlich und respektvoll wahr. Sie agieren wertschätzend, personen- und mitarbei-
terorientiert und arbeiten konsequent, zielgerichtet und transparent.
Die presbyterial-synodale Ordnung der Westfälischen Kirche sieht vor, dass die Kirchengemein-
den durch Presbyterien21 und der Kirchenkreis im Auftrag der Kreissynode vom Kreissynodalvor-
stand22 und der Superintendentin oder dem Superintendenten23 geleitet werden. Die Ämter der
Führung und Leitung im Evangelischen Kirchenkreis Bielefeld sind Wahlämter. Die gemeinsame
Leitungsverantwortung ist ein grundlegendes Kennzeichen, das sich auf allen Ebenen unserer
Kirche abbildet. Aufgrund der presbyterial-synodalen Ordnung der Evangelischen Kirche von
Westfalen übt die Kirche durch die in die Gremien gewählten Frauen und Männer ihre Aufsicht
aus über Personen, die kirchliche Ämter bekleiden.
Die Leitung trägt Verantwortung dafür, dass Menschen ihre von Gott geschenkten Gaben und
Fähigkeiten entfalten können. Sie ist verantwortlich dafür, dass es dem Evangelium angemesse-
ne Organisations- und Kommunikationsformen gibt, so dass Mitarbeitende in ihrer Arbeit unter-
stützt und gestärkt werden. Sie verantwortet die ordnungsgemäße Durchführung kirchlicher
Veranstaltungen. Sie verantwortet den Einsatz und die Verteilung der Ressourcen, wie z.B. Fi-
nanzen und Gebäude. Sie erlässt die erforderlichen Ordnungen und setzt diese um. Frauen und
Männer, die Führungs- und Leitungsaufgaben übernehmen, setzen Vertrauen in die Mitarbei-
tenden. Sie sind sich stets der Möglichkeit des eigenen und fremden Scheiterns bewusst. Leitung
in der Kirche hat zum einen die Kirche als die Gemeinschaft der Glaubenden und zum anderen
die Kirche als Organisation im Blick. Eine Aufgabe der Leitung besteht darin, diese beiden Aspek-
te der Kirche im Leitungshandeln auf der jeweiligen Entscheidungsebene von Kirchenkreis und
Kirchengemeinde in ihren Entscheidungen zu verbinden. Dabei geht es um die Analyse der kirch-
lichen Situation, des kirchlichen Auftrags, die Einschätzung von Entwicklungstendenzen und die
Etablierung und Umsetzung der darauf bezogenen Prozesse und Ziele.
Die gegenwärtige Lage
Die Leitung des Kirchenkreises dient den Kirchengemeinden und Gemeinsamen Diensten des
Kirchenkreises, damit diese auftragsgemäß, zielorientiert und ressourcenbewusst arbeiten kön-
nen. Kirchliche Leitung in den Veränderungsprozessen geschieht durch transparente, nachvoll-
ziehbare Entscheidungen, die auf der Grundlage der presbyterial-synodalen Verfassung gemein-
21
Kirchenordnung, Artikel 55 22
ebd., Artikel 106 23
ebd., Artikel 112
27
sam im Evangelischen Kirchenkreis Bielefeld verantwortet werden und die von den leitenden
Gremien des Kirchenkreises und der Kirchengemeinden entwickelt, moderiert, verantwortet und
gestaltet werden. Dazu sind eine enge Verzahnung der kirchlichen Ebenen und der Austausch in
der Kreissynode, der Pfarrkonferenz, dem regelmäßigen Treffen der Kirchmeister, den Nachbar-
schaftsgesprächen und bei anderen Gelegenheiten wichtig. Die Weitergabe der in der Landeskir-
che diskutierten und synodal verabschiedeten Entscheidungen und anvisierten Veränderungs-
prozessen gehört zur Leitungsaufgabe der Superintendentin/des Superintendenten.
Derzeit ist die transparente, konzeptionelle Gestaltung von notwendigen kirchlichen Verände-
rungen eine zentrale Leitungsaufgabe aller kirchlichen Gremien. Ein wichtiges Ziel besteht für die
Presbyterien, die Kreissynode und den Kreissynodalvorstand darin, die notwendigen Verände-
rungsprozesse im Kirchenkreis als Gemeinschaft der Gemeinden und Gemeinsamen Dienste zu
initiieren, zu reflektieren, zu entscheiden und zu begleiten. Ein verantwortungsvoller Umgang
mit Ressourcen, Gaben und Kirchensteuermitteln wird zukunftsorientiert geplant. Solidarität, die
Fähigkeit zu Kooperationen und des Miteinanders im Kirchenkreis sollen gestärkt werden, um
allen Gemeindegliedern auch zukünftig die Möglichkeit zu eröffnen, alle kirchlichen Handlungs-
felder in Anspruch zu nehmen.
Bei den notwendigen Veränderungen unterstützt der Kirchenkreis die Kirchengemeinden durch
die Dienste des Kirchenkreises und bietet den Presbyterien Beratung und Begleitung in unter-
schiedlicher Form an.
Die Arbeit der Leitung wird durch Ausschüsse und Beauftragte unterstützt und begleitet.
b. Ausschüsse und Beauftragungen
Die Grundlegung
„Die Kreissynode kann für besondere Arbeitsbereiche des Kirchenkreises ständige Ausschüsse
bilden und ihnen bestimmte Aufgaben übertragen.“24 „Der Kreissynodalvorstand koordiniert die
Arbeit der ständigen Ausschüsse.“25
24
Kirchenordnung, Artikel 102(1) 25
Geschäftsordnung der Kreissynode
28
Die gegenwärtige Lage
Die Arbeit der Synode, des Kreissynodalvorstands, der Kirchengemeinden und Gemeinsamen
Dienste wird unterstützt, profiliert und begleitet von derzeit 17 Ausschüssen.
Fünf Ausschüsse begleiten die Arbeitsfelder der Gemeinsamen Dienste:
- Ausschuss für die Arbeit mit Frauen,
- Ausschuss für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
- Ausschuss für Erwachsenenbildung,
- Ausschuss für kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt und Gesellschaft,
- Schulausschuss.
Drei Ausschüsse widmen sich inhaltlichen Fragen:
- Ausschuss für Gottesdienst,
- Ausschuss für Mission, Ökumene und Weltverantwortung,
- Theologischer Ausschuss.
Derzeit ruhen sechs Ausschüsse:
- Ausschuss für die Arbeit mit Männern,
- Ausschuss für Kirchenmusik,
- Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit,
- Ausschuss für Seelsorge und Beratung,
- der Umweltausschuss und
- der Strukturausschuss.
Drei ständige Ausschüsse beraten den Kreissynodalvorstand und die Kreissynode:
- der Nominierungsausschuss,
- der Bauausschuss,
- der Finanzausschuss.
Die Arbeit in den Ausschüssen wird unterschiedlich wahrgenommen. Einige Ausschüsse tagen
regelmäßig und arbeiten intensiv und projektorientiert, andere selten oder nur in kleiner Beset-
29
zung, da ihnen keine konkreten Aufgabenstellungen vorliegen oder haupt- und ehrenamtlich
Mitarbeitende überlastet sind.
Unbeschadet der Zuständigkeit von Kreissynode und Kreissynodalvorstand wurden dem Lei-
tungsausschuss in der Satzung für die Tageseinrichtungen für Kinder des Evangelischen Kirchen-
kreises Bielefeld spezifische Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse übertragen.
Es gibt 26 synodale Beauftragungen:
- Altenheimseelsorge,
- Christen und Juden,
- Diakonie,
- Erwachsenenbildung,
- Gottesdienst,
- Islamfragen,
- Kindergottesdienst,
- Kindertageseinrichtungen,
- Kirchentag,
- Kirche und Sport,
- Kirche und Wirtschaft,
- Kirchlicher Unterricht,
- Kunst und Kultur,
- Männerarbeit,
- Arbeit mit Frauen,
- Mission, Ökumene und Weltverantwortung (MÖWe),
- Stadtkirchenarbeit,
- Sehbehindertenseelsorge,
- Polizeiseelsorge,
- Notfallseelsorge und Seelsorge in Feuerwehr und Rettungsdienst,
- Gehörlosenseelsorge,
- Umwelt,
- missionarische Dienste,
- Evangelischer Bund,
- Kriegsdienstverweigerer/Zivildienstleistende,
- Gustav-Adolf-Werk.
30
Einige Beauftragungen werden intensiv, andere selten, einige nicht wahrgenommen.
c. Gestaltungsraum
Die Grundlegung
„Ein Gestaltungsraum ist keine eigene Verfassungsebene, sondern bildet Nachbarschaften aus
und dient der Vernetzung von Kirchenkreisen einer Region.“26 Der Umfang und die Tiefe der
Kooperation werden von den Kirchenkreisen bestimmt. Der Evangelische Kirchenkreis Bielefeld
gehört nach Beschluss der Landessynode aus dem Jahre 2001 mit Halle, Gütersloh und Pader-
born zum Gestaltungsraum 7.
Die gegenwärtige Lage
Die Arbeit im Gestaltungsraum 7 wird im Gestaltungsraumkooperationsgremium reflektiert, dem
die Superintendentin und der Verwaltungsleiter angehören. Das Gremium wird teilweise von
den Ortsdezernenten der Landeskirche begleitet und trifft sich etwa dreimal jährlich zum Aus-
tausch über Entwicklungen in den Kirchenkreisen und in der Landeskirche. Es gibt derzeit eine
punktuelle Zusammenarbeit zwischen den Kirchenkreisen in der Verwaltung, im Schulreferat
und im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder. Überlegungen zu Kooperationen in den Berei-
chen der Arbeit mit Frauen, der Erwachsenenbildung und des Sozialpfarramtes wurden bislang
nicht konkretisiert.
Kirchenmusik: Kreiskantorat und Evangelisches Stadtkantorat
Die Grundlegung
In und durch Kirchenmusik, gesungen und gespielt, vermittelt sich das Evangelium. In und durch
Musik lebt und äußert sich christlicher Glaube. Viele Menschen im Beziehungsfeld unserer Ge-
meinden nehmen aktiv an der Kirchenmusik teil: in Gottesdiensten, in Chören, beim Singen und
Musizieren in Gemeindegruppen. Zahlreiche andere Menschen werden durch die Kirchenmusik
erreicht in Gottesdiensten, bei Kasualien und Konzerten. So stiftet die Kirchenmusik viele Bezie-
hungen innerhalb der Kirchengemeinde und bietet zugleich nach außen hin attraktive Anknüp-
fungspunkte. Die Kirchenmusik ist Teil des kirchlichen Auftrages. In ihr spiegeln sich die vier
Grundvollzüge Zeugnis, Verkündigung, Gemeinschaft und Dienst wider.
26
Kirche mit Zukunft, S. 79
31
Die gegenwärtige Lage
Die beim Kirchenkreis verortete A-Kirchenmusiker/-in-Stelle nimmt die Aufgaben im Kreiskanto-
rat und zugleich die Leitung des Evangelischen Stadtkantorates Bielefeld wahr. Das Kreiskantorat
vertritt die Kirchenmusik in der Kreissynode, berät die Gremien auf Kirchenkreis- und Gemein-
deebene in kirchenmusikalischen Fragen, betreut die nebenamtlichen Kirchenmusiker/-innen
durch Konvente und Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote, trägt in Zusammenarbeit mit dem
landeskirchlichen Orgelsachverständigen die Aufsicht über die Orgeln im Kirchenkreis und ver-
antwortet und organisiert Seminare und Chortreffen.
Das Kreiskantorat organisiert und leitet die Ausbildungskurse zur D- und C-Ausbildung in Zu-
sammenarbeit mit den Nachbarkirchenkreisen, koordiniert kirchenmusikalische Arbeit im Sinne
der Konzeptionsentwicklung für die Kirchenmusik im Kirchenkreis, nimmt zusammen mit dem
Referat für Öffentlichkeitsarbeit die Vertretung der Kirchenmusik in der Öffentlichkeit wahr,
pflegt den Kontakt zu den Landesverbänden und dem Landeskirchenmusikdirektor. Es zeichnet
verantwortlich für den Aufbau und die anfängliche Leitung des Projektes „Kirche macht Musik“,
das nicht nur ein breites Angebot musikalischer Förderung in den Gemeinden vor Ort darstellt,
sondern langfristig auch der finanziellen Sicherung von kirchenmusikalischen Stellen dient.
Die Arbeit der Blechbläser wird eigenverantwortlich durch einen Kreisposaunenwart organisiert.
Das Evangelische Stadtkantorat Bielefeld ist konzipiert als zukunftsfähige Einrichtung, die die
Kirchenmusik trotz knapper werdender Ressourcen als Mittel der Verkündigung und als wichti-
gen Baustein für die positive Darstellung und Verzahnung von Kirche und Stadt langfristig sichern
soll. Derzeit profiliert es darin kirchenmusikalische Angebote in den beiden kooperierenden In-
nenstadtgemeinden Reformiert und Neustadt-Marien, bietet für die Stadt eine Vielzahl von
übergemeindlichen Vokal- und Instrumentalchören verschiedenster Formen an und nimmt in
Kooperationsprojekten zahlreiche Verzahnungen mit dem kulturellen Leben der Stadt wahr.
Darüber hinaus ermöglicht der vom Kirchenkreis bereitgestellte Finanzrahmen die Unterstützung
ergänzender kirchenmusikalischer Schwerpunkte in Schildesche und Jöllenbeck, die dort zur
Sicherung der traditionsreichen Kirchenmusikerstellen beitragen.
Insgesamt beträgt der Personalumfang im Kreiskantorat und Evangelischen Stadtkantorat
- eine A-Stelle mit 100 Prozent Stellenumfang,
32
- eine 50-Prozent B-Stelle, die aufgeteilt ist in zwei C-Verträge (für je eine Chor- und Bläser-
gruppe im Bereich der Reformierten Gemeinde; 20 Prozent der B-Stelle in Jöllenbeck und 15
Prozent der B-Stelle in Schildesche),
- Vertretungsorganisten in den Gemeinden Neustadt und Reformiert.
Seelsorge
Die Grundlegung
In der Seelsorge begleitet die evangelische Kirche Menschen, die Beratung und Begleitung su-
chen, mit Achtsamkeit und Aufmerksamkeit. Dies geschieht im Vertrauen darauf, dass durch
menschliche Nähe und Zuwendung auch Gottes Nähe erfahren wird und Glaube als eine Mög-
lichkeit spürbar wird, das eigene Leben zu gestalten. Seelsorge nimmt jeden Menschen in seiner
konkreten Lebenssituation wahr und wendet sich ihm im Namen Gottes zu. Sie ist von der Hoff-
nung getragen, dass Menschen durch kompetente Begleitung getröstet und ermutigt werden,
dass sie Kraft finden, ihr Leben verantwortlich zu gestalten. „Seelsorge ist ein Leuchtfeuer der
Kirche inmitten der Gesellschaft… Sie ist eine Gestalt der unbedingten Achtung des Einzelnen,
unabhängig von Position, Verdienst, Ehre Stand, Zugehörigkeit, Bindung jedweder Art.“27
Die persönlichen und fachlichen Anforderungen und notwendigen Kompetenzen der Seelsorge-
rin/des Seelsorgers sind in den jeweiligen fachlichen Standards und Leitlinien zu den speziellen
Arbeitsfeldern benannt, die von der Evangelischen Kirche in Westfalen und von der Evangeli-
schen Kirche in Deutschland erarbeitet wurden.
Die gegenwärtige Lage
Gegenwärtig wird Seelsorge in gemeindlichen Angeboten sowie in funktional gegliederten, fach-
lich geordneten Angeboten geleistet. Hierzu gehören insbesondere die Krankenhausseelsorge in
allen Bielefelder Kliniken, die Altenheimseelsorge, die Telefonseelsorge sowie Seelsorge in Poli-
zei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Diese vielfältige Arbeit hält vielen Menschen den Zugang zur
Kirche offen. Sie erreicht insbesondere auch Menschen, die keinen Kontakt zur Ortsgemeinde
haben oder ihr distanziert gegenüber stehen. Sie ist in Erfahrungsräumen präsent, in denen die
27 Seelsorge – Muttersprache der Kirche, S. 43
33
religiöse Dimension des Lebens wahrnehmbar wird. Seelsorge stützt und begleitet an lebensge-
schichtlichen Brennpunkten, vermittelt Hilfe zur Lebensgestaltung und Entscheidungsfindung.
Der Kirchenkreis beteiligt sich in der Notfallbegleitung Bielefeld. In ihr wird der Kirchenkreis zur-
zeit durch zwei Pfarrer/-innen vertreten. Das katholische Dekanat entsendet demnächst einen
Laien als „Beauftragten für Notfallbegleitung“. Beide Kirchen arbeiten in der Notfallbegleitung
zusammen mit Vertretern der Feuerwehr, der Polizei und der Hilfsorganisationen (Arbeiter Sa-
mariterbund, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter Unfallhilfe). Ein Pfarrer ist beauftragt für die
Seelsorge in Feuerwehr und Rettungsdienst.
Für die „Spezialisierte ambulante palliative Versorgung“ (SAPV), die in der Bundesrepublik flä-
chendeckend eingeführt wird, sind zwei Pfarrer/-innen als Ansprechpartner benannt, die die
Kooperation mit diesem außerkirchlichen Arbeitsbereich entwickeln. Bei der palliativen Beglei-
tung von Menschen, die zu Hause sterben wollen, wird insbesondere die Beteiligung der Ge-
meindepfarrer/-innen angeregt.
a. Krankenhausseelsorge
Die Grundlegung
Die Krankenhausseelsorge widmet sich dem Dienst an den Kranken und an den Menschen, die in
der Medizin und der Pflege arbeiten. Sie ist ein kirchliches Angebot für die Menschen in Biele-
feld, unabhängig von Gemeinde-, Bekenntnis-, oder Religionszugehörigkeit. Krankenhausseel-
sorge bietet auf dem Hintergrund des christlichen Menschenbildes emotionalen Beistand an
lebensgeschichtlichen Brennpunkten, in Krisensituationen, bei gesundheitlichen Erschütterun-
gen und Übergängen, die sich für Patient/-(inn)en in den Krankenhäusern ereignen. Die Arbeit
der Krankenhausseelsorger/-innen bietet die Möglichkeit, Krisenerfahrungen der Menschen im
Horizont des christlichen Glaubens zur Sprache zu bringen. Sie versucht, Hilfe im Verstehen für
die Zusammenhänge des eigenen Lebens zu leisten und mit Menschen Möglichkeiten für die
religiöse Deutung ihres Lebens zu entdecken. Damit besteht die Chance, die theologische Bot-
schaft an die religiösen Erfahrungen der Menschen anzubinden. Die Arbeit der Pfarrer/-innen in
der Krankenhausseelsorge ist gekennzeichnet durch tägliche, intensive Begegnungen mit schwe-
ren menschlichen Notlagen. In ihnen geht es immer ganz existentiell um Angst und Vertrauen,
um Glaube und Furcht, also um die wesentlichen Koordinaten christlichen Glaubens. Das Evan-
gelium ist Teil der Krisenkommunikation. Im Krankenhaus geschieht in konzentrierter Weise
34
Krankheits- und Lebensbewältigung, lebensverändernde Diagnosen werden hier täglich mitge-
teilt und müssen verkraftet werden, Orientierung wird neu gesucht. Gerade in dieser Situation
wird Seelsorge als Arbeit der Kirche wahrgenommen, die keine andere Berufsgruppe im Kran-
kenhaus leisten kann. Für Patient/(-inn)en und für viele Mitarbeitende in den Kliniken gehört
Krankenhausseelsorge damit zu den wichtigen stützenden und orientierenden Angeboten der
evangelischen Kirche in Bielefeld.
Die gegenwärtige Lage
Der Kirchenkreis arbeitet mit der Krankenhausseelsorge in unterschiedlichen Institutionen zu-
sammen. Diese beteiligen sich seit Jahrzehnten in unterschiedlicher Weise an den Rahmenbe-
dingungen der Krankenhausseelsorge, unterstützen sie und tragen sie mit. Angefangen vom zur
Verfügung stellen der Büroräume und Sachkosten bis hin zur vollständigen Trägerschaft auch der
Personalkosten.
Drei Krankenhausträger unterhalten in Bielefeld an fünf Standorten Krankenhäuser, in denen
derzeit 100.180 Patient/(-inn)en jährlich stationär behandelt werden. In diesen Kliniken arbeiten
gegenwärtig 16 Seelsorger/-innen. Mit unterschiedlichen Stellenanteilen arbeiten diese in insge-
samt 11,30 vollen Stellen.
Zwei Pfarrstellen in diesem Bereich sind Pfarrstellen des Evangelischen Kirchenkreises Bielefeld.
Zwei Theologinnen im Entsendungsdienst (75 und 100 Prozent Stellenumfang) arbeiten zudem
im Auftrag des Kirchenkreises in diesem Bereich.
Seit 2008 beteiligen sich weitere Kliniken an der Finanzierung der Krankenhausseelsorge: das
Franziskus Hospital mit 35.000 Euro jährlich, das Klinikum Bielefeld Mitte mit 20.000 Euro jähr-
lich.
b. Altenheimseelsorge
Die Grundlegung
Altenheimseelsorge repräsentiert Kirche in der Lebens- und Arbeitswelt Altenheim. Es ist eine
Aufgabe der Kirche, dort, wo alte und pflegebedürftige Menschen die Angebote ihrer Kirchen-
gemeinde nicht mehr wahrnehmen können, mit Angeboten zu ihnen zu kommen und sich auf
ihre besonderen Bedürfnisse einzustellen. In dieser Haltung gegenüber alten und schwach ge-
35
wordenen Menschen spiegelt sich das christliche Menschenbild wider, nach dem sich die Würde
des Menschen nicht nach seiner Leistungsfähigkeit bemisst, sondern als unantastbares Geschenk
Gottes verstanden wird.
Die gegenwärtige Lage
Im Kirchenkreis Bielefeld arbeitet derzeit eine Pfarrerin im Entsendungsdienst mit einem speziel-
len Dienstauftrag und qualifizierter Ausbildung mit halbem Stellenumfang in zwei Einrichtungen
des Ev. Johanneswerks. Sie ist zudem die Synodalbeauftragte für die Altenheimseelsorge im Kir-
chenkreis und lädt die in der Altenheimseelsorge Tätigen zu regelmäßigen Gesprächen ein.
Grundsätzlich ist die jeweilige Kirchengemeinde für die Betreuung des Altenheims auf ihrem
Gemeindegebiet zuständig, sofern es in den Einrichtungen keine Seelsorger/-innen mit spezieller
Beauftragung oder Vokation gibt. Bei der Gestaltung von Gottesdiensten sowie in der seelsorgli-
chen Begleitung wirken Pfarrer/-innen im Ruhestand, Prädikant/-(inn)en, Diakone und ehren-
amtlich Tätige mit.
c. Telefonseelsorge
Die Grundlegung
„Sorgen kann man teilen“ – so lädt die Telefonseelsorge bundesweit Menschen ein, mit ihren
Sorgen nicht allein zu bleiben. Wer sich etwas von der Seele reden will, findet bei der Telefon-
seelsorge Menschen, die zuhören, sich einlassen, die begleiten und unterstützen – anonym und
vertraulich. Die Telefonseelsorge kann Probleme nicht lösen. Aber sie kann vielleicht dabei hel-
fen, dass Anrufende es selbst schaffen. Wer seine Probleme in Worte fassen muss, sieht sie kla-
rer. Im Gespräch können Anrufende menschliche Nähe, Zuwendung und Anstoß zu neuem Le-
bensmut erfahren.
Die Telefonseelsorge nimmt eine zentrale Aufgabe von Kirche wahr, indem sie ein niedrigschwel-
liges und hochqualifiziertes Seelsorge- und Krisenangebot für Menschen in Lebenskrisen anonym
und rund um die Uhr bereitstellt.
36
Die gegenwärtige Lage
Die Arbeit der Telefonseelsorge Bielefeld-OWL geschieht überregional und in verlässlicher öku-
menischer Verbundenheit mit dem Katholischen Gemeindeverband Minden-Ravensberg-Lippe.
Neben dem Evangelischen Kirchenkreis Bielefeld, der Dienstsitz der Telefonseelsorge ist, sind die
Lippische Landeskirche und die Evangelischen Kirchenkreise Gütersloh und Halle die evangeli-
schen Träger.
Die Seelsorge und Beratung am Telefon werden überwiegend von Ehrenamtlichen wahrgenom-
men, die dafür ausgebildet, qualifiziert und begleitet werden. Die hohe Qualität der Ausbildung
und Begleitung von Ehrenamtlichen sowie diese Formen von Kooperation und Ökumene sind
wichtig für die zukünftige Arbeit der Kirche.
Die leitende Pfarrerin koordiniert und verantwortet zusammen mit ihrer katholischen Stellver-
treterin (Diplompädagogin) die Arbeit der etwa 100 Ehrenamtlichen.
Sozialpfarramt
Die Grundlegung
Das Sozialpfarramt ist Ausdruck des Engagements des Evangelischen Kirchenkreises Bielefeld für
sozial schwache und benachteiligte Menschen in unserer Stadt. Die Arbeit des Sozialpfarrers
versteht sich als „Option für die Schwachen“. Weil sich der barmherzige Gott durch Jesus Chris-
tus den Schwachen zugewandt hat, ist es Auftrag aller Christ/(-inn)en und besonders der des
Sozialpfarrers, sich den Schwachen, Ausgegrenzten und Benachteiligten in unserer Gesellschaft
zuzuwenden und sie zu stärken. Es geht darum, diese bedingungslose Liebe Gottes in die Welt zu
tragen: „Tu deinen Mund auf für die Stummen und für die Sache aller, die verlassen sind. Tu
deinen Mund auf und schaffe Recht den Elenden und Armen“ (Prediger 31,8-9).
Die gegenwärtige Lage
Das Sozialpfarramt ist mit einer vollen Pfarrstelle besetzt. Zurzeit gehören folgende Bereiche zur
Arbeit des Sozialpfarrers:
- Mitarbeit im Ökumenischen Netzwerk Bielefeld zum Schutz von Flüchtlingen: Hier geht es
vorrangig um die Belange der vom Netzwerk betreuten Flüchtlinge (Aufenthaltsstatus, finan-
zielle Unterstützung, Familienzusammenführung, Wohnungs- und Arbeitssuche usw.).
37
- Mitarbeit im interdisziplinären Arbeitskreis Asyl: Im Arbeitskreis Asyl wird regelmäßig die
Situation der Flüchtlinge in Bielefeld erörtert, besonders die Lebensbedingungen in der städ-
tischen Flüchtlingsunterkunft an der Gütersloher Straße. Dazu findet ein regelmäßiger Aus-
tausch statt mit Vertreter/-innen des Bürgeramtes, der Zentralen Ausländerbehörde, des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und dem Amt für Jugend und Familie.
- Fünf Unterrichtsstunden im Fach Evangelische Religionslehre am Ersatz-Berufskolleg BAJ
(Berufliche Ausbildung und Qualifizierung Jugendlicher und Erwachsener) und in der
Werk(statt)schule und Mitarbeit im Vorstand des Vereins: Am BAJ wird der Versuch unter-
nommen, benachteiligte Schüler/-innen mit und ohne Abschluss zu qualifizieren, um sie für
den Lehrstellenmarkt vorzubereiten und um ihnen eine sinnvolle Perspektive für ihr persön-
liches Leben und ihre berufliche Tätigkeit zu eröffnen. In der Werk(statt)schule werden
schulpflichtige Schulverweigerer betreut und unterrichtet. Ein Großteil der Lehrtätigkeit wird
vom sozialen Training bestimmt.
- Regelmäßiger Austausch mit Vertreter/-innen der Erwerbs- und Sozialberatung und regel-
mäßige Treffen mit der Geschäftsführung von ArbeitPlus zum Thema Grundsicherung für Ar-
beitssuchende, Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
- Mitarbeit beim Bielefelder Tisch: Der Bielefelder Tisch ist eine wöchentlich Anlaufstelle für
rund 1000 Bielefelder. Neben den wichtigsten Grundnahrungsmitteln gibt es dort ein spezi-
elles Angebot für Kinder (Löwengrube), eine Kleiderkammer, den Tiertisch, juristische und
medizinische Beratung (Streetmed), Beratung in Behördenangelegenheiten und seelsorgli-
che Betreuung durch den Sozialpfarrer.
