Impuls:Energie 2025
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Josef Spitzer (Projektleitung)Franz PrettenthalerDaniel SteinerThomas SchinkoAlexander Jagl
Impuls:Energie 2025Handlungsoptionen für die Energie- und Klimapolitik der SteiermarkENDBERICHT
INSTITUT FÜRENERGIEFORSCHUNG
INSTITUT FÜRTECHNOLOGIE- UND REGIONALPOLITIK
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1 EINLEITUNG 5
2 WAHL DER SEKTOREN 7 2.1 Treibhausgas-Emissionen: Status quo 7 2.2 Sektorielle Trends und Handlungsmöglichkeiten 8 2.2.1 Sektor Verkehr: Trend und prinzipielle Handlungsmöglichkeiten 8 2.2.2 Sektor Industrie: Trend und prinzipielle Handlungsmöglichkeiten 9 2.2.3 Sektor Energieversorgung: Trend und prinzipielle Handlungsmöglichkeiten 9 2.2.4 Sektor Kleinverbrauch: Trend und prinzipielle Handlungsmöglichkeiten 9 2.2.5 Sektor Landwirtschaft: Trend und prinzipielle Handlungsmöglichkeiten 10 2.2.6 Sektor „Sonstiges“: Trend und prinzipielle Handlungsmöglichkeiten 10
2.3 Auswahl der Sektoren 10
3 METHODIK 12 3.1 Ablauf der Energieforen und Ergebnisgenerierung 12 3.2 Dokumentation der Energieforen 14
4 ENERGIEFORUM „VERKEHR“ 15 4.1 Grundlegende Aussagen der Impulsreferate 15 4.1.1 Impulsreferat „Treibstoffe der Zukunft“ 15 4.1.2 Impulsreferat „Ausgangslage und Herausforderungen im Sektor bezogen auf die Steiermark“ 18
4.2 Beschreibung der Handlungsoptionen der Themenblöcke des Energieforums „Verkehr“ 20 4.2.1 Themenblock „Ausbau und Forcierung des öffentlichen Verkehrs“ 20 4.2.2 Themenblock „Alternative Treibstoffe: Verwendungsanreize und Beschaffungswesen der öffentlichen Hand“ 22 4.2.3 Themenblock „Raumplanung“ 23
4.3 Handlungsoptionen in der Zeit-Wirkungs-Matrix und Kompetenzverteilung (Energieforum „Verkehr“) 24 4.4 Zusammenfassung der Handlungsoptionen und Zuordnung der politischen Zuständigkeiten (Energieforum „Verkehr“) 26
Impuls:Energie 2025
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5 ENERGIEFORUM „ENERGIEVERSORGUNG“ 29 5.1 Grundlegende Aussagen der Impulsreferate 29 5.1.1 Impulsreferat „Energiestrategie Steiermark“ 29 5.1.2 Impulsreferat „Strom-, Gas- und Wärmeversorgung in der Steiermark“ 31
5.2 Beschreibung der Handlungsoptionen der Themenblöcke des Energieforums „Energieversorgung“ 34 5.2.1 Themenblock „Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien bei leitungsgebundenen Energieträgern“ 34 5.2.2 Themenblock „Höhere (Gesamt-) Effizienz in der Stromerzeugung“ 35 5.2.3 Themenblock „Stromimport und/oder Erhöhung/Verminderung der Eigenerzeugung“ 36
5.3 Handlungsoptionen in der Zeit-Wirkungs-Matrix und Kompetenzverteilung (Energieforum „Energieversorgung“) 37 5.4 Zusammenfassung der Handlungsoptionen und Zuordnung der politischen Zuständigkeiten (Energieforum „Energieversorgung“) 39
6 ENERGIEFORUM „GEBÄUDE“ 43 6.1 Grundlegende Aussagen der Impulsreferate 43 6.1.1 Impulsreferat „Gebäudeanalyse und Ausblick für die Landesimmobilien“ 43 6.1.2 Impulsreferat „Der zukünftige Wärme- und Kältebedarf von Gebäuden – Einfluss des Klimas“ 44 6.1.3 Impulsreferat „Der zukünftige Wärme- und Kältebedarf von Gebäuden – Gebäudeanalyse“ 46 6.1.4 Impulsreferat „Städtische Versorgung“ 48 6.1.5 Impulsreferat „Thermische Sanierung: Ist deutlich mehr möglich?“ 48
6.2 Beschreibung der Handlungsoptionen der Themenblöcke des Energieforums „Gebäude“ 49 6.2.1 Themenblock „Umsetzung energiepolitischer Ziele bei öffentlichen Gebäuden“ 49 6.2.2 Themenblock „Maßnahmen im Bereich der Bauordnung (Wohnbau und Nicht-Wohnbau)“ 50 6.2.3 Themenblock „Perspektiven für den städtischen und ländlichen Wohnbau“ 51 6.2.4 Themenblock „Die Rolle der Wohnbauförderung“ 52
6.3 Handlungsoptionen in der Zeit-Wirkungs-Matrix und Kompetenzverteilung (Energieforum „Gebäude“) 52 6.4 Zusammenfassung der Handlungsoptionen und Zuordnung der politischen Zuständigkeiten (Energieforum „Gebäude“) 55
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7 ENERGIEFORUM „ENERGIEEFFIZIENZ UND BEWUSSTSEINSBILDUNG“ 57 7.1 Grundlegende Aussagen der Impulsreferate 57 7.1.1 Impulsreferat „Ist die Zitrone ausgequetscht?“ 57 7.1.2 Impulsreferat „Zitronen sind gesund! Aktuelle Zahlen und Programme zum wirtschaftlichen Erfolg mit Energieeffizienz“ 58 7.1.3 Impulsreferat „Bewusstseinsbildung – Die menschliche Dimension der Energiewirtschaft“ 59
7.2 Beschreibung der Handlungsoptionen der Themenblöcke des Energieforums „Energieeffizienz und Bewusstseinsbildung“ 60 7.2.1 Themenblock „Energieeffizienz“ 60 7.2.2 Themenblock „Bewusstseinsbildung“ 62
7.3 Handlungsoptionen in der Zeit-Wirkungs-Matrix und Kompetenzverteilung (Energieforum „Energieeffizienz und Bewusstseinsbildung“) 64 7.4 Zusammenfassung der Handlungsoptionen und Zuordnung der politischen Zuständigkeiten (Energieforum „Energieeffizienz und Bewusstseinsbildung“) 67
8 VERGLEICHENDE ZUSAMMENFASSUNG UND GEWICHTUNG 70 8.1 Handlungsoptionen im Sektor „Verkehr“ 71 8.2 Handlungsoptionen im Sektor „Energieversorgung“ 71 8.3 Handlungsoptionen im Sektor „Gebäude“ 72 8.4 Handlungsoptionen im Sektor „Energieeffizienz und Bewusstseinsbildung“ 74
9 BIBLIOGRAPHIE 75
ANHANG I – TEILNEHMER DER ENERGIEFOREN 77
ANHANG II - VERBRAUCHERSEKTOREN 81
Impuls:Energie 2025
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Soweit in dieser Studie Personen- und Funktionsbezeichnungen nicht ausdrücklich in der weiblichen und männlichen Form genannt werden, gelten die sprachlichen Bezeichnungen in der männlichen Form sinngemäß auch in der weiblichen Form.
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Tabelle 1: Erwartete Treibhausgasemissionen Österreichs während der Kyoto-Zielperiode und zu erwar- tende Kosten für Ausgleichszertifikate (Annahme: Ausgehend von 88 MtCO2eq im Jahr 2007, die auch für 2008 angesetzt wurden, wird eine lineare Abnahme der Emissionen auf den Zielwert bis 2012 angenommen)
Quelle: eigene Kalkulation (JOANNEUM RESEARCH), nicht berücksichtigt sind Emissionsänderungen durch Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF)
2008 2009 2010 2011 20122008
-2012
Bisherige Kosten
(bei 10€/t)
Zusätzliche Kosten (bei 10 - 12€/t)
Gesamt-kosten
Emissionen (Mio. Tonnen CO2-eq) 88,0 83,2 78,5 73,7 68,8
Ziel (Mio. Tonnen CO2-eq) 68,8 68,8 68,8 68,8 68,8
Ziellücke (Mio. Tonnen CO2-eq) 19,2 14,4 9,7 4,9 0,0 48,2 € 400 Mio € 82 Mio -
€ 98 Mio€ 482 Mio -€ 498 Mio
Das für Österreich im Rahmen einer EU-Verein- barung gültige Ziel für die Treibhausgasemissi-onen beträgt 68,8 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente (MtCO2-eq1) pro Jahr als Durchschnittswert für die Jahre 2008 bis 2012 („Kyoto-Zielperiode“). Das ent-spricht einer Reduktion um 13 % gegenüber dem Jahr 1990. Optimistische Prognosen sehen diesen Wert am Ende der Kyoto-Zielperiode im Jahr 2012 durch die Umsetzung eines Maßnahmenpakets („Kli-ma-Strategie“) als erreichbar an. Somit bliebe eine über die Kyoto-Zielperiode kumulierte „Ziellücke“,
die – je nach Geschwindigkeit der Abnahme der Emissionen – ca. 50 MtCO2eq betragen könnte. Diese Ziellücke kann durch den Ankauf von so ge-nannten „Ausgleichszertifikaten“ geschlossen wer-den. Die bisher hierfür bereits vorgesehenen Mittel und die noch erwarteten Ausgaben sind in Tabelle 1 zusammengefasst. Mit den angenommenen Prei-sen für die Ausgleichszertifikate zwischen 10 und 12 € pro Tonne CO2-eq können sich Gesamtkosten von ca. 500 Mio. € ergeben.
______________________________1 Das CO2-Äquivalent gibt an, wie viel ein bestimmtes Treibhausgas im Vergleich zu Kohlendioxid (CO2) zum Treibhauseffekt beiträgt. Damit kann die Wirkung verschiedener Treibhausgase (CO2, CH4, N2O, HFCs, PFCs, SF6) vergleichbar gemacht werden.2 Vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften [1] (2008)
Um eine Erreichung des Zielwertes zumindest für das Ende der Kyoto-Zielperiode sicherzustellen, sind spezifische Maßnahmen der Bundesländer not-wendig. In dem vom Bund vorgeschlagenen Klima-schutzgesetz soll auch eine Beteiligung der Länder an den Kosten für den notwendigen Ankauf der Aus-gleichszertifikate enthalten sein.
Darüber hinaus setzt sich die Europäische Union für
die Zeit nach der Kyoto-Zielperiode ambitionierte Ziele in den Bereichen Klimaschutz und Energiever-sorgung. So haben Rat und Parlament im Dezember 2008 beschlossen, bis zum Jahr 2020 die Treib-hausgasemissionen um 20 % (verglichen mit 1990) zu senken, den Anteil der erneuerbaren Energie am Gesamtenergieverbrauch auf 20 % zu steigern, und die Energieeffizienz um 20 % zu erhöhen2. Diese Ziele wurden bereits verbindlich auf die einzelnen
1 Einleitung
Impuls:Energie 2025
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Mitgliedsstaaten und Sektoren aufgeteilt, wobei die Europäische Kommission dafür die Emissionen des Basisjahres 2005 heranzieht: Gemessen am Basis-jahr 2005 müssen jene Betriebe, die unter die Regu-lative des Europäischen Emissionshandelssystems fallen, 21 % ihrer Treibhausgasemissionen reduzie-ren. Für alle anderen Emittentengruppen wurde ein Ziel von minus 16 % definiert. Überdurchschnittlich fällt die Vorgabe für den Anteil erneuerbarer Ener-gieträger am Gesamtenergieverbrauch aus: Hier muss Österreich seinen Anteil von derzeit 23 % auf
34 %3 erhöhen.
Die Steiermark reagiert auf diese Herausforderung und hat im Projekt Impuls:Energie 2025 die Hand-lungsoptionen eines Bundeslandes in der Klima- und somit Energiepolitik untersucht. Hierbei konnte auf dem aktuellen Energieplan des Landes aufgebaut werden. Weiters waren wesentliche Interessensver-treter zur Mitarbeit eingeladen, um die Maßnahmen auf eine breite Basis stellen zu können.
______________________________3 Vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften [3] (2008)
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Der im Projekt Impuls:Energie 2025 zu erstellende „Handlungsplan“ soll konkrete – mit Prioritäten ver-sehene – Maßnahmen der Steiermark für eine nach-haltigere Bereitstellung und Nutzung von Energie aufzeigen. Der Handlungsplan ist auf Bereiche fokus-siert, welche sowohl ein großes Potential haben, als auch im Handlungs- oder Einflussbereich des Lan-des Steiermark stehen. Hierzu wurden für die Ver-
brauchersektoren der Anteil der Treibhausgas(THG)-Emissionen an den Gesamtemissionen sowie die weiteren Emissionstrends in diesen Sektoren zu-grunde gelegt. Darüber hinaus soll eine Übersicht über die gesetzlichen und anderen Einflussmöglich-keiten des Landes Steiermark weiteren Aufschluss darüber geben, welche Sektoren im Handlungsplan besonders betrachtet werden sollen.
______________________________
4 Umweltbundesamt (2007), S. 595 Umweltbundesamt (2007), S. 60
Abbildung 1: Sektorbezogene Treibhausgasemissionen in der Steiermark im Jahr 2005 (Kohlendioxid und Methan)
Quelle: Eigene Kalkulationen (JOANNEUM RESEARCH) auf Basis der Bundesluftschadstoffinventur 1990-2005
Im Jahr 2005 hatte Kohlendioxid mit Abstand den größten Anteil an den emittierten THG-Emissionen (85,7 %), gefolgt von Methan mit 8,2 % und Lach-
gas mit 5 %. Die Aufteilung der zwei wichtigsten THG, Kohlendioxid und Methan, auf die Verbrau-chersektoren wird in Abbildung 1 dargestellt.
Daraus lässt sich erkennen, dass die Sektoren Energieversorgung, Kleinverbrauch, Industrie sowie Verkehr für mehr als 90 % der gesamten THG-Emis-sionen verantwortlich sind.
Wie in Abbildung 2 dargestellt betrugen die Pro-Kopf-Emissionen an THG im Jahr 2005 in der Steiermark mit 13 Tonnen CO2eq etwas mehr als der österrei-chische Durchschnitt von 11,3 Tonnen4. Seit 1990 sind die THG-Emissionen in der Steiermark um 14,9 % gestiegen5.
2.1 Treibhausgas-Emissionen: Status quo
2 Wahl der Sektoren
Impuls:Energie 2025
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Laut Umweltbundesamt stieg das Bruttoregional-produkt im Betrachtungszeitraum 1990-2005 um 45 %, der Bruttoinlandsenergieverbrauch in der Stei-ermark aber „nur“ um 30 %6. Die THG-Emissionen hatten im selben Zeitraum sektorenübergreifend einen Anstieg von 23 % zu verzeichnen – diesem Trend konnte auch ein verstärkter Einsatz erneuer-barer Energieträger (37 %) nicht entgegenwirken.
Im Gegensatz dazu sanken die Methanemissionen im selben Betrachtungszeitraum um 27 % – haupt-sächliche Emissionsquellen dafür sind die Land-wirtschaft und Abfalldeponien. Ebenso sanken die Lachgasemissionen (N2O) um 10 % im Betrach-tungszeitraum – dies durch einen verringerten Stickstoff-Einsatz in der Landwirtschaft.
______________________________6 Alle Daten lt. Umweltbundesamt (2007), S. 62 ff
Abbildung 2: Pro-Kopf-Treibhausgasemissionen 1990 und 2005
Quelle: Bundesluftschadstoffinventur 1990-2005 (Umweltbundesamt)
Im Folgenden werden die Emissionstrends der THG der verschiedenen Emittentengruppen auf der Basis von Daten des Umweltbundesamtes6 im Überblick
analysiert sowie die gesetzlichen Handlungsmög-lichkeiten eines Bundeslandes in diesen Sektoren diskutiert.
Der Verkehr ist in der Steiermark zu gut 80 % für den Anstieg der THG-Emissionen zwischen 1990 und 2005 verantwortlich. Neben einer Zunahme des heimischen Straßenverkehrs trägt dazu auch der Kraftstoffexport ins Ausland bei, welcher bei der Emissionsinventur einzubeziehen ist.
Prinzipielle Handlungsmöglichkeiten des Landes
Steiermark zur Erreichung eines nachhaltigeren Verkehrssystems bestehen im Bereich der Raum-ordnung und im Bereich des Beschaffungswesens der öffentlichen Hand. Darüber hinaus besteht Po-tential für Handlungsmöglichkeiten im Ausbau und der Forcierung des öffentlichen Verkehrs sowie bei der Produktion und Verwendung von alternativen Treibstoffen.
2.2 Sektorielle Trends und Handlungsmöglichkeiten
2.2.1 Sektor Verkehr: Trend und prinzipielle Handlungsmöglichkeiten
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Die THG-Emissionen der Industrie stiegen im ge-nannten Zeitraum um ein Viertel. Hauptverursacher sind die Eisen- und Stahlindustrie sowie die Papier-industrie.
Die gesetzlichen Einflussmöglichkeiten eines Bun-deslandes im Sektor Industrie sind eher beschei-
den. Darüber hinaus werden die THG-Emissionen von Teilen der Industrie bereits im Europäischen Emissionshandelssystem reguliert, was weitere ge-setzliche Maßnahmen zur Reduktion von THG-Emis-sionen in diesem Sektor aus ökonomischer Sicht nicht sinnvoll erscheinen lässt.
______________________________7 Vgl. Landesumweltprogramm Steiermark (2006), S. 68 Steiermärkisches Baugesetz – Stmk. BauG (LGBl. Nr. 59/1995 idF. 27/2008)9 Z.B. Eigenheimförderung, Förderungen für kleine und große Wohnhaussanierungen, Förderungen für Photovoltaikanlagen10 Umweltbundesamt (2007) [1]; S. 81
Die THG-Emissionen im Sektor Energieversorgung nahmen im Betrachtungszeitraum um 11 % zu. Dies war vor allem auf einen verstärkten Einsatz kalori-scher Kraftwerke zur Stromerzeugung zurückzufüh-ren. Trotz rückläufiger THG-Emissionsdaten in den Jahren 2004 und 2005 durch Abschaltung alter ka-lorischer Kraftwerke könnte dieser Trend in Zukunft durch die Inbetriebnahme neuer kalorischer Kraft-
werke wieder ansteigen.
Gesetzliche Einflussmöglichkeiten seitens des Lan-des Steiermark sind begrenzt, jedoch kann das Land in diesem Bereich beispielsweise durch For-cierung der Forschung oder Erarbeitung von Plänen für eine vermehrte Nutzung von erneuerbaren Ener-gien steuernd wirken.
Im Vergleich zu den vorgenannten Sektoren lässt sich im Sektor Kleinverbrauch ein gegenteiliger Trend erkennen. Hier betrug der Rückgang an THG-Emissionen im Betrachtungszeitraum 1990-2005 zirka 6 %. Laut dem zweiten Evaluierungsbericht des Landesumweltprogramms Steiermark hat das Land Steiermark in den letzten zwei Jahrzehnten eine positive Bilanz im Ausbau von Biomasse-Fern-wärmeanlagen und -Netzen, Biomasseeinzelanlagen sowie Biogasanlagen und Solaranlagen vorzuwei-sen. Allerdings stagniert der Anstieg erneuerbarer Energienutzung seit den letzten Jahren. Ende 2005 existierten 130 Biomasse-Fernwärmenetze und 140 Mikronetze7.
In diesem Sektor hat das Land Steiermark beson-ders durch das Baugesetz8 große Handlungsmög-lichkeiten. Darüber hinaus hat das Land bereits durch vielfältige Förderungen9 in diesem Bereich die Möglichkeit, steuernd für eine nachhaltige Ener-gieverwendung in diesem Sektor zu wirken. Dies trifft vor allem auf den Wärmeeinsatz zu, nicht je-doch auf den Stromverbrauch. Der Stromverbrauch in diesem Sektor ist jedoch weiterhin steigend10, hier werden die Handlungsmöglichkeiten seitens des Landes vor allem in der Bewusstseinsbildung erwartet.
2.2.2 Sektor Industrie: Trend und prinzipielle Handlungsmöglichkeiten
2.2.3 Sektor Energieversorgung: Trend und prinzipielle Handlungsmöglichkeiten
2.2.4 Sektor Kleinverbrauch: Trend und prinzipielle Handlungsmöglichkeiten
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Unter „Sonstige Sektoren“ wird hauptsächlich die Abfallwirtschaft verstanden. Wichtigstes Emissi-onsgas ist Methan (CH4). Aufgrund der verbesser-ten Deponiegasfassung und des TOC-Grenzwertes gemäß der Deponieverordnung sanken die THG-Emissionen im Betrachtungszeitraum um 40 %. Einen Anteil an der Abnahme der THG-Emissionen im Bereich Abfall haben die Inbetriebnahme der thermischen Abfallverwertung Niklasdorf sowie die
verstärkte Auslastung der mechanisch-biologischen Abfallbehandlung.
Zusätzliche Emissionsminderungen im Bereich der Abfallwirtschaft könnten beispielsweise noch durch eine Verstärkung der getrennten Sammlung, dem Trennen von Gewerbeabfällen und Hausmüll sowie die energetische Nutzung von Ersatzbrennstoffen in be-sonders energieeffizienten Anlagen erreicht werden.
Der Sektor Landwirtschaft (hauptsächlich Me-than- und Lachgasemissionen) zählt schon allein aufgrund des abnehmenden Viehbestandes nicht zu den Problembereichen der Klimapolitik. Im Be-trachtungszeitraum fielen lt. Umweltbundesamt die THG-Emissionen um 16 %. Zusätzlich zum sinken-den Viehbestand wirkt sich ein verringerter N-Dün-
gereinsatz reduzierend auf die Lachgasemissionen der Landwirtschaft aus.
Aufgrund der geringen THG-Emissionen und des stark abnehmenden Trends wird hier auf eine nä-here Ausführung von Handlungsmöglichkeiten ver-zichtet.
2.2.6 Sektor „Sonstiges“: Trend und prinzipielle Handlungsmöglichkeiten
2.2.5 Sektor Landwirtschaft: Trend und prinzipielle Handlungsmöglichkeiten
2.3 Auswahl der Sektoren
Anhand der vorangegangenen Übersicht über die THG-Emissionen der verschiedenen Sektoren, de-ren Emissionstrends sowie prinzipieller, gesetzli-cher und anderer Handlungsmöglichkeiten wird der Handlungsplan sich auf folgende Sektoren fokussie-ren:
Aufgrund seines großen Anteils von mehr als 20 % sowie des starken Anstiegs der Emissionen im Be-trachtungszeitraum 1990-2005 ist die Berücksich-tigung des Sektors Verkehr besonders wichtig. Für eine Inkludierung dieses Sektors in den Handlungs-plan spricht weiters die quantitative Zielsetzung des Energieplans 2005-2015 des Landes Steiermark, den Energieeinsatz im Verkehrsbereich zu stabilisie-ren.
Ebenso verhält es sich mit dem Sektor Energiever-sorgung, welcher im Betrachtungszeitraum eben-falls einen steigenden Emissionstrend verzeichnet. Aufgrund seines Potentials wird auch der Sektor Kleinverbrauch, besonders die Energieeffizienz bei Gebäuden (Heizen/Kühlen), im Handlungsplan inklu-diert. Ausschlaggebend dafür ist auch, dass das Land Steiermark hier über vielfältige, gesetzliche und andere Steuerungsmöglichkeiten verfügt. Für die Erarbeitung von konkreten Handlungsoptionen dieses Sektors spricht auch die Zielsetzung des Energieplans 2005-2015 des Landes Steiermark, den Anteil der erneuerbaren Energieträger in der Steiermark am energetischen Endverbrauch von derzeit 25 % auf 33 % zu erhöhen sowie den spezi-fischen Energieeinsatz in diesem Bereich durch bes-sere Energieeffizienz um 1 % pro Jahr zu senken.
