Amtsblatt Nr. 16 vom 26. August 2016 145
Amtsblatt59. Jahrgang – Nr. 16 – 26. August 2016 – Postverlagsort 48127 Münster – H 1208 B
Inhalt
Öffentliche Bekanntmachungen
• Tagesordnung für die Sitzung des Rates am Mittwoch, 31. 8. 2016, 18 Uhr, Festsaal, Rathaus, Prinzipalmarkt 8 – 9, 48143 Münster
• Offenlegung des Entwurfs der 48. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans im Stadtbezirk Münster-Ost, im Stadtteil Handorf in den Bereichen westlich und östlich der Hobbeltstraße
• Widmungen von Straßen nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW
• Bekanntmachung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. 12. 2015 und des Lageberichtes 2015 der citeq
• Öffentliche Bekanntmachung als förderungswürdig anerkannter Träger der freien Jugendhilfe für den Bereich der Stadt Münster
• Aufnahme von Aufgeboten
• Außervollzugsetzung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Hiltrup, Ortsteil Hiltrup, am 27. 11. 2016 (1. Advent)
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Öffentliche Bekanntmachungen
Tagesordnung für die Sitzung des Rates am Mittwoch, 31. 8. 2016, 18 Uhr, Festsaal, Rathaus, Prinzipalmarkt 8 – 9, 48143 Münster Öffentlicher Sitzungsteil
1. Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
2. Aktuelle Stunde
3. Eingänge und Mitteilungen
4. Bürgerbegehren „Freier Sonntag Münster“ hier: Feststellung der Zulässigkeit
5. Bürgerbegehren „Freier Sonntag Münster“ hier: Entscheidung zum weiteren Verfahren
6. Erstaufnahmeeinrichtung des Landes (EAE) auf den Konversionsflächen der ehemaligen York und OxfordKaserne
7. Entsendung eines Mitgliedes in den Aufsichtsrat Münsterland e. V.
8. Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien
9. Anträge von Ratsmitgliedern nach § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates (sofortige Beschlussfassung)
9.1. JVAStandort Münster erhalten – Für Arbeitsplätze und den JustizStandort Münster!
Antrag der SPDFraktion
10. Anträge von Ratsmitgliedern nach § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates
11. Verschiedenes
Nichtöffentlicher Sitzungsteil
1. Eingänge und Mitteilungen
2. Geschäftsführung der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH
3. Verschiedenes
Münster, den 24. August 2016
Der Oberbürgermeister
Markus Lewe
146 Amtsblatt Nr. 16 vom 26. August 2016
Offenlegung des Entwurfs der 48. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans im Stadtbezirk Münster-Ost, im Stadtteil Handorf in den Bereichen westlich und östlich der Hobbeltstraße
Übersichtsplan Nr. 1 Bereich der 48. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans
Gemäß dem Baugesetzbuch hat der Rat der Stadt Münster am 11. 12. 2013 für den oben bezeichneten Teil des Stadtgebietes Münster die 48. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Die Abgrenzung des Bereiches der 48. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans ist aus dem abgedruckten Übersichtsplan Nr. 1 zu ersehen.
Gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch wird hiermit bekanntgegeben:
Der Entwurf der 48. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans liegt vom 5. 9. bis zum 5. 10. 2016 zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Offenlegung erfolgt während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Münster, im Kundenzentrum PlanenBauenUmwelt im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33.
Während dieser Auslegungsfrist können zum Plan schriftlich Stellungnahmen vorgebracht oder beim Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung zur Niederschrift erklärt werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.
Offengelegt werden
• die Entwürfe des Plans und der Begründung einschließlich Umweltbericht zur 48. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans;
• die vorhandenen umweltbezogenen Informationen und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen und wesentliche bereits vorliegende umwelt
bezogene Stellungnahmen sind bei der Stadt Münster verfügbar:
I. Begründungen einschließlich Umweltbericht zur 48. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans
In der Begründung nebst Umweltbericht werden u. a. die Bestandssituation und die Auswirkungen der Planungen auf die Schutzgüter Menschen, Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft / Ortsbild, Kultur und sonstige Sachgüter und deren Wechselwirkungen und Wirkungsgefüge untereinander sowie die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen untersucht und bewertet. Insbesondere werden Aussagen zu den Themen Immissionsschutz, Tiere, Landschaft und Artenschutz getroffen.
