7. Februar 2017KfW-Update 20171
KfW-Update 2017
Änderungen und Neuerungen bei den wohnwirtschaftlichen KfW-Förderprogrammen
Dipl.-Ing. Rainer Feldmann
Ostfildern
7. Februar 2017
GDF - Effizienzhausworkshop
7. Februar 2017KfW-Update 2017
Zur Person
Rainer Feldmann
●Bauingenieur und Zimmermann
●Seit 2002 externer Sachverständiger der KfW
●Mitgründer Ingenieurbüro ENERGIE & HAUS in Darmstadt
●Regionaler Partner der dena beim Modellvorhaben „NEH im Bestand“ für die Region Hessen
●Ehem. wiss. Mitarbeiter am Institut Wohnen und Umwelt
●Fachreferent zum Thema Energieeffizienz im Wohnungsbau
7. Februar 2017KfW-Update 2017
Zur Person
Rainer Feldmann
●Bauingenieur und Zimmermann
●Seit 2002 externer Sachverständiger der KfW
●Mitgründer Ingenieurbüro ENERGIE & HAUS in Darmstadt
●Regionaler Partner der dena beim Modellvorhaben „NEH im Bestand“ für die Region Hessen
●Ehem. wiss. Mitarbeiter am Institut Wohnen und Umwelt
●Fachreferent zum Thema Energieeffizienz im Wohnungsbau
7. Februar 2017KfW-Update 20174
Ein politischer Auftrag vom 28.9.2010
7. Februar 2017KfW-Update 2017
Energieeinsparung im WohngebäudebereichDie Entwicklung der Energieeffizienz
-50
0
50
100
150
200
250
300
1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 2025
WSVO 1977
WSVO 1984
WSVO 1995
EnEV 2002EnEV2009
EnEV2013/16
GEG 2019/20??
Prim
äre
ne
rgie
be
da
rf im
Mitt
el
[kW
h/(
m²
x Ja
hr)
]
Baupraxis
Forschungsvorhaben
Solarhäuser
Niedrigenergie-häuser
3-Liter-Häuser
Null-HeizenergiehäuserPluseffizienzhaus
Primärenergie-bedarf pro Kopf
Heizkosten pro Haushalt
7. Februar 2017KfW-Update 2017
Belastet die Energieeffizienz die Baukosten?
Golf IV: 6,7 l/100 km
15.650 €Golf VII: 6,4 l/100 km
17.850 €
+ 15%
+ 14%
80 €Zinsen
25 €Zinsen
7. Februar 2017KfW-Update 20177
Energieeinsparung im Gebäudebereich –Instrumente des Bundes
7. Februar 2017KfW-Update 20178
Energieeinsparung im Gebäudebereich –Instrumente des Bundes
7. Februar 2017KfW-Update 20179 9
Neubau Gebäudebestand
Energieeffizient Bauen Energieeffizient Sanieren
Altersgerecht Umbauen Barriere-reduzierung
Bundes-programme
KfW-Programme
Förderprogramme sind kombinierbar
Wohneigentums-bildung
Energieeffizienz und Demografie sind zentrale Förderthemen - Überblick wohnwirtschaftliche KfW-Förderprogramme
Kredit
Kredit / Zuschuss
Kredit / Zuschuss
Kredit
Ergänzungskredit
Kredit
Energieeffizienz
KfW-Wohneigentumsprogramm
7. Februar 2017KfW-Update 2017
Unterlagen, Richtlinien, Bestimmungen, Formulare für ein KfW-Sanierungsvorhaben
10
177 Seiten Regelwerk
7. Februar 2017KfW-Update 201711
Energieeffizient Bauen und Sanieren Förderfähige wohnwirtschaftliche Immobilien
Alten-, Wohn- undPflegeheime *
wohnwirtsch. Teil von Nichtwohngebäuden
Eigentumswohnungen
Ein- undMehrfamilienhäuser
Umwidmung von Beheizten und unbeheizten Nichtwohngebäuden
Fördervoraussetzung für „Energieeffizient Sanieren“:Bauantrag/Bauanzeige vor dem 31.01.2002
KfW-Effizienzhaus Neubau (Programm 153)
KfW-Effizienzhaus Sanierung(Programm 151 / 430)
Einzelmaßnahmen / Pakete(Programm 152 / 430)
7. Februar 2017KfW-Update 201712
● Förderung und Energieeinsparverordnung sind aufeinander abgestimmt
● Effizienzanforderungen sind anspruchsvoller als Energieeinsparverordnung
● Förderung ist technologieneutral(Heizungstechnik und Gebäudehülle)
● Obligatorische Einbindung eines qualifizierten Sachverständigen(Qualitätssicherung)
● Jeder Investor ist antragsberechtigt (Förderbreite)
● Je höher die Energieeffizienz, desto attraktiver die Förderung (Fördertiefe)
Langjährig bewährte Fördersystematik Energieeffizientes Bauen und Sanieren
7. Februar 2017KfW-Update 201713
● Förderung und Energieeinsparverordnung sind aufeinander abgestimmt
● Effizienzanforderungen sind anspruchsvoller als Energieeinsparverordnung
● Förderung ist technologieneutral(Heizungstechnik und Gebäudehülle)
● Obligatorische Einbindung eines qualifizierten Sachverständigen(Qualitätssicherung)
● Jeder Investor ist antragsberechtigt (Förderbreite)
● Je höher die Energieeffizienz, desto attraktiver die Förderung (Fördertiefe)
Langjährig bewährte Fördersystematik Energieeffizientes Bauen und Sanieren
7. Februar 2017KfW-Update 201714
Energieeinsparverordnung Bewertung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Die EnEV gibt nur den maximal zulässigen Primärenergiebedarfswert vor.
Verbesserter Wärmeschutz und effiziente Anlagen-technik sind gleichberechtigte Energiesparmaßnahmen.
Planer und Bauherr können entscheiden wie sie die Grenzwerte einhalten wollen.
Referenzgebäude
7. Februar 2017KfW-Update 201715
Referenzgebäude geplanter Neubau
U-Werte [W/(m² x K)]
0,35 Bodenplatte
0,28 Außenwand
1,8 Eingangstür
1,3 Fenster
1,4 Dachflächenfenster
0,2 Dach
0,05 Wärmebrückenzuschlag
0,389spezifischer
Transmissionswärmeverlust Ht`
Gebäudehülle
U-Werte [W/(m² x K)] U-Werte [W/(m² x K)]
0,35 Bodenplatte 0,21
0,28 Außenwand 0,19
1,8 Eingangstür 1,3
1,3 Fenster 0,9
1,4 Dachflächenfenster 1,1
0,2 Dach 0,115
0,05 Wärmebrückenzuschlag 0,038
0,389spezifischer
Transmissionswärmeverlust Ht` 0,261
Gebäudehülle
Das Referenzgebäudeverfahren konkretDas Nachweisverfahren der EnEV
7. Februar 2017KfW-Update 201716
Referenzgebäude geplanter Neubau
Gas-Brennwerttechnik, Systemtemperatur: 55/45°C
HeizungSole-/Wasser-Wärmepumpe, Systemtemperatur 35/28°C
Gas-Brennwerttechnik und Solaranlage mit Zirkulation
Trinkwasserbereitung Wärmepumpe mit el. Heizstab
Abluftanlage LüftungZu- und Abluftanlage mit
80% Wärmerückgewinnung
1,23 Anlagenaufwandszahl ep 0,75
Anlagentechnik
Das Referenzgebäudeverfahren konkretDas Nachweisverfahren der EnEV
7. Februar 2017KfW-Update 2017
H´T: spezifischer Transmissionswärmeverlust
QP: Jahresprimärenergiebedarf
EnEV-Hauptanforderung: QP EnEV-Nebenanforderung: H´T
DIN V 4108-6DIN V 4701-10
(nur für nicht gekühlte Wohngebäude)
oder
Berechnungsverfahren
DIN V 18599
Beachte:Kühllastfaktor – Ankühlfaktor - Teilkühlfaktor
Primärenergiebilanz von Wohngebäuden Von der Nutzenergie über die Endenergie zur Primärenergie
7. Februar 2017KfW-Update 201718
Referenzgebäude geplanter Neubau
Novellierung EnEV 2013 Geändertes Anforderungsniveau
EnEV-Grenzwerte ≥ Vorhandene Kennwerte
78,8 kWh/(m² x Jahr) (Referenzgebäude)
EnEV 2009 36,2 kWh/(m² x Jahr) (54% besser als EnEV)
EnEV -Nachweis
59,1 kWh/(m² x Jahr) (75% EnEV 2009)
EnEV 2016 25,1 kWh/(m² x Jahr) (57% besser als EnEV)
- 25%
EnEV 2014
- 25%ohne Anpassung der energetischen Ausstattung
7. Februar 2017KfW-Update 2017
Doppelter Nachweis Wärmeschutz
2. Nebenanforderung
H´T vorhanden ≤ H´T Tab. 2, Anl. 1 EnEV
1. Nebenanforderung
H´T vorhanden ≤ H´T Referenzgebäude
H´T Referenz :
0,389 W/(m²K)
Relevant bei großem Fensterflächenanteil
7. Februar 2017KfW-Update 201720
● Förderung und Energieeinsparverordnung sind aufeinander abgestimmt
● Effizienzanforderungen sind anspruchsvoller als Energieeinsparverordnung
● Förderung ist technologieneutral(Heizungstechnik und Gebäudehülle)
● Obligatorische Einbindung eines qualifizierten Sachverständigen(Qualitätssicherung)
● Jeder Investor ist antragsberechtigt (Förderbreite)
● Je höher die Energieeffizienz, desto attraktiver die Förderung (Fördertiefe)
Langjährig bewährte Fördersystematik Energieeffizientes Bauen und Sanieren
7. Februar 2017KfW-Update 201721
50 TEURje Wohneinheit
Energieeffizient Sanieren: KfW-Effizienzhaus-StandardsFörderstufen seit 01.04.2016
KfW-Effizienzhaus 100
100 TEURje Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 85
KfW-Effizienzhaus 70
KfW-Effizienzhaus Denkmal
KfW-Effizienzhaus 55
Förderhöchst-betrag
KfW-Förderstandards
KfW-Effizienzhaus 115
Maßnahmenpakete
Einzelmaßnahmen
Investitions-zuschuss
15 %
15 %
17,5 %
15 %
10 %
25 %
20 %
30 %
Alternative für private Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften* Stand 01.04.2016 bei allen Laufzeitvarianten
Zinssatz Tilgungs-zuschuss
22,5 %
17,5 %
0,75 %p.a.