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Ebenfalls einen starken Anstieg an THG-Emissionen hatte der Sektor Industrie zu verzeichnen. Dem ste-hen jedoch geringe Einflussmöglichkeiten seitens des Landes Steiermark entgegen. Die Kompeten-zen des Landes Steiermark bestehen hier beson-ders im Aufzeigen von Energieeffizienzpotentialen und in der Bewusstseinsbildung. Aus diesem Grund wird anstatt des Sektors Industrie Energieeffizienz und Bewusstseinsbildung behandelt. Die Überlegun-
gen über eine Erhöhung der Energieeffizienz und verbesserte Bewusstseinsbildung betreffen alle Sektoren.
Die Sektoren Landwirtschaft und „Sonstiges“ wer-den aufgrund ihrer relativ niedrigen THG-Emissionen und deren stark abnehmenden Trends nicht weiter für die Definition von Handlungsoptionen in Betracht gezogen.
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Die Inhalte des Handlungsplans zur Forcierung einer nachhaltigen, steirischen Energie- und Klimapolitik wurden in so genannten „Energieforen“ definiert, zusammengefasst und nach Prioritäten und Kom-petenzen (Landeskompetenz vs. Nicht-Landeskom-petenz) geordnet. Zu diesen Energieforen wurden Experten und wichtige Stakeholder eingeladen, deren Expertise sich auf das Thema des jeweiligen Energieforums bezieht. Entsprechend der Auswahl der Sektoren wurden folgende Titel für die Energie-
foren definiert:
• Energieforum„Verkehr“ • Energieforum„Energieversorgung“ • Energieforum„Gebäude“ • Energieforum„EnergieeffizienzundBewusst- seinsbildung“
Die Energieforen wurden im Zeitraum Juni bis Okto-ber 2008 abgehalten.
Jedes der vier Energieforen wurde in so genannte Themenblöcke eingeteilt. Zu diesen Themenblö-cken informierten ausgewählte Fachexperten – so genannte Impulsreferenten – die anwesenden Teil-nehmer über wichtige Inhalte und Fragen des zu bearbeitenden Themas. Wesentlich dabei war die Bearbeitung folgender Fragestellungen durch die Impulsreferenten:
• WasistderStatusquo? • WaswärevonderEnergie-undKlimapolitikim jeweiligen Themenblock zu tun, und was sind die Barrieren die dies bisher verhindert haben? • WaskanndieLandespolitik zurÜberwindung dieser Barrieren unternehmen?
Ziel der Impulsreferate war erstens, den Teilneh-mern der Energieforen relevante, technische Infor-mationen über den State-of-the-Art von Technologi-en zu geben. Zweitens sollten die Teilnehmer auch über die Herausforderungen und Barrieren für eine
verstärkte steirische Energie- und Klimapolitik sowie über diesbezügliche Fortschritte außerhalb unserer Landesgrenzen informiert werden.
Als Impulsreferenten wurden namhafte Experten ein-geladen. In den Kurzbeschreibungen der Impulsre-ferate (in den Kapiteln „Grundlegende Aussagen der Impulsreferate“) wurden wesentliche Informationen, Zahlen und Grafiken von den Impulsreferaten für die-sen Bericht entnommen die auf den Erfahrungen, Recherchen und der Expertise der Impulsreferenten basieren.
Informiert durch die Impulsreferenten nannten die anwesenden Experten und Stakeholder für einen oder mehrere Themenblöcke konkrete Handlungs-optionen (=Maßnahmen). Diese sollten dazu bei-tragen können, die Energie- und Klimapolitik im je-weiligen – zum Themenbereich des Energieforums passenden – Fachbereich zu forcieren. Diese Hand-lungsoptionen wurden auf Kärtchen geschrieben und auf eine Pinwand geheftet.
3 Methodik
3.1 Ablauf des Energieforums und Ergebnisgenerierung
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Die Pinwand wurde in eine Zeit-Wirkungs-Matrix (=Koordinatensystem) eingeteilt. Die X-Achse wur-de nach der Wirksamkeit von Handlungsoptionen – d.h. dem möglichen Ausmaß der Einsparung von THG-Emissionen bei Realisierung der Handlungsop-tionen gemessen an deren Beitrag zur Erreichung des Kyoto-Ziels – eingeteilt. Die Einteilung der Wirk-samkeit ist eine qualitative und versteht sich immer in Relation zu anderen Maßnahmen. Die Y-Achse ist als Zeitachse zu verstehen, welche eine Einteilung zulässt, bis wann die jeweiligen Handlungsoptionen bei Realisierung einen Großteil ihrer THG-Einsparun-gen erreichen könnten. Als grobe Einteilung wurden
die Zeithorizonte bis 2012, bis 2020 und nach 2020 vorgegeben.
Die Lokalisierung der Kärtchen orientierte sich demnach nach dem Ausmaß der Wirkung und nach dem jeweiligen Zeithorizont für das Wirksamwerden der Handlungsoptionen. Zu den attraktivsten Hand-lungsoptionen nach dieser Einteilung zählen daher jene, welche möglichst schnell große Emissionsein-sparungen mit sich bringen – auf der Zeit-Wirkungs-Matrix also jene Handlungsoptionen, die sich rechts oben befinden.
Abbildung 3: Zeit-Wirkungs-Matrix der Handlungsoptionen
Quelle: JOANNEUM RESEARCH
Zusätzlich zu dieser Einteilung nach Zeit und Wirk-samkeit gab es eine Unterscheidung von Hand-lungsoptionen nach dem Kompetenzbereich für deren Initiierung/Implementierung. Das heißt, es wurde eine Einteilung vorgenommen, abhängig da-von, ob sich die Implementierung der Maßnahmen
im direkten Kompetenz- und Handlungsbereich der steirischen Landespolitik (Verwendung von grünen Kärtchen) befindet oder ob sich Handlungsoptionen nur durch Überzeugungsarbeit bzw. Lobbying der Landespolitik bei zuständigen Stellen realisieren las-sen (Verwendung von weißen Kärtchen).
Impuls:Energie 2025
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Durch diese Einteilung nach Zeit, Wirkung und Kom-petenzbereich fand bereits implizit eine Prioritäten-reihung der vorgeschlagenen Handlungsoptionen statt. Demnach sind jene Handlungsoptionen als pri-oritär zu betrachten, welche nach der Zeit-Wirkungs-Matrix attraktiv sind UND sich im direkten Kompe-tenzbereich der steirischen Landespolitik befinden. Die Priorität nimmt mit verringerter Wirksamkeit, einem größeren Zeithorizont bis zum „Wirken“ einer Handlungsoption sowie mit geringerer Kompetenz
der Landespolitik zur Initiierung einer Handlungsop-tion ab.
Die Definition von Handlungsoptionen, ihre Lokali-sierung in der Zeit-Wirkungs-Matrix sowie die Ein-teilung des Kompetenzbereichs für die Realisierung der jeweiligen Handlungsoptionen wurden unter den Teilnehmern diskutiert und unter Zustimmung aller Teilnehmer vorgenommen. Dies unterstreicht den partizipativen Charakter dieser Methodik.
Jedes der vier Energieforen wird in Subkapiteln dar-gestellt, die in folgende Bereiche gegliedert sind:
• GrundlegendeAussagenderImpulsreferate • BeschreibungderHandlungsoptionender Themenblöcke auf Basis der Arbeit in den Energieforen • DiagrammeüberLagederHandlungsoptionen auf der Zeit-Wirkungs-Matrix bzw. über die
Kompetenzverteilung (grünes vs. weißes Kärtchen) • ZusammenfassungderHandlungsoptionen und Zuordnung der politischen Zuständigkeiten
Die nachfolgenden Kapitel geben Aufschluss über die Ergebnisse der Energieforen und die Handlungs-optionen, welche sowohl realisierbar als auch kon-kret sind.
3.2 Dokumentation der Energieforen
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Die Grundlage zur Definition von Handlungsoptionen der steirischen Politik für diesen Sektor bildeten Impulsreferate und die Diskussion von Experten.
Insgesamt konnten für den Sektor Verkehr zwölf konkrete Handlungsoptionen und die politischen Zu-ständigkeiten definiert und bewertet werden.
4 Energieforum „Verkehr“
Als Grundlage für die spätere Diskussion über mögliche Handlungsoptionen der steirischen Politik zeigten Impulsreferenten den Status quo und Barri-eren für THG-Minderungen in diesem Sektor auf. Als
Referenten für das Energieforum „Verkehr“ waren DI Dr. Gerfried Jungmeier (JOANNEUM RESEARCH) und DI Willy Raimund (Austrian Energy Agency) ein-geladen.
4.1 Grundlegende Aussagen der Impulsreferate
Referent: DI Dr. Gerfried Jungmeier, JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH – Institut für Energieforschung
Ein Weg zur Verminderung der THG-Emissionen sowie der Importabhängigkeit bei fossilen Energie-trägern wie Erdöl und Erdgas ist die Substituierung konventioneller Treibstoffe durch alternative Treib-stoffe (Abbildung 4). Der Einsatz alternativer Treibstoffe wie Pflanzenöle, Biodiesel, synthetische Biotreibstoffe oder Bioetha-
nol ist heute bei nur geringem Anpassungsaufwand für die Mehrheit der derzeitigen und zukünftigen Benzin- und Dieselfahrzeugen problemlos möglich. Weiters könnten technisch gesehen die bereits heute erhältlichen Erdgasfahrzeuge mit Biogas be-trieben werden. Im Gegensatz dazu würden Elektro-fahrzeuge, aber vor allem Wasserstoff-Fahrzeuge, neben der Einführung neuer Anwendungstechnolo-gien auch noch den Aufbau einer neuen Verteilungs-infrastruktur erfordern.
4.1.1 Impulsreferat „Treibstoffe der Zukunft“
Abbildung 4: Treibstoffe der Zukunft und deren mögliche Anwendungen
Quelle: Impulsreferat DI Dr. Jungmeier
Impuls:Energie 2025
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Zur Umweltbewertung der konventionellen sowie der alternativen Treibstoffe gibt es international an-erkannte Methoden. In einer Lebenszyklusanalyse werden z.B. nach dem „well-to-wheels“-Konzept die gesamten THG-Emissionen eingerechnet – von der Gewinnung der Rohstoffe bis zur Verbrennung der Treibstoffe, die schlussendlich beim Einsatz eines
Treibstoffes in der jeweiligen Anwendungstechno-logie beim Zurücklegen eines PKW-km anfallen. Die Gegenüberstellung der Lebenszyklusanalysen einzelner Treibstoffe ist in Abbildung 5 dargestellt. Es ist deutlich zu erkennen, dass alternative Treib-stoffe – allen voran Biogas – die geringsten THG-Emissionen pro PKW-km aufweisen.
Ein aktuell vom Land Steiermark unterstütztes Forschungsprojekt befasst sich mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die Erzeugung von synthetischem Fischer-Tropsch (FT) Diesel. Bei die-sem Treibstoff handelt es sich um einen so genann-ten Biotreibstoff der 2. Generation. Diese alterna-tiven Treibstoffe der 2. Generation greifen bei den Rohstoffen ausschließlich auf Nicht-Nahrungsmittel (non-food) zurück. In Anbetracht der aktuellen De-batte über den Beitrag der Biotreibstoffproduktion zu Nahrungsmittelengpässen und steigenden Nah-rungsmittelpreisen werden diese „Non-food biofu-els“ in Zukunft eine immer wichtigere Rolle spielen. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wird ein Ver-fahren angewandt, das durch die gekoppelte Er-zeugung von Biotreibstoff, Strom und Wärme sehr
hohe Gesamtnutzungsgrade im Bereich von über 80 % erreicht.
Die Technologien zur Nutzung und Erzeugung von Biotreibstoffen der 1. Generation sowie von Erd-gas und elektrischer Energie weisen einen bereits hohen Entwicklungsstand auf und gelten als „State-of-the-Art“ Technologien. Aus diesem Grund hat die Markteinführung schon begonnen. Mit einer Einfüh-rung von Biotreibstoffen der 2. Generation ist nicht vor 2010 zu rechnen. Der Einsatz von Wasserstoff als Treibstoff ist zurzeit noch im Forschungsstadi-um und eine mögliche Praxisanwendung bzw. ein alltäglicher Einsatz liegen noch in weiter Ferne (Abbildung 6).
Abbildung 5: Umweltbewertung unterschiedlicher Treibstoffe angegeben in Treibhausgasemissionen (g CO2-Äquivalent/PKW-km)
Quelle: Impulsreferat DI Dr. Jungmeier
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Für den Einsatz von Biotreibstoffen der 1. Genera-tion gibt es bereits konkrete und verbindliche Ziele in Form von angestrebten Anteilen am gesamten österreichischen Treibstoffeinsatz. Für synthetische
Biotreibstoffe sowie für Erdgas und Wasserstoff lie-gen solche konkreten Zielvorgaben noch nicht vor, höchstens wünschenswerte und theoretische Po-tentialangaben (Abbildung 7).
Abbildung 6: Einführung von Treibstoffen der Zukunft
Quelle: Impulsreferat DI Dr. Jungmeier
Abbildung 7: Zielwerte für Substitution von Benzin und Diesel durch alternative Treibstoffe
Quelle: Impulsreferat DI Dr. Jungmeier
Treibstoffeder Zukunft 2005 2007 2008 2010 2015 2020 2030
Biotreibstoffe 2,5 1)
[2% 2)]4,3% 1) 5,75 1)
[10% 6)]5,75% 2) 7% 3) 10% 5) 25% 4)
Erdgas - - - 2% 3) 5% 3) 10% 3) >>10%
Wasserstoff - - - - 2% 3) 5% 3) >>5%
Summe 2% 4,3% 5,75% 7,75% 14% 23%[25%]
>>40%
1) Österreichische Biokraftstoff-Verordnung, 4. November 20042) EU Biotreibstoff-Richtlinie, 2003/30/EG3) EU Grünbuch Energieversorgungssicherheit, KOM(2000)7694) Biofuels in the European Union – A Vision for 2030 and beyond5) Directive on the promotion of the use of energy from renewable sources, EC 20086) Österreichisches Regierungsprogramm
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In Anbetracht der eher geringen Biotreibstoffpoten-tiale in Österreich in Verbindung mit einem kontinu-ierlich steigendem Verkehrsaufkommen ergibt sich aus Sicht dieses Impulsreferates folgende Prioritä-tenreihung, um eine Reduktion der THG-Emissionen im Sektor Verkehr zu erreichen:
• DiegleicheEnergiedienstleistungbeigeringe- rem Nutzenergiebedarf, z.B. Nutzung des öffentlichen Verkehrs (ÖV) statt des motori- sierten Individualverkehrs (MIV) • ErhöhteEnergieeffizienzbeiderNutzungder Treibstoffe (sparsame Motoren) • WeitereForcierungerneuerbarerEnergienbei der Herstellung der Treibstoffe
Referent: DI Willy Raimund; Austrian Energy Agency
Die THG-Emissionen des steirischen Verkehrssek-tors belaufen sich auf 3 Mio. t CO2-Äquivalente pro Jahr. Seit 1990 verzeichnen diese Emissionen ein Plus von 80 %, ausgelöst durch ein rasant wach-sendes Verkehrsaufkommen. Mit 532 PKW pro 1000 Einwohner liegt die Steiermark beim Motori-sierungsgrad im österreichischen Mittelfeld. Durch dieses starke Verkehrsaufkommen sind in der Stei-ermark – aber vor allem im Grazer Becken – die NOx Emissionen sowie die Feinstaubproblematik in den letzten Jahren stark gestiegen.
In der Steiermark lässt sich eine generell starke MIV (motorisierter Individualverkehr)-Orientierung der Tagesauspendler erkennen. 87 % dieser Gruppe nutzen den MIV als Selbstfahrer oder als Mitfahrer.
Das Verhältnis Straße zu Schiene beim Modal Split (= Verteilung des Transportaufkommens auf ver-schiedene Verkehrsträger) des Güterverkehrs liegt in der Steiermark bei 80 zu 20. Damit weist die Steiermark neben Oberösterreich den höchsten Anteil des Straßenverkehrs am Gesamtverkehr im Bundesländervergleich auf.
Aus dieser Analyse der steirischen Ausgangslage lassen sich folgende Herausforderungen im Sektor Verkehr ableiten:
• EineReduktionderVerkehrszwängeließesich etwa durch eine „klimataugliche Raumplanung“ im Hinblick auf die Zersiedelung oder eine ver- pflichtende Anschlussmöglichkeit an den öffent-- lichen Verkehr bei der Ausweisung neuer Sied- lungsgebiete bewerkstelligen. Im Bereich der Raumplanung kann das Land Steiermark kon- kret tätig werden, allerdings muss hierbei auf einen langfristigen Wirkungshorizont geachtet werden. • Die Verlagerung des motorisierten Individu- alverkehrs (MIV) auf energiesparende und so- mit klimaschonende Verkehrsmodi. Dabei birgt vor allem eine Verkehrsverlagerung der langen Wege ein großes Emissionsreduktions- potential. Im Falle einer Verkehrsverlagerung bei kurzen Wegen – welche österreichweit ebenso wie die Zurücklegung langer Wege einen sehr hohen KFZ-Anteil aufweisen – würden ähnlich hohe Reduktionspotentiale wie im Falle der langen Wege nur bei einer entspre- chend hohen Umstiegsrate bestehen. Solche Verkehrsverlagerungen kann das Land Stei- ermark gezielt durch einen Ausbau sowie einer Attraktivierung des ÖV, des Rad- und des Fuß- verkehrs beeinflussen. • ImBereichderEffizienzsteigerungvonFahr-- zeugen liegen die Kompetenzen weitgehend im Bereich des Bundes oder sogar der EU, was dem Land Steiermark einen nur stark eingeschränkten Spielraum offen lässt.
4.1.2 Impulsreferat „Ausgangslage und Herausforderungen im Bereich Verkehr bezogen auf die Steiermark“
www.impulsstyria.at 19
Da Infrastrukturmaßnahmen mit einem hohen Auf-wand an finanziellen Mitteln verbunden sind, werden so genannte „Soft Measures“ angeführt, welche in einer nachhaltigen Verkehrspolitik vertreten sein sollten:
• SokönnteetwamitBruchteilendesInfrastruk- turbudgets eine Mobilitätsmanagement Initiative gestartet werden. Mit einem Mobili- tätsmanagement im eigenen Wirkungsbereich des Landes (nachgelagerte Dienststellen, Angestellte,…) könnte das Land Steiermark mit gutem Beispiel vorangehen und den Weg für die Etablierung des Konzeptes eines be- trieblichen Mobilitätsmanagements in der Wirtschaft ebnen. • Soft Measures im privaten Bereich laufen meist unter dem Titel der Bewusstseinsbil- dung. So könnte das Interesse der BürgerIn- nen an der Nutzung der öffentlichen Verkehrs- mittel etwa durch ein kostenloses ÖV-Schnup- perticket – beispielsweise eine Woche gratis den ÖV nutzen – geweckt werden. Weitere wichtige Maßnahmen um die SteirerInnen zur Nutzung des ÖV zu bewegen betreffen die Qualitätsverbesserung der angebotenen Dienstleistungen, wie z.B. den Einsatz mo- derner Fahrzeuge oder Telematik-Systeme. Tarifreformen, welche auch den landesüber- greifenden Personentransport beachten, oder ein besseres Angebot an Tagesrandverbind- ungen würden ebenfalls die Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber dem ÖV steigern. • Als eine weitere Soft Measure könnten in
Zukunft bei Ausschreibungsverfahren für Transportmittel vermehrt Emissions- und Klimaschutzkriterien berücksichtigt werden.
Neben dem bereits vorhandenen Steirischen Ver-kehrskonzept 2008+ wurde auf Maßnahmen hingewiesen, welche zurzeit in Niederösterreich angedacht werden und auch für die Steiermark als wichtiger Input dienen könnten: • Ausbau und Weiterführung des NÖ-Nahver- kehrsfinanzierungsprogramms, welches unter anderem die Etablierung des öffentlichen Ver- kehrs in niederösterreichischen Gemeinden sowie eine Verbesserung der Haltestellenaus- stattung und –zugänglichkeit fördert. • Eine Tarifreform für die gesamte Ostregion mit einem einheitlichen Verbundtarif in Nieder-- österreich, Burgenland und Wien unabhängig von den Landesgrenzen wird angestrebt. • Gezielte Förderung von (Betriebs)ansiedelun- gen mit ÖV-Anbindung • Parkerregerabgabebeigroßen(Freizeit)-Struk- turen wie z.B. Einkaufszentren • AusbauderPark&RideAnlagen • Knüpfung der Wohnbauförderung an die ÖV- Erreichbarkeit • Durchführung eines Mobilitätsmanagements im Landesdienst, z.B. die Forcierung von Dienstreisen mit dem ÖV im Landesdienst • ObligatorischesVerkehrskonzeptbeiGroßver- anstaltungen (Skigebiete,…) • ÖVSchnupperticket
Impuls:Energie 2025
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Die Handlungsoptionen der Thematik „Verkehr“ wur-den im Gegensatz zu den nachfolgenden Themati-ken (Energieversorgung; Gebäude; Energieeffizienz und Bewusstseinsbildung) in einem zweistufigen Verfahren ermittelt: Im Energieforum „Verkehr“ tru-gen Experten und steirische Stakeholder verschie-denste Vorschläge für Handlungsoptionen in diesem Bereich vor. Die große Anzahl an Vorschlägen wurde anschließend von einer verkleinerten Expertenrunde zusammengefasst und auf ihre Realisierbarkeit hin überprüft.
Für die Definition von konkreten und realisierbaren Handlungsoptionen wurde der Sektor „Verkehr“ in drei Themenblöcke unterteilt:
• Ausbau und Forcierung des öffentlichen Verkehrs • Alternative Treibstoffe: Verwendungsanreize und Beschaffungswesen der öffentlichen Hand • Raumplanung
4.2 Beschreibung der Handlungsoptionen der Themenblöcke des Energieforums „Verkehr“
Als die wichtigste Aufgabe wird der Ausbau der Infra-struktur und Angebotserweiterung angesehen. Auf weitreichenden Konsens stößt dabei, dass ein Aus-bau des öffentlichen Verkehrs unbedingt notwendig ist. Laut Landesbaudirektor DI Tropper besteht im Steirischen Gesamtverkehrskonzept 2008+ bereits ein fertiges Konzept zum Ausbau der S-Bahn und der notwendigen Infrastruktur im Großraum Graz für den Zeithorizont 2016+. Einig ist man sich bei diesem Energieforum, dass für substantielle Ver-änderungen erhebliche finanzielle Mittel notwendig sind. Das bestehende S-Bahn-Konzept ist für die Ex-pertenrunde stimmig. Somit lautet der Vorschlag, das bestehende Konzept weiter zu verfolgen und zu unterstützen und zwar mittels folgender Prioritäten-reihung betreffend den Infrastrukturausbau:
1. S-Bahn für den Großraum Graz (Steirisches Gesamtverkehrskonzept 2008+, S. 52 ff.) 2. Straßenbahnausbau in Graz-Stadt 3. Erschließung der peripheren Gebiete mit dem öffentlichen Verkehr: „Verknüpfung der Stadt-
verkehrssysteme mit den regionalen und über- regionalen öffentlichen Verkehrsmitteln in Nahverkehrsknoten und zentralen Buster- minals; Lobbying der steirischen Interessen bei den Entscheidungsträgern in den Gemeinden und den Verkehrsunternehmen; schrittweise quantitative und qualitative Verbesserung des Angebotes sowie Koordinierung der jewei- ligen Fahrpläne…“ (Steirisches Gesamtver- kehrskonzept 2008+, S. 56)
4. Ausbau von Busspuren im Stadtgebiet, um durch schnelles Vorankommen mit öffentlichen Verkehrsmitteln im dichten Stadtverkehr eine Bevorzugung des ÖV gegenüber dem MIV (mo- torisierten Individualverkehr) bei der Wahl des Verkehrsmittels zu bewirken. Allerdings wird kein bedingungsloser Ausbau von Busspuren unterstützt, da sich durch eine weitere Verlang- samung des MIV die Gesamtemissionsbilanz dieser Maßnahme verschlechtern könnte (Congestionprobleme).
