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Was gehört auf´s Etikett? Lebensmittel richtig kennzeichnen Spezielle Bereiche der Lebensmittel-Kennzeichnung Stand April 2010 Dr. Martina Ortner 19. April 2010 Initiative zur Qualitätssteigerung in der Direktvermarktung Herausgeber: Landwirtschaftskammer Österreich Medieninhaber und Verleger: LFI Österreich Gefördert aus Mitteln der Europäischen Union, des Bundes und der Länder © Landwirtschaftskammer Österreich , April 2010

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Was gehört auf´s Etikett?

• Lebensmittel richtig kennzeichnen

Spezielle Bereiche der Lebensmittel-Kennzeichnung

Stand April 2010

Dr. Martina Ortner

19. April 2010

Initiative zur Qualitätssteigerung in der Direktvermarktung

Herausgeber: Landwirtschaftskammer Österreich

Medieninhaber und Verleger: LFI Österreich

Gefördert aus Mitteln der Europäischen Union, des Bundes und der Länder

© Landwirtschaftskammer Österreich , April 2010

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Inhaltsübersicht

die Kennzeichnungsvorschriften im Überblick (besondere Hinweise aufgrund von häufigen Fragen)

spezielle Bereiche der Lebensmittelkennzeichnung

Rindfleischkennzeichnung

Fischkennzeichnung

Kennzeichnung von Tiefkühlprodukten

EAN-Code (GTIN)

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Wozu kennzeichnen?

Für den VerbraucherInformation über Produkt, Inhaltsstoffe, Verwendung und Haltbarkeit

Schutz vor Täuschung

Hintergrund:Abgabe verpackter LM, für Letztverbraucher oder alle Formen der Gemeinschaftsversorgung (Gastronomie, Kantinen, Betriebsküchen)

Kennzeichnung ist stellvertretend für Hersteller soll alle wichtigen Informationen für Verbraucher enthalten

verpflichtende und freiwillige Elemente

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Was sagt die LMKV?

Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV):

Regelungsbereich: Kennzeichnungsvorschriften für alle verpackten Lebensmittel (ausgenommen Wein Weingesetz)

mengenmäßige Zutatendeklaration („QUID-Regelung“)

Kennzeichnung von „Zutatenklassen“ (Kategorien von Zutaten)

Kennzeichnung von Allergenen

Basis:LMSVG (Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutz-gesetz)

EU-Etikettierungsrichtlinie (RL 2000/13)

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Was sagt das Gesetz?

Kennzeichnung:direkt auf dem Produkt, am Gebinde, am Ort des Verkaufs (Verkaufsraum, -stand, Regal): z.B.

Obst und Gemüse: QualitätsklassenverordnungEier: EinzeleikennzeichnungRindfleisch: Rindfleischetikettierung

auf der Verpackung Etikett Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) verpackte Lebensmittel immer kennzeichnungspflichtig Fertigpackungsverordnung Vorschriften über Packungen, erlaubte Mengen und Schriftgröße der FüllmengeSpezialbestimmungen für Produkte (Verordnungen für Honig, Konfitüren, Säfte; Weingesetz, Codex …)freiwillige Angabe: z.B. Nährwert,…

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Was sagt die FertigpackungsV?

Geltungsbereich:alle Fertigpackungen, die in Abwesenheit des Kunden befüllt und verschlossen werden (Flaschen, Gläser, ...)

erlaubte „Nennfüllmenge“ nur mehr für bestimmte Produkte (Wein, Spirituosen)

Bestimmungen für „Maßbehältnis-Flaschen“:Normflaschen

aus Glas oder formfesten Werkstoffen mit einem Volumen von 0,05 bis 5 Liter

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Konformitätszeichen „℮“

besagt: Hersteller ist für Nennfüllmenge verantwortlich

erlaubt, bei Einhaltung der Bestimmungen der Fertigpackungsverordnung

mindestens 3 mm hoch

im Sichtfeld der Nettofüllmenge

Was sagt die FertigpackungsV?

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Wie ist zu kennzeichnen?

