Die Große Lösung ?
1
Landratsamt Nordhausen FFBL Jugend und Soziales
Christine Wagner
Inhalt
1. Forderung des 13. Kinder- und Jugendberichts
2. Stellungnahme der Bundesregierung
3. Praxis der Eingliederungshilfe im LK Nordhausen
3.1 Neue Struktur
3.2 Fachliche Ausrichtung
3.3 Vorteile
3.4 Nachteile / Probleme
4. Mögliche Wege im Vergleich
5. Empfehlung
2
1. Forderung des 13. Kinder- und
Jugendberichts
Einen Paradigmenwechsel
von der „Fürsorge für Behinderte“ zur „Wahrnehmung und Wahrung der Rechte“ von Menschen mit Behinderung und anderen Benachteiligungen auf gesellschaftliche Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben :
� Inklusionsnotwendigkeit
� Abbau von Sprach-, Status- und Segregationsbarrieren
Berücksichtigung in Planungs- und Entscheidungsprozessen
3
2.Position der Bundesregierung
• unterstützt den inklusiven Ansatz
UN- Konvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderung und UN- Kinderrechtskonvention
• Zuständigkeit bei der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII soll intensiv geprüft werden
4
3. Praxis der Eingliederungshilfe im
LK Nordhausen
5
3.1 Neue Struktur
6
3.2 Fachliche Ausrichtung
• Einführung eines Hilfeplanverfahrens inkl. Hilfeplanung für SGB XII/ Erfahrungen aus der Jugendhilfe (JH) und dem Bayerischen Modell
• Einführung von Teamberatungen für die Sozialhilfe Sechstes Kapitel (EGH)
• gemeinsame Fallberatungen übergreifend EGH und JH, wenn dies die Bedarfslage erfordert
• Einführung des Sozialraumprinzips
• Schulung der Mitarbeiter intern und extern
• Durchführung von gemeinsamen Workshops
• Sozialraumkonferenzen werden gemeinsam vorbereitet und durchgeführt
7
3.3 Vorteile
• Bürger wenden sich mit ihren Fragen/ Problemen an den Sozialen Dienst; Bürger muss nicht herausfinden ob JH oder EGH zuständig ist
• Streit über „Nichtzuständigkeit“ zw. JH und EGH wird auf die fachliche Ebene reduziert; es gibt nur einen Fachgebietsleiter (FGL) und einen Fachbereichsleiter (FBL)
• Komplementärfinanzierung von Leistungen der JH und EGH werden im Team beraten und nach Bedarf realisiert
• stärkere Ausdifferenzierung zw. Hilfebedürfnis und -bedarf• unterschiedliche Kulturen und Haltungen nähern sich an• Schnittstelle beim Übergang v. JH zu EGH (insbesondere bei
Heranwachsenden) ist präziser bei der weiteren Hilfeplanung
• effizienteres Wirken in fachübergreifenden Netzwerken
8
3.4 Nachteile / Probleme
• Abgrenzungsprobleme zwischen den Behinderungs-arten und von behinderungsbedingtem und erzieherischem Bedarf
• Komplexleistungen über die Grenzen der JH und EGH
sind schwer realisierbar
• Spezialeinrichtungen für Menschen mit Behinderung sind manifestiert
9
4. Mögliche Wege im Vergleich
Zuständigkeit der JH für alle Kinder/Jugendlichen (K/J)
Vorteile:
• zuständig für alle K/J und Familien
• langjährige Erfahrungen in der Hilfeplanung und Gewährung
• Arbeit mit HE, Ressourcen und soz. Umfeld ist Standard/ Orientierung an Lebenslagen
• Arbeit auf Zielerreichung und Verselbstständigung ausgerichtet
• JH hat hohe Flexibilität/Loslassen gehört zum Alltag
• Hilfe aus einer Hand
• Nutzung der Dienste/ Einrichtungen der JH/ Jugendarbeit
• Leistungserbringer dürfen keine Gutachten erstellen
Zuständigkeit der EGH für alle Kinder und Jugendlichen
Vorteile:
• kein Wechsel d. Zuständigkeit ab Alter X
• Abgrenzung zw. seelischer und geistiger Behinderung entfällt
• mehr Erfahrung im Umgang mit Menschen mit Behinderung
• umfassendes Wissen über Angebote
• gute Kontakte zu Betreuern und Trägern
10
Zuständigkeit der JH für alle K/J Zuständigkeit der EGH für alle K/J
Nachteile:
• Wechsel der Zuständigkeit nach Alter X
• mehr Personal mit der notwendigen Qualifikation
• Aufgabenspektrum für Sozialarbeiter sehr hoch
• hohe Herausforderung an den Gesetzgeber/ Wusch und Wahlrecht; Heranziehung zu den Kosten……./ Umsetzungsaufwand
• Regelung der Finanzströme / Umverteilung/ Vertrauen der Kommunen !!!
Nachteile:
• Fehlende sozialpäd. Kompetenz der Mitarbeiter für Familien, K/J
• Abgrenzungsproblem zwischen Hilfe zur Erziehung und Eingliederung bleibt bestehen / erforderlich
• Behinderung steht im Vordergrund• Versäulung der Leistungen bleibt
bestehen• Leistungserbringer können /
dürfen Gutachten erstellen• Steuerung durch Sozialämter nur
mit ausreichendem und qualifiziertem Personal möglich
• Verlassen (auch teilweise) des Systems für Betroffene kaum möglich
11
5.Empfehlung
• Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aus einer Hand bzw. einem Gesetz
• Familien als System betrachten und nicht nach einzelnen Unterstützungsarten differenzieren
• unbedingte Durchsetzung einer inklusiven Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Handicaps
• Schaffung von soviel Normalität wie möglich in einer gemeinsamen Teilhabe
• Verteilung der Finanzierung vom Bund und den Ländern auf die kommunalen Haushalte muss gesetzlich geregelt werden
12
13
Danke und ich wünsche uns eine lebendige Diskussion!