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Vortrag für den Arbeitskreis Lärm
Lärmmessungen und FANOMOS am Flughafen Wien Schwechat
Flughafen, 23.4.2001
Vortrag für den Arbeitskreis Lärm
Lärmmessungen und FANOMOS am Flughafen Wien Schwechat
Flughafen, 23.4.2001
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FANOMOS - System (1)
Flight Track And Noise Monitoring System seit 1990
Anschaffung auf freiwilliger Basis
Gesamtinvestitionen für Anschaffung und Upgrading bisher öS 10 Mio.
Jährliche Aufwendungen rund öS 5,5 Mio.
Flight Track And Noise Monitoring System seit 1990
Anschaffung auf freiwilliger Basis
Gesamtinvestitionen für Anschaffung und Upgrading bisher öS 10 Mio.
Jährliche Aufwendungen rund öS 5,5 Mio.
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FANOMOS - System (2)
Fluggeräuscherfassung mit 13 fixen und 2 mobilen Messanlagen mit automatischer Korrelation der gemessenen Ereignisse zum Verursacher
Aufzeichnung der Flugspuren aller An- und Abflüge inkl. Höhen- und Geschwindigkeitsprofile
Dient zur Qualitätssicherung und -verbesserung, nicht zur Überprüfung der Flugsicherheit (Verantwortlichkeit bei ACG)
Fluggeräuscherfassung mit 13 fixen und 2 mobilen Messanlagen mit automatischer Korrelation der gemessenen Ereignisse zum Verursacher
Aufzeichnung der Flugspuren aller An- und Abflüge inkl. Höhen- und Geschwindigkeitsprofile
Dient zur Qualitätssicherung und -verbesserung, nicht zur Überprüfung der Flugsicherheit (Verantwortlichkeit bei ACG)
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FANOMOS - System VIE
13 NMT´s+
2 mobile Einheiten
Datentransfervia
ISDN
Zentrale Workstation (2 PC´s) Farb -Laser Printer
On-Line Flugspurdarstellungund -erfassung
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FANOMOS - System
Kontrolle der Einhaltung der lärmmindernden Flugverfahren
Behandlung von Fluglärmbeschwerden Basis für weitere lärmmindernde Flugverfahren in
Zusammenarbeit mit ACG und Airlines Erfassung der Fluggeräuschimmission in
besiedelten Gebieten im Nahbereich des Flughafens Basis für Lärmzonenberechnung
Kontrolle der Einhaltung der lärmmindernden Flugverfahren
Behandlung von Fluglärmbeschwerden Basis für weitere lärmmindernde Flugverfahren in
Zusammenarbeit mit ACG und Airlines Erfassung der Fluggeräuschimmission in
besiedelten Gebieten im Nahbereich des Flughafens Basis für Lärmzonenberechnung
Einsatz des FANOMOS - SystemsEinsatz des FANOMOS - Systems
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Fixe Lärmmessstellen
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Fluggeräuscherfassung (1)
Einzelereignis: Maximaler Überflugpegel Zeitpunkt und Dauer des Ereignisses Pegelwert pro Sekunde Schallereignispegel (Energieinhalt des Geräusches
bezogen auf eine Sekunde)
Mit neuem Schallpegelanalysator zusätzlich: Frequenzspektrum Sound-file Aufzeichnung
Einzelereignis: Maximaler Überflugpegel Zeitpunkt und Dauer des Ereignisses Pegelwert pro Sekunde Schallereignispegel (Energieinhalt des Geräusches
bezogen auf eine Sekunde)
Mit neuem Schallpegelanalysator zusätzlich: Frequenzspektrum Sound-file Aufzeichnung
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Einzelereignis: Pegel-Zeit-Verlauf
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Fluggeräuscherfassung (2)
Messeinstellungen:
Ziel: Differenzierung zu anderen Geräuschquellen
Ansprechpegel bei 65 dB am Tag bzw. 60 dB in der Nacht (Messstelle Essling 60 dB bzw. 55 dB)
Mindestdauer des Ereignisses 8 Sekunden (bzw. an einigen Messstellen 10 Sekunden)
Mikrofonhöhe mindestens 7 m über Grund
Messeinstellungen:
Ziel: Differenzierung zu anderen Geräuschquellen
Ansprechpegel bei 65 dB am Tag bzw. 60 dB in der Nacht (Messstelle Essling 60 dB bzw. 55 dB)
Mindestdauer des Ereignisses 8 Sekunden (bzw. an einigen Messstellen 10 Sekunden)
Mikrofonhöhe mindestens 7 m über Grund
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Fluggeräuscherfassung (3)
Durch Zuordnung zum Einzelereignis: Kenntnis des Verursachers (Flugnr., Lfz-Typ, S/L, etc.) Maximal-Pegel-Statistik nach Flugbewegungsart (z.B.