- Vernetzung mit anderen Hilfsangeboten: Neben der weit gefächerten Vernetzung mit ande-
ren Hilfs- und Beratungsangeboten in Bielefeld und Umgebung erhält die Zusammenarbeit
mit der Diakonie für Bielefeld gGmbH einen besonderen Stellenwert.
- Mitarbeit im Bündnis gegen Rechts: Als Antwort auf wiederholte Naziaufmärsche in Bielefeld
hat sich im August 2011 ein breites Bündnis gegen Rechts aufgestellt, um ein gewaltfreies
und deutliches Zeichen für Frieden und Mitmenschlichkeit und gegen jede rassistische men-
schenverachtende Ideologie zu setzen.
- Mitarbeit im kreiskirchlichen Ausschuss „Kirchlicher Dienst in Arbeitswelt und Gesellschaft“
(KDA+G): Der Ausschuss begleitet die Arbeit des Sozialpfarrers. Er hält Kontakt zu den politi-
schen Entscheidungsträgern aller Parteien und Fraktionen, von denen einige im Ausschuss
mitarbeiten. Zudem wird der Bielefelder Beschäftigungsfonds verwaltet, der ein Zeichen ge-
gen Arbeitslosigkeit setzen und mithelfen will, Menschen vor Arbeitslosigkeit zu bewahren.
38
Spendengelder tragen dazu bei, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze einzurichten oder
zu erhalten.
- Gottesdienste: Aktuelle Themen wie Armut, Arbeitslosigkeit, Hartz-IV, prekäre Beschäfti-
gungsverhältnisse, Mindestlohn, Sonntagsarbeit, die Situation von Flüchtlingen, Asylpolitik
werden in Gottesdiensten und Gemeindeveranstaltungen thematisiert.
- Öffentlichkeitsarbeit: Vorträge, Informationen und z.B. die Teilnahme an Podiumsdiskussio-
nen in Kirchengemeinden, bei politischen Parteien, im Erzählcafé, in Schulen, in der Volks-
hochschule und z.B. bei den Freimaurern.
Diakonie
Die Grundlegung
In der Diakonie konkretisiert sich die Verkündigung der Liebe Gottes durch die Tat, die Bezeu-
gung der göttlichen Zuwendung zu den Menschen und die Nachfolge im helfenden Handeln Jesu
Christi. Die diakonische Dimension ist also nicht nur die Tatseite des Glaubens, sondern selbst
Ausdruck der christlichen Nachfolge. Die vielfältigen diakonischen Arbeitsbereiche auf der Ebene
der Ortsgemeinde, des Evangelischen Kirchenkreises Bielefeld und der freien Träger verstehen
sich als Teil der evangelischen Kirche. Die Diakonie des Evangelischen Kirchenkreises Bielefeld
nimmt mit vielen Gesichtern und aufgrund des diakonischen Auftrags aktiv an der jugend-, sozi-
al- und gesundheitspolitischen Gestaltung zum Besten der Menschen in der Stadt Bielefeld teil.
Dazu gehören klar definierte Ziele und ein erkennbares theologisches und gesellschaftliches Pro-
fil, das sich in Texten (Leitbildern, Konzeptionen etc.) ebenso ausdrückt wie in konkreten Arbeits-
feldern und Handlungen.
Auf dem Gebiet des Evangelischen Kirchenkreises Bielefeld agieren diakonische Werke, die in
vielfältigen stationären und ambulanten Arbeitsfeldern in Bielefeld, aber auch überregional,
national und international, tätig sind:
- Evangelisches Johanneswerk e.V.,
- von Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel,
- Diakonische Altenzentren Bielefeld gGmbH,
- Die Johanniter,
- Von Laer Stiftung,
- Evangelische Stiftung Ummeln,
- Diakonie Verband Brackwede GmbH,
39
- Wohnstift Salzburg,
- Perthes Werk e.V.
Die gegenwärtige Lage
In den Kirchengemeinden gibt es vielfältiges diakonisches Engagement (Diakoniebasare, Früh-
stückstreffs, Begegnungszentren, vielfältige Beratungsangebote). Daneben existieren Angebote
in unterschiedlicher Trägerschaft, z.B. die Gemeindepflegestation der Reformierten Gemeinde,
die Soziale Stadtteilarbeit der Dietrich-Bonhoeffer-Kirchengemeinde, die Diakonischen Altenzen-
tren Bielefeld gGmbH.
Im Rahmen der Gemeinsamen Dienste vollzieht sich diakonisches Handeln durch die Träger-
schaft von gemischt finanzierten Angeboten (z.B. öffentliche Refinanzierung, Kirchensteuern,
Spendenmittel), im Arbeitsbereich des Jugendpfarramtes – etwa durch sozialpädagogische An-
gebote und Aktivitäten im Zusammenhang der Offenen Ganztagsschule – sowie durch die Arbeit
des Sozialpfarramtes.
Der Diakoniebeauftragte nimmt eine Scharnierfunktion zwischen institutionalisierter Diakonie
und dem Evangelischen Kirchenkreis Bielefeld sowie seinen Kirchengemeinden wahr. Er lädt
gemäß § 6 des Kirchengesetzes über die Ordnung der diakonischen Arbeit in der Evangelischen
Kirche von Westfalen zu Diakoniekonferenzen ein, berät und begleitet bei der Entwicklung eines
diakonischen Profils und beim Aufbau diakonischer Projekte mit dem Ziel der Vernetzung.
Das Diakonische Werk des Kirchenkreises ist seit Januar 2012 die „Diakonie für Bielefeld
gGmbH“, die aus dem „Evangelischen Gemeindedienst – Innere Mission e.V.“ hervorgegangen
ist. Gesellschafter sind das Evangelische Johanneswerk e.V. und der Evangelische Kirchenkreis
Bielefeld. Die Aufgabengebiete der Diakonie für Bielefeld gGmbH sind die Förderung von hilfe-
bedürftigen Personen in den Handlungsfeldern „Kinder, Jugendliche und Familie“ und „Men-
schen ab 55, Gesundheit und Pflege“. Diese Aufgaben werden vor allem durch Beratungs-, Be-
treuungs- und Pflegeangebote wahrgenommen. Dazu können insbesondere ambulante Bera-
tungsstellen und Pflegeeinrichtungen, Sozialstationen, betreute Wohnungen und ähnliche Ein-
richtungen errichtet, verwaltet, unterhalten und betrieben werden. Die Diakonie für Bielefeld
gGmbH ist zugleich das regionale Diakonische Werk des Evangelischen Kirchenkreises Bielefeld
gemäß § 6 des Kirchengesetzes über die Ordnung der diakonischen Arbeit in der Evangelischen
Kirche von Westfalen. Sie nimmt damit die regionalen verbandlichen Aufgaben im Rahmen des
diakonischen Wirkens der Evangelischen Kirche von Westfalen wahr. Dazu gehört insbesondere
40
die Vertretung der Diakonie in der Region gegenüber den staatlichen, kommunalen, kirchlichen
und anderen Stellen, soweit dies nicht von den freien Trägern selbst wahrgenommen wird.
Mission, Ökumene und Weltverantwortung
Grundlegung
„Jeder christlichen Mission ist ihr Grund gelegt im missionarischen Handeln Gottes, wie es sich in
seiner Geschichte mit seinem Volk Israel und im Kommen seines Sohnes Jesus Christus gezeigt
hat. Als Kirche sind wir hineingenommen in diese Bewegung Gottes.“28 Alle Aktivitäten im Kir-
chenkreis haben darum eine missionarische Dimension. „Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel
und auf Erden. Darum gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker: Taufet sie auf den Namen
des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch
befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende.“ (Matthäus 28,18-20).
Bei den Themen Mission, Ökumene, Weltverantwortung geht es „nicht allein um die Außenbe-
ziehung unserer Kirche, sondern um unser Kirchesein selbst“29. Die Kirche hat teil an der einen
Mission (Missio Dei): Wie Gott Jesus Christus gesandt hat, so sendet er seine Jüngerinnen und
Jünger (Johannes 17,18). Sein Auftrag lautet, zu verkündigen „das Evangelium den Armen, [...] zu
predigen den Gefangenen, dass sie frei sein sollen, den Blinden, dass sie sehen sollen, und den
Zerschlagenen, dass sie frei und ledig sein sollen“ (Lukas 4).
Um der Glaubwürdigkeit willen ist Mission mit Ökumene (Johannes 17, 20f: Jesus will, „dass sie
alle eins seien … damit die Welt glaube“) und Wahrnehmung von Weltverantwortung, d.h. dem
Einsatz für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung, verflochten. Deshalb greifen
das lokale wie das weltweite Missionshandeln und der kirchliche Einsatz für den Schalom – Wohl
und Heil des Menschen und der ganzen Schöpfung – ineinander und müssen theologisch wie
praktisch aufeinander abgestimmt sein. „Zur theologischen Qualität gehört es, dem Nächsten so
zu begegnen, dass in Form und Stil des Umgangs die Botschaft erfahrbar wird.“30 „Ökumene,
Mission und Weltverantwortung gehören untrennbar zusammen. Ihre Mitte ist das Evangelium
von Jesus Christus, das in Wort und Tat (Mission) weltweit – in der Ökumene – verkündigt wird
und die Welt im Blick auf Versöhnung, Gerechtigkeit und Frieden (Weltverantwortung) verän-
dern will. Diesen Zusammenhang und die sich daraus ergebenden Aufgaben der Kirche zu ver-
28
Mission weiter denken – Bonner Thesen zur Mission, in: Lesebuch zur Vorbereitung auf das Schwer-
punktthema „Was hindert's, dass ich Christ werde?“. Missionarische Impulse. 4. Tagung der EKD-Synode
2011 in Magdeburg, S. 11 29
Hauptvorlage „In einem Boot“, 1992 30
Kundgebungsentwurf zum Schwerpunktthema Mission, EKD-Synode Magdeburg, 2011
41
deutlichen, ist Aufgabe des Ausschusses für Mission, Ökumene und Weltverantwortung in Zu-
sammenarbeit mit anderen Trägern missionarischer und diakonischer Verantwortung im Kir-
chenkreis.“31
Für das Gespräch mit dem Judentum ist der Beschluss der Landessynode der Evangelischen Kir-
che von Westfalen verbindlich: „Juden und Christen bezeugen je für sich und füreinander die
Treue Gottes, von der sie beide leben ... Der offene Dialog über Gottes Gnade und Wahrheit
gehört zum Wesensmerkmal der Begegnung von Christen mit Juden … Nicht Mission an Israel,
sondern das Gespräch mit Israel ist Christinnen und Christen geboten“.32
Die gegenwärtige Lage
Der Ausschuss für Mission, Ökumene und Weltverantwortung nimmt die verschiedenen Dimen-
sionen des missionarischen Auftrags wahr. Ihm gehören auch die Synodalbeauftragten für Missi-
on, Ökumene und Weltverantwortung, für missionarische Dienste und für das Gustav-Adolf-
Werk an, ebenso Vertreter des Tansania-Arbeitskreises und des Welthauses sowie die/der Pfar-
rer/-in im Regionaldienst des Amtes für Mission, Ökumene und kirchliche Weltverantwortung
(MÖWe). Der Ausschuss wirkt über entsandte Mitglieder im Regionalen Arbeitskreis (RAK) im
Gestaltungsraum 7 (Kirchenkreise Bielefeld, Halle, Gütersloh, Paderborn) mit.
Der Evangelische Kirchenkreis Bielefeld unterstützt die ökumenisch-missionarische Erneuerung
der Gemeinden und fördert die ökumenischen Beziehungen. In besonderer Weise ist er dem
Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK) und der Vereinten Evangelischen Mission – Gemeinschaft
von Kirchen in drei Erdteilen (VEM) – verpflichtet.
Der Evangelische Kirchenkreis Bielefeld steht in vielfältigen ökumenischen Beziehungen, sowohl
weltweit als auch mit anderen christlichen Kirchen vor Ort. Er setzt sich für Frieden, Gerechtig-
keit und Bewahrung der Schöpfung in ihrer lokalen wie globalen Dimension ein.
Die zunehmende Säkularisierung, die gesellschaftliche Pluralisierung und die demografischen
Veränderungen lassen den Auftrag zu Mission vor Ort wichtiger werden und machen die Frage,
wie Menschen neu mit dem Evangelium erreicht werden können und wie Gemeinden und Diens-
te ihre missionarische Kompetenz entfalten können, relevant.
In unserem Kirchenkreis gibt es aufgrund unterschiedlicher Frömmigkeitsprofile auch verschie-
dene Ansätze missionarischer Arbeit. So werden u.a. durch den Synodalbeauftragten missionari-
31
Präambel der Satzung des kreiskirchlichen Ausschusses für Mission, Ökumene und Weltverantwortung 32
Synodalerklärung der Landessynode der Evangelische Kirche von Westfalen zum Verhältnis von Christen
und Juden vom 4. November 1999.
42
sche und evangelistische Aktivitäten in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Allianz und
CVJM-Gruppen begleitet. Glaubenskurse und zielgruppenausgerichtete Gottesdienste für Kir-
chenferne und suchende Menschen kommen hier gezielt in den Blick.
Christlich-Jüdischer Dialog und interreligiöser Trialog
Grundlegung
In Bielefeld leben wir mit Menschen unterschiedlicher Religionen zusammen. Der Evangelische
Kirchenkreis Bielefeld ermutigt die Gemeinden, Menschen mit anderen Religionen in ihrem Um-
feld wahrzunehmen, auf sie zuzugehen, sie kennenzulernen und sie einzuladen. Gegenseitiges
Vertrauen und aktives Aufeinander-Hören sind eine Basis für gegenseitiges Verstehen.
„Unsere Kirchengemeinden sollten ein Ort sein, wo der religiöse Dialog mit Sachkunde geführt
wird, Andersartigkeit und Fremdheit ausgehalten werden und der eigene Glaube in Worten wie
durch Taten der Liebe bezeugt wird.“33
Jüdische, christliche und muslimische Menschen sind in besonderer Weise miteinander verbun-
den – durch ihre Geschichte und durch ihren Glauben.
Die Exklusivität der besonderen Beziehung zwischen Christ/(-inn)en und Juden/Jüdinnen, die
nicht dieselbe ist wie die Verbindung zwischen Christ/-innen und Muslim/-innen, trotz der Be-
rührungspunkte im abrahamischen Ursprung ist zu berücksichtigen.
Die gegenwärtige Lage
Die Aktivitäten und inhaltliche Arbeit im christlich-jüdischen Dialog basieren auf zwei Säulen:
Zum einen die Kontaktpflege zur Jüdischen Kultusgemeinde in Bielefeld und Organisation von
Begegnungsmöglichkeiten, die Planung und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen so-
wie die Bildungs- und Lehrhausarbeit (z.B. Studientage als Lernorte für biblische oder spezifisch
jüdische und christliche Themen). Zum anderen wird die theologische Diskussion zum christlich-
jüdischen Verhältnis im Kirchenkreis bekannt gemacht und es werden Anregungen zur prakti-
schen Umsetzung daraus gewonnener Erkenntnisse für Gottesdienst und Predigtarbeit, für den
Konfirmandenunterricht, für Gemeinde-Bibelkreise, Religionsunterricht usw. eingebracht. Dabei
33
Alfred Buß im Vorwort zu Christen und Muslime – Eine Orientierungshilfe für die evangelischen Ge-
meinden in Westfalen, 2008, S. 2
43
geschehen die Vergewisserung über Gemeinsamkeiten unserer Glaubenswurzeln und der Aus-
tausch über die Unterschiede in dem Bewusstsein, dass uns unsere Verbindung und Auseinan-
dersetzung mit dem Judentum zu uns selbst führt.34
Für den Trialog haben die Abrahamsfeste in den Jahren 2008 und 2011 in besonderer Weise
gezeigt, dass sich Juden, Christen und Muslime über Gemeinsamkeiten und Unterschiede ihres
Glaubens im Dialog in vielfältigen Formen miteinander austauschen und so gegenseitig berei-
chern.
Zum Dialog gehört, dass die Partner sagen können, wer sie sind, was ihnen wichtig ist, was die
Grundlagen ihres Glaubens und ihres Lebens sind, was ihnen ihre Texte, ihre Lieder, ihre Ge-
schichte bedeuten und was zu ihnen gehört. Ausgangspunkt des Gesprächs ist oft das konkrete
religiöse Verhalten im Alltag und an Festtagen. Unterschiede brauchen im Dialog nicht ausge-
klammert zu werden, sondern können mit Respekt vor den anderen Überzeugungen benannt
werden. Abwertungen und Vereinnahmungen können dadurch vermieden werden. Mutig ge-
meinsame Schritte miteinander gehen kann zu einem friedlichen Zusammenleben in unserer
Stadt beitragen.
Tageseinrichtungen für Kinder
Die Grundlegung
Die Mitarbeitenden in den evangelischen Kindertageseinrichtungen geben den Kindern die Liebe
und Menschenfreundlichkeit Gottes weiter. Sie nehmen den christlichen Bildungsauftrag wahr,
fördern die Entwicklung einer eigenständigen Persönlichkeit und die Gemeinschaftsfähigkeit der
Kinder. Sie begleiten und unterstützen die Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder.
Evangelische Kindertageseinrichtungen sind Orte religiöser Bildung. Unter den verschiedenen
Trägern haben evangelische Kindertageseinrichtungen ein besonderes Profil. In der Zeit zuneh-
mender Säkularisierung und bei der Suche der Menschen nach Halt und Orientierung ist diese
Arbeit besonders wichtig.
Zum evangelischen Selbstverständnis gehört es, achtungsvoll und wertschätzend miteinander
umzugehen. Evangelische Kindertageseinrichtungen üben religiöse Gastfreundschaft und tragen
34
„Wenn wir uns als Christinnen und Christen mit dem Judentum beschäftigen, geht es im Grunde um
unser Selbstverständnis als Kirche.“ Zitat aus Hauptvorlage „Gott hat sein Volk nicht verstoßen“, S. 4
44
damit zur Integration unterschiedlicher Kulturen und Religionen in unserer Gesellschaft bei. Der
diakonische Auftrag der Tageseinrichtungen für Kinder besteht in dem Angebot, Benachteiligun-
gen zwischen Kindern abzubauen, Chancengleichheit zu fördern und arme Familien zu unterstüt-
zen. Durch die Tageseinrichtungen für Kinder intensiviert die Gemeinde den Kontakt zu vielen
Kindern und jungen Familien. Familiengottesdienste, Elternarbeit oder Kinderbibelwochen bie-
ten vielfältige Möglichkeiten für den Gemeindeaufbau. Die evangelischen Einrichtungen unter-
stützen Kinder und Eltern, christlichen Glauben gemeinsam zu leben und in die Kirche hineinzu-
wachsen.
Die gegenwärtige Lage
Die vielfältige Arbeit der evangelischen Kindertageseinrichtungen geschieht nach fachlichen,
pädagogischen und religionspädagogischen Qualitätsstandards, die im Qualitätshandbuch „Mit
Kindern die Welt entdecken“ beschrieben sind und kontinuierlich weiterentwickelt werden.
Der Bedarf von Plätzen für Kinder unter drei Jahren und Tagesbetreuung ist in den vergangenen
Jahren gestiegen. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Vertragsverhandlungen mit der Stadt
Bielefeld können die evangelischen Kindertageseinrichtungen bis zum Kindergartenjahr 2013/14
bis zu 270 Plätze für Kinder unter drei Jahren einrichten. Die Stadt Bielefeld verpflichtete sich
vertraglich, den Trägeranteil in drei Stufen von 8,6 auf 5,5 Prozent abzusenken.
Gegenwärtig finden in den meisten Kindertageseinrichtungen Baumaßnahmen statt. Mit Hilfe
öffentlicher Mittel werden die Einrichtungen renoviert und modernisiert. Für die Arbeit mit Kin-
dern unter drei Jahren werden neue Räume durch An- und Umbauten geschaffen.
Die betriebliche Kooperation mit der Universität Bielefeld entwickelt sich weiter. Die Anzahl der
Betriebskindergartenplätze verdoppelte sich in den zurückliegenden Jahren. Inzwischen finan-
ziert die Universität Bielefeld den Trägeranteil für 75 Plätze und leistet einen Zuschuss für Ge-
schäftsführungsaufgaben. Ein weiterer Ausbau ist geplant.
Die Kindertageseinrichtungen befinden sich in einem Veränderungsprozess, der wegen des ver-
änderten Bedarfs der Familien, im gesellschaftlichen Diskurs um frühkindliche Bildung und Erzie-
hung sowie durch häufige gesetzliche Änderungen auch in Zukunft anhalten wird.
45
Die Trägerschaft der Kindertageseinrichtungen beim Kirchenkreis hat sich in den Veränderungs-
prozessen bewährt. Inzwischen ist der Verbund auf 22 Einrichtungen einschließlich der Ge-
schäftsführung des evangelischen Kindergartenvereins Vilsendorf gewachsen.
Insgesamt begleitet die Fachberatung 39 Einrichtungen in unterschiedlicher Trägerschaft. Im
Referat Tageseinrichtungen für Kinder wird die Arbeit in den 22 Tageseinrichtungen, die sich in
der Trägerschaft des Evangelischen Kirchenkreises befinden, gesteuert und geleitet und die der
zehn Tageseinrichtungen in gemeindlicher Trägerschaft begleitet und beraten. Die Kindertages-
einrichtungen der Anstaltskirchengemeinde Bethel, des Evangelischen Johanneswerkes und der
Diakonischen Altenzentren Bielefeld gGmbH werden durch verabredete fachspezifische Angebo-
te mitbetreut.
Die Vertretung nach außen, Verhandlungen mit der Kommune, Fortbildung, Qualitätssicherung
und konzeptionelle Weiterentwicklung werden qualifiziert und fachlich kompetent von hier aus
wahrgenommen. Die Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen und Kirchengemein-
den wird in religionspädagogischer Hinsicht unterstützt, angeregt und begleitet.
Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Die Grundlegung
Ziel der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist, diese zur Selbstachtung und Wertschätzung der
eigenen Person und ihrem Gegenüber sowie zu neuen und guten Erfahrungen mit Gott und in
christlicher Gemeinschaft zu führen. Die Arbeit findet ihre theologische Begründung in der be-
dingungslosen Annahme des Menschen durch Gott in seinem Sohn Jesus Christus.
In diesem Sinne ist die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Kirchenkreis Bielefeld evange-
lisch. Sie ist ebenso bedürfnisgerecht und gemeinwesenorientiert. Das heißt, sie geht von den
Lebenslagen der Kinder und Jugendlichen und ihren Bedürfnissen aus. Sie orientiert sich an den
Kindern und Jugendlichen und sucht sie dort auf, wo sie sind, und nimmt die sozialräumlichen
Rahmenbedingungen „im Quartier“ wahr. Die Arbeit ist orientiert am christlichen Menschenbild.
Vor diesem Hintergrund bietet sie allen Kindern und Jugendlichen Lebensperspektiven und Spiel-
räume zur Selbstfindung an. In ihrer Arbeit setzt die Evangelische Jugend Bielefeld auf die Betei-
ligung der Kinder und Jugendlichen und ihrer Eltern.
46
Die gegenwärtige Lage
Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist organisiert in der Evangelischen Jugend Bielefeld.
Die Evangelische Jugend Bielefeld ist der Jugendverband des Evangelischen Kirchenkreises Biele-
feld und seiner Gemeinden. Die Arbeit zeichnet sich durch ein Nachbarschaftskonzept aus, das
aus einem flächendeckenden, auf die Kirchengemeinden sowie auf den jeweiligen Sozialraum
bezogenen Einrichtungsangebot besteht und freie Werke der Jugendarbeit wie den CVJM ein-
schließt.
Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ruht gegenwärtig auf vier Säulen:
- der verbandlichen Arbeit, das ist die „klassische“, gottesdienstlich und missionarisch ausge-
richtete gemeindliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Gruppen und Kreisen;
- der Offenen und Mobilen Arbeit, die seit Januar 2007 in acht Einrichtungen in der Verant-
wortung des „Trägervereins der Evangelischen Offenen und Mobilen Arbeit mit Kindern und
Jugendlichen e.V.“ wahrgenommen und durch Leistungsverträge mit der Stadt Bielefeld refi-
nanziert wird;
- dem Arbeitsbereich Jugendarbeit und Schule, der auf der Basis des Vereins „Evangelische
Jugend und Schule e.V.“ Trägerschaften von Ganztagsschulen im Primar- und Sekundarbe-
reich wahrnimmt und durch Mittel der Kommune, Landesmittel und Elternbeiträge ebenfalls
refinanziert wird;
- seit dem Sommer 2009 ist die Jugendkirche Luca ein wichtiges Zentrum der evangelischen
Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Kirchenkreis. Hier finden regelmäßig die von Jugend-
lichen selbst gestalteten unGLAUBlich-Jugendgottesdienste statt. Einmal im Jahr wird der
Konfi-Ball angeboten. Es gibt viele kreative Workshops, Musik und im Sommer eine Freizeit.
Im Jugendpfarramt als Fachreferat, Dienst- und Servicestelle wird die Arbeit koordiniert und
begleitet. Neben dem leitenden Synodal-Jugendpfarrer sind derzeit die halbe Stelle einer päda-
gogischen Fachkraft sowie eine (refinanzierte) 75-Prozentstelle einer pädagogischen Fachkraft
für die Geschäftsführung des Vereins Evangelische Jugend und Schule e.V. angesiedelt.
47
Evangelischer Religionsunterricht, Schulreferat und Mediothek
Die Grundlegung
Im Religionsunterricht an den verschiedenen Schulformen in Bielefeld beteiligen sich Religions-
lehrer/-innen und Schulpfarrer/-innen am Bildungsauftrag der Kirche. Der Religionsunterricht an
den Schulen ist staatlich finanziert.
Religionsunterricht ist in Artikel 7 (3) des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland als
ordentliches Lehrfach verankert. Mehr als 20.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in
Bielefeld werden im Fach Evangelische Religionslehre erreicht. Sie lernen, Glauben zu verstehen
und erwerben Kompetenzen, um Glauben und Leben in Zusammenhang zu bringen. Sie gewin-
nen dadurch Orientierungsmöglichkeiten und die Fähigkeit, sich mit dem eigenen Glauben und
mit anderen Religionen und Weltanschauungen begründet auseinander zu setzen. Der Religi-
onsunterricht erreicht mit seinen Inhalten auch solche Kinder und Jugendliche, die keine oder
wenig religiöse Sozialisation aus den Familien mitbringen.
Der Religionsunterricht an der Berufsschule ist aufgrund der Orientierung des Religionsunter-
richts an beruflichen Erfordernissen inzwischen auch ein von den Verbänden und Betrieben ge-
schätzter Bereich der dualen Ausbildung und der Identitätsbildung der Schülerinnen und Schüler.
Er erreicht in Bielefeld zwischen 70 und 80 Prozent der Jugendlichen eines Jahrgangs. Die Arbeit
im evangelischen Religionsunterricht an der Berufsschule wird durch den Bezirksbeauftragten
koordiniert.
Schulgottesdienste bieten wichtige Ergänzungen des Unterrichtsangebots, ebenso die Schulseel-
sorge. Lehrkräfte, die Religionsunterricht erteilen, kooperieren eng mit den Schulleitungen, den
Kollegien der Schulen und den Fachkonferenzen. Der Religionsunterricht bringt sich aktiv in die
Gestaltung des Schullebens ein.
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben muss der Religionsunterricht konfessionell erteilt wer-
den. An den Schulen gibt es vielfältige Kooperationen mit dem Fach Katholische Religionslehre.
Das Fach Evangelische Religionslehre ist offen für alle Schülerinnen und Schüler, gleich welcher
Konfession oder Religion sie angehören oder ob sie ohne Bekenntnis sind.
