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www.metex-stahlzargen.de
Prolog0
MEtEX-Stahlzargen
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– M
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– Au
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Technische Merkmale – Maße – AusführungenVorrichtungen – Hinweise – Richtlinien
Nr. Seite
technische Merkmale 01 8
Formenvarianten 02 9
Maßbezug 03 10
für Normprofil 1-flg. Türen 03.1 10 für Normprofil 2-flg. Türen 03.2 11 für Pendeltüren 03.3 12 mit Pfosten für Seitenteil 03.4 13 mit kämpfer für oberlicht 03.5 14 für türen mit oberblende 03.6 15
Bandvorrichtungen und Bandbezugslinien 04 16
für Bänder der Serie VarIaNt V 04.1 16 für Bänder der Serie VarIaNt VS 04.2 17 für Bänder der Serie VarIaNt VX 04.3 18 für Bänder der Serie tECtuS 04.4 19 für lappenbänder 04.5 20
Fallen- und riegelstanzungen 05 21
dichtungsgeometrie 06 22
Befestigungsvarianten 07 23
ausführung oberlicht- und Seitenteilzargen 08 24
Kämpfer-Pfosten-Bodenprofile 09 28
Verglasungsvarianten 10 32
Anschlagschwellen (Bodenprofile) 11 34
Bleiauskleidung 12 36
Schallschutzauskleidung 13 37
Vorrichtung oberblende 14 38
Vorrichtung E-Öffner 15 42
Vorrichtung Magnetkontakt 16 43
Vorrichtung kabelübergang 17 44
Vorrichtung obertürschließer 18 45
Bandsicherungen 19 47
Mehrfachverriegelung 20 48
Vorrichtung V2a-Schließbleche 21 49
richtlinien für den Einbau von Stahlzargen (Quelle: ttz) 22 50
Montagehinweis für 2-schalig 3-tlg. Zargen 23 60
allgemeine geschäftsbedingungen 24 62
Produkt-katalog 2015MEtEX-Stahlzargen – technische Merkmale
7
TECHNISCHE MERKMALE
METEX-Stahlzargen entsprechen in Form, Abmessung und Ausstattung den geltenden DIN-Vorschriften, DIN 18111 Teil 1-4. Für Sonderzargen können abweichende Festlegun-gen erfolgen.
Werkstoff: Feuerverzinktes Feinblech nach DIN EN 10143 mit einer Nenndicke von 1,5 oder 2,0 mm. Die Gesamtzinkauflage beider Seiten beträgt mindestens 140g/qm (siehe DIN EN 10142 und DIN EN 10147)
Ausführung: Exakte, maßgenaue Profilgeometrie in festen Toleranzgrenzen mit Nutaus- bildung zur Aufnahme des Dämpfungsprofils. Geschweißte und nachbe-handelte Gehrungen. Verzinkte Profiloberfläche, zusätzlich grundiert für die problemlose Endlackierung mit handelsüblichen Lacken.
Ausrüstung: - Bandunterkonstruktion bei Normzargen für Einwechselbänder der Serie V8000, links/rechts verwendbar - bei Sonderzargen zusätzliche Bandtaschen möglich - 3-dimensionale Justierung der Rahmenteile - Vorstanzungen für Falle, Riegel rechts/links - Markierungen für Meterriss und Bodeneinstand - Distanzwinkel geschraubt
Anker: Montagehilfen nach bauseitigem Erfordernis - Norm-Eckzargen je Seite 3 Stück Spezial-Doppel-Anker angeschweißt - Umfassungszargen 8 Stück Ruck-Zuck-Anker lose - Ständerwerkszargen je Seite 4 Stück Ankerlaschen angeschweißt - Gipsdielenzargen 6 Stück Drahtanker oder Schiebeanker lose - Sonderzargen nach Angaben bzw. Einsatzfall
Dichtung: Die 3-teilig umlaufende Elastik-Dichtung sorgt für hervorragende Schall-dämmung, sichert einen Toleranzausgleich und ermöglicht ein lautloses Schließen. Die Profilgeometrie und der Werkstoff gewährleisten ausge-zeichnete Gebrauchseigenschaften bei festem Sitz in der Zargennut.
Sortiment: In unserem Sonderzargen-Sortiment liefern wir alle Profiltypen, Abmessun-gen und Ausführungen entsprechend unserem Katalog bzw. zusätzlichen Vereinbarungen.
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01MEtEX-Stahlzargen – technische Merkmale
8
1 Zarge sturzhoch
2 Zarge raumhoch
3 Zarge mit Kämpfer für Oberlicht
4 Zarge ohne Kopfteil und Kämpfer
5 Zarge ohne Kopfteil mit Kämpfer
6 Zarge mit Pfosten für Seitenteil
7 Zarge mit Oberlicht und 2 Seitenteilen
8 Zarge mit raumhohen Seitenteil und Oberlicht
9 Turnhallenzarge
10 Zarge für Dachschräge
11 Zarge für Schiebetüren
12 Fensterzarge raumhoch mit Kämpfer
13 Fensterzarge mit Pfosten
14 Fensterzarge
weitere Ausführungen auf Anfrage
1 2 3 4 5
9876
10 11
12 13 14
FORMENVARIANTEN
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02
Produkt-katalog 2015MEtEX-Stahlzargen – technische Merkmale
9
Band
absta
ndsm
aß24
1
Licht
es D
urch
gang
smaß
= B
RM -
32 m
m45 30
Zarg
enfa
lzm
aß (Z
FM) =
BRM
-17
mm
13Ba
u-Ri
chtm
aß =
BRM
Bandbezugs-linie (BBL)
Bandbezugs-linie (BBL)
OberkanteFußboden
Bode
n-ei
nsta
nd (B
E)
Lichtes Durchgangsmaß = BRM - 64 mm
Zargenfalzmaß (ZFM) = BRM - 34 mm
Bau-Richtmaß = BRM
45
30
13
Maßbeispiele für Normzargen
Bau-RichtmaßZargenfalzmaß
Breite (mm)
625591
750716
875841
1000966
11251091
Höhe (mm)
20001983
21252108
Bandabstandsmaß (mm) 1060
1501-1625
1185
1626-1750
1310
1751-1875
1435
1876-2125
1685
2126-2250
1810
2251-2375Bau-Richtmaß (mm)
Drü
cker
höhe
(DH
) = 1
050
mm
Met
erris
smar
kier
ung
= 10
00 m
m
Maßbezugfür Normprofil einflügelige Türen
Maßbezug für Normprofil einflügelige Türen
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– M
aße
– Au
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en –
Vor
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n –
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03.1
MEtEX-Stahlzargen – technische Merkmale
10
Band
absta
ndsm
aß24
1
Licht
es D
urch
gang
smaß
= B
RM -
32 m
m45 30
Zarg
enfa
lzm
aß (Z
FM) =
BRM
-17
mm
13Ba
u-Ri
chtm
aß =
BRM
Bandbezugs-linie (BBL)
Bandbezugs-linie (BBL)
OberkanteFußboden
Bode
n-ei
nsta
nd(B
E)
Lichtes Durchgangsmaß = BRM - 64 mm
Zargenfalzmaß (ZFM) = BRM - 34 mm
Bau-Richtmaß = BRM
45
30
13
Maßbeispiele für Normzargen, zweiflüglig
Bau-RichtmaßZargenfalzmaß
Breite (mm)
12501216
13751341
15001466
16251591
17501716
18751841
20001966
METEX-STAHLZARGENfür Normprofil zweiflügelige Türen
Bandabstandsmaß (mm) 1060
1501-1625
1185
1626-1750
1310
1751-1875
1435
1876-2125
1685
2126-2250
1810
2251-2375Bau-Richtmaß (mm)
Maßbezug für Normprofil zweiflügelige Türen
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03.2
Produkt-katalog 2015MEtEX-Stahlzargen – technische Merkmale
11
5030 5Ba
uöff
nung
smaß
= B
ÖM
Zarg
enau
ßenm
aß (Z
AM
) = B
RM -5
mm
Bandbezugs-linie (BBL)
OberkanteFußboden
Bode
n-ei
nsta
nd(B
E)
Lichtes Durchgangsmaß (LDM) = BRM - 110 mm
Bauöffnungsmaß = BÖM
50
30
5 Zargenaußenmaß (ZAM) = BRM -10 mm
Licht
es D
urch
gang
smaß
(LD
M) =
BRM
- 55
mm
Bandmontage bauseits
Bandbezugs-linie (BBL)
Maßbezugfür Pendeltüren
Maßbezug für Pendeltüren
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Tech
nisc
he M
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ale
– M
aße
– Au
sfüh
rung
en –
Vor
richt
unge
n –
Hin
wei
se –
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03.3
MEtEX-Stahlzargen – technische Merkmale
12
Varianten: Tür DIN links, Seitenteil rechtsTür DIN rechts, Seitenteil links
- jeweils mit Oberlicht und türhohem Seitenteil (siehe Formenvarianten)- jeweils mit Oberlicht und raumhohen Seitenteil (siehe Formenvarianten)
Bandabstandsmaß (mm) 1060
1501-1625
1185
1626-1750
1310
1751-1875
1435
1876-2125
1685
2126-2250
1810
2251-2375Bau-Richtmaß (mm)
Band
absta
ndsm
aß24
1
Licht
es D
urch
gang
smaß
= B
RM -
32 m
m45 30
Zarg
enfa
lzm
aß (Z
FM) =
BRM
-17
mm
13Ba
u-Ri
chtm
aß =
BRM
Bandbezugs-linie (BBL)
Bandbezugs-linie (BBL)
OberkanteFußboden
Pfosten (P)
Zargenfalzmaß gesamt (ZFM ges.) = BRM - 34 mm
Bau-Richtmaß = BRM
45
30
13
Bode
npro
fil (B
P)
Lichtes Durchgangsmaß
Zargenfalzmaß (ZFM) Tür
Bode
n-ei
nsta
nd(B
E)
Maßbezugmit Pfosten für Seitenteil
Drü
cker
höhe
(DH
) = 1
050
mm
Met
erris
smar
kier
ung
= 10
00 m
m
Maßbezug mit Pfosten für Seitenteil
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en –
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03.4
Produkt-katalog 2015MEtEX-Stahlzargen – technische Merkmale
13
Band
absta
ndsm
aß24
1
Licht
es D
urch
gang
smaß
45 30Za
rgen
falz
maß
ges
amt (
ZFM
ges
.) =
BRM
-17
mm
13Ba
u-Ri
chtm
aß =
BRM
Bandbezugs-linie (BBL)
Bandbezugs-linie (BBL)
OberkanteFußboden
Bode
n-ei
nsta
nd(B
E)
Lichtes Durchgangsmaß = BRM - 64 mm
Zargenfalzmaß (ZFM) = BRM - 34 mm
Bau-Richtmaß = BRM
45
30
13
Bandabstandsmaß (mm) 1060
1501-1625
1185
1626-1750
1310
1751-1875
1435
1876-2125
1685
2126-2250
1810
2251-2375Bau-Richtmaß (mm)
Zarg
enfa
lzm
aß (Z
FM) T
ürKä
mpf
er (K
)
Drü
cker
höhe
(DH
) = 1
050
mm
Met
erris
smar
kier
ung
= 10
00 m
m
Maßbezugmit Kämpfer für Oberlicht
Maßbezug mit Kämpfer für Oberlicht
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en –
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03.5
MEtEX-Stahlzargen – technische Merkmale
14
Band
absta
ndsm
aß24
1
45 30Za
rgen
falz
maß
ges
amt (
ZFM
ges
.) =
BRM
-17
mm
13Ba
u-Ri
chtm
aß =
BRM
Bandbezugs-linie (BBL)
Bandbezugs-linie (BBL)
OberkanteFußboden
Bode
n-ei
nsta
nd(B
E)
Lichtes Durchgangsmaß = BRM - 64 mm
Zargenfalzmaß (ZFM) = BRM - 34 mm
Bau-Richtmaß = BRM
45
30
13
Bandabstandsmaß (mm) 1060
1501-1625
1185
1626-1750
1310
1751-1875
1435
1876-2125
1685
2126-2250
1810
2251-2375Bau-Richtmaß (mm)
Zarg
enfa
lzm
aß (Z
FM) T
ür
Auflagelaschevor Ort angepasst und gebohrt
Blendenhalter
Maßbezugmit Oberblende
Drü
cker
höhe
(DH
) = 1
050
mm
Met
erris
smar
kier
ung
= 10
00 m
m
Maßbezug für Türen mit Oberblende
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en –
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richt
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03.6
Produkt-katalog 2015MEtEX-Stahlzargen – technische Merkmale
15
Bandvorrichtungen und Bandbezugslinien für Bänder der Serie VARIANT V
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– M
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– Au
sfüh
rung
en –
Vor
richt
unge
n –
Hin
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04.1
Bandvorrichtungen und Bandbezugslinien für Bänder der Serie VARIANT V
3-5
3-5
241
Band
abst
ands
maß
350
2251-23752126-22501876-21251751-18751626-17501501-1625
181016851435131011851060
Bau-Richtmaß (mm)
Bandabstandsmaß (mm)
gefälzt stumpf
Bezugskante Zargenfalz
Bandbezugs-linie (BBL 2)
für gefälzte Türblätter:V 8120WF
für gefälzte Türblätter:V 8026WF
Bandbezugs-linie (BBL 1)
für stumpfe Türblätter:V 8180WF
für stumpfe Türblätter:V 8087WF
Bandbezugs-linie (BBL 3)bei Verwen-dung eines3. Bandes
Bandabstandsmaß (mm) 1060 1185 1310 1435 1685 1810
Bau-richtmaß (mm) 1501-1625 1626-1750 1751-1875 1876-2125 2126-2250 2251-2375
MEtEX-Stahlzargen – technische Merkmale
16
Bandvorrichtungen und Bandbezugslinien für Bänder der Serie VARIANT VS
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04.2
