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Mitwirkungsvorlage WRT – Wirtschaftsraum Thun
Agglomerationsprogramm Thun Teilprojekt der Agglomerationsstrategie des Kantons Bern Teilregionaler Richtplan gemäss Art. 68 BauG
Thun, 21. Oktober 2003
Impressum: Leitungsgremium WRT Hans-Ueli von Allmen Stadtpräsident Thun, Präsident Board WRT Ursula Haller Vorsteherin Direktion Bildung und Entwicklung, Thun Peter Gutknecht Gemeindepräsident Heimberg Daniel Varrin Gemeindepräsident Hilterfingen Manfred Ammann Gemeindepräsident Oberhofen Peter Mathys Gemeindepräsident Seftigen Fritz Bühler Gemeinderatspräsident Sigriswil Franz Arnold Gemeindepräsident Spiez Hans Rudolf Feller Gemeindepräsident Steffisburg Hannes Zaugg-Graf Gemeindepräsident Uetendorf Armin Schulthess Gemeindepräsident Uttigen Peter Rychiger Präsident RWK Jürg Iseli Präsident TIP Projektgruppe Kanton Bern Andrea Weik* Stv. Generalsekretärin JGK Peter Rytz Vorsteher Abteilung Kantonsplanung, AGR Heimberg Ulrich Müller Gemeindeschreiber Bernhard Stähli Bauverwalter Hilterfingen Peter Steiner Bauverwalter Oberhofen Walter Bürki Gemeindeschreiber Jürg Haueter Bauverwalter Seftigen Christian Haueter Gemeindeschreiber Kurt Kammermann Bauverwalter Sigriswil Erika Schoch Bauverwalter-Stv. Spiez Konrad Sigrist Gemeindeschreiber Ueli Schneider Sachbearbeiter Planung Steffisburg Hans Peter Frutiger Planer, Abt. Hochbau Thun Guntram Knauer* Stadtplaner Dr. Urs Berger* Stadtökonom, Leiter Geschäftsstelle WRT Uetendorf Kurt Spöri Gemeindeschreiber Uttigen Jürg Hauert Gemeindeschreiber Region TIP Dr. Melchior Buchs Geschäftsführer Externe Projektbegleitung Andreas Wirth* Kontur Projektmanagement AG, Bern Kaja Keller Kontur Projektmanagement AG, Bern
separates Gespräch vom 8. September 2003 Thierachern Vreni Blesi Gemeindepräsidentin Monika Gerber Gemeindeschreiberin
* bilden die Kerngruppe
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze .................................................................................................1
TEIL A: ERLÄUTERUNGSBERICHT
1. Ausgangslage...............................................................................................................5 2. Situationsanalyse.........................................................................................................7 3. Zielsetzungen .............................................................................................................23 4. Formen der Zusammenarbeit....................................................................................33 5. Aufbau des Massnahmenteils...................................................................................39
TEIL B: MASSNAHMENBLÄTTER
TEIL C: UNGEWERTETE MASSNAHMENLISTE
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Projektorganisation Erarbeitung Agglomerationsprogramm 6 Abbildung 2: Übersicht über Gemeinden und Organisationen 8 Abbildung 3: Gesamtverkehrsstudie Agglomeration Thun (TBA OIK I) 10 Abbildung 4: ESP Thun Nord / Steffisburg (Illustration: Atelier Wehrlin, Wünnewil/Bern) 12 Abbildung 5: ESP Thun Nord / Steffisburg 12 Abbildung 6: Planungsvarianten Schlüsselprojekt Lachenareal (Illustration: Atelier Wehrlin, Wünnewil/Bern) 16 Abbildung 7: 3D-Modell des Zentrums Thun Süd (Illustration: Rychener+Partner AG, Steffisburg) 16 Abbildung 8: Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich Sport 18 Abbildung 9: Organigramm Schulwesen der Stadt Thun 20 Abbildung 10: Zielsetzungen im Agglomerationsprogramm 22
Das Wichtigste in Kürze
Ziel der Agglomerati-onspolitik
Bund
Mit der rasanten Ausdehnung der Siedlungsfläche, wie sie auch in der Schweiz zu beobachten ist, sind verschiedene Probleme verbunden, wie etwa hohe Infrastruk-turkosten, negative Einflüsse auf die Dichte und die Durchmischung in den Sied-lungsgebieten, der Druck auf die Landschaft und die zunehmende Umweltver-schmutzung. Die Entwicklung in der Agglomeration zeichnet sich insbesondere durch eine räumliche Trennung der Tätigkeiten Wohnen, Arbeiten und Freizeitge-staltung aus. Dies bringt eine Vervielfachung der Pendlerströme – ein Grossteil davon als motorisierter Individualverkehr – mit sich.
Der Bundesrat will gemäss Bericht zur Agglomerationspolitik vom 19. Dezember 2001 Modellvorhaben im Bereich der nachhaltigen Entwicklung des urbanen Rau-mes mit finanziellen und technischen Beiträgen fördern.
Kanton Bern
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat im Dezember 2001 beschlossen, die Stärken und Entwicklungspotenziale der urbanen Regionen durch konzentrierte Massnahmen und geeignete Zusammenarbeitsformen zu unterstützen. In Agglo-merationsprogrammen sollen neue Formen der Zusammenarbeit unter den Ag-glomerationsgemeinden erarbeitet werden.
Perimeter: Wirtschafts-raum Thun und Ge-meinde Thierachern
Der Wirtschaftsraum Thun (WRT) umfasst die Gemeinden Heimberg, Hilterfin-gen, Oberhofen, Seftigen, Sigriswil, Spiez, Steffisburg, Thun, Uetendorf und Utti-gen. Zusammen mit der Gemeinde Thierachern ist der Perimeter der Agglomerati-on Thun gegeben.
Ziele des Agglomerati-onsprogramms
Das Agglomerationsprogramm Thun ist als teilregionaler Richtplan nach Art. 68 Baugesetz konzipiert. Folgende Ziele sollen erreicht werden:
- Die Stärken und Entwicklungspotenziale der urbanen Region sollen durch geeignete Massnahmen und Zusammenarbeitsformen gefördert werden.
- Durch die Realisierung gemeinsamer Projekte soll die Agglomeration an Identität und Zusammenhalt gewinnen.
- Neue Zusammenarbeitsformen sollen zur Transparenz und Vereinfachung der Problemlösungsmechanismen führen.
Projektorganisation Das Agglomerationsprogramm wurde von einer Projektorganisation bestehend aus dem Leitungsgremium WRT, einer Kerngruppe sowie einer Projektgruppe (vergleiche Abbildung 1) zwischen Dezember 2002 und Oktober 2003 erarbeitet.
Aufbau des Agglomera-tionsprogramms
Das Agglomerationsprogramm besteht aus einem Erläuterungsbericht, Mass-nahmenblättern und einer ungewerteten Massnahmenliste. Für den Start des Agglomerationsprogramms wurde eine kleine Zahl von Mass-nahmen als Schlüsselprojekte ausgewählt mit dem Ziel, raschmöglichst mit der Realisierung zu starten und dabei neuartige Formen der Zusammenarbeit zu tes-ten. In der ungewerteten Massnahmenliste sind weitere wichtige Projekte aufge-führt, welche entweder in separaten Projektorganisationen umgesetzt oder gege-benenfalls zu einem späteren Zeitpunkt als Schlüsselprojekte in das Agglomerati-onsprogramm aufgenommen werden.
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Massnahmenblätter Folgende Schlüsselprojekte wurden definiert:
1 Stellenwert des Agglomerationsprogramms und Projektorganisation 2 Finanzierung des Agglomerationsprogramms: "Agglomerationsbeschluss" 3 Rasche, effiziente Entscheidungswege der beteiligten Körperschaften beim Voll-
zug 4 Koordination der Siedlungsentwicklung 5 Umsetzung Gesamtverkehrsstudie Agglomeration Thun 6 Koordination der Landschaftsentwicklung 7 Gemeindeübergreifende Bodenpolitik mit interkommunalem Lastenausgleich 8 Handschlag Stadt - Land 9 Schlüsselareal: Pilotprojekt "Stockhornstrasse Nord", Steffisburg 10 Zusammenarbeit der Gemeinden Seftigen, Uttigen, Uetendorf im Bereich Sport
und Freizeit 11 Koordination im Bildungsangebot 12 Geoinformation
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TEIL A: ERLÄUTERUNGSBERICHT
1. Ausgangslage 1.1 Wozu dieses Agglomerationsprogramm? Vorgaben Bund In seinem Bericht zur Agglomerationspolitik vom 19. Dezember 2001 hält der
Bundesrat fest, dass er - zur nachhaltigen Entwicklung des urbanen Raums der Schweiz und zur
wirtschaftlichen Attraktivität der städtischen Gebiete beitragen, - ein polyzentrisches Netz von Städten und Agglomerationen erhalten, - sowie die städtischen Gebiete in ihrer Ausdehnung begrenzen will.
Diese Ziele will er erreichen, indem er unter anderem sogenannte Modellvorhaben finanziell und technisch unterstützt. Die Agglomerationsstrategie des Kantons Bern ist eines dieser Modellvorhaben.
Vorgaben Kanton Der Regierungsrat will von einer realistischen Einschätzung der Problemlage und der Entwicklungsmöglichkeiten der einzelnen Agglomerationen im Kanton Bern ausgehen und für diese praxisnahe und realitätstaugliche Modelle herauskristalli-sieren, die Wege zu deren Verwirklichung initiieren und aufzeigen. Er hat sich die folgenden Ziele gesetzt:
- Es soll an Bestehendem angeknüpft werden. - Die Agglomerationsstrategie soll in Zusammenarbeit mit den Agglomerati-
onsgemeinden definiert werden. - Inhaltlich sollen Themen wie Raumplanung, Umwelt, Verkehr, Standort-
entwicklung und Kultur angepackt werden.
WRT als Ansprechpart-ner
Der Wirtschaftsraum Thun (WRT) tritt für die Agglomeration Thun als Ansprech-partner gegenüber Bund und Kanton auf. Die Finanzierung erfolgt nach der Pla-nungsfinanzierungsverordnung. Der WRT ist als einfache Gesellschaft konstituiert, deren Gesellschaftsvertrag jeweils terminiert auf einige Jahre abgeschlossen wird. Neu hat er ab 1.1.2003 auf weitere vier Jahre Gültigkeit.
Die Gemeinde Thierachern, die nicht Mitglied des WRT ist, zählt ebenfalls zu den Gemeinden der Agglomeration Thun. Das Interesse an einer Mitarbeit Thiera-cherns am Agglomerationsprogramm, insbesondere bezüglich dem Austausch zwischen Kern und Landgemeinden, ist gross.
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Kerngruppeexterne Begleitung
POLITISCHE FÜHRUNG
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Leitungsgremium WRT
Hans-Ueli von Allmen, ThunUrsula Haller, ThunPeter Gutknecht, HeimbergDaniel Varrin, HilterfingenManfred Ammann, OberhofenPeter Mathys, SeftigenFritz Bühler, SigriswilFranz Arnold, SpiezHans Rudolf Feller, SteffisburgHannes Zaugg-Graf, UetendorfArmin Schulthess, UttigenPeter Rychiger, RWKJürg Iseli, TIP
Andrea Weik, Kanton Bern*Dr. Urs Berger, Thun/WRT*
Guntram Knauer, Thun*
Andreas Wirth, Kaja KellerKontur Projektmanagement AG
Projektgruppe
MitwirkungÖffentlichkeit
FACHLICHE ARBEIT
Ulrich Müller, HeimbergBernhard Stähli, HeimbergPeter Steiner, HilterfingenWalter Bürki, OberhofenJürg Haueter, OberhofenChristian Haueter, SeftigenKurt Kammermann, SeftigenErika Schoch, SigriswilKonrad Sigrist, SpiezUeli Schneider, SpiezHans Peter Frutiger, SteffisburgKurt Spöri, UetendorfJürg Hauert, UttigenDr. Melchior Buchs, TIPPeter Rytz, Kanton Bern
* auch in der Projektgruppe vertreten
Abbildung 1: Projektorganisation Erarbeitung Agglomerationsprogramm
(mit der Gemeinde Thierachern wurde ein separates Gespräch geführt)
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Zusammenarbeit Ag-glomeration / Region TIP
Die Gemeinden der Agglomeration Thun1 sind Mitglieder der Region Thun-InnertPort (TIP). Einzige Ausnahme bildet die Gemeinde Seftigen, die jedoch be-reits ein Eintrittsgesuch gestellt hat. Die Region TIP ist eine Berg- und Planungs-region gemäss Kant. Baugesetz Art. 97 sowie gemäss Investitionshilfegesetz (IHG) des Bundes. Die Zusammenarbeit zwischen der Agglomeration Thun und der Region TIP war während des gesamten Erarbeitungsprozesses des Agglome-rationsprogramms ein zentrales Anliegen und konnte optimal gestaltet werden. Das Bewusstsein, dass die Agglomeration Thun Teil der Region Thun-InnertPort ist, floss in die Erarbeitung des vorliegenden Programms ein. Es gilt das Bewusst-sein zu stärken, dass eine Region als Ganzes nur so stark ist wie sein Zentrum, die Agglomerationsgemeinden aber gleichzeitig auf die Werte der ländlichen Ge-meinden angewiesen sind und diese zur Identität der Region einen nicht zu unter-schätzenden Beitrag leisten. Das Agglomerationsprogramm ist als teilregionaler Richtplan nach Art. 68 Baugesetz konzipiert. Zu gegebener Zeit wird es ein Be-standteil eines regionalen Richtplans werden, welcher alle Teilregionen umfasst.
