Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr
Schleswig-Holstein Niederlassung Lübeck
Anlage 30.2
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Feste Fehmarnbeltquerung Planfeststellung
Fachbeitrag Flora & Fauna Fehmarn
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Tel +45 33 41 63 00
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Aufgestellt:
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Kopenhagen, 03.06.2016
Femern A/S
gez. Claus Dynesen
Lübeck, 03.06.2016
LBV-SH Niederlassung Lübeck
gez. Torsten Conradt
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Erstellt durch:
FEIA-Joint-Venture
(seit 01.09.2014)
Verantwortlicher Projektleiter: Hans Ohrt
Datum: 03.06.2016
gez. Hans Ohrt
Seacon A/S (ab 01.01.2017
MOE A/S)
Buddingevej 272
2860 Søborg
Dänemark
TGP Trüper Gondesen
Partner mbH
Landschaftsarchitekten
BDLA
An der Untertrave 17
23552 Lübeck
Deutschland
Unterauftragnehmer:
leguan gmbH
Brandstücken 33
22549 Hamburg
Deutschland
oder: Postfach 306150,
20327 Hamburg
LAIRM Consult GmbH
Haferkamp 6
22941 Bargteheide
Deutschland
baudyn GmbH Baudynamik
& Strukturmonitoring
Mühlenkamp 43
22303 Hamburg
Deutschland
FEMO-Konsortium (seit 28.11.2014)
Verantwortlicher Projektleiter: Ian Sehested Hansen
Datum 03.06.2016
gez. Ian Sehested Hansen
DHI
Agern Allé 5
2970 Hørsholm
Dänemark
mit:
Orbicon A/S
Lautrupvang 4B
2750 Ballerup
Dänemark
BioConsult SH
Schobüller Str. 36
25813 Husum
Deutschland
MariLim Gesellschaft für Gewässeruntersuchung mbH Heinrich-Wöhlk Straße 14 24232 Schönkirchen Deutschland
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Unterauftragnehmer:
NIRAS A/S
Sortemosevej 19
3450 Allerød
Dänemark
ITAP Institut für Technische
und Angewandte Physik
GmbH
Marie-Curie Straße 8
26129 Oldenburg
Deutschland
Müller-BBM GmbH
Robert-Koch-Straße 11
82152 Planegg/München
Deutschland
WTM Engineers GmbH
Johannisbollwerk 6
20459 Hamburg
Deutschland
FØL Fiskeøkologisk
Laboratorium ApS
Torvegade 3, 1.tv.
3000 Helsingør
Dänemark
DHI-WASY GmbH
Niederlassung Syke
Max-Planck-Straße 6
28857 Syke
Deutschland
DHI-GRAS
Agern Allé 5
2970 Hørsholm
Dänemark
IfaÖ Institut für Angewandte
Ökosystemforschung GmbH
Alte Dorfstraße 11
18184 Neu Broderstorf
Deutschland
Karten:
Wenn nicht anders angegeben:
DTK5 und DTK25 © GeoBasis-DE/LVermGeo SH (www.LVermGeoSH.schleswig-holstein.de)
DDO Orthofoto: DDO®, © COWI
Geodatastyrelsen (früher Kort- og Matrikelstyrelsen), Kort10 und 25 Matrikelkort
GEUS (De Nationale Geologiske Undersøgelser for Danmark og Grønland)
HELCOM (Helsinki Commission – Baltic Marine Environment Protection Commission)
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Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG ............................................................................................... 14
2. UNTERSUCHUNGSGEBIET ....................................................................... 15
3. METHODIK .................................................................................................. 19
3.1. Bestandserfassung ..............................................................................................19
3.1.1. Biotoptypen ..................................................................................................................... 19
3.1.2. Pflanzen der Roten Listen ............................................................................................... 19
3.1.3. Libellen ............................................................................................................................ 19
3.1.4. Amphibien ....................................................................................................................... 20
3.1.5. Brutvögel ......................................................................................................................... 21
3.1.6. Rastvögel ........................................................................................................................ 23
3.1.7. Fledermäuse ................................................................................................................... 23
3.1.7.1. Quartiersuche ........................................................................................................... 26
3.1.7.2. Flugrouten ................................................................................................................ 26
3.1.7.3. Jagdgebiete .............................................................................................................. 27
3.1.7.4. Fledermauszug ........................................................................................................ 27
3.1.8. Plausibilitätsprüfung Heuschrecken, Tagfalter/Widderchen, Laufkäfer und Reptilien .......................................................................................................................... 27
3.2. Spezifische Bewertungsverfahren ......................................................................28
3.2.1. Pflanzen der Roten Listen ............................................................................................... 28
3.2.2. Libellen ............................................................................................................................ 29
3.2.3. Amphibien ....................................................................................................................... 30
3.2.4. Brutvögel ......................................................................................................................... 31
3.2.5. Rastvögel ........................................................................................................................ 31
3.2.6. Fledermäuse ................................................................................................................... 32
4. KOMMENTIERTE ERGEBNISSE ............................................................... 33
4.1. Biotoptypen ..........................................................................................................33
4.2. Pflanzen der Roten Listen ...................................................................................36
4.2.1. Bestand ........................................................................................................................... 36
4.2.2. Bewertung ....................................................................................................................... 39
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4.3. Libellen .................................................................................................................43
4.3.1. Bestand ........................................................................................................................... 43
4.3.2. Bewertung ....................................................................................................................... 44
4.4. Amphibien .............................................................................................................45
4.4.1. Bestand ........................................................................................................................... 45
4.4.2. Bewertung ....................................................................................................................... 49
4.4.2.1. Gewässer ................................................................................................................. 49
4.4.2.2. Landhabitate ............................................................................................................ 51
4.5. Brutvögel ..............................................................................................................51
4.5.1. Bestand ........................................................................................................................... 51
4.5.2. Bewertung ....................................................................................................................... 60
4.5.2.1. A3 Strände ............................................................................................................... 60
4.5.2.2. D4 Gehölzarme Felder ............................................................................................. 62
4.5.2.3. D5 Reichstrukturierte Feldflur .................................................................................. 64
4.5.2.4. F5 Gartenstädte ....................................................................................................... 66
4.5.2.5. F 6 Dörfer ................................................................................................................. 68
4.5.2.6. F9 Industriegebiete und Bahnanlagen ..................................................................... 70
4.5.2.7. Verkehrsflächen ....................................................................................................... 72
4.5.2.8. Abschließende Bewertung ....................................................................................... 74
4.6. Rastvögel ..............................................................................................................74
4.6.1. Bestand ........................................................................................................................... 74
4.6.2. Bewertung ....................................................................................................................... 82
4.7. Fledermäuse .........................................................................................................84
4.7.1. Bestand ........................................................................................................................... 84
4.7.1.1. Quartiere .................................................................................................................. 85
4.7.1.2. Flugrouten ................................................................................................................ 86
4.7.1.3. Jagdhabitate ............................................................................................................. 90
4.7.1.4. Fledermauszug ........................................................................................................ 91
4.7.2. Bewertung ....................................................................................................................... 93
4.8. Plausibilitätsprüfung Heuschrecken, Tagfalter/Widderchen, Laufkäfer und Reptilien ........................................................................................................93
4.8.1. Bestand ........................................................................................................................... 93
4.8.2. Bewertung ....................................................................................................................... 99
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5. ZUSAMMENFASSUNG ............................................................................. 101
6. LITERATUR............................................................................................... 104
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Abbildungsverzeichnis
Abbildung 2-1: Lage des Untersuchungsgebietes für den LBP (blaue Linie) mit
vorgesehenem Eingriffsbereich (rote Linie). ................................................. 16
Abbildung 2-2: Abgrenzung des Untersuchungsgebietes für die Rastvogelerfassung 17
Abbildung 2-3: Übersicht der Agrarlandschaft des Untersuchungsgebietes, östlich der
B 207 ............................................................................................................. 18
Abbildung 4-1: Übersicht des aufgelassenen Bahngeländes in Puttgarden ................. 40
Abbildung 4-2: Lage der Brutreviere von Limikolen ...................................................... 55
Abbildung 4-3: Lage der Brutkolonie-Standorte von Silber- und Sturmmöwen ............ 56
Abbildung 4-4: Lage der Brutreviere von Enten, Rallen und Fasan ............................. 56
Abbildung 4-5: Lage der Brutreviere von Greifvögeln und Eulen ................................. 57
Abbildung 4-6: Lage der Brutreviere von Rabenvögeln ................................................ 57
Abbildung 4-7: Lage der Brutreviere von gebäude- und höhlenbrütenden Singvögeln 58
Abbildung 4-8: Lage der Brutreviere von bodenbrütenden Singvögeln ........................ 58
Abbildung 4-9: Lage der Brutreviere von freibrütenden Singvögeln ............................. 59
Abbildung 4-10: Lage der Brutreviere von Röhrichtbrütern .......................................... 59
Abbildung 4-11: Lebensraumtypen nach Flade (1994) im Untersuchungsgebiet ........ 60
Abbildung 4-12: Bewertung der Lebensraumtypen nach Flade (1994) für die
Brutvogelfauna .............................................................................................. 74
Abbildung 4-13: Rastvogelerfassung auf Fehmarn – Verteilung und Häufigkeit aller
nachgewiesenen Möwen- und Seeschwalbenarten während aller
Kartierungsdurchgänge ................................................................................ 79
Abbildung 4-14: Rastvogelerfassung auf Fehmarn – Verteilung und Häufigkeit aller
nachgewiesenen Schwäne und Gänse während aller
Kartierungsdurchgänge ................................................................................ 79
Abbildung 4-15: Rastvogelerfassung auf Fehmarn – Verteilung und Häufigkeit aller
nachgewiesenen Lappentaucher, Säger und Kormorane während aller
Kartierungsdurchgänge ................................................................................ 80
Abbildung 4-16: Rastvogelerfassung auf Fehmarn – Verteilung und Häufigkeit aller
nachgewiesenen Entenarten während aller Kartierungsdurchgänge .......... 80
Abbildung 4-17: Rastvogelerfassung auf Fehmarn – Verteilung und Häufigkeit aller
nachgewiesenen Limikolenarten während aller Kartierungsdurchgänge .... 81
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Abbildung 4-18: Rastvogelerfassung auf Fehmarn – Verteilung und Häufigkeit aller
nachgewiesenen Singvogelarten während aller Kartierungsdurchgänge .... 81
Abbildung 4-19: Bewertung der Rastvogellebensräume im LBP-
Untersuchungsgebiet .................................................................................... 83
Abbildung 4-20: Aufsummierte Kontaktzahlen während des Herbstzuges 2014 nach
Boxstandorten und Arten getrennt ................................................................ 91
Abbildung 4-21: Aufsummierte Kontaktzahlen während des Frühjahrszuges 2015 nach
Boxstandorten und Arten getrennt ................................................................ 92
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Tabellenverzeichnis
Tabelle 3-1: Termine der Brutvogelkartierungen auf Fehmarn von März bis Juni 2015.
Abend-/Nachtkartierungen sind mit einem * gekennzeichnet. ..................... 21
Tabelle 3-2: Lebensraumtypen nach Flade (1994)........................................................... 22
Tabelle 3-3: Termine der Rastvogelkartierungen auf Fehmarn von August 2014 bis April
2015. ............................................................................................................. 23
Tabelle 3-4: Einzel-Punktwerte zur Bewertung nach Gefährdungskategorien der Roten
Liste der Farn- und Blütenpflanzen Schleswig-Holsteins (Mierwald &
Romahn 2006) .............................................................................................. 29
Tabelle 3-5: Werteinstufung der addierten Punktwerte zur Bewertung nach
Gefährdungskategorien der Roten Liste der Farn- und Blütenpflanzen
Schleswig-Holsteins (Mierwald & Romahn 2006) ........................................ 29
Tabelle 3-6: Werteinstufung der Libellen-Fundorte zur Bewertung nach Artenzahl ........ 30
Tabelle 3-7: Werteinstufung der Amphibien-Fundorte zur Bewertung nach Artenzahl .... 31
Tabelle 4-1: Geschützte Biotope nach § 30 (2) BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG im
Untersuchungsgebiet mit Fundorten, Biotopkürzeln und Bezeichnungen ... 34
Tabelle 4-2: Gesamtliste der innerhalb des Untersuchungsgebietes auf Fehmarn
nachgewiesenen Pflanzen der Roten Listen mit Angabe des Fundortes und
mit Angabe der jeweiligen Gefährdungseinstufung ...................................... 37
Tabelle 4-3: Werteinstufung nach Vorkommen von Pflanzen der Roten Liste und
Vorwarnliste Schleswig-Holsteins, mit Angabe des Biotoptyps, des
Fundortes, der Summe der Einzel-Punktwerte und der Werteinstufung ..... 40
Tabelle 4-4: Gesamtliste der nachgewiesenen Libellenarten mit Angabe der
Gefährdungsgrade der jeweiligen Roten Listen des Landes Schleswig-
Holstein (WINKLER et al. 2011) und der Bundesrepublik Deutschland
(Wildermuth & Martens 2014) ....................................................................... 43
Tabelle 4-5: Gesamtliste der nachgewiesenen Libellenarten nach Gewässer getrennt .. 44
Tabelle 4-6: Bewertungsergebnis anhand der nachgewiesenen Artenzahlen von Libellen
an den jeweiligen Fundorten......................................................................... 45
Tabelle 4-7: Gesamtliste der nachgewiesenen Amphibienarten mit Angabe der
Gefährdungsgrade der jeweiligen Roten Listen des Landes Schleswig-
Holstein (Klinge 2003) und der Bundesrepublik Deutschland (Kühnel et al.
2009a) ........................................................................................................... 46
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Tabelle 4-8: Maximale Abundanzen adulter Amphibien an den untersuchten
Gewässern .................................................................................................... 46
Tabelle 4-9: Maximale Abundanzen subadulter Amphibien in den untersuchten
Gewässern .................................................................................................... 48
Tabelle 4-10: Maximale Abundanzen juveniler Amphibien in den untersuchten
Gewässern .................................................................................................... 48
Tabelle 4-11: Maximale Abundanzen larvaler Amphibien in den untersuchten
Gewässern .................................................................................................... 48
Tabelle 4-12: Bewertungsergebnis anhand der nachgewiesenen Artenzahlen von
Amphibien an den jeweiligen Fundorten ...................................................... 49
Tabelle 4-13: Nachgewiesene Arten und Anzahl der Revierpaare (RP) von Brutvögeln
auf Fehmarn (gesamtes Untersuchungsgebiet) sowie ihr Gefährdungs- und
Schutzstatus ................................................................................................. 52
Tabelle 4-14: A3 Strände – nachgewiesene Arten und Anzahl der Revierpaare im
LBP-Untersuchungsgebiet sowie ihr Gefährdungs- und Schutzstatus ........ 61
Tabelle 4-15: Bewertung der Brutvogelgemeinschaft nach Wilms et al. (1997) für den
Lebensraumtyp A3 Strände .......................................................................... 61
Tabelle 4-16: Bewertung der Brutvogelfauna für den Lebensraumtyp A3 Strände ...... 61
Tabelle 4-17: D4 Gehölzarme Felder – nachgewiesene Arten und Anzahl der
Revierpaare im LBP-Untersuchungsgebiet sowie ihr Gefährdungs- und
Schutzstatus ................................................................................................. 62
Tabelle 4-18: Bewertung der Brutvogelgemeinschaft nach Wilms et al. (1997) für den
Lebensraumtyp D4 Gehölzarme Felder ....................................................... 63
Tabelle 4-19: Bewertung der Brutvogelfauna für den Lebensraumtyp D4 Gehölzarme
Felder ............................................................................................................ 64
Tabelle 4-20: D5 Reichstrukturierte Feldflur, Knicklandschaften – nachgewiesene
Arten und Anzahl der Revierpaare im LBP-Untersuchungsgebiet sowie ihr
Gefährdungs- und Schutzstatus ................................................................... 65
Tabelle 4-21: Bewertung der Brutvogelgemeinschaft nach Wilms et al. (1997) für den
Lebensraumtyp D5 Reichstrukturierte Feldflur, Knicklandschaften ............. 66
Tabelle 4-22: Bewertung der Brutvogelfauna für den Lebensraumtyp D5
Reichstrukturierte Feldflur ............................................................................. 66
Tabelle 4-23: F5 Gartenstädte – nachgewiesene Arten und Anzahl der Revierpaare im
LBP-Untersuchungsgebiet sowie ihr Gefährdungs- und Schutzstatus ........ 67
Tabelle 4-24: Bewertung der Brutvogelfauna für den Lebensraumtyp F5 Gartenstädte. 68
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Tabelle 4-25: F6 Dörfer (Puttgarden, Marienleuchte, Bannesdorf) – nachgewiesene
Arten und Anzahl der Revierpaare im LBP-Untersuchungsgebiet sowie ihr
Gefährdungs- und Schutzstatus ................................................................... 69
Tabelle 4-26: Bewertung der Brutvogelfauna für den Lebensraumtyp F6 Dörfer ......... 70
Tabelle 4-27: F9 Industriegebiete und Bahnanlagen (Puttgarden/Güterbahnhof und
Bundeswehrdepot Marienleuchte) – nachgewiesene Arten und Anzahl der
Revierpaare im LBP-Untersuchungsgebiet sowie ihr Gefährdungs- und
Schutzstatus ................................................................................................. 71
Tabelle 4-28: Bewertung der Brutvogelfauna für den Lebensraumtyp F9
Industriegebiete und Bahnanlagen ............................................................... 72
Tabelle 4-29: Verkehrsflächen – nachgewiesene Arten und Anzahl der Revierpaare im
LBP-Untersuchungsgebiet sowie ihr Gefährdungs- und Schutzstatus ........ 73
Tabelle 4-30: Bewertung der Brutvogelfauna für Verkehrsflächen ............................... 73
Tabelle 4-31: Artspezifische Gesamtsummen, Dominanzen (%), maximale
Tagessumme im UG (max. Summe/Tag) und Frequenz der Rastvögel auf
Fehmarn von August 2014 bis April 2015 .................................................... 75
Tabelle 4-32: Artspezifische Tagessummen der Rastvögel im Untersuchungsgebiet
auf Fehmarn von August 2014 bis April 2015 .............................................. 76
Tabelle 4-33: Artspezifische Gesamtsummen, maximale Tagessumme und max.
Rastbestand auf einer Fläche im LBP-UG der Rastvögel auf Fehmarn von
August 2014 bis April 2015 ........................................................................... 82
Tabelle 4-34: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Fledermausarten mit Angabe
der Gefährdung nach Roten Listen des Landes Schleswig-Holstein
(BORKENHAGEN 2014) und der Bundesrepublik Deutschland (MEINIG et
al. 2009) ........................................................................................................ 84
Tabelle 4-35: Für die Insel Fehmarn angenommener Bestand an Fledermausarten ... 85
Tabelle 4-36: Kontakte der Flugroutenuntersuchungen 17./18.05.14 mit Angabe der
Uhrzeit nach Standorten getrennt ................................................................. 87
Tabelle 4-37: Kontakte der Flugroutenuntersuchungen 24./25.05.14 mit Angabe der
Uhrzeit nach Standorten getrennt ................................................................. 88
Tabelle 4-38: Kontakte der Flugroutenuntersuchungen 06./07.06.14 mit Angabe der
Uhrzeit nach Standorten getrennt ................................................................. 89
Tabelle 4-39: Gesamtliste der über die Detektorbegehung nachgewiesenen
Fledermausarten mit Angabe der nachgewiesenen Kontaktzahl, nach Jagd
und Richtungsflügen getrennt ....................................................................... 90
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Tabelle 4-40: Beschreibung der Fundorte für Heuschrecken, Tagfalter und Reptilien
(Transekte) aus der Untersuchung zur UVS ................................................ 93
Tabelle 4-41: Beschreibung der Fundorte für Laufkäfer (Transekte) aus der
Untersuchung zur UVS ................................................................................. 94
Tabelle 4-42: Maximale Individuen bzw. Presence/absence-Nachweise der im
Rahmen der UVS ermittelten Individuenzahlen von Heuschrecken in den
ausgewiesenen Probestellen des LBP-Plangebiets ..................................... 95
Tabelle 4-43: Maximale Individuen bzw. Presence/absence-Nachweise der im
Rahmen der UVS ermittelten Individuenzahlen von Tagfalter und
Widderchen in den ausgewiesenen Probestellen des LBP-Plangebiets ..... 96
Tabelle 4-44: Nachweise der im Rahmen der UVS ermittelten Individuenzahlen von
Reptilien in den ausgewiesenen Probestellen des LBP-Plangebiets .......... 96
Tabelle 4-45: Summen der im Rahmen der UVS ermittelten Individuenzahlen von
Laufkäfern in den ausgewiesenen Transekten des LBP-Plangebiets ......... 97
Tabelle 4-46: Bewertung der ausgewiesenen Probestellen des LBP-Plangebiets für
Heuschrecken, Tagfalter/Widderchen und Reptilien .................................... 99
Tabelle 4-47: Bewertung der ausgewiesenen Probestellen des LBP-Plangebiets für
Laufkäfer ..................................................................................................... 100
Abkürzungsverzeichnis
Abk. Abkürzung
FBQ Feste Fehmarnbeltquerung
LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan
LLUR Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Schleswig-
Holstein
UVS Umweltverträglichkeitsstudie
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1. Einleitung
Am 3. September 2008 unterzeichneten Dänemark und Deutschland den Staatsvertrag zur
Errichtung einer festen Querung über den Fehmarnbelt. Der Vertrag wurde von den nationalen
Parlamenten verabschiedet und im Frühjahr und Sommer 2009 von beiden Ländern ratifiziert.
Vorhabenträger ist die dänische Femern Bælt A/S.
Die biologischen Erfassungen zur Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) Feste
Fehmarnbeltquerung mit Ermittlung der Vorzugsvariante erfolgten im Jahr 2009 (FEBI und
leguan gmbh) und im Bereich der Bundesstraße B 207 im Jahr 2008 durch das Büro
BIOPLAN. Weitergehende Untersuchungen zu Fledermäusen und Nachtfalter erfolgten
darüber hinaus im Jahr 2010 durch die leguan gmbh.
Nach erfolgter Ermittlung der Vorzugsvariante bildeten diese Daten die Grundlage des darauf
folgenden Landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP). Diese Daten sind nunmehr
überwiegend 5 Jahre alt und älter und müssen daher aktualisiert werden, da das Verfahren
noch nicht abgeschlossen ist.
In den Jahren 2014 und 2015 erfolgte eine komplette Neuerfassung der Biotoptypen und
Pflanzen der Roten Listen. In den im Geltungsbereich des LBP liegenden Gewässern wurden
Amphibien und in den vorhabenbedingt in Anspruch genommenen Gewässern wurden zudem
die Libellen erfasst. Aufgrund der im Rahmen der UVS festgestellten Bestände und
Artenspektren war eine eigenständige, erneute Erfassung von Heuschrecken, Tagfaltern,
Laufkäfern und Reptilien nicht erforderlich. Es erfolgt eine verbal-argumentative Abschätzung
der Qualität der Lebensräume anhand der Aktualisierung der Biotoptypen und der
insektenrelevanten Strukturen.
Fledermäuse wurden gemäß der mittlerweile gültigen Arbeitshilfe für das Land Schleswig-
Holstein (LBV-SH 2011) erfasst. Die Untersuchungen umfassen neben einer Erfassung der
Jagdhabitate, Quartiere und potenziellen Flugrouten auch den Fledermauszug während des
Herbstes 2014 und des Frühjahrs 2015.
Die Brut- und Rastvögel auf Fehmarn wurden von der Bürogemeinschaft FEMO in den Jahren
2014 und 2015 kartiert und ausgewertet. Die Ergebnisse (FEMO 2015) werden im
vorliegenden Fachbeitrag nachrichtlich übernommen und wiedergegeben.
Eine Genehmigung zum Fang von Amphibien seitens des LLUR lag vor.
Im Vorwege wurden biologische Daten der Lanis-Datenbank beim LLUR abgefragt und
freundlicherweise zur Verfügung gestellt.
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2. Untersuchungsgebiet
Das Untersuchungsgebiet auf der Ostseeinsel Fehmarn im Kreis Ostholstein umfasst ca. 777
ha (vgl. Abbildung 2-1).
Es gehört zur Stadt Fehmarn und beginnt im Südosten etwa bei der Siedlungslage
Bannesdorf und führt nach Nordwesten bis kurz vor Todendorf. Nach Nordosten umfasst das
Untersuchungsgebiet die Siedlungslagen Puttgarden inklusive des Fährhafens sowie
Marienleuchte.
Der derzeit vorgesehene Eingriffsbereich beginnt im Süden etwa beim Kreuzungsbereich
B 207 und K 49 und verläuft beidseitig der Bahnstrecke. Etwa auf Höhe des Marienleuchter
Weges verläuft der Eingriffsbereich östlich der Bahnstrecke nach Norden bis zur Küste (vgl.
Abbildung 2-1).
Feste Fehmarnbeltquerung
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Abbildung 2-1: Lage des Untersuchungsgebietes für den LBP (blaue Linie) mit vorgesehenem Eingriffsbereich (rote Linie). Luftbildquelle: Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein
500 m
Feste Fehmarnbeltquerung
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Für die Erfassung der Rastvögel wurde der in Abbildung 2-2 rot dargestellte Bereich kartiert.
Das Gebiet umfasst eine Fläche von 1.858 ha. Die Grenze zwischen Land und Ostsee verläuft
entlang der Küstenlinie. Dieses große Untersuchungsgebiet entspricht dem 2009 für die UVS
kartierten nördlichen Teilbereich. Für die Aktualisierung des LBP und des Artenschutzbeitrags
wird nur das LBP-Untersuchungsgebiet (in Abbildung 2-2 orange dargestellt) betrachtet. Um
einen besseren Überblick über das Rastvogelgeschehen zu bekommen und weil große Teile
des Untersuchungsgebietes häufig Rastvogel-leer sind, wurde in der Aktualisierungskartierung
der größere nördliche Teil des UVS-Untersuchungsgebietes bearbeitet. Bewertungen der
Rastvogelbestände sind allerdings nur für das im Planänderungsverfahren relevante LBP-
Untersuchungsgebiet durchgeführt worden. Da die UVS im Rahmen des
Planänderungsverfahrens nicht aktualisiert wird, sind keine Bewertungen für den Rastbestand
im UVS-Untersuchungsgebiet nötig.