Bandvorrichtungen und Bandbezugslinien für Bänder der Serie VARIANT VS
3-5
3-5
241
Band
abst
ands
maß
2251-23752126-22501876-21251751-18751626-17501501-1625
181016851435131011851060
Bau-Richtmaß (mm)
Bandabstandsmaß (mm)
für gefälzte Türblätter:VN 8938-160
gefälzt stumpf
für stumpfe Türblätter:VN 8948-160
120
120
Bezugskante Zargenfalz
Bandbezugs-linie (BBL 2)
Bandbezugs-linie (BBL 1)
Bandabstandsmaß (mm) 1060 1185 1310 1435 1685 1810
Bau-richtmaß (mm) 1501-1625 1626-1750 1751-1875 1876-2125 2126-2250 2251-2375
Produkt-katalog 2015MEtEX-Stahlzargen – technische Merkmale
17
Bandvorrichtungen und Bandbezugslinien für Bänder der Serie VARIANT VXBandvorrichtungen und Bandbezugslinien für Bänder der Serie VARIANT VX
3-5
3-5
241
Band
abst
ands
maß
350
2251-23752126-22501876-21251751-18751626-17501501-1625
181016851435131011851060
Bau-Richtmaß (mm)
Bandabstandsmaß (mm)
für gefälzte Türblätter:VX 7939-100VX 7939-120VX 7939-160
für stumpfe Türblätter:VX 7729-100VX 7729-120VX 7729-160
für Glastürblätter:VXG 7990-100VXG 7990-120VXG 7990-160
gefälzt stumpf
Bezugskante Zargenfalz
Bandbezugs-linie (BBL 2)
Bandbezugs-linie (BBL 1)
Bandbezugs-linie (BBL 3)bei Verwen-dung eines3. Bandes
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en –
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Ric
htlin
ien
04.3
Bandabstandsmaß (mm) 1060 1185 1310 1435 1685 1810
Bau-richtmaß (mm) 1501-1625 1626-1750 1751-1875 1876-2125 2126-2250 2251-2375
MEtEX-Stahlzargen – technische Merkmale
18
Bandvorrichtungen und Bandbezugslinien für Bänder der Serie TECTUSBandvorrichtungen und Bandbezugslinien für Bänder der Serie TECTUS
3-5
241
Band
abst
ands
maß
2251-23752126-22501876-21251751-18751626-17501501-1625
181016851435131011851060
Bau-Richtmaß (mm)
Bandabstandsmaß (mm)
für gefälzte Türblätter:TECTUS TE 380 3D
stumpf gefälzt
für stumpfe Türblätter:TECTUS TE 540 3DTECTUS TE 640 3D
Bezugskante Zargenfalz
Bandbezugs-linie (BBL 2)
Bandbezugs-linie (BBL 1)
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htlin
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04.4
Bandabstandsmaß (mm) 1060 1185 1310 1435 1685 1810
Bau-richtmaß (mm) 1501-1625 1626-1750 1751-1875 1876-2125 2126-2250 2251-2375
Produkt-katalog 2015MEtEX-Stahlzargen – technische Merkmale
19
Bandvorrichtungen und Bandbezugslinien für LappenbänderBandvorrichtungen und Bandbezugslinienfür LAPPENBÄNDER
Bezugskante Zargenfalz
3-5
241
Ban
dabs
tand
smaß
VN 2929-100VN 2929-120VN 2929-160
2251-23752126-22501876-21251751-18751626-17501501-1625
181016851435131011851060
Bau-Richtmaß (mm)
Bandabstandsmaß (mm)
Bandbezugs-linie (BBL 1)
Bandbezugs-linie (BBL 2)
stumpf
Bandabstandsmaß (mm) 1060 1185 1310 1435 1685 1810
Bau-richtmaß (mm) 1501-1625 1626-1750 1751-1875 1876-2125 2126-2250 2251-2375
Stan
d 20
15 —
Kon
stru
ktio
nsän
deru
ngen
vor
beha
lten
Stan
d 20
15 —
Kon
stru
ktio
nsän
deru
ngen
vor
beha
lten
Tech
nisc
he M
erkm
ale
– M
aße
– Au
sfüh
rung
en –
Vor
richt
unge
n –
Hin
wei
se –
Ric
htlin
ien
04.5
MEtEX-Stahlzargen – technische Merkmale
20
Schließlöcher: vorgestanzt nach DIN 18 111-1Schlosssitz: nach DIN 18 101 / DIN 18 251Falztiefen: nach DIN 18 101 / DIN 18 111
5050
304 ± 0,5
1050
±1be
zoge
n au
f OFF
unab
häng
ig v
om H
öhen
maß
1000
±1be
zoge
n au
f OFF
M
Met
erris
sker
be
20,5
244 ±
0,5
1,5
M
Met
erris
sker
be
25,5
42
16,5
± 0
,5
Schließlöcher: vorgestanzt nach DIN 18 111-3Schlosssitz: nach DIN 18 101 / DIN 18 251Falztiefen: nach DIN 18 101 / DIN 18 111
Fallen- und Riegelstanzungen
Stahlzarge für gefälzte Türblätter
Stahlzarge für stumpfe Türblätter
1000
±1be
zoge
n au
f OFF
14
16,5 ± 0,5
5050
30
1050
±1be
zoge
n au
f OFF
unab
häng
ig v
om H
öhen
maß
4729
14
Stan
d 20
15 —
Kon
stru
ktio
nsän
deru
ngen
vor
beha
lten
Tech
nisc
he M
erkm
ale
– M
aße
– Au
sfüh
rung
en –
Vor
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unge
n –
Hin
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Ric
htlin
ien
05
Produkt-katalog 2015MEtEX-Stahlzargen – technische Merkmale
21
EV-Standard-Qualität: Modifiziertes Elastik-Polymer, alterung-, witterungs-, lichtriss- und ozonbeständig,kälteelastisch, verschweißbar
TK-Qualität: Thermoplastisches Elastomer (SBS), kälteelastisch, beständig gegen Acrylfarben,PVC-frei, verschweißbar (ATPK-Qualität)
Farben: Standard grau und schwarz (Sonderfarben auf Anfrage)
Hinweis: Feuerhemmende und schalldämmende Ausführung ist in EV-Qualität mit ZusatzFH-SD lieferbar.Die Dichtung bietet einen Toleranz-Ausgleich von +/- 2mm bei verändertenSchließdrückern.Falztiefen bei belasteter Dichtung:Zargen für gefälzte Türblätter 24 mm +/- 0,5 mmZargen für stumpfe Türblätter 40 mm +/- 0,5 mm
Schalldämmung erreicht man bereits mit einer normalen Stahlzarge, mit Einfachfalzbei Einsatz unserer EV-Standard-Dichtung und einem entsprechenden Türblatt.
2,0
2,0
5So
llmaß
Falz
tiefe
und
Schl
ieße
bene
DichtungDichtungsgeometrie
Stan
d 20
15 —
Kon
stru
ktio
nsän
deru
ngen
vor
beha
lten
Stan
d 20
15 —
Kon
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ktio
nsän
deru
ngen
vor
beha
lten
Tech
nisc
he M
erkm
ale
– M
aße
– Au
sfüh
rung
en –
Vor
richt
unge
n –
Hin
wei
se –
Ric
htlin
ien
06MEtEX-Stahlzargen – technische Merkmale
22
Befestigungsvarianten
Spreizanker(MW)
Durchzüge(MW)
Flacheisen mit Bohrung(MW+Stw)
Hutanker (Stw)
Nagelanker(MW)
Hutanker mit Bohrung(MW)
Doppelanker(MW)
Flacheisen mit Bohrung(MW+Stw)
Durchzug(MW+Stw)
Ruck-Zuck-Anker(MW)
Propelleranker(MW)
Hutanker(Stw)
Flachanker(MW+Stw)
Z-Anker(MW+Stw)
für Eckzargen
für Umfassungs- und Blockzargen
für zweischalige Zargen - nachträglicher Einbau
Flachanker(MW+Stw)
Befestigungsvarianten
Spreizanker(MW)
Durchzüge(MW)
Flacheisen mit Bohrung(MW+Stw)
Hutanker (Stw)
Nagelanker(MW)
Hutanker mit Bohrung(MW)
Doppelanker(MW)
Flacheisen mit Bohrung(MW+Stw)
Durchzug(MW+Stw)
Ruck-Zuck-Anker(MW)
Propelleranker(MW)
Hutanker(Stw)
Flachanker(MW+Stw)
Z-Anker(MW+Stw)
für Eckzargen
für Umfassungs- und Blockzargen
für zweischalige Zargen - nachträglicher Einbau
Flachanker(MW+Stw)
Befestigungsvarianten
Spreizanker(MW)
Durchzüge(MW)
Flacheisen mit Bohrung(MW+Stw)
Hutanker (Stw)
Nagelanker(MW)
Hutanker mit Bohrung(MW)
Doppelanker(MW)
Flacheisen mit Bohrung(MW+Stw)
Durchzug(MW+Stw)
Ruck-Zuck-Anker(MW)
Propelleranker(MW)
Hutanker(Stw)
Flachanker(MW+Stw)
Z-Anker(MW+Stw)
für Eckzargen
für Umfassungs- und Blockzargen
für zweischalige Zargen - nachträglicher Einbau
Flachanker(MW+Stw)
Stan
d 20
15 —
Kon
stru
ktio
nsän
deru
ngen
vor
beha
lten
Tech
nisc
he M
erkm
ale
– M
aße
– Au
sfüh
rung
en –
Vor
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unge
n –
Hin
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se –
Ric
htlin
ien
07
Produkt-katalog 2015MEtEX-Stahlzargen – technische Merkmale
23
Ausführung Oberlicht- und Seitenteilzargen
Oberlicht für Einfachfalz
gefälzte Ausführung
Kämpfer mit bauseitiger Oberlichtverglasung (d)(siehe Verglasungsvarianten)
15
ZFM
(OL)
15
KM 5mm
29d
stumpfe Ausführung
Kämpfer mit bauseitiger Oberlichtverglasung (d)(siehe Verglasungsvarianten)
1530
ZFM
(OL)
15
47d
15 30ZFM (SL)
15
KM 5mm
47d
ZFM
(Tür
)
ZFM
(Tür
)
KM 5mm
ZFM (Tür)
30
Oberlicht- und Seitenteilzargen
15ZFM (SL)
15
29d
KM 5mm
ZFM (Tür)30
Seitenteil für Einfachfalz
gefälzte Ausführung
Pfosten mit bauseitiger Seitenteilverglasung (d)(siehe Verglasungsvarianten)
stumpfe Ausführung
Pfosten mit bauseitiger Seitenteilverglasung (d)(siehe Verglasungsvarianten)
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
(variabel) (variabel)
Stan
d 20
15 —
Kon
stru
ktio
nsän
deru
ngen
vor
beha
lten
Stan
d 20
15 —
Kon
stru
ktio
nsän
deru
ngen
vor
beha
lten
Tech
nisc
he M
erkm
ale
– M
aße
– Au
sfüh
rung
en –
Vor
richt
unge
n –
Hin
wei
se –
Ric
htlin
ien
08MEtEX-Stahlzargen – technische Merkmale
24
Ausführung Oberlicht- und Seitenteilzargen
15 30ZFM (SL)
151515
25*
47d
15ZF
M (O
L)15
1515
ZFM
(Tür
)
1530
ZFM
(OL)
1515
15
25* 47d
25* 29dKM 5mm KM 5mm
ZFM
(Tür
)
KM 5mm
ZFM (Tür)
Oberlicht- und Seitenteilzargen
30
15ZFM (SL)
151515
25*
29d
KM 5mm
ZFM (Tür)30
Oberlicht für Doppelfalz
gefälzte Ausführung
Kämpfer mit bauseitiger Oberlichtverglasung (d)(siehe Verglasungsvarianten)
stumpfe Ausführung
Kämpfer mit bauseitiger Oberlichtverglasung (d)(siehe Verglasungsvarianten)
Seitenteil für Doppelfalz
gefälzte Ausführung
Pfosten mit bauseitiger Seitenteilverglasung (d)(siehe Verglasungsvarianten)
stumpfe Ausführung
Pfosten mit bauseitiger Seitenteilverglasung (d)(siehe Verglasungsvarianten)
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
(variabel) (variabel)
Stan
d 20
15 —
Kon
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ktio
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lten
Tech
nisc
he M
erkm
ale
– M
aße
– Au
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rung
en –
Vor
richt
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n –
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ien
08
Produkt-katalog 2015MEtEX-Stahlzargen – technische Merkmale
25
15ZF
M (O
L)15
ZFM
(Tür
)29
d
15ZF
M (O
L)15
30ZF
M (T
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47dKM 5mm
KM 5mm
KM 5mm
Oberlicht- und Seitenteilzargen
30
15 30ZFM (SL)
15ZFM (Tür)
KM 5mm
29d
15ZFM (SL)
15ZFM (Tür)
Oberlicht für Doppelverglasung
gefälzte Ausführung
Kämpfer mit bauseitiger Oberlicht-Doppelverglasung (d)(siehe Verglasungsvarianten)
stumpfe Ausführung
Kämpfer mit bauseitiger Oberlicht-Doppelverglasung (d)(siehe Verglasungsvarianten)
Seitenteil für Doppelverglasung
gefälzte Ausführung
Pfosten mit bauseitiger Seitenteil-Doppelverglasung (d)(siehe Verglasungsvarianten)
stumpfe Ausführung
Pfosten mit bauseitiger Seitenteil-Doppelverglasung (d)(siehe Verglasungsvarianten)
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
(variabel)
(variabel)30
Ausführung Oberlicht- und Seitenteilzargen
Stan
d 20
15 —
Kon
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Stan
d 20
15 —
Kon
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nsän
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ngen
vor
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lten
Tech
nisc
he M
erkm
ale
– M
aße
– Au
sfüh
rung
en –
Vor
richt
unge
n –
Hin
wei
se –
Ric
htlin
ien
08MEtEX-Stahlzargen – technische Merkmale
26
15ZF
M (O
L)15
ZFM
(Tür
)
29d
15ZF
M (O
L)15
30ZF
M (T
ür)
47dKM 5mm
KM 5mm
KM 5mm
Oberlicht- und Seitenteilzargen
30
15 30ZFM (SL)
15ZFM (Tür)
KM 5mm
29d
15ZFM (SL)
15ZFM (Tür)
Oberlicht für Doppelverglasung