II. Fachgutachten und fachgutachterliche Stellungnahmen zum Entwurf der 48. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans
1. Artenschutzprüfung Avifauna (ASP) & Kontrolle potenzieller Fledermausquartiere (Dipl.Geogr. Michael Schwartze, 48231 Warendorf, August 2014)
•Themen: Prüfung der Einschlägigkeit der Verbotstatbestände gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Untersuchung des Altbaumbestandes
•Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. §§ 1 (6) Nr. 7, 1 a BauGB: Tiere, Pflanzen.
2. Schalltechnische Untersuchung gemäß DIN 18005/07.02 Schallschutz im Städtebau (Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge, 48308 Senden, April 2015)
•Themen: Ermittlung der Lärmemissionen und Berechnung der zu erwartenden Lärmbelastung
•Insbesondere betroffene Umweltbelange i. S. d. §§ 1 (6) Nr. 7, 1 a BauGB: Mensch.
Die vorhandenen umweltbezogenen Informationen und die nach Einschätzung der Stadt Münster wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen werden ausgelegt. Es handelt sich dabei um die vorstehend aufgelisteten Dokumente I – II.
Neben der Offenlegung im Kundenzentrum des Stadthauses 3 kann der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung auch im Internet unter www.muenster.de/stadt/stadtplanung eingesehen werden.
Münster, den 24. August 2016
Der Oberbürgermeister i. V. Hartwig Schultheiß Stadtdirektor
Amtsblatt Nr. 16 vom 26. August 2016 147
Widmung von Straßen nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW
Übersichtsplan Nr. 2
Gemäß § 6 (1) Straßen und Wegegesetz NRW wird das Teilstück der im Eigentum der Stadt Münster stehenden Moränenstraße dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmet.
Die Widmung bezieht sich auf die Straßenfläche, die in dem Übersichtsplan Nr. 2 dargestellt ist. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieser Widmungsverfügung.
Die Verkehrsfläche wird als Gemeindestraße eingestuft.
Gegen diese Widmung ist die Klage zulässig. Die Klage kann innerhalb eines Monats vom Tag dieser Bekanntmachung an beim Verwaltungsgericht in Münster (Postanschrift: Postfach 8048, 48043 Münster / Hausanschrift: Piusallee 38, 48147 Münster) schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann auch elektronisch
und mit qualifizierter elektronischer Signatur über das Elektronische Gerichts und Verwaltungspostfach (EGVP) beim Verwaltungsgericht Münster eingereicht werden. Die Anforderungen an den elektronischen Rechtsverkehr sind in der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande NordrheinWestfalen vom 1. 12. 2010 in der aktuellen Fassung geregelt.
Münster, den 17. August 2016
Der Oberbürgermeister i. V. Hartwig Schultheiß Stadtdirektor
Widmung von Straßen nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW
Übersichtsplan Nr. 3
Gemäß § 6 (1) Straßen und Wegegesetz NRW wird das Teilstück der im Eigentum der Stadt Münster stehenden Mecklenbecker Straße von der Straße Meckmannweg bis zur Straße Zur Landwehr dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmet.
Die Widmung bezieht sich auf die Straßenfläche, die in dem Übersichtsplan Nr. 3 dargestellt ist. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieser Widmungsverfügung.
Die Verkehrsfläche wird als Gemeindestraße eingestuft.