4.2.1 Themenblock „Ausbau und Forcierung des öffentlichen Verkehrs“
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______________________________11 http://www.help.gv.at/Content.Node/35/Seite.350300.html ; 30.10.200812 Bereits ein erster Schritt dazu ist die derzeit laufende „Verkehrsverbund-Förderaktion -10 %“, wo alle Jahres- und Halbjahreskarten um 10 Prozent ermäßigt angeboten werden.
Sehr wirksam für die vermehrte Benützung des öf-fentlichen Verkehrs und für eine Veränderung des innerstädtischen Modal Splits (= Verteilung des Transportaufkommens auf verschiedene Verkehrs-träger) zugunsten umweltfreundlicher Fortbewe-gungsmittel ist der weitere Ausbau des Rad- und Fußverkehrs. Dabei soll vor allem auf das Konzept der kurzen Wege sowie auf wohl durchdachte Fuß-gängerachsen geachtet werden. Weitere, nachgela-gerte Überlegungen wie das Errichten überdachter Abstellplätze für Fahrräder scheinen erst zu einem späteren Zeitpunkt als sinnvoll. Der Radverkehr kann als „Zubringerverkehr“ für den ÖV fungieren und somit helfen den Anteil des MIV zu senken. Das Steirische Gesamtverkehrskonzept 2008+ zeigt bereits die positiven Erfahrungen mit dieser Maßnahme auf. Umso wichtiger ist es daher, diese Maßnahme auch in Zukunft weiter zu forcieren und mit Maßnahmen – beispielsweise bewusstseinsbil-denden Maßnahmen – zu flankieren. Das Konzept der bereits vom Landtag beschlossenen Strategie Radverkehr Steiermark 2008-2012 wird unterstützt und der darin eingeschlagene Weg als zielführend erachtet.
Ebenfalls als sehr wirkungsvoll eingestuft wird die Handlungsoption Mobilitätsmanagement. Um eine Vorbildwirkung zu erreichen, sollte dies zuerst im Bereich der Landesverwaltung als auch in Unter-nehmen im Einflussbereich des Landes Steiermark realisiert werden. Mobilitätsmanagement – ein Instru-ment zur aktiven Gestaltung der Verkehrsmittelwahl – umfasst dabei eine Vielzahl an kleineren Maßnah-men wie beispielsweise die vermehrte Verwendung von öffentlichen Verkehrsmitteln bei Dienstreisen sowie die Anschaffung von Dienstfahrrädern, wel-che in Kombination mit den öffentlichen Verkehrs-mitteln genutzt werden können. Um allerdings die-ses breite Spektrum an möglichen Maßnahmen des Mobilitätsmanagements effizient umsetzen zu kön-nen, wird die Installation eines Mobilitätsbeauftrag-
ten (siehe Land Oberösterreich) empfohlen. Dieser sollte zunächst mit Kompetenzen zur Durchführung von Maßnahmen des Mobilitätsmanagements im Bereich der Landesverwaltung ausgestattet sein. Weiters sollte dieser als Vermittler für Nachfrager (Private und Unternehmen) und Anbieter von Mobili-tätsberatungsdienstleistungen fungieren. Mittel- bis langfristig – je nach finanzieller und personeller Aus-stattung des verantwortlichen Ressorts – wird vor-geschlagen, die Kompetenzen des Mobilitätsbeauf-tragten auf die Bereiche Unternehmen und Schulen auszudehnen bzw. diese für einen nachhaltigeren Freizeitverkehr einzusetzen.
Als weitere Handlungsoption sollten Anreizsys-teme für die verstärkte Nutzung des öffentlichen Verkehrs und des Rad- und Fußverkehrs geschaffen bzw. auf ökologische Nachhaltigkeit hin überprüft werden. So könnte beispielsweise die Pendlerpau-schale dahingehend verändert werden, dass die Benützung des öffentlichen Verkehrs gegenüber dem motorisierten Individualverkehr bevorzugt wird (Zuständigkeit: Bund). Weiters wird das Fahrrad bei Dienstfahrten gegenüber Dienstfahrten mit dem KFZ bei der Berechnung des Kilometergeldes der ersten fünf Kilometern zurückgelegter Wegstrecke benachteiligt11: Da besonders auf kurzen Strecken und in Ballungszentren der Einsatz des Fahrrades gegenüber dem KFZ auch bei Dienstfahrten sinnvoll erscheint, sollte das Kilometergeld für Fahrräder ab dem ersten Kilometer an das Kilometergeld für KFZ zumindest angeglichen werden (Zuständigkeit: Bund). Auch Gemeinden könnten Anreize für eine vermehrte Benützung des öffentlichen Verkehrs bieten – beispielsweise im Bereich der Parkraumbe-wirtschaftung: Sie könnten günstigere Parktickets bei gleichzeitigem Kauf von Fahrkarten für öffentli-che Verkehrsmittel anbieten. Ebenso könnten güns-tigere Fahrscheine einen Anreiz für eine vermehrte Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln darstel-len12.
Impuls:Energie 2025
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Begleitend zu dem zuvor genannten Ausbau der Infrastruktur und Angebotserweiterung werden (ebenfalls bereits erwähnte) bewusstseinsbilden-de Maßnahmen für die vermehrte Benützung des öffentlichen Verkehrs sowie eine verbesserte In-formationsweitergabe als wirkungsvolle Hand-lungsoptionen vorgeschlagen. Unter einer Verbes-serung der Informationsweitergabe über Angebote und Fahrpläne der öffentlichen Verkehrsmittel wird beispielsweise die weite Verbreitung dieser Informa-
tionen über verschiedenste Medien (Internet, Flug-zettel, Broschüren etc.) verstanden und vorgeschla-gen. Als bewusstseinsbildende Maßnahmen werden so genannte „Soft Measures“ verstanden, welche die Bürger/innen beispielsweise mit Schnupperan-geboten wie Probetickets für öffentliche Verkehrs-mittel von den Vorzügen des öffentlichen Verkehrs gegenüber dem motorisierten Individualverkehr (MIV) überzeugen können.
Mit oberster Priorität sollte ein steiermarkweites Konzept für Biotreibstoffe ausgearbeitet werden. Dieses Konzept sollte als Basis für die Forcierung der Produktion, Verteilung sowie Verwendung von Biokraftstoffen in der Steiermark dienen. Dabei soll-ten als erstes die vorhandenen Ressourcen für de-ren Produktion abgeschätzt und die Einsetzbarkeit bei Fahrzeugflotten – im Speziellen im kommuna-len Bereich – überprüft werden (in Kooperation mit Verteiler-Unternehmen). Ebenfalls sollte durch das Land Steiermark sichergestellt werden, alle vorhan-denen Biotreibstofftechnologien (Biodiesel; Biogas) zu nutzen bzw. die Entwicklung weiterer Technolo-gien zu unterstützen, um über ein möglichst gro-ßes Potential an Biokraftstoffen aus begrenzten, heimischen Ressourcen verfügen zu können. Um dies zu ermöglichen könnte eine „Biotreibstoff-Part-nerschaft“ beispielsweise mit der OMV angestrebt werden. Besonders bei Biogas kann die bereits vor-handene Infrastruktur von Erdgasleitungen als Argu-ment verwendet werden, um die Biogas-Produktion besonders zu fördern bzw. zu forcieren. Um die Nachhaltigkeit der Biotreibstoffe zu gewährleisten sind jedenfalls kurze Transportwege für die Roh-stoffe sicherzustellen. Weiters ist darauf zu achten, dass die verwendeten Rohstoffe keine Konkurrenz
zur Nahrungsmittelproduktion darstellen. Aus die-sem Grund sollte vor allem die Verwendung von „non-food“-Biotreibstoffen besonders angestrebt werden. Gleichzeitig sollte auch darauf geachtet werden, dass „non-food“-Biotreibstoffe keine land-wirtschaftlichen Flächen okkupieren, welche für die Nahrungsmittelerzeugung benötigt werden. In der Steiermark wären die wissenschaftlichen Ressour-cen vorhanden, um sich als Kompetenzzentrum „Biotreibstoffe der 2. Generation“ zu etablieren.
Eine weitere wirkungsvolle Handlungsempfehlung betrifft das Beschaffungswesen der öffentlichen Hand. Dabei sollten – wie es derzeit bereits nach Maßgabe aller Möglichkeiten vollzogen wird – die Fuhrparks der steirischen Landesverwaltung sowie aller im Einflussbereich des Landes stehenden Un-ternehmen möglichst bald und forciert auf alternati-ve Treibstoffe umgestellt sowie deren langfristiger Einsatz gewährleistet werden. Dazu wird empfohlen, dass das Land Steiermark im Zuge des öffentlichen Beschaffungswesens „Vorbildinvestitionen“ tätigt und gleichzeitig eine Beratungsstelle für Ressorts mit Fuhrpark benennt. Durch diese Beratungsstelle sollen schlussendlich konkrete Umsetzungspläne für die im Einflussbereich des Landes stehenden Fahr-
4.2.2 Themenblock „Alternative Treibstoffe: Verwendungsanreize und Beschaffungswesen der öffentlichen Hand“
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______________________________13 Vgl. Verkehrsclub Österreich (2007)
zeugflotten entwickelt werden. Dabei sollte bedacht werden, dass nicht alle klimaschonenden Antriebs-technologien universell einsetzbar sind – beispiels-weise Hybridantriebe vornehmlich im Stadtverkehr. Darüber hinaus soll diese Beratungsstelle in Zukunft auch von Unternehmen sowie Privatpersonen kon-sultiert werden können. Der Bevölkerung sollte auch fiskalisch der Umstieg auf alternative bzw. biogene Kraftstoffe schmackhaft gemacht werden: Anreize in Form von Förderungen, Umstiegsbonus, Zuschüs-sen bis hin zu Vergünstigungen beim Parken oder extra gekennzeichnete Parkplätze für alternativ be-triebene Fahrzeuge sind dafür eine notwendige Be-dingung, um anfängliche Unannehmlichkeiten (z.B.
weitmaschiges Tankstellennetz) auszugleichen. Ein weiterer, konkreter Vorschlag zu dieser Handlungs-option „Beschaffung von Transportmitteln der öf-fentlichen Hand“ betrifft die Ausschreibungsmoda-litäten bzw. das Vergabeverfahren bei öffentlichen Neuanschaffungen von Transportmitteln: Es sollten keine Vorgaben hinsichtlich der Antriebsart bzw. des eingesetzten Treibstoffs gesetzt werden, sondern vielmehr eine CO2-Emissionsobergrenze festgelegt werden (max. 120 g CO2/km). Somit könnten die Ausschreibungen „technologieneutral“ durchgeführt werden und der erwünschte Effekt – nämlich eine nachhaltige Energieverwendung – kann trotzdem erzielt werden.
Für den Themenblock Raumplanung war man sich darüber einig, dass er als Querschnittsthema ein sehr breites Einflussgebiet hat und deshalb in jedem der vier Energieforen (neben Verkehr auch Energie-versorgung, Gebäude sowie Energieeffizienz und Bewusstseinsbildung) einen angemessen Stellen-wert haben muss. Es wurde im Rahmen der Dis-kussionsrunde versucht, für das Querschnittsthema Raumplanung fünf konkrete und zumindest langfris-tig wirkungsvolle Handlungsoptionen aufzuzeigen:
Eine empfohlene Handlungsoption ist die Evaluie-rung der Energie- und Klimatauglichkeit des Raumordnunginstrumentariums. Unter dieser Handlungsoption soll verstanden werden, dass die Instrumente der Steirischen Landesregierung für das Themengebiet Raumplanung in einer Studie auf deren Energie- und Klimaeffizienz hin überprüft wer-den sollen.
Jedoch sollte nicht nur eine Evaluierung der Raum-ordnung stattfinden. Vielmehr sollte zusätzlich zur Evaluierung des Raumordnungsinstrumentariums aktiv eine Energieraumplanung verwirklicht wer-den, in welcher parallel zur Ausweisung der zukünf-tigen Siedlungsgebiete auch eine Infrastrukturpla-nung wie Energieversorgung und der Anschluss an
das öffentliche Verkehrsnetz vorgenommen wird. Diese Handlungsoption ist jedoch auch dicht mit den Themen der anderen Energieforen verbunden.
Als ebenfalls sehr wirksam für eine nachhaltige Ener-gie- und Klimapolitik im Themenblock Raumplanung werden Maßnahmen gegen die Zersiedelung erach-tet13. Durch dichtere, jedoch zahlenmäßig weniger Siedlungsräume können einerseits Verkehrswege minimiert werden, andererseits ist die Erreichbar-keit und Abdeckbarkeit durch den öffentlichen Ver-kehr leichter gewährleistet. Unter dem Motto „Nur ein Verkehrssparhaus ist ein Energiesparhaus“ sollte die Einbindung der Infrastrukturplanung (Ver-kehrsplanung) in die Raumplanung durchgeführt werden. Das heißt, dass durch eine ÖV-bezogene Siedlungsentwicklung möglichst schon in der Aus-weisung von zukünftigen Siedlungsgebieten eine Aufschließung mit öffentlichem Verkehr sowie der Rad- und Fußverkehrsnetze eingeplant sein sollte. Teilweise finanziert werden könnte dies unter ande-rem durch einen Handel der öffentlichen Hand mit Grundstücken. Dabei könnte die öffentliche Hand durch Wertgewinne von Grundstücken profitieren, indem das Land Steiermark dort Baugrundstücke aufkauft, wo es später Siedlungsgebiete ausweisen möchte.
4.2.3 Themenblock „Raumplanung“
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Weiters wird ein verpflichtender Anschluss von Einkaufszentren und von Industrie- und Ge-werbebetrieben an Netze des öffentlichen Verkehrs sowie Rad- und Fußverkehr befürwortet.
Überdies wird die Entwicklung von wissenschaft-lichen Instrumenten und Werkzeugen zur Mo-dellierung als essentiell angesehen, um die über-geordnete Raumplanung unterstützen zu können.
Diese Instrumente sollen die Reaktionen der Bevöl-kerung auf Änderungen in der Raumplanung sowie der Verkehrssysteme modellieren und somit als Ent-scheidungsgrundlagen für Maßnahmen im Bereich Raumordnung dienen. Ebenfalls ist sicherzustellen, dass hierfür neben den Instrumenten und Werkzeu-gen auch eine ausreichende Datenbasis geschaffen wird.
Die Abbildungen 8, 9 und 10 geben Aufschluss über die Lage der verschiedenen Handlungsoptionen in den Zeit-Wirkungs-Matrizen und über die politischen Zuständigkeiten zur Implementierung bzw. Forcie-rung dieser Handlungsoptionen. Handlungsopti-onen, welche stark und in einem kurzen Zeitraum wirksam sind, werden als attraktiv eingestuft und sollten demnach prioritär behandelt werden. Die
Kennzeichnung der Handlungsoptionen mit unter-schiedlichen Farben sollte eine Unterscheidung zulassen, ob deren Implementierung/ Initiierung im Zuständigkeitsbereich der steirischen Landesver-waltung (grün gekennzeichnet) oder außerhalb die-ses liegt und nur durch Bewusstseinsbildung/ Lob-bying bei zuständigen Stellen von dieser beeinflusst werden kann (weiß gekennzeichnet).
4.3 Handlungsoptionen in der Zeit-Wirkungs-Matrix und Kompetenz- verteilung (Energieforum „Verkehr“)
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Abbildung 8: Zeit-Wirkungs-Matrix für Handlungsoptionen des Themenblocks „Ausbau und Forcierung des öffentlichen Verkehrs“
Quelle: JOANNEUM RESEARCH
Abbildung 9: Zeit-Wirkungs-Matrix für Handlungsoptionen des Themenblocks „Alternative Treibstoffe: Verwendungsanreize und Beschaffungswesen der öffentlichen Hand“
Quelle: JOANNEUM RESEARCH
Impuls:Energie 2025
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Die Tabellen 2, 3 und 4 bieten eine Übersicht über die von Experten und steirischen Stakeholdern er-arbeiteten Handlungsoptionen im Verkehrsbereich. Die aufgelisteten Handlungsoptionen sind wie schon vorher in der Zeit-Wirkungs-Matrix farblich differen-ziert und beziehen sich ebenfalls auf Handlungsop-tionen in Landeskompetenz (grün gekennzeichnet) und Handlungsoptionen außerhalb der Landeskom-
petenz (weiß gekennzeichnet). Zusätzlich sind die jeweils politisch zuständigen Ressorts angegeben. Bei Handlungsoptionen außerhalb der Landeskom-petenz ist für Bewusstseinsbildung/ Lobbying bei zuständigen Stellen meist der Landeshauptmann als Sprachrohr der Landesregierung auf fachlichen Vorschlag eines Landesrates/ einer Landesrätin zu-ständig.
4.4 Zusammenfassung der Handlungsoptionen und Zuordnung der politischen Zuständigkeiten (Energieforum „Verkehr“)
Abbildung 10: Zeit-Wirkungs-Matrix für Handlungsoptionen des Themenblocks „Raumplanung“
Quelle: JOANNEUM RESEARCH
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Tabelle 2: Handlungsoptionen zum Themenblock „Ausbau und Forcierung des öffentlichen Verkehrs (ÖV)“ und politische Zuständigkeiten
Quelle: JOANNEUM RESEARCH
Tabelle 3: Handlungsoptionen zum Themenblock „Alternative Treibstoffe; Verwendungsanreize; Beschaffungswesen der öffentlichen Hand“ und politische Zuständigkeiten
Quelle: JOANNEUM RESEARCH
HANDLUNGSOPTIONEN POLITISCHE ZUSTÄNDIGKEITEN
Ausbau der Infrastruktur und Angebotserweiterung LR f. Wissenschaft und Forschung, Verkehr und Technik
Ausbau des Rad- und Fußverkehrs LR f. Wissenschaft und Forschung, Verkehr und Technik
Mobilitätsmanagement
LR f. Gesundheit, Spitäler und Personal (im Bereich
Landesverwaltung/ Dienstreisen); LR f. Wissenschaft und Forschung,
Verkehr und Technik (im Bereich anderer Fahrzeuge in Landesbesitz)
Anreizsysteme
LH vorstellig beim Bund, auf fachlichen Vorschlag von
LR f. Wirtschaft, Innovation und Finanzen, und
LR f. Sport, Umwelt und erneuerbare Energie, und
LR f. Wissenschaft und Forschung, Verkehr und Technik;
LR f. Gesundheit, Spitäler und Personal (Pendlerpauschale);
Gemeinden
BewusstseinsbildendeMaßnahmen&verbesserteInformationsweitergabe
LR f. Sport, Umwelt und erneuerbare Energie;
LR f. Wissenschaft und Forschung, Verkehr und Technik;
Gemeinden
HANDLUNGSOPTIONEN POLITISCHE ZUSTÄNDIGKEITEN
Steiermarkweites Konzept für Biotreibstoffe
LR f. Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft und Abfallwirtschaft,
Wohnbau und Nachhaltigkeit; LR f. Sport, Umwelt und erneuerbare
Energie
Beschaffungswesen der öffentlichen Hand
LH (Fuhrpark der Landesverwaltung); LR f. Wissenschaft und Forschung, Verkehr und Technik (alles außer
Fuhrpark der Landesverwaltung, z.B. Straßenmeisterei)
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Tabelle 4: Handlungsoptionen zum Themenblock „Raumplanung“ und politische Zuständigkeiten
Quelle: JOANNEUM RESEARCH
HANDLUNGSOPTIONEN POLITISCHE ZUSTÄNDIGKEITEN
Evaluierung der Energie- und Klimatauglichkeit des Raumordnungsinstrumentariums
LH und Erster LH-Stv. (Abt. 16 Landes- und Gemeindeentwicklung);
LR f. Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft und Abfallwirtschaft,
Wohnbau und Nachhaltigkeit; LR f. Sport, Umwelt und erneuerbare
Energie (Raumordnungsrecht); LR f. Wissenschaft und Forschung,
Verkehr und Technik (Verkehrsplanung)
Verwirklichung einer Energieraumplanung
LR f. Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft und Abfallwirtschaft,
Wohnbau und Nachhaltigkeit; LR f. Sport, Umwelt und erneuerbare
Energie; LR f. Wissenschaft und Forschung,
Verkehr und Technik
Instrumente zur Modellierung
LR f. Sport, Umwelt und erneuerbare Energie;
LR f. Wissenschaft und Forschung, Verkehr und Technik;
LR f. Wirtschaft, Innovation und Finanzen (Kompetenzzentren)
ÖV-bezogene Siedlungsentwicklung
LR f. Sport, Umwelt und erneuerbare Energie;
LR f. Wissenschaft und Forschung, Verkehr und Technik;
LR f. Wirtschaft, Innovation und Finanzen (Ankauf von Liegenschaften)
Verpflichtender Anschluss von Einkaufszentren, Industrie und Gewerbe an den ÖV sowie Fuß- und
Radnetz
LR f. Sport, Umwelt und erneuerbare Energie;
LR f. Wissenschaft und Forschung, Verkehr und Technik;
LR f. Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft und Abfallwirtschaft,
Wohnbau und Nachhaltigkeit
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Die Grundlage zur Definition von Handlungsoptionen der steirischen Politik für diesen Sektor bildeten Im-pulsreferate und die Diskussion von Experten. Ins-
gesamt konnten für den Sektor Energieversorgung 15 konkrete Handlungsoptionen und deren politi-schen Zuständigkeiten definiert werden.
5 Energieforum „Energieversorgung“
Als Grundlage für die spätere Diskussion über mög-liche Handlungsoptionen der steirischen Politik zeig-ten Impulsreferenten den Status quo und Barrieren für THG-Minderungen in diesem Sektor auf. Als Re-
ferenten für das Energieforum „Energieversorgung“ waren DI Wolfgang Jilek (Landesenergiebeauftrag-ter des Landes Steiermark) und DI Christian Mayer (Energie Steiermark AG) eingeladen.
5.1 Grundlegenden Aussagen der Impulsreferate
Referent: DI Wolfgang Jilek; Landesenergiebeauf-tragter des Landes Steiermark
Der energetische Endverbrauch der Steiermark wird zu 77 % mittels fossiler Energieträger wie Mi-neralöl, Kohle und Gas bereitgestellt. Neben den 12 % erneuerbaren Energien, die direkt in den ener-
getischen Endverbrauch eingehen, stammen noch jeweils 2 % der Fernwärme sowie 9 % der elekt-rischen Energie aus Erzeugungstechnologien mit erneuerbaren Energieträgern. Dies führt dazu, dass in der Steiermark etwa 23 % des energetischen Endverbrauchs mit erneuerbaren Energien gedeckt werden können.
5.1.1 Impulsreferat „Energiestrategie Steiermark“
Abbildung 11: Energetischer Endverbrauch in der Steiermark
Quelle: Impulsreferat DI Jilek
Impuls:Energie 2025
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Die Steiermark verfügt derzeit über ein Biomasse-Wärmenetz mit einer Gesamtleistung von 297 MW. Darüber hinaus gibt es in der Steiermark insgesamt über 28.000 Einzelanlagen zur Erzeugung von Wär-me mittels Biomasse. Diese Erzeugungsstruktur leistet mit 230 Mio. Euro einen nicht zu unterschät-zenden Beitrag zur regionalen Wertschöpfung und hat bis jetzt 600 neue Arbeitsplätze in der Region geschaffen.