gefälzte Ausführung
Kämpfer mit bauseitiger Oberlicht-Doppelverglasung (d)(siehe Verglasungsvarianten)
stumpfe Ausführung
Kämpfer mit bauseitiger Oberlicht-Doppelverglasung (d)(siehe Verglasungsvarianten)
Seitenteil für Doppelverglasung
gefälzte Ausführung
Pfosten mit bauseitiger Seitenteil-Doppelverglasung (d)(siehe Verglasungsvarianten)
stumpfe Ausführung
Pfosten mit bauseitiger Seitenteil-Doppelverglasung (d)(siehe Verglasungsvarianten)
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
(variabel)
(variabel)30
Ausführung Oberlicht- und Seitenteilzargen
(SL) 30 LZDM
KM 5mm
d
(OL)
30KM 5mm
LZD
Md
Oberlicht- und Seitenteilzargen
Oberlicht für Durchgangszarge / Pendeltürzarge
Kämpfer mit bauseitiger Oberlichtverglasung (d)Lage der Verglasung variabel
Seitenteil für Durchgangszarge / Pendeltürzarge
Pfosten mit bauseitiger Seitenteilverglasung (d)Lage der Verglasung variabel
(var
iabe
l)
(variabel)(SL) 30 LZDM
KM 5mm
d
(OL)
30KM 5mm
LZD
Md
Oberlicht- und Seitenteilzargen
Oberlicht für Durchgangszarge / Pendeltürzarge
Kämpfer mit bauseitiger Oberlichtverglasung (d)Lage der Verglasung variabel
Seitenteil für Durchgangszarge / Pendeltürzarge
Pfosten mit bauseitiger Seitenteilverglasung (d)Lage der Verglasung variabel
(var
iabe
l)
(variabel)(SL) 30 LZDM
KM 5mm
d
(OL)
30
KM 5mm
LZD
M
d
Oberlicht- und Seitenteilzargen
Oberlicht für Durchgangszarge / Pendeltürzarge
Kämpfer mit bauseitiger Oberlichtverglasung (d)Lage der Verglasung variabel
Seitenteil für Durchgangszarge / Pendeltürzarge
Pfosten mit bauseitiger Seitenteilverglasung (d)Lage der Verglasung variabel
(var
iabe
l)
(variabel)(SL) 30 LZDM
KM 5mm
d
(OL)
30KM 5mm
LZD
Md
Oberlicht- und Seitenteilzargen
Oberlicht für Durchgangszarge / Pendeltürzarge
Kämpfer mit bauseitiger Oberlichtverglasung (d)Lage der Verglasung variabel
Seitenteil für Durchgangszarge / Pendeltürzarge
Pfosten mit bauseitiger Seitenteilverglasung (d)Lage der Verglasung variabel
(var
iabe
l)
(variabel)
Stan
d 20
15 —
Kon
stru
ktio
nsän
deru
ngen
vor
beha
lten
Tech
nisc
he M
erkm
ale
– M
aße
– Au
sfüh
rung
en –
Vor
richt
unge
n –
Hin
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se –
Ric
htlin
ien
08
Produkt-katalog 2015MEtEX-Stahlzargen – technische Merkmale
27
Kämpfer/Pfosten für Einfachfalz
gefälzte Ausführung stumpfe Ausführung
Kämpfer - Pfosten - Bodenprofile
29
30
47
30
PAM
Kämpfer leibungstief
PAM
Kämpfer leibungstief
3015
15
2925*
Kämpfer/Pfosten für Doppelfalz
gefälzte Ausführung * nach Türblattdicke veränderbar stumpfe Ausführung
4725*
3015
15
15 15
60
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
60(v
aria
bel)
(var
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l)
(var
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l)
90(v
aria
bel)
90(v
aria
bel)
PAM
Kämpfer leibungstief
PAM
Kämpfer leibungstief
Kämpfer/Pfosten für Einfachfalz
gefälzte Ausführung stumpfe Ausführung
Kämpfer - Pfosten - Bodenprofile
29
30
47
30
PAM
Kämpfer leibungstief
PAM
Kämpfer leibungstief
3015
15
2925*
Kämpfer/Pfosten für Doppelfalz
gefälzte Ausführung * nach Türblattdicke veränderbar stumpfe Ausführung
4725*
3015
15
15 15
60
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
60(v
aria
bel)
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
90(v
aria
bel)
90(v
aria
bel)
PAM
Kämpfer leibungstief
PAM
Kämpfer leibungstief
Kämpfer/Pfosten für Einfachfalz
gefälzte Ausführung stumpfe Ausführung
Kämpfer - Pfosten - Bodenprofile
29
30
47
30
PAM
Kämpfer leibungstief
PAM
Kämpfer leibungstief
3015
15
2925*
Kämpfer/Pfosten für Doppelfalz
gefälzte Ausführung * nach Türblattdicke veränderbar stumpfe Ausführung
4725*30
1515
15 15
60
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
60(v
aria
bel)
(var
iabe
l)
(var
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l)
90(v
aria
bel)
90(v
aria
bel)
PAM
Kämpfer leibungstief
PAM
Kämpfer leibungstief
Kämpfer/Pfosten für Einfachfalz
gefälzte Ausführung stumpfe Ausführung
Kämpfer - Pfosten - Bodenprofile
29
30
47
30
PAM
Kämpfer leibungstief
PAM
Kämpfer leibungstief
3015
15
2925*
Kämpfer/Pfosten für Doppelfalz
gefälzte Ausführung * nach Türblattdicke veränderbar stumpfe Ausführung
4725*
3015
15
15 15
60
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
60(v
aria
bel)
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
90(v
aria
bel)
90(v
aria
bel)
PAM
Kämpfer leibungstief
PAM
Kämpfer leibungstief
Kämpfer/Pfosten für Einfachfalz
gefälzte Ausführung stumpfe Ausführung
Kämpfer - Pfosten - Bodenprofile
29
30
47
30
PAM
Kämpfer leibungstief
PAM
Kämpfer leibungstief
3015
15
2925*
Kämpfer/Pfosten für Doppelfalz
gefälzte Ausführung * nach Türblattdicke veränderbar stumpfe Ausführung
4725*
3015
15
15 15
60
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
60(v
aria
bel)
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
90(v
aria
bel)
90(v
aria
bel)
PAM
Kämpfer leibungstief
PAM
Kämpfer leibungstief
Kämpfer/Pfosten für Einfachfalz
gefälzte Ausführung stumpfe Ausführung
Kämpfer - Pfosten - Bodenprofile
29
30
47
30
PAM
Kämpfer leibungstief
PAM
Kämpfer leibungstief
3015
15
2925*
Kämpfer/Pfosten für Doppelfalz
gefälzte Ausführung * nach Türblattdicke veränderbar stumpfe Ausführung
4725*
3015
15
15 15
60
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
60(v
aria
bel)
(var
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l)
(var
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l)
90(v
aria
bel)
90(v
aria
bel)
PAM
Kämpfer leibungstief
PAM
Kämpfer leibungstief
Stan
d 20
15 —
Kon
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ktio
nsän
deru
ngen
vor
beha
lten
Stan
d 20
15 —
Kon
stru
ktio
nsän
deru
ngen
vor
beha
lten
Tech
nisc
he M
erkm
ale
– M
aße
– Au
sfüh
rung
en –
Vor
richt
unge
n –
Hin
wei
se –
Ric
htlin
ien
09MEtEX-Stahlzargen – technische Merkmale
28
Kämpfer/Pfosten für Einfachfalz
gefälzte Ausführung stumpfe Ausführung
Kämpfer - Pfosten - Bodenprofile
29
30
47
30
PAM
Kämpfer leibungstief
PAM
Kämpfer leibungstief
3015
15
2925*
Kämpfer/Pfosten für Doppelfalz
gefälzte Ausführung * nach Türblattdicke veränderbar stumpfe Ausführung
4725*
3015
15
15 15
60
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
60(v
aria
bel)
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
90(v
aria
bel)
90(v
aria
bel)
PAM
Kämpfer leibungstief
PAM
Kämpfer leibungstief
Kämpfer/Pfosten für Einfachfalz
gefälzte Ausführung stumpfe Ausführung
Kämpfer - Pfosten - Bodenprofile
29
30
47
30
PAM
Kämpfer leibungstief
PAM
Kämpfer leibungstief
3015
15
2925*
Kämpfer/Pfosten für Doppelfalz
gefälzte Ausführung * nach Türblattdicke veränderbar stumpfe Ausführung
4725*
3015
15
15 15
60
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
60(v
aria
bel)
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
90(v
aria
bel)
90(v
aria
bel)
PAM
Kämpfer leibungstief
PAM
Kämpfer leibungstief
Kämpfer/Pfosten für Einfachfalz
gefälzte Ausführung stumpfe Ausführung
Kämpfer - Pfosten - Bodenprofile
29
30
47
30
PAM
Kämpfer leibungstief
PAM
Kämpfer leibungstief
3015
15
2925*
Kämpfer/Pfosten für Doppelfalz
gefälzte Ausführung * nach Türblattdicke veränderbar stumpfe Ausführung
4725*
3015
15
15 15
60
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
60(v
aria
bel)
(var
iabe
l)
(var
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l)
90(v
aria
bel)
90(v
aria
bel)
PAM
Kämpfer leibungstief
PAM
Kämpfer leibungstief
Kämpfer/Pfosten für Einfachfalz
gefälzte Ausführung stumpfe Ausführung
Kämpfer - Pfosten - Bodenprofile
29
30
47
30PAM
Kämpfer leibungstief
PAM
Kämpfer leibungstief
3015
15
2925*
Kämpfer/Pfosten für Doppelfalz
gefälzte Ausführung * nach Türblattdicke veränderbar stumpfe Ausführung
4725*
3015
15
15 15
60
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
60(v
aria
bel)
(var
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l)
(var
iabe
l)
90(v
aria
bel)
90(v
aria
bel)
PAM
Kämpfer leibungstief
PAM
Kämpfer leibungstief
Kämpfer/Pfosten für Einfachfalz
gefälzte Ausführung stumpfe Ausführung
Kämpfer - Pfosten - Bodenprofile
29
30
47
30
PAM
Kämpfer leibungstief
PAM
Kämpfer leibungstief
3015
15
2925*
Kämpfer/Pfosten für Doppelfalz
gefälzte Ausführung * nach Türblattdicke veränderbar stumpfe Ausführung
4725*
3015
15
15 15
60
(var
iabe
l)
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l)
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90(v
aria
bel)
90(v
aria
bel)
PAM
Kämpfer leibungstief
PAM
Kämpfer leibungstief
Kämpfer/Pfosten für Einfachfalz
gefälzte Ausführung stumpfe Ausführung
Kämpfer - Pfosten - Bodenprofile
29
30
47
30
PAM
Kämpfer leibungstief
PAM
Kämpfer leibungstief
3015
15
2925*
Kämpfer/Pfosten für Doppelfalz
gefälzte Ausführung * nach Türblattdicke veränderbar stumpfe Ausführung
4725*
3015
15
15 15
60
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
60(v
aria
bel)
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
90(v
aria
bel)
90(v
aria
bel)
PAM
Kämpfer leibungstief
PAM
Kämpfer leibungstief
Stan
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Kon
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Tech
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– M
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– Au
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en –
Vor
richt
unge
n –
Hin
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se –
Ric
htlin
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09
Produkt-katalog 2015MEtEX-Stahlzargen – technische Merkmale
29
PAM47
30
Kämpfer - Pfosten - Bodenprofile
PAM29
3015
Kämpfer/Pfosten für Doppelverglasung
gefälzte Ausführung stumpfe Ausführung
25 25
3015
(variabel)
15
3015
(variabel)
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
10
3015
25
29
3015
25
47
10
3015
29
10
25*
25
3015
25
47
10
25*
Bodenprofil für Einfachfalz
gefälzte Ausführung stumpfe Ausführung
Bodenprofil für Doppelfalz
gefälzte Ausführung
* nach Türblattdicke veränderbar
stumpfe Ausführung
45(v
aria
bel)
(var
iabe
l)
45(v
aria
bel)
(var
iabe
l)
15 15(v
aria
bel)
(var
iabe
l)60(v
aria
bel)
60(v
aria
bel)
PAM47
30
Kämpfer - Pfosten - Bodenprofile
PAM29
3015
Kämpfer/Pfosten für Doppelverglasung
gefälzte Ausführung stumpfe Ausführung
25 25
3015
(variabel)
15
3015
(variabel)
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
10
3015
25
29
3015
25
47
10
3015
29
10
25*
25
3015
25
47
10
25*
Bodenprofil für Einfachfalz
gefälzte Ausführung stumpfe Ausführung
Bodenprofil für Doppelfalz
gefälzte Ausführung
* nach Türblattdicke veränderbar