1.2 Projektorganisation Projektorganisation
Für die Erarbeitung des Agglomerationsprogramms wurde eine Projektorganisati-on gebildet, bestehend aus dem Leitungsgremium WRT, einer Kerngruppe sowie einer Projektgruppe.
2. Situationsanalyse 2.1 Bestehende Formen der Zusammenarbeit im Raum Thun Vielzahl an Gremien
Region Thun-InnertPort
Die Vielzahl der Gremien zu den Themen Raumplanung, Verkehr, Standortent-wicklung, Bildung und Kultur in der Region Thun machen einen Überblick schwie-rig. Eine kurze Zusammenfassung soll Klarheit schaffen: Die Region Thun-InnertPort (TIP) umfasst 40 Gemeinden und weist eine Wohn-bevölkerung von über 113'000 Einwohnern auf. Zur Zeit ist die Region TIP daran, sich neu zu organisieren. Die Fragen zum weite-ren Funktionieren der Region werden in naher Zukunft beantwortet werden. Aus der Sicht der Agglomeration ist insbesondere eine enge, kreative Zusammenarbeit mit der Region sowie eine Abgrenzung der Aufgabenbereiche wünschenswert, um Doppelspurigkeiten oder Versäumnisse zu vermeiden. Da der Verein TIP gesetzli-che Aufträge zu erfüllen hat, können regionale Aufgaben nicht ohne gesetzliche Änderung auf andere Organisationen verschoben werden.
1 WRT-Gemeinden und Thierachern
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Regionale Verkehrskon-ferenz
Wirtschaftsraum Thun
Zur Regionalen Verkehrskonferenz (RVK) Oberland-West gehören insgesamt 58 Gemeinden aus den Regionen Thun-InnertPort, Kandertal, Obersimmen-tal/Saanenland und der südlichen Hälfte der Region Gürbetal. Gemäss dem Ge-setz über den öffentlichen Verkehr des Kantons ist die Kompetenz für die Aufga-ben im Bereich öV bei der RVK angesiedelt. Ziel des Wirtschaftsraums Thun (WRT) ist eine gemeinsame Wirtschaftsförde-rung, um der Region Arbeitsplätze zurückzubringen und neue zu schaffen. Die Ab-stimmung der Aufgaben bei der Zusammenarbeit mit der kantonalen Wirtschafts-förderung und dem WRT wird vorgenommen. Die Gemeinden der Agglomeration Thun sind Mitglied des WRT. Eine Ausnahme bildet die Gemeinde Thierachern, welche nicht Mitglied des WRT ist, aber zur Agglomeration Thun zählt.
Verein Regionale Wirt-schaftskoordination
Regionale Kulturkonfe-renz
Der Verein Regionale Wirtschaftskoordination (RWK) vereint die wesentlichen regionalen Wirtschaftsdachverbände, die Stadt Thun, die Region TIP, eine ganze Reihe von Privatunternehmern sowie weitere private und öffentliche Institutionen. Der Verein RWK ist zur Zeit dabei, seine Strukturen, seinen Auftrag und seine zu-künftige Ausrichtung zu überdenken. Die Regionale Kulturkonferenz (RKK) ist die Umsetzung des kantonalen Kultur-fördergesetzes. Sie umfasst 41 Gemeinden und damit eine Bevölkerung von rund 117'000 Personen.
NEF - mvt
Ein Koordinationsbedarf besteht auch zwischen der Neuen Verwaltungsführung (NEF) des Kantons und der Modernen Verwaltung Thun (mvt). Die Chancen, die sich aus einer verstärkten Zusammenarbeit bilden, sollen genutzt werden. Dazu gehören vorab die Überprüfung von Doppelspurigkeiten in der Aufgabenerfüllung und die Koordination der Controllinginstrumente.
Herausforderungen: Abklärung der Aufgabenteilung Region Thun-InnertPort / Agglomeration Thun; Institutionalisierung der Agglomerati-on als starke Partnerin; Abstimmung der Leistungserbrin-gung Kanton Bern / Agglomeration Thun; Koordination NEF / mvt
2.2 Verkehr motorisierter Individual-verkehr
Die Mehrheit der Verkehrsprobleme ist nur gemeindeübergreifend lösbar. Betrof-fen von der stetigen Zunahme des motorisierten Individualverkehrs (MIV) ist vorab die Thuner Innenstadt mit den eigentlichen Engpässen des Strassennetzes der Agglomeration Thun. Dies zeigt auch die Gesamtverkehrsstudie Agglomera-tion Thun des kantonalen Tiefbauamtes, welche eine vollständige Übersicht über die vorhandenen Verkehrsprobleme gibt und deren Ziel es ist, die Funktionalität des Verkehrssystems in Thun zu erhalten.
Bedürfnisse der Ge-meinden
Die Umsetzung der Gesamtverkehrsstudie Agglomeration Thun, in welcher der Abbau der Überlastung des Strassennetzes in der Agglomeration als Ziel formu-liert wird, ist für die Agglomerationsgemeinden, aber auch aus Sicht der gesamten Region Thun-InnertPort (TIP) von zentraler Bedeutung.
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Abbildung 3: Gesamtverkehrsstudie Agglomeration Thun (TBA OIK I)
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Herausforderungen: Vollzug der Gesamtverkehrsstudie gemäss Realisierungs-
programm; Finanzierung der wichtigen Grossprojekte
Parkierung
Nach der Ablehnung der Abstimmungsvorlage zu den zwei geplanten Parkhäusern durch die Thuner Bevölkerung besteht bezüglich der fehlenden Parkplätze ein grosser und dringender Handlungsbedarf. Der geplante Parkhausring stellt dazu einen Lösungsansatz dar und wird in den Legislaturzielen 2003-2006 des Ge-meinderates Thun als unbestritten bezeichnet. Eine Parkplatz-Planung befindet sich gegenwärtig beim Planungsamt Thun in Bearbeitung.
Regionaler Richtplan verkehrsintensive Standorte
Eine grosse Herausforderung stellt die Frage der örtlichen Verteilung der Gross-verteiler dar. Massgebend dafür ist der Regionale Richtplan verkehrsintensive Standorte (Oktober 2002), welcher ursprünglich als teilregionale Planung einiger WRT-Gemeinden begonnen wurde, später jedoch wegen der Finanzierung über den TIP abgewickelt wurde.
Herausforderungen: Realisierung des Parkhausrings und einer gezielten Park-
platzbewirtschaftung
öffentlicher Verkehr
Bedürfnisse der Ge-meinden
Im Bereich des öffentlichen Verkehrs wird die Anbindung der Agglomeration Thun an den nationalen und internationalen Verkehr in den kommenden Jahren im Zusammenhang mit der Alptransit-Planung ein Kernthema sein. Für die Gemein-den Thun und Spiez wird insbesondere die Frage der Fernverkehrshalte zentral sein. Für die Sicherstellung des Verkehrssystems und zur Entlastung der Innen-stadt von Thun ist der Ausbau des städtischen Busnetzes von zentraler Bedeu-tung.
Für die Agglomerationsgemeinden ist eine Erhaltung und in einigen Fällen eine Verbesserung des öffentlichen Verkehrs von grösster Wichtigkeit. Es sollten min-destens alle Dörfer (z.B. Sigriswil) resp. Dorfteile (z.B. Steffisburg) am öffentlichen Verkehr angeschlossen sein. In anderen Fällen wird eine Attraktivierung der RM-Linie Thun-Konolfingen-Bern sowie deren Ausbau zur S-Bahn-Linie angestrebt (z.B. Steffisburg, Heimberg).
Gütertransport
Im Gütertransport werden im Berner Oberland neue Wege beschritten. Das Pro-jekt "SpediBeO" ist eine Plattform für die Erarbeitung von Logistikprojekten für Gü-ter und Reisegepäck im Berner Oberland2. In drei Teilprojekten und einer Diskus-sions-Plattform sollen die Bereiche Logistik, Verkehr und Mobilität durchleuchtet und innovative Ansätze umgesetzt werden, denn ein funktionierendes Transport-wesen ist zentral für die Standortattraktivität des Berner Oberlands.
Langsamverkehr
Der Ausbau der Velorouten und des Fussverkehrs wird als wesentlicher Be-standteil in die Massnahmenstrategie der Gesamtverkehrsstudie Thun integriert. Die Umsetzung der Massnahmen wird aber vorwiegend durch die Kommunen er-folgen.
2 gemäss Homepage www.regioplus.ch/SpediBeO
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Abbildung 4: ESP Thun Nord / Steffisburg (Illustration: Atelier Wehrlin, Wünnewil/Bern)
Abbildung 5: ESP Thun Nord / Steffisburg
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Abstimmung Verkehr - Siedlung
Den Agglomerationen kommt bei der Abstimmung der Entwicklung von Schie-nen- und Strassenverkehr mit der Siedlungsentwicklung eine Vorreiterrolle zu. Es geht darum, eine wirkungsvolle Koordination des öffentlichen Schienen- und Strassenverkehrs, des motorisierten Individualverkehrs sowie des Langsamver-kehrs zu erreichen und damit einen optimalen Einsatz der verfügbaren finanziellen Mittel anzustreben. In der Agglomeration Thun sind neue Formen der Zusammen-arbeit nötig. Dies muss auch auf kantonaler Ebene ein Anliegen sein, damit das Zusammenwirken von Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) über den kantonalen Richtplan, Amt für öffentlichen Verkehr (AöV) über den Angebotsbe-schluss und den Investitionsrahmenkredit und Tiefbauamt (TBA) über das Stras-senbauprogramm optimal gestaltet und die Mittel dort eingesetzt werden können, wo sie die grösste Wirkung haben.
Herausforderungen: Anbindung des lokalen und regionalen öffentlichen Ver-
kehrs an den nationalen und internationalen Verkehr; Op-timierung öV-Erschliessung; Abstimmen von Siedlungs- und Verkehrsentwicklung
2.3 Standortentwicklung und Tourismus Bereitstellung von Grundstücken
Die Gemeinden des Wirtschaftsraumes Thun (WRT) arbeiten in der Standortent-wicklung bereits heute eng zusammen. Die grosse Herausforderung der nächsten Jahre besteht in der Bereitstellung von rasch verfügbaren Grundstücken für In-dustrie, Gewerbe und Dienstleistungen in der Agglomeration Thun. Die Nach-frage kann heute nicht wunschgemäss gedeckt werden. Wesentliche, bestgeeig-nete Entwicklungsgebiete können nicht genutzt werden, da diese mittelfristig als Waffen- und Truppenübungsplatz zur Verfügung gestellt werden.
ESP Thun Nord / Stef-fisburg
Ein spezielles Augenmerk gebührt der Planung ESP Thun Nord / Steffisburg. Das Areal enthält ein hohes Entwicklungspotenzial für die Stadt Thun und die an-grenzenden Gemeinden. Beteiligt sind das VBS, die RUAG, sowie die Gemeinden Thun und Steffisburg.