Abbildung 2-2: Abgrenzung des Untersuchungsgebietes für die Rastvogelerfassung
Naturräumlich gehört Fehmarn zum Östlichen Hügelland Schleswig-Holstein. Charakteristisch
ist die flache Grundmoräne der letzten Vereisung, der Weichsel-Kaltzeit. Sie ist Folge des
raschen Eisschwundes zum Ende der Weichsel-Kaltzeit. Der Geschiebemergel ist wegen der
geringen Niederschläge (ca. 550–600 mm und somit etwa ein Drittel unterhalb des
Landesdurchschnitts) weniger ausgelaugt und verwittert als westlich gelegene Böden
(Schmidtke 1985). Aufgrund des geringen Reliefs und der kalk- und nährstoffreichen Böden
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sind weite Teile des Untersuchungsgebietes stark landwirtschaftlich genutzt (vgl. Abbildung
2-3). Neben Raps wird vorwiegend Getreide angebaut. Grünlandwirtschaft ist dagegen eher
unbedeutend. Typisch sind ebenfalls die zahlreichen Kleingewässer, deren zum Teil lineare
Anordnung in der Landschaft und deren Form auf eine anthropogene Genese in Form von
Mergelgruben schließen lassen. Wälder sind keine vorhanden, allenfalls finden sich noch
kleinflächige Feldgehölze und Gebüsche. Mit Ausnahme der Siedlungsbereiche ist das
Knicknetz unterdurchschnittlich dicht ausgebildet, was vermutlich mit der intensiven
Landwirtschaft zusammenhängt. Südwestlich von Marienleuchte befindet sich ein Windpark.
Der klimatische Einfluss der Ostsee spiegelt sich in den Durchschnittstemperaturen wider. So
betragen die Januartemperaturen im langjährigen Mittel 0,5–1 °C, die entsprechenden
Julitemperaturen dagegen 16,5–17 °C (Heydemann 1997).
Abbildung 2-3: Übersicht der Agrarlandschaft des Untersuchungsgebietes, östlich der B 207 (Foto: M. Haacks)
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3. Methodik
3.1. Bestandserfassung
3.1.1. Biotoptypen
Die Erfassung der Biotoptypen erfolgte 2014 nach der Standardliste der Biotoptypen in
Schleswig-Holstein (Landesamt für Natur und Umwelt 2003). In einer Begehung Anfang
August 2014 innerhalb des Untersuchungsgebiets wurden die Biotoptypen erfasst. Im Mai
2015 erlangte die aktuelle Kartieranleitung der Biotoptypen in Schleswig-Holstein Gültigkeit
(LLUR 2015), die erheblich mehr Biotoptypen enthält als die zuvor gültige Standardliste.
Darüber hinaus sind insbesondere Grünländer und Salzwiesen detaillierter aufgeschlüsselt als
zuvor. Aus diesem Grund erfolgte im September 2015 eine Überarbeitung des bereits 2014
fertiggestellten GIS-Shapes, indem zum Teil die Polygone und Biotopkürzel gemäß der
aktuellen Kartieranleitung angepasst wurden. Die Lage der ausgewiesenen Biotopfundorte ist
der Karte „Biotoptypen“ (Anlage 30.2, Blatt 1) zu entnehmen.
3.1.2. Pflanzen der Roten Listen
Die Erfassung der Pflanzen der Roten Listen im Untersuchungsgebiet erfolgte in den Jahren
2014 und 2015 in zwei Begehungen (August 2014 und Mai 2015). Mit der Erfassung wurden
auch mögliche Arten des Anhangs IV der FFH-RL erfasst. Die Einstufung der Roten Liste
richtet sich nach Korneck et al. (1996) für die Bundesrepublik Deutschland bzw. nach
Mierwald & Romahn (2006) für Schleswig-Holstein. Die Lage der Fundorte ist der Karte
„Pflanzen der Roten Liste“ (Anlage 30.2, Blatt 2) zu entnehmen.
3.1.3. Libellen
Libellen sind aufgrund der unterschiedlichen Lebensweisen der Larven und Imagines
geeignet, Gewässerbiotope zu bewerten. Ihre Flächenansprüche variieren je nach
Libellenfamilie sehr stark. Viele Arten sind aufgrund ihrer stenöken Lebensweisen, zum
Beispiel als Pionierbesiedler, mittlerweile als gefährdet auf den Roten Listen eingestuft. Hinzu
kommt, dass einige Arten in den Anhängen der FFH-Richtlinie geführt sind. Sie sind
vorwiegend Deskriptororganismen für Wasserqualität und Strukturreichtum der Habitate.
Die Erfassung der Libellen im Untersuchungsgebiet beschränkte sich auf die sechs Gewässer,
die im Rahmen der zuvor erarbeiteten UVS als im Eingriffsbereich gelegen festgestellt
wurden. Die Nachweise der Tiere im Gelände erfolgten über Sichtbeobachtungen,
Kescherfänge, Exuvien, Totfunde, Larven und Eiablagen.
Das Verhalten vieler Libellen, besonders aber der Zygoptera (Kleinlibellen), in den Morgen-
und Abendstunden bzw. bei kühleren Wetterlagen in geschützter Vegetation zu verharren,
wurde methodisch ausgenutzt. Die Tiere konnten ggf. so mit dem Streifnetz leichter erfasst
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werden, als wenn sie umherflogen. Häufigkeitsabschätzungen konnten dadurch ggf. genauer
erfolgen. Alle mit dem Kescher gefangenen Tiere wurden vor Ort lebend bestimmt und an-
schließend im entsprechenden Habitat wieder freigelassen. Außerdem hat sich gezeigt, dass
besonders bei den Libelluliden (Segellibellen) Habitatpräferenzen innerhalb der Jagdgebiete
bestehen. Bei sonnigem, warmem Wetter sitzen diese, am häufigsten Orthetrum- und
Sympetrum-Arten (Schorr 1990), während der Ruhephasen vor allem auf vegetationsfreien
Flächen. Auf diesen Flächen ist dem Keschern/Fangen der Tiere dann meist die Bestimmung
mit dem Fernglas vorzuziehen. Durch den hellen Untergrund wird die Determinierung mit dem
Fernglas aus ca. 5 bis 6 m Entfernung bedeutend leichter.
Die Erfassung der Libellen erfolgte in bis zu fünf Begehungen von Mai bis September 2014.
Aufgrund des Nachweises der Frühen Adonislibelle (Pyrrhosoma nymphula) von BIOPLAN
(2008) in Gewässer FBioOd13 (s. Anlage 30.2, Blatt 3), der in den nachfolgenden
Untersuchungen nicht mehr erbracht werden konnte, wurde im Frühjahr 2015 eine zusätzliche
Frühjahrsbegehung aller sechs Gewässer durchgeführt. Die Frühe Adonislibelle ist eine
generell in Schleswig-Holstein sehr weit verbreitete Libellenart, auf Fehmarn wurde die Art
aber bislang nur an diesem einzigen Gewässer festgestellt (vgl. Arbeitskreis Libellen
Schleswig-Holstein 2015). Die Begehungsanzahl hing von der Gewässereignung ab. Viele
untersuchte Gewässer verloren durch Austrocknung vorzeitig ihre Eignung bzw. bedingten
aufgrund der Ausstattung nicht so viele Begehungen. Die Abschätzung der Bestände erfolgte
quantitativ.
Die Einstufung der Roten Liste richtet sich nach Wildermuth & Martens (2014) für die
Bundesrepublik Deutschland bzw. nach Winkler et al. (2011) für Schleswig-Holstein.
Die Gewässer wurden von Westen nach Osten durchnummeriert und mit FOd bzw. FBioOd
(Od für Odonata – Libellen) präfigiert. Die Gewässerbezeichnungen aus der UVS wurden in
der vorliegenden Untersuchung beibehalten, um eine leichtere Vergleichbarkeit zu
ermöglichen. Die Lage der Fundorte ist der Karte „Amphibien und Libellen“ (Anlage 30.2, Blatt
3) zu entnehmen.
3.1.4. Amphibien
Die Erfassung an den Laichgewässern erfolgte durch Sichtbeobachtungen, Kleinfischreusen
und Kescherfänge. Dazu wurden die gesamten Flachwasser- und Uferbereiche in bis zu vier
Begehungen abgesucht. Dabei erfolgte im August 2014 das Keschern nach Larven und von
April bis Juli 2015 die Erfassung mittels Sichtbeobachtungen, Kleinfischreusen sowie
Keschern. Die Begehungsanzahl hing von der Gewässereignung ab. Viele untersuchte
Gewässer verloren durch Austrocknung vorzeitig ihre Eignung bzw. bedingten aufgrund der
Ausstattung nicht so viele Begehungen. Die Abschätzung der Bestände erfolgte quantitativ.
Darüber hinaus wurde im Rahmen der Libellenerfassung gleichzeitig auf Amphibien geachtet.
Die Gewässer wurden von Westen nach Osten durchnummeriert und mit FAm (Am für
Amphibia – Amphibien) präfigiert. Die Gewässerbezeichnungen aus der UVS wurden in der
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vorliegenden Untersuchung beibehalten, um eine leichtere Vergleichbarkeit zu ermöglichen.
Die Lage der Fundorte ist der Karte „Amphibien und Libellen“ (Anlage 30.2, Blatt 3) zu
entnehmen. Die Einstufung der Roten Liste richtet sich nach Kühnel et al. (2009a) für die
Bundesrepublik Deutschland bzw. nach Klinge (2003) für Schleswig-Holstein.
Die Erfassungsergebnisse wurden zum Teil mit den Angaben des Verbreitungsatlas (Klinge &
Winkler 2005) abgeglichen.
Eigenständige Untersuchungen zur Amphibienwanderung wurden nicht durchgeführt. Der
Grund liegt in der Offensichtlichkeit der Habitatverhältnisse. Die Laichgewässer des
Kammmolches befinden sich isoliert in intensiv genutzten Ackerflächen in den ehemaligen
Mergelgruben. Relevante Gehölzbestände, die als Landhabitate in Frage kommen, sind
entweder in der Ufervegetation im direkten Gewässerumfeld oder in der mit Gehölzen
bestandenen Böschung des Bahn- und Straßendammes zu finden. Für Letzteren wird die
Nutzung als Landhabitat pauschal attestiert. Auf der westlichen Seite des Dammes verläuft die
viel befahrene B 207, deren Zerschneidungswirkung durch den auch nachts vorhandenen,
sehr starken Verkehr als maximal angesehen wird. Regelhafte Wanderungen von Amphibien
aus den betroffenen Gewässern östlich des Dammes über ihn und die B 207 hinweg nach
Westen können mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden, so dass hier
Untersuchungen zu Amphibienwanderungen als entbehrlich eingestuft wurden.
Siedlungslagen, die ebenfalls als relevante Landlebensräume für Amphibien in Betracht
kommen, befinden sich weit außerhalb des Eingriffsbereiches.
3.1.5. Brutvögel
Es wurde eine Revierkartierung angelehnt an Südbeck et al. (2005) mit zwei Kartierern
durchgeführt. Durch die ortsgenaue Registrierung der beobachteten Arten auf einer
detaillierten Karte während wiederholter Besuche innerhalb der Brutsaison ist es möglich, die
Anzahl der Reviere in einem Gebiet zu bestimmen.
Die Brutvogelkartierung auf Fehmarn fand im Zeitraum von Ende März bis Mitte Juni 2015
statt (Tabelle 3-1). In offenen Lebensräumen, wie in denen des Untersuchungsgebietes, sind
die Vogeldichten gewöhnlich niedriger als in Wäldern. Aus diesem Grund sind fünf
Begehungen für die Bestandserfassung der Brutvögel ausreichend (s. Südbeck et al. 2005).
Tabelle 3-1: Termine der Brutvogelkartierungen auf Fehmarn von März bis Juni 2015. Abend-/Nachtkartierungen sind mit einem * gekennzeichnet.
Begehung Datum
1 30.03.2015
2 18.04.2015
3 08.05.2015
4 24./25.05.2015*
5 11./12.06.2015*
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Die Kartierungen verteilten sich gleichmäßig über den Erfassungszeitraum. Die
Hauptkartierungszeit war von Sonnenaufgang bis höchstens 11 Uhr vormittags. Einige
Kartierungen wurden am Abend oder in der Nacht durchgeführt, um dämmerungs- und
nachtaktive Arten zu erfassen. Die Kartierungen fanden bei windstillem und trockenem Wetter
statt.
Die Beobachtungen wurden im Feld auf topographischen Karten im Maßstab 1:10.000
verzeichnet. Alle Beobachtungen der Vögel wurden unter Verwendung von standardisierten
Codes gemäß der Nomenklatur von Südbeck et al. (2005) ortsgenau auf den Karten markiert.
Während der Erfassungen wurde insbesondere auf Aktivitäten geachtet, die auf Brutverhalten
hinwiesen. Als Brutvogel wurde eine Art dann gewertet, wenn revieranzeigendes Verhalten
(Gesang, Balz, Warnlaute, Revierkämpfe) an mindestens 2 Begehungsterminen am selben
Ort beobachtet werden konnte. Bei eindeutig brutverdächtigen Merkmalen (z. B. Nestbau,
Futtertragen, Junge führende Altvögel) war jeweils ein Nachweis ausreichend.
Entsprechend den Empfehlungen von Flade (1994) wurde das Untersuchungsgebiet in die
folgenden Lebensraum- oder Landschaftstypen unterteilt (s. Tabelle 3-2).
Tabelle 3-2: Lebensraumtypen nach Flade (1994)
Code Lebensraumtyp* Größe [ha] %
A 3 Strände 10,2 1,3
D 4 Gehölzarme Felder (Gehölzanteil < 3 %) 585,3 73,1
D 5 Reichstrukturierte Feldflur, Knicklandschaften (Gehölzanteil 5–50 %) 100,0 12,5
F 5 Gartenstädte 15,6 1,9
F 6 Dörfer 31,6 3,9
F 9 Industriegebiete und Bahnanlagen 43,0 5,4
– Verkehrsflächen 14,8 1,8
800,5
* Die Begriffe ‚Lebensraumtyp’ und ‚Landschaftstyp’ werden von Flade synonym gebraucht. In der vorliegenden
Untersuchung wird der Begriff ‚Lebensraumtyp’ verwendet, da dieser auf die Einheiten Gartenstädte, Dörfer,
Industriegebiete und Bahnanlagen besser zutrifft als Landschaftstyp.
Wie die Tabelle zeigt, wird das LBP-Untersuchungsgebiet zum größten Teil (73,7 %) vom
Lebensraumtyp D 4 (Gehölzarme Felder) eingenommen, der intensiv landwirtschaftlich
genutzt wird. Lebensraumtyp D 5 (Reichstrukturierte Feldflur, Knicklandschaften) ist mit einem
Anteil von 12,5 % vertreten und findet sich auf zwei Teilflächen im westlichen und östlichen
Bereich des Untersuchungsgebietes. Auch hier herrscht intensive Landwirtschaft vor. Strände
(A 3) bedecken einen schmalen Streifen entlang der Küstenlinie (1,3 %). 7,2 % des
Untersuchungsgebietes werden von Industriegebieten und Bahnanlagen (F 9) sowie
Verkehrsflächen eingenommen. Dörfer (F 6) und Gartenstädte (F 5) weisen einen
Flächenanteil von 5,8 % auf.
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3.1.6. Rastvögel
Die Erfassung der Rastvögel erfolgte mit bloßem Auge oder mit Hilfe eines Fernglases (10 ×
42). Im Bereich öffentlicher Straßen wurde ein Auto benutzt, abseits von diesen – so etwa an
der Küste – wurden die Flächen begangen. In Abhängigkeit von der aktuellen
landwirtschaftlichen Nutzung und der Wuchshöhe der Feldfrüchte wurden die Flächen
mehrfach optisch abgesucht. Die Erreichbarkeit und Einsehbarkeit des Gebietes war gut und
bei jeder Erfassung wurde auf der Gesamtfläche kartiert. Die Rastvogeltrupps wurden
ortsgenau pro Erfassungstermin in Karten eingetragen und später digitalisiert.
Die Erfassungen erfolgten von August 2014 bis April 2015 einmal monatlich (Tabelle 3-3).
Tabelle 3-3: Termine der Rastvogelkartierungen auf Fehmarn von August 2014 bis April 2015.
3.1.7. Fledermäuse
Die Vorgehensweise der Erfassungen richtet sich nach der Arbeitshilfe Fledermäuse und
Straßenbau (LBV-SH 2011) und entspricht den dort getroffenen Vorgaben.
Mit Hilfe der Kombination verschiedener Methoden sind eine weitestgehend vollständige
Erfassung der Fledermausfauna und die Beurteilung ihrer landschaftsökologischen
Einbindung möglich. Aus der zumeist räumlich getrennten Lage der durch Fledermäuse
genutzten Nahrungshabitate und Wohnstätten (Quartiere) resultiert eine besonders vielfältige
Nutzung von Struktur- und Landschaftselementen, z. B. als Leitlinien wie Hecken, Knicks,
Waldaußen- und -innenränder, Flussläufe u. dergl. (vgl. z. B. bei Limpens & Kapteyn 1991,
Brinkmann et al. 1996 und Zahn & Krüger-Barvels 1996).
Fledermäuse können anhand ihrer Ultraschall-Ortungsrufe lokalisiert werden, die mit Hilfe von
Ultraschalldetektoren („Bat-Detektor“) in hörbare Laute moduliert werden, vgl. z. B. bei
Schober & Grimmberger (1998) und Skiba (2003). Die Artbestimmung erfolgte im Feld durch
Verhören der artspezifischen Ortungsrufe ergänzt durch Sichtbeobachtungen mit Hilfe eines
Nachtsichtgerätes.
Begehung Datum
1 26.08.2014
2 23.09.2014
3 23.10.2014
4 23.11.2014
5 27.12.2014
6 26.01.2015
7 26.02.2015
8 25.03.2015
9 23.04.2015
Feste Fehmarnbeltquerung
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Die Lokalisierung der Fledermausarten erfolgte mit Hilfe von Stereo-Bat-Detektoren nach
Ortungslauten und nach Sichtbeobachtungen mit Hilfe von Nachtsichtgeräten (AEG Fero 51
(IRH6ML), Bushnell „digital night vision“).
Zum Einsatz für die Akustikortung kamen folgende Bat-Detektoren:
Pettersson D-220 (Heterodynverfahren, Stereo, digital)
Pettersson D-240x (Heterodyn- und Zeitdehnungsverfahren, digital)
In PKW integriert: Ciel CDP 102 R3 mit servorichtbaren Mikrofonen (Heterodynverfahren,
Stereo, digital)
In Zweifelsfällen der Artbestimmung wurden 3,4 Sekunden der Fledermausrufe mit dem
Detektor Pettersson D-240x im Zeitdehnungsverfahren zwischengespeichert und mit dem
Laptop Asus F1 im Analyseprogramm SONOBAT dargestellt und vor Ort analysiert. Mit Hilfe
dieser Technik konnte eine Echtzeitdarstellung von zeitgedehnten Sonargrammen der
Ortungs- und Sozialrufe vor Ort ermöglicht werden.
Für die Analyse der Sonargramme kamen zudem die Tonanalyseprogramme BATSOUND
PRO, BATSCAN und COOLEDIT 2000 zum Einsatz, die ebenfalls eine Bestimmung nach
artspezifischen Merkmalen ermöglichen.
Die nachgewiesenen Arten wurden bezüglich ihres Verhaltens differenziert aufgenommen,
wobei unterschieden wurde in:
Jagd
Richtungsflug (aufgeschlüsselt nach Richtungen N, NO, O, SO, S, SW, W, NW)
indifferentes Verhalten
„Schwärmen“
In den erstmaligen Untersuchungen zur UVS, deren Untersuchungsgebiet das vorliegende
Untersuchungsgebiet zum LBP abdeckt, wurde zunächst vor Beginn der sommerlichen
Untersuchungen zwischen Ende April (25.04.) und Anfang Mai (02.05.) 2009 eine
Übersichtskartierung mit zwei Personen durchgeführt. Ziel der Habitatanalyse war die
Ermittlung potenzieller Flugrouten, Jagdgebiete und Quartiere, um so bereits frühzeitig
entscheidungsrelevante Konfliktbereiche aufzuzeigen und die Schwerpunkte der
anschließenden sommerlichen Untersuchung möglichst konkret festzulegen. Die Probestellen
wurden einerseits möglichst flächendeckend insbesondere in Ortschaften, also potenziell
quartiersnah, und situativ nach Beobachtungen bei der 1. Begehung im Gelände
ausgewiesen. Beim Patrouillieren mit langsam fahrendem PKW bzw. zu Fuß wurden dabei
Aktivitäten von Fledermäusen registriert und entsprechend aufgenommen. In der 2. Begehung
wurden diese Punkte zur Nachkontrolle erneut aufgesucht. Die Probepunkte wurden mit
FFldÜ präfigiert, wobei Ü für Übersichtskartierung (Habitatanalyse steht).
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Im Jahr 2010 wurden eine Aktualisierungskartierung der Übersichtskartierung mit einer
Begehung und eine Aktualisierung der 2009 ausgewiesenen Probeflächen mit zwei
Begehungen durchgeführt. Besonderes Augenmerk der in 2010 erfolgten Erfassungen lag auf
der Überprüfung und möglichen Ausweisung von Flugstraßen und Trassen querenden
Bewegungen von Fledermäusen. Dafür wurden in der Zeit zwischen Juni und August 2010
entlang der Bundesstraße B 207 und Bahnlinie an 6 Punkten zwischen Burg und Puttgarden 3
Detektorbegehungen durchgeführt, und darüber hinaus entlang des kombinierten Bahn- und
Straßendammes über 4 Nächte 4 Horchboxen zwischen Bannesdorf und Puttgarden
positioniert. Die angewandte Methodik entsprach schon damals den Vorgaben der in
Schleswig-Holstein anzuwendenden Arbeitshilfe Fledermäuse und Straßenbau des Jahres
2011 (LBV-SH 2011). Auch 2010 fand erneut eine Quartiersuche im möglichen
Trassenbereich in potenziellen Strukturen östlich des Bahn- und Straßendamms statt.
Aufgrund dieser Kenntnisse des Untersuchungsraumes wurde 2014 auf eine erneute
eigenständige Übersichtsbegehung (Habitatanalyse) verzichtet, zumal sich an den räumlichen
Strukturen keine Veränderungen ergeben haben.
Im Gegensatz zu den Untersuchungen des Jahres 2009 und 2010 wurden keine Probeflächen
untersucht, sondern es wurde der gesamte Eingriffsbereich (ca. 121 ha) mitsamt seinem
Umfeld sowie der Bereich Puttgarden und Hafen- und Bahngelände mehrmals komplett mittels
Detektorbegehungen erfasst.
Der Beginn jeder Detektorerfassung war 30 Minuten vor Sonnenuntergang. An den späteren
September- und Oktoberterminen erfolgten die Detektorbegehungen bereits etwa eine Stunde
vor Sonnenuntergang, da zu dieser Jahreszeit Abendsegler bereits schon im Hellen jagen.
Dabei wurde das Untersuchungsgebiet während der Nacht systematisch mittels PKW
abgefahren bzw. zu Fuß abgegangen.
An automatischen Aufzeichnungsgeräten kamen Horchboxen/Batcorder der Firma Albotronic
zum Einsatz. Diese ermöglichen eine Bestimmung der Rufe auf Artniveau und zeichnen die
Fledermausrufe sowie dazugehörige Umweltdaten auf SD-Karten auf. Zu jeder Aufnahme
werden zusätzlich Datum, Uhrzeit, Temperatur und Umgebungslicht in % gespeichert. Die
verwendete Horchbox zeichnet sämtliche Frequenzen auf, wird also nicht auf ein bestimmtes
Frequenzspektrum eingestellt und kann daher Arten mit Ortungsrufen niedriger Frequenz
(Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler) und Arten mit Rufen im hohen Frequenzbereich
(Zwerg- und Mückenfledermaus) gleichzeitig aufnehmen. Die Aufnahmen werden als .wav-
Dateien, ein gängiges Format zur verlustfreien Aufzeichnung von Tönen, dargestellt. Diese
werden am Rechner eingelesen, um sie anschließend zu analysieren und die Arten zu
bestimmen. Die Artbestimmungen erfolgten nicht automatisch, sondern rufweise durch einen
Fledermausspezialisten.
Die Horchboxen wurden in etwa 2 bis 3 m Höhe aufgestellt (Horchboxenstandorte s. Karte
„Fledermäuse“, Anlage 30.2, Blatt 4). Um die Aufnahmeleistung zu erhöhen, wurde darauf
geachtet, dass keine abschirmenden Strukturen vor dem Mikrofon vorhanden waren. Alle
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Strukturen wurden mit den gleichen Horchboxmodellen beprobt. Der Einsatz ortsfester
Horchboxen über die gesamte Nacht erhöht gegenüber der Detektorbegehung die
Nachweiswahrscheinlichkeit von seltenen Durchflügen sowie einer nur sporadischen Nutzung
des Gebietes im Verlauf der Nacht.
Gemäß Arbeitshilfe wurden an jeder linearen Struktur (Gehölzreihe, Gräben, Ruderalfluren)
sowie im Bereich des Gehölzriegels im Kreuzungsbereich zwischen B 207 und K 49 im
Eingriffsgebiet über 3 Nächte lang Horchboxen aufgestellt, um eine mögliche Funktion als
Flugroute zu überprüfen.
Die Einstufung der Roten Liste richtet sich nach Meinig et al. (2009) für die Bundesrepublik
Deutschland bzw. nach Borkenhagen (2014) für Schleswig-Holstein.
3.1.7.1. Quartiersuche
Relevant sind die Gehölze (Baumquartiere) im Eingriffsbereich sowie 100 m beiderseits des
Eingriffsgebietes. Zur Wochenstubensuche erfolgten Schwärmphasenerhebungen im Rahmen
der regelmäßigen Begehungen mittels Detektor zur Wochenstubenzeit im Kernzeitraum von
Mitte Mai bis Mitte Juli 2014.
Die Quartiersuchen fanden an folgenden Terminen statt: 17./18.05., 24./25.05., 04.07., 09.07.
und 19.07.14.
Das Vorhandensein von Winterquartieren kann aufgrund der vorhandenen Kenntnisse des
Raumes ausgeschlossen werden.
3.1.7.2. Flugrouten
Zur Klärung von Flugroutenfunktionen wurden Horchboxen und Detektorbegehungen
kombiniert.
1. Schritt: pro potenziell geeignete Leitstruktur wurden drei Erfassungen in einem Abstand von
mindestens einer Woche durchgeführt. Innerhalb des Eingriffsbereiches waren sieben
Strukturen, die als Flugrouten in Frage kommen könnten, zu prüfen.
Die Erfassungstermine waren: 17./18.05., 24./25.05. und 14./15.06.14.
2. Schritt: Bei Erreichen der in der Arbeitshilfe (LBV-SH, 2011) vorgegebenen Schwellenwerte
hinsichtlich der Fledermauskontaktzahlen sind mindestens zwei Detektorbegehungen, jeweils
120 Minuten im Hauptzeitraum der Transferflüge der Fledermäuse durchzuführen. Die
Detektorbegehungen dienen der Prüfung, ob die in den Horchboxen festgestellten Kontakte
durch gerichtet fliegende oder jagende Fledermäuse generiert werden, ob also eine Nutzung
als Flugroute tatsächlich vorliegt.
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3.1.7.3. Jagdgebiete
Aufgrund der Strukturarmut des Untersuchungsgebiets (LBP-Bereich) waren die in der
Arbeitshilfe vorgegebenen vier Detektorbegehungen von Mai bis September durchzuführen
(strukturarmes Offenland). Die Untersuchungen begannen am 17.05. und endeten am
02.11.14 wegen des ungewöhnlich warmen Oktobers und der bis dahin anhaltenden
Flugaktivität der Fledermäuse. Insgesamt wurde an 14 Terminen die Jagdaktivität innerhalb
des Untersuchungsgebietes aufgenommen. Die Termine waren: 17./18.05., 24./25.05.,
06./07.07., 29.06., 04.07., 19.07., 02.08., 10.08., 25.08., 04.09., 15.09., 28.09., 11.10. und
02.11.14. Untersuchungsschwerpunkt stellen der Eingriffsbereich (ca. 121 ha) und dessen
direkte Umgebung dar.