48
Die gegenwärtige Lage
Im Evangelischen Kirchenkreis Bielefeld arbeiten 11 Pfarrer/-innen als Religionslehrer/-innen an
Berufskollegs, fünf davon in eingeschränkten Dienstverhältnissen.
Im Bereich der Gymnasien arbeiten derzeit drei Pfarrer/-innen.
Mehr als 600 Lehrer/-innen erteilen evangelische Religionslehre an Bielefelder Schulen.
Das Schulreferat wird durch die Inhaberin einer Pfarrstelle geleitet. Es leistet die notwendige
Unterstützung und Qualitätssicherung des Religionsunterrichts und stellt eine institutionelle
Schnittstelle zwischen Kirche und Schule dar. Das Schulreferat ist der evangelische Ansprech-
partner für die allgemeinbildenden Schulen in Bielefeld. Es hat die Ziele, den Religionsunterricht
an den Schulen zu stärken, die Religionslehrerinnen und Religionslehrer zu unterstützen, den
Lebensraum Schule mitzugestalten und den Kontakt zwischen Kirche und Schule zu fördern.
Zu den Angeboten gehören
- die Fortbildung für Religionslehrer/-innen als offene Angebote oder als schulinterne Fort-
bildung,
- Schulseelsorge,
- die Förderung von Spiritualität und geistlichem Leben, beispielsweise durch Lehrer/-
innengottesdienste oder Oasentage,
- die Beratung von Schulleitungen und Fachkonferenzen,
- Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung der Arbeit u.a. mit den Gemeinden und anderen
Diensten, insbesondere dem Bezirksbeauftragten für Berufskollegs, mit anderen kreis- und
landeskirchlichen Einrichtungen im Schul- und Bildungsbereich und mit kommunalen Part-
nern sowie der staatlichen Schulaufsicht.
Die Mediothek dient der Unterstützung der Lehrkräfte für den Religionsunterricht, der Quali-
tätssicherung und der zeitgemäßen Weiterentwicklung des Religionsunterrichts. Neben der Ar-
beit der staatlichen und kirchlichen Lehrkräfte wird auch die Bildungsarbeit in den Gemeinden
(z.B. Kindertageseinrichtungen, Konfirmandenarbeit, Gruppenarbeit, Gottesdienstvorbereitung)
gefördert. Dazu bietet die Mediothek neben der Medienausleihe auch medienpädagogische und
religionspädagogische Beratungen und Fortbildungen an. Da besonders junge Lehrkräfte die
Angebote nutzen, wird die Mediothek zu einem Ankerplatz für die kirchliche Verortung der
49
nachwachsenden Generation von Lehrer/-innen. Gegenwärtig arbeiten dort zwei Mitarbeiterin-
nen mit je 15 Stunden.
Erwachsenenbildung
Die Grundlegung
Gemäß dem Leitbild des Evangelischen Erwachsenenbildungswerkes Westfalen und Lippe sollen
die Angebote der Erwachsenenbildung „den Menschen stärken und Gerechtigkeit fördern“. Kon-
kret geht es um die Ziele:
- Entfaltung der Persönlichkeit,
- Klärung von Existenz- und Glaubensfragen,
- Befähigung zu einem sozialen und verantwortungsbewussten Zusammenleben in der Gesell-
schaft und mit der Natur,
- Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten für Alltag und Beruf.
Dabei wird betont, dass Bildung „auch für die Evangelische Kirche Schlüsselthema des 21. Jahr-
hunderts“ 35 ist. Weiter heißt es: „Ein besonderes Augenmerk gilt Veranstaltungen, in denen
Menschen Sprach- und Auskunftsfähigkeit in Glaubensfragen erlangen können und aus dem
christlichen Glauben heraus urteilen und argumentieren lernen. Das Nachdenken über Gott in
unserer Gesellschaft ist für uns unabdingbar, da es vor verabsolutierendem Denken und Handeln
schützt“36.
Aus diesen Grundlagen ergeben sich vier Arbeitsschwerpunkte:
- religiöse Bildung, die als das „konstitutive Element aller Angebote“ aufgefasst wird und bei
der das besondere Augenmerk der „Entwicklung der religiösen Sprach- und Ausdrucksfähig-
keit und der Befähigung zum Dialog der Religionen“ gilt37;
- gesellschaftsorientierte und arbeitsweltbezogene Bildung;
- familienbezogene Bildung/generationenübergreifendes Lernen;
- Qualifizierung im Ehrenamt.
35
Erwachsenenbildung in der Evangelischen Kirche von Westfalen – Grundlagen, Schwerpunkte, Arbeits-
weisen, S. 3 36
ebd., S. 5 37
ebd., S. 8
50
Die gegenwärtige Lage
Für die konkrete Arbeit des Referates ergeben sich aus diesen Rahmenvorgaben die Anforderun-
gen an die Auswahl und Qualität der Veranstaltungen. Es gibt Angebote zur theologischen Bil-
dung (z.B. der fortlaufende Arbeitskreis „Suchen und Fragen“), spirituelle Angebote (z.B. Medita-
tionskurse), Kurse zu Lebensfragen (z.B. „Umgang mit Altersdepression“ oder „Gelingende
Kommunikation“), zur Stärkung von Familien und elterlicher Erziehungskompetenz oder zum
Thema Eine Welt. Bestehende Kooperationen werden geprüft und gepflegt, neue aufgebaut.
Hierbei handelt es sich neben den Kirchengemeinden auch um andere Weiterbildungsanbieter.
Ein Beispiel ist das Evangelische Johanneswerk, dessen Hospitzarbeit zum Thema Patientenver-
fügung und Vorsorgevollmacht mit der Erwachsenenbildung des Kirchenkreises kooperiert. Die
Qualifizierung der Ehrenamtlichen ist ein Schwerpunkt der Arbeit, ebenso gibt es Angebote für
allgemein Interessierte. In vielen Fällen ist das Angebot so ausgerichtet, dass beide Zielgruppen
angesprochen werden. Veranstaltungen sind auf diese Weise leichter durchzuführen und zu
finanzieren, da die Zuschüsse aus Landesmitteln auch von der Teilnehmerzahl abhängig sind.
Arbeit mit Frauen im Frauenreferat
Die Grundlegung
Durch das Frauenreferat wird die frauengerechte theologische Arbeit im Evangelischen Kirchen-
kreis Bielefeld gefördert. Dazu gehört auch die Förderung von Frauen, die in der Kirche haupt-
und ehrenamtlich arbeiten. Im Zentrum steht die Auseinandersetzung mit feministischer Theo-
logie, in der die persönliche und gesellschaftliche Situation von Frauen Ausgangspunkt theologi-
scher Reflexion und Praxis ist. Feministische Theologie erweitert die theologische Diskussion um
die Geschlechterperspektive. Das Ziel ist eine frauenfördernde, wertschätzende Art, den christli-
chen Glauben zeitgemäß zu leben. Dies geschieht durch ganzheitliche Bildungsangebote, Seel-
sorge, Gottesdienste, Rituale und Vorträge.
Die Arbeit des Frauenreferates umfasst nicht nur die traditionellen Frauengruppen in Ortsge-
meinden und Nachbarschaften, wie die Arbeit des Synodalverbandes Bielefeld der Evangelischen
Frauenhilfe, sondern nimmt auch interessierte Frauen in den Blick, die am Rand der Ortsge-
meinde bzw. der Kirche stehen und nach frauengerechter Spiritualität und frauenspezifischen
Themen in der Kirche suchen.
51
Die gegenwärtige Lage
Gegenwärtig wird die Arbeit von einer Pfarrerin im Entsendungsdienst mit halbem Stellenum-
fang wahrgenommen. Zudem ist sie mit dem verpflichtend vorzuhaltenden Aufgabenbereich der
Gleichstellung betraut.
Das Frauenreferat arbeitet zusammen mit den Frauenreferentinnen im Gestaltungsraum und in
der Evangelischen Kirche von Westfalen und pflegt außerdem ökumenische Beziehungen. Neben
dem binnenkirchlichen Bereich hat das Frauenreferat eine gesellschaftliche Ausstrahlung und
Reichweite durch Kontakte zu Frauennetzwerken in der Stadt, beispielsweise anlässlich der Vor-
bereitung des internationalen Frauentages, und in der seelsorglichen Begleitung von Frauen „am
Rand“ der Kirche.
Öffentlichkeitsarbeit
Die Grundlegung
In unserer Mediengesellschaft ist gute Öffentlichkeitsarbeit eine Form der Werbung für das An-
liegen der Kirche und damit auch eine Chance, das Profil der evangelischen Kirche und der Ge-
meinden öffentlich zu machen. Professionelle Öffentlichkeitsarbeit ist heute aus der Kirche nicht
mehr wegzudenken. Die Kirche kommt über die Zeitung, das Radio, das Fernsehen und das In-
ternet über die Grenzen der Kerngemeinde hinaus mit Menschen in Kontakt und hat die Chance,
über die kirchliche Arbeit zu informieren und zur Teilnahme einzuladen. Kommunikation nach
außen und innen ist notwendig.
Die gegenwärtige Lage
Eine wichtige Aufgabe des Referates ist die Beratung der Kirchenkreisleitung, der Gemeinden
und Dienste in Umbrüchen und Krisensituationen sowie die Koordination der Kommunikation
nach außen und innen. Die Herausgabe eines internen Newsletters, die Begleitung von besonde-
ren Aktionen (Tag des Ehrenamtes, Jahr der Taufe), die Konzeption und Pflege des Internetauf-
tritts, die Vorbereitung und Durchführung von Pressekonferenzen und die Gestaltung der Lokal-
seiten in der evangelischen Wochenzeitung „Unsere Kirche“ gehören zu diesem Arbeitsbereich
und sind für die Darstellung der Arbeit der evangelischen Kirche unverzichtbar. Besonders in
Zeiten gravierender Umbrüche ist Öffentlichkeitsarbeit bedeutsam. Die Arbeit wird von einer
hauptamtlichen Referatsleitung (Vollzeit), einem mit halbem Stellenumfang beschäftigten jour-
52
nalistischen Mitarbeiter sowie einer Redaktionsassistentin mit 50 Prozent Stellenumfang geleis-
tet.
Kircheneintrittsstelle
Grundlegung
Mit der zentralen Kircheneintrittsstelle wurde in Bielefeld ein Ort geschaffen, an dem Menschen,
die ihren Eintritt in die evangelische Kirche wünschen oder erwägen, willkommen sind. Dort
können sie direkt eintreten und nähere Informationen zur Ortsgemeinde und zu übergemeindli-
chen Angeboten erhalten. Wenn an der Mitgliedschaft interessierte Personen nicht getauft sind,
kann die Taufe in der entsprechenden Gemeinde vollzogen und der Kontakt dahin vermittelt
werden.
Das Gespräch kann den an einem Wieder-/Eintritt in die Kirche interessierten Personen deutlich
machen, was die Kirchenmitgliedschaft für sie eröffnet und wie es gelingen kann, ihren Platz in
der evangelischen Kirche zu finden. Dabei können offene Fragen sowie problematische und er-
freuliche Erfahrungen mit dem Glauben und der Kirche aus der Vergangenheit angesprochen
werden. Das Gespräch dient keiner Glaubensprüfung, sondern möchte vielmehr zur Zugehörig-
keit zur evangelischen Kirche als einer Glaubensgemeinschaft ermutigen.
Die Kircheneintrittsstelle ist durch die Evangelische Kirche von Westfalen und die Evangelische
Kirche in Deutschland anerkannt. Daher können Personen aus allen evangelischen Landeskirchen
in Deutschland aufgenommen werden. Die Kircheneintrittsstelle arbeitet in der Konferenz der
Wiedereintrittstellen der Evangelischen Kirche von Westfalen, der Evangelischen Kirche im
Rheinland und der Lippischen Landeskirche mit.
Gegenwärtige Lage
Seit dem Reformationstag 2009 ist die Kircheneintrittsstelle mit ihrem gut erkennbaren Zugang
im Nicolaihaus, Altstädter Kirchstraße 12, wöchentlich zweimal für jeweils zwei Stunden geöffnet
(dienstags von 12 bis 14 Uhr und donnerstags von 17 bis 19 Uhr; alternative Zeiten können ver-
einbart werden). Der geschützte Raum erleichtert das offene Gespräch und macht mit seiner
Gestaltung anschaulich: Bei dem Wieder-/Eintritt in die evangelische Kirche geht es nicht um
einen bürokratischen Akt, sondern darum, dass Menschen zur Gemeinschaft der evangelischen
Kirche dazugehören und in ihr willkommen sind.
53
Fundraising
Die Grundlegung
Die Kirche ist für die Erfüllung ihres Auftrages auf die Unterstützung in Form von persönlicher
Teilhabe, Engagement, Dienstleistung und Geld angewiesen. Sie erfährt diese Unterstützung der
Menschen, wo sie ihren Auftrag in Wort und Tat ernst nimmt und erfüllt.
Vor dem finanziellen Erfolg stehen daher der Erfolg kirchlicher Arbeit und der Beziehungsauf-
und -ausbau. Kirchliches Fundraising bemüht sich um ein Klima der Zugewandtheit. Eine dem
Menschen zugewandte Kirche, zugewandte Mitarbeiter/-innen und Ehrenamtliche sind die Basis
einer Kirche, die zum Mitmachen und zum Übernehmen von Verantwortung einlädt.
Die gegenwärtige Lage
Seit 2002 wird im Kirchenkreis das Fundraising systematisch aufgebaut. Inzwischen gibt es einen
Referenten für Fundraising (Pfarrer im Entsendungsdienst mit 75 Prozent Stellenumfang) und im
Kirchenkreis beschäftigte Personen mit Fundraising-Ausbildung. Außerdem akquirieren einige
Gemeinden und Gemeinsame Dienste eigenständig zusätzliche Mittel.
Das Referat für Fundraising legt seinen Schwerpunkt auf die Begleitung und praktische Unter-
stützung von Fundraising-Aktionen in Gemeinden und Diensten. Dazu gehören die Auswertung
und die Weitergabe von Wissen und Erfahrungen untereinander. Die meisten Aktivitäten sind
Projekte des freiwilligen Kirchgeldes, Spendenprojekte für einen konkreten Zweck und das Sam-
meln zugunsten gemeindlicher Stiftungsfonds, die von der Evangelischen Stiftung Kirche für
Bielefeld verwaltet werden.
Viele Gemeinden erzielen gute Ergebnisse im Fundraising, insbesondere diejenigen, die ihre
Haushalte nur durch Spenden ausgleichen können. Die Auf- und Ausbaupozentiale des Fundrai-
sings sind meist noch nicht ausgeschöpft. Gemeinden gehen beim Erbschaftsfundraising erste
erfolgreiche Schritte.
54
Evangelische Stiftung Kirche für Bielefeld
Die Grundlegung
Erfolgreiches Fundraising ruht auf mehreren Säulen. Eine Stiftung steht dabei besonders für die
Aspekte der Nachhaltigkeit und Planbarkeit: Das Vermögen einer Stiftung bleibt dauerhaft erhal-
ten; konkrete Projekte und Stiftungszwecke werden durch Erträge und Spenden gefördert. Die
Evangelische Stiftung Kirche für Bielefeld wurde am 6. November 2003 als rechtlich selbstständi-
ge Stiftung errichtet. Den Grundstock der Stiftung bildete ein Vermögen von 50.000 Euro. Eine
Zustiftung in Höhe von einer Million Euro wurde per Synodenbeschluss für den Erhalt kirchlicher
Baudenkmäler bereitgestellt. Weitere besondere Stiftungszwecke sind die Kirchenmusik, die
Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und die Arbeit mit älteren Menschen. Zudem können Pri-
vatpersonen, Kirchengemeinden oder Initiativen unter dem Dach der Stiftung Fonds errichten,
die spezielle kirchliche oder diakonische Zwecke fördern.
Die gegenwärtige Lage
Seit dem Gründungsjahr haben sich Kirchengemeinden dem Stiftergedanken angeschlossen und
es wurden – auch durch den Ansporn einer Aufstockung durch Mittel aus einem kreiskirchlichen
Matching Fund – verschiedene Fonds gebildet, deren Erträge der Arbeit der jeweiligen Gemein-
den zugutekommen. Es handelt sich um die Gemeinden Oldentrup, Heepen, Dietrich-
Bonhoeffer, Hoberge-Uerentrup, Vilsendorf, Schildesche, Jakobus, Markus, Petri und Schrötting-
hausen. Zugunsten der Kirchengemeinden Hoberge-Uerentrup und Dietrich-Bonhoeffer sowie
der Kirchenmusik an der Neustädter Marienkirche haben Einzelpersonen oder Familien Stif-
tungsfonds errichtet.
Beispiele für gemeindeunabhängige Projekte, die von der Stiftung gefördert wurden, sind
- das Kindermusical „König David“, das 2004 im Ravensberger Park aufgeführt wurde und an
dem sich 200 Kinder beteiligten,
- die Aktivkisten für Kindertageseinrichtungen, die Materialien enthielten, mit denen das Inte-
resse an Naturwissenschaften geweckt und die Lesekompetenz der Kinder gefördert wurde.
- Die Renovierung des Schildescher Altars und des Ostfensters der Neustädter Marienkirche
wurden aus den Stiftungserträgen für den Denkmalschutz mitfinanziert.
55
Verwaltung/Kreiskirchenamt
Grundlegung
„Auch die kirchlichen Körperschaften sind in die rechtlichen, wirtschaftlichen, sozialen und orga-
nisatorischen Gegebenheiten eingebunden und verpflichtet, sie zu beachten. Diese Beachtung
und die sich hieraus ergebende Umsetzung stellen einen Schwerpunkt der Arbeit der Verwaltung
dar. Somit erbringt Verwaltung Dienstleistungen zur Erfüllung des kirchlichen Auftrages, insbe-
sondere bei der Vorbereitung und Durchführung von Entscheidungen der Leitungsorgane.“38 Ziel
ist, die ordnungsgemäße Erledigung der erforderlichen Pflicht- und Kernaufgaben sicherzustel-
len, Verwaltungsabläufe zwischen den Gemeinden und dem Kirchenkreis zu optimieren und eine
hohe Beratungsqualität beizubehalten.39
Die gegenwärtige Lage
Beim Abbau der Verwaltung vor Ort fallen der zentralen Verwaltung immer mehr Aufgaben zu.
Der gegenwärtige Umbauprozess erfordert ein hohes Maß an kompetenter Beratung, vor allem
im Bau-, Finanz- und Personalbereich.
Haus der Kirche
Das Haus der Kirche ist Dienstsitz der Superintendentin, Ort der Gemeinsamen Dienste des Kir-
chenkreises und Sitz der kreiskirchlichen Verwaltung. Durch den Veranstaltungsservice werden
interne und externe Sitzungen, Veranstaltungen, Empfänge und Ausstellungen, die hier stattfin-
den, koordiniert und begleitet.
5. Der Evangelische Kirchenkreis Bielefeld im Jahr 2015
In diesem Abschnitt der Konzeption wird die Beschreibung der zukünftigen Gestalt des Kirchen-
kreises im Jahre 2015 vorgenommen. Dieser Teil entwickelt eine konzeptionelle Perspektive für
das Jahr 2015 vor dem Hintergrund der theologischen Grundorientierung, der Grundlegungen,
der aktuellen Situation und der finanziellen Rahmenbedingungen. Neben den theologischen
Prämissen sind weitere Aspekte für die Zukunftsbeschreibung leitend. So ist die gewachsene
Struktur des Kirchenkreises als Gemeinschaft von Kirchengemeinden und Gemeinsamen Diens-
38
Kirche mit Zukunft, S. 66 39
vgl. Kirchenordnung, Artikel 104 Abs. 2
56
ten in ihrem Zusammenspiel wichtig für die Perspektive auf das Jahr 2015. Berücksichtigt wer-
den auch die Ausgewogenheit der Veränderungsanforderungen in den einzelnen Arbeitsberei-
chen und der Gesichtspunkt der Sozialverträglichkeit im Umgang mit Personalstellen. Durch Ko-
operationen ist es möglich, auch bei reduzierten Ressourcen, als Kirche in der Fläche und mit
einem breiten Angebot präsent zu bleiben.
Ortsgemeinden und Nachbarschaften
Der fortscheitende Veränderungsprozess der Gemeinden und Nachbarschaften kann mit Hilfe
einer Konzeption gestaltet werden, die die zukünftigen Ressourcen von pfarramtlicher Ausstat-
tung, haupt- und nebenamtlich Mitarbeitenden sowie Gebäuden in den Blick nimmt. Das ge-
meindliche Leben kann sich bei vergleichbaren Rahmenbedingungen ortsbedingt und situations-
bezogen unterschiedlich entwickeln.
Die landessynodal verabredete Aufgabe der Erstellung einer Gemeindekonzeption soll von den
Kirchengemeinden unter besonderer Berücksichtigung der nachbarschaftlichen Zusammenarbeit
durchgeführt werden. Bis zur Frühjahrssynode 2013 legen die Gemeinden ein nachbarschaftlich
abgestimmtes Konzept schriftlich vor.
Diese Arbeit kann von den Gemeinden bzw. Nachbarschaften in unterschiedlicher Weise geleis-
tet werden. So können in einem gemeinsamen Prozess auf einer Klausurtagung gemeindliche
Veränderungen reflektiert und dann verschriftlicht werden. Moderation oder externe Beratung
können dazu angefragt werden.
In den Gemeindekonzeptionen soll aufgezeigt werden, wie die kirchliche Arbeit im Jahr 2015
gemeinsam und gemeindlich in der Nachbarschaft wahrgenommen wird. Sie soll darstellen, wie
die Arbeit an sichtbaren kirchlichen Orten gestaltet und wie Menschen Beheimatung angeboten
wird. Die Konzeption soll eine nachbarschaftliche Planung der pastoralen Arbeit verankern und
die Zusammenarbeit zwischen den Haupt- und Ehrenamtlichen in den Gemeinden darstellen.
Dabei sollen konkrete Verabredungen festgehalten werden. Beispielsweise: Welche und wie
viele Gottesdienste finden statt? Welche kirchenmusikalischen Angebote gibt es? Wie wird die
Konfirmandenarbeit nachbarschaftlich organisiert? Wie ein Küster- und Bürodienst strukturiert?
Die Gebäudeunterhaltung wird grundsätzlich in die Verantwortung der Gemeinden gelegt: Zu-
nächst sollen sie wie bisher 50 Prozent Bauunterhaltungsbeträge in den Haushalt einstellen. Mit
der Einführung des neuen kirchlichen Finanzwesens (NKF) sind dann verabredete Substanzerhal-
57
tungsbeträge einzustellen. Auf kreiskirchlicher Ebene wird ein begrenzter Fördertopf vorgehal-
ten, aus dem nach transparenten, nachbarschaftsbezogenen Kriterien Zuschüsse für zukunfts-
weisende Maßnahmen und Projekte bewilligt werden können. Die auf der Sommersynode 2011
vorgelegten Eckpunkte der zukünftigen Gebäudeunterhaltung sollen in einen konkreten Ände-
rungsvorschlag der Bauunterhaltungsrichtlinie und der Finanzsatzung münden, der der Kreissy-
node zur Beschlussfassung vorzulegen ist.
Die Richtlinie zur Pfarrstellenplanung nimmt die nachbarschaftsbezogene Planung der pfarramt-
lichen Arbeit auf und impliziert die gemeindeübergreifende Zusammenarbeit der Pfarrer/-innen
in den Nachbarschaften und im Kirchenkreis. Ziel ist im Jahr 2015 und darüber hinaus bei einem
Rückgang der personellen Ressourcen des Entsendungsdienstes die pastorale Verantwortung für
das kirchliche Leben in angemessener Weise wahrzunehmen. Dabei werden eine weitere Kon-
zentration und Absprachen für arbeitsteilige Angebote vor Ort notwendig werden, um die pasto-
rale Versorgung flächendeckend vorzuhalten. Die pastoralen Angebote müssen der zukünftigen
Situation angepasst werden. Dies betrifft beispielsweise das gottesdienstliche Angebot oder eine
veränderte, gemeinsam verantwortete Konfirmandenarbeit.
Die Konzeption geht davon aus, dass es im Jahr 2015 als Grundangebot in den Kirchengemein-
den und Nachbarschaften geben wird: Gottesdienst und Amtshandlungen, die Seelsorge und
Diakonie sowie die Konfirmandenarbeit. Dieses Grundangebot, das flächendeckend vorgehalten
werden soll, wird in der Nachbarschaft nur durch Absprache der Gemeinden untereinander und
durch gemeinsame Planung möglich sein. Besuchsdienste, Gruppenangebote und Betreuung von
Altenheimen müssen gegebenenfalls von Ehrenamtlichen übernommen werden. In den Nach-
barschaften können neben dem pastoralen Grundangebot und der ehrenamtlichen Arbeit verab-
redete Schwerpunkte gesetzt werden. Dadurch können sich je nach Gaben, Situation und Finan-
zierungsmöglichkeiten besondere Profile entwickeln. Dies geschieht auch in Kooperation mit den
Gemeinsamen Diensten, die die Arbeit in den Nachbarschaften unterstützen, ergänzen und pro-
filieren.
Leitung, Ausschüsse und Beauftragungen, Gestaltungsraum
a. Leitung
Es ist Aufgabe der Leitung, die mit der Konzeption angestoßenen Prozesse in den Gemeinden
und Diensten des Kirchenkreises zu begleiten sowie offene Fragen und Aufgaben zu thematisie-
58
ren und aufzugreifen. Kooperationen werden unterstützt, damit gegenseitige Entlastung und
Ergänzung möglich werden. Diese Prozesse und Veränderungen werden durch die Leitung be-
gleitet und transparent, ermutigend und wertschätzend gefördert. Das geschieht auch durch
Visitationen.
b. Kreiskirchliche Ausschüsse und Beauftragungen
Eine gründliche Überprüfung der derzeitigen Struktur der Zusammenarbeit der Ausschüsse mit
den Gemeinden, den Diensten, den Beauftragten und dem Kreissynodalvorstand wird durchge-
führt. Eine Konzentration und Bündelung der Kapazitäten und Bereiche ist für eine Profilierung
zukünftiger Arbeit notwendig. Der Kreissynodalvorstand wird hierzu einen Vorschlag erarbeiten.
c. Gestaltungsraum
Die Möglichkeiten und Grenzen von Zusammenarbeit im Gestaltungsraum werden bis 2012 im
Rahmen des laufenden Projektes der Landeskirche zu den Gestaltungsräumen ausgewertet. Für
das Jahr 2015 wird eine konkrete Kooperation in den unterschiedlichen Arbeitsbereichen in den
Blick genommen.
Kirchenmusik: Kreiskantorat und Evangelisches Stadtkantorat
Die A-Kirchenmusiker/-instelle besteht 2015 weiterhin, um die Aufgaben des Kreiskantorates
und des Evangelischen Stadtkantorates wahrzunehmen. Die Möglichkeiten zu Konzentrationen
im Bereich der kooperierenden Innenstadtgemeinden sind zu erweitern, um den kirchenmusika-
lischen Aufgabenumfang langfristig zu bewältigen. Die Aufgaben des Kreiskantorates bleiben
gemäß den landeskirchlichen Richtlinien bestehen. Im Rahmen des Stadtkantorats stehen so-
wohl eine profilierte übergemeindliche kirchenmusikalische Arbeit in den Gottesdiensten, als
auch eine facettenreiche konzertante kirchenmusikalische Arbeit im Vordergrund, die inner- und
außerkirchlich Leuchtturmfunktion wahrnehmen. Die Konzertangebote und kostenträchtigen
gottesdienstlichen Kirchenmusiken müssen sich finanziell selbst tragen. Der bisherige Sachkos-
tenzuschuss des Kirchenkreises wird gemäß den Haushaltsbeschlüssen der Kreissynode ange-
passt. Die gemeindlichen Chöre und Posaunenchöre der Reformierten Gemeinde und der Neu-
städter Mariengemeinde kooperieren enger. Die Orchesterarbeit, die von Jöllenbeck ausgeht,
und die Projektchorarbeit in Schildesche sollen zunehmend aus Fundraisingmitteln finanziert
59
werden. Konzepte dazu sind im Rahmen des Ausschusses Stadtkantorat zu entwickeln und um-
zusetzen.