effektiv *+
27,5 %
Förderkredit
12,5 %
12,5 %
15 %
12,5 %
7,5 %
7. Februar 2017KfW-Update 201722
Einzelmaßnahmen
Wärmedämmungder
Außenwände
Wärmedämmung des Daches/
oberste Geschoss-decke
Wärmedämmungder
Kellerdecke
Fenster-erneuerung
Austausch oder/undOptimierung der Heizung
Einbau einerLüftungsanlage
__________________________________________________________________________
� Einzelmaßnahmen müssen von einem Energieeffizienz-Experten betreut werden
� Die vorhabensbezogene Unabhängigkeit ist bei Einzelmaßnahmen nicht erforderlich
� Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gemäß Programm-Merkblatt
� Eine energetische Fachplanung und Baubegleitung ist grundsätzlich notwendig
� teilweise Durchführung einzelner Maßnahmen möglich
Energieeffizient Sanieren konkretEinzelmaßnahmen 152
7. Februar 2017KfW-Update 201723
Einzelmaßnahmen
Wärmedämmungder
Außenwände
Wärmedämmung des Daches/
oberste Geschoss-decke
Wärmedämmungder
Kellerdecke
Fenster-erneuerung
Austausch oder/undOptimierung der Heizung
Einbau einerLüftungsanlage
__________________________________________________________________________
� Einzelmaßnahmen müssen von einem Energieeffizienz-Experten betreut werden
� Die vorhabensbezogene Unabhängigkeit ist bei Einzelmaßnahmen nicht erforderlich
� Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gemäß Programm-Merkblatt
� Eine energetische Fachplanung und Baubegleitung ist grundsätzlich notwendig
� teilweise Durchführung einzelner Maßnahmen möglich
Energieeffizient Sanieren konkretEinzelmaßnahmen 152
7. Februar 2017KfW-Update 201724
Austausch der Heizungsanlage
Förderfähige Maßnahmen zur HeizungseffizienzEinzelmaßnahmen 152
1. Der Einbau von Brennwertkesseln und Brennwerttechnik nutzende Wärmepumpen(Kombination aus Brennwertkessel und Wärmepumpe mit Sorptionstechnik - sogenannte Gaswärmepumpe) mit Öl oder Gas als Brennstoff (Brennwerttechnik verbessert nach DIN V 4701-10).
2. Der Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme inklusive Wärmeübergabestationen und Hausanschlussleitungen sowie bei bestehendem Anschluss der Austausch oder der erstmalige Einbau von Wärmeübergabestationen.
3. Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energie nur in Kombination mit 1. oder 2.
Die Optimierung von Heizungsanlagen, die älter als zwei Jahre sind
Dabei sind folgende Maßnahmen durchzuführen:
– die Bestandsaufnahme und ggf. die Analyse des Ist-Zustandes (z. B. nach DIN EN 15378),
– die Durchführung des hydraulischen Abgleichs und
– die Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am gesamten Heizsystem (z. B. die Optimierung der Heizkurve, die Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung sowie der Einsatz von Einzelraumregler)
Weiter Maßnahmen ( z.B. Einbau Pufferspeicher, Einbau Flächenheizsystem mit VL ≤ 35°C)
7. Februar 2017KfW-Update 201725
Anreizprogramm Energieeffizienz„Heizungspaket“ und „Lüftungspaket“, Antrag seit 1.4.2016
Einzelmaßnahme 10 % Investitionszuschuss:
DachdämmungKosten: 30.000 € � Zuschuss: 3.000 €
Maßnahmenkombination15 % Investitionszuschuss:
Dachdämmung + HeizungspaketKosten: 50.000 € � Zuschuss: 7.500 €
Einbau einer Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung + mindestens eine Effizienzmaßnahme an der Gebäudehülle
Lüftungspaket
Zusätzlich können weitere Förderfähige Effizienzmaßnahmen mitgefördert werden
Einbau eines neuen förderfähigen Wärmeerzeugers + Optimierung der Wärmeverteilung
Heizungspaket
Zusätzlich können weitere Förderfähige Effizienzmaßnahmen mitgefördert werden
Der „alte“ Wärmeerzeuger darf nicht der gesetzlichen Austauschpflicht nach §10 EnEV unterliegen
Es wird ein Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energien (z. B. Gas oder Öl) außer Betrieb genommen, der nicht auf Brennwerttechnik basiert
7. Februar 2017KfW-Update 201726
Einzelmaßnahmen
Wärmedämmungder
Außenwände
Wärmedämmung des Daches/
oberste Geschoss-decke
Wärmedämmungder
Kellerdecke
Fenster-erneuerung
Austausch oder/undOptimierung der Heizung
Einbau einerLüftungsanlage
__________________________________________________________________________
� Einzelmaßnahmen müssen von einem Energieeffizienz-Experten betreut werden
� Die vorhabensbezogene Unabhängigkeit ist bei Einzelmaßnahmen nicht erforderlich
� Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gemäß Programm-Merkblatt
� Eine energetische Fachplanung und Baubegleitung ist grundsätzlich notwendig
� teilweise Durchführung einzelner Maßnahmen möglich
Energieeffizient Sanieren konkretEinzelmaßnahmen 152
7. Februar 2017KfW-Update 201727 27
Referenzgebäude
Vergleich WärmeschutzstandardsReferenzgebäude – Einzelmaßnahmen Programm 152 – EnEV-Anforderung
KfW-Einzelmaßnahme
EnEV – Tab. 1 Anl. 3
Wärmedurchgangskoeffizient U-Wert in W/(m² x K)
Außenwand
Fenster
Flachdach
Schrägdach
Kellerdecke
0,28
1,3
0,20
0,20
0,35
0,20
0,95
0,14
0,14
0,25
0,24
1,3
0,20
0,24
0,30
- 29%
- 27%
- 30%
- 30%
- 28%
- 17%
- 27%
- 30%
- 42%
- 17%
7. Februar 2017KfW-Update 201728
Dachflächen, Decken und Wände gg. Unbeheizt gem. Anlage 3 Nr.4
● Erstmaliger Einbau oder Ersatz
● Erneuerung der Dacheindeckung inc. Austausch der Lattung o. Verschalung
● Erneuerung innenseitiger Verkleidung
● Einbau von Dämmschichten
● Zusätzliche Bekleidung/Dämmschichten auf der Kaltseite
● Einbau von Abdichtungen � U = 0,2 W/(m²K)
U = 0,24 W/(m²K)
Anforderung entfällt bei Bauteilen die WSchV 84 erfüllen
7. Februar 2017KfW-Update 2017
Erforderliche Dämmschicht für EnEV- und KfW-AnforderungAufdachdämmung (ohne Holzanteil)
0,00
0,10
0,20
0,30
0,40
0,50
0,60
0,70
6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34
Dämmstoffdicke [cm]
U-W
ert
Da
chfl
äch
e [
W/(
m²K
)]
ADD - PUR-Dämmung WLS 023 ADD - PS-Dämmung WLS 032 ADD - NWR-Dämmung WLS 045
0,00
0,10
0,20
0,30
0,40
0,50
0,60
0,70
6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34
Dämmstoffdicke [cm]
U-W
ert
Da
chfl
äch
e [
W/(
m²K
)]
ADD - PUR-Dämmung WLS 023 ADD - PS-Dämmung WLS 032 ADD - NWR-Dämmung WLS 045
29
KfW – TMA 152
EnEV - Dach mit Abdichtung
EnEV - Ziegeldach, o.ä.
