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Jugendliche Einzelperson Ehepaar mit oder ohne Kinder Bund unter 18 Jahren CHF 50 ab 18 Jahren CHF 100 CHF 150 Kanton bis 25 Jahre CHF 600 ab 25 Jahren CHF 850 CHF 950 Stadt Basel bis 25 Jahre CHF 900 ab 25 Jahren CHF 1300 Riehen bis 25 Jahre CHF 1250 ab 25 Jahren CHF 1950 Bettingen bis 25 Jahre CHF 950 ab 25 Jahren CHF 1400 1 2 3 4 Liebe ausländische Mitbewohnerinnen und Mitbewohner Wohnen Sie seit einigen Jahren im Kanton Basel-Stadt? Nehmen Sie aktiv am Alltagsleben teil und möchten sich noch mehr einbringen? Mit der Schweizer Staatsbürgerschaft können Sie das politische Leben durch ihr Stimm- und Wahlrecht mitgestalten. Das Einbürgerungsverfahren ist dreistufig. Wenn Sie Schwei- zerin oder Schweizer werden, erwerben Sie gleichzeitig das Kantonsbürgerrecht wie auch ein Gemeindebürgerrecht. Im Kanton Basel-Stadt ist das je nach Wohnort entweder das Bürgerrecht der Stadt Basel, von Riehen oder von Bettingen. Das vorliegende Informationsblatt gibt Ihnen Auskunft zu den wichtigsten Fragen zur Einbürgerung. Alle weiteren Informa- tionen zu Voraussetzungen, Verfahren und Dokumenten erteilen Ihnen das Migrationsamt Basel-Stadt sowie die zuständigen Bürgergemeinden. Wohnsitzfrist und Aufenthaltsstatus Sie haben bereits zehn Jahre in der Schweiz gelebt; zwei Jahre Wohnsitz in der jeweiligen Gemeinde innerhalb des Kantons Basel-Stadt; eine Niederlassungsbewilligung (Bewilligung C) erhalten. Integration Die Aufnahme in das Bürgerrecht setzt voraus, dass Sie in der Schweiz erfolgreich integriert sind. Dies bedeutet, dass Sie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und sich im Alltag verständigen können; am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung teilnehmen; die Werte der Bundes- und Kantonsverfassung respektieren; mit den allgemeinen Lebensgewohnheiten und wichtigen öffentlichen Institutionen in Gemeinde, Kanton und Bund vertraut sind; am sozialen und kulturellen Leben teilnehmen; Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern pflegen; keine Einträge im Strafregister oder laufende Strafverfahren aufweisen; keine unbezahlten Betreibungen oder Verlustscheine haben; in den letzten drei Jahren keine Sozialhilfe bezogen haben. Regierungsrat Baschi Dürr Vorsteher des Justiz-und Sicherheitsdepartements des Kantons Basel-Stadt Welche Voraussetzungen muss ich für die Einbürgerung erfüllen? Sprachkenntnisse Für die Einbürgerung müssen Sie Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift auf den Kompetenzstufen B1 (mündlich) und A2 (schriftlich) des Europäischen Referenz- rahmens für Sprachen (GER) nachweisen können. Kein Nachweis ist nötig, wenn Sie die deutsche Sprache als Muttersprache sprechen und schreiben; während mindestens fünf Jahren die obligatorische Schule in deutscher Sprache und im deutschsprachigen Raum besucht haben; eine Ausbildung auf Sekundarstufe II (gymnasiale Maturitäts- schulen oder berufliche Grundbildung) oder Tertiärstufe (Fachhochschule oder Universität) in deutscher Sprache und im deutschsprachigen Raum abgeschlossen haben; über einen anerkannten Sprachnachweis verfügen. Zulässig ist ein Nachweis der kantonalen Sprachstandanalyse (SSA) oder der Anbieter telc, Goetheinstitut, ÖSD oder fide. Kinder und Jugendliche Kinder und Jugendliche, welche die Einbürgerungsvoraus- setzungen erfüllen, können sich ab 12 Jahren und mit Zustimmung der Eltern oder des Inhabers der elterlichen Sorge alleine einbürgern lassen. Die Aufenthaltszeit in der Schweiz zwischen dem vollendeten 8. und 18. Altersjahr wird doppelt gerechnet. Gebühren Die Kosten für die Einbürgerung sind gesetzlich geregelt. Sie setzen sich zusammen aus eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Gebühren. In der Schweiz geborene Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 19. Altersjahr sind von den Kantons- und Gemeinde- gebühren befreit, es fällt lediglich die Bundesgebühr an. Wieviel kostet meine Einbürgerung? Voraussetzung Wenn Sie mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheira- tet sind, ist eine erleichterte Einbürgerung möglich, wenn Sie insgesamt fünf Jahre in der Schweiz gewohnt haben; seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft leben. Die Aufnahme in das Bürgerrecht setzt voraus, dass Sie in der Schweiz erfolgreich integriert sind. Dies bedeutet, dass Sie über ausreichende Kenntnisse einer Landessprache (mündlich B1, schriftlich A2) verfügen und sich im Alltag verständigen können; am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung teilnehmen; die Werte der Bundesverfassung respektieren; mit den allgemeinen Lebensgewohnheiten und wichtigen öffentlichen Institutionen in Gemeinde, Kanton und Bund vertraut sind; keine Einträge im Strafregister oder laufende Strafverfahren aufweisen; keine unbezahlten Betreibungen oder Verlustscheine haben; in den letzten drei Jahren keine Sozialhilfe bezogen haben. Zuständigkeit Für erleichterte Einbürgerungen ist das Staatssekretariat für Migration (SEM), Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, zuständig. Die Kantone werden angehört. Gebühren Für die erleichterte Einbürgerung wird eine Bundesgebühr von 900 Franken erhoben. Wie kann ich mich erleichtert einbürgern lassen?