Im Rahmen des Nachbarschaftskonzeptes soll die kirchenmusikalische Arbeit vor Ort mitbedacht
und die Kooperation mit „Kirche macht Musik“ verstärkt werden. Mit einer Ausweitung des Be-
reichs „Kirche macht Musik“ muss die Refinanzierung erhöhter Verwaltungsstunden einherge-
hen.
Seelsorge
a. Krankenhausseelsorge
Die Präsenz von Pfarrer/-innen in der Krankenhausseelsorge im Franziskus Hospital und im Klini-
kum Bielefeld Mitte wird auch zukünftig vom Kirchenkreis gewährleistet. Der Kirchenkreis wird
gemeinsam mit der Landeskirche auch in Zukunft für die fachlichen Standards einstehen.
Die Arbeit der Krankenhausseelsorge in Bielefeld kann jedoch dauerhaft im bestehenden Um-
fang nur erhalten werden, indem der Anteil der Refinanzierungen der Personalkosten in gemein-
samer Bemühung aller Träger und Interessengruppen deutlich erhöht und abgesichert wird.
Die Besetzung und Finanzierung der Pfarrstelle im Evangelischen Krankenhaus Bielefeld liegen ab
2015, wie bei den anderen Pfarrstellen im Bereich dieses Krankenhauses, in dessen Verantwor-
tung.
b. Altenheimseelsorge
Im Bereich Altenheimseelsorge wird weiterhin eine halbe Stelle im Entsendungsdienst vorgehal-
ten, die eine spezielle Qualifizierung voraussetzt. Die Stelle bezieht sich auf die Seelsorge in sta-
tionären Einrichtungen der Altenhilfe und ist im Kirchenkreis mit der Synodalbeauftragung ver-
knüpft, um Themen der Altenheimseelsorge und konkrete Projekte einzubringen und durchzu-
führen. Dazu ist ein Konzept entwickelt worden, das fortgeschrieben werden soll. Die demografi-
sche Entwicklung unserer Gesellschaft erfordert ein konzeptionelles Nachdenken in Gemeinden
und Kirchenkreis zur kirchlichen Begleitung alter Menschen.
60
c. Telefonseelsorge
Durch einen Beschluss der Landessynode gibt es eine Grundfinanzierung der Telefonseelsorge
aus dem landeskirchlichen Haushalt „gesamtkirchliche Aufgaben“. Der Evangelische Kirchenkreis
Bielefeld trägt den verbleibenden Anteil. Dieser wird in den nächsten Jahren durch weitere mög-
liche Ausgabenreduzierungen und Intensivierung der Arbeit des Fördervereins reduziert.
Sozialpfarramt
Das Sozialpfarramt entwickelt bis zum Sommer 2012 eine Konzeption, aus der hervorgeht, wel-
che Schwerpunkte es in Zukunft vorrangig wahrnimmt. Neben einer anteiligen Refinanzierung
durch geleisteten Religionsunterricht werden bis 2015 Kooperationen und entsprechende Kos-
tenreduzierungen im Gestaltungsraum angestrebt.
Diakonie
Die Arbeit der Diakonie für Bielefeld gGmbH wird durch das gemeinsame Engagement beider
Gesellschafter theologisch-diakonisch, wirtschaftlich und fachlich weiterentwickelt. Den Mitar-
beitenden werden Fortbildungsangebote gemacht, um sozial-diakonische Kompetenz und Identi-
fikation mit ihrer Organisation zu fördern. Mit Steuerungs- und Planungsinstrumenten werden
die wirtschaftliche Planung und Kontrolle optimiert.
Innovative diakonische Projekte werden gefördert. Dafür wird u.a. die Vernetzung mit der ge-
meindlichen diakonischen Arbeit und den Gemeinsamen Diensten verstärkt. Dabei sind die ge-
sellschaftlichen Herausforderungen und Veränderungen wie die demographische Entwicklung,
Kinder- und Altersarmut, Aufgaben der Inklusion, verlässliche Betreuung und Unterstützung von
Kindern und Jugendlichen, zu reflektieren und in ihrer Auswirkung für die Angebote zu diskutie-
ren. Veränderungsprozesse, die sich an den gesellschaftlichen und kirchlichen Realitäten orien-
tieren, werden transparent, zielgerichtet und konsequent gestaltet.
Bei der Setzung von Qualitätszielen auf allen Ebenen ist ein gemeinsames Verständnis von Quali-
tät zu erarbeiten. Eine Herausforderung in der Zukunft wird sein, fähiges Personal zu gewinnen,
weiter zu qualifizieren und nachhaltig zu binden.
Die Kooperation aller Träger der Diakonie im Evangelischen Kirchenkreis Bielefeld sowie in der
Stadt Bielefeld ist mit verlässlichen Strukturen und Prozessen des Informationsaustausches und
61
des Interessenausgleichs enger abzustimmen als bisher, um die Diakonie im Raum Bielefeld ins-
gesamt zu stärken und weiterzuentwickeln.
Mission, Ökumene und Weltverantwortung
Die Arbeit wird weiterhin durch den Ausschuss für Mission, Ökumene und Weltverantwortung
geleistet, der die inhaltliche Abstimmung und enge Zusammenarbeit der zuständigen Synodal-
beauftragten gewährleistet. Diese Arbeit geschieht auf ehren- und nebenamtlicher Basis. Unter-
stützt wird sie durch die/den Regionalpfarrer/-in MÖWe. Unterschiedliche Auffassungen von
Mission werden im Kirchenkreis und im Ausschuss produktiv miteinander ins Gespräch gebracht.
Dabei sollen die unterschiedlichen Dimensionen der Mission – z. B. Mission weltweit und vor Ort
in Bielefeld – in Zukunft verstärkt in den Blick genommen werden.
Durch die stärkere Vernetzung und Einbeziehung unterschiedlicher Profile, Gaben und Akteure
sind als Antwort auf die veränderten gesellschaftlichen und kirchlichen Rahmenbedingungen
auch Veranstaltungen für kirchenferne und suchende Menschen, Glaubenskurse , milieugerech-
te Gottesdienste u.a. in der Arbeit der Gemeinden und Dienste anzubieten.
Für die Zusammenarbeit mit anderen Kirchen bildet die Leitlinie der Charta Oecumenica40 die
Grundlage: Der Kirchenkreis Bielefeld fördert auch Projekt-Kooperationen mit kirchlichen wie
außerkirchlichen Akteuren, z.B. der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK), den Ge-
meinden anderer Sprache und Herkunft, der Evangelischen Allianz ebenso wie der VEM, dem
Evangelischen Bund, dem Gustav-Adolf-Werk und dem Welthaus Bielefeld.
Der Ausschuss hält Kontakt mit dem Arbeitskreis für christlich-jüdische Zusammenarbeit und mit
dem/der Islambeauftragten.
Der Kirchenkreis Bielefeld tritt auch in Zukunft „für eine Mission ein, die vielfältig für ihre Sache
wirbt und um die Fülle von Geistesgaben weiß. Sie ist offen dafür, von ihrem Gegenüber etwas
40
Die Charta Oecumenica ist eine Vereinbarung aus dem Jahr 2001. Sie wurde vom Rat der Europäischen
Bischofskonferenzen und von der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK – evangelische und freikirchliche
Kirchen, Orthodoxe, Anglikaner, Alt-Katholiken) beraten und beschlossen und am 22. April 2001 unter-
zeichnet. In Deutschland wurde die Charta Oecumenica von den Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christli-
cher Kirchen auf dem 1. Ökumenischen Kirchentag in Berlin 2003 in einem feierlichen Gottesdienst ange-
nommen. Download der deutschen Originalfassung z.B. auf http://www.oekumene-
ack.de/uploads/media/charta-oecumenica.pdf
62
zu lernen, was den eigenen Glauben bereichert. Sie ermutigt Menschen zu einem eigenen kultu-
rellen Ausdruck ihres Glaubens.“41
Christlich-Jüdischer Dialog und interreligiöser Trialog
Der christlich-jüdische Dialog sowie der interreligiöse Trialog werden weiterhin Bestandteil der
Arbeit im Evangelischen Kirchenkreis Bielefeld sein.
Tageseinrichtungen für Kinder
Die Arbeit in den Tageseinrichtungen für Kinder wird durch öffentliche Mittel mitfinanziert. Der
gesetzliche Trägeranteil der Kirchen liegt derzeit bei 12 Prozent. Auf landespolitischer Ebene
streben die Kirchen eine weitere Absenkung des Trägeranteils an, um eine Gleichbehandlung
aller Träger zu erreichen.
Nach Beschlusslage der Kreissynode werden Gruppen und Einrichtungen in diesem Zeitraum
geschlossen, wenn sie aus demografischen Gründen nicht mehr benötigt werden.
Das Referat Tageseinrichtungen für Kinder nimmt die Trägerverantwortung und Fachberatung
wahr. Die personelle Ausstattung im Referat (1 Leitung, 34 Stunden Fachberatung) wird ange-
sichts der beabsichtigten Entwicklungen und dem damit verbundenen Verantwortungsbereich
beibehalten.
Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Die Arbeit der hauptberuflich Mitarbeitenden im Bereich der gemeindlichen Arbeit und der Ju-
gendkirche wird weiterhin vorgehalten werden und finanziell gestützt (vgl. dazu den Konsolidie-
rungsplan 2015). Die Situation der älter werdenden Mitarbeitenden in diesem Arbeitsbereich
muss überdacht werden und ist vordringlich mit der Landeskirche zu klären. Die Jugendkirche als
qualifiziertes Schwerpunktangebot ist zukunftsweisend weiterzuentwickeln. Sie soll mit der ver-
bandlichen Arbeit der Nachbarschaften stärker vernetzt werden. Dies ist in einem zukünftigen
Konzept zu erarbeiten. Die Arbeitsbereiche der Evangelischen Offenen und Mobilen Arbeit sowie
Jugendarbeit und Schule, die refinanziert werden, sind 2015 beizubehalten.
41
Siegfried Eckert et al.: Mission weiter denken – Bonner Thesen zur Mission, in: Lesebuch zur Vorberei-
tung auf das Schwerpunktthema „Was hindert's, dass ich Christ werde?“. Missionarische Impulse. 4. Ta-
gung der EKD-Synode 2011 in Magdeburg, S. 11
63
Die Pfarrstelle des Jugendpfarramtes wird im Jahr 2015 weiterhin für die Leitung, Koordination
und Begleitung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verantwortlich sein. Aufgrund der gro-
ßen Zahl der Mitarbeitenden wird weiterhin eine halbe Stelle einer pädagogischen Fachkraft
vorgehalten.
Evangelischer Religionsunterricht, Schulreferat und Mediothek
2015 wird die Fortschreibung der gegenwärtigen Situation der Pfarrstellen an den Schulen ange-
strebt. Es besteht grundsätzlich die Notwendigkeit, eine Vertretung vorzuhalten, um die dem
Land gegenüber bei den Gestellungsverträgen bestehende Verpflichtung der Unterrichtsversor-
gung einhalten zu können. Dies soll im Bereich der Berufsschule durch die Entsendung mindes-
tens einer Person in die modularen Fortbildungskurse im Pädagogischen Institut in Villigst ge-
schehen.
Die Pfarrstelle im Schulreferat besteht 2015 weiterhin. Der Evangelische Kirchenkreis Gütersloh
soll sich jedoch an der Finanzierung der Pfarrstelle beteiligen, da die Schulreferentin Aufgaben in
Brackwede, Senne, Sennestadt, Quelle und Ummeln für diesen Kirchenkreis wahrnimmt. Koope-
rationen bei Fortbildungen im Gestaltungsraum und mit der Landeskirche werden gepflegt und
weiterentwickelt.
Langfristig muss entschieden werden, ob die Mediothek entweder als Mediothek für den religi-
onspädagogischen Bereich oder als gemeinsame Mediothek mehrerer Arbeitsbereiche ausge-
richtet wird.
Erwachsenenbildung
Die Stelle (50 Prozent) einer hauptamtlichen pädagogischen Mitarbeiterin, die anteilig refinan-
ziert wird, wird 2015 vorgehalten, auch um die Qualifizierung von Ehrenamtlichen sicherzustel-
len. Schulungen für die unterschiedlichen Aufgabenbereiche der Ehrenamtlichen, wie sie in der
Konzeption für die Arbeit von Ehrenamtlichen beschrieben sind, werden angeboten.
Arbeit mit Frauen im Frauenreferat
Die gegenwärtige Ausstattung mit einer halben Entsendungsdienst-Stelle wird 2015 beibehalten.
64
Öffentlichkeitsarbeit
Im Jahr 2015 gibt es weiterhin ein professionell arbeitendes Referat für Öffentlichkeitsarbeit, das
ausgestattet ist wie 2011.
Kircheneintrittsstelle
Es werden weiterhin personelle und finanzielle Ressourcen für die Kircheneintrittsstelle bereit-
gestellt.
Fundraising
Es wird weiterhin ein Referat für Fundraising geben. Bei sinkenden Kirchensteuerzuweisungen
werden sich mehr Gemeinden als heute im Fundraising engagieren. Auch einzelne Dienste wer-
den stetige und wachsende Spendenergebnisse verzeichnen. Gemeinden mit gut akzeptierter
Gemeindearbeit, die frühzeitig mit Erbschaftsmarketing begonnen haben, werden darin eine
wesentliche finanzielle Stütze ihrer Arbeit finden. Viele Gemeinden werden eine Kultur der Dan-
kes und Transparenz ausbauen.
Konkurrenzen im Fundraising wird es weiterhin geben. Sie werden aber trotz des gewachsenen
Finanzbedarfes nicht zunehmen, weil sich Verfahren einspielen, die vermeiden, dass Spender
doppelt angesprochen werden und dass Spenden nur bei der ersten Spendenbitte eingehen.
Insgesamt wird im Fundraising vorausschauender gearbeitet: Welche finanziellen Ziele müssen
in mittelfristiger Zukunft erreicht werden?
Evangelische Stiftung Kirche für Bielefeld
Die wachsende finanzielle Verantwortung der Kirchengemeinden für ihre Gebäude und ihre Ar-
beit vor Ort sowie der Einstieg in das Erbschaftsfundraising bringen neue Potenziale und Heraus-
forderungen für die Stiftung mit sich. Auch die Verzahnung mit möglichen Veränderungen in der
kreiskirchlichen Finanzsatzung und den Richtlinien für den geplanten „Fördertopf Bauen“ muss
bedacht und vorangetrieben werden.
65
Verwaltung/Kreiskirchenamt
Bis 2015 wird überprüft, in welchem Verhältnis die Analyse des Kienbaumgutachtens, das für die
Evangelischen Kirche von Westfalen erstellt wurde, mit ihrer jetzigen Empfehlung zu den er-
reichten Reduzierungen bei Gebäuden und Personal steht, und welche Veränderungspotenziale
sich daraus für die Verwaltung ergeben. Dazu sollen bis zum Sommer 2012 erste konkrete Zwi-
schenergebnisse vorgelegt werden. Die Zusammenarbeit im Gestaltungsraum im Bereich der
Verwaltung wird in den nächsten Jahren weiter vorangetrieben.
Haus der Kirche
Einnahmeerhöhungen und Ausgabenreduzierungen im Haus der Kirche durch weitere Vermie-
tungen und Reduktion der Serviceangebote und Öffnungszeiten des Hauses werden überprüft.
Schlusswort
In der vorliegenden Konzeption haben wir den Evangelischen Kirchenkreis Bielefeld in seinen
theologischen Grundorientierungen, in seiner Geschichte und gegenwärtigen Situation mit den
unterschiedlichen Handlungsfeldern und mit unseren Perspektiven und Zielen für das Jahr 2015
beschrieben.
Die Konzeption ist hilfreich zur Orientierung für Menschen, die haupt- und ehrenamtlich im Kir-
chenkreis tätig sind. Der Konzeptionsprozess der vergangenen drei Jahre hat viele Diskussionen,
regen Austausch und intensives Nachdenken über die Arbeit im Kirchenkreis und über die ver-
änderten Rahmenbedingungen gefördert. Der Prozess war gerade in den Zeiten gravierenden
Wandels hilfreich und diente zur Verständigung über unsere Aufgaben und Ziele als evangelische
Kirche. Er ermutigt, in Kontinuität zu den bisherigen Schritten, zu einem offenen Blick auf die
zukünftigen Perspektiven.
Der Entwurf der Konzeption bildete die Grundlage für die Konsolidierungsbeschlüsse für die Jah-
re 2012 bis 2015, die der Konzeption beigefügt sind.
Die vorliegende Konzeption versteht sich als Rahmen, in dem die Kirchengemeinden und Ge-
meinsamen Diensten in den kirchlichen Handlungsfeldern ihren Auftrag auch zukünftig, mit ih-
ren je eigenen Perspektiven, entwickeln und erfüllen können.
66
Die Gestalt der evangelischen Kirche ist auch in ihrem Wandel im Letzten nicht planbar. Auch
unsere Wahrnehmung und Beschreibung sind fragmentarisch und entwicklungsoffen. Schon im
Laufe der Arbeit an dieser Konzeption gab es immer wieder Veränderungen in den gegenwärti-
gen Arbeitsfeldern und Bedingungen sowie personelle und strukturelle Veränderungen. Die vor-
liegende Konzeption wird immer wieder an die veränderte Gestalt und die veränderten Rah-
menbedingungen angepasst werden müssen. Der Kreissynodalvorstand wird diese Anpassung
alle vier Jahre veranlassen und der Synode vorlegen.
Im letzten Teil der Konzeption sind Fragen, Aufgaben und Themen benannt, die zukünftig zu
beraten und zu entscheiden sein werden: Seien es die nachbarschaftsbezogenen Gemeindekon-
zeptionen, die Überprüfung der Ausstattung der Verwaltung anhand des Kienbaumgutachtens,
die Weiterarbeit an den Richtlinien zur zukünftigen Gebäudeunterhaltung oder die Überprüfung
der Ausschüsse und Beauftragten etc. Der Kreissynodalvorstand wird diese Prozesse begleiten
und die Ergebnisse dann der Synode vorlegen.
„Wir vertrauen darauf, dass Gott uns mit seinem Segen auf unserem Weg in die Zukunft beglei-
tet und unsere Kirche durch seinen Geist belebt und erneuert“.42
42
Unser Leben – Unser Glaube – Unser Handeln, S. 27
67
Literaturverzeichnis
Benad, Matthias/Schmuhl, Hans-Walter (Hrsg.): Aufbruch in die Moderne – Der evangelische
Kirchenkreis Bielefeld von 1817 bis 2006, Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2006
Evangelisches Erwachsenenbildungswerk Westfalen und Lippe e.V. (Hrsg.): Erwachsenenbildung
in der Evangelischen Kirche von Westfalen – Grundlagen, Schwerpunkte, Arbeitsweisen, Dort-
mund 2008
Evangelisches Gesangbuch, Luther Verlag, Bielefeld 1996
Evangelische Kirche in Deutschland (Hrsg.): Die Bibel nach der Übersetzung Martin Luthers,
Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart 1985
Evangelische Kirche von Westfalen (Hrsg.): Christen und Muslime – Eine Orientierungshilfe für
die evangelischen Gemeinden in Westfalen, Bielefeld 2008
Evangelische Kirche von Westfalen (Hrsg.): Gott hat sein Volk nicht verstoßen. Hauptvorlage für
die Landessynode 1999, Bielefeld 1999
Evangelische Kirche von Westfalen (Hrsg.): In einem Boot – Ökumene, Mission, Weltverantwor-
tung. Hauptvorlage für die Landessynode 1992, Bielefeld 1992
Evangelische Kirche von Westfalen (Hrsg.): Kirche mit Zukunft – Zielorientierungen für die Evan-
gelische Kirche von Westfalen, Bielefeld 2000
Evangelische Kirche von Westfalen (Hrsg.): Kirchenordnung. Sonderdruck aus „Das Recht in der
Evangelischen Kirche von Westfalen“, Bielefeld 2008
Evangelische Kirche von Westfalen (Hrsg.): Unsere Geschichte – Unser Selbstverständnis, Biele-
feld 2007
Evangelische Kirche von Westfalen (Hrsg.): Unser Leben – Unser Glaube – Unser Handeln, Biele-
feld 2007
Friedrich, Johannes/Huber, Wolfgang/Steinacker, Peter (Hrsg.): Kirche in der Vielfalt der Lebens-
bezüge. Die vierte EKD-Erhebung über Kirchenmitgliedschaft, Gütersloh 2006
68
Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (Hrsg.): Lesebuch zur Vorbereitung auf das
Schwerpunktthema „Was hindert´s, dass ich Christ werde?“ (nach Apg. 8,36) – Missionarische
Impulse. 4. Tagung der 11. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland 6. bis 9. November
2011 in Magdeburg , Hannover 2011
Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (Hrsg.): Seelsorge – Muttersprache der
Kirche. Dokumentation eines Workshops der Evangelischen Kirche in Deutschland (Hannover,
16. November 2009), Hannover 2010
Stadt Bielefeld (Hrsg.): Lebenslagen und soziale Leistungen 2009, Bielefeld 2010
69
Anlage 1:
Richtlinie zur Ermittlung des Pfarrstellenbedarfs im Evangelischen Kirchenkreis Bielefeld
Beschlossen auf der Tagung der Kreissynode am 12. November 2010
Mit Hilfe einer Richtlinie legt der Kirchenkreis Bielefeld Kriterien für die Pfarrstellenplanung fest,
auf Grund derer der Kreissynodalvorstand bei Antragsstellungen in verbindlicher Weise seine
Pfarrstellenplanung regelt.
Die Richtlinie sieht zur Ermittlung des Pfarrstellenbedarfs eine grundsätzliche Verhältnisbestim-
mung von Gemeindegliederzahl und Pfarrstelle vor, die zur Ermittlung der Pfarrstellenumfänge
grundlegend ist.43
Im Folgenden wird diese Richtlinie dargestellt und erläutert:
1.1 Die Kreissynode hat die Aufbringung der Mittel der Pfarrbesoldungspauschalen nach § 8 Abs.
1 Finanzausgleichsgesetz in der Finanzsatzung geregelt, indem die entsprechenden Beträge
im Haushaltsplan des Kirchenkreises zu veranschlagen sind.
1.2 Unbeschadet der Bestimmungen der Kirchenordnung über die Errichtung, Aufhebung oder
Veränderung von Pfarrstellen orientiert sich der Kreissynodalvorstand in seinen Anträgen an
43
Dabei werden die Grundfunktionen bei 2.700 Gemeindegliedern mit 100 Prozent bemessen. Die pasto-
ralen Grundfunktionen beinhalten: Gottesdienst (inkl. Kasualien, besondere Gottesdienste u.ä.); Seelsorge
(inkl. Krankenhaus, Altenheim, Pflegestation); Hausbesuche; Tauf- und Traugespräche; Trauergespräche;
Kirchlicher Unterricht (inkl. Ev. Kontaktstunde); Theologische Mitarbeit und Begleitung (Gemeindekreise
der div. Altersgruppen, Kindertagesstätten, Veranstaltungen, u.ä.); Repräsentanz nach außen (Kontakt zu
und Arbeit in Schulen, Kirchenkreis, Kommune, Vereine u. ä.); Leitungs- und Verwaltungsarbeiten; Fort-
und Weiterbildungen des/der Pfarrstelleninhaber/-in; Synodale Aufgaben.
Ebenfalls unter die Grundfunktionen fallen Schwerpunktbildungen innerhalb der Gemeindearbeit wie:
Kirchliche Arbeit im sozialen Brennpunkt; Betreuung eines Neubaugebietes; Arbeit mit Kindern; Jugendar-
beit oder andere von der jeweiligen Gemeinde zu setzende Schwerpunkte.
Ziel der hohen prozentualen Bewertung ist, den Gemeinden die Möglichkeit zu geben, ihr Gemeindeprofil
selbst zu bestimmen. Die Schwerpunktbildung der Gemeindearbeit gibt den Gemeinden die Möglichkeit,
ein eigenes Profil zu erstellen. Presbyterien und Pfarrstelleninhaber/-innen müssen sich im Rahmen einer
gemeindlichen Konzeption über pastorale Tätigkeiten und deren eventuelle Schwerpunktbildung verstän-
digen. Zugleich beschreiben die Gemeinden damit ein Anforderungsprofil bzgl. der Besetzung einer Pfarr-
stelle.
Das an den/ die Pfarrstelleninhaber/-in gebundene Wahlamt des/der Assessors/in wird mit 50% bemes-
sen.
Unter „besondere Aufgaben“ sind insbesondere die Aufgaben und Aufträge zu verstehen, die sich aus
kreiskirchlichen Zusammenhängen ergeben, die zeitlich befristet sind, oder sich aus einer refinanzierten
Aufgabe ergeben. Die refinanzierten Zusatzaufträge werden gemäß ihrem Umfang vom Kreissynodalvor-
stand prozentual bewertet. Jede Stunde Religionsunterricht wird mit 4 % bemessen.
70
die Kirchenleitung an dem jeweiligen gemeindlichen und nachbarschaftlichen Bedarf (...) Für
die Errichtung, Aufhebung oder Widerfreigabe von Gemeindepfarrstellen durch den Kreissy-
nodalvorstand wird die Gemeindegliederzahl innerhalb einer Nachbarschaft als entschei-
dendes Kriterium zugrunde gelegt. Somit wird der Kreissynodalvorstand auf die Wiederbe-
setzung einer Pfarrstelle hinwirken, wenn 2700 Gemeindeglieder pro Pfarrstelle – bezogen
auf die ganze Nachbarschaft – vorhanden sind und damit der Umfang einer Pfarrstelle mit
100 % Dienstumfang gewährleistet ist.44
1.3 Der Kreissynodalvorstand wirkt daraufhin, möglichst Pfarrstellen mit 100 % Dienstumfang im
Kirchenkreis einzurichten und zu erhalten, soweit es die finanziellen Rahmenbedingungen
zulassen und sofern die Inhabenden der Pfarrstellen nicht aus persönlichen Gründen eine
Reduzierung beantragen. Grundsätzlich gilt bei einer Zahl von 100 Prozent der Bedarf für ei-
ne Pfarrstelle als gegeben. Damit ergibt sich eine Überprüfung der vorhandenen Pfarrstellen
in den Kirchengemeinden.45
Der Kreissynodalvorstand wird
1.3.1 auf Wiederbesetzung der Pfarrstelle hinwirken, wenn der Umfang der Pfarrstelle bei
100% in der Kirchengemeinde und im Rahmen der Nachbarschaft gegeben ist;
1.3.2 bei einer Pfarrstelle mit weniger als 75% von der Möglichkeit Gebrauch machen, die
Pfarrstelle mittels eines Zusatzauftrages, der auf der nachbarschaftlichen oder kreis-
kirchlichen Ebene angesiedelt ist46, zu erhalten oder auf deren Aufhebung hinwirken;
1.3.3 bei einem Umfang einer Pfarrstelle von 125% und mehr für Entlastung sorgen;
1.3.4 wenn die Vorgaben für die Errichtung einer Pfarrstelle nicht erfüllt werden,
- auf Neuverteilung von Aufgaben unter Pfarrer/-innen,
- auf entsprechende strukturelle Änderungen der Pfarrbezirke oder der Gemeinden,
- vor dem Hintergrund einer nachbarschaftsbezogenen Perspektive auf pfarramtliche
Kooperationen und andere Formen der Zusammenarbeit
hinwirken.
44
Die Gemeindegliederzahl wird als alleinige Größe zu Grunde gelegt. Voraussichtlich wird die Zahl der
Gemeindeglieder in den nächsten Jahren weiter absinken, die Pfarrstellenpauschale sich weiter erhöhen.
