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JahreshauptversammlungHaus- und Grundeigentümerverein Roth
und Umgebung e.V. Donnerstag, 21. März 2013
www.haus-und-grund-roth.de
Formelles
Bericht des Vorstandes
Kassenbericht
Entlastung und Wahlen
Fachreferate
Tagesordnung
Einnahmen ………….
Ausgaben ………….
Vermögen 31.12.2012 …………..
Mitglieder 1615
Kassenbericht 2012
Mietrecht, Änderungen und Aktuelles
durch Rechtsanwalt Dietrich Niederalt
Steuertipps zu Haus & Grundbesitzdurch Steuerberater Helmut Lorenz
Energetische Sanierung im Bestand durch Vorstand und Architekt Wolfgang Held
Fachreferate
5
Helmut Lorenz
Steuerberater, Rechtsbeistand, vereidigter Buchprüfer
Steuertipps zu Haus- und Grundbesitz
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft 6
verbilligte Überlassung
Eltern überlassen Haus an Sohn für 50 % der MarktmieteFinanzamt erkennt nur 50 % der Werbungkosten an
Tipp: mehr als 66 % der Marktmiete sichert 100 % des Werbungskostenabzugs
aktuellen Mietenspiegel prüfen
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft 7
Verträge mit Angehörigen
Vermietung an MutterVertrag nicht wie unter fremden Dritten durchgeführt. Finanzamt erkennt Verluste nicht an und geht von einer Steuerhinterziehung aus
Tipp: Klar und eindeutige Verträge schließenwie unter fremden Dritten und durchführenauch Nebenkostenabrechnung, etc.
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft 8
nachträgliche Werbungskosten
Hausbau 2004 + Verkauf 2012 mit Verlust
Verkaufspreis reicht nicht um Schulden zu zahlen. Finanzamt erkennt nachträgliche Schuldzinsen nicht an
Tipp: Einspruch es gibt nun auch nachträgliche Werbungskosten
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft 9
Vermietungsabsicht
Wohnung in Zweifamilienhaus zu vermietenMieter genügen Anforderungen des Vermieters nicht. Die Absicht Einkünfte erzielen zu wollen wird trotz häufiger Vermietungsanzeigen wird vom FA verneint
Tipp: Verhalten anpassen
umbauen, Makler beauftragen, geringere Miete verlangen, Reparaturen durchführen, etc. spätestens bei längerem Leerstand um Werbungskostenabzug zu erhalten
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft 10
anschaffungsnaher Aufwand
Kauf altes Haus und RenovierungAnschaffungskosten Grund und Boden 50.000Anschaffungskosten Gebäude 150.000 Reparaturen in ersten 3 Jahren 40.000Finanzamt geht von Afa-Bemessungsgrundlage 190.000 aus und erkennt keine Werbungskosten an
Tipp:
Reparaturen > 15 % der AK Gebäude erst nach 3 Jahren oder vom Mieter durchführen lassen ?
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft 11
außergewöhnliche Belastung
Reparaturen im selbst genutzten Eigenheim
sind grundsätzlich nicht absetzbaraußer handwerkliche Dienstleistungen
Tipp: außergewöhnliche Belastung prüfen bei z.B. AsbestsanierungHausschwamm
Holzschutzmittel
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft 12
Handwerkerleistung
Reparaturen im selbst genutzten Eigenheim
sind nur bezüglich der Arbeitsleistung absetzbar
auch Gartenanlagen, Kachelofeneinbau, GebäudesanierungEntnahmen aus Rücklagen hierfür, etc.
20 % maximal 1.200,00 € auf Steuerschuld anrechenbar.