Bedürfnisse der Ge-meinden
Für die Agglomerationsgemeinden ist die Pflege der ansässigen Wirtschaft und die Ansiedlung von neuem Gewerbe durch optimierte Rahmenbedingungen ein wich-tiges Anliegen. Die Zusammenarbeit mit dem WRT wird als wichtig und gut erach-tet.
gemeindeübergreifende Koordination
Die Beratungstätigkeit des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR) bei Ortsplanungsrevisionen wird mit dem SAR-Prozess stark reduziert. Die gemein-deübergreifenden Koordinationsaufgaben müssen deshalb stärker von den Regio-nen selber wahrgenommen werden. Konkrete Vorstellungen zur Raumentwicklung der Agglomeration, gedacht als Gesamtbetrachtung fernab der Gemeindegrenzen, müssen durch die betroffenen Gemeinden selber entworfen werden. Die Gemein-degrenzen verlieren bei solchen Betrachtungen dann an Bedeutung, wenn mit der gemeinsamen Förderung und Vermarktung des Wirtschaftsraumes Mehr- und Minderwerte durch einen interkommunalen Lastenausgleich ausgeglichen wer-den können. Das Ziel, arbeitsplatzintensive Betriebe dort anzusiedeln, wo be-reits eine leistungsfähige Infrastruktur vorhanden ist und damit eine nachhaltige Entwicklung der gesamten Agglomeration zu erreichen, bleibt dann nicht mehr
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eine unerreichbare Vision auf dem Papier. Dies erfordert aber auch eine gute Ab-
sprache mit der Region Thun-InnertPort (TIP). Herausforderungen: Bereitstellen von rasch verfügbarem Land für Industrie,
Gewerbe und Dienstleistungen; gemeinsame Standort-promotion der Agglomeration Thun; Verbesserung der gemeindeübergreifenden Zusammenarbeit; Abklären der Rahmenbedingungen für einen interkommunalen Lasten-ausgleich
Tourismusförderung
Bedürfnisse der Ge-meinden
In der Frage der Tourismusförderung sind die Prioritäten in der Agglomeration Thun ungleich verteilt. Bei den Berührungspunkten zwischen der Agglomeration und der Tourismusdestination Thunersee besteht Klärungsbedarf. Insbesondere die Unterstützung im Sinne eines finanziellen Ausgleichs unter den Agglomerati-onsgemeinden war bisher nur am Rande ein Thema.
Mehrere Gemeinden vermissen nebst der Vereinigung der Bereiche Gewerbe, Landwirtschaft und Tourismus eine Neustrukturierung im Thunersee-Tourismus, welche auf die Bedürfnisse und die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinden abgestimmt werden. Des Weiteren ist in Spiez, an der Stadtgrenze zu Thun, für das Areal des Gwattzentrums eine neue tourismusorientierte Lösung, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Areal des Kander-Kies, denkbar und wünschenswert. Ein grosses touristisches Potenzial findet sich auch im Lachen-areal und der Lachenwiese sowie (was die Lage betrifft) im Ufergebiet der Aare zwischen Bahnhof und Schadau.
Herausforderungen: Klärung des Stellenwerts Tourismus in der Agglomeration Thun; Erarbeiten neuer Lösungsvorschläge zum Gwatt-zentrum, zum Lachenareal/Lachenwiese sowie ev. zum Gebiet Bahnhof-Schadau
2.4 Raum- und Regionalplanung gemeindeübergreifende Zusammenarbeit
Die Agglomeration Thun kann seit längerer Zeit einen stetigen Bevölkerungszu-wachs verzeichnen. Das Wachstum in der Agglomeration war mit 7,6% zwischen 1990 und 2001 deutlich grösser als das durchschnittliche Wachstum im Kanton Bern mit 1.8%. Die funktionale und soziale Entmischung ist in der Agglomeration Thun längst eine Tatsache. Wer kann, wohnt in den gut gelegenen Gemeinden am See oder an Hanglage und pendelt täglich zur Arbeit. Die aus dem Pendlerverkehr resultierenden Aufgaben, insbesondere in der Verkehrspolitik, werden in der Ag-glomeration Thun in den kommenden Jahren eine verstärkte Zusammenarbeit der betroffenen Gemeinden benötigen. Das Amt für Gemeinden und Raumord-nung (AGR) versucht, über die einzelnen Gemeindegrenzen hinauszusehen und den räumlichen Zusammenhängen Rechnung zu tragen. Für einen besseren Überblick der raumplanerischen Entwicklung werden zur Zeit die Zonenpläne der Gemeinden beim AGR digital erfasst, so dass ein Zonenplan unabhängig von den Gemeindegrenzen entsteht.
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Abbildung 6: Planungsvarianten Schlüsselprojekt Lachenareal (Illustration: Atelier Wehrlin, Wünnewil/Bern)
Abbildung 7: 3D-Modell des Zentrums Thun Süd (Illustration: Rychener + Partner AG, Steffisburg)
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Aufgaben TIP Einen Überblick über die raumplanerische Entwicklung der Gemeinden wird eben-
falls durch den Verein Region Thun-InnertPort (TIP) gewährleistet. Nebst den ständigen Aufgaben als Planungs- und Bergregion (IHG-Region) werden gegen-wärtig die Schwerpunkte bei der Überarbeitung des regionalen Landschafts-richtplans sowie bei der Umsetzung der Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV) ge-setzt. Insbesondere beim regionalen Landschaftsrichtplan finden sich enge Schnittstellen zum Agglomerationsprogramm, welche eine sorgfältige Aufgabentei-lung erfordern.
Richtplan Stadtentwick-lung Thun
Der Richtplan Stadtentwicklung Thun dient der Stadt Thun, um die Entwick-lungsbestrebungen der Stadt, aber auch die Zusammenarbeit zwischen den ver-schiedenen Partnern und Gemeinden zu koordinieren. Die im Richtplan definierten Schlüsselprojekte sollen auf effiziente Weise weitergeführt werden. Diese Schlüsselprojekte sind auch in den Legislaturzielen 2003-2006 des Thuner Gemeinderates enthalten.
Bedürfnisse der Ge-meinden
In den Agglomerationsgemeinden ist im Bereich Raumplanung in erster Linie die Revision der Ortsplanung ein Thema. Der Stand der Ortsplanungen ist auf dem Massnahmenblatt 4 dargestellt.
Kantonaler Richtplan Im Kantonalen Richtplan betreffen zwei Massnahmen die Agglomerationsgebiete konkret. Der vorliegende Bericht ist eine direkte Folge der zweiten Massnahme, welche somit als in Realisierung gelten kann: - Im öffentlichen Regional-, Agglomerations- und Ortsverkehr Prioritäten setzen
(Massnahme B_04) - Zentren- und Agglomerationspolitik erarbeiten (Massnahme C_03).
Koordinationsbedürfnis Obwohl die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Gemeinden gut zu funktio-nieren scheint, gibt es bisher nur eine beschränkte Koordination der Planungen der Agglomerationsgemeinden durch den Kanton (Amt für Gemeinden und Raum-ordnung AGR) oder den Verein TIP. Nicht zuletzt aufgrund des Sparpotenzials, welches hier genutzt werden könnte, wäre eine Abstimmung oder gar eine Verein-heitlichung des Bau- und Planungswesens durchaus wünschbar. Die Regionali-sierung der Raumplanung würde allerdings eine Änderung des kantonalen Bau-rechts bedeuten.
Herausforderungen: Koordination der Ortsplanungen
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Abbildung 8: Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich Sport
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2.5 Kultur / Sport
Regionale Kulturkonfe-renz
Im Kulturbereich zeigt sich, dass die Stadt Thun ihre Rolle als kulturelles Zentrum der Agglomeration erfüllt. Der Perimeter der Agglomeration im kulturellen Bereich geht über die WRT-Gemeinden und Thierachern hinaus und umfasst 41 Gemein-den. Die 41 Gemeinden sind seit September 2000 in der Regionalen Kulturkon-ferenz RKK als Verein zusammengeschlossen und übernehmen nebst den Sub-ventionsbeiträgen eine finanzielle Beteiligung an fünf Thuner Kulturinstitutionen. Die RKK entspricht somit der Umsetzung des kantonalen Kulturförderungsgeset-zes, dessen Modalitäten ab 2008 vereinfacht werden sollen. Der Spielraum auf Agglomerations-Ebene ist diesbezüglich nur sehr klein. Hingegen besteht insbe-sondere bei der Stadt Thun ein Bedürfnis nach neuen Finanzierungsformen für kulturelle Veranstaltungen.
Bedürfnisse Gemeinden Für viele der Agglomerationsgemeinden ist die Förderung von Angeboten für Ju-gendliche und die Unterstützung der örtlichen Kunst- und Kulturvereine wich-tig.
Herausforderungen: Erarbeiten von neuen Finanzierungsformen für kulturelle Veranstaltungen; Unterstützung von Vereinen und Ju-gendförderung
Zentrum Thun Süd Im Sport könnte in der Stadt Thun mit der Realisierung des Zentrums Thun Süd ein Meilenstein im Bereich Fussball, Leichtathletik sowie in weiteren Sportarten gesetzt werden. Gleichzeitig soll für das Lachen-Areal, Standort des heutigen Sta-dions, einen öffentlichen Raum, der die Stadt zum See hin öffnet, sowie eine Wohnüberbauung geplant werden. Die Modernisierung der Kunsteisbahn Thun ist ebenfalls eine anstehende Aufgabe.
Bedürfnisse Gemeinden Für die meisten Agglomerationsgemeinden ist die Unterstützung von Vereinen und die Jugendförderung ein zentrales Anliegen. Daneben ist die Koordination des Angebots und der Infrastruktur im Sportbereich über die Gemeindegrenzen hinaus ein wichtiges Thema.
Anliegen TIP Das "Konzept / Führungsinstrument zum Vorgehen und zur Beurteilung von neuen Sportstätten regionaler Bedeutung" der Region Thun – InnertPort (TIP) vom Juni 2002 ist nicht eine Sportstättenplanung im üblichen Sinne, sondern ein Instrument, das die Region, die Gemeinden und die Initianten bei der Beurteilung und Entwick-lung von Projekten für Sportstätten unterstützt. Erfahrungen mit diesem neuen In-strument müssen erst noch gemacht werden.
Herausforderungen: dauerhafte Lösung für das regionale Fussballstadion; Un-terstützung von Vereinen und Jugendförderung; gemein-deübergreifende Koordination der Planungen
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Volk
Stadtrat Grosser Rat
Regierungs-rat
ERZ D
Amt für Kinder-garten und Volksschule
Schulinspektor
Gemeinderat
DirektionBildung + Ent-wicklung
Schulamt
PG Erwachsenen-bildung / Stipen-dienwesen
PG Volks-schule
PG FamilienexterneKinder- und Jugend-angebote
SAKO GPKZentralschul-kommission
Schülerinnen+ Schüler
Lehrpersonal
Schulleitungen
Schulkommis-sionen 1-7
Schulleitungs-konferenz
Elternrat ?Spezial-, Fach-kommissionen*
* besondere Förderung + Schulung Informatik Technische Unterrichtshilfen Kadettenkommission Schulsportausschuss
Parteien
WahlKommissions-Mitglieder
VollzugSchulreglement
Vorsitz
Sekretariat
Mitglied
Besoldung 30%FinanzenLeistungen
AntragsrechtVorbereitung Sitzung
Anstellungs-Behörde
Aufsichtsorgan
Beratungsangebot
Vorgaben Lehrplanobligat. WeiterbildungStundendotation
Lehrplan70% Besoldung
1
23
EDK
m v t N
E F
PG zentrale Dienste
Abbildung 9: Organigramm Schulwesen der Stadt Thun
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2.6 Bildung
Schulreglement Stadt Thun
Das Schulreglement der Stadt Thun ist, insbesondere durch die Kantonalisierung der Sekundarstufe II, in verschiedenen Teilen revisionsbedürftig geworden. Die Überarbeitung dieses Reglements ist eines der Ziele, welche im Rahmen der Neuorganisation der Thuner Verwaltung und der Einführung von mvt vom Amt für Bildung und der (neuen) Direktion Bildung und Entwicklung an die Hand genom-men werden.
Zusammenarbeit Stadt Thun - Kanton
Eines der wichtigen Themen ist die als schwierig empfundene Zusammenarbeit zwischen der Stadt Thun und dem Kanton Bern. Die Stadt Thun fühlt sich in ihrer Rolle als Bildungszentrum nur bedingt unterstützt. Die Grundlage für eine effiziente Zusammenarbeit ist eine Überprüfung der Aufgabenteilung von Stadt und Kanton und der Abbau von Doppelspurigkeiten, die sich bei einer professionellen Organi-sation des Schulwesens der Stadt gegenüber einer kleinen Landgemeinde zwin-gend ergeben. Dies ist letztendlich auch die Basis für ein qualitativ hochstehendes Schulangebot in der Agglomeration Thun.
Herausforderungen: Abstimmung der Leistungserbringung Kanton – Gemein-den; Aufwerten der Agglomeration Thun als Bildungs-standort mit Angebot der Kernstadt durch Halten und Ver-stärken der Bildungsinstitute der tertiären Stufe; Erhalten und Ausbauen des Bildungsangebots in den Gemeinden
Bedürfnisse Gemeinden Für die Agglomerationsgemeinden sind der Erhalt des Volksschul-Standards sowie die Erwachsenenbildung zentrale Themen. In Spiez drängt sich langfristig eine neue Lösung für das Schulhaus Räumli, welches gegenwärtig noch an den Kanton vermietet ist, auf.