Vor diesem Hintergrund wird die Bemessungsgrenze zum jetzigen Zeitpunkt bei 2.700 Gemeindegliedern
pro Pfarrstelle festgelegt. Die Herausforderung wird sein, die pfarramtliche Versorgung im Kirchenkreis
sicherzustellen. 45
Der Kreissynodalvorstand wird immer bei Überschreitung oder Unterschreitung bestimmter Prozent-
werte tätig sowie bei jedem Pfarrstellenwechsel. Dabei sind bei bestimmten Gegebenheiten auch struktu-
relle Veränderungen zu erwägen. Insbesondere bildet die Festlegung der Prozentwerte – mittelbar – eine
wesentliche Grundlage für die Finanzplanung des Kirchenkreises. 46
Dabei steht die Intention der gemeindlichen Zusammenarbeit im Mittelpunkt des Zusatzauftrages. Die-
ser kann auch durch pfarramtliche Verbindungen gestaltet werden. Ebenso sind unterschiedliche Formen
der Zusammenarbeit denkbar.
71
1.4 Der Kirchenkreis hat in seiner übergemeindlichen Verantwortung für die Wahrnehmung
der kirchlichen Arbeit in Institutionen, themenbezogenen sowie gruppenbezogenen und koordi-
nierenden Diensten zu sorgen. Der Kreissynodalvorstand ist verpflichtet, die Errichtung von
Kreispfarrstellen zu betreiben, soweit diese Dienste nicht von anderen hauptamtlichen Mitarbei-
tern/-innen wahrgenommen werden, oder die Berufung von Beauftragten zu veranlassen.47
Der landeskirchlich festgelegte Maßstab von je 20.000 Gemeindegliedern für eine übergemeind-
liche Pfarrstelle wird angewendet.
Der Evangelische Kirchenkreis Bielefeld hält folgende Funktionspfarrstellen vor:
- Jugendpfarramt
- Schulreferat (z.T. refinanziert vom Kirchenkreis Gütersloh)
- 11 Schulpfarrstellen (refinanziert)
- 2 Krankenhausseelsorgepfarrstellen (Städt. Klinikum-Mitte z.T. refinanziert; EvKB bis 2015)
- Pfarrstelle für Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt – Sozialpfarramt
- Telefonseelsorge (refinanziert)
1.5 Zusatzaufträge
Zusatzaufträge werden an die Pfarrstelle gebunden. Der Zusatzauftrag wird stellvertretend für
die übrigen Pfarrer/-innen wahrgenommen. Er gestaltet sich zum einen durch eine gemeindliche
und innerhalb der nachbarschaftlichen Zusammenarbeit bezogene Beauftragung oder zum ande-
ren durch eine übergemeindliche Beauftragung durch den Kreissynodalvorstand.48
Der Kreissynodalvorstand nimmt dadurch die Möglichkeit wahr, 100%-Stellen im Kirchenkreis
einzurichten oder zu erhalten. Er legt den Umfang der gemeindlichen Zusatzaufträge und deren
prozentualen Umfang in Zusammenarbeit mit den betreffenden Kirchengemeinden in der Nach-
barschaft fest.
1.5.1 Zusatzaufträge und ihre Kriterien
a. Die Kriterien für die Wahrnehmung von Zusatzaufträgen müssen sein:
- Beziffertes Zeitkontingent zur Wahrnehmung des Auftrages.
47
Diese übergemeindlichen Funktionen können durch Inhaber/-innen entsprechend eingerichteter Pfarr-
stellen oder auch durch nach §33 PfDG beauftragte Gemeindepfarrer/-innen in Form von Zusatzaufträgen
ausgefüllt werden. 48
Zusatzaufträge, sei es gemeindliche oder übergemeindliche, sind von synodalen Beauftragungen, die zu
den pfarramtlichen Grundaufgaben gehören, zu unterscheiden (vgl. dazu Anm. 5).
72
- Gewährleistung der Kontinuität der Arbeit zur Sicherung der Qualität.
- Konzeptionelle Beschreibung eines konkreten Arbeitsfeldes und damit verbunden die
Erkennbarkeit und der Umfang.
- Bindung des Auftrages an eine Institution (Altenheim, Schule, etc.), oder an die Gestal-
tung und Umsetzung eines Projektes, das Menschen in einer spezifischen Lebenssituati-
on aus Gemeinde und/oder Institution umgreift. Bei Zusatzaufträgen, die auf die Nach-
barschaft bezogenen sind, ist dies ebenfalls zu beachten.
b. Die Kriterien für die Wahrnehmung von Zusatzaufträgen können sein:
- Ansprechpartner/-in innerhalb eines Arbeitsgebietes oder Fachgebietes.
- Wahrnehmung übergemeindlicher Interessen über Gemeindegrenzen hinaus.
1.5.2 Aufgabenpool
Der Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises Bielefeld initiiert die Erstellung eines Aufgaben-
pools, der zum einen eine Übersicht über gemeindliche und kreiskirchliche Zusatzaufträge bietet
und Schwerpunktangebote und Projektarbeit für die Nachbarschaften und den Kirchenkreis zu-
sammenstellt. Zum anderen dient dieser Aufgabenpool auch dazu, spezifische pfarramtliche
Kompetenzen und Qualifikationen zu sammeln und sichtbar werden zu lassen. Damit verbunden
ist die Idee, Schwerpunktbildungen zu ermöglichen und mit Hilfe eines Zusatzauftrages zu dele-
gieren. Pfarrer/-innen werden mit ihrer Profession und der damit verbundenen spezifischen
Kompetenz wahrgenommen.
Der Aufgabenpool und Zusatzaufträge sind in jedem Jahr im Rahmen des Berichtes der Superin-
tendentin transparent anzufügen.
1.6 Veränderungen
Bei Veränderungen der landeskirchlich festgelegten Richtwerte (2.700 pro Gemeindepfarrstelle /
20.000 pro Funktionspfarrstelle) ist die Richtlinie dynamisch durch die Kreissynode anzupassen.
73
Anlage 2:
Finanzplanung des Evangelischen Kirchenkreises Bielefeld
für die Haushaltsjahre 2012 bis 2015
Vorgelegt und beschlossen auf der Tagung der Kreissynode am 2. Juli 2011
I. Vorbemerkungen
Die Auswertung der abgegebenen Stellungnahmen der Gemeinsamen Dienste und Kirchenge-
meinden bis zum 15.12. letzten Jahres hat gezeigt, dass ca. ein Drittel der Gemeinden der Auf-
fassung ist, den bis dahin vorliegenden Konsolidierungsvorschlag des Kreissynodalvorstandes
(KSV) bis 2015 nicht umsetzen zu können, ca. ein Drittel meint, das Ziel mit großer Kraftanstren-
gung gerade so zu erreichen, während ein weiteres knappes Drittel sich dazu nicht konkret ge-
äußert hat.
Ein ähnlich disparates Bild hatte sich auch aus den Stellungnahmen der Gemeinsamen Dienste
ergeben mit einer Mehrheit, die die Kürzungsvorgaben mindestens bis 2015 für nicht umset-
zungsfähig hält.
Fazit: Ein erheblicher Anteil der Gemeinden und Dienste wäre an den zugemuteten Konsolidie-
rungsvorgaben gescheitert. Gemeinden und Dienste hätten ihre Arbeit teilweise oder sogar in
Gänze aufgeben müssen.
Dem Entwurf einer Konzeption für den Evangelischen Kirchenkreis Bielefeld liegt aber gerade der
Leitgedanke zu Grunde, keines der kirchlichen Arbeitsfelder in Gänze aufgeben zu wollen und an
der Pluralität von evangelischer Kirche in Bielefeld festzuhalten.
So hat sich der Kreissynodalvorstand in einer Reihe von Klausursitzungen seit dem Januar 2011
noch einmal mit jedem einzelnen Arbeitsbereich von den Gemeinsamen Diensten bis zu den
Gemeinden und Nachbarschaften im Detail befasst.
Dabei hat er alternative Finanzplanungen bis 2015 entwickelt und ihre inhaltlich-konzeptionellen
Auswirkungen auf die Arbeitsfelder beraten.
Man kann sagen, dass sich die inhaltliche Arbeit am Konzeptionsentwurf und die Fortentwick-
lung der Konsolidierungsplanung wechselseitig ergänzt haben und miteinander verzahnt sind.
74
Allerdings ist nicht immer direkt aus inhaltlichen Festlegungen der Konzeption begründbar, wie
und warum der Kreissynodalvorstand zu den jeweiligen Prozentsätzen oder Summenangaben bei
seinen Kürzungsvorschlägen gelangt.
Man muss bedenken, dass in einem so komplexen Abwägungsprozess, in dem wir stehen, auch
weitere Faktoren zu berücksichtigen sind:
Der Kreissynodalvorstand hat Gerechtigkeitsgesichtspunkte zwischen den Arbeitsbereichen in
seine Überlegungen einbezogen. Aus Gründen der Gleichbehandlung hat er sich z.B. dafür ent-
schieden, sämtliche Leitungsstellen bei den Gemeinsamen Diensten von der Berechnung der
Konsolidierungsvorgaben auszunehmen – und nicht nur die dort angesiedelten Pfarrstellen. Das
betrifft Öffentlichkeitsreferat, Fachreferat Tageseinrichtungen für Kinder, Erwachsenenbildung
sowie Stadtkantorat.
Der Kreissynodalvorstand hat die Sozialverträglichkeit der Auswirkungen seiner Kürzungsvorga-
ben – soweit ihm möglich – in seinen Planungen berücksichtigt.
Es spielen auch Aspekte kirchenpolitischer und kommunalpolitischer Bindungen (z.B. bei den
Tageseinrichtungen für Kinder, der Diakonie) in unsere Festlegungen hinein. Zum Teil sind über
entsprechende Leistungsverträge mit der Stadt Bielefeld gegenseitige Verpflichtungen entstan-
den, die wir nicht kurzfristig aufgeben wollen und können.
Und es gibt eine gewachsene Struktur des Evangelischen Kirchenkreises Bielefeld als Gemein-
schaft von Kirchengemeinden und Gemeinsamen Diensten sowie in Kooperation mit weiteren
kirchlichen Werken und Verbänden. Als Beispiel ist der Bereich Diakonie mit dem Ev. Johannes-
werk zu nennen. Mit dieser gewachsenen Struktur ist bei allen Planungen notwendiger Verände-
rungen sensibel und mit Augenmaß umzugehen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt erhalten Sie folgende Synodenvorlagen:
Excel-Übersichten über die Konsolidierungsbedarfe 2012, 2013, 2014 und 2015
Übersichten über die Pauschalzuweisungen an die Kirchengemeinden bis 2015
die Finanzplanung für den Kirchenkreis als Finanzgemeinschaft der Jahre 2012 - 2015.
Herr Gießelmann hat sämtliche Übersichten auf der Grundlage der vom Kreissynodalvorstand
beschlossenen Konsolidierungseckpunkte aktualisiert.
75
Aus Sicht des Kreissynodalvorstandes besonders hilfreich und weiterführend ist die Idee von
Herrn Gießelmann, dem auf der Synode zu beschließenden Konsolidierungsrahmen mit den ent-
sprechenden Planzahlen Verbindlichkeit zu geben, indem er diese Planzahlen in eine mittelfristi-
ge Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2012 – 2015 überträgt.
Dafür – und für seine unermüdliche und hochqualifizierte Arbeit spricht ihm der Kreissynodal-
vorstand ausdrücklich seinen Dank aus!
Auf der Kreissynode wird Ihnen Herr Gießelmann zu den Tableaus noch einige Lesehilfen geben.
II. Finanzplanung des Evangelischen Kirchenkreises Bielefeld für die Haushaltsjahre 2012 bis
2015
Beschluss:
Die Kreissynode beschließt die Finanzplanung des Evangelischen Kirchenkreises Bielefeld
für die Haushaltsjahre 2012, 2013, 2014 und 2015 mit den folgenden Eckdaten:
HH-
Jahr
1. Kirchensteu-
er-aufkommen
2. KiSt-Anteil Fi-
nanzgemeinschaft
3. Finanzbedarfe gemäß Finanzsatzung
a) Zuwsg. f.
Pfarrbesoldung
Kgm. + Pfarr-
bes. Kreis-
pfarrst.
b) Pauschal-
zuwsg. n. Ge-
meindegl.-zahl
c) Zuwsg. für
Tageseinr. f.
Kinder
Mio. € Mio. € Mio. € € €
2012 403,10 9,62 4,09 1.782.751 943.846
2013 398,50 9,40 4,17 1.711.441 878.418
2014 394,00 9,20 4,26 1.638.150 842.038
2015 387,30 8,94 4,35 1.564.859 855.574
4. Aufstellung der Haushaltspläne mit der Maßgabe, dass die veranschlagte Entnahme
aus der Kirchensteuerausgleichsrücklage (= Haushaltsdefizit) in keinem Fall die ver-
anschlagten Zuführungen zu Rücklagen (aus Zinserträgen und Darlehensrückflüssen)
überschreiten darf.
76
5. Kürzung des Finanzbedarfs für Funktionsbereiche im Haushalt des Kirchenkreises /
der Finanzgemeinschaft ab dem Haushaltsjahr 2012 um rd. 28,5 % gegenüber den
Haushaltsansätzen 2011 gem. anliegender Tabellen (Spalte „verbleibende Kürzung“),
dabei werden die Bruttopersonalkosten der Leitungsstellen der Referate und Dienste
nicht in die Berechnung der Kürzung einbezogen.
6. Kürzung des Finanzbedarfs weiterer Funktionsbereiche in den Haushaltsjahren 2012
bis 2015 gegenüber den Haushaltsansätzen 2011 um feste Beträge gemäß anliegen-
den Tabellen (Spalten „Kürzungsbeitrag vorab“ und „verbleibende Kürzung“).
7. Overheadkostenpauschale von Tageseinrichtungen für Kinder: 1 % der Kindpauscha-
len ab Kindergartenjahr 2011/2012, 1,5 % spätestens ab Kindergartenjahr
2014/2015.
8. Festsetzung der Zuweisung an den Evangelischen Gemeindedienst e.V. (diakonisches
Werk) auf folgende Beträge:
2012: 1.200.000,00 €
2013: 1.050.000,00 €
2014: 900.000,00 €
2015: 750.000,00 €
2016: 600.000,00 €
9. Bildung einer Konsolidierungs-Rückstellung in Höhe von mindestens 300.000 €, aus
der spätestens für das Haushaltsjahr 2015 folgende Beträge bereitzustellen sind:
100.000 € speziell für den Finanzbedarf für die Arbeitsbereiche der Ev. Arbeit mit Kin-
dern und Jugendlichen, 200.000 € zur (teilweisen) Deckung eines nach Konsolidie-
rungsmaßnahmen verbleibenden Haushaltsdefizits.
10. Berechnungsfaktor für die Bauunterhaltungsbeträge gem. § 3 Abs. 2 Finanzsatzung:
50 % des errechneten Bedarfs.
Die nun folgenden Kommentierungen beziehen sich jeweils auf die einzelnen nummerierten
Abschnitte des Beschlussvorschlages des Kreissynodalvorstandes.
Zu den Punkten 1. - 3. des Beschlussvorschlages: Modifizierte mittelfristige Finanzplanung der
Landeskirche bis 2014
Der Kreissynodalvorstand macht sich die aktualisierte Finanzplanung der Landeskirche zu eigen,
die von einem gegenüber dem Szenario vom Sommer 2010 moderateren Rückgang der Kirchen-
steuereinnahmen in den kommenden Jahren ausgeht. Die entsprechende Zahlenübersicht haben
77
Sie bereits zur Kenntnis bekommen, denn sie ist dem Haushaltsplan des Kirchenkreises für 2011
als Anlage beigefügt.
Zu Punkt 4. des Beschlussvorschlages: Vermeidung der Haushaltssicherung
Die Haushaltspläne der Jahre 2012, 2013, 2014, 2015 müssen mit der Maßgabe aufgestellt wer-
den, dass die veranschlagte Entnahme aus der Kirchensteuerausgleichsrücklage (= Haushaltsde-
fizit) in keinem Fall die veranschlagten Zuführungen zu Rücklagen (aus Zinserträgen und Darle-
hensrückflüssen) überschreiten darf. So können wir im Evangelischen Kirchenkreis Bielefeld
vermeiden, die Vorschriften der Haushaltssicherung anzuwenden.
Zu Punkt 5. des Beschlussvorschlages: Kürzung des Finanzbedarfs für Arbeitsbereiche der Ge-
meinsamen Dienste ab dem Haushaltsjahr 2012
Der Finanzbedarf für die Arbeitsbereiche der Gemeinsamen Dienste (soweit nichts anderes vor-
geschlagen ist) wird im Haushalt des Kirchenkreises / der Finanzgemeinschaft ab dem Haushalts-
jahr 2012 um rund 28,5 % gegenüber den Haushaltsansätzen 2011 gemäß Spalte "verbleibende
Kürzung" in den Tabellen gekürzt.
Dabei werden aus Gründen der Sicherstellung der fachlichen Arbeit und Verteilungsgerechtigkeit
zwischen den einzelnen Gemeinsamen Diensten die Bruttopersonalkosten aller Leitungsstellen
von den Kürzungsberechnungen ausgenommen, das sind Erwachsenen-bildung, Öffentlichkeits-
referat, Fachreferat Tageseinrichtungen für Kinder und Stadtkantorat.
Zu Punkt 6. des Beschlussvorschlages: Kürzung des Finanzbedarfs weiterer Arbeitsbereiche
einschließlich der Gemeinden in den Haushaltsjahren 2012 bis 2015
Der Finanzbedarf weiterer Arbeitsbereiche, z.B. Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Tagesein-
richtungen für Kinder, Verwaltung und Diakonie wird in den Haushaltsjahren 2012 bis 2015 ge-
genüber den Haushaltsansätzen 2011 um feste Beträge gemäß Spalten "Kürzungsbeitrag vorab"
und "verbleibende Kürzung" in den Tabellen gekürzt (siehe dazu Punkt 6. des Beschlussvorschla-
ges, zum Bereich Diakonie den gesonderten Punkt 8.).
Der Kreissynodalvorstand trägt mit seinem Vorschlag der Tatsache Rechnung, dass die Kreissy-
node der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie den Tageseinrichtungen für Kinder in den
vergangenen Jahren eine hohe Priorität eingeräumt hat.
Zugleich orientiert sich der Vorschlag am Verhandlungsstand mit der Stadt Bielefeld (in Sachen
Tageseinrichtungen für Kinder) und am Runden Tisch Diakonie mit dem Ev. Johanneswerk e.V.
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(in Sachen Diakonie). Ziel ist, Planungssicherheit in diesen Arbeitsfeldern zu schaffen, indem die
Haushaltsplanung der kommenden Jahre bereits jetzt verbindlich festgelegt wird.
Der Konsolidierungsbeitrag der Verwaltung wird in Höhe von 50.000,- € bis 2015 in der Größen-
ordnung des Wegfalls einer halben Stelle der Verwaltungsleitung angesetzt. Im Übrigen ist vor-
gesehen, die Ausstattung der kreiskirchlichen Verwaltung auf der Grundlage der Kriterien des
Kienbaumgutachtens durch das Landeskirchenamt bis Sommer 2012 zu prüfen.
Im Blick auf die Kirchengemeinden schlägt der Kreissynodalvorstand vor, statt wie bisher eine
Reduktion der Gemeindepauschalen um 32 % bis 2015 gegenüber 2011 anzustreben, die ge-
meindlichen Zuweisungen von 2012 an schrittweise um 10 % bis 21 % im Jahr 2015 zu verrin-
gern. Diese Vorgaben sind Ihnen ja in den Nachbarschaftsgesprächen Ende März / Anfang April
mit den entsprechenden Konsequenzen für Ihre Nachbarschaft vorgestellt und mit Ihnen erör-
tert worden.
Zu Punkt 7. des Beschlussvorschlages: Verwaltungskosten aus den Kindpauschalen der Tages-
einrichtungen für Kinder
Auch wenn der Kreissynodalvorstand zur Kenntnis genommen hat, dass bereits die Berechnung
von 1 % der Kindpauschalen für den Overhead, wie sie schon im Haushalt 2011 für das Kinder-
gartenjahr 2011/2012 festgeschrieben sind, zu spürbaren Einschnitten in den Haushalten der
Kindertageseinrichtungen führt, geht aufgrund seiner Finanzplanung kein Weg daran vorbei,
spätestens ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 insgesamt 1,5 % Verwaltungskosten aus den
Kindpauschalen der Tageseinrichtungen für Kinder als Konsolidierungsbeitrag anzusetzen.
Aufgrund des Ausbauprogramms U3 und der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Stadt
Bielefeld kann es nach Auffassung des Kreissynodalvorstandes bis 2015 keine Kürzungen im
Fachreferat sowie der Abteilung Tageseinrichtungen für Kinder geben.
Zu Punkt 8. des Beschlussvorschlages: Kürzung der Zuweisung an den Ev. Gemeindedienst
Die Höhe des Zuschusses des Evangelischen Kirchenkreises für das Arbeitsfeld Diakonie, d.h für
die zukünftige gGmbH „Diakonie für Bielefeld“ soll für die Jahre 2012 bis 2015 dynamisch in
Form von Festbeträgen abgesenkt werden:
2012 auf 1,2 Mill. Euro
2013 auf 1,05 Mill. Euro
2014 auf 900.000 Euro
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2015 auf 750.000 Euro
2016 auf 600.000 Euro.
Dem Kreissynodalvorstand ist bewusst, dass sein Konsolidierungsvorschlag eine große Heraus-
forderung für die neue gGmbH und ihre Arbeitsfelder bedeutet.
Aber er hält aus Gründen der Verteilungsgerechtigkeit zwischen den einzelnen Arbeitsfeldern an
der hohen Kürzungsmarge der Zuweisung von ca. -46 % bis 2015 fest, insbesondere weil ein
durch die Landeskirche veranlasster Vergleich der Finanzierungsanteile der Kirchenkreise für ihre
eigene Diakonie bei aller Unterschiedlichkeit der Strukturen vor Ort gezeigt hat, dass wir mit
dem für die Zukunft geplanten Zuweisungsanteil immer noch am oberen Ende des durchschnitt-
lichen Finanzierungskorridors liegen würden.
Zu Punkt 9. des Beschlussvorschlages: Mittelbereitstellung aus einer Konsolidierungsrückstel-
lung für 2015 (und ggf. Folgejahre)
Aufgrund des derzeitigen höheren Kirchensteueraufkommens soll aus den möglichen Haushalts-
überschüssen der Jahre 2010 sowie 2011f eine sog. Konsolidierungsrückstellung in der Höhe von
mindestens 300.000,- € gebildet werden, die zur Abpufferung der erwarteten strukturellen Defi-
zite im kreiskirchlichen Haushalt spätestens ab 2015 dienen soll. Dabei geht der Kreissynodalvor-
stand davon aus, spätestens für das Haushaltsjahr 2015 folgende Beträge bereitstellen zu kön-
nen:
100.000,- € speziell für den Finanzbedarf der Ev. Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, insbeson-
dere zur Sicherung einer ausgewogenen Jugendmitarbeiterstruktur in den Nachbarschaften.
200.000,- € dienen der (teilweisen) Verringerung eines nach Konsolidierungsmaßnahmen ver-
bleibenden Haushaltsdefizit im Haushalt der Finanzgemeinschaft.
