Eigenverantwortliche Schule- bessere Schule durch Mitwirkung
der Schülerinnen und Schüler in der Schule –
Gemeinsame Verantwortung Gemeinsame Verantwortung für Qualitätfür Qualität
Eltern: Erziehungsverantwortung Erziehungsverantwortung
Lehrerinnen und Lehrerinnen und Lehrer:Lehrer: Verantwortung fürVerantwortung fürdie Ergebnisse von die Ergebnisse von Unterricht und ErziehungUnterricht und Erziehung
Schülerinnen Schülerinnen und Schüler:und Schüler:
Verantwortung für Verantwortung für selbstständiges Lernen selbstständiges Lernen
und Ergebnisseund Ergebnisse
ZIEL:
Selbstständige, verantwortungsbewusst
und sozialkompetenthandelnde
Schülerinnen und Schüler
Schulleiterin:Schulleiterin: Verantwortung für ProzesseVerantwortung für Prozesse und und WirkungenWirkungen
Schule
….in der Gesamtkonferenz
Eltern-vertreter
Alle Lehrkräfte der Schule Schüler-vertreter
ErziehungsberechtigteSchulleitung,Lehrer/innen,
PersonalSchüler/innen
AlleÜberSER
ÜberSR
Gesamtkonferenz entscheidet über…
• pädagogische Angelegenheiten wie
• das Schulprogramm
• die Schulordnung
• Grundsätze für die Leistungsbewertung und Beurteilung
• Grundsätze für Klassenarbeiten und Hausaufgaben Die Geschäfts- und Wahlordnung der Konferenzen und Ausschüsse
BBS
Der Vorstand. Niedersächsisches Schulgesetz - Schulverfassung § 38 -
8 8
Schulleitung,Lehrer/innen
Schüler/innen
ÜberGK
ÜberSR
Der Schulvorstand hat bei Berufsbildenden Schulen mit über 50 Lehrkräft. = 16
BBS
Der Vorstand.Alternativ (Entscheidung des Schulvorstands)
1-38 5-7
Erziehungs-berechtigte
Schulleitung,Lehrer/innen
Schüler/innen
ÜberGK
ÜberSER
ÜberSR
Der Schulvorstand hat bei Berufsbildenden Schulen mit über 50 Lehrkräft. = 16
Mitglied im Schulvorstand…
• kann jede Schülerin, jeder Schüler werden, nicht nur gewählte Klassensprecher und Schülervertreter!
• Voraussetzung: Engagement und Interesse an der ganzen Schule zur Verbesserung der Qualität
• gewählt wird für ein Jahr durch den Schülerrat
• Wer gewählt werden möchte, muss dies dem Schülerrat sagen
Ziel des Schulvorstands
• die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.
Dazu unterrichtet die Schulleitung den Schulvorstand über
• alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Umsetzung des Schulprogramms sowie den Stand der Verbesserungsmaßnahmen
Vorstand macht Vorschlag…
• für das Schulprogramm und für die Schulordnung. Will die Gesamtkonferenz von den Entwürfen des Schulvorstandes für das Schulprogramm abweichen, so ist das Benehmen mit dem Schulvorstand herzustellen.
Vorstand entscheidet über…
• die Inanspruchnahme der Entscheidungsspielräume,• Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der/des
Schulleiters/in,• Anträge auf Genehmigung einer besonderen Ordnung (§23)• der Ausgestaltung der Stundentafel• Schulpartnerschaften,• Mitwirkungsentscheidungen bei der Namensgebung (§107)• Anträge auf Genehmigung von Schulversuchen (§23)• Grundsätze für
a) die Durchführung von Projektwochen
b) die Werbung und das Sponsoring in der Schule undc) die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule
Wir brauchen engagierte Schülerinnen und Schüler für die
Qualitätsentwicklung unserer Schule!
Lasst euch für den Schülerrat und für den Schulvorstand wählen.
Zeitlicher Ablauf im ersten Schulhalbjahr 2007/08
Wiederbeginn des Unterrichts Do., 30. 08. 2007
Wahl der KlassenelternrätesowieWahl der Klassensprecher
04.10.2007
Bis spätestens 04.10.2007
Konstituierung des Schülerrats mit der Wahl der Vertreter im Schulvorstand
04.10.2007
Konstituierung von Schulelternrat 11.10.2007
erste Gesamtkonferenz: Wahl der Lehrervertreter im Schulvorstand
17. 10. 2007
Herbstferien Mo., 22. 10. 07, - Fr., 02. 11. 07
Einberufung der ersten Sitzung des Schulvorstands durch die Schulleitung
November 2007