Zusammenarbeit Kan-ton, Gemeinde und Kommissionen
Die Zusammenarbeit im Bereich Bildung zwischen Kanton, Gemeinden und Kommissionen ist äusserst komplex. Als Illustration soll das Beispiel der Stadt Thun dienen, andere Gemeinden kennen jedoch ähnlich vielschichtige Formen der Zusammenarbeit.
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Austesten neuer Formender Zusammenarbeit
Realisierung gemeinsamer Ziele
VerkehrWirtschaftsförderung / Tourismus
Orts- und RegionalplanungKulturSport
Bildung
Abbildung 10: Zielsetzungen im Agglomerationsprogramm
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Austesten neuer Formender Zusammenarbeit
Realisierung gemeinsamer Ziele
VerkehrWirtschaftsförderung / Tourismus
Orts- und RegionalplanungKulturSport
Bildung
Abbildung 10: Zielsetzungen im Agglomerationsprogramm
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3. Zielsetzungen Mit dem Agglomerationsprogramm Thun sollen folgende Ziele erreicht werden: Ziele des Agglomerati-
onsprogramms - Die Stärken und Entwicklungspotenziale der urbanen Region sollen durch
geeignete Massnahmen und Zusammenarbeitsformen gefördert werden. - Durch die Realisierung gemeinsamer Projekte soll die Agglomeration an
Identität und Zusammenhalt gewinnen. - Neue Zusammenarbeitsformen sollen zur Transparenz und Vereinfachung
der Problemlösungsprozesse führen. - Zur Umsetzung soll eine verbindliche Form der Zusammenarbeit zwischen
den Gemeinden der Agglomeration Thun gefunden werden.
Lösungen über die Grenzen hinaus
"Agglomerationspolitik ist eine Querschnittsaufgabe"3. Hauptzielsetzung der Ag-glomerationsstrategie ist die Förderung der Entwicklungspotenziale der städti-schen Region und die Öffnung des Blicks über die Fachbereichs- und die Gemein-degrenzen hinaus. Es geht darum, Lösungen sowohl aus Sicht der Gemeinden als auch aus Sicht der Agglomeration als Ganzes zu suchen. Eine verbesserte Zu-sammenarbeit der Gemeinden kann sowohl durch die Realisierung gemeinsa-mer Ziele als auch durch das Austesten neuer Formen der Zusammenarbeit er-reicht werden. Einerseits können dabei gemeinsame Ziele für die beteiligten Ag-glomerationsgemeinden identitätsstiftend wirken. Andererseits führen neue Zu-sammenarbeitsformen zu Transparenz und Vereinfachung der Problemlösungs-prozesse.
Für das Agglomerationsprogramm wurden folgende Oberziele (A – Q) und ihre entsprechenden Unterziele (A1, A2, etc.) definiert.
Konstitution und Auftritt der Agglomeration
A Die Agglomeration Thun tritt gegenüber der Region TIP, dem Kanton Bern und dem Bund als starke, glaubwürdige und lösungsorientierte Partnerin auf. A1 Die Instrumente für eine gemeinsame Agglomerationspolitik sind ge-
schaffen. A2 Aufgaben und Kompetenzen zwischen der Region TIP und der Agglo-
meration Thun sind geklärt. A3 Für einen gemeinsamen Auftritt nach Innen und Aussen sind gemein-
same Instrumente erarbeitet. A4 Die Agglomeration Thun hat Zugang zu Finanzquellen von Kanton Bern
und Bund. A5 Die gesetzlichen Grundlagen zur Wahrung eines grösseren Handlungs-
spielraums im Umgang mit der Agglomerationspolitik sind geschaffen.
3 Agglomerationspolitik des Bundes, Bericht des Bundesrates vom 14. Dezember 2001, S. 34
23
24
B Die Agglomeration Thun und der Kanton Bern arbeiten in der Verwaltungsfüh-rung wirksam zusammen. B1 In der Verwaltungsführung von Kanton Bern und den Agglomerations-
gemeinden sind unnötige Doppelspurigkeiten abgebaut. B2 Die Instrumente der wirkungsorientierten Verwaltungsführung zwischen
der Agglomeration Thun und dem Kanton Bern sind aufeinander abge-stimmt.
Verkehr
Ziele im Bereich der Zusammenarbeit:
C Die Agglomeration Thun trägt in gemeindeübergreifender Zusammenarbeit zur Lösung der Probleme im Agglomerationsverkehr bei. C1 Die Institution Agglomeration Thun ist die Plattform zur Lösung gemein-
deübergreifender Verkehrsprobleme. C2 Die Aufgaben und Kompetenzen zwischen der Agglomeration Thun, der
RVK Oberland-West und dem Kanton Bern sind bereinigt.
Inhaltliche Ziele:
D Die Agglomeration Thun löst den Verkehr in der Agglomeration auf vorbildliche Weise. D1 Die Gesamtverkehrsstudie Agglomeration Thun ist umgesetzt. D2 Der Netz- und Angebotsausbau für einen optimalen öffentlichen Verkehr
ist erfolgt. D3 Für die wichtigen Grossprojekte ist die Finanzierung und der Zugang zu
Bundessubventionen gesichert.
E Aus Nachfragesicht ist das Parkplatzangebot in der Agglomeration Thun aus-reichend. E1 Der Parkhausring der Stadt Thun ist realisiert. E2 Die Parkplatz-Planung der Stadt Thun ist umgesetzt. E3 Der Regionale Richtplan verkehrsintensive Standorte ist umgesetzt.
F Der lokale und regionale öffentliche Verkehr der Agglomeration Thun ist an den nationalen und internationalen Verkehr angeschlossen. F1 Die Halte in Thun und Spiez im nationalen und internationalen Zugver-
kehr sind gefestigt.
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Standortentwicklung / Tourismus
Ziele im Bereich der Zusammenarbeit:
G Die Agglomeration Thun betreibt eine wirksame Standortentwicklung. G1 Die Aufgaben und Kompetenzen zwischen der kantonalen Wirtschafts-
förderung und der Agglomeration Thun sind geklärt. G2 Die Aufgaben und Kompetenzen zwischen der Agglomeration Thun und
der Region TIP sind bereinigt. G3 Die gemeinsame Standortpromotion zeigt wirksame Erfolge. G4 Mehr- und Minderwerte, die durch die gemeinsame Förderung und Ver-
marktung der Agglomeration Thun – insbesondere auch im Wohnungs-bau - entstehen, sind durch einen interkommunalen Ausgleichsmecha-nismus egalisiert.
Inhaltliche Ziele:
H Die Agglomeration Thun weist eine grössere Wirtschaftskraft auf. H1 Die Entwicklung der Betriebe in der Agglomeration Thun ist positiv. H2 Die Arbeitsplatzentwicklung in der Agglomeration Thun ist positiv. H3 Die Entwicklung der Beschäftigten im Dienstleistungssektor ist positiv. H4 Für die bestehenden und ansiedlungswilligen Unternehmen bestehen
optimale Rahmenbedingungen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze. H5 An geeigneten Lagen besteht ein ausreichendes Angebot an rasch ver-
fügbaren Grundstücken für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen sowie Wohnen.
H6 Arbeitsplatzintensive Betriebe sind nach Möglichkeit dort angesiedelt, wo bereits eine leistungsfähige Infrastruktur, namentlich im öffentlich Verkehr, besteht.
I Die Potenziale der Tourismusdestination Thunersee sind besser genutzt. I1 Zwischen der Agglomeration Thun und der Tourismusdestination Thu-
nersee sind die Aufgaben und Kompetenzen abgegrenzt. I2 Lösungsvorschläge zur Realisierung und Finanzierung neuer Nutzungs-
und Gestaltungskonzepte bezüglich Gwattzentrum, Lachenareal sowie Bahnhof-Schadau liegen vor.
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28
Raum- und Regionalplanung
Ziele im Bereich der Zusammenarbeit:
J Siedlungs- und Verkehrsentwicklung sind aufeinander abgestimmt. J1 Die Agglomeration Thun koordiniert die Orts- und Verkehrsplanungen
der betroffenen Gemeinden. J2 Die verfügbaren finanziellen Mittel sind bestmöglich eingesetzt. J3 Die Agglomeration Thun arbeitet wirksam mit der Region und den kan-
tonalen Ämtern (insbesondere AGR, AöV, TBA) zusammen.
K Die raumplanerischen Aufgaben zwischen den Agglomerationsgemeinden sind koordiniert und die Voraussetzungen für eine Regionalisierung der Raumpla-nungs-Aufgaben geschaffen. K1 Es liegen gemeinsam durch die Agglomerationsgemeinden entworfene
Vorstellungen zur Raumentwicklung vor. K2 Die Agglomerationsgemeinden arbeiten in den Ortsplanungen zusam-
men. K3 Agglomerationsgemeinden realisieren grosse Vorhaben gemeinsam. K4 Die Verbindlichkeit der regionalen Richtpläne ist gewährleistet. K5 Die Voraussetzungen für eine Änderung des kantonalen Baurechts für
eine Regionalisierung raumplanerischer Aufgaben sind geschaffen.
Inhaltliche Ziele:
L Die Siedlungsentwicklung wird konsequent nach innen gelenkt. L1 Die Agglomeration Thun unterstützt den haushälterischen Umgang mit
Bauland.
M Die Agglomeration Thun trägt zu einem nachhaltigen Umgang mit den Res-sourcen bei. M1 Die Erhaltung, Ergänzung und Vernetzung von identitätsstiftenden Grün-
und Naherholungsräumen ist sichergestellt.
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Kultur
Ziele im Bereich der Zusammenarbeit:
N Die Zentrumsfunktionen der Agglomeration Thun im Bereich Kultur sind ge-stärkt. N1 Das kulturelle Angebot ist gegenüber 2002 mindestens erhalten. N2 Neue Formen der Kulturfinanzierung liegen vor. N3 Die kulturellen Institutionen werden an Orten mit guter öV-Erschliessung
konzentriert.
N4 Die öV-Fahrpläne werden mit den kulturellen Veranstaltungen koordi-niert.
Sport
Ziele im Bereich der Zusammenarbeit:
O Die Zentrumsfunktionen im Bereich Sport sind gestärkt. O1 Die Agglomeration bietet eine moderne, zweckmässige und ausreichen-
de Infrastruktur im Sportbereich an. O2 Das "Konzept / Führungsinstrument zum Vorgehen und zur Beurteilung
von neuen Sportstätten regionaler Bedeutung" wird angewendet.
Bildung
Ziele im Bereich der Zusammenarbeit:
P Die Zusammenarbeit zwischen der Agglomeration Thun und dem Kanton Bern erlaubt Synergien im Bereich Bildung. P1 Die Agglomeration Thun und der Kanton Bern arbeiten wirksam zusam-
men. P2 Die Leistungserbringung zwischen dem Kanton Bern und den Agglome-
rationsgemeinden ist abgestimmt.
Inhaltliche Ziele:
Q Die Agglomeration Thun ist als Bildungsstandort aufgewertet. Q1 Die Agglomeration Thun bietet ein zeitgemässes Bildungswesen auf al-
len Stufen an. Q2 Die Agglomerationsgemeinden bieten ein umfassendes Bildungsange-
bot auf Primar- und Sekundarstufe an.
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Projektkoordinator(in)
Controlling-GruppeVorsitz: ProjektkoordinatorVertretungen der Verwaltung,von Kanton, Gemeinden undTIP
Controllingbezüglich:- Qualität- Kosten- Termine- Projektorganisation
externe Unterstützung
fallweise erweiterbar
Einzelprojekte mit individuellenProjektorganisationen undzugeteilten Verantwortlichkei-ten im Auftrag des Kantonsund/oder einzelner Agglome-rationsgemeinden
Realisierungs-programmgemäss Massnahmen-blätter
AgglomerationskonferenzDirektorin BVE* undDirektor JGK*Leitungsgremium WRT**Präsidenten TIP und RVK
Koordination desRealisierungs-programmsbezüglich- Abweichungen von den Vorgaben- Umgang mit ver- änderten Projekt- bedingungen- Einbezug neuer Entwicklungen- Austesten neuer Formen der Zusammenarbeit
Gemeinden der Agglomeration
Entscheid-gremien gemässGrundordnung
Kanton Bern
Koor
dinat
ionCo
trollin
g
** Das Leitungsgremium des WRT setzt sich gemäss Gesellschaftsvertrag vom 16. Dezember 2002 zusammen aus je einer Vertreterin oder einem Vertreter - der Stadt Thun als Vorsitzendem / als Vorsitzender,- der Stadt Thun als unchargiertem Mitglied,- der Gemeinden Spiez und Steffisburg, die unter sich den stellvertretenden Vorsitzenden / die stellvertretende Vorsitzende bestimmen,- der Gemeinden Heimberg, Hilterfingen, Oberhofen, Seftigen, Sigriswil, Uetendorf und Uttigen,- des Vereins Regionale Wirtschaftskoordination.
