ZMK | Jg. 27 | Ausgabe 10 ___________ Oktober 2011
Abrechnungs-Tipp
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Seit 1953 stellen wir Artikulations- und Occlusions-Prüfmittel her, mit demZiel, eine möglichst naturgetreue Darstellung der Occlusionsverhältnisse zuerreichen. Durch konsequente Weiterentwicklung und Innovation bieten wirein umfassendes Sortiment von verschiedenen Artikulationspapieren undOcclusionsprüffolien in unterschiedlichenStärken, Formen und Farben an. Die sicht-bare Markierung, auch auf schwierig zuprüfenden Oberflächen wie Keramik oderGold, hat für uns oberste Priorität.
Dr. Jean Bausch GmbH & Co. KG • Oskar-Schindler-Str. 4 • D-50769 Köln • Telefon: 0221-70936-0 • Fax: 0221-70936-66 • E-Mail: [email protected]
...wir machen Occlusion sichtbar®
Wir machen Occlusionsichtbar®.
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Seit 1953 stellen wir Artikulations- und Occlusions-Prüfmittel her, mit demZiel, eine möglichst naturgetreue Darstellung der Occlusionsverhältnisse zuerreichen. Durch konsequente Weiterentwicklung und Innovation bieten wirein umfassendes Sortiment von verschiedenen Artikulationspapieren undOcclusionsprüffolien in unterschiedlichenStärken, Formen und Farben an. Die sicht-bare Markierung, auch auf schwierig zuprüfenden Oberflächen wie Keramik oderGold, hat für uns oberste Priorität.
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In der neuen GOZ entfallene Leistungen
GOZ 002 Aufstellung eines schriftlichen Heil und Kostenplans auf Anforderung Enthalten nun in GOZ 0030
GOZ 011 Extraorale Leitungsanästhesie
GOZ 206 Polieren einer einflächigen Amalgamfüllung in einer folgenden SitzungErsetzt durch GOZ 2130 „Kontrolle, Finieren/Polieren einer Restauration in separater Sitzung, auch Nachpolieren einer vorhandenen Restauration“
GOZ 208 Polieren einer zweiflächigen Amalgamfüllung in einer folgenden SitzungErsetzt durch GOZ 2130 „Kontrolle, Finieren/Polieren einer Restauration in separater Sitzung, auch Nachpolieren einer vorhandenen Restauration“
GOZ 210 Polieren einer dreiflächigen Amalgamfüllung in einer folgenden SitzungErsetzt durch GOZ 2130 „Kontrolle, Finieren/Polieren einer Restauration in separater Sitzung, auch Nachpolieren einer vorhandenen Restauration“
GOZ 212 Polieren einer mehr als dreiflächigen Amalgamfüllung in einer folgenden Sitzung Ersetzt durch GOZ 2130 „Kontrolle, Finieren/Polieren einer Restauration in separater Sitzung, auch Nachpolieren einer vorhandenen Restauration“
GOZ 213 Parapulpäre oder intrakanaläre Stiftverankerung einer Füllung oder eines Aufbaus, je Stiftverankerung
GOZ 214 Präparieren einer Kavität und Füllen mit Metallfolie (gehämmerte Füllung) einschließlich Unterfüllung, Polieren und Materialkosten
GOZ 228 Eingliederung einer provisorischen Krone mit Stiftverankerung zum Schutz eines präparierten oder frakturierten Zahnes und zur Sicherung der Kaufunktion, einschließlich Entfernung
GOZ 237 Devitalisieren der Pulpa einschließlich Exkavieren, gegebenenfalls temporärer Verschluss
GOZ 310 Trepanation des Kieferknochens, als selbstständige Leistung
GOZ 315 Endodontische Stabilisierung eines Zahnes im Knochen
GOZ 317 Operation einer Zyste durch Zystostomie in Verbindung mit einer Osteotomie oder Wurzelspitzenresektion
GOZ 318 Operation einer Zyste durch Zystostomie, als selbstständige Leistung
GOZ 322 Knochenresektion am Alveolarfortsatz zur Formung des Prothesenlagers in Verbindung mit Extraktionen von mehr als vier nebeneinander stehenden Zähnen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
GOZ 401 Anwendung elektromechanischer Verfahren zur Parodontaldiagnostik (z. B. Periotest), je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
GOZ 413 Chirurgische Maßnahmen zur Verbreiterung der unverschieblichen Gingiva und/oder zur Vertiefung des Mundvorhofes, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
GOZ 414 Entnahme eines freien Schleimhauttransplantats
GOZ 513 Eingliederung einer provisorischen Brücke einschließlich Entfernung, je provisorische Krone mit Stiftverankerung
GOZ 617 Eingliederung einer KopfKinnKappe
GOZ 804 Montage des Gegenkiefermodells mithilfe von Registraten oder ähnlichen Verfahren, einschließlich Fixieren und Überprüfen der gefundenen Position sowie einschließlich Material und Laborkosten
GOZ 807 Aufbau einer individuellen Frontzahnführung im Artikulator einschließlich Material und Laborkosten
GOZ 901 Präparieren einer Knochenkavität für ein enossales Implantat Ersetzt durch 9010 (beinhaltet jetzige 901, 902, 903)
GOZ 902 Einsetzen einer Implantatschablone zur Überprüfung der KnochenkavitätErsetzt durch 9010 (beinhaltet jetzige 901, 902, 903)
GOZ 903 Einbringen eines enossalen ImplantatsErsetzt durch 9010 (beinhaltet jetzige 901, 902, 903)
Seit 1953 stellen wir Artikulations- und Occlusions-Prüfmittel her, mit demZiel, eine möglichst naturgetreue Darstellung der Occlusionsverhältnisse zuerreichen. Durch konsequente Weiterentwicklung und Innovation bieten wirein umfassendes Sortiment von verschiedenen Artikulationspapieren undOcclusionsprüffolien in unterschiedlichenStärken, Formen und Farben an. Die sicht-bare Markierung, auch auf schwierig zuprüfenden Oberflächen wie Keramik oderGold, hat für uns oberste Priorität.
