83
Fachreferent: Projektleitung: Geprü.: Gezei.: Bearb.: Plangröße Datum UVP-EINREICHPROJEKT WL WL WL 1079 Planersteller: Index Datum Name Beschreibung der Änderung Zustimmung OBJEKTNR.: STRECKENNR.: 33001, 30201, 10104 Strecken Plannummer: EINLAGEZAHL AUSFERTIGUNG Maßstab Km / Stat. ABSCHNITT 4-gleisiger Ausbau Schaftenau - Knoten Radfeld 33001 Abzw Kufstein 2 - Abzw Fritzens-Wattens 2 30201 Staatgrenze n. Kufstein - Wörgl Hbf 10104 Wörgl Hbf - Innsbruck Hbf KNOTEN SCHAFTENAU/SCHAFTENAU - RADFELD/KNOTEN RADFELD Str. 33001: km 6+520 - km 26+298 Str. 30201: km 4+205 - km 9+708 Str. 10104: km 22+751 - km 26+508 GZ PLANUNGSGEMEINSCHAFT WERNER CONSULT - BEITL Leithastraße 10, A-1200 Wien [email protected] Tel +43-1-31360-0 Planung: Vertiefende Informationen zu gutachterlichen Stellungnahmen zur Vollständigkeit der Einreichunterlagen V 01 02 Vertiefende Information / Ökologie AUGUST 2020 AUGUST 2020 AUGUST 2020 KOFLER Umweltmanagement Traföß 20, 8132 Pernegg an der Mur

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Fachreferent:

Projektleitung:

Geprü.:

Gezei.:

Bearb.:

Plangröße

Datum

UVP-EINREICHPROJEKT

WL

WL

WL

1079

Planersteller:

Index Datum NameBeschreibung der Änderung

Zustimmung

OBJEKTNR.: STRECKENNR.: 33001, 30201, 10104

Strecken

Plannummer:

EINLAGEZAHL

AUSFERTIGUNG

Maßstab

Km / Stat.

ABSCHNITT

4-gleisiger Ausbau

Schaftenau - Knoten Radfeld

33001 Abzw Kufstein 2 - Abzw Fritzens-Wattens 2

30201 Staatgrenze n. Kufstein - Wörgl Hbf

10104 Wörgl Hbf - Innsbruck Hbf

KNOTEN SCHAFTENAU/SCHAFTENAU - RADFELD/KNOTEN RADFELD

Str. 33001: km 6+520 - km 26+298

Str. 30201: km 4+205 - km 9+708

Str. 10104: km 22+751 - km 26+508

GZ

PLANUNGSGEMEINSCHAFT

WERNER CONSULT - BEITL

Leithastraße 10, A-1200 Wien [email protected]

Tel +43-1-31360-0

Planung:

Vertiefende Informationen

zu gutachterlichen Stellungnahmen zur

Vollständigkeit der Einreichunterlagen

V 01 02

Vertiefende Information / Ökologie

AUGUST 2020

AUGUST 2020

AUGUST 2020

KOFLER Umweltmanagement

Traföß 20, 8132 Pernegg an der Mur

E-Mail: [email protected]

Tel: 03867/8230 Fax: DW 30

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ZT KOFLER Umweltmanagement Seite 1/82

INHALTSVERZEICHNIS

1 EINLEITUNG ......................................................................................................................................... 2

2 ÖKOLOGIE (TERRESTRIK); WALD- UND WILDÖKOLOGIE ............................................................ 3

2.1 Tiere und deren Lebensräume (inkl. Wildökologie) ........................................................................ 3

2.1.1 offene Punkte gemäß Artenschutzrechtlicher Vorprüfung ...................................................... 3

2.1.2 Ausführungen zu Kontrolle von Fledermausquartieren ........................................................47

2.1.3 Ist-Zustand Fledermäuse / Darstellung der „Teilräume“ .......................................................47

2.1.4 Ist-Zustand Vögel / Darstellung der „Teilbereiche“ ...............................................................69

3 ABBILDUNGS- UND TABELLENVERZEICHNIS ..............................................................................79

3.1 Abbildungen ..................................................................................................................................79

3.2 Tabellen ........................................................................................................................................80

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ÖBB Infrastruktur AG 4-gleisiger Ausbau Schaftenau – Knoten Radfeld UVP-Einreichprojekt V 01 02 – Vertiefende Informationen / Ökologie

ZT KOFLER Umweltmanagement Seite 2/82

1 EINLEITUNG

Der vorliegende Bericht behandelt vertiefende Informationen, die ausführlicher behandelt werden

müssen und daher nicht in der Einlage V 01 01 berücksichtigt werden konnten. Der vorliegende

Bericht behandelt diese Informationen zum Themenbereich Ökologie (Terrestrik).

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ÖBB Infrastruktur AG 4-gleisiger Ausbau Schaftenau – Knoten Radfeld UVP-Einreichprojekt V 01 02 – Vertiefende Informationen / Ökologie

ZT KOFLER Umweltmanagement Seite 3/82

2 ÖKOLOGIE (TERRESTRIK); WALD- UND WILDÖKOLOGIE

2.1 Tiere und deren Lebensräume (inkl. Wildökologie)

2.1.1 OFFENE PUNKTE GEMÄß ARTENSCHUTZRECHTLICHER VORPRÜFUNG

Im nachfolgenden Kapitel werden die in der Tiroler Naturschutzverordnung angeführten,

geschützten Tierarten hinsichtlich ihres (möglichen) Vorkommens im Untersuchungsgebiet bzw.

hinsichtlich ihrer Betroffenheit durch das Projekt beschrieben. Insbesondere für die Tiergruppen

Vögel, Fledermäuse, bestimmte Säugetierarten, Reptilien, Amphibien, Tagfalter, Heuschrecken und

Libellen liegen umfangreiche und konkrete Daten für das Untersuchungsgebiet aufgrund der

durchgeführten Erfassungen im Jahr 2018 vor. Darüber hinaus liegen aus dem Untersuchungsgebiet

auch Nachweise von geschützten Arten weiterer Tiergruppen vor.

Hinsichtlich der Vorkommen wurde zusätzlich zu den Nachweisen die verfügbare Literatur bzw.

weitere Informationen berücksichtigt und anhand der räumlichen und vertikalen Verbreitung sowie

der Lebensraumansprüche und im Untersuchungsgebiet vorliegenden Habitatausstattung die

Vorkommenswahrscheinlichkeit eingestuft.

Für jene Arten, welche im Untersuchungsgebiet nachgewiesen sind bzw. potenziell vorkommen (alle

Einstufungen ausgenommen „unwahrscheinlich“, „ausgeschlossen“), erfolgt eine Überprüfung

(Vorprüfung) der Auswirkungen durch das Projekt im Hinblick auf die im Vorhaben relevanten

artenschutzrechtliche Verbotstatbestände Tötung, Beschädigung oder Vernichtung von

Fortpflanzungs- und Ruhestätten und soweit für die jeweilige Tiergruppe/Art bedeutend Störung. Bei

Vögeln werden die Verbotstatbestände Tötung, Zerstörung von Nestern und Eiern und Störung als

relevante Verbotstatbestände betrachtet.

Für die unionsrechtlich geschützten Arten werden die am EU-server veröffentlichten aktuellen

Angaben zu Erhaltungszustand (EHZ) und Trend für die alpine biografische Region dargestellt

(https://nature-art17.eionet.europa.eu/article17/). Angaben zu den Bestandgrößen wurden bislang

nicht veröffentlicht.

Für Vögel liegen auf dem EU-server noch keine veröffentlichten Daten vor. Daher wurden die

Angaben zu Brutbestand (Häufigkeitsklassen) und Bestandsentwicklung (Trend) nach der Roten

Liste Österreichs (DVORAK ET AL. 2017) zur Darstellung herangezogen.

Zur Darstellung der Konfliktbereiche in Bezug auf artenschutzrechtliche Verbotstatbestände:

Die einzelnen Konflikte betreffend der jeweiligen artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände wurden

für die jeweiligen Tiergruppen bzw. Arten mit einem Konfliktcode versehen, welcher sich mit den

Konfliktcodes in der Einlage F 02 01 deckt. Die einzelnen im Hinblick auf artenschutzrechtliche

Verbotstatbestände auftretenden Konfliktbereiche sind in Form dieser vergebenen Konfliktcodes –

soweit auf dieser Planungsebene machbar – möglichst konkret bereits in den Auswirkungsplänen

F 02 06 und F 02 07 der Einreichunterlagen dargestellt.

2.1.1.1 Vögel

In Tirol ist ein Großteil der wildlebenden Vogelarten geschützt. Die im Untersuchungsgebiet

vorkommenden Arten – insbesondere die naturschutzfachlich besonders relevanten Arten – sind im

Kapitel 4.3 der Einlage F_02_01 dargestellt. In der nachfolgeden Tabelle sind die einzelnen im

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ZT KOFLER Umweltmanagement Seite 4/82

Untersuchungsgebiet vorkommenden Brutvogelarten mit Angaben zu Brutbestand

(Häufigkeitsklassen) und Bestandsentwicklung (Trend) nach der Roten Liste Österreichs dargestellt.

Durch die vorgesehenen Maßnahmen – insbesondere die Einschränkung der

Schlägerungszeiträume und großteils vorgezogenen lebensraumverbessernden Maßnahmen –

werden in Bezug auf Vögel keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt.

Art Species Status RLÖ RLT SPEC AI V BB BE

Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis mB NT 1 4 -3

Graureiher Ardea cinerea nB NT 1n 5 4

Höckerschwan Cygnus olor nB 1re k.A. k.A.

Stockente Anas platyrhynchos nB LC 4 7 0

Reiherente Aythya fuligula mB LC 2n 3 4 4

Gänsesäger Mergus merganser nB VU 2 3 3

Sperber Accipiter nisus nB LC 5 6 0

Turmfalke Falco tinnunculus nB LC 4 3 6 0

Baumfalke Falco subbuteo wB LC 2 5 0

Teichhuhn Gallinula chloropus nB LC 2 5 0

Bläßhuhn Fulica atra nB LC 2 3 6 4

Flussregenpfeifer Charadrius dubius nB VU 1 3 0

Flussuferläufer Actitis hypoleucos mB EN 3 3 3 -5

Ringeltaube Columba palumbus wB LC 4 8 3

Türkentaube Streptopelia decaocto wB LC 3 8 5

Kuckuck Cuculus canorus mB LC 4 8 -3

Waldkauz Strix aluco wB LC 3 7 0

Eisvogel Alcedo atthis wB NT 1 3 x 4 0

Wendehals Jynx torquilla nB VU 3 3 5 -5

Grauspecht Picus canus wB NT 3 x ! 6 0

Grünspecht Picus viridis wB LC 4 7 2

Schwarzspecht Dryocopus martius wB LC x 7 2

Kleinspecht Dendrocopos minor wB LC 1 6 0

Feldlerche Alauda arvensis mB NT 3 3 9 -5

Rauchschwalbe Hirundo rustica nB LC 4 3 8 -3

Wasseramsel Cinclus cinclus wB LC ! 6 0

Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus wB LC 4 7 2

Wacholderdrossel Turdus pilaris nB NT 7 -6

Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris wB LC 3 8 -4

Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus wB LC 1 ! 8 0

Gelbspötter Hippolais icterina wB LC 2 7 0

Dorngrasmücke Sylvia communis mB LC 1 8 -3

Fitis Phylloscopus trochilus wB NT 3 3 8 -5

Wintergoldhähnchen Regulus regulus nB LC 2 ! 10 -3

Sommergoldhähnchen Regulus ignicapillus wB LC ! 9 -3

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Art Species Status RLÖ RLT SPEC AI V BB BE

Grauschnäpper Muscicapa striata wB LC 2 8 0

Schwanzmeise Aegithalos caudatus nB LC 4 8 0

Tannenmeise Parus ater nB LC ! 10 -3

Waldbaumläufer Certhia familiaris wB LC ! 8 -2

Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla wB LC 2 7 -2

Pirol Oriolus oriolus wB LC 1r 6 1

Neuntöter Lanius collurio mB LC 4 2 x 8 -2

Elster Pica pica nB LC 3 7 -3

Star Sturnus vulgaris nB LC 3 9 0

Haussperling Passer domesticus nB LC 3 10 2

Feldsperling Passer montanus nB LC 3 9 4

Girlitz Serinus serinus wB VU 2 8 -8

Fichtenkreuzschnabel Loxia curvirostra mB LC ! 8 0

Karmingimpel Carpodacus erythrinus mB EN 2n 3 3 -4

Gimpel Pyrrhula pyrrhula wB LC ! 9 0

Kernbeißer Coccothraustes coccothraustes mB LC 3 7 0

Tabelle 1: Liste der im Untersuchungsgebiet festgestellten, gemäß RVS 04.03.13 (Vogelschutz) wertbestimmenden Brutvogelarten mit Angaben zu Status, Gefährdung, Verantwortlichkeit, Häufigkeit und Trend: mB = möglicher Brutvogel, wB = wahrscheinlicher Brutvogel, nB = nachgewiesener Brutvogel; RLÖ = Rote Liste Österreichs (DVORAK ET AL. 2017): CR = critically endangered (vom Aussterben bedroht), EN = endangered (stark gefährdet), VU = vulnerable (gefährdet), NT = near threatened (Gefährdung droht), LC = Least concern (nicht gefährdet); RLT = Rote Liste Tirols (LANDMANN ET LENTNER 2001): 0 = „ausgestorben oder verschollen“, 1 = „vom Aussterben bedroht“, 2 = „stark gefährdet“, 3 = „gefährdet“, 4 = „potenziell gefährdet“ 5 = „Gefährdungsgrad nicht genau bekannt“, SPEC = Species of European conservation concer (BIRDLIFE INTERNATIONAL 2017): 1 = weltweit bedroht, Naturschutzmaßnahmen notwendig; 2 = Arten, die konzentriert in Europa vorkommen und hier ungünstigen Bewahrungsstatus haben; 3 = ungünstiger Bewahrungsstatus in Europa; A I = Arten des Anhang I der VSRL; V = Verantwortlichkeit Österreichs (FRÜHAUF 2005): !! = in besonderem Maße verantwortlich, ! = stark verantwortlich; BB = Brutbestand (Häufigkeitsklassen) gemäß RLÖ: 1 = extrem geringer Bestand, 2= sehr geringer Bestand, 3 = geringer Bestand, 4 u.5 = mäßig häufig, 6 u. 7 = häufig, 8 u. 9 = sehr häufig, 10 = kommun; BE = Bestandsentwicklung (Trend) gemäß RLÖ: -10 bis -8 = sehr starker Rückgang, -7 bis -5 = starker Rückgang, -4 bis -2 = schwacher Rückgang, -1 bis 1 = gleichbleibend, 2 bis 4 = zunehmend, 5 bis 7 = stark zunehmend, 8 bis 10 = sehr stark zunehmend, k.A. keine Angaben in RLÖ

Prüfung auf artenschutzrechtliche Tatbestände in der Bauphase

Tötung

Werden baubedingte Schlägerungen innerhalb der Brutzeit durchgeführt, so besteht generell für

Vögel die Gefahr von Brutverlusten (Jungvögel) und somit das Töten von Individuen (Konflikt

Vö_BAU_01). Als schadensbegrenzende Maßnahme erfolgt eine zeitliche Einschränkung der

Rodungstätigkeiten (Durchführung der Schlägerungsarbeiten im Zeitraum Anfang September bis

Ende Februar) außerhalb der Hauptbrutzeit. Dadurch kann das Töten von Individuen wirksam

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vermieden werden (s. Maßnahme ÖKO BAU 11). Unter Berücksichtigung dieser

schadensbegrenzenden Maßnahme wird der Verbotstatbestand des Tötens nicht erfüllt.

Zerstören oder Beschädigen von Nestern und Eiern

Werden baubedingte Schlägerungen innerhalb der Brutzeit durchgeführt, so besteht generell für

Vögel die Gefahr der Beschädigung von besetzten Nestern bzw. der Beschädigung von Eiern und

(Konflikt Vö_BAU_01). Neststandorte die lediglich begrenzt zur Verfügung stehen, in der Regel

Mangelhabitate darstellen und daher hinsichtlich im Hinblick auf einen Funktionserhalt einer

besonderen Berücksichtigung bedürfen (z.B. Brutwände, Felsstandorte), sind durch das

gegenständliche Projekt nicht betroffen.

Als schadensbegrenzende Maßnahme erfolgt eine zeitliche Einschränkung der Rodungstätigkeiten

(Durchführung der Schlägerungsarbeiten im Zeitraum Anfang September bis Ende Februar)

außerhalb der Hauptbrutzeit. Dadurch kann Beschädigung von besetzten Nestern bzw. der

Beschädigung von Eiern wirksam vermieden werden (s. Maßnahme ÖKO BAU 11).

Störung

Im Hinblick auf baubedingte Störwirkungen ist aufgrund des Vorkommens von Flussregenpfeifer und

Flussuferläufer der hochwertige Bereich der Innschleife bei Kirchbichl näher zu betrachten.

Bezüglich anthropogener Störungen reagieren die beiden Arten insbesondere auf die Anwesenheit

von Personen im relativen Nahbereich ihrer Brutplätze empfindlich (z.B. durch Freizeitnutzung von

Schotterbänken, Fischereibetrieb, etc.). Gegenüber baubedingten Wirkungen weisen die beiden

Arten jedoch eine geringe Störungsempfindlichkeit auf. So brüten sowohl Flussuferläufer als auch

Flussregenpfeifer in im Abbau befindlichen Kiesabbaugebieten, welche für diese Arten

Sekundärhabitate darstellen. In solchen Gebieten kommt es zum Einsatz von schweren Geräten

(Radlader, Bagger, LKWs, Brecheranlagen, etc.) im relativen Nahbereich von Brutplätzen. Diese

Tätigkeiten sind mit jenen des gegenständlichen Baugeschehens durchaus vergleichbar. Die

Baustelle zur Errichtung des Tunnels in oberirdischer Bauweise befindet sich westlich der

bestehenden A12 Inntal Autobahn in einer Entfernung von rund 150 m (kürzeste Distanz) zu den

Schotterbänken am Gleithang der Innschleife, welche die wesentlichen Habitate für die beiden Arten

darstellen. Diese Bereiche sind durch das Projekt nicht betroffen, weshalb Störungen durch

Anwesenheit von Personen ausgeschlossen werden können. Zudem ist der Baustellenbereich durch

die Ufergehölze des Inns sowie aufgrund des abgesenkten Niveaus des Inns optisch zu den

Bruthabitaten abgeschirmt. Aufgrund der bereits bestehenden – näher liegenden – A12 Inntal

Autobahn sind keine maßgeblichen zusätzlichen Lärmeinwirkungen gegeben. Anzumerken ist

hierbei, dass beide Arten grundsätzlich eine geringe Lärmempfindlichkeit aufweisen (GARNIEL ET.

AL. 2010). Aufgrund der oben dargestellten Sachverhalte – insbesondere aufgrund der

ausreichenden Entfernung des Baustellenbereichs hin zu den Bruthabitaten – sind keine

maßgeblichen störungsbedingten Wirkungen auf die beiden Arten zu prognostizieren, weshalb diese

Auswirkungen als gering bewertet werden.

In Bezug auf störungsbedingte Wirkungen im Zuge der Bauphase sind weiters die beiden

hochwertigen Feuchtgebiete bei Radfeld/Kundl sowie südlich des Betriebsgebietes bei

Langkampfen von Bedeutung. In diesen Bereichen findet der Baubetrieb über einen längeren

Zeitraum unmittelbar angrenzend an diese Flächen statt. Nachdem für die dort vorkommenden

Vogelarten kaum Informationen im Hinblick auf baubedingte Störwirkungen vorliegen, die Wirkungen

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V 01 02 – Vertiefende Informationen / Ökologie

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stark von den jeweiligen Bauphasen abhängen, und da aufgrund des bestehenden Bahnbetriebes

auch ein gewisser Gewöhnungseffekt unterstellt werden kann, sind die Auswirkungen schwer

abzuschätzen. Aus der Erfahrung reagieren manche Vogelarten relativ unempfindlich auf derartige

Störungen und besiedeln auch während der Bauphase den unmittelbaren Nahbereich von

Baustellen (z.B. Neuntöter, Schwarzkehlchen, Sumpfrohrsänger, eigene Beobachtungen). Dennoch

kann nicht ausgeschlossen werden, dass es vorrübergehend in den betroffenen Bereichen zu einer

Verminderung der Brutdichte oder zu einer vorrübergehenden Meidung der betroffenen

Lebensräume kommt.

Aufgrund der Tatsache, dass die relevanten Lebensräume nicht direkt betroffen sind (ausgenommen

ein Teilbereich beim Feuchtgebiet Langkampfen, welcher jedoch vorgezogen kompensiert wird), die

Habitatqualität daher vollumfänglich erhalten bleibt und als Lebensraum unmittelbar nach

Beendigung der Bauphase wieder verfügbar ist, sowie aufgrund der Tatsache, dass die Wirkungen

zeitlich begrenzt sind, ist mittelfristig nicht von einer Bestandsabnahme der einzelnen betroffenen

Vogelarten auszugehen. Daher sind die Wirkungen nicht im Sinne des Verbotstatbestandes des der

Störung – jedenfalls nicht im Sinne der Vogelschutzrichtlinie – zu werten.

Prüfung auf artenschutzrechtliche Tatbestände in der Betriebsphase

Tötung

Im Hinblick auf Tötung kann ein erhöhtes Kollisionsrisiko an größeren Glasflächen etwa im Bereich

der Verkehrsstationen entstehen. Durch den vorgesehenen Einsatz von Vogelschutzglas wird

dieses Kollisionsrisiko jedoch entscheidend reduziert (s. Maßnahme ÖKO Ti14). Hinsichtlich der

Kollision mit Zügen sind aufgrund der Tatsache, dass die Bahnstrecke über große Abschnitte in

einem Tunnel bzw. in Wannenbauwerken verläuft, ebenfalls geringe Auswirkungen zu

prognostizieren. Schließlich werden Gehölze im Bereich der freien Strecke in ausreichender

Entfernung gepflanzt, sodass das Kollisionsrisiko minimiert wird. Weiters werden die neu zu

errichtenden Leitungsmasten, welche über das Geländeniveau herausragen, hinsichtlich des

Stromschlagschutzes für Vögel dem Stand der Technik entsprechend errichtet (s. Maßnahme ÖKO

Ti13). Unter Berücksichtigung der Maßnahmen wird der Verbotstatbestand des Tötens nicht erfüllt.

Zerstören oder Beschädigen von Nestern und Eiern

Eingriffe, die sich auf diesen Verbotstatbestand beziehen, betreffen die Bauphase und werden dort

beschrieben.

Störung

Störungen in der Betriebsphase sind bei Vögeln in erster Linie durch Lärmwirkungen gegeben.

Einflüsse hinsichtlich des Wirkfaktors Lärm in Bezug auf Verkehrsinfrastrukturprojekte sind nach

gegenwärtigem Wissensstand für die Artgruppen der Vögel von Bedeutung und im Rahmen

verschiedener Studien und Forschungsprojekten untersucht worden. Dabei ist jedoch zu beachten,

dass bei Straßen und Eisenbahnen deutliche Unterschiede hinsichtlich der Charakteristik der

auftretenden Schallquelle vorliegen und somit hinsichtlich der Intensität lärmbedingter Auswirkungen

in der Regel nicht vergleichbar sind. Während zumindest stark befahrene Straßen aufgrund der

hohen Verkehrszahlen eine kontinuierliche, lärmbedingte Störquelle darstellen, tritt bei

Eisenbahnlinien je nach Zugfrequenz ein Wechsel von Stör- und Ruhezeiten auf. Für die

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ZT KOFLER Umweltmanagement Seite 8/82

Aufrechterhaltung einer intakten Kommunikation bei Vögeln ist daher das Verhältnis zwischen die

Kommunikation störenden Schallereignissen und störungsfreien Zeiträumen entscheidend.

Eine ausführliche Darstellung zu Straßen- und Bahnlärm sowie Vorschläge zur Bewertung der

lärmbedingten Auswirkungen auf Vögel findet sich in GARNIEL ET AL. (2007). Die Sensibilität

einzelner Arten hinsichtlich bahnbedingter Lärmwirkungen ist aus der generellen Empfindlichkeit

gewisser Arten sowie aus der artspezifischen Charakteristik ihrer Kommunikation

(Wiederholungsrate, Länge der Rufe und Gesänge) ableitbar. Als empfindlich gegenüber Bahnlärm

gelten nach GARNIEL ET AL. (2007) 12 Vogelarten in abgestufter Rangfolge (Große Rohrdommel,

Birkhuhn, Auerhuhn, Hohltaube, Drosselrohrsänger, Rohrschwirl, Raufußkauz, Tüpfelsumpfhuhn,

Zwergdommel, Ziegenmelker, Wachtel und Wachtelkönig). Aufgrund der geringen

Wiederholungsrate sowie der kurzen Dauer der Lautäußerungen ist z. B. die Große Rohrdommel

auch hinsichtlich diskontinuierlicher Lärmwirkungen eher beeinträchtigt und als besonders

empfindlich einzustufen, wohingegen Arten wie beispielsweise Ziegenmelker und Wachtelkönig –

die hinsichtlich Dauerlärm zwar besonders sensibel eingestuft werden – durch diskontinuierliche

Lärmereignisse aufgrund ihrer über lange Zeiträume anhaltenden Rufe in ihrer Kommunikation

jedoch wenig beeinträchtigt werden.

Zu berücksichtigen ist des Weiteren, dass lärmbedingte Störungen nicht immer klar von weiteren

Wirkfaktoren abgrenzbar sind und Störungen oft aus einem Komplex weiterer Einflüsse (z.B. durch

optische Reize durch Zugbewegungen, Licht) resultieren können. Für Vögel sind diese Effekte nach

den Ergebnissen von GARNIEL ET AL. (2007) jedoch von untergeordneter Bedeutung, da laut deren

Untersuchungen Vögel hinsichtlich dieser Wirkfaktoren keine oder nur sehr kurzfristige Reaktionen

zeigen (z.B. durch Unterbrechung der Gesangsaktivität während der Zugvorbeifahrt mit

anschließend sofortigem Wiedereinsätzen des Gesangs), was durch zahlreiche eigene

Beobachtungen (auch aus den Untersuchungen für das gegenständliche Projekt) bestätigt werden

kann.

Im Untersuchungsgebiet sind keine der oben genannten, besonders empfindlich einzustufenden

Vogelarten nachgewiesen worden. Zudem verläuft die Bahnstrecke über große Abschnitte in einem

Tunnel bzw. in Wannenbauwerken. Lärmbedingte Auswirkungen können daher als gering bewertet

werden. Der Verbotstatbestand der Störung wird somit nicht erfüllt.

Maßnahmen Bau

• Anpassung Schlägerungszeiträume (ÖKO BAU Ti11)

Maßnahmen Betrieb

• Stromschlagschutz (ÖKO Ti13)

• Verwendung von Vogelschutzglas (ÖKO Ti14)

2.1.1.2 Säugetiere

Im Untersuchungsgebiet konnte einerseits der Biber als Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie

nachgewiesen werden. Andererseits wurden einige weitere geschützte Arten nachgewiesen bzw.

kommen potenziell im Untersuchungsgebiet vor (Westigel, Gartenspitzmaus, Sumpfspitzmaus,

Wasserspitzmaus, Waldspitzmaus, Zwergspitzmaus, Maulwurf, Alpenwaldmaus, Gelbhalsmaus,

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ZT KOFLER Umweltmanagement Seite 9/82

Waldmaus, Rötelmaus, Eichhörnchen). Das Vorkommen des Bibers ist im Kapitel 4.1 der Einlage

F_02_01 beschrieben. Ein Vorkommen weiterer Säugetierarten des Anhang IV ist sehr

unwahrscheinlich bzw. auszuschließen (siehe nachfolgende Tabelle).