In der Agglomerationskonferenz und der Controllinggruppe ist zudem die Gemeinde Thierachern vertreten.
GeschäftsstelleWRT
* Teilnahme noch in Diskussion
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4. Formen der Zusammenarbeit
4.1 Organisatorische Voraussetzungen für die Realisierung laufende Projekte
Projektorganisation Realisierung
In der Agglomeration Thun ist eine ganze Reihe von Projekten mit gemeinde-übergreifender Ausprägung in Arbeit. Im weiteren gibt es sowohl in der Stadt Thun als auch in den Nachbargemeinden Projekte, welche Wechselwirkungen mit der Agglomeration aufweisen. Für all diese Vorhaben wurden Projektorganisationen gebildet, welche sich in der Konzeptphase bewährt haben. Für die Realisierungsphase geht es nun darum, eine organisatorische Struktur be-reitzustellen. Diese geht von den bestehenden Projektorganisationen aus. Im in-haltlichen Bereich koordiniert sie die Schlüsselpunkte aller Projekte so, dass eine Folgerichtigkeit bei der Entscheidfindung durch die jeweils finanzkompetenten Or-gane und bei der anschliessenden qualitäts-, kosten- und zeitgerechten Realisie-rung entsteht. Von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist dabei der Einbezug der Bevölkerung durch geeignete Mitwirkungsverfahren sowie einer geschickten Öffentlichkeitsarbeit.
kein weiteres Organ
Diese organisatorische Struktur soll sich zudem an den bestehenden oder geplan-ten Instrumenten orientieren. Die politischen Ebenen von Kanton und Gemein-den sollen unangetastet bleiben, das heisst, es soll kein weiteres Organ ge-schaffen werden, welches Kompetenzen von Kanton und/oder Gemeinden über-nimmt. Vielmehr soll ein Steuerungsorgan geschaffen werden, welches Einzelas-pekte vernetzt und koordiniert. Es steht als Ansprechstelle und Motor für die ge-samte Entwicklung ein, so dass ein Vertrauen in die Realisierung entsteht. Die Entwicklung der Agglomeration muss personifiziert werden mit einer Persönlich-keit, die das Vertrauen aller Beteiligten und Betroffenen hat und in der Lage ist, ein Gremium zu leiten, in welchem sich die beteiligten Körperschaften vertreten füh-len. Erst mit der Zeit wird sich zeigen, ob die heutige Kompetenzordnung zwischen Gemeinden und Kanton noch zeitgemäss ist. Ebenfalls müssen die gesetzlich de-finierten Kompetenzen der Region TIP, der RVK und der RKK berücksichtigt wer-den.
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34
4.2 Lösungsansatz Verknüpfung mit kant. Richtplan
Es wird beantragt, im kantonalen Richtplan ein Massnahmenblatt "Realisie-rungsprogramm Agglomeration Thun" aufzunehmen, welches einerseits die Orga-nisationsstruktur für die Realisierung und andererseits eine Projektliste mit Ver-antwortlichkeiten, Zeitplan und Kosten mit Kostenteiler enthält. Dieses Massnah-menblatt soll die Anforderungen des Bundes an das Agglomerationsprogramm er-füllen.
Rahmengesetz Kanton Es wird davon ausgegangen, dass der Kanton ein Rahmengesetz für die Agglo-merationen erlassen wird. Unter den heutigen gesetzlichen Rahmenbedingungen müssten für die organisatorischen Abläufe anderweitige Lösungsansätze gesucht werden. Bis zum Inkrafttreten eines Agglomerationsgesetzes, dessen Zeitpunkt noch unklar ist, muss eine Übergangslösung gefunden werden, damit sich der Start der Umsetzung des Agglomerationsprogramms nicht verzögert.
Verknüpfung mit reg. Richtplan
Das vorliegende Agglomerationsprogramm Thun enthält Massnahmenblätter nach dem Muster des kantonalen Richtplans und soll schrittweise als Teilmenge in einen noch zu konzipierenden regionalen Richtplan überführt werden. Er stützt sich vollumfänglich auf die bestehenden Grundlagen ab und vernetzt diese im Massnahmenteil. Der Erfolg wird mittels Indikatoren und Sollwerten messbar ge-macht.
Auf der Stufe der Gemeinden werden bestehende Instrumente wie Leitbilder, Le-gislaturziele und mittelfristige Finanzplanung bei Vorliegen entsprechender Be-schlüsse geprüft und allenfalls angepasst.
Projektorganisation zur Umsetzung
Eine massgeschneiderte Projektorganisation zur Umsetzung des Agglomerations-programms ist von grosser Bedeutung, damit die verschiedenen Agglomerations-programme im Kanton Bern in ihren unterschiedlichen Ausprägungen wahrge-nommen werden. Oberstes Organ der Projektorganisation ist eine politische Ag-glomerationskonferenz aus Vertretern der Exekutive von Kanton und Gemeinden sowie der Region Thun-InnertPort (TIP), der regionalen Verkehrskonferenz (RVK) und der regionalen Wirtschaftskoordination (RWK). Die Agglomerationskonferenz bestimmt eine(n) Projektkoordinator(in). Diese(r) bereitet die Geschäfte mit ex-terner Unterstützung und in Zusammenarbeit mit einer Controllinggruppe auf Verwaltungsebene der Gemeinden und der Region TIP vor und stellt entsprechen-de Anträge. Als ständiges Gremium beschränkt sich die Projektorganisation auf den Perimeter der Agglomeration gemäss Definition in der Agglomerationsstrate-gie Thun (Perimeter WRT-Gemeinden und Gemeinde Thierachern). Die Projektor-ganisation ist aber im Bedarfsfall anpassbar durch Vertretungen aus weiteren Ge-meinden. Für die Unterstützung kommt die Geschäftsstelle des WRT oder ein ex-ternes Mandat in Frage. Das Controlling dient der prozessbegleitenden Steuerung der Zielerreichung auf allen Stufen der Projektorganisation. Die Agglomerationskonferenz wird hingegen keine regionalen Aufgaben der Regi-on TIP sowie keine Aufgaben im öV von der RVK mit abschliessender Kompetenz übernehmen, da diese gesetzlich geregelt sind.
35
36
Aufgaben im operativen Bereich
Die Projektorganisation hat im wesentlichen folgende Aufgaben: im operativen Bereich sorgt sie für die Steuerung der Projekte des Agglomerationsprogramms auf politischer Ebene sowie für die Koordination und das Controlling auf fachli-cher Ebene. Sie sorgt dafür, dass die Projekte zeitgerecht und reibungslos gestar-tet werden, die erforderlichen Absprachen unter den Gemeinden der Agglomerati-on, der Region TIP, der RVK und weiteren allfällig betroffenen Gemeinden stattfin-den, die Bevölkerung gut orientiert wird und wo nötig durch geeignete Mitwir-kungsverfahren eine Mitsprachemöglichkeit erhält. Sie sorgt insbesondere dafür, dass in der Bevölkerung das Bewusstsein für die Agglomeration wächst. Die Pro-jektorganisation ist Ansprechstelle und Initiatorin für neue Vorhaben, welche sich in der Agglomerationsentwicklung abzeichnen und vermittelt bei unvorherge-sehenen Situationen und Abweichungen im Programm in qualitativer, terminlicher und finanzieller Hinsicht. Sie sorgt dafür, dass die für die Subventionen zuständi-gen Fachstellen des Kantons rechtzeitig über die notwendigen Unterlagen verfü-gen, damit die entsprechenden Anträge zuhanden des Bundes gestellt werden können. Dazu ist gegebenenfalls vorgängig eine politische Interessenabwägung unter allen laufenden Agglomerationsprogrammen des Kantons erforderlich. Sie trägt aber nicht die Verantwortung für die Ausführung der einzelnen Projekte. Diese wird im Rahmen spezifischer Projektorganisationen wahrgenommen und verbleibt bei denjenigen Körperschaften, welche die Kredite bewilligt haben.
Aufgaben im strategi-schen Bereich
Im Weiteren hat die Projektorganisation im strategischen Bereich die Aufgabe, gemäss den Zielsetzungen der kantonalen Agglomerationspolitik neue Formen der Zusammenarbeit vorzuschlagen und auszutesten. Dies gilt für die Realisierung des Agglomerationsprogramms als Ganzes, wie auch für einzelne Schlüsselpro-jekte. Im Weiteren setzt sie sich mit der Zielsetzung auseinander, über wirkungs-orientierte und einfach handhabbare Formen der Kreditbereitstellung zu verfügen. Denkbar sind beispielsweise in Anlehnung an bereits bestehende Formen ein Ag-glomerationsbeschluss des Grossen Rates für ein mehrjähriges Realisierungs-programm, wobei Doppelspurigkeiten mit dem Strassenbauprogramm und dem In-vestitionsrahmenkredit für den öffentlichen Verkehr zu vermeiden sind. Ein solcher Rahmenkredit würde das Agglomerationsprogramm im Kanton Bern auf der politi-schen Ebene stärken, die Realisierung prioritärer Vorhaben beschleunigen und die Zusammenarbeit mit dem Bund vereinfachen. Schliesslich leistet die Projektorga-nisation die erforderlichen Arbeiten für eine engere Organisation der Agglomerati-on Thun als Teilregion des TIP.
flexible Organisation Es ist die Absicht, den Gemeinden bei der Formulierung einer gemeinsamen Ag-glomerationspolitik eine grosse Verantwortung zu übertragen. Mit der Zeit wird sich die Frage nach der Angemessenheit der kantonalen Präsenz in der Projektor-ganisation stellen, insbesondere dann, wenn die Agglomeration zunehmend die Aufgaben einer Teilregion übernimmt. Auch könnte sich aus der Resultatauswer-tung von Schlüsselprojekten zeigen, dass es sich lohnen würde, über die Kompe-tenzen der Agglomerationskonferenz nachzudenken. Dazu müssten aus dem Controlling konkrete Anhaltspunkte vorgelegt werden können. Vorerst geht es aber darum, Projekte nicht zur zu planen, sondern vor allem auch umzusetzen.
37
38
Neue Formen der Zusammenarbeit sollen als Pilotfall ausgetestet werden. Dies
rechtfertigt eine starke kantonale Präsenz. Da sich die Agglomerationskonferenz ausschliesslich mit den wesentlichen Aufgaben des Agglomerationsprogramms auseinandersetzt und die operative Geschäftsabwicklung weitgehend delegiert ist, beschränkt sich der Sitzungsrhythmus auf ca. 2 Sitzungen pro Jahr.
5. Aufbau des Massnahmenteils zweistufiger Aufbau Der Massnahmenteil des Agglomerationsprogramms hat einen zweistufigen Auf-
bau. Die erste Stufe – und somit die erste Priorität – entspricht den sogenannten Schlüsselprojekten. Die Schlüsselprojekte geben die grosse Linie des Agglome-rationsprogramms vor mit dem Ziel, Erfahrungen in neuen Formen der Zusam-menarbeit zu sammeln. Aus diesem Grund wurden wenige Projekte ausgewählt, anhand derer beispielhaft neue Zusammenarbeitsformen gezeigt werden sollen. In der ungewertete Massnahmenliste sind weitere wichtige Projekte aufgeführt, welche entweder in separaten Projektorganisationen umgesetzt oder gegebenen-falls zu einem späteren Zeitpunkt als Schlüsselprojekte in das Agglomerationspro-gramm aufgenommen werden.
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TEIL B: MASSNAHMENBLÄTTER I. Aufbau der Massnahmenblätter
II. Schlüsselprojekte Nr. Stellenwert des Agglomerationsprogramms und Projektorganisation 1 Finanzierung des Agglomerationsprogramms: "Agglomerationsbeschluss" 2 Rasche, effiziente Entscheidungswege der beteiligten Körperschaften beim
Vollzug 3
Koordination der Siedlungsentwicklung 4 Umsetzung Gesamtverkehrsstudie Agglomeration Thun 5 Koordination der Landschaftsentwicklung 6 Gemeindeübergreifende Bodenpolitik mit interkommunalem Lastenausgleich 7 Handschlag Stadt - Land 8 Schlüsselareal: Pilotprojekt "Stockhornstrasse Nord", Steffisburg 9 Zusammenarbeit der Gemeinden Seftigen, Uttigen, Uetendorf im Bereich Sport
und Freizeit 10
Koordination im Bildungsangebot 11 Geoinformation 12
I. Aufbau der Massnahmenblätter Die Massnahmenblätter sind so aufgebaut, dass auf einfache Art nachvollziehbar ist, wer
was wann und wie machen soll, wie viel es allenfalls kosten darf und wovon das weitere Vorhaben oder Projekt sonst noch abhängig ist.