Anlagen:
Tabellen Konsolidierungsbedarf 2012, 2013, 2014, 2015
Tabelle Pauschalzuweisungen 2012, 2013, 2014, 2015
Finanzplanung 2012, 2013, 2014, 2015
Finanzierungsbedarf aus Mitteln der Finanzgemeinsch aft
Konsolidierungsbedarf 2012 Soll 2012
Arbeitsbereich (Funktion) Einnahmen Ausgaben Finanzbedarf € Anteil in %
davon Pfarrbes. + Referatsltg. Beteiligte Beträge in %
zus. Einn. vorab
Kürzungs- beitrag vorab
verbleibende Kürzung
Reduz. Finanzbedarf % verbl. Finanzbedarf Anteil in %
0110 Gottesdienst (Waterbör usw.) 0,00 300,00 300,00 0,00% 300,00 0,01% -86 -28,69% 213,94 0,00%
0200 Kirchenmusik allgemein 0,00 7.050,00 7.050,00 0,05% 7.050,00 0,16% -2.015 -28,58% 5.035,04 0,04%
0201 Stadtkantorat 48.120,00 136.175,00 88.055,00 0,65% 75.000,00 13.055,00 0,30% -3.730 -4,24% 84.325,06 0,65%
0202 "Kirche macht Musik" 17.750,00 17.750,00 0,00 0,00% 0,00 0,00% 0 0,00 0,00%
0300 Allgemeine Gemeindearbeit 0,00 8.703,00 8.703,00 0,06% 8.703,00 0,20% -2.487 -28,58% 6.215,96 0,05%
0410 Schulreferat 11.113,00 147.636,00 136.523,00 1,01% 89.800,00 46.723,00 1,09% -13.351 -9,78% 123.171,92 0,95%
0420 Unterricht an Behindertenschulen 0,00 0,00 0,00 0,00% 0,00 0,00% 0 0,00 0,00%
0460 Religionsunterricht 0,00 550,00 550,00 0,00% 550,00 0,01% -157 -28,61% 392,64 0,00%
0500 Pfarrdienst (zentrale Sachkosten) 0,00 19.150,00 19.150,00 0,14% 19.150,00 0,45% -5.472 -28,57% 13.678,03 0,11%
1120 Jugendpfarramt 37.500,00 258.667,00 221.167,00 1,63% 89.800,00 91.367,00 2,12% 40.000 0 -18,09% 181.167,00 1,40%
1164 Jugendkirche 0,00 30.000,00 30.000,00 0,22% 30.000,00 0,70% 0 0 0,00% 30.000,00 0,23%
1180 Nachbarschaften 10.200,00 613.887,00 603.687,00 4,45% 603.687,00 14,03% 0 0 0 0,00% 603.687,00 4,67%
1310 Männerarbeit 0,00 495,00 495,00 0,00% 495,00 0,01% -141 -28,56% 353,62 0,00%
1320 Frauenarbeit 0,00 2.610,00 2.610,00 0,02% 2.610,00 0,06% -746 -28,59% 1.863,77 0,01%
1322 Frauenreferat 1.000,00 11.754,00 10.754,00 0,08% 10.754,00 0,25% -3.072 -28,57% 7.681,78 0,06%
1410 Krankenhausseelsorge 20.000,00 189.030,00 169.030,00 1,25% 179.600,00 -10.570,00 -0,25% 0 0,00% 169.030,00 1,31%
1421 Blindendienst 0,00 900,00 900,00 0,01% 900,00 0,02% -257 -28,55% 643,06 0,00%
1422 Gehörlosenarbeit 0,00 4.000,00 4.000,00 0,03% 4.000,00 0,09% -1.143 -28,58% 2.856,68 0,02%
1470 Telefonseelsorge 0,00 33.300,00 33.300,00 0,25% 33.300,00 0,77% -9.515 -28,57% 23.784,59 0,18%
1600 Volksmission 0,00 450,00 450,00 0,00% 450,00 0,01% -129 -28,69% 320,91 0,00%
1970 Andere Seelsorgedienste 0,00 450,00 450,00 0,00% 450,00 0,01% -129 -28,69% 320,91 0,00%
1980 Kircheneintrittstelle 0,00 6.620,00 6.620,00 0,05% 6.620,00 0,15% -1.892 -28,58% 4.727,98 0,04%
2100 Ev. Gemeindedienst 0,00 1.384.836,00 1.384.836,00 10,21% 0,00 0,00% 184.836 0 -13,35% 1.200.000,00 9,28%
2110 Sozialpfarramt 20.570,00 135.655,00 115.085,00 0,85% 89.800,00 25.285,00 0,59% 0 0,00% 115.085,00 0,89%
2114 Rechtshilfefonds 0,00 2.000,00 2.000,00 0,01% 2.000,00 0,05% -572 -28,58% 1.428,34 0,01%
2115 Einzelhilfefonds 0,00 4.500,00 4.500,00 0,03% 4.500,00 0,10% -1.286 -28,58% 3.214,07 0,02%
2210 TfK sonstiges 0,00 0,00 0,00 0,00% 0,00 0,00% 0 0,00 0,00%
2217 TfK-Referat 9.000,00 160.405,00 151.405,00 1,12% 77.000,00 38.682,00 0,90% 35.723 0 -23,59% 115.682,00 0,89%
3100 Gesamtkirchliche Aufgaben 0,00 15.000,00 15.000,00 0,11% 10.000,00 0,23% 5.000 0 -33,33% 10.000,00 0,08%
3400 Ökumene, Weltmission 0,00 1.000,00 1.000,00 0,01% 1.000,00 0,02% -285 -28,52% 714,78 0,01%
3860 Tansania-Partnerschaft 0,00 3.000,00 3.000,00 0,02% 3.000,00 0,07% -857 -28,56% 2.143,12 0,02%
4122 Öff.-Referat 3.690,00 129.460,00 125.770,00 0,93% 120.000,00 5.770,00 0,13% -1.649 -1,31% 124.121,40 0,96%
4122 Fundraising 250,00 5.000,00 4.750,00 0,04% 4.750,00 0,11% -1.357 -28,57% 3.392,76 0,03%
4221 Hörfunk 0,00 5.750,00 5.750,00 0,04% 5.750,00 0,13% 0 0,00% 5.750,00 0,04%
5200 Erwachsenenbildung 11.000,00 41.660,00 30.660,00 0,23% 30.500,00 160,00 0,00% -45 -0,15% 30.614,51 0,24%
5300 Synodalbibliothek 0,00 250,00 250,00 0,00% 250,00 0,01% -71 -28,52% 178,70 0,00%
5840 Strukturprozeß Gemeinden 15.000,00 15.000,00 0,00 0,00% 0,00 0,00% 0 0,00 0,00%
7200 Leitungsgremien, Superintendentin 0,00 104.750,00 104.750,00 0,77% 89.800,00 14.950,00 0,35% 0 0,00% 104.750,00 0,81%
7640 Verwaltung 207.631,00 1.627.080,00 1.419.449,00 10,46% 87.000,00 1.224.972,00 28,47% 107.477 0 -7,57% 1.311.972,00 10,14%
7641 HdK 16.500,00 300.431,00 283.931,00 2,09% 283.931,00 6,60% 0 0,00% 283.931,00 2,20%
7641 Veranstaltungsbetrieb 16.000,00 41.130,00 25.130,00 0,19% 25.130,00 0,58% -12.500 -49,74% 12.630,00 0,10%
7642 MAV Kirchenkreis (ohne TfK) 0,00 30.940,00 30.940,00 0,23% 0 0,00% 30.940,00 0,24%
8000 Grundstücksverwaltung 0,00 500,00 500,00 0,00% 0 0,00% 500,00 0,00%
9400 Sammelverträge 0,00 249.200,00 249.200,00 1,84% 0 0,00% 249.200,00 1,93%
9700 Rücklagenzuführungen 0,00 628.017,00 628.017,00 4,63% 0 0,00% 628.017,00 4,86%
9000 Zuweisungen Tageseinrichtungen für Kinder 0,00 943.846,00 943.846,00 6,96% 0 0,00% 943.846,00 7,30%
9000 Zuweisungen an Gem. - Schuldendienst 106.911,00 106.911,00 0,79% 0 0,00% 106.911,00 0,83%
9000 Zuweisungen an Gem. - Personalstrukturfonds 108.210,00 108.210,00 0,80% 0 0,00% 108.210,00 0,84%
9000 Zuweisungen an Gem. - Härtefonds 100.000,00 100.000,00 0,74% 0 0,00% 100.000,00 0,77%
9000 Zuweisungen an Gem. - Baufonds 480.000,00 480.000,00 3,54% 0 0,00% 480.000,00 3,71%
9000 Zuweisungen an Gem. - Strukturfonds 220.000,00 220.000,00 1,62% 0 0,00% 220.000,00 1,70%
9000 Zuweisungen an Gemeinden 0,00 5.679.371,00 5.679.371,00 41,86% 3.698.536,00 1.782.751,00 41,44% 198.084 0 -3,49% 5.481.287,00 42,38%
-10,00% => von Pauschalzuwsg.Summe 445.324,00 14.013.379,00 13.568.055,00 100,02% 4.626.836,00 4.302.475,00 100,00% 143.200 427.920 -62.946 -4,67% 12.933.988,58 100,00%
HH-Fehlbetrag -1.241.951,00 Konso.-RL: 0,00 Summe Konsolidierung: 634.066 -607.885 "fehlender" Kürzungsbeitrag
Anteil am Fehlbetrag
1,0% von Kindpauschalen
Finanzierungsbedarf aus Mitteln der Finanzgemeinsch aft
Konsolidierungsbedarf 2013 Soll 2013
Arbeitsbereich (Funktion) Einnahmen Ausgaben Finanzbedarf € Anteil in %
davon Pfarrbes. + Referatsltg. Beteiligte Beträge in %
zus. Einn. vorab
Kürzungs- beitrag vorab
verbleibende Kürzung
Reduz. Finanzbedarf % verbl. Finanzbedarf Anteil in %
0110 Gottesdienst (Waterbör usw.) 0,00 300,00 300,00 0,00% 300,00 0,01% -86 -28,66% 214,03 0,00%
0200 Kirchenmusik allgemein 0,00 7.050,00 7.050,00 0,05% 7.050,00 0,17% -2.014 -28,57% 5.035,64 0,04%
0201 Stadtkantorat 48.120,00 136.175,00 88.055,00 0,65% 75.000,00 13.055,00 0,31% -3.730 -4,24% 84.324,80 0,67%
0202 "Kirche macht Musik" 17.750,00 17.750,00 0,00 0,00% 0,00 0,00% 0 0,00 0,00%
0300 Allgemeine Gemeindearbeit 0,00 8.703,00 8.703,00 0,06% 8.703,00 0,21% -2.487 -28,58% 6.215,80 0,05%
0410 Schulreferat 11.113,00 149.436,00 138.323,00 1,02% 91.600,00 46.723,00 1,12% -13.351 -9,65% 124.972,37 0,99%
0420 Unterricht an Behindertenschulen 0,00 0,00 0,00 0,00% 0,00 0,00% 0 0,00 0,00%
0460 Religionsunterricht 0,00 550,00 550,00 0,00% 550,00 0,01% -158 -28,66% 392,39 0,00%
0500 Pfarrdienst (zentrale Sachkosten) 0,00 19.150,00 19.150,00 0,14% 19.150,00 0,46% -5.472 -28,58% 13.677,69 0,11%
1120 Jugendpfarramt 37.500,00 260.467,00 222.967,00 1,64% 91.600,00 91.367,00 2,19% 40.000 0 -17,94% 182.967,00 1,44%
1164 Jugendkirche 0,00 30.000,00 30.000,00 0,22% 30.000,00 0,72% 0 0 0,00% 30.000,00 0,24%
1180 Nachbarschaften 10.200,00 613.887,00 603.687,00 4,44% 563.687,00 13,49% 0 40.000 0 -6,63% 563.687,00 4,45%
1310 Männerarbeit 0,00 495,00 495,00 0,00% 495,00 0,01% -141 -28,46% 354,10 0,00%
1320 Frauenarbeit 0,00 2.610,00 2.610,00 0,02% 2.610,00 0,06% -746 -28,59% 1.863,72 0,01%
1322 Frauenreferat 1.000,00 11.754,00 10.754,00 0,08% 10.754,00 0,26% -3.072 -28,57% 7.681,72 0,06%
1410 Krankenhausseelsorge 20.000,00 192.630,00 172.630,00 1,27% 183.200,00 -10.570,00 -0,25% 0 0,00% 172.630,00 1,36%
1421 Blindendienst 0,00 900,00 900,00 0,01% 900,00 0,02% -257 -28,52% 643,28 0,01%
1422 Gehörlosenarbeit 0,00 4.000,00 4.000,00 0,03% 4.000,00 0,10% -1.143 -28,57% 2.857,30 0,02%
1470 Telefonseelsorge 0,00 33.300,00 33.300,00 0,25% 33.300,00 0,80% -9.515 -28,57% 23.784,65 0,19%
1600 Volksmission 0,00 450,00 450,00 0,00% 450,00 0,01% -129 -28,66% 321,04 0,00%
1970 Andere Seelsorgedienste 0,00 450,00 450,00 0,00% 450,00 0,01% -129 -28,66% 321,04 0,00%
1980 Kircheneintrittstelle 0,00 6.620,00 6.620,00 0,05% 6.620,00 0,16% -1.891 -28,57% 4.728,63 0,04%
2100 Ev. Gemeindedienst 0,00 1.384.836,00 1.384.836,00 10,20% 0,00 0,00% 334.836 0 -24,18% 1.050.000,00 8,28%
2110 Sozialpfarramt 20.570,00 137.455,00 116.885,00 0,86% 91.600,00 25.285,00 0,61% 0 0,00% 116.885,00 0,92%
2114 Rechtshilfefonds 0,00 2.000,00 2.000,00 0,01% 2.000,00 0,05% -572 -28,60% 1.428,05 0,01%
2115 Einzelhilfefonds 0,00 4.500,00 4.500,00 0,03% 4.500,00 0,11% -1.286 -28,58% 3.214,01 0,03%
2210 TfK sonstiges 0,00 0,00 0,00 0,00% 0,00 0,00% 0 0,00 0,00%
2217 TfK-Referat 9.000,00 160.405,00 151.405,00 1,11% 77.000,00 34.804,00 0,83% 39.601 0 -26,16% 111.804,00 0,88%
3100 Gesamtkirchliche Aufgaben 0,00 15.000,00 15.000,00 0,11% 10.000,00 0,24% 5.000 0 -33,33% 10.000,00 0,08%
3400 Ökumene, Weltmission 0,00 1.000,00 1.000,00 0,01% 1.000,00 0,02% -285 -28,54% 714,62 0,01%
3860 Tansania-Partnerschaft 0,00 3.000,00 3.000,00 0,02% 3.000,00 0,07% -857 -28,58% 2.142,67 0,02%
4122 Öff.-Referat 3.690,00 129.460,00 125.770,00 0,93% 120.000,00 5.770,00 0,14% -1.649 -1,31% 124.121,02 0,98%
4122 Fundraising 250,00 5.000,00 4.750,00 0,03% 4.750,00 0,11% -1.358 -28,58% 3.392,37 0,03%
4221 Hörfunk 0,00 5.750,00 5.750,00 0,04% 5.750,00 0,14% 0 0,00% 5.750,00 0,05%
5200 Erwachsenenbildung 11.000,00 41.660,00 30.660,00 0,23% 30.500,00 160,00 0,00% -45 -0,15% 30.614,63 0,24%
5300 Synodalbibliothek 0,00 250,00 250,00 0,00% 250,00 0,01% -72 -28,66% 178,36 0,00%
5840 Strukturprozeß Gemeinden 15.000,00 15.000,00 0,00 0,00% 0,00 0,00% 0 0,00 0,00%
7200 Leitungsgremien, Superintendentin 0,00 106.550,00 106.550,00 0,78% 91.600,00 14.950,00 0,36% 0 0,00% 106.550,00 0,84%
7640 Verwaltung 207.631,00 1.627.080,00 1.419.449,00 10,45% 87.000,00 1.216.550,00 29,11% 115.899 0 -8,17% 1.303.550,00 10,28%
7641 HdK 16.500,00 300.431,00 283.931,00 2,09% 283.931,00 6,79% 0 0,00% 283.931,00 2,24%
7641 Veranstaltungsbetrieb 16.000,00 41.130,00 25.130,00 0,19% 25.130,00 0,60% -12.500 -49,74% 12.630,00 0,10%
7642 MAV Kirchenkreis (ohne TfK) 0,00 30.940,00 30.940,00 0,23% 0 0,00% 30.940,00 0,24%
8000 Grundstücksverwaltung 0,00 500,00 500,00 0,00% 0 0,00% 500,00 0,00%
9400 Sammelverträge 0,00 249.200,00 249.200,00 1,83% 0 0,00% 249.200,00 1,97%
9700 Rücklagenzuführungen 0,00 628.017,00 628.017,00 4,62% 0 0,00% 628.017,00 4,95%
9000 Zuweisungen Tageseinrichtungen für Kinder 0,00 878.418,00 878.418,00 6,47% 0 0,00% 878.418,00 6,93%
9000 Zuweisungen an Gem. - Schuldendienst 106.911,00 106.911,00 0,79% 0 0,00% 106.911,00 0,84%
9000 Zuweisungen an Gem. - Personalstrukturfonds 108.210,00 108.210,00 0,80% 0 0,00% 108.210,00 0,85%
9000 Zuweisungen an Gem. - Härtefonds 100.000,00 100.000,00 0,74% 0 0,00% 100.000,00 0,79%
9000 Zuweisungen an Gem. - Baufonds 480.000,00 480.000,00 3,53% 0 0,00% 480.000,00 3,79%
9000 Zuweisungen an Gem. - Strukturfonds 220.000,00 220.000,00 1,62% 0 0,00% 220.000,00 1,74%
9000 Zuweisungen an Gemeinden 0,00 5.748.761,00 5.748.761,00 42,32% 3.767.926,00 1.711.441,00 40,95% 269.394 0 -4,69% 5.479.367,00 43,23%
-13,60% => von Pauschalzuwsg.Summe 445.324,00 14.028.141,00 13.582.817,00 99,97% 4.707.026,00 4.178.865,00 100,00% 155.500 689.230 -62.946 -6,68% 12.675.140,94 100,00%
HH-Fehlbetrag -1.473.606,00 Konso.-RL: 0,00 Summe Konsolidierung: 907.676 -565.930 "fehlender" Kürzungsbeitrag
Anteil am Fehlbetrag
1,0% von Kindpauschalen
Finanzierungsbedarf aus Mitteln der Finanzgemeinsch aft
Konsolidierungsbedarf 2014 Soll 2014
Arbeitsbereich (Funktion) Einnahmen Ausgaben Finanzbedarf € Anteil in %
davon Pfarrbes. + Referatsltg. Beteiligte Beträge in %
zus. Einn. vorab
Kürzungs- beitrag vorab
verbleibende Kürzung
Reduz. Finanzbedarf % verbl. Finanzbedarf Anteil in %
0110 Gottesdienst (Waterbör usw.) 0,00 300,00 300,00 0,00% 300,00 0,01% -86 -28,73% 213,80 0,00%
0200 Kirchenmusik allgemein 0,00 7.050,00 7.050,00 0,05% 7.050,00 0,18% -2.015 -28,58% 5.035,15 0,04%
0201 Stadtkantorat 48.120,00 136.175,00 88.055,00 0,65% 75.000,00 13.055,00 0,32% -3.731 -4,24% 84.324,13 0,68%
0202 "Kirche macht Musik" 17.750,00 17.750,00 0,00 0,00% 0,00 0,00% 0 0,00 0,00%
0300 Allgemeine Gemeindearbeit 0,00 8.703,00 8.703,00 0,06% 8.703,00 0,22% -2.487 -28,58% 6.215,75 0,05%
0410 Schulreferat 11.113,00 151.336,00 140.223,00 1,03% 93.500,00 46.723,00 1,16% -13.350 -9,52% 126.873,02 1,03%
0420 Unterricht an Behindertenschulen 0,00 0,00 0,00 0,00% 0,00 0,00% 0 0,00 0,00%
0460 Religionsunterricht 0,00 550,00 550,00 0,00% 550,00 0,01% -157 -28,63% 392,54 0,00%
0500 Pfarrdienst (zentrale Sachkosten) 0,00 19.150,00 19.150,00 0,14% 19.150,00 0,48% -5.472 -28,58% 13.677,83 0,11%
1120 Jugendpfarramt 37.500,00 262.367,00 224.867,00 1,65% 93.500,00 91.367,00 2,27% 40.000 0 -17,79% 184.867,00 1,49%
1164 Jugendkirche 0,00 30.000,00 30.000,00 0,22% 30.000,00 0,75% 0 0 0,00% 30.000,00 0,24%
1180 Nachbarschaften 10.200,00 613.887,00 603.687,00 4,43% 523.687,00 13,02% 0 80.000 0 -13,25% 523.687,00 4,23%
1310 Männerarbeit 0,00 495,00 495,00 0,00% 495,00 0,01% -141 -28,56% 353,63 0,00%
1320 Frauenarbeit 0,00 2.610,00 2.610,00 0,02% 2.610,00 0,06% -746 -28,58% 1.864,06 0,02%
1322 Frauenreferat 1.000,00 11.754,00 10.754,00 0,08% 10.754,00 0,27% -3.072 -28,57% 7.681,72 0,06%
1410 Krankenhausseelsorge 20.000,00 196.430,00 176.430,00 1,29% 187.000,00 -10.570,00 -0,26% 0 0,00% 176.430,00 1,43%
1421 Blindendienst 0,00 900,00 900,00 0,01% 900,00 0,02% -257 -28,61% 642,54 0,01%
1422 Gehörlosenarbeit 0,00 4.000,00 4.000,00 0,03% 4.000,00 0,10% -1.142 -28,56% 2.857,52 0,02%
1470 Telefonseelsorge 0,00 33.300,00 33.300,00 0,24% 33.300,00 0,83% -9.515 -28,57% 23.785,48 0,19%
1600 Volksmission 0,00 450,00 450,00 0,00% 450,00 0,01% -129 -28,61% 321,27 0,00%
1970 Andere Seelsorgedienste 0,00 450,00 450,00 0,00% 450,00 0,01% -129 -28,61% 321,27 0,00%
1980 Kircheneintrittstelle 0,00 6.620,00 6.620,00 0,05% 6.620,00 0,16% -1.892 -28,58% 4.728,13 0,04%
2100 Ev. Gemeindedienst 0,00 1.384.836,00 1.384.836,00 10,16% 0,00 0,00% 484.836 0 -35,01% 900.000,00 7,28%
2110 Sozialpfarramt 20.570,00 139.355,00 118.785,00 0,87% 93.500,00 25.285,00 0,63% 0 0,00% 118.785,00 0,96%
2114 Rechtshilfefonds 0,00 2.000,00 2.000,00 0,01% 2.000,00 0,05% -571 -28,56% 1.428,76 0,01%
2115 Einzelhilfefonds 0,00 4.500,00 4.500,00 0,03% 4.500,00 0,11% -1.286 -28,58% 3.213,85 0,03%
2210 TfK sonstiges 0,00 0,00 0,00 0,00% 0,00 0,00% 0 0,00 0,00%
2217 TfK-Referat 9.000,00 160.405,00 151.405,00 1,11% 77.000,00 -15.629,00 -0,39% 90.034 0 -59,47% 61.371,00 0,50%
3100 Gesamtkirchliche Aufgaben 0,00 15.000,00 15.000,00 0,11% 10.000,00 0,25% 5.000 0 -33,33% 10.000,00 0,08%
3400 Ökumene, Weltmission 0,00 1.000,00 1.000,00 0,01% 1.000,00 0,02% -286 -28,62% 713,81 0,01%
3860 Tansania-Partnerschaft 0,00 3.000,00 3.000,00 0,02% 3.000,00 0,07% -857 -28,58% 2.142,57 0,02%
4122 Öff.-Referat 3.690,00 129.460,00 125.770,00 0,92% 120.000,00 5.770,00 0,14% -1.648 -1,31% 124.121,80 1,00%
4122 Fundraising 250,00 5.000,00 4.750,00 0,03% 4.750,00 0,12% -1.357 -28,58% 3.392,59 0,03%
4221 Hörfunk 0,00 5.750,00 5.750,00 0,04% 5.750,00 0,14% 0 0,00% 5.750,00 0,05%
5200 Erwachsenenbildung 11.000,00 41.660,00 30.660,00 0,22% 30.500,00 160,00 0,00% -46 -0,15% 30.614,03 0,25%
5300 Synodalbibliothek 0,00 250,00 250,00 0,00% 250,00 0,01% -71 -28,50% 178,74 0,00%
5840 Strukturprozeß Gemeinden 15.000,00 15.000,00 0,00 0,00% 0,00 0,00% 0 0,00 0,00%
7200 Leitungsgremien, Superintendentin 0,00 108.450,00 108.450,00 0,80% 93.500,00 14.950,00 0,37% 0 0,00% 108.450,00 0,88%
7640 Verwaltung 207.631,00 1.627.080,00 1.419.449,00 10,41% 87.000,00 1.223.883,00 30,43% 108.566 -50.000 -11,17% 1.260.883,00 10,20%
7641 HdK 16.500,00 300.431,00 283.931,00 2,08% 283.931,00 7,06% 0 0,00% 283.931,00 2,30%
7641 Veranstaltungsbetrieb 16.000,00 41.130,00 25.130,00 0,18% 25.130,00 0,62% -12.500 -49,74% 12.630,00 0,10%
7642 MAV Kirchenkreis (ohne TfK) 0,00 30.940,00 30.940,00 0,23% 0 0,00% 30.940,00 0,25%
8000 Grundstücksverwaltung 0,00 500,00 500,00 0,00% 0 0,00% 500,00 0,00%
9400 Sammelverträge 0,00 249.200,00 249.200,00 1,83% 0 0,00% 249.200,00 2,02%
9700 Rücklagenzuführungen 0,00 628.017,00 628.017,00 4,61% 0 0,00% 628.017,00 5,08%
9000 Zuweisungen Tageseinrichtungen für Kinder 0,00 842.038,00 842.038,00 6,18% 0 0,00% 842.038,00 6,81%
9000 Zuweisungen an Gem. - Schuldendienst 106.911,00 106.911,00 0,78% 0 0,00% 106.911,00 0,86%
9000 Zuweisungen an Gem. - Personalstrukturfonds 108.210,00 108.210,00 0,79% 0 0,00% 108.210,00 0,87%
9000 Zuweisungen an Gem. - Härtefonds 100.000,00 100.000,00 0,73% 0 0,00% 100.000,00 0,81%
9000 Zuweisungen an Gem. - Baufonds 480.000,00 480.000,00 3,52% 0 0,00% 480.000,00 3,88%
9000 Zuweisungen an Gem. - Strukturfonds 220.000,00 220.000,00 1,61% 0 0,00% 220.000,00 1,78%
9000 Zuweisungen an Gemeinden 0,00 5.822.006,00 5.822.006,00 42,71% 3.841.171,00 1.638.151,00 40,73% 342.684 0 -5,89% 5.479.322,00 44,31%
-17,30% => von Pauschalzuwsg.Summe 445.324,00 14.076.406,00 13.631.082,00 99,94% 4.791.671,00 4.022.475,00 100,00% 198.600 952.520 -112.946 -9,27% 12.367.015,98 100,01%
HH-Fehlbetrag -1.722.594,00 Konso.-RL: 0,00 Summe Konsolidierung: 1.264.066 -458.528 "fehlender" Kürzungsbeitrag
Anteil am Fehlbetrag
1,5% von Kindpauschalen
Finanzierungsbedarf aus Mitteln der Finanzgemeinsch aft
Konsolidierungsbedarf 2015 Soll 2015
Arbeitsbereich (Funktion) Einnahmen Ausgaben Finanzbedarf € Anteil in %
davon Pfarrbes. + Referatsltg. Beteiligte Beträge in %
zus. Einn. vorab
Kürzungs- beitrag vorab
verbleibende Kürzung
Reduz. Finanzbedarf % verbl. Finanzbedarf Anteil in %
0110 Gottesdienst (Waterbör usw.) 0,00 300,00 300,00 0,00% 300,00 0,01% -86 -28,58% 214,26 0,00%
0200 Kirchenmusik allgemein 0,00 7.050,00 7.050,00 0,05% 7.050,00 0,19% -2.014 -28,57% 5.035,69 0,04%
0201 Stadtkantorat 48.120,00 136.175,00 88.055,00 0,64% 75.000,00 13.055,00 0,34% -3.730 -4,24% 84.324,83 0,70%
0202 "Kirche macht Musik" 17.750,00 17.750,00 0,00 0,00% 0,00 0,00% 0 0,00 0,00%
0300 Allgemeine Gemeindearbeit 0,00 8.703,00 8.703,00 0,06% 8.703,00 0,23% -2.486 -28,57% 6.216,58 0,05%
0410 Schulreferat 11.113,00 153.236,00 142.123,00 1,04% 95.400,00 46.723,00 1,23% -13.351 -9,39% 128.771,68 1,07%
0420 Unterricht an Behindertenschulen 0,00 0,00 0,00 0,00% 0,00 0,00% 0 0,00 0,00%
0460 Religionsunterricht 0,00 550,00 550,00 0,00% 550,00 0,01% -157 -28,61% 392,63 0,00%
0500 Pfarrdienst (zentrale Sachkosten) 0,00 19.150,00 19.150,00 0,14% 19.150,00 0,50% -5.472 -28,57% 13.677,93 0,11%
1120 Jugendpfarramt 37.500,00 264.267,00 226.767,00 1,66% 95.400,00 91.367,00 2,41% 40.000 0 -17,64% 186.767,00 1,55%
1164 Jugendkirche 0,00 30.000,00 30.000,00 0,22% 30.000,00 0,79% 0 0 0,00% 30.000,00 0,25%
1180 Nachbarschaften 10.200,00 613.887,00 603.687,00 4,41% 423.687,00 11,16% 100.000 80.000 0 -29,82% 423.687,00 3,51%
1310 Männerarbeit 0,00 495,00 495,00 0,00% 495,00 0,01% -141 -28,50% 353,91 0,00%
1320 Frauenarbeit 0,00 2.610,00 2.610,00 0,02% 2.610,00 0,07% -746 -28,57% 1.864,40 0,02%
1322 Frauenreferat 1.000,00 11.754,00 10.754,00 0,08% 10.754,00 0,28% -3.074 -28,58% 7.680,44 0,06%
1410 Krankenhausseelsorge 20.000,00 200.230,00 180.230,00 1,32% 190.800,00 -10.570,00 -0,28% 0 0,00% 180.230,00 1,49%
1421 Blindendienst 0,00 900,00 900,00 0,01% 900,00 0,02% -257 -28,58% 642,78 0,01%
1422 Gehörlosenarbeit 0,00 4.000,00 4.000,00 0,03% 4.000,00 0,11% -1.143 -28,57% 2.857,18 0,02%
1470 Telefonseelsorge 0,00 33.300,00 33.300,00 0,24% 33.300,00 0,88% -9.516 -28,58% 23.784,12 0,20%
1600 Volksmission 0,00 450,00 450,00 0,00% 450,00 0,01% -128 -28,46% 321,93 0,00%
1970 Andere Seelsorgedienste 0,00 450,00 450,00 0,00% 450,00 0,01% -128 -28,46% 321,93 0,00%
1980 Kircheneintrittstelle 0,00 6.620,00 6.620,00 0,05% 6.620,00 0,17% -1.892 -28,58% 4.728,33 0,04%
2100 Ev. Gemeindedienst 0,00 1.384.836,00 1.384.836,00 10,11% 0,00 0,00% 634.836 0 -45,84% 750.000,00 6,22%
2110 Sozialpfarramt 20.570,00 141.255,00 120.685,00 0,88% 95.400,00 25.285,00 0,67% 0 0,00% 120.685,00 1,00%
2114 Rechtshilfefonds 0,00 2.000,00 2.000,00 0,01% 2.000,00 0,05% -572 -28,60% 1.428,05 0,01%
2115 Einzelhilfefonds 0,00 4.500,00 4.500,00 0,03% 4.500,00 0,12% -1.286 -28,58% 3.213,92 0,03%
2210 TfK sonstiges 0,00 0,00 0,00 0,00% 0,00 0,00% 0 0,00 0,00%
2217 TfK-Referat 9.000,00 160.405,00 151.405,00 1,11% 77.000,00 -38.840,00 -1,02% 113.245 0 -74,80% 38.160,00 0,32%
3100 Gesamtkirchliche Aufgaben 0,00 15.000,00 15.000,00 0,11% 10.000,00 0,26% 5.000 0 -33,33% 10.000,00 0,08%
3400 Ökumene, Weltmission 0,00 1.000,00 1.000,00 0,01% 1.000,00 0,03% -285 -28,54% 714,57 0,01%
3860 Tansania-Partnerschaft 0,00 3.000,00 3.000,00 0,02% 3.000,00 0,08% -857 -28,58% 2.142,62 0,02%
4122 Öff.-Referat 3.690,00 129.460,00 125.770,00 0,92% 120.000,00 5.770,00 0,15% -1.649 -1,31% 124.121,43 1,03%
4122 Fundraising 250,00 5.000,00 4.750,00 0,03% 4.750,00 0,13% -1.358 -28,58% 3.392,29 0,03%
4221 Hörfunk 0,00 5.750,00 5.750,00 0,04% 5.750,00 0,15% 0 0,00% 5.750,00 0,05%
5200 Erwachsenenbildung 11.000,00 41.660,00 30.660,00 0,22% 30.500,00 160,00 0,00% -46 -0,15% 30.614,42 0,25%
5300 Synodalbibliothek 0,00 250,00 250,00 0,00% 250,00 0,01% -72 -28,65% 178,37 0,00%
5840 Strukturprozeß Gemeinden 15.000,00 15.000,00 0,00 0,00% 0,00 0,00% 0 0,00 0,00%
7200 Leitungsgremien, Superintendentin 0,00 110.350,00 110.350,00 0,81% 95.400,00 14.950,00 0,39% 0 0,00% 110.350,00 0,91%
7640 Verwaltung 207.631,00 1.627.080,00 1.419.449,00 10,36% 87.000,00 1.195.894,00 31,49% 136.555 -50.000 -13,14% 1.232.894,00 10,22%
7641 HdK 16.500,00 300.431,00 283.931,00 2,07% 283.931,00 7,48% 0 0,00% 283.931,00 2,35%
7641 Veranstaltungsbetrieb 16.000,00 41.130,00 25.130,00 0,18% 25.130,00 0,66% -12.500 -49,74% 12.630,00 0,10%
7642 MAV Kirchenkreis (ohne TfK) 0,00 30.940,00 30.940,00 0,23% 0 0,00% 30.940,00 0,26%
8000 Grundstücksverwaltung 0,00 500,00 500,00 0,00% 0 0,00% 500,00 0,00%
9400 Sammelverträge 0,00 249.200,00 249.200,00 1,82% 0 0,00% 249.200,00 2,07%
9700 Rücklagenzuführungen 0,00 598.017,00 598.017,00 4,37% 0 0,00% 598.017,00 4,96%
9000 Zuweisungen Tageseinrichtungen für Kinder 0,00 855.574,00 855.574,00 6,25% 0 0,00% 855.574,00 7,09%
9000 Zuweisungen an Gem. - Schuldendienst 106.911,00 106.911,00 0,78% 0 0,00% 106.911,00 0,89%
9000 Zuweisungen an Gem. - Personalstrukturfonds 108.210,00 108.210,00 0,79% 0 0,00% 108.210,00 0,90%
9000 Zuweisungen an Gem. - Härtefonds 100.000,00 100.000,00 0,73% 0 0,00% 100.000,00 0,83%
9000 Zuweisungen an Gem. - Baufonds 480.000,00 480.000,00 3,50% 0 0,00% 480.000,00 3,98%
9000 Zuweisungen an Gem. - Strukturfonds 220.000,00 220.000,00 1,61% 0 0,00% 220.000,00 1,82%
9000 Zuweisungen an Gemeinden 0,00 5.895.251,00 5.895.251,00 43,03% 3.914.416,00 1.564.860,00 41,20% 415.975 0 -7,06% 5.479.276,00 45,43%
-21,00% => von Pauschalzuwsg.Summe 445.324,00 14.144.587,00 13.699.263,00 99,99% 4.876.316,00 3.797.984,00 100,00% 349.800 1.175.811 -112.946 -11,96% 12.060.706,31 99,98%
HH-Fehlbetrag -2.089.078,00 Konso.-RL: 200.000,00 Summe Konsolidierung: 1.838.557 -250.521 "fehlender" Kürzungsbeitrag
Anteil am Fehlbetrag
1,5% von Kindpauschalen
aus Konso.-RL
Pauschalzuweisungen bis 2015 - Verteilvolumen vorbehaltlich der Beschlüsse der K reissynode! -2012 2013 2014 2015
-10,00% -13,60%gegenüber 2011 -17,30%
gegenüber 2011 -21,00%
gegenüber 2011
Verteilvolumen: 1.980.834,00 € -198.083,00 1.782.751,00 -269.393,00 1.711.441,00 -342.684,00 1.638.150,00 -415.975,00 1.564.859,00
Nr. Gemeinde
Zuweisung nach Satzung (Verteilung
nach Gemeindegliedern)
Zuweisung nach Satzung (Verteilung
nach Gemeindegliedern)
Zuweisung nach Satzung (Verteilung
nach Gemeindegliedern)
Zuweisung nach Satzung (Verteilung
nach Gemeindegliedern)
(18,40278093 € Vorjahr Veränd. (17,66667011 € Veränd. (16,91011004 € Veränd. (16,15354997 € Veränd.