Für die Erzeugung von Strom und Wärme in den steirischen Biogasanlagen wurden zuerst nur tieri-sche Abfälle verwendet, heute werden auch Lebens-mittelabfälle und Energiepflanzen in diesen Anlagen eingesetzt. Darüber hinaus wird neben der Erzeu-gung von Strom und Wärme in den heimischen Bio-gasanlagen nun auch Biogas zur Verwendung als Treibstoff bzw. zur Einspeisung in das Erdgasnetz
erzeugt. In der Steiermark sind mit Jänner 2007 vierzig Biogasanlagen in Betrieb gewesen. Fünf Bio-gasprojekte befanden sich zu diesem Zeitpunkt in der Bau- bzw. Planungsphase.
Betrachtet man den steirischen Solarmarkt, so er-kennt man eine starke Zunahme an dem jährlichen Zuwachs bei der Kollektorfläche seit etwa 2005. Hat sich die jährlich installierte Kollektorfläche in den ge-samten 90er Jahren um einen Wert von 25.000 m² pro Jahr bewegt, so wurde im Jahr 2007 eine Kol-lektorfläche von 42.000 m² installiert.
Die Förderungen zur Nutzung von Biomasse und Solarenergie des Landes Steiermark weisen eben-falls eine dynamische Entwicklung auf. Dies wird in der nachfolgenden Abbildung deutlich.
In Anbetracht des steigenden Strombedarfs, wel-cher jedes Jahr um 2 bis 4 % wächst, und der verhältnismäßig doch eher geringen Potentiale an erneuerbaren Energien wird zukünftig die wichtigs-te Frage sein, wie der Energieverbrauch gesenkt
werden kann. Zusammen mit dem Beitrag der er-neuerbaren Energieträger kann nur durch eine Ver-brauchsminderung eine Reduktion der THG-Emissi-onen erreicht werden.
Abbildung 12: Förderungen für Biomasse und Solarenergie 2004 – 2008 in Millionen €
Quelle: Impulsreferat DI Jilek
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Referent: DI Christian Mayer, Energie Steiermark
Die aktuelle Stromaufbringung für die Steiermark liegt bei 8.500 GWh pro Jahr. Bei einer Eigenerzeu-gung von 4.725 GWh pro Jahr liegt der Eigenversor-gungsgrad der Steiermark bei 56 %. Die Aufteilung der Eigenerzeugung ist in Abbildung 13 ersichtlich: Nur etwa 5 % der gesamten Eigenerzeugung von
Elektrizität stammen aus erneuerbaren Energien (ohne Wasserkraft). Dabei haben Strom aus Bio-gas, Biomasse und Wind mit jeweils etwa 80 GWh pro Jahr ungefähr gleich große Anteile. 50 % des in der Steiermark erzeugten Stroms werden durch Wasserkraft generiert. Die restlichen 45 % decken kalorische Kraftwerke ab.
5.1.2 Impulsreferat „Strom-, Gas- und Wärmeversorgung in der Steiermark“
Aktuelle Braunkohlekraftwerke weisen (elektrische) Wirkungsgrade von etwa 43 % auf. Mit zukünfti-gen Technologien, welche mit höheren Temperatu-ren arbeiten können, wären Wirkungsgrade bis zu 50 % möglich. Steinkohlekraftwerke der neuesten Generation haben schon heute Wirkungsgrade über 45 %. Auch hier könnten mit Technologien der Zukunft
Wirkungsgrade über 50 % erreicht werden. Die ef-fizientesten Kraftwerksanlagen sind heute Gas- und Dampfanlagen (GuD), welche bereits heute Wir-kungsgrade knapp unter 60 % erreichen. Auch bei diesen Prozessen gibt es noch zukünftige Effizienz-steigerungspotentiale (Abbildung 14).
Abbildung 13: Aktuelle Stromaufbringung in der Steiermark
Quelle: Impulsreferat DI Mayer
Impuls:Energie 2025
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Beim Vergleich der CO2-Emissionen thermischer Pro-zesse bezogen auf die erzeugte Nutzenergie zeigt sich deutlich, dass diese beim Einsatz von Kohle als Energieträger beträchtlich höher sind als beim Einsatz von Erdgas. Eine weitere Senkung der CO2-Emissionen pro kWh Nutzenergie lässt sich durch eine zusätzliche Wärmeauskopplung erreichen (Ab-bildung 15).
Nicht berücksichtigt sind in Abbildung 15 klima-schädigende Emissionen, die bei der Aufbringung und dem Transport der Brennstoffe zum Kraftwerk entstehen können (Grubengas, Transport, Leckagen etc.). Der klare Vorteil von Gas in der thermischen Umsetzung zu Strom könnte sich somit durch die Methanemissionen, welche bereits im Zuge der An-lieferung von Gas durch Pipelines anfallen – die Kli-maschädlichkeit von Methan ist um den Faktor 21 größer als jene von CO2 – etwas verringern.
Abbildung 14: Wirkungsgrade thermischer Kraftwerke
Quelle: Impulsreferat DI Mayer
Abbildung 15: CO2-Emissionen bezogen auf erzeugte Nutzenergie
Quelle: Impulsreferat DI Mayer
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Die durchschnittliche, jährliche Verbrauchsstei-gerung von Endenergie der Jahre 2003 bis 2006 betrug etwa 3,1 %. Geht man von einer weiteren dynamischen Entwicklung der Steiermark aus, so ist auch in Zukunft mit einer deutlichen Verbrauchs-steigerung zu rechnen. Das prognostizierte Strom-verbrauchswachstum ist vom Jahr 2007 ausge-hend bis in das Jahr 2027 in Abbildung 16 durch die strichlierte Linie dargestellt. Die Balken spiegeln die Stromerzeugungsstruktur in der Steiermark wi-der. Man erkennt, dass bereits im Jahr 2007 der Eigenversorgungsgrad – wie anfangs erwähnt – bei
nur 56 % liegt. In Zukunft werden zwar neue Erzeu-gungskapazitäten – wie die GuD-Anlage Mellach mit einer Leistung von 800 MW – die Aufbringungslücke (kurzfristig) schließen können. Allerdings müssen auch in unregelmäßigen Abständen immer wieder Anlagen altersbedingt abgeschaltet werden – dies betrifft vor allem Kohle-Dampfkraftwerke. Daher ist es nicht wahrscheinlich, dass bis 2027 die steigen-de Stromnachfrage durch eine steirische Erzeugung zu 100 % gedeckt werden kann, auch wenn im Be-reich der erneuerbaren Energien mit sehr optimisti-schen Ausbaubemühungen kalkuliert wird.
Betrachtet man in einem „extrem ambitionierten“ Szenario die Ausbaupotentiale für erneuerbare Ener-gien in der steirischen Stromerzeugung, so könnten im Bereich der Wasserkraft rund 750 GWh pro Jahr zusätzlich erzeugt werden. Hier seien die beiden sich in der Planungsphase befindenden Mur-Kraftwerke Kalsdorf und Gössendorf mit einem gemeinsamen
Regelarbeitsvermögen von etwa 170 GWh erwähnt, deren Fertigstellung für das Jahr 2011 angepeilt wird. Das Ausbaupotential für Biomasse und Biogas stellt mit 680 GWh pro Jahr eine Verfünffachung der entsprechenden Erzeugung im Jahr 2006 dar. Das ambitionierte Ausbaupotential für Windkraft liegt bei zusätzlichen 320 Gwh pro Jahr.
Abbildung 16: Stromerzeugung und Stromverbrauchswachstum in der Steiermark 2007-2027
Quelle: Impulsreferat DI Mayer
Impuls:Energie 2025
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Als mögliche Lösungsansätze für eine effizientere Energieversorgung und damit einer Senkung der THG-Emissionen aus dem Erzeugungssektor sieht DI Mayer folgende Maßnahmen:
• Ein verpflichtender Fernwärmeanschluss in Ballungszentren • DieEinbindungder Energieversorgung in die
Raumplanung • Die Forcierung der Energieholzaufbringung in der Forstwirtschaft unter anderem durch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Energieholzanbauflächen sowie durch die Etablierung eines Fördersystems für Produk- tionstechniken und Logistik für die Gewinnung zusätzlichen forstlichen Energieholzes.
______________________________14 Energieeffizienz- und Energiedienstleistungsrichtlinie (2006/32/EG).
Im Energieforum „Energieversorgung“ trugen Exper-ten und steirische Stakeholder verschiedenste Vor-schläge für Handlungsoptionen in diesem Bereich vor. Für die Definition von konkreten und realisierba-ren Handlungsoptionen wurde der Bereich „Energie-versorgung“ in drei Themenblöcke unterteilt:
• Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien bei leitungsgebundenen Energieträgern (Strom, Gas und Fernwärme) • Höhere (Gesamt-)Effizienz in der Stromer- zeugung • Stromimportund/oderErhöhung/Reduzierung der Eigenerzeugung
5.2 Beschreibung der Handlungsoptionen der Themenblöcke des Energieforums „Energieversorgung“
Zur Fragestellung, wie eine Erhöhung des Anteils er-neuerbarer Energien bei leitungsgebundenen Ener-gieträgern (Strom, Gas, Fernwärme) erreicht wer-den kann, wurden im Rahmen des Energieforums die nachfolgenden Handlungsoptionen als sehr ziel-führend erachtet.
Als sehr wirksam – da eine wichtige vorbereitende Maßnahme für den weiteren Ausbau der Wasser-kraft – gilt die Erhebung des Gesamtpotentials für Wasserkraft in der Steiermark durch eine Zusammenführung von Daten der Energie Steier-mark mit Daten der Wasserwirtschaft („Aktionsplan Wasserkraft“).
Als schnell realisierbar, jedoch mit mittlerer Wirk-samkeit wird die überfällige Umsetzung der Ener-giedienstleistungsrichtlinie14 durch den Bund als Handlungsoption vorgeschlagen. Die Dienstleis-tungsrichtlinie verbietet eine degressive Tarifgestal-tung bei leitungsgebundenen Energien. Damit wird ein Anreiz gesetzt, Energie möglichst sparsam zu konsumieren. Diese Handlungsoption trägt insofern zu einer Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energi-en bei, als mit sinkendem Gesamtbedarf an Energie bei gleichzeitig gleichbleibender Menge an erneu-erbarer Energie der Anteil nicht-erneuerbarer Ener-gieträger prozentuell sinkt. Eng mit der Frage der Tarifgestaltung verbunden ist auch die Möglichkeit,
5.2.1 Themenblock „Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien bei leitungsgebundenen Energieträgern“
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______________________________15 Wasserkraftanlagen (Talsperren, Flusstaue, Ausleitungen) mit einer Engpassleistung von mindestens 15 MW sowie Kraftwerke in Kraftwerks-ketten ab 2 MW; BGBl. Nr. 697/1993 idF. 89/2000
Energienachfragern nicht die Kosten für das Pro-dukt „KWh Strom“ oder „m³ Erdgas“ in Rechnung zu stellen, sondern nach Dienstleistung „Beleuchtung pro Stunde“ oder „Beheizung der Wohnung“ abzu-rechnen. Damit sollten die Energieversorger einen Anreiz erhalten, den Endverbraucher über Energie-sparmaßnahmen zu informieren bzw. darüber hin-ausgehende Aktivitäten für Einsparungsmaßnahmen beim Endverbraucher durchzuführen.
Eine kurzfristig realisierbare Handlungsoption ist die Erstellung eines Masterplans für einen ef-fizienteren Biomasseeinsatz. Dies betrifft so-wohl die Aufbringung als auch die marktgerechte Bereitstellung und Verwendung. Es wird jedoch an-genommen, dass Marktkräfte bereits für eine gute Verteilung und Verwendung von Biomasse sorgen und die Wirksamkeit dieser Handlungsoption somit begrenzt bleibt. Potential wird aber in Anstrengun-gen gesehen, bisher ungenutzte Ressourcen bereit-zustellen bzw. optimal, d.h. in möglichst effizienten Anlagen und dort, wo Biomasse vorher ineffizient und umweltschädlich genutzt wurde, einzusetzen.
Um den Anteil erneuerbarer Energien in der Steier-mark nachhaltig zu steigern, bedarf es der aktiven Verfolgung dieses Ziels durch wesentliche, steiri-sche Bereitsteller von Energie. Eine kurzfristig rea-lisierbare und in der mittleren Frist wirksame Hand-lungsoption dazu ist der Auftrag des Eigentümers an
den größten, steirischen Energiebereitsteller – die Energie Steiermark AG – seine Unternehmens-strategie mittelfristig verstärkt mit Fokus auf erneuerbare Energien auszurichten. Dazu soll-ten auch die Ergebnisse des vorliegenden Berichts einbezogen werden.
Als mäßig wirksam in der mittleren Frist, aber mit großer politischer Symbolik verbunden wird ein klares politisches Bekenntnis zum Ausbau der Wasserkraft angestrebt.
Eng damit verbunden, jedoch nicht in Landes-kompetenz stehend, ist die Beschleunigung von Wasserkraft-Genehmigungsverfahren. Dies könnte in der Praxis eine Erhöhung der UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung)-Grenze für Wasser-kraftanlagen15 sein.
Als bis zur mittleren Frist sehr wirksam – jedoch nicht in Landeskompetenz befindlich – wird die Dif-ferenzierung der Besteuerung von Energieträ-gern nach CO2-Ausstoß als Handlungsoption vor-geschlagen. Dieser finanzielle Anreiz für CO2-arme oder -freie Energieträger könnte in einem relativ kur-zen Zeithorizont zu einem substanziellen Umdenken der Konsumenten führen. Als Vorbild dazu könnte die Normverbrauchsabgabe dienen, die ein Bonus-Malus-System für Kraftfahrzeuge gemäß ihrem CO2-Ausstoß vorsieht.
Ein langfristiges Energiekonzept für Ballungs-räume einschließlich der Möglichkeit einer Fernwärmeanschlussverpflichtung könnte wirk-sam und in der mittleren Frist realisierbar sein. Diese Handlungsoption sollte dazu dienen, unter Nutzung gesetzlicher Vorschriften eine Erweiterung
des Fernwärmenetzes besonders in jenen Gebie-ten voranzutreiben, wo dies im Zusammenspiel mit der Erdgasversorgung effizient und betriebs-wirtschaftlich sinnvoll ist. Dabei bedarf es jedoch nicht nur gesetzlicher Vorschriften, sondern auch der konsequenten Exekution dieser Verpflichtungen
5.2.2 Themenblock „Höhere (Gesamt-) Effizienz in der Stromerzeugung“
Impuls:Energie 2025
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bzw. Ausschöpfung der gesetzlichen Möglichkeiten durch die zuständigen Organe16. Entscheidend für den Erfolg dieser Maßnahme ist ein dazugehöriges Finanzierungskonzept: Bei Gründung von kleineren Siedlungen oder Erschließung von neuen Gebieten rechnet sich vorerst meist die Errichtung von Fern-wärmeleitungen wegen der geringen Abnahmemen-ge nicht. Es werden dann andere Heizungen errich-tet bzw. unter Umständen eine Erdgasversorgung aufgebaut, deren Infrastrukturkosten geringer sind als für Fernwärme. Haben die Siedlungen eine für den Bau von Fernwärmeleitungen lukrative Größe erlangt, so sind potentielle Abnehmer von Fernwär-me schon durch Erdgas oder andere Einzelheizun-gen versorgt. Ausgehend vom Energiekonzept für eine Region ist demnach für bevorzugte Fernwär-megebiete auch der Ausbau von Erdgasnetzen zu unterbinden.
Damit zusammenhängend ist die Neubewertung der Abwärmepotentiale und die Nutzung dieser. Dies geht mit den vorhin genannten Handlungsop-tionen zur Forcierung der Fernwärme einher, denn eine verstärkte Nutzung von Abwärmepotentialen kann nur dann erfolgreich sein, wenn es für diese Energie auch entsprechende Abnehmer gibt.
Analog zum Fernwärmeausbaukonzept sollte auch ein Kühlkonzept Steiermark angestrebt werden, welches dem tendenziell steigenden Kühlungsbedarf von Wohn- und Bürogebäuden gerecht wird. Jedoch sollten Doppelgleisigkeiten mit dem Bundesgesetz-
entwurf „Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz“ vermieden werden.
Folgende Handlungsoptionen stehen nicht direkt im Wirkungsbereich der steirischen Landespolitik, können durch diese jedoch durch Meinungsbildung bzw. Lobbying bei oder in Kooperation mit anderen Stellen erreicht werden:
Als kurzfristig realisierbar und mittel-wirk-sam wird die Herausnahme der UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung)-Pflicht bei Effizienzsteigerungen oder Revitalisierun-gen angesehen. Die UVP-Pflicht wird als Barriere für solche Verbesserungsmaßnahmen und daher als Hemmnis für u.a. THG-Einsparungen gesehen. Ebenso wird diesbezüglich eine Herausnahme der 2 MW-Grenze empfohlen.
In der mittleren Frist als mittel bis sehr wirksam wird die Inkludierung der Energieeffizienz in Ge-nehmigungsverfahren angesehen. Dies könnte als Anreiz für Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) dienen bis hin zu einer de facto-Verpflichtung von KWKs.
Als sehr wirksam, jedoch eher in der langen Frist, wird als Handlungsoption die Einschränkung in-effizienter Geräte durch gesetzliche Vorgaben vorgeschlagen17. Mit Kesselanlagen wurde dabei auf Betreiben der Steiermark bereits ein Exempel statuiert, jedoch sind in dieser Frage sowohl der Bund als auch die EU zu involvieren.
______________________________16 Siehe Steiermärkisches Raumordnungsgesetz, LGBl Nr. 127/1974 (idF 47/2007); § 21a (8) Fernwärmeanschlussbereiche17 SieheebenfallsvorgeschlageneHandlungsoptionendesEnergieforums„Energieeffizienz&Bewusstseinsbildung“
Zur Fragestellung wie sich in Zukunft das Verhält-nis von Stromimport zu Eigenerzeugung entwickeln könnte bzw. sollte, wurden folgende Handlungs-optionen vorgeschlagen, welche alle im ungefähr
gleichen Zeithorizont wirksam wären, jedoch unter-schiedlich große Beiträge zur Reduktion von THG im Bereich der Energieerzeugung beisteuern könnten.
5.2.3 Themenblock „Stromimport und/oder Erhöhung/Verminderung der Eigenerzeugung“
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Hohe Wirksamkeit – auch im Hinblick auf die Erfül-lung eines „steirischen Anteils“ an den österreichi-schen Kyoto-Verpflichtungen – hätte die Maßnahme „Kein Weiterbetrieb des Kraftwerks Voitsberg mit Kohle“. Das Kohlekraftwerk Voitsberg kann auch mit Verbesserungsmaßnahmen in Bezug auf den Wirkungsgrad nicht mehr annähernd auf den Stand der Technik gebracht werden und würde somit bei Wiederinbetriebnahme einen übermäßig hohen CO2-Ausstoß im Vergleich zu anderen Technologien verursachen. Allerdings ist dieser Maßnahme hin-zuzufügen, dass hier kein Handlungsspielraum der politischen Vertreter besteht.
Ebenfalls im gleichen Zeithorizont durchführbar, jedoch nur mit mittlerer Wirksamkeit ist die För-derung von Wärmepumpen im Rahmen der Wohnbauförderung ausschließlich bei Einsatz
von Strom aus erneuerbaren Energieträgern. Wärmepumpen werden besonders in den Wintermo-naten vielfach eingesetzt, was zu einem erhöhten Strombedarf in dieser Zeit führt. Im Winter wird jedoch aufgrund des geringen Wasserstandes der Flüsse verhältnismäßig mehr Strom durch kalori-sche Kraftwerke produziert. Dies bedeutet, dass Wärmepumpen verhältnismäßig viel Strom aus nicht erneuerbaren Energiequellen verwenden. Mit der oben genannten Handlungsoption wird dem ent-gegengewirkt.
Als Handlungsoption mit eher geringerer Wirksam-keit in diesem Themenblock wird die Landeszu-satzförderung für Photovoltaikanlagen in Ab-stimmung mit anderen Förderinstrumenten mit einem Betrag von € 3.000,-/ kWpeak gesehen.
Die Abbildungen 17, 18 und 19 geben Aufschluss über die Lage der verschiedenen Handlungsoptio-nen in den Zeit-Wirkungs-Matrizen und über die po-litischen Zuständigkeiten zur Implementierung bzw. Forcierung dieser Handlungsoptionen. Handlungs-optionen, welche stark und in einem kurzen Zeit-raum wirksam sind, werden als attraktiv eingestuft und sollten demnach prioritär behandelt werden.
Die Kennzeichnung der Handlungsoptionen mit un-terschiedlichen Farben sollte eine Unterscheidung zulassen, ob deren Implementierung/ Initiierung im Zuständigkeitsbereich der steirischen Landesver-waltung (grün gekennzeichnet) oder außerhalb die-ser liegt und nur durch Bewusstseinsbildung/ Lob-bying bei zuständigen Stellen von dieser beeinflusst werden kann (weiß gekennzeichnet).
5.3 Handlungsoptionen in der Zeit-Wirkungs-Matrix und Kompetenz- verteilung (Energieforum „Energieversorgung“)
Impuls:Energie 2025
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Abbildung 17: Zeit-Wirkungs-Matrix für Handlungsoptionen des Themenblocks „Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien bei leitungsgebundenen Energieträgern“
Quelle: JOANNEUM RESEARCH
Abbildung 18: Zeit-Wirkungs-Matrix für Handlungsoptionen des Themenblocks „Höhere (Gesamt) – Effizienz in der Stromerzeugung“
Quelle: JOANNEUM RESEARCH
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Die Tabellen 6, 7 und 8 bieten eine Übersicht über die von Experten und steirischen Stakeholdern er-arbeiteten Handlungsoptionen im Bereich Energie-versorgung. Die aufgelisteten Handlungsoptionen sind wie schon vorher in der Zeit-Wirkungs-Matrix farblich differenziert und beziehen sich ebenfalls auf Handlungsoptionen in Landeskompetenz (grün gekennzeichnet) und Handlungsoptionen außerhalb
der Landeskompetenz (weiß gekennzeichnet). Zu-sätzlich sind die jeweils politisch zuständigen Res-sorts angegeben. Bei Handlungsoptionen außerhalb der Landeskompetenz ist für Bewusstseinsbildung/Lobbying bei zuständigen Stellen meist der Landes-hauptmann als Sprachrohr der Landesregierung auf fachlichen Vorschlag eines Landesrates/einer Lan-desrätin zuständig.
