Upload
others
View
2
Download
0
Embed Size (px)
Citation preview
Jugendliche Einzelperson Ehepaar mit oder ohne Kinder
Bund unter 18 Jahren
CHF 50
ab 18 Jahren
CHF 100CHF 150
Kanton bis 25 Jahre
CHF 600
ab 25 Jahren
CHF 850CHF 950
Stadt Basel bis 25 Jahre
CHF 900
ab 25 Jahren
CHF 1300
Riehen bis 25 Jahre
CHF 1250
ab 25 Jahren
CHF 1950
Bettingen bis 25 Jahre
CHF 950
ab 25 Jahren
CHF 1400
1 2 3 4
Liebe ausländische Mitbewohnerinnen und Mitbewohner Wohnen Sie seit einigen Jahren im Kanton Basel-Stadt?
Nehmen Sie aktiv am Alltagsleben teil und möchten sich noch
mehr einbringen? Mit der Schweizer Staats bürgerschaft können
Sie das politische Leben durch ihr Stimm- und Wahlrecht
mitgestalten.
Das Einbürgerungsverfahren ist dreistufig. Wenn Sie Schwei-zerin oder Schweizer werden, erwerben Sie gleichzeitig das
Kantonsbürgerrecht wie auch ein Gemeindebürgerrecht.
Im Kanton Basel-Stadt ist das je nach Wohnort entweder das
Bürgerrecht der Stadt Basel, von Riehen oder von Bettingen.
Das vorliegende Informationsblatt gibt Ihnen Auskunft zu den
wichtigsten Fragen zur Einbürgerung. Alle weiteren Informa-
tionen zu Voraussetzungen, Verfahren und Dokumenten erteilen
Ihnen das Migrationsamt Basel-Stadt sowie die zuständigen
Bürgergemeinden.
Wohnsitzfrist und AufenthaltsstatusSie haben bereits
• zehn Jahre in der Schweiz gelebt;
• zwei Jahre Wohnsitz in der jeweiligen Gemeinde innerhalb
des Kantons Basel-Stadt;
• eine Niederlassungsbewilligung (Bewilligung C) erhalten.
IntegrationDie Aufnahme in das Bürgerrecht setzt voraus, dass Sie in der
Schweiz erfolgreich integriert sind.
Dies bedeutet, dass Sie• über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und sich im
Alltag verständigen können;
• am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung teilnehmen;
• die Werte der Bundes- und Kantonsverfassung respektieren;
• mit den allgemeinen Lebensgewohnheiten und wichtigen
öffentlichen Institutionen in Gemeinde, Kanton und Bund vertraut sind;
• am sozialen und kulturellen Leben teilnehmen;
• Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern pflegen;• keine Einträge im Strafregister oder laufende Strafverfahren
aufweisen;
• keine unbezahlten Betreibungen oder Verlustscheine haben;
• in den letzten drei Jahren keine Sozialhilfe bezogen haben.
Regierungsrat Baschi Dürr
Vorsteher des Justiz-und Sicherheitsdepartements des Kantons Basel-Stadt
Welche Voraussetzungen muss ich für die Einbürgerung erfüllen?
SprachkenntnisseFür die Einbürgerung müssen Sie Kenntnisse der deutschen
Sprache in Wort und Schrift auf den Kompetenzstufen B1
(mündlich) und A2 (schriftlich) des Europäischen Referenz-
rahmens für Sprachen (GER) nachweisen können.
Kein Nachweis ist nötig, wenn Sie• die deutsche Sprache als Muttersprache sprechen und
schreiben;
• während mindestens fünf Jahren die obligatorische Schule in
deutscher Sprache und im deutschsprachigen Raum besucht
haben;
• eine Ausbildung auf Sekundarstufe II (gymnasiale Maturitäts-
schulen oder berufliche Grundbildung) oder Tertiärstufe(Fachhochschule oder Universität) in deutscher Sprache und
im deutschsprachigen Raum abgeschlossen haben;
• über einen anerkannten Sprachnachweis verfügen. Zulässig ist
ein Nachweis der kantonalen Sprachstandanalyse (SSA) oder
der Anbieter telc, Goetheinstitut, ÖSD oder fide.
Kinder und JugendlicheKinder und Jugendliche, welche die Einbürgerungsvoraus-
setzungen erfüllen, können sich ab 12 Jahren und mit
Zustimmung der Eltern oder des Inhabers der elterlichen Sorge
alleine einbürgern lassen. Die Aufenthaltszeit in der Schweiz
zwischen dem vollendeten 8. und 18. Altersjahr wird doppelt
gerechnet.
Gebühren Die Kosten für die Einbürgerung sind gesetzlich geregelt.
Sie setzen sich zusammen aus eidgenössischen, kantonalen
und kommunalen Gebühren.
In der Schweiz geborene Kinder und Jugendliche bis zum
vollendeten 19. Altersjahr sind von den Kantons- und Gemeinde-
gebühren befreit, es fällt lediglich die Bundesgebühr an.