Nachwachsender Dämmstoff
Bestmöglicher Dämmstoff
Zusätzlich 23 cm Dämmstoff bei Förderung von nachwachsendem Dämmstoff gegenüber EnEV-Mindestanforderung
7. Februar 2017KfW-Update 2017
Das Referenzgebäude als Richtschnur Effizienzhausstandards bei Neubauvorhaben
QP
100%
Referenzgebäude
QP
75%
EnEV 2016H´T ≤ 100% Referenz
KfW-Effizienzhaus 55 H´T ≤ 70% Referenz
QP
55%QP
40%
KfW-Effizienzhaus 40 H´T ≤ 55% Referenz
KfW-Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten
Kein rechnerischer Nachweis erforderlich. Es müssen festgelegte Dämmstandards und
vorgegebene Heizsysteme verwendet werden
KfW-Effizienzhaus 40 PLUS
Zusätzlich zum KfW 40 Effizienzhauskonzept muss
ein anlagentechnisches PLUS-Paket umgesetzt
werden
7. Februar 2017KfW-Update 201731
Tilgungs-zuschuss
10 %
5 %
Zinssatz
Effizienzhausstandard
+
Stand 13.10.16
ab
1,00 %
bis 20 Jahre Zinsbindung
Förderkredit
15 %
Darlehenshöchstbetrag: 100.000 € pro Wohneinheit
Förderkonditionen „Energieeffizient Bauen“Zinsvergünstigung trifft Tilgungszuschuss
Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung
7. Februar 2017KfW-Update 201732
Wohneinheit konkret
7. Februar 2017KfW-Update 201733
Wissenswertes zur Wohneinheit
Wohneinheiten sind in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften
Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, welche die Führung eines Haushalts
ermöglichen (Zimmer, Küche/Kochnische und Bad/WC). Der Zugang muss separat und nicht
durch eine andere Wohneinheit möglich sein.
1.
Als Wohneinheiten in Heimen gelten Appartements und Wohnschlafräume.
Gemeinschaftsräume, Küchen, Bäder und Ähnliches dürfen außerhalb der Wohneinheiten
liegen.
2.
Die Anwendung dieser Regelungen erfolgt durch den Antragsteller ggf. mit Unterstützung
durch den Sachverständigen. Für die Förderung stellt die KfW – bis auf Fälle absichtlicher
Falschangaben – ohne weitere Prüfung auf die Angaben in der "Bestätigung zum Antrag"
bzw. dem "Online-Antrag" ab.
3.
7. Februar 2017KfW-Update 201734
Wissenswertes zur Wohneinheit
Wohneinheiten sind in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften
Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, welche die Führung eines Haushalts
ermöglichen (Zimmer, Küche/Kochnische und Bad/WC). Der Zugang muss separat und nicht
durch eine andere Wohneinheit möglich sein.
1.
Als Wohneinheiten in Heimen gelten Appartements und Wohnschlafräume.
Gemeinschaftsräume, Küchen, Bäder und Ähnliches dürfen außerhalb der Wohneinheiten
liegen.
2.
Die Anwendung dieser Regelungen erfolgt durch den Antragsteller ggf. mit Unterstützung
durch den Sachverständigen. Für die Förderung stellt die KfW – bis auf Fälle absichtlicher
Falschangaben – ohne weitere Prüfung auf die Angaben in der "Bestätigung zum Antrag"
bzw. dem "Online-Antrag" ab.
3.
7. Februar 2017KfW-Update 201735
Ausgangssituation vor Sanierung
= bestehende thermische Hülle (umschließt die vorhandenen beheizten Räume)*
- Dachschrägen ungedämmt
- Keine Keller-/Perimeterdämmung
- Dach- und Kellerräume unbeheizt
Mit Wärmedämmung: Der Verlauf der Dämmschicht bestimmt die thermische Hülle
Ohne Wärmedämmung: Die Umschließungsflächen der beheizten Räume bestimmen die thermische Hülle. Beheizte Räume werden durch dauerhaft und fest installierte Heizungsanlagen sowie ggf. über Raumverbund beheizt.
Der Sachverständige/Energieberater ermittelt den Verlauf der thermischen Hülle im Rahmen seiner Tätigkeit.
WE 2
WE 1
WE 2
7. Februar 2017KfW-Update 201736 36
Nach Sanierung: Variante 2Gebäude nicht verändert
Maßnahmen:
- Im Rahmen der energetischen Sanierung Schaffung neuer beheizter Räume zur Wohnnutzung (= Wohnfläche) durch Dach- und Kellerausbau
Förderung:
- 2 WE in EES
Aufteilung der Wohneinheiten:
- Durch Wohnflächenerweiterung Vergrößerung der beiden ursprünglichen Wohneinheiten
WE 2
WE 1Effizienzhausnachweis:
- Gesamtgebäude, nur ein EH-Standard möglich
= neue thermische Hülle= neue thermische Hülle
7. Februar 2017KfW-Update 201737 37
Nach Sanierung: Variante 3Gebäude nicht verändert
Maßnahmen:
- Im Rahmen der energetischen Sanierung Schaffung neuer beheizter Räume zur Wohnnutzung (= Wohnfläche) durch Dach- und Kellerausbau
Aufteilung der Wohneinheiten:
- Zusammenlegung der ursprünglichen WE
- Neue WE in Dach und Keller
WE 2
WE 1
WE 3
WE 2
Förderung:
- 1 WE in EES (WE 1)
- 2 WE in EEB (WE 2,3)
Effizienzhausnachweis:
- Gesamtgebäude, nur ein EH-Standard möglich
- 3 Getrennte Nachweise (WE1; WE2; WE3), unterschiedliche EH-Niveaus möglich
= neue thermische Hülle= neue thermische Hülle
7. Februar 2017KfW-Update 201738
Nach Sanierung: Variante 4Gebäude nicht verändert
Maßnahmen:
- Im Rahmen der energetischen Sanierung Schaffung neuer beheizter Räume zur Wohnnutzung (= Wohnfläche) durch Dach- und Kellerausbau
Förderung:
- 3 WE in EES (WE 1, 2, 3)
Aufteilung der Wohneinheiten:
- Grundrissänderung neuer Zuschnitt
- Neuer Wohnraum nutzt bestehende Wohnfläche für neue Wohneinheit
WE 2
WE 1
WE 3
= neue thermische Hülle= neue thermische Hülle
Effizienzhausnachweis:
- Gesamtgebäude, nur ein EH-Standard möglich
7. Februar 2017KfW-Update 201739
Nach Sanierung: Variante 5Geringe Änderung der Gebäudegeometrie
Maßnahmen:
- Im Rahmen der energetischen Sanierung Schaffung neuer beheizter Räume zur Wohnnutzung (= Wohnfläche) durch Dach- und Kellerausbau
- Dachanhebung und Gaubenerweiterung
Förderung:
- 3 WE in EES (WE 1, 2, 3)
Aufteilung der Wohneinheiten:
- Grundrissänderung neuer Zuschnitt
- Neuer Wohnraum nutzt bestehende Wohnfläche für neue Wohneinheit
WE 2
WE 1
WE 3
Effizienzhausnachweis:
- Gesamtgebäude, nur ein EH-Standard möglich
= neue thermische Hülle= neue thermische Hülle
7. Februar 2017KfW-Update 201740
Nach Sanierung: Variante 6Änderung der Gebäudegeometrie durch Anbau
1
Maßnahmen:
- Im Rahmen der energetischen Sanierung
Schaffung neuer beheizter Räume zur
Wohnnutzung (= Wohnfläche) durch
Dachausbau und neuem Anbau
Förderung:
- 2 WE in EES (WE 1,2)
- 2 WE in EEB (WE 3,4)
Aufteilung der Wohneinheiten:
- Neugeschaffene Wohnflächen werden jeweils
zu neuen WE
- vorhandenen WE unverändert
WE 4
WE 1
WE 2
WE 3
Effizienzhausnachweis:
- Gesamtgebäude, nur ein EH-Standard möglich
- 3 Getrennte Nachweise (WE1+WE2; WE3; WE4), unterschiedliche EH-Niveaus möglich
= neue thermische Hülle= neue thermische Hülle
7. Februar 2017KfW-Update 201741
Nach Sanierung: Variante 7Änderung der Gebäudegeometrie durch Anbau
1
