Gym
nasi
um
in N
ieders
ach
sen
Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen
zum 1. August 2005
Februar 2005 - MK Niedersachsen, Referat 33 2
Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen
Gesetzliche Grundlage zur Verordnung über die Gymnasiale Oberstufe nach §§11 und 185 NSchG vom 2.7. 2003 mit folgenden Vorgaben: Die Gymnasiale Oberstufe gliedert sich in einjährige
Einführungsphase und zweijährige Qualifikationsphase (SJg. 11-13 ab 1.8.2005 bzw. 10-12 ab 1.8.2008 mit Doppelfunktion der Einführungsphase ),
Schwerpunktbildung, Facheinteilung nach Kern-, Schwerpunkt-, Ergänzungs-,
Wahlfächern.Grundlage KMK-Vereinbarung zur gymnasialen Oberstufe Zweijährige Qualifikationsphase, Fachdifferenzierung auf zwei Anforderungsebenen, Schulhalbjahrsbezogene Unterrichtssequenzen, Fachkurssystem statt Schulzweige, 265 Gesamtwochenstunden in den Schuljahrgängen 5 bis 12,
darunter bis zu fünf Wahlstunden.
Februar 2005 - MK Niedersachsen, Referat 33 3
Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen
Einführungsphase
Im achtjährigen Gymnasium: Die Einführungsphase entspricht dem 10. Schuljahrgang. (zugleich Abschlussjahrgang des Sekundarbereich I und Einführungsjahrgang in den Sekundarbereich II).
Schülerpflichtstundenzahl beträgt 34 Wochenstunden(übergangsweise 31 Wochenstunden).
Unterricht in der Einführungsphase wird nach Pflicht- und Wahlunterricht eingeteilt.
Informatik kann eine Naturwissenschaft ersetzen.Wegfall der Verfügungsstunde.
Februar 2005 - MK Niedersachsen, Referat 33 4
Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen
Fünf Schwerpunkte in der Qualifikationsphase
Im achtjährigen Gymnasium:Qualifikationsphase umfasst Schuljahrgänge 11 und 12.Schülerpflichtstundenzahl beträgt 34 Wochenstunden (übergangsweise 32 Wochenstunden).
Der sprachliche und der naturwissenschaftliche Schwerpunkt sind anzubieten.
Der gesellschaftswissenschaftliche und der musisch-künstlerische Schwerpunkt sollen angeboten werden.
Der sportliche Schwerpunkt kann angeboten werden. Doppelungen sind möglich, wenn mindestens der
sprachliche und der naturwissenschaftliche Schwerpunkt eingerichtet sind.
Februar 2005 - MK Niedersachsen, Referat 33 5
Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen
Fächer und Anforderungsniveau
Drei Kernfächer (Deutsch, Fremdsprache, Mathematik), Zwei Schwerpunktfächer (die den Schwerpunkt
kennzeichnenden Fächer), Ergänzungsfächer (die zu belegen sind), Wahlfächer.
Drei vierstündige Fächer auf erhöhtem Niveau (1., 2. und 3. Prüfungsfach),
vierstündige Fächer auf grundlegendem Niveau(4. und 5. Prüfungsfach und ggf. Kernfächer),
zweistündige Fächer auf grundlegendem Niveau(Ergänzungs- und Wahlfächer).
Februar 2005 - MK Niedersachsen, Referat 33 6
Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen
Fünf vierstündige Abiturprüfungsfächer- Zentralabitur
Vier schriftliche Prüfungsfächer (1. – 4. Prüfungsfach) mit landesweit einheitlichen Aufgabenstellungen und
ein mündliches Prüfungsfach (5.Prüfungsfach).
Aus jedem Aufgabenfeld mindestens ein Fach, zwei der Kernfächer D, FS, M, drei Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau,
darunter die beiden Schwerpunktfächer.