Gegen diese Widmung ist die Klage zulässig. Die Klage kann innerhalb eines Monats vom Tag dieser Bekanntmachung an beim Verwaltungsgericht in Münster (Postanschrift: Postfach 8048,
148 Amtsblatt Nr. 16 vom 26. August 2016
48043 Münster / Hausanschrift: Piusallee 38, 48147 Münster) schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann auch elektronisch und mit qualifizierter elektronischer Signatur über das Elektronische Gerichts und Verwaltungspostfach (EGVP) beim Verwaltungsgericht Münster eingereicht werden. Die Anforderungen an den elektronischen Rechtsverkehr sind in der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande NordrheinWestfalen vom 1. 12. 2010 in der aktuellen Fassung geregelt.
Münster, den 17. August 2016
Der Oberbürgermeister i. V. Hartwig Schultheiß Stadtdirektor
Widmung von Straßen nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW
Übersichtsplan Nr. 4
Gemäß § 6 (1) Straßen und Wegegesetz NRW werden folgende im Eigentum der Stadt Münster stehenden Straßen dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmet.
Rotbuchenweg von der Straße Heimatfrieden bis zum Volkertweg einschließlich der Verbindungsstraße zur Straße Dreilinden.
Volkertweg von der Straße Heimatfrieden bis zur Sprakeler Straße.
Tömmersweg von der Straße Heimatfrieden bis zur Sprakeler Straße einschließlich des nach Süden abgehenden Fußwegs.
Die Widmungen beziehen sich auf die Straßenflächen, die in dem Übersichtsplan Nr. 4 dargestellt sind. Die als Fußweg dargestellte Wegefläche wird nur für den öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmet. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieser Widmungsverfügung.
Die Verkehrsflächen werden als Gemeindestraßen eingestuft.
Gegen diese Widmung ist die Klage zulässig. Die Klage kann innerhalb eines Monats vom Tag dieser Bekanntmachung an beim Verwaltungsgericht in Münster (Postanschrift: Postfach 8048, 48043 Münster / Hausanschrift: Piusallee 38, 48147 Münster) schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann auch elektronisch und mit qualifizierter elektronischer Signatur über das Elektronische Gerichts und Verwaltungspostfach (EGVP) beim Verwaltungsgericht Münster eingereicht werden. Die Anforderungen an den elektronischen Rechtsverkehr sind in der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande NordrheinWestfalen vom 1. 12. 2010 in der aktuellen Fassung geregelt.
Münster, den 17. August 2016
Der Oberbürgermeister i. V. Hartwig Schultheiß Stadtdirektor
Bekanntmachung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. 12. 2015 und des Lageberichtes 2015 der citeq
Der Rat der Stadt Münster hat am 29. 6. 2016 den Jahresabschluss zum 31. 12. 2015 und den Lagebericht 2015 der citeq festgestellt und die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von 806.406,87 € wie folgt beschlossen:
• 330.791,53 € werden in eine Rücklage eingestellt
• 475.615,34 € werden an die Stadt Münster ausgeschüttet
Amtsblatt Nr. 16 vom 26. August 2016 149
Der Jahresabschluss zum 31. 12. 2015 sowie der Lagebericht 2015 liegen bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses bei der citeq, Scheibenstraße 109, Zimmer 235, während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Bekanntmachung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. 12. 2015 und des Lageberichtes 2015 sowie der von der Gemeindeprüfungsanstalt NordrheinWestfalen mit der Verfügung vom 2. 8. 2016 erteilte abschließende Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. 12. 2015 der citeq werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Münster, den 22. August 2016
Der Oberbürgermeister i. V. Alfons Reinkemeier Stadtkämmerer
Öffentliche Bekanntmachung als förderungswürdig anerkannter Träger der freien Jugendhilfe für den Bereich der Stadt Münster
Durch Beschluss des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien am 2. 3. 2016 ist gem. § 75 VIII in Verbindung mit § 25 AG KJHG als Träger der freien Jugendhilfe für den Bereich der Stadt Münster folgender Verein ab 1. 8. 2016 anerkannt worden:
Wurzelkinder Münster e. V.
Die Anerkennung zum 1. 8. 2016 wird hiermit bekannt gegeben.