Deutscher Artname

Wiss. Artname

FFH

EHZ Vorkommen Angaben zum Vorkommen

Baumschläfer Dryomys nitedula

IV U1x unwahrscheinlich

Aus dem UG liegen keine Nachweise vor (Spitzenberger 2001), im Zuge der umfangreichen Erfassungen 2018 wurden keine Nachweise erbracht, ein Vorkommen zumindest im Eingriffsbereich ist daher sehr unwahrscheinlich

Haselmaus Muscardinus avellanarius

IV U1x unwahrscheinlich

im Zuge der umfangreichen Erfassungen 2018 wurden keine Nachweise erbracht, ein Vorkommen zumindest im Eingriffsbereich ist daher sehr unwahrscheinlich

Europäischer Biber

Castor fiber II/IV

U1+ nachgewiesen

Anhand der Nachweise kommt der Biber im UG – wie generell im Inntal – entlang vorn Gewässern verbreitet und offenbar in hoher Dichte vor

Birkenmaus Sicista betulina

IV U1x ausgeschlossen

aufgrund der Höhenverbreitung sowie aufgrund fehlender Habitate (Spitzenberger 2001) ist ein Vorkommen dieser Art im UG auszuschließen

Wolf Canis lupus II/IV

N/A ausgeschlossen

Aus Tirol liegen aus der Vergangenheit einzelne Hinweise bzw. Nachweise der Art vor, dies trifft jedoch nicht auf das UG zu, Vorkommen im UG sind aufgrund des starken menschlichen Nutzungsdrucks auszuschließen

Braunbär Ursus arctos II/IV

U2- ausgeschlossen

Aus Tirol liegen aus der Vergangenheit einzelne Hinweise bzw. Nachweise der Art vor, dies trifft jedoch nicht auf das UG zu, Vorkommen im UG sind aufgrund des starken menschlichen Nutzungsdrucks auszuschließen

Fischotter Lutra lutra II/IV

U1+ unwahrscheinlich

Vereinzelt liegen wieder Nachweise aus Tirol vor, im UG liegen jedoch keine Hinweise auf ein Vorkommen auf Basis der Erfassungen 2018 vor

Wildkatze Felis silvestris

IV k.A. ausgeschlossen

Aus Tirol liegen aus der Vergangenheit wenige Hinweise bzw. Nachweise der Art vor, dies trifft jedoch nicht auf das UG zu, Vorkommen im UG sind aufgrund des starken menschlichen Nutzungsdrucks auszuschließen

Luchs Lynx lynx II/IV

U2x ausgeschlossen

Aus Tirol liegen aus der Vergangenheit einzelne Hinweise bzw. Nachweise der Art vor, dies trifft jedoch nicht auf das UG zu, Vorkommen im UG sind aufgrund des starken menschlichen Nutzungsdrucks auszuschließen

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ZT KOFLER Umweltmanagement Seite 10/82

Deutscher Artname

Wiss. Artname

FFH

EHZ Vorkommen Angaben zum Vorkommen

Feldspitzmaus Crocidura leucodon

ausgeschlossen das Untersuchungsgebiet liegt außerhalb des Verbreitungsgebietes dieser Art (Spitzenberger 2001)

Hausspitzmaus Crocidura russula

ausgeschlossen Vorkommen auf Vorarlberg beschränkt (Spitzenberger 2001)

Gartenspitzmaus Crocidura suaveolens

möglich

das UG liegt im Verbreitungsgebiet der Art (Spitzenberger 2001), entsprechend der Habitatansprüche ist die Art in erster Linie im halboffenen Kulturland zu erwarten

Westigel Erinaceus europaeus

wahrscheinlich

Das Untersuchungsgebiet liegt im Verbreitungsgebiet der Art, aufgrund der guten Habitatqualität in Teilbereichen ist von einem Vorkommen – trotz fehlender Nachweise - auszugehen

Sumpfspitzmaus Neomys anomalus

nachgewiesen Die Art wurde im Zuge der Erhebungen 2018 verbreitet im UG nachgewiesen (z.B. durch Beifänge in Laufkäferfallen)

Wasserspitzmaus Neomys fodiens

möglich

das UG liegt im Verbreitungsgebiet der Art (Spitzenberger 2001), entsprechend der Habitatansprüche ist die Art in erster Linie an den im UG liegenden Fließgewässern zu erwarten

Alpenspitzmaus Sorex alpinus

ausgeschlossen aufgrund der Höhenverbreitung ist ein Vorkommen dieser Art im UG auszuschließen (Spitzenberger 2001)

Waldspitzmaus Sorex araneus

nachgewiesen Die Art wurde im Zuge der Erhebungen 2018 verbreitet im UG nachgewiesen (z.B. durch Beifänge in Laufkäferfallen)

Schabrackenspitzmaus

Sorex coronatus

ausgeschlossen Vorkommen auf Vorarlberg beschränkt (Spitzenberger 2001)

Zwergspitzmaus Sorex minutus

nachgewiesen Die Art wurde im Zuge der Erhebungen 2018 verbreitet im UG nachgewiesen (z.B. durch Beifänge in Laufkäferfallen)

Maulwurf Talpa europaea

nachgewiesen Die Art kommt anhand der Erfassungen 2018 verbreitet im UG vor

Brandmaus Apodemus agrarius

ausgeschlossen Vorkommen sind auf die östlichsten Teile Österreichs beschränkt (Spitzenberger 2001)

Alpenwaldmaus Apodemus alpicola

wahrscheinlich

das UG liegt im Verbreitungsgebiet der Art (Spitzenberger 2001), entsprechend der Habitatansprüche ist die Art im UG vor allem in den Hangwalbereichen westl. der A12 Inntal Autobahn zu erwarten

Gelbhalsmaus Apodemus flavicollis

nachgewiesen

Die Art wurde in mehreren Nisthilfen, welche zur Erfassung von Haselmaus und Baumschläfer angebracht wurden, nachgewiesen, entsprechend der Nachweise ist von einer weiten Verbreitung auszugehen

Waldmaus Apodemus sylvaticus

wahrscheinlich

das UG liegt im Verbreitungsgebiet der Art (Spitzenberger 2001), als euryöke und weit verbreitete Art ist die Waldmaus im gesamten UG zu erwarten

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Deutscher Artname

Wiss. Artname

FFH

EHZ Vorkommen Angaben zum Vorkommen

Zwergwaldmaus Apodemus uralensis

ausgeschlossen die Art ist auf den pannonischen Raum beschränkt (Spitzenberger 2001)

Schneemaus Chionomys nivalis

ausgeschlossen

aufgrund der Höhenverbreitung sowie aufgrund fehlender Habitate (Spitzenberger 2001) ist ein Vorkommen dieser Art im UG auszuschließen

Rötelmaus Clethrionomys glareolus

nachgewiesen Die Art wurde im Zuge der Erhebungen 2018 verbreitet im UG nachgewiesen (z.B. durch Beifänge in Laufkäferfallen)

Bayerische Kurzohrmaus

Microtus bavaricus

ausgeschlossen

das einzige Vorkommen der Art liegt in Tirol an der Grenze zu Bayern (Spitzenberger 2001), aufgrund dessen bzw. aufgrund der Höhenverbreitung ist ein Vorkommen dieser Art im UG auszuschließen

Illyrische Kurzohrmaus

Microtus liechtensteini

ausgeschlossen das Untersuchungsgebiet liegt außerhalb des Verbreitungsgebietes dieser Art (Spitzenberger 2001)

Hausratte Rattus rattus ausgeschlossen das Untersuchungsgebiet liegt außerhalb des Verbreitungsgebietes dieser Art (Spitzenberger 2001)

Eichhörnchen Sciurus vulgaris

nachgewiesen die Art wurde im gesamten Gebiet im Zuge der Kartierungen verbreitet nachgewiesen

Streifenmaus Sicista subtilis

ausgeschlossen die Art ist auf den pannonischen Raum beschränkt (Spitzenberger 2001)

Tabelle 2: Liste der nach Tiroler Naturschutzverordnung geschützten Säugetierarten mit Angaben zum Vorkommen und aktuellem Erhaltungszustand (EHZ) laut Artikel 17 FFH-Richtlinie: FV = favourable (günstig), U1 = unfavourable–inadequate (ungünstig–unzureichend), U2 = unfavourable–bad (ungünstig–schlecht), N/A = Not reportet („nicht berichtet“), k.A. = keine Informationen für die alpine Region vorhanden; Zusatz zu Erhaltungszustandswerten (Trend): + Improving (in Verbesserung), = Stable (gleich bleibend), - Deteriorating (in Verschlechterung), x Unknown (unbekannter Trend), II = Art des FFH-Anhang II der FFH-Richtlinie, IV = Art des FFH-Anhang IV der FFH-Richtlinie, UG = Untersuchungsgebiet.

Prüfung auf artenschutzrechtliche Tatbestände in der Bauphase

Tötung von Individuen

Um das Töten von Biberindividuen (z.B. Jungtiere in Bauten) zu vermeiden, werden als

schadensbegrenzende Maßnahme sämtliche durch den Bau betroffene Querungsbereiche von

Gewässern hinsichtlich des Vorhandenseins von Biberbauen vor dem Eingriff kontrolliert und ggf.

entsprechende Maßnahmen gesetzt (s. Maßnahme ÖKO BAU Ti10). Aufgrund der Tatsache, dass

die obertägigen Bautätigkeiten im Tageszeitraum zw. 6:00 und 19:00 Uhr – und somit außerhalb der

Hauptaktivitätszeiten des Bibers – stattfinden, ist das Risiko des Tötens von Biberindividuen (etwa

durch Überfahren) als sehr gering einzuschätzen.

Bei entsprechender Umsetzung der Maßnahmen kommt es in Bezug auf den Biber zu keiner

Berührung des Verbotstatbestandes des Tötens.

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Als schadensbegrenzende Maßnahme zur Vermeidung des Tötens von Individuen weiterer im

Gebiet (potenziell) vorkommenden, geschützten Säugetierarten gelten die im Projekt für die

Bauphase vorgesehenen Schutz- und Abplankungsmaßnahmen. Allerdings kann dadurch ein Töten

von Individuen einzelner geschützter Arten voraussichtlich nicht vollständig vermieden werden. Da

es sich bei diesen Arten um häufige und weit verbreitete Arten handelt, sind erhebliche

Beeinträchtigungen auf die einzelnen lokalen Populationen der jeweiligen Arten nicht zu erwarten.

Beschädigung bzw. Vernichtung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten

Durch das Projekt sind nach derzeitiger Datenlage keine Biberbauten und somit Fortpflanzungs- und

Ruhestätten betroffen. Um die Erfüllung des Verbotstatbestand auf ggf. künftig errichtete und

besiedelte Biberbaue zu vermeiden, werden als schadensbegrenzende Maßnahme sämtliche durch

den Bau betroffene Querungsbereiche von Gewässern hinsichtlich des Vorhandenseins von

Biberbauen vor dem Eingriff kontrolliert und ggf. entsprechende Maßnahmen gesetzt (s. Maßnahme

ÖKO BAU Ti10).

In der Bauphase sind Biberlebensräume durch die Überbrückung der Radfelder Gießen, die

Neuerrichtung der Bücke über das unbenannte Gerinne westlich von Kundl, die Überbrückung der

Wildschönauer Ache, durch die Verlegung von Nasenbach und Langkampfener Gießen sowie durch

die Überbrückung der Langkampfener Gießen im Bereich des Betriebsgebiets und der Überführung

Auweg betroffen. Relevante Eingriffe in Lebensräume des Bibers sind vor allem durch die temporäre

Verlegung des Nasenbach bzw. durch die Verlegung der Langkampfener Gießen gegeben (Konflikt

Sä BAU 01). Die weiteren Eingriffsbereiche sind hinsichtlich des Habitatverlustes zu

vernachlässigen. Der Nasenbach wird im Zuge der Bauphase nicht verrohrt, sondern temporär offen

verlegt, sodass eine Konnektivität für den Biber weiterhin aufrechterhalten wird. Nach Beendigung

der Bauarbeiten wird das Gewässer wieder auf seinen ursprünglichen Verlauf gebracht, nach

ökologischen Gesichtspunkten gestaltet (s. Maßnahme ÖKO Ti10) und die Uferbereiche, sobald die

erforderlichen Flächen wieder zu Verfügung stehen, bepflanzt (s. Maßnahme ÖKO Ti03).

Bei der Langkampfener Gießen wird der neue Verlauf vor Inanspruchnahme des Bestandes

angelegt, möglichst naturnah gestaltet (s. Maßnahme ÖKO Ti10) und die Uferbereiche umgehend

bepflanzt Und möglichst naturnah gestaltet (s. Maßnahme ÖKO Ti03), sodass kontinuierlich

Lebensräume zu Verfügung stehen und eine kontinuierliche Konnektivität gegeben ist.

Um eine relevante Barrierewirkung zu vermeiden (Konflikt Sä BAU 02), werden weiters die oben

angeführten betroffenen Querungsbereiche so gestaltet, dass eine ausreichende Durchgängigkeit

gewährleistet wird (s. Maßnahme ÖKO BAU Ti13).

In Bezug auf die weiteren im Gebiet (potenziell) vorkommenden, geschützten Säugetierarten kommt

es durch das Projekt zur Lebensraumverlusten bzw. sind diese nicht auszuschließen. Die Arten

profitieren jedoch von den im Zuge der Projektumsetzung vorgesehenen, vorgezogenen

Maßnahmen. Da es sich bei diesen Arten um häufige und weit verbreitete Arten handelt, sind

erhebliche Beeinträchtigungen auf die einzelnen lokalen Populationen der jeweiligen Arten nicht zu

erwarten.

Bei entsprechender Umsetzung der vorgezogenen, funktionserhaltenden Maßnahmen in

ausreichendem Umfang sind Verbotstatbestände der Zerstörung von Fortpflanzungs- und

Ruhestätten nicht erfüllt und es sind keine negativen Auswirkungen auf die lokale Population des

Bibers gegeben.

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Störung

Entsprechend der vorliegenden Kenntnisse aus dem Untersuchungsgebiet weist der Biber

gegenüber Störeinflüsse durch menschliche Tätigkeiten eine geringe Empfindlichkeit auf (z.B.

Biberbau im stark frequentierten bebauten Bereich von Kundl, zahlreiche Nagespuren in

Siedlungsbereichen und Betriebsgebiet). Aufgrund dieser Tatsache bzw. aufgrund der Tatsache,

dass die obertägigen Bautätigkeiten im Tageszeitraum zw. 6:00 und 19:00 Uhr stattfinden und

nachts stattfindende Arbeiten lediglich temporär auftreten, werden störungsbedingte Auswirkungen

als gering bewertet.

Um relevante Störungen insbesondere in der Fortpflanzungszeit zu vermeiden, werden schließlich

als schadensbegrenzende Maßnahme sämtliche durch den Bau betroffene Querungsbereiche von

Gewässern hinsichtlich des Vorhandenseins von Biberbauen vor dem Eingriff kontrolliert und ggf.

entsprechende Maßnahmen gesetzt (s. Maßnahme ÖKO BAU Ti10). Unter Berücksichtigung der

Maßnahmen störungsbedingte Wirkungen auf den Biber als gering bewertet. Bei entsprechender

Umsetzung der Maßnahmen kommt es in Bezug auf den Biber zu keiner Berührung des

Verbotstatbestandes der Störung.

Im Zuge der Bauphase ist eine Störung von Individuen der einzelnen weiteren geschützten Arten im

Nahbereich der Baustellenflächen nicht auszuschließen. Bei den weiteren geschützten Arten

handelt es sich jedoch nicht um besonders störungsempfindliche Arten. Da es sich bei diesen Arten

zudem um häufige und weit verbreitete Arten handelt, sind erhebliche Beeinträchtigungen auf die

einzelnen lokalen Populationen der jeweiligen Arten nicht zu erwarten.

Prüfung auf artenschutzrechtliche Tatbestände in der Betriebsphase

Tötung von Individuen

In der Betriebsphase sind sämtliche Querungsbereiche von Gewässern wiederhergestellt. Die

Gefahr des Tötens etwa durch das Überfahren von Biberindividuen ist nicht zu erkennen. Folglich

ist auch eine Berührung des Verbotstatbestandes des Tötens in Bezug auf den Biber nicht zu

erkennen.

Nachdem die Neubaustrecke großteils unterirdisch bzw. in Wannenbauwerken geführt wird, ist auch

für sonstige, geschützte Säugetierarten kein erhöhtes Risiko des Tötens zu erkennen.

Beschädigung bzw. Vernichtung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten

In der Betriebsphase sind sämtliche Querungsbereiche von Gewässern sowie Gewässerabschnitte

wiederhergestellt. Folglich ist auch eine Berührung des Verbotstatbestandes Beschädigung bzw.

Vernichtung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten in Bezug auf den Biber nicht zu erkennen.

In Bezug auf die weiteren im Gebiet (potenziell) vorkommenden, geschützten Säugetierarten kommt

es durch das Projekt in der Betriebsphase zur Lebensraumverlusten bzw. sind diese nicht

auszuschließen. Die Arten profitieren jedoch von den im Zuge der Projektumsetzung vorgesehenen,

vorgezogenen Maßnahmen. Da es sich bei diesen Arten um häufige und weit verbreitete Arten

handelt, sind erhebliche Beeinträchtigungen auf die einzelnen lokalen Populationen der jeweiligen

Arten nicht zu erwarten.

Störung

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Entsprechend der vorliegenden Kenntnisse aus dem Untersuchungsgebiet weist der Biber

gegenüber Störeinflüsse durch menschliche Tätigkeiten eine geringe Empfindlichkeit auf (z.B.

Biberbau im stark frequentierten bebauten Bereich von Kundl, zahlreiche Nagespuren in

Siedlungsbereichen und Betriebsgebiet). Relevante Störwirkungen auf den Bieber sind daher nicht

zu erkennen. Folglich ist auch eine Berührung des Verbotstatbestandes der Störung in Bezug auf

den Biber nicht zu erkennen.

Nachdem die Neubaustrecke großteils unterirdisch bzw. in Wannenbauwerken geführt wird, ist auch

für sonstige, geschützte Säugetierarten keine erhöhten störungsbedingten Auswirkungen zu

erkennen. Bei den weiteren geschützten Arten handelt es sich zudem nicht um besonders

störungsempfindliche Arten.

Maßnahmen Bau

• Abplankung (ÖKO BAU Ti04)

• Temporäre Schutzzäune (ÖKO BAU Ti05)

• Vermeidung der Beschädigung von Biberbauen (ÖKO BAU Ti10)

• Dimensionierung temporärer Gewässerquerungen (ÖKO BAU Ti13)

Maßnahmen Betrieb

• Naturnahe Gestaltung Nasenbach, Langkampfener Gießen (ÖKO Ti10)

• Dimensionierung dauerhafter Gewässerquerungen (ÖKO Ti11)

2.1.1.3 Fledermäuse

Die im Untersuchungsgebiet (potenziell) vorkommenden Fledermausarten sind in der

nachfolgenden Tabelle dargestellt und deren Vorkommen im Kapitel 4.2 der Einlage F_02_01

dargestellt

Sämtliche Fledermausarten scheinen im Anhang IV der FFH-Richtlinie auf, weshalb die Artgruppe

gesamthaft geschützt ist.

Deutscher Artname Wiss. Artname FFH EHZ Angaben zum

Nachweis

Kleines Mausohr Myotis oxygnathus II/IV U2- sicher

Mausohr Myotis myotis II/IV U1= sicher

Fransenfledermaus Myotis nattereri IV U1= potenziell

Wimperfledermaus Myotis emarginatus II/IV U1- potenziell

Bartfledermaus Myotis mystacinus IV FV= potenziell

Wasserfledermaus Myotis daubentonii IV FV+ potenziell

Kleinabendsegler Nyctalus leisleri IV U1= sicher

Abendsegler Nyctalus noctula IV U1= sicher

Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus IV FV= sicher

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Deutscher Artname Wiss. Artname FFH EHZ Angaben zum

Nachweis

Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus IV FV= potenziell

Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii IV U1= sicher

Weißrandfledermaus Pipistrellus kuhlii IV U1+ sicher

Alpenfledermaus Hypsugo savii IV U1+ sicher

Nordfledermaus Eptesicus nilssonii IV FV= sicher

Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus IV U1= sicher

Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus IV U1= sicher

Mopsfledermaus Barbastella barbastellus II/IV U1= sicher

Kleine Hufeisennase Rhinolophus hipposideros II/IV U1+ potenziell

Braunes Langohr Plecotus auritus IV FV= potenziell

Alpenlangohr Plecotus macrobullaris IV U1x potenziell

Graues Langohr Plecotus austriacus IV U1x potenziell

Tabelle 3: Liste der nach Tiroler Naturschutzverordnung geschützten Fledermausarten mit aktuellem Erhaltungszustand (EHZ) laut Artikel 17 FFH-Richtlinie: FV = favourable (günstig), U1 = unfavourable–inadequate (ungünstig–unzureichend), U2 = unfavourable–bad (ungünstig–schlecht), N/A = Not reportet („nicht berichtet“), k.A. = keine Informationen für die alpine Region vorhanden; Zusatz zu Erhaltungszustandswerten (Trend): + Improving (in Verbesserung), = Stable (gleich bleibend), - Deteriorating (in Verschlechterung), x Unknown (unbekannter Trend), II = Art des FFH-Anhang II der FFH-Richtlinie, IV = Art des FFH-Anhang IV der FFH-Richtlinie, UG = Untersuchungsgebiet.

Prüfung auf artenschutzrechtliche Tatbestände in der Bauphase

Tötung von Individuen

Im Zuge der Bauphase kommt es durch die erforderlichen Rodungen zu umfangreichen Eingriffen

in Gehölzbestände. Dadurch besteht das Risiko der Tötung von baumbewohnenden Fledermäusen,

sofern innerhalb der Fortpflanzungsperiode besetzte Quartierstandorte (Quartierbäume) im Zuge

der Schlägerungen betroffen sind. Darüber hinaus ist die Tötung von Fledermausindividuen auch

dann nicht auszuschließen, wenn besetzte Winterquartiere in frostsicheren Altbäumen betroffen sind

(Konflikt: Fl_BAU_01).

Um das Töten von Individuen im Bereich von Waldbeständen und Gehölzen zu vermeiden, werden

als schadensbegrenzende Maßnahme die betroffenen Flächen rechtzeitig vor Beginn der

Schlägerungsarbeiten von einem Fledermausexperten begangen und Bäume mit Quartierpotenzial

(z.B. Baumhöhlen, abstehende Rinde) gekennzeichnet (s. Maßnahme ÖKO BAU Ti09). Die Fällung

solcher Bäume wird außerhalb der Wochenstubenzeit bzw. vor der Überwinterungszeit im

September und Oktober durchgeführt (s. Maßnahme ÖKO BAU Ti11). Fällungen erfolgen unter

fledermauskundlicher Betreuung. Allenfalls im Zuge der Schlägerungsarbeiten betroffene

Fledermäuse werden durch einen Fledermausexperten fachgerecht versorgt (s. Maßnahme ÖKO

BAU Ti11).

Die das Risiko der Tötung von Individuen ergibt sich weiters dann, wenn durch den Bau betroffene

Gebäude, welche Fledermausquartiere beherbergen, innerhalb der Fortpflanzungsperiode bzw. in

der Überwinterungszeit abgerissen werden (Konflikt: Fl_BAU_02).

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Als schadensbegrenzende Maßnahme werden die betroffenen Gebäude rechtzeitig vor dem Abriss

von einem Fledermausexperten kontrolliert. Die Kontrolle der Gebäude wird ebenfalls außerhalb der

Wochenstubenzeit bzw. vor der Überwinterungszeit im September und Oktober durchgeführt.

Sollten in Gebäuden Fledermäuse angetroffen werden, werden diese unter fledermauskundlicher

Betreuung fachgerecht versorgt (s. Maßnahme ÖKO BAU Ti08).

Mit Hilfe dieser schadensbegrenzenden Maßnahmen können Individuenverluste wirksam vermieden

werden. Bei entsprechender Umsetzung der schadensbegrenzenden Maßnahmen wird der

Verbotstatbestand der Tötung von Fledermäusen (Konflikt: Fl_BAU_01, Konflikt: Fl_BAU_02) nicht

erfüllt.

Beschädigung bzw. Vernichtung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten

Durch das geplante Vorhaben werden für Fledermäuse relevante Waldbestände temporär

beansprucht. Die einzelnen betroffenen Konfliktbereiche sind in der nachfolgenden Tabelle 4

dargestellt. Dadurch sind Lebensräume mit Quartierpotenzial und somit potenzielle Fortpflanzungs-

und Ruhestätten betroffen.

Als funktionserhaltende Maßnahmen gelten die der Betriebsphase zugeordneten Maßnahmen.

Hierbei werden vorgezogen Waldbestände hinsichtlich ihrer Qualität verbessert bzw. deren

Umtriebszeit verlängert. Darüber hinaus werden geeignete Bäume vollständig außer Nutzung

gestellt (s. Maßnahme ÖKO Ti02). Als Ausgleich für temporär beanspruchte Flächen werden im

Zuge der Rekultivierung umgehend nach der Bauphase wiederum in entsprechendem Ausmaß

Waldbestände neu aufgeforstet (s. Maßnahme ÖKO Ti01).

Um das Quartierpotenzial für Fledermäuse bereits kurzfristig zu erhöhen werden als weitere

funktionserhaltende Maßnahme bereits vorgezogen Fledermauskästen in diesen Flächen

angebracht (s. Maßnahme ÖKO Ti09). Hierbei werden pro (potenziellen) Quartierbaum drei

Fledermauskästen angebracht.

Konflikt Konfliktbereich

Fl_BAU_03 Kundl, Waldbestände südl Bahn/Motocrossgelände

Fl_BAU_05 Anschüttungsfläche Ochsental u. darunter liegende Baustellenbereiche

Fl_BAU_06 Anschüttungsfläche Schöfftal

Fl_BAU_07 Waldbestände wetl. Der A12 zw. Inn und Niederbreitenbach

Tabelle 4: Konfliktbereichen im Hinblick auf Fortpflanzungs- und Ruhestäten (Waldbestände) in der Bauphase.

Neben dem Verlust von Waldbeständen kommt es im Zuge der Bauphase zusätzlich zur temporären

Beanspruchung von linearen Gehölzstrukturen und Feldgehölzen, welche großteils ebenfalls ein

Quartierpotenzial aufweisen und somit potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten darstellen. Die

betroffenen Konfliktbereiche sind in der nachfolgenden Tabelle 5 dargestellt.