Februar 2005 - MK Niedersachsen, Referat 33 7
Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen
Drei Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveauaußer im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt:
1. und 2. schriftliches Prüfungsfach sind die beiden Schwerpunktfächer,
3. schriftliches Prüfungsfach ist ein weiteres von der Schule bestimmtes Fach.
im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt: 1. und 2. schriftliches Prüfungsfach sind Geschichte und
eines der Fächer Deutsch, Mathematik, fortgeführte Fremdsprache, Naturwissenschaft,
3. schriftliches Prüfungsfach ist das 2. Schwerpunktfach.
Nicht wählbar sind Werte und Normen, Darstellendes Spiel und -außer im sportlichen Schwerpunkt- Sport.
Februar 2005 - MK Niedersachsen, Referat 33 8
Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen
Mindest-Belegungsverpflichtungen
für vier Schulhalbjahre die beiden Schwerpunktfächer, die drei Kernfächer D, FS, M, eine Naturwissenschaft, ein Fach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen
Aufgabenfeld, Religion oder Werte und Normen oder Philosophie, das Seminarfach, Sport.
für zwei Schulhalbjahre Musik oder Kunst oder Darstellendes Spiel, Geschichte, Politik-Wirtschaft, 2. Fremdsprache oder 2. Naturwissenschaft oder Informatik in
bestimmten Schwerpunkten.
Februar 2005 - MK Niedersachsen, Referat 33 9
Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen
Fremdsprachen in der EinführungsphaseIn der Einführungsphase sind zwei Fremdsprachen zu wählen, und zwar
1. eine fortgeführte Fremdsprache als 1., 2. oder 3. Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache,
2. eine weitere Fremdsprache, darunter entweder eine nicht unter Nr. 1. gewählte Fremdsprache, eine Wahlfremdsprache, die im Sekundarbereich I
durchgehend besucht und in der vor Eintritt in die Einführungsphase mindestens ausreichende Leistungen erreicht worden sind,
eine in der Einführungsphase neu beginnende Fremdsprache.
Hinweis:Die Verpflichtung nach Nr.2 entfällt, wenn eine Wahlpflichtfremdsprache mindestens fünf Schuljahre lang an einer Realschule, an einer nach Schuljahrgängen gegliederten KGS oder einer IGS durchgehend erlernt wurde.
Februar 2005 - MK Niedersachsen, Referat 33 10
Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen
Fremdsprachen in der Qualifikationsphase
In der Qualifikationsphase ist eine Fremdsprache durchgehend zu belegen.Eine Fremdsprache kann 1., 2., 3., 4. oder 5. Prüfungsfach sein, wenn es
1. eine aus der Einführungsphase fortgeführte Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache ist,
2. eine Wahlfremdsprache ist, die im Sekundarbereich I durchgehend besucht, in der Einführungsphase fortgeführt und in der am Ende der Einführungsphase mindestens ausreichende Leistungen erreicht worden sind.
Eine in der Einführungsphase neu begonnene Fremdsprache kann 4. oder 5. Prüfungsfach sein, wenn am Ende der Einführungsphase mindestens ausreichende Leistungen erreicht worden sind.
Februar 2005 - MK Niedersachsen, Referat 33 11
Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen
Fremdsprachen in der Qualifikationsphaseohne Besuch der Einführungsphase
Ohne Besuch der Einführungsphase kann eine Fremdsprache nur dann als 1., 2. oder 3. Prüfungsfach gewählt werden, wenn darin zuvor mindestens vier Schuljahre lang am Pflicht- oder Wahlpflichtunterricht im Sekundarbereich I teilgenommen wurde.
Februar 2005 - MK Niedersachsen, Referat 33 12
Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen
Belegungsverpflichtungen im sprachlichen Schwerpunkt
Fach WStd SHj Bedingungen
fortgeführte Fremdsprache 4 4
weitere Fremdsprache 4 4 kann durch Deutsch ersetzt werden.
Deutsch 4 4 falls Deutsch Schwerpunktfach: weitere Fremdsprache.
