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Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union

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Die GASP

GASP charakteristisches Beispiel für die intergouvernementale Zusammenarbeit – Auch noch nach einem möglichen Inkrafttreten des

Europäischen Reformvertrags Außenpolitik als Primat des Nationalstaates, der

es schwierig macht, zu einem Konsens zu kommen

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I. Die Entwicklung der Europäischen Union

Integrationsprinzipien:

Der supranationale Ansatz( Übertragung von Hoheitsrechten auf eine

übergeordnete/ supranationale Ebene)vs.

Der intergouvernementale Ansatz( Zwischenstaatliche Kooperation, ohne direkte

Übertragung von Hoheitsrechten)

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Supranationale Integration u. zwischenstaatliche Kooperation

StaatenStaaten

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Geschichtliche Entwicklungen

Anfang der 1950er Jahre zunehmende Eskalierung des Ost-West-Konfliktes– Korea Krieg

Befürchtung einer weiteren Ausbreitung des Kommunismus

Frage nach der Wiederbewaffnung Deutschlands stellte sich zunehmend konkreter

1950 Pleven-Plan – Plan der sechs EGKS- Staaten zum Aufbau einer

europäischen Armee unter frz. Kontrolle – 1952 von den Außenministern der sechs Staaten

unterzeichnet– 1954 Scheitern in der frz. Nationalversammlung

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Geschichtliche Entwicklungen

Wiederbewaffnung Deutschlands bei gleichzeitige Mitgliedschaft in der NATO– Wiederbewaffnung; Gründung der Bundeswehr der

Bundesrepublik am 5. Mai 1955 1970 Luxemburger- Bericht (Davignon-Bericht)

– Einrichtung eines Mechanismus zur außenpolitischen Zusammenarbeit der EG-Regierungen, der Europäischen Poltischen Zusammenarbeit (EPZ)

– informeller Konsultations- und Abstimmungsmechanismus zwischen den sechs Staaten der EG

1974 Einrichtung des Europäischen Rates

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Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs

(2mal jährlich)

Außenministertreffen(2mal jährlich)

PolitischesKomitee

(4 Treffen pro Jahr)

Arbeitsgruppenfür Regionen

Arbeitsgruppenfür Sachbereiche

Ziele: Informationsaus- tausch und Abstimmung der Haltungen

Entscheidungsmodus:Einstimmigkeit

Strikte Trennung zwischen EG und EPZ

Keine Einbeziehung der Kommission

EPZ: Institutioneller Rahmen

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Geschichtliche Entwicklungen

1981: Londoner Bericht der 10 EG-Außenminister– Außenminister sollten regelmäßige Berichte über ihre

Tätigkeiten verfassen 1987: In-Kraft-Treten der Einheitlichen Europäischen

Akte (EEA)– Erstmals rechtliche Verankerung und Einbeziehung der EPZ

in das System der EG-Verträge 1990 Wende der internationalen Politik Ende des Ost-West-Konfliktes

– Zerfall der Sowjetunion, – Beginnende Transformationsprozesse der Mittel- und

osteuropäischen Staaten– Deutsche Einheit – Kuwait- Krise

Maastrichter Vertrag

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Der Vertrag von Maastricht (1993)

Europäische Union

supranational intergouvernemental

EuropäischeGemeinschaft

BinnenmarktZollunion

WWUGAP

GemeinsameAußen-

undSicherheits-

politik

Zusammen-Arbeit in der

Innen- undRechtspolitik

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Geschichtliche Entwicklungen

Einführung einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) als zweite Säule der EU– Koordinierung nationaler Politiken, jedoch kein Verzicht

auf nationale Zuständigkeiten– Vetomöglichkeit bleibt bestehen!

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Amsterdamer Vertrag

Einfügen der Petersberg- Aufgaben in das Vertragswerk des Amsterdamer- Vertrages:– humanitäre Aufgaben und

Rettungseinsätze– friedenserhaltende Maßnahmen – Kampfeinsätze bei der

Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen

Schaffung des Amtes des Hohen Vertreters für die GASP – Die EU bekommt außenpolitisch eine

Telefonnummer

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GASP Heute

Ziele der GASP laut Art. 11 EUV Die Union erarbeitet und verwirklicht eine Gemeinsame

Außen- und Sicherheitspolitik, die sich auf alle Bereiche der Außen- und Sicherheitspolitik erstreckt und Folgendes zum Ziel hat: – Wahrung der gemeinsamen Werte, der grundlegenden

Interessen, der Unabhängigkeit und der Unversehrtheit der Union im Einklang mit den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen;

– Stärkung der Sicherheit der Union; – Wahrung des Friedens und Stärkung der internationalen

Sicherheit; – Förderung der internationalen Zusammenarbeit;– Entwicklung und Stärkung von Demokratie und

Rechtsstaatlichkeit sowie die Achtung von Menschenrechten und Grundfreiheiten

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Europäische Sicherheitsstrategie 2003

Als Reaktion auf die tiefen Unstimmigkeiten während des Irak-Krieges verabschiedet die EU 2003 die Europäische Sicherheitsstrategie (ESS) „Ein besseres Europa in einer sicheren Welt“

ESS = Leitkonzept, das als Handlungsanleitung und gleichzeitig als Grundlage für spätere Vertiefungen und Erweiterungen dienen soll.