Welche Voraussetzungen muss Wieviel kostet meine Wie kann ...209c79ae-d828... · der Anbieter telc, Goetheinstitut, ÖSD oder de. Kinder und Jugendliche Kinder und Jugendliche, welche

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Page 1: Welche Voraussetzungen muss Wieviel kostet meine Wie kann ...209c79ae-d828... · der Anbieter telc, Goetheinstitut, ÖSD oder de. Kinder und Jugendliche Kinder und Jugendliche, welche

Jugendliche Einzelperson Ehepaar mit oder ohne Kinder

Bund unter 18 Jahren

CHF 50

ab 18 Jahren

CHF 100CHF 150

Kanton bis 25 Jahre

CHF 600

ab 25 Jahren

CHF 850CHF 950

Stadt Basel bis 25 Jahre

CHF 900

ab 25 Jahren

CHF 1300

Riehen bis 25 Jahre

CHF 1250

ab 25 Jahren

CHF 1950

Bettingen bis 25 Jahre

CHF 950

ab 25 Jahren

CHF 1400

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Liebe ausländische Mitbewohnerinnen und Mitbewohner Wohnen Sie seit einigen Jahren im Kanton Basel-Stadt?

Nehmen Sie aktiv am Alltagsleben teil und möchten sich noch

mehr einbringen? Mit der Schweizer Staats bürgerschaft können

Sie das politische Leben durch ihr Stimm- und Wahlrecht

mitgestalten.

Das Einbürgerungsverfahren ist dreistufig. Wenn Sie Schwei-zerin oder Schweizer werden, erwerben Sie gleichzeitig das

Kantonsbürgerrecht wie auch ein Gemeindebürgerrecht.

Im Kanton Basel-Stadt ist das je nach Wohnort entweder das

Bürgerrecht der Stadt Basel, von Riehen oder von Bettingen.

Das vorliegende Informationsblatt gibt Ihnen Auskunft zu den

wichtigsten Fragen zur Einbürgerung. Alle weiteren Informa-

tionen zu Voraussetzungen, Verfahren und Dokumenten erteilen

Ihnen das Migrationsamt Basel-Stadt sowie die zuständigen

Bürgergemeinden.