Zusätzlich umfassten einige Standorte, an denen Horchboxen für die Flugroutenuntersuchung
ausgebracht wurden, gleichzeitig besonders geeignete Standorte als mögliche Jagdhabitate
für Fledermäuse. Da auch für solche Strukturen der Einsatz von Horchboxen gemäß
Arbeitshilfe (LBV-SH 2011) vorgesehen ist, wurden die Daten für die Bewertung der
Jagdhabitate mit genutzt. Dies betrifft die Standorte HBFl02, HFL03, HBFL06 und HBFL07 (s.
Karte Fledermäuse“, Blatt 4).
3.1.7.4. Fledermauszug
Erfassungen zum Herbstzug im Bereich des Eingriffsbereiches erfolgten über Horchboxen in
der Zeit von Ende August bis Anfang November 2014 an vier Standorten und in sechs
Nächten.
Die Erfassungstermine waren: 25./26.08., 04./05.09., 15./16.09., 28./29.09. 11./12.10. und
01./02.11.14.
Untersuchungen zum Frühjahrszug erfolgten durchgängig vom 06.04. –19.05.15 an fünf
Standorten. Dabei wurden die Horchboxen auf Dauerbetrieb gestellt und die Akkus
regelmäßig ausgetauscht. Der Einsatz der verwendeten Horchboxen ermöglicht im Vergleich
zu den sonst üblichen Anabats in der Regel die direkte Artbestimmung bei Bearbeitung der
Aufnahmen mit einer entsprechenden Auswertesoftware.
3.1.8. Plausibilitätsprüfung Heuschrecken, Tagfalter/Widderchen, Laufkäfer und Reptilien
Im Rahmen der UVS wurden hinsichtlich der Organismengruppen Heuschrecken, Tagfalter
und Widderchen sowie Laufkäfer und Reptilien in dem vorliegend relevanten LBP-
Geltungsbereich lediglich ubiquitäre und euryöke Arten festgestellt. Das Untersuchungsgebiet
weist für diese Organismengruppen keine besondere Bedeutung auf. Für Heuschrecken
wurden innerhalb des LBP-Bereiches nur maximal mäßige Bedeutungen der Probestellen
erreicht. Bei den Tagfaltern/Widderchen wies lediglich das Kreuzungsdreieck der B 207 mit
der K 49 eine mittlere Bedeutung auf. Auch hinsichtlich der Laufkäferfauna erreichte das LBP-
Plangebiet überwiegend nur eine mäßige Bedeutung. Als hochwertig wurden – aufgrund des
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Vorkommens von Arten der Roten Liste – lediglich der Bahndamm und das Rangiergelände
Puttgarden eingestuft. Einen Sonderfall stellte das Kreuzungsdreieck der B 207 mit der K 49
und dem Ortsverbindungsweg zwischen Todendorf und Presen dar, weil hier mit einem
Gewässer eine Sonderstruktur miterfasst wurde, die von den übrigen untersuchten Transekten
abweicht. Der Transekt erreicht jedoch insgesamt nur eine mittlere Bedeutung für die
Laufkäferfauna.
Diese Ergebnisse erforderten keine Aktualisierungserfassungen, zumal die Erfassung der
Laufkäferfauna mit deren Tötung einhergeht.
Hinsichtlich der Reptilien wurde im Rahmen der UVS lediglich die landes- und bundesweit
ungefährdete und weit verbreitete Waldeidechse (Zootoca vivipara) nachgewiesen.
Wesentliches Habitat ist der Bahn- und Straßendamm, für den Waldeidechsennachweise im
Bereich Puttgarden und Burg sowie im Süden im Bereich des Fehmarnsunds von BIOPLAN
und der leguan gmbh in verschiedenen Jahren belegt sind. Es ist anzunehmen, dass auch die
nicht untersuchten Bereiche des Dammes zwischen Burg und dem Sund Waldeidechsen
beherbergen. Darüber hinaus sind Vorkommen der Waldeidechse im Bereich des
Bahndammes bei Burg östlich der Bundesstraße B 207 festgestellt worden. Auch mit
Wiederaufnahme des Schienenverkehrs in diesem Bereich ist davon auszugehen, dass die
Waldeidechsen dort weiterhin zu finden sind, da sie typischerweise betriebene und
aufgelassene Bahnkörper besiedeln. Insgesamt kann der Bahn- und Straßendamm
zusammen mit den Gleisanlagen bei Burg als Funktionsraum für die Waldeidechse eingestuft
werden, der ganzjährig besiedelt wird. Die übrigen Bereiche des Untersuchungsgebietes
stellen für Reptilien eine untergeordnete Bedeutung dar. Daran hat sich in der Zwischenzeit
nichts geändert.
Für die vorliegende Aktualisierungskartierung wurde daher überprüft, ob die im Rahmen der
UVS festgestellten Strukturen auch derzeit noch vorhanden sind, also von einer
gleichbleibenden Habitatqualität ausgegangen werden kann. Diese Überprüfung erfolgte mit
der im August 2014 durchgeführten Biotoptypenkartierung.
3.2. Spezifische Bewertungsverfahren
3.2.1. Pflanzen der Roten Listen
Die Bewertung der Biotoptypen erfolgt unter anderem nach dem Vorkommen von
Pflanzenarten der Roten Liste Schleswig-Holsteins, vgl. Tabelle 3-4.
Vorkommen von Arten der Roten Listen zeigen grundsätzlich die Gefährdung, Seltenheit oder
besondere Ausprägung von Lebensräumen an. Je mehr Arten der Roten Listen nachgewiesen
werden, als desto höherwertig ist ein solcher Lebensraum einzuschätzen. Die Verwendung
ausschließlich der Roten Liste Schleswig-Holsteins liegt darin begründet, dass diese in der
Regel die aktuelle Gefährdungssituation im Lande am zutreffendsten beschreibt.
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Tabelle 3-4: Einzel-Punktwerte zur Bewertung nach Gefährdungskategorien der Roten Liste der Farn- und Blütenpflanzen Schleswig-Holsteins (Mierwald & Romahn 2006)
Rote-Liste-Kategorie Einzel-Punktwert
0 (ausgestorben, verschollen) 5
1 (vom Aussterben bedroht) 5
2 (stark gefährdet) 2
3 (gefährdet) 1,5
V (Vorwarnliste) 0,5
R (extrem selten) 2
D (Daten defizitär) -
Die Einzel-Punktwerte werden addiert. Die Summe ergibt den Gesamtwert des Biotops (vgl.
Tabelle 3-5).
Tabelle 3-5: Werteinstufung der addierten Punktwerte zur Bewertung nach Gefährdungskategorien der Roten Liste der Farn- und Blütenpflanzen Schleswig-Holsteins (Mierwald & Romahn 2006)
Addierte Punktwerte Wertstufe Bedeutung
0 – 1,5 1 Gering
> 1,5 – 3 2 Mäßig
> 3 – 6 3 Mittel
> 6 – 10 4 Hoch
> 10 5 Sehr hoch
In einer anschließenden Überprüfung der Wertigkeit wird die Artenvielfalt (in Bezug auf Arten
der Roten Liste) und Einzigartigkeit für einen Fundort betrachtet und berücksichtigt, demnach
können sich nachträgliche Änderungen in der errechneten Bewertung ergeben.
3.2.2. Libellen
Die Bewertung der Gewässerlebensräume an Hand der Libellen orientiert sich an dem
Parameter Artenzahl. Eine hohe Artenzahl an einem Gewässer stellt per se schon einen
gewissen Wert des Lebensraums bzw. Fundorts dar, da es in der Regel nur wenige
Gewässertypen gibt, die eine Vielzahl von Nischen bieten, die von verschiedenen Arten
besetzt werden können. So können z. B. größere Seen mit unterschiedlichen Biotoptypen
bzw. Strukturen einen solchen Lebensraum darstellen, wo beispielsweise neben
ausgeprägten Röhrichtzonen, schlammige oder anmoorige Verlandungszonen sowie
bewaldete Bereiche (gehölzreiche Saumstrukturen) oder Schwimmblattgesellschaften und
submerse Vegetation vorkommen. Nachfolgend ist in Tabelle 3-6 die Zuordnung der
Wertstufen zur Artenzahl dargestellt. Maßgeblich für die gewählten Klassengrenzen ist die
spezifische Situation auf der Insel Fehmarn. Das Untersuchungsgebiet stellt hiervon einen
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repräsentativen Ausschnitt dar. Um die Bewertung über die Artenzahl zu skalieren, ist
zunächst zu ermitteln, wie viele Arten überhaupt im Idealfall im betrachteten Raum
vorkommen können. Hierzu werden Daten der umfangreichen Untersuchungen der leguan
Gmbh aus den letzten Jahren auf Fehmarn zu Grunde gelegt, die auch die Grundlage des
aktuellen Verbreitungsatlas der Libellen Schleswig-Holsteins (Arbeitskreis Libellen Schleswig-
Holstein 2015) darstellen.
Tabelle 3-6: Werteinstufung der Libellen-Fundorte zur Bewertung nach Artenzahl
Artenzahl Wertstufe Bedeutung
1 – 2 1 Gering
3 – 4 2 Mäßig
5 – 7 3 Mittel
8 – 10 4 Hoch
> 10 5 Sehr hoch
Eine Bewertung anhand der Rote-Liste-Einstufung ist nicht sinnvoll, da lediglich Libellenarten
nachgewiesen wurden, die in Schleswig-Holstein ungefährdet sind (Winkler et al. 2011). Auch
eine Bewertung nach Stenökie ist vorliegend nicht angezeigt, da mit der Blaugrünen
Mosaikjungfer (Aeshna cyanea) lediglich eine mehr oder weniger stenöke Art in zwei
Gewässern nachgewiesen wurde.
3.2.3. Amphibien
In den vorliegend untersuchten 43 Gewässern wurden maximal drei Amphibienarten
festgestellt, die in Schleswig-Holstein nicht gefährdet sind. Der Kammmolch (Triturus cristatus)
wird auf der Vorwarnliste geführt, das bedeutet, die Bestände gehen zurück, eine Gefährdung
ist aber derzeit nicht gegeben. Hinzu kommt, dass insbesondere der Kammmolch auf
Fehmarn weit verbreitet ist.
Eine Bewertung nach Roter Liste ist somit wenig zielführend. Auch die Bewertung nach
Metapopulationsverbund, wie in der UVS geschehen, ist vorliegend nicht anwendbar, da mit
43 Gewässern die Gewässerzahl zu gering ist. Die Bewertung erfolgt daher pauschal anhand
des festgestellten Artenspektrums (vgl. Tabelle 3-7). Zur Abschätzung einer vorliegenden
Isolation von Gewässern, die generell zu einer erhöhten Empfindlichkeit führt, wurde
überprüft, ob und inwieweit die jeweils vorkommenden Amphibienarten anhand ihrer aus der
UVS übernommenen Aktionsradien als isoliert einzustufen und somit hinsichtlich ihrer
Wertigkeit höher zu bewerten sind. Dabei wurde für die beiden Molcharten ein Aktionsradius
von 300 m angenommen.
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Tabelle 3-7: Werteinstufung der Amphibien-Fundorte zur Bewertung nach Artenzahl
Artenzahl Wertstufe Bedeutung
0 - Keine
1 1 Gering
2 2 Mäßig
3 3 Mittel
Neben der Bewertung der Laichgewässer sind auch die Landhabitate zu berücksichtigen, da
es zu vorhabenbedingten Beeinträchtigungen kommen kann.
Aufgrund des nachgewiesenen Artenspektrums wurden die beiden nachgewiesenen Molcharten aufgrund ihres relativ geringen Aktionsradius und der damit einhergehenden potenziellen Betroffenheit als Basis für die Bewertung der Landhabitate herangezogen. Analog zur UVS wurden sämtliche geeigneten Landhabitate, die sich im Radius von 300 m um mindestens als „Mittel“ bewertete Gewässer befinden, gesondert dargestellt. Die Einstufung der Wertigkeit der Landhabitate richtet sich dabei nach der Einstufung der Laichgewässer. Dabei wurden für sämtliche Gewässer mit mittlerer und hoher Bedeutung (und damit sämtliche Gewässer mit Kammmolchnachweisen), die in den entsprechenden, artspezifischen Aktionsradien der Amphibien um die Gewässer herum gelegenen Biotoptypen mit Landlebensraumfunktion wie z. B. Gehölzbiotope, Grünlandbiotope, Küstenbiotope sowie einzelne Siedlungsbereiche ausgewiesen und kartografisch dargestellt (Anlage 30.2, Blatt 3).
3.2.4. Brutvögel
Um die Vergleichbarkeit der Bewertungsmethodik zu den Daten von 2009 zu gewährleisten,
wurde der in den Planfeststellungsunterlagen beschriebene Ansatz für die Bewertung der
Brutvogelfauna herangezogen (UVS, Anlage 15 der Planfeststellungsunterlagen, Anhang B,
Kap. 0.2.2.17, S. 602 ff.).
3.2.5. Rastvögel
Um auch hier die Vergleichbarkeit der Bewertungsmethodik zu den Daten von 2009 zu
gewährleisten, wurde der in den Planfeststellungsunterlagen beschriebene Ansatz für die
Bewertung der Rastvogelfauna herangezogen (UVS, Anlage 15 der
Planfeststellungsunterlagen, Anhang B, Kap. 0.2.2.17, S. 604 ff.). Allerdings wurden die
verwendeten Bezugspopulationen aktualisiert, da inzwischen aktuellere Veröffentlichungen
vorliegen. Burdorf et al. (1997) wurde durch Krüger et al. (2010) und LLUR et al. (2016),
veröffentlicht in LBV SH & AfPE (2016), ersetzt.
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3.2.6. Fledermäuse
Die Bewertung der potenziellen Flugrouten richtet sich nach der derzeit gültigen Arbeitshilfe
des Landes Schleswig-Holstein (LLUR 2011). Die Bewertung des nachgewiesenen
Artenspektrums und des Zuges erfolgt verbal-argumentativ.
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4. Kommentierte Ergebnisse
4.1. Biotoptypen
Innerhalb des Untersuchungsgebiets wurden insgesamt 373 verschiedene Fundorte
ausgewiesen, die 57 verschiedenen Biotoptypen bzw. Biotoptypenkombinationen gemäß der
aktuellen Standardliste der Biotoptypen in Schleswig-Holstein (LLUR 2015) zugewiesen
wurden.
Ackerflächen überwiegen bei weitem im Gebiet, es wurden 53 Flächen mit insgesamt gut
576 ha Ackerflächen erfasst, was etwa 74 % der gesamten Untersuchungsgebietsfläche
entspricht. An zweiter Stelle stehen Siedlungsbiotope, inklusive der Verkehrsflächen und
Windkraftanlagen, diese wurden auf 97 Flächen mit rund 147 ha erfasst, was knapp einem
Fünftel des Untersuchungsgebietes entspricht.
Grünländer wurden mit 18 Flächen auf ca. 21 ha aufgenommen. Diese umfassen auch die
Landesschutzdeiche. Gehölzstrukturen, wie u. a. Knicks, Feldhecken, Feldgehölze,
Nadelforste oder Straßen begleitende Gehölze, wurden mit insgesamt 95 Flächen auf knapp
16 ha nachgewiesen. Ruderalfluren unterschiedlicher Ausprägung fanden sich auf 35 Flächen
mit einer Gesamtfläche von gut 5 ha, Gewässer und Gräben wurden auf 51 Flächen mit einer
Gesamtfläche von ca. 3 ha erfasst. Küstenbiotope wurden auf 12 Flächen mit knapp 1 ha
erfasst, diese umfassen die Dünen, Strand- und Kliffbereiche der Ostsee.
Von den 373 erfassten Fundorten stehen 71 unter einem gesetzlichen Schutz nach § 30 (2)
BNatSchG bzw. § 21 (1) LNatSchG. Die gesetzlich geschützten Biotope sind in Tabelle 4-1
aufgeführt. 42 Fundorte unterstehen dem Schutz nach § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG, 2 Fundorte
nach § 30 (2) Nr. 2 BNatSchG und 3 Fundorte nach § 30 (2) Nr. 6 BNatSchG. Weitere 24
Fundorte sind gemäß § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG gesetzlich geschützt.
Die gesetzlich geschützten Biotope nehmen eine Fläche von ca. 5 ha ein, das gesamte
Untersuchungsgebiet weist eine Fläche von etwa 777 ha auf, demnach sind ca. 0,4 % der
Fläche des gesamten Untersuchungsgebietes gesetzlich geschützt, die sich auf 71
Einzelflächen verteilen.
Feldhecken und Knicks nehmen mit etwa 2 ha flächenmäßig den größten Teil ein, gefolgt von
den geschützten Kleingewässern, die knapp 2 ha einnehmen. Küstenbiotope bilden mit gut
1 ha Fläche die dritte Gruppe gesetzlich geschützter Biotope im Untersuchungsgebiet.
Die ausgewiesenen Biotoptypen sind in der Karte „Biotoptypen“ (Anlage 30.2, Blatt 1)
dargestellt.
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Tabelle 4-1: Geschützte Biotope nach § 30 (2) BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG im Untersuchungsgebiet mit Fundorten, Biotopkürzeln und Bezeichnungen
Fundort Schutz Kürzel Bezeichnung
F_003 § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG HWy Typischer Knick
F_009 § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG HWy Typischer Knick
F_018 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer
F_027 § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG HWy Typischer Knick
F_029 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer
F_030 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer
F_031 § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG HWy Typischer Knick
F_038 § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG HWy Typischer Knick
F_039 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer
F_041 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer
F_042 § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG HWy Typischer Knick
F_043 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy/FXy Sonstiges Stillgewässer/Sonstiges naturfernes
Gewässer
F_050 § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG HWy Typischer Knick
F_061 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer
F_079 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FKy Sonstiges Kleingewässer
F_090 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer
F_102 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer
F_105 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer
F_110 § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG HFy Typische Feldhecke
F_112 § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG HFy Typische Feldhecke
F_114 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer
F_117 § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG HWo Knickwall ohne Gehölze
F_121 § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG HWy Typischer Knick
F_129 § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG HFy Typische Feldhecke
F_136 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer
F_137 § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG HWy Typischer Knick
F_138 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy/FXy Sonstiges Stillgewässer/Sonstiges naturfernes
Gewässer
F_144 § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG HWy Typischer Knick
F_146 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer
F_154 § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG HWy/RHm Typischer Knick/Ruderale Staudenflur frischer
Standorte
F_156 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FKy Sonstiges Kleingewässer
F_158 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FKy Sonstiges Kleingewässer
F_168 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer
F_172 § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG HWy Typischer Knick
F_173 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer
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Fundort Schutz Kürzel Bezeichnung
F_180 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FKy Sonstiges Kleingewässer
F_181 § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG HFy Typische Feldhecke
F_185 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FKy Sonstiges Kleingewässer
F_207 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer
F_208 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer
F_219 § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG HFy Typische Feldhecke
F_230 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer
F_243 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer
F_251 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FKy Sonstiges Kleingewässer
F_252 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy/FXy Sonstiges Stillgewässer/Sonstiges naturfernes
Gewässer
F_255 § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG HWy Typischer Knick
F_256 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer
F_265 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer
F_266 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer
F_275 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FKy Sonstiges Kleingewässer
F_276 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FKy Sonstiges Kleingewässer
F_283 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer
F_286 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FKy Sonstiges Kleingewässer
F_296 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer
F_300 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer
F_309 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer
F_312 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer
F_318 § 30 (2) Nr. 2 BNatSchG KRs Schilf-Brackwasserröhricht
F_321 § 30 (2) Nr. 2 BNatSchG KRs Schilf-Brackwasserröhricht
F_324 § 30 (2) Nr. 6 BNatSchG KDg Graudüne, naturnah
F_327 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer
F_330 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer
F_331 § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG HWy Typischer Knick
F_332 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer
F_334 § 30 (2) Nr. 6 BNatSchG XKo Jungmoränenkliff
F_339 § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG HWy Typischer Knick
F_341 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer
F_355 § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG HWy Typischer Knick
F_357 § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG HFy Typische Feldhecke
F_364 § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG HWy Typischer Knick
F_372 § 30 (2) Nr. 6 BNatSchG XKo Jungmoränenkliff
Fazit
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Die wertgebenden Bereiche sind generell die Dünen- und Strandbereiche entlang der
Küstenlinie. Zu diesen Biotopen zählt auch das Kliff bei Marienleuchte.
Über das gesamte Untersuchungsgebiet verteilt befinden sich Kleingewässer und Knicks bzw.
Feldhecken, die dem gesetzlichen Biotopschutz unterliegen.
Eine Bewertung der Biotoptypen anhand des Orientierungsrahmens zur Bestandserfassung,
‑bewertung und Ermittlung der Kompensationsmaßnahmen im Rahmen
landschaftspflegerischer Begleitplanungen für Straßenbauvorhaben findet sich unter Kap.
11.1.2.3. in Tabelle 225 des Landschaftspflegerischen Begleitplanes (Anhang 12 der
Planfeststellungsunterlagen).
4.2. Pflanzen der Roten Listen
4.2.1. Bestand
Im Untersuchungsgebiet wurden 21 Pflanzenarten der Roten Liste Schleswig-Holsteins
(Mierwald & Romahn 2006) sowie 19 Arten der Vorwarnliste nachgewiesen. Zudem wurde
eine Art, deren Vorkommen in Schleswig-Holstein als extrem selten (R) eingestuft wird,
festgestellt (vgl. Tabelle 4-2).
Ferner werden elf der nachgewiesenen Pflanzenarten in der Roten Liste der Bundesrepublik
Deutschland (Korneck et al. 1996) geführt, wobei eine Art als potenziell gefährdet eingestuft
wird.
Insgesamt eine der nachgewiesenen Arten wird in Schleswig-Holstein als vom Aussterben
bedroht eingestuft. Es handelt sich hier um die Färber-Hundskamille, die an einem Fundort
festgestellt wurde. Als stark gefährdet werden in Schleswig-Holstein drei der im
Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Arten geführt, es handelt sich um Seekanne,
Schwarznessel und Gelben Gamander. Bis auf die Schwarznessel kommen die genannten
Arten nur vereinzelt oder selten im Untersuchungsgebiet vor. Die Schwarznessel tritt hingegen
regelmäßig auf. Als gefährdet werden 17 der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Arten
in Schleswig-Holstein geführt. In Tabelle 4-2 sind alle im Untersuchungsgebiet
nachgewiesenen Arten der Roten Liste Schleswig Holsteins und der Bundesrepublik
Deutschland aufgeführt. Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-RL wurden nicht
nachgewiesen.
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Tabelle 4-2: Gesamtliste der innerhalb des Untersuchungsgebietes auf Fehmarn nachgewiesenen Pflanzen der Roten Listen mit Angabe des Fundortes und mit Angabe der jeweiligen Gefährdungseinstufung RL SH = Rote Liste Schleswig-Holstein (Mierwald & Romahn 2006), RL BRD = Rote Liste Bundesrepublik Deutschland (Korneck et al. 1996). 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste, R = extrem selten, 4 = potenziell gefährdet (BRD-Liste), + = ungefährdet
Artname (lat.) Artname (dt.) RL SH RL BRD Fundort
Agrimonia eupatoria Kleiner Odermennig V + F_016, F073, F_095,
F_145, F_202, F_249
Agrimonia procera Großer Odermennig 3 + F_319, F_323, F_371,
F_372
Aira praecox Frühe Haferschmiele V + F_202, F_261
Allium oleraceum Gemüse-Lauch 3 + F_031, F_037, F_038,
F_085, F_114, F_195,
F_258, F_335, F_344,
F_372
Allium
scorodoprasum ssp
scorodoprasum
Schlangen-Lauch 3 + F_009, F_016, F_024,
F_029, F_074, F_179,
F_330
Allium vineale Weinbergs-Lauch 3 + F_016, F_074, F_098,
F_372
Anthemis tinctoria Färber-Hundskamille 1 + F_219
Ballota nigra ssp.
Nigra
Gemeine
Schwarznessel
2 + F_016, F_024, F_027,
F_031, F_038, F_056,
F_064, F_070, F_071,
F_074, F_091, F_100,
F_126, F_152, F_174,
F_249, F_339
Beta vulgaris ssp.
Maritima
Wilde Rübe + 4 F_148, F_220
Cardamine pratensis
agg.
Artengruppe Wiesen-
Schaumkraut
V + F_081
Cardaria draba Pfeilkresse 3 + F_258
Carex distans Entferntährige Segge 3 3 F_143
Carex flacca Blaugrüne Segge V + F_202, F_224, F_270,
F_334
Carlina vulgaris Golddistel 3 + F_133
Centaurea cyanus Kornblume + 3 F_036, F_070, F_074,
F_100, F_119, F_179,
F_192, F_202, F_224,
F_345, F_351, F_358,
F_372
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Artname (lat.) Artname (dt.) RL SH RL BRD Fundort
Centaurea jacea Wiesen-Flockenblume V + FF_008, F_074, F_087,
F_372
Cichorium intybus Wegwarte V + F_009, F_045, F_047,
F_070, F_179, F_186,
F_232, F_371, F_372
Crambe maritima Meerkohl V 3 F_131, F_220, F_325,
F_329, F_372
Echium vulgare Gewöhnlicher
Natternkopf
3 + F_046, F_083, F_111,
F_131, F_148, F_249
Filago arvensis Acker-Filzkraut 3 3 F_261
Filago minima Zwerg-Filzkraut V + F_202
Hippuris vulgaris Tannenwedel 3 3 F_090, F_341
Lathyrus maritimus Strand-Platterbse 3 3 F_131
Leucanthemum
vulgare agg.
Artengruppe Wiesen-
Margerite
V + F_202, F_224, F_270
Linaria repens Kriechendes Leinkraut R + F_261
Lotus corniculatus
agg.
Artengruppe
Gewöhnlicher Hornklee
V + F_143, F_192, F_202,
F_216, F_268, F_270
Malva sylvestris Wilde Malve 3 + F_024, F_070, F_077,
F_091, F_095, F_122,
F_152, F_186, F_193,
F_202, F_255
Myosotis scorpioides
agg.
Artengruppe Sumpf-
Vergissmeinnicht
V + F_330
Myriophyllum
spicatum
Ähriges Tausendblatt V + F_173
Nymphoides peltata Seekanne 2 3 F_341
Odontites vernus
agg.
Aggregat Frühlings-
Zahntrost
V + F_76
Ononis repens Kriechende Hauhechel V + F_098
Ononis spinosa Gewöhnlicher
Hauhechel
V + F_268
Potentilla argentea
agg.