Tipp: Dienstleistungsanteil auf Rechnung ausgewiesen und Überweisungsbelegbei WEG genügt Abrechnung Verwalter
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft 13
Grunderwerbsteuer
Kauf Grundstück von Stadt 75.000und Bauauftrag an Bauträger 225.000Finanzamt will Grunderwerbsteuer aus 300.000
Tipp: Einspruchwenn zwei voneinander unabhängige Verträge vorliegen
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft 14
Sonnenstrom lohnt
Kauf PV-Anlage für eigenes BüroNutzung ergibt 67 % Eigenverbrauch
umgelegt auf 25 Jahre ND und erzeugte Strommenge kostet die kwh nur noch ca. 14 ct.
Tipps: wer investiert? IAB beantragen, SonderabschreibungVorsteuern sichern; nach 5 Jahren Kleinunternehmer?
= alleine durch die ersparten Stromkosten rechnet sich bei uns die PV Anlage selbst ohne Einspeisevergütung
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft 15
Familienhilfe
Krankenversicherung – Ehegatte mitversichert Vermietung Haus + PV Anlage schafft anteiliges Einkommen Ehegatte von 500,-- € mtl. Krankenversicherung verlangt eigenen Beitrag
Tipp: Einkommen von < 385 € mtl. sichert Familienhilfeanspruch.+ spart mind. 150 € KV/PflV (14,9 % aus Mindestbemessungsgrundlage 899,33 = 133,85 + PflV)
Einkünfte können verlagert werden
Steuerberater fragen
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft 16
Umsatzsteuer
Verkauf – Schenkung - Nutzungsänderungenhaben oft erhebliche Konsequenzen hinsichtlich Vorsteuerabzug und Berichtigungsvorschriftenlösen oft unerwartete und hohe Steuern auch bei der Umsatzsteuer aus
Tipp: wenn Vorsteuer und Umsatzsteuer relevant sind„nicht ohne meinen Steuerberater!“
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft 17
Zinsen so niedrig wie nie
Basiszins zum 1.1.2013 unter NULLVerzugszinsen § 288 BGBunter Privatleuten + 5 % = 4,87 %
unter Geschäftsleuten + 8 % = 7,87 €
Tipp: Immobilien kaufen ?Langfristzins sichern
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft 18
Länderfinanzausgleich in Fakten
drei GeberländerBayern gibt 3,9 Mrd. soviel wie Hessen und Baden Württemberg zusammen
alle anderen nehmen davon Geld in Anspruch
Bundmacht 2012 bei 284 Mrd. Einnahmen 306 Mrd.€ Ausgaben, also 22 Mrd. neue Schulden bei 2.070 Mrd€ SchuldenstandDeutschland ist stark ? und bürgt für ESM 700 Mrd€ und ganz Europa mit dem Geldvermögen der Deutschen von ca. 5.000 Mrd€
= wir Bayern stützen den Euro und ganz Europaich bin stolz auf Euch! 40 % Zwangsabgabe wie Zypern und Deutschland ist schuldenfrei !
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft 19
was machen andere Länder?
Zypernwir schließen erst mal die Banken
Spanien
Steuerrecht wird strenger
Vermögensteuer / Grunderwerbsteuer / Angabe Auslandsvermögen
Empfindliche StrafenWer die Erklärung nicht einreicht, obwohl er zu einer solchen verpflichtet ist, oder dies nicht komplett oder nicht genau oder mit falschen Angaben tut, kann mit 5.000 Euro Strafe für jede falsche Angabe bzw. jeden Satz an falschen Angaben bestraft werden, wobei die Mindeststrafe mit 10.000 Euro festgelegt ist. Darüber hinaus werden alle nicht deklarierten, die genannte Obergrenze übersteigenden Vermögenswerte, die das Finanzamt nachträglich entdeckt, als Vermögensgewinn dem Einkommen des entsprechenden bzw. des ältesten noch nicht verjährten Veranlagungszeitraums zugeschlagen, in dem das Gesetz gültig war (d.h. 2012 oder später), was neben einem Steuersatz von bis zu 52 Prozent auch hohe Strafzahlungen
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft 20
Danke für Ihre Aufmerksamkeit