Wieviel kostet meine Einbürgerung?
Voraussetzung Wenn Sie mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheira-
tet sind, ist eine erleichterte Einbürgerung möglich, wenn Sie
• insgesamt fünf Jahre in der Schweiz gewohnt haben;
• seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft leben.
Die Aufnahme in das Bürgerrecht setzt voraus, dass Sie in der
Schweiz erfolgreich integriert sind.
Dies bedeutet, dass Sie• über ausreichende Kenntnisse einer Landessprache (mündlich B1,
schriftlich A2) verfügen und sich im Alltag verständigen können;
• am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung teilnehmen;
• die Werte der Bundesverfassung respektieren;
• mit den allgemeinen Lebensgewohnheiten und wichtigen
öffentlichen Institutionen in Gemeinde, Kanton und Bundvertraut sind;
• keine Einträge im Strafregister oder laufende
Strafverfahren aufweisen;
• keine unbezahlten Betreibungen oder Verlustscheine haben;
• in den letzten drei Jahren keine Sozialhilfe bezogen haben.
Zuständigkeit Für erleichterte Einbürgerungen ist das Staatssekretariat für
Migration (SEM), Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, zuständig.
Die Kantone werden angehört.
GebührenFür die erleichterte Einbürgerung wird eine Bundesgebühr
von 900 Franken erhoben.
Wie kann ich mich erleichtert einbürgern lassen?
65 7
Erste AnlaufstelleFür eine persönliche Beratung steht Ihnen das Migrationsamt
Basel-Stadt jeden Donnerstag von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr zur Verfügung. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
Weitere Informationen und Unterlagen fi nden Sie auf unserer Website:
www.bdm.bs.ch
So fi nden Sie uns:Migrationsamt Basel-Stadt
3. Stock (Kundenzone)
Spiegelgasse 12
4051 Basel
Beibehaltung der bisherigen StaatsangehörigkeitDie Schweiz lässt die doppelte Staatsbürgerschaft zu.
Erkundigen Sie sich bei der Vertretung Ihres Herkunfts landes,
ob Sie bei Erwerb der Schweizer Staatsange hörigkeit Ihre
bisherige Staatsbürgerschaft beibehalten können.
Wo erhalte ich Auskunft und persönliche Beratung?
Justiz- und Sicherheitsdepartement Bevölkerungsdienste und Migration Migrationsamt Spiegelgasse 12, Postfach
4001 Basel
Telefon +41 61 267 70 70 [email protected]
www.bdm.bs.ch
Bürgergemeinde BaselStadthausgasse 13
4001 Basel
Telefon +41 61 269 96 10 [email protected]
www.buergergemeindebasel.ch
Bürgergemeinde RiehenWettsteinstrasse 1
4125 Riehen
Telefon +41 61 64171 24 [email protected]
www.riehen.ch
Bürgergemeinde BettingenPostfach 24
4126 Bettingen
Telefon +41 61 601 37 97 www.bettingen.ch
Wo erhalte ich allgemeine Informationen?
Verfahrensdauer und AblaufDie zuständigen Behörden prüfen die Einbürgerungsvoraus-
setzungen anhand der eingereichten Unterlagen und in einem
persönlichen Einbürgerungsgespräch. Ihre Einbürgerung setzt
den positiven Entscheid der zuständigen Bürgergemeinde
Basel, Riehen oder Bettingen, des Bundes sowie des Kantons
Basel-Stadt voraus. Das gesamte Einbürgerungsverfahren
dauert in der Regel eineinhalb bis zwei Jahre.
Ihr Einbürgerungsverfahren beinhaltet die folgenden Schritte:
1. Beratung und Entgegennahme des Einbürgerungsgesuchs durch
das Migrationsamt Basel-Stadt.
2. Durchführung des Erhebungsgesprächs durch das Migrationsamt.
3. Einladung zum Einbürgerungsgespräch durch die
Bürgergemeinde Ihres Wohnorts und Aufnahme in das
kommunale Bürgerrecht.
4. Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung durch
das Staatssekretariat für Migration (SEM).
5. Erteilung des Bürgerrechts des Kantons Basel-Stadt durch den
Regierungsrat. Mit diesem Schritt erhalten Sie gleichzeitig das
Schweizer Bürgerrecht.
FamilienEhegatten und eingetragene Partnerinnen und Partner können
sich einzeln oder gemeinsam einbürgern lassen, wenn beide
die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen. Minderjährige können
in die Einbürgerung der Eltern einbezogen werden.
Was sind meine Schritte zur Einbürgerung?
Justiz- und Sicherheitsdepartement
Bevölkerungsdienste und Migration
Spiegelgasse 6 -12, Postfach
CH 4001 Basel
www.bdm.bs.ch
Basel, 2018
Der Weg zum
SchweizerPass
Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Bevölkerungsdienste und Migration
BÜRGERGEMEINDE BETTINGEN
BÜRGERGEMEINDE RIEHEN