Als funktionserhaltende Maßnahme erfolgt die Pflanzung derartiger Gehölze bereits vorgezogen,

vorrangig am neuen Verlauf der Langkampfener Gießen, welche bereits in einer frühen Phase

verlegt wird, sowie entlang dessen Bestandsverlaufes dieses Gewässers. Als Ausgleich für diese

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Eingriffe werden im Zuge der Rekultivierung umgehend nach der Bauphase wiederum in

entsprechendem Ausmaß Gehölzstrukturen neu gepflanzt (Maßnahme ÖKO Ti03). Zusätzlich

werden auch im Hinblick auf diese Flächen bereits vorgezogen Fledermauskästen in Flächen, auf

denen Waldbverbesserungsmaßnahmen vorgesehen sind, angebracht (s. Maßnahme ÖKO Ti09),

um kurzfristig das Quartierangebot zu erhöhen. Hierbei werden wiederum pro (potenziellen)

Quartierbaum drei Fledermauskästen angebracht.

Bei entsprechender Umsetzung der vorgezogenen, funktionserhaltenden Maßnahmen in

ausreichendem Umfang sind Verbotstatbestände der Zerstörung von Fortpflanzungs- und

Ruhestätten nicht erfüllt und es sind keine negativen Auswirkungen auf die lokalen Populationen

von Fledermausarten gegeben.

Konflikt Konfliktbereich M-Code

Fl_BAU_04 Raum Kundl, Giesenbach Unbenanntes Gerinne, Autobahnbegleitgehölz ÖKO Ti03

Fl_BAU_08 Nasenbachufergehölze ÖKO Ti03

Fl_BAU_09 Betriebsgebiet Langkampfen bis nördl. Auwegunterführung ÖKO Ti03

Tabelle 5: Konfliktbereichen im Hinblick auf Fortpflanzungs- und Ruhestäten (lineare Gehölzstrukturen und Feldgehölze) in der Bauphase.

Störung

In der Bauphase ist von geringen Störwirkungen ausgegangen, da die obertägigen Bautätigkeiten

im Tageszeitraum zw. 6:00 und 19:00 Uhr außerhalb der Aktivitätsphase von Fledermäusen

stattfinden und nachts stattfindende Arbeiten lediglich temporär auftreten. Sollten in der Bauphase

dauerhafte Baustellenbeleuchtungen erforderlich sein, so wird als schadensbegrenzende

Maßnahme die Beleuchtung mit „insektenfreundlichen“ Lampen ausgestattet und gegenüber dem

Umland abgeschirmt, um Störeinflüsse zu minimieren (s. Maßnahme ÖKO BAU Ti12). Bei

entsprechender Umsetzung der schadensbegrenzenden Maßnahme kommt es zu keiner Berührung

des Verbotstatbestandes der Störung.

Prüfung auf artenschutzrechtliche Tatbestände in der Betriebsphase

Tötung von Individuen

Hinsichtlich des Verbotstatbestandes des Tötens wäre bei Fledermäusen grundsätzlich die Kollision

mit Zügen relevant. Aufgrund der Tatsache, dass die Bahnstrecke über große Abschnitte in einem

Tunnel bzw. in Wannenbauwerken verläuft, sind diesbezüglich keine relevanten Auswirkungen zu

prognostizieren. Eine Berührung des Verbotstatbestandes des Tötens ist daher nicht gegeben.

Beschädigung bzw. Vernichtung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten

Durch das geplante Vorhaben werden für Fledermäuse relevante Waldbestände dauerhaft

beansprucht. Die einzelnen betroffenen Konfliktbereiche sind in der nachfolgenden Tabelle 6

dargestellt. Dadurch sind Lebensräume mit Quartierpotenzial und somit potenzielle Fortpflanzungs-

und Ruhestätten betroffen.

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Als funktionserhaltende Maßnahmen werden vorgezogen Waldbestände hinsichtlich ihrer Qualität

verbessert bzw. deren Umtriebszeit verlängert. Darüber hinaus werden geeignete Bäume vollständig

außer Nutzung gestellt (s. Maßnahme ÖKO Ti02). Um das Quartierpotenzial für Fledermäuse bereits

kurzfristig zu erhöhen werden als weitere funktionserhaltende Maßnahme bereits vorgezogen

Fledermauskästen in diesen Flächen angebracht (s. Maßnahme ÖKO Ti09). Hierbei werden pro

(potenziellen) Quartierbaum drei Fledermauskästen angebracht.

Konflikt Konfliktbereich

Fl_BET_01 Kundl, Waldbestände südl Bahn/Motocrossgelände

Fl_BET_02 Schachzufahrt nördl. Inn

Fl_BET_03 Waldbestände wetl. Der A12 zw. Inn und Niederbreitenbach

Fl_BET_04 Niederbreitenbach

Tabelle 6: Konfliktbereichen im Hinblick auf Fortpflanzungs- und Ruhestäten (Waldbestände) in der Betriebsphase.

Neben dem Verlust von Waldbeständen kommt es im Raum Langkampfen zusätzlich zur

dauerhaften Beanspruchung von linearen Gehölzstrukturen und Feldgehölzen, welche großteils

ebenfalls ein Quartierpotenzial aufweisen und somit potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten

darstellen. Die betroffenen Konfliktbereiche sind in der nachfolgenden Tabelle 7 dargestellt.

Als funktionserhaltende Maßnahme erfolgt die Pflanzung derartiger Gehölze bereits vorgezogen,

vorrangig am neuen Verlauf der Langkampfener Gießen, welche bereits in einer frühen Phase

verlegt wird, sowie entlang dessen Bestandsverlaufes dieses Gewässers. Zusätzlich werden auch

im Hinblick auf diese Flächen bereits vorgezogen Fledermauskästen in Flächen, auf denen

Waldbverbesserungsmaßnahmen vorgesehen sind, angebracht (s. Maßnahme ÖKO Ti09), um

kurzfristig das Quartierangebot zu erhöhen. Hierbei werden wiederum pro (potenziellen)

Quartierbaum drei Fledermauskästen angebracht.

Bei entsprechender Umsetzung der vorgezogenen, funktionserhaltenden Maßnahmen in

ausreichendem Umfang sind Verbotstatbestände der Zerstörung von Fortpflanzungs- und

Ruhestätten nicht erfüllt und es sind keine negativen Auswirkungen auf die lokalen Populationen

von Fledermausarten gegeben.

Konflikt Konfliktbereich

Fl_BET_05 Nasenbach bis Feuchtgebiet Langkampefen

Fl_BET_06 Betriebsgebiet Langkampfen bis nördl. Auwegunterführung

Tabelle 7: Konfliktbereichen im Hinblick auf Fortpflanzungs- und Ruhestäten (lineare Gehölzstrukturen und Feldgehölze) in der Betriebsphase.

Störung

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Als grundsätzlich relevante Wirkungen im Hinblick auf Störungen sind bei Fledermäusen beim

gegenständlichen Projekt Lichteinflüsse zu nennen, da manche Fledermausarten (z.B.

Mopsfledermaus) sensibel auf Licht reagieren. Nachdem die Neubaustrecke im überwiegenden Teil

unterirdisch geführt wird, sind derartige Auswirkungen durch vorbeifahrende Züge auf Fledermäuse

als gering zu bewerten. Aus schadensbegrenzende Maßnahme erfolgt die Beleuchtung der

adaptierten Verkehrsstationsbereiche und ggf. weiterer Bereiche mittels „insektenfreundlichen“

Lampen nach Stand der Technik (siehe Maßnahme ÖKO 10), wodurch Insekten weit weniger aus

der Umgebung weggelockt werden und weitreichende Wirkungen in die Umgebung reduziert

werden. Auch diesbezüglich sind die Auswirkungen als gering zu bewerten.

Bei entsprechender Umsetzung der schadensbegrenzenden Maßnahme kommt es zu keiner

Berührung des Verbotstatbestandes der Störung.

Maßnahmen Bau

• Maßnahme ÖKO Ti01 Wiederaufforstung von Waldbeständen

• Maßnahme ÖKO Ti03 Anlage linearer Gehölzstrukturen, Feldgehölze, Baumreihen

• Maßnahme ÖKO BAU Ti09 Kontrolle potenzieller Fledermausquartiere an Bäumen

• Maßnahme ÖKO BAU Ti11 Anpassung Schlägerungszeiträume

• Maßnahme ÖKO BAU Ti08 Kontrolle potenzieller Fledermausquartiere an Gebäuden

• Maßnahme ÖKO Ti09 Anbringen von Fledermauskästen

• Maßnahme ÖKO BAU Ti12 Baustellenbeleuchtung

Maßnahmen Betrieb

• Maßnahme ÖKO Ti02 Verbesserung bzw. Umtriebszeitverlängerung von Waldbeständen,

vorgezogen

• Maßnahme ÖKO Ti09 Anbringen von Fledermauskästen

• Maßnahme ÖKO Ti15 Beleuchtungseinrichtungen

2.1.1.4 Reptilien

Im Untersuchungsgebiet konnten als Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie die Zauneidechse

und Mauereidechse nachgewiesen werden. Als weitere in Tirol geschützte Arten wurden die

Blindschleiche und die Ringelnatter im Untersuchungsgebiet nachgewiesen. Ein potentielles

Vorkommen von weiteren Arten der FFH-Richtlinie wie der Europäischen Sumpfschildkröte,

Schlingnatter und Äskulapnatter sowie der 2 geschützten Arten Kreuzotter und Bergeidechse ist

nicht völlig auszuschließen. Das Vorkommen der nachgewiesenen Reptilienarten ist detailliert in

Einlage F_02_01 im Kapitel 4.4 beschrieben.

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Deutscher Artname

Wiss. Artname

FFH EHZ Vorkommen Angaben zum Vorkommen

Europäische Sumpfschildkröte

Emys orbicularis

II/IV k.A. unwahrscheinlich

Kein Vorkommen im UG, Nachweis in Tirol nördl. von Kufstein, welches auf Aussetzung zurückzuführen ist (Cabela et al. 2001)

Zauneidechse Lacerta agilis IV U1- nachgewiesen

In Tirol weit verbreitet, im gesamten UG verteilt nachgewiesen (eigene Erhebungen 2018)

Kroatische Gebirgseidechse

Lacerta horvathi

IV U1x ausgeschlossen

Kein Nachweis im UG, ein Nachweis für ganz Tirol bei Achenwald an der Grenze zu Deutschland (Cabela et al. 2001)

Smaragdeidechse Lacerta viridis IV U1x ausgeschlossen Kein Vorkommen in Nordtirol bekannt (Cabela et al. 2001)

Mauereidechse Podarcis muralis

IV U1- nachgewiesen Vorkommen am Bahndamm bei Kundl (eigene Erhebungen 2018)

Schlingnatter Coronella austriaca

IV U1x nicht völlig

ausgeschlossen

Das UG liegt im Verbreitungsgebiet der Art, im Zuge der Erfassungen 2018 konnte die Art – trotz gezielter Kartierungen – nicht festgestellt werden, ein Vorkommen in bestimmten Bereichen ist jedoch nicht vollkommen auszuschließen

Äskulapnatter

Zamenis longissimus (Elaphe longissima)

IV U1x nicht völlig

ausgeschlossen

Vorkommen im Zillertal nähe Ried im Zillertal (Cabela et al. 2001) und ein neuerer Fund bei Matzen im Inntal (Glaser mündl Mitt.). Im Zuge der Erfassungen 2018 konnte die Art – trotz gezielter Kartierungen – nicht festgestellt werden, ein Vorkommen ist jedoch nicht vollkommen auszuschließen

Blindschleiche Anguis fragilis nachgewiesen Vorkommen im Steinbruch hinter der Raststation Angath (eigene Erhebungen 2018)

Ringelnatter Natrix natrix nachgewiesen

In Tirol weit verbreitet, im gesamten UG verteilt nachgewiesen (eigene Erhebungen 2018)

Kreuzotter Vipera berus unwahrscheinlich Kein Vorkommen im UG (Cabela et al. 2001)

Bergeidechse Zootoca vivipara

unwahrscheinlich

Vorkommen im weiteren Umfeld des UGs (Cabela et al. 2001), aufgrund der vertikalen Verbreitung im UG unwahrscheinlich, kleine Hinweise auf ein Vorkommen im Zuge der Erfassungen 2018

Tabelle 8: Liste der nach Tiroler Naturschutzverordnung geschützten Reptilienarten mit Angaben zum Vorkommen und aktuellem Erhaltungszustand (EHZ) laut Artikel 17 FFH-Richtlinie: FV = favourable (günstig), U1 = unfavourable–inadequate (ungünstig–unzureichend), U2 = unfavourable–bad (ungünstig–schlecht), N/A = Not reportet („nicht berichtet“), k.A. = keine Informationen für die alpine Region vorhanden; Zusatz zu Erhaltungszustandswerten (Trend): + Improving (in Verbesserung), = Stable (gleich

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bleibend), - Deteriorating (in Verschlechterung), x Unknown (unbekannter Trend), II = Art des FFH-Anhang II der FFH-Richtlinie, IV = Art des FFH-Anhang IV der FFH-Richtlinie, UG = Untersuchungsgebiet.

Prüfung auf artenschutzrechtliche Tatbestände in der Bauphase

Tötung von Individuen

Im Zuge der Bautätigkeiten besteht die Gefahr des Tötens von Individuen (Konflikt RE_BAU_01).

Im Bereich des südseitigen Bahndamms bzw. benachbarten Gehölzen zwischen Radfeld und Kundl

sind Lebensräume der Anhang IV Arten Zaun- und Mauereidechse betroffen. Im Feuchtgebiet südl.

des Betriebsgebiets Langkampfen werden Lebensräume der in Tirol geschützten Blindschleiche und

Ringelnatter beansprucht. Weiters stellt die Langkampfener Gießen mit angrenzenden

Gehölzbeständen Lebensraum und Migrationsachse für geschützte Reptilienarten dar. Im Bereich

des Schotterabbaugebietes bei Niederbreitenbach werden Lebensräume der FFH-Anhang IV Art

Zauneidechse und der geschützten Ringelnatter beansprucht. Um das Töten von Individuen zu

vermeiden erfolgt als schadensbegrenzende Maßnahme auf eben angeführten, reptilienrelevanten

Flächen vor Beginn der Eingriffe ein Absammeln der vorzufindenden Reptilien. Die gefangenen

Individuen werden umgehend in geeignete, derzeit nicht besiedelte oder in zuvor eigens angelegte

Habitate verbracht (s. Maßnahme ÖKO BAU Ti02). Weiters werden als schadensbegrenzende

Maßnahmen betroffene Bereiche durch temporäre Schutzzäune abgegrenzt (Details siehe

Maßnahmen ÖKO BAU Ti05 und ÖKO BAU Ti06) bzw. wo erforderlich massive Abplankungen

errichtet (s. Maßnahme ÖKO BAU Ti04) um ein Eindringen von Reptilien in das Baufeld zu

verhindern.

Bei entsprechender Umsetzung der schadensbegrenzenden Maßnahmen wird der

Verbotstatbestand der Tötung von Reptilien (Konflikt RE_BAU_01) nicht erfüllt.

Beschädigung bzw. Vernichtung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten

Durch die Umsetzung des Projektes sind durch die Beanspruchung des südseitigen Bahndamms

bzw. benachbarten Gehölzen zwischen Radfeld und Kundl Lebensräume (Fortpflanzungs- und

Ruhestätten) der Anhang IV Arten Zaun- und Mauereidechse betroffen (Konflikt RE_BAU_02). Als

funktionserhaltende Maßnahmen für diese Lebensraumverluste werden angrenzend an die

betroffenen Lebensräume – bereits vorgezogen – extensiv genutzte Flächen etabliert (Maßnahme

ÖKO Ti05). Diese Flächen werden zusätzlich durch Strukturelemente angereichert, die Versteck-

und Überwinterungsmöglichkeiten für die betroffenen Arten darstellen (Maßnahme ÖKO Ti08).

Im Feuchtgebiet südl. des Betriebsgebiets Langkampfen (Konflikt RE_BAU_03) werden

Lebensräume (Fortpflanzungs- und Ruhestätten) der in Tirol geschützten Blindschleiche und

Ringelnatter beansprucht. Als funktionserhaltende Maßnahme für diese Lebensraumverluste

erfolgt– bereits vorgezogen (vor dem Eingriff in das Feuchtgebiet) – eine Aufweitung direkt

angrenzend an die bestehende Feuchtfläche (Maßnahme ÖKO Ti16).

Durch die Verlegung der Langkampfener Gießen im Abschnitt zwischen dem Betriebsgebiet

Langkampfen und der bestehenden Auwegunterführung bzw. der Beanspruchung angrenzender

Gehölzbestände werden Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie eine wichtige Migrationsachse für

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geschützte Reptilienarten wie der Ringelnatter beansprucht (Konflikt: Re_BAU_04). Als

funktionserhaltende Maßnahme für diesen Lebensraumverlust wird der neue Verlauf der

Langkampfener Gießen bereits vor dem Eingriff (vorgezogen) errichtet und strukturell aufgewertet

(Maßnahme ÖKO Ti10). Als weitere funktionserhaltende Maßnahmen werden Gehölzstrukturen

bereits vor dem Eingriff entlang des neuen Gewässerverlaufes etabliert (Maßnahme ÖKO Ti03) und

mit Strukturelementen angereichert (Maßnahme ÖKO Ti08).

Bei entsprechender Umsetzung der vorgezogenen, funktionserhaltenden Maßnahmen in

ausreichendem Umfang sind Verbotstatbestände der Zerstörung von Fortpflanzungs- und

Ruhestätten nicht erfüllt und es sind keine negativen Auswirkungen auf die lokalen

Reptilienpopulationen gegeben.

Prüfung auf artenschutzrechtliche Tatbestände in der Betriebsphase

Beschädigung bzw. Vernichtung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten

Durch die Umsetzung des Projektes sind durch die Beanspruchung des südseitigen Bahndamms

bzw. benachbarten Gehölzen zwischen Radfeld und Kundl Lebensräume (Fortpflanzungs- und

Ruhestätten) der FFH-Anhang IV Arten Zaun- und Mauereidechse betroffen (Konflikt: RE_BET_01).

Als funktionserhaltende Maßnahme für den Lebensraumverlust werden angrenzend an die

betroffenen Lebensräume – bereits vorgezogen– extensiv genutzte Flächen etabliert (Maßnahme

ÖKO Ti05). Diese Flächen werden zusätzlich durch Strukturelemente angereichert, die Versteck-

und Überwinterungsmöglichkeiten für die betroffenen Arten darstellen (Maßnahme ÖKO Ti08).

Zusätzlich werden im Abschnitt zwischen Kundl und Radfeld an den Bahndämmen Extensivwiesen

angelegt (Maßnahme: ÖKO Ti06) und diese durch Strukturelemente (Steinlinsen) angereichert

(Maßnahme ÖKO Ti08), die den betroffenen Reptilienarten als Lebensraum zu Verfügung stehen.

Diese Maßnahme wird nicht vorgezogen angelegt und ist somit als Ausgleichsmaßnahme zu

bewerten.

Im Bereich des Schotterabbaugebietes bei Niederbreitenbach werden durch Entfernung von

Gehölzen und Ruderalstandorten, durch die geplante Anschüttung und anschließend

landwirtschaftlicher Nutzung, Lebensräume (Fortpflanzungs- und Ruhestätten) der FFH-Anhang IV

Art Zauneidechse und der geschützten Ringelnatter dauerhaft beansprucht (Konflikt: RE_BET_02).

Als funktionserhaltende Maßnahme für diese Lebensraum- bzw. Funktionsverluste dienen die

vorgezogenen angelegten Extensivflächen im Bereich Kundl (Maßnahme ÖKO Ti05) sowie die

Anlage von Stillgewässern (Maßnahme ÖKO Ti04). Zusätzlich werden als Ausgleichsmaßnamen

auf den Bahndämmen im Raum Langkampfen Extensivwiesen angelegt (Maßnahme ÖKO Ti06)

sowie an den Böschungen der Anschüttungsfläche Niederbreitenbach Magerstandorte etabliert

(Maßnahme ÖKO Ti07) und diese durch Strukturelemente (Steinlinsen) angereichert (Maßnahme

ÖKO Ti08), die den betroffenen Reptilienarten als Lebensraum zu Verfügung stehen.

Südlich der Auwegunterführung werden Gehölzbestände beansprucht, welche als

Ausbreitungsachse bzw. als Lebensraum für geschützte Arten wie Ringelnatter und Blindschleiche

fungieren (Konflikt: Be_BET_03). Als funktionserhaltende Maßnahme für diese Lebensraumverluste

werden Gehölzstrukturen bereits vor dem Eingriff in den ggst. Bereich vorgezogen – vorrangig

entlang des neuen Gewässerverlaufes – etabliert (Maßnahme ÖKO Ti03) sowie mit

Strukturelementen angereichert (Maßnahme ÖKO Ti08).

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Bei entsprechender Umsetzung der vorgezogenen, funktionserhaltenden Maßnahmen in

ausreichendem Umfang sind Verbotstatbestände der Zerstörung von Fortpflanzungs- und

Ruhestätten nicht erfüllt und es sind keine negativen Auswirkungen auf die lokalen

Reptilienpopulationen gegeben.

Maßnahmen Bau

• Maßnahme ÖKO BAU Ti02 Bergung von Reptilien

• Maßnahme ÖKO BAU Ti04 Abplankung

• Maßnahme ÖKO BAU Ti05 Temporäre Schutzzäune

• Maßnahme ÖKO BAU Ti06 Detailmaßnahme Anschüttungsfläche Ochsental

• Maßnahme ÖKO Ti03 Anlage linearer Gehölzstrukturen, Feldgehölze, Baumreihen

• Maßnahme ÖKO Ti05 Vorgezogene Anlage von Reptilienlebensräumen

• Maßnahme ÖKO Ti08 Anbringen von Strukturelementen

• Maßnahme ÖKO Ti10 Naturnahe Gestaltung Nasenbach, Langkampfener Gießen

• Maßnahme ÖKO Ti16 Anlage Feuchtfläche

Maßnahmen Betrieb

• Maßnahme ÖKO Ti03 Anlage linearer Gehölzstrukturen, Feldgehölze, Baumreihen

• Maßnahme ÖKO Ti04 Anlage von Stillgewässern

• Maßnahme ÖKO Ti05 Vorgezogene Anlage von Reptilienlebensräumen

• Maßnahme: ÖKO Ti06 Gestaltungen von Böschungen und Dämmen

• Maßnahme ÖKO Ti07 Gestaltung Böschungen Anschüttungsfläche Niederbreitenbach

• Maßnahme ÖKO Ti08 Anbringen von Strukturelementen

2.1.1.5 Amphibien

Im Untersuchungsgebiet konnte als Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie die Gelbbauchunke

nachgewiesen werden. Der Kleine Wasserfrosch als weitere Anhang IV Art konnte im Rahmen der

Erfassungen nicht einwandfrei bestätigt werden, ein Vorkommen im Untersuchungsgebiet ist jedoch

wahrscheinlich. Als weitere geschützte Arten wurden Erdkröte, Teichfrosch, Grasfrosch,

Feuersalamander und Bergmolch im Untersuchungsgebiet nachgewiesen. Ein potentielles

Vorkommen der 2 Arten der FFH-Richtlinie Nördlicher Kammmolch und Europäischer Laubfrosch

sowie der geschützten Arten Seefrosch und Teichmolch ist nicht gänzlich auszuschließen. Das

Vorkommen der nachgewiesenen Amphibienarten ist detailliert in Einlage F_02_01 im Kapitel 4.5

beschrieben.

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Deutscher Artname

Wiss. Artname FFH EHZ Vorkommen Angaben zum Vorkommen

Alpensalamander Salamandra atra IV FVx ausgeschlossen ein Vorkommen im UG ist aufgrund der Höhenverbreitung auszuschließen

Nördlicher Kammmolch

Triturus cristatus II/IV U2- unwahrscheinlich

Kein Vorkommen in UG bekannt, Vorkommen im Bereich Jenbach (Cabela et al. 2001), mögliches Vorkommen bei Ebbs (Glaser et al. 2006)

Gelbbauchunke Bombina variegata II/IV U1x nachgewiesen

Motocrossplatz Kundl (eigene Erhebungen 2018), weiteres Vorkommen im Umfeld des UGs bei Kramsach (Landmann 2000)

Kreuzkröte Bufo calamita IV U2- ausgeschlossen

Vorkommen in Tirol nur im unteren Lechtal (Cabela et al. 2001), keine Hinweise auf ein Vorkommen im Zuge der Erhebungen (2018)

Wechselkröte Bufo viridis IV U2- ausgeschlossen

Innsbrucker Talraum inkl. nördl. angrenzenden Hangteilen (Landmann 2000), trotz gezielter Erfassungen, keine Hinweise auf ein Vorkommen im Zuge der Erhebungen (2018)

Europäischer Laubfrosch

Hyla arborea IV U2- nicht gänzlich

ausgeschlossen

Kein Vorkommen in UG bekannt, Vorkommen in Kramsacher Loar (Landmann 2000), trotz gezielter Erfassungen, keine Hinweise auf ein Vorkommen im Zuge der Erhebungen (2018)

Kleiner Wasserfrosch

Rana lessonae IV U2- wahrscheinlich

Nachweise in der Umgebung von Wörgl und Kufstein (Cabela et al. 2001), nicht gesicherte Nachweise im UG im Zuge der Erhebungen (2018)

Erdkröte Bufo bufo nachgewiesen

im UG weit verbreitet, Vorkommen bei Radfeld, Kundl, Langkampfen (eigene Erhebungen 2018)

Teichfrosch Rana esculenta V U1x nachgewiesen im UG weit verbreitet (eigene Erhebungen 2018)

Seefrosch Rana ridibunda V U1= unwahrscheinlich Seit 1980 kein Fund in Tirol (Cabela et al. 2001)

Grasfrosch Rana temporaria V FV= nachgewiesen im UG weit verbreitet (eigene Erhebungen 2018)

Feuersalamander Salamandra salamandra

nachgewiesen

ein Nachweis bei der Raststation Angath (Glaser & Ludwig 2016), Vorkommen im Hangwald bei Achleit nicht auszuschließen

Bergmolch Triturus alpestris nachgewiesen Vorkommen bei Kundl und Langkampfen (eigene Erhebungen 2018)

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Deutscher Artname

Wiss. Artname FFH EHZ Vorkommen Angaben zum Vorkommen

Fadenmolch Triturus helveticus ausgeschlossen Kein Vorkommen in Tirol bekannt (Cabela et al. 2001)

Teichmolch Triturus vulgaris nicht völlig

ausgeschlossen

Vorkommen im Raum Breitenbach, Kundl und Wörgl (Cabela et al. 2001), weitere Vorkommen in der Kramsacher Loar (Landmann 2000) und bei Ebbs (Glaser et al. 2006), im Zuge der eigenen Erhebungen (2018) nicht nachgewiesen

Tabelle 9: Liste der nach Tiroler Naturschutzverordnung geschützten Amphibienarten mit Angaben zum Vorkommen und aktuellem Erhaltungszustand (EHZ) laut Artikel 17 FFH-Richtlinie: FV = favourable (günstig), U1 = unfavourable–inadequate (ungünstig–unzureichend), U2 = unfavourable–bad (ungünstig–schlecht), N/A = Not reportet („nicht berichtet“), k.A. = keine Informationen für die alpine Region vorhanden; Zusatz zu Erhaltungszustandswerten (Trend): + Improving (in Verbesserung), = Stable (gleich bleibend), - Deteriorating (in Verschlechterung), x Unknown (unbekannter Trend), II = Art des FFH-Anhang II der FFH-Richtlinie, IV = Art des FFH-Anhang IV der FFH-Richtlinie, UG = Untersuchungsgebiet.