Leitmotiv: Multilateralismus, Betonung des Rechts sowie die Betonung des erweiterten Sicherheitsbegriffes

– neben der klassischen Außen- und Verteidigungspolitik spielen auch wirtschaftspolitische, finanzpolitische, ökonomische, ökologische und entwicklungspolitische Aspekte eine wichtige Rolle in der ESS

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Europäische Sicherheitsstrategie 2003

5 Hauptbedrohungen: I. TerrorismusII. Verbreitung von MassenvernichtungswaffenIII. Regionale Konflikte IV. Scheitern von StaatenV. Organisierte Kriminalität

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Wichtige Institutionen und Akteure der GASP

Europäische Rat – besteht aus den Staats- und Regierungschefs der EU– bestimmt die Grundsätze und die allgemeinen Leitlinien der

GASP. Politisches und Der Rat für Allgemeine Angelegenheiten und

Außenbeziehungen– setzt sich zusammen aus den Außenministern der EU – zentrale Entscheidungsgremium im Bereich der GASP sowie

der ESVP Sicherheitspolitisches Komitee (PSK)

– besteht aus den Botschaftern der Mitgliedsstaaten– tagt regelmäßig und gewährleistet die Realisierung von

Beschlüssen (ist für die Kontrolle und die strategische Leitung von Einsätzen der EU verantwortlich)

– kann mit Beschluss des Rates der EU Entscheidungsbefugnisse für die Dauer einer Krisenmanagementoperation erhalten

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Wichtige Institutionen und Akteure der GASP

EU Militärausschuss (EUMC)– gebildet aus den Generalstabschefs der

Mitgliedsstaaten – Beratung des PSK

Europäischer Militärstab (EUMS)– fachlich dem EUMC untergeordnet

Ausschuss für Zivile Aspekte des Krisenmanagements (CivCom)– besteht aus Spezialisten und Diplomaten – berät das PSK in Fragen des zivilen Krisen- und

Konfliktmanagements

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Beschlussverfahren in der GASP

Art. 23 EUV bestimmt das Beschlussverfahren in der GASP

Grundsätzlich werden Beschlüsse einstimmig gefasst– Intergouvernementale Charakter

Um eine Blockadegefahr zu verringern, haben die Mitgliedsstaaten mehrere komplizierte Ausnahmeregeln formuliert: – Konstruktive Enthaltung

• Erlaubt es einzelnen Mitgliedsstaaten, an der Durchführung eines gemeinsamen Beschlusses nicht teilzunehmen, ohne diesen jedoch damit als bindenden Beschluss der Union zu verhindern

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Beschlussverfahren in der GASP

– Auf der Grundlage einer gemeinsamen Strategie (Art.13 (2) EUV), die der Rat einstimmig verfasst hat oder bei Durchführungsbeschlüssen mit einer doppelt qualifizierten Mehrheit (2/3 der MS) abstimmen

Eingeschränkt werden diese Möglichkeiten durch die funktionale Ausgestaltung des „Luxemburger Kompromisses“– Danach kann ein MS unter Berufung auf „wichtige

Gründe nationaler Politik“ einen möglichen Beschluss im Rat verhindern

• In diesem Fall wird der Fall mit qualifizierter Mehrheit an den Europäischen Rat weitergeleitet, der ein Kompromiss finden muss

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Beschlussverfahren in der GASP

Grundsätzlich ausgeschlossen von Mehrheitsabstimmungen sind Beschlüsse mit militärischen oder sicherheitspolitischen Bezügen

Dilemma: Einerseits die Arbeitsfähigkeit des Rates durch Mehrheitsabstimmungen zu erleichtern Nicht bereit, in diesen sensiblen Fragen ihre Souveränitätsvorbehalte aufzugeben

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Änderung durch den Reformvertrag

„Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik“ – Wird für fünf Jahre vom Europäischen Rat mit qualifizierter

