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1.Teil:
Antragstellung und Evaluation
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Die Evaluation der Studiengänge durch die DFH
Die Evaluation bereits geförderter Studiengänge erfolgt
im Rahmen der Maßnahmen zur Qualitätssicherung entsprechend dem Evaluationsrhythmus der DFH
– Achtung! Ab 2012-13 gilt ein neuer Evaluationsrhythmus: Evaluation nach einem etwaigen Einführungsjahr Evaluation alle 4 Jahren
Dies hat keine Auswirkung auf den nächsten Evaluationszeitpunkt Ihrer Kooperation.
nach einer inhaltlichen Umgestaltung des Studiengangs oder der Ausweitung auf einen neuen Partner
bei einer erneuten Antragstellung nach einer negativen Evaluation oder einer (mit der DFH abgesprochenen) Ruhephase
Grundsätzlich gilt, dass nur gefördert werden kann,
was auch evaluiert wurde!
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Das Evaluationsverfahren: die administrative Evaluation
Die administrative Evaluation führt das Sekretariat der DFH durch :
1) die Prüfung der Antragsunterlagen auf ihre formale Vollständigkeit
2) eine Stellungnahme des Sekretariates der DFH pro Studiengang zu folgenden Punkten:
Sachberichte der Verwendungsnachweise Studierendenberichte Angaben zu den Studierenden- und Absolventenzahlen Öffentlichkeitsarbeit der Kooperationen im Hinblick auf die
Zusammenarbeit und die Identifikation mit der DFH, einschließlich des Studienführers online ggf. Ergebnisse der Ortsbegehungen Gesamteindruck der verwaltungstechnischen Zusammenarbeit mit der Kooperation
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Das Evaluationsverfahren: die wissenschaftliche Evaluation
Diese obliegt dem wissenschaftlichen Beirat und den in seinem Auftrag arbeitenden unabhängigen Gutachter/innen:
Begutachtung des Antrags durch ein deutsch-französisches Gutachtertandem. Arbeitsinstrument: Evaluationsbögen (die zu bewertenden Punkte entsprechen den Qualitätskriterien und den Fragen im Antrag).
Diskussion der Ergebnisse und Erstellung eines Rankings in den fachlich differenzierten Evaluationsgruppen.
Die Diskussion der Ergebnisse jeder Evaluationsgruppe im wissenschaftlichen Beirat (v.a. Diskussion von Zweifelsfällen) und die Formulierung von Empfehlungen an den Hochschulrat.
Anschließend fällt der Hochschulrat auf Basis dieser Empfehlungen die verbindliche Förderentscheidung.
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Evaluationsergebnis
Positives Evaluationsergebnis
Förderung entsprechend den geltenden Finanzierungsrichtlinien
der Studiengang wird von der DFH beworben. (Achtung: Für den Studienführer online muss vorher ein entsprechendes Formular von der Kooperation ausgefüllt werden!)
die Kooperation darf/sollte das Logo der DFH nutzen
die Kooperation ist Teil des DFH-Netzwerks: zunächst als Partnerhochschule, später auf Antrag als Mitgliedshochschule (Ansprechpartner: Simon Martin / Stabsstelle Hochschulleitung / Gremien)
Negatives Evaluationsergebnis& bei auslaufenden oder ruhenden Studiengängen:
Zum Schutz der Studierenden tritt bei Weiterförderungsanträgen die Vertrauensschutzregelung der DFH in Kraft.
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Antragstellung konkret: Fristen
2.5.11: Veröffentlichung der Ausschreibung
die Programmbeauftragten der Kooperationen, die einen Antrag auf Weiterförderung stellen müssen oder können, werden im Mai / Juni per E-Mail über die notwendige / mögliche Antragstellung informiert.
Signalisierung bis zum 30.6.11 anhand des Formulars „Antragsankündigung“ (per E-Mail an [email protected])
31.10.11: Abgabefrist für die Anträge für eine Förderung ab 2012-13
die Entscheidung wird Anfang April 2012 mitgeteilt.
Jedes Jahr gelten die gleichen Fristen!
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Antragstellung konkret: Bestandteile des Antrags (Antrag auf Weiterförderung)
Antragsformular Ein Formular für alle Antragssituationen.
Das jährlich aktualisierte Formular wurde Anfang Mai veröffentlicht unter www.dfh-ufa.org/hochschulen/ausschreibungen
Anlagen 1: studiengangsspezifische Kooperationsvereinbarung (Zulassungsverfahren, Studierendenzahlen, Immatrikulationsmodalitäten, Studiengebühren, Abschlüssen, Diploma Supplement, Öffentlichkeitsarbeit) 2: gemeinsamer Studienplan & schematische Darstellung d. Studienverlaufs
Alle Dokumente müssen in deutscher und französischer Sprache vorliegen und die max. erlaubte Seitenzahl respektieren!