Artengruppe Silber-
Fingerkraut
V + F_202, F_261
Ranunculus sardous Sardischer Hahnenfuß 3 3 F_003, F_103, F_128,
F_225
Ranunculus
trichophyllus
Haarblättriger
Hahnenfuß
3 + F_180
Sagina apetala agg. Kronblattloses
Mastkraut
3 + F_261
Spergularia rubra Rote Schuppenmiere V + F_202, F_261
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Artname (lat.) Artname (dt.) RL SH RL BRD Fundort
Stratiotes aloides Krebsschere 3 3 F_090
Teucrium scorodonia
ssp. Scorodonia
Gelber Gamander 2 + F_261
Trifolium campestre Feld-Klee V + F_091, F_186, F_246,
F_270
Ulmus glabra Berg-Ulme V + F_064, F_069, F_084,
F_087, F_098, F_124,
F_151, F_159, F_179,
F_181, F_261, F_267,
F_270, F_334, F_339,
F_351, F_355, F_371
Ulmus laevis Flatter-Ulme 3 + F_031, F_037, F_087,
F_354
Ulmus minor Feld-Ulme + 3 F_046, F_098, F_151
Valerianella locusta Gewöhnlicher Feldsalat V + F_202, F_334
4.2.2. Bewertung
Für zwei Fundorte wurde eine hohe Wertigkeit ermittelt. Es handelt sich um die Bahnbereiche
Puttgarden südlich des Hafenbereiches. Diese sind hinsichtlich der Biotoptypen in aktive und
aufgelassene Teilflächen untergliedert, weisen aber beide jeweils eine hohe Wertigkeit auf.
Eine Übersicht des aufgelassenen Bahngeländes vermittelt Abbildung 4-1.
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Abbildung 4-1: Übersicht des aufgelassenen Bahngeländes in Puttgarden (Foto: G. Bertram)
Ansonsten werden noch 11-mal mittlere Wertigkeiten erreicht (vgl. Tabelle 4-3).
Tabelle 4-3: Werteinstufung nach Vorkommen von Pflanzen der Roten Liste und Vorwarnliste Schleswig-Holsteins, mit Angabe des Biotoptyps, des Fundortes, der Summe der Einzel-Punktwerte und der Werteinstufung, in Klammern sind Änderungen der Bewertung kenntlich gemacht. Fundorte ohne Nachweise entsprechender Arten sind nicht dargestellt. Fundorte mit hoher Wertigkeit sind hellgrau hinterlegt
Fundort Kürzel Summe Einzel-Punktwerte Wertstufe Bedeutung
F_003 HWy 1,5 2 Mäßig
F_008 RHm 0,5 1 Gering
F_009 HWy 2,0 2 Mäßig
F_016 SVs 5,5 3 Mittel
F_024 HBy/XAw 5,0 3 Mittel
F_027 HWy 2,0 2 Mäßig
F_029 FSy 1,5 1 Gering
F_031 HWy 5,0 3 Mittel
F_037 SLy 3,0 2 Mäßig
F_038 HWy 3,5 3 Mittel
F_045 SVs 0,5 1 Gering
F_046 SVh 1,5 1 Gering
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Fundort Kürzel Summe Einzel-Punktwerte Wertstufe Bedeutung
F_047 SVo 0,5 1 Gering
F_056 SDs 2,0 2 Mäßig
F_064 SDs 2,5 2 Mäßig
F_069 HRy 0,5 1 Gering
F_070 SVs 4,0 3 Mittel
F_071 HBy 2,0 2 Mäßig
F_073 RHm 0,5 1 Gering
F_074 HRy 5,5 3 Mittel
F_076 HRy 0,5 1 Gering
F_077 RHm 1,5 1 Gering
F_081 SGb 0,5 1 Gering
F_083 SVo 1,5 1 Gering
F_084 HGy 0,5 1 Gering
F_085 HGy 1,5 1 Gering
F_087 HGy 2,5 2 Mäßig
F_090 FSy 3,0 2 Mäßig
F_091 HGy 4,0 3 Mittel
F_095 ROf 2,0 2 Mäßig
F_098 SVo 2,5 2 Mäßig
F_100 SDs 2,0 2 Mäßig
F_103 GYy 1,5 1 Gering
F_111 AAy 1,5 1 Gering
F_114 FSy 1,5 1 Gering
F_122 GYy 1,5 1 Gering
F_124 SVo 0,5 1 Gering
F_126 SDs 2,0 2 Mäßig
F_128 GYy 1,5 1 Gering
F_131 KSv 3,5 2 Mäßig
F_133 HBy 1,5 1 Gering
F_143 GYy/XDl 2,0 2 Mäßig
F_145 RHf 0,5 1 Gering
F_148 KSs 1,5 1 Gering
F_151 SVh 0,5 1 Gering
F_152 HGy 3,5 2 Mäßig
F_159 HGy 0,5 1 Gering
F_173 FSy 0,5 1 Gering
F_174 HGy 2,0 2 Mäßig
F_179 AAy 2,5 2 Mäßig
F_180 FKy 1,5 1 Gering
F_181 HFy 0,5 1 Gering
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Fundort Kürzel Summe Einzel-Punktwerte Wertstufe Bedeutung
F_186 RHm/XAs 2,5 2 Mäßig
F_192 AAy 0,5 1 Gering
F_193 SVu 1,5 1 Gering
F_195 HRy 1,5 1 Gering
F_202 SZg 7,0 4 Hoch
F_216 GYy/XDl 0,5 1 Gering
F_219 HFy 5,0 3 Mittel
F_220 KSv 0,5 1 Gering
F_224 SVg 1,0 1 Gering
F_225 SGr 1,5 1 Gering
F_232 GYy 0,5 1 Gering
F_246 SVs 0,5 1 Gering
F_249 GYy 4,0 3 Mittel
F_255 HWy 1,5 1 Gering
F_258 RHm 3,0 2 Mäßig
F_261 SVx 9,0 4 Hoch
F_267 HRy 0,5 1 Gering
F_268 SZh 1,0 1 Gering
F_270 SVg 2,5 2 Mäßig
F_319 RHt 1,5 1 Gering
F_323 RHm 1,5 1 Gering
F_325 KSv 0,5 1 Gering
F_329 KSs 0,5 1 Gering
F_330 FSy 2,0 2 Mäßig
F_334 XKo 2,5 2 Mäßig
F_335 AAy 1,5 1 Gering
F_339 HWy 2,5 2 Mäßig
F_341 FSy 3,5 3 Mittel
F_344 SDe/SPh 1,5 1 Gering
F_351 RHm 0,5 1 Gering
F_353 GAe 1,5 1 Gering
F_354 HEy 1,5 1 Gering
F_355 HWy 0,5 1 Gering
F_371 RHm 2,5 2 Mäßig
F_372 XKo 6,0 3 Mittel
Die Fundorte mit relevanten Pflanzennachweisen und deren Bewertung sind in der Karte
„Pflanzen der Roten Liste“ (Anlage 30.2, Blatt 2) dargestellt.
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Fazit
Als botanisch hochwertig ist der aktive und aufgelassene Bahngleisbereich Puttgarden südlich
des Fähranlegers zu nennen (Fundorte F_202 und F_261), der zahlreiche gefährdete
Pflanzenarten beherbergt.
Zudem weisen einige Kleingewässer inklusive der Uferbereiche sowie die Knicks und
Straßenbegleitgrünflächen Pflanzen der Roten Listen auf. Diese liegen innerhalb des
Untersuchungsgebietes regelmäßig verteilt vor.
4.3. Libellen
4.3.1. Bestand
Es wurden in den untersuchten sechs Gewässern fünf Nachweise mit insgesamt acht Arten
erbracht (vgl. Tabelle 4-4). Sämtliche Arten sind sowohl landes- als auch bundesweit
ungefährdet. Gewässer FOd136 verblieb ohne Nachweise von Libellen. Die Lage der
Fundorte ist der Karte „Amphibien und Libellen“ (Anlage 30.2, Blatt 3) zu entnehmen.
Tabelle 4-4: Gesamtliste der nachgewiesenen Libellenarten mit Angabe der Gefährdungsgrade der jeweiligen Roten Listen des Landes Schleswig-Holstein (WINKLER et al. 2011) und der Bundesrepublik Deutschland (Wildermuth & Martens 2014). + = ungefährdet, Präsenz = Anzahl der Vorkommen an den insgesamt fünf Fundorten mit Nachweisen. Stetigkeit = prozentuales Verhältnis der Anzahl der Vorkommen bezogen auf fünf Fundorte mit Nachweisen
Artname (dt.) Artname (lat.) RL SH RL BRD Präsenz Stetigkeit
Blaugrüne
Mosaikjungfer
Aeshna cyanea + + 2 40,00 %
Herbst-Mosaikjungfer Aeshna mixta + + 2 40,00 %
Kleine Mosaikjungfer Brachytron pratense + + 1 20,00 %
Hufeisen-Azurjungfer Coenagrion puella + + 3 60,00 %
Becher-Azurjungfer Enallagma
cyathigerum
+ + 1 20,00 %
Große Pechlibelle Ischnura elegans + + 2 40,00 %
Große Binsenjungfer Lestes sponsa + + 3 60,00 %
Vierfleck Libellula
quadrimaculata
+ + 1 20,00 %
Es wurden keine in Schleswig-Holstein als bestandsbedroht geführten Arten nachgewiesen.
Auch Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, die artenschutzrechtlich besonders zu
berücksichtigen wären, wurden nicht festgestellt. Das Auftreten dieser Arten ist aufgrund der
Habitatausstattungen der Gewässer auch nicht zu erwarten gewesen. Das Vorkommen der
Krebsschere (Stratiotes aloides) in Gewässer FBioOd13 lässt potenziell das Vorkommen der
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streng geschützten Grünen Mosaikjungfer (Aeshna viridis) möglich erscheinen. Die
Krebsscherenbestände sind jedoch zu kleinflächig ausgebildet und das Gewässer zu
beschattet, als dass Vorkommen dieser Libellenart möglich wären. Sie wurde auch nie in den
Untersuchungen von BIOPLAN und leguan dort nachgewiesen.
Nachfolgend sind in Tabelle 4-5 die nachgewiesenen Libellenarten für die jeweiligen
Gewässer dargestellt.
Tabelle 4-5: Gesamtliste der nachgewiesenen Libellenarten nach Gewässer getrennt
Artname (dt.) FBioOd13 FOd113 FOd114 FOd119 FOd134
Blaugrüne Mosaikjungfer 1 1
Herbst-Mosaikjungfer 1 1
Kleine Mosaikjungfer 1
Hufeisen-Azurjungfer 15 200 6
Becher-Azurjungfer 10
Große Pechlibelle 2 3
Große Binsenjungfer 7 5 1
Vierfleck 1
Artenzahl 6 4 2 1 2
Die Artenzahlen in den Gewässern im Untersuchungsgebiet liegen zwischen 0 und 6. Die
höchste Artenzahl erreicht Gewässer FBioOd13, das sich im Kreuzungsdreieck der B 207 mit
der K 49 befindet (s. Tabelle 4-5).
Viele Gewässer sind relativ stark durch landwirtschaftliche Nutzungseinflüsse geprägt. Sie
sind darüber hinaus oftmals, bedingt durch ihre ungeschützte Lage, stark windexponiert.
Zudem trocknen viele der Gewässer entweder periodisch oder unregelmäßig aus. So wurde
ein Abtrocken im Jahr 2014 für die Gewässer FOd119, FOd134 und FOd136 festgestellt. Im
Jahresverlauf 2015 trocknete zudem Gewässer FBioOd13 aus. Dies ist für viele Arten ein
limitierender Faktor, da die Larvalentwicklung häufig ein Jahr oder länger andauert. Solche
Austrocknungen können nur wenige Arten überstehen. Diese Faktoren schränken die
Funktionalität vieler Gewässer für eine ganze Reihe von Libellen stark ein.
4.3.2. Bewertung
In Untersuchungen der leguan gmbh zur Libellenfauna Nordfehmarns wurden im Rahmen der
UVS durchschnittlich sieben Arten pro Gewässer bei insgesamt 140 untersuchten Gewässern
festgestellt. Im Zuge der Planungen zur Deichrückverlegung Nordfehmarn wurden 40
Gewässer hinsichtlich der Libellenfauna untersucht, wobei die durchschnittliche Artenzahl fünf
betrug (leguan gmbh 2015). Somit erreicht lediglich Gewässer FBioOd13 eine
durchschnittliche Bedeutung für die Libellenfauna. Im Rahmen der UVS wurde das Gewässer
aufgrund des Vorkommens von acht Libellenarten und dem einzig bekannten Vorkommen der
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Frühen Adonislibelle (Pyrrhosoma nymphula) auf Fehmarn mit hoch bewertet. BIOPLAN
gelang aber auch nur der Nachweis eines einzigen Exemplars (BIOPLAN 2009). Trotz
intensiver Nachsuche in den Jahren 2014 und 2015 konnte aber weder sie noch die Blutrote
Heidelibelle (Sympetrum sanguineum) an diesem Gewässer nachgewiesen werden, so dass
eine Herabstufung der Wertigkeit erfolgte. Zudem trocknete das Gewässer im Jahresverlauf
2015 aus, so dass auch von daher eine geringe Wertigkeit attestiert werden kann.
Nachfolgend ist in Tabelle 4-6 die abschließende Bewertung der Gewässer hinsichtlich der
Libellenfauna dargestellt.
Die Libellenfundorte und deren Bewertung sind in der Karte „Amphibien und Libellen“ (Anlage
30.2, Blatt 3) dargestellt.
Tabelle 4-6: Bewertungsergebnis anhand der nachgewiesenen Artenzahlen von Libellen an den jeweiligen Fundorten
Fundort Artenzahl Wertstufe Bedeutung
FBioOd13 6 3 Mittel
FOd113 4 2 Mäßig
FOd114 2 1 Gering
FOd119 1 1 Gering
FOd134 2 1 Gering
FOd136 0 0 Keine
Fazit
Die Libellenfauna der sechs untersuchten Gewässer ist bestenfalls als durchschnittlich
einzustufen. Neben der insgesamt geringen Zahl von acht erfassten Libellenarten ist vor allem
die geringe Artenzahl von sechs Arten pro Gewässer als wenig wertgebend einzustufen. Es
fehlen viele ubiquitäre und spezialisierte Arten. Neben der intensiven Landwirtschaft ist auch
die Tatsache zu nennen, dass hauptsächlich nur ein Gewässertyp untersucht wurde.
4.4. Amphibien
4.4.1. Bestand
Es wurden insgesamt drei Arten in den untersuchten 43 Gewässern nachgewiesen (vgl.
Tabelle 4-7). Davon wird der Kammmolch (Triturus cristatus) landesweit auf der Vorwarnliste
geführt, die Datenlage über den Teichfrosch wird aufgrund der Hybridisierung der 3
Grünfroscharten Pelophylax lessonae, P. ridibunda und P. kl. esculentus landesweit als
ungenügend eingestuft. Der Teichmolch (Lissotriton vulgaris) ist ungefährdet. Bundesweit
gelten Teichfrosch und Teichmolch als ungefährdet, der Kammmolch wird ebenso wie im Land
Schleswig-Holstein auf der Vorwarnliste geführt.
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Die Nachweise der kartierten adulten Tiere verteilen sich auf die einzelnen Gewässer wie in
Tabelle 4-8 dargestellt. In Tabelle 4-9 und Tabelle 4-10 ist zudem aufgezeigt, was an
subadulten und juvenilen Tieren nachgewiesen wurde. Tabelle 4-11 zeigt die Larvalfunde. Die
Lage der Fundorte ist der Karte „Amphibien und Libellen“ (Anlage 30.2, Blatt 3) zu entnehmen.
Tabelle 4-7: Gesamtliste der nachgewiesenen Amphibienarten mit Angabe der Gefährdungsgrade der jeweiligen Roten Listen des Landes Schleswig-Holstein (Klinge 2003) und der Bundesrepublik Deutschland (Kühnel et al. 2009a) . V = in der Vorwarnliste geführt, D = Datenlage ungenügend, + = nicht gefährdet, Anhang IV = Art des Anhangs IV der FFH-RL, Präsenz = Anzahl der Vorkommen an den insgesamt 41 Gewässern mit Nachweisen. Stetigkeit = prozentuales Verhältnis der Anzahl der Vorkommen bezogen auf 41 Gewässer mit Nachweisen
Artname (dt.) Artname (lat.) RL SH RL BRD Anhang IV Präsenz Stetigkeit
Kammmolch Triturus cristatus V V X 18 43,90 %
Teichfrosch Pelophylax kl. esculentus D + 40 97,56 %
Teichmolch Lissotriton vulgaris + + 35 85,37 %
Die Amphibiennachweise verteilen sich extrem unterschiedlich. Mit einer sehr hohen Stetigkeit
von knapp 100 % bzw. 85 % sind Teichfrosch und Teichmolch die Charakterarten des
Untersuchungsgebietes. Sie sind hier euryöke Arten, die Gewässer unterschiedlichster
Qualität besiedeln. Darüber hinaus ist der Kammmolch sehr häufig nachgewiesen worden, er
besiedelt mit ca. 44 % fast die Hälfte der untersuchten Gewässer im Untersuchungsgebiet.
Die Ergebnisse spiegeln die typischen Verhältnisse auf Fehmarn wider, in denen die
ansonsten in Schleswig-Holstein häufigen Frühlaicher wie Erdkröte, Gras- und Moorfrosch
fehlen, selten bis sehr selten sind und nur außerhalb des LBP-Plangebietes vorkommen.
Weitere für Fehmarn typische Arten, wie Kreuzkröte, Wechselkröte oder Rotbauchunke, sind
auf die Gewässer der Stiftung Naturschutz bzw. des Naturschutzvereins Nördliche
Seeniederung sowie die Küstenlagunen inkl. Wallnau beschränkt. Diese Habitate sind im
vorliegenden Untersuchungsgebiet nicht vorhanden, daher ist das ermittelte Artenspektrum
trotz der geringen Artenzahl als vollständig einzustufen. Auch in der aktuellen
Zusammenstellung der Lanis-Daten des LLUR zum Vorkommen von Arten des Anhangs IV
der FFH-RL (Klinge 2015) finden sich keine weiteren Amphibienarten. Auch im Vergleich zu
den Angaben von Klinge & Winkler (2005) ergeben sich keine Erfassungslücken.
Die Nachweise korrespondieren darüber hinaus weitestgehend mit den Ergebnissen der UVS,
wobei vorliegend insgesamt mehr Teich- und Kammmolchnachweise erbracht werden
konnten. In den nachfolgenden Tabellen sind die Amphibiennachweise gewässerspezifisch
sowie nach Status getrennt aufgeführt.
Tabelle 4-8: Maximale Abundanzen adulter Amphibien an den untersuchten Gewässern
Fundort Kammmolch Teichfrosch Teichmolch
FAm110b - 11 1
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Fundort Kammmolch Teichfrosch Teichmolch
FAm110c - 3 -
FAm134a - 7 1
FAm134b - 1 -
FAm139 - - 1
FAm147 3 2 6
FAm149 - 8 -
FAm154 2 15 6
FAm155 - 2 2
FAm158 2 1 29
FAm159 - 1 1
FAm160 1 3 20
FAm161 - 4 -
FAm162 2 - 23
FAm164 2 7 2
FAm166 4 3 8
FAm167 2 3 2
FAm169 - 4 1
FAm170 2 1 2
FAm171 2 3 3
FAm172 - - 1
FAm173 2 2 2
FAm174 - 4 2
FAm177 - - 4
FAm178 2 1 1
FAm180 2 3 2
FAm182 - - 5
FAm183 7 2 2
FAm187 - 2 3
FAm189 3 8 2
FAm192 1 5 1
FAm197 4 2 7
FAm199 - 2 1
FAm203 - 2 -
FBioAm53 - 2 -
FBioAm54 - 4 4
FBioAm55 1 5 1
FBioAm56 - 6 3
FBioAm57 - 8 4
FBioAm58 - 1 1
FBioAm59 - - 2
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Tabelle 4-9: Maximale Abundanzen subadulter Amphibien in den untersuchten Gewässern
Fundort Kammmolch Teichfrosch
FAm110b 6
FAm134a 2
FAm139 4
FAm149 2
FAm154 3
FAm160 4
FAm162 1 3
FAm164 2
FAm167 2
FAm171 1
FAm172 1
FAm173 2
FAm178 2
FAm180 1
FAm182 1
FBioAm53 4
FBioAm54 4
FBioAm56 3
FBioAm57 2
FBioAm58 2
FBioAm59 4
Tabelle 4-10: Maximale Abundanzen juveniler Amphibien in den untersuchten Gewässern
Fundort Kammmolch Teichfrosch
FAm183 17
FAm197 6
FBioAm58 2
Tabelle 4-11: Maximale Abundanzen larvaler Amphibien in den untersuchten Gewässern
Fundort Kammmolch Teichfrosch Teichmolch
FAm147 16
FAm154 16
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Fundort Kammmolch Teichfrosch Teichmolch
FAm164 2 7
FAm166 3 254
FAm167 1 5
FAm170 1 1
FAm173 9 1
FAm174 38
FAm183 26
FAm197 1 10
FBioAm54 40
FBioAm56 1
FBioAm57 35
4.4.2. Bewertung
4.4.2.1. Gewässer
Gemäß des unter Kap. 3.2.3 hergeleiteten Bewertungsverfahrens, ergeben sich die
nachfolgend in Tabelle 4-12 dargestellten Wertigkeiten für die Gewässer hinsichtlich der
Amphibienfauna.
Es werden maximal mittlere Wertigkeiten erreicht. Dies korrespondiert mit den
Untersuchungsergebnissen der UVS, in denen ebenfalls nur maximal mittlere Wertigkeiten für
die im LBP-Plangebiet gelegenen Gewässer ermittelt wurden. Eine Ausnahme bildet dabei
das Gewässer FAm187, für das in der UVS aufgrund der Empfindlichkeit (Isolation kombiniert
mit Individuenzahl und der Stetigkeit des Teichmolches im damaligen Untersuchungsgebiet)
eine hohe Bedeutung festgestellt wurde. An der Erreichbarkeit anderer Gewässer im
Aktionsradius des Teichmolches, der im Rahmen der UVS mit 300 m festgelegt wurde, hat
sich gegenüber der UVS-Untersuchung nichts geändert. Auch wenn aufgrund der geringen
Gewässerzahl explizit der Metapopulationsverbund nicht bewertet wurde, wird im Fall des
Gewässers FAm187 die ermittelte Bedeutung aufgrund der Isolation von mäßig auf hoch
heraufgesetzt. Dies gilt auch für das direkt benachbarte Gewässer FAm182, das in der UVS
mit einer mittleren Bedeutung bewertet wurde und nunmehr zunächst nur eine mäßige
Bedeutung erreicht. Aufgrund der auch hier bestehenden Isolation zu den nächsten
Gewässern mit Teichmolchen, wird eine mittlere Bedeutung für Gewässer FAm182 vergeben.
Tabelle 4-12: Bewertungsergebnis anhand der nachgewiesenen Artenzahlen von Amphibien an den jeweiligen Fundorten
Fundort Artenzahl Wertstufe Bedeutung
FAm110b 2 2 Mäßig
FAm110c 1 1 Gering
FAm134a 2 2 Mäßig
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Fundort Artenzahl Wertstufe Bedeutung
FAm134b 1 1 Gering
FAm134c 0 - Keine
FAm139 2 2 Mäßig
FAm147 3 3 Mittel
FAm149 1 1 Gering
FAm154 3 3 Mittel
FAm155 2 2 Mäßig
FAm158 3 3 Mittel
FAm159 2 2 Mäßig
FAm160 3 3 Mittel
FAm161 1 1 Gering
FAm162 3 3 Mittel
FAm164 3 3 Mittel
FAm166 3 3 Mittel
FAm167 3 3 Mittel
FAm169 2 2 Mäßig
FAm170 3 3 Mittel
FAm171 3 3 Mittel
FAm172 2 2 Mäßig
FAm173 3 3 Mittel
FAm174 2 2 Mäßig
FAm177 1 1 Gering
FAm178 3 3 Mittel
FAm179 0 - Keine
FAm180 3 3 Mittel
FAm182 2 3 Mittel*
FAm183 3 3 Mittel
FAm187 2 2 Hoch*
FAm189 3 3 Mittel
FAm192 3 3 Mittel
FAm197 3 3 Mittel
FAm199 2 2 Mäßig
FAm203 1 1 Gering
FBioAm53 1 1 Gering
FBioAm54 2 2 Mäßig
FBioAm55 3 3 Mittel
FBioAm56 2 2 Mäßig
FBioAm57 2 2 Mäßig
FBioAm58 2 2 Mäßig
FBioAm59 2 2 Mäßig
*) Wegen Isolation von mäßig auf mittel bzw. von mittel auf hoch heraufgesetzt.
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Die Amphibienfundorte und deren Bewertung sind in der Karte „Amphibien und Libellen“
(Anlage 30.2, Blatt 3) dargestellt.
4.4.2.2. Landhabitate
Landhabitate wie sie generell Gehölzbereiche, Brachflächen oder Siedlungsbereiche für
Amphibien darstellen, stehen in dem ausgeräumten Untersuchungsgebiet auf der Insel
Fehmarn nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Daher ist davon auszugehen, dass die
Gewässer an sich mitsamt ihren unmittelbaren Uferrandstrukturen Landhabitate darstellen.
Darüber hinaus wurden für die Gewässer mit mittlerer und hoher Bedeutung innerhalb des
Aktionsradius von 300 m (gilt für Teich- und Kammmolch) potenziell geeignete Landhabitate
dargestellt und diesen pauschal auch eine mittlere bzw. hohe Bedeutung zugewiesen. Für den
Teichfrosch mit seinem größeren Aktionsradius ist eine solche Ausweisung nicht notwendig,
da davon auszugehen ist, dass sich im Aktionsradius dieser Art, der analog zur UVS mit
1.350 m festgelegt wurde, zahlreiche Landhabitate befinden, die somit nicht limitierend auf die
Population wirken.
Die relevanten Landhabitate sind in der Karte „Amphibien und Libellen“ (Anlage 30.2, Blatt 3)
dargestellt.
Fazit
Die Amphibienfauna der 43 untersuchten Gewässer ist aufgrund der nachgewiesenen
Artenzahlen maximal von mittlerer Bedeutung einzustufen. Ein Gewässer erhielt aufgrund
seiner isolierten Lage eine hohe Bedeutung. Es wurden lediglich drei Amphibienarten
nachgewiesen, die auf Fehmarn zu den häufigsten Arten zählen. Das schließt auch den
Kammmolch mit ein, der auf Fehmarn weit verbreitet ist. Arten der Küstenlagunen oder
Frühlaicher fehlen.
4.5. Brutvögel
4.5.1. Bestand
Im Rahmen der Untersuchungen wurden 60 Brutvogelarten mit insgesamt 1.348 Revieren
festgestellt (Tabelle 4-13).
Die häufigsten Arten waren die Koloniebrüter Saatkrähe (23,1 %) und Haussperling (14,3 %),
gefolgt von Ringeltaube (5,3 %), Amsel (3,6 %), Mehlschwalbe (3,4 %), Schafstelze (3,1 %),
Dorngrasmücke (2,7 %) und Silbermöwe (2,6 %). Diese Arten sind in Schleswig-Holstein
häufig und weit verbreitet.