stumpfe Ausführung
45(v
aria
bel)
(var
iabe
l)
45(v
aria
bel)
(var
iabe
l)
15 15(v
aria
bel)
(var
iabe
l)60(v
aria
bel)
60(v
aria
bel)
PAM47
30Kämpfer - Pfosten - Bodenprofile
PAM29
3015
Kämpfer/Pfosten für Doppelverglasung
gefälzte Ausführung stumpfe Ausführung
25 25
3015
(variabel)
15
3015
(variabel)
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
10
3015
25
29
3015
25
47
10
3015
29
10
25*
25
3015
25
47
10
25*
Bodenprofil für Einfachfalz
gefälzte Ausführung stumpfe Ausführung
Bodenprofil für Doppelfalz
gefälzte Ausführung
* nach Türblattdicke veränderbar
stumpfe Ausführung
45(v
aria
bel)
(var
iabe
l)
45(v
aria
bel)
(var
iabe
l)
15 15(v
aria
bel)
(var
iabe
l)60(v
aria
bel)
60(v
aria
bel)
Stan
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deru
ngen
vor
beha
lten
Stan
d 20
15 —
Kon
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ktio
nsän
deru
ngen
vor
beha
lten
Tech
nisc
he M
erkm
ale
– M
aße
– Au
sfüh
rung
en –
Vor
richt
unge
n –
Hin
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Ric
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ien
09MEtEX-Stahlzargen – technische Merkmale
30
PAM47
30
Kämpfer - Pfosten - Bodenprofile
PAM29
3015
Kämpfer/Pfosten für Doppelverglasung
gefälzte Ausführung stumpfe Ausführung
25 25
3015
(variabel)
15
3015
(variabel)
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
10
3015
25
29
3015
25
47
10
3015
29
10
25*
25
3015
25
47
10
25*
Bodenprofil für Einfachfalz
gefälzte Ausführung stumpfe Ausführung
Bodenprofil für Doppelfalz
gefälzte Ausführung
* nach Türblattdicke veränderbar
stumpfe Ausführung
45(v
aria
bel)
(var
iabe
l)
45(v
aria
bel)
(var
iabe
l)
15 15(v
aria
bel)
(var
iabe
l)60(v
aria
bel)
60(v
aria
bel)
PAM47
30
Kämpfer - Pfosten - Bodenprofile
PAM29
3015
Kämpfer/Pfosten für Doppelverglasung
gefälzte Ausführung stumpfe Ausführung
25 25
3015
(variabel)
15
3015
(variabel)
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
10
3015
25
29
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25
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10
3015
29
10
25*
2530
1525
47
10
25*
Bodenprofil für Einfachfalz
gefälzte Ausführung stumpfe Ausführung
Bodenprofil für Doppelfalz
gefälzte Ausführung
* nach Türblattdicke veränderbar
stumpfe Ausführung
45(v
aria
bel)
(var
iabe
l)
45(v
aria
bel)
(var
iabe
l)
15 15(v
aria
bel)
(var
iabe
l)60(v
aria
bel)
60(v
aria
bel)
PAM47
30
Kämpfer - Pfosten - Bodenprofile
PAM29
3015
Kämpfer/Pfosten für Doppelverglasung
gefälzte Ausführung stumpfe Ausführung
25 25
3015
(variabel)
15
3015
(variabel)
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
10
3015
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3015
25
47
10
3015
29
10
25*
25
3015
25
47
10
25*
Bodenprofil für Einfachfalz
gefälzte Ausführung stumpfe Ausführung
Bodenprofil für Doppelfalz
gefälzte Ausführung
* nach Türblattdicke veränderbar
stumpfe Ausführung
45(v
aria
bel)
(var
iabe
l)
45(v
aria
bel)
(var
iabe
l)
15 15(v
aria
bel)
(var
iabe
l)60(v
aria
bel)
60(v
aria
bel)
PAM47
30
Kämpfer - Pfosten - Bodenprofile
PAM29
3015
Kämpfer/Pfosten für Doppelverglasung
gefälzte Ausführung stumpfe Ausführung
25 25
3015
(variabel)
15
3015
(variabel)
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
10
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29
10
25*
2530
1525
47
10
25*
Bodenprofil für Einfachfalz
gefälzte Ausführung stumpfe Ausführung
Bodenprofil für Doppelfalz
gefälzte Ausführung
* nach Türblattdicke veränderbar
stumpfe Ausführung
45(v
aria
bel)
(var
iabe
l)
45(v
aria
bel)
(var
iabe
l)
15 15(v
aria
bel)
(var
iabe
l)60(v
aria
bel)
60(v
aria
bel)
PAM47
30
Kämpfer - Pfosten - Bodenprofile
PAM29
3015
Kämpfer/Pfosten für Doppelverglasung
gefälzte Ausführung stumpfe Ausführung
25 25
3015
(variabel)
15
3015
(variabel)
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
(var
iabe
l)
10
3015
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29
10
25*
25
3015
25
47
10
25*
Bodenprofil für Einfachfalz
gefälzte Ausführung stumpfe Ausführung
Bodenprofil für Doppelfalz
gefälzte Ausführung
* nach Türblattdicke veränderbar
stumpfe Ausführung
45(v
aria
bel)
(var
iabe
l)
45(v
aria
bel)
(var
iabe
l)
15 15(v
aria
bel)
(var
iabe
l)60(v
aria
bel)
60(v
aria
bel)
Stan
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– Au
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en –
Vor
richt
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Ric
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09
Produkt-katalog 2015MEtEX-Stahlzargen – technische Merkmale
31
d
Glashalteleiste G01 (Aluminium)G02 (Stahl)Verglasung (d) bis 10mm11-14 mm (Nulldichtung)
d
Glashalteleiste G01 (Aluminium)G02 (Stahl)Verglasung (d) bis 26mm27-30 mm (Nulldichtung)
d
Glashalterahmen 15x30Glashalteleiste G01 (Aluminium)Verglasung (d) mind. 20 mm
Nassversiegelungbauseits
Nassversiegelungbauseits
FT 29 FT 47
FT 29
d
Glashalterahmen 15x30Verglasung (d) bis 24mm25-28 mm (Nulldichtung)
dFT 29 FT 47
Glashalterahmen 15x30Verglasung (d) bis 42mm43-46 mm (Nulldichtung)
d
Glashalteleiste G01 / G02Doppel-Verglasung (d) bis 10mm11-14 mm (Nulldichtung)
d
Glashalteleiste G01 / G02Doppel-Verglasung (d) bis 26mm27-30 mm (Nulldichtung)
FT 29 FT 47variabel variabel
d
Glashalteleiste G01 / G02Doppel-Verglasung (d) bis 10mm11-14 mm (Nulldichtung)
d
Glashalteleiste G01 / G02Doppel-Verglasung (d) bis 26mm27-30 mm (Nulldichtung)
FT 29 FT 47d
FT 29d
FT 47
d
Glashalterahmen 30x15Verglasung (d) bis 12mm13-16 mm (Nulldichtung)
FT 47
VerglasungsvariantenEinfachfalzVerglasungsvarianten – Einfachfalz
Stan
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– Au
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en –
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unge
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ien
10MEtEX-Stahlzargen – technische Merkmale
32
d
Glashalterahmen 10x15Verglasung (d) bis 14mm15-18 mm (Nulldichtung)
d
Glashalterahmen 10x15Verglasung (d) bis 30mm31-34 mm (Nulldichtung)
Nassversiegelungbauseits
Nassversiegelungbauseits
FT 29 FT 47
d
Glashalterahmen 15x15Verglasung (d) bis 10mm11-14 mm (Nulldichtung) d
Glashalterahmen 15x15Verglasung (d) bis 26mm27-30 mm (Nulldichtung)
FT 29 FT 47
VerglasungsvariantenEinfachfalz/Doppelfalz
Glashalterahmen 15x30Verglasung (d) bis 10m11-14 mm (Nulldichtung)
d dFT 29 FT 47
Glashalterahmen 15x30Verglasung (d) bis 26mm27-30 mm (Nulldichtung)
Glashalterahmen 15x30Verglasung (d) > 20mmmm (Nulldichtung)
Glashalterahmen 15x30Verglasung (d) > 20mmmm (Nulldichtung)
variabelFT 29
variabelFT 47
d
Glashalteleiste G01 / G02 + Rahmen 15x30Verglasung (d) bis 10mm11-14 mm (Nulldichtung)
d
Glashalteleiste G01 / G02 + Rahmen 15x30Verglasung (d) bis 26mm27-30 mm (Nulldichtung)
FT 29 FT 47variabel variabel
Verglasungsvarianten – Einfachfalz/Doppelfalz
Stan
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10
Produkt-katalog 2015MEtEX-Stahlzargen – technische Merkmale
33
Anschlagschwellen (Bodenprofile)
S01Stahl 45 x 20 x 2 mmangeschweißt
OberkanteFußboden
OberkanteFußboden
1515
OberkanteFußboden
16,5 45
OberkanteFußboden
15
45
S02Stahl 45 x 20 x 2 mmangeschweißt
S03Stahlprofil auf Estrich gedübeltmit Dichtungsprofil
S04Stahlprofil angeschweißtmit Dichtungsprofil
Anschlagschwellen (Bodenprofile)
S01Stahl 45 x 20 x 2 mmangeschweißt
OberkanteFußboden
OberkanteFußboden
1515
OberkanteFußboden
16,5 45
OberkanteFußboden
15
45
S02Stahl 45 x 20 x 2 mmangeschweißt
S03Stahlprofil auf Estrich gedübeltmit Dichtungsprofil
S04Stahlprofil angeschweißtmit Dichtungsprofil
Anschlagschwellen (Bodenprofile)
S01Stahl 45 x 20 x 2 mmangeschweißt
OberkanteFußboden
OberkanteFußboden
1515
OberkanteFußboden
16,5 45
OberkanteFußboden
15
45
S02Stahl 45 x 20 x 2 mmangeschweißt
S03Stahlprofil auf Estrich gedübeltmit Dichtungsprofil
S04Stahlprofil angeschweißtmit Dichtungsprofil
Anschlagschwellen (Bodenprofile)
S01Stahl 45 x 20 x 2 mmangeschweißt
OberkanteFußboden
OberkanteFußboden
1515
OberkanteFußboden
16,5 45
OberkanteFußboden
15
45
S02Stahl 45 x 20 x 2 mmangeschweißt
S03Stahlprofil auf Estrich gedübeltmit Dichtungsprofil
S04Stahlprofil angeschweißtmit Dichtungsprofil
Anschlagschwellen (Bodenprofile)
S01Stahl 45 x 20 x 2 mmangeschweißt
OberkanteFußboden
OberkanteFußboden
1515
OberkanteFußboden
16,5 45
OberkanteFußboden
15
45
S02Stahl 45 x 20 x 2 mmangeschweißt
S03Stahlprofil auf Estrich gedübeltmit Dichtungsprofil
S04Stahlprofil angeschweißtmit Dichtungsprofil
Stan
d 20
15 —
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en –
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11MEtEX-Stahlzargen – technische Merkmale
34
Anschlagschwellen (Bodenprofile)
S01Stahl 45 x 20 x 2 mmangeschweißt
OberkanteFußboden
OberkanteFußboden
1515
OberkanteFußboden
16,5 45
OberkanteFußboden
15
45
S02Stahl 45 x 20 x 2 mmangeschweißt
S03Stahlprofil auf Estrich gedübeltmit Dichtungsprofil
S04Stahlprofil angeschweißtmit Dichtungsprofil
Anschlagschwellen (Bodenprofile)
S01Stahl 45 x 20 x 2 mmangeschweißt
OberkanteFußboden
OberkanteFußboden
1515
OberkanteFußboden
16,5 45
OberkanteFußboden
15
45
S02Stahl 45 x 20 x 2 mmangeschweißt
S03Stahlprofil auf Estrich gedübeltmit Dichtungsprofil
S04Stahlprofil angeschweißtmit Dichtungsprofil
Anschlagschwellen (Bodenprofile)
S01Stahl 45 x 20 x 2 mmangeschweißt
OberkanteFußboden
OberkanteFußboden
1515
OberkanteFußboden
16,5 45
OberkanteFußboden
15
45
S02Stahl 45 x 20 x 2 mmangeschweißt
S03Stahlprofil auf Estrich gedübeltmit Dichtungsprofil
S04Stahlprofil angeschweißtmit Dichtungsprofil
Anschlagschwellen (Bodenprofile)
S01Stahl 45 x 20 x 2 mmangeschweißt
OberkanteFußboden
OberkanteFußboden
1515
OberkanteFußboden
16,5 45
OberkanteFußboden
15
45
S02Stahl 45 x 20 x 2 mmangeschweißt
S03Stahlprofil auf Estrich gedübeltmit Dichtungsprofil
S04Stahlprofil angeschweißtmit Dichtungsprofil
Anschlagschwellen (Bodenprofile)
S01Stahl 45 x 20 x 2 mmangeschweißt
OberkanteFußboden
OberkanteFußboden
1515
OberkanteFußboden
16,5 45
OberkanteFußboden
15
45
S02Stahl 45 x 20 x 2 mmangeschweißt
S03Stahlprofil auf Estrich gedübeltmit Dichtungsprofil
S04Stahlprofil angeschweißtmit Dichtungsprofil
Stan
d 20
15 —
Kon
stru
ktio
nsän
deru
ngen
vor
beha
lten
Tech
nisc
he M
erkm
ale
– M
aße
– Au
sfüh
rung
en –
Vor
richt
unge
n –
Hin
wei
se –
Ric
htlin
ien
11
Produkt-katalog 2015MEtEX-Stahlzargen – technische Merkmale
35
Vollauskleidung
Teilauskleidung
Bleiauskleidung
Stan
d 20
15 —
Kon
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beha