Münster, den 4. August 2016
Der Oberbürgermeister i. A. Anna Pohl
Aufnahme eines AufgebotesDer Gläubiger des in Verlust geratenen Sparbuches
Nr. 302860978
der Sparkasse Münsterland Ost hat dessen Kraftloserklärung beantragt.
Der Inhaber dieses Sparbuches wird hiermit aufgefordert, binnen drei Monaten, gerechnet von dem u. g. Datum an, seine Rechte unter Vorlegung des Sparbuches anzumelden; andernfalls wird das Sparbuch für kraftlos erklärt.
Münster, den 18. August 2016
Sparkasse Münsterland Ost
Der Vorstand
Aufnahme eines AufgebotesDer Gläubiger des in Verlust geratenen Sparbuches
Nr. 302130703
der Sparkasse Münsterland Ost hat dessen Kraftloserklärung beantragt.
Der Inhaber dieses Sparbuches wird hiermit aufgefordert, binnen drei Monaten, gerechnet von dem u. g. Datum an, seine Rechte unter Vorlegung des Sparbuches anzumelden; andernfalls wird das Sparbuch für kraftlos erklärt.
Münster, den 18. August 2016
Sparkasse Münsterland Ost
Der Vorstand
Aufnahme eines AufgebotesDer Gläubiger des in Verlust geratenen Sparbuches
Nr. 302705942
der Sparkasse Münsterland Ost hat dessen Kraftloserklärung beantragt.
Der Inhaber dieses Sparbuches wird hiermit aufgefordert, binnen drei Monaten, gerechnet von dem u. g. Datum an, seine Rechte unter Vorlegung des Sparbuches anzumelden; andernfalls wird das Sparbuch für kraftlos erklärt.
Münster, den 18. August 2016
Sparkasse Münsterland Ost
Der Vorstand
Aufnahme eines AufgebotesDer Gläubiger des in Verlust geratenen Sparbuches
Nr. 354075533
der Sparkasse Münsterland Ost hat dessen Kraftloserklärung beantragt.
Der Inhaber dieses Sparbuches wird hiermit aufgefordert, binnen drei Monaten, gerechnet von dem u. g. Datum an, seine Rechte unter Vorlegung des Sparbuches anzumelden; andernfalls wird das Sparbuch für kraftlos erklärt.
Münster, den 18. August 2016
Sparkasse Münsterland Ost
Der Vorstand
150 Amtsblatt Nr. 16 vom 26. August 2016
Aufnahme eines AufgebotesDer Gläubiger des in Verlust geratenen Sparbuches
Nr. 302091772
der Sparkasse Münsterland Ost hat dessen Kraftloserklärung beantragt.
Der Inhaber dieses Sparbuches wird hiermit aufgefordert, binnen drei Monaten, gerechnet von dem u. g. Datum an, seine Rechte unter Vorlegung des Sparbuches anzumelden; andernfalls wird das Sparbuch für kraftlos erklärt.
Münster, den 18. August 2016
Sparkasse Münsterland Ost
Der Vorstand
Außervollzugsetzung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Hiltrup, Ortsteil Hiltrup, am 27. 11. 2016 (1. Advent)
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Entsprechend dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 8. 8. 2016 (Aktenzeichen 9 L 1100/16) gebe ich bekannt, dass die Verkaufsstellen im Stadtbezirk MünsterHiltrup, Ortsteil Hiltrup, am Sonntag, dem 27. 11. 2016, nicht auf Grund der „Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Münster über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk MünsterHiltrup, Ortsteil Hiltrup, am 27. 11. 2016 (1. Advent)“ vom 13. 5. 2016 (Amtsblatt Münster 59. Jahrgang/Nr. 10 vom 20. 5. 2016, S. 94) in den dort ausgewiesenen Standortbereichen geöffnet sein dürfen.
Münster, den 22. August 2016
Der Oberbürgermeister
Markus Lewe
Amtsblatt Nr. 16 vom 26. August 2016 151
152 Amtsblatt Nr. 16 vom 26. August 2016
Absender:
STADT MÜNSTERPresseamt
48127 Münster
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