Fünf Arten der Roten Liste Schleswig-Holsteins wurden nachgewiesen (Knief et al. 2010):
Rote Liste SH 1 (vom Aussterben bedroht): Steinschmätzer,
Rote Liste SH 2 (stark gefährdet): Sandregenpfeifer,
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Rote Liste SH 3 (gefährdet): Kiebitz, Feldlerche, Braunkehlchen,
sowie drei Arten der Vorwarnliste: Kuckuck, Sturmmöwe, Dohle.
Sechs Arten der Roten Liste Deutschlands wurden nachgewiesen (Südbeck et al. 2009):
Rote Liste BRD 1 (vom Aussterben bedroht): Steinschmätzer, Sandregenpfeifer,
Rote Liste BRD 2 (stark gefährdet): Kiebitz,
Rote Liste BRD 3 (gefährdet): Löffelente, Feldlerche, Braunkehlchen,
sowie sieben Arten der Vorwarnliste: Feldsperling, Haussperling, Kuckuck, Mehlschwalbe,
Rauchschwalbe, Teichhuhn, Bluthänfling.
Die Rohrweihe wird in Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie gelistet. Streng geschützte Arten
nach BNatSchG sind: Karmingimpel, Turmfalke, Kiebitz, Waldohreule, Rohrweihe, Teichhuhn
und Sandregenpfeifer.
Tabelle 4-13: Nachgewiesene Arten und Anzahl der Revierpaare (RP) von Brutvögeln auf Fehmarn (gesamtes Untersuchungsgebiet) sowie ihr Gefährdungs- und Schutzstatus (in alphabetischer Reihenfolge der deutschen Namen)
Art (dt.) Art (lat.) Anzahl RP Anteil
%
RL SH RL BRD EU-
VSch-RL
Besonders
(§)/streng
(§§)
geschützt
(BNatSchG)
Amsel Turdus merula 49 3,6 §
Austernfischer Haematopus ostralegus 2 0,1 §
Bachstelze Motacilla alba 26 1,9 §
Birkenzeisig Carduelis flammea 3 0,2 §
Blässhuhn Fulica atra 3 0,2 §
Blaumeise Parus caeruleus 13 1,0 §
Bluthänfling Carduelis cannabina 30 2,2 V §
Braunkehlchen Saxicola rubetra 1 0,1 3 3 §
Buchfink Fringilla coelebs 19 1,4 §
Dohle Corvus monedula 1 0,1 V §
Dorngrasmücke Sylvia communis 37 2,7 §
Elster Pica pica 5 0,4 §
Fasan Phasianus colchicus 16 1,2 §
Feldlerche Alauda arvensis 27 2,0 3 3 §
Feldsperling Passer montanus 6 0,4 V §
Fitis Phylloscopus trochilus 7 0,5 §
Gartengrasmücke Sylvia borin 13 1,0 §
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Art (dt.) Art (lat.) Anzahl RP Anteil
%
RL SH RL BRD EU-
VSch-RL
Besonders
(§)/streng
(§§)
geschützt
(BNatSchG)
Gartenrotschwanz Phoenicurus
phoenicurus
5 0,4 §
Gelbspötter Hippolais icterina 10 0,7 §
Girlitz Serinus serinus 1 0,1 §
Goldammer Emberiza citrinella 2 0,1 §
Grauschnäpper Muscicapa striata 15 1,1 §
Grünfink Carduelis chloris 24 1,8 §
Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros 7 0,5 §
Haussperling Passer domesticus 193 14,3 V §
Heckenbraunelle Prunella modularis 22 1,6 §
Hohltaube Columba oenas 9 0,7 §
Karmingimpel Carpodacus erythrinus 1 0,1 §§
Kernbeißer Coccothraustes
coccothraustes
1 0,1 §
Kiebitz Vanellus vanellus 10 0,7 3 2 §§
Klappergrasmücke Sylvia curruca 20 1,5 §
Kohlmeise Parus major 21 1,6 §
Kuckuck Cuculus canorus 1 0,1 V V §
Löffelente Anas clypeata 1 0,1 3 §
Mauersegler Apus apus 22 1,6 §
Mehlschwalbe Delichon urbica 46 3,4 V §
Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla 17 1,3 §
Rabenkrähe Corvus corone corone 2 0,1 §
Rauchschwalbe Hirundo rustica 33 2,4 V §
Ringeltaube Columba palumbus 71 5,3 §
Rohrammer Emberiza schoeniclus 3 0,2 §
Rohrweihe Circus aeruginosus 1 0,1 Anh. I §§
Rotkehlchen Erithacus rubecula 17 1,3 §
Saatkrähe Corvus frugilegus 312 23,1 §
Sandregenpfeifer Charadrius hiaticula 1 0,1 2 1 §§
Schafstelze Motacilla flava 42 3,1 §
Silbermöwe Larus argentatus 35 2,6 §
Singdrossel Turdus philomelos 4 0,3 §
Star Sturnus vulgaris 9 0,7 §
Steinschmätzer Oenanthe oenanthe 1 0,1 1 1 §
Stieglitz Carduelis carduelis 7 0,5 §
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Art (dt.) Art (lat.) Anzahl RP Anteil
%
RL SH RL BRD EU-
VSch-RL
Besonders
(§)/streng
(§§)
geschützt
(BNatSchG)
Stockente Anas platyrhynchos 14 1,0 §
Sturmmöwe Larus canus 29 2,2 V §
Teichhuhn Gallinula chloropus 3 0,2 V §§
Teichrohrsänger Acrocephalus
scirpaceus
8 0,6 §
Türkentaube Streptopelia decaocto 29 2,2 §
Turmfalke Falco tinnunculus 3 0,2 §§
Waldohreule Asio otus 2 0,1 §§
Zaunkönig Troglodytes troglodytes 12 0,9 §
Zilpzalp Phylloscopus collybita 30 2,2 §
Summe Revierpaar 1.348
Zur besseren Übersicht sind die kartografischen Darstellungen der Brutreviere nach
Artengruppen getrennt dargestellt. Bei den Singvögeln wurde noch eine Unterteilung in
funktionale Gruppen (Freibrüter, Höhlen- und Gebäudebrüter sowie Bodenbrüter)
vorgenommen.
An Limikolen wurden neben einer Sandregenpfeifer- und einer Austernfischerbrut vor allem
noch Kiebitze brütend im Untersuchungsgebiet festgestellt (Abbildung 4-2). Die Kiebitze
konzentrierten sich vor allem auf den Bereich des Windparks Presen. Die
Sandregenpfeiferbrut erfolgte östlich der Mole von Puttgarden. Silber- und Sturmmöwen
brüten seit einigen Jahren im Bereich des Bahnhofs Puttgarden, teilweise zwischen den
Gleisen (Abbildung 4-3). Die Kolonie bestand im Jahr 2015 aus 29 Sturmmöwen-Brutpaaren
und 35 Silbermöwen-Brutpaaren.
Stockenten und Fasane brüteten weit verbreitet im Untersuchungsgebiet, je eine Teichhuhn-
und Blässhuhnbrut wurden im Bereich Puttgarden festgestellt (Abbildung 4-4). Weiterhin
wurden Bruten von Enten und Rallen entlang eines Grabens zwischen Presen und Todendorf
festgestellt.
Bruten von Eulen (Waldohreule) wurden in den Ortslagen von Marienleuchte und Bannesdorf
festgestellt (Abbildung 4-5). Weiterhin wurden Greifvogelbruten von Turmfalken, Sperber und
Rohrweihe im Untersuchungsgebiet festgestellt (Abbildung 4-5).
Rabenvögel brüteten vor allem in den Ortslagen sowie im Bereich der Gleise (Abbildung 4-6).
Hier gibt es eine ausgedehnte Saatkrähenkolonie mit insgesamt etwa 300 Brutpaaren.
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Gebäude- und Höhlenbrüter wurden hauptsächlich in den Ortslagen festgestellt, aber auch
entlang der Gleise wurden Bruten erfasst (Abbildung 4-7). Am häufigsten kamen
Haussperlingsbruten vor, in Bannesdorf gab es mehrere Mauerseglerkolonien.
Am Boden brütende Singvögel kamen weitverbreitet im Untersuchungsgebiet vor (Abbildung
4-8). Auf den landwirtschaftlichen Flächen im Untersuchungsgebiet waren dies vor allem
Feldlerchen und Schafstelzen, aber auch je ein Braunkehlchen und ein Steinschmätzer
wurden erfasst. Frei brütende Singvögel wurden hingegen vor allem in den Ortslagen und
entlang der vorhandenen Strukturen wie den Bahnanlagen und der B 207 erfasst, die von
Gebüschen oder anderen Gehölzen begleitet werden (Abbildung 4-9). Häufigste Arten waren
hier Amsel und Dorngrasmücke. Röhrichtbrüter kamen eher punktuell im Untersuchungsgebiet
vor (Abbildung 4-10). Es konnten nur die Arten Rohrammer und Teichrohrsänger
nachgewiesen werden.
Abbildung 4-2: Lage der Brutreviere von Limikolen
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Abbildung 4-3: Lage der Brutkolonie-Standorte von Silber- und Sturmmöwen
Abbildung 4-4: Lage der Brutreviere von Enten, Rallen und Fasan
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Abbildung 4-5: Lage der Brutreviere von Greifvögeln und Eulen
Abbildung 4-6: Lage der Brutreviere von Rabenvögeln
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Abbildung 4-7: Lage der Brutreviere von gebäude- und höhlenbrütenden Singvögeln
Abbildung 4-8: Lage der Brutreviere von bodenbrütenden Singvögeln
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Abbildung 4-9: Lage der Brutreviere von freibrütenden Singvögeln
Abbildung 4-10: Lage der Brutreviere von Röhrichtbrütern
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4.5.2. Bewertung
Für die Unterlagen des LBP werden im Folgenden die Bestandsangaben innerhalb der
Lebensraumtypen nach Flade (1994) dargestellt. Diese Angaben müssen zur Bearbeitung des
LBP vorliegen.
Das Untersuchungsgebiet wurde im Hinblick auf die Brutvogelfauna in acht Lebensraumtypen
in Anlehnung an die Typisierung von Flade (1994) unterteilt (s. Tabelle 3-2, Abbildung 4-11).
Abbildung 4-11: Lebensraumtypen nach Flade (1994) im Untersuchungsgebiet
4.5.2.1. A3 Strände
Der Lebensraumtyp „Strände“ ist auf zwei Teilflächen im nördlichen und nordöstlichen Bereich
des Untersuchungsgebietes vorzufinden. Er besteht zumindest zum Teil aus flachen,
vegetationsarmen bis -freien Sand-, Kies- und Muschelschillflächen. Diese haben
überwiegend eine Breite von etwa 10–30 m. Dünen oder Steilküsten sind nicht bzw. gering
ausgebildet. Dieser Lebensraumtyp hat eine Größe von 10,25 ha. Sieben Brutvogelarten mit
zehn Revieren wurden hier nachgewiesen (Tabelle 4-14). Die Gesamtdichte betrug 10,2
Paare/10 ha. Es ergab sich nach der Bewertung nach Wilms et al. (1997) keine national oder
lokal bedeutende Brutvogelgemeinschaft für diesen Lebensraumtyp (Tabelle 4-15). Insgesamt
wurde eine mittlere Bedeutung für diesen Lebensraumtyp hinsichtlich der Brutvögel
festgestellt (Tabelle 4-16). 2009 wurden die Strandabschnitte westlich und östlich von
Puttgarden getrennt bewertet, dies macht angesichts der 2015 ermittelten Brutbestände
keinen Sinn, da beide Flächen als von mittlerer Bedeutung bewertet werden.
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Tabelle 4-14: A3 Strände – nachgewiesene Arten und Anzahl der Revierpaare im LBP-Untersuchungsgebiet sowie ihr Gefährdungs- und Schutzstatus
Tabelle 4-15: Bewertung der Brutvogelgemeinschaft nach Wilms et al. (1997) für den Lebensraumtyp A3 Strände
Art (dt.) Anzahl
RP
Deutschland Schleswig-Holstein
Rote Liste D Punktzahl Rote Liste SH Punktzahl
Sandregenpfeifer 1 1 10 2 2
Σ Punktzahl :
Flächenfaktor
10:1 2:1
Ergebnis 10 2
Bedeutung nicht national nicht lokal
Tabelle 4-16: Bewertung der Brutvogelfauna für den Lebensraumtyp A3 Strände
gefährdete/geschützte Arten Sandregenpfeifer (RL SH 2, RL D 1, streng geschützt)
Bedeutung nach Wilms et al.
(1997) nicht lokal
Parameter der
Brutvogelgemeinschaft
- eine von drei möglichen Leitarten nachgewiesen
- extrem arten- und individuenarme Brutvogelgemeinschaft
Vorbelastungen - hohe Störintensität im Bereich der Sandstrände
Bewertungskriterien - sehr artenarmer Lebensraumtyp mit Einzelvorkommen einer Rote
Liste 1-Art
vorläufige Wertstufe hohe Bedeutung (IV)
Kommentar Aufgrund des einzigen Nachweises des Sandregenpfeifers mit nur
einem Brutpaar wird die Bedeutung des Gebietes auf mittlere
Bedeutung (III) heruntergestuft.
endgültige Wertstufe mittlere Bedeutung (III)
Art (dt.) Art (lat.) Anzahl
RP
RL SH RL BRD EU-
VSch-RL
Besonders (§)/streng (§§)
geschützt (BNatSchG)
Dorngrasmücke Sylvia communis 2 §
Fitis Phylloscopus trochilus 1 §
Klappergrasmücke Sylvia curruca 1 §
Rohrammer Emberiza schoeniclus 1 §
Sandregenpfeifer Charadrius hiaticula 1 2 1 §§
Stieglitz Carduelis carduelis 2 §
Stockente Anas platyrhynchos 2 §
Summe 10
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4.5.2.2. D4 Gehölzarme Felder
Der überwiegende Teil des LBP-Untersuchungsgebietes besteht aus dem
Brutvogellebensraum „Gehölzarme Felder“ (D4). Auf beiden Seiten der Bahn/B 207 befindet
sich dieser Lebensraum, die größte Teilfläche liegt allerdings östlich der Verkehrsinfrastruktur.
Der Lebensraum wird durch weiträumige und strukturarme Ackerflächen gekennzeichnet, die
intensiv landwirtschaftlich genutzt werden. Der Gehölzanteil liegt unter 3 %. Eine große Zahl
von Kleingewässern (Tümpel, Teiche, Mergelgruben) ist charakteristisch für die
Agrarlandschaft auf Fehmarn. Dieser Lebensraumtyp hat eine Größe von 585,3 ha. 43
Brutvogelarten mit 294 Revieren wurden hier nachgewiesen (Tabelle 4-17). Die Gesamtdichte
betrug 5,0 Paare/10 ha. Es ergab sich nach der Bewertung nach Wilms et al. (1997) keine
national oder lokal bedeutende Brutvogelgemeinschaft für diesen Lebensraumtyp (Tabelle
4-18). Insgesamt wurde eine mittlere Bedeutung für diesen Lebensraumtyp hinsichtlich der
Brutvögel festgestellt (Tabelle 4-19).
Tabelle 4-17: D4 Gehölzarme Felder – nachgewiesene Arten und Anzahl der Revierpaare im LBP-Untersuchungsgebiet sowie ihr Gefährdungs- und Schutzstatus
Art (dt.) Art (lat.) Anzahl
RP
RL SH RL BRD EU-VSch-RL Besonders
(§)/streng (§§)
geschützt
(BNatSchG)
Amsel Turdus merula 8 §
Bachstelze Motacilla alba 9 §
Blässhuhn Fulica atra 2 §
Blaumeise Parus caeruleus 2 §
Bluthänfling Carduelis cannabina 8 V §
Braunkehlchen Saxicola rubetra 1 3 3 §
Buchfink Fringilla coelebs 8 §
Dorngrasmücke Sylvia communis 17 §
Elster Pica pica 1 §
Fasan Phasianus colchicus 13 §
Feldlerche Alauda arvensis 23 3 3 §
Feldsperling Passer montanus 2 V §
Fitis Phylloscopus trochilus 1 §
Gartengrasmücke Sylvia borin 9 §
Gelbspötter Hippolais icterina 5 §
Goldammer Emberiza citrinella 1 §
Grauschnäpper Muscicapa striata 5 §
Grünfink Carduelis chloris 6 §
Haussperling Passer domesticus 22 V §
Heckenbraunelle Prunella modularis 8 §
Hohltaube Columba oenas 4 §
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Art (dt.) Art (lat.) Anzahl
RP
RL SH RL BRD EU-VSch-RL Besonders
(§)/streng (§§)
geschützt
(BNatSchG)
Karmingimpel Carpodacus erythrinus 1 §§
Kiebitz Vanellus vanellus 10 3 2 §§
Klappergrasmücke Sylvia curruca 7 §
Kohlmeise Parus major 2 §
Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla 7 §
Rabenkrähe Corvus corone corone 1 §
Rauchschwalbe Hirundo rustica 7 V §
Ringeltaube Columba palumbus 22 §
Rohrammer Emberiza schoeniclus 2 §
Rohrweihe Circus aeruginosus 1 Anh. I §§
Rotkehlchen Erithacus rubecula 5 §
Saatkrähe Corvus frugilegus 5 §
Schafstelze Motacilla flava 37 §
Singdrossel Turdus philomelos 2 §
Steinschmätzer Oenanthe oenanthe 1 1 1 §
Stieglitz Carduelis carduelis 1 §
Stockente Anas platyrhynchos 9 §
Teichhuhn Gallinula chloropus 1 V §§
Teichrohrsänger Acrocephalus
scirpaceus
7 §
Türkentaube Streptopelia decaocto 1 §
Zaunkönig Troglodytes
troglodytes
2 §
Zilpzalp Phylloscopus collybita 8 §
Summe 294
Tabelle 4-18: Bewertung der Brutvogelgemeinschaft nach Wilms et al. (1997) für den Lebensraumtyp D4 Gehölzarme Felder
Art (dt.) Anzahl
RP
Deutschland Schleswig-Holstein
Rote Liste D Punktzahl Rote Liste SH Punktzahl
Braunkehlchen 1 3 1 3 1
Feldlerche 23 3 6,3 3 6,3
Kiebitz 10 2 11 3 5
Steinschmätzer 1 1 10 1 10
Σ Punktzahl :
Flächenfaktor
28,3:24 22,3:24
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Art (dt.) Anzahl
RP
Deutschland Schleswig-Holstein
Rote Liste D Punktzahl Rote Liste SH Punktzahl
Ergebnis 1,2 0,9
Bedeutung nicht national nicht lokal
Tabelle 4-19: Bewertung der Brutvogelfauna für den Lebensraumtyp D4 Gehölzarme Felder
gefährdete/geschützte
Arten
Steinschmätzer (RL SH 1)
Braunkehlchen (RL SH 3)
Feldlerche (RL SH 3)
Kiebitz (RL SH 3, streng geschützt)
Karmingimpel (streng geschützt)
Rohrweihe (Anhang I VSch-RL, streng geschützt)
Teichhuhn (streng geschützt)
Bedeutung nach Wilms et al.
(1997) nicht lokal
Parameter der
Brutvogelgemeinschaft
- aufgrund struktureller Ausstattung des Lebensraumtyps mit
Kleingewässern und Gehölzbeständen artenreiche Zönose
- insgesamt geringe Siedlungsdichten auf den landwirtschaftlichen
Nutzflächen
- lebensraumsteter Begleiter (Feldlerche) in geringen Dichten
Vorbelastungen - Intensive Nutzung; teilweise Verlärmung durch die B 207
Bewertungskriterien Vorkommen einer vom Aussterben bedrohter Art
Vorkommen von drei gefährdeten Arten
vorläufige Wertstufe sehr hohe Bedeutung (V)
Kommentar Die Siedlungsdichte gefährdeter Arten der Agrarlandschaft Fehmarns
ist gering. Das Vorkommen der vom Aussterben bedrohten bzw.
gefährdeten Arten wird nicht mit hoher Bedeutung eingestuft.
Regelmäßige Vorkommen von Steinschmätzer und Braunkehlchen
sind aufgrund der strukturellen Situation sehr unwahrscheinlich und
werden daher als sporadische Ansiedlung 2015 betrachtet. Ohne
diese beiden Arten würde die vorläufige Wertstufe „hohe Bedeutung“
vergeben werden. Da die Siedlungsdichte noch dazu gering ist,
erfolgt eine Herabstufung um zwei Wertstufen.
endgültige Wertstufe mittlere Bedeutung (III)
4.5.2.3. D5 Reichstrukturierte Feldflur
Der Lebensraumtyp „Reichstrukturierte Feldflur, Knicklandschaften“ befindet sich auf einer
Teilfläche im südwestlichen Bereich des Untersuchungsgebietes. Er ist durch intensiv
bewirtschaftete Ackerflächen gekennzeichnet, hat jedoch einen höheren Anteil an Gehölzen
und kleinere Ackerschläge als der Lebensraumtyp „Gehölzarme Felder“ (D4). Auch hier finden
sich Kleingewässer. Dieser Lebensraumtyp hat eine Größe von 100 ha. 22 Brutvogelarten mit
36 Revieren wurden hier nachgewiesen (Tabelle 4-20). Die Gesamtdichte betrug 3,6 Paare/10
ha. Es ergab sich nach der Bewertung nach Wilms et al. (1997) keine national oder lokal
Feste Fehmarnbeltquerung
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bedeutende Brutvogelgemeinschaft für diesen Lebensraumtyp (Tabelle 4-21). Insgesamt
wurde eine mäßige Bedeutung für diesen Lebensraumtyp hinsichtlich der Brutvögel
festgestellt (Tabelle 4-22).
Tabelle 4-20: D5 Reichstrukturierte Feldflur, Knicklandschaften – nachgewiesene Arten und Anzahl der Revierpaare im LBP-Untersuchungsgebiet sowie ihr Gefährdungs- und Schutzstatus
Art (dt.) Art (lat.) Anzahl
RP
RL SH RL BRD EU-VSch-
RL
Besonders (§)/streng
(§§) geschützt
(BNatSchG)
Amsel Turdus merula 1 §
Bluthänfling Carduelis cannabina 2 V §
Buchfink Fringilla coelebs 1 §
Dorngrasmücke Sylvia communis 4 §
Fasan Phasianus colchicus 3 §
Feldlerche Alauda arvensis 3 3 3 §
Fitis Phylloscopus trochilus 1 §
Gelbspötter Hippolais icterina 1 §
Goldammer Emberiza citrinella 1 §
Grauschnäpper Muscicapa striata 1 §
Grünfink Carduelis chloris 1 §
Heckenbraunelle Prunella modularis 1 §
Hohltaube Columba oenas 1 §
Kohlmeise Parus major 1 §
Löffelente Anas clypeata 1 3 §
Ringeltaube Columba palumbus 3 §
Rotkehlchen Erithacus rubecula 1 §
Schafstelze Motacilla flava 5 §
Stockente Anas platyrhynchos 1 §
Teichhuhn Gallinula chloropus 1 V §§
Zaunkönig Troglodytes troglodytes 1 §
Zilpzalp Phylloscopus collybita 1 §
Summe 36
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Tabelle 4-21: Bewertung der Brutvogelgemeinschaft nach Wilms et al. (1997) für den Lebensraumtyp D5 Reichstrukturierte Feldflur, Knicklandschaften
Art (dt.) Anzahl
RP
Deutschland Schleswig-Holstein
Rote Liste D Punktzahl Rote Liste SH Punktzahl
Feldlerche 3 3 2,5 3 2,5
Löffelente 1 3 1
Σ Punktzahl :
Flächenfaktor
3,5:4,1 2,5:4,1
Ergebnis 0,9 0,6
Bedeutung nicht national nicht lokal
Tabelle 4-22: Bewertung der Brutvogelfauna für den Lebensraumtyp D5 Reichstrukturierte Feldflur
gefährdete/geschützte Arten Feldlerche (RL SH 3)
Teichhuhn (streng geschützt)
Bedeutung nach Wilms et al.
(1997) nicht lokal
Parameter der
Brutvogelgemeinschaft
- geringe Gesamt-Siedlungsdichte
- relativ artenarme Zönose
- stete Begleiter in geringen Dichten
- gefährdete/geschützte Arten in geringen Dichten
Vorbelastungen - Intensive Nutzung; teilweise Verlärmung durch die B 207
Bewertungskriterien Vorkommen einer gefährdeten Art
vorläufige Wertstufe mittlere Bedeutung (III)
Kommentar Aufgrund der arten- und individuenarmen Ausprägung der
Brutvogelgemeinschaft erfolgt eine Herabstufung.
endgültige Wertstufe mäßige Bedeutung (II)
4.5.2.4. F5 Gartenstädte
Der Lebensraumtyp „Gartenstädte“ befindet sich im LBP-Untersuchungsgebiet auf einer
Teilfläche im Bereich Puttgarden. Gartenstädte sind durch einen Vegetationsanteil von
mindestens 40 % gekennzeichnet (Flade 1994). Charakteristisch sind neben den
unterschiedlich alten, meist ein- bis dreigeschossigen Häusern die durch Hecken und
Gebüsche gegliederten Gärten mit Zierrasen, Obst- und Ziergehölzen sowie auch
Waldbäumen in unterschiedlichen Anteilen. Hecken, Obstbäume und Nistkästen sind wichtige
Strukturelemente für die Brutvogelfauna. Die wesentlichen Unterschiede zu den Dörfern
bestehen im Fehlen von größeren Scheunen und Viehställen, dem Überwiegen von Ziergärten
gegenüber Nutzgärten sowie der Dominanz von Koniferen gegenüber Obstbäumen (Flade
1994). Dieser Lebensraumtyp hat eine Größe von 15,6 ha. 25 Brutvogelarten mit 131
Revieren wurden hier nachgewiesen (Tabelle 4-23). Die Gesamtdichte betrug 84,0 Paare/10
Feste Fehmarnbeltquerung
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ha. Eine Bewertung der Bedeutung nach Wilms et al. 1997 ist nicht vorzunehmen, da keine
Arten der Roten Listen in diesem Lebensraumtyp vorkommen.
Lebensraumtyp F5 wird nach Flade (1994) charakterisiert durch die Leitarten Haussperling,
Gartenrotschwanz, Girlitz, Türkentaube, Grauschnäpper, Mehlschwalbe und Birkenzeisig. Die
Anzahl von 26 nachgewiesenen Arten liegt etwas über dem nach Flade (1994) (Arten-
Arealkurve) zu erwartenden Wert von 21 Arten. Die Siedlungsdichte liegt mit 84,0 Paaren/10
ha dagegen etwas unter dem von Flade (1994) angegebenen Durchschnittswert für 10–33,3
ha große Flächen (108,7 Paare/10 ha). Zwei von sechs möglichen Leitarten wurden in
geringen Dichten nachgewiesen. Insgesamt wurde eine mäßige Bedeutung für diesen
Lebensraumtyp hinsichtlich der Brutvögel festgestellt (Tabelle 4-24).
