Hamburg
Eine Handlungshilfe für Werkstätten und Instandhaltungsbetriebe
Der Airbag- und Gurtstraffer-Check für das Kraftfahrzeug-Handwerk
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Inhalt
Der Airbag- und Gurtstraffer-Check 4
So starten Sie 6
Die Checkliste für den Umgang mit Airbags und Gurtstraffern 7
Schutzmaßnahmen 8
Anlage 1 Anzeige nach § 14 Sprengstoffgesetz (Muster) 10
Anlage 2 Formular Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz (Muster) 11
Ihre Ansprechpartner 14
Impressum 15
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Der Airbag- und Gurtstraffer-Check*Eine Handlungshilfe bei Tätigkeiten mit Airbags und Gurtstraffern
Airbags und Gurtstraffer gehören zur Standard-Ausrüstung von Kraftfahrzeugen. Sie enthalten pyrotechnische Stoffe (Treibsätze). Deshalb unterliegen sie dem Sprengstoff-gesetz.
Die Zulassung für Airbags und Gurtstraffer von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist an die Vorgabe gebunden, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und die Weitergabe nur von fachkundigem Personal an fachkundiges Personal ge-stattet sind (Nachweis der Fachkunde erforderlich).Die Fachkunde ist durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang für den Umgang mit Airbags und Gurtstraffern nachzuweisen (nach § 32 der 1. Sprengstoff-verordnung). Anerkannte Lehrgangsträger finden Sie im Internet. Wenn Sie in Ihrem Betrieb Airbags oder Gurtstraffer ein- und ausbauen oder lagern, müs-sen Sie die Tätigkeit bei der zuständigen Behörde, in Hamburg dem Amt für Arbeitsschutz, anzeigen. Wechselt die verantwortliche Person oder wird ihr Betrieb eingestellt, müssen Sie dies ebenfalls dem Amt mitteilen (Anlage 1: Musterformular nach § 14 Sprengstoff-gesetz)
Für einen darüber hinaus gehenden Umgang mit Airbags und Gurtstraffern, wie das Auslö-sen außerhalb des Fahrzeuges, ist eine amtliche Erlaubnis nach Sprengstoffgesetz erfor-derlich (Anlage 2: Musterformular nach § 7 Sprengstoffgesetz). Die Erlaubnis wird nur Personen erteilt, die u.a zuverlässig sind, die erforderliche erwei-terte Fachkunde nach § 7 Sprengstoffgesetz besitzen und das 21. Lebensjahr vollendet haben.
*Der Airbag- und Gurtstraffer-Check wurde in einem Projekt der ArbeitsschutzPartnerschaft Hamburg entwickelt. Das Hamburger Bündnis für eine sichere und gesunde Arbeitswelt stellt alle Handlungshilfen aus seinen Projekten im Internet bereit: www.hamburg.de/arbeitsschutzpartnerschaft, siehe die Links zu Projekte und Handlungshilfen.
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Wichtige rechtliche Hinweise:
• VerfügenSienichtüberdienotwendigeFachkundeundsindSiederAnzeigepflichtnicht nachgekommen, dürfen Sie Airbags und Gurtstraffer nicht ein- und ausbauen oder lagern.
• Beschäftigte,dienichtüberdienotwendigeFachkundeverfügen,dürfennurinAnwe-senheit einer fachkundigen Person Arbeiten mit Airbags und Gurtstraffern durchführen.
• JugendlichedürfenmitdiesenTätigkeitennichtbetrautwerden.AusgenommensindAr-beiten im Rahmen der Ausbildung, die unter Aufsicht einer fachkundigen Person durch-geführt werden.
• Unfälle,diebeiArbeitenmitAirbagsundGurtstraffernauftreten,müssenSieunverzüg-lich der zuständigen Behörde und der Berufsgenossenschaft melden.
Der Airbag- und Gurtstraffer-Check hilft Ihnen • zuprüfen,obIhrBetriebundIhreBeschäftigtendieVoraussetzungenfürdieArbeiten
mit Airbags und Gurtstraffer erfüllen, • dieGefährdungen,dievonAirbagsundGurtstraffernausgehen,zuermitteln• unddieerforderlichenSchutzmaßnahmenfestzulegen.
Ihre Beschäftigten können durch ungewolltes Auslösen des Airbags gefährdet werden, beispielsweise durch:•unsachgemäßesHandhaben•ungeeigneteArbeitsverfahren•ungeeignetesLagern.