Prüfung auf artenschutzrechtliche Tatbestände in der Bauphase

Tötung von Individuen

Im Zuge der Bautätigkeiten besteht die Gefahr des Tötens von Individuen (Konflikt Am_BAU_01).

Im Umfeld des Motocrossgeländes bei Kundl kommt es zur Beanspruchung von Land- und

Laichlebensräumen der im Anhang IV der FFH-Richtlinie genannten Arten Gelbbauchunke und

Kleiner Wasserfrosch sowie der geschützten Arten Grasfrosch und Erdkröte. Im Bereich der

Anschüttungsfläche Ochsental und der darunter liegenden Baustellenbereiche kommt es zur

Beanspruchung von Landlebensräumen und Ausbreitungsachsen der im Anhang IV der FFH-

Richtlinie genannten Gelbbauchunke sowie der geschützten Arten Grasfrosch, Erdkröte und

potentiell dem Feuersalamander. Im Bereich der Raststation Angath werden Landlebensräume der

geschützten Arten Erdkröte und Feuersalamander sowie Laichgewässer der Erdkröte beansprucht.

Im Feuchtgebiet südlich des Betriebsgebietes Langkampfen stellen Feuchtflächen und

Röhrichtbestände im Aufweitungsbereich der Langkampfener Gießen Lebensräume sowie

Laichgewässer des geschützten Grasfrosches und potenziell weiterer geschützter Arten dar. Im

Zuge der Verlegung der Langkampfener Gießen und angrenzender Gehölzbestände südlich des

Auwegs kommt es zur Beanspruchung von Landlebensräumen und einer wichtigen Migrationsachse

für geschützte Amphibien. Um das Töten von Individuen zu vermeiden erfolgt als

schadensbegrenzende Maßnahme auf eben angeführten, amphibienrelevanten Flächen vor Beginn

der Eingriffe ein Absammeln der vorzufindenden Amphibienindividuen und des Laichs. Die

gefangenen Individuen bzw. der Laich werden umgehend in geeignete, derzeit nicht besiedelte oder

in zuvor eigens angelegte Habitate verbracht (s. Maßnahme ÖKO BAU Ti03). Weiters werden als

schadensbegrenzende Maßnahmen betroffene Bereiche durch temporäre Schutzzäune abgegrenzt

(Details siehe Maßnahmen ÖKO BAU Ti05 und ÖKO BAU Ti06) bzw. wo erforderlich massive

Abplankungen errichtet (s. Maßnahme ÖKO BAU Ti04) um ein Eindringen von Amphibien in das

Baufeld zu verhindern.

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Bei entsprechender Umsetzung der schadensbegrenzenden Maßnahmen wird der

Verbotstatbestand der Tötung von Reptilien (Konflikt Am_BAU_01) nicht erfüllt.

Beschädigung bzw. Vernichtung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten

Durch die Beanspruchung des weichholzdominierten Ufergehölzstreifens und Auwaldrests bei Kundl

im Bereich des Motocrossgeländes sind Landlebensräume und Laichgewässer (Fortpflanzungs- und

Ruhestätten) der im Anhang IV der FFH-Richtlinie genannten Arten Gelbbauchunke und (potentiell)

Kleiner Wasserfrosch sowie der geschützten Arten Grasfrosch und Erdkröte betroffen (Konflikt:

Am_BAU_02). Als funktionserhaltende Maßnahmen für den Lebensraumverlust werden angrenzend

an die betroffenen Lebensräume – bereits vorgezogen – vier Stillgewässer sowie 4 flache Tümpel

angelegt (Maßnahme ÖKO Ti04). Als weitere funktionserhaltende Maßnahme werden in Verbindung

mit diesen Gewässern– ebenfalls vorgezogen – extensiv genutzte Flächen etabliert (Maßnahme

ÖKO Ti05) welche als Landlebensraum für die betroffenen Amphibienarten fungieren. Diese Flächen

werden zusätzlich durch Strukturelemente angereichert (Maßnahme ÖKO Ti08). Nach Beendigung

der Bauphase werden angrenzend an die bestehenden Lebensräume wieder Waldbestände

etabliert (Maßnahme ÖKO Ti01), welche als künftiger Landlebensraum für Amphibien wieder zu

Verfügung stehen. Diese Maßnahme wird nicht vorgezogen angelegt und ist somit als

Ausgleichsmaßnahme zu bewerten.

Durch die Anschüttung bei Ochsental werden Landlebensräume für die im Anhang IV der FFH-

Richtlinie genannten Gelbbauchunke bzw. für die weiteren geschützte Arten Grasfrosch, Erdkröte

(potenziell auch Feuersalamander) beansprucht (Konflikt: Am_BAU_03). Zusätzlich ist im Bereich

der Anschüttungsfläche ein Gerinne auf einer Länge von rd. 540 m betroffen, welche eine

Migrationsachse für Amphibien darstellt. Als funktionserhaltende Maßnahmen für diese

Lebensraum- bzw. Funktionsverluste wird einerseits der neue Gerinneverlauf bereits vor dem

Eingriff (vorgezogen) errichtet und strukturell aufgewertet (Maßnahme ÖKO BAU Ti06). Weiters

werden ebenfalls vorgezogen im Umfeld liegende Waldbestände aufgewertet (Maßnahme ÖKO

Ti02) und Strukturen in Form von Totholzhäufen eingebracht (Maßnahme ÖKO Ti08). Schließlich

werden im nahen Umfeld der betroffenen Bereiche vorgezogen zwei Stillgewässer angelegt

(Maßnahme Ti04). Die Rekultivierung (Maßnahme ÖKO Ti01) und strukturelle Aufwertung der

Flächen (Maßnahme ÖKO Ti08) nach Ende der Bauarbeiten ist als Ausgleichsmaßnahme zu

bewerten.

Bei der Raststation Angath kommt es zur Beanspruchung von Waldbeständen welche

Landlebensräume für die beiden in Tirol geschützten Amphibienarten Erdkröte und

Feuersalamander darstellen (Konflikt: Am_BAU_04). Zusätzlich ist in der Bauphase ein

wasserführender Graben zwischen dem Parkplatz der Raststation und der A12 Inntal Autobahn

betroffen, welcher als Laichgewässer für die Erdkröte fungiert. Als funktionserhaltende Maßnahmen

für diese Lebensraum- bzw. Funktionsverluste werden bereits vorgezogen im Umfeld liegende

Waldbestände aufgewertet (Maßnahme ÖKO Ti02) und Strukturen in Form von Totholzhäufen

eingebracht (Maßnahme ÖKO Ti08). Weiters wird im nahen Umfeld der betroffenen Bereiche –

ebenfalls vorgezogen ein Stillgewässer angelegt (Maßnahme Ti04). Als Ausgleichsmaßnahme

werden nach Ende der Bauarbeiten die Flächen wieder mit Mischwaldbeständen rekultiviert

(Maßnahme ÖKO Ti01) und ebenfalls mit Totholzhäufen als Strukturelemente angereichert

(Maßnahme ÖKO Ti08), die künftig zusätzlich als Landlebensraum zu Verfügung stehen.

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Im Zuge der Bauphase kommt es zu einer Teilbeanspruchung des Feuchtgebietes bei der

Langkampfener Gießen südlich des Betriebsgebietes von Langkampfen welches als Laichgewässer

für den geschützten Grasfrosch und potenziell für weitere (geschützte) Amphibienarten fungiert

(Konflikt: Am_BAU_05). Als funktionserhaltende Maßnahme für diese Lebensraumverluste erfolgt –

bereits vorgezogen (vor dem Eingriff in das Feuchtgebiet) – eine Aufweitung direkt angrenzend an

die bestehende Feuchtfläche (Maßnahme ÖKO Ti16).

Schließlich werden durch die Verlegung der Langkampfener Gießen und der Beanspruchung

angrenzender Gehölzbestände eine wichtige Ausbreitungsachse bzw. Landlebensräume von

geschützten Amphibien beansprucht (Konflikt: Am_BAU_06). Als funktionserhaltende Maßnahmen

für diese Lebensraumverluste wird der neue Verlauf der Langkampfener Gießen bereits vor dem

Eingriff (vorgezogen) errichtet und strukturell aufgewertet (Maßnahme ÖKO Ti10), weiters werden

Gehölzstrukturen bereits vor dem Eingriff in den ggst. Bereich vorgezogen etabliert (Maßnahme

ÖKO Ti03) sowie mit Strukturelementen angereichert (Maßnahme ÖKO Ti08).

Als weitere funktionserhaltende Maßnahme werden die im Zuge der Bauphase erforderlichen

Gewässerquerungen nach den Vorgaben der RVS Wildschutz errichtet (s. Maßnahme ÖKO BAU

Ti13), um die Durchgängigkeit für (wandernde) Amphibien zu gewährleisten.

Bei entsprechender Umsetzung der vorgezogenen, funktionserhaltenden Maßnahmen in

ausreichendem Umfang sind Verbotstatbestände der Zerstörung von Fortpflanzungs- und

Ruhestätten nicht erfüllt und es sind keine negativen Auswirkungen auf die lokalen

Amphibienpopulationen gegeben.

Prüfung auf artenschutzrechtliche Tatbestände in der Betriebsphase

Beschädigung bzw. Vernichtung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten

Durch die Beanspruchung des weichholzdominierten Ufergehölzstreifens und Auwaldrests bei Kundl

im Bereich des Motocrossgeländes sind Landlebensräume und Laichgewässer (Fortpflanzungs- und

Ruhestätten) der im Anhang IV der FFH-Richtlinie genannten Arten Gelbbauchunke und (potentiell)

Kleiner Wasserfrosch sowie der geschützten Arten Grasfrosch und Erdkröte betroffen (Konflikt:

Am_BET_01). Als funktionserhaltende Maßnahmen für den Lebensraumverlust werden angrenzend

an die betroffenen Lebensräume – bereits vorgezogen – vier Stillgewässer sowie 4 flache Tümpel

angelegt (Maßnahme ÖKO Ti04). Als weitere funktionserhaltende Maßnahme werden in Verbindung

mit diesen Gewässern– ebenfalls vorgezogen – extensiv genutzte Flächen etabliert (Maßnahme

ÖKO Ti05) welche als Landlebensraum für die betroffenen Amphibienarten fungieren. Diese Flächen

werden zusätzlich durch Strukturelemente angereichert (Maßnahme ÖKO Ti08).

Durch die Verbreiterung der Forststraße nördlich des Inn im Bereich der Anschlussstelle Wörgl-

West, welche als Schachzufahrt dient, kommt es angrenzend an den Weg zur Beanspruchung von

Waldbeständen (Konflikt: Am_BET_02). Diese Waldbestände stellen potenzielle Lebensräume für

der im Anhang IV der FFH-Richtlinie genannten Gelbbauchunke sowie weiterer geschützter Arten

wie Grasfrosch, Erdkröte und Feuersalamander dar. Als funktionserhaltende Maßnahme für diese

Lebensraum- bzw. Funktionsverluste werden bereits vorgezogen im Umfeld liegende Waldbestände

aufgewertet (Maßnahme ÖKO Ti02) und Strukturen in Form von Totholzhäufen eingebracht

(Maßnahme ÖKO Ti08).

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Des Weiteren werden angrenzend an die A 12 Inntalautobahn im Bereich der Anschüttungsfläche

Ochsental Waldbestände dauerhaft beansprucht (Konflikt: Am_BET_03), welche als

Landlebensräume für die im Anhang IV der FFH-Richtlinie genannten Gelbbauchunke bzw. für die

weiteren geschützten Arten Grasfrosch, Erdkröte (potenziell auch Feuersalamander) fungieren. Als

funktionserhaltende Maßnahme werden bereits vorgezogen im Umfeld liegende Waldbestände

aufgewertet (Maßnahme ÖKO Ti02) und Strukturen in Form von Totholzhäufen eingebracht

(Maßnahme ÖKO Ti08).

Bei der Raststation Angath kommt es zur Beanspruchung von Waldbeständen welche

Landlebensräume für die beiden in Tirol geschützten Amphibienarten Erdkröte und

Feuersalamander darstellen (Konflikt: Am_BET_04). Als funktionserhaltende Maßnahmen für diese

Lebensraum- bzw. Funktionsverluste werden bereits vorgezogen im Umfeld liegende Waldbestände

aufgewertet (Maßnahme ÖKO Ti02), Strukturen in Form von Totholzhäufen eingebracht (Maßnahme

ÖKO Ti08) und im nahen Umfeld der betroffenen Bereiche – ebenfalls vorgezogen ein Stillgewässer

angelegt (Maßnahme Ti04).

Im Bereich des Schotterabbaugebietes bei Niederbreitenbach werden durch Entfernung von

Gehölzen Landlebensräume der geschützten Erdkröte beansprucht (Konflikt: AM_BET_05). Als

funktionserhaltende Maßnahmen für diese Lebensraum- bzw. Funktionsverluste werden bereits

vorgezogen im Umfeld liegende Waldbestände aufgewertet (Maßnahme ÖKO Ti02) und Strukturen

in Form von Totholzhäufen eingebracht (Maßnahme ÖKO Ti08).

Schließlich werden entlang der Langkampfener Gießen südlich der Auwegunterführung

Gehölzbestände beansprucht, welche als Ausbreitungsachse bzw. als Landlebensräume für

geschützte Amphibien fungieren (Konflikt: Am_BET_06). Als funktionserhaltende Maßnahmen für

diese Lebensraumverluste werden Gehölzstrukturen bereits vor dem Eingriff in den ggst. Bereich

vorgezogen – vorrangig entlang des neuen Gewässerverlaufes – etabliert (Maßnahme ÖKO Ti03)

sowie mit Strukturelementen angereichert (Maßnahme ÖKO Ti08).

Als weitere funktionserhaltende Maßnahme werden die im Zuge der Betriebsphase erforderlichen

Gewässerquerungen nach den Vorgaben der RVS Wildschutz errichtet (s. Maßnahme ÖKO Ti11),

um die Durchgängigkeit für (wandernde) Amphibien zu gewährleisten.

Bei entsprechender Umsetzung der vorgezogenen, funktionserhaltenden Maßnahmen in

ausreichendem Umfang sind Verbotstatbestände der Zerstörung von Fortpflanzungs- und

Ruhestätten nicht erfüllt und es sind keine negativen Auswirkungen auf die lokalen

Amphibienpopulationen gegeben.

Maßnahmen Bau

• Maßnahme ÖKO BAU Ti03 Bergung von Amphibien

• Maßnahme ÖKO BAU Ti04 Abplankung

• Maßnahme ÖKO BAU Ti05 Temporäre Schutzzäune

• Maßnahme ÖKO BAU Ti06 Detailmaßnahme Anschüttungsfläche Ochsental

• Maßnahme ÖKO BAU Ti13 Dimensionierung temporärer Gewässerquerungen

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• Maßnahme ÖKO Ti01 Wiederaufforstung von Waldbeständen

• Maßnahme ÖKO Ti02 Verbesserung bzw. Umtriebszeitverlängerung von Waldbeständen,

vorgezogen

• Maßnahme ÖKO Ti03 Anlage linearer Gehölzstrukturen, Feldgehölze, Baumreihen

• Maßnahme ÖKO Ti04 Anlage von Stillgewässern

• Maßnahme ÖKO Ti05 Vorgezogene Anlage von Reptilienlebensräumen

• Maßnahme ÖKO Ti08 Anbringen von Strukturelementen

• Maßnahme ÖKO Ti10 Naturnahe Gestaltung Nasenbach, Langkampfener Gießen

• Maßnahme ÖKO Ti16 Anlage Feuchtfläche

Maßnahmen Betrieb

• Maßnahme ÖKO Ti02 Verbesserung bzw. Umtriebszeitverlängerung von Waldbeständen,

vorgezogen

• Maßnahme ÖKO Ti03 Anlage linearer Gehölzstrukturen, Feldgehölze, Baumreihen

• Maßnahme ÖKO Ti04 Anlage von Stillgewässern

• Maßnahme ÖKO Ti05 Vorgezogene Anlage von Reptilienlebensräumen

• Maßnahme ÖKO Ti08 Anbringen von Strukturelementen

• Maßnahme ÖKO Ti11 Dimensionierung dauerhafter Gewässerquerungen

2.1.1.6 Käfer

Im Zuge der Untersuchungen konnten keine Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie nachgewiesen

werden. Für einen Großteil der in Tirol geschützten Käferarten ist ein Vorkommen im

Untersuchungsgebiet aufgrund der Höhenverbreitung, der spezifischen Lebensraumansprüche bzw.

aufgrund der im Gebiet vorliegenden Habitatausstattung auszuschließen bzw. sehr

unwahrscheinlich. Für zwei artenschutzrechtlich relevante Arten (Schwarzer Grubenlaufkäfer und

Schwarzer Kolbenwasserkäfer) ist ein Vorkommen im Untersuchungsgebiet jedoch nicht völlig

auszuschließen.

Deutscher Artname

Wiss. Artname FFH EHZ Vorkommen Angaben zum Vorkommen

Purpurroter Plattkäfer

Cucujus cinnaberinus

II/IV U1+ unwahrscheinlich

Habitatqualität zumindest im Eingriffsbereich sehr gering, Art bevorzugt Auwälder, die Larven entwickeln sich in starkstämmigem Totholz unter der Rinde

Breitrand-Gelbrandkäfer

Dytiscus latissimus II/IV k.A. unwahrscheinlich

Kein Vorkommen im UG bekannt, aufgrund Lebensraumansprüche im Eingriffsbereich unwahrscheinlich (größere stehende oligo- bis mesotrophe Gewässer)

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Deutscher Artname

Wiss. Artname FFH EHZ Vorkommen Angaben zum Vorkommen

Eremit oder Juchtenkäfer

Osmoderma eremita

II/IV U2- unwahrscheinlich

Im Zuge der Erhebungen konnten keine geeigneten Bäume mit Baumhöhlen festgestellt werden, Habitatqualität zumindest im Eingriffsbereich sehr gering

Rothalsiger Düsterkäfer

Phryganophilus ruficollis

II/IV k.A. unwahrscheinlich Kein Vorkommen im UG bekannt, Urwaldreliktart

Alpenbock Rosalia alpina II/IV U1= unwahrscheinlich

Habitatqualität zumindest im Eingriffsbereich sehr gering, bevorzugt starkstämmige tote bzw. anbrüchige und besonnte Buchen

Schwarzer Grubenlaufkäfer

Carabus (variolosus) nodulosus

II/IV U2x nicht völlig

auszuschließen

Nachweis im Umfeld des UGs bei Paisslberg nördlich des Inns bzw. westl. Breitenbach (13.4.2014, Datenbank Ferdinandeum), die Art besiedelt quellige Bereiche entlang von Gewässerläufen, geeignete Habitate im UG befinden südl. der geplanten Anschüttungsfläche Ochsental, im Zuge gezielter, nächtlicher Kontrollen 2018 dort nicht nachgewiesen, ein Vorkommen in diesem Bereich ist jedoch nicht völlig auszuschließen

Rothalsiger Fichtenmoder-Schwarzkäfer

Bius thoracicus ausgeschlossen Kein Vorkommen im UG bekannt, Urwaldreliktart

Hochmoor-Laufkäfer

Carabus menetriesi

ausgeschlossen

Kein Vorkommen im UG bekannt, Vorkommen aufgrund der Lebensraumansprüche (Hochmoore) auszuschließen

Fichtendürrlings-Pochkäfer

Ernobius explanatus

ausgeschlossen Kein Vorkommen im UG bekannt, Urwaldreliktart

Glanz-Prachtkäfer

Eurythyrea austriaca

ausgeschlossen Kein Vorkommen im UG bekannt, Urwaldreliktart

Schwarzer Kolbenwasserkäfer

Hydrophilus aterrimus

nicht völlig

auszuschließen

Vorkommen bei Kramsach bekannt (Pagitz et al. 2006), die Art besiedelt pflanzenreiche, stehende Gewässer, ein Vorkommen in den Renaturierungsbereichen Radfeld/Kundl ist daher nicht völlig auszuschließen

Veilchenblauer Wurzelhals-Schnellkäfer

Limoniscus violaceus

ausgeschlossen Kein Vorkommen im UG bekannt, Urwaldreliktart (Ellmauer 2005)

Hirschkäfer Lucanus cervus unwahrscheinlich

Habitatqualität zumindest im Eingriffsbereich gering (bevorzugt alte Eichenwälder, Eichen- Hainbuchenmischwälder)

Großer Wespenbock

Necydalis major ausgeschlossen Kein Vorkommen im UG bekannt, Urwaldreliktart

Beulenkopfbock Rhamnusium bicolor

unwahrscheinlich Kein Vorkommen im UG bekannt, Habitatqualität zumindest im Eingriffsbereich sehr gering

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Deutscher Artname

Wiss. Artname FFH EHZ Vorkommen Angaben zum Vorkommen

Gestreifter Bergwald-Bohrkäfer

Stephanopachys substriatus

ausgeschlossen

Aufgrund Lebensraumansprüche auszuschließen (Nadelholzdominierte Wälder der montan-subalpinen Höhenstufe)

Österreichischer Dickfuß-Pochkäfer

Xestobium austriacum

ausgeschlossen Kein Vorkommen im UG bekannt, Urwaldreliktart

Tabelle 10: Liste der nach Tiroler Naturschutzverordnung geschützten Käferarten mit Angaben zum Vorkommen und aktuellem Erhaltungszustand (EHZ) laut Artikel 17 FFH-Richtlinie: FV = favourable (günstig), U1 = unfavourable–inadequate (ungünstig–unzureichend), U2 = unfavourable–bad (ungünstig–schlecht), N/A = Not reportet („nicht berichtet“), k.A. = keine Informationen für die alpine Region vorhanden; Zusatz zu Erhaltungszustandswerten (Trend): + Improving (in Verbesserung), = Stable (gleich bleibend), - Deteriorating (in Verschlechterung), x Unknown (unbekannter Trend), II = Art des FFH-Anhang II der FFH-Richtlinie, IV = Art des FFH-Anhang IV der FFH-Richtlinie, UG = Untersuchungsgebiet.

Die potenziellen Habitate des im Anhang IV der FFH-Richtlinie gelisteten Schwarzer

Grubenlaufkäfers (Carabus (variolosus) nodulosus) liegen außerhalb des Projekteinflussbereiches,

weshalb eine Berührung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände ausgeschlossen werden kann.

Weiters kann ein Vorkommen des geschützten Schwarzen Kolbenwasserkäfer (Hydrophilus

aterrimus) nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Grundsätzlich geeignete Lebensräume des

Schwarzen Kolbenwasserkäfer sind durch das Projekt nicht betroffen, weshalb auch in Bezug auf

den Schwarzen Kolbenwasserkäfer eine Berührung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände

ausgeschlossen werden kann. Speziell der Schwarze Kolbenwasserkäfer profitiert jedoch von den

durch das Projekt gesetzten Maßnahmen (Anlage von Gewässern).

2.1.1.7 Schmetterlinge

Schmetterlingsarten des Anhang IV der FFH Richtlinie, auf die im Rahmen der Kartierungen speziell

geachtet wurde, konnten im Untersuchungsgebiet nicht nachgewiesen werden. Ein Vorkommen von

geschützten Arten des Anhang IV kann aufgrund der Verbreitung, ungenügender Habitateignung

und fehlender Nachweise im Zuge der Erfassungen zumindest im Projekteinflussbereich

weitestgehend ausgeschlossen werden. Auch das Vorkommen eines Großteils der weiteren

geschützten Arten kann aufgrund der Verbreitung, ungenügender Habitateignung und fehlender

Nachweise im Zuge der Erfassungen zumindest im Projekteinflussbereich weitestgehend

ausgeschlossen werden. Nachweise von geschützten Arten liegen für den Kleiner Schillerfalter

(Apatura ilia), den Großer Schillerfalter (Apatura iris) und dem Sechsfleck-Widderchen (Zygaena

filipendulae) vor. Ein potentielles Vorkommen von Vertretern der geschützten Ordensbänder ist nicht

gänzlich auszuschließen. Das Vorkommen der nachgewiesenen Schmetterlingsarten ist detailliert in

Einlage F_02_01 im Kapitel 4.6 beschrieben.

