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Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Entgeltordnung 2015Infoveranstaltung 2. Juni 2015
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1.Entstehung der EO2.Verhandlungen der Verträge3.Sichtweise des WBV4.Fazit
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Entgeltordnung
2013 Ankündigung, dass eine neue Struktur der Entgeltordnung erarbeitet werden soll;
Holzverkauf zu VollkostenApril 2014 Erste Info über Arbeitsstand in
Landesbetriebskommission September 2014
Vorstellung des Entwurfs zur EO im Obersten Forstausschuss; neue Struktur; erste Vorstellung zur
EntgelthöheNovember 2014
Zustimmung Landtagsausschuss
10. Dez. 2014
Veröffentlichung der Verlängerung der EO 2014
12. Dez. 2014
Kündigung der bisherigen Verträge durch den Landesbetrieb Wald und
Holz
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Entgeltordnung
24. Nov. 2014
WBV informiert durch Rundschreiben
23. Jan. 2015
Veröffentlichung Entgeltordnung 2015
Seit Frühjahr 2015
Informationsveranstaltungen zur EO in den Forstämtern
3./4. März 2015
Frühjahrstagung des WBV
06. März 2015
Erster Entwurf der Verträge zur EO werden vorgelegt
März bis Mai 2015
Mehrere Verhandlungsgespräche über die Inhalte der
Vertragsentwürfe28. Mai 2015
Veröffentlichung der endgültigen Vertragsmuster
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Verhandlungsergebnisse
•Öffentlich rechtlicher Vertrag
•Mit wem kommt der Vertrag zustande? Nur mit der FBG?
•Kein Anspruch auf die zu erbringende Leistung
•Kein Anspruch auf Reaktionszeit
•Weisungsrecht
•Benennung des Status herausgenommen
•„Zusammenschluss und seine Mitglieder“
•„der Zusammenschluss hat einen Anspruch auf die Erbringung der Leistung“
•„…Leistung … innerhalb eines angemessenen Zeitraumes“
•Kein Weisungsrecht
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Verhandlungsergebnisse
•Hohe Verzugszinsen sowie „Schadenspauschale“
•Keine Regelungen bei Nicht- oder Schlechtleistung
•Laufzeit
•Verzugszinsen i.H.v. 9% über Basiszinssatz und Schadenpauschale i.H.v. 40€
•Keine Regelungen aber Verweis auf BGB
•5 Jahre, danach Verlängerung um 1 Jahr
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Verhandlungsergebnisse
•Entscheidungskompetenzen der Waldbesitzer
•Erstellung Forsteinrichtung unverbindlich formuliert
•„schlanker“ Vertrag, Handbuch nicht Vertragsbestandteil
•Weitgehende Datenübermittlung zur Besitz- und Flächenstruktur
•Deutliche Regelung in Präambel
•Alle 10 Jahre wird FE angeboten
•Handbuch kein Vertragsbestandteil; aber als „Grundlage der Tätigkeit des RFA“
•Datenübermittlung nur bei Inanspruchnahme von Leistungen
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Erstes Resümee
Entgeltordnung aus Sicht der Waldbesitzer:
•Vertragsverhandlungen waren fair.
Kann der WBV dem ausgehandelten Vertragsmuster zustimmen?
•Stärkere Belastung für Kleinstbetriebe •Unzureichende Berücksichtigung der forstpolitischen Rahmenbedingungen
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Ziel:• Zukunftsfähigkeit des FWZ• Sicherung des Waldeigentums
Vorgehen:• Individuelle Prüfung der Verträge
• Einholen und Abwägen von Alternativen
Fazit
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Zukunftspartner für den Privatwald
Wer ist zukünftig mein Partner bei der Waldbewirtschaftung?
Frage:
Wahl zwischen: Eigenregie, Nachbarschaftshilfe, Landesbetrieb Wald und Holz NRW, privaten Forstunternehmen
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HAUPTSACHE EINE BEWUSSTEHAUPTSACHE EINE BEWUSSTEENTSCHEIDUNG ENTSCHEIDUNG
WIR EMPFEHLEN:WIR EMPFEHLEN:• Mitglieder einbinden• Informieren über forstpolitischen
Rahmenbedingungen• WBV wird sich weiter für die direkte Förderung
einsetzen, parallel zur indirekten Förderung • mit Nachbarn über Kooperationsmöglichkeiten
sprechen• unabhängiger machen von politischen
Entscheidungen