1 Die Kopfzeile enthält das Datum der letzten Nachführung sowie die Nummer des Mass-nahmenblatts.
2 Es folgen der ausführliche Titel (= Gegenstand) und die Zielsetzung des Vorhabens. 3 und 4 Darauf folgen mehrere wesentliche organisatorische Angaben: Es sind alle beteiligten
Stellen aufgeführt und es ist die Federführung angegeben. Zudem ist der Ansprechpartner, d.h. die federführende Stelle, verzeichnet.
5 Unter Produkt ist das erwartete Resultat beschrieben. 6 Unter Vorgehen wird beschrieben, welche Aspekte zu behandeln sind und wie diese im
Einzelnen umgesetzt werden sollen. Die nächsten Schritte zeigen, was als Erstes zu tun ist.
7 Im Abschnitt Realisierung ist der Zeitraum angegeben, in dem das Vorhaben umgesetzt werden soll.
8 Der Stand der Koordination zeigt, inwieweit die gegenseitigen Absprachen gediehen sind, welchen Stand also die Koordination erreicht hat. Die einzelnen Massnahmenblätter wer-den periodisch nachgeführt, entsprechend dem Fortschreiten der Koordination. Verbindlich heisst in diesem Zusammenhang, dass die Beteiligten an den jeweiligen Stand der Koordi-nation gebunden sind. Dabei wird wie folgt zwischen einer Festsetzung, einem Zwischen-ergebnis und einer Vororientierung unterschieden: Die Klassierung als Festsetzung bedeutet, dass die Koordination erfolgreich abgeschlos-sen ist und sich die Beteiligten inhaltlich einig sind, wie sie vorgehen wollen. Sie zeigt, dass die finanziellen Auswirkungen bekannt sind. Vorbehalten bleiben selbstverständlich die Beschlüsse der finanzkompetenten Organe. Sonst steht der Umsetzung nichts mehr im Wege. Die getroffenen Abmachungen sind verbindlich für alle Beteiligten. Die Klassierung als Zwischenergebnis zeigt an, dass die Koordination bereits zu Resulta-ten geführt hat. Die Beteiligten sind sich beispielsweise über Ziele und Vorgehen einig, während einzelne Fragen noch offen sind, wie z. B. Termine, Finanzierung etc. Verbindlich für alle Beteiligten ist das vereinbarte Vorgehen. Die schwächste Verbindlichkeitsstufe, die Vororientierung, erlaubt es, auch einzelne Ziele oder Ideen aufzunehmen, bei denen zwar die Zielsetzung und die Federführung bekannt sind, der Weg zum Ziel jedoch erst noch festgelegt werden muss. Die konkreten Folgen des Vorhabens lassen sich noch nicht in genügendem Masse aufzeigen. Weitere Anstren-gungen zur erfolgreichen Koordination sind nötig. Verbindlich ist nur die Informationspflicht. Die planenden Stellen haben bei wesentlichen Änderungen des Vorhabens oder der Um-stände die anderen Beteiligten rechtzeitig zu informieren.
9 Wichtig ist der Querbezug zur Finanz- und Investitionsplanung, der sich im Abschnitt Kos-ten ausdrückt. Dabei wird zwischen dem Gesamtaufwand und den für die Beteiligten anfal-lenden Kosten unterschieden. Der Kostenteiler zeigt weitere Stellen, die mitfinanzieren (Festsetzung) oder deren Mitfinanzierung angestrebt wird (Zwischenergebnis und Vororien-tierung). Festsetzungen sind mit der laufenden Finanzplanung der Beteiligten koordiniert.
10 Es folgen weitere nützliche Angaben. Die Abhängigkeiten verweisen auf andere Bereiche, die einen Einfluss auf das Projekt haben oder davon beeinflusst werden oder allenfalls
einen Zielkonflikt darstellen können. Schliesslich wird auch auf andere Massnahmenblät-ter hingewiesen, die thematisch zusammenhängen oder nahe liegen.
11 Das Massnahmenblatt gibt bloss eine Übersicht über die wesentlichen Eckwerte und Grundsätze. Hier werden deshalb alle relevanten Grundlagendokumente aufgelistet, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Massnahme vorhanden sind.
12 In diesem Abschnitt werden die Kriterien und Indikatoren zum Controlling (Erfolgskontrol-le) genannt.
AGGLOMERATIONSPROGRAMM THUN Massnahme Nr. Stand: 00.00.0000
Gegenstand:
Zielsetzung:
Beteiligte Partner/Stellen: WRT-Gemeinden Gemeinde Thierachern TIP WRT RVK RWK Kanton Bund
Federführung:
Produkt:
Vorgehen / Nächste Schritte:
Realisierung: Sofortmassnahme bis Ende 2004 Kurzfristig 2005 - 2006 Mittelfristig 2007 – 2009 Langfristig nach 2010
Stand der Koordination:
Vororientierung Zwischenergebnis Festsetzung
Finanzplan:
Kostenteiler:
Abhängigkeiten / Zielkonflikte:
Grundlagen:
Controlling (Kriterien / Indikatoren):
11
10
9
8
7
6
5
4 3
2
12
1
.......% % %
Fr. ........ Fr. .........
Fr. ......... Fr. ......... Fr. .........
AGGLOMERATIONSPROGRAMM THUN Massnahme Nr. 1 Stand: 21.10.03
Gegenstand: Stellenwert des Agglomerationsprogramms und Projektorganisation
Zielsetzung: Das Agglomerationsprogramm Thun ist als teilregionaler Richtplan behördenverbindlich für Bund, Kan-ton und Agglomerationsgemeinden akzeptiert. Die raumwirksamen Teile sind im kantonalen Richtplan integriert. Für den Vollzug besteht eine effiziente Projektorganisation. Das Agglomerationsprogramm wird zu gegebener Zeit in einen regionalen Richtplan integriert.
Beteiligte Partner/Stellen: ⌧ WRT-Gemeinden ⌧ Gemeinde Thierachern ⌧ TIP ⌧ WRT ⌧ RVK ⌧ RWK ⌧ Kanton Bund
Federführung: Wirtschaftsraum Thun (WRT)
Produkt: - Behördenverbindlichkeit des Agglomerationsprogramms nach der Überarbeitung aufgrund der Mitwir- kung gesichert - Massnahmenblatt "Agglomeration Thun" im Kantonalen Richtplan integriert - Projektorganisation mit Controlling installiert
Vorgehen / Nächste Schritte: - Koordination des Vollzugs des Agglomerationsprogramms mit den Arbeiten der
Region - Konstitution der Projektorganisation - Definition des Leistungsumfangs für eine externe Unterstützung und Festlegung der
Kosten - Regelung der Modalitäten der Zusammenarbeit mit der Gemeinde Thierachern
Realisierung: ⌧ Sofortmassnahme bis Ende 2004
Kurzfristig 2005 - 2006 Mittelfristig 2007 – 2009 Langfristig nach 2010
Stand der Koordination:
Vororientierung ⌧ Zwischenergebnis
Festsetzung
Finanzplan: Kosten für externe Unterstützung: zu definieren
Kostenteiler: - für den WRT gemäss Teiler - für die Gemeinde Thierachern zu definieren
Abhängigkeiten / Zielkonflikte:
Grundlagen:
Controlling (Kriterien / Indikatoren):
Projektkoordinator(in)
Controlling-GruppeVorsitz: ProjektkoordinatorVertretungen der Verwaltung,von Kanton, Gemeinden undTIP
Controllingbezüglich:- Qualität- Kosten- Termine- Projektorganisation
externe Unterstützung
fallweise erweiterbar
Einzelprojekte mit individuellenProjektorganisationen undzugeteilten Verantwortlichkei-ten im Auftrag des Kantonsund/oder einzelner Agglome-rationsgemeinden
Realisierungs-programmgemäss Massnahmen-blätter
AgglomerationskonferenzDirektorin BVE* undDirektor JGK*Leitungsgremium WRT**Präsidenten TIP und RVK
Koordination desRealisierungs-programmsbezüglich- Abweichungen von den Vorgaben- Umgang mit ver- änderten Projekt- bedingungen- Einbezug neuer Entwicklungen- Austesten neuer Formen der Zusammenarbeit
Gemeinden der Agglomeration
Entscheid-gremien gemässGrundordnung
Kanton Bern
Koor
dinati
onCo
trollin
g
** Das Leitungsgremium des WRT setzt sich gemäss Gesellschaftsvertrag vom 16. Dezember 2002 zusammen aus je einer Vertreterin oder einem Vertreter - der Stadt Thun als Vorsitzendem / als Vorsitzender,- der Stadt Thun als unchargiertem Mitglied,- der Gemeinden Spiez und Steffisburg, die unter sich den stellvertretenden Vorsitzenden / die stellvertretende Vorsitzende bestimmen,- der Gemeinden Heimberg, Hilterfingen, Oberhofen, Seftigen, Sigriswil, Uetendorf und Uttigen,- des Vereins Regionale Wirtschaftskoordination.
In der Agglomerationskonferenz und der Controllinggruppe ist zudem die Gemeinde Thierachern vertreten.
GeschäftsstelleWRT
* Teilnahme noch in Diskussion
AGGLOMERATIONSPROGRAMM THUN Massnahme Nr. 2 Stand: 21.10.03
Gegenstand: Finanzierung des Agglomerationsprogramms: "Agglomerationsbeschluss"
Zielsetzung: Das Agglomerationsprogramm ist bezüglich Bereitstellung der erforderlichen Kredite als mehrjähriges Realisierungsprogramm konzipiert.
Beteiligte Partner/Stellen: WRT-Gemeinden Gemeinde Thierachern TIP WRT RVK RWK ⌧ Kanton Bund
Federführung: Kanton Bern (JGK)
Produkt: Agglomerationsbeschluss des Grossen Rates für alle Agglomerationsprogramme des Kantons Bern
Vorgehen / Nächste Schritte: - Vorläufig Finanzierung der Vorhaben gemäss der heutigen Praxis - Prüfung der Möglichkeiten eines Agglomerationsbeschlusses des Grossen Rates
Realisierung: Sofortmassnahme bis Ende 2004 ⌧ Kurzfristig 2005 - 2006
Mittelfristig 2007 – 2009 Langfristig nach 2010
Stand der Koordination: ⌧ Vororientierung
Zwischenergebnis Festsetzung
Finanzplan: keine externen Kosten
Kostenteiler:
Abhängigkeiten / Zielkonflikte: Abgrenzung zu Strassenbauprogramm (Tiefbauamt des Kantons Bern) und Ange-botsbeschluss und Investitionsrahmenkredit (Amt für öffentlichen Verkehr des Kantons Bern) Grundlagen:
Controlling (Kriterien / Indikatoren):
AGGLOMERATIONSPROGRAMM THUN Massnahme Nr. 3 Stand: 21.10.03
Gegenstand: Rasche, effiziente Entscheidungswege der beteiligten Körperschaften beim Vollzug
Zielsetzung: - Die Verantwortung und Kompetenzen der beteiligten Körperschaften sind aufeinander abgestimmt. - Die Beitragsflüsse von übergeordneten Stellen an die Region und die Agglomerationsgemeinden
sind koordiniert.
Beteiligte Partner/Stellen: ⌧ WRT-Gemeinden ⌧ Gemeinde Thierachern ⌧ TIP ⌧ WRT ⌧ RVK ⌧ RWK ⌧ Kanton Bund
Federführung: Kanton (JGK)
Produkt: Es liegen klare Entscheidwege und Kompetenzen für den Vollzug der Massnahmen des Agglomerations-programms vor. Zudem sind die Perimeter der verschiedenen Körperschaften bereinigt.