Maßnahmen:
- Im Rahmen der energetischen Sanierung
Schaffung neuer beheizter Räume zur
Wohnnutzung (= Wohnfläche) durch
Dachausbau und neuem Anbau
Förderung:
- 3 WE in EES (WE 1, 2, 4)
- 1 WE in EEB (WE 3)
WE 4
WE 1
WE 2
WE 3
Effizienzhausnachweis:
- Gesamtgebäude, nur ein EH-Standard möglich
- 2 Getrennte Nachweise (WE1+WE2+WE4; WE3), unterschiedliche EH-Niveaus möglich
Aufteilung der Wohneinheiten:
- Neugeschaffene Wohnflächen wird zur neuen WE 3
- vorhandenen WE 1 unverändert
- WE 2 mit neuem Zuschnitt
- WE 4 als Erweiterung von bestehenden Wohnraum
= neue thermische Hülle= neue thermische Hülle
7. Februar 2017KfW-Update 201742
Die Förderantragstellung
stellt den Antrag bei der Hausbank vor
Investitionsbeginn
HausbankKunde
bei positivem Entscheid leitet die Hausbank den Antrag weiter
schließt den Kreditvertrag und
zahlt den Kredit aus
refinanziert den Kredit mit günstigen
Refinanzierungszinsen
153
153 153
153
Baubegleitungszuschuss 431 / Direkte Antragstellung
Baubegleitungszuschuss 431 / Direktzusage
� Zeitpunkt der Antragsstellung: Grundsätzlich vor Vorhabensbeginn
� Nach Bankengespräch auch drei Monate später oder Baufortschritt unter 50%
� Nach Zusage ist immer noch ein Wechsel in ein höheres Förderniveau möglich
7. Februar 2017KfW-Update 2017
KfW-Vorteilsrechner Fördereffekt – Stand 10/2016
7. Februar 2017KfW-Update 2017
KfW-Vorteilsrechner Fördereffekt – Stand 1/2017
7. Februar 2017KfW-Update 2017
KfW-Vorteilsrechner Fördereffekt – Stand 1/2017
7. Februar 2017KfW-Update 2017
ca. 3.600 € Zinsvorteil Anschlussfinanzierung Laufzeit 10 Jahre, 3,5% effektiv
0,1% Differenzerhöhung + 750 € KfW-Zinsvorteil
KfW-Vorteilsrechner Fördereffekt – Stand 1/2017
7. Februar 2017KfW-Update 2017
Energieeffizient Bauen Förderzahlen
47
Zusagevolumen(Mio. EUR)
Geförderte Wohneinheiten Geförderte Investitionen(Mio. EUR)
5.623
6.996
11.287
108.000
141.500160.100
26.40031.900
39.800
Neuerungen zum 01.04.2016 -Einstellung KfW-Effizienzhaus 70 & Neueinführung
KfW-Effizienzhaus 40 Plus
-Einführung der 20-jährigen Zinsbindung
-Erhöhung des Förderhöchstbetrages von 50 TEUR auf 100 TEUR
-Förderung der energetischen Fachplanung und Baubegleitung auch im Neubau
Anteil der geförderten Wohneinheiten entspricht etwa 50% der Baugenehmigungen
7. Februar 2017KfW-Update 2017
Energieeffizient Bauen – EffizienzhausErfolgreiche Umstellung auf höhere Standards zum 01.04.2016
48
Geförderte Wohneinheiten
2014
77%
18%
5%
Geförderte Wohneinheiten
2015
75%
19%
6%
Geförderte Wohneinheiten
2016
KfW-EH 55KfW-EH 70 KfW-EH 40 KfW-EH 40 Plus
106.700 WE 137.100 WE 160.100 WE
7. Februar 2017KfW-Update 201749
Anforderungen an die Gebäudehülle
•Dachflächen, oberste Geschossdecke, Dachgauben: U ≤ 0,14 W/(m² K)
•Fenster und sonstige transparente Bauteile: UW ≤ 0,90 W/(m² K)
•Außenwände, Geschossdecken nach unten gegen Außenluft: U ≤ 0,20 W/(m² K)
•Sonstige opake Bauteile (Kellerdecken, Decken zu unbeheizten Räumen, Wand-und Bodenflächen gegen unbeheizt/Erdreich etc.): U ≤ 0,25 W/(m² K)
•Türen (Keller- und Außentüren): U ≤ 1,2 W/(m² K)
•Vermeidung von Wärmebrücken: ΔUWB ≤ 0,035 W/(m²K )
•Luftdichtheit der Gebäudehülle: n50 ≤ 1,5 h-1
Bei Umsetzung von vorgegebenen baulichen und anlagentechnischen Standards (Referenzwerte), kann im Rahmen der Förderantragstellung
auf einen rechnerischen Nachweis verzichtet werden.
nach Referenzwerten
Das Effizienzhaus nach Referenzwerten
7. Februar 2017KfW-Update 201750
Eine Hilfestellung
7. Februar 2017KfW-Update 2017
Das KfW-Effizienzhaus 55 nach ReferenzwertenAuswahl eines Anlagenkonzeptes aus sechs möglichen Varianten
Anlagenkonzept
Variante 1 Brennwertkessel, solare Trinkwarmwasser-Bereitung, zentrale Lüftungsanlage mit WRG (80%)
Variante 2 Fernwärme mit zertifiziertem Primärenergiefaktor fp ≤ 0,7, zentrale Lüftungsanlage mit WRG (80%)
Variante 3Zentrale Biomasse-Heizungsanlage auf Basis von Holzpellets, Hackschnitzel oder Scheitholz, zentrale Abluftanlage
Variante 4 Sole-Wasser Wärmepumpe mit Flächenheizsystem, zentrale Abluftanlage
Variante 5 Wasser-Wasser Wärmepumpe mit Flächenheizsystem, zentrale Abluftanlage
Variante 6 Luft-Wasser Wärmepumpe mit Flächenheizsystem, zentrale Lüftungsanlage mit WRG (80%)
Soweit sinnvoll können die Konzepte um solarthermische Anlagen (Heizungsunterstützung, Trinkwarmwasserbereitung) oder Photovoltaikanlagen ergänzt werden.
Die Mindestanforderungen an die energetische Fachplanung und Baubegleitung sind grundsätzlich umzusetzen (auch Erstellung Energieausweis nach Abschnitt 5 EnEV)
7. Februar 2017KfW-Update 2017
KfW-Effizienzhaus 55 nach ReferenzwertenVorteile
KfW-Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten
1. Feste Vorgaben für Dämm-Maßnahmen an der Gebäudehülle und Auswahl der Anlagentechnik
2. Keine KfW-Effizienzhausberechnung erforderlich
3.Anforderung ist mit Einhaltung der Referenzwerte erfüllt, auch wenn nach einer (nachträglichen) Effizienzhaus-Berechnung der Förderstandard Effizienzhaus 55 nicht erreicht werden sollte
4. Aber: Jederzeit Umplanung auf KfW-EH 55 (EH-Berechnung) möglich
5. Planungssicherheit für Kunden
6. Standardisierte Bauweisen möglich (für Bauträger und Fertighausbauer)
52KfW Akademie / Berlin / 31.01.2017
7. Februar 2017KfW-Update 2017
Das Effizienzhaus PLUS PAKET
› Stromerzeugende Anlage auf Basis erneuerbarer Energien
Mindestertrag pro Jahr: 500 kWh x WE + 10 kWh x AN
› Stationäres Batteriespeichersystem (Stromspeicher)
Nutzbare Speicherkapazität: PV-Peakleistung oder / und Leistung
Windkraftanlage und / oder BHKW multipliziert mit einer Stunde
› Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
Wärmerückgewinnung: ≥ 80%
› Visualisierung von Stromerzeugung und Stromverbrauch
EH 40-Konzept kombiniert mit einem PLUS-PAKET
7. Februar 2017KfW-Update 2017
Effizienzhaus-Berechnung – EnEV Vorgaben einhalten !
KfW Effizienzhaus-Berechnung und Online-Bestätigung:
PV-Stromertrag nach den Vorgaben des § 5 Absatz 2 EnEV zu ermitteln
•Solarstrahlungswerte für Referenzklima Potsdam nach DIN V 18599-10: 2011-12 Anhang E
•Bei der Bestimmung der Nennleistung des Photovoltaikmoduls sind ausschließlich die
Standardwerte nach DIN V 18599-9: 2011-12 Anhang B zu verwenden
54KfW Akademie / Berlin / 31.01.2017
KfW-Effizienzhaus 40 PlusDimensionierung PV-Anlage und Stromspeicher
7. Februar 2017KfW-Update 201755
EnEV-Rechenregel§5 - Anrechnung von Strom aus erneuerbarer Energie
Keine Wasserkraft!