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Stan
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15 —
Kon
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Tech
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he M
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ale
– M
aße
– Au
sfüh
rung
en –
Vor
richt
unge
n –
Hin
wei
se –
Ric
htlin
ien
12MEtEX-Stahlzargen – technische Merkmale
36
mit Steinwolle
mit Antidröhnmaterial
Schallschutzauskleidung
Stan
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– M
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– Au
sfüh
rung
en –
Vor
richt
unge
n –
Hin
wei
se –
Ric
htlin
ien
13
Produkt-katalog 2015MEtEX-Stahlzargen – technische Merkmale
37
Vorrichtung Oberblende für gefälzte Türen
ZFM
Tür
Band
absta
nd
AbstandBlendenbolzen 100100
ZFM
ges
amt
BE (optional)
Ø68
ZFM
Tür
ZFM
10
Ansicht X
X
Hinweis: Befestigungslöcher an der Blende bei der Montage bohren
OberkanteFußboden
gefälzte Ausführung
241
OFF
Auflagelaschen
Stan
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– Au
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rung
en –
Vor
richt
unge
n –
Hin
wei
se –
Ric
htlin
ien
14MEtEX-Stahlzargen – technische Merkmale
38
Vorrichtung Oberblende für stumpfe Türen
ZFM
Tür
Band
absta
nd
AbstandBlendenbolzen 100100
ZFM
ges
amt
BE (optional)
OberkanteFußboden
Ø621
ZFM
Tür
ZFM
10
Ansicht Y
Y
stumpfe Ausführung
Auflagelaschen
OFF
241
Hinweis: Befestigungslöcher an der Blende bei der Montage bohren
Stan
d 20
15 —
Kon
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Tech
nisc
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– M
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– Au
sfüh
rung
en –
Vor
richt
unge
n –
Hin
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se –
Ric
htlin
ien
14
Produkt-katalog 2015MEtEX-Stahlzargen – technische Merkmale
39
Vorrichtung Oberblende für Glastüren
ZFM
Tür
ZFM
ges
amt
BE (optional)
ZFM
Tür
ZFM
X
Auflagelaschenverschweißt
Auflagelaschenverschweißt
OberkanteFußboden
Ansicht X
Auflagelaschen
OFFBand
absta
nd24
1
Stan
d 20
15 —
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nisc
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– M
aße
– Au
sfüh
rung
en –
Vor
richt
unge
n –
Hin
wei
se –
Ric
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ien
14MEtEX-Stahlzargen – technische Merkmale
40
Vorrichtung Oberblende für gefälzte und stumpfe Türen mit Kämpfer
ZFM
Tür
Band
absta
nd24
1
AbstandBlendenbolzen 100100
ZFM
ges
amt
BE (optional)
OberkanteFußboden
Ø68
ZFM
Tür
ZFM
Ø621
ZFM
Tür
ZFM
gefälzte Ausführung stumpfe Ausführung
OFF OFF
Stan
d 20
15 —
Kon
stru
ktio
nsän
deru
ngen
vor
beha
lten
Tech
nisc
he M
erkm
ale
– M
aße
– Au
sfüh
rung
en –
Vor
richt
unge
n –
Hin
wei
se –
Ric
htlin
ien
14
Produkt-katalog 2015MEtEX-Stahlzargen – technische Merkmale
41
gefälzte Ausführung stumpfe Ausführung
Vorrichtung E-Öffner
E-Öffner
Schließblech
Drü
cker
höhe
105
0
Drü
cker
höhe
105
015
00D
rück
erhö
he 1
050
Standard E-Öffner
gefälzte Ausführung stumpfe Ausführung
Sicherheits - E-Öffner
1500
Drü
cker
höhe
105
0
Schutzkasten
Stan
d 20
15 —
Kon
stru
ktio
nsän
deru
ngen
vor
beha
lten
Stan
d 20
15 —
Kon
stru
ktio
nsän
deru
ngen
vor
beha
lten
Tech
nisc
he M
erkm
ale
– M
aße
– Au
sfüh
rung
en –
Vor
richt
unge
n –
Hin
wei
se –
Ric
htlin
ien
15MEtEX-Stahlzargen – technische Merkmale
42
Vorrichtung Magnetkontakt
Magnetkontakt
Schutzkasten
Magnetkontakt
Stan
d 20
15 —
Kon
stru
ktio
nsän
deru
ngen
vor
beha
lten
Tech
nisc
he M
erkm
ale
– M
aße
– Au
sfüh
rung
en –
Vor
richt
unge
n –
Hin
wei
se –
Ric
htlin
ien
16
Produkt-katalog 2015MEtEX-Stahlzargen – technische Merkmale
43
bei zweiflügeligen TürenKabelübergang im Standflügel
Vorrichtung Kabelübergang
15
OFF
Band
seite
1. / 3. BBL
825
0
Ø13St
and
2015
— K
onst
rukt
ions
ände
rung
en v
orbe
halte
n
Stan
d 20
15 —
Kon
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ktio
nsän
deru
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Tech
nisc
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erkm
ale
– M
aße
– Au
sfüh
rung
en –
Vor
richt
unge
n –
Hin
wei
se –
Ric
htlin
ien
17MEtEX-Stahlzargen – technische Merkmale
44
Vorrichtung Obertürschließer
Sturzfutterwinkel
Band
seite
Normalmontage Bandseite
Band
seite
Normalmontage BandseiteSchließfolgeregelung bei zweiflügeligen Türen
Gan
gflü
gel
Stan
dflü
gel
Sturzfutterwinkel
M5
M5
Stan
d 20
15 —
Kon
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18
Produkt-katalog 2015MEtEX-Stahlzargen – technische Merkmale
45
Vorrichtung integrierter Türschließer
ITS
Schutzkasten
mit Gleitschiene
ITS
Schutzkasten
mit Gleitschiene und Adapter
M5
Adapter
Stan
d 20
15 —
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en –
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wei
se –
Ric
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ien
18MEtEX-Stahlzargen – technische Merkmale
46
1. BBL
2. BBL
FT
OFF OFF
FT
Bandsicherungen
gefälzte Ausführung stumpfe Ausführung
1. BBL
2. BBL
* Anzahl und Lage der Bandsicherungen nach Kundenangabe
18 18
22 22
Stan
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– Au
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en –
Vor
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Ric
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19
Produkt-katalog 2015MEtEX-Stahlzargen – technische Merkmale
47
Mehrfachverriegelung
OFFOFF
gefälzte Ausführung stumpfe Ausführung
* Mehrfachverriegelung nach Kundenangabe
18
22
18
22
DH
DH
Stan
d 20
15 —
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15 —
Kon
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en –
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Hin
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20MEtEX-Stahlzargen – technische Merkmale
48
OFF OFF
V2A-Schließbleche
gefälzte Ausführung stumpfe Ausführung
Vorrichtung V2A-Schließbleche
Stan
d 20
15 —
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Vor
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unge
n –
Hin
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Ric
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21
Produkt-katalog 2015MEtEX-Stahlzargen – technische Merkmale
49
1.
2. Verpackung vorsichtig öffnen und die Einzelteile auf einen sauberen (weichen/kratzfreien) Untergrund ablegen. (Bild A)
3.
4.
5. Beiliegende Transportwinkel mit Bohrschrauben an der Falz- und Falzgegen-seite verschrauben.
6. Die Falzseite mit der Distanzschiene in der Bauöffnung ausrichten, an denAnkern hinterklotzen und fest mit dem Ständer bzw. der Wand verschraubenund/oder verschäumen.Achtung: Beim Einbau ist darauf zu achten, dass die Zargenstiele lotrechtstehen und mit dem Kopfteil einen rechten Winkel bilden.
7. Kontrolle der Ausrichtung der Zargenstiele und Kopfteile mit Maßprüfung ZFM,je nach Schallforderung: Zarge ausstopfen oder hinterschäumen.
8. Die Falzgegenseite mit der Falzseite im Falzgrund verschrauben und dieDistanzschienen entfernen. (Bild D)
9. Nach der Endlackierung und vollständiger Farbtrocknung das Dichtungsprofilauf Länge schneiden und in den Zargenfalz eindrücken.
10. Türblatt einhängen und ggf. über die Rahmen- und Flügel ausrichten.
Kopfteil
Zarg
ensti
el
Zarg
ensti
el
A B C D
Montagehinweis für 2-schalig 3-tlg. Zargen
Vor Montagebeginn prüfen, ob der Karton "Zargenstiele" und der Karton
"Kopfteil" in Größe, Ausführung und Anschlagrichtung korrekt sind und
übereinstimmen.
Zargenstiele und Kopfteil mittels beigelegter Schrauben durch den Umbugverbinden. (Bild B und C)
Zargenstiele und Kopfteil in zwei Schalen (Falzseite und Falzgegenseite) zerlegen.
Kopfteil
Zarg
ensti
el
Zarg
ensti
el
A B C D
1.
2. Verpackung vorsichtig öffnen und die Einzelteile auf einen sauberen (weichen/kratzfreien) Untergrund ablegen. (Bild A)
3.
4.
5. Beiliegende Transportwinkel mit Bohrschrauben an der Falz- und Falzgegen-seite verschrauben.
6. Die Falzseite mit der Distanzschiene in der Bauöffnung ausrichten, an denAnkern hinterklotzen und fest mit dem Ständer bzw. der Wand verschraubenund/oder verschäumen.Achtung: Beim Einbau ist darauf zu achten, dass die Zargenstiele lotrechtstehen und mit dem Kopfteil einen rechten Winkel bilden.
7. Kontrolle der Ausrichtung der Zargenstiele und Kopfteile mit Maßprüfung ZFM,je nach Schallforderung: Zarge ausstopfen oder hinterschäumen.
8. Die Falzgegenseite mit der Falzseite im Falzgrund verschrauben und dieDistanzschienen entfernen. (Bild D)
9. Nach der Endlackierung und vollständiger Farbtrocknung das Dichtungsprofilauf Länge schneiden und in den Zargenfalz eindrücken.
10. Türblatt einhängen und ggf. über die Rahmen- und Flügel ausrichten.
Kopfteil
Zarg
ensti
el
Zarg
ensti
el
A B C D
Montagehinweis für 2-schalig 3-tlg. Zargen
Vor Montagebeginn prüfen, ob der Karton "Zargenstiele" und der Karton
"Kopfteil" in Größe, Ausführung und Anschlagrichtung korrekt sind und
übereinstimmen.
Zargenstiele und Kopfteil mittels beigelegter Schrauben durch den Umbugverbinden. (Bild B und C)
Zargenstiele und Kopfteil in zwei Schalen (Falzseite und Falzgegenseite) zerlegen.
Stan
d 20
15 —
Kon
stru
ktio
nsän
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Stan
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15 —
Kon
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Ric
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ien
23MEtEX-Stahlzargen – technische Merkmale
60
1. Vor Montagebeginn prüfen, ob Karton "Zargenstiele" und Karton "Kopfteil" inGröße, Ausführung und Anschlagrichtung korrekt sind und übereinstimmen.
2. Verpackung vorsichtig öffnen und die Einzelteile auf einen sauberen (weichen/kratzfreien) Untergrund ablegen. (Bild A)
3. Zargenstiele und Kopfteil in zwei Schalen (Falzseite und Falzgegenseite) zer-legen.
4. Zargenstiele und Kopfteil mittels beigelegter Schrauben durch den Umbugverbinden. (Bild B und C)
5. Beiliegende Transportwinkel mit Bohrschrauben an der Falz- und Falzgegen-verschrauben.
6. Die Falzseite mit der Distanzschiene in der Bauöffnung ausrichten, an den Ankern hinterklotzen und fest mit dem Ständer bzw. der Wandverschrauben und/oder verschäumen.
Achtung: Beim Einbau ist darauf zu achten, dass die Zargenstiele lotrecht stehen und mit dem Kopfteil einen rechten Winkel bilden.
7. Kontrolle der Ausrichtung der Zargenstiele und Kopfteile mit Maßprüfung ZFM, je nach Schallforderung: Zarge ausstopfen oder hinterschäumen.