Deutscher Artname

Wiss. Artname

FFH EHZ Vorkommen Angaben zum Vorkommen

Wald-Wiesenvögelchen

Coenonympha hero

IV U2- unwahrscheinlich

Nachweise einer erlöschenden Population bei Münster (Ortner 2007), im Zuge der Erhebungen 2018 trotz gezielter Suche nicht nachgewiesen

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Deutscher Artname

Wiss. Artname

FFH EHZ Vorkommen Angaben zum Vorkommen

Hecken-Wollafter Eriogaster catax

II/IV N/A ausgeschlossen In Tirol ausgestorben (Höttinger 2005)

Gelbringfalter Lopinga achine IV U1x unwahrscheinlich

Fundort bei Kramsach (Ortner 2011), Im Zuge der Erhebungen 2018 trotz gezielter Suche nicht nachgewiesen

Blauschillernder Feuerfalter

Lycaena helle II/IV U1- unwahrscheinlich

Vorkommen in Nordtirol nachgewiesen (Huemer 1993), im Zuge der Erhebungen 2018 trotz gezielter Suche nicht nachgewiesen

Schwarzfleckiger Ameisenbläuling

Maculinea arion

IV U1x unwahrscheinlich

Im Zuge der Erhebungen trotz gezielter Suche nicht nachgewiesen, vereinzelte Vorkommen bei Kranebitten 2009 (Strickner & Parzer 2010)

Dunkler Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling

Maculinea nausithous

II/IV U1x unwahrscheinlich

im Zuge der Erhebungen trotz gezielter Suche nicht nachgewiesen, kein Vorkommen der Nahrungspflanze Großer Wiesenknopf im UG, Vorkommen in Nordtirol nachgewiesen (Huemer 1993)

Heller Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling

Maculinea teleius

II/IV U1x unwahrscheinlich

im Zuge der Erhebungen trotz gezielter Suche nicht nachgewiesen, kein Vorkommen der Nahrungspflanze Großer Wiesenknopf im UG, Vorkommen in Nordtirol nachgewiesen (Huemer 1993)

Apollofalter Parnassius apollo

IV U1= unwahrscheinlich

Im Zuge der Erhebungen trotz gezielter Suche nicht nachgewiesen, Vorkommen bei Kranebitten 2008 (Strickner & Parzer 2010)

Schwarzer Apollofalter

Parnassius mnemosyne

IV U1- unwahrscheinlich

Trotz gezielter Nachsuche keine Hinweise auf Vorkommen im UG im Zuge der Kartierungen 2018, Vorkommen in Nordtirol nachgewiesen (Huemer 1993)

Nachtkerzenschwärmer

Proserpinus proserpina

IV U1x unwahrscheinlich Kein Vorkommen in Nordtirol bekannt (Huemer 1993)

Schillerfalter, alle Apatura spp. nachgewiesen

Vorkommen bei Feuchtgebiet Kundl (eigene Erhebungen 2018, Monitoring REVITAL 2013), Söller Wiesen (Ortner & Lechner 2017)

Engadiner Bär Arctia flavia ausgeschlossen

Vertikalverbreitung zwischen 1500-3000m (De Freina & Witt 1987), Vorkommen in Nordtirol nachgewiesen (Huemer 1993)

Hochmoor-Perlmuttfalter

Boloria aquilonaris

unwahrscheinlich

Vorkommen in Nordtirol nachgewiesen (Huemer 1993), im Zuge der Erhebungen 2018 trotz gezielter Suche nicht nachgewiesen

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Deutscher Artname

Wiss. Artname

FFH EHZ Vorkommen Angaben zum Vorkommen

Randring-Perlmuttfalter

Boloria eunomia

unwahrscheinlich Kein Vorkommen in Nordtirol bekannt (Huemer 1993)

Alpen-Perlmuttfalter

Boloria thore unwahrscheinlich Kein Vorkommen in Nordtirol bekannt (Huemer 1993)

Ordensbänder, alle

Catocala spp. möglich

Vorkommen beim Innstau Langkampfen (Huemer & Tarmann 2012), bevorzugt Auwälder, seltener Laubmischwälder; Raupenentwicklung an Weiden und Pappeln

Großes Wiesenvögelchen

Coenonympha tullia

unwahrscheinlich

Im Zuge der Erhebungen trotz gezielter Suche nicht nachgewiesen, altes Vorkommen bei Söller Wiesen 1995 , später nicht mehr bestätigt (Ortner & Lechner 2017)

Hochmoor-Gelbling

Colias palaeno unwahrscheinlich

Vorkommen in Nordtirol nachgewiesen (Huemer 1993), im Zuge der Erhebungen 2018 trotz gezielter Suche nicht nachgewiesen

Gelbbindiger Mohrenfalter

Erebia flavofasciata

ausgeschlossen

Vertikalverbreitung 1800-2600m (Tolman & Lewington 2012), Vorkommen in Nordtirol nachgewiesen (Huemer 1993)

Skabiosen-Scheckenfalter

Euphydryas aurinia

unwahrscheinlich

Im Zuge der Erhebungen trotz gezielter Suche nicht nachgewiesen, Vorkommen bei Söller Wiesen 2016 (Ortner & Lechner 2017)

Matterhorn-Bärenspinner

Holoarctia cervini

ausgeschlossen

Vertikalverbreitung 2600-3200m, Kein Vorkommen im UG bekannt, Vorkommen in Nordtirol nachgewiesen (Huemer 1993)

Fledermausschwärmer

Hyles vespertilio

unwahrscheinlich Kein Vorkommen im UG bekannt, Vorkommen in Nordtirol nachgewiesen (Huemer 1993)

Segelfalter Iphiclides prodalirius

unwahrscheinlich

Vorkommen in Nordtirol nachgewiesen (Huemer 1993), im Zuge der Erhebungen 2018 trotz gezielter Suche nicht nachgewiesen

Eisvögel, alle Limenitis spp. unwahrscheinlich

Vorkommen in Nordtirol nachgewiesen (Huemer 1993), im Zuge der Erhebungen 2018 trotz gezielter Suche nicht nachgewiesen

Lungenenzian-Ameisenbläuling

Maculinea alcon

unwahrscheinlich

Vorkommen in Nordtirol nachgewiesen (Huemer 1993), im Zuge der Erhebungen 2018 trotz gezielter Suche nicht nachgewiesen

Schachbrett Melanargia galathea

unwahrscheinlich Vorkommen in Nordtirol nachgewiesen (Huemer 1993), im Zuge der Erhebungen 2018 trotz

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Deutscher Artname

Wiss. Artname

FFH EHZ Vorkommen Angaben zum Vorkommen

gezielter Suche nicht nachgewiesen

Feuerroter Perlmuttfalter

Melitaea didyma

unwahrscheinlich

Im Zuge der Erhebungen trotz gezielter Suche nicht nachgewiesen, altes Vorkommen bei Söller Wiesen 1978 (Ortner & Lechner 2017), danach nicht mehr bestätigt

Blaukernauge Minois dryas unwahrscheinlich

Vorkommen in Nordtirol nachgewiesen (Huemer 1993), im Zuge der Erhebungen 2018 trotz gezielter Suche nicht nachgewiesen

Alpenapollo Parnassius phoebus

ausgeschlossen

Vertikalverbreitung 1600-2800m (Tolman & Lewington 2012), Vorkommen in Nordtirol nachgewiesen (Huemer 1993)

Augsburger Bär Pericallia matronula

unwahrscheinlich

Vorkommen beim Innstau Langkampfen, Bodenständigkeit jedoch unwahrscheinlich (Huemer & Tarmann 2012),

Hochmoor-Bläuling

Plebejus optilete

unwahrscheinlich

Vorkommen in Nordtirol nachgewiesen (Huemer 1993), im Zuge der Erhebungen 2018 trotz gezielter Suche nicht nachgewiesen

Rot- und Grünwidderchen, alle Arten

Zygaena spp., Adscita spp., Jordanita spp., mit Ausnahme Alpenwidderchen (Zygaena exulans)

nachgewiesen

Im Zuge der eigenen Erhebungen nicht nachgewiesen, Vorkommen Feuchtgebiete Kundl (Monitoring Revital 2009), Söller Wiesen 2016 (Ortner & Lechner 2017)

Tabelle 11: Liste der nach Tiroler Naturschutzverordnung geschützten Schmetterlingsarten mit Angaben zum Vorkommen und aktuellem Erhaltungszustand (EHZ) laut Artikel 17 FFH-Richtlinie: FV = favourable (günstig), U1 = unfavourable–inadequate (ungünstig–unzureichend), U2 = unfavourable–bad (ungünstig–schlecht), N/A = Not reportet („nicht berichtet“), k.A. = keine Informationen für die alpine Region vorhanden; Zusatz zu Erhaltungszustandswerten (Trend): + Improving (in Verbesserung), = Stable (gleich bleibend), - Deteriorating (in Verschlechterung), x Unknown (unbekannter Trend), II = Art des FFH-Anhang II der FFH-Richtlinie, IV = Art des FFH-Anhang IV der FFH-Richtlinie, UG = Untersuchungsgebiet.

Der Kleine Schillerfalter wurde im Renaturierungsbereich Radfeld/Kundl nachgewiesen. Nachweise

der Großen Schillerfalters liegen aus dem Bereich westlich der Raststation Angath vor. Das

Sechsfleck-Widderchen wurde ebenfalls im Renaturierungsbereich Radfeld/Kundl sowie in den

Söller Wiesen nachgewiesen. In weiteren Teilen des Untersuchungsgebietes ist ein Vorkommen

dieser Arten aufgrund z.T. ungenügender Habitatbedingungen bzw. aufgrund fehlender Nachweise

im Zuge der Erfassungen weitestgehend auszuschließen. Die Vorkommensbereiche der drei

nachgewiesenen geschützten Arten sind durch das Vorhaben jedoch nicht betroffen, weshalb eine

Berührung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände ausgeschlossen werden kann.

Schließlich sind alle Ordensbänder in Tirol geschützt. Nachweise aus Vertretern dieser Nachtfalter

liegen aus dem Bereich des Innstaus bei Langkampfen vor. Ein vorkommen in Mischwaldbeständen

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ZT KOFLER Umweltmanagement Seite 35/82

auch im Untersuchungsgebiet ist daher nicht gänzlich auszuschließen. Die Arten aus der Gruppe

der Ordensbänder profitieren von den vorgezogenen waldverbessernden Maßnahmen. Unter

Berücksichtigung dieser Maßnahmen sind keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt

und keine erheblichen Beeinträchtigungen der lokalen Populationen der betroffenen Arten aus der

Gruppe der Ordensbänder gegeben.

Generell profitiert die Schmetterlingsfauna von den Maßnahmen die durch das Projekt gesetzt

werden, insbesondere durch die vorgezogenen, funktionserhaltenden Maßnahmen sowie durch den

Einsatz von „insektenfreundlichen“ Beleuchtungseinrichtungen als schadensbegrenzende

Maßnahme. Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen sind keine artenschutzrechtlichen

Verbotstatbestände erfüllt und keine erheblichen Beeinträchtigungen der lokalen Populationen

gegeben.

Maßnahmen Bau

• ÖKO BAU Ti12 Baustellenbeleuchtung

• Maßnahme ÖKO Ti05 Vorgezogene Anlage von Reptilienlebensräumen

• Maßnahme: ÖKO Ti06 Gestaltungen von Böschungen und Dämmen

Maßnahmen Betrieb

• Maßnahme ÖKO Ti05 Vorgezogene Anlage von Reptilienlebensräumen

• Maßnahme: ÖKO Ti06 Gestaltungen von Böschungen und Dämmen

• Maßnahme ÖKO Ti07 Gestaltung Böschungen Anschüttungsfläche Niederbreitenbach

• Maßnahme ÖKO Ti15 Beleuchtungseinrichtungen

2.1.1.8 Schmetterlingshaft

Nach der Tiroler Naturschutzverordnung ist die Schmetterlingshaft (Libelloides coccajus) geschützt.

Für diese Art liegen aus Tirol kaum aktuelle Informationen vor. Die Art besiedelt xerotherme

Standorte wie Trockenrasen, welche im Untersuchungsgebiet fehlen. Ein Vorkommen der

Schmetterlingshaft im Untersuchungsgebiet ist daher ausgeschlossen. Zudem liegen aus den

Ergebnissen der Kartierungen keine Hinweise auf ein Vorkommen vor, weshalb eine Berührung

artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände ausgeschlossen werden kann.

2.1.1.9 Libellen

Im Untersuchungsgebiet konnte als Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie die Sibirische

Winterlibelle (Sympecma paedisca) im Renaturierungsbereich Maukenbach nachgewiesen werden,

sind durch das Projekt jedoch nicht betroffen, weshalb eine Berührung artenschutzrechtlicher

Verbotstatbestände in Bezug auf diese Art ausgeschlossen werden kann.

Ein Vorkommen der beiden weiteren in der Tiroler Naturschutzverordnung gelisteten Anhang IV

Arten Östliche Moosjungfer (Leucorrhinia albifrons) und Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis)

kann weitestgehend ausgeschlossen werden, da im Zuge der Erfassungen trotz gezielter Beachtung

dieser Arten, keine Nachweise erbracht werden konnten, und auch sonst keine Hinweise auf

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Vorkommen im Untersuchungsgebiet vorliegen. Anhang IV Libellenarten sind somit durch das

Projekt nicht betroffen.

Neben den taxativ aufgelisteten Anhang IV Arten ist gemäß der Tiroler Naturschutzverordnung die

Gruppe der Libellen in Tirol gesamthaft geschützt. Auf Basis der Erfassungen 2018 sowie

vorhandener Untersuchungen wurde im Untersuchungsgebiet eine artenreiche Libellenfauna

festgestellt. Das Vorkommen der Libellenarten ist in der Einlage F 02 01 im Kapitel 4.8 beschrieben.

Ein Großteil der nachgewiesenen Arten befindet sich in den im Untersuchungsgebiet gelegenen

Feuchtgebieten, welche durch das Projekt nicht betroffen sind.

Deutscher Artname

Wiss. Artname

FFH EHZ Vorkommen Angaben zum Vorkommen

Östliche Moosjungfer

Leucorrhinia albifrons

IV U2x unwahrscheinlich Kein Vorkommen in Nordtirol, Vorkommen in Osttirol (Kofler 1972, Raab et al. 2007)

Große Moosjungfer

Leucorrhinia pectoralis

II/IV U2x unwahrscheinlich

Im Zuge der eigenen Erhebungen trotz gezielter Suche nicht nachgewiesen, Vorkommen in Gewässern durch Fischbesatz unwahrscheinlich (Wildermuth 1993), Vorkommen bei Kramsach und Kirchbichl (Landmann 2003, Raab et al. 2007)

Sibirische Winterlibelle

Sympecma paedisca (Sympecma braueri)

IV U1= nachgewiesen

Vorkommen beim Renaturierungsbereich Maukenbach (eigene Erhebungen 2018), weitere Vorkommen zwischen Terfens und Kramsach (Landmann et al. 2003)

Südliche Mosaikjungfer

Aeshna affinis nachgewiesen

Im Zuge der Erhebungen trotz gezielter Suche nicht nachgewiesen, nicht in Tirol nachgewiesen (Raab et al. 2007), Vorkommen in Kundl (Monitoring Revital 2014) - ein bodenständiges Vorkommen unwahrscheinlich

Alpen-Mosaikjungfer

Aeshna caerulea

unwahrscheinlich Aufgrund der Vertikalverbreitung von über 1000m unwahrscheinlich (Raab et al. 2007)

Blaugrüne Mosaikjungfer

Aeshna cyanea nachgewiesen

Vorkommen bei Angerberg, Maukenbach, Radfeld, Kundl und Langkampfen (Landmann 2003, eigene Erhebungen 2018)

Braune Mosaikjungfer

Aeshna grandis nachgewiesen Vorkommen bei Kundl und Langkampfen (eigene Erhebungen 2018)

Keilfleck-Mosaikjungfer

Aeshna isoceles

nachgewiesen Vorkommen bei Kundl und Radfeld (eigene Erhebungen 2018)

Torf-Mosaikjungfer

Aeshna juncea nachgewiesen Vorkommen bei Kundl und Langkampfen (Landmann 2003, Ortner 2017)

Herbst-Mosaikjungfer

Aeshna mixta nachgewiesen

Vorkommen bei Maukenbach, Radfeld, Langkampfen und Kundl (eigene Erhebungen 2018, Landmann 2003, Revital 2013)

Hochmoor-Mosaikjungfer

Aeshna subarctica

ausgeschlossen Keine Habitate für diese Moore bewohnende Art im UG (Raab et al. 2007)

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Deutscher Artname

Wiss. Artname

FFH EHZ Vorkommen Angaben zum Vorkommen

Schabracken-Königslibelle

Anax ephippiger

nachgewiesen

Im Zuge der Erhebungen trotz gezielter Suche nicht nachgewiesen, Vorkommen bei Radfeld (Revital 2014)

Große Königslibelle

Anax imperator nachgewiesen

Vorkommen bei Radfeld, Langkampfen und Kundl (eigene Erhebungen 2018, Landmann 2003, Revital 2009, Revital 2014)

Kleine Königslibelle

Anax parthenope

nachgewiesen Vorkommen bei Maukenbach, Kundl und Radfeld (Landmann 2003, eigene Erhebungen 2018)

Gebänderte Prachtlibelle

Calopteryx splendens

nachgewiesen Vorkommen bei Kundl und Langkampfen (Landmann 2003, eigene Erhebungen 2018)

Blauflügel-Prachtlibelle

Calopteryx virgo

nachgewiesen Vorkommen bei Kundl, Kirchbichl und Langkampfen (Landmann 2003, eigene Erhebungen 2018)

Pokaljungfer (Pokal-Azurjungfer)

Cercion lindenii nachgewiesen Vorkommen bei Langkampfen (Landmann 2003)

Speer-Azurjungfer

Coenagrion hastulatum

unwahrscheinlich Keine Habitate für diese Moore bewohnende Art im UG (Raab et al. 2007)

Sibirische Azurjungfer

Coenagrion hylas

ausgeschlossen

Einziges Vorkommen Österreichs im Tiroler Lechtal und Oberinntal, UG aufgrund der Seehöhe ungeeignet (Raab et al. 2007)

Mond-Azurjungfer

Coenagrion lunulatum

unwahrscheinlich

Im Zuge der Erhebungen trotz gezielter Suche nicht nachgewiesen, Nachweise von einem bodenständigen Vorkommen nahe Kirchbichl (Raab et al. 2007)

Hufeisen-Azurjungfer

Coenagrion puella

nachgewiesen

Vorkommen bei Angerberg, Maukenbach, Radfeld, Langkampfen, Kirchbichl und Kundl (eigene Erhebungen 2018, Landmann 2003, Revital 2013)

Fledermaus-Azurjungfer

Coenagrion pulchellum

nachgewiesen

Vorkommen bei Langkampfen, Vorkommen bei Kramsach und Kirchbichl (Landmann 2003, Raab et al. 2007)

Gestreifte Quelljungfer

Cordulegaster bidentata

nachgewiesen Vorkommen bei Angath und Langkampfen (Landmann 2003, eigene Erhebungen 2018)

Falkenlibelle Cordulia aenea nachgewiesen

Vorkommen bei Kundl und Langkampfen (Landmann 2003, Revital 2013, eigene Erhebungen 2018)

Feuerlibelle Crocothemis erythraea

nachgewiesen Vorkommen bei Kundl (eigene Erhebungen 2018)

Gemeine Becherjungfer

Enallagma cyathigerum

nachgewiesen

Vorkommen bei Angath, Kundl, Radfeld und Langkampfen (Landmann 2003, Revital 2009, Revital 2013, Revital 2014, Ortner 2017, eigene Erhebungen 2018)

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ZT KOFLER Umweltmanagement Seite 38/82

Deutscher Artname

Wiss. Artname

FFH EHZ Vorkommen Angaben zum Vorkommen

Großes Granatauge

Erythromma najas

nachgewiesen Vorkommen bei Kundl und Langkampfen (Landmann 2003, eigene Erhebungen 2018)

Gemeine Keiljungfer

Gomphus vulgatissimus

nachgewiesen Vorkommen bei Kramsach, Langkampfen und Kufstein (Landmann 2003, Raab et al. 2007)

Große Pechlibelle

Ischnura elegans

nachgewiesen Vorkommen bei Kundl und Langkampfen (Landmann 2003, eigene Erhebungen 2018)

Kleine Pechlibelle

Ischnura pumilio

nachgewiesen

Vorkommen bei Maukenbach, Langkampfen, Kirchbichl und Kundl (eigene Erhebungen 2018, Landmann 2003, Revital 2013)

Südliche Binsenjungfer

Lestes barbarus

nachgewiesen Vorkommen bei Langkampfen (Landmann 2003)

Gemeine Binsenjungfer

Lestes sponsa nachgewiesen

Vorkommen bei Kundl, Radfeld und Langkampfen (Landmann 2003, Revital 2009, Revital 2013, Revital 2014, Ortner 2017, eigene Erhebungen 2018)

Kleine Binsenjungfer

Lestes virens nachgewiesen Vorkommen bei Maukenbach, Kundl (Revital 2013, Ortner 2017, eigene Erhebungen 2018)

Gemeine Weidenjungfer

Lestes viridis nachgewiesen

Vorkommen bei Kundl und Langkampfen (Landmann 2003, Ortner 2017, eigene Erhebungen 2018)

Kleine Moosjungfer

Leucorrhinia dubia

unwahrscheinlich

Im Zuge der Erhebungen trotz gezielter Suche nicht nachgewiesen, Nachweise von Kramsach und Kufstein (Raab et al. 2007)

Plattbauch Libellula depressa

nachgewiesen

Vorkommen bei Kundl, Radfeld, Kirchbichl und Langkampfen (Landmann 2003, Revital 2009, Revital 2013, Ortner 2017, eigene Erhebungen 2018)

Spitzenfleck Libellula fulva unwahrscheinlich

Im Zuge der Erhebungen trotz gezielter Suche nicht nachgewiesen, Nachweise von Kramsach und Kufstein (Raab et al. 2007)

Vierfleck Libellula quadrimaculata

nachgewiesen

Vorkommen bei Maukenbach, Kundl, Radfeld und Langkampfen (Landmann 2003, Revital 2009, Revital 2013, Revital 2014, Ortner 2017, eigene Erhebungen 2018)

Zwerglibelle Nehalennia speciosa

unwahrscheinlich

Im Zuge der Erhebungen trotz gezielter Suche nicht nachgewiesen, Nachweise von Kufstein und Walchsee (Landmann 2003)

Kleine Zangenlibelle

Onychogomphus forcipatus

unwahrscheinlich

Im Zuge der Erhebungen trotz gezielter Suche nicht nachgewiesen, Nachweise von Kramsach und Walchsee (Landmann 2003)

Östlicher Blaupfeil

Orthetrum albistylum

nachgewiesen Vorkommen bei Kundl (eigene Erhebungen 2018)

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ZT KOFLER Umweltmanagement Seite 39/82

Deutscher Artname

Wiss. Artname

FFH EHZ Vorkommen Angaben zum Vorkommen

Südlicher Blaupfeil

Orthetrum brunneum

nachgewiesen

Vorkommen bei Kundl und Langkampfen (Landmann 2003, Ortner 2017, eigene Erhebungen 2018)

Großer Blaupfeil

Orthetrum cancellatum

nachgewiesen

Vorkommen bei Kundl, Radfeld und Langkampfen (Landmann 2003, Revital 2009, Revital 2013, Revital 2014, Ortner 2017, eigene Erhebungen 2018)

Blaue Federlibelle

Platycnemis pennipes

nachgewiesen

Vorkommen bei Kundl, Radfeld und Langkampfen (Landmann 2003, Revital 2013, Revital 2014, eigene Erhebungen 2018)

Frühe Adonislibelle

Pyrrhosoma nymphula

nachgewiesen

Vorkommen bei Maukenbach, Kundl und Langkampfen (Landmann 2003, Revital 2009, eigene Erhebungen 2018)

Alpen-Smaragdlibelle

Somatochlora alpestris

unwahrscheinlich In Tirol kein Vorkommen unter 700m Seehöhe bekannt (Landmann 2003)

Arktische Smaragdlibelle

Somatochlora arctica

unwahrscheinlich

Im Zuge der Erhebungen trotz gezielter Suche nicht nachgewiesen, kein aktueller Nachweis aus dem UG (Landmann 2003)

Gefleckte Smaragdlibelle

Somatochlora flavomaculata

nachgewiesen Vorkommen bei Langkampfen (Landmann 2003)

Glänzende Smaragdlibelle

Somatochlora metallica

nachgewiesen Vorkommen bei Kundl und Langkampfen (Landmann 2003, Ortner 2017)

Gemeine Winterlibelle

Sympecma fusca

nachgewiesen Vorkommen bei Kundl (Ortner 2017, eigene Erhebungen 2018)

Schwarze Heidelibelle

Sympetrum danae

nachgewiesen

Vorkommen bei Maukenbach, Kundl, Langkampfen, Radfeld, Kirchbichl (Landmann 2003, Revital 2009, Revital 2013, Ortner 2017, eigene Erhebungen 2018)

Sumpf-Heidelibelle

Sympetrum depressiusculum

nachgewiesen

Vorkommen bei Maukenbach, Kundl, Langkampfen, Radfeld, Kirchbichl (Landmann 2003, Revital 2014, Ortner 2017, eigene Erhebungen 2018)

Gefleckte Heidelibelle

Sympetrum flaveolum

nachgewiesen Vorkommen bei Langkampfen (Landmann 2003)

Frühe Heidelibelle

Sympetrum fonscolombii

nachgewiesen Vorkommen bei Kundl und Radfeld (Revital 2009, Revital 2013, Revital 2014)

Südliche Heidelibelle

Sympetrum meridionale

nachgewiesen Vorkommen bei Radfeld (Revital 2014)

Gebänderte Heidelibelle

Sympetrum pedemontanum

nachgewiesen

Vorkommen bei Kundl, Langkampfen und Kirchbichl (Landmann 2003, Revital 2013, eigene Erhebungen 2018)

Blutrote Heidelibelle

Sympetrum sanguineum

nachgewiesen Vorkommen bei Kundl, Radfeld und Langkampfen (Landmann 2003, Revital 2009, Revital 2013)

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Deutscher Artname

Wiss. Artname

FFH EHZ Vorkommen Angaben zum Vorkommen

Große Heidelibelle

Sympetrum striolatum

nachgewiesen Vorkommen bei Maukenbach, Kundl und Langkampfen (Landmann 2003, eigene Erhebungen 2018)

Gemeine Heidelibelle

Sympetrum vulgatum

nachgewiesen

Vorkommen bei Maukenbach, Kundl, Radfeld und Langkampfen (Landmann 2003, Revital 2014, eigene Erhebungen 2018)

Tabelle 12: Liste der nach Tiroler Naturschutzverordnung geschützten Libellenarten mit Angaben zum Vorkommen und aktuellem Erhaltungszustand (EHZ) laut Artikel 17 FFH-Richtlinie: FV = favourable (günstig), U1 = unfavourable–inadequate (ungünstig–unzureichend), U2 = unfavourable–bad (ungünstig–schlecht), N/A = Not reportet („nicht berichtet“), k.A. = keine Informationen für die alpine Region vorhanden; Zusatz zu Erhaltungszustandswerten (Trend): + Improving (in Verbesserung), = Stable (gleich bleibend), - Deteriorating (in Verschlechterung), x Unknown (unbekannter Trend), II = Art des FFH-Anhang II der FFH-Richtlinie, IV = Art des FFH-Anhang IV der FFH-Richtlinie, UG = Untersuchungsgebiet.

Prüfung auf artenschutzrechtliche Tatbestände in der Bauphase

Tötung von Individuen

Für Libellen treten durch das Projekt in der Bauphase als wesentliche Konflikte die Gefahr des

Tötens von Individuen (Konflikt Li BAU 01) auf.

Die Gefahr des Tötens von Individuen ist im Bereich der Anschüttungsfläche Ochsental durch die

Beanspruchung des dort verlaufenden Gerinnes relevant. Daher erfolgt in diesem Bereich als

schadensbegrenzende Maßnahme vor Beginn der Bauarbeiten ein Absammeln und Verbringen von

Larven der dort nachgewiesenen Gestreiften Quelljungfer. Die gefangenen Individuen werden

umgehend in geeignete, derzeit nicht besiedelte Habitate bzw. in den zuvor angelegten neuen

Gerinneverlauf verbracht (s. Maßnahme ÖKO BAU Ti14).

Bei entsprechender Umsetzung der schadensbegrenzenden Maßnahmen wird der

Verbotstatbestand der Tötung von Reptilien (Konflikt Li BAU 01) nicht erfüllt.

Beschädigung bzw. Vernichtung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten

Hinsichtlich des Lebensraumverlustes (Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) der

Gestreiften Quelljungfer kommt es durch die geplante Anschüttung im Ochsental zu einer

Beanspruchung des Gerinnes auf einer Länge von rd. 540 m (Konflikt: Li_BAU_02). Als

funktionserhaltende Maßnahme für diese Lebensraumverluste wird der neue Gerinneverlauf bereits

vor dem Eingriff (vorgezogen) errichtet und strukturell aufgewertet (Maßnahme ÖKO BAU Ti06).

Im Zuge der Bauphase kommt es weiters zu einer Teilbeanspruchung des Feuchtgebietes bei der

Langkampfener Gießen südlich des Betriebsgebietes von Langkampfen, welcher Lebensraum für in

Tirol geschützte Arten (u.a. Sumpf-Heidelibelle, Gefleckte Heidelibelle) darstellt (Konflikt:

Li_BAU_03). Als funktionserhaltende Maßnahme für diese Lebensraumverluste erfolgt – bereits

vorgezogen (vor dem Eingriff in das Feuchtgebiet) – eine Aufweitung direkt angrenzend an die

bestehende Feuchtfläche im Ausmaß von 0,25 ha (Maßnahme ÖKO Ti16), welche als Lebensräume

die geschützten Libellenarten zu Verfügung stehen.

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Schließlich wird durch das Projekt die Langkampfener Gießen Im Abschnitt zwischen dem

Betriebsgebiet Langkampfen und der bestehenden Auwegunterführung verlegt, welche in diesem

Bereich u.a. Lebensraum für die in Tirol geschützte Gebänderte Prachtlibelle ist (Konflikt:

Li_BAU_03). Als funktionserhaltende Maßnahme für diese Lebensraumverluste wird der neue

Verlauf der Langkampfener Gießen bereits vor dem Eingriff (vorgezogen) errichtet und strukturell

aufgewertet (Maßnahme ÖKO Ti10).

Bei entsprechender Umsetzung der vorgezogenen, funktionserhaltenden Maßnahmen in

ausreichendem Umfang sind Verbotstatbestände der Zerstörung von Fortpflanzungs- und

Ruhestätten nicht erfüllt und es sind keine negativen Auswirkungen auf die lokalen

Reptilienpopulationen gegeben.