Tabelle 4-23: F5 Gartenstädte – nachgewiesene Arten und Anzahl der Revierpaare im LBP-Untersuchungsgebiet sowie ihr Gefährdungs- und Schutzstatus
Art (dt.) Art (lat.) Anzahl
RP
RL SH RL BRD EU-VSch-
RL
Besonders
(§)/streng (§§)
geschützt
(BNatSchG)
Amsel Turdus merula 12 §
Bachstelze Motacilla alba 4 §
Blaumeise Parus caeruleus 4 §
Bluthänfling Carduelis cannabina 5 V §
Buchfink Fringilla coelebs 1 §
Dohle Corvus monedula 1 V §
Elster Pica pica 1 §
Fitis Phylloscopus trochilus 1 §
Grünfink Carduelis chloris 6 §
Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros 3 §
Haussperling Passer domesticus 47 V §
Heckenbraunelle Prunella modularis 2 §
Klappergrasmücke Sylvia curruca 2 §
Kohlmeise Parus major 5 §
Kuckuck Cuculus canorus 1 V V §
Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla 1 §
Rauchschwalbe Hirundo rustica 2 V §
Ringeltaube Columba palumbus 9 §
Rotkehlchen Erithacus rubecula 3 §
Saatkrähe Corvus frugilegus 1 §
Star Sturnus vulgaris 2 §
Stieglitz Carduelis carduelis 1 §
Teichrohrsänger Acrocephalus
scirpaceus
1 §
Feste Fehmarnbeltquerung
Fachbeitrag Flora & Fauna Fehmarn Planfeststellung Anlage 30.2
Stand: 03.06.2016
Seite 68/108
Art (dt.) Art (lat.) Anzahl
RP
RL SH RL BRD EU-VSch-
RL
Besonders
(§)/streng (§§)
geschützt
(BNatSchG)
Türkentaube Streptopelia decaocto 12 §
Zaunkönig Troglodytes
troglodytes
2 §
Zilpzalp Phylloscopus collybita 3 §
Summe 131
Tabelle 4-24: Bewertung der Brutvogelfauna für den Lebensraumtyp F5 Gartenstädte
gefährdete/geschützte Arten Dohle (RL SH: V)
Kuckuck (RL SH: V)
Bedeutung nach Wilms et al.
(1997) – (keine gefährdeten Arten nachgewiesen)
Parameter der
Brutvogelgemeinschaft
- niedrige Gesamt-Siedlungsdichte
- Artenzahl etwas über dem Erwartungswert
- zwei von sechs möglichen Leitarten nachgewiesen
Vorbelastungen hohe Nutzungsintensität
Bewertungskriterien - artenreicher Lebensraumtyp ohne Vorkommen gefährdeter Arten
vorläufige Wertstufe mittlere Bedeutung (III)
Kommentar Aufgrund des Fehlens weiterer Leitarten und der niedrigen
Siedlungsdichte erfolgt eine Herabstufung
endgültige Wertstufe mäßige Bedeutung (II)
4.5.2.5. F6 Dörfer
Der Brutvogellebensraum „Dörfer“ (F6) ist mit 3 Teilflächen im LBP-Untersuchungsgebiet
vertreten: Puttgarden, Marienleuchte und Bannesdorf. Neben Einfamilienhaussiedlungen, die
bis zu 50 % des Lebensraumtyps ausmachen, sind Bauernhöfe oder landwirtschaftliche
Produktionsbetriebe mit Viehställen, Scheunen und gepflasterten oder unversiegelten
Hofstellen wesentliche Bestandteile von Dörfern. Obst- und Gemüsegärten, kleine öffentliche
Parks, Teiche, Hecken und ältere Laubbaumbestände finden sich hier häufig. In der Regel
sind Dörfer von offener Landschaft umgeben. Dieser Lebensraumtyp hat eine Größe von
31,6 ha. 39 Brutvogelarten mit 358 Revieren wurden hier nachgewiesen (Tabelle 4-25). Die
Gesamtdichte betrug 113,3 Paare/10 ha. Eine Bewertung der Bedeutung nach Wilms et al.
1997 ist nicht vorzunehmen, da keine Arten der Roten Listen in diesem Lebensraumtyp
vorkommen.
Die Siedlungsdichte liegt unter den von Flade (1994) angegebenen Werten von 149,6
Paare/10 ha für 10–33,3 ha große Flächen.
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Lebensraumtyp F 6 wird durch 14 Leitarten charakterisiert (Flade 1994). Von diesen kommt
die Schleiereule auf Fehmarn als unregelmäßiger Brutvogel vor (1–5 Paare; Berndt et al.
2005), Grauammer, Weißstorch und Steinkauz sind ausgestorben oder gehören nicht zur
Brutvogelfauna Fehmarns. Alle anderen Leitarten wurden in den Dörfern des
Untersuchungsgebietes nachgewiesen: Haussperling, Rauchschwalbe, Bluthänfling,
Gartenrotschwanz, Bachstelze, Mehlschwalbe, Hausrotschwanz, Stieglitz, Feldsperling und
Grauschnäpper. Insgesamt wurde eine mittlere Bedeutung für diesen Lebensraumtyp
hinsichtlich der Brutvögel festgestellt (Tabelle 4-26).
Tabelle 4-25: F6 Dörfer (Puttgarden, Marienleuchte, Bannesdorf) – nachgewiesene Arten und Anzahl der Revierpaare im LBP-Untersuchungsgebiet sowie ihr Gefährdungs- und Schutzstatus
Art (dt.) Art (lat.) Anzahl
RP
RL SH RL BRD EU-VSch-
RL
Besonders
(§)/streng (§§)
geschützt
(BNatSchG)
Amsel Turdus merula 25 §
Austernfischer Haematopus
ostralegus
1 §
Bachstelze Motacilla alba 10 §
Birkenzeisig Carduelis flammea 1 §
Blaumeise Parus caeruleus 7 §
Bluthänfling Carduelis cannabina 11 V §
Buchfink Fringilla coelebs 6 §
Dorngrasmücke Sylvia communis 2 §
Elster Pica pica 3 §
Feldsperling Passer montanus 3 V §
Fitis Phylloscopus trochilus 3 §
Gartengrasmücke Sylvia borin 1 §
Gartenrotschwanz Phoenicurus
phoenicurus
5 §
Gelbspötter Hippolais icterina 1 §
Girlitz Serinus serinus 1 §
Grauschnäpper Muscicapa striata 5 §
Grünfink Carduelis chloris 9 §
Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros 3 §
Haussperling Passer domesticus 95 V §
Heckenbraunelle Prunella modularis 5 §
Hohltaube Columba oenas 1 §
Klappergrasmücke Sylvia curruca 6 §
Kohlmeise Parus major 10 §
Mauersegler Apus apus 22 §
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Art (dt.) Art (lat.) Anzahl
RP
RL SH RL BRD EU-VSch-
RL
Besonders
(§)/streng (§§)
geschützt
(BNatSchG)
Mehlschwalbe Delichon urbica 31 V §
Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla 3 §
Rauchschwalbe Hirundo rustica 14 V §
Ringeltaube Columba palumbus 24 §
Rotkehlchen Erithacus rubecula 4 §
Saatkrähe Corvus frugilegus 7 §
Star Sturnus vulgaris 5 §
Stieglitz Carduelis carduelis 1 §
Stockente Anas platyrhynchos 1 §
Teichhuhn Gallinula chloropus 1 V §§
Türkentaube Streptopelia decaocto 13 §
Turmfalke Falco tinnunculus 1 §§
Waldohreule Asio otus 1 §§
Zaunkönig Troglodytes
troglodytes
6 §
Zilpzalp Phylloscopus collybita 10 §
Summe 358
Tabelle 4-26: Bewertung der Brutvogelfauna für den Lebensraumtyp F6 Dörfer
gefährdete/geschützte Arten
Teichhuhn (streng geschützt)
Turmfalke (streng geschützt)
Waldohreule (streng geschützt)
Bedeutung nach Wilms et al.
(1997) – (keine gefährdeten Arten nachgewiesen)
Parameter der
Brutvogelgemeinschaft
- durchschnittliche bis artenreiche Brutvogelgemeinschaften
- meist biotoptypisches Artenspektrum
- insgesamt geringe Siedlungsdichten
Vorbelastungen hohe Nutzungsintensität
Bewertungskriterien - artenreicher Lebensraumtyp ohne Vorkommen gefährdeter Arten
Wertstufe mittlere Bedeutung (III)
4.5.2.6. F9 Industriegebiete und Bahnanlagen
Der wichtigste Bereich des Lebensraumes F9 im LBP-Untersuchungsgebiet ist der Bereich
„Puttgarden/Güterbahnhof“. Fast 90 % der Fläche besteht aus Parkplätzen und Bahnanlagen.
Gehölzbewuchs findet sich hauptsächlich in Form von Baumreihen aus Pappeln
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verschiedenen Alters. In dem extensiv genutzten östlichen Teil sind einige alte Schuppen mit
Flachdächern sowie Betonpfeilern vorhanden. Auf Grund des regelmäßigen Auto- und
Güterverkehrs wird das Störpotenzial als hoch eingeschätzt. Außer dem Bereich
Puttgarden/Güterbahnhof befindet sich noch eine weitere Fläche des Brutvogellebensraumes
„Industriegebiete und Bahnanlagen“ (F9) im LBP-Untersuchungsgebiet. Es handelt sich dabei
um das Bundeswehrdepot in Marienleuchte. Es wurden im Bereich des Güterbahnhofs
Puttgarden eine Möwenkolonie mit 29 Paaren Sturmmöwen und über 30 Paaren Silbermöwen
festgestellt sowie eine Saatkrähenkolonie mit 299 Brutpaaren erfasst. Dieser Lebensraumtyp
hat eine Größe von 43,0 ha. 22 Brutvogelarten mit 441 Revieren wurden hier nachgewiesen
(Tabelle 4-27). Die Gesamtdichte betrug 102,6 Paare/10 ha. Eine Bewertung der Bedeutung
nach Wilms et al. (1997) ist nicht vorzunehmen, da keine Arten der Roten Listen in diesem
Lebensraumtyp vorkommen.
Die Artenzahl liegt mit 22 Arten deutlich über dem nach Flade (1994, Arten-Arealkurve) zu
erwartenden Wert von 13 Arten. Der höhere Wert ist auf Lebensraumstrukturen wie ruderalen
Pflanzengesellschaften, Sträuchern und kleinen Gehölzen zurückzuführen. Auch die
Siedlungsdichte liegt über dem von Flade (1994) angegebenen Durchschnittswert für 33,4–
100 ha große Flächen (9,3 Paare/10 ha). Hier kommt natürlich der Saatkrähenkolonie mit fast
300 Brutpaaren eine große Bedeutung zu. Die maximale Dichte in dieser Größenklasse
beträgt 100,4 Paare/10 ha.
Lebensraumtyp F 9 wird charakterisiert durch die Leitarten Haussperling, Hausrotschwanz,
Mauersegler, Steinschmätzer und Mehlschwalbe (Flade 1994). Der Steinschmätzer kommt auf
Fehmarn nur als unregelmäßiger Brutvogel vor (0–5 Paare; Berndt et al. 2005). Es wurden
somit zwei von fünf möglichen Leitarten nachgewiesen. Sie traten im Vergleich zu den von
Flade (1994) angegebenen Durchschnittswerten mit höheren Siedlungsdichten auf. Amsel und
Star kommen nach Flade (1994) als stete Begleiter in diesem Lebensraumtyp vor. Beide Arten
wurden nachgewiesen. Insgesamt wurde eine mittlere Bedeutung für diesen Lebensraumtyp
hinsichtlich der Brutvögel festgestellt (Tabelle 4-28).
Tabelle 4-27: F9 Industriegebiete und Bahnanlagen (Puttgarden/Güterbahnhof und Bundeswehrdepot Marienleuchte) – nachgewiesene Arten und Anzahl der Revierpaare im LBP-Untersuchungsgebiet sowie ihr Gefährdungs- und Schutzstatus
Art (dt.) Art (lat.) Anzahl
RP
RL SH RL BRD EU-VSch-
RL
Besonders (§)/streng
(§§) geschützt
(BNatSchG)
Amsel Turdus merula 2 §
Austernfischer Haematopus
ostralegus
1 §
Bachstelze Motacilla alba 1 §
Birkenzeisig Carduelis flammea 2 §
Bluthänfling Carduelis cannabina 2 V §
Buchfink Fringilla coelebs 2 §
Dorngrasmücke Sylvia communis 4 §
Feste Fehmarnbeltquerung
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Art (dt.) Art (lat.) Anzahl
RP
RL SH RL BRD EU-VSch-
RL
Besonders (§)/streng
(§§) geschützt
(BNatSchG)
Grauschnäpper Muscicapa striata 1 §
Grünfink Carduelis chloris 2 §
Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros 1 §
Haussperling Passer domesticus 29 V §
Heckenbraunelle Prunella modularis 2 §
Hohltaube Columba oenas 3 §
Kohlmeise Parus major 2 §
Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla 3 §
Ringeltaube Columba palumbus 10 §
Rotkehlchen Erithacus rubecula 3 §
Saatkrähe Corvus frugilegus 299 §
Silbermöwe Larus argentatus 35 §
Star Sturnus vulgaris 2 §
Sturmmöwe Larus canus 29 V §
Zilpzalp Phylloscopus collybita 6 §
Summe 441
Tabelle 4-28: Bewertung der Brutvogelfauna für den Lebensraumtyp F9 Industriegebiete und Bahnanlagen
gefährdete/geschützte Arten Sturmmöwe (RL S-H: V)
Bedeutung nach Wilms et al.
(1997) – (keine gefährdeten Arten nachgewiesen)
Parameter der
Brutvogelgemeinschaft
- hohe Gesamt-Siedlungsdichte
- Artenzahl höher als der Erwartungswert
- zwei von fünf möglichen Leitarten nachgewiesen
- beide möglichen steten Begleiter nachgewiesen
Vorbelastungen hohe Nutzungsintensität, Flächen z.T. versiegelt
Bewertungskriterien - artenreicher Lebensraumtyp ohne Vorkommen gefährdeter Arten
Wertstufe mittlere Bedeutung (III)
4.5.2.7. Verkehrsflächen
Der Lebensraumtyp „Verkehrsflächen“ besteht aus z. T. gehölzbestandenen Böschungen
entlang der B 207 und den Bahngleisen. Dieser Lebensraumtyp hat eine Größe von 14,8 ha.
20 Brutvogelarten mit 45 Revieren wurden hier nachgewiesen (Tabelle 4-29). Die
Gesamtdichte betrug 30,4 Paare/10 ha. Eine Bewertung der Bedeutung nach Wilms et al.
(1997) ist nicht vorzunehmen, da keine Arten der Roten Listen in diesem Lebensraumtyp
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vorkommen. Insgesamt wurde eine mäßige Bedeutung für diesen Lebensraumtyp hinsichtlich
der Brutvögel festgestellt (Tabelle 4-30).
Tabelle 4-29: Verkehrsflächen – nachgewiesene Arten und Anzahl der Revierpaare im LBP-Untersuchungsgebiet sowie ihr Gefährdungs- und Schutzstatus
Art (dt.) Art (lat.) Anzahl
RP
RL SH RL BRD EU-VSch-
RL
Besonders
(§)/streng (§§)
geschützt
(BNatSchG)
Amsel Turdus merula 1 §
Bachstelze Motacilla alba 2 §
Buchfink Fringilla coelebs 1 §
Dorngrasmücke Sylvia communis 8 §
Gartengrasmücke Sylvia borin 3 §
Gelbspötter Hippolais icterina 2 §
Grauschnäpper Muscicapa striata 2 §
Heckenbraunelle Prunella modularis 3 §
Kernbeißer Coccothraustes
coccothraustes
1 §
Klappergrasmücke Sylvia curruca 4 §
Kohlmeise Parus major 1 §
Kuckuck Cuculus canorus 1 V V §
Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla 3 §
Mehlschwalbe Delichon urbica 3 V §
Ringeltaube Columba palumbus 3 §
Rotkehlchen Erithacus rubecula 1 §
Singdrossel Turdus philomelos 1 §
Stieglitz Carduelis carduelis 2 §
Zaunkönig Troglodytes troglodytes 1 §
Zilpzalp Phylloscopus collybita 2 §
Summe 45
Tabelle 4-30: Bewertung der Brutvogelfauna für Verkehrsflächen
gefährdete/geschützte Arten Kuckuck (RL S-H: V)
Bedeutung nach Wilms et al.
(1997) – (keine gefährdeten Arten nachgewiesen)
Parameter der
Brutvogelgemeinschaft
- niedrige Gesamt-Siedlungsdichte
- kein Lebensraumtyp nach Flade (1994), daher keine Angabe von
Leitarten
Vorbelastungen Verlärmung durch B 207
Feste Fehmarnbeltquerung
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Bewertungskriterien - gering besiedelter Bereich ohne Vorkommen gefährdeter Arten
Wertstufe mäßige Bedeutung (II)
4.5.2.8. Abschließende Bewertung
Insgesamt ergeben sich also nur die beiden Wertstufen mittel und mäßig, wobei flächenmäßig
der größte Anteil unter die mittlere Bedeutung fällt. Lediglich Gartenstädte, Verkehrsflächen
und reichstrukturierte Feldflur werden als mäßig bedeutend eingestuft.
Abbildung 4-12: Bewertung der Lebensraumtypen nach Flade (1994) für die Brutvogelfauna
4.6. Rastvögel
4.6.1. Bestand
Während der neun Rastvogel-Kartierungsdurchgänge auf Fehmarn wurden von August 2014
bis April 2015 40 Arten mit insgesamt 18.413 Individuen festgestellt (Tabelle 4-31). Die Arten
mit höchsten Nachweisfrequenzen über den Erfassungszeitraum im UG waren Lachmöwe,
Sturmmöwe, Silbermöwe und Stockente mit je 100 %. Kormoran und Mantelmöwe waren an
89 % der Untersuchungstage im Untersuchungsgebiet anwesend. Die Arten mit den höchsten
im Gesamtzeitraum im UG festgestellten Individuensummen waren Sturmmöwe (3.175;
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17,2 %), Silbermöwe (2.978; 16,2 %), Lachmöwe (2.597; 14,1 %) und Kormoran (2.324;
12,6 %).
Die Arten mit den höchsten Individuensummen waren bis auf die Nonnengans dieselben
Arten, die höchste Gesamtsummen pro Begehung im Gesamt-UG aufwiesen. Somit wurde
das Rastvogelgeschehen in Dominanz und Frequenz hauptsächlich von den Möwenarten
bestimmt. Nonnengänse wurden nur zweimal während der Untersuchungen im UG erfasst,
davon war allerdings ein Rasttrupp mit 1.700 Individuen so groß, dass dieser die maximale
Tagessumme im Gebiet darstellte.
Tabelle 4-31: Artspezifische Gesamtsummen, Dominanzen (%), maximale Tagessumme im UG (max. Summe/Tag) und Frequenz der Rastvögel auf Fehmarn von August 2014 bis April 2015
Art (dt.) Art (lat.) Summe Dominanzen (%)
Max. Summe/Tag
Frequenz (%)
Alpenstrandläufer Calidris alpina 132 0,7 48 66,7
Austernfischer Haematopus ostralegus 64 0,3 22 66,7
Blässgans Anser albifrons 746 4,1 468 44,4
Brandgans Tadorna tadorna 91 0,5 39 55,6
Brandseeschwalbe Sterna sandvicensis 44 0,2 43 22,2
Dohle Corvus monedula 170 0,9 158 22,2
Eiderente Somateria mollissima 265 1,4 120 66,7
Eisente Clangula hyemalis 3 0,0 3 11,1
Fasan Phasianus colchicus 8 0,0 8 11,1
Feldlerche Alauda arvensis 72 0,4 72 11,1
Großer Brachvogel Numenius arquata 24 0,1 16 33,3
Graugans Anser anser 824 4,5 416 66,7
Haubentaucher Podiceps cristatus 38 0,2 20 33,3
Höckerschwan Cygnus olor 22 0,1 20 22,2
Hohltaube Columba oenas 54 0,3 54 11,1
Kiebitz Vanellus vanellus 184 1,0 114 33,3
Kiebitzregenpfeifer Pluvialis squartarola 43 0,2 35 33,3
Knutt Calidris canutus 14 0,1 12 22,2
Kormoran Phalacrocorax carbo 2.324 12,6 970 88,9
Krickente Anas crecca 35 0,2 21 33,3
Lachmöwe Larus ridibundus 2.597 14,1 1.254 100,0
Mantelmöwe Larus marinus 133 0,7 39 88,9
Mittelsäger Mergus serrator 8 0,0 4 33,3
Nonnengans Branta leucopsis 1.840 10,0 1.700 22,2
Pfeifente Anas penelope 26 0,1 14 22,2
Pfuhlschnepfe Limosa lapponica 4 0,0 4 11,1
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Art (dt.) Art (lat.) Summe Dominanzen (%)
Max. Summe/Tag
Frequenz (%)
Ringeltaube Columba palumbus 65 0,4 56 22,2
Saatgans Anser fabalis 154 0,8 102 22,2
Saatkrähe Corvus frugilegus 507 2,8 271 44,4
Säbelschnäbler Recurvirostra avosetta 1 0,0 1 11,1
Sanderling Calidris alba 20 0,1 7 44,4
Sandregenpfeifer Charadrius hiaticula 41 0,2 33 22,2
Schellente Bucephala clangula 5 0,0 4 22,2
Schnatterente Anas strepera 35 0,2 22 33,3
Silbermöwe Larus argentatus 2.978 16,2 743 100,0
Singschwan Cygnus cygnus 41 0,2 41 11,1
Star Sturnus vulgaris 860 4,7 600 33,3
Stockente Anas platyrhynchos 632 3,4 210 100,0
Sturmmöwe Larus canus 3.175 17,2 1.142 100,0
Wacholderdrossel Turdus pilaris 134 0,7 134 11,1
Die Ergebnisse jedes Kartierungsdurchganges für das Gesamt-UG sind Tabelle 4-32 zu
entnehmen. Die Anzahl der festgestellten Rastvogelarten pro Begehung lag zwischen 23
(23.10.2014) und acht (23.04.2015). Die Summen festgestellter Individuen pro Begehung
variierten zwischen 3.915 (23.09.2014) und 119 (23.04.2015).
Tabelle 4-32: Artspezifische Tagessummen der Rastvögel im Untersuchungsgebiet auf Fehmarn von August 2014 bis April 2015
Art (dt.) Art (lat.)
23
.09
.20
14
23
.10
.20
14
23
.11
.20
14
25
.03
.20
15
26
.01
.20
15
26
.02
.20
15
26
.08
.20
14
27
.12
.20
14
23
.04
.20
15
Alpenstrandläufer Calidris alpina 4 2 7 36 48 35
Austernfischer Haematopus ostralegus 6 21 5 22 2 8
Blässgans Anser albifrons 468 52 207 19
Brandgans Tadorna tadorna 39 1 36 3 12
Brandseeschwalbe Sterna sandvicensis 43 1
Dohle Corvus monedula 12 158
Eiderente Somateria mollissima 5 120 31 68 19 22
Eisente Clangula hyemalis 3
Fasan Phasianus colchicus 8
Feldlerche Alauda arvensis 72
Großer Brachvogel Numenius arquata 16 7 1
Graugans Anser anser 416 18 241 128 4 17
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Art (dt.) Art (lat.)
23
.09
.20
14
23
.10
.20
14
23
.11
.20
14
25
.03
.20
15
26
.01
.20
15
26
.02
.20
15
26
.08
.20
14
27
.12
.20
14
23
.04
.20
15
Haubentaucher Podiceps cristatus 20 13 5
Höckerschwan Cygnus olor 2 20
Hohltaube Columba oenas 54
Kiebitz Vanellus vanellus 114 8 62
Kiebitzregenpfeifer Pluvialis squartarola 35 6 2
Knutt Calidris canutus 2 12
Kormoran Phalacrocorax carbo 380 970 340 133 123 115 232 31
Krickente Anas crecca 21 10 4
Lachmöwe Larus ridibundus 1.027 49 81 37 39 86 1.254 19 5
Mantelmöwe Larus marinus 39 22 2 28 13 8 9 12
Mittelsäger Mergus serrator 4 2 2
Nonnengans Branta leucopsis 1700 140
Pfeifente Anas penelope 12 14
Pfuhlschnepfe Limosa lapponica 4
Ringeltaube Columba palumbus 9 56
Saatgans Anser fabalis 102 52
Saatkrähe Corvus frugilegus 51 18 167 271
Säbelschnäbler Recurvirostra avosetta 1
Sanderling Calidris alba 5 6 7 2
Sandregenpfeifer Charadrius hiaticula 33 8
Schellente Bucephala clangula 1 4
Schnatterente Anas strepera 8 22 5
Silbermöwe Larus argentatus 591 358 743 174 352 278 404 18 60
Singschwan Cygnus cygnus 41
Star Sturnus vulgaris 600 220 40
Stockente Anas platyrhynchos 50 210 149 25 67 17 80 23 11
Sturmmöwe Larus canus 1.142 137 139 97 332 333 754 234 7
Wacholderdrossel Turdus pilaris 134
Tagessumme Individuen 3.915 3.262 1.739 2.731 1.319 1.790 2.860 678 119
Tagessumme Arten 13 23 17 21 15 17 15 16 8
Die folgenden Karten (Abbildung 4-13 bis Abbildung 4-18) zeigen die Verteilung und
Häufigkeit der Rastvogelbestände aller nachgewiesenen Arten in allen
Kartierungsdurchgängen. Rot umrandet ist der nördliche Teil des Untersuchungsgebietes der
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UVS dargestellt, die orangefarbene Linie zeigt die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes für
den LBP.
Feste Fehmarnbeltquerung
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Abbildung 4-13: Rastvogelerfassung auf Fehmarn – Verteilung und Häufigkeit aller nachgewiesenen Möwen- und Seeschwalbenarten während aller Kartierungsdurchgänge
Abbildung 4-14: Rastvogelerfassung auf Fehmarn – Verteilung und Häufigkeit aller nachgewiesenen Schwäne und Gänse während aller Kartierungsdurchgänge
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Abbildung 4-15: Rastvogelerfassung auf Fehmarn – Verteilung und Häufigkeit aller nachgewiesenen Lappentaucher, Säger und Kormorane während aller Kartierungsdurchgänge
Abbildung 4-16: Rastvogelerfassung auf Fehmarn – Verteilung und Häufigkeit aller nachgewiesenen Entenarten während aller Kartierungsdurchgänge
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Abbildung 4-17: Rastvogelerfassung auf Fehmarn – Verteilung und Häufigkeit aller nachgewiesenen Limikolenarten während aller Kartierungsdurchgänge
Abbildung 4-18: Rastvogelerfassung auf Fehmarn – Verteilung und Häufigkeit aller nachgewiesenen Singvogelarten während aller Kartierungsdurchgänge
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4.6.2. Bewertung
Für die Unterlagen des LBP und des Artenschutzbeitrages werden im Folgenden die
Erfassungsergebnisse innerhalb der Grenzen des LBP-Untersuchungsgebietes dargestellt
und bewertet.