8. Die Falzgegenseite mit der Falzseite im Falzgrund verschrauben und die Distanzschienen entfernen. (Bild D)
9. Nach der Endlackierung und voll-ständiger Farbtrocknung das Dichtungs-profil auf Länge schneiden und in den Zargenfalz eindrücken.
10. Türblatt einhängen und ggf. über die Rahmen- und Flügel ausrichten.
Montagehinweis für 2-schalige / 3-teilige Zargen
Kopfteil
Zarg
ensti
el
Zarg
ensti
el
A B C D
Kopfteil
Zarg
ensti
el
Zarg
ensti
el
A B C D
Stan
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24
Produkt-katalog 2015MEtEX-Stahlzargen – technische Merkmale
61
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Industrieverband Tore Türen Zargen in der WIB Wirtschaftsvereinigung Industrie- und Bau-Systeme e. V., Hagen, empfiehlt unverbindlich die nachstehenden
I. Liefer- und Montagebedingungen Es bleibt den Verbandsmitgliedern und ihren Vertragspartnern unbenommen, abweichende Geschäftsbedingungen zu vereinbaren; sofern die nachstehenden Lieferbedingungen vereinbart werden sollten, ist vor Verwendung der nachstehenden Bedingungen Prüfung geboten, ob und inwieweit die jeweiligen Regelungsinteressen des Verbandsmitgliedes Berücksichtigung gefunden haben. Gegebenenfalls ist es geboten, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen zu vereinbaren. I. Lieferbedingungen
§ 1 Allgemeines 1. Unsere Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Lieferbedingungen abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, auch wenn diesen trotz Kenntnis nicht ausdrücklich widersprochen und/oder die Lieferung vorbehaltlos ausgeführt wird. 2. Diese Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Frühere, etwa anderslautende Bedingungen des Lieferers verlieren hiermit ihre Gültigkeit. 3. Verbraucher im Sinne dieser Lieferbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
Unternehmer im Sinne dieser Lieferbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerb- lichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
Soweit in den nachstehenden Lieferbedingungen die Bezeichnung „Besteller“ verwendet wird, sind hiermit sowohl Verbraucher als auch Unternehmer gemeint.
§ 2 Angebot und Abschluss 1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie
Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Mit der Bestellung erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Sache erwerben zu wollen. Als angenommen gilt das Angebot erst durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware. Nebenabreden oder Zusicherungen sollen schriftlich festge- halten werden. 3. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und ähnlichen Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht ohne unsere vorherige aus- drückliche Zustimmung zugänglich gemacht werden.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die Preise gelten „ab Werk“, ausschließlich Verpackung und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer; diese wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 2. Verlangt der Besteller die Versendung der Ware, werden die Kosten für den Transport zusätzlich berechnet. 3. Aufwendungen, die aufgrund von Änderungen der Art oder des Um- fangs der Lieferung auf Wunsch des Bestellers nach unserer Auftrags- bestätigung erfolgen und/oder die durch die Erfüllung nachträglicher oder nicht vorhersehbarer behördlicher Auflagen und Anforderungen entstehen, werden ebenfalls gesondert zu dem angebotenen Kaufpreis in Rechnung gestellt. 4. Montagekosten werden separat berechnet. 5. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. 6. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von ... Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Zahlungsverzugsregeln. 7. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch uns anerkannt wurden. 8. Zurückbehaltungsrechte kann der Besteller nur insoweit ausüben, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 9. Dem Kaufpreis liegen die jeweils gültigen Einkaufslisten, Lohn- und Ge-
haltstarife, Zölle und Frachten zugrunde. Für den Fall der Änderung
vorgenannter Kosten behält sich der Lieferer das Recht vor, den Kauf- preis, etwa infolge von Materialpreisänderungen, in angemessener Weise zu verändern, sofern nicht die Lieferung innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss erfolgt. § 4 Gefahrübergang
1. Die Lieferung erfolgt „ab Werk“. 2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlech- terung der Kaufsache geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Kaufsache an die Transportperson auf den Besteller über, sofern dieser Unternehmer ist.
3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht auch beim Versendungskauf erst mit Übergabe der Ware auf den Besteller über, wenn dieser Verbraucher ist. 4. Befindet sich der Besteller in Annahmeverzug, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache vom Tage der Versandbereitschaft an auf ihn über. Gegebenenfalls anfallende Lagerkosten gehen zu Lasten des Bestellers. 5. Vorstehende Ziffern 1 - 4 gelten auch für Teillieferungen, zu denen der Lieferer auch berechtigt ist.
§ 5 Lieferzeiten
1. Die angegebenen Liefertermine und -fristen gelten nur annähernd; es sei denn, es ist ausdrücklich schriftlich ein verbindlicher Liefertermin vom Lieferer zugesagt worden. 2. Die Lieferfrist beginnt erst, wenn sämtliche technische Fragen gemein- sam mit dem Besteller abgeklärt sind. 3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorher- gesehener, von (Lieferer) nicht zu vertretender Hindernisse, wie bei- spielsweise höhere Gewalt, Streik, Betriebsstörungen. Der Besteller wird über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung unverzüglich informiert. 4. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit be- endet sein, können sowohl der Besteller als auch (Lieferer) ganz oder teilweise von dem Vertrag zurücktreten.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Der Lieferant behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur voll- ständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer nach angemessener Fristsetzung berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und die Kaufsache heraus zu verlangen. Der Lieferer ist nach Rück- nahme der Kaufsache befugt, diese zu verwerten. Der Verwertungser- lös wird auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemes-
sener Verwertungskosten - angerechnet. Sollte sich das Rücktrittsrecht des Lieferanten nicht realisieren lassen, steht diesem in den gesetzlich vorgesehenen Fällen ein entsprechender Schadenersatzanspruch zu.
2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Er ist insbesondere verpflichtet, Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf ei- gene Kosten regelmäßig durchzuführen, sofern diese erforderlich sind. 3. Bei Pfändung, sonstigen Eingriffen Dritter oder etwaigen Beschädi- gungen oder Vernichtung der Kaufsache hat der Besteller den Lieferer unverzüglich zu benachrichtigen. Ebenso ist dem Lieferer ein Besitz- wechsel der Kaufsache sowie der eigene Wohnsitzwechsel des Be- stellers unverzüglich mitzuteilen.
§ 7 Mängelansprüche
1. Ansprüche wegen Mängeln stehen dem Besteller, wenn er Unterneh- mer ist, nur zu, wenn er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten ge- mäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Insbesondere müssen uns Mängel unverzüglich – erkennbar innerhalb von acht Ta- gen nach Empfang der Ware – schriftlich mitgeteilt werden. Ände- rungen und Nachbesserungen dürfen nicht eigenmächtig veranlasst werden. 2. Der Lieferer ist nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt, wenn der Be- steller Unternehmer ist. Ist der Besteller Verbraucher, so kann der Be- steller zunächst zwischen Nacherfüllung durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung wählen. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit un- verhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacher- füllung für den Besteller keine erheblichen Nachteile beinhaltet.
Der Industrieverband Tore Türen Zargen in der WIB Wirtschaftsvereinigung Industrie- und Bau-Systeme e. V., Hagen, empfiehlt unverbindlich die nachstehenden
I. Liefer- und Montagebedingungen Es bleibt den Verbandsmitgliedern und ihren Vertragspartnern unbenommen, abweichende Geschäftsbedingungen zu vereinbaren; sofern die nachstehenden Lieferbedingungen vereinbart werden sollten, ist vor Verwendung der nachstehenden Bedingungen Prüfung geboten, ob und inwieweit die jeweiligen Regelungsinteressen des Verbandsmitgliedes Berücksichtigung gefunden haben. Gegebenenfalls ist es geboten, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen zu vereinbaren. I. Lieferbedingungen
§ 1 Allgemeines 1. Unsere Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Lieferbedingungen abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, auch wenn diesen trotz Kenntnis nicht ausdrücklich widersprochen und/oder die Lieferung vorbehaltlos ausgeführt wird. 2. Diese Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Frühere, etwa anderslautende Bedingungen des Lieferers verlieren hiermit ihre Gültigkeit. 3. Verbraucher im Sinne dieser Lieferbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
Unternehmer im Sinne dieser Lieferbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerb- lichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
Soweit in den nachstehenden Lieferbedingungen die Bezeichnung „Besteller“ verwendet wird, sind hiermit sowohl Verbraucher als auch Unternehmer gemeint.
§ 2 Angebot und Abschluss 1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie
Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Mit der Bestellung erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Sache erwerben zu wollen. Als angenommen gilt das Angebot erst durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware. Nebenabreden oder Zusicherungen sollen schriftlich festge- halten werden. 3. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und ähnlichen Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht ohne unsere vorherige aus- drückliche Zustimmung zugänglich gemacht werden.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die Preise gelten „ab Werk“, ausschließlich Verpackung und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer; diese wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 2. Verlangt der Besteller die Versendung der Ware, werden die Kosten für den Transport zusätzlich berechnet. 3. Aufwendungen, die aufgrund von Änderungen der Art oder des Um- fangs der Lieferung auf Wunsch des Bestellers nach unserer Auftrags- bestätigung erfolgen und/oder die durch die Erfüllung nachträglicher oder nicht vorhersehbarer behördlicher Auflagen und Anforderungen entstehen, werden ebenfalls gesondert zu dem angebotenen Kaufpreis in Rechnung gestellt. 4. Montagekosten werden separat berechnet. 5. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. 6. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von ... Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Zahlungsverzugsregeln. 7. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch uns anerkannt wurden. 8. Zurückbehaltungsrechte kann der Besteller nur insoweit ausüben, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 9. Dem Kaufpreis liegen die jeweils gültigen Einkaufslisten, Lohn- und Ge-
haltstarife, Zölle und Frachten zugrunde. Für den Fall der Änderung
vorgenannter Kosten behält sich der Lieferer das Recht vor, den Kauf- preis, etwa infolge von Materialpreisänderungen, in angemessener Weise zu verändern, sofern nicht die Lieferung innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss erfolgt. § 4 Gefahrübergang
1. Die Lieferung erfolgt „ab Werk“. 2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlech- terung der Kaufsache geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Kaufsache an die Transportperson auf den Besteller über, sofern dieser Unternehmer ist.
3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht auch beim Versendungskauf erst mit Übergabe der Ware auf den Besteller über, wenn dieser Verbraucher ist. 4. Befindet sich der Besteller in Annahmeverzug, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache vom Tage der Versandbereitschaft an auf ihn über. Gegebenenfalls anfallende Lagerkosten gehen zu Lasten des Bestellers. 5. Vorstehende Ziffern 1 - 4 gelten auch für Teillieferungen, zu denen der Lieferer auch berechtigt ist.
§ 5 Lieferzeiten
1. Die angegebenen Liefertermine und -fristen gelten nur annähernd; es sei denn, es ist ausdrücklich schriftlich ein verbindlicher Liefertermin vom Lieferer zugesagt worden. 2. Die Lieferfrist beginnt erst, wenn sämtliche technische Fragen gemein- sam mit dem Besteller abgeklärt sind. 3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorher- gesehener, von (Lieferer) nicht zu vertretender Hindernisse, wie bei- spielsweise höhere Gewalt, Streik, Betriebsstörungen. Der Besteller wird über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung unverzüglich informiert. 4. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit be- endet sein, können sowohl der Besteller als auch (Lieferer) ganz oder teilweise von dem Vertrag zurücktreten.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Der Lieferant behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur voll- ständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer nach angemessener Fristsetzung berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und die Kaufsache heraus zu verlangen. Der Lieferer ist nach Rück- nahme der Kaufsache befugt, diese zu verwerten. Der Verwertungser- lös wird auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemes-
sener Verwertungskosten - angerechnet. Sollte sich das Rücktrittsrecht des Lieferanten nicht realisieren lassen, steht diesem in den gesetzlich vorgesehenen Fällen ein entsprechender Schadenersatzanspruch zu.
2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Er ist insbesondere verpflichtet, Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf ei- gene Kosten regelmäßig durchzuführen, sofern diese erforderlich sind. 3. Bei Pfändung, sonstigen Eingriffen Dritter oder etwaigen Beschädi- gungen oder Vernichtung der Kaufsache hat der Besteller den Lieferer unverzüglich zu benachrichtigen. Ebenso ist dem Lieferer ein Besitz- wechsel der Kaufsache sowie der eigene Wohnsitzwechsel des Be- stellers unverzüglich mitzuteilen.
§ 7 Mängelansprüche
1. Ansprüche wegen Mängeln stehen dem Besteller, wenn er Unterneh- mer ist, nur zu, wenn er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten ge- mäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Insbesondere müssen uns Mängel unverzüglich – erkennbar innerhalb von acht Ta- gen nach Empfang der Ware – schriftlich mitgeteilt werden. Ände- rungen und Nachbesserungen dürfen nicht eigenmächtig veranlasst werden. 2. Der Lieferer ist nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt, wenn der Be- steller Unternehmer ist. Ist der Besteller Verbraucher, so kann der Be- steller zunächst zwischen Nacherfüllung durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung wählen. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit un- verhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacher- füllung für den Besteller keine erheblichen Nachteile beinhaltet.