Prüfung auf artenschutzrechtliche Tatbestände in der Betriebsphase

In der Betriebsphase sind durch das geplante Projekt keine artenschutzrechtlichen

Verbotstatbestände in Bezug auf die Libellenfauna gegeben.

Maßnahmen Bau

• Maßnahme ÖKO BAU Ti06 Detailmaßnahme Anschüttungsfläche Ochsental

• Maßnahme ÖKO BAU Ti14 Bergung von Libellenlarven

• Maßnahme ÖKO Ti10 Naturnahe Gestaltung Nasenbach, Langkampfener Gießen

• Maßnahme ÖKO Ti16 Anlage Feuchtfläche

2.1.1.10 Spinnentiere

Für die in der Anlage 5 der Tiroler Naturschutzverordnung gelistete Spinnenart Macrothele calpeiana

liegen keine Angaben hinsichtlich ihrer Verbreitung in Tirol vor. Ein Vorkommen dieser mediterranen

Art im Untersuchungsgebiet scheint jedoch ausgeschlossen.

Von den ebenfalls in der Naturschutzverordnung geschützten Skorpionen kommt in Tirol der

Deutscher Skorpion (Euscorpius germanus) vor (KOMPOSCH 2009). Die Vorkommen in Tirol sind

jedoch eng auf bestimmte Bereiche abseits des Untersuchungsgebietes beschränkt. Ein

Vorkommen dieser Art ist daher auszuschließen.

Somit werden in Bezug auf die Spinnentierfauna keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände

berührt.

2.1.1.11 Schnecken

Im Zuge der Untersuchungen konnten keine Arten der FFH-Richtlinie nachgewiesen werden.

Nachweise von in Tirol geschützten Arten liegen für die Weinbergschnecke und die Schmale

Windelschnecke vor.

Deutscher Artname Wiss. Artname

FFH EHZ Vorkommen Angaben zum Vorkommen

Zierliche Tellerschnecke

Anisus vorticulus

II/IV U1= unwahrscheinlich keine Hinweise auf ein Vorkommen im UG

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Deutscher Artname Wiss. Artname

FFH EHZ Vorkommen Angaben zum Vorkommen

Geyer’schen (Vierzähnige) Windelschnecke

Vertigo geyeri

II U2= ausgeschlossen

Aktuelle Vorkommen beschränken sich auf Kärnten, Lebensräume mit geeigneter Habitatqualität fehlen im UG

Schmale Windelschnecke

Vertigo angustior

II U1= nachgewiesen Nachweise aus einem Teich im Renaturierungsbereich Kundl/Radfeld

Weinbergschnecke Helix pomatia

V FV= nachgewiesen verbreitet und häufig im UG nachgewiesen

Tabelle 13: Liste der nach Tiroler Naturschutzverordnung geschützten Schneckenarten mit Angaben zum Vorkommen und aktuellem Erhaltungszustand (EHZ) laut Artikel 17 FFH-Richtlinie: FV = favourable (günstig), U1 = unfavourable–inadequate (ungünstig–unzureichend), U2 = unfavourable–bad (ungünstig–schlecht), N/A = Not reportet („nicht berichtet“), k.A. = keine Informationen für die alpine Region vorhanden; Zusatz zu Erhaltungszustandswerten (Trend): + Improving (in Verbesserung), = Stable (gleich bleibend), - Deteriorating (in Verschlechterung), x Unknown (unbekannter Trend), II = Art des FFH-Anhang II der FFH-Richtlinie, IV = Art des FFH-Anhang IV der FFH-Richtlinie, UG = Untersuchungsgebiet.

Prüfung auf artenschutzrechtliche Tatbestände

Als Art der Anhänge II und IV der FFH- Richtlinie ist die Zierliche Tellerschnecke (Anisus vorticulus)

in Tirol geschützt. Aus dem Untersuchungsgebiet liegen keine Hinweise auf ein Vorkommen dieser

Art vor, sie konnte auch im Zuge der Laufkäfererfassungen nicht festgestellt werden. Nachdem

relevante Habitate durch das Projekt nicht betroffen sind, ist eine Berührung von

artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen auszuschließen.

Ähnlich verhält es sich mit der im Anhang II der FFH- Richtlinie verankerten Geyer’schen

Windelschnecke (Vertigo geyeri). Ein Vorkommen dieser Art im Untersuchungsgebiet ist

auszuschließen. Lebensräume mit geeigneter Habitatqualität sind zudem durch das Projekt nicht

betroffen, eine Berührung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände ist somit auszuschließen.

Für die beiden weiteren in Tirol geschützten Schneckenarten Schmale Windelschnecke (Vertigo

angustior) und Weinbergschnecke (Helix pomatia) liegen aus Untersuchungsgebiet Nachweise vor.

Letztere wurde im Rahmen der Erhebungen verbreitet und häufig im Untersuchungsgebiet

festgestellt. Von der Schmalen Windelschnecke gelangen im Rahmen der Laufkäfererfassungen

Nachweise aus einem Teich im Renaturierungsbereich Kundl/Radfeld. Da dieser Bereich durch das

Vorhaben nicht beansprucht wird, ist eine Berührung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände

auszuschließen.

Hingegen werden Lebensräume der Weinbergschnecke durch das Projekt beansprucht. Die Art

profitiert jedoch von den im Zuge der Projektumsetzung vorgesehenen, vorgezogen angelegten,

funktionserhaltenden Maßnahmen. Da es sich bei der Weinbergschnecke um eine häufige und weit

verbreitete Art handelt, sind erhebliche Beeinträchtigungen auf die einzelnen lokalen Populationen

nicht zu erwarten.

Insgesamt werden im Hinblick auf die Schneckenfauna keine artenschutzrechtlichen

Verbotstatbestände erfüllt.

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2.1.1.12 Heuschrecken

Im Zuge der Untersuchungen konnten keine Arten der FFH-Richtlinie nachgewiesen werden. Von

den in Tirol geschützten Heuschreckenarten konnte die Sumpfgrille im Untersuchungsgebiet

nachgewiesen werden. Für eine weitere geschützte Art (Langflügelige Schwertschrecke) liegen

Nachweise aus dem Bereich der Söller Wiesen vor. Ein Vorkommen dieser Art kann zumindest im

Projekteinflussbereich weitestgehend ausgeschlossen werden, da im Zuge der Erfassungen trotz

gezielter Beachtung, keine Nachweise erbracht werden konnten. Auch das Vorkommen weiterer

geschützter Arten kann aufgrund der Verbreitung, ungenügender Habitateignung und fehlender

Nachweise im Zuge der Erfassungen zumindest im Projekteinflussbereich weitestgehend

ausgeschlossen werden. Das Vorkommen der nachgewiesenen Reptilienarten ist detailliert in

Einlage F_02_01 im Kapitel 4.7 beschrieben.

Deutscher Artname Wiss. Artname FFH Vorkommen Angaben zum Vorkommen

Grüne Strandschrecke Ailopus thalassinum

ausgeschlossen

Kein Vorkommen im UG bekannt, nur ein unsicherer historischer Fund nähe Wattens (Landmann & Zuna-Kratky 2016)

Alpenschrecke Anonconotus alpinus

ausgeschlossen

Kein Vorkommen im UG bekannt, Vorkommen im UG aufgrund Vertikalverbreitung ausgeschlossen (Landmann & Zuna-Kratky 2016)

Gefleckte Schnarrschrecke

Bryodema tuberculata

unwahrscheinlich

Kein Vorkommen im UG bekannt, Habitatqualität zumindest im Eingriffsbereich sehr gering und Vorkommen im UG aufgrund Vertikalverbreitung unwahrscheinlich (Landmann & Zuna-Kratky 2016), keine Hinweise auf ein Vorkommen im Zuge der Erfassungen 2018

Verkannter Grashüpfer Chorthippus mollis unwahrscheinlich

Kein Vorkommen im UG bekannt, Habitatqualität zumindest im Eingriffsbereich gering (Landmann & Zuna-Kratky 2016), keine Hinweise auf ein Vorkommen im Zuge der Erfassungen 2018

Kiesbank-Grashüpfer Chorthippus pullus unwahrscheinlich

Kein Vorkommen im UG bekannt, Habitatqualität zumindest im Eingriffsbereich gering (Landmann & Zuna-Kratky 2016), keine Hinweise auf ein Vorkommen im Zuge der Erfassungen 2018

Steppengrashüpfer Chorthippus vagans

unwahrscheinlich

Kein Vorkommen im UG bekannt, Habitatqualität zumindest im Eingriffsbereich gering (Landmann & Zuna-Kratky 2016), keine Hinweise auf ein Vorkommen im Zuge der Erfassungen 2018

Große Goldschrecke Chrysochraon dispar

unwahrscheinlich Kein Vorkommen im UG bekannt (Landmann & Zuna-Kratky 2016),

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Deutscher Artname Wiss. Artname FFH Vorkommen Angaben zum Vorkommen

Vorkommen bei Kramsach (Ortner 2011), keine Hinweise auf ein Vorkommen im Zuge der Erfassungen 2018

Langflügelige Schwertschrecke

Conocephalus discolor (C. fuscus)

unwahrscheinlich

Nachweise Großraum Wörgl und Kramsach, Habitatqualität zumindest im Eingriffsbereich gering (Landmann & Zuna-Kratky 2016), keine Hinweise auf ein Vorkommen im Zuge der Erfassungen 2018

Kurzflügelige Schwertschrecke

Conocephalus dorsalis

unwahrscheinlich

Kein Vorkommen im UG bekannt, Habitatqualität zumindest im Eingriffsbereich sehr gering (Landmann & Zuna-Kratky 2016), keine Hinweise auf ein Vorkommen im Zuge der Erfassungen 2018

Fluss-Strandschrecke Epacromius tergestinus

ausgeschlossen Kein Vorkommen im UG bekannt, nur historischer Funde (Landmann & Zuna-Kratky 2016)

Südliche Eichenschrecke

Meconema meridionale

unwahrscheinlich

Kein Vorkommen im UG bekannt, Habitatqualität zumindest im Eingriffsbereich sehr gering (Landmann & Zuna-Kratky 2016), keine Hinweise auf ein Vorkommen im Zuge der Erfassungen 2018

Zweifarbige Beißschrecke

Metrioptera (=Bicolorana) bicolor

ausgeschlossen Kein Vorkommen im UG bekannt, nur historischer Funde (Landmann & Zuna-Kratky 2016)

Gefleckte Keulenschrecke

Myrmeliotettix maculatus

unwahrscheinlich

Kein Vorkommen im UG bekannt, Habitatqualität zumindest im Eingriffsbereich sehr gering (Landmann & Zuna-Kratky 2016), keine Hinweise auf ein Vorkommen im Zuge der Erfassungen 2018

Rotleibiger Grashüpfer Omocestus haemorrhoidalis

unwahrscheinlich

Kein Vorkommen im UG bekannt, nur historischer Funde (Landmann & Zuna-Kratky 2016), keine Hinweise auf ein Vorkommen im Zuge der Erfassungen 2018

Sumpfgrille Pteronemobius heydenii

nachgewiesen

Vorkommen bei Feuchtgebiet Radfeld/Kundl (eigene Erhebungen 2018) und auf den Söller Wiesen (Ortner 2017) nachgewiesen

Schwarzfleckiger Grashüpfer

Stenobothrus nigromaculatus

ausgeschlossen

Kein Vorkommen im UG bekannt, Nachweise aus dem Lechtal, sonst nur historischer Funde (Landmann & Zuna-Kratky 2016), keine Hinweise auf ein Vorkommen im Zuge der Erfassungen 2018

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Deutscher Artname Wiss. Artname FFH Vorkommen Angaben zum Vorkommen

Bunter Alpengrashüpfer

Stenobothrus rubicundulus

unwahrscheinlich

Kein Vorkommen im UG bekannt, Habitatqualität zumindest im Eingriffsbereich sehr gering und Vorkommen im UG aufgrund Vertikalverbreitung unwahrscheinlich (Landmann & Zuna-Kratky 2016), keine Hinweise auf ein Vorkommen im Zuge der Erfassungen 2018

Kleiner Heidegrashüpfer

Stenobothrus stigmaticus

unwahrscheinlich

Kein Vorkommen im UG bekannt, Nachweise nur aus dem Lechtal (Landmann & Zuna-Kratky 2016), keine Hinweise auf ein Vorkommen im Zuge der Erfassungen 2018

Türkis Dornschrecke Tetrix tuerkii unwahrscheinlich

Kein Vorkommen im UG bekannt, Habitatqualität zumindest im Eingriffsbereich sehr gering (Landmann & Zuna-Kratky 2016), keine Hinweise auf ein Vorkommen im Zuge der Erfassungen 2018

Östliches (Langschwänziges) Heupferd

Tettigonia caudata unwahrscheinlich

Kein Vorkommen im UG bekannt, aktuelle Nachweise im Oberinntal (Landmann & Zuna-Kratky 2016), keine Hinweise auf ein Vorkommen im Zuge der Erfassungen 2018

Tabelle 14: Liste der nach Tiroler Naturschutzverordnung geschützten Heuschreckenarten mit Einstufung und Angaben zum Vorkommen; UG = Untersuchungsgebiet

Lebensräume der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Sumpfgrille sind durch das Projekt

nicht betroffen, weshalb eine Berührung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände in Bezug auf

diese Art ausgeschlossen werden kann.

Die Heuschreckenfauna profitiert jedoch insgesamt von den vorgezogenen, funktionserhaltenden

Maßnahmen sowie Ausgelichsmaßnahmen die durch das Projekt gesetzt werden.

Maßnahmen Bau

• Maßnahme ÖKO Ti05 Vorgezogene Anlage von Reptilienlebensräumen

• Maßnahme: ÖKO Ti06 Gestaltungen von Böschungen und Dämmen

• Maßnahme ÖKO Ti07 Gestaltung Böschungen Anschüttungsfläche Niederbreitenbach

• Maßnahme ÖKO Ti16 Anlage Feuchtfläche

Maßnahmen Betrieb

• Maßnahme ÖKO Ti05 Vorgezogene Anlage von Reptilienlebensräumen

• Maßnahme: ÖKO Ti06 Gestaltungen von Böschungen und Dämmen

• Maßnahme ÖKO Ti07 Gestaltung Böschungen Anschüttungsfläche Niederbreitenbach

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2.1.1.13 Hügelbauende Waldameisen

Prüfung auf artenschutzrechtliche Tatbestände in der Bauphase

Tötung von Individuen und Beschädigung bzw. Vernichtung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten

Im Zuge der Untersuchungen konnten am Waldrand der Anschüttungsfläche Niederbreitenbach

südlich von Am Eggerboden drei Nester der geschützten hügelbauenden Waldameise (Formica

pratensis) nachgewiesen werden. Durch die geplante Anschüttung sind die bestehenden Nester

direkt betroffen (Konflikt Wa BAU 01). Um den Tatbestand sowohl der Tötung von Individuen als

auch der Vernichtung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (Nest) zu vermeiden werden als

schadensbegrenzende Maßnahme die Nester vor Baubeginn in für diese Art geeignete Habitate

umgesiedelt (s. Maßnahme ÖKO BAU Ti07). Unter Berücksichtigung dieser Maßnahme sind keine

artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt und keine erheblichen Beeinträchtigungen der

lokalen Populationen der betroffenen Ameisenart gegeben.

Prüfung auf artenschutzrechtliche Tatbestände in der Betriebsphase

In der Betriebsphase sind keine Berührungen mit Verbotstatbeständen zu erkennen.

Maßnahmen Bau

• Umsiedlung von Ameisennestern (ÖKO BAU Ti07)

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2.1.2 AUSFÜHRUNGEN ZU KONTROLLE VON FLEDERMAUSQUARTIEREN

Dieser Punkt wird im nachfolgenden Kapitel 2.1.3 behandelt.

2.1.3 IST-ZUSTAND FLEDERMÄUSE / DARSTELLUNG DER „TEILRÄUME“

2.1.3.1 Literaturrecherche

Neben den eigenen Erfassungen wurde eine Literaturrecherche durchgeführt. Als eine wesentliche

Grundlage wurden die Fledermäuse Tirols (WALDER ET VORAUER (2014) herangezogen und

berücksichtigt. Als weitere Literaturquelle wurde der Bericht zum Artenschutzprojekt Fledermäuse

Tirol für das Jahr 2017 herangezogen (VORAUER 2017), welcher einige Angaben für den

Untersuchungsraum lieferte. Ansonsten fiel die Recherche nach Literatur für den

Untersuchungsraum spärlich aus. Weiters wurden vom Land Tirol GIS Daten zu Tieren zu Verfügung

gestellt. Welche jedoch nur wenige Hinweise lieferten. Schließlich wurden bei der

Koordinationsstelle für Fledermausschutz- und forschung in Österreich (im Folgenden KFFÖ) um

Daten angefragt, welche dankenswerterweise von Dr. Vorauer in Form einer Excelliste für den Bezirk

Kufstein zu Verfügung gestellt wurden. Die Daten wurden bis zu einer Entfernung von rd. 8 km

ausgewertet und in der Tabelle 17 überblicksmäßig dargestellt sind bzw. in Abbildung 1 bis

Abbildung 3 verortet sind. Hierfür wurden die einzelnen Standorte anhand der in den Daten

verfügbaren Koordinaten, Adressen und sonstigen Angaben im GIS digitalisiert.

2.1.3.2 Kontrolle von Fledermaus-Quartieren

Im Rahmen der eigenen Erfassungen wurden keine Kontrollen von Quartieren an oder in Quartieren

durchgeführt. Allerdings wurde im Rahmen diverser Begehungen zu den Tiergruppen-Erfassungen

gezielt auf mögliche Winterquartiere (Höhleneingänge) geachtet. Im Hinblick auf mögliche, durch

das Vorhaben betroffene Quartiere in und an Gebäuden ist vor Beanspruchung von Gebäuden die

Kontrolle bezüglich des Vorkommens von Fledermäusen geplant. Dadurch ist gewährleistet, dass

diesbezüglich der aktuelle Zustand berücksichtigt wird.

2.1.3.3 Abgrenzung von Teilräumen

Innerhalb des Untersuchungsgebietes wurden Räume abgegrenzt, welche durch das

gegenständliche Projekt vorrangig betroffen sind. Die Abgrenzung dieser Räume erfolgte hierbei auf

Basis der jeweiligen Landschaftsausstattung. Während der „Raum westlich von Kundl“ und der

„Raum Niederbreitenbach – Unterlangkampfen“ einen offenen Charakter – eingestreut durch für

Fledermäuse relevante Strukturen – aufweist, sind die beiden Räume „Waldgebiet westlich der

Autobahn A 12 im Raum Angath“ und „Waldbestände nördlich Inn auf Höhe Anschlussstelle Wörgl-

West“ stark von Waldbeständen geprägt. In diesen Räumen – mit Ausnahme des „Raums

Waldbestände nördlich Inn auf Höhe Anschlussstelle Wörgl-West“ – erfolgte auch die Erfassung der

Fledermausfauna.

Die einzelnen Räume werden im Rahmen der Bewertung hinsichtlich ihrer Habitatausstattung

beschrieben (siehe weiter unten) und sind in Abbildung 4 bis Abbildung 7 dargestellt.

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2.1.3.4 Ergänzung des Istzustandes

Innerhalb des Untersuchungsgebietes konnten im Rahmen der durchgeführten Erfassungen

insgesamt 12 Fledermausarten sicher nachgewiesen werden. Unter Einbezug der weiteren Daten

bzw. jener Arten, die nicht eindeutig auf Artniveau bestimmt werden konnten, kommen im

Untersuchungsgebiet bis zu 8 weitere Fledermausarten vor bzw. ist deren Vorkommen nicht

auszuschließen. Insgesamt ergibt sich somit ein Spektrum von 12-21 Fledermausarten. Eine Liste

der nachgewiesenen Arten inklusive Gefährdungseinstufung befindet sich in Tabelle 15.

Anmerkungen zu Nachweiseinstufung einzelner schwer bzw. nicht akustisch bestimmbarer

Fledermausarten:

Rufe des Artenpaares Mausohr/Kleines Mausohr (Myotis myotis/oxygnathus) lassen sich anhand

der Rufanalyse nicht sicher unterscheiden. Da für diese beiden Arten im Raum Langkampfen eine

Mischkolonie existiert, wurden in diesem Bereich Rufe dieses Artenpaars als sicherer Nachweis

beide Arten gewertet. In den übrigen untersuchten Bereichen wurden derartige Rufe dem weiter

verbreiteten und generell häufigerem Mausohr zugeordnet.

Im Falle der Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) deuten einzelne Rufe an 6 Standorten stark

auf diese Art hin, allerdings konnte eine eindeutige, sichere Bestimmung anhand der Rufnachweise

nicht erbracht werden. Nachdem jedoch Nachweise aus dem Umfeld des Projektes bestehen (Daten

KFFÖ), ist ein Vorkommen dieser Art als wahrscheinlich einzustufen.

Die Arten der Gattung Myotis sind zudem nur bei Vorliegen sehr guter Aufnahmen, auf Artniveau

bestimmbar. Neben den bereits oben genannten Arten, ist daher ein Vorkommen der in Nordtirol

nachgewiesenen Arten Fransenfledermaus (Myotis nattereri), Bartfledermaus (Myotis mystacinus)

und Wimperfledermaus (Myotis emarginatus) potenziell möglich. Daher wurden diese Arten all jenen

Standorten zugeordnet, für welche nicht näher bestimmbare Rufe der Gattung Myotis vorliegen. Für

die Bartfledermaus liegen zudem aus dem näheren Umfeld des Untersuchungsgebietes Nachweise

aus Kufstein, Kufstein Morsbach (Netzfang) sowie Kramsach vor. Aus dem weiteren Umfeld liegt der

Nachweis einer möglichen Wochenstube dieser Art in Brixental-Binnersdorf vor (siehe Tabelle 17).

Für das ebenfalls anhand der Rufe schwer zu unterscheidende Artenpaar Weißrand- /

Rauhautfledermaus (Pipistrellus kuhlii/nathusii) konnten beide Arten eindeutig anhand von

Soziallauten im Raum Langkampfen nachgewiesen werden. Daher wurde bei allen anderen

Standorten mit Rufen dieses Artpaares von einem Vorkommen beider Arten ausgegangen.

Als weitere Art der Gattung Pipistrellus konnte die Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus sicher

nachgewiesen. Da sich jedoch anhand der Rufe die beiden Arten Zwerg- und Mückenfledermaus

Pipistrellus pipistrellus/pygmaeus je nach Rufqualität nicht immer voneinander unterscheiden

lassen, wurde die Mückenfledermaus ebenfalls als potenziell vorkommende Art eingestuft und den

jeweiligen Standorten mit Vorliegen von Rufen des Artpaares P. pipistrellus/pygmaeus zugeordnet.

Von Arten der Gattung Plecotus konnten im Rahmen der Erfassungen keine akustischen Nachweise

erbracht werden. Für das Alpenlangohr (Plecotus macrobullaris) liegen aus dem weiteren Umfeld

des Untersuchungsgebietes Nachweise aus Wildschönau-Oberau und Wildschönau-Thierbach vor

(s. Tabelle 17) Für das Braune Langohr (Plecotus auritus) liegen Nachweise aus Breitenbach und

Brandenberg vor. Schließlich bestehen nicht näher bestimmte Nachweise der Gattung Plecotus aus

der Festung-Kufstein sowie aus Breitenbach. Ein Vorkommen der drei Plecotus-Arten im

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Untersuchungsgebiet ist daher potenziell möglich, zumal auch für die dritte Art – Graues Langohr

(Plecotus austriacus) – Nachweise aus dem Bezirk Kufstein bestehen (WALDER ET VORAUER 2014).

Ebenfalls keine Nachweise konnten im Rahmen der Erfassungen von der Kleinen Hufeisennase

erbracht werden. Aufgrund ihrer leisen Rufe ist diese Art lediglich im Umkreis 5 m um das

Aufnahmegerät detektierbar sind (DIETZ ET KIEFER 2015). Von dieser Art existieren Nachweise –

allerdings bereits älteren Datums – im Umfeld des Untersuchungsgebietes in Thiersee-Landl,

Wildschönau-Oberau und Breitenbach (siehe Tabelle 17). Auf Basis der bestehenden Daten lässt

sich ein Vorkommen der Kleinen Hufeisennase schwer abschätzen. Allerdings ist ein Vorkommen

dieser Art im Untersuchungsgebiet nicht völlig auszuschließen.

Von den im Untersuchungsgebiet sicher bzw. potenziell nachgewiesenen Fledermausarten sind 12

Arten in einer der Gefährdungskategorien nach der Roten Liste Österreichs (SPITZENBERGER 2005)

gelistet. Mit dem Kleinen Mausohr ist eine Art als „vom Aussterben bedroht“ eingestuft. Die

Alpenfledermaus wird als „stark gefährdet“ geführt. Acht Arten (Fransenfledermaus,

Wimperfledermaus, Kleinabendsegler, Weißrandfledermaus, Breitflügelfledermaus,

Mopsfledermaus, Kleine Hufeisennase, Graues Langohr) gelten in Österreich als „gefährdet“. Die

zwei Arten Bartfledermaus und Zwergfledermaus sind mit „Gefährdung droht“ eingestuft.

Alle Fledermausarten sind im Anhang IV der FFH-Richtlinie gelistet und in Tirol geschützt. Kleines

Mausohr, Mausohr, Wimperfledermaus, Mopsfledermaus und Kleine Hufeisennase scheinen zudem

auch im Anhang II der FFH-Richtlinie auf.

Für die Mopsfledermaus ist Österreich nach SPITZENBERGER (2005) in besonderem Maße

verantwortlich. Für Alpenfledermaus, Kleines Mausohr, Weißrandfledermaus, Kleine Hufeisennase

und Alpenlangohr ist Österreich stark verantwortlich.

Deutscher Artname Wiss. Artname RLÖ IUCN V FFH gA

Kleines Mausohr Myotis oxygnathus CR LC ! II/IV x

Mausohr Myotis myotis LC LC II/IV x

Fransenfledermaus Myotis nattereri VU LC IV x

Wimperfledermaus Myotis emarginatus VU LC II/IV x

Bartfledermaus Myotis mystacinus NT LC IV x

Wasserfledermaus Myotis daubentonii LC LC IV x

Kleinabendsegler Nyctalus leisleri VU LC IV x

Abendsegler Nyctalus noctula NE LC IV x

Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus NT LC IV x

Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus DD LC IV x

Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii NE LC IV x

Weißrandfledermaus Pipistrellus kuhlii VU LC ! IV x

Alpenfledermaus Hypsugo savii EN LC ! IV x

Nordfledermaus Eptesicus nilssonii LC - IV x

Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus VU LC IV x

Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus NE LC IV x

Mopsfledermaus Barbastella barbastellus VU NT !! II/IV x

Kleine Hufeisennase Rhinolophus hipposideros VU LC ! II/IV x

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Braunes Langohr Plecotus auritus LC LC IV x

Alpenlangohr Plecotus macrobullaris DD LC ! IV x

Graues Langohr Plecotus austriacus VU NT IV x

Tabelle 15: Artenliste der im Untersuchungsgebiet (potenziell) vorkommenden Fledermausarten mit Angaben zu Gefährdung und Verantwortlichkeit: RLÖ = Rote Liste Österreichs (SPITZENBERGER 2005). IUCN = weltweite Gefährdungseinstufung: CR = critically endangered (vom Aussterben bedroht), EN = endangered (stark gefährdet), VU = vulnerable (gefährdet), NT = near threatened (Gefährdung droht), LC = Least concern (nicht gefährdet); FFH = Arten der Anhänge II und/oder IV der FFH-RL; V = Verantwortlichkeit Österreichs: !! = in besonderem Maße verantwortlich, ! = stark verantwortlich, * = unsicherer Nachweis, gA = geschützte Art nach Tiroler Naturschutzverordnung: x= geschützt.