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Antragstellung konkret: Wissenswertes & Tipps zur Antragstellung
Die Antragsunterlagen sind die „Visitenkarte“ des Studiengangs für die Gutachter/innen!
Qualitätskriterien der DFH im Kopf behalten: Aufgabe der Gutachter: Prüfen, in welchem Maße diese erfüllt werden.
Der Gutachter darf nur das bewerten, was explizit im Antrag steht. → eine mangelnde / unpräzise Darstellung kann zu Punktabzügen führen
→ auch in Ihren Augen Selbstverständliches benennen!
Lesen Sie den Antrag mit den Augen der Gutachter: Kann ein Gutachter, der den Studiengang nicht kennt, in beiden Sprachfassungen Antworten auf alle Fragen finden?
Es muss für den Gutachter unmittelbar ersichtlich sein, was Studierende belegen müssen, um den doppelten Abschluss zu erlangen→ bitte erstellen Sie übersichtliche Studienpläne
Widersprüche vermeiden!
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Antragstellung konkret: Wissenswertes & Tipps zur Antragstellung
Die Angaben der dt. Hochschule sollen v.a. die Modalitäten des Studienverlaufs auf dt. Seite, die der franz. Hochschule die Modalitäten des Studienverlaufs auf franz. Seite betreffen (keine Übersetzung).
Empfehlung: Keine Felder leer lassen! Besser: Kurzer Hinweis, warum die Frage nicht beantwortet wird bzw. „/“
Wenn eine Frage im Antragsformular in einer Anlage beantwortet wird: Verweis auf die entsprechende Anlage (mit konkreter Seitenangabe!)
Kooperationsvereinbarung bitte erneut beifügen (Kopie reicht)
Bei Platzproblemen im Antragsformular eine extra Seite einlegen.
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Antragstellung konkret: Hinweise zu Fragen im Antragsformular
Einen aussagekräftigen Namen für den Studiengang wählen, nicht „Deutsch-französischer Master“ (S. 1)
Akkreditierung (S. 5):- Für die DFH entscheidend ist die Genehmigung des Studiengangs. - Wenn das Verfahren noch läuft / ansteht: Erläuterung des aktuellen Status und des erwarteten Ergebnisses.
Akademischer Grad vs. Genaue Bezeichnung (S. 9)
(Bachelor) (Bachelor of Arts in Geschichte)
Interkulturalität (S. 15): Welche Lehreinheiten (z.B. einzelne Stunden), Seminare, Treffen,… thematisieren die - Reflexion über interkulturelle Erfahrungen, Theorien,… - Vorbereitung auf die Unterschiede in den Bildungs-, Arbeits- und Alltagskulturen in den beiden / drei Ländern
Neuer Frageblock „Kommunikation und Involvierung der Hochschule in die Entwicklung und Bewerbung des integrierten Studiengangs“ (S. 16)
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Antragstellung konkret: Nicht vergessen
Im Dokument „Allgemeine Informationen für Antragsteller & Hinweise zum Ausfüllen des Antragsformulars“gibt es noch weitere Hinweise zur Antragstellung.
Originalunterschriften der Hochschulleitungen und Programmbeauftragten(Ausnahme: Anlage 1 kann als Kopie eingereicht werden) & Stempel
- per Mail oder Fax geschickte Originalunterschriften sind ausreichend
die Unterschriften der dt. bzw. frz. Hochschule dürfen sich auf verschiedenen Seiten befinden, aber bitte zusammen zuschicken.
ein einziges Dokument einreichen: - einseitig bedruckt - ungeheftet / ungebunden
- Antrag und Anlagen 1-2 vom Partner getrennt Verschicktes ist zu vermeiden.
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Weitere Informationen zur Antragstellung und Evaluation:
auf unserer Homepage www.dfh-ufa.org
unter Hochschulen „Evaluation“: Zeitplan und Ablauf der Evaluation Förderphasen und Evaluationsrhythmus Entwicklungsstand der Studiengänge
[Auflistung des Zeitpunkts der nächsten Evaluation] „DFH-Grundsätze der Antragsbewertung und Qualitätssicherung für
Studienprogramme“
Sowie per Telefon und E-Mail im
Sekretariat der DFH / Referat 3 / Arbeitsbereich Evaluation:
Carole Reimeringer +49 (0)681/93812-162 [email protected] Iris Boie -166 [email protected]
Danielle Weislinger -163 [email protected]
Nadia Huppert -153 [email protected]