Der Industrieverband Tore Türen Zargen in der WIB Wirtschaftsvereinigung Industrie- und Bau-Systeme e. V., Hagen, empfiehlt unverbindlich die nachstehenden
I. Liefer- und Montagebedingungen Es bleibt den Verbandsmitgliedern und ihren Vertragspartnern unbenommen, abweichende Geschäftsbedingungen zu vereinbaren; sofern die nachstehenden Lieferbedingungen vereinbart werden sollten, ist vor Verwendung der nachstehenden Bedingungen Prüfung geboten, ob und inwieweit die jeweiligen Regelungsinteressen des Verbandsmitgliedes Berücksichtigung gefunden haben. Gegebenenfalls ist es geboten, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen zu vereinbaren. I. Lieferbedingungen
§ 1 Allgemeines 1. Unsere Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Lieferbedingungen abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, auch wenn diesen trotz Kenntnis nicht ausdrücklich widersprochen und/oder die Lieferung vorbehaltlos ausgeführt wird. 2. Diese Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Frühere, etwa anderslautende Bedingungen des Lieferers verlieren hiermit ihre Gültigkeit. 3. Verbraucher im Sinne dieser Lieferbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
Unternehmer im Sinne dieser Lieferbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerb- lichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
Soweit in den nachstehenden Lieferbedingungen die Bezeichnung „Besteller“ verwendet wird, sind hiermit sowohl Verbraucher als auch Unternehmer gemeint.
§ 2 Angebot und Abschluss 1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie
Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Mit der Bestellung erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Sache erwerben zu wollen. Als angenommen gilt das Angebot erst durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware. Nebenabreden oder Zusicherungen sollen schriftlich festge- halten werden. 3. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und ähnlichen Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht ohne unsere vorherige aus- drückliche Zustimmung zugänglich gemacht werden.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die Preise gelten „ab Werk“, ausschließlich Verpackung und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer; diese wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 2. Verlangt der Besteller die Versendung der Ware, werden die Kosten für den Transport zusätzlich berechnet. 3. Aufwendungen, die aufgrund von Änderungen der Art oder des Um- fangs der Lieferung auf Wunsch des Bestellers nach unserer Auftrags- bestätigung erfolgen und/oder die durch die Erfüllung nachträglicher oder nicht vorhersehbarer behördlicher Auflagen und Anforderungen entstehen, werden ebenfalls gesondert zu dem angebotenen Kaufpreis in Rechnung gestellt. 4. Montagekosten werden separat berechnet. 5. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. 6. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von ... Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Zahlungsverzugsregeln. 7. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch uns anerkannt wurden. 8. Zurückbehaltungsrechte kann der Besteller nur insoweit ausüben, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 9. Dem Kaufpreis liegen die jeweils gültigen Einkaufslisten, Lohn- und Ge-
haltstarife, Zölle und Frachten zugrunde. Für den Fall der Änderung
vorgenannter Kosten behält sich der Lieferer das Recht vor, den Kauf- preis, etwa infolge von Materialpreisänderungen, in angemessener Weise zu verändern, sofern nicht die Lieferung innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss erfolgt. § 4 Gefahrübergang
1. Die Lieferung erfolgt „ab Werk“. 2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlech- terung der Kaufsache geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Kaufsache an die Transportperson auf den Besteller über, sofern dieser Unternehmer ist.
3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht auch beim Versendungskauf erst mit Übergabe der Ware auf den Besteller über, wenn dieser Verbraucher ist. 4. Befindet sich der Besteller in Annahmeverzug, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache vom Tage der Versandbereitschaft an auf ihn über. Gegebenenfalls anfallende Lagerkosten gehen zu Lasten des Bestellers. 5. Vorstehende Ziffern 1 - 4 gelten auch für Teillieferungen, zu denen der Lieferer auch berechtigt ist.
§ 5 Lieferzeiten
1. Die angegebenen Liefertermine und -fristen gelten nur annähernd; es sei denn, es ist ausdrücklich schriftlich ein verbindlicher Liefertermin vom Lieferer zugesagt worden. 2. Die Lieferfrist beginnt erst, wenn sämtliche technische Fragen gemein- sam mit dem Besteller abgeklärt sind. 3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorher- gesehener, von (Lieferer) nicht zu vertretender Hindernisse, wie bei- spielsweise höhere Gewalt, Streik, Betriebsstörungen. Der Besteller wird über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung unverzüglich informiert. 4. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit be- endet sein, können sowohl der Besteller als auch (Lieferer) ganz oder teilweise von dem Vertrag zurücktreten.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Der Lieferant behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur voll- ständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer nach angemessener Fristsetzung berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und die Kaufsache heraus zu verlangen. Der Lieferer ist nach Rück- nahme der Kaufsache befugt, diese zu verwerten. Der Verwertungser- lös wird auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemes-
sener Verwertungskosten - angerechnet. Sollte sich das Rücktrittsrecht des Lieferanten nicht realisieren lassen, steht diesem in den gesetzlich vorgesehenen Fällen ein entsprechender Schadenersatzanspruch zu.
2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Er ist insbesondere verpflichtet, Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf ei- gene Kosten regelmäßig durchzuführen, sofern diese erforderlich sind. 3. Bei Pfändung, sonstigen Eingriffen Dritter oder etwaigen Beschädi- gungen oder Vernichtung der Kaufsache hat der Besteller den Lieferer unverzüglich zu benachrichtigen. Ebenso ist dem Lieferer ein Besitz- wechsel der Kaufsache sowie der eigene Wohnsitzwechsel des Be- stellers unverzüglich mitzuteilen.
§ 7 Mängelansprüche
1. Ansprüche wegen Mängeln stehen dem Besteller, wenn er Unterneh- mer ist, nur zu, wenn er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten ge- mäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Insbesondere müssen uns Mängel unverzüglich – erkennbar innerhalb von acht Ta- gen nach Empfang der Ware – schriftlich mitgeteilt werden. Ände- rungen und Nachbesserungen dürfen nicht eigenmächtig veranlasst werden. 2. Der Lieferer ist nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt, wenn der Be- steller Unternehmer ist. Ist der Besteller Verbraucher, so kann der Be- steller zunächst zwischen Nacherfüllung durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung wählen. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit un- verhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacher- füllung für den Besteller keine erheblichen Nachteile beinhaltet.
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24MEtEX-Stahlzargen – technische Merkmale
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3. Als Beschaffenheit der Kaufsache gilt grundsätzlich nur die Produkt- beschreibung des Herstellers als vereinbart, wenn der Besteller Unter- nehmer ist. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsan- gabe der Ware dar. 4. Der Lieferer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bzw. auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vom Lieferer beruhen. Soweit dem Lieferer keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dies gilt nicht für die Haftung für schuldhafte Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auch nicht für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungs- gesetz. 5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Bestellers beträgt 12 Monate nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller, sofern der Besteller Unternehmer ist und seiner in Ziffer 1 geregelten Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) längere Fristen zwingend vorschreibt. 6. Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch den Lieferer nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§ 8 Haftungsbeschränkungen
1. Bei sonstigen Schadensersatzansprüchen haftet der Lieferer im Falle einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung nur für den nach Art der Kaufsache typischerweise eintretenden Schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen durch die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Lieferer. Die Haftung von Lieferer bei leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten wird aus- geschlossen, wenn der Besteller Unternehmer ist. 2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; ebenso die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Ist der Besteller Kaufmann, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Lieferers vereinbart. Dasselbe gilt, wenn der Besteller Verbraucher ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder keinen Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 3. Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser
Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden sollten, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt. II. Montagebedingungen
Sofern der Lieferer neben der Lieferung der Kaufsache auch oder aus- schließlich die Montage und ähnliche Leistungen übernimmt, gelten in Verbindung mit den Lieferbedingungen folgende Montagebedingungen: § 1 Montagevoraussetzungen
1. Falls Teile der Lieferung offensichtlich beschädigt sind bzw. die Lie- ferung nicht vollständig ist, hat der Besteller den Lieferer spätestens einen Arbeitstag nach Ablieferung der Kaufsache hiervon zu unter- richten, damit möglichst vor Ankunft der Monteure Abhilfe geschaf- fen werden kann. Unterlässt der Besteller schuldhaft (auch bei leich- ter Fahrlässigkeit) diese Anzeige, werden hierdurch verursachte zu- sätzliche Aufwendungen für die Montage gesondert in Rechnung gestellt. 2. Die angelieferten Teile sind trocken sowie vor Witterungseinflüssen und vor Beschädigungen durch Dritte geschützt zu lagern.
3. Für die Montage werden entsprechend dem Lieferumfang ein oder mehrere Fachmonteure vom Lieferer gestellt. Diesen sind je nach Ab- sprache genügend Hilfskräfte ohne gegenseitige Berechnung
beizustellen. 4. Nicht zu unseren Leistungen gehören: - das Abladen vom Waggon bzw. vom LKW
- der Transport aller Teile bis zur Einbaustelle - sämtliche Verglasungen, die nicht zum Lieferumfang gehören - Abdichtungsarbeiten zwischen Bauteil und Baukörper, erd-, Maurer- und Betonarbeiten einschließlich des Vergießens von Ankerlöchern und Zargen - die Gestellung von Gerüsten, deren Arbeitsbühnen mehr als 2m über Gelände und Fußboden - sowie bei elektr. Betriebenen Einbauteilen die Elektroninstallation 5. Das handwerksübliche Werkzeug wird vom Lieferer gestellt. Der Besteller hat darüber hinaus für die Montage folgende notwendige Materialien bereitzuhalten.
6. Um eine ordnungsgemäße Montage zu gewährleisten, müssen bau- seitig folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Etwaige Ankeraussparungen müssen nach den Zeichnungen vor Be- ginn der Montagearbeiten bauseits angelegt sein, damit die Mon- teure nach dem Eintreffen auf der Baustelle sofort mit den Einbau- arbeiten beginnen können. Etwaige Wartezeiten, die durch verspäte- tes Anlegen der Ankeraussparungen oder aus sonstigen vom Lieferer nicht zu vertretenden Gründen entstehen, werden gesondert berechnet.
Der Besteller ist zur Vorgabe eines oder mehrerer Meterrisse pro Ge- schoss verpflichtet. Der vorgegebene Meterriss muss bis zur Abnahme erhalten bleiben. 7. Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass die Montage zum ver- einbarten Termin möglich ist, insbesondere dass alle notwendigen Vor- arbeiten, wie Maurer-, Putz-, Stemm- und Fußbodenarbeiten beendet sind. Die Fußböden müssen begehbar und ausreichend belastbar sein. Der Besteller hat den Lieferer spätestens fünf Tage vor dem vereinbar- ten Termin schriftlich zu verständigen, ob die Montage zu dem verein- barten Termin möglich ist. 8. Der Besteller hat das Montagepersonal ggf. über bestehende Sicher-
heitsvorschriften zu informieren, wie insbesondere bezüglich Schweiß- arbeiten, Rauchverbot, Sicherheitskleidung etc. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung schuldhaft (auch bei leichter Fahrlässigkeit) nicht nach und entstehen deswegen Schäden, hat der Besteller den Lieferer von der Schadensersatzpflicht freizustellen.
9. Bauseits muss elektrischer Strom für Werkzeuge und ggf. für Beleuch- tung zur Verfügung gestellt werden. Sofern ein verschließbarer Aufent- haltsraum für Monteure zum Unterstellen der Werkzeuge und Kleinteile benötigt wird, ist dies dem Besteller vorab mitzuteilen und von diesem
bauseits zur Verfügung zu stellen. 10. Sofern die zu montierende Konstruktion mit Elektroantrieb versehen ist, ist die erforderliche Elektro-Installation und das Anschließen und Ein- stellen der Geräte bauseits auszuführen. 11. Nach der Montage ist seitens des Bestellers Folgendes zu beachten / sind folgende Vorkehrungen zu treffen: ...
§ 2 Stundenlohnarbeiten
1. Wird eine Montage nicht pauschal, sondern nach Aufwand durchge- führt, werden die Montagearbeiten im Stundenlohn abgerechnet zzgl. etwaiger Reisekosten, Frachten, Gerätevorhaltung etc. Es gelten die jeweils gültigen Montagerichtpreislisten des Lieferers. 2. Die Abrechnung und Zahlung hat nach Rechnungserhalt gemäß § 3 der Lieferbedingungen zu erfolgen.
§ 3 Abnahme
1. Der Besteller ist bei Fertigstellung der Montageleistung berechtigt und verpflichtet, diese in einem schriftlichen Montageprotokoll
abzunehmen. 2. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller die Montageleistung nicht innerhalb einer ihm vom Lieferer bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist. 3. Von der Abnahme an, bestehen gegen den Lieferer keine Mängel-
ansprüche aus § 634 Nr. 1 - Nr. 3 BGB mehr bezüglich bekannter Mängel, sofern der Besteller sich seine Rechte wegen dieses Mangels bei der Abnahme nicht vorbehält.
§ 4 Verjährung
Mängelansprüche des Bestellers aus der Montage verjähren in 12 Monaten seit der Abnahme. Vorstehende Bestimmung gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt.