/Gemeindeglied) 2011 +/- /Gemeindeglied) +/- /Gemeindeglied) +/- /Gemeindeglied) +/-
1 Altstadt 53.405,00 59.345,00 -5.940,00 51.269,00 -8.076,00 49.073,00 -10.272,00 46.878,00 -12.467,00
2 Apostel 55.944,00 62.159,00 -6.215,00 53.707,00 -8.452,00 51.407,00 -10.752,00 49.107,00 -13.052,00
4 Dietrich Bonhoeffer 155.522,00 172.789,00 -17.267,00 149.301,00 -23.488,00 142.907,00 -29.882,00 136.514,00 -36.275,00
8 Jakobus 45.897,00 50.998,00 -5.101,00 44.061,00 -6.937,00 42.174,00 -8.824,00 40.287,00 -10.711,00
9 Lydia 122.434,00 136.034,00 -13.600,00 117.536,00 -18.498,00 112.503,00 -23.531,00 107.470,00 -28.564,00
13 Markus 86.309,00 95.909,00 -9.600,00 82.857,00 -13.052,00 79.308,00 -16.601,00 75.760,00 -20.149,00
14 Martini-Gadderbaum 49.356,00 54.827,00 -5.471,00 47.382,00 -7.445,00 45.353,00 -9.474,00 43.324,00 -11.503,00
16 Neustadt 64.557,00 71.731,00 -7.174,00 61.975,00 -9.756,00 59.321,00 -12.410,00 56.667,00 -15.064,00
18 Paulus 63.766,00 70.831,00 -7.065,00 61.215,00 -9.616,00 58.594,00 -12.237,00 55.972,00 -14.859,00
19 Petri 66.158,00 73.492,00 -7.334,00 63.512,00 -9.980,00 60.792,00 -12.700,00 58.072,00 -15.420,00
20 Reformierte 37.910,00 42.135,00 -4.225,00 36.393,00 -5.742,00 34.835,00 -7.300,00 33.276,00 -8.859,00
21 Stieghorst 81.064,00 90.070,00 -9.006,00 77.822,00 -12.248,00 74.489,00 -15.581,00 71.156,00 -18.914,00
22 Schildesche 125.967,00 139.958,00 -13.991,00 120.928,00 -19.030,00 115.750,00 -24.208,00 110.571,00 -29.387,00
24 Altenhagen 40.247,00 44.738,00 -4.491,00 38.637,00 -6.101,00 36.982,00 -7.756,00 35.328,00 -9.410,00
25 Babenhausen 32.370,00 35.971,00 -3.601,00 31.076,00 -4.895,00 29.745,00 -6.226,00 28.414,00 -7.557,00
26 Brake 75.415,00 83.791,00 -8.376,00 72.398,00 -11.393,00 69.298,00 -14.493,00 66.197,00 -17.594,00
27 Dornberg 34.800,00 38.670,00 -3.870,00 33.408,00 -5.262,00 31.977,00 -6.693,00 30.546,00 -8.124,00
29 Heepen 163.417,00 181.557,00 -18.140,00 156.880,00 -24.677,00 150.162,00 -31.395,00 143.444,00 -38.113,00
30 Hillegossen 41.075,00 45.638,00 -4.563,00 39.432,00 -6.206,00 37.743,00 -7.895,00 36.055,00 -9.583,00
31 Hoberge - Uerentrup 32.886,00 36.545,00 -3.659,00 31.570,00 -4.975,00 30.218,00 -6.327,00 28.866,00 -7.679,00
32 Jöllenbeck 126.538,00 140.590,00 -14.052,00 121.476,00 -19.114,00 116.274,00 -24.316,00 111.072,00 -29.518,00
33 Milse 40.339,00 44.834,00 -4.495,00 38.725,00 -6.109,00 37.067,00 -7.767,00 35.409,00 -9.425,00
34 Oldentrup 30.751,00 34.171,00 -3.420,00 29.521,00 -4.650,00 28.257,00 -5.914,00 26.993,00 -7.178,00
35 Theesen 42.529,00 47.265,00 -4.736,00 40.828,00 -6.437,00 39.079,00 -8.186,00 37.331,00 -9.934,00
36 Ubbedissen 61.613,00 68.457,00 -6.844,00 59.148,00 -9.309,00 56.615,00 -11.842,00 54.082,00 -14.375,00
37 Vilsendorf 29.536,00 32.831,00 -3.295,00 28.355,00 -4.476,00 27.141,00 -5.690,00 25.926,00 -6.905,00
38 Schröttinghausen 22.948,00 25.499,00 -2.551,00 22.030,00 -3.469,00 21.087,00 -4.412,00 20.143,00 -5.356,00
Summen: 1.782.753,00 1.980.835,00 -198.082,00 1.711.442,00 -269.393,00 1.638.151,00 -342.684,00 1.564.860,00 -415.975,00
(Rundungsdiff.) (Rundungsdiff.) (Rundungsdiff.) (Rundungsdiff.)
nachrichtlich:
Einnahme Ausgabe Einnahme Ausgabe Einnahme Ausgabe Einnahme Ausgabe
02 Kirchensteuerzuweisung
Kirchensteuerzuweisung allgem. 9.622.577,00 9.405.684,00 9.204.961,00 8.936.658,00
Pfarrdienst: Besoldungsbed. P.i.E. + Besch.Auftrag 1.318.000,00 1.318.000,00 1.318.000,00 1.318.000,00
05 Zuschüsse von Dritten
Stadtkantorat: Stadt usw. 8.000,00 8.000,00 8.000,00 8.000,00
Schulreferat: EBW 500,00 500,00 500,00 500,00
Jugendkirche 0,00 0,00 0,00 0,00
Jugendarbeit: Stadt usw. 0,00 0,00 0,00 0,00
TfK-Projekt von Stiftung Kirche für Bielefeld 0,00 0,00 0,00 0,00
TfK-Referat: Land u. DW 8.000,00 8.000,00 8.000,00 8.000,00
Erwachsenenbildung: Land 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00
Stadt Bielefeld für TfK 0,00 0,00 0,00 0,00
11 Zinsen
Stadtkantorat: Zinsen aus Stiftung 1.120,00 1.120,00 1.120,00 1.120,00
Kreiskirchenamt: laufende Konten 25.000,00 25.000,00 25.000,00 25.000,00
Zinsen aus Vermögen 12.000,00 12.000,00 12.000,00 12.000,00
Darlehenszinsen 56.924,00 56.924,00 56.924,00 56.924,00
Zinsen aus Rücklagen 350.000,00 350.000,00 350.000,00 320.000,00
12 Mieten, Pachten, Erbbauzinsen
Pfarrdienst: Dienstwohnungsvergütungen 250.000,00 250.000,00 250.000,00 250.000,00
HdK: Mieten + Garagen 79.500,00 79.500,00 79.500,00 79.500,00
HdK-Veranstaltungsbetrieb: Raummieten usw. 9.000,00 9.000,00 9.000,00 9.000,00
Kirchenkreis: Pachten 2.300,00 2.300,00 2.300,00 2.300,00
14 Benutzungsgebühren und Entgelte
Schulreferat, Nutzungsgebühren 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00
HdK-Veranstaltungsbetrieb: Verpflegung usw. 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00
15 TN-Beiträge, Entgelte
"Kirche macht Musik" 12.200,00 12.200,00 12.200,00 12.200,00
Schulreferat 0,00 0,00 0,00 0,00
Frauenreferat 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00
Soll 2014 Soll 2015
Finanzplanung 2012 - 2015Haushalt Kirchenkreis (RT 50) - Allgemeiner Haushalt (Sachbuch 00)
Soll 2012 Soll 2013
Einnahme Ausgabe Einnahme Ausgabe Einnahme Ausgabe Einnahme AusgabeSoll 2014 Soll 2015Soll 2012 Soll 2013
TfK-Referat 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00
Frauenpfarramt + Erwachsenenbildung 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00
17 Weitere Verwaltungs- und Betriebseinnahmen
Stadtkantorat (Eintrittsgelder usw.) 12.000,00 12.000,00 12.000,00 12.000,00
Jugendkirche: Sonstige Einnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00
Frauenreferat: Sonstige Einnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00
Kreiskirchenamt: Sonstige Einnahmen 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00
19 Sonstige Einnahmen
Kirchenmusik: Kostenanteile Gemeinden 0,00 0,00 0,00 0,00
Stadtkantorat: Kostenanteile Gemeinden 27.000,00 27.000,00 27.000,00 27.000,00
Schulreferat: Sonstiges (Verkaufserlöse) 2.500,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00
Schulreferat: Kostenanteil KK Gütersloh 5.113,00 5.113,00 5.113,00 5.113,00
Pfarrdienst: Kostenerstattungen Kgm. + TS 3.718.036,00 3.791.926,00 3.869.921,00 3.947.916,00
Pfarrdienst: Erträge aus Pfarrvermögen 293.000,00 293.000,00 293.000,00 293.000,00
Jugendpfarramt: versch. Refinanzierungen 37.500,00 37.500,00 37.500,00 37.500,00
Krankenhausseelsorge: Refinanz. Krankenhäuser 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00
Kircheneintrittstelle 0,00 0,00 0,00 0,00
TfK-Referat: Overhead-Pauschale von TfK 0,00 0,00 0,00 0,00
Öff.-Referat: Kostenanteile EPWL u. Ev. Stiftung 3.690,00 3.690,00 3.690,00 3.690,00
Fundraising: Kostenanteile Stiftung 250,00 250,00 250,00 250,00
Erwachsenenbildung: Verw.kostenanteil EBW 0,00 0,00 0,00 0,00
Kreiskirchenamt: Overhead-Pauschale von TfK 0,00 0,00 0,00 0,00
Kreiskirchenamt: Kostenanteile KK GT/HW usw. 156.376,00 156.376,00 156.376,00 156.376,00
HdK: Betriebskostenanteile Mieter 16.500,00 16.500,00 16.500,00 16.500,00
HdK: Kostenerstattung WoWi für Pforte 0,00 0,00 0,00 0,00
HdK-Veranstaltungsbetrieb: Personalkostenerst. 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00
Rechnungsprüfung: Kostenerstattungen 0,00 0,00 0,00 0,00
WoWi: Verwaltungskosten 365.600,00 365.600,00 365.600,00 365.600,00
Erträge aus Immobilien- u. Ersatzvermögen 530.500,00 530.500,00 530.500,00 530.500,00
21 Kollekten, Opfer, Klingelbeutelgelder
Kirchenmusik allgemein 0,00 0,00 0,00 0,00
Stadtkantorat 0,00 0,00 0,00 0,00
Jugendkirche 0,00 0,00 0,00 0,00
Kircheneintrittstelle 0,00 0,00 0,00 0,00
Einnahme Ausgabe Einnahme Ausgabe Einnahme Ausgabe Einnahme AusgabeSoll 2014 Soll 2015Soll 2012 Soll 2013
22 Spenden und dergl.
Stadtkantorat 0,00 0,00 0,00 0,00
"Kirche macht Musik" 0,00 0,00 0,00 0,00
Jugendkirche 0,00 0,00 0,00 0,00
Kircheneintrittstelle 0,00 0,00 0,00 0,00
Sozialpfarramt 0,00 0,00 0,00 0,00
3 Entnahme aus Rücklagen
Kirche macht Musik 5.550,00 5.550,00 5.550,00 5.550,00
Gemeindearbeit (Stadtkirchentag) 0,00 0,00 0,00 0,00
Religionsunterricht 0,00 0,00 0,00 0,00
Strukturprozesse 15.000,00 15.000,00 15.000,00 15.000,00
Gemeinden: Härtefonds 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00
Gemeinden: Baufonds 480.000,00 480.000,00 480.000,00 480.000,00
Gemeinden: Strukturfonds 220.000,00 220.000,00 220.000,00 220.000,00
Kirchenkreis u. Gemeinden: Personalstrukturf. 163.735,00 163.735,00 163.735,00 163.735,00
Kirchenkreis: EDV-RL 0,00 0,00 0,00 0,00
KiSt-Ausgleichs-RL 1.241.951,00 1.473.606,00 1.722.594,00 2.089.078,00
32 Darlehensrückfluß
HdK: WoWi für Wohnteil 153.388,00 153.388,00 153.388,00 153.388,00
Gemeinden + WoWi + DiABi + TfK 67.705,00 67.705,00 67.705,00 67.705,00
4 Personal
Gottesdienst: Waterbör usw. 100,00 100,00 100,00 100,00
Kirchenkusik allgemein 0,00 0,00 0,00 0,00
Stadtkantorat 106.455,00 106.455,00 106.455,00 106.455,00
"Kirche macht Musik" 11.920,00 11.920,00 11.920,00 11.920,00
Schulreferat 42.846,00 42.846,00 42.846,00 42.846,00
Religionsunterricht 50,00 50,00 50,00 50,00
Pfarrdienst 4.048.590,00 4.128.780,00 4.213.425,00 4.298.070,00
Pfarrdienst Zion + TS 224.500,00 229.000,00 233.750,00 238.500,00
Pfarrdienst i.E. 1.146.000,00 1.146.000,00 1.146.000,00 1.146.000,00
Pfarrdienst Beschäftigungsauftrag 172.000,00 172.000,00 172.000,00 172.000,00
Jugendpfarramt 154.967,00 154.967,00 154.967,00 154.967,00
Jugendkirche 0,00 0,00 0,00 0,00
Einnahme Ausgabe Einnahme Ausgabe Einnahme Ausgabe Einnahme AusgabeSoll 2014 Soll 2015Soll 2012 Soll 2013
Nachbarschaften 573.576,00 573.576,00 573.576,00 573.576,00
Frauenreferat 3.304,00 3.304,00 3.304,00 3.304,00
Krankenhausseelsorge 6.030,00 6.030,00 6.030,00 6.030,00
Kircheneintrittstelle 0,00 0,00 0,00 0,00
Sozialpfarramt 40.105,00 40.105,00 40.105,00 40.105,00
MAV TfK Trägerschaft Kirchenkreis 0,00 0,00 0,00 0,00
TfK-Referat 147.155,00 147.155,00 147.155,00 147.155,00
Öff.-Referat 118.060,00 118.060,00 118.060,00 118.060,00
Fundraising 0,00 0,00 0,00 0,00
Erwachsenenbildung 33.210,00 33.210,00 33.210,00 33.210,00
Kreiskirchenamt 1.559.180,00 1.559.180,00 1.559.180,00 1.559.180,00
HdK 163.706,00 163.706,00 163.706,00 163.706,00
HdK-Veranstaltungsbetrieb 34.630,00 34.630,00 34.630,00 34.630,00
Rechnungsprüfung 0,00 0,00 0,00 0,00
MAV 29.590,00 29.590,00 29.590,00 29.590,00
WoWi 365.600,00 365.600,00 365.600,00 365.600,00
6 Sachausgaben
Gottesdienst: Waterbör usw. 200,00 200,00 200,00 200,00
Kirchenmusik allgemein 750,00 750,00 750,00 750,00
Stadtkantorat (inkl. Honorare) 29.720,00 29.720,00 29.720,00 29.720,00
"Kirche macht Musik" 5.830,00 5.830,00 5.830,00 5.830,00
Stadtkirchentag/Kirchentag 1.800,00 1.800,00 1.800,00 1.800,00
Schulreferat 14.990,00 14.990,00 14.990,00 14.990,00
Unterricht an Behindertenschulen (Honorare) 0,00 0,00 0,00 0,00
Religionsunterricht 500,00 500,00 500,00 500,00
Pfarrdienst 207.896,00 207.896,00 207.896,00 207.896,00
Jugendpfarramt 13.900,00 13.900,00 13.900,00 13.900,00
Jugendkirche 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00
Nachbarschaften 11.506,00 11.506,00 11.506,00 11.506,00
Frauenreferat 8.450,00 8.450,00 8.450,00 8.450,00
Krankenhausseelsorge 3.400,00 3.400,00 3.400,00 3.400,00
Blindendienst 900,00 900,00 900,00 900,00
Gehörlosenarbeit 4.000,00 4.000,00 4.000,00 4.000,00
Volksmisson 450,00 450,00 450,00 450,00
andere Seelsorgedienste 450,00 450,00 450,00 450,00
Kircheneintrittstelle 6.620,00 6.620,00 6.620,00 6.620,00
Einnahme Ausgabe Einnahme Ausgabe Einnahme Ausgabe Einnahme AusgabeSoll 2014 Soll 2015Soll 2012 Soll 2013
Sozialpfarramt 5.750,00 5.750,00 5.750,00 5.750,00
MAV TfK Trägerschaft Kirchenkreis 0,00 0,00 0,00 0,00
Rechtshilfefonds 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00
Einzelhilfefonds 4.500,00 4.500,00 4.500,00 4.500,00
TfK-Referat 13.250,00 13.250,00 13.250,00 13.250,00
Jahr der Taufe 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00
Ökumene, Weltmission 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00
Tansania-Partnerschaft 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00
Öff.-Referat 11.400,00 11.400,00 11.400,00 11.400,00
Fundraising 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00
Frauenpfarramt + Erwachsenenbildung inkl. Honorare 8.450,00 8.450,00 8.450,00 8.450,00
Synodalbibliothek 250,00 250,00 250,00 250,00
Strukturprozesse 15.000,00 15.000,00 15.000,00 15.000,00
Kreissynoden, KSV 7.250,00 7.250,00 7.250,00 7.250,00
Gremien, Ausschüsse 4.000,00 4.000,00 4.000,00 4.000,00
Superintendentin 3.700,00 3.700,00 3.700,00 3.700,00
Kreiskirchenamt 67.900,00 67.900,00 67.900,00 67.900,00
HdK 136.725,00 136.725,00 136.725,00 136.725,00
HdK-Veranstaltungsbetrieb 6.500,00 6.500,00 6.500,00 6.500,00
Rechnungsprüfung 0,00 0,00 0,00 0,00
MAV 1.350,00 1.350,00 1.350,00 1.350,00
Grundstücke 500,00 500,00 500,00 500,00
Pauschalabkommen 249.200,00 249.200,00 249.200,00 249.200,00
7 Zuschüsse
Kirchenmusik allgemein: Konzerte 6.300,00 6.300,00 6.300,00 6.300,00
Kirchenmusik allgemein: Personal- u. Sachk. Altstadt u. Neustadt 0,00 0,00 0,00 0,00
Stadtkantorat: Kirchenmusik Altstadt 0,00 0,00 0,00 0,00
Stadtkirchenarbeit, Offene Altst. Kirche 6.903,00 6.903,00 6.903,00 6.903,00
CVJM Kreuzstr. 13.805,00 13.805,00 13.805,00 13.805,00
Trägerverein offene und mobile Jugendarbeit 15.000,00 15.000,00 15.000,00 15.000,00
Männerarbeit 495,00 495,00 495,00 495,00
Frauenarbeit 2.610,00 2.610,00 2.610,00 2.610,00
Telefonseelsorge 33.300,00 33.300,00 33.300,00 33.300,00
Ev. Gemeindedienst 1.384.836,00 1.384.836,00 1.384.836,00 1.384.836,00
KSV-Verfügungsmittel 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00
Kirche im Radio 5.750,00 5.750,00 5.750,00 5.750,00
Einnahme Ausgabe Einnahme Ausgabe Einnahme Ausgabe Einnahme AusgabeSoll 2014 Soll 2015Soll 2012 Soll 2013
7 Zuweisungen an Gemeinden
Pauschalzuweisung 1.980.835,00 1.980.835,00 1.980.835,00 1.980.835,00
Pfarrbesoldungsbedarf 3.493.536,00 3.562.926,00 3.636.171,00 3.709.416,00
Härtefonds 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00
Altersteilzeitvergütungen usw. 108.210,00 108.210,00 108.210,00 108.210,00
Schuldendienst 106.911,00 106.911,00 106.911,00 106.911,00
TfK-Trägeranteile 943.846,00 878.418,00 842.038,00 855.574,00
Baufonds 480.000,00 480.000,00 480.000,00 480.000,00
Strukturfonds 220.000,00 220.000,00 220.000,00 220.000,00
9 Rücklagen und Vermögen
Zuf. Baufonds 278.017,00 278.017,00 278.017,00 278.017,00
Zuf. Strukturfonds 0,00 0,00 0,00 0,00
Zuf. KiSt-Ausgleichs-RL 350.000,00 350.000,00 350.000,00 320.000,00
Summe: 19.415.015,00 19.415.015,00 19.503.667,00 19.503.667,00 19.629.927,00 19.629.927,00 19.776.103,00 19.776.103,00
Entnahme aus KiSt-Ausgleichsrücklage = Haushaltsdefizit: -1.241.951,00 -1.473.606,00 -1.722.594,00 -2.089.078,00
Einnahme Ausgabe Einnahme Ausgabe Einnahme Ausgabe Einnahme AusgabeSoll 2014 Soll 2015Soll 2012 Soll 2013
Konsolidierungsmaßnahmen:Kürzung Zuweisung an Gemeinden 198.084,00 269.394,00 342.684,00 415.975,00Kürzung Zuweisung an Ev. Gemeindedienst 184.836,00 334.836,00 484.836,00 634.836,00Overheadpauschalen von TfK 143.200,00 155.500,00 198.600,00 249.800,00Kürzung Ev. Jugend 40.000,00 80.000,00 120.000,00 120.000,00Kürzung Verfügungsmittel KSV 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00Kürzung Referate und Dienste 62.946,00 62.946,00 112.946,00 112.946,00Entnahme aus Konsolidierungsrückstellung 0,00 0,00 0,00 200.000,00Entnahme aus Konsolidierungsrückstellung für Ev. Jugend 0,00 0,00 0,00 100.000,00
Summe Konsolidierung: 634.066,00 907.676,00 1.264.066,00 1.838.557,00
verbleibendes Haushaltsdefizit: -607.885,00 -565.930,00 -458.528,00 -250.521,00
ggfs. auszusetzende (veranschlagte) Zuführung zu Rücklagen: 628.017,00 628.017,00 628.017,00 598.017,00
Über- bzw. Unterdeckung: 20.132,00 62.087,00 169.489,00 347.496,00
92
Anlage 3
Bericht der Arbeitsgruppe Fundraising
Vorgelegt und zustimmend zur Kenntnis genommen
auf der Tagung der Kreissynode am 25. Februar 2011
Der KSV hatte im März 2010 eine Arbeitsgruppe Fundraising berufen.
Auftrag: Die Arbeitsgruppe hatte die Aufgabe, unter Einbeziehung gegenwärtiger Fundraising-
Aktivitäten, die Chancen und Möglichkeiten von Fundraising im Kirchenkreis zu erarbeiten, und
die Frage zu bedenken, welche konkreten Schritte sich daraus ergeben und wie diese zu
gestalten sind. Das Verhältnis von Stabilität und Innovation sollte reflektiert werden.
Teilnehmer: Die AG bestand aus Presbyteriumsmitgliedern und Gemeindevertretern
unterschiedlicher Gemeinden: Frau Althoff, Herrn Dr. Engels, Herrn Faust, Herrn Freidank, Herrn
Prof. Dr. von der Heyden, Herrn Sippel. Für den Kirchenkreis nahmen Frau Weyermüller, Herr
Frohloff und Herr von Legat teil, Herr Steffen für den KSV.
Die Arbeitsgruppe traf sich sechs Mal und legt nun dem KSV und der Kreissynode das Ergebnis
ihrer Beratungen vor.
Grundsätzliches zu Fundraising für den Kirchenkreis
Zu allen Zeiten ist Kirche für die Erfüllung ihres Auftrages auf die Unterstützung von Menschen in
Form von persönlicher Teilhabe, Engagement, Dienstleistung und Geld angewiesen gewesen. Die
Kirche hat erlebt, dass sie diese Unterstützung erfährt, wo sie ihren Auftrag in Wort und Tat
ernst nimmt und erfüllt.