Wohnsitzfrist und AufenthaltsstatusSie haben bereits

• zehn Jahre in der Schweiz gelebt;

• zwei Jahre Wohnsitz in der jeweiligen Gemeinde innerhalb

des Kantons Basel-Stadt;

• eine Niederlassungsbewilligung (Bewilligung C) erhalten.

IntegrationDie Aufnahme in das Bürgerrecht setzt voraus, dass Sie in der

Schweiz erfolgreich integriert sind.

Dies bedeutet, dass Sie• über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und sich im

Alltag verständigen können;

• am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung teilnehmen;

• die Werte der Bundes- und Kantonsverfassung respektieren;

• mit den allgemeinen Lebensgewohnheiten und wichtigen

öffentlichen Institutionen in Gemeinde, Kanton und Bund vertraut sind;

• am sozialen und kulturellen Leben teilnehmen;

• Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern pflegen;• keine Einträge im Strafregister oder laufende Strafverfahren

aufweisen;

• keine unbezahlten Betreibungen oder Verlustscheine haben;

• in den letzten drei Jahren keine Sozialhilfe bezogen haben.

Regierungsrat Baschi Dürr

Vorsteher des Justiz-und Sicherheitsdepartements des Kantons Basel-Stadt

Welche Voraussetzungen muss ich für die Einbürgerung erfüllen?

SprachkenntnisseFür die Einbürgerung müssen Sie Kenntnisse der deutschen

Sprache in Wort und Schrift auf den Kompetenzstufen B1

(mündlich) und A2 (schriftlich) des Europäischen Referenz-

rahmens für Sprachen (GER) nachweisen können.

Kein Nachweis ist nötig, wenn Sie• die deutsche Sprache als Muttersprache sprechen und

schreiben;

• während mindestens fünf Jahren die obligatorische Schule in

deutscher Sprache und im deutschsprachigen Raum besucht

haben;

• eine Ausbildung auf Sekundarstufe II (gymnasiale Maturitäts-

schulen oder berufliche Grundbildung) oder Tertiärstufe(Fachhochschule oder Universität) in deutscher Sprache und

im deutschsprachigen Raum abgeschlossen haben;

• über einen anerkannten Sprachnachweis verfügen. Zulässig ist

ein Nachweis der kantonalen Sprachstandanalyse (SSA) oder

der Anbieter telc, Goetheinstitut, ÖSD oder fide.

Kinder und JugendlicheKinder und Jugendliche, welche die Einbürgerungsvoraus-

setzungen erfüllen, können sich ab 12 Jahren und mit

Zustimmung der Eltern oder des Inhabers der elterlichen Sorge

alleine einbürgern lassen. Die Aufenthaltszeit in der Schweiz

zwischen dem vollendeten 8. und 18. Altersjahr wird doppelt

gerechnet.

Gebühren Die Kosten für die Einbürgerung sind gesetzlich geregelt.

Sie setzen sich zusammen aus eidgenössischen, kantonalen

und kommunalen Gebühren.

In der Schweiz geborene Kinder und Jugendliche bis zum

vollendeten 19. Altersjahr sind von den Kantons- und Gemeinde-

gebühren befreit, es fällt lediglich die Bundesgebühr an.

Wieviel kostet meine Einbürgerung?

Voraussetzung Wenn Sie mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheira-

tet sind, ist eine erleichterte Einbürgerung möglich, wenn Sie

• insgesamt fünf Jahre in der Schweiz gewohnt haben;

• seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft leben.

Die Aufnahme in das Bürgerrecht setzt voraus, dass Sie in der

Schweiz erfolgreich integriert sind.

Dies bedeutet, dass Sie• über ausreichende Kenntnisse einer Landessprache (mündlich B1,

schriftlich A2) verfügen und sich im Alltag verständigen können;

• am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung teilnehmen;

• die Werte der Bundesverfassung respektieren;

• mit den allgemeinen Lebensgewohnheiten und wichtigen

öffentlichen Institutionen in Gemeinde, Kanton und Bundvertraut sind;

• keine Einträge im Strafregister oder laufende

Strafverfahren aufweisen;

• keine unbezahlten Betreibungen oder Verlustscheine haben;

• in den letzten drei Jahren keine Sozialhilfe bezogen haben.