5.4 Zusammenfassung der Handlungsoptionen und Zuordnung der politischen Zuständigkeiten (Energieforum „Energieversorgung“)
Abbildung 19: Zeit-Wirkungs-Matrix für Handlungsoptionen des Themenblocks „Stromimport und/oder Erhöhung/Verminderung der Eigenerzeugung“
Quelle: JOANNEUM RESEARCH
Impuls:Energie 2025
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Tabelle 5: Handlungsoptionen zum Themenblock „Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien bei leitungsgebundenen Energieträgern“ und politische Zuständigkeiten
Quelle: JOANNEUM RESEARCH
HANDLUNGSOPTIONEN POLITISCHE ZUSTÄNDIGKEITEN
Erhebung des Gesamtpotentials für Wasserkraft in der Steiermark (Zusammenführung von Daten) LR f. Sport, Umwelt und erneuerbare Energie
Umsetzung der EnergiedienstleistungsrichtlinieLH vorstellig beim Bund, auf fachlichen
Vorschlag von LR f. Sport, Umwelt und erneuerbare Energie
Masterplan für effizienten Biomasseeinsatz
LR f. Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft und Abfallwirtschaft,
Wohnbau und Nachhaltigkeit; LR f. Sport, Umwelt und erneuerbare Energie
Politisches Bekenntnis zum Ausbau der Wasserkraft Gesamte Landesregierung
Differenzierung der Besteuerung von Energieträgern nach CO2-Ausstoß
LH vorstellig beim Bund, auf fachlichen Vorschlag von LR f. Sport, Umwelt und
erneuerbare Energien; und LR f. Wirtschaft, Innovation und Finanzen
(steuerliche Angelegenheiten)
Beschleunigung von Wasserkraft-Genehmigungsverfahren (Erhöhung der
UVP-Untergrenze für WK-Anlagen)
LH vorstellig beim Bund, auf fachlichen Vorschlag von LR f. Sport, Umwelt und erneuerbare Energien
Ausrichtung der mittelfristigen Unternehmensstrategie der Energie Steiermark AG
mit Fokus auf erneuerbare EnergienLH als Beteiligungsreferent
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Tabelle 6: Handlungsoptionen zum Themenblock „Höhere (Gesamt) – Effizienz in der Stromerzeugung“ und politische Zuständigkeiten
Quelle: JOANNEUM RESEARCH
HANDLUNGSOPTIONEN POLITISCHE ZUSTÄNDIGKEITEN
Langfristiges Energiekonzept für Ballungsräume einschließlich der Möglichkeit einer Fernwärmeanschlussverpflichtung
LH und Erster LH-Stv.; LR f. Sport, Umwelt und
erneuerbare Energie; LR f. Land- und Forstwirtschaft,
Wasserwirtschaft und Abfallwirtschaft, Wohnbau und Nachhaltigkeit
Kühlkonzept Steiermark LR f. Sport, Umwelt und erneuerbare Energie
Neubewertung der Abwämepotentiale LR f. Sport, Umwelt und erneuerbare Energie
Herausnahme der UVP-Pflicht bei Effizienzsteigerungen/ Revitalisierungen;
Herausnahme der 2 MW-Grenze
LH vorstellig beim Bund; auf fachlichen Vorschlag von LR f. Wirtschaft,
Innovation und Finanzen; LRf.Wissenschaft&Forschung,
Verkehr und Technik; LR f. Gesundheit, Spitäler und Personal;
LR f. Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft und Abfallwirtschaft;
LR f. Sport, Umwelt und erneuerbare Energie
Energieeffizienz in Genehmigungsverfahren inkludieren
LH vorstellig beim Bund; auf fachlichen Vorschlag von LR f. Wirtschaft,
Innovation und Finanzen; LRf.Wissenschaft&Forschung,
Verkehr und Technik; LR f. Gesundheit, Spitäler und Personal;
LR f. Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft und Abfallwirtschaft;
LR f. Sport, Umwelt und erneuerbare Energie
Einschränkung ineffizienter Geräte durch gesetzliche Vorgaben
LH vorstellig beim Bund; auf fachlichen Vorschlag von LR f. Wirtschaft,
Innovation und Finanzen; LRf.Wissenschaft&Forschung,
Verkehr und Technik; LR f. Gesundheit, Spitäler und Personal;
LR f. Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft und Abfallwirtschaft;
LR f. Sport, Umwelt und erneuerbare Energie
Impuls:Energie 2025
www.impulsstyria.at42
Tabelle 7: Handlungsoptionen zum Themenblock „Stromimport und/oder Erhöhung/Verminderung der Eigenerzeugung“ und politische Zuständigkeiten
Quelle: JOANNEUM RESEARCH
HANDLUNGSOPTIONEN POLITISCHE ZUSTÄNDIGKEITEN
Förderung von Wärmepumpen im Rahmen der Wohnbauförderung ausschließlich bei Einsatz von
Strom aus erneuerbaren Energieträgern
LR f. Sport, Umwelt und erneuerbare Energie; LR f. Land- und Forstwirtschaft,
Wasserwirtschaft und Abfallwirtschaft, Wohnbau und Nachhaltigkeit
Landeszusatzförderungen für Photovoltaikanlagen in Abstimmung mit anderen Förderinstrumenten
LR f. Sport, Umwelt und erneuerbare Energie
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Die Grundlage zur Definition von Handlungsoptionen der steirischen Politik für diesen Sektor bildeten Impulsreferate und die Diskussion von Experten.
Insgesamt konnten für den Sektor Gebäude 13 kon-krete Handlungsoptionen samt politischen Zustän-digkeiten definiert werden.
6 Energieforum „Gebäude“
Als Grundlage für die spätere Diskussion über mögliche Handlungsoptionen der steirischen Politik zeigten Impulsreferenten den Status quo und Barri-eren für THG-Minderungen in diesem Sektor auf. Als Referenten für das Energieforum „Gebäude“ waren Mag. Dieter Johs (Landesimmobilien-Gesellschaft),
Dr. Franz Prettenthaler (JOANNEUM RESEARCH), Ao. Univ.-Prof. DI Dr. Wolfgang Streicher (TU Graz), Dipl. WI (FH) Peter Schlemmer (Energie Graz) und DI Wolfgang Jilek (Landesenergiebeauftragter des Landes Steiermark) eingeladen.
6.1 Grundlegenden Aussagen der Impulsreferate
Referent: Mag. Dieter Johs, Geschäftsführer Landes- immobilien-Gesellschaft mbH
Die Landesimmobilien-Gesellschaft mbH (LIG) wur-de im Jahr 2001 als 100 %-Tochter des Landes Steiermark gegründet. Ihre Aufgaben bestehen im Erwerb, der Nutzung, der Verwaltung, der Vermie-
tung sowie der Veräußerungen von Liegenschaften und im Facility Management. Die LIG verwaltet da-bei eine Nettogeschoßfläche von ca. 730.000 m². In Tabelle 8 sind die von der LIG verwalteten Ob-jekte nach Kategorien gegliedert mit den jeweiligen Wärmeträgern (FW = Fernwärme, NW = Nahwärme biogen, HEL = Heizöl, S = Sonstige) angeführt.
6.1.1 Impulsreferat „Gebäudeanalyse und Ausblick für die Landesimmobilien“
Impuls:Energie 2025
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Dabei weisen die Immobilien der LIG bereits einen hohen Anteil an Fern- und Nahwärme auf, welcher durch eine sukzessive Umstellung in den letzten Jahren erreicht wurde. Von 1996 bis 2008 wurde bei insgesamt 30 Objekten eine Umstellung der Heizungssysteme von Heizöl, Gas oder Strom auf
biogene Nahwärme, Pellets oder Fernwärme durch-geführt. Durch diese Maßnahmen werden pro Jahr rund 3.600 Tonnen CO2 eingespart (Quelle: Impuls-referat Mag. Johs). Die Umstellung von sieben wei-teren Objekten mit einer jährlichen CO2-Vermeidung von rund 600 Tonnen ist geplant.
Referent: Dr. Franz Prettenthaler, JOANNEUM RE-SEARCH Forschungsgesellschaft mbH
Bis zum Jahr 2100 ist ein Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur von 3,5 °C wahrschein-lich, bis zum Jahr 2050 ein Anstieg von 2 °C. Bei einer engagierten globalen Einsparungspolitik wäre es möglich, den Temperaturanstieg bis zum Jahr 2100 auf 2 °C zu beschränken, das Business-as-usual-Szenario würde zu einem Anstieg von 4,5° C führen. Jedoch kann davon ausgegangen werden,
dass das Ausmaß des Temperaturanstiegs stark von regionalen und lokalen Klimacharakteristika ab-hängig ist.
Im Rahmen einer Studie (Prettenthaler und Gobiet, 2008) wurde jeweils der Heiz- und Kühlenergiebe-darf der Periode 1981-1990 mit der Periode 2041-2050 verglichen. In den Abbildungen 20 bzw. 21 sind die Abnahme der Heizgradtage 1981-1990 vs. 2041-2050 bzw. die Zunahme der Kühlgradtage 1981-1990 vs. 2041-2050 dargestellt.
6.1.2 Impulsreferat „Der zukünftige Wärme- und Kältebedarf von Gebäuden – Einfluss des Klimas“
Tabelle 8: Von der Landesimmobilien-Gesellschaft verwaltete Gebäude, gegliedert nach Wärmeträgern
Quelle: Impulsreferat Mag. Johs
Gebäudegruppe Fläche[m2]
Gebäude gesamt FW NW Gas HEL S
Amtsgebäude 179.500 65 64% 8% 17% 9% 2%
Landesberufschulen +Lehrlingshäuser 230.100 41 27% 38% 20% 13% 2%
Altenpflegeheime 36.600 4 25% - 50% 25% -
Fachschulen für Land-, Forstwirtschaftund Ernährungswissenschaft 96.300 28 15% 57% 14% 4% 10%
Sozialobjekte, Sonderobjekte undKulturobjekte 187.500 39 84% 8% 8% - -
Gesamt 730.000 177
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Abbildung 20: Abnahme der Heizgradtage von 1981-1990 vs. 2041-2050
Quelle: Impulsreferat Dr. Prettenthaler
Abbildung 21: Zunahme der Kühlgradtage von 1981-1990 vs. 2041-2050
Quelle: Impulsreferat Dr. Prettenthaler
Impuls:Energie 2025
www.impulsstyria.at46
Die Studienergebnisse prognostizieren eine Ab-nahme von Heizgradtagen und eine Zunahme von Kühlgradtagen. Die Energieersparnis durch die re-duzierte Anzahl von Heizgradtagen ist allerdings wesentlich größer als die zusätzlich notwendige Energiemenge für die höhere Anzahl von Kühlgrad-tagen. Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass
Kühlenergie größtenteils durch elektrische Energie bereitgestellt wird, und Kühlspitzen gleichzeitig mit den bisherigen Verbrauchsspitzen für Elektrizität (mittags, früher Abend) auftreten. In Hinblick auf die Klimaerwärmung ist es daher notwendig, bei Neu-bauten diese Bedarfsänderungen für die Gebäude-temperierung zu berücksichtigen.
Referent: Ao. Univ.-Prof. DI Dr. Wolfgang Streicher, Institut für Wärmetechnik, TU Graz
Bei der Analyse des österreichischen Gebäudebe-standes zeigt sich, dass besonders Gebäude, wel-che vor 1980 errichtet wurden, die schlechtesten
Energiekennzahlen aufweisen. In dieser Alterskate-gorie weisen besonders Einfamilienhäuser ein gro-ßes CO2-Vermeidungspotential. Der Energiebedarf der Einfamilienhäuser wird Abbildung 22 mit dem Energiebedarf von Mehrfamilienhäusern und Nicht-wohngebäuden je nach Alterskategorie verglichen.
6.1.3 Impulsreferat „Der zukünftige Wärme- und Kältebedarf von Gebäuden – Gebäude- analyse“
In Abbildung 23 sind die jährlichen CO2-Emissionen durch das Beheizen von Wohnungen in Österreich – eingeteilt nach der Bauperiode – in absoluten Zahlen dargestellt. Einfamilienhäuser, welche in der
Periode des Baubooms von 1961 – 1980 errichtet wurden, weisen den vierfachen CO2-Ausstoß jener Wohnung auf, welche nach 1991 errichtet wurden.
Abbildung 22: Raumheizungskennzahlen nach Baualtersklassen und Haustypen (nutzenergiebezogen) EFH = Einfamilienhäuser; MFH-K = kleine Mehrfamilienhäuser; MFH-G = große Mehrfamili- enhäuser; NWG = Nichtwohngebäude
Quelle: Impulsreferat Prof. Streicher
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Abbildung 23: CO2-Emissionen durch Beheizung von Wohnungen in Österreich EFH = Einfamilienhäuser; MFH-K = kleine Mehrfamilienhäuser; MFH-G = große Mehrfamili- enhäuser; NWG = Nichtwohngebäude
Quelle: Impulsreferat Prof. Streicher
Die thermische Sanierungsrate liegt derzeit bei rund 1 % pro Jahr. Mit dieser geringen Sanierungsrate lässt sich keine wesentliche Beeinflussung der ab-soluten CO2-Menge pro Jahr erreichen. In Abbildung 24 ist dargestellt, dass erst bei einer vier- bis fünf-
mal höheren thermischen Sanierungsrate substanti-elle Einsparungen von CO2 möglich sind. Die Frage, wie die thermische Sanierungsrate gesteigert wer-den kann, ist daher eine sehr wesentliche.
Abbildung 24: Trendszenario thermische Althaussanierung Wohnungsbestand Österreich (nach Statistik Austria, 2001)
Quelle: Impulsreferat Prof. Streicher
Impuls:Energie 2025
www.impulsstyria.at48
Referent: Dipl. WI (FH) Peter Schlemmer, Energie GrazGmbH&CoKG
Das Grazer Fernwärmenetz stellt Wärme durch den Einsatz von Kraft-Wärmekopplung, die Nutzung von Industrieabwärme sowie durch solare Einspeisean-lagen bereit. Aktuell beträgt die Gesamtlänge des Grazer Fernwärmenetzes 275 km, an welches ein Viertel der Grazer Haushalte (= 30.000 Wohnun-
gen) angeschlossen ist. In den aufgeschlossenen Gebieten gibt es noch weitere 12.000 Wohnungen, welche an das Netz angeschlossen werden können. Die jährlich abgegebene Wärmemenge wird zu 70 % an private Haushalte und zu 30 % an öffentliche Kör-perschaften, Gewerbe und Industrie verteilt. In den Abbildungen 25 und 26 sind die Erzeugungssituati-onen im Winter- und Sommerbetrieb dargestellt.
6.1.4 Impulsreferat „Städtische Versorgung“
Referent: DI Wolfgang Jilek, Landesenergiebeauf-tragter des Landes Steiermark
Ein wichtiger Grundsatz beim Thema Nachhaltigkeit ist das Erreichen einer gleichwertigen oder höheren
Nutzungsqualität mit einem wesentlich geringeren Energieeinsatz. Beispiele hierfür sind die Errichtung von Niedrig- oder Passivenergiehäusern sowie die thermische Sanierung bestehender Gebäude.
6.1.5 Impulsreferat „Thermische Sanierung: Ist deutlich mehr möglich?“
Abbildung 25: Erzeugungsquellen von Wärme der Fernwärme Graz im Winterbetrieb
Quelle: Impulsreferat DI (FH) SchlemmerAbbildung 26: Erzeugungsquellen von Wärme der Fernwärme Graz im Sommerbetrieb
Quelle: Impulsreferat DI (FH) Schlemmer
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Privatpersonen stehen generell vor dem Dilemma, dass die Zusammensetzung der Energiekosten meistens nicht genau bekannt ist. Um den Informa-tionsstand in der Bevölkerung zu steigern, ist ein massiver Einsatz von Ressourcen notwendig. Das Land Steiermark hat in einer Schwerpunktaktion in der Gemeinde Frohnleiten eine Wärmedämmoffensi-
ve gestartet. Im Rahmen dieser Aktion wurden 289 Beratungen vor Ort durchgeführt, als Ergebnis wur-den 68 Gebäude mit 139 Dämmmaßnahmen ther-misch verbessert. Pro Jahr können so 620 MWh eingespart werden, was den jährlichen CO2-Ausstoß um 156 Tonnen senkt.
Im Energieforum „Gebäude“ trugen Experten und steirische Stakeholder verschiedenste Vorschlä-ge für Handlungsoptionen in diesem Bereich vor. Für die Definition von konkreten und realisierbaren Handlungsoptionen wurde der Bereich „Gebäude“ in vier Themenblöcke unterteilt:
• UmsetzungenergiepolitischerZielebeiöffent- lichen Gebäuden • Maßnahmen im Bereich der Bauordnung (Wohnbau und Nicht-Wohnbau) • Perspektiven für den städtischen und ländli- chen Wohnbau • DieRollederWohnbauförderung
6.2 Beschreibung der Handlungsoptionen der Themenblöcke des Energieforums „Gebäude“
Die Dauer von rechnerischen Amortisationszeiten stellen ein oft entscheidendes Kriterium für oder gegen die Inangriffnahme von Gebäudesanierungs-projekten dar. Eine Verlängerung der rechneri-schen Amortisationsdauer bei Sanierungsprojek-ten der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) von derzeit zehn auf 15 bis 20 Jahre sollte Sanierungs-maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz ermöglichen, welche bei einer Amortisationsdauer von maximal zehn Jahren nicht durchgeführt werden würden. Diese Verlängerung der Amortisationszeit würde eine Anpassung an die tolerierte Amortisati-onsdauer von Sanierungsprojekten anderer öffentli-cher Immobiliengesellschaften (z.B. Steirische Lan-desimmobiliengesellschaft – LIG) bedeuten. Diese Maßnahme wird als mäßig bis stark wirksam einge-schätzt und könnte bereits vor 2012 zu Emissions-einsparungen führen.
Ebenfalls CO2-Einsparungspotential wird bei Bau-entscheidungen für öffentliche Gebäude gesehen. Ausschlaggebend für die Wahl eines Bestbieters sind bei Bauentscheidungen die Investitionskos-ten. Nicht zu vernachlässigen sind jedoch nachfol-gende Kosten wie Betriebskosten, welche oftmals seitens der Gemeinden getragen werden. Eine Zugrundelegung der Lebenszykluskosten bei Bauentscheidungen würde eine größere Kost-entransparenz gewährleisten und Bauweisen mit höheren energetischen Standards bevorzugen und ermöglichen. Dies erfordert oft anspruchsvollere Planung. Eine erfolgreiche Implementierung dieser Maßnahme bedingt daher, Gebäudeplanern einen Anreiz zu geben, Gebäude mit möglichst geringen Lebenszykluskosten (=hohe energetische Stan-dards) zu entwerfen. Ein Anreiz wäre beispielsweise eine zumindest teilweise Bindung der Planerhono-
6.2.1 Themenblock „Umsetzung energiepolitischer Ziele bei öffentlichen Gebäuden“
Impuls:Energie 2025
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rare an die Lebenszykluskosten. Dies würde für Gebäudeplaner auch Passiv- oder Niedrigenergie-häuser – welche mit einem größeren planerischen Aufwand verbunden sind – rentabel machen. Als Vorbild könnte dabei Oberösterreich dienen: Dort wird ein reziprokes Modell bei der Vergütung von Planungskosten angewendet, d.h. je niedriger die Lebenszykluskosten bzw. der Energieverbrauch pro m² sind, desto größer darf der Anteil der Planungs-kosten an den Gesamtkosten sein. Die gesamte Maßnahme der Zugrundelegung von Lebenszyklus-kosten bei Bauentscheidungen ist als mäßig wirk-sam zu beurteilen.
Als direkt in Landeskompetenz liegende Maßnahme wird die verstärkte Überprüfung der Einhaltung von Artikel 15a-Vereinbarungen des Bundesver-fassungsgesetzes zur Bauordnung eingestuft18. Artikel 15a des Bundesverfassungsgesetzes bein-haltet die Möglichkeit von Vereinbarung zwischen Bund und Ländern beispielsweise über gemeinsame Qualitätsstandards bei der Errichtung und Sanie-rung von Wohngebäuden zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an THG. Diese Maßnahme wird als mittelwirksam bewertet, substantielle Auswirkun-gen dieser Maßnahme werden bis kurz nach 2012
erwartet. An dieser Stelle wird darauf verwiesen, dass die Bestimmungen der Bauordnung bereits so angelegt sind, dass bei deren konsequenter Einhal-tung – bzw. der konsequenten Überprüfung dieser – die Erreichung ambitionierter energiepolitischer Ziele im Bereich „Gebäude“ möglich sein sollte.
Als mäßig wirksam, jedoch noch vor 2012 um-setzbar wird die Maßnahme Bevorzugung von Sanierung gegenüber Neubau im Bereich der öffentlichen Gebäude angesehen. Bei der Entschei-dung, ob der öffentliche (Büro-)Raumbedarf durch Nutzung von bestehenden Gebäuden oder durch einen Neubau gedeckt werden soll, fällt die Wahl aufgrund ungünstiger Raumaufteilungen oder ande-rer Faktoren manchmal zu Gunsten des Neubaus. Die Bestandsgebäude verursachen jedoch auch im unbenützten Zustand CO2-Emissionen: sie müssen auch im Winter teilweise beheizt werden, um Ge-brechen bei Heizungssystemen vorzubeugen. Als Grundlage für eine Entscheidung Neubau versus Sanierung sollten dabei wieder die Lebenszyklus-kosten von Räumlichkeiten unter Berücksichtigung von Emissionen leerstehender Gebäude herangezo-gen werden.
______________________________18 Siehe dazu Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG über die Einsparung von Energie; Energetische Mindestanforderungen bei der Errichtung von Gebäuden
Wie bereits erwähnt gilt für die Steiermärkische Bau-ordnung, dass die gesetzlichen Vorgaben bereits ei-nen hohen energetischen Standard bei Gebäuden vorschreiben. Eine weitere Verbesserung wäre eine Heranführung energierelevanter Vorgaben der Bauordnung an das Niveau der Wohnbauför-derung, d.h. die gesetzlich vorgeschriebenen Bau-standards sollten an jene für die Wohnbauförderung möglichst schnell angenähert werden. Diese Maß-nahme ist als wirksam zu beurteilen, weiters wäre sie rasch umsetzbar und könnte bereits bis 2012 zu substantiellen CO2-Einsparungen führen.
Als fördernde Maßnahme für klimawirksame Investiti-onen im Gebäudebereich gilt erhöhte Transparenz bei der Zuweisung von Bundesförderungen im Nicht-Wohnbau für umweltrelevante Maßnah-men. Dies betrifft insbesondere die zu erwartende Höhe der Förderquote: Bei geringer Rechtssicher-heit über die zu erwartende Förderhöhe wird die Planungssicherheit bei umweltrelevanten Maßnah-men verschlechtert. Eine vor der Planungsphase von umweltrelevanten Vorhaben erhöhte Transpa-renz bei der Festsetzung der Förderquote könnte diese Planungssicherheit verbessern. Die Wirkung
6.2.2 Themenblock „Maßnahmen im Bereich der Bauordnung (Wohnbau und Nicht-Wohnbau)“
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dieser Maßnahme wird im mittleren Bereich einge-stuft. Durch nötige Bewusstseinsbildung für diese Maßnahme seitens des Landes bei zuständigen
Bundesstellen dürfte die Wirkung dieser Maßnahme bis zum Jahr 2020 zu erwarten sein.
Die steuerliche Absetzbarkeit erhöhter Ausga-ben für thermische Sanierungen von der Ein-kommenssteuer könnte die Attraktivität solcher Maßnahmen im privaten Bereich erhöhen. Dieser Maßnahme wird mittlere Wirksamkeit zugeschrie-ben. Nach einer gewissen Vorlaufzeit zur Vorstel-lung dieser Maßnahme seitens des Landes bei zuständigen Bundesstellen könnten wahrscheinlich bereits nach 2012 nennenswerte CO2-Emissionsein-sparungen erzielt werden.
Ebenfalls positiv klimarelevant könnten sanierungs-fördernde „Wohngesetze“ (Mietrechtsgesetz, Wohnungseigentumsgesetz, Wohnungsge-meinnützigkeitsgesetz) zur Erhöhung der Sa-nierungsrate wirken. Beispielsweise könnte eine Anhebung und Zweckwidmung von Rücklagen für Sanierungen zu einer erhöhten Sanierungsrate bei Mehrparteienhäusern führen. Weiters sind bei Mehr-parteienhäusern mit Eigentumswohnungen Maßnah-men zur energetischen Sanierung derzeit aufgrund der Abstimmungsvorschriften oft nur schwer um-setzbar: Abwesende zählen als Nein-Stimmen, eine Mehrheit für Sanierungen kommt daher schwerer zustande. Bei Mietwohnungen gibt es im Gegensatz zu Eigentumswohnungen weiters das Problem von gegensätzlichen Interessen des Eigentümers und des Bewohners einer Immobilie: Da Betriebskosten von den Mietern getragen werden, haben Eigen-tümer reduziertes Interesse für Maßnahmen zur Senkung der Betriebskosten, beispielsweise ther-mische Sanierungen. Von der Wirksamkeit werden sanierungsfördernde „Wohngesetze“ als ähnlich mit
der vorher genannten Maßnahme eingestuft, der nötige Zeithorizont für substantielle klimarelevante Beiträge dieser Maßnahme wird aber erst bis 2020 gesehen.