Die erste Feststellung der Arbeitsgruppe ist: Vor dem Erfolg im Fundraising steht der Erfolg der
kirchlichen Arbeit. Nur gute Arbeit überzeugt Menschen, sich zu engagieren. Natürlich braucht
die gute Arbeit auch Öffentlichkeitsarbeit, aber ohne Qualität hat Fundraising keine Chance.
Vor dem finanziellen Erfolg steht der Beziehungsaus- und -aufbau. Das heißt, es muss konkrete
Menschen geben, die die gute Sache repräsentieren und die zu den potentiellen Spenderinnen
und Spendern Beziehungen aufbauen. Denn Geben braucht das Vertrauen, dass sorgsam und
wunschgemäß mit dem gespendeten Geld im Sinne des Spenders / der Spenderin umgegangen
wird.
93
Diese Erfahrung schlägt sich im Spendenfluss nieder. Je stärker eine Gemeinde auf
Beziehungsaufbau setzt, desto leichter hat sie es in der Regel beim Spendensammeln. Für
spezielle Projekte (Orgelrenovierung, Kirchdach, Musik …), aber auch für ihre allgemeine
Gemeindearbeit. Obwohl bei freiwilligen Kirchgeldern der Zweck sehr allgemein und wenig
plastisch ist, wird die Arbeit der Gemeinde als erfolgreich betrachtet und die Beziehung zu
Repräsentanten der Gemeinde als eng erlebt („meine Pfarrerin“, „unser Organist“ …). Darin
drückt sich die hohe Identifikation mit der Gemeinde aus. Die meisten Gemeinden können mit
einer Anzahl an Organisationsspendern rechnen, also Menschen, die unabhängig vom konkreten
Projekt spenden, einfach weil sie die Gemeinde gut finden. Dieses Maß an Identifikation ist nicht
auf andere Ebenen der Kirche (Kirchenkreis, Landeskirche, EKD) übertragbar, es gibt einen
„Identifikationsverlust nach oben“.
Fundraising für den Kirchenkreis kann nicht damit rechnen, ebenso wohlwollend aufgenommen
zu werden. Die Identifikation ist niedriger. Anders ist es dort, wo bestimmte Personen ein
erfolgreiches Projekt repräsentieren und Beziehungen pflegen. Aus Sicht der Spenderin ist es
dann aber auch kein Kirchenkreisprojekt mehr, sondern das Projekt der Person XY.
Was für alle Spendenprojekte gilt, gilt daher im besonderen Maße für solche auf Ebene des
Kirchenkreises, nämlich dass
1. geklärt und kommuniziert sein muss, was potentielle Spender davon haben, sich für ein
Projekt einzusetzen (Wofür bzw. gegen welche Not spende ich?);
2. es tatsächlich eine Zielgruppe geben muss, die man bestimmen kann und von der ein
Interesse am Projekt und Unterstützung erwartet werden darf;
3. es Verantwortliche geben muss, die sich für das Projekt einsetzen und schon gute
Beziehungen zur Zielgruppe haben oder diese aufbauen können;
4. das Projekt konkret, klar und stimmig sein muss;
5. das Projekt auf KK-Ebene klar von gemeindlichen Projekten abgegrenzt ist, um unnötige
Konkurrenz zu vermeiden.
Fundraising ist eine strategische Aufgabe der Leitung. Sie trägt Sorge für die notwendige
professionelle Begleitung der Fundraising-Aktivitäten und Strukturen auf Ebene des
Kirchenkreises.
Spenden ohne Projektbindung für die Finanzgemeinschaft als Ganze, beispielsweise zur
Entlastung des Haushaltes, sind daher in nennenswertem Maße nicht einzuwerben. Eben weil
der Kirchenkreis nicht mit Organisations-spendern rechnen kann, sondern im besten Fall mit
94
Spendern, die anlässlich eines guten Projektes o. ä. spenden. Das gilt auch für Spenden von
Firmen oder Sponsoring. Firmen erwarten von ihrem finanziellen Engagement einen konkreten
Nutzen für sich, (z. B.: Bekanntheit, Image …). Kirche in ihrer Allgemeinheit (Kirchenkreis,
Finanzgemeinschaft …) ist zu wenig konkret, um einen direkten Werbenutzen für eine Firma
darzustellen. Eine Firma kann nicht damit rechnen, von der Sympathie zu profitieren, die die
Organisation mitbringt.
Eine Chance für Fundraising zugunsten der Finanzgemeinschaft sieht die Arbeitsgruppe nur bei
besonderen, konkreten Projekten. Hier ist es – je nach Güte des Projektes – möglich,
Anlassspender zu gewinnen: Menschen, die gezielt für eine Sache spenden, um sie zu fördern.
Fundraising für solche Projekte ist möglich, entlastet die Finanzgemeinschaft allerdings nur, wo
Arbeit gefördert wird, die bislang aus Kirchensteuern bezahlt ist. Zusätzliche Projekte („on top“)
werben eventuell zusätzliches Geld ein, kosten es aber auch. Netto bleiben: mehr Arbeit und das
„geschäftliche Risiko“.
Daher schlägt die Arbeitsgruppe vor, dass die Gemeinsamen Dienste ihre Ausgaben darauf
überprüfen, ob Teile davon spendenfähig sind, also geeignet, um über Spenden finanziert zu
werden. Hier soll nicht der Eindruck erweckt werden, dass das leicht und überall ginge:
Sekretariatsstunden, Heizkosten, Versicherung … sind weder eine akute Notlage, noch ein
Projekt, mit dem sich Spender identifizieren.
Grundsätzlich sollte aus Sicht des Fundraisings kritisch überprüft werden, ob einzelne
kichensteuerfinanzierte Arbeitsbereiche auch als Projekte gedacht, beworben und (teil-
)finanziert werden könnten. Das könnte beispielsweise die Jugendkirche sein, die man dauerhaft
durch eine Art Patenschaft der Kirchengemeinden zu finanzieren sucht.
Jahresspendenprojekte
Die Arbeitsgruppe regt an zu prüfen, ob es im Rahmen der kirchensteuerfinanzierten Arbeit
Bereiche gibt, aus denen Jahresspendenprojekte werden könnten, um die Finanzgemeinschaft
zu entlasten. Als Beispiel wurde hier die Bahnhofsmission genannt. Denkbar sind aber natürlich
auch Jahresspendenprojekte aus anderen Bereichen, wie zum Beispiel der Kirchenmusik, Arbeit
mit Kindern und Jugendlichen... Für Erfolg und Akzeptanz solcher Projekte halten wir es für
95
wesentlich, die Gemeinden durch Information, Besuche in Presbyterium und Mitsprache
einzubeziehen.48
Um Jahresspendenprojekte erfolgreich zu bewerben, muss nicht allein das Projekt
werbewirksam sein, sondern es muss auch Zielgruppe, Identifikation stiftende Verantwortliche …
(s. o.) geben. Nicht der Wunsch nach finanzieller Entlastung darf das Kriterium für
Jahresspendenprojekte sein, sondern entscheidend ist die Aussicht auf Erfolg.
Konkurrenz
Zu den Besonderheiten kirchlichen Fundraisings gehört die Organisationsstruktur der Kirche. Wie
in allen „geschachtelt aufgebauten“ Organisationen gibt es Konkurrenzen der Teile
untereinander sowie der Teile zum Ganzen. So gibt es Konkurrenz zwischen Gemeinden,
zwischen Diensten, Auseinandersetzungen zwischen Finanzgemeinschaft und Gemeinden … Die
Arbeitsgruppe sieht das und hält es für unzweckmäßig, Konkurrenz zu leugnen oder moralisch zu
verdammen. Sie wird dadurch weder kleiner, noch leichter zu handhaben. Zumal Konkurrenz
auch erfrischen kann.
Sie hält es allerdings für ratsam, hinzuschauen, wo Konkurrenzen nur scheinbar bestehen und
wo sie tatsächlich ein Problem in der Ansprache darstellen können. Insbesondere für die
Auswahl der Zielgruppen ist das nötig. Ein Organisations-spender für eine Dorfgemeinde ist
häufig nicht als Anlassspender für ein kreiskirchliches Projekt zu erwärmen. Umgekehrt ist die
Deutsche Bank vielleicht nicht auf das Blumenbeet vor dem Gemeindehaus anzusprechen.
Das Miteinander wird gefördert, wo das Gespräch gesucht wird. In der Frage, ob man denn
Bereiche des Anderen berühre, kann schon die Wertschätzung für dessen Arbeit zum Ausdruck
kommen. Umgekehrt führt das Gespräch zu mehr Akzeptanz für die eigene Arbeit. Ein
Jahresspendenprojekt beispielsweise täte gut daran, um Kollekten bei Gemeinden zu werben,
anstatt sie einzufordern.
Die Frage, wie sich Fundraising zu Innovation und Bewahrung des Bestehenden verhalten soll,
vermag die Arbeitsgruppe nicht zu lösen: Grundsätzlich weiß sie, dass auch bei gesteigertem
Fundraising aller nicht alle Gemeinden, alle Kirchen und alle Gemeindehäuser erhalten werden
können. Das führt zu der Einsicht, dass zurzeit für Gebäude Gelder gesammelt werden, die auf
48
Denkbar ist, dass Gemeinden gebeten werden, sich selbst zu einer bestimmten Unterstützungssumme
pro Jahr zu verpflichten. Oder dass die Jugendkirche ihre Beziehungen zu den Gemeinden ausbaut und
diese ihre Konfirmationskollekten für die Jugendkirche sammelt.
96
Dauer nicht bestehen werden. Energien fließen so in eine falsche Richtung und stören evtl.
notwendige Abbauprozesse.
Die Frage, wo es sich lohnt, wo es sinnvoll und wünschenswert ist, lässt sich nicht einmütig
beantworten. Viele Gemeinden versuchen, sich so lange zu erhalten, wie es möglich ist. Für die
Finanzgemeinschaft besteht keine Handhabe, eine Gemeinde daran zu hindern. Es bleibt die
Frage, nach welchen Kriterien eine solche Frage beantwortet werden soll. Das ist ein
Grundkonflikt unserer presbyterial-synodalen Struktur.
Evangelische Stiftung Kirche für Bielefeld und die Kirchen unter Denkmalschutz
Zurzeit sehen wir eine hohe faktische Subventionierung der Kirchen unter Denkmalschutz. Für
sie wird deutlich weniger Bauunterhalt gefordert als für andere kirchliche Gebäude, mit der
Konsequenz, dass Reparaturarbeiten dort in der Regel nicht aus Baurücklagen bezahlt werden
können. Bislang war stillschweigend vorausgesetzt, dass Kirchen unter Denkmalschutz
grundsätzlich erhalten werden – und sei es mit Mitteln der Finanzgemeinschaft.
Unbeschadet der politischen Entscheidung über die zukünftige Förderung dieser Kirchen regt die
Evangelische Stiftung Kirche für Bielefeld eine Kampagne zum Erhalt dieser Kirchen an, weil sie
die hohe symbolische Bedeutung und den großen Finanzbedarf sieht.
Die Arbeitsgruppe ist zu der Auffassung gelangt, dass substantielle Unterstützung für die Kirchen
unter Denkmalschutz nur zu gewinnen ist, wenn in einem ersten Schritt Menschen für diese
Kirchen begeistert und an sie gebunden werden. Sei es durch Führungen, offene Kirchen,
Freundeskreise, Ausstellungen, besondere Veranstaltungen…
Dazu empfiehlt sie der Evangelischen Stiftung die entsprechenden Gemeinden zu ermutigen,
Menschen für ihre Baudenkmäler zu interessieren. So könnten Spenden zugunsten je einer
bestimmten Kirche gesammelt werden.49 Allerdings muss für ein groß angelegtes
Spendenprojekt zunächst auch ein konkreter Bedarf, bzw. eine Notlage bestehen. Ohne
konkretes Ziel sind Spendenmittel schwer zu mobilisieren. Wo hingegen Freundeskreise
zugunsten einer Kirche organisiert sind, Menschen eine explizite Verbindung zu ihrem Gebäude
haben, stellen diese im Bedarfsfall eine wunderbare Zielgruppe dar. Unter diesen Spendern
bzw. Freunden können dann in einem zweiten Schritt Zustifter zugunsten einer bestimmten
Kirche geworben werden.
49
Kaum für alle Kirchen gleichzeitig, also anders als beispielsweise in Lübeck, wo diese einen ganz anderen
Stellenwert für die Stadt haben.
97
Die Arbeitsgruppe erachtet (wegen des oben Gesagten zum „Identifikationsverlust nach Oben“)
eine allgemeine Werbung um Spenden oder Zustiftungen zugunsten aller Kirchen unter
Denkmalschutz nicht als erfolgversprechend. Mehr Erfolg darf das gezielte Engagement für
einzelne Kirchen, ausgehend von der Ortsgemeinde, erwarten. Hier könnte eine Unterstützung
durch die Evangelische Stiftung und gezielte Öffentlichkeitsarbeit sinnvoll sein.
Grundsätzlich hält die Arbeitsgruppe fest: Vor dem Einstieg ins Fundraising muss geklärt sein, ob
ein Gebäude dauerhaft erhalten werden kann und soll. Dazu gehört auch die Frage, ob die mit
dem Fundraising verbundenen Arbeiten dauerhaft geleistet werden.
Eine Kampagne zur Unterstützung aller Kirchen unter Denkmalschutz (oder auch nur einer
einzigen) griffe zu kurz. Vor einer zeitlich begrenzten Kampagne muss die Gewissheit stehen,
dass dauerhaft erfolgreich Unterstützung eingeworben werden kann.
Anreize
Jeder, der damit zu tun hat, weiß, wie viel Spaß Fundraising machen kann und wie gut es der
eigenen Gemeinde, dem eigenen Arbeitsbereich tut, auch jenseits der finanziellen Segnungen.
Andererseits ist Fundraising mit erheblicher Arbeit verbunden und bringt einen Rollenwechsel
mit sich. Wer Spenden will, muss darum bitten. Wer nach Sponsoring fragt, muss sich darauf
gefasst machen, dass die eigene Leistung nicht für so gut befunden wird, wie man selbst sie
einschätzt.
Das mag davon abhalten, ernsthaft mit Fundraising zu beginnen. Die Arbeitsgruppe ist daher zu
der Auffassung gelangt, dass die Finanzgemeinschaft sich dringend um das Thema finanzielle
Anreize zum Fundraising kümmern muss. Es darf nicht sein, dass Fundraisingpotentiale brach
liegen, weil es einfacher ist, einen Zuschuss bei der Finanzgemeinschaft zu beantragen.
Die vielfältigen Mechanismen der Solidarität untereinander würden dann als Ruhepolster
missverstanden werden. Ein zu hoher Bauzuschuss beispielsweise wird dazu führen, dass
weniger Energie in das Sammeln von Spenden fließt – weil es ja auch so reicht. Eine Zuweisung
aus dem Härtefonds kann die Anstrengungen bremsen, selbst für einen ausgeglichenen Haushalt
zu sorgen. Die Praxis, umfangreiche Bauarbeiten an Kirchen unter Denkmalschutz durch die
Finanzgemeinschaft zu tragen, verbunden mit der Praxis für die Gebäude einen geringeren
Bauerhaltungssatz einzufordern, zwingt die Finanzgemeinschaft auch in den Fällen
einzuspringen, die durch langjähriges und nachhaltiges Fundraising von der Gemeinde selbst zu
tragen gewesen wäre. Auch eine Positivliste, die verzeichnet, welche Gebäude im KK überhaupt
noch mit Zuschüssen der Finanzgemeinschaft zu rechnen haben, läuft Gefahr, Fundraising-
98
Engagement zu bremsen. Tatsächlich beobachtet die Arbeitsgruppe, dass gerade die Gemeinden
besonders emsig im FR sind, die nicht damit rechnen, bei ihrem Gebäude- oder Gemeindeerhalt
unterstützt zu werden. Teilweise gelingt es diesen Gemeinden trotz abnehmender
Kirchensteuerzuweisung, Rücklagen aufzubauen.
Die umfangreichen Solidar-Mechanismen der Finanzsatzung sind in ihrer Absicht berechtigt,
bremsen jedoch das Eigenengagement. In Gänze entgeht dem nur, wer alle Solidarmechanismen
abschafft, was niemand will. Anderseits muss auch gesehen werden, dass mit dem Sinken der
Kirchensteuerzuweisung auch die Möglichkeiten zu solidarischem – im Sinne von
ausgleichendem – Handeln schwinden. Gerade um Solidaritätsmechanismen zu erhalten, muss
das Eigenengagement gefördert werden. Um den Solidaritätsgedanken nicht zu strapazieren,
muss Eigenengagement eingefordert werden.
Die Arbeitsgruppe ist sich bewusst, dass bestimmte Fundraisingquoten (wie viele Spenden und
andere Mittel akquiriert werden müssen) Engagement hemmen können. Das kann passieren,
wenn die geforderten Quoten zu niedrig sind – oder unerreichbar hoch. Trotzdem hält sie es für
zwingend geboten, die Finanzsatzung daraufhin zu überprüfen, ob in ihr finanzielle Anreize
verankert werden können.50 Die Arbeitsgruppe legt dem KSV nahe, die Anreize zum
Eigenengagement deutlich zu stärken.
Die Arbeitsgruppe erachtet es nicht für sinnvoll, Anreize zum Fundraising im Bereich Erhalt von
Personalstellen zu setzen.
50
Diskutiert wurde das am Beispiel Bauzuschüsse. Folgende Vorschläge fanden sich:
A) Grundsätzlich könnten Zuschüsse nur vergeben werden, wenn eine Mindestquote von 20 % aus
Spendengelder erreicht wird. Darüber hinausgehende Spenden schmälern den Zuschuss nicht direkt,
sondern sorgen dafür dass ein entsprechender Betrag der Baurücklage der Gemeinde zugeführt wird.
Diese Summe wird noch einmal mit beispielsweise 10 % bonifiziert, damit die Gemeinde einen Anreiz hat,
trotz Erreichen des Spendenziels weiter Spenden einzunehmen. Die Finanzgemeinschaft profitiert mit
Verzögerung. Weil die Baurücklage der entsprechenden Gemeinde höher dotiert ist, muss beim nächsten
Projekt weniger bezuschusst werden.
Eine Variante dieses Vorschlages sieht vor, den Zuschuss der Finanzgemeinschaft nur zur Hälfte zu kürzen,
und die andere Hälfte der Rücklage zuzuführen, so dass die Finanzgemeinschaft sofort profitiert. Der
Anreiz für die Gemeinde wäre entsprechend schwächer.
B) Ein anderer Vorschlag blickt wesentlich weiter in die Zukunft und fasst den Aufbau von Baurück-lagen
ins Auge. Hier wird die im Haushalt ausgewiesene Baupauschale von der Kirchensteuer-zuweisung an die
Gemeinde abgezogen und nur dann ausgezahlt, wenn die Gemeinde Spenden in mindestens der gleichen
Höhe zum Erhalt Ihrer Gebäude sammelt. Somit wäre man wieder bei der vollen Baupauschale.
Weitere Überlegungen zum Thema Anreize liegen in Form eines Impulspapieres vor.
99
Zusammenfassung
Kirchliches Fundraising bedeutet, Menschen für die gute Sache Kirche zu begeistern und dazu zu
bringen, sie zu unterstützen. Dafür müssen Zwecke und Ziele klar formuliert sein, die Aufgaben
erfüllt und die Beziehungen zu den Menschen auf- und aus ausgebaut werden.
Naturgemäß verfügen weder Kirchenkreis noch Evangelische Stiftung über ein so starkes
Beziehungsnetz wie die Gemeinden: Fundraising wird also in den Gemeinden einfacher sein und
mehr Erfolg haben. Aufgabe der über-gemeindlichen Ebene ist daher in erster Linie die
Unterstützung und Ermunterung zu gemeindlichen Fundraising. Erst in zweiter Linie das
Benennen von Projekten der Finanzgemeinschaft. Übergemeindlich sollte die Finanzsatzung
analysiert und daraufhin untersucht werden, wo sie Fundraising fördert oder hindert.
100
Anlage 4
Eckpunkte zur zukünftigen Gebäudeunterhaltung
Vorgelegt und beschlossen auf der Tagung der Kreissynode am 2. Juli 2011
Einführung
Im Rahmen der Konsolidierungsüberlegungen war früh klar, dass auch die Gebäude eine
entscheidende Rolle spielen mussten. Schon auf den ersten Blick war erkennbar: Es gibt zu viele,
sie haben zum großen Teil einen erheblichen Renovierungsstau und zum Teil auch einen
Reparaturstau.
Der KSV hat die vorhandene Gebäudestrukturanalyse zu Rate gezogen und dabei festgestellt,
dass sie nicht mehr aktuell genug war, um sie zur Grundlage neuer Vorschläge oder
Entscheidungen zu machen. Es wurde deshalb eine Arbeitsgruppe Gebäude gebildet, die sich
zunächst ein von Sachverstand getragenes Bild zu jedem einzelnen im Kirchenkreis vorhandenen
Gebäude erstellen ließ.
Das Ergebnis war eindeutig: Die Gebäudelast nimmt uns fast jeden finanziellen Spielraum.
Die Arbeitsgruppe hat sich dann auf den Weg begeben, um eine Prioritätenliste zu erstellen, aus
der erkennbar werden sollte, welche Gebäude erhalten werden konnten und welche Mittel
dafür verfügbar waren.
Als es so konkret wurde, und sowohl der Bedarf als auch die zur Bedarfsdeckung vorhandenen
Mittel fest standen, wurde für die Arbeitsgruppe deutlich, dass sie sich einer unlösbaren Aufgabe
ausgesetzt sah.
Die vorhandenen Mittel reichen nicht einmal aus, um in jeder Nachbarschaft den Bestand einer
Kirche durch die Finanzgemeinschaft verbindlich abzusichern. Es gibt aber mehr
denkmalgeschützte Kirchen als Nachbarschaften und zum Beispiel schon in der Nachbarschaft 1
gleich drei davon.
Die Arbeitsgruppe hat sich deshalb entschlossen, der Kreissynode einen Vorschlag zu machen,
der die Verantwortung für alle Gebäude ausschließlich in die Gemeinden / Nachbarschaften
verlagert. Es wurden Kriterien festgelegt, die im begründeten Ausnahmefall eine Unterstützung
101
der Gemeinden / Nachbarschaften aus Mitteln der Finanzgemeinschaft ermöglichen. Es muss
aber deutlich sein, dass diese Hilfe immer nur eine ergänzende Hilfe sein kann.
Der Vorschlag ist eine Zwischenlösung und gilt zunächst bis 2014. Eine dauerhaft geltende
Lösung kann erst gefunden werden, wenn das neue kirchliche Finanzmanagement in Kraft
getreten ist und dort für alle verbindlich festgelegt wird, in welchem Umfang in den Gemeinden
Mittel ausschließlich für die Gebäudeunterhaltung eingesetzt werden müssen.
Wichtig für alle ist, dass diese Lösung vorläufig ist und dass sie auch nicht ansatzweise ein erster
Schritt sein soll, das bewährte 80/20 Modell unserer kreiskirchlichen Finanzsatzung auszuhebeln.
Beschluss
1. Bisherige Bauunterhaltungsbeträge:
- Beibehaltung der Regelungen der Bauunterhaltungsrichtlinie 2005 zur Berechnung
des Bauunterhaltungs(BU-)Bedarfs
- Beibehaltung der Festsetzung von 50% der errechneten BU-Bedarfe als
Mindestbeträge zur Veranschlagung in den Haushalten der Kirchengemeinden
- Aussetzung der Verpflichtung zur Veranschlagung von BU-Beträgen nach Beschluss
zur Aufgabe eines Gebäudes mit Zustimmung des Kreissynodalvorstandes
(Verpflichtung zu Begehungen durch externe Fachleute im Rahmen der
Verkehrssicherungspflichten)
2. Zuschüsse aus dem Baufonds:
Einstellung der Vergabe von Zuschüssen ab dem Haushaltsjahr 2014. Ab 2014 tragen die
Gemeinden die alleinige Verantwortung für Instandhaltung und Instandsetzung (s. Ziffer
2.3 der Bauunterhaltungsrichtlinie 2005)
3. Darlehen aus dem Baufonds:
Für Bauunterhaltungsmaßnahmen können weiterhin (über 2014 hinaus) Darlehen aus
dem Baufonds vergeben werden
4. Erträge/Erlöse aus Vermietung und Verpachtung aus Gemeindehäusern und Kirchen:
Ab 2014 Verbleib von 100% der Erlöse im Gemeindehaushalt (= Aufhebung der 80/20-
Regelung für Gemeindehäuser und Kirchen)
102
5. Substanzerhalt:
Ab Einführung des Neuen Kirchlichen Finanzmanagements (NKF) im Evangelischen
Kirchenkreis Bielefeld Anwendung der dann von der EKvW festgelegten
Veranschlagungspflichten (= erhöhte BU-Beträge bzw. Pflichtrücklagen)
6. Abbruch, Neubau, Umbau, Anpassung, Modernisierung → „Fördertopf“
- Bildung eines neuen Fonds bzw. Anpassung der Zweckbestimmung für Bau- und/oder
Strukturfonds
- Vergabe von Mitteln nach folgenden Kriterien:
- Projekt „passt“ zu den in der Gemeindekonzeption dargestellten Zielen
- Projekt wird durch die Nachbarschaft befürwortet bzw. „passt“ in eine Gebäude-
planung der Nachbarschaft (soweit vorhanden)
- Projekt „passt“ zur Perspektive für die Gemeinde/Nachbarschaft:
Haushaltsentwicklung, Personalentwicklung (Pfarrstellen usw.),
Gemeindegliederzahl, Stadt-teil/Infrastruktur/Umfeld, …
- Projekt im Wesentlichen finanziert durch eigene Mittel (HH-Mittel, Rücklagen,
Spenden, Darlehen…). Zuschuss nur zum Schließen einer Finanzierungslücke
benötigt (Subsidiarität)
- Projekt trägt zu einer Haushaltskonsolidierung bei
- Das Ergebnis des Projekts ist langfristig tragbar: Finanzierungskosten, Betriebs-
kosten inkl. Personal (Hausmeister/Reinigung), Substanzerhalt + ggf.
Abschreibung usw. im Haushalt langfristig darstellbar
- nach vernünftiger Beurteilung keine Risiken für die Finanzgemeinschaft
- keine Förderung für:
- Instandhaltung und Instandsetzung (Bauunterhaltung)
- Anpassungen aufgrund behördlicher Auflagen (Ordnungsrecht)
103
Anlage 5
Liste beteiligter Personen
Kreissynodalvorstand
Regine Burg, Superintendentin
Christoph Steffen, Synodalassessor
Dr. Andreas Kerstin, Synodalscriba
Dietlinde Anger
Hartmut Drüge
Gisela Finzel
Horst Haase
Susanne Hogenkamp
Hartmut Repple
Moderation
Claudia Enders
Arbeitsgruppe Auftaktsynode
Joachim Cremer
Horst Haase
Markus Hildenhagen
Susanne Hogenkamp
Christine Kandler
Sigrun Kühn
Sabine Papies
Thomas Wandersleb
Arbeitsgruppe Pfarrstellenrichtlinie
Dietlinde Anger
Wilhelm Biermann
Regine Burg
Ulrike Hollmann-Beninde
Sigrun Kühn
Andrea Seils
Andreas Smidt-Schellong
Rüdiger Thurm
Arbeitsgruppe Ehrenamt
Hartmut Brünger
Joachim Cremer
Hartmut Drüge
Ursula Gerhards
Horst Haase
Elke Kobusch
Alexander Pollhans
Antje Wehrmeier
Arbeitsgruppe Fundraising
Renate Althoff
Dr. Rolf Engels
Friedhelm Faust
Martin Freidank
Dieter Frohloff
Matthias Sippel
Christoph Steffen
Dr. Christian von der Heyden
Benjamin von Legat
Astrid Weyermüller
Arbeitsgruppe Gebäude
Mark Brüning
Uwe Gießelmann
Horst Haase
Susanne Hogenkamp
Matthias Sippel