3. Als Beschaffenheit der Kaufsache gilt grundsätzlich nur die Produkt- beschreibung des Herstellers als vereinbart, wenn der Besteller Unter- nehmer ist. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsan- gabe der Ware dar. 4. Der Lieferer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bzw. auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vom Lieferer beruhen. Soweit dem Lieferer keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dies gilt nicht für die Haftung für schuldhafte Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auch nicht für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungs- gesetz. 5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Bestellers beträgt 12 Monate nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller, sofern der Besteller Unternehmer ist und seiner in Ziffer 1 geregelten Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) längere Fristen zwingend vorschreibt. 6. Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch den Lieferer nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§ 8 Haftungsbeschränkungen
1. Bei sonstigen Schadensersatzansprüchen haftet der Lieferer im Falle einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung nur für den nach Art der Kaufsache typischerweise eintretenden Schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen durch die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Lieferer. Die Haftung von Lieferer bei leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten wird aus- geschlossen, wenn der Besteller Unternehmer ist. 2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; ebenso die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Ist der Besteller Kaufmann, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Lieferers vereinbart. Dasselbe gilt, wenn der Besteller Verbraucher ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder keinen Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 3. Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser
Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden sollten, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt. II. Montagebedingungen
Sofern der Lieferer neben der Lieferung der Kaufsache auch oder aus- schließlich die Montage und ähnliche Leistungen übernimmt, gelten in Verbindung mit den Lieferbedingungen folgende Montagebedingungen: § 1 Montagevoraussetzungen
1. Falls Teile der Lieferung offensichtlich beschädigt sind bzw. die Lie- ferung nicht vollständig ist, hat der Besteller den Lieferer spätestens einen Arbeitstag nach Ablieferung der Kaufsache hiervon zu unter- richten, damit möglichst vor Ankunft der Monteure Abhilfe geschaf- fen werden kann. Unterlässt der Besteller schuldhaft (auch bei leich- ter Fahrlässigkeit) diese Anzeige, werden hierdurch verursachte zu- sätzliche Aufwendungen für die Montage gesondert in Rechnung gestellt. 2. Die angelieferten Teile sind trocken sowie vor Witterungseinflüssen und vor Beschädigungen durch Dritte geschützt zu lagern.
3. Für die Montage werden entsprechend dem Lieferumfang ein oder mehrere Fachmonteure vom Lieferer gestellt. Diesen sind je nach Ab- sprache genügend Hilfskräfte ohne gegenseitige Berechnung
beizustellen. 4. Nicht zu unseren Leistungen gehören: - das Abladen vom Waggon bzw. vom LKW
- der Transport aller Teile bis zur Einbaustelle - sämtliche Verglasungen, die nicht zum Lieferumfang gehören - Abdichtungsarbeiten zwischen Bauteil und Baukörper, erd-, Maurer- und Betonarbeiten einschließlich des Vergießens von Ankerlöchern und Zargen - die Gestellung von Gerüsten, deren Arbeitsbühnen mehr als 2m über Gelände und Fußboden - sowie bei elektr. Betriebenen Einbauteilen die Elektroninstallation 5. Das handwerksübliche Werkzeug wird vom Lieferer gestellt. Der Besteller hat darüber hinaus für die Montage folgende notwendige Materialien bereitzuhalten.
6. Um eine ordnungsgemäße Montage zu gewährleisten, müssen bau- seitig folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Etwaige Ankeraussparungen müssen nach den Zeichnungen vor Be- ginn der Montagearbeiten bauseits angelegt sein, damit die Mon- teure nach dem Eintreffen auf der Baustelle sofort mit den Einbau- arbeiten beginnen können. Etwaige Wartezeiten, die durch verspäte- tes Anlegen der Ankeraussparungen oder aus sonstigen vom Lieferer nicht zu vertretenden Gründen entstehen, werden gesondert berechnet.
Der Besteller ist zur Vorgabe eines oder mehrerer Meterrisse pro Ge- schoss verpflichtet. Der vorgegebene Meterriss muss bis zur Abnahme erhalten bleiben. 7. Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass die Montage zum ver- einbarten Termin möglich ist, insbesondere dass alle notwendigen Vor- arbeiten, wie Maurer-, Putz-, Stemm- und Fußbodenarbeiten beendet sind. Die Fußböden müssen begehbar und ausreichend belastbar sein. Der Besteller hat den Lieferer spätestens fünf Tage vor dem vereinbar- ten Termin schriftlich zu verständigen, ob die Montage zu dem verein- barten Termin möglich ist. 8. Der Besteller hat das Montagepersonal ggf. über bestehende Sicher-
heitsvorschriften zu informieren, wie insbesondere bezüglich Schweiß- arbeiten, Rauchverbot, Sicherheitskleidung etc. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung schuldhaft (auch bei leichter Fahrlässigkeit) nicht nach und entstehen deswegen Schäden, hat der Besteller den Lieferer von der Schadensersatzpflicht freizustellen.
9. Bauseits muss elektrischer Strom für Werkzeuge und ggf. für Beleuch- tung zur Verfügung gestellt werden. Sofern ein verschließbarer Aufent- haltsraum für Monteure zum Unterstellen der Werkzeuge und Kleinteile benötigt wird, ist dies dem Besteller vorab mitzuteilen und von diesem
bauseits zur Verfügung zu stellen. 10. Sofern die zu montierende Konstruktion mit Elektroantrieb versehen ist, ist die erforderliche Elektro-Installation und das Anschließen und Ein- stellen der Geräte bauseits auszuführen. 11. Nach der Montage ist seitens des Bestellers Folgendes zu beachten / sind folgende Vorkehrungen zu treffen: ...
§ 2 Stundenlohnarbeiten
1. Wird eine Montage nicht pauschal, sondern nach Aufwand durchge- führt, werden die Montagearbeiten im Stundenlohn abgerechnet zzgl. etwaiger Reisekosten, Frachten, Gerätevorhaltung etc. Es gelten die jeweils gültigen Montagerichtpreislisten des Lieferers. 2. Die Abrechnung und Zahlung hat nach Rechnungserhalt gemäß § 3 der Lieferbedingungen zu erfolgen.
§ 3 Abnahme
1. Der Besteller ist bei Fertigstellung der Montageleistung berechtigt und verpflichtet, diese in einem schriftlichen Montageprotokoll
abzunehmen. 2. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller die Montageleistung nicht innerhalb einer ihm vom Lieferer bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist. 3. Von der Abnahme an, bestehen gegen den Lieferer keine Mängel-
ansprüche aus § 634 Nr. 1 - Nr. 3 BGB mehr bezüglich bekannter Mängel, sofern der Besteller sich seine Rechte wegen dieses Mangels bei der Abnahme nicht vorbehält.
§ 4 Verjährung
Mängelansprüche des Bestellers aus der Montage verjähren in 12 Monaten seit der Abnahme. Vorstehende Bestimmung gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt.
3. Als Beschaffenheit der Kaufsache gilt grundsätzlich nur die Produkt- beschreibung des Herstellers als vereinbart, wenn der Besteller Unter- nehmer ist. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsan- gabe der Ware dar. 4. Der Lieferer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bzw. auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vom Lieferer beruhen. Soweit dem Lieferer keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dies gilt nicht für die Haftung für schuldhafte Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auch nicht für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungs- gesetz. 5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Bestellers beträgt 12 Monate nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller, sofern der Besteller Unternehmer ist und seiner in Ziffer 1 geregelten Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) längere Fristen zwingend vorschreibt. 6. Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch den Lieferer nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§ 8 Haftungsbeschränkungen
1. Bei sonstigen Schadensersatzansprüchen haftet der Lieferer im Falle einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung nur für den nach Art der Kaufsache typischerweise eintretenden Schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen durch die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Lieferer. Die Haftung von Lieferer bei leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten wird aus- geschlossen, wenn der Besteller Unternehmer ist. 2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; ebenso die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Ist der Besteller Kaufmann, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Lieferers vereinbart. Dasselbe gilt, wenn der Besteller Verbraucher ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder keinen Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 3. Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser
Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden sollten, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt. II. Montagebedingungen
Sofern der Lieferer neben der Lieferung der Kaufsache auch oder aus- schließlich die Montage und ähnliche Leistungen übernimmt, gelten in Verbindung mit den Lieferbedingungen folgende Montagebedingungen: § 1 Montagevoraussetzungen
1. Falls Teile der Lieferung offensichtlich beschädigt sind bzw. die Lie- ferung nicht vollständig ist, hat der Besteller den Lieferer spätestens einen Arbeitstag nach Ablieferung der Kaufsache hiervon zu unter- richten, damit möglichst vor Ankunft der Monteure Abhilfe geschaf- fen werden kann. Unterlässt der Besteller schuldhaft (auch bei leich- ter Fahrlässigkeit) diese Anzeige, werden hierdurch verursachte zu- sätzliche Aufwendungen für die Montage gesondert in Rechnung gestellt. 2. Die angelieferten Teile sind trocken sowie vor Witterungseinflüssen und vor Beschädigungen durch Dritte geschützt zu lagern.
3. Für die Montage werden entsprechend dem Lieferumfang ein oder mehrere Fachmonteure vom Lieferer gestellt. Diesen sind je nach Ab- sprache genügend Hilfskräfte ohne gegenseitige Berechnung
beizustellen. 4. Nicht zu unseren Leistungen gehören: - das Abladen vom Waggon bzw. vom LKW
- der Transport aller Teile bis zur Einbaustelle - sämtliche Verglasungen, die nicht zum Lieferumfang gehören - Abdichtungsarbeiten zwischen Bauteil und Baukörper, erd-, Maurer- und Betonarbeiten einschließlich des Vergießens von Ankerlöchern und Zargen - die Gestellung von Gerüsten, deren Arbeitsbühnen mehr als 2m über Gelände und Fußboden - sowie bei elektr. Betriebenen Einbauteilen die Elektroninstallation 5. Das handwerksübliche Werkzeug wird vom Lieferer gestellt. Der Besteller hat darüber hinaus für die Montage folgende notwendige Materialien bereitzuhalten.
6. Um eine ordnungsgemäße Montage zu gewährleisten, müssen bau- seitig folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Etwaige Ankeraussparungen müssen nach den Zeichnungen vor Be- ginn der Montagearbeiten bauseits angelegt sein, damit die Mon- teure nach dem Eintreffen auf der Baustelle sofort mit den Einbau- arbeiten beginnen können. Etwaige Wartezeiten, die durch verspäte- tes Anlegen der Ankeraussparungen oder aus sonstigen vom Lieferer nicht zu vertretenden Gründen entstehen, werden gesondert berechnet.
Der Besteller ist zur Vorgabe eines oder mehrerer Meterrisse pro Ge- schoss verpflichtet. Der vorgegebene Meterriss muss bis zur Abnahme erhalten bleiben. 7. Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass die Montage zum ver- einbarten Termin möglich ist, insbesondere dass alle notwendigen Vor- arbeiten, wie Maurer-, Putz-, Stemm- und Fußbodenarbeiten beendet sind. Die Fußböden müssen begehbar und ausreichend belastbar sein. Der Besteller hat den Lieferer spätestens fünf Tage vor dem vereinbar- ten Termin schriftlich zu verständigen, ob die Montage zu dem verein- barten Termin möglich ist. 8. Der Besteller hat das Montagepersonal ggf. über bestehende Sicher-
heitsvorschriften zu informieren, wie insbesondere bezüglich Schweiß- arbeiten, Rauchverbot, Sicherheitskleidung etc. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung schuldhaft (auch bei leichter Fahrlässigkeit) nicht nach und entstehen deswegen Schäden, hat der Besteller den Lieferer von der Schadensersatzpflicht freizustellen.
9. Bauseits muss elektrischer Strom für Werkzeuge und ggf. für Beleuch- tung zur Verfügung gestellt werden. Sofern ein verschließbarer Aufent- haltsraum für Monteure zum Unterstellen der Werkzeuge und Kleinteile benötigt wird, ist dies dem Besteller vorab mitzuteilen und von diesem
bauseits zur Verfügung zu stellen. 10. Sofern die zu montierende Konstruktion mit Elektroantrieb versehen ist, ist die erforderliche Elektro-Installation und das Anschließen und Ein- stellen der Geräte bauseits auszuführen. 11. Nach der Montage ist seitens des Bestellers Folgendes zu beachten / sind folgende Vorkehrungen zu treffen: ...
§ 2 Stundenlohnarbeiten
1. Wird eine Montage nicht pauschal, sondern nach Aufwand durchge- führt, werden die Montagearbeiten im Stundenlohn abgerechnet zzgl. etwaiger Reisekosten, Frachten, Gerätevorhaltung etc. Es gelten die jeweils gültigen Montagerichtpreislisten des Lieferers. 2. Die Abrechnung und Zahlung hat nach Rechnungserhalt gemäß § 3 der Lieferbedingungen zu erfolgen.
§ 3 Abnahme
1. Der Besteller ist bei Fertigstellung der Montageleistung berechtigt und verpflichtet, diese in einem schriftlichen Montageprotokoll
abzunehmen. 2. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller die Montageleistung nicht innerhalb einer ihm vom Lieferer bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist. 3. Von der Abnahme an, bestehen gegen den Lieferer keine Mängel-
ansprüche aus § 634 Nr. 1 - Nr. 3 BGB mehr bezüglich bekannter Mängel, sofern der Besteller sich seine Rechte wegen dieses Mangels bei der Abnahme nicht vorbehält.
§ 4 Verjährung
Mängelansprüche des Bestellers aus der Montage verjähren in 12 Monaten seit der Abnahme. Vorstehende Bestimmung gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt.
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Produkt-katalog 2015MEtEX-Stahlzargen – technische Merkmale
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