Sollten die vorhin genannten Anreize zur Erhöhung der Sanierungsrate nicht ausreichen, ist eine Über-prüfung der Möglichkeit von vorgeschriebenen Sanierungen sinnvoll. Hintergrund dieser Maßnah-me ist die Tatsache, dass die Märkte im Bereich ther-mischer Sanierungen nicht so funktionieren, dass sich eine ausreichend hohe und volkswirtschaftlich sinnvolle Sanierungsrate von selbst einstellt. Die Sanierungsrate liegt derzeit bei 1 % pro Jahr, wo-bei erst bei einer Sanierungsrate von 4–5 % eine markante Senkung der jährlichen CO2-Emissionen im Gebäudebereich möglich ist (siehe Impulsreferat Prof. Streicher). Die Marktkräfte alleine schaffen zu wenig Anreize für eine erhöhte Sanierungsrate. Als Modell kann hierbei die gesetzlich vorgeschriebene Beimischung von biogenen Energieträgern zu fossi-len Treibstoffen im Verkehrsbereich dienen. Dabei wurde die Beimischung gesetzlich vorgeschrieben, um fehlende Marktkräfte zu kompensieren. Aus der gleichen Überlegung sollte daher überprüft werden, ob es auch im Bereich der thermischen Sanierung eine gesetzliche Verpflichtung diesbezüglich geben könnte. Diese Maßnahme wird als wirksam einge-stuft. Die Überprüfung als solches könnte schnell vorgenommen werden, klimawirksam wäre diese Maßnahme wegen ihres wahrscheinlich umfangrei-chen Diskussionsbedarfs jedoch erst um 2020.
6.2.3 Themenblock „Perspektiven für den städtischen und ländlichen Wohnbau“
Impuls:Energie 2025
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Die verstärkte Überprüfung der Einhaltung von Artikel 15a-Vereinbarungen gemäß Bundesver-fassungsgesetz betreffend die Wohnbauförde-rung ist eine sehr wirksame Maßnahme und wahr-scheinlich bis 2012 emissionsmindernd. Artikel 15a des Bundesverfassungsgesetzes beinhaltet die Möglichkeit von Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern beispielsweise über gemeinsame Qua-litätsstandards für die Förderung der Errichtung und Sanierung von Wohngebäuden zum Zweck der Re-duktion des Ausstoßes an THG.
Als weitere Maßnahme im Bereich der Wohnbauför-derung gilt die Förderung für Einfamilienhäuser nur bei Erfüllung von verschärften Anforderun-gen betreffend Raumordnung und Energieeffi-zienz. Dies soll dem Umstand Rechnung tragen, dass bei der Errichtung von Einfamilienhäusern in dünn besiedelten Gebieten erhöhte Folgekosten pro Wohneinheit für beispielsweise Straßen- und Ka-nalbau oder Zugang zum öffentlichen Verkehrsnetz entstehen. In dicht besiedelten Gebieten oder bei Mehrfamilienhäusern sind diese Kosten pro Wohn-einheit geringer, sodass durch diese Gestaltung der Wohnbauförderung dem Grundsatz der Nachhaltig-
keit im Wohnbau vermehrt Rechnung getragen wird. Diese Maßnahme wird als mäßig bis sehr wirksam eingestuft und könnte bereits vor 2012 emissions-mindernd wirken.
Ein weiterer Anreiz der Wohnbauförderung für klima-bewusstes Bauen ist ein Zuschlag zum förder- baren Kostenlimit im sozialen Wohnbau für energierelevante Maßnahmen. Dieser Anreiz soll eine Verbesserung der vorgeschriebenen energeti-schen Standards ermöglichen und wäre rasch emis-sionsmindernd, allerdings mit mittlerer Wirkung.
Eine Maßnahme mit sehr hoher und relativ kurzfris-tiger Wirksamkeit liegt in der Kompetenz des Bun-des: Das nächste Finanzausgleichsgesetz soll-te Wohnbauförderungsmittel ausschließlich für den Wohnbau binden. Derzeitig dürfen Mittel der Wohnbauförderung auch für Infrastrukturmaß-nahmen verwendet werden. Durch eine Zweckwid-mung der bereitgestellten Mittel ausschließlich für die Wohnbauförderung könnte ein höherer finanzi-eller Beitrag für Gebäudesanierungen bereitgestellt werden.
6.2.4 Themenblock „Die Rolle der Wohnbauförderung“
Die Abbildungen 27, 28 und 29 geben Aufschluss über die Lage der verschiedenen Handlungsoptio-nen in den Zeit-Wirkungs-Matrizen und über die po-litischen Zuständigkeiten zur Implementierung bzw. Forcierung dieser Handlungsoptionen. Handlungs-optionen, welche sehr und in einem kurzen Zeit-raum wirksam sind, werden als attraktiv eingestuft und sollten demnach prioritär behandelt werden.
Die Kennzeichnung der Handlungsoptionen mit un-terschiedlichen Farben sollte eine Unterscheidung zulassen, ob deren Implementierung/ Initiierung im Zuständigkeitsbereich der steirischen Landesver-waltung (grün gekennzeichnet) oder außerhalb die-ser liegt und nur durch Bewusstseinsbildung/ Lob-bying bei zuständigen Stellen von dieser beeinflusst werden kann (weiß gekennzeichnet).
6.3 Handlungsoptionen in der Zeit-Wirkungs-Matrix und Kompetenz verteilung (Energieforum „Gebäude“)
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Abbildung 27: Zeit-Wirkungs-Matrix für Handlungsoptionen des Themenblocks „Umsetzung energie- politischer Ziele bei öffentlichen Gebäuden“
Quelle: JOANNEUM RESEARCH
Abbildung 28: Zeit-Wirkungs-Matrix für Handlungsoptionen des Themenblocks „Maßnahmen im Bereich der Bauordnung (Wohnbau und Nicht-Wohnbau)“
Quelle: JOANNEUM RESEARCH
Impuls:Energie 2025
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Abbildung 29: Zeit-Wirkungs-Matrix für Handlungsoptionen des Themenblocks „Perspektiven für den städtischen und ländlichen Wohnbau“
Quelle: JOANNEUM RESEARCH
Abbildung 30: Zeit-Wirkungs-Matrix für Handlungsoptionen des Themenblocks „Die Rolle der Wohnbau- förderung“
Quelle: JOANNEUM RESEARCH
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Tabelle 9: Handlungsoptionen zum Themenblock „Umsetzung energiepolitischer Ziele bei öffentlichen Gebäuden“ und politische Zuständigkeiten
Quelle: JOANNEUM RESEARCH
HANDLUNGSOPTIONEN POLITISCHE ZUSTÄNDIGKEITEN
Bevorzugung von Sanierung gegenüber Neubau, Basis Lebenszykluskosten
Alle Regierungsmitglieder als zuständige Liegenschaftsbewirtschafter
Verstärkte Überprüfung der Einhaltung von Artikel 15a-Vereinbarungen des B-VG zur Bauordnung LR f. Sport, Umwelt und erneuerbare Energie
Verlängerung der rechnerischen Amortisationsdauer (bei Bundesimmobiliengesellschaft)
LH vorstellig beim Bund auf fachlichen Vorschlag von LR f. Sport, Umwelt und
erneuerbare Energie
Die Tabellen 9 bis 12 bieten eine Übersicht über die von Experten und steirischen Stakeholdern erarbei-teten Handlungsoptionen im Gebäudebereich. Die aufgelisteten Handlungsoptionen sind wie schon vorher in der Zeit-Wirkungs-Matrix farblich differen-ziert und beziehen sich ebenfalls auf Handlungsop-tionen in Landeskompetenz (grün gekennzeichnet) und Handlungsoptionen außerhalb der Landeskom-
petenz (weiß gekennzeichnet). Zusätzlich sind die jeweils politisch zuständigen Ressorts angegeben. Bei Handlungsoptionen außerhalb der Landeskom-petenz ist für Bewusstseinsbildung/ Lobbying bei zuständigen Stellen meist der Landeshauptmann als Sprachrohr der Landesregierung auf fachlichen Vorschlag eines Landesrates/ einer Landesrätin zu-ständig.
6.4 Zusammenfassung der Handlungsoptionen und Zuordnung der politischen Zuständigkeiten (Energieforum „Gebäude“)
Tabelle 10: Handlungsoptionen zum Themenblock „Maßnahmen im Bereich der Bauordnung (Wohnbau und Nicht-Wohnbau)“ und politische Zuständigkeiten
Quelle: JOANNEUM RESEARCH
HANDLUNGSOPTIONEN POLITISCHE ZUSTÄNDIGKEITEN
Heranführung der energierelevanten Vorgaben der Bauordnung an das Niveau der Wohnbauförderung LR f. Sport, Umwelt und erneuerbare Energie
Transparenz bei der Zuweisung von Bundesförderungen im Nicht-Wohnbau für
umweltrelevante Maßnahmen
LH vorstellig beim Bund, auf fachlichen Vorschlag von LR f. Sport, Umwelt und erneuerbare Energie
Zugrundelegung der Lebenszykluskosten bei Bauentscheidungen
Alle Regierungsmitglieder als zuständige Liegen-schaftsbewirtschafter;
LH und Erster LH-Stellvertreter für Immobilien der Gemeinden über
Bedarfszuweisung; für Bundesimmobilien LH vorstellig beim Bund
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Tabelle 11: Handlungsoptionen zum Themenblock „Perspektiven für den städtischen und ländlichen Wohnbau“ und politische Zuständigkeiten
Quelle: JOANNEUM RESEARCH
Tabelle 12: Handlungsoptionen zum Themenblock „Die Rolle der Wohnbauförderung“ und politische Zuständigkeiten
Quelle: JOANNEUM RESEARCH
HANDLUNGSOPTIONEN POLITISCHE ZUSTÄNDIGKEITEN
Absetzbarkeit erhöhter Ausgaben für thermische Sanierung von Einkommenssteuer für den Wohnbau
LH vorstellig beim Bund, auf fachlichen Vorschlag von LR f. Land- und Forstwirtschaft,
Wasserwirtschaft und Abfallwirtschaft, Wohnbau und Nachhaltigkeit
Überprüfung der Möglichkeit von vorgeschriebenen Sanierungen
LR f. Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft und Abfallwirtschaft,
Wohnbau und Nachhaltigkeit
Sanierungsfördernde „Wohngesetze“ (Mietrechtsgesetz, Wohnungseigentumsgesetz,
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz) zur Erhöhung der Sanierungsrate ( z.B. Anhebung und
Zweckwidmung von Rücklagen für Sanierungen)
LH vorstellig beim Bund, auf fachlichen Vorschlag von LR f. Land- und Forstwirtschaft, Was-
serwirtschaft und Abfallwirtschaft, Wohnbau und Nachhaltigkeit; und LR f. Sport, Umwelt und
erneuerbare Energie
HANDLUNGSOPTIONEN POLITISCHE ZUSTÄNDIGKEITEN
Verstärkte Überprüfung der Einhaltung von Artikel 15a-Vereinbarungen betreffend die
Wohnbauförderung
LR f. Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft und Abfallwirtschaft,
Wohnbau und Nachhaltigkeit
Förderung für Einfamilienhäuser nur bei Erfüllung von verschärften Anforderungen betreffend Raumordnung
und Energieeffizienz
LR f. Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft und Abfallwirtschaft, Wohnbau und Nachhaltigkeit
Zuschlag zum förderbaren Kostenlimit im sozialen Wohnbau für energierelevante Maßnahmen
LR f. Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft und Abfallwirtschaft,
Wohnbau und Nachhaltigkeit
Nächstes Finanzausgleichsgesetz: Wohnbauförderungsmittel ausschließlich für Wohnbau
LR f. Wirtschaft, Innovation und Finanzen vorstellig beim Bund;
unter Mitwirkung von LR f. Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft und
Abfallwirtschaft, Wohnbau und Nachhaltigkeit
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Die Grundlage zur Definition von Handlungsoptionen der steirischen Politik für diesen Bereich bildeten Impulsreferate und die Diskussion von Experten. Insgesamt konnten für den Bereich Energieeffizienz
und Bewusstseinsbildung 18 konkrete Handlungs-optionen samt politischen Zuständigkeiten definiert werden.
7 Energieforum „Energieeffizienz und Bewusstseinsbildung“
Als Grundlage für die spätere Diskussion über mög-liche Handlungsoptionen der steirischen Politik zeig-ten Impulsreferenten den Status quo und Barrieren für THG-Minderungen in diesem Bereich auf. Als Re-
ferenten für das Energieforum „Energieeffizienz und Bewusstseinsbildung“ waren Dr. Johannes Fresner (STENUM), Ing. Bernhard Puttinger (Eco World Sty-ria) und DI Dr. Udo Bachhiesl (TU Graz) eingeladen.
7.1 Grundlegende Aussagen der Impulsreferate
Referent: Dr. Johannes Fresner, STENUM GmbH
Bei weiten Teilen der Bevölkerung, aber auch bei betrieblichen Entscheidungsträgern herrscht der-zeit ein großes Informationsdefizit über den Begriff Energie im Allgemeinen und über die Möglichkei-ten von Energieeffizienzmaßnahmen im Speziellen. Zusätzlich zu diesem Informationsdefizit gibt es eine große Zahl verschiedener Optionen für Klima-schutzmaßnahmen und Energieeinsparung (Pellets-heizung, Solare Heizung, Wärmepumpen, Solares Kühlen, Latentwärmespeicher, Gas, Fernwärme, Wärmerückgewinnung etc.), was ebenfalls zur Ver-wirrung beiträgt.
Hürden für vermehrte Energieeffizienz sind weiters, dass manchmal sehr wirksame Effizienzmaßnahmen nicht gefördert werden. Dienen bei Förderentschei-dungen Investitionskosten und Betriebskosten als Kriterium, so werden folgende – für Unternehmer oft essentielle – Kriterien außer Acht gelassen:
• DieRelationderInvestitionskostenvonEnergie- effizienzmaßnahmen zum Umsatz ist ein wich- tiges Kriterium. Sind diese zu hoch, werden Energieeffizienzmaßnahmen oft nicht in Angriff genommen, auch wenn sich die Maßnahmen in der kurzen Frist amortisieren würden.
• EinweiteresKriteriumsinddieAmortisations- zeiten von Energieeffizienzmaßnahmen. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen ist Kapital gebunden, Kapital, das für andere Maßnahmen – beispielsweise zur Verbesserung der Produktqualität – verwendet werden könnte. Damit spiegeln lange Amortisationszeiten auch in gewissem Maß die Aversion gegen- über Kapitalbindung für nicht produktrelevante Maßnahmen wider.
• Einhergehend mit dem vorher genannten Kriterium ist auch das Risiko nicht zu vernach- lässigen, welches Energieeffizienzmaßnahmen auf den Produktionsprozess haben können.
7.1.1 Impulsreferat „Ist die Zitrone ausgequetscht?“
Impuls:Energie 2025
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Folgende Punkte werden für die Bewusstseinsbil-dung für vermehrte Energieeffizienz in Betrieben als sehr wesentlich herausgestrichen:
• Einführung eines Energiemanagements in Betrieben. Dazu gehören Maßnahmen wie das regelmäßige Ablesen der Zähler, die Berech- nung und Analyse von Kennzahlen, die Analyse von Lastkurven, die Analyse der Verbraucher- struktur und Prozessbedingungen sowie das Messen von Einzelverbrauchern. Diese Maß- nahmen sollen regelmäßig und im Team durch- geführt werden. Wichtige Werkzeuge in diesem Bereich sind Energieflussbilder (Sankey- Diagramme) und die Pinchanalyse (zeigt das Potential zur Wärmeintegration und den mini-
malen Betriebsmittelverbrauch).
• UmPotentialedurchSteigerungderEnergieef- fizienz auszumachen, ist ein ganzheitlicher Ansatz wichtig. Nur so können die Potentiale und Kosten ermittelt werden, um den sinn- vollen Einsatz der Mittel zu garantieren.
Als positives Beispiel wurde das Ökoprofit-Pro-gramm der Stadt Graz19 genannt, in welchem re-gionale Wirtschaftsbetriebe, die Verwaltung und externe ExpertInnen gemeinsam an der Reduktion betrieblicher Emissionen, der Schonung natürlicher Ressourcen und gleichzeitig der Reduktion der be-trieblichen Kosten arbeiten.
______________________________19 http://www.oekostadt.graz.at/cms/ziel/1939202/DE/20 Marterbauer (2007)
Referent: Ing. Bernhard Puttinger, MBA – Eco World Styria
Eco World Styria ist die Trägerorganisation der wirtschaftspolitischen Initiative im Bereich der Ener-gie- und Umwelttechnik des Landes Steiermark. Steiermarkweit sind in diesem Netzwerk 140 Un-ternehmen mit einem Jahresumsatz von 2,2 Mrd. Euro organisiert, die Wachstumszahlen in den Be-reichen Biomasse, Solar, Stoffstrom und Wasser im Jahr 2007 lagen zwischen 5,5 und 48,9 %, d.h. weit über dem gesamtwirtschaftlichen Wachstum von 3,4 %20.
Eco World Styria entwickelte zusammen mit 20 europäischen Experten das ECO Zukunftsradar. In diesem Projekt wurden Marktrends und Heraus-forderungen der Zukunft sowie die Chancen für
Unternehmen dieses Netzwerks entwickelt. Dabei wurden 40 „Zukunfts-Faktoren“ für Energie- und Umwelttechnikunternehmen definiert, die diese in ihrer strategischen Ausrichtung unterstützen sollen. Wichtige Bereiche für Energieeffizienz werden in Zu-kunft folgende sein:
• KälteundElektrizitätausAbwärme
• Prozess- und Raumwärme aus Solarkollekt- oren
• DezentralisierungderEnergieversorgung
• SmartMetering:IntelligenteStrom-,Gas-und Wärme-Energiemessgeräte
• BiogaseinspeisunginsErdgasnetz
7.1.2 Impulsreferat „Zitronen sind gesund! Aktuelle Zahlen und Programme zum wirtschaft- lichen Erfolg mit Energieeffizienz.“
www.impulsstyria.at 59
Eine weitere Initiative ist das Energieeffizienz-Projekt „WINenergy!“, mit dessen Hilfe Energieeffizienzmaß-nahmen in 100 KMUs und zehn Energie-Großkunden der Steiermark umgesetzt werden sollen. Eine Gut-scheinaktion, eine WIN Öko-Scheck Direktförderung für Beratung in Analyse und Umsetzungsphase so-wie Informationsabende zum Thema Energieeffizi-enz in den Regionen begleiten die Aktion. Weiters werden für die in Unternehmen für Energiefragen Verantwortlichen Qualifizierungs-Seminare angebo-
ten. Ziel der Aktion ist die mediale Sichtbarkeit und Bewusstseinsbildung für das Thema Energieeffizi-enz.
Hintergrund dieser Initiative ist wiederum das teil-weise vorherrschende Informationsdefizit und das Fehlen einer unternehmensintern treibenden Kraft für Energieeffizienzverbesserungen, obwohl Ver-besserungspotentiale bestehen und Energiekosten überproportional steigen.
Referent: DI Dr. Udo Bachhiesl, Institut für Elektrizi-tätswirtschaft, TU Graz
Die mühsam „erkämpften“ Anteile von erneuerba-ren Energieträgern werden vom steigenden Ener-gieverbrauch wieder zunichte gemacht. Daher ist Energieeffizienz in den Anstrengungen für ein nach-haltiges Energiesystem ein besonderer Stellenwert einzuräumen.
Energieeffizienz in der IndustrieDie industriellen Standards sind bereits gut, jedoch sind auch hier noch Verbesserungen möglich, vor allem im Bereich der elektrischen Motorsysteme und im Bereich Druckluft. Die Barrieren sind man-gelnde Fachkenntnis, Zeitmangel sowie ungünstige Kapital- und Amortisationskriterien. Eine Erhöhung des Bewusstseins für Energieeffizienz (EE), die or-ganisatorische Verankerung von EE sowie das Auf-zeigen von Fallbeispielen sind nur einige der Mög-lichkeiten in diesem Bereich.
Energieeffizienz im GewerbeIm Gewerbe ist das Potential für Energieeffizienz enorm, jedoch gibt es hier vielfach aufgrund der Betriebsgröße keine Zuständigen für dieses Thema. Weiters zählt die Steigerung von Energieeffizienz in
Gewerbebetrieben oft nicht zur Kernkompetenz. Als Lösungsansatz sind die Bereitstellung von Informa-tion sowie die Unterstützung durch Branchenener-giekonzepte, Beratungsaktionen und Best-Practice Beispiele zu nennen.
Energieeffizienz in HaushaltenEnergieeffizienz bei Haushalten betreffen die Berei-che Wärme, Elektrizität und Mobilität. In allen drei Bereichen ist es möglich, durch technische Maßnah-men (Wärmedämmung, effiziente Heizung, effiziente Haushaltsgeräte, effiziente Beleuchtung, sparsame Fahrzeuge, neue Antriebstechniken) eine Erhöhung der Energieeffizienz zu erreichen.
Das Nutzerverhalten spielt jedoch eine zumindest ebenso große Rolle wie technische Maßnahmen: Durch richtiges Lüften und Heizen, den richtigen Einsatz von Geräten und die Wahl des Verkehrsmit-tels lässt sich der Energieverbrauch markant sen-ken. Jedoch ist der Begriff Energie – wie bereits erwähnt – abstrakt und durch ein großes Informa-tionsdefizit gekennzeichnet, d.h., durch gezielte Information kann das Bewusstsein für das Thema Energieeffizienz gesteigert und damit das Nutzer-verhalten beeinflusst werden.
7.1.3 Impulsreferat „Bewusstseinsbildung – Die menschliche Dimension der Energie- wirtschaft“
Impuls:Energie 2025
www.impulsstyria.at60
Das Institut für Elektrizitätswirtschaft und Energiein-novation der TU Graz hat aus diesem Grund einen Aktionsplan für Energieeffizienz gestartet. Durch Bil-dungsmaßnahmen in Schulen konnte energiebezo-
genes Wissen verbessert und ein Beitrag zur Erhö-hung der Motivation für einen effizienteren Umgang mit Energie geleistet werden.
______________________________21 http://www.aee-intec.at/22 Energieforschung ist Forschung über Umwandlung und Verwendung von Energie
Im Energieforum „Energieeffizienz und Bewusst-seinsbildung“ trugen Experten und steirische Stake-holder verschiedene Vorschläge für Handlungsopti-onen in diesem Bereich vor. Für die Definition von konkreten und realisierbaren Handlungsoptionen
wurden folgende Bereiche getrennt behandelt:
• Energieeffizienz
• Bewusstseinsbildung
7.2 Beschreibung der Handlungsoptionen der Themenblöcke des Energieforums „Energieeffizienz und Bewusstseinsbildung“
Das Wissen über die Möglichkeiten von Energieef-fizienzmaßnahmen und das Wissen darüber, wie diese Maßnahmen implementiert werden können, erscheint als ein wichtiger Schlüssel zur Minde-rung von THG-Emissionen in der Steiermark. Um das nötige Wissen hierfür zu gewährleisten, sollten vermehrte Anstrengungen in die Aus- und Wei-terbildung der Planer und Professionisten in Richtung Energieeffizienz getätigt werden. Von dieser Maßnahme sollten sowohl Planer als auch die Ausführenden (Installateure, Maurer etc.) profi-tieren. Dadurch wird erstens bei dieser Gruppe ver-mehrt Bewusstsein für Energieeffizienz geschaffen, und zweitens wird durch das verbesserte Know-how die Energieeffizienz auf lange Sicht nachhaltig ge-steigert. Anreiz zur Teilnahme an solchen Aus- und Weiterbildungen könnte die Vergabe eines Zertifi-kats bieten. Dieses Zertifikat sollte kennzeichnen, wer sich einer solchen Weiterbildungsmaßnahme
unterzogen hat, und kann so für Konsumenten als Entscheidungshilfe für die Auswahl von Planern und Professionisten dienen. Unter anderem könnte die-ses Zertifikat eine Voraussetzung bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen sein. (Ein vergleichbares Projekt gibt es z.B. durch die zertifizierte Solarwär-meausbildung der Firma AEE Intec aus Gleisdorf21.)