Bei der Gefährdungsbeurteilung - Tätigkeiten mit Airbags und Gurtstraffer - lassen Sie sich bei Bedarf durch eine fachkundige Person beraten, zum Beispiel durch ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit.
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So starten Sie1. Vergewissern Sie sich, dass die rechtlichen Voraussetzungen für den Umgang mit
Airbags und Gurtstraffern vorliegen.
2. Beschaffen Sie sich die Herstellervorgaben für den Umgang mit Airbags/Gurtstraffern.
3. Erstellen Sie für Tätigkeiten mit Airbags und Gurtstraffern eine umfassende und aktuelle Gefährdungsbeurteilung.
4. Erstellen Sie für diese Tätigkeiten eine Betriebsanweisung und unterweisen Sie Ihre Beschäftigten.
5. Kreuzen Sie auf der Checkliste die erforderlichen Schutzmaßnahmen an.
Die „Ampelfarben“ in der Checkliste kennzeichnen die jeweilige Kategorie der Schutzmaßnahmen:
Grün Schutzmaßnahmen sind vorhanden.
Rot Sie müssen Schutzmaßnahmen ergreifen.
Die konkreten Maßnahmen finden Sie am Ende der folgenden Checkliste.
Wenn Sie Fragen zu dem Airbag- und Gurtstraffer-Check haben oder Probleme, die Check-liste anzuwenden, dann wenden Sie sich gern an einen Ansprechpartner aus dem Projekt der ArbeitsschutzPartnerschaft Hamburg.
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ja nein
Checkliste zum sicheren Umgang mit Airbag und Gurtstraffern
Formale Voraussetzungen
Zulassung der eingebauten Airbag Einheit von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) vorhanden? Erkennbar am Aufdruck auf Airbag/Gurtstraffer (BAM-PT1-XXXX) m m
Ist eine Anzeige an die Behörde nach Sprengstoffgesetz erfolgt? m m
Wurde mindestens eine verantwortliche Person schriftlich benannt? m m
Fachkundenachweis liegt vor? m m
Betriebliche Voraussetzungen
Betriebsanweisung am Arbeitsplatz vorhanden? m m
Unterweisung jährlich durchgeführt und schriftlich bestätigt? m m
Liegen Betriebshandbücher der Kfz-Hersteller vor? m m
Der Versand von nicht ausgelösten Airbags erfolgt nur in zugelassenen Transportverpackungen? m m
Stahlschrank zur Zwischenlagerung vorhanden? m m
Lagerung erfolgt in zugelassener Verpackung und geeignetem Lagerraum? m m
Anforderungen beim Auslösen außerhalb von Fahrzeugen:
Beim Zünden bzw. Auslösen von Airbags treten erhöhte Gefahren auf. Deshalb dürfen diese Tätigkeiten nur von Unternehmen durchgeführt werden, die im Besitz einer Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz sind.
Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz liegt vor? m m
Augen- und Gehörschutz sind vorhanden und werden verwendet. m m
Erfolgt die Zündung nur auf geeigneten freien Plätzen? m m
Sind die Sicherheitsabstände laut Herstellerangabe eingehalten? m m
ja nein
ja nein
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Schutzmaßnahmen festlegen
Folgende Maßnahmen müssen gewährleistet sein:
• Mindestenseineverantwortliche,fachkundigePersonistbenannt.• AnzeigemindestenszweiWochenvorUmgangbeiderzuständigenBehördeister folgt (s. Anlage 1, Muster)• BetriebsanweisungamArbeitsplatzistvorhanden.• UnterweisungenderBeschäftigtensinderfolgtundliegennichtlängeralseinJahr zurück.• SicherheitshinweisederFahrzeugherstellerwerdenbeachtet.• DerLagerraumistgeeignet,daFolgendesgewährleistetist: • Lagerraumistsicherverschließbarundtrocken. • ElektrischeAnlageimLagerraumentsprichtdemStandderTechnikundist geprüft. • KeineZusammenlagerungmitbrandförderndenoderleichtentzündlichen Materialien. • Unbefugtesindferngehalten. • Zündquellensindvermieden.• AufbewahrungerfolgtnurinzugelassenerVersandverpackung.• GekennzeichneterStahlschrankzumZwischenlagernbeiReparaturenistvorhanden.• VersanderfolgtausschließlichinzugelassenenundgesichertenVerpackungen.• ZumAuslösenaußerhalbdesFahrzeugesliegtdieErlaubnisnach§7SprengGvor.• Augen-undGehörschutzwirdbeimAuslösengetragen.• DieZündungerfolgtnuraufgeeignetenfreienPlätzen.• DieSicherheitsabstände(Herstellerangabe)sindeingehalten.Weitere eventuell notwendige Mindestschutzmaßnahmen, die zu ergreifen sind:
Es darf kein Ein- und Ausbau von Airbags und Gurtstraffern durchgeführt werden!!