Mathematik 4 4
Naturwissenschaft 4 4
Musik/Kunst/(Darstellendes Spiel)
2 2
Geschichte 2 2
Politik-Wirtschaft 2 2
Religion/Werte und Normen/ Philosophie
2 4
Sport 2 4
Seminarfach 2 4
Wahlfach + +
Ein Fach des Aufgabenfeldes B muss als Prüfungsfach durchgängig vierstündig belegt werden.
Februar 2005 - MK Niedersachsen, Referat 33 13
Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen
Belegungsverpflichtungen im musisch-künstlerischen Schwerpunkt
Fach WStd SHj Bedingungen
Kunst oder Musik 4 4
Deutsch 4 4
Fremdsprache 4 4
Mathematik 4 4
Naturwissenschaft 4 4
Musik/Kunst 2 2
Geschichte 2 2
Politik-Wirtschaft 2 2
Religion/Werte und Normen/ Philosophie
2 4
Sport 2 4
Seminarfach 2 4
Wahlfach + +
Ein Fach des Aufgabenfeldes B muss als Prüfungsfach durchgängig vierstündig belegt werden.
Februar 2005 - MK Niedersachsen, Referat 33 14
Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen
Belegungsverpflichtungen im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt
Fach WStd SHj Bedingungen
Geschichte 4 4
Politik-Wirtschaft, Erdkunde, Religion oder Philosophie
4 4
Deutsch 4 4
Fremdsprache 4 4
Mathematik 4 4
Naturwissenschaft 4 4
Musik/Kunst/(Darstellendes Spiel)
2 2
Politik-Wirtschaft 2 2 sofern nicht als Schwerpunktfach gewählt.
Religion/Werte und Normen/ Philosophie
2 4 sofern Religion oder Philosophie nicht als Schwerpunktfach gewählt.
Weitere Fremdsprache oder weitere Naturwissenschaft
4 2 Die Naturwissenschaft kann durch Informatik ersetzt werden.
Sport 2 4
Seminarfach 2 4
Wahlfach + +
Februar 2005 - MK Niedersachsen, Referat 33 15
Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen
Belegungsverpflichtungen im naturwissenschaftlichen Schwerpunkt
Fach WStd SHj Bedingungen
Naturwissenschaft 4 4
weitere Naturwissenschaft 4 4 Kann durch Mathematik oder Informatik ersetzt werden.
Deutsch 4 4
Fremdsprache 4 4
Mathematik 4 4 falls Mathematik Schwerpunktfach: weitere Naturwissenschaft oder Informatik.
Musik/Kunst/(Darstellendes Spiel)
2 2
Geschichte 2 2
Politik-Wirtschaft 2 2
Religion/Werte und Normen/ Philosophie
2 4
Sport 2 4
Seminarfach 2 4
Wahlfach + +
Ein Fach des Aufgabenfeldes B muss als Prüfungsfach durchgängig vierstündig belegt werden.
Februar 2005 - MK Niedersachsen, Referat 33 16
Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen
Belegungsverpflichtungen im sportlichen Schwerpunkt
Fach WStd SHj Bedingungen
Sport
5 4 Sportpraxis und –theorie.
Naturwissenschaft 4 4
Deutsch 4 4
Fremdsprache 4 4
Mathematik 4 4
Musik/Kunst/(Darstellendes Spiel)
2 2
Geschichte 2 2
Politik-Wirtschaft 2 2
Religion/Werte und Normen/ Philosophie
2 4
Weitere Fremdsprache oder weitere Naturwissenschaft
4 2 Die Naturwissenschaft kann durch Informatik ersetzt werden.
Seminarfach 2 4
Wahlfach + +
Ein Fach des Aufgabenfeldes B muss als Prüfungsfach durchgängig vierstündig belegt werden.
Februar 2005 - MK Niedersachsen, Referat 33 17
Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen
Erläuterungen zu den nachfolgenden Baumdiagrammen Die Aufgabenfelder sind farbig markiert (grün A; blau B;
rot C). Die „gefüllten“ Rechtecke stellen das 1. und 2.