Starts auf bestimmten An- oder Abflugstrecken, etc.) Flugzeugtypenpegel-Statistik
Weitere Auswertungen: LEQ: Standard: Tag, Nacht, 24-Stunden, Monat getrennt
nach Flugverkehr und andere Fremdgeräusche Grundgeräuschpegel L95, sowie andere Perzentile (z.B.
L50, L1, etc.)
Durch Zuordnung zum Einzelereignis: Kenntnis des Verursachers (Flugnr., Lfz-Typ, S/L, etc.) Maximal-Pegel-Statistik nach Flugbewegungsart (z.B.
Starts auf bestimmten An- oder Abflugstrecken, etc.) Flugzeugtypenpegel-Statistik
Weitere Auswertungen: LEQ: Standard: Tag, Nacht, 24-Stunden, Monat getrennt
nach Flugverkehr und andere Fremdgeräusche Grundgeräuschpegel L95, sowie andere Perzentile (z.B.
L50, L1, etc.)
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Lärmzonenberechnung: Basis
Im Bescheid vom 28.Dezember 1972 zur Errichtungsbewilligung der zweiten Piste wurde unter Punkt VI. Auflagen Pkt. 5 der Flughafen Wien u.a. dazu verpflichtet,
„a) einmal im Jahr, beginnend ein Jahr nach Betriebsaufnahme auf der Instrumentenpiste 16/34 durch eine autorisierte Stelle die aufgetretene Fluglärmbelastung auf Grund der tatsächlichen Flugbewegungen ermitteln zu lassen“ (....)
und
„b) wenn sich aus diesem Gutachten ergibt, dass Baulichkeiten ausserhalb der Flughafengrenzen,“ (....) “in einem Gebiet liegen, dessen Fluglärmbelastung größer als 66 dB(A) äquivalenter Dauerlärm (Q) im Freien war, ist beim BMfV als OZB die Festlegung lärmmindernder An- und Abflugverfahren über diesem Gebiet zu beantragen und für die Überwachung ihrer Einhaltung eine Fluglärmüberwachungsanlage einzurichten.“
Im Bescheid vom 28.Dezember 1972 zur Errichtungsbewilligung der zweiten Piste wurde unter Punkt VI. Auflagen Pkt. 5 der Flughafen Wien u.a. dazu verpflichtet,
„a) einmal im Jahr, beginnend ein Jahr nach Betriebsaufnahme auf der Instrumentenpiste 16/34 durch eine autorisierte Stelle die aufgetretene Fluglärmbelastung auf Grund der tatsächlichen Flugbewegungen ermitteln zu lassen“ (....)
und
„b) wenn sich aus diesem Gutachten ergibt, dass Baulichkeiten ausserhalb der Flughafengrenzen,“ (....) “in einem Gebiet liegen, dessen Fluglärmbelastung größer als 66 dB(A) äquivalenter Dauerlärm (Q) im Freien war, ist beim BMfV als OZB die Festlegung lärmmindernder An- und Abflugverfahren über diesem Gebiet zu beantragen und für die Überwachung ihrer Einhaltung eine Fluglärmüberwachungsanlage einzurichten.“
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Fluglärmzonenberechnung
Basis ist der Bewilligungsbescheid zur Errichtung der zweiten Piste
Berechnungsvorschrift ist gebunden an das Deutsche Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (Q)
Als Grenzwert wurden 66 dB(A) festgelegt (dt.Gesetz: Zwei Zonen: 75 dB(A) und 67 dB(A), die heute noch Gültigkeit haben)
Seit über 20 Jahren Berechnungen durchgeführt (mit genehmigter Ausnahme vom BMfV für das Jahr 1991 aufgrund Umstellung in der Datenerfassung)
Basis ist der Bewilligungsbescheid zur Errichtung der zweiten Piste
Berechnungsvorschrift ist gebunden an das Deutsche Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (Q)
Als Grenzwert wurden 66 dB(A) festgelegt (dt.Gesetz: Zwei Zonen: 75 dB(A) und 67 dB(A), die heute noch Gültigkeit haben)
Seit über 20 Jahren Berechnungen durchgeführt (mit genehmigter Ausnahme vom BMfV für das Jahr 1991 aufgrund Umstellung in der Datenerfassung)
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Entwicklung der Fluglärmzone
0
5
10
15
20
25
30
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1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000
Flä
che
in k
m²
0
20,000
40,000
60,000
80,000
100,000
120,000
An
zah
l F
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bew
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ech
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sten
Mo
nat
en
Fläche Flugbewegungen
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Vergleich der Fluglärmzone1980 mit 2000