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Schutzmaßnahmen umsetzenDie Schutzmaßnahmen wurden von mir festgelegt
Datum Unterschrift des verantwortlichen Unternehmers
Sie sind umzusetzen bis zum:
Verantwortlich für die Umsetzung: Herr/Frau
Sind alle notwendigen Schutzmaßnahmen komplett durchgeführt?
m ja m nein
wenn nicht, erneute Frist und Verantwortlichen eintragen
Wirksamkeit prüfenSind die ergriffenen Schutzmaßnahmen wirksam? m ja m nein wenn nicht, müssen Sie die Schutzmaßnahmen anpassen!
Die Wirksamkeit wurde anhand der Checkliste in allen Positionen überprüft am
Datum Unterschrift des verantwortlichen Unternehmers
Wichtig
Sie müssen den Airbag/Gurtstraffer-Check aktualisieren, wenn sich die gesetzlichen oder die betrieblichen Voraussetzungen ändern. Davon unabhängig empfehlen wir Ihnen, den Airbag/Gurtstraffer-Check nach spätestens dreiJahrenzuüberprüfen.
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Anlage 1: Anzeige nach § 14 Sprengstoffgesetz, Umgang mit Airbag- und Gurtstraffer - Einheiten
Dieses Formular können Sie unter www.hamburg.de/sprengstoff/ herunterladen. Senden Sie dieses mindestens zwei Wochen vor Beginn der Tätigkeit an das Amt für Arbeitsschutz zurück)
Muster
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Anlage 2: Antrag zur Erteilung einer Erlaubnis nach §7 Sprengstoffgesetz (SprengG)
Dieses Formular können Sie unter www.hamburg.de/sprengstoff/ herunterladen. Senden Sie dieses mindestens zwei Wochen vor Beginn der Tätigkeit an das Amt für Arbeitsschutz zurück.
Muster
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Muster
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Muster
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Roland WegenerE-Mail: [email protected]: 040-42837-2112Amt für ArbeitsschutzBillstraße 80, 20539 Hamburgwww.hamburg.de/arbeitsschutz
Hans KreßE-Mail: [email protected]: 040-30613-0Berufsgenossenschaft Handel und WarendistributionGroße Elbstraße 134, 22767 Hamburgwww.bghw.de
André HilbertE-Mail: [email protected]äventionsdienst HamburgTelefon: 040-44112-13242Berufsgenossenschaft Holz und MetallRothenbaumchaussee 145, 20149 Hamburgwww.bghm.de
Marcus WellmannE-Mail: [email protected]: 040-78952-132Kfz-Innung HamburgBillstraße 41, 20539 Hamburgwww.kfz-hh.de
Ihre Ansprechpartner
Projekt: Gefährdungsbeurteilung nach neuer Gefahrstoffverordnung in Kfz-Betriebenwww.hamburg.de/arbeitsschutzpartnerschaft; Link: Projekte und Handlungshilfen
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Herausgeber: Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Amt für Arbeitsschutz Billstraße 80 20539 Hamburg www.hamburg.de/arbeitsschutz Arbeitsschutztelefon: +49 40 428 37 21 12 [email protected]
Bezug: Diese Broschüre (D53) können Sie im Internet herunterladen unter: www.hamburg.de/arbeitsschutzpartnerschaft, Link: Projekte und Handlungshilfen, Gefährdungsbeurteilung nach neuer Gefahrstoffverordnung in Kfz-Betrieben
Gestaltung: www.kwh-design.de, Kerstin Herrmann
Fotos: Titelfoto: Daimler AG Bilderleiste oben: 1 Daimler AG; 5 Marco Barnebeck, 6 Helene Souza, 7 s.media/alle pixelio.de; 3 Daimler AG; 2, 4, 8, 9, 10 Amt für Arbeitsschutz
Druck: Eigendruck, August 2012
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Anmerkungen zur Verteilung
Impressum
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