Zuständigkeit Für erleichterte Einbürgerungen ist das Staatssekretariat für

Migration (SEM), Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, zuständig.

Die Kantone werden angehört.

GebührenFür die erleichterte Einbürgerung wird eine Bundesgebühr

von 900 Franken erhoben.

Wie kann ich mich erleichtert einbürgern lassen?

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Erste AnlaufstelleFür eine persönliche Beratung steht Ihnen das Migrationsamt

Basel-Stadt jeden Donnerstag von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr zur Verfügung. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.

Weitere Informationen und Unterlagen fi nden Sie auf unserer Website:

www.bdm.bs.ch

So fi nden Sie uns:Migrationsamt Basel-Stadt

3. Stock (Kundenzone)

Spiegelgasse 12

4051 Basel

Beibehaltung der bisherigen StaatsangehörigkeitDie Schweiz lässt die doppelte Staatsbürgerschaft zu.

Erkundigen Sie sich bei der Vertretung Ihres Herkunfts landes,

ob Sie bei Erwerb der Schweizer Staatsange hörigkeit Ihre

bisherige Staatsbürgerschaft beibehalten können.

Wo erhalte ich Auskunft und persönliche Beratung?

Justiz- und Sicherheitsdepartement Bevölkerungsdienste und Migration Migrationsamt Spiegelgasse 12, Postfach

4001 Basel

Telefon +41 61 267 70 70 [email protected]

www.bdm.bs.ch

Bürgergemeinde BaselStadthausgasse 13

4001 Basel

Telefon +41 61 269 96 10 [email protected]

www.buergergemeindebasel.ch

Bürgergemeinde RiehenWettsteinstrasse 1

4125 Riehen

Telefon +41 61 64171 24 [email protected]

www.riehen.ch

Bürgergemeinde BettingenPostfach 24

4126 Bettingen

Telefon +41 61 601 37 97 www.bettingen.ch

Wo erhalte ich allgemeine Informationen?

Verfahrensdauer und AblaufDie zuständigen Behörden prüfen die Einbürgerungsvoraus-

setzungen anhand der eingereichten Unterlagen und in einem

persönlichen Einbürgerungsgespräch. Ihre Einbürgerung setzt

den positiven Entscheid der zuständigen Bürgergemeinde

Basel, Riehen oder Bettingen, des Bundes sowie des Kantons

Basel-Stadt voraus. Das gesamte Einbürgerungsverfahren

dauert in der Regel eineinhalb bis zwei Jahre.

Ihr Einbürgerungsverfahren beinhaltet die folgenden Schritte:

1. Beratung und Entgegennahme des Einbürgerungsgesuchs durch

das Migrationsamt Basel-Stadt.

2. Durchführung des Erhebungsgesprächs durch das Migrationsamt.

3. Einladung zum Einbürgerungsgespräch durch die

Bürgergemeinde Ihres Wohnorts und Aufnahme in das

kommunale Bürgerrecht.

4. Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung durch

das Staatssekretariat für Migration (SEM).

5. Erteilung des Bürgerrechts des Kantons Basel-Stadt durch den

Regierungsrat. Mit diesem Schritt erhalten Sie gleichzeitig das

Schweizer Bürgerrecht.

FamilienEhegatten und eingetragene Partnerinnen und Partner können

sich einzeln oder gemeinsam einbürgern lassen, wenn beide

die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen. Minderjährige können

in die Einbürgerung der Eltern einbezogen werden.

Was sind meine Schritte zur Einbürgerung?

Justiz- und Sicherheitsdepartement

Bevölkerungsdienste und Migration

Spiegelgasse 6 -12, Postfach

CH 4001 Basel

www.bdm.bs.ch

Basel, 2018

Der Weg zum

SchweizerPass

Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt

Bevölkerungsdienste und Migration

BÜRGERGEMEINDE BETTINGEN

BÜRGERGEMEINDE RIEHEN