Ebenso wichtig, wenngleich auch erst um 2020 wirksam, ist die Wiedereinführung der Energie-forschung22, um neue Akzente für eine effiziente Nutzung von Energie sowie zur vermehrten Verwen-dung von erneuerbaren und alternativen Energien setzen zu können.
Als eine ebenfalls wirksame Maßnahme gegen THG-Emissionen wird die generelle Geschwindigkeits-begrenzung von 100 km/h auf Autobahnen erachtet. Diese Senkung der erlaubten Geschwin-
7.2.1 Themenblock „Energieeffizienz“
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______________________________23 Siehe bspw. Deutsches Umweltbundesamt (2003); Moidl (2007)
digkeit auf steirischen Autobahnen würde beim Autobahnverkehr eine Verbrauchsreduktion von 25 %23 bringen (im Vergleich zu Tempo 130) und damit im Verkehrsbereich eine spürbare Maßnah-me zur CO2-Reduktion darstellen. In der Nähe von Ballungsräumen kann diese Maßnahme zusätzlich durch Lärmbelastung und das Feinstaubproblem argumentiert werden. Da diese Handlungsoption Bundeskompetenz betrifft, dürfte wegen des nöti-gen Abstimmungs- und Diskussionsbedarfs diese Maßnahme erst in der mittleren Frist wirksam sein.
Zur Steigerung der Energieeffizienz würde eine thermische Sanierungsoffensive für Gebäude schnell wirksam sein. Um private Mittel dafür zu gewinnen, sind weiterreichende Anreize notwendig. Diese Anreize könnten beispielsweise günstigere Kredite darstellen. Der Beitrag des Landes könnte beispielsweise sein, durch Gewährung von Garanti-en und daher Senkung der Kreditrisiken den Banken zu ermöglichen, günstigere Kredite anzubieten.
Abgesehen von vermehrter Energieeffizienz im Ge-bäudebereich sollten auch das Gewerbe und die nicht unter das Europäische Emissionshandelssys-tem fallende Industrie zur vermehrten Energieeffi-zienzmaßnahmen bewegt werden. Hierfür bietet sich eine Selbstverpflichtung der Unternehmen zu mehr Energieeffizienz an, welche angelehnt an das Schweizer Energiemodell gestaltet werden könnte. Das Schweizer Vorbild beinhaltet das De-finieren von Energieeinsparungszielen innerhalb einer Gruppe an Betrieben mit relevantem Einspa-rungspotential, jedoch mit vollständiger Autonomie der Betriebe, wie diese Ziele untereinander aufge-teilt und erreicht werden. Durch diese Selbstver-pflichtung können strengere Umweltauflagen bzw. Grenzwerte obsolet werden, da diese auf freiwilliger Basis ohnehin angestrebt würden. Im Fall der Steier-mark sollte vordergründig Bewusstseinsbildung für Klimaschutz und Energieeffizienz bei Unternehmen
betrieben und diese zur freiwilligen Mitarbeit für die Erreichung von Klimaschutz- und Energieeffzienz-zielen überzeugt werden. Erst als weiterer Schritt sollte die Wirtschaftsförderung hier auch als Len-kungsinstrument wirken.
Um die Motivation für Energieeffizienzmaßnahmen zu steigern sollte es eine Ausschreibung einer „steirischen Klimamillion“ für das effizien-zteste Klimaschutzprojekt (CO2-Einsparungs-projekt) geben. Darunter wird ein Wettbewerb zur Einreichung von einer oder mehreren Maßnahmen verstanden, die – wirksam in der Kyoto-Verpflich-tungsperiode – am meisten THG pro geförderten Euro einsparen können, deren Durchführungen sich jedoch erst nach längerer Zeit rentieren. Diese Maß-nahme ist somit – per Definition – die wirksamste pro eingesetzten Euro an Fördermitteln. Solch ei-nem „Klimaschutzwettbewerb“ sind folgende Re-geln aufzuerlegen: Erstens dürfen die Klimaschutz-maßnahmen keine Reduktion des Outputs zur Folge haben, das heißt, Förderungen von Emissionsmin-derungen beispielsweise durch die Drosselung der Produktion muss unzulässig sein. Zweitens müssen bei der Auswahl der „Klimamillion-Maßnahmen“ die zur Durchführung dieser Maßnahmen in Anspruch genommenen zusätzlichen Förderungen mitberück-sichtigt werden. Drittens müssen Maßnahmen von der Förderung der „steirischen Klimamillion“ ausge-nommen sein, welche im Europäischen Emissions-handelssystem (EU-ETS) reguliert sind. Andernfalls würde es zu einer Doppelzählung von Emissionsre-duktionen im EU-ETS führen, was die ökologische Integrität des EU-ETS gefährden würde. Im Zusam-menhang mit dem hierfür notwendigen, hohen finan-ziellen Aufwand dieser Handlungsoption ist an die-ser Stelle besonders zu bedenken, dass bei einer Nicht-Erreichung der völkerrechtlich vereinbarten Klimaschutzziele ebenfalls Kompensationszahlun-gen zu leisten sein könnten.
Impuls:Energie 2025
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Um das Wissen über die eigenen Energieeinspa-rungspotentiale zu verbessern – und eine Selbstver-pflichtung der Betriebe zu begünstigen – sollte ein Energiebeauftragter in großen Unternehmen verpflichtend vorgeschrieben24 sein. Dieser könnte systematisch Potentiale zur Steigerung der Energieeffizienz eruieren und dadurch das Thema Energieeffizienz organisatorisch in den betriebli-chen Ablauf integrieren. Die Barrieren zur Hebung von Energieeffizienzpotentialen, nämlich Zeitmangel und fehlendes Fachwissen, könnten so überwunden bzw. entschärft werden. Obwohl große Unterneh-men bereits Anstrengungen zur Erhöhung der Ener-gieeffizienz unternommen haben und unternehmen, gibt es weiterhin Verbesserungspotentiale.
Eine wirkungsvolle Maßnahme direkt in Landeskom-petenz könnte die Heranziehung von Lebens-zykluskosten als Basis für Beschaffungs- und Investitionsentscheidungen sein. Dies würde nicht nur im Gebäudebereich25 dazu führen, dass nicht kurzfristig entscheidende Kriterien wie die In-vestitionssumme, sondern langfristige Kriterien wie die Kosten über die gesamte Lebensdauer einer Beschaffung bzw. Investition den Ausschlag geben.
Das Land sollte dabei eine Vorbildfunktion einneh-men, jedoch auch Private von solchen Kalkulations-betrachtungen überzeugen. Dafür sollte das Land verständliche Guidelines herausgeben. Als Weiter-entwicklung sollten externe Kosten der Energienut-zung (volkswirtschaftliche Kosten infolge von CO2-Emissionen oder Feinstaubentwicklung) inkludiert werden. Langfristig gesehen könnte ein solcher Kalkulationsansatz einen Beitrag zur Sicherung der Finanzen des Landes darstellen.
Neben Energieeffizienz in Gebäuden und bei Betrie-ben ist auch das tägliche Verhalten der Bevölkerung ein wichtiger Teil zur Erreichung von vermehrter Energieeffizienz. Die Bereitschaft zur vermehrten Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln bei all-täglichen Wegen26 ist dabei ein wesentlicher Bei-trag der Gesamtbevölkerung. Diese Bereitschaft könnte durch die Möglichkeit einer kostenlosen Benützung aller öffentlichen Verkehrsmittel in Ballungsräumen unterstützt werden. Weitere Attraktivität für Bewohner außerhalb von Ballungs-zentren könnte der öffentliche Verkehr durch die Intensivierung des Baus von Park & Ride-Anlagen erreichen.
______________________________24 In Anlehnung an die Idee des Abfallbeauftragten25 Siehe 6.) Energieforum „Gebäude“26 Siehe 4.) Energieforum „Verkehr“27 Diese visionäre Idee mit sehr langfristigem Zeithorizont (50 bis über 100 Jahre) wird bereits in Basel als Pilotregion in der Stadtent- wicklung und -planung verfolgt. Die 2000-Watt Gesellschaft intendiert dabei neben der Substitution fossiler durch erneuerbare Energieträger neue Lebens- und Unternehmernsformen (Stichwort nutzen statt besitzen), Professionalisierung in der Planung und Investition sowie im Betrieb von Bauten und Investitionen und die Erhöhung der Material- und Energieeffizienz. Siehe dazu ebenfalls http://www.novatlantis.ch/ index.php?id=26 , 17.11.2008
Unter Bewusstseinsbildung wird in diesem Zusam-menhang besonders das Aufzeigen und das Be-wusstmachen verstanden, welche Folgen unser derzeitiger Energieverbrauch hat und was jeder ein-zelne gegen unnötig hohen Energieverbrauch mit einfachen Mitteln unternehmen kann. Weiters soll Bewusstseinsbildung dazu anregen, dass Energie-effizienz beim täglichen Konsum und Verhalten der
Bevölkerung mitbedacht wird. Damit sollte ein wich-tiger Schritt hin zu einer 2000-Watt-Gesellschaft27 getan werden, wie sie bereits in der Schweiz ange-strebt wird.
Um einen möglichst großen Teil der Bevölkerung auf das Problem eines unnötig hohen Energiever-brauchs aufmerksam zu machen und für vermehr-
7.2.2 Themenblock „Bewusstseinsbildung“
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______________________________28 Gemäß dem Terminus „Umfassende Sanierung“ der Wohnbauförderung29 Gemäß dem Terminus „Kleine Wohnhaussanierung“ der Wohnbauförderung
te Energieeffizienz zu begeistern, ist es essentiell, die Bevölkerung wirkungsvoll darüber aufzuklären, welche Folgen unser derzeitiger Energieverbrauch heute und in Zukunft auf unsere Wirtschaft, Gesund-heit und Umwelt hat. Daher sollte eine Initiative zur Bewusstseinsbildung über Folgen unseres täglichen Energieverbrauchs die Bevölkerung dar-über informieren. Obwohl durch diese Maßnahme wahrscheinlich keine schnellen und direkten THG-Einsparungen erzielt werden können, stellt sie doch eine solide Grundlage für Verhaltensänderungen der Bevölkerung zu energieeffizienterem Verhalten dar.
Ist die Bevölkerung erst einmal nachhaltig für Ener-gieeffizienz sensibilisiert, kann energieeffizientes Verhalten von Betrieben eine Imageverbesserung für diese Betriebe unter den Konsumenten bedeu-ten. Dabei ist jedoch weiters zu bedenken, dass Konsumenten nicht über vollständige Informationen verfügen, welche Energieeffizienzmaßnahmen von Betrieben getätigt wurden. Eine Handlungsopti-on, um diese Informationsbarriere zu überwinden, ist ein verpflichtender Aushang (Bekanntma-chung) des Energieausweises bei Gebäuden für öffentliche Zwecke. Darunter versteht man Gebäude, in denen für eine große Anzahl an Men-schen Dienstleistungen erbracht werden, und die deshalb von diesen Menschen häufig aufgesucht werden (z.B. Baumarkt, Einkaufszentren, Bahnhöfe etc.). Diese Maßnahme wäre für Eigentümer von Gebäuden für öffentliche Zwecke ein Anreiz, aus Imagegründen hohe Energieeffizienzstandards ihrer Gebäude anzustreben.
Ebenso der Information über energieeffiziente Ge-bäude dienlich ist die Forderung nach dem Ener-gieausweis bei jeglicher Sanierung und bei jeder Gebäudegröße. Die derzeitige Gesetzes-lage sieht vor, dass Energieausweise lediglich bei umfassenden Sanierungen28 oder bei Gebäuden für öffentliche Zwecke ab einer Gesamtnutzfläche von
mindestens 1.000 m² vorzulegen sind (abgesehen von der Pflicht eines Energieausweises bei Neu-bau, Verkauf oder Vermietung der Immobilie). Die-se Handlungsoption würde auch Einfamilienhäuser und Immobilien betreffen, wo kleine Sanierungen29 durchgeführt werden. Diese Maßnahme dient daher auch Besitzern von Einfamilienhäusern als Informa-tion über den Grad der Energieeffizienz ihrer Immo-bilie, und könnte daher eine verstärkte Motivation zu vermehrten thermisch-energetischen Verbesse-rungen darstellen.
Um Immobilienbesitzern Möglichkeiten für ener-gieeffiziente Gebäude bildlich vorzuführen, sollten „Leuchtturmprojekte“ zur Sanierung von Ge-bäuden auf Passivhausstandard umgesetzt wer-den. Darunter versteht man „Best-practice“-Beispie-le, die es Interessierten ermöglichen, sich vor Ort von den Vorzügen einer Renovierung der eigenen Immobilie auf Passivhausstandard zu überzeugen. Im Unterschied zu dieser Handlungsoption ist das „Erlebbar-machen“ von Faktoren wie Behaglichkeit, Belüftung oder Heizung lediglich durch Informati-onsmaterial nur schwer vermittelbar.
Um bestehendes Bewusstsein unter der Bevölke-rung für die Notwendigkeit von Energieeffizienz zu nutzen, sollte eine sichtbare Angabe des Norm-verbrauchs und des CO2-Ausstoßes bei allen KFZ beim Bund angeregt werden. Dies könnte beispielsweise durch das Aufdrucken dieser Infor-mation am KFZ-„Pickerl“ geschehen und somit das Informationsdefizit der Verbraucher bezüglich der Emissionen der gekauften KFZ abbauen.
Ebenso könnte eine Kennzeichnungspflicht für alle Elektrogeräte die Verbraucher über den Strombe-darf der gekauften Geräte informieren und diese somit besser vergleichbar machen. Neben dem erwarteten Lenkungseffekt im Kaufverhalten gibt diese Kennzeichnungspflicht den Verbrauchern
Impuls:Energie 2025
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bessere Information über „Stromfresser“ im eige-nen Haushalt und bietet so einen Beitrag zur Ver-brauchsreduktion von Strom in Haushalten. Über den eintretenden Lenkungseffekt solch einer Kenn-zeichnungspflicht gibt es bereits Erfahrungswerte: So werden bei bereits gekennzeichneten Elektroge-räten (Geschirrspüler, Kühlschrank) kaum Geräte mit einer Effizienzklasse schlechter als A verkauft, mittlerweile sind schon Geräte der Klassen A+ und A++ erhältlich.
Die Kennzeichnung des Verbrauchs von Elektro-geräten könnte zu einer vermehrten Bereitschaft der Bevölkerung führen, nicht energieeffiziente Elektrogeräte durch effizientere auszutauschen. Um dies zu unterstützen sollte eine Initiative für den Elektrogeräteaustausch über Einkaufs-gemeinschaften gestartet werden. Obwohl von dieser Maßnahme selbst nicht sehr hohe Energie-einsparungen zu erwarten sind, hätte sie das Poten-tial (medial) Aufmerksamkeit zu erregen und könnte somit vermehrt die Bevölkerung auf die Wichtigkeit von Energieeffizienz aufmerksam machen. Diese In-itiative könnte auch als ein Sozialprojekt gelten, da die steigenden Energiekosten vor allem für Familien und Personen mit geringem Einkommen eine Belas-tung darstellen.
Um bereits bei Kindern das Bewusstsein für einen sparsamen Umgang mit Energie zu schärfen, soll-te für Pflichtschulen eine Ausbildungsunterstüt-zung in Form von Lehrmaterialien zum Thema Energieeffizienz zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich zu üblichen Lehrmaterialien könnte eine Ausbildungsunterstützung in Anlehnung an das Kärntner „Kidsmobil“ gestaltet werden. Dieses Kids-mobil könnte Schulen besuchen und Kinder altersge-recht die Thematik „Energieeffizienz“ näherbringen – bereits ausgestattet mit Informationsmaterialien, Energiemessgeräten, Energiesparlampen und ande-ren Geräten zur Durchführung kleiner Experimente. Dies wäre ohne zusätzlichen Aufwand für die an den Schulen unterrichtenden Lehrer möglich.
Bewusstsein für energieeffizientes Verhalten sollte auch bei den Gemeinden bzw. Gemeindevertretern gebildet bzw. weiterentwickelt werden. Einen Anreiz, Gemeinden zu animieren, vermehrte Anstrengungen in Richtung Energieeffizienz zu unternehmen, könn-te die Bedarfszuweisung bewirken: Eine flächen-deckende Einführung von energieeffizienten Gemeinden könnte über die Bedarfszuweisung gesteuert werden, d.h. eine teilweise Bindung der Bedarfszuweisung an die Anstrengungen einer Ge-meinde, Energie einzusparen.
Die Abbildungen 31 und 32 geben Aufschluss über die Lage der verschiedenen Handlungsoptionen in den Zeit-Wirkungs-Matrizen und über die politischen Zuständigkeiten zur Implementierung bzw. Forcie-rung dieser Handlungsoptionen. Handlungsopti-onen, welche stark und in einem kurzen Zeitraum wirksam sind, werden als attraktiv eingestuft und sollten demnach prioritär behandelt werden. Die
Kennzeichnung der Handlungsoptionen mit unter-schiedlichen Farben sollte eine Unterscheidung zulassen, ob deren Implementierung/ Initiierung im Zuständigkeitsbereich der steirischen Landesver-waltung (grün gekennzeichnet) oder außerhalb die-ser liegt und nur durch Bewusstseinsbildung/ Lob-bying bei zuständigen Stellen von dieser beeinflusst werden kann (weiß gekennzeichnet).
7.3 Handlungsoptionen in der Zeit-Wirkungs-Matrix und Kompetenzverteilung (Energieforum „Energieeffizienz und Bewusstseinsbildung“)
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Abbildung 31: Zeit-Wirkungs-Matrix für Handlungsoptionen des Themenblocks „Energieeffizienz“
Quelle: JOANNEUM RESEARCH
Impuls:Energie 2025
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Abbildung 32: Zeit-Wirkungs-Matrix für Handlungsoptionen des Themenblocks „Bewusstseinsbildung“
Quelle: JOANNEUM RESEARCH
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Die Tabellen 13 und 14 bieten eine Übersicht über die von Experten und steirischen Stakeholdern erar-beiteten Handlungsoptionen im Bereich Energieef-fizienz und Bewusstseinsbildung. Die aufgelisteten Handlungsoptionen sind wie schon vorher in der Zeit-Wirkungs-Matrix farblich differenziert und bezie-hen sich ebenfalls auf Handlungsoptionen in Landes-kompetenz (grün gekennzeichnet) und Handlungs-
optionen außerhalb der Landeskompetenz (weiß gekennzeichnet). Zusätzlich sind die jeweils poli-tisch zuständigen Ressorts angegeben. Bei Hand-lungsoptionen außerhalb der Landeskompetenz ist für Bewusstseinsbildung/ Lobbying bei zuständigen Stellen meist der Landeshauptmann als Sprachrohr der Landesregierung auf fachlichen Vorschlag eines Landesrates/ einer Landesrätin zuständig.
7.4 Zusammenfassung der Handlungsoptionen und Zuordnung der politischen Zuständigkeiten (Energieforum „Energieeffizienz und Bewusstseinsbildung“)
Impuls:Energie 2025
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Tabelle 13: Handlungsoptionen zum Themenblock „Energieeffizienz“ und politische Zuständigkeiten
Quelle: JOANNEUM RESEARCH
HANDLUNGSOPTIONEN POLITISCHE ZUSTÄNDIGKEITEN
Klimamillion für das effizienteste Klimaschutzprojekt LR f. Sport, Umwelt und erneuerbare Energie
Wiedereinführung der EnergieforschungLRf.Wissenschaft&Forschung,
Verkehr und Technik; und LR f. Wirtschaft, Innovation und Finanzen
Generelle Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h auf Autobahnen
LH vorstellig beim Bund, auf fachlichen VorschlagvonLRf.Wissenschaft&Forschung,
Verkehr und Technik; und LR f. Sport, Umwelt und erneuerbare Energie
Thermische Sanierungsoffensive für Gebäude
LH, LR f. Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft und Abfallwirtschaft,
Wohnbau und NachhaltigkeitLR f. Sport, Umwelt und erneuerbare Energie
Aus- und Weiterbildung der Planer und Professionis-ten in Richtung Energieeffizienz
LH vorstellig beim Bund, auf fachlichen Vorschlag von LR f. Jugend, Frauen, Familie
undBildung;LRf.Wissenschaft&Forschung,Verkehr und Technik;
LR f. Wirtschaft, Innovation und Finanzen (Berufsrecht)
Selbstverpflichtung der Unternehmen zu mehr Energieeffizienz
LR f. Wirtschaft, Innovation und Finanzen mit Unterstützung der Wirtschaftskammer
Heranziehung der Lebenszykluskosten als Basis für alle Beschaffungs-
und InvestitionsentscheidungenAlle Regierungsmitglieder
Verpflichtender Energiebeauftragter in großen Unternehmen
LH vorstellig beim Bund, auf fachlichen Vorschlag von LR f. Sport, Umwelt und
erneuerbare Energie
Kostenlose Benützung aller öffentlichen Verkehrsmittel in Ballungsräumen und
IntensivierungvonPark&Ride
LRf.Wissenschaft&Forschung,Verkehr und Technik
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Tabelle 14: Handlungsoptionen zum Themenblock „Bewusstseinsbildung“ und politische Zuständigkeiten
Quelle: JOANNEUM RESEARCH
HANDLUNGSOPTIONEN POLITISCHE ZUSTÄNDIGKEITEN
Initiative für den Elektrogeräteaustausch über Einkaufsgemeinschaften
LH vorstellig beim Städte- und Gemeindebund, auf fachlichen Vorschlag von LR für Soziales,
Arbeit und Kultur+ Erster LH-Stellvertreter
Leuchtturmprojekte zur Passivhaussanierung
LR f. Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft und Abfallwirtschaft,
Wohnbau und Nachhaltigkeit; LR f. Sport, Umwelt und erneuerbare Energie
Verpflichtender Aushang des Energieausweises bei Gebäuden für
öffentliche ZweckeLR f. Sport, Umwelt und erneuerbare Energie
Energieausweis bei jeglicher Sanierung und bei jeder Gebäudegröße
LR f. Sport, Umwelt und erneuerbare Energie; und LR f. Land- und Forstwirtschaft,
Wasserwirtschaft und Abfallwirtschaft, Wohnbau und Nachhaltigkeit
Kennzeichnungspflicht für alle Elektrogeräte
LH vortstellig beim Bund (im weitesten Sinne EU), auf fachlichen Vorschlag von LR f. Sport,
Umwelt und erneuerbare Energien; und LR f. Wirtschaft, Innovation und Finanzen
(Konsumentenschutz)
Sichtbare Angabe des Normverbrauchs und des CO2-Ausstoßes bei allen KFZ
LH vorstellig beim Bund, auf fachlichen Vorschlag von LR f. Wissenschaft und Forschung,
Verkehr und Technik
Flächendeckende Einführung von energieeffizienten Gemeinden LH + Erster LH-Stellvertreter
Ausbildungsunterstützung in Form von Lehrmaterialien zum Thema Energieeffizienz
LR f. Sport, Umwelt und erneuerbare Energie,LR f. Jugend, Frauen, Familie und Bildung,
LH als Präsident des Landesschulrats
Initiative zur Bewusstseinsbildung über Folgen
LR f. Sport, Umwelt und erneuerbare Energie; und LR f. Land- und Forstwirtschaft,
Wasserwirtschaft und Abfallwirtschaft, Wohnbau und Nachhaltigkeit (Nachhaltigkeit, A19)
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Bei der gewählten Methodik der hintereinander ab-laufenden Energieforen für die Bereiche „Verkehr“, „Energieversorgung“, „Gebäude“ und „Energieeffizi-enz und Bewusstseinsbildung“ ergaben sich natur-gemäß Überlappungen und Doppelnennungen von Handlungsoptionen. In diesem Kapitel werden die vorgeschlagenen Handlungsoptionen einerseits im Hinblick auf die Möglichkeit von Zusammenfassun-gen analysiert und andererseits im Hinblick auf ihre Realisierung bewertet. Die Bewertung erfolgte auf der Basis der Wirksamkeit der Optionen und der Um-
setzungsmöglichkeiten im Rahmen der politischen Rahmenbedingungen: Jene Handlungsoptionen, welche sowohl kurzfristig als auch mengenmäßig wirksam sind, das heißt in der Zeit-Wirkungsmatrix rechts oben liegen, und deren Realisierung inner-halb der Landeskompetenz möglich ist, werden als prioritär eingestuft. Von den insgesamt 58 Vorschlä-gen wurden auf dieser Basis 14 Maßnahmen ausge-wählt, die nachfolgend zusammengefasst werden. Eine detailliertere Beschreibung der Maßnahmen findet sich in den vorangegangenen Kapiteln.