Mehrheit gewählt Versuch, die Zusammenarbeit zwischen den

Mitgliedsstaaten effizienter zu machen, ohne den intergouvernementalen Charakter aufzugeben => Doppelhut – Ratshut: Außenminister der Union– Kommissionshut: Vizepräsident der Kommission

Daneben ist er noch Vorsitzender im Rat für Auswärtige Angelegenheiten

Amtsinhaber müsste unterschiedliche politische Interessen der MS mit den einzelnen Ressorts der Kommission zusammenbringen

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Änderung durch den Reformvertrag

Hauptamtlichen Präsidenten des Europäischen Rates – Wird für 2,5 Jahre vom Europäischen Rat gewählt

Vorsitzender und Vorbereiter der Sitzungen des Europäischen Rates

Spielt eine zentrale Rolle in der GASP– Vertritt die EU nach Außen „unbeschadet der

Zuständigkeiten der Außenminister der Union“. (Art. 9b (6))

Möglichkeit der flexiblen Zusammenarbeit -„Kerneuropa?“

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Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP)

Ohnmächtigkeit der Europäer den Konflikt im ehemaligen Jugoslawien selbst zu lösen– Klägliches Scheitern der EU – EU war auf Hilfe der USA angewiesen

Dezember 1998 Treffen zwischen dem frz. Präsidenten Chirac und dem britischen Premier Blair auf St. Malo

verabredeten den Aufbau der europäischen Verteidigungspolitik

Es wird betont, „dass die Union autonome Handlungskapazitäten besitzen muss, unterstützt von glaubwürdigen Mitteln und die Bereitschaft, sie zu nutzen um internationalen Krisen zu begegnen.“ (Erklärung von St. Malo 1998)

St. Malo bedeutete den Grundstein für die Europäische Sicherheit- und Verteidigungspolitik

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Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP)

Institutionalisierung bei den Europäischen Ratstreffen in Köln und Helsinki 1999

Headline Goal → bis spätestens 2003– Innerhalb von 60 Tagen verlegbar– Durchhaltefähigkeit mindestens 1 Jahr– Umfang 50.000-60.000 Mann– Ganze Bandbreite der Petersberg Aufgaben– Auch die zivile Komponente wird betont:

• 5.000 Polizeibeamte

• 1.000 Rechtsexperten (Richter, Rechtspfleger, etc.)

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Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP)

Schon im Jahre 2003 wurden die Headline- Goals erreicht und im Januar stand mit der Übernahme der NATO- peacekeeping Mission in Mazedonien die erste Bewährungsprobe für die ESVP bevor

Das mittlerweile größte Engagement stellte dabei die Stabilisierungsmission in Bosnien- Herzegowina dar, welche unter dem Namen ALTHEA seit dem 2. Dezember 2004 unter Rückgriff auf NATO- Fähigkeiten begonnen wurde– 7000 Soldaten sind für die Schaffung eines sicheren

Umfeldes im Balkanland verantwortlich

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Das Europäische Parlament

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Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP)

Headline Goal 2010 (2004 beschlossen) – Gründung einer Europäischen Verteidigungsagentur (2004)

• Rüstungsaktivitäten der Mitgliedsstaaten koordinieren• gemeinsame Waffenanschaffungen ermöglichen • Forschung

– Battle Group Concept • 13 battlegroups (4 nationale, 9 multinationale)• 1,000 – 1,500 Personen• Nicht später als 10 Tagen nach Beschlussfassung über die

Einleitung einer Operation verlegbar• Durchhaltefähigkeit für einen 30-tägigen Ersteinsatz, dessen

Dauer bei einer angemessenen Folgeversorgung auf 120 Tage ausgedehnt werden kann

– Verfügbarkeit eines Flugzeugträgers mit den dazu gehörigen trägergestützten Flugzeuge und Begleitschiffen (2008)

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Thesen zur Diskussion

Geht die GASP weit genug, oder ist die Außenpolitik in den Händen der Nationalstaaten besser aufgehoben? – GASP soll vielleicht besser supranational agieren

Beschlüsse in der GASP entbehren der demokratischen Legitimation da es durch den Rat im Zusammenspiel mit der Kommission entschieden wird ohne Beteiligung des Europäischen Parlamentes

„Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik“ macht alles besser?

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Literaturverzeichnis

Algieri, Franco (2006): Die Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU in: Weidenfeld, Werner (Hrsg.): Die Europäische Union. Politisches System und Politikbereiche. Bonn.

Schmalz, Uwe (2007): Die Europäische Union als internationaler Akteur in: Woyke, Wichard (Hrsg.): Handwörterbuch Internationale Politik. Opladen.

Wessels, Wolfgang (2008): Das politische System der Europäischen Union. Wiesbaden.