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ZMK | Jg. 27 | Ausgabe 10 ___________ Oktober 2011
Abrechnungs-Tipp
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GOZ 3045 Entfernen eines extrem verlagerten und/oder extrem retinierten Zahnes durch umfangreiche Osteotomie bei gefährdeten anatomischen Nachbarstrukturen
GOZ 3100 Plastische Deckung im Rahmen einer Wundversorgung einschließlich einer Periostschlitzung je Operationsgebiet (Raum einer zusammenhängenden Schnittführung)
GOZ 4005 Erhebung mindestens eines Gingivalindex und/oder eines Parodontalindex (z. B des Parodontalen Screening Index PSI)
GOZ 4025 Subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation, je Zahn
GOZ 4130 Gewinnung und Transplantation von Schleimhaut, gegebenenfalls einschließlich Versorgung der Entnahmestelle, je Transplantat
GOZ 4133 Gewinnung und Transplantation von Bindegewebe einschließlich Versorgung der Entnahmestelle, je Zahnzwischenraum
GOZ 4136 Osteoplastik, auch Kronenverlängerung, Tunnelierung o. a., je Zahn oder Parodontium, auch Implantat, als selbstständige Leistung
GOZ 4138 Verwendung einer Membran zur Behandlung eines Knochendefektes einschließlich Fixierung, je Zahn, je lmplantat
GOZ 8035 Kinematische Scharnierachsenbestimmung mittels elektronischer Aufzeichnung (eingeschlossen sind die kinematische Scharnierachsenbestimmung, das definitive Markieren der Referenzpunkte, ggf. das Anlegen eines Übertragungsbogens, ggf. das Koordinieren eines Übertragungsbogens mit einem Artikulator)
GOZ 8065 Registrieren von Unterkieferbewegungen mittels elektronischer Aufzeichnung zur Einstellung voll adjustierbarer Artikulatoren und Einstellung nach den gemessenen Werten, je Sitzung
GOZ 9003 Verwenden einer Orientierungsschablone/Positionierungsschablone zur Implantation
GOZ 9005 Verwenden einer auf dreidimensionale Daten gestützten Navigationsschablone/chirurgischen Führungsschablone zur Implantation, ggf. einschließlich Fixierung, je Kiefer
GOZ 9020 Insertion eines Implantates zum temporären Verbleib, auch orthodontisches Implantat
GOZ 9060 Auswechseln von Aufbauelementen (Sekundärteilen) im Reparaturfall
GOZ 9090 Knochengewinnung, (z.B. Knochenkollektor oder Knochenschaber), Knochenaufbereitung und implantation, auch zur Weichteilunterfütterung
GOZ 9100 Aufbau des Alveolarfortsatzes durch Augmentation ohne zusätzliche Stabilisierungsmaßnahmen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
GOZ 9110 Geschlossene Sinusbodenelevation vom Kieferkamm aus (interner Sinuslift)
GOZ 9120 Sinusbodenelevation durch externe Knochenfensterung (externer Sinuslift), je Kieferhälfte
GOZ 9130 Spaltung und Spreizung von Knochensegmenten (Bone Splitting), ggf. mit Auffüllung der Spalträume mittels Knochen oder Knochenersatzmaterial, ggf. einschließlich zusätzlicher Osteosynthesemaßnahmen, ggf. einschließlich Einbringung resorbierbarer oder nicht resorbierbarer Barrieren, einschließlich Fixierung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, oder vertikale Distraktion des Alveolarfortsatzes, einschließlich Fixierung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
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Zuschlag bei nicht stationärer Durchführung von zahnärztlichchirurgischen Leistungen, die mit Punktzahlen von …
… 250 bis 499 Punkten bewertet sind, oder zu den Leistungen nach den Nummern 4090 und 4130 (Zuschlag 0500)
… 500 bis 799 Punkten bewertet sind (Zuschlag 0510)
… 800 bis 1199 Punkten bewertet sind (Zuschlag 0520)
… 1200 und mehr Punkten bewertet sind (Zuschlag 0530)
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