Während der 9 Rastvogel-Kartierungsdurchgänge auf Fehmarn wurden im LBP-
Untersuchungsgebiet von September 2014 bis April 2015 16 Arten mit insgesamt 7.337
Individuen festgestellt (Tabelle 4-33). Die drei häufigsten Arten waren Kormoran, Silbermöwe
und Sturmmöwe. Landesweit bedeutsame Bestände wurden lediglich für den Kormoran
erfasst. Kormorane wurden ausschließlich auf den Hafenanlagen von Puttgarden festgestellt
(Tabelle 4-33), Abbildung 4-15). Es wird dementsprechend ein Gebiet als von sehr hoher
Bedeutung für Rastvögel bewertet und zwar die Mole Puttgarden aufgrund der Kormorane
(Abbildung 4-19).
Regional bedeutsame Bestände wurden von der Saatgans (Nielandsgraben, Tabelle 4-33,
Abbildung 4-14) und der Sturmmöwe (Tabelle 4-33, Abbildung 4-13) erfasst, wobei sich kein
einzelner Sturmmöwentrupp regionaler Bedeutung im Untersuchungsgebiet aufhielt, jedoch
die Summe aller am 23.09.2014 im Untersuchungsgebiet erfassten Sturmmöwen eine
regionale Bedeutung haben. Der größte Einzeltrupp wurde an diesem Tag mit 350 Individuen
festgestellt und hatte damit lokale Bedeutung (nordwestlich Bannesdorf, am Nielandsgraben,
Abbildung 4-13). Die Flächen mit regional bzw. lokal bedeutenden Beständen wurden gemäß
des Bewertungsverfahrens (Kap. 3.2.5) als von hoher Bedeutung eingestuft (Abbildung 4-19).
Lokal bedeutende Bestände wurden von Blässgans (östlich Todendorf, Tabelle 4-33,
Abbildung 4-14), Singschwan (südlich von Puttgarden, Tabelle 4-33, Abbildung 4-14), sowie
der Saatgans (südlich von Puttgarden, Tabelle 4-33, Abbildung 4-14) erfasst. Diese Flächen
werden entsprechend der Kriterien ebenfalls als von hoher Bedeutung für die Rastvögel
bewertet (Abbildung 4-19).
Tabelle 4-33: Artspezifische Gesamtsummen, maximale Tagessumme und max. Rastbestand auf einer Fläche im LBP-UG der Rastvögel auf Fehmarn von August 2014 bis April 2015
Art (dt.) Summe
Max. Summe /Tag
Max. Summe /Fläche
Bedeutung (Schwellenwert)
inter-national*
national* landes-weit**
regional** lokal**
Blässgans 407 208 208 10.500 4.250 840 420 210
Graugans 73 56 56 5.000 1.300 1.000 500 250
Höckerschwan 21 19 19 2.500 700 82 41 21
Kiebitz 41 41 41 20.000 7.500 6.000 3.000 1.500
Kormoran 1.749 970 970 3.900 1.000 360 180 90
Lachmöwe 435 330 210 20.000 5.000 2.200 1.100 550
Mantelmöwe 13 6 6 4.400 230 60 30 15
Nonnengans 140 140 140 4.200 2.000 3.800 1.900 950
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Art (dt.) Summe
Max. Summe /Tag
Max. Summe /Fläche
Bedeutung (Schwellenwert)
inter-national*
national* landes-weit**
regional** lokal**
Ringeltaube 56 56 56 k. A. k. A. k.A. k.A. k.A.
Saatgans 154 102 102 800 450 200 100 50
Saatkrähe 383 271 271 k. A. k. A. k.A. k.A. k.A.
Silbermöwe 1.593 425 340 5.900 2.000 1.400 700 350
Singschwan 32 32 32 590 250 120 60 30
Star 600 600 600 k. A. k. A. k.A. k.A. k.A.
Stockente 51 51 51 20.000 9.000 2.000 1.000 500
Sturmmöwe 1.589 770 350 20.000 1.800 1.000 500 250
* Krüger et al. (2013), ** LBV SH & AfPE (2016)
Abbildung 4-19: Bewertung der Rastvogellebensräume im LBP-Untersuchungsgebiet
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4.7. Fledermäuse
4.7.1. Bestand
Insgesamt konnten im Untersuchungsgebiet sieben Arten sicher nachgewiesen werden (vgl.
Tabelle 4-34). Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus), Großer Abendsegler (Nyctalus
noctula) und Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) werden in Schleswig-Holstein als
gefährdet geführt, Fransenfledermaus (Myotis natteri) und Mückenfledermaus (Pipistrellus
pygmaeus) stehen auf der Vorwarnliste. Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) und
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) sind dagegen ungefährdet. Bundesweit ist für die
Breitflügelfledermaus eine Gefährdung anzunehmen, der Große Abendsegler wird auf der
Vorwarnliste geführt. Für die Mückenfledermaus wird die Datenlage als defizitär eingestuft1.
Während Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Mückenfledermaus, Rauhautfledermaus
und Zwergfledermaus auch während der Detektorbegehungen zur Erfassung der
Jagdaktivitäten nachgewiesen wurden und somit zur lokalen Population Fehmarns zählen
dürften, konnten Fransen- und Wasserfledermaus mit sehr wenigen Kontakten (1 bzw. 3) nur
während des Herbstzuges festgestellt werden (vgl. Tabelle 4-34).
Tabelle 4-34: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Fledermausarten mit Angabe der Gefährdung nach Roten Listen des Landes Schleswig-Holstein (BORKENHAGEN 2014) und der Bundesrepublik Deutschland (MEINIG et al. 2009). 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste, G = Gefährdung anzunehmen, + = ungefährdet, D = Datenlage defizitär. Zudem ist angegeben, im Rahmen welcher Untersuchung der Nachweis erbracht wurde. D = Detektorbegehung, HBFL = Horchbox Flugrouten, HBHZ = Horchbox Herbstzug, HBFZ = Horchbox Frühjahrszug
Artname (dt.) Artname (lat.) RL SH RL BRD Nachweis
Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus 3 G D, HBFL, HBHZ, HBFZ
Fransenfledermaus Myotis natteri V + HBHZ
Großer Abendsegler Nyctalus noctula 3 V D
Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus V D D, HBFL, HBHZ, HBFZ
Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii 3 + D, HBFL, HBHZ, HBFZ
Wasserfledermaus Myotis daubentonii + + HBHZ
Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus + + D, HBFL, HBHZ, HBFZ
1 Die defizitäre Datenlage für die Mückenfledermaus ergibt sich daraus, dass innerhalb der letzten Jahre die Art Pipistrellus
pipistrellus aufgrund molekulargenetischer, sonographischer und morphologischer Merkmale in 2 Arten – Pipistrellus
pipistrellus (Zwergfledermaus) und P. pygmaeus (Mückenfledermaus) – aufgeteilt wurde. Da diese Artaufspaltung erst
innerhalb der letzten Jahre durch intensive Untersuchungen möglich ist, sind ältere Angaben über Pipistrellus pipistrellus
kritisch zu hinterfragen (vgl. DOLCH & TEUBNER 2004, v. HELVERSEN & HOLDERIED 2003, HÄUSSLER, et al. 1999).
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Das von BIOPLAN (2009) einmalig festgestellte Braune Langohr (Plecotus auritus) konnte
weder in den Untersuchungen zur UVS noch in den vorliegenden nachgewiesen werden.
Auch in den Untersuchungen zum Fledermauszug für die UVS wurden ebenfalls keine
Langohren (Plecotus sp.) auf Fehmarn nachgewiesen. Diese leise rufende Fledermausart ist
nur in dichter Entfernung zum Detektor nachweisbar. Im Rahmen sonstiger Untersuchungen
der leguan gmbh wird die Art aber regelmäßig nachgewiesen, so dass vorliegend davon
auszugehen ist, dass es sich bei der Art um kein regelhaftes Faunenelement Fehmarns
handelt.
Im Rahmen der UVS wurde in Rücksprache mit der Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz in
Schleswig-Holstein (AGF), Herrn Matthias Göttsche, eine potenzielle Artenliste für Fehmarn
erstellt. Tabelle 4-35 stellt diese dar. Ergänzt wurde diese um den Kleinen Abendsegler
(Nyctalus leisleri), der 2009 und 2010 während der Fledermauszugbeobachtungen im
Rahmen der UVS auf Fehmarn nachgewiesen wurde, der aber vermutlich nicht bodenständig
ist, sondern über Fehmarn hinweg zieht.
Tabelle 4-35: Für die Insel Fehmarn angenommener Bestand an Fledermausarten
Artname (dt.) Artname (lat.) Status
Braunes Langohr Plecotus auritus Nachgewiesen
Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus Nachgewiesen
Fransenfledermaus Myotis nattereri Nachgewiesen
Großer Abendsegler Nyctalus noctula Nachgewiesen
Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri Nachgewiesen
Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus Nachgewiesen
Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii Nachgewiesen
Teichfledermaus Myotis dasycneme Auf dem Zug über den Belt nachgewiesen
Wasserfledermaus Myotis daubentonii Nachgewiesen
Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus Nachgewiesen
Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus Nachgewiesen
Die vorliegend sieben nachgewiesenen Arten stellen somit etwa 2/3 des für Fehmarn
bekannten Artenspektrums dar, wobei wie schon erwähnt, fünf Arten der Lokalpopulation
angehören dürften, während die übrigen Arten das LBP-Plangebiet nur während des Zuges
durchqueren.
4.7.1.1. Quartiere
Innerhalb des Eingriffsbereiches und seiner Umgebung wurden keine Fledermausquartiere
festgestellt. Die Gehölzbereiche des Kreuzungsdreiecks der B 207 mit der K 49 stellen die
größten Gehölzvorkommen innerhalb des Eingriffsgebietes und der unmittelbaren Umgebung
dar. Sie wären potenziell als Tagesverstecke oder Balzquartiere (Zwischenquartier) und
eingeschränkt als Wochenstube für Fledermäuse nutzbar. In den Detektorbegehungen zur
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Jagdaktivität konnten jedoch keine Soziallaute, die auf das Vorhandensein von Quartieren
hindeuten, detektiert werden. Auch in den zahlreichen Horchboxenerfassungen zu Flugrouten
(HBFL02 und HBFL03), zum Herbstzug (Boxstandort 01) und zum Frühjahrszug (Boxstandort
04 und 05) ergaben sich keine Hinweise auf das Vorkommen von Quartieren in diesem
Bereich. Die Gehölze weisen keine Höhlen oder Spalten auf, die als Quartier dienen könnten.
An der K 49, entlang der Straßen begleitenden Gehölze vom Siedlungsbereich Puttgarden
nach Süden, entlang der Straße nach Todendorf sowie an der Ostseite des Gehölzes im
Kreuzungsbereich B 207 und K 49 wurden vereinzelt Zwergfledermäuse festgestellt, die
Soziallaute abgaben.
Die Soziallaute haben unterschiedliche Funktionen. So dienen sie bspw. der Balz oder zur
Abgrenzung von Jagdterritorien (Braun & Dieterlen 2003; Taake & Vierhaus 2011). So wurden
auch am 06.05.2015 während des Frühjahrszuges Zwergfledermäuse mit Soziallauten
festgestellt.
Die als Balzlaute bezeichneten Lautäußerungen unterscheiden sich grundsätzlich nicht von
anderen Soziallauten, typischerweise werden diese Soziallaute nur als Balzlaute gewertet,
wenn sie ausdauernd im „Singflug“ (ohne Ortungslaute) vorgetragen werden. Dabei sind für
Zwergfledermäuse ausschließlich im Flug vorgetragene Balzrufe bekannt – wobei die Tiere in
Quartiernähe kurz landen, um vermutlich Duftmarken zu setzen, zwecks Leitung der
Weibchen ins Quartier, in dem die Fortpflanzung stattfindet (vgl. Taake & Vierhaus 2011).
Solche ausdauernden Singflüge wurden in den vorliegenden Untersuchungen jedoch nicht
festgestellt. Daher sind die Gehölzbereiche, an denen Zwergfledermäuse mit Soziallauten
festgestellt wurden, nicht als Balzrevier einzustufen.
Die Balzreviere sind in der Regel nicht weit vom Unterschlupf, in dem die eigentliche Paarung
stattfindet, entfernt. Diese Fortpflanzungsstätten sind regelhaft nicht aufzufinden, da bei
Zwergfledermäusen unspezifisch kleinste Spalten und Risse ausreichend sind und von dort
eben keine Soziallaute abgegeben werden. Paarungen können auch außerhalb von
Verstecken, z.B. auf Ästen, vollzogen werden (eigene Beobachtung von Haiko Petersen,
Fledermausexperte Büro Arkadien 21, Ammersbek). Wo sich also die eigentlichen
Fortpflanzungsstätten für die Zwergfledermaus befinden, kann vorliegend nicht beantwortet
werden. Die eigentlichen Paarungsorte sind zumindest im Fall der Zwergfledermaus auch
nicht als essenziell zu betrachten, da sie ganz unspezifisch sind und die Paarung sogar
außerhalb von Verstecken stattfinden kann.
4.7.1.2. Flugrouten
Im Rahmen der Flugroutenuntersuchungen wurden Breitflügelfledermaus, Mückenfledermaus,
Rauhautfledermaus und Zwergfledermaus nachgewiesen, die auch über die
Detektorbegehungen festgestellt wurden und somit zur Lokalpopulation Fehmarns gehören
dürften.
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Der in der Arbeitshilfe (LBV-SH 2011) vorgegebene Schwellenwert von ≥ 10 allgemeinen
Fledermauskontakten oder ≥ 3 Rufsequenzen von Myotis-Arten innerhalb eines als bedeutend
ermittelten 120-minütigen Zeitintervalls an mindestens einem Termin wurde in den
vorliegenden Untersuchungen an sieben potenziellen Flugroutenstandorten an keinem der
drei untersuchten Termine erreicht. Keine der untersuchten Strukturen im Eingriffsbereich
fungiert somit als Flugroute. Nachfolgend sind in Tabelle 4-36 bis Tabelle 4-38 die
nachgewiesen Kontakte an den einzelnen Horchboxstandorten nach Tag, Datum und Art
aufgeschlüsselt (Horchboxenstandorte zur Untersuchung der Flugrouten s. Anlage 30.2, Blatt
4).
Tabelle 4-36: Kontakte der Flugroutenuntersuchungen 17./18.05.14 mit Angabe der Uhrzeit nach Standorten getrennt
Horchboxstandort Datum Zeit Art
HBFL01 18.05.14 01:14:53 Mückenfledermaus
HBFL02 17.05.14 23:10:28 Zwergfledermaus
17.05.14 23:33:50 Zwergfledermaus
17.05.14 23:42:41 Zwergfledermaus
18.05.14 00:14:58 Breitflügelfledermaus
18.05.14 01:15:37 Zwergfledermaus
18.05.14 03:43:22 Zwergfledermaus
18.05.14 05:01:06 Zwergfledermaus
HBFL03 Keine Kontakte
HBFL04 17.05.14 22:19:42 Zwergfledermaus
17.05.14 22:22:06 Zwergfledermaus
17.05.14 22:33:54 Mückenfledermaus
17.05.14 22:53:31 Zwergfledermaus
17.05.14 23:10:26 Rauhautfledermaus
17.05.14 23:13:42 Zwergfledermaus
17.05.14 23:14:12 Zwergfledermaus
17.05.14 23:16:33 Zwergfledermaus
17.05.14 23:23:32 Zwergfledermaus
18.05.14 00:21:48 Zwergfledermaus
18.05.14 01:23:16 Zwergfledermaus
18.05.14 01:27:16 Rauhautfledermaus
18.05.14 01:51:23 Zwergfledermaus
18.05.14 02:57:23 Zwergfledermaus
18.05.14 03:45:40 Zwergfledermaus
HBFL05 17.05.14 22:19:28 Zwergfledermaus
17.05.14 23:16:51 Zwergfledermaus
18.05.14 00:22:10 Zwergfledermaus
18.05.14 01:51:45 Zwergfledermaus
HBFL06 17.05.14 22:36:04 Zwergfledermaus
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Horchboxstandort Datum Zeit Art
17.05.14 23:43:10 Rauhautfledermaus
18.05.14 00:48:04 Rauhautfledermaus
18.05.14 01:03:35 Zwergfledermaus
18.05.14 01:56:35 Rauhautfledermaus
HBFL07 17.05.14 23:58:05 Rauhautfledermaus
18.05.14 02:16:17 Rauhautfledermaus
Tabelle 4-37: Kontakte der Flugroutenuntersuchungen 24./25.05.14 mit Angabe der Uhrzeit nach Standorten getrennt
Horchboxstandort Datum Zeit Art
HBFL01 24.05.14 22:58:16 Zwergfledermaus
25.05.14 02:03:02 Zwergfledermaus
HBFL02 24.05.14 22:23:26 Rauhautfledermaus
24.05.14 22:41:48 Zwergfledermaus
24.05.14 22:56:52 Zwergfledermaus
24.05.14 22:57:13 Zwergfledermaus
25.05.14 00:28:46 Zwergfledermaus
25.05.14 00:37:41 Zwergfledermaus
25.05.14 01:22:39 Zwergfledermaus
25.05.14 02:32:54 Zwergfledermaus
HBFL03 Keine Kontakte
HBFL04 24.05.14 22:34:24 Zwergfledermaus
25.05.14 00:33:21 Breitflügelfledermaus
25.05.14 01:19:02 Zwergfledermaus
25.05.14 01:42:58 Zwergfledermaus
25.05.14 01:58:24 Zwergfledermaus
25.05.14 02:27:38 Zwergfledermaus
25.05.14 03:09:00 Zwergfledermaus
25.05.14 03:32:11 Zwergfledermaus
25.05.14 04:01:27 Zwergfledermaus
HBFL05 Keine Kontakte
HBFL06 24.05.14 22:48:08 Rauhautfledermaus
25.05.14 02:36:04 Zwergfledermaus
25.05.14 03:41:11 Zwergfledermaus
HBFL07 25.05.14 02:21:44 Zwergfledermaus
25.05.14 02:39:54 Zwergfledermaus
25.05.14 03:00:15 Rauhautfledermaus
25.05.14 03:00:24 Zwergfledermaus
25.05.14 03:37:08 Zwergfledermaus
Feste Fehmarnbeltquerung
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Tabelle 4-38: Kontakte der Flugroutenuntersuchungen 06./07.06.14 mit Angabe der Uhrzeit nach Standorten getrennt
Horchboxstandort Datum Zeit Art
HBFL01 00:14:11 00:14:11 Zwergfledermaus
HBFL02 06.06.14 22:44:18 Zwergfledermaus
06.06.14 22:54:48 Zwergfledermaus
06.06.14 22:56:43 Zwergfledermaus
07.06.14 00:46:27 Zwergfledermaus
07.06.14 03:04:50 Zwergfledermaus
07.06.14 03:09:16 Zwergfledermaus
07.06.14 03:20:46 Zwergfledermaus
HBFL03 Keine Kontakte
HBFL04 06.06.14 23:09:24 Rauhautfledermaus
06.06.14 23:10:06 Rauhautfledermaus
07.06.14 00:45:16 Zwergfledermaus
07.06.14 01:53:29 Rauhautfledermaus
07.06.14 02:05:20 Zwergfledermaus
07.06.14 02:08:16 Rauhautfledermaus
HBFL05 Keine Kontakte
HBFL06 07.06.14 02:02:36 Zwergfledermaus
07.06.14 02:30:48 Rauhautfledermaus
07.06.14 03:38:44 Zwergfledermaus
HBFL07 07.06.14 02:06:15 Zwergfledermaus
07.06.14 02:44:38 Zwergfledermaus
07.06.14 03:04:06 Mückenfledermaus
Die meisten Kontakte wurden an den Horchboxstandorten HBFL02 und HBFL04 festgestellt
(s. Anlage 30.2, Blatt 4). Die Standorte liegen in Nord-Süd-Richtung entlang der K 49 und
führen zum Gehölzbereich, der sich zwischen B 207 und K 49 befindet. In der ausgeräumten
Landschaft des Untersuchungsgebiets stellt dieser Gehölzbereich eine Sonderstruktur dar, die
eine anziehende Wirkung auf Fledermäuse hat.
Als Flugroute ist die Strecke gemäß Arbeitshilfe aber nicht einzustufen. In der generell
fledermausarmen Landschaft stellt dieser Bereich aber eben noch die größten
Konzentrationen von Fledermäusen im Untersuchungsgebiet dar. Im direkten Umfeld zu
dieser Struktur an den Horchboxstandorten 03 und 05 wurden so gut wie keine
Fledermauskontakte nachgewiesen. Das belegt, dass es keine westlich oder östlich
zuleitenden Strukturen zur oben beschrieben Nord-Süd ausgerichteten Struktur gibt.
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4.7.1.3. Jagdhabitate
Während der Detektorbegehungen 2014 wurden Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler,
Mückenfledermaus, Rauhautfledermaus und Zwergfledermaus nachgewiesen. Diese Arten
dürften somit zur Lokalpopulation Fehmarns gehören.
An den 14 Untersuchungsterminen wurden 99 Fledermauskontakte nachgewiesen, die sich
auf Jagd und Richtungsflug gemäß Tabelle 4-39 verteilen.
Tabelle 4-39: Gesamtliste der über die Detektorbegehung nachgewiesenen Fledermausarten mit Angabe der nachgewiesenen Kontaktzahl, nach Jagd und Richtungsflügen getrennt
Artname (dt.) Artname (lat.) Kontaktzahl
Jagd
Kontaktzahl
Richtungsflug
Verhältnis Jagd :
Richtungsflug in
%
Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus 5 1 83 : 17
Großer Abendsegler Nyctalus noctula 0 1 0 : 100
Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus 5 1 83 : 17
Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii 9 10 47 : 53
Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 96 33 74 : 26
Die überwiegende Zahl der Tiere wurde mit dem Verhalten „jagend“ festgestellt.
Schwerpunktbereiche nachgewiesener Fledermäuse stellen der Siedlungsbereich Puttgarden,
das Hafen- und Bahngelände sowie der Gehölzbereich im Kreuzungsbereich zwischen B 207
und K 49 dar.
Für Letzteren wurden 24 Fledermauskontakte festgestellt, davon wiesen 16 das Verhalten
jagend auf. In Anbetracht der hohen Begehungszahl im Jahresverlauf ist davon auszugehen,
dass es sich bei dem Gehölzbereich um keine essenzielle Nahrungsstätte handelt.
Dies wird auch durch die Horchboxuntersuchungen bestätigt, die gemäß Arbeitshilfe (LBV-SH
2011) an den Standorten HBFL02 und HBFL03 über drei Nächte exponiert am Gehölzbereich
als besondere Struktur durchgeführt wurde. Wie in Tabelle 4-36 bis Tabelle 4-38 ersichtlich ist,
wird in keiner Nacht das Kriterium von ≥ 100 Fledermauskontakte erreicht. Somit stellt der
Gehölzbereich kein bedeutendes Jagdhabitat für Fledermäuse dar.
Wie aber schon erwähnt, stellt der Bereich in der ansonsten struktur- und gehölzarmen
Landschaft des Untersuchungsgebiets – nur etwa 2 % des Untersuchungsgebiets sind mit
Gehölzen unterschiedlicher Ausprägung bestanden – eine für Fledermäuse attraktive
Sonderstruktur dar.
Generell wird ein bedeutendes Jagdhabitat für Fledermäuse gemäß LBV-SH (2011) dann
angenommen, wenn bei mindestens der Hälfte der Begehungstermine fünf Individuen
zeitgleich feststellbar sind oder ein Massenjagdereignis (Sichtbeobachtung) festgestellt
werden konnte. Diese definierten Schwellenwerte wurden in der vorliegenden Untersuchung
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nicht erreicht. Einzig am Gehöft südlich der Straße nach Marienleuchte, westlich der
Bahnanlagen wurden am 25.05.14 einmalig sechs jagende Zwergfledermäuse festgestellt. Da
es sich dabei um ein singuläres Ereignis handelte, wird das Vorliegen eines bedeutenden
Jagdhabitates gemäß Arbeitshilfe (LBV-SH 2011) nicht angenommen. Der Siedlungsbereich
Puttgarden stellt mit dem östlich gelegenen Bahn- und Hafengelände einen großflächigen
Jagdgebietskomplex für Fledermäuse dar. Hier wurden 127 der insgesamt 161
Fledermauskontakte registriert. Von diesen wurden fast 3/4 (73 %, also 93 Kontakte) dem
Verhalten jagend zugeordnet. Für den Siedlungsbereich Marienleuchte, der vorliegend nicht
untersucht wurde, sind aus den Untersuchungen zur UVS Vorkommen von Großen
Abendsegler und Zwergfledermaus bekannt, die den dortigen Lokalpopulationen angehören
und in den Gebäuden oder in Nistkästen ihre Quartiere haben dürften.
4.7.1.4. Fledermauszug
Während des Herbstzuges 2014 wurden Breitflügelfledermaus, Fransenfledermaus,
Mückenfledermaus, Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus und Zwergfledermaus
nachgewiesen, dabei verteilen sich die Kontaktzahlen sehr unterschiedlich auf die
verschiedenen Horchboxenstandorte (vgl. Abbildung 4-20).
Abbildung 4-20: Aufsummierte Kontaktzahlen während des Herbstzuges 2014 nach Boxstandorten und Arten getrennt
Während des Frühjahrszuges 2015 wurden Breitflügelfledermaus, Mückenfledermaus,
Rauhautfledermaus und Zwergfledermaus nachgewiesen. Hier ist eine gleichmäßigere
0
20
40
60
80
100
120
140
HBHZ01 HBHZ02 HBHZ03 HBHZ04
Ko
nta
kte
Breitflügelfledermaus Fransenfledermaus Mückenfledermaus
Rauhautfledermaus Wasserfledermaus Zwergfledermaus
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Verteilung der Kontakte auf die verschiedenen Horchboxenstandorte zu erkennen (vgl.
Abbildung 4-21).
Abbildung 4-21: Aufsummierte Kontaktzahlen während des Frühjahrszuges 2015 nach Boxstandorten und Arten getrennt
Aus den erhobenen Daten wird ersichtlich, dass der Herbstzug innerhalb des
Eingriffsbereiches eine größere Bedeutung als der Frühjahrszug hat. Zum einen wurden mit
Fransen- und Wasserfledermaus zwei Arten der Gattung Myotis nachgewiesen, die sonst im
Rahmen der übrigen Erfassungen nicht festgestellt werden konnten. Allerdings handelt es sich
nur um eine bzw. drei Kontakte, so dass ein regelhafter Zug nicht belegbar ist. Zum anderen
sind auch die Individuenzahlen während des Herbstzuges deutlich höher als während des
Frühjahrszuges. Insbesondere bei den Zwergfledermäusen wurden in den wenigen
Untersuchungsnächten während des Herbstzuges mehr Kontakte registriert als während des
gesamten Frühjahrszuges.
Insgesamt ist das Zugaufkommen im Eingriffsbereich als verhalten einzustufen.
Untersuchungen im Rahmen der UVS zeigten massive Zugereignisse über den Grünen Brink
und Katharinenhof (UVS, Anlage 15 der Planfeststellungsunterlagen, Band II C, Kap. 3.23).