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Deutscher Artname Wiss. Artname WB1 WB2 WB3 WB4 WB5 WB6 WB7 WB8 WB9 T1 T2 T3 T4 T5 T6 T7 T8 T9 Kleines Mausohr Myotis oxygnathus x x x x x

Mausohr Myotis myotis x x x x x x x x x x x x x x

Fransenfledermaus Myotis nattereri (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x)

Wimperfledermaus Myotis emarginatus (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x)

Bartfledermaus Myotis mystacinus (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x)

Wasserfledermaus Myotis daubentonii (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x)

Kleinabendsegler Nyctalus leisleri x x x x x x

Abendsegler Nyctalus noctula x x x x x x x x x x x x x x

Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus x x x x x x x x x x x x (x) x x x

Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x)

Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii (x) (x) (x) (x) x (x) (x) (x) (x) (x) (x) (x)

Weißrandfledermaus Pipistrellus kuhlii (x) (x) (x) (x) (x) x (x) (x) (x) (x) (x) (x)

Alpenfledermaus Hypsugo savii x x x

Nordfledermaus Eptesicus nilssonii x x x x x x x x

Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus x x x x

Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus x x x x x x x x x x x x x

Mopsfledermaus Barbastella barbastellus x x x x x x x x x x x x x x x x

Kleine Hufeisennase Rhinolophus hipposideros

Anhand der Daten der KFFÖ potenziell vorkommend jedoch keinem Standort zuordenbar

Braunes Langohr Plecotus auritus Anhand der Daten der KFFÖ potenziell vorkommend jedoch keinem Standort zuordenbar

Alpenlangohr Plecotus macrobullaris Anhand der Daten der KFFÖ potenziell vorkommend jedoch keinem Standort zuordenbar

Graues Langohr Plecotus austriacus Anhand der Daten der KFFÖ potenziell vorkommend jedoch keinem Standort zuordenbar

Tabelle 16: Nachgewiesene Arten pro Erhebungsstandort; WB = Waldbox-Standorte, T = Transekte; x = sicher Nachgewiesen, (x) = anhand der Rufe nicht sicher der jeweiligen Art zuortenbar

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Darstellung von Fledermausquartieren:

Innerhalb des Untersuchungsgebietes konnten anhand der vorliegenden Daten keine

Fledermausquartiere ermittelt werden. Allerdings bestehen aus den bestehenden Daten (KFFÖ) von

insgesamt 50 Standorten im direkten bzw. weiteren Umfeld des Untersuchungsgebietes

Informationen zu Quartieren bzw. weiteren Nachweisen. Insgesamt liegen für 12 Fledermausarten

(Breitflügelfledermaus, Kleinabendsegler, Kleines Mausohr, Mausohr, Nordfledermaus,

Rauhautfledermaus, Zweifarbfledermaus, Zwergfledermaus, Kleine Hufeisennase, Bartfledermaus,

Alpenlangohr, Braunes Langohr) Nachweise von Quartieren bzw. sonstige Nachweise vor. Für die

Breitfügelfledermaus und Zwergfledermaus sowie für Arten der Gattung Pipistrellus und Plecotus

liegen zudem auch weiter Verdachtsfälle in Hinblick auf Quartierstandorte vor. Die Daten beinhalten

darüber hinaus auch etliche Nachweise unbestimmter Fledermäuse. In der Kirche in Breitenbach

bestand in der Vergangenheit eine Mischkolonie von Mausohr/Kleinem Mausohr. Diese Kolonie ist

mittlerweile offenbar erloschen (WALDER ET VORAUER 2014, VORAUER 2017). Stattdessen dürfte es

sich bei der Kolonie in Kramsach in Bezug auf das Mausohr um Individuen aus Breitenbach handeln

(siehe Tabelle 17).

Die Informationen zu den einzelnen Standorten sind in Tabelle 17 dargestellt. Die Lage der einzelnen

Standorte ist in Abbildung 1 bis Abbildung 3 dargestellt.

Potenzielle Gebäudequartiere, welche durch das Projekt betroffen sind, wurden in den

Einreichunterlagen mit dem Konfliktcode (Konflikt: Fl_BAU_02) vergeben. Die Lage dieser Gebäude

sind in den Auswirkungsplänen unter dem entsprechenden Konfliktcode ersichtlich.

Im Rahmen der Erfassungen konnten im Untersuchungsgebiet keine Hinweise auf Winterquartiere

(Höhlen) erbracht werden. Auch die Auswertung der Daten der KFFÖ lieferten keine Hinweise auf

derartige Winterquartiere im bzw. im Umfeld des Untersuchungsgebietes

(Breitflügelfledermaus, Kleinabendsegler, Kleines Mausohr, Mausohr, Nordfledermaus,

Rauhautfledermaus, Zweifarbfledermaus, Zwergfledermaus, Kleine Hufeisennase, Bartfledermaus,

Alpenlangohr, Braunes Langohr)

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Nr. Ort Gebäude Datum Art Species

Anzahl (Männchen/Weibchen/Junge)

Nachweis-Typ Anmerkung

1 Thiersee-Hintere Troja

Privatgebäude 19.02.2013 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 1/0 Einzeltier

2 Thiersee-Landl Kirche 09.07.1997 Mausohr Myotis myotis 2\0+1 indet.

Gruppe adulter Tiere

09.07.1997 Kleine Hufeisennase Rhinolophus hipposideros Kotspuren

3 Thiersee-Hinterthiersee

Kirche 09.07.1997 Fledermaus unbestimmt Chiroptera indet. Kotspuren, sonstige Spuren

4 Thiersee-Vorderthiersee

Kirche 09.07.1997

Fledermaus unbestimmt (Verdacht auf Breitflügelfledermaus)

Chiroptera groß (Verdacht auf Eptesicus serotinus)

Kotspuren, sonstige Spuren

09.07.1997 Mausohr Myotis myotis 1 Ind. Einzeltier

5 Thiersee Privatgebäude 02.07.2000 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 0/5 +1 juv Wochenstube

6 Kufstein Privatgebäude 06.08.2007 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 1/0 Einzeltier

7 Kufstein Hauptschule 30.01.1996 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 1/0 Einzeltier

30.01.1996 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 0/1 Einzeltier

8 Kufstein-Morsbach Privatgebäude

25.05.1999 Bartfledermaus Myotis mystacinus 1/0 Netzfang

25.05.1999 Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri 1/0 Netzfang

25.05.1999 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 2/0 Netzfang

9 Kufstein Privatgebäude 06.11.2019 Bartfledermaus Myotis mystacinus 0/1 Einzeltier

10 Kufstein Privatgebäude 04.11.2019 Mausohr Myotis myotis 1/0 Einzeltier

11 Kufstein Privatgebäude 16.12.2008 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 1/0 Einzeltier

12 Kufstein-Festung Privatgebäude 09.07.1997 Langohr Plecotus spec. 3 Ind. k.A.

06.09.2019 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus ca. 540 Ind. Wochenstube?

13 Kufstein Privatgebäude 05.07.2007 Fledermaus unbestimmt (Verdacht auf Pipistrellus und Langohr)

Chiroptera indet. (Verdacht auf Pipistrellus spec. und Plecotus spec.)

Kotspuren

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Nr. Ort Gebäude Datum Art Species

Anzahl (Männchen/Weibchen/Junge)

Nachweis-Typ Anmerkung

14 Unterlangkampfen Kirche

10.07.1997 Mausohr Myotis myotis insg. 90 Ind. Wochenstube Mischkolonie

10.07.1997 Kleines Mausohr Myotis oxygnathus insg. 90 Ind. Wochenstube Mischkolonie

03.08.2000 Mausohr Myotis myotis 270 ad+juv Wochenstube Mischkolonie

03.08.2000 Kleines Mausohr Myotis oxygnathus 270 ad+juv Wochenstube Mischkolonie

11.07.2001 Mausohr Myotis myotis 125 ad+juv Wochenstube Mischkolonie

11.07.2001 Kleines Mausohr Myotis oxygnathus 125 ad+juv Wochenstube Mischkolonie

07.08.2002 Mausohr/Kleines Mausohr Myotis myotis/oxygnathus 120 ad+juv Wochenstube Mischkolonie

23.06.2004 Mausohr/Kleines Mausohr Myotis myotis/oxygnathus 150 ad Wochenstube Mischkolonie

17.06.2010 Mausohr Myotis myotis 125 Ind. Wochenstube Mischkolonie

17.06.2010 Kleines Mausohr Myotis oxygnathus 25 Ind. Wochenstube Mischkolonie

10.06.2011 Mausohr/Kleines Mausohr Myotis myotis/oxygnathus 120-180 ad+1 juv (tot)

Wochenstube Mischkolonie

26.07.2011 Mausohr/Kleines Mausohr Myotis myotis/oxygnathus 223 Ind. Wochenstube Mischkolonie

15 Schwoich Kirche 09.07.1997 Fledermaus unbestimmt Chiroptera indet. Kotspuren

16 Oberlangkampfen Kirche

10.07.1997 Fledermaus unbestimmt Chiroptera indet. Kotspuren

10.07.1997 Mausohr Myotis myotis 1\0 Einzeltier

09.06.2008 Fledermaus groß Chiroptera groß Kotspuren

17 Mariastein Schloßkirche 11.07.1997 Fledermaus unbestimmt Chiroptera indet. Kotspuren, sonstige Spuren

18 Kichrbichl Privatgebäude 28.06.2008 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 1 juv Findling

19 Kichrbichl Kirche 09.07.1997 Mausohr Myotis myotis 1\0 Einzeltier

20 Bad Häring Privatgebäude 06.07.2001 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 26 juv Wochenstube

21 Kichrbichl Privatgebäude 15.04.2009 Pipistrellus spec. Pipistrellus spec. 1 Ind. Findling

22 Kichrbichl Privatgebäude 08.06.2018 Fledermaus unbestimmt Chiroptera indet. ca.4 Ind. Wochenstube?

23 Wörgl Privatgebäude 11.07.2001 Fledermaus klein (Verdacht auf Zwergfledermaus)

Chiroptera klein (Verdacht auf Pipistrellus pipistrellus)

mind. 10 Ind. Wochenstube

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Nr. Ort Gebäude Datum Art Species

Anzahl (Männchen/Weibchen/Junge)

Nachweis-Typ Anmerkung

24 Wörgl Kirche 10.07.1997 Fledermaus unbestimmt Chiroptera indet. Kotspuren

25 Wörgl Privatgebäude 26.06.2010 Fledermaus unbestimmt Chiroptera indet. 32 (54) Ind. Quartier

26 Brixental-Binnersdorf

Privatgebäude 04.07.2016 Bartfledermaus Myotis mystacinus 5 ad. Wochenstube?

27 Wildschönau Privatgebäude 12.07.2018 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 70 ad + 30 juv Wochenstube

28 Wildschönau-Niederau

Kirche 10.07.1997 Fledermaus unbestimmt Chiroptera indet. Kotspuren

29 Wildschönau-Oberau

Kirche

10.07.1997 Alpenlangohr Plecotus macrobullaris mind. 5 Ind. Wochenstube

09.08.2002 Alpenlangohr Plecotus macrobullaris 0/4 + >15 indet.

Wochenstube

30 Wildschönau-Oberau

St. Antoniuskapelle

10.07.1997 Kleine Hufeisennase Rhinolophus hipposideros 1 Ind. Sicht, Kotspuren

31 Wildschönau-Thierbach

Kirche 10.07.1997 Fledermaus unbestimmt Chiroptera indet.

Kotspuren, sonstige Spuren

01.08.2008 Alpenlangohr Plecotus macrobullaris 1\1 Wochenstube

32 Kleinsöll Kirche 11.07.1997 Fledermaus unbestimmt Chiroptera indet. Kotspuren, sonstige Spuren

33 Breitenbach Kirche

11.07.1997 Mausohr Myotis myotis insg. 200 Ind. Wochenstube Mischkolonie

11.07.1997 Kleines Mausohr Myotis oxygnathus insg. 200 Ind. Wochenstube Mischkolonie

11.07.1997 Kleine Hufeisennase Rhinolophus hipposideros Kotspuren

04.08.2000 Mausohr Myotis myotis 0/8 Wochenstube

09.06.2001 Mausohr Myotis myotis 6 Ind. Wochenstube

05.07.2002 Mausohr Myotis myotis 8 Ind. Wochenstube

16.06.2004 Mausohr Myotis myotis 7 ad Gruppe adulter Tiere

17.06.2010 Mausohr Myotis myotis 2 Ind. Gruppe adulter Tiere

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Nr. Ort Gebäude Datum Art Species

Anzahl (Männchen/Weibchen/Junge)

Nachweis-Typ Anmerkung

17.06.2010 Braunes Langohr Plecotus auritus 2 Ind. Gruppe adulter Tiere

10.06.2011 Langohr Plecotus spec. Fraßplatz

34 Kundl Kirche

10.07.1997 Mausohr Myotis myotis 1 Ind. Einzeltier

10.07.1997 Mausohr Myotis myotis 1\0 Einzeltier

15.07.2002 Mausohr Myotis myotis 2 Ind. Gruppe adulter Tiere

35 Kundl Privatgebäude 27.06.2017 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 2/0 Einzeltier

08.06.2018 Fledermaus unbestimmt Chiroptera indet. 1 Ind. Wochenstube?

36 Kundl Privatgebäude 22.10.2007 Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii 1/0 Einzeltier

37 Brandenberg Privatgebäude 25.06.2014 Braunes Langohr Plecotus auritus 1\5 Wochenstube

38 Brandenberg-Eben Kirche 04.07.1997 Fledermaus unbestimmt Chiroptera indet. Kotspuren

39 Kramsach Höfemuseum

26.06.2001 Mausohr Myotis myotis 1 Ind. Netzfang

26.06.2001 Kleines Mausohr Myotis oxygnathus 0/1 trächtig Netzfang

26.06.2001 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 1/0 Einzeltier

26.06.2001 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 1/0 Netzfang

40 Radfeld Kirche 26.07.1996 Fledermaus groß Chiroptera groß Kotspuren, sonstige Spuren

41 Kramsach Voldöpper Kirche 25.07.1996 Fledermaus groß Chiroptera groß Kotspuren

25.07.1996 Fledermaus klein Chiroptera klein Kotspuren

42 Kramsach Privatgebäude 21.07.2016 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 0/2 ad + 0/2 juv

Wochenstube

43 Kramsach k.A. 21.05.2007 Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus 1 Ind. Einzeltier

44 Rattenberg Augustinerkloster 26.07.1996 Fledermaus unbestimmt Chiroptera indet. k. A.

45 Rattenberg Kirche St. Stephan

20.07.2018 Mausohr Myotis myotis ca. 160 ad + 140 juv

Wochenstube wahrscheinlich d. Kolonie

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Nr. Ort Gebäude Datum Art Species

Anzahl (Männchen/Weibchen/Junge)

Nachweis-Typ Anmerkung

aus Breitenbach

46 Kramsach-Mariatal Kirche

25.07.1996 Fledermaus groß Chiroptera groß Kotspuren

25.07.1996 Fledermaus unbestimmt Chiroptera indet. sonstige Spuren

25.07.1996 Fledermaus klein Chiroptera klein Kotspuren

25.07.1996 Mausohr Myotis myotis 1 Ind. Einzeltier, Kotspuren

47 Kramsach k.A. 29.11.2017 Bartfledermaus Myotis mystacinus 1/0 Einzeltier

48 Kramsach Privatgebäude 12.08.2015 Breitflügelfledermaus Eptesicus nillsonii 1/0 Einzeltier

49 Brixlegg-Mehren Kirche

25.07.1996 Fledermaus unbestimmt (Verdacht auf Breitflügelfledermaus)

Chiroptera groß (Verdacht auf Eptesicus serotinus)

Kotspuren

25.07.1996 Mausohr Myotis myotis 1/0 Einzeltier, Kotspuren

50 Reith i. Alpbachtal Kirche 26.07.1996 Fledermaus groß Chiroptera groß Kotspuren

26.07.1996 Fledermaus groß Chiroptera groß sonstige Spuren

Tabelle 17: Beschreibungen der Quartierstandorte und weiteren Nachweise, die Nummern korrespondieren mit den nachfolgenden Abbildungen (Datenquelle: KFFÖ, bearbeitet)

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Abbildung 1: Lage der Quartierstandorte und weiteren Nachweise, die Nummern korrespondieren mit den Nr. in Tabelle 17 (Datenquelle: KFFÖ, bearbeitet)

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Abbildung 2: Lage der Quartierstandorte und weiteren Nachweise, die Nummern korrespondieren mit den Nr. in Tabelle 17 (Datenquelle: KFFÖ, bearbeitet)

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Abbildung 3: Lage der Quartierstandorte und weiteren Nachweise, die Nummern korrespondieren mit den Nr. in Tabelle 17 (Datenquelle: KFFÖ, bearbeitet)

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Abbildung 4: Teilbereich Fledermäuse: „Raum Niederbreitenbach – Unterlangkampfen“

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Abbildung 5: Teilbereich Fledermäuse: „Waldbestände nördlich Inn auf Höhe Anschlussstelle Wörgl-West“

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Abbildung 6: Teilbereich Fledermäuse: „Waldbestände nördlich Inn auf Höhe Anschlussstelle Wörgl-West“

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Abbildung 7: Teilbereich Fledermäuse: „Raum westlich von Kundl“

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Bestandsbewertung inkl. Habitatbeschreibung

Raum westlich von Kundl:

In diesem Teilraum wurden mit Abendsegler, Mausohr, Mopsfledermaus, Rauhautfledermaus,

Weißrandfledermaus, Zweifarbfledermaus, Zwergfledermaus, Alpenfledermaus,

Wasserfledermaus, Fransenfledermaus, Wimperfledermaus, Nordfledermaus, Bartfledermaus und

Mückenfledermaus insgesamt 14 Fledermausarten (potenziell) nachgewiesen.

Von herausragender Bedeutung in diesem Teilraum ist einerseits der Renaturierungsbereich an der

Bahnlinie sowie der südlich der Bahn verlaufende Waldbestand inklusive des Motocross-Geländes.

Mit Abendsegler, Mausohr, Mopsfledermaus, Rauhautfledermaus, Weißrandfledermaus,

Zweifarbfledermaus, Zwergfledermaus, Alpenfledermaus, Wasserfledermaus, Fransenfledermaus,

Wimperfledermaus, Nordfledermaus, Bartfledermaus und Mückenfledermaus wurden hier 14 der

insgesamt 17 (potenziell) nachgewiesenen Arten (potenziell) festgestellt. Zusätzlich zu der hohen

Artenzahl ist in diesen Bereichen auch eine hohe Aktivitätsdichte zu verzeichnen. Insbesondere der

Gehölzbestand um das Motocross-Gelände sowie teilweise auch der Waldbestand entlang der

Bahnlinie weisen aufgrund von Stammrissen und Baumhöhlen ein hohes Quartierpotenzial z.B. für

die Mopsfledermaus und andere baumbewohnende Arten auf. Im Bereich des Motocross-Geländes

existieren zudem auch einige Fledermauskästen. Der Renaturierungsbereich weist diesbezüglich

wegen des noch jungen Gehölzbewuchses keine Eignung auf, allerdings stellt dieser aufgrund der

starken Strukturierung und der dort befindlichen Gewässer neben der Funktion der Vernetzung ein

bedeutendes Jagdhabitat dar. Der Auwaldbestand sowie der Renaturierungsbereich am

Maukenbach wurde zwar nicht näher untersucht, allerdings ist auch dort aufgrund der Vernetzung

zu den untersuchten Bereichen, der räumlichen Nähe und der ebenfalls hohen Habitatqualität von

vergleichbaren Verhältnissen hinsichtlich des Artbestandes auszugehen.

Auch in diesem Waldbestand besteht aufgrund von abstehender Rinde an einzelnen Weiden und

Baumhöhlen ein hohes Quartierpotenzial für baumbewohnende Fledermausarten. Der Maukenbach

selbst sowie die dort angrenzenden Tümpel sind als wichtige Jagdhabitate anzusehen und erfüllt

überdies die Funktion als Leitstruktur.

Ein Großteil der in diesem Teilraum nachgewiesenen Arten (darunter auch Mops- und

Weißrandfledermaus) konnte auch an dem Unbenannten Gerinne südlich der Bahnstrecke, an dem

südlich daran gelegenen linearen Gehölzbestand sowie an der Radfelder Gießen festgestellt

werden. Diese stellen im Raum ebenfalls wichtige Jagdhabitate und Vernetzungsstrukturen dar.

Zwar ist der Baubestand hier großteils nicht starkstämmig, allerdings weisen einzelne Bäume mit

Spechtlöchern auch in diesen linearen Gehölzen ein Quartierpotenzial auf.

Im Unterschied zu diesen Bereichen wurden an den Straßenbegleitgehölzen entlang der Autobahn

deutlicher weniger Arten (Abendsegler, Mausohr, potenziell Wasserfledermaus,

Zweifarbfledermaus) und auch eine geringere Aktivität festgestellt, was möglicherweise auf die

Nahelage zur Straße zurückzuführen ist. Diese Gehölze haben aufgrund ihres vergleichsweisen

jungen Alters bzw. ihres teilweise buschartigen Charakters vorrangig die Funktion als Leitstruktur

bzw. Jagdhabitat.

Die in diesem Teilraum liegenden Grünlandflächen und Äcker werden großteils intensiv

landwirtschaftlich genutzt und weisen daher für Fledermäuse lediglich ein geringes Habitatpotenzial

auf.

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Im näheren Umfeld des Teilraums bestand in der Kirche von Breitenbach noch vor einigen Jahren

eine Mischkolonie von Mausohr und kleinem Mausohr, welche jedoch mittlerweile offenbar

aufgegeben wurde (WALDER ET VORAUER 2014, VORAUER 2017). Darüber hinaus liegen aus dem

direkten Umfeld dieses Teilraums in Breitenbach, Kundl, Radfeld und Kundl weitere Nachweise von

Quartieren vor (siehe Tabelle 17). Zusätzliche Quartiere in diesen Siedlungsbereichen sind nicht

auszuschließen.

Aufgrund des Vorkommens der gefährdeten Mopsfledermaus, für die Österreich gemäß Rote Liste

Österreichs „in besonderem Maße verantwortlich“, sowie des Vorkommens der gefährdeten

Weißrandfledermaus, für die Österreich zudem eine „starke Verantwortlichkeit“ hat und aufgrund

des Vorkommens der in Österreich stark gefährdeten Alpenfledermaus, werden die Waldbestände

des Motocross-Geländes und entlang der Bahn, die Renaturierungsbereiche westlich von Kundl und

Maukenbach, sowie die linearen Strukturen (Radfelder Gießen, unbenanntes Gerinne etc.) als hoch

bewertet.

Die landwirtschaftlichen Flächen sind aufgrund ihrer durchwegs intensiven Nutzung für Fledermäuse

von untergeordneter Bedeutung und werden daher als gering bewertet.

Waldgebiet westlich der Autobahn A 12 im Raum Angath

Dieser Raum, welcher sich westlich der A12 bis nach Niederbeitenbach erstreckt ist überwiegend

von Hangwäldern geprägt. Großteils befinden sich hier Fichten-Tannen-Buchenwälder bzw. Fichten-

Tannenwälder, aber auch Lärchen- und Kiefernbestände. Diese Walbestände weisen sich durch

unterschiedliche Altersklassen (Baum- und Altholzbestände) durch ihre unterschiedliche

Baumartenzusammensetzung bzw. – je nach Beschaffenheit – durch teils dichteren, teils lichten

Unterwuchs eine hohe Strukturvielfalt auf und haben dadurch für Fledermäuse generell ein hohes

Habitatpotenzial. Unterstützt wird diese Strukturvielfalt durch eingestreute Schlag- und

Jungwuchsflächen, sowie kleinere Schafweide- und Wiesenflächen, die für Fledermäuse als

Jagdlebensraum fungieren. Vor allem die älteren Waldbestände weisen durch teils bestehendes

Totholz, abgerissene Äste, Spechthöhlen und abstehende Rinde ein insgesamt gutes

Quartierpotenzial auf. Im Bereich der Raststation bzw. an den Böschungsbereichen der A12 weisen

die Gehölzbestände ein vergleichsweise junges Alter auf, weisen jedoch auch hier aufgrund

einzelner festgestellten Höhlen und abgestorbener Äste ein entsprechendes Quartierpotenzial für

Fledermäuse auf.

Südlich angrenzend an die Anschüttungsfläche Ochsental verläuft ein Gewässer, welches westlich

der Anschüttungsfläche ein künstlich entstandenes kleines Stillgewässer speist und als Jagdhabitat

fungiert.

Östlich angrenzend an die Walbestände ist der Raum durch großteils intensiv genutztes Grünland

geprägt. Daneben befinden sich hier jedoch auch dörfliche Strukturen und Einzelgehöfte begleitet

von Baum- und Obstbeständen. Diese weisen aufgrund von Baumhöhlen und Spalten ein Potenzial

für baumbewohnenden Fledermausarten auf. Insbesondere die Gehöfte haben zudem ein

Quartierpotenzial für gebäudebewohnende Fledermäuse.

In diesem Teilraum wurden im Unterhang Bereich, wo der Tunnel Angerberg zu liegen kommt, mit

Abendsegler, Breitflügelfledermaus, Nordfledermaus, Mopsfledermaus, Rauhautfledermaus,

Weißrandfledermaus, Zweifarbfledermaus und Zwergfledermaus insgesamt 8 Fledermausarten

(potenziell) nachgewiesen. In den darüber liegenden Waldbeständen wurden zwar weniger Arten

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festgestellt, allerdings, konnte auch hier unter anderem die Mopsfledermaus nachgewiesen werden;

etwa entlang der Gemeindestraße im Bereich der geplanten Anschüttungsfläche Ochsental, im

Bereich der Anschüttungsfläche Schöfftal sowie entlang einer Forststraße auf Höhe der Innschleife.

Vorranging aufgrund des Vorkommens der gefährdeten Mopsfledermaus, für die Österreich gemäß

Rote Liste Österreichs „in besonderem Maße verantwortlich“ ist, werden die Waldbestände als hoch

bewertet.

Raum Niederbreitenbach – Unterlangkampfen

Dieser Raum ist großteils durch landwirtschaftlich intensiv genutzte Flächen (großteils Grünland

aber auch Äcker) geprägt. Eingestreut finden sich jedoch lineare Gehölzstrukturen und

Einzelbäume. Diese sind zwar großteils isoliert, weisen jedoch bereichsweise aufgrund ihres Alters

bzw. durch Stammrissen und Baumhöhlen ein hohes Quartierpotenzial für baumbewohnende

Fledermäuse auf. Dies gilt auch für die kleineren Waldbestände etwa um das Feuchtgebiet südlich

des Betriebsgebietes bei Langkampfen, entlang des Nasenbachs oder entlang der Radfelder

Gießen im nördlichen Teil des Raumes, sowie die Begleitgehölze entlang der A12. Neben der

Funktion im Hinblick auf Fortpflanzungs- und Ruhestätten erfüllen diese Gehölzstrukturen auch die

Funktion als Leitstrukturen und Jagdhabitate. Bedeutende Jagdhabitate stellen weiters die im Gebiet

befindlichen Gewässer dar (Nasenbach, Radfelder Gießen Feuchtgebiet, südlich des

Betriebsgebietes bei Langkampfen, Fischteich östlich von Niederbreitenbach).