7. Februar 2017KfW-Update 201756
Der PV-Ertrag gemäß EnEVStandardwerte gemäß DIN V 18599-9: 2011-12
7. Februar 2017KfW-Update 201757
Der PV-Ertrag gemäß EnEVProduktkenndaten
290 Watt Leistung
290 W / (0,99 x 1,66) m² = 175 W/m²
Nach EnEV nicht zulässig!
23 % Minderertrag gemäß EnEV!
7. Februar 2017KfW-Update 2017
Erforderlicher Stromertrag
Modulfläche?Gemäß EnEV: 25,7 m²
Herstellerangabe: 19,8 m²
Mindestnennleistung Batteriespeicher: (Entladetiefe 98%)
3,47 kW x 1 h/0,98 = 3,54 kWh
7. Februar 2017KfW-Update 201759
Angaben in der KfW-Onlinebestätigung
entspr. 170 W/m²
7. Februar 2017KfW-Update 201760
Angaben in der KfW-Onlinebestätigung
entspr. 128 W/m²
7. Februar 2017KfW-Update 2017
3.) Umsetzung KfW-Effizienzhauses 40 Plus
Umsetzung KfW-Effizienzhaus 40 Plus
•Ansatz der tatsächlich gewählten PV-Module und Nennleistung
•tatsächlicher Standort sowie entsprechende Klimazone gemäß DIN V 18599-10: 2011-12
•Nachweis für Mindestertrag gemäß technischer Mindestanforderungen erbringen
•Berechnung dokumentieren, Unterlagen an den Bauherrn und KfW auf Verlangen vorlegen
61KfW Akademie / Berlin / 31.01.2017
KfW-Effizienzhaus 40 PlusDimensionierung PV-Anlage und Stromspeicher
7. Februar 2017KfW-Update 2017
KfW-Effizienzhaus 40 PlusAnforderungen Plus-Paket: Lüftungsanlage
• Der Wärmebereitstellungsgrad von mindestens 80 % ist für das bilanzierte Gebäude
nachzuweisen.
• Ggf. nicht maschinell belüftete Bereiche in der bilanzierten Gebäudenutzfläche A_N
müssen mitberücksichtigt werden, wie z. B. Keller- oder Treppenräume.
• Der Nachweis kann anhand des energetisch wirksamen Luftwechsels erbracht werden.
• Dabei ist für das gesamte bei der Bilanzierung betrachtete Gebäude eine energetisch
wirksame Luftwechselrate von n ≤ 0,28 h-1 gemäß DIN V 4108-6 nachzuweisen.
• Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, Wärmerückgewinnung: ≥ 80 %
KfW Akademie / Berlin / 31.01.2017
7. Februar 2017KfW-Update 2017
Anforderungsgröße
Energetisch wirksamer Luftwechsel
10 m²
18 m²
2 m²
15 m² 8 m²
15 m²
24 m²
7. Februar 2017KfW-Update 2017
Energieeffizient Bauen und Sanieren
Liste der technischen FAQ seit 2012:Nachschlagewerk mit praxisnahe Vorgaben für die Effizienzhausberechnung
• Neue Fassung seit 01.08.2016• Anpassungen an EnEV-Novelle• neue FAQ
• Effizienzhaus-Berechnung
• (Passivhaus)
• Bauteile der Gebäudehülle
• Wärmebrücken
• Anlagenbewertung
• Strom aus Erneuerbaren Energien
• Einzelmaßnahmen
• Energetische Fachplanung und technische
Nachweise
• Prüfung der förderfähigen Maßnahmen
KfW Akademie / Berlin / 31.01.2017
7. Februar 2017KfW-Update 2017
Technische FAQ Nr. 2.06
KfW Effizienzhaus 40 Plus, Eigenstromnutzung
• selbsterzeugte Strom überwiegend im Gebäude nutzen (Heizung,
Lüftung, Beleuchtung, Haushaltsprozesse und Haushaltsgeräte)
• bei MFH für jede WE Stromnutzung physikalisch ermöglichen
• bei mehreren Gebäuden, Vorrangnutzung/Vorrangschaltung für das
Gebäude mit KfW Effizienzhaus 40 Plus Standard sicher stellen
• der am Gebäude erzeugte Strom darf nicht über ein öffentliches
Stromnetz zu den Verbrauchern geleitet werden.
Liste der Technischen FAQNeuerungen 2015, verkürzte Darstellung
7. Februar 2017KfW-Update 201766
Energieeffizient Bauen und SanierenZusammenfassung Effizienzhausniveaus
Gebäude-
bestand
Neubau
EnEV: 75KfW-EH
55KfW-EH
40
KfW-EH100
KfW-EH115
KfW-EH70
KfW-EH85
EnEV: 140KfW-EH
55
Breitenförderung Spitzenförderung
Energiekonzept2050
EU-Gebäuderichtlinie2021
Bauteil AW KD / WE Dach Fenster Außentür WBZ
EH 40 Bauteilstandard: 55% 0,15 0,19 0,11 0,72 0,99 0,028
Effizienzhausstandard
U-Werte in [W/(m²K)] Effizienzhäuser
KfW-EH70
7. Februar 2017KfW-Update 201767
1 Festlegung der Wärmeschutzbasisvariante
3 Schritte zum KfW-Effizienzhausnachweis
2 Auswahl der Heizungspräferenz
3 Ggf. baulichen Wärmeschutz nachbessern
7. Februar 2017KfW-Update 201768
1 Festlegung der Wärmeschutzbasisvariante
2 Auswahl der Heizungspräferenz
3 Ggf. baulichen Wärmeschutz nachbessern
3 Schritte zum KfW-Effizienzhausnachweis
7. Februar 2017KfW-Update 2017
H´T ≤ 70% Referenzgebäude H´T ≤ 55% Referenzgebäude
Dach:0,14 W/(m²K)
Fenster:0,90 W/(m²K)
Außenwand:0,20 W/(m²K)
Bodenplatte /Kellerdecke:0,25 W/(m²K)
Dach:0,11 W/(m²K)
Fenster:0,72 W/(m²K)
Außenwand:0,15 W/(m²K)
Bodenplatte /Kellerdecke:0,19 W/(m²K)
Wärmebrücken-zuschlag:
ΔUWB ≤ 0,035 W/(m²K)
Wärmebrücken-zuschlag:
ΔUWB ≤ 0,028 W/(m²K)
KfW-Effizienzhaus in der Praxis Mittlerer baulicher Wärmeschutz
Dach
Außenwand
Bodenplatte
ca. 16 + 8 cm
ca. 26 cm
ca. 15 cm
WBZ: 0,0
Dach
Außenwand
Bodenplatte
ca. 16 + 12 cm
ca. 30 cm
ca. 18 cm
ca. 16 m³ weniger Wärmedämmungthermische Hülle: 420 m²
Mittlere U-Werte für den erforderlichen baulichen Wärmeschutz
24 cm vs. 40 cm ≈ 5 m² WohnflächeDachneigung 35°, Trauflänge 10 m
7. Februar 2017KfW-Update 2017 70
Schlusswort
Für alle Nachweise im Rahmen einer Wärmebrückenbewertung sollte grundsätzlich eine begründbare, dem Vorhaben angemessene und für
Dritte nachvollziehbare Arbeitsweise verfolgt werden.