Prüfungsfach dar. Die Baumdiagramme stellen -in Pfeilrichtung durchlaufen-
mögliche Prüfungsfach-Kombinationen dar. Die 3., 4. und 5. Prüfungsfächer eines Durchlaufs sind in der Regel in der Reihenfolge vertauschbar.(Hinweis: Nur eine fortgeführte Fremdsprache kann 3. Prüfungsfach sein.)
Im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt ist das dritte Prüfungsfach schraffiert dargestellt (festgelegter Sonderfall). Hier sind nur das 4. und 5. Prüfungsfach in der Reihenfolge vertauschbar.
Bei der Angabe B-, C-Feld oder „beliebig“ sind die jeweils wählbaren Fächer der Verordnung zu entnehmen.
Februar 2005 - MK Niedersachsen, Referat 33 18
Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen
f.FS1
f.FS2
Ma
B-Feld
beliebig
De
C-Feld
De
B-Feld
C-Feld
B-Feld
beliebig
Prüfungsfächer im sprachlichen Schwerpunkt
Februar 2005 - MK Niedersachsen, Referat 33 19
Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen
Mu
De
Ma
B-Feld
beliebig
Ku
FS
B-Feld
C-Feld
Prüfungsfächer im musisch-künstlerischen Schwerpunkt
Februar 2005 - MK Niedersachsen, Referat 33 20
Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen
Ge
De f.FS Ma
FS
B-Feld
C-Feld
Ma
B-Feld
beliebig
NW1
De
B-Feld
C-Feld
De FS
B-Feld B-Feld
beliebig beliebig
FS De
De Ma
B-Feld B-Feld
Prüfungsfächer im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt
Februar 2005 - MK Niedersachsen, Referat 33 21
Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen
NW1
NW2 Ma In
De De
FS
FS
B-Feld
B-Feld B-Feld
beliebig beliebig B-Feld
De
Ma Ma De
De FS
B-Feld B-Feld
Prüfungsfächer im naturwissenschaftlichen Schwerpunkt
Februar 2005 - MK Niedersachsen, Referat 33 22
Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen
Sport
NW1
De
FS
B-Feld
FS
Ma
B-Feld
Prüfungsfächer im sportlichen Schwerpunkt
Februar 2005 - MK Niedersachsen, Referat 33 23
Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen
In- Kraft-Setzen – Alte Verordnung
Bei Eintritt in die Einführungsphase vor dem 1.8. 2005,bei Rücktritt in die Qualifikationsphase oder Eintritt in diese ohne Besuch der Einführungsphase vor dem 1.8.2006
gilt die „alte“ Verordnung.
Februar 2005 - MK Niedersachsen, Referat 33 24
Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen
In- Kraft-Setzen – Neue Verordnung
Bei Eintritt oder Rücktritt in die Einführungsphase ab 1.8. 2005 und vor dem 1.8. 2008 gilt die „neue“ Verordnung mit folgendem Zusatz:Die Pflichtstundenzahl beträgt 31 Wochenstunden in der Einführungsphase und 32 Wochenstunden in der Qualifikationsphase.
Dieser Zusatz gilt auch, wenn der Eintritt in die Einführungsphase als Jahrgang 11 zum 1.8.2008 erfolgt.
Februar 2005 - MK Niedersachsen, Referat 33 25
Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen
In-Kraft-Setzen1.8.2006
1.8.2005
1.8.2007
1.8.2008
1.8.2009
1.8.2010
1.8.2011
1.8.2012
1.8.2004
Eintritt in 6
Eintritt in 5
7 8 9 10
7
7
8
8 9
9
10
10
11
11alt
11
11
11
QPhase
QPhase
QPhase
QPhase
QPhase
QPhase
Kein Übergang
12 13
12 13 13W
Blau /schwarz – 31/32 WStd.