Vorgehen / Nächste Schritte: - Perimeter, Verantwortung und Kompetenzen der beteiligten Körperschaften auf- schlüsseln - Beitragsflüsse von übergeordneten Stellen an Region und Agglomeration zusam- menstellen und koordinieren - Entscheidflüsse und Genehmigungsprozedere bereinigen
Realisierung: ⌧ Sofortmassnahme bis Ende 2004
Kurzfristig 2005 - 2006 Mittelfristig 2007 – 2009 Langfristig nach 2010
Stand der Koordination:
Vororientierung Zwischenergebnis ⌧ Festsetzung
Finanzplan: Rechnung JGK
Kostenteiler:
Abhängigkeiten / Zielkonflikte:
Grundlagen:
Controlling (Kriterien / Indikatoren):
AGGLOMERATIONSPROGRAMM THUN Massnahme Nr. 4 Stand: 21.10.03
Gegenstand: Koordination der Siedlungsentwicklung
Zielsetzung: Die raumplanerischen Aufgaben zwischen den Agglomerationsgemeinden sind koordiniert.
Beteiligte Partner/Stellen: ⌧ WRT-Gemeinden ⌧ Gemeinde Thierachern ⌧ TIP ⌧ WRT ⌧ RVK ⌧ RWK ⌧ Kanton Bund
Federführung: Gemeinde Steffisburg
Produkt: 1. Zusammenhängender Zonenplan über die ganze Agglomeration als Entscheidungsgrundlage für alle Arbeiten der Raumordnung.
2. Grundsatzentscheid zur zeitgleichen nächsten Revision der Ortsplanungen und dort, wo solche kurzfris-tig geplant sind, Absprache unter den Gemeinden im Hinblick auf eine gemeinsame Basis.
3. Gemeinsame Strategie zur Siedlungsentwicklung der Agglomeration mit Ausgleich von Vor- und Nach-teilen durch entsprechende Massnahmen. Berücksichtigung der kantonalen (ESP-Programm) und gemeindeeigenen (Leitbilder und Ortsentwicklungskonzepte) Vorgaben und Abstimmung mit der Verkehrs- (Gesamtverkehrsstudie Agglomeration Thun) und Landschaftsentwicklung (Landschaftsentwicklungskon-zept).
4. Revidierte Zonenpläne und Baureglemente auf einer gemeinsamen Basis und optimierte Zusammenar-beit der Planungsstellen von Gemeinden und Kanton.
Vorgehen / Nächste Schritte: - Antrag an Kanton für gemeindeübergreifenden Zonenplan - Erarbeiten eines gemeinsamen Rhythmus für Ortsplanungsrevisionen - Erarbeiten eines einheitlichen Baureglements für die Agglomeration Thun - Erarbeiten eines Vorgehens für die Harmonisierung der Planungsstellen - Auftrag an Projektgruppe mit externer Unterstützung
Realisierung: ⌧ Sofortmassnahme bis Ende 2004 (1,2,3)
Kurzfristig 2005 - 2006 ⌧ Mittelfristig 2007 – 2009 (4) ⌧ Langfristig nach 2010 (4)
Stand der Koordination:
Vororientierung Zwischenergebnis ⌧ Festsetzung
Finanzplan: laufende Rechnung der Gemeinden, Budget 04 Gesamtkosten für Sofortmass-nahmen 1-3
Kostenteiler: gemäss WRT-Schlüssel mit der Gemeinde Thierachern zu definieren
Fr. 50'000.-
Abhängigkeiten / Zielkonflikte: - Gemeindeautonomie - Massnahmeblatt 5 (Gesamtverkehrsstudie) / Massnahmenblatt 6 (Landschafts- entwicklung)
Grundlagen: - Bericht Fahrländer - ESP Programm Kanton Bern - Leitbilder / Ortsentwicklungskonzepte der Gemeinden - Gesamtverkehrsstudie - Vorarbeiten Landschaftsentwicklungskonzept
Controlling (Kriterien / Indikatoren):
Hilterfingen1998
Sigriswil1998
Oberhofen1990
Steffisburg1995
Heimberg1992
Uttigen1998
Seftigen2002
Uetendorf2003
Thierachern1994
Spiez1996
Thun2002
Aktualität der Ortsplanungsrevisionen Vorgesehene (Teil-)Revisionen Heimberg: Möchte im nächsten Jahr (2004) eine Zonenplan-Revision in Angriff nehmen. Die Koordination mit Steffis-burg auf bilateraler Basis funktioniert bereits gut. Anlässlich der nächsten Revision wäre eine Abstimmung der Zonen-vorschriften und –bezeichnungen mit der Stadt Thun denkbar. Oberhofen: Da praktisch kein Land mehr verfügbar ist, sind weitere Einzonungen nicht möglich und eine Ortsplanungs-revision nicht vorgesehen. Für Oberhofen (wie auch für Hilterfingen) könnte ein finanzieller Abgleich für Einzonungen in anderen Gemeinden interessant sein. Sigriswil: Ist zur Zeit an einer Teilrevision. Die Beschränkung der Einzonungsmöglichkeiten durch den Kanton wird in Sigriswil stark gespürt. Unbedingt berücksichtigt werden muss das Thema SFG. Spiez: Eine Revision der Ortsplanung ist vorgesehen für das Jahr 2006. Steffisburg: Ist zur Zeit an der Erarbeitung eines neuen Leitbildes. Die Revision der Ortsplanung soll 2004 gestartet werden. Thierachern: Die voraussichtlich nächste Ortsplanungsrevision wird im Jahr 2008 stattfinden. Uetendorf: Die neue Ortsplanung wurde 2003 genehmigt.
AGGLOMERATIONSPROGRAMM THUN Massnahme Nr. 5 Stand: 21.10.03
Gegenstand: Umsetzung Gesamtverkehrsstudie Agglomeration Thun
Zielsetzung: Die Gesamtverkehrsstudie Agglomeration Thun ist schrittweise umgesetzt. Die Infrastrukturvorhaben sind nach ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung (Nutzen – Kosten) sowie unter Berücksichtigung der sozialen und ökologischen Verträglichkeit geplant und realisiert. Die Abstimmung mit der Siedlungsent-wicklung findet statt. Die wesentlichen Interessen der Agglomeration fliessen in die Sachpläne des Bundes ein und die Schnittstellen zum Agglomerationsprogramm sind geklärt.
Beteiligte Partner/Stellen: ⌧ WRT-Gemeinden ⌧ Gemeinde Thierachern ⌧ TIP ⌧ WRT ⌧ RVK ⌧ RWK ⌧ Kanton ⌧ Bund
Federführung: Kanton Bern, TBA OIK I (Gesamtkoordinati-on)
Produkt: In der Agglomeration Thun besteht ein attraktives Angebot im Bereich öffentlicher Verkehr und Langsam-verkehr (Massnahmenpaket 1). Die Funktionsfähigkeit des Verkehrsnetzes ist längerfristig sichergestellt durch den Bypass Nord und flankierende Verkehrslenkungsmassnahmen in der Innenstadt (Massnahmen-paket 2). Das Rechte Seeufer ist optimal an das Westquartier angebunden und die südliche Innenstadt-querung von Thun ist verkehrsarm gestaltet (Massnahmenpaket 3).
Vorgehen / Nächste Schritte: gemäss Detailprogramm Rückseite
Realisierung: ⌧ Sofortmassnahme bis Ende 2004 ⌧ Kurzfristig 2005 - 2006 ⌧ Mittelfristig 2007 – 2009 ⌧ Langfristig nach 2010
Stand der Koordination: gemäss Rückseite
Vororientierung Zwischenergebnis ⌧ Festsetzung
Finanzplan: gemäss Rückseite
Kostenteiler: gemäss Regelung im Vollzug der Massnahmenpakete 1-3
Abhängigkeiten / Zielkonflikte: - Sachpläne Strasse / Schiene Bund - Bahn 2000, 2. Etappe - Massnahmeblatt 3 (Kompetenzen) / Massnahmenblatt 4 (Siedlungsentwicklung) /
Massnahmeblatt 6 (Landschaftsentwicklung) Grundlagen: - Gesamtverkehrsstudie Agglomeration Thun - Strassenbauprogramm TBA Kanton Bern - Angebotsbeschluss, Investitionsrahmenkredit öffentlicher Verkehr AöV, Kanton Bern - Richtplan verkehrsintensive Standorte Agglomeration Thun (Okt. 2002) Controlling (Kriterien / Indikatoren): Vorgaben Tiefbauamt des Kantons Bern
Umsetzung Gesamtverkehrsstudie Agglomeration Thun Kosten der Massnahmenpakete (gemäss Gesamtverkehrsstudie Agglomeration Thun) 1. Massnahmenpaket 1 – angestrebte Realisierung bis in 5 Jahren Stand: Festsetzung der Koordination
Ausbau öV 23.0 Mio. Ausbau LV 15.0 Mio. Mobilitätsmanagement 2.5 Mio. öV-Bevorzugung 2.5 Mio. Parkierung (Annahme, dass die geplanten Parkhäuser City Ost / Süd über die Parkplatzeinnahmen finanziert werden)
0.0 Mio.
Parkleitsystem 2.0 Mio. Lenkung des mIV und Verbesserung Belastbarkeit 8.0 Mio. Total Massnahmenpaket 1 53.0 Mio. 2. Massnahmenpaket 2 – angestrebte, schrittweise Realisierung in 5 bis 12 Jahren Stand: Zwischenergebnis
Bypass Nord 70.0 Mio. Anpassung bestehendes Netz 3.5 Mio. Zusätzliche Schutzmassnahmen 1.5 Mio. Total Massnahmenpaket 2 75.0 Mio. 3. Massnahmenpaket 3 – angestrebte Realisierung bis in 20 Jahren Stand: Vororientierung
Variante mit unterirdischer Unterführung 135.0 Mio. Variante neue Aarebrücke 40.0 Mio. Total Massnahmenpaket 3 40.0 / 135.0 Mio. Handlungsbedarf / offene Fragen:
Abschliessendes Festlegen der Steuerungsorganisation zur Umsetzung der Gesamtverkehrsstudie (vgl. Massnah-menblatt 1).
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Generelle Übersicht über die Kostenteilung Bund – Kanton – Gemeinden: Aufgabe der Steuerungsorganisation. Kantonale Strassenbauvorhaben: der Kostenteiler Kanton – Gemeinden richtet sich nach dem Gesetz über Bau und Unterhalt der Strassen. Die entsprechenden Vereinbarungen sind nach der Plangenehmigung der Einzelprojekte abzuschliessen. Die kommunalen Strassenbauvorhaben sind explizit und gemeindeweise mit den dazugehörigen Gesamtkosten aufzuzeigen. Kostenbeiträge des Bundes an die Infrastrukturvorhaben (Strasse, evtl. später auch Schiene): bis zum Bekanntwer-den der Subventionshöhe (evtl. bei Genehmigung der Gesamtverkehrsstudie durch den Bund) ist konservativ mit 30% der Gesamtkosten zu rechnen. Die Gemeinden nehmen die Kosten (Beiträge an kantonale Strassenbauvorhaben und Kosten der kommunalen inkl. Beiträge des Bundes) in ihre Finanzplanung auf.
AGGLOMERATIONSPROGRAMM THUN Massnahme Nr. 6 Stand: 21.10.03
Gegenstand: Koordination der Landschaftsentwicklung
Zielsetzung: Abstimmung der Siedlungs- und Verkehrsentwicklung der Agglomeration mit der Überarbeitung des regionalen Landschaftsrichtplans (LRP)
Beteiligte Partner/Stellen: ⌧ WRT-Gemeinden ⌧ Gemeinde Thierachern ⌧ TIP ⌧ WRT ⌧ RVK ⌧ RWK ⌧ Kanton Bund
Federführung: Region Thun-InnertPort (TIP)
Produkt: - Landschaftsrichtplan, welcher die Wechselwirkungen von Stadt und Land aufzeigt - Konkrete Vorstellungen zu tragfähigen Ausgleichsmechanismen
Vorgehen / Nächste Schritte: - Gemäss Vorgehensplan TIP - Durchführung von teilregionalen Gesprächen
Realisierung: ⌧ Sofortmassnahme bis Ende 2004
Kurzfristig 2005 - 2006 Mittelfristig 2007 – 2009 Langfristig nach 2010
Stand der Koordination:
Vororientierung Zwischenergebnis ⌧ Festsetzung
Gesamtkosten:
Kostenteiler: Budget TIP Rückstellungen, Bud-get 03 und 04 Kanton (zugesichert)
Fr. 265'000.-
Fr. 100'000.- Fr. 165'000.-
Abhängigkeiten / Zielkonflikte: Massnahmenblatt 4 Grundlagen: - Landschaftsrichtpläne Region TIP (1985) - Vorstudie Landschaftsrichtplan Region TIP (2003) - Massnahmenblatt 4 (Siedlungsentwicklung) / Massnahmenblatt 5 (Gesamtverkehrsstudie)
Controlling (Kriterien / Indikatoren): Resultate teilregionale Gespräche Vorliegen des Richtplans bis Ende 04
Landschaftsplanung Region TIP Ziele: Die Landschaftsplanung soll:
- direkt Massnahmen auslösen, die einen hohen Nutzen für die Region bringen (Richtplan mit Massnahmenka-talog für Umsetzung)
- möglichst viele Synergien mit themenverwandten Projekten und Planungen nutzen (Höhenweg Thunersee, Moorlandschaftsplanungen, Regionalparks)
- Richtplanstatus erlangen und die bisherigen Landschaftsrichtpläne für die Regionen InnertPort und Thun ab-lösen
- bis voraussichtlich Ende 2004 abgeschlossen sein (mindestens Richtplanung dem AGR zur Genehmigung vorgelegt)
- so aufgebaut sein, dass sie von der Geschäftsstelle TIP auch nach Genehmigung einfach unterhalten und ergänzt werden kann.