Wärmebrückenkonzepte können jederzeit angepasst und geändert werden, so dass erst mit der Bestätigung nach Durchführung der
Maßnahme das maßgebende und überprüfbare Ergebnis ausschlaggebend ist
Bei der Entwicklung und Festlegung von Wärmebrückendetails, sollte auf eine einfache handwerkliche Umsetzung und Kontrollmöglichkeit im Rahmen der Baubegleitung geachtet werden. Eine Fotodokumentation
der Bauleitung ist hierfür sehr hilfreich und oft ausreichend
7. Februar 2017KfW-Update 201771
1 Festlegung der Wärmeschutzbasisvariante
3 Schritte zum KfW-Effizienzhausnachweis
2 Auswahl der Heizungspräferenz
3 Ggf. baulichen Wärmeschutz nachbessern
Effizienzhausnachweis abgeschlossen bei:
Pelletheizung WärmepumpeNah-/Fernwärme mit fp <0,5
HYBRID-Systeme mit PV-Unterstützung
7. Februar 2017KfW-Update 201772
KfW-Effizienzhaus in der Praxis Trinkwasserbereitung – 100% regenerativ möglich
+
ca. 24 m² PV-Anlage
7. Februar 2017KfW-Update 201773
+
ca. 24 m² PV-Anlage
++
KfW-Effizienzhaus in der Praxis Trinkwasserbereitung – 100% regenerativ möglich
7. Februar 2017KfW-Update 201774
● Stichprobenkontrollen werden ausgebaut
● Kontrollen bei Antragstellung, nach Zusage und nach Fertigstellung
● geprüft werden u.a.- Online-Bestätigungen- Berechnungsunterlagen- Planung und Baubegleitung- Gebäude vor-Ort
● Verfehlen der Förderzwecke führt zu Anpassungen der Zusagen bzw. Kündigung
21
Das Schwerpunktthema seit 2014Ausbau der Qualitätssicherung
7. Februar 2017KfW-Update 201775
75
Energieeffizient Bauen und Sanierenerfolgreiche Umsetzung mit dem KfW-Qualitätssicherungssystem
Qualitätskontrollen: SPK: Stichprobenkontrolle, VOK: Vor-Ort-Kontrolle
Energieberatung und Vorhabens-
planung
Antragstellung und Zusage
Umsetzung der Maßnahmen
Vorhabens-abschluss
Plausibilisierung von energetischen Kennwerten über das EBS-Prüftool
Online-Bestätigung
Stichprobenprüfung der energetischen Berechnungsunter-lagen (SPK1)
Stichprobenprüfung der umgesetzten Maß-nahmen (VOK)
Verpflichtende Einbin-dung von Sachver-ständigen aus der Expertenliste ab 2014
Sachverständige
Förderung der energ. Baubegleitung bei Sanierungsvorhaben im Zuschussprogramm 431
Baubegleitung
Berechnungsprüfung Vor-Ort-Kontrolle
Technische Mindest-anforderungen unter-stützen die Planungs-und Ausführungsqualität
Programminhalte
Stichprobenprüfung der erforderlichen techn. Nachweise und Rechnungen (SPK2)
Nachweisprüfung
SPK1 SPK2 VOK
Energieberatung und Vorhabens-
planung
Antragstellung und Zusage
Umsetzung der Maßnahmen
Vorhabens-abschluss
Energieberatung und Vorhabens-
planung
Antragstellung und Zusage
Umsetzung der Maßnahmen
Vorhabens-abschluss
Plausibilisierung von energetischen Kennwerten über das EBS-Prüftool
Online-Bestätigung
Stichprobenprüfung der energetischen Berechnungsunter-lagen (SPK1)
Stichprobenprüfung der umgesetzten Maß-nahmen (VOK)
Verpflichtende Einbin-dung von Sachver-ständigen aus der Expertenliste ab 2014
Sachverständige
Förderung der energ. Baubegleitung bei Sanierungsvorhaben im Zuschussprogramm 431
Baubegleitung
Berechnungsprüfung Vor-Ort-Kontrolle
Technische Mindest-anforderungen unter-stützen die Planungs-und Ausführungsqualität
Programminhalte
Stichprobenprüfung der erforderlichen techn. Nachweise und Rechnungen (SPK2)
Nachweisprüfung
SPK1 SPK2 VOK
7. Februar 2017KfW-Update 201776
76
Energieeffizient Bauen und Sanierenerfolgreiche Umsetzung mit dem KfW-Qualitätssicherungssystem
Qualitätskontrollen: SPK: Stichprobenkontrolle, VOK: Vor-Ort-Kontrolle
Energieberatung und Vorhabens-
planung
Antragstellung und Zusage
Umsetzung der Maßnahmen
Vorhabens-abschluss
Plausibilisierung von energetischen Kennwerten über das EBS-Prüftool
Online-Bestätigung
Stichprobenprüfung der energetischen Berechnungsunter-lagen (SPK1)
Stichprobenprüfung der umgesetzten Maß-nahmen (VOK)
Verpflichtende Einbin-dung von Sachver-ständigen aus der Expertenliste ab 2014
Sachverständige
Förderung der energ. Baubegleitung bei Sanierungsvorhaben im Zuschussprogramm 431
Baubegleitung
Berechnungsprüfung Vor-Ort-Kontrolle
Technische Mindest-anforderungen unter-stützen die Planungs-und Ausführungsqualität
Programminhalte
Stichprobenprüfung der erforderlichen techn. Nachweise und Rechnungen (SPK2)
Nachweisprüfung
SPK1 SPK2 VOK
Energieberatung und Vorhabens-
planung
Antragstellung und Zusage
Umsetzung der Maßnahmen
Vorhabens-abschluss
Energieberatung und Vorhabens-
planung
Antragstellung und Zusage
Umsetzung der Maßnahmen
Vorhabens-abschluss
Plausibilisierung von energetischen Kennwerten über das EBS-Prüftool
Online-Bestätigung
Stichprobenprüfung der energetischen Berechnungsunter-lagen (SPK1)
Stichprobenprüfung der umgesetzten Maß-nahmen (VOK)
Verpflichtende Einbin-dung von Sachver-ständigen aus der Expertenliste ab 2014
Sachverständige
Förderung der energ. Baubegleitung bei Sanierungsvorhaben im Zuschussprogramm 431
Baubegleitung
Berechnungsprüfung Vor-Ort-Kontrolle
Technische Mindest-anforderungen unter-stützen die Planungs-und Ausführungsqualität
Programminhalte
Stichprobenprüfung der erforderlichen techn. Nachweise und Rechnungen (SPK2)
Nachweisprüfung
SPK1 SPK2 VOK
7. Februar 2017KfW-Update 2017
Zuschuss Baubegleitung (Programm 431) Was muss mein Kunde für eine Förderung beachten?
› Zuschuss von 50 % der förderfähigen Kosten, max. 4.000 Euro pro Vorhaben
› Antragstellung bei KfW vor Vorhabensbeginn
(seit 01. April 2016)
Nur in Kombination mit den Förderprodukten Energieeffizient Sanieren (151/152, 430)
oder Energieeffizient Bauen (153)
› Gefördert werden:
› Leistungen zur Detailplanung
› Unterstützung bei Ausschreibung und Angebotsauswertung
› Kontrolle der Bauausführung
› Nachhaltigkeitsbewertung im Neubau
Seit 01. April 2016 auch für Neubau
7. Februar 2017KfW-Update 2017
Zuschuss Baubegleitung (431)
Fit für die KfW - Fachaustausch der Energieberater 2017 / Wandlitz / 20. Januar 2017
Leistungen des Energieberaters (Auszug)
› Gesamtprozessbegleitung (energetische Beratung von Ist-Analyse, Planung, Begleitung Umsetzung bis Ergebniskontrolle).
› Sicherstellung der Umsetzung der Programmanforderungen durch Planung und Baubegleitung energetischer Maßnahmen.
› Erstellung energetisches Gesamtkonzept (individuelle Gebäude- und Nutzersituation)
› Baubegleitung: Prüfung und Bestätigung programmgemäße Durchführung Maßnahmen, insbesondere Einhaltung der energetischen Anforderungen (energetische Qualität).
› Bauablauf: Überwachung Bauausführung hinsichtlich Erreichbarkeit der Planungswerte (z. B. Prüfung wärmeschutztechnische Bauteilaufbau, Minimierung Wärmebrücken, Ausführung der Gebäudeluftdichtheit).
› Überprüfung spezifischer energetischer Nebenanforderungen und Einhaltung “Technischer Mindestanforderungen“.
7. Februar 2017KfW-Update 2017
Zuschuss Baubegleitung (431)
7. Februar 2017KfW-Update 2017
Energieeffizient Bauen (153)Anforderungen an Sachverständige
› Begleitung durch wirtschaftlich unabhängige Sachverständige der Expertenliste, ohne
● in Inhaber-/Gesellschafts-/Beschäftigungsverhältnis zu ausführenden Unternehmen
oder Lieferanten zu stehen oder
● von diesem Unternehmen oder Lieferanten beauftragt werden zu sein oder
● Lieferungen oder Leistungen zu vermitteln.
› Ausnahmen:
● bei Antragsteller/Verkäufer (z. B. Bauträger) neuer WE angestellte Sachverständige.
● angestellte Sachverständige von Bau- und Handwerksunternehmen (z. B. Fertig-
hausbauer einer von KfW zugelassenen Gütegemeinschaften).
● Dokumentation erbrachter Leistungen durch besondere Formulare.
● Dokumentation verbleibt bei EndkreditnehmerIn.
● ersetzt weder "BzA" noch "BnD".