Das deutet entweder auf einen Breitfrontenzug oder einen verstärkten Zug entlang der
Küstenlinie hin. Demgegenüber ist der Zug über den Inselkörper und insbesondere im Bereich
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
HBFZ01 HBFZ02 HBFZ03 HBFZ04 HBFZ05
Ko
nta
kte
Breitflügelfledermaus Mückenfledermaus
Rauhautfledermaus Zwergfledermaus
Feste Fehmarnbeltquerung
Fachbeitrag Flora & Fauna Fehmarn Planfeststellung Anlage 30.2
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des Eingriffsgebietes deutlich beschränkter, so dass sich hier keine besonderen Wertigkeiten
ergeben.
Die Horchboxstandorte der Untersuchung sind in der Karte „Fledermäuse“ (Anlage 30.2, Blatt
4) dargestellt.
4.7.2. Bewertung
Hinsichtlich der Fledermausfauna ist das Untersuchungsgebiet als maximal durchschnittlich
einzustufen, da für Fledermäuse besonders relevante Bereiche wie alte Wald- und Gehölz-
strukturen nicht vorhanden sind. Von elf auf Fehmarn potenziell vorkommenden
Fledermausarten wurden im Untersuchungsgebiet sieben nachgewiesen, davon dürften aber
nur fünf Arten zur bodenständigen Lokalpopulation gehören. Dabei handelt es sich um die
Arten Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Mückenfledermaus, Rauhautfledermaus
und Zwergfledermaus. Quartiere und Flugrouten sowie bedeutende Jagdhabitate ließen sich
nicht innerhalb des Untersuchungsgebiets feststellen.
4.8. Plausibilitätsprüfung Heuschrecken, Tagfalter/Widderchen, Laufkäfer und Reptilien
4.8.1. Bestand
Die im Rahmen der UVS untersuchten Probestellen, die sich im vorliegenden
Untersuchungsgebiet befinden, sind für Heuschrecken, Tagfalter und Reptilien (s. Anlage
30.2, Blatt 5):
FTagSalRep09, FTagSalRep10, FTagSalRep11 sowie FBioTagSal_32, FBioTagSal_33,
FBioRep33 und FBioRep33a.
Hinsichtlich der untersuchten Laufkäferprobestellen sind FCar1, FCar2 sowie FBioCar14 und
FBioCar15 relevant.
Die damalige Beschreibung der Fundorte ist nachfolgend in Tabelle 4-40 und Tabelle 4-41
dargestellt. An der damals aufgefundenen Situation bezüglich der Habitatstrukturen hat sich
entsprechend der aktuellen Biotoptypenkartierung bis heute nichts geändert.
Tabelle 4-40: Beschreibung der Fundorte für Heuschrecken, Tagfalter und Reptilien (Transekte) aus der Untersuchung zur UVS
Fundort Beschreibung
FTagSalRep09 Transekt am Südrand einer Boden-Ablagerungsfläche, die zum
überwiegenden Teil mit Ruderalvegetation bestanden ist, stellenweise auch
lückig. Der östliche Teil verläuft dann am Südrand einer dichten
Röhrichtfläche.
Feste Fehmarnbeltquerung
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Fundort Beschreibung
FTagSalRep10 Transekt entlang einer westexponierten Böschung östlich der Bahnanlagen
von Puttgarden, Gräser sowie einige Hochstauden und vereinzelte
Weißdornbüsche sind hier prägend.
FTagSalRep11 Transekt entlang der Straße östlich der Bahnanlagen von Puttgarden, der
Transekt verläuft in der westexponierten und nach Norden flacher werdenden
Böschung. Weißdorn und andere Büsche sind prägend, Unterwuchs aus
Gräsern und einigen Stauden ist vorhanden.
FBioTagSal32
FBioRep32
Fundort aus der BIOPLAN-Untersuchung. Grabensäume, steil und schmal,
mit Altgrasfluren, Äcker angrenzend.
FBioTagSal33
FBioRep33
Fundort aus der BIOPLAN-Untersuchung. Westexponierte Straßenböschung
an der Straße nach Puttgarden und an der B 207, Gras- und Staudenflur, z. T.
gehölzbestanden. Ostexponierte sonnige Saumflur am Brückenkopf.
FBioRep33a Fundort aus der BIOPLAN-Untersuchung: Frische bis feuchte Gras- und
Staudenfluren westlich und östlich der Bahn. Sonnig.
Tabelle 4-41: Beschreibung der Fundorte für Laufkäfer (Transekte) aus der Untersuchung zur UVS
Fundort Beschreibung
FCar1 Transekt auf der Ostseite der Bahnanlage bei Puttgarden, im südlichen
Böschungsbereich. Zwei Fallenstandorte im Süden des Transektes liegen in einem
flachen nach Osten exponierten Bereich mit ruderaler Grasvegetation, die vereinzelt
von Weißdornbüschen durchsetzt ist. Die mittlere und die nördliche Falle liegen in
einem lichten Weißdorngebüsch, eine weitere liegt in einem halbruderalen
Grasbereich der Böschung. Fallen FCar1-1–FCar1-5.
FCar2 Der Transekt besteht aus 2 Abschnitten, 2 Standorte liegen im aufgelassenen
Bahngelände bei Puttgarden. Das Substrat ist von Bahnschottern geprägt und es
kommt ein lichtes Birkenpionierwäldchen auf, der zweite Abschnitt liegt an der
westexponierten Böschung am Ostrand des Bahngeländes. Hier befinden sich die
Fallenstandorte in einem lichten Weißdorngebüsch welches dicht mit ruderaler
Grasvegetation unterwachsen ist. Fallen FCar2-1–FCar2-5.
FBioCar14 Übernahme aus BIOPLAN (2009): Planungskilometer 18,5 an der Straßenabzweigung
nach Presen, Gehölz zwischen der Landstraße und der Bahntrasse südlich der B 207.
Baumarten: Ahorn, Mehlbeere u. a., Straucharten: Rose, Holunder, Weißdorn u. a.
B66 und B67 stark beschattet, wenig Krautpflanzen (Geum, Urtica), B68
artenreicheres Ruderal mit Gräsern, Epilobium etc., teilweise besonnt, B69 und B70
stark beschattet unter Ahorn. Fallen 66–70.
FBioCar15 Übernahme aus BIOPLAN (2009): Planungskilometer 18,8 an der Straßenabzweigung
nach Todendorf, Gehölz zwischen der Landstraße und der Trasse der B 207 nördlich
der B 207. Im Gehölz liegt ein eutrophes Kleingewässer. Baumarten: Weide, Erle, im
trockeneren Teil auch Silberpappel, Ahorn etc. Nördlich des Gehölzes ein Lagerplatz
für Treibsel etc. aus den Strandbereichen mit Ruderalvegetation. BF71 und BF72
Feste Fehmarnbeltquerung
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Fundort Beschreibung
wurden unmittelbar am Gewässerrand platziert, BF73 und BF 74 im Randbereich des
umgebenden Bruchwäldchens, BF75 in der Ruderalvegetation (v. a. Chenopodium)
des Lagerplatzes. Fallen 71–75.
Die im Rahmen der UVS nachgewiesenen Arten sind nachfolgend dargestellt.
Tabelle 4-42: Maximale Individuen bzw. Presence/absence-Nachweise der im Rahmen der UVS ermittelten Individuenzahlen von Heuschrecken in den ausgewiesenen Probestellen des LBP-Plangebiets mit Angabe der Gefährdungsgrade der jeweiligen Roten Listen des Landes Schleswig-Holstein (Winkler 2000) und der Bundesrepublik Deutschland (Maas et al. 2011). + = nicht gefährdet
Artname (lat.) Artname (dt.) RL SH RL BRD
FT
ag
SalR
ep
09
FT
ag
SalR
ep
10
FT
ag
SalR
ep
11
FB
ioT
ag
Sal3
2
FB
ioT
ag
Sal3
3
Chorthippus
albomarginatus
Weißrandiger
Grashüpfer + +
14 2 4 - X
Chorthippus brunneus Brauner
Grashüpfer + +
34 14 7 - X
Leptophyes
punctatissima
Punktierte
Zartschrecke + +
5 10 13 - -
Metrioptera roeselii Roesels
Beißschrecke + +
0 0 0 - X
Pholidoptera
griseoaptera
Gewöhnliche
Strauchschrecke + +
2 0 1 X X
Tettigonia viridissima Grünes
Heupferd + +
0 0 0 X X
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Tabelle 4-43: Maximale Individuen bzw. Presence/absence-Nachweise der im Rahmen der UVS ermittelten Individuenzahlen von Tagfalter und Widderchen in den ausgewiesenen Probestellen des LBP-Plangebiets mit Angabe der Gefährdungsgrade der jeweiligen Roten Listen des Landes Schleswig-Holstein (Kolligs 2009) und der Bundesrepublik Deutschland (Reinhardt & Bolz 2011). + = nicht gefährdet, nb = nicht bewertet
Artname (lat.) Artname (dt.) RL SH RL BRD
FT
ag
SalR
ep
09
FT
ag
SalR
ep
10
FT
ag
SalR
ep
11
FB
ioT
ag
Sal3
3
Aglais urticae Kleiner Fuchs + + 6 1 X
Anthocharis cardamines Aurorafalter + + 1 X
Aphantopus hyperantus Schornsteinfeger + + 1 X
Celastrina argiolus Faulbaum-Bläuling + + X
Coenonympha pamphilus Gemeines
Wiesenvögelchen + +
3 1
Gonepteryx rhamni Zitronenfalter + + X
Inachis io Tagpfauenauge + + 3 11 1 X
Lycaena phlaeas Kleiner Feuerfalter + + 1
Maniola jurtina Großes Ochsenauge + + 11 7 X
Pieris brassicae Großer Kohlweißling + + X
Pieris napi Rapsweißling + + 3 1 2 X
Pieris rapae Kleiner Kohlweißling + + 9 9 6 X
Polyommatus icarus Gemeiner Bläuling + + 1 1 X
Thymelicus lineola Schwarzkolbiger
Braundickkopf + +
X
Vanessa atalanta Admiral nb + 1 1 X
Vanessa cardui Distelfalter nb + 18 5 9 X
Tabelle 4-44: Nachweise der im Rahmen der UVS ermittelten Individuenzahlen von Reptilien in den ausgewiesenen Probestellen des LBP-Plangebiets mit Angabe des Gefährdungsgrades der jeweiligen Roten Listen des Landes Schleswig-Holstein (Klinge 2003) und der Bundesrepublik Deutschland (Kühnel et al. 2009b). + = nicht gefährdet
Artname (dt.) Artname (lat.) RL SH RL BRD FT
ag
SalR
ep
10
FT
ag
SalR
ep
11
FB
ioR
ep
33
FB
ioR
ep
33
a I
Waldeidechse Zootoca vivipara + + 3 4 1 1
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Zwischenzeitlich haben sich auch keine Erkenntnisse zum Vorkommen beispielsweise der
streng geschützten Zauneidechse (Lacerta agilis) auf Fehmarn ergeben (vgl. Klinge 2015).
Tabelle 4-45: Summen der im Rahmen der UVS ermittelten Individuenzahlen von Laufkäfern in den ausgewiesenen Transekten des LBP-Plangebiets mit Angabe der Gefährdungsgrade der jeweiligen Roten Listen des Landes Schleswig-Holstein (Gürlich et al. 2011) und der Bundesrepublik Deutschland (Bundesamt für Naturschutz 1998). 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = in der Vorwarnliste geführt, + = nicht gefährdet
Artname (lat.) Artname (dt.)
RL
SH
RL
BR
D
FB
ioC
ar1
4
FB
ioC
ar1
5
FC
ar1
FC
ar2
Acupalpus exiguus Dunkler Buntschnellläufer + 3 6
Agonum afrum Dunkler Glanzflachläufer + + 24
Agonum marginatum Gelbrandiger
Glanzflachläufer
+ + 1
Amara aenea Erzfarbener Kamelläufer + + 11
Amara aulica Kohldistel-Kamelläufer + + 1
Amara convexiuscula Gewölbter Kamelläufer V + 1
Amara curta Kurzer Kamelläufer 3 V 1
Amara lunicollis Dunkelhörniger
Kamelläufer
+ + 1
Amara similata Gewöhnlicher
Kamelläufer
+ + 8
Amara spreta Flachhalsiger Kamelläufer + + 1 12
Anchomenus dorsalis Bunter Enghalsläufer + + 6 15 12 2
Anisodactylus binotatus Gewöhnlicher
Rotstirnläufer
+ + 2
Anthracus consputus Herzhals-
Buntschnellläufer
+ 3 1
Badister bullatus Gewöhnlicher
Wanderläufer
+ + 12 5
Badister lacertosus Stutzfleck-Wanderläufer + + 2
Badister sodalis Kleiner Gelbschulter-
Wanderläufer
+ + 2
Bembidion biguttatum Zweifleckiger Ahlenläufer + + 1
Bembidion lampros Gewöhnlicher Ahlenläufer + + 1 2
Bembidion obtusum Schwachgestreifter
Ahlenläufer
V + 4
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Artname (lat.) Artname (dt.)
RL
SH
RL
BR
D
FB
ioC
ar1
4
FB
ioC
ar1
5
FC
ar1
FC
ar2
Bembidion tetracolum Gewöhnlicher Ufer-
Ahlenläufer
+ + 6
Blemus discus Quergebänderter
Haarflinkläufer
+ + 5
Broscus cephalotes Kopfkäfer V V 5
Calathus fuscipes Großer Kahnläufer + + 77
Calathus melanocephalus Rothalsiger Kahnläufer + + 2
Calathus rotundicollis Wald-Kahnläufer + + 2
Carabus convexus Kurzgewölbter Laufkäfer 2 3 6 1
Carabus granulatus Körnerwarze + + 1 16
Carabus nemoralis Hain-Laufkäfer + + 1 6 1 1
Clivina fossor Gewöhnlicher
Grabspornläufer
+ + 2
Demetrias monostigma Ried-Halmläufer + + 1
Elaphrus cupreus Glänzender Uferläufer + + 1
Harpalus affinis Haarrand-Schnellläufer + + 61 2
Harpalus latus Breiter Schnellläufer + + 4 3 19 25
Harpalus rufipalpis Rottaster-Schnellläufer + + 6
Laemostenus terricola Blauschwarzer
Dunkelläufer
3 + 2
Limodromus assimilis Schwarzer Enghalsläufer + + 76 159
Loricera pilicornis Borstenhornläufer + + 3 7 2
Nebria brevicollis Gewöhnlicher
Dammläufer
+ + 5 16 22
Notiophilus biguttatus Zweifleckiger Laubläufer + + 35 18 1
Notiophilus palustris Gewöhnlicher Laubläufer + + 1 7 1
Olisthopus rotundatus Sand-Glattfußläufer 2 2 1
Ophonus rufibarbis Breithalsiger
Haarschnellläufer
+ + 2 1
Oxypselaphus obscurus Sumpf-Enghalsläufer + + 1
Panagaeus bipustulatus Trockenwiesen-
Kreuzläufer
3 + 2
Poecilus versicolor Glatthalsiger
Buntgrabläufer
+ + 2
Pseudoophonus rufipes Gewöhnlicher
Haarschnellläufer
+ + 2 4
Pterostichus anthracinus Kohlschwarzer Grabläufer V + 137
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Artname (lat.) Artname (dt.)
RL
SH
RL
BR
D
FB
ioC
ar1
4
FB
ioC
ar1
5
FC
ar1
FC
ar2
Pterostichus diligens Ried-Grabläufer + V 22
Pterostichus melanarius Gewöhnlicher Grabläufer + + 715 439 7 2
Pterostichus minor Sumpf-Grabläufer + + 1
Pterostichus niger Großer Grabläufer + + 9 47 75 24
Pterostichus
oblongopunctatus
Gewöhnlicher Grabläufer + + 1
Pterostichus strenuus Kleiner Grabläufer + + 2
Stomis pumicatus Spitzzangenläufer + + 4
Syntomus foveatus Sand-Zwergstreuläufer + + 1
Synuchus vivalis Scheibenhalsläufer + + 2 3 5 1
Trechus obtusus Schwachgestreifter
Flinkläufer
+ + 1
Trechus quadristriatus Gewöhnlicher Flinkläufer + + 4 1
4.8.2. Bewertung
Nach Abgleich mit der aktuellen Biotoptypenkartierung haben sich strukturell keine
Änderungen zu den Beschreibungen der Tabelle 4-40 und Tabelle 4-41 ergeben. Zu
berücksichtigen ist, dass maximal mittlere Bedeutungen einzelner Probestellen ermittelt
wurden. Nachfolgend sind in Tabelle 4-46 und Tabelle 4-47 die Bewertungen der Probestellen
nach Organismengruppe getrennt aufgeführt, die vorliegend auch Bestand hat.
Tabelle 4-46: Bewertung der ausgewiesenen Probestellen des LBP-Plangebiets für Heuschrecken, Tagfalter/Widderchen und Reptilien
Organismengruppe FT
ag
SalR
ep
09
FT
ag
SalR
ep
10
FT
ag
SalR
ep
11
FB
ioT
ag
Sal3
2
FB
ioT
ag
Sal3
3
FB
ioR
ep
33
FB
ioR
ep
33
a
Heuschrecken mäßig gering mäßig gering mäßig - -
Tagfalter/Widderchen mäßig mäßig mäßig keine mittel - -
Reptilien keine mittel mittel keine keine mäßig mittel
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Tabelle 4-47: Bewertung der ausgewiesenen Probestellen des LBP-Plangebiets für Laufkäfer
Organismengruppe FC
ar1
FC
ar2
FB
ioC
ar1
4
FB
ioC
ar1
5
Laufkäfer mäßig hoch mäßig mittel
Die Insekten- und Reptilienfundorte und deren Bewertung sind in der Karte „Insekten und
Reptilien“ (Anlage 30.2, Blatt 5) dargestellt.
Fazit
Mit Ausnahme des aufgelassenen Bahngeländes (Fundort FCar2), das eine hohe Bedeutung
für die Laufkäfer aufweist, ist das Untersuchungsgebiet nur maximal von mittlerer Bedeutung
für die Organismengruppen Heuschrecken, Tagfalter/Widderchen, Reptilien und Laufkäfer. An
den Verhältnissen hat sich strukturell seit den Erfassungen zur UVS nichts geändert, so dass
die Bewertungen auch für den LBP Bestand haben.
Feste Fehmarnbeltquerung
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5. Zusammenfassung
Nach erfolgter Ermittlung der Vorzugsvariante im Rahmen der UVS waren die biologischen
Daten für den nachfolgenden Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) zu aktualisieren.
In den Jahren 2014 und 2015 erfolgte daher eine komplette Neuerfassung der Biotoptypen
und Pflanzen der Roten Listen. Darüber hinaus wurden Amphibien in sämtlichen Gewässern
und Libellen in den vorhabenbedingt in Anspruch genommenen Gewässern erfasst.
Aufgrund der im Rahmen des UVS festgestellten Bestände und Artenspektren war eine
eigenständige, erneute Erfassung von Heuschrecken, Tagfaltern, Laufkäfern und Reptilien
nicht erforderlich, sondern es erfolgt eine verbal-argumentative Abschätzung der Qualität der
Lebensräume anhand der Aktualisierung der Biotoptypen und der insektenrelevanten
Strukturen.
Fledermäuse wurden gemäß der mittlerweile gültigen Arbeitshilfe für das Land Schleswig-
Holstein (LBV-SH 2011) erfasst. Die Untersuchungen umfassen neben einer Erfassung der
Jagdhabitate, Quartiere und potenziellen Flugrouten auch den Fledermauszug während des
Herbstes 2014 und des Frühjahrs 2015.
Die Brut- und Rastvögel auf Fehmarn wurden von der Bürogemeinschaft FEMO in den Jahren
2014 und 2015 kartiert und ausgewertet. Die Ergebnisse (FEMO 2015) werden in den
vorliegenden Fachbeitrag nachrichtlich übernommen und widergegeben.
Das Untersuchungsgebiet umfasst für die Rastvögel 1.858 ha und 777 ha für die übrigen
Organismengruppen. Bei den Fledermäusen lag der Untersuchungsschwerpunkt auf dem
Eingriffsbereich und seinem Umfeld.
Hinsichtlich der Biotoptypen stehen von den 373 insgesamt erfassten Fundorten 71 unter
einem gesetzlichen Schutz nach § 30 (2) BNatSchG bzw. § 21 (1) LNatSchG. Dabei
unterstehen 42 Fundorte dem Schutz nach § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG, 2 Fundorte nach § 30 (2)
Nr. 2 BNatSchG und 3 Fundorte nach § 30 (2) Nr. 6 BNatSchG. Weitere 24 Fundorte sind
gemäß § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG gesetzlich geschützt. Die gesetzlich geschützten Biotope
nehmen eine Fläche von ca. 5 ha ein, das gesamte Untersuchungsgebiet weist eine Fläche
von etwa 777 ha auf, demnach sind ca. 0,4 % der Fläche des gesamten
Untersuchungsgebietes gesetzlich geschützt.
Im Untersuchungsgebiet wurden 21 Pflanzenarten der Roten Liste Schleswig-Holsteins sowie
19 Arten der Vorwarnliste nachgewiesen. Zudem wurde eine Art, deren Vorkommen in
Schleswig-Holstein als extrem selten (R) eingestuft wird, festgestellt. Als einzige botanisch
hochwertige Fläche wurde der aktive und aufgelassene Bahngleisbereich Puttgarden südlich
des Fähranlegers ermittelt (Fundorte F_202 und F_261).
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Die Libellenfauna der sechs untersuchten Gewässer umfasste acht Arten, die alle landes- und
bundesweit weit verbreitet und ungefährdet sind. Hinsichtlich des ermittelten Artenspektrums
sind die Gewässer als durchschnittlich einzustufen.
In den untersuchten 43 Gewässern wurden mit Kamm- und Teichmolch sowie dem
Teichfrosch drei Arten nachgewiesen. Trotz der geringen Artenzahlen ist das Artenspektrum
als vollständig erfasst anzusehen. Die Amphibienfauna wird als maximal von mittlerer
Bedeutung eingestuft, da Arten der Küstenlagunen und Frühlaicher fehlen.
An Brutvögeln wurden 60 Arten mit insgesamt 1.348 Revieren festgestellt. Dabei waren die
häufigsten Arten Saatkrähe (23,1 %), Haussperling (14,3 %), Ringeltaube (5,3 %), Amsel
(3,6 %), Mehlschwalbe (3,4 %), Schafstelze (3,1 %), Dorngrasmücke (2,7 %) und Silbermöwe
(2,6 %). Diese Arten sind in Schleswig-Holstein häufig und weit verbreitet. Das
Untersuchungsgebiet weist größtenteils eine mittlere Bedeutung für Brutvögel auf.
Gartenstädte, Verkehrsflächen und die reichstrukturierte Feldflur werden als mäßig bedeutend
eingestuft.
Während der neun Rastvogel-Kartierungsdurchgänge auf Fehmarn wurden 40 Arten mit
insgesamt 18.413 Individuen festgestellt. Die Arten mit höchsten Nachweisfrequenzen über
den Erfassungszeitraum im Untersuchungsgebiet waren Lachmöwe, Sturmmöwe, Silbermöwe
und Stockente mit je 100 %. Kormoran und Mantelmöwe waren an 89 % der
Untersuchungstage im Untersuchungsgebiet anwesend. Die Arten mit den höchsten im
Gesamtzeitraum im Untersuchungsgebiet festgestellten Individuensummen waren
Sturmmöwe (3.175; 17,2 %), Silbermöwe (2.978; 16,2 %), Lachmöwe (2.597; 14,1 %) und
Kormoran (2.324; 12,6 %).
Hinsichtlich der Fledermausfauna konnten insgesamt im Untersuchungsgebiet mit
Breitflügelfledermaus, Fransenfledermaus, Großer Abendsegler, Mückenfledermaus,
Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus und Zwergfledermaus sieben Arten sicher
nachgewiesen werden.
Quartiere wurden weder im Eingriffsbereich noch in der näheren Umgebung festgestellt.
Flugrouten im Sinne der Arbeitshilfe des LBV-SH (2011) konnten nicht ermittelt werden.
Schwerpunktbereiche jagender Fledermäuse stellen der Siedlungsbereich Puttgarden, das
Hafen- und Bahngelände sowie der Gehölzbereich im Kreuzungsbereich zwischen B 207 und
K 49 dar. Allerdings konnte kein bedeutendes Jagdgebiet gemäß LBV-SH (2011)
nachgewiesen werden.
Das Fledermauszugaufkommen im Eingriffsbereich ist als verhalten einzustufen. Dabei hat
der Herbstzug innerhalb des Eingriffsbereiches eine größere Bedeutung als der Frühjahrszug.
Insgesamt ergeben sich aber keine besonderen Wertigkeiten.
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Die Plausibilitätsprüfung für die Organismengruppen Heuschrecken, Tagfalter/Widderchen,
Reptilien und Laufkäfer ergab keine wesentlichen Veränderungen der Habitatausstattung der
Probestellen bzw. Transekte. Die im Rahmen der UVS ermittelten Kartierergebnisse werden
daher als plausibel für den vorliegenden Fachbeitrag angenommen.
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6. Literatur
Arbeitskreis Libellen Schleswig-Holstein (Hrsg.) (2015): Die Libellen Schleswig-Holsteins.
Rangsdorf. 544 S.
BIOPLAN (2009): Vierstreifiger Ausbau der B 207 zwischen Heiligenhafen Ost und
Puttgarden - – Faunistisch-floristische Erhebungen als Grundlage der LBP-Aufstellung -
Fauna.- Auftraggeber: Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr SH, Niederlassung Lübeck,
Jerusalemsberg 9, 23552 Lübeck.
Borkenhagen, P. (2014): Die Säugetiere Schleswig-Holsteins.- Rote Liste. Ministerium für
Energiewende, Landwirtschaft und ländliche Räume Schleswig-Holstein. Kiel.
Braun, M. & Dieterlen, F. (2003): Die Säugetiere Baden-Württembergs - Band 1.- Ulmer,
Stuttgart. 687 S.
Brinkmann, R., Bach, L., Dense, C., Limpens, H. J. G. A., Mäscher, G & Rahmel, U.
(1996): Fledermäuse in Naturschutz- und Eingriffsplanungen.- Naturschutz und
Landschaftsplanung, 28. Jg., H. 8, S. 229–236.
Bundesamt für Naturschutz (BFN) (Hrsg.) (1998): Rote Liste der gefährdeten Tiere
Deutschlands. Schriftenreihe für Landespflege und Naturschutz, Heft 55. Bonn-Bad
Godesberg.
Burdorf, K., Heckenroth, H. & P. Südbeck (1997): Quantitative Kriterien zur Bewertung von
Gastvogellebensräumen in Niedersachsen. - Vogelk. Ber. Niedersachs. 29: 113–126.
Dolch, D. & Teubner, J. (2004): Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) und
Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) in Brandenburg. Naturschutz und
Landschaftspflege in Brandenburg 13 (1): 27–31.
FEMO (2015): Aktualisierungskartierungen der Avifauna (Brut- und Rastvögel) auf Fehmarn.-
Ergebnisbericht.
Flade, M. (1994): Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Nordeuropas. – Eching: IHW-
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