Inhalte/Schwerpunkte: Es sollen folgende Themenfelder bearbeitet werden:
- Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV) - Erholung / Tourismus - Siedlung / Bauten / Wohnen - Land- / Alpwirtschaft - Landschaftsschutz - Gewässer - evtl. weitere
Vorgehen: Die Überarbeitung LRP erfolgt in folgenden Schritten: 1. Phase: Teilregionale Workshops und erste Entwicklungsvorstellungen Aufgrund einer Trendanalyse (Ist-Zustand mit möglichen Szenarien) werden in teilregionalen Workshops Entwick-lungsvorstellungen für die verschiedenen Themenfelder erarbeitet. 2. Phase: Bearbeitung der Themenfelder (Module) Die Entwicklungsvorstellungen dienen als Grundlage für die fachliche Bearbeitung der einzelnen Module. Diese Arbeit wird durch je eine Begleitgruppe pro Modul begleitet. Die 2. Phase endet mit einer Synthese in Form der Mitwirkungs-vorlage des überarbeiteten regionalen Landschaftsrichtplans. 3. Phase: Mitwirkung und Überarbeitung Die Mitwirkung soll eine breite Diskussion zu Landschaft und Entwicklung ermöglichen. 4. Phase: Genehmigung
AGGLOMERATIONSPROGRAMM THUN Massnahme Nr. 7 Stand: 21.10.03
Gegenstand: Gemeindeübergreifende Bodenpolitik mit interkommunalem Lastenausgleich
Zielsetzung: Neben der gemeindeeigenen Bodenpolitik treten mehrere Gemeinden für ausgewählte Arealentwick-lungen gegenüber Dritten gemeinsam auf, wobei ein interkommunaler Lastenausgleich zum Tragen kommt.
Beteiligte Partner/Stellen: ⌧ WRT-Gemeinden ⌧ Gemeinde Thierachern ⌧ TIP ⌧ WRT RVK ⌧ RWK ⌧ Kanton Bund
Federführung: Kanton Bern (JGK)
Produkt: Realisierung einer Arealentwicklung in den Bereichen Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen oder Wohnen mit interkommunaler Trägerschaft bei entsprechendem Lastenausgleich
Vorgehen / Nächste Schritte: - Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen, Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten für
die Umsetzung - Auswahl eines geeigneten Areals als Praxisbeispiel
Realisierung: ⌧ Sofortmassnahme bis Ende 2004
Kurzfristig 2005 - 2006 Mittelfristig 2007 – 2009 Langfristig nach 2010
Stand der Koordination:
Vororientierung ⌧ Zwischenergebnis
Festsetzung
Finanzplan: laufende Rechnung JGK (03)
Kostenteiler: Kanton
100 %
Abhängigkeiten / Zielkonflikte:
Grundlagen: - Art. 98 Absatz 5 (Regionalplanung), Baugesetz des Kantons Bern
Controlling (Kriterien / Indikatoren): - Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen - Auswahl Standorte
Um was geht es? Im Bereich der Bodenpolitik sollen durch eine gemeindeübergreifende Zusammenarbeit neue Möglichkei-ten der Arealentwicklung entstehen. Ausschlaggebend ist die Tatsache, dass viele Gemeinden die Rahmen-bedingungen für eine grössere Arealentwicklung nicht erfüllen – sei es, weil sie keine Arealreserven haben, sei es aus finanziellen Überlegungen. Eine Zusammenarbeit zwischen mehreren Gemeinden erlaubt eine in finanzieller und raumplanerischer Hinsicht sinnvolle Planung. Die Arealentwicklung erfolgt an einem geeigne-ten, optimal erschlossenen Ort. Gleichzeitig betreiben die Gemeinden eine gemeinsame Promotion des Areals. Eine solche überkommunale Arealentwicklung im Bereich von Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen oder Wohnen bedingt eine interkommunale Trägerschaft sowie einen entsprechenden Lastenausgleich. Die Rahmenbedingungen eines solchen Lastenausgleichs sind abzuklären. Durch eine solche Zusammenarbeit können die Rahmenbedingungen für potenzielle Investoren optimal ges-taltet werden, da die Konkurrenz unter den Gemeinden wegfällt. Es darf nicht vergessen werden, dass ge-genwärtig landesweit das Angebot an Arealen grösser ist als die Nachfrage. Es gilt also, alle Trümpfe auszu-spielen!
AGGLOMERATIONSPROGRAMM THUN Massnahme Nr. 8 Stand: 21.10.03
Gegenstand: Handschlag Stadt-Land
Zielsetzung: Die Wechselwirkungen zwischen den städtischen und den ländlichen Gemeinden sowie deren hohen Wert sind erkannt und werden gepflegt. Die Agglomeration trägt aktiv zur Erhaltung einer hohen Quali-tät der Kollektivgüter (wie Kulturlandschaft, Erholungsmöglichkeiten, sauberes Wasser, sonstige Re-generationsfunktionen) bei.
Beteiligte Partner/Stellen: ⌧ WRT-Gemeinden ⌧ Gemeinde Thierachern ⌧ TIP ⌧ WRT RVK RWK ⌧ Kanton Bund
Federführung: Stadt Thun
Produkt: Es liegen Pilotprojekte in der Zusammenarbeit Stadt-Land im Sinne der neuen Regionalpolitik des Bun-des vor. Diese Pilotprojekte beinhalten Austauschmechanismen zwischen den städtischen und den länd-lichen Gemeinden.
Vorgehen / Nächste Schritte: - Definition einer Projektorganisation - Klären der Rahmenbedingungen zur Aufnahme von Projekten als Pilotprojekt des Bundes - Ausarbeiten von praktischen Beispielen für die Umsetzung (beispielsweise die Stadt steht als "Marktplatz" für den ländlichen Raum zur Verfügung) Realisierung:
Sofortmassnahme bis Ende 2004 ⌧ Kurzfristig 2005 - 2006
Mittelfristig 2007 – 2009 Langfristig nach 2010
Stand der Koordination: ⌧ Vororientierung
Zwischenergebnis Festsetzung
Finanzplan: keine externen Kosten
Kostenteiler:
Abhängigkeiten / Zielkonflikte: Massnahmenblatt 6 (Landschaftsrichtplan der Region TIP)
Grundlagen: neue Regionalpolitik (NRP) des Bundes
Controlling (Kriterien / Indikatoren):
AGGLOMERATIONSPROGRAMM THUN Massnahme Nr. 9 Stand: 21.10.03
Gegenstand: Schlüsselareal: Pilotprojekt "Stockhornstrasse Nord", Steffisburg
Zielsetzung: Die Stärkung der urbanen Region ist durch konzentrierte Massnahmen mit Signalwirkung anhand reali-sierter Vorhaben aufgezeigt. Die Abstimmung von Siedlungs-, Verkehrs- und Landschaftsentwicklung ist vorbildlich.
Beteiligte Partner/Stellen: ⌧ WRT-Gemeinden ⌧ Gemeinde Thierachern ⌧ TIP ⌧ WRT ⌧ RVK ⌧ RWK ⌧ Kanton Bund
Federführung: Gemeinde Steffisburg (Bauverwaltung)
Produkt: Erste realisierte Arealentwicklung
Vorgehen / Nächste Schritte: - Definition des Nutzungsprogramms im Rahmen der Ortsplanungsrevision (Land-schafts- und Siedlungsentwicklung), Abstimmung auf die Agglomerationsentwick-lung
- Festlegen des Freihaltekorridors für die Entlastungsstrasse mit Option Kernumfah-rung gemäss Gesamtverkehrsstudie Agglomeration Thun
- Klären der Rahmenbedingungen für eine kurz- bis mittelfristig einsetzende Areal-entwicklung
Realisierung: ⌧ Sofortmassnahme bis Ende 2004
Kurzfristig 2005 - 2006 Mittelfristig 2007 – 2009 Langfristig nach 2010
Stand der Koordination:
Vororientierung Zwischenergebnis ⌧ Festsetzung
Finanzplan: Steffisburg im Rahmen der Kredite für die Ortsplanungsrevision Kanton gemäss Strassenbaupro-gramm
Kostenteiler:
Abhängigkeiten / Zielkonflikte: - Vorgaben Ortsentwicklung Steffisburg - Massnahmenblatt A_01 Kantonaler Richtplan (Baulandbedarf Wohnen bestim-
men) - Gesamtverkehrsstudie Agglomeration Thun
Grundlagen: - Gemeinderatsbeschluss vom 23.6.03 (Steffisburg)
Controlling (Kriterien / Indikatoren): Projektfortschritt gemäss noch zu erarbeitendem Zeitplan mit Meilensteinen
Stockhornstrasse Nord, Steffisburg
Die vorliegenden Skizzen entstanden anlässlich einer Besprechung der an der Ortsentwicklung Steffisburg beteiligten Fachexperten. Im Areal "Stockhornstrasse Nord" könnte im Zusammenhang mit einer neuen Ver-kehrslösung im Rahmen der Gesamtverkehrsstudie ein neues Tor zur Agglomeration Thun entstehen. Die-ses Gebiet liegt ideal beispielsweise für Wohnnutzungen, d.h. in geeigneter Distanz zum Zentrum, zum Bahnhof, zu den Schulen sowie zu den Naherholungsgebieten. Im Gegenzug dazu soll am Siedlungsrand nicht weiter Land eingezont werden. Denkbar wäre eine Beteiligung von Agglomerationsgemeinden, die in ihrer Ausbreitung eingeschränkt sind, an einer zukünftigen Trägerschaft dieses Areals im Zusammenhang mit einem finanziellen Ausgleich.
AGGLOMERATIONSPROGRAMM THUN Massnahme Nr. 10 Stand: 21.10.03
Gegenstand: Zusammenarbeit der Gemeinden Seftigen, Uttigen, Uetendorf im Bereich Sport und Freizeit
Zielsetzung: Die Gemeinden Seftigen, Uttigen und Uetendorf koordinieren ihre sportliche Infrastruktur mit dem Ziel, einen ergänzenden regionalen Schwerpunkt im Bereich Freizeit und Sport zu setzen und dabei die be-stehenden Infrastrukturanlagen zu optimieren. Dazu soll eine geeignete Trägerschaft geschaffen wer-den.
Beteiligte Partner/Stellen: ⌧ WRT-Gemeinden Gemeinde Thierachern ⌧ TIP WRT RVK RWK Kanton Bund
Federführung: Gemeinde Seftigen (Gemeindeschreiberei)
Produkt: - Attraktives Sportangebot ausserhalb der Stadt - betrieblich und baulich optimierte Infrastruktur mit geeigneter Trägerschaft
Vorgehen / Nächste Schritte: 1) Klärung der Bedürfnislage in Zusammenarbeit mit den Sportvereinen und dem TIP 2) Nachweis der betrieblichen Synergien der verschiedenen bestehenden Anlagen 3) Prüfung einer baulichen Optimierung der Anlagen 4) Formulierung einer Strategie für eine gemeinsame Neuanlage an einem geeigne-
ten Standort 5) Bilden einer Trägerschaft und Abklären der Finanzierung
Realisierung: ⌧ Sofortmassnahme bis Ende 2004 ⌧ Kurzfristig 2005 - 2006
Mittelfristig 2007 – 2009 Langfristig nach 2010
Stand der Koordination:
Vororientierung ⌧ Zwischenergebnis
Festsetzung
Finanzplan: 1,2 keine externen Kosten 3,4,5 zu definieren
Kostenteiler: zu definieren
Abhängigkeiten / Zielkonflikte:
Grundlagen: "Konzept / Führungsinstrument zum Vorgehen und zur Beurteilung von neuen Sportstätten regionaler Bedeutung" der Region TIP Controlling (Kriterien / Indikatoren):
Sportstätten der Region Thun Die nachfolgende Übersicht über die Sportanlagen zeigt die räumliche Verteilung