7. Februar 2017KfW-Update 201781
81
Energieeffizient Bauen und Sanierenerfolgreiche Umsetzung mit dem KfW-Qualitätssicherungssystem
Qualitätskontrollen: SPK: Stichprobenkontrolle, VOK: Vor-Ort-Kontrolle
Energieberatung und Vorhabens-
planung
Antragstellung und Zusage
Umsetzung der Maßnahmen
Vorhabens-abschluss
Plausibilisierung von energetischen Kennwerten über das EBS-Prüftool
Online-Bestätigung
Stichprobenprüfung der energetischen Berechnungsunter-lagen (SPK1)
Stichprobenprüfung der umgesetzten Maß-nahmen (VOK)
Verpflichtende Einbin-dung von Sachver-ständigen aus der Expertenliste ab 2014
Sachverständige
Förderung der energ. Baubegleitung bei Sanierungsvorhaben im Zuschussprogramm 431
Baubegleitung
Berechnungsprüfung Vor-Ort-Kontrolle
Technische Mindest-anforderungen unter-stützen die Planungs-und Ausführungsqualität
Programminhalte
Stichprobenprüfung der erforderlichen techn. Nachweise und Rechnungen (SPK2)
Nachweisprüfung
SPK1 SPK2 VOK
Energieberatung und Vorhabens-
planung
Antragstellung und Zusage
Umsetzung der Maßnahmen
Vorhabens-abschluss
Energieberatung und Vorhabens-
planung
Antragstellung und Zusage
Umsetzung der Maßnahmen
Vorhabens-abschluss
Plausibilisierung von energetischen Kennwerten über das EBS-Prüftool
Online-Bestätigung
Stichprobenprüfung der energetischen Berechnungsunter-lagen (SPK1)
Stichprobenprüfung der umgesetzten Maß-nahmen (VOK)
Verpflichtende Einbin-dung von Sachver-ständigen aus der Expertenliste ab 2014
Sachverständige
Förderung der energ. Baubegleitung bei Sanierungsvorhaben im Zuschussprogramm 431
Baubegleitung
Berechnungsprüfung Vor-Ort-Kontrolle
Technische Mindest-anforderungen unter-stützen die Planungs-und Ausführungsqualität
Programminhalte
Stichprobenprüfung der erforderlichen techn. Nachweise und Rechnungen (SPK2)
Nachweisprüfung
SPK1 SPK2 VOK
7. Februar 2017KfW-Update 201782
Externe VOKErstergebnisse KfW-Effizienzhäuser (Wohngebäude), VOK 2013-2015
82
● Trend Sanierung: Mehr erfolgreiche Erstergebnisse, Nicht-Erreichung rückläufig -Gestiegene Bekanntheit der Kontrollen bei Bauherren/ Energieeffizienz-Experten
● Trend Neubau: Verbesserungsbedarf bei Nachweisen (Hydraulischer Abgleich, Luftdichtheit, Wärmebrücken), Nicht-Erreichung des Effizienzhaus-Standards bleibt auf niedrigem Niveau.
7. Februar 2017KfW-Update 201783
Informationen und Arbeitshilfen
83
7. Februar 2017KfW-Update 201784 84
Qualitätssicherung der KfW
84
7. Februar 2017KfW-Update 201785 85
Qualitätssicherung der KfW
85
7. Februar 2017KfW-Update 201786
Ausblick
86
Wie geht es mit der EnEV weiter?
Gar nicht!
Das GEG wird die neue Richtschnur für energieeffizientes Bauen!
7. Februar 2017KfW-Update 2017
Vorläufige Zusammenfassung
Das Wichtigste (1):
● Keine Verschärfung für Wohngebäude
● Keine Verschärfung im Bestand
● Für NWG wird der Niedrigstenergiestandard definiert
● Ab 1.1.2019 müssen öffentliche Gebäude, die von Behörden genutzt werden
den Niedrigstenergiestandard umsetzen
● Neuregelung der Anforderungen bei Erweiterung
● Referenzgebäude weitgehend unverändert, jedoch Wegfall Zeile 1.0
● Auch Wohngebäude müssen ab 1.1.2019 nach DIN 18599 berechnet werden
● Ausstellungsberechtigung für Energieausweise einheitlich für Neubau und
Sanierung sowie Wohn- und Nichtwohngebäude
● Effizienzklassen im Energieausweis auf Primärenergie umgestellt
8
7. Februar 2017KfW-Update 2017
Das Wichtigste (2):
● Zahlreiche Ausnahmetatbestände (Wirtschaftlichkeit, Flüchtlingsheime,
Brandschutzanforderungen)
● Primärenergiefaktoren sollen zukünftig per Verordnung festgeschrieben werden,
im GEG direkt Neuregelungen für Biogas und Quartierslösungen
● Neue Regelungen zur Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien
● Anwendung neues Beiblatt 2 für Wärmebrücken
8
Vorläufige Zusammenfassung
7. Februar 2017KfW-Update 2017
Berechnungsverfahren Wohngebäude
§ 22 Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs von Wohngebäuden
● (1) Für das zu errichtende Wohngebäude und das Referenzgebäude ist der Jahres-Primärenergiebedarf Qp nach DIN V 18599: 2016-10 zu ermitteln. Bei der Berechnung kann das Verfahren nach DIN V 18599-12: 2017-01 verwendet werden.
● (2) Bis zum 31. Dezember 2018 kann für das zu errichtende Wohngebäude und das Referenzgebäude der Jahres-Primärenergiebedarf Qp auch nach DIN V 4108-6: 2003-06, geändert durch DIN V 4108-6 Berichtigung 1: 2004-3, in Verbindung mit DIN V 4701-10: 2003-08, geändert durch A1: 2012-07, ermittelt werden, wenn das Gebäude nicht gekühlt wird.
● Der in diesem Rechengang zu bestimmende Jahres-Heizwärmebedarf Qh ist nach dem Monatsbilanzverfahren nach DIN V 4108-6: 2003-06, geändert durch DIN V 4108-6 Berichtigung 1: 2004-3, mit den dort in Anhang D.3 genannten Randbedingungen zu er-mitteln. Als Referenzklima ist abweichend von DIN V 4108-6: 2003-06, geändert durch DIN V 4108-6 Berichtigung 1: 2004-3, das Klima nach DIN V 18599-10: 2016-10 Anhang E (Region Potsdam) zu verwenden. Zur Berücksichtigung von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sind die methodischen Hinweise in Abschnitt 4.1 der DIN V 4701-10: 2003-08 zu beachten.
89
7. Februar 2017KfW-Update 2017
DIN V 18599-12:2017-01
90
7. Februar 2017KfW-Update 2017
Berechnungstabellenblätter
91
7. Februar 2017KfW-Update 2017
Berechnungstabellenblätter
19 Tabellenbis zu 100 Bearbeitungsschritte
7. Februar 2017KfW-Update 2017
Wichtige technische Änderungen
7. Februar 2017KfW-Update 2017
Abschnitt 4: Nutzung von Erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung bei einem zu errichtenden Gebäuden
§ 36 bis 42
•diverse Anforderungen für Anrechnung der Erfüllung Erneuerbare Wärme
•PV-Strom mindestens 15% Deckung oder 0,02 kW pro m² Nutzfläche
•Bespiel veränderte Jahresarbeitszahl für Luft-/Wasser-Wärmepumpen, Pflicht für Anzeige der tatsächlich erreichten JAZ
•Ersatzmaßnahme „Maßnahmen zur Einsparung von Energie“, keine Anforderung an Qp, H´T-Unterschreitung von 10%
94* IWU-Studie Juni 2016: Einflussfaktoren auf die Sanierung im deutschen Wohngebäudebestand - Ergebnisse einer qualitativen Studie zu Sanierungsanreizen und -hemmnissen privater und institutioneller Eigentümer. Im Auftrag der KfW / KEc2
7. Februar 2017KfW-Update 2017
Strom aus erneuerbaren Energien
§ 25 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien
● (1) Strom aus erneuerbaren Energien, der in zu errichtenden Gebäuden eingesetzt wird, darf bei der Ermittlung des Jahres-Primärenergiebedarfs nach den §§ 22 und 23 in Abzug gebracht werden, wenn er
› 1. im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zu dem Gebäude erzeugt wird,
› 2. vorrangig in dem Gebäude unmittelbar nach Erzeugung oder nach vorübergehender Speicherung selbst genutzt und nur die überschüssige Strommenge in das öffentliche Netz eingespeist wird und
› 3. nicht für Stromdirektheizungen genutzt wird.
95
7. Februar 2017KfW-Update 2017
Strom aus erneuerbaren Energien
§ 25 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien
● (2) Bei der Ermittlung des Jahres-Primärenergiebedarfs von zu errichtenden Gebäuden dürfen in Abzug gebracht werden
› 1. für eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien ohne Nutzung eines elektrochemischen Speichers 150 Kilowattstunden je Kilowatt installierter Nennleistung und ab einer Anlagengröße von 0,01 Kilowatt Nennleistung je Quadratmeter Gebäudenutzfläche oder Nettogrundfläche zuzüglich das 0,7-Fache des jährlichen absoluten Endenergiebedarfs (Strom) der Anlagentechnik, jedoch insgesamt höchstens 20 Prozent des Jahres-Primärenergiebedarfs, und
› 2. für eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien mit Nutzung eines elektrochemischen Speichers von mindestens 1 Kilowattstunde Nennkapazität je Kilowatt installierter Nennleistung der Erzeugungsanlage 200 Kilowattstunden je Kilowatt installierter Nennleistung und ab einer Anlagengröße von 0,01 Kilowatt Nenn-leistung je Quadratmeter Gebäudenutzfläche oder Nettogrundfläche zuzüglich das 1,0-Fache des jährlichen absoluten Endenergiebedarfs (Strom) der Anlagentechnik, jedoch insgesamt höchstens 25 Prozent des Jahres-Primärenergiebedarfs.