Quartierpotenzial für gebäudebewohnende Fledermäuse befindet sich im Bereich der im Raum

eingestreuten Einzelgehöfte sowie in einer Schrebergartensiedlung entlang der Bahnstrecke.

Weiters besteht ein hohes Quartierpotenzial für gebäudebewohnende Fledermäuse in den

angrenzenden Siedlungen von Niederbreitenbach und Langkampfen sowie im Betriebsgebiet bei

Langkampfen.

In diesem Teilraum wurden mit Abendsegler, Kleines Mausohr, Kleinabendsegler, Mausohr,

Mopsfledermaus, Rauhautfledermaus, Weißrandfledermaus, Zweifarbfledermaus,

Zwergfledermaus, Wasserfledermaus, Fransenfledermaus, Wimperfledermaus, Bartfledermaus und

Mückenfledermaus insgesamt 14 Fledermausarten (potenziell) nachgewiesen. Bemerkenswert ist

hier das Vorkommen des in Österreich vom Aussterben bedrohten Kleinen Mausohrs. Von dieser

Art befindet sich – zusammen mit dem Mausohr – eine Mischkolonie in der Pfarrkirche von

Unterlangkampfen mit in Summe bis zu ca. 300 Individuen im Jahr 2017 (VORAUER 2017). Die Art

wurde im Zuge der Erfassungen am Nasenbach, an einem breiten Gehölzbestand im Offenland zw.

Niederbreitenbach und dem Betriebsgebiet Langkampfen, am Feuchtgebiet bei Langkampfen,

entlang der Radfelder Gießen auf Höhe der Unterführung Auweg sowie an den Gehölzen entlang

der Autobahn nachgewiesen. Die Mopsfledermaus wurde ebenfalls an mehreren Stellen in diesem

Bereich nachgewiesen. Hinsichtlich der Anzahl wurden die meisten Arten entlang des Nasenbachs,

am Feuchtgebiet bei Langkampfen sowie am Fischteich nordöstlich von Niederbreitenbach

nachgewiesen.

Aufgrund des Vorkommens des in Österreich vom Aussterben bedrohten Kleinen Mausohrs werden

sämtliche für Fledermausarten relevanten Strukturen in diesem Raum als sehr hoch bewertet.

Die landwirtschaftlichen Flächen sind aufgrund ihrer durchwegs intensiven Nutzung für Fledermäuse

von untergeordneter Bedeutung und werden daher als gering bewertet.

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Waldbestände nördlich Inn auf Höhe Anschlussstelle Wörgl-West

Die Waldbestände nördlich der Anschlussstelle Wörgl- West weisen ähnliche Verhältnisse, wie die

näher untersuchten Wälder weiter nordöstlich auf. Großteils befinden sich hier Fichten-Tannen-

Buchenwälder bzw. Fichten-Tannenwälder. Diese Walbestände weisen sich durch unterschiedliche

Altersklassen (Baum- und Altholzbestände) durch ihre unterschiedliche

Baumartenzusammensetzung bzw. – je nach Beschaffenheit – durch teils dichteren, teils lichten

Unterwuchs eine hohe Strukturvielfalt auf und haben dadurch für Fledermäuse generell ein hohes

Habitatpotenzial. Im Unterschied zu den Beständen weiter nordöstlich befinden sich hier lediglich

keine Jungwuchsflächen und offene Bereiche, welche als Jagdhabitate fungieren. Vor allem die

älteren Waldbestände weisen durch teils bestehendes Totholz, abgerissene Äste, Spechthöhlen und

abstehende Rinde ein insgesamt gutes Quartierpotenzial auf.

Daher ist im gegenständlichen Bereich mit einem ähnlichen Artenspektrum wie in den untersuchten

Beständen weitern nordöstlich zu rechen. Daher werden auch diese Bestände als hoch bewertet.

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2.1.4 IST-ZUSTAND VÖGEL / DARSTELLUNG DER „TEILBEREICHE“

Zur Bewertung der Lebensräume für Vögel erfolgte eine Abgrenzung einzelner Teilbereiche. Diese

Abgrenzung richtet sich hierbei auf das darin festgestellte Vorkommen von wertbestimmenden

Vogelarten bzw. auf die Relevanz für die einzelnen Arten als Hauptlebensraum. Der Fokus lag

hierbei auf der Abgrenzung und Darstellung von Lebensräumen mit mittlerer, hoher und ggf. sehr

hoher Bedeutung, da derartig bewertete Lebensräume / Teilbereiche für das Verfahren von

besonderer Bedeutung sind. Je nach Ausprägung und Habitatbeschaffenheit der einzelnen

Teilbereiche bzw. je nach Vorkommen wertbestimmender Arten erfolgte die Abgrenzung der

einzelnen Teibereiche großräumiger oder auch kleinräumig.

Die einzelnen Teilbereiche sind in der Abbildung 8 bis Abbildung 16 dargestellt. Die Nummern in

den Abbildungen korrespondieren mit den Nummern der einzelnen Teilbereiche in Tabelle 26 der

Einlage F 02 01 (FB Tiere und deren Lebensräume) bzw. mit der nachfolgenden Tabelle 18 in

diesem Bericht.

Ergänzend zur Tabelle 26 der Einlage F 02 01 erfolgt in der nachfolgenden Tabelle 18 eine

ergänzende Beschreibung von Teilbereichen, welche zwar in die Gesamtbewertung der

Bewertungspläne (Einlagen F 02 04 und F 02 05) eingeflossen sind, jedoch nicht explizit

beschrieben wurden.

Nr. Teilbereich Bewertungsstufe Bewertungsrelevante Aspekte

23 Ufergehölze des Inn im Bereich Kundl

hoch 1 in T stark gefährdete Brutvogelart (Gelbspötter), zusätzlich 1 Rote Liste Art

24

Ufergehölze der Radfelder Gießen östlich der Breitenbacher Landesstraße

hoch

1 in T stark gefährdete Brutvogelart (Gelbspötter), zusätzlich 1 Rote Liste Art

25 Ufergehölze der Wildschönauer Ache

hoch 1 in T stark gefährdete Brutvogelart (Gartenbaumläufer), zusätzlich 1 Rote Liste Art

26 Waldbestände nördlich der Anschlussstelle Wörgl- West

mittel Potenzielles Vorkommen einer in T gefährdeten Art (Waldkauz)

27 Inn hoch

wichtiger Teillebensraum für in T hochgradig gefährdeter Arten (Gänsesäger, Graureiher, Höckerschwan), wichtige Migrationsachse für Vögel

28 Obstbaumbestand bei Gehöft Brudersdorf

mittel 1 in T gefährdete Brutvogelart (Elster), zusätzlich 1 Rote Liste Art

29 Siedlungsgebiet Fürth mittel 1 in Ö gefährdete Brutvogelart (Girlitz)

30 Ufergehölze des Inn bei der Bahnquerung bei Niederbereitenbach

hoch 2 in T stark gefährdete Brutvogelarten (Gartenbaumläufer, Gelbspötter), 5 weitere Rote Liste Arten

31 Gehölze um den Fischteich östlich von Niederbreitenbach

mittel 1 in Ö gefährdete Brutvogelart (Girlitz)

Tabelle 18: ergänzende Bewertung einzelner Teilbereiche im Untersuchungsgebiet (T = Tirol, Ö = Österreich)

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Abbildung 8: Darstellung der im Hinblick auf Vögel bewerteten Teilbereiche ausgehend von Kundl-Radfeld Richtung Langkampfen, (grün umrandete Schraffur = Teilbereiche, gelb = Untersuchungsgebiet, lila = Bauumhüllende, blau = Betriebsumhüllende, Zahl = Nummer des jeweiligen Teilraums)

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Abbildung 9: Darstellung der im Hinblick auf Vögel bewerteten Teilbereiche ausgehend von Kundl-Radfeld Richtung Langkampfen, (grün umrandete Schraffur = Teilbereiche, gelb = Untersuchungsgebiet, lila = Bauumhüllende, blau = Betriebsumhüllende, Zahl = Nummer des jeweiligen Teilraums)

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Abbildung 10: Darstellung der im Hinblick auf Vögel bewerteten Teilbereiche ausgehend von Kundl-Radfeld Richtung Langkampfen, (grün umrandete Schraffur = Teilbereiche, gelb = Untersuchungsgebiet, lila = Bauumhüllende, blau = Betriebsumhüllende, Zahl = Nummer des jeweiligen Teilraums)

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Abbildung 11: Darstellung der im Hinblick auf Vögel bewerteten Teilbereiche ausgehend von Kundl-Radfeld Richtung Langkampfen, (grün umrandete Schraffur = Teilbereiche, gelb = Untersuchungsgebiet, lila = Bauumhüllende, blau = Betriebsumhüllende, Zahl = Nummer des jeweiligen Teilraums)

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Abbildung 12: Darstellung der im Hinblick auf Vögel bewerteten Teilbereiche ausgehend von Kundl-Radfeld Richtung Langkampfen, (grün umrandete Schraffur = Teilbereiche, gelb = Untersuchungsgebiet, lila = Bauumhüllende, blau = Betriebsumhüllende, Zahl = Nummer des jeweiligen Teilraums)

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Abbildung 13: Darstellung der im Hinblick auf Vögel bewerteten Teilbereiche ausgehend von Kundl-Radfeld Richtung Langkampfen, (grün umrandete Schraffur = Teilbereiche, gelb = Untersuchungsgebiet, lila = Bauumhüllende, blau = Betriebsumhüllende, Zahl = Nummer des jeweiligen Teilraums)

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Abbildung 14: Darstellung der im Hinblick auf Vögel bewerteten Teilbereiche ausgehend von Kundl-Radfeld Richtung Langkampfen, (grün umrandete Schraffur = Teilbereiche, gelb = Untersuchungsgebiet, lila = Bauumhüllende, blau = Betriebsumhüllende, Zahl = Nummer des jeweiligen Teilraums)

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Abbildung 15: Darstellung der im Hinblick auf Vögel bewerteten Teilbereiche ausgehend von Kundl-Radfeld Richtung Langkampfen, (grün umrandete Schraffur = Teilbereiche, gelb = Untersuchungsgebiet, lila = Bauumhüllende, blau = Betriebsumhüllende, Zahl = Nummer des jeweiligen Teilraums)

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Abbildung 16: Darstellung der im Hinblick auf Vögel bewerteten Teilbereiche ausgehend von Kundl-Radfeld Richtung Langkampfen, (grün umrandete Schraffur = Teilbereiche, gelb = Untersuchungsgebiet, lila = Bauumhüllende, blau = Betriebsumhüllende, Zahl = Nummer des jeweiligen Teilraums)

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3 ABBILDUNGS- UND TABELLENVERZEICHNIS

3.1 Abbildungen

Abbildung 1: Lage der Quartierstandorte und weiteren Nachweise, die Nummern korrespondieren mit den Nr. in Tabelle 17 (Datenquelle: KFFÖ, bearbeitet) ................................... 58

Abbildung 2: Lage der Quartierstandorte und weiteren Nachweise, die Nummern korrespondieren mit den Nr. in Tabelle 17 (Datenquelle: KFFÖ, bearbeitet) ................................... 59

Abbildung 3: Lage der Quartierstandorte und weiteren Nachweise, die Nummern korrespondieren mit den Nr. in Tabelle 17 (Datenquelle: KFFÖ, bearbeitet) ................................... 60

Abbildung 4: Teilbereich Fledermäuse: „Raum Niederbreitenbach – Unterlangkampfen“ .............. 61 Abbildung 5: Teilbereich Fledermäuse: „Waldbestände nördlich Inn auf Höhe Anschlussstelle

Wörgl-West“ ......................................................................................................... 62 Abbildung 6: Teilbereich Fledermäuse: „Waldbestände nördlich Inn auf Höhe Anschlussstelle

Wörgl-West“ ......................................................................................................... 63 Abbildung 7: Teilbereich Fledermäuse: „Raum westlich von Kundl“ .............................................. 64 Abbildung 8: Darstellung der im Hinblick auf Vögel bewerteten Teilbereiche ausgehend von Kundl-

Radfeld Richtung Langkampfen, (grün umrandete Schraffur = Teilbereiche, gelb = Untersuchungsgebiet, lila = Bauumhüllende, blau = Betriebsumhüllende, Zahl = Nummer des jeweiligen Teilraums) ...................................................................... 70

Abbildung 9: Darstellung der im Hinblick auf Vögel bewerteten Teilbereiche ausgehend von Kundl-Radfeld Richtung Langkampfen, (grün umrandete Schraffur = Teilbereiche, gelb = Untersuchungsgebiet, lila = Bauumhüllende, blau = Betriebsumhüllende, Zahl = Nummer des jeweiligen Teilraums) ...................................................................... 71

Abbildung 10: Darstellung der im Hinblick auf Vögel bewerteten Teilbereiche ausgehend von Kundl-Radfeld Richtung Langkampfen, (grün umrandete Schraffur = Teilbereiche, gelb = Untersuchungsgebiet, lila = Bauumhüllende, blau = Betriebsumhüllende, Zahl = Nummer des jeweiligen Teilraums) ........................................................... 72

Abbildung 11: Darstellung der im Hinblick auf Vögel bewerteten Teilbereiche ausgehend von Kundl-Radfeld Richtung Langkampfen, (grün umrandete Schraffur = Teilbereiche, gelb = Untersuchungsgebiet, lila = Bauumhüllende, blau = Betriebsumhüllende, Zahl = Nummer des jeweiligen Teilraums) ........................................................... 73

Abbildung 12: Darstellung der im Hinblick auf Vögel bewerteten Teilbereiche ausgehend von Kundl-Radfeld Richtung Langkampfen, (grün umrandete Schraffur = Teilbereiche, gelb = Untersuchungsgebiet, lila = Bauumhüllende, blau = Betriebsumhüllende, Zahl = Nummer des jeweiligen Teilraums) ........................................................... 74

Abbildung 13: Darstellung der im Hinblick auf Vögel bewerteten Teilbereiche ausgehend von Kundl-Radfeld Richtung Langkampfen, (grün umrandete Schraffur = Teilbereiche, gelb = Untersuchungsgebiet, lila = Bauumhüllende, blau = Betriebsumhüllende, Zahl = Nummer des jeweiligen Teilraums) ........................................................... 75

Abbildung 14: Darstellung der im Hinblick auf Vögel bewerteten Teilbereiche ausgehend von Kundl-Radfeld Richtung Langkampfen, (grün umrandete Schraffur = Teilbereiche, gelb = Untersuchungsgebiet, lila = Bauumhüllende, blau = Betriebsumhüllende, Zahl = Nummer des jeweiligen Teilraums) ........................................................... 76

Abbildung 15: Darstellung der im Hinblick auf Vögel bewerteten Teilbereiche ausgehend von Kundl-Radfeld Richtung Langkampfen, (grün umrandete Schraffur = Teilbereiche, gelb = Untersuchungsgebiet, lila = Bauumhüllende, blau = Betriebsumhüllende, Zahl = Nummer des jeweiligen Teilraums) ........................................................... 77

Abbildung 16: Darstellung der im Hinblick auf Vögel bewerteten Teilbereiche ausgehend von Kundl-Radfeld Richtung Langkampfen, (grün umrandete Schraffur = Teilbereiche, gelb = Untersuchungsgebiet, lila = Bauumhüllende, blau = Betriebsumhüllende, Zahl = Nummer des jeweiligen Teilraums) ........................................................... 78

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3.2 Tabellen

Tabelle 1: Liste der im Untersuchungsgebiet festgestellten, gemäß RVS 04.03.13 (Vogelschutz) wertbestimmenden Brutvogelarten mit Angaben zu Status, Gefährdung, Verantwortlichkeit, Häufigkeit und Trend: mB = möglicher Brutvogel, wB = wahrscheinlicher Brutvogel, nB = nachgewiesener Brutvogel; RLÖ = Rote Liste Österreichs (DVORAK ET AL. 2017): CR = critically endangered (vom Aussterben bedroht), EN = endangered (stark gefährdet), VU = vulnerable (gefährdet), NT = near threatened (Gefährdung droht), LC = Least concern (nicht gefährdet); RLT = Rote Liste Tirols (LANDMANN ET LENTNER 2001): 0 = „ausgestorben oder verschollen“, 1 = „vom Aussterben bedroht“, 2 = „stark gefährdet“, 3 = „gefährdet“, 4 = „potenziell gefährdet“ 5 = „Gefährdungsgrad nicht genau bekannt“, SPEC = Species of European conservation concer (BIRDLIFE INTERNATIONAL 2017): 1 = weltweit bedroht, Naturschutzmaßnahmen notwendig; 2 = Arten, die konzentriert in Europa vorkommen und hier ungünstigen Bewahrungsstatus haben; 3 = ungünstiger Bewahrungsstatus in Europa; A I = Arten des Anhang I der VSRL; V = Verantwortlichkeit Österreichs (FRÜHAUF 2005): !! = in besonderem Maße verantwortlich, ! = stark verantwortlich; BB = Brutbestand (Häufigkeitsklassen) gemäß RLÖ: 1 = extrem geringer Bestand, 2= sehr geringer Bestand, 3 = geringer Bestand, 4 u.5 = mäßig häufig, 6 u. 7 = häufig, 8 u. 9 = sehr häufig, 10 = kommun; BE = Bestandsentwicklung (Trend) gemäß RLÖ: -10 bis -8 = sehr starker Rückgang, -7 bis -5 = starker Rückgang, -4 bis -2 = schwacher Rückgang, -1 bis 1 = gleichbleibend, 2 bis 4 = zunehmend, 5 bis 7 = stark zunehmend, 8 bis 10 = sehr stark zunehmend, k.A. keine Angaben in RLÖ ....................................................... 5

Tabelle 2: Liste der nach Tiroler Naturschutzverordnung geschützten Säugetierarten mit Angaben zum Vorkommen und aktuellem Erhaltungszustand (EHZ) laut Artikel 17 FFH-Richtlinie: FV = favourable (günstig), U1 = unfavourable–inadequate (ungünstig–unzureichend), U2 = unfavourable–bad (ungünstig–schlecht), N/A = Not reportet („nicht berichtet“), k.A. = keine Informationen für die alpine Region vorhanden; Zusatz zu Erhaltungszustandswerten (Trend): + Improving (in Verbesserung), = Stable (gleich bleibend), - Deteriorating (in Verschlechterung), x Unknown (unbekannter Trend), II = Art des FFH-Anhang II der FFH-Richtlinie, IV = Art des FFH-Anhang IV der FFH-Richtlinie, UG = Untersuchungsgebiet. ......................... 11

Tabelle 3: Liste der nach Tiroler Naturschutzverordnung geschützten Fledermausarten mit aktuellem Erhaltungszustand (EHZ) laut Artikel 17 FFH-Richtlinie: FV = favourable (günstig), U1 = unfavourable–inadequate (ungünstig–unzureichend), U2 = unfavourable–bad (ungünstig–schlecht), N/A = Not reportet („nicht berichtet“), k.A. = keine Informationen für die alpine Region vorhanden; Zusatz zu Erhaltungszustandswerten (Trend): + Improving (in Verbesserung), = Stable (gleich bleibend), - Deteriorating (in Verschlechterung), x Unknown (unbekannter Trend), II = Art des FFH-Anhang II der FFH-Richtlinie, IV = Art des FFH-Anhang IV der FFH-Richtlinie, UG = Untersuchungsgebiet. ................................................... 15

Tabelle 4: Konfliktbereichen im Hinblick auf Fortpflanzungs- und Ruhestäten (Waldbestände) in der Bauphase. ............................................................................................................ 16

Tabelle 5: Konfliktbereichen im Hinblick auf Fortpflanzungs- und Ruhestäten (lineare Gehölzstrukturen und Feldgehölze) in der Bauphase. .......................................... 17

Tabelle 6: Konfliktbereichen im Hinblick auf Fortpflanzungs- und Ruhestäten (Waldbestände) in der Betriebsphase. ..................................................................................................... 18

Tabelle 7: Konfliktbereichen im Hinblick auf Fortpflanzungs- und Ruhestäten (lineare Gehölzstrukturen und Feldgehölze) in der Betriebsphase. ................................... 18

Tabelle 8: Liste der nach Tiroler Naturschutzverordnung geschützten Reptilienarten mit Angaben zum Vorkommen und aktuellem Erhaltungszustand (EHZ) laut Artikel 17 FFH-

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Richtlinie: FV = favourable (günstig), U1 = unfavourable–inadequate (ungünstig–unzureichend), U2 = unfavourable–bad (ungünstig–schlecht), N/A = Not reportet („nicht berichtet“), k.A. = keine Informationen für die alpine Region vorhanden; Zusatz zu Erhaltungszustandswerten (Trend): + Improving (in Verbesserung), = Stable (gleich bleibend), - Deteriorating (in Verschlechterung), x Unknown (unbekannter Trend), II = Art des FFH-Anhang II der FFH-Richtlinie, IV = Art des FFH-Anhang IV der FFH-Richtlinie, UG = Untersuchungsgebiet. ......................... 20

Tabelle 9: Liste der nach Tiroler Naturschutzverordnung geschützten Amphibienarten mit Angaben zum Vorkommen und aktuellem Erhaltungszustand (EHZ) laut Artikel 17 FFH-Richtlinie: FV = favourable (günstig), U1 = unfavourable–inadequate (ungünstig–unzureichend), U2 = unfavourable–bad (ungünstig–schlecht), N/A = Not reportet („nicht berichtet“), k.A. = keine Informationen für die alpine Region vorhanden; Zusatz zu Erhaltungszustandswerten (Trend): + Improving (in Verbesserung), = Stable (gleich bleibend), - Deteriorating (in Verschlechterung), x Unknown (unbekannter Trend), II = Art des FFH-Anhang II der FFH-Richtlinie, IV = Art des FFH-Anhang IV der FFH-Richtlinie, UG = Untersuchungsgebiet. ......................... 25

Tabelle 10: Liste der nach Tiroler Naturschutzverordnung geschützten Käferarten mit Angaben zum Vorkommen und aktuellem Erhaltungszustand (EHZ) laut Artikel 17 FFH-Richtlinie: FV = favourable (günstig), U1 = unfavourable–inadequate (ungünstig–unzureichend), U2 = unfavourable–bad (ungünstig–schlecht), N/A = Not reportet („nicht berichtet“), k.A. = keine Informationen für die alpine Region vorhanden; Zusatz zu Erhaltungszustandswerten (Trend): + Improving (in Verbesserung), = Stable (gleich bleibend), - Deteriorating (in Verschlechterung), x Unknown (unbekannter Trend), II = Art des FFH-Anhang II der FFH-Richtlinie, IV = Art des FFH-Anhang IV der FFH-Richtlinie, UG = Untersuchungsgebiet. ......................... 31

Tabelle 11: Liste der nach Tiroler Naturschutzverordnung geschützten Schmetterlingsarten mit Angaben zum Vorkommen und aktuellem Erhaltungszustand (EHZ) laut Artikel 17 FFH-Richtlinie: FV = favourable (günstig), U1 = unfavourable–inadequate (ungünstig–unzureichend), U2 = unfavourable–bad (ungünstig–schlecht), N/A = Not reportet („nicht berichtet“), k.A. = keine Informationen für die alpine Region vorhanden; Zusatz zu Erhaltungszustandswerten (Trend): + Improving (in Verbesserung), = Stable (gleich bleibend), - Deteriorating (in Verschlechterung), x Unknown (unbekannter Trend), II = Art des FFH-Anhang II der FFH-Richtlinie, IV = Art des FFH-Anhang IV der FFH-Richtlinie, UG = Untersuchungsgebiet. ............. 34

Tabelle 12: Liste der nach Tiroler Naturschutzverordnung geschützten Libellenarten mit Angaben zum Vorkommen und aktuellem Erhaltungszustand (EHZ) laut Artikel 17 FFH-Richtlinie: FV = favourable (günstig), U1 = unfavourable–inadequate (ungünstig–unzureichend), U2 = unfavourable–bad (ungünstig–schlecht), N/A = Not reportet („nicht berichtet“), k.A. = keine Informationen für die alpine Region vorhanden; Zusatz zu Erhaltungszustandswerten (Trend): + Improving (in Verbesserung), = Stable (gleich bleibend), - Deteriorating (in Verschlechterung), x Unknown (unbekannter Trend), II = Art des FFH-Anhang II der FFH-Richtlinie, IV = Art des FFH-Anhang IV der FFH-Richtlinie, UG = Untersuchungsgebiet. ......................... 40

Tabelle 13: Liste der nach Tiroler Naturschutzverordnung geschützten Schneckenarten mit Angaben zum Vorkommen und aktuellem Erhaltungszustand (EHZ) laut Artikel 17 FFH-Richtlinie: FV = favourable (günstig), U1 = unfavourable–inadequate (ungünstig–unzureichend), U2 = unfavourable–bad (ungünstig–schlecht), N/A = Not reportet („nicht berichtet“), k.A. = keine Informationen für die alpine Region vorhanden; Zusatz zu Erhaltungszustandswerten (Trend): + Improving (in Verbesserung), = Stable (gleich bleibend), - Deteriorating (in Verschlechterung), x Unknown (unbekannter Trend), II = Art des FFH-Anhang II der FFH-Richtlinie, IV = Art des FFH-Anhang IV der FFH-Richtlinie, UG = Untersuchungsgebiet. ............. 42

Tabelle 14: Liste der nach Tiroler Naturschutzverordnung geschützten Heuschreckenarten mit Einstufung und Angaben zum Vorkommen; UG = Untersuchungsgebiet .............. 45

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Tabelle 15: Artenliste der im Untersuchungsgebiet (potenziell) vorkommenden Fledermausarten mit Angaben zu Gefährdung und Verantwortlichkeit: RLÖ = Rote Liste Österreichs (SPITZENBERGER 2005). IUCN = weltweite Gefährdungseinstufung: CR = critically endangered (vom Aussterben bedroht), EN = endangered (stark gefährdet), VU = vulnerable (gefährdet), NT = near threatened (Gefährdung droht), LC = Least concern (nicht gefährdet); FFH = Arten der Anhänge II und/oder IV der FFH-RL; V = Verantwortlichkeit Österreichs: !! = in besonderem Maße verantwortlich, ! = stark verantwortlich, * = unsicherer Nachweis, gA = geschützte Art nach Tiroler Naturschutzverordnung: x= geschützt. ................................................................. 50

Tabelle 16: Nachgewiesene Arten pro Erhebungsstandort; WB = Waldbox-Standorte, T = Transekte; x = sicher Nachgewiesen, (x) = anhand der Rufe nicht sicher der jeweiligen Art zuortenbar ...................................................................................... 51

Tabelle 17: Beschreibungen der Quartierstandorte und weiteren Nachweise, die Nummern korrespondieren mit den nachfolgenden Abbildungen (Datenquelle: KFFÖ, bearbeitet) ............................................................................................................ 57

Tabelle 18: ergänzende Bewertung einzelner Teilbereiche im Untersuchungsgebiet (T = Tirol, Ö = Österreich) ........................................................................................................... 69