Anforderungen an die Gestaltung leicht verständlich

an gut sichtbarer Stelle

deutlich lesbar

direkt auf der Verpackung oder auf einem mit der Verpackung verbundenem Etikett

Reihenfolge der Elemente nicht vorgeschrieben

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Was gehört auf‘s Etikett?

Sichtfeldregelungauf einen Blick erfassbar:

Sachbezeichnung

Nettofüllmenge

Mindesthaltbarkeitsdatum

Alkoholgehalt (wenn erforderlich)

Hinweis statt direkter Angabe erlaubt: Beispiel: Mindesthaltbarkeitsdatum: Stanzung oder Druck nach Aufbringung des Etiketts am Etikett: „Mindesthaltbarkeitsdatum siehe Deckelrand“

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Was gehört auf‘s Etikett?1. Sachbezeichnung

2. Erzeuger/Verpacker/Verkäufer, Herkunft, Kontrollnummer

3. Nettofüllmenge

4. Los-/Chargennummer

5. Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum

6. Temperatur/sonstige Lagerbedingungen

7. Verzeichnis der Zutaten

8. Gebrauchsanleitung

9. Alkoholgehalt

10. „Unter Schutzatmosphäre verpackt“

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Erzeuger/Verpacker/VertreiberName und Adresse vom Erzeuger oder Verpacker oder Vertreiber (einer muss am Etikett sein!)

bei Wiederverkäufern möglich: Name und Adresse des Verpackers oder Vertreibers

möglich bei Weihnachts- und Werbegeschenken: Name und Adresse der Firma, die das Produkt verschenkt Achtung: wenn Auftraggeber nicht am Etikett Angabe des Herstellers (= auch Eigenwerbung)

Erzeuger

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Angabe der Herkunft (= Herkunftsland) verpflichtend, wenn

„ohne diese Angabe ein Irrtum des Verbrauchers über die tatsächliche Herkunft möglich wäre“ (z.B. „Deutsche Weißwurst“ Angabe der Herkunft Österreich)aufgrund von spezifischen Verordnungen: Angabe von Ursprungsland oder Herkunft bei

FleischObst und Gemüse Honig Eier

Erzeuger, Herkunft

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Erzeuger, Kontrollnummer

verpflichtende Angabe der KontrollnummerIdentitätskennzeichen am Etikett von Lebensmitteln tierischer Herkunft, aus zulassungspflichtigen LM-Unternehmengilt nicht für registrierter LM-Betriebe (Direktvermarkter)Identitätskennzeichen

Mitgliedsland oder Code (AT=Österreich), Zulassungsnummer des Betriebes,für Betriebe, die in der EU zugelassen sind: ovale Form und „EG“Übergangsfrist für Verpackungsmaterial mit alter Nummer: Ende Dezember 2010

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Nettofüllmenge

Werte für zulässige Volumen von Behältnissen (in ml)

Stiller Wein im Füllmengenbereich zwischen 100 ml bis 1500 ml sind erlaubt:

100 – 187 – 250 – 375 – 500 – 750 – 1000 – 1500

Schaumweinim Füllmengenbereich zwischen 100 ml bis 2000 ml sind erlaubt:

125 – 200 – 375 – 750 – 1500

Spirituosen im Füllmengenbereich zwischen 100 ml bis 2000 ml sind erlaubt:

100 – 200 – 350 – 500 – 700 – 1000 – 1500 – 2000

Likörwein, Aromatisierter Wein im Füllmengenbereich zwischen 100 ml bis 1500 ml sind erlaubt:

100 – 200 – 375 – 500 – 750 – 1000 – 1500

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Mindesthaltbarkeitsdatum

Verbrauchsfristgilt für sehr leicht verderbliche Waren

Wortlaut: „zu verbrauchen bis TT/MM“

Produkte:rohes Faschiertes: am Tag der Herstellung

rohe Bratwürste: am Tag der Herstellung

Rohmilch und Rohrahm: am Tag der Gewinnung und am darauf folgenden Tag erlaubt

frische Fische: 1 Tag

Knochen: 2 Tage

Frischfleisch: 3 Tage (in Dehnfolie (vor)verpacktes Fleisch)

frisches Geflügel in Dehnfolie: 3 Tage

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Mindesthaltbarkeitsdatum

kann entfallen bei: Frischobst, Frischgemüse und Kartoffeln (ausgenommen Sprossen und Keime)