8 Vergleichende Zusammenfassung und Gewichtung
Begleitend zum stetigen Ausbau der Infrastruk-tur und der Angebotserweiterung des öffentlichen Verkehrs (ÖV) werden bewusstseinsbildende Maßnahmen für die vermehrte Benützung des öf-fentlichen Verkehrs sowie eine verbesserte Infor-mationsvermittlung als wirkungsvolle Handlungs-optionen vorgeschlagen. Als bewusstseinsbildende Maßnahmen werden so genannte „Soft Measures“ verstanden, welche die Bürger/innen – beispiels-weise mit Schnupperangeboten wie Probetickets für öffentliche Verkehrsmittel – von den Vorzügen des öffentlichen Verkehrs gegenüber dem motori-sierten Individualverkehr (MIV) überzeugen können. Unter einer Verbesserung der Informationsvermitt-lung über Angebote und Fahrpläne der öffentlichen Verkehrsmittel wird die Verbreitung dieser Informa-tionen über Medien (Internet, Flugzettel, Broschüren etc.) verstanden.
Eine weitere wirkungsvolle Handlungsoption für den Sektor „Verkehr“ betrifft das Beschaffungswe-sen der öffentlichen Hand. Dabei sollten – wie es derzeit bereits nach Maßgabe der Möglichkei-ten vollzogen wird – die Fuhrparks der steirischen Landesverwaltung sowie aller im Einflussbereich
des Landes stehenden Unternehmen auf alternative Treibstoffe umgestellt sowie deren langfristiger Ein-satz gewährleistet werden. Dazu wird empfohlen, dass das Land Steiermark im Zuge des öffentlichen Beschaffungswesens „Vorbildinvestitionen“ tätigt. Hierzu sollte eine Beratungsstelle für Ressorts mit Fuhrpark eingerichtet werden, die beispielsweise Ausschreibungsmodalitäten und Vergabeverfahren entwickelt. Diese Beratungsstelle sollte in Zukunft auch von Unternehmen und Privatpersonen konsul-tiert werden können und der Bevölkerung Hinweise auf die Vorteile eines Umstiegs auf alternative Kraft-stoffe geben.
Als ebenfalls sehr wirksam im Sektor „Verkehr“ werden Maßnahmen im Rahmen der Raumplanung erachtet. Durch dichtere, jedoch zahlenmäßig weni-ger Siedlungsräume können einerseits Verkehrswe-ge minimiert werden, andererseits ist die Erreich-barkeit und Abdeckbarkeit durch den öffentlichen Verkehr leichter zu gewährleisten. Das heißt, dass durch eine ÖV-bezogene Siedlungsentwicklung eine Aufschließung mit öffentlichem Verkehr sowie der Rad- und Fußverkehrsnetze sichergestellt wer-den sollen.
8.1 Handlungsoptionen im Sektor „Verkehr“
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Zur Sicherstellung eines ausreichenden Angebots von alternativen Energieträgern im Sektor „Verkehr“ sollte ein steiermarkweites Konzept für Biotreib-stoffe ausgearbeitet werden. Dieses Konzept soll-te die Produktion, Verteilung und Verwendung von Biokraftstoffen in der Steiermark umfassen, wobei neben den gegenwärtig verfügbaren auch zukünftig verfügbare Technologien und Rohstoffe betrachtet werden sollen. Dabei ist darauf zu achten, dass beim Rohstoffeinsatz keine Konkurrenz zur Nah-
rungs- und Futtermittelproduktion aufgebaut wird. Zur Sicherstellung einer effizienten Infrastruktur soll das Konzept in Zusammenarbeit mit der Mineralöl- und Erdgasindustrie erstellt werden.
Eine tabellarische Zusammenfassung der für den Sektor „Verkehr“ empfohlenen Handlungsoptionen und der zugehörigen politischen Zuständigkeiten wird in Tabelle 15 gegeben.
Zur Vorbereitung eines Ausbaus der Wasserkraft sollte eine Erhebung des Gesamtpotentials für Wasserkraft in der Steiermark durchgeführt wer-
den. Hierzu sollten vorhandene Daten der Energie Steiermark und der Wasserwirtschaft („Aktionsplan Wasserkraft“) zusammengeführt werden.
8.2 Handlungsoptionen im Sektor „Energieversorgung“
Tabelle 15: Handlungsoptionen und politische Zuständigkeiten im Sektor „Verkehr“
Quelle: JOANNEUM RESEARCH
HANDLUNGSOPTIONEN POLITISCHE ZUSTÄNDIGKEITEN
BewusstseinsbildendeMaßnahmen&verbesserteInformationsweitergabe
LR f. Sport, Umwelt und erneuerbare Energie; LR f. Wissenschaft und Forschung,
Verkehr und Technik;Gemeinden
Beschaffungswesen der öffentlichen Hand
LH (Fuhrpark der Landesverwaltung); LR f. Wissenschaft und Forschung,
Verkehr und Technik (alles außer Fuhrpark der Landesverwaltung, z.B. Straßenmeisterei)
ÖV-bezogene Siedlungsentwicklung
LR f. Sport, Umwelt und erneuerbare Energie; LR f. Wissenschaft und Forschung,
Verkehr und Technik; LR f. Wirtschaft, Innovation und Finanzen
(Ankauf von Liegenschaften)
Steiermarkweites Konzept für Biotreibstoffe
LR f. Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft und Abfallwirtschaft,
Wohnbau und Nachhaltigkeit; LR f. Sport, Umwelt und erneuerbare Energie
Impuls:Energie 2025
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Weiters wäre ein langfristiges Energiekonzept für Ballungsräume einschließlich der Möglich-keit einer Fernwärmeanschlussverpflichtung wirksam und in der mittleren Frist realisierbar. Die-se Handlungsoption sollte dazu dienen, unter Nut-zung gesetzlicher Vorschriften eine Erweiterung des Fernwärmenetzes besonders in jenen Gebieten voranzutreiben, wo dies im Zusammenspiel mit der Erdgasversorgung effizient und betriebswirtschaft-lich sinnvoll ist.
Ebenfalls kurzfristig durchführbar ist die Förderung von Wärmepumpen im Rahmen der Wohn-
bauförderung ausschließlich bei Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energieträgern. Wär-mepumpen führen besonders in den Wintermonaten zu einem erhöhten Strombedarf. Der Mehrbedarf soll nicht durch (mit fossilen Brennstoffen betriebe-ne) kalorische Kraftwerke gedeckt werden, sondern durch erneuerbare Energiequellen.
Eine tabellarische Zusammenfassung der für den Sektor „Energieversorgung“ empfohlenen Hand-lungsoptionen und der zugehörigen politischen Zu-ständigkeiten wird in Tabelle 16 gegeben.
______________________________30 Siehe dazu Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG über die Einsparung von Energie; Energetische Mindestanforderungen bei der Errichtung von Gebäuden
Als eine direkt in Landeskompetenz liegende Hand-lungsoption wird die verstärkte Überprüfung der Einhaltung von Artikel 15a-Vereinbarungen des Bundesverfassungsgesetzes zur Bauordnung eingestuft30. Artikel 15a des Bundesverfassungsge-setzes beinhaltet die Möglichkeit von Vereinbarung zwischen Bund und Ländern beispielsweise über gemeinsame Qualitätsstandards bei der Errichtung
und Sanierung von Wohngebäuden zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an THG. An dieser Stel-le wird darauf verwiesen, dass die Bestimmungen der Bauordnung bereits so angelegt sind, dass bei deren konsequenter Einhaltung – bzw. der konse-quenten Überprüfung dieser – die Erreichung ambi-tionierter energiepolitischer Ziele im Sektor „Gebäu-de“ möglich sein sollte.
8.3 Handlungsoptionen im Sektor „Gebäude“
Tabelle 16: Handlungsoptionen und politische Zuständigkeiten im Sektor „Energieversorgung“
Quelle: JOANNEUM RESEARCH
HANDLUNGSOPTIONEN POLITISCHE ZUSTÄNDIGKEITEN
Erhebung des Gesamtpotentials für Wasserkraft LR f. Sport, Umwelt und erneuerbare Energie
Langfristiges Energiekonzept für Ballungsräume einschließlich der Möglichkeit einer
Fernwärme-Anschlusspflicht
LH und Erster LH-Stv.; LR f. Sport, Umwelt und erneuerbare Energie;
LR f. Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft und Abfallwirtschaft,
Wohnbau und Nachhaltigkeit
Wohnbauförderung für Wärmepumpen ausschließlich bei Einsatz von Strom aus
erneuerbaren Energieträgern
LR f. Sport, Umwelt und erneuerbare Energie; LR f. Land- und Forstwirtschaft,
Wasserwirtschaft und Abfallwirtschaft, Wohnbau und Nachhaltigkeit
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Darüber hinaus wäre eine Verbesserung des bereits hohen energetischen Standards bei Gebäuden zu erreichen durch Heranführung der energie-relevanten Vorgaben der Bauordnung an das Niveau der Wohnbauförderung.
Angesichts der Tatsache, dass bei der gegenwär-tigen Sanierungsrate (derzeit bei 1 % pro Jahr, an-gestrebt werden 4-5 %) das Energiesparpotential in Altbauten nicht ausgenützt wird, wäre eine Über-prüfung der Möglichkeit von vorgeschriebe-nen Sanierungen sinnvoll. Als Modell kann hierbei die gesetzlich vorgeschriebene Beimischung von biogenen Energieträgern zu fossilen Treibstoffen gesehen werden.
Im Bereich der Sanierungen sollte die Landesver-waltung mit gutem Beispiel vorangehen. In diesem Zusammenhang wird die Handlungsoption Bevor-zugung von Sanierung gegenüber Neubau im Bereich der öffentlichen Gebäude als effektiv ange-
sehen. Als Grundlage für eine Entscheidung Neubau versus Sanierung sollten dabei die Lebenszyklus-kosten von Räumlichkeiten herangezogen werden.
Im Bereich der Landesförderungen dürfte die ver-stärkte Überprüfung der Einhaltung von Arti-kel 15a-Vereinbarungen gemäß Bundesverfas-sungsgesetz betreffend die Wohnbauförderung eine ebenfalls effektiv wirkende Maßnahme im na-hen Wirkungshorizont sein. Artikel 15a des Bundes-verfassungsgesetzes beinhaltet die Möglichkeit von Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern bei-spielsweise über gemeinsame Qualitätsstandards für die Förderung der Errichtung und Sanierung von Wohngebäuden zum Zweck der Reduktion des Aus-stoßes an THG.
Eine tabellarische Zusammenfassung der für den Sektor „Gebäude“ empfohlenen Handlungsoptionen und der zugehörigen politischen Zuständigkeiten wird in Tabelle 17 gegeben.
Tabelle 17: Handlungsoptionen und politische Zuständigkeiten im Sektor „Gebäude“
Quelle: JOANNEUM RESEARCH
HANDLUNGSOPTIONEN POLITISCHE ZUSTÄNDIGKEITEN
Verstärkte Überprüfung der Einhaltung von Artikel 15a-Vereinbarungen des B-VG zur Bauordnung
LR f. Sport, Umwelt und erneuerbare Energie
Heranführung der energierelevanten Vorgaben der Bauordnung an das Niveau der Wohnbauförderung
LR f. Sport, Umwelt und erneuerbare Energie
Überprüfung der Möglichkeit von vorgeschriebenen Sanierungen
LR f. Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft und Abfallwirtschaft,
Wohnbau und Nachhaltigkeit
Verstärkte Überprüfung der Einhaltung von Artikel 15a der Wohnbauförderung
LR f. Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft und Abfallwirtschaft,
Wohnbau und Nachhaltigkeit
Bevorzugung von Sanierung gegenüber Neubau, Basis Lebenszykluskosten
Alle Regierungsmitglieder als zuständige Liegenschaftsbewirtschafter
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Um die Motivation für Energieeffizienzmaßnahmen zu steigern, sollte es eine Ausschreibung einer „steirischen Klimamillion“ für das effizienteste Klimaschutzprojekt (CO2-Einsparungsprojekt) ge-ben. Darunter wird ein Wettbewerb zur Einreichung von einer oder mehreren Maßnahmen verstanden, die – wirksam in der Kyoto-Verpflichtungsperiode – am meisten THG pro geförderten Euro einsparen können, deren Durchführungen sich jedoch erst nach längerer Zeit rentieren. Diese Maßnahme ist somit – per Definition – die wirksamste pro einge-setzten Euro an Fördermitteln. Solch einem „Kli-maschutzwettbewerb“ sind allerdings bestimmte Regeln aufzuerlegen, um unerwünschte Effekte wie Produktionsdrosselung oder Inkompatibilitäten mit dem Europäischen Emissionshandelssystem zu ver-meiden.
Eine Handlungsoption zur Überwindung von Infor-mationsbarrieren ist ein verpflichtender Aushang (Bekanntmachung) des Energieausweises bei Gebäuden für öffentliche Zwecke. Darunter ver-steht man Gebäude, in denen für eine große Anzahl an Menschen Dienstleistungen erbracht werden, und die deshalb von diesen Menschen häufig auf-gesucht werden (z.B. Baumarkt, Einkaufszentren, Bahnhöfe etc.).
Eine tabellarische Zusammenfassung der für den Sektor „Energieeffizienz und Bewusstseinsbildung“ empfohlenen Handlungsoptionen und der zugehöri-gen politischen Zuständigkeiten wird in Tabelle 18 gegeben
8.4 Handlungsoptionen im Sektor „Energieeffizienz und Bewusstseinsbildung“
Tabelle 18: Handlungsoptionen und politische Zuständigkeiten des Sektors „Energieeffizienz und Bewusst- seinsbildung“
Quelle: JOANNEUM RESEARCH
HANDLUNGSOPTIONEN POLITISCHE ZUSTÄNDIGKEITEN
Klimamillion für das effizienteste Klimaschutzprojekt LR f. Sport, Umwelt und erneuerbare Energie
Verpflichtender Aushang des Energieausweises bei Gebäuden für öffentliche Zwecke
LR f. Sport, Umwelt und erneuerbare Energie
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Impuls:Energie 2025
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www.impulsstyria.at 77
Anhang I – Teilnehmer der EnergieforenTeilnehmerliste des Energieforums „Verkehr“ am 10. Juni 2008
Gerhard Amtmann Grazer Stadtwerke AGUniv.Ass. DI Dr. Udo Bachhiesl Technische Universität Graz IEEMMag. Fritz Bernhard Land Steiermark FA. 18ADI Heimo Blattner Steirische Gas-Wärme GmbHDI Gerfried Cebrat Forschungsgesellschaft Mobilität – Austrian
Mobility ResearchDr. Jürgen Dumpelnik Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Büro LH Mag. VovesDr. Peter Ebner Büro LR WegscheiderMag. Katharina Gründl Impuls StyriaGR Peter Hagenauer Die Grünen GrazAo. Univ.-Prof. DI Dr.
Stefan Hausberger TU Graz Institut für Verbrennungskraftma-schinen und Thermodynamik
Mag. Christoph Herzeg Impuls StyriaDr. Thomas Hilber BDI – BioDiesel International AGDI Wolfgang Jilek LandesenergiebeauftragterMag. Dieter Johs Landesimmobiliengesellschaft mbHDI Dr. Gerfried Jungmeier Joanneum Research
Forschungsgesellschaft mbHDI Elena Just-
MoczygembaImpuls Styria
DI Christina Krenn Stenum GmbHDI Christian Mayer Energie Steiermark AGUniv.-Prof. Mag. Dr. Martin Mittelbach KFU Graz – Institut für ChemieDr. Franz Prettenthaler Joanneum Research
Forschungsgesellschaft mbHDI Willy Raimund Austrian Energy AgencyDI Richard Resch regionalentwicklung.atAo.Univ.-Prof. Dr. Josef Spitzer Joanneum Research
Forschungsgesellschaft mbHMag. Daniel Steiner Joanneum Research
Forschungsgesellschaft mbHAo. Univ.-Prof. Dr. Karl Steininger Wegener Zentrum für Klima und Globalen
WandelDI Andreas Tropper Landesbaudirektion Steiermark
Impuls:Energie 2025
www.impulsstyria.at78
Teilnehmerliste des Energieforums „Energieversorgung“ am 03. Juli 2008
Gerhard Amtmann Grazer Stadtwerke AGMag. Klaudia Angerbauer Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Büro LH Mag. VovesUniv.Ass. DI Dr. Udo Bachhiesl Technische Universität Graz IEE
Armin Baumgartner NOEST Netzwerk Öko-Energie SteiermarkJosef Baumhackl Steirische Gas-Wärme GmbH
DI Dr. Siegfried Demel VERBUND-Austrian Hydro Power AGDI Egon Dorner Energie Steiermark AGDr. Johannes Fresner Stenum GmbHMag. Katharina Gründl Impuls StyriaDI Wolfgang Jilek LandesenergiebeauftragterMag. Dieter Johs Landesimmobiliengesellschaft mbHDI Elena Just-
MoczygembaImpuls Styria
Dr. Oswin Kois VERBUND-AustrianThermalPowerGmbH&Co KG
Dr. Heinz Kopetz Österreichischer Biomasse-VerbandDI Christian Mayer Energie Steiermark AGDI Dr. Maria Panholzer Umweltamt GrazDr. Franz Prettenthaler Joanneum Research
Forschungsgesellschaft mbHPaul Risse Impuls Styria
DI Dr. Hans Schnitzer Joanneum Research Forschungsgesellschaft mbH
Ao.Univ.-Prof. Dr. Josef Spitzer Joanneum Research Forschungsgesellschaft mbH
Mag. Daniel Steiner Joanneum Research Forschungsgesellschaft mbH
Ing. Mag. Manfred Wehr Privater kommunale Versorger Stadtwerke Judenburg AG
www.impulsstyria.at 79
Teilnehmerliste des Energieforums „Gebäude“ am 30. September 2008
Gerhard Amtmann Grazer Stadtwerke AGMag. Andrea Pavlovec-
MeixnerDie Grünen Graz
Univ.Ass. DI Dr. Udo Bachhiesl Technische Universität Graz IEEDr. Jürgen Dumpelnik Amt der Steiermärkischen Landesregierung,
Büro LH Mag. VovesDr. Johannes Fresner Stenum GmbHMag. Katharina Gründl Impuls StyriaMag. Christoph Herzeg Impuls StyriaDI Wolfgang Jilek LandesenergiebeauftragterMag. Dieter Johs Landesimmobiliengesellschaft mbHDI Erwin Kaltenegger ArchitektDI Gerhard Lang Grazer ENERGIE Agentur GmbH
Josef Pöltl Umweltamt GrazDr. Franz Prettenthaler Joanneum Research
Forschungsgesellschaft mbHDI Heinz Reiter Stadtbaudirektion GrazDI Gerhard Rauchlatner Land Steiermark, Landesbaudirektion
Bernhard Schleich HYPO SteiermarkDI Peter Schlemmer Solar Graz GmbHIng. Alfred Scharl Landesimmobiliengesellschaft mbHAo.Univ.-Prof. Dr. Josef Spitzer Joanneum Research
Forschungsgesellschaft mbHMag. Daniel Steiner Joanneum Research
Forschungsgesellschaft mbHUniv.-Prof. Dr. Wolfgang Streicher TU Graz – Institut für Wärmetechnik
Paul Risse Impuls Styria
Impuls:Energie 2025
www.impulsstyria.at80
Univ.Ass. DI Dr. Udo Bachhiesl Technische Universität Graz IEEDI Wolfgang Jilek LandesenergiebeauftragterDI Gerhard Lang Grazer ENERGIE Agentur GmbHAo.Univ.-Prof. Dr. Josef Spitzer Joanneum Research
Forschungsgesellschaft mbHMag. Daniel Steiner Joanneum Research
Forschungsgesellschaft mbHMag. Katharina Gründl Impuls StyriaMag. Christoph Herzeg Impuls StyriaDr. Johannes Fresner Stenum GmbHDI Christian Mayer Energie Steiermark AGMag. Andrea Pavlovec-
MeixnerDie Grünen Graz
LT Abg. Ernst Gödl Steirische VolksparteiLT Abg. Wolfgang Böhmer SPÖ SteiermarkIng. MBA Bernhard Puttinger Eco World StyriaMag. Gabriele Maierhofer-
ReschBüro LR Vollath
DI Gottfried Weissmann Die Grünen GrazPaul Risse Impuls Styria
Teilnehmerliste des Energieforums „Energieeffizienz und Bewusstseinsbildung“ am 20. Oktober 2008
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Anhang II - VerbrauchersektorenAngelehnt an die Bundesländer-Luftschadstoffinventur 1990-200531 werden die Verbrauchersektoren wie folgt festgesetzt:
• Sektor „Energieversorgung“ •Strom-undFernwärmekraftwerke(inkl.energetischeVerwertungvonAbfall) •FlüchtigeEmissionenvonBrenn-undKraftstoffen(Pipelines,Tankstellen)
• Sektor „Kleinverbrauch“ •HeizungsanlagenprivaterHaushalte,privaterundöffentlicherDienstleister, von (Klein-)Gewerbe und landwirtschaftlichen Betrieben •Mobile Geräte privater Haushalte (z.B. Rasenmäher), land- und forstwirtschaftlicheGeräte (z.B. Traktoren, Motorsägen), mobile Geräte sonstiger Dienstleister (z.B. Pistenraupen)
• Sektor „Industrie“ •Prozess-undpyrogeneEmissionenderIndustrie •fluorierteGasederIndustrie •OffroadgerätederIndustrie(selbstfahrendeBaumaschinenetc.)
• Sektor „Verkehr“ •Straßenverkehr •Schiffsverkehr,Bahnverkehr •NationalerFlugverkehr
• Sektor „Landwirtschaft“ •VerdauungsbedingteEmissionendesViehs •EmissionenvonGülleundMist •DüngungmitorganischemundmineralischemStickstoff-Dünger
• Sektor „Sonstiges“ •Abfall,Abwasser,Kompostierung •Lösungsmittelemissionen(vorwiegendNMVOC-Emissionen)
______________________________31 Sektorisierung gemäß Umweltbundesamt (2007)[1], S. 8
Impuls:Energie 2025
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Notizen:
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