Getränke mit über 10% vol. Alkohol

Getränke in Einzelbehältnissen über 5 Liter an Gemeinschaftsversorger

alkoholfreie Erfrischungsgetränke, Fruchtsäfte, Fruchtnektar und alkoholische Getränke

Gemeinschaftsversorger: alle Formen der Gastronomie

Essig, Wein, Most

Backwaren, die üblicher Weise innerhalb von 24 Stunden verzehrt werden (z.B. Gebäck)

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Temperatur/Lagerbedingungen

Angabe erforderlich: wenn Einhaltung der Temperatur- und Lagerbedin-

gungen für die Haltbarkeit des Produktes wesentlich „tiefgekühlt lagern“ bei mindestens -18°C

„gekühlt lagern“ zwischen 0 und +6°C Kühlschrank

„kühl lagern“ zwischen +15° und 18°C Speisekammer

„trocken lagern“ maximale Luftfeuchtigkeit 70%

„lichtgeschützt lagern“ Vermeiden von Tages- und Kunstlicht

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Beispiele:Honig: „kühl und dunkel lagern“Getreide, Mehl, Teigwaren: „kühl und trocken lagern“bei aromatisierten Nudeln, z.B. Bärlauch-Nudeln: „kühl, trocken und lichtgeschützt lagern“ ( Farbe, Aroma)Gewürze: „trocken, kühl und luftdicht lagern“Obstkonserven, Essiggemüse: „kühl und dunkel lagern, nach dem Öffnen gekühlt lagern und bald verbrauchen“„kühl lagern“ (= Speisekammer) in den meisten Haushalten nicht mehr möglich besser: „gekühlt lagern“

Temperatur/Lagerbedingungen

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häufigste Fehler

fehlende Kennzeichnung (Selbstbedienung)

falsche Sachbezeichnung, z.B. nicht dem Codex entsprechend

ZutatenReihenfolge der Zutaten willkürlich, anstatt absteigend nach Menge

mengenmäßige Zutatenliste fehlt (QUID-Regelung): z.B. %-Angabe des Fleischanteils bei Fleischerzeugnissen, z.B. Leberstreichwurst %-Angabe von Fleisch und Leber

Kategorie der Zusatzstoffe fehlt, z.B. „Säuerungsmittel: Zitronensäure“

Zusatzstoffe fehlen, z.B. Gelierzucker: Zutaten des Gelierzuckers nicht deklariert

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häufigste Fehler

Mindesthaltbarkeitsdatum: „mindestens“ ausschreiben „mind.“ nicht zulässig

NettofüllmengeSchriftgröße zu klein

Nettofüllmenge stimmt nicht genau, z.B. bei heiß eingefüllten Säften (Flaschen mit einem Randvollvolumen von 104 cl verwenden)

Losnummer (wo vorgeschrieben)fehlt

Alkoholgehaltfehlt

Toleranzgrenze der Genauigkeit überschritten

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Rindfleischkennzeichnung

Verpflichtend Nachvollziehbarkeit der Herkunftwas ist zu kennzeichnen?

Rind- und Kalbfleisch (<8 Monate),Jungrindfleisch (8-12 Mo), Bio: frisch, gekühlt, tiefgekühlt

Faschiertes mit über 50% Rind-/Kalbfleisch-Anteil

Was ist nicht zu kennzeichnen?verarbeitetes Rind-/Kalbfleisch ( z.B. Fleischwaren, Wurst)

zubereitetes Rind-/Kalbfleisch (z.B. in der Gastronomie)

Faschiertes mit < 50% Rind-/Kalbfleisch-Anteil

gesalzenes/gewürztes Rind-/Kalbfleisch (Salzgehalt >1%)

Rinderschlepp, Rinds-/Kalbsknochen, Rinder-/ Kälberinnereien

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Rindfleischkennzeichnung

Verpflichtend Nachvollziehbarkeit der Herkunftverpflichtende, staatenbezogene Herkunftsangaben:

Staat, in dem das Tier geboren wurdeStaat, in dem das Tier aufgezogen wurdeStaat, in dem das Tier geschlachtet wurde, sowie Zulassungsnummer des SchlachthofesStaat, in dem das Tier zerlegt wurde sowie Zulassungsnummer des ZerlegebetriebesIdentifikationsnummer (Ohrmarkennummer bzw. Zerlege-chargennummer der Tiere, von denen das Fleisch stammt

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ReferenznummerXXXXXXXZZZZZZZZ

Geschlachtet in Österreich

AT 10141 EG

Zerlegt in Österreich

AT 10141 EG

Herkunft Österreich

oder geboren, gemästet,

geschlachtet in Österreich

zur Identifizierung des Tieres oder der Tiergruppe (Ohr-markennummer oder Code)

Zulassungsnummer vom Schlachtbetrieb

Zulassungsnummer des Schlacht-, Zerlege-, Verarbeitungsbetriebes

Land der Geburt, Mast bzw. Schlachtung

Beispiel

Rindfleischkennzeichnung

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Rindfleischkennzeichnung

freiwillige Rindfleischkennzeichnung:zusätzliche Angabe dürfen nur getätigt werden, wenn der Betrieb an einem freiwilligen Kennzeichnungssystem teilnimmt Linzenzvertrag

derzeit zwei freiwillige Systeme: System „bos“, AMA

System VUQS-R, Verein zur Ursprungs- und Qualitätssicherung

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Rindfleischkennzeichnung

Zusätzliche freiwillige Angaben zu bestimmten Merkmalen oder zu Bedingungen der Erzeugung von Rind- und Kalbfleisch

Tier-Kategorie/Geschlecht (z.B. Ochs, Kalbin, Stier, Kuh)

Angabe des Bauernhof

Region innerhalb eines Staates (z.B. Tirol, Waldviertel)

Markenqualitätsprogramme (z.B. ALMO, AMA-Gütesiegel, Premium Rind)

Produktionsweise (z.B. Weidehaltung)

Qualität (z.B. Alter, Reifedauer des Fleisches)

Rasse (z.B. Fleckvieh)

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Fischkennzeichnung

Vermarktungsnormen für Fische VO (EG) Nr. 104/2000

Verbraucherinformationen mit angemessener Kennzeichnung erforderlich:

Angaben (zusätzlich zur Lebensmittelkennzeichnung):

a) die Handelsbezeichnung der Art,

b) die Produktionsmethode (in der See oder Binnengewässern gefangen oder gezüchtet),

c) das Fanggebiet. gilt nicht für kleine Mengen von Erzeugnissen, die von

Fischern oder von Aquakulturerzeugern unmittelbar an den Endverbraucher abgesetzt werden.

Bezeichnung siehe Anhang BGBl. 221/2008

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Tiefkühl-Verordnung

GeltungsbereichLebensmittel, die Gefrierprozess unterzogen und bei Temperatur von –18°C oder weniger gelagert

gilt nicht für Speiseeis

KennzeichnungSachbezeichnung ergänzt durch:

„tiefgefroren“, „Tiefkühlkost“, „tiefgekühlt“ oder „gefrostet“

Hinweis: „nach dem Auftauen nicht wieder einfrieren.“

zusätzlich zum Mindesthaltbarkeitsdatum: mögliche Lagerungsdauer und Lagertemperatur und erforderliche Anlage

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Beispiel:

*** -Fach oder Tiefkühltruhe: bei -18°C mindestens haltbar bis (siehe Packungsseite)

** -Fach: 2 Wochen

* -Fach: einige Tage

Kühlschrank: 1 Tag

nach dem Auftauen nicht wieder einfrieren

Tiefkühl-Verordnung

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EAN – Code (GTIN)

European Article Number oder Global Trade Item Number - Produktkennzeichnung für Handelsartikel

GS1 Austria = nationale Registrierungsorganisiation

freiwillig

für Produkte, die in Supermärkten über Scannerkassen registriert und verkauft werden

8 oder 13 Ziffern Ländercode (Österreich 90-91, D 40-44, CH 67)

Verpflichtungen/Kosten: für mehre Produkte (Anmeldung: 320 € + umsatzabhängige Lizenzgebühr mind. 75 €)

für 1 Produkt (jährlich 125,- €)