● Der Ausgangswert des Jahres-Primärenergiebedarfs ist der Wert, der sich ohne Anrechnung des Stroms aus erneuerbaren Energien nach Absatz 1 und unter Verwendung des Primärenergiefaktors für Strom nach § 24 ergibt.
7. Februar 2017KfW-Update 2017
Strom aus erneuerbaren Energien
§ 25 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien
● (2) Bei der Ermittlung des Jahres-Primärenergiebedarfs von zu errichtenden Gebäuden dürfen in Abzug gebracht werden
› 1. für eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien ohne Nutzung eines elektrochemischen Speichers 150 Kilowattstunden je Kilowatt installierter Nennleistung und ab einer Anlagengröße von 0,01 Kilowatt Nennleistung je Quadratmeter Gebäudenutzfläche oder Nettogrundfläche zuzüglich das 0,7-Fache des jährlichen absoluten Endenergiebedarfs (Strom) der Anlagentechnik, jedoch insgesamt höchstens 20 Prozent des Jahres-Primärenergiebedarfs, und
› 2. für eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien mit Nutzung eines elektrochemischen Speichers von mindestens 1 Kilowattstunde Nennkapazität je Kilowatt installierter Nennleistung der Erzeugungsanlage 200 Kilowattstunden je Kilowatt installierter Nennleistung und ab einer Anlagengröße von 0,01 Kilowatt Nenn-leistung je Quadratmeter Gebäudenutzfläche oder Nettogrundfläche zuzüglich das 1,0-Fache des jährlichen absoluten Endenergiebedarfs (Strom) der Anlagentechnik, jedoch insgesamt höchstens 25 Prozent des Jahres-Primärenergiebedarfs.
● Der Ausgangswert des Jahres-Primärenergiebedarfs ist der Wert, der sich ohne Anrechnung des Stroms aus erneuerbaren Energien nach Absatz 1 und unter Verwendung des Primärenergiefaktors für Strom nach § 24 ergibt.
7. Februar 2017KfW-Update 2017
Strom aus erneuerbaren EnergienRechenbeispiel
98
PV-Anlage 3 kW PEAK → Stromertrag gem. 18599 ca. 2.670 kWh/Jahr
Pauschaler Abzug: 450 kWh → ?Anrechnung Strombedarf: 0,7 x QE = 2.835 kWh → Qp = 5.103 kWh entspr. 22,7 kWh/(m²xJahr)
Qp = (49,3 – 22,7) = 26,6 kWh/(m²xJahr) entspr. 54% → Qp mit PV-Nutzung 39,4 kWh/(m²xJahr)
7. Februar 2017KfW-Update 2017
Wärmebrücken
§ 13 Wärmebrücken
•Gebäude sind so zu errichten, dass der Einfluss konstruktiver Wärmebrücken auf den Jahres-Heizwärmebedarf nach den anerkannten Regeln der Technik und nach den im jeweiligen Einzelfall wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen so gering wie möglich gehalten wird.
§ 25 Einfluss von Wärmebrücken
•„… der verbleibende Einfluss von Wärmebrücken ist bei der Ermittlung des Jahres-Primärenergiebedarfs … nach einer der in DIN V 18599-2: 2016-10 oder bis zum 31. Dezember 2018 auch in DIN V 4108-6: 2003-06, geändert durch DIN V 4108-6 Berichtigung 1: 2004-3 genannten Vorgehensweisen zu berücksichtigen.
• Soweit dabei Gleichwertigkeitsnachweise zu führen sind, ist dies für solche Wärmebrücken nicht erforderlich, bei denen die angrenzenden Bauteile kleinere Wärmedurchgangskoeffizienten aufweisen, als in den Musterlösungen der DIN 4108 Beiblatt 2 2017-03 zugrunde gelegt sind.“
7. Februar 2017KfW-Update 2017
WärmebrückenNachweismethoden und Änderungen im neuen Beiblatt 2 DIN 4108
Pauschale Wärmebrückenzuschläge (DIN V 18599-2:2016-10)
7. Februar 2017KfW-Update 2017
WärmebrückenNachweismethoden und Änderungen im neuen Beiblatt 2 DIN 4108
Detaillierte Wärmebrückenberechnung gem. DIN EN ISO 10211 oder DIN EN ISO 13370
Alternative Nachweisführung „Erweiterter Gleichwertigkeitsnachweis“
� ΔUWB = 0,05 + X W/(m²K) individuelle Zuschläge bei Überwiegender Konformität gemäß Kategorie A
� ΔUWB = 0,03 + X W/(m²K) individuelle Zuschläge bei Überwiegender Konformität gemäß Kategorie BZuschlag Δψ bei geregelten Wärmebrücken (fehlende Konformität) und ψbei fehlenden Wärmebrücken (fehlendes Detail)
7. Februar 2017KfW-Update 2017
WärmebrückenNachweismethoden und Änderungen im neuen Beiblatt 2 DIN 4108
7. Februar 2017KfW-Update 2017
WärmebrückenNachweismethoden und Änderungen im neuen Beiblatt 2 DIN 4108
Sonstige Neuerungen und Änderungen
� ALLE Wärmebrücken sind im Rahmen des Gleichwertigkeitsnachweises zu erfassen!
� ALT: 85 Planungsbeispiele auf 42 Seiten
NEU: 354 Planungsbeispiele auf 146 Seiten
� Neue Bagatellen: Einzel auftretende WB mit Kantenlänge l ≤ 1,0 m und WB mit ψ ≤ 0,01 W/(nK)
� Ersatzsysteme für Fenster-, Dachflächenfenster- und Lichtkuppelanschlüsse und verglaste Fassaden
� ANHANG mit Formblätter und Musterberechnungen
� Erläuterung zum thermisch optimierten STB-Sockel („Zinnenlager“)
7. Februar 2017KfW-Update 2017
WärmebrückenNachweismethoden und Änderungen im neuen Beiblatt 2 DIN 4108
7. Februar 2017KfW-Update 2017
WärmebrückenFensterersatzmodel
7. Februar 2017KfW-Update 2017
WärmebrückenVerbesserter Fußpunkt Stahlbetonwand
7. Februar 2017KfW-Update 2017
Energieausweis
7. Februar 2017KfW-Update 2017
Effizienzklassen
EnEV GEG
7. Februar 2017KfW-Update 2017109
2
3
4
5
Für alle Varianten: Baulicher Wärmeschutz 100% Referenzniveau
QP = 67,5kWh/(m² x Jahr)
QP = 60,5kWh/(m² x Jahr)
QP = 49,9kWh/(m² x Jahr)
QP = 47,7kWh/(m² x Jahr)
QP = 47,8kWh/(m² x Jahr)
50 m² PV-Anlage
1 QP = 64,0kWh/(m² x Jahr)
QP = 57,8kWh/(m² x Jahr)
QP = 22,8kWh/(m² x Jahr)
QP = 21,2kWh/(m² x Jahr)
QP = 43,6kWh/(m² x Jahr)
- 56%
- 55%
- 5%
- 5%
- 9%
QP-Einsparung durch Photovoltaikanlage
+
+ 40 m² PV-Anlage
Systemergänzung PhotovoltaikEFH, AN = 225 m², Referenz-QP: 75,9 kWh/(m² x Jahr)
7. Februar 2017KfW-Update 2017110
2
3
4
5
Für alle Varianten: Baulicher Wärmeschutz 100% Referenzniveau
QP = 67,5kWh/(m² x Jahr)
QP = 60,5kWh/(m² x Jahr)
QP = 49,9kWh/(m² x Jahr)
QP = 47,7kWh/(m² x Jahr)
QP = 47,8kWh/(m² x Jahr)
50 m² PV-Anlage
1 QP = 64,0kWh/(m² x Jahr)
QP = 57,8kWh/(m² x Jahr)
QP = 22,8kWh/(m² x Jahr)
QP = 21,2kWh/(m² x Jahr)
QP = 43,6kWh/(m² x Jahr)
- 56%
- 55%
- 5%
- 5%
- 9%
QP-Einsparung durch Photovoltaikanlage
+
+ 50 m² PV-Anlage
incl. kühlen
Systemergänzung PhotovoltaikEFH, AN = 225 m², Referenz-QP: 75,9 kWh/(m² x Jahr)
7. Februar 2017KfW-Update 2017111
0,0
200,0
400,0
600,0
800,0
1000,0
1200,0
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
[kW
h/J
ah
r]
PV-Ertrag Strombedarf Trinkwasser Strombedarf Kühlen Strombedarf Heizen
0,0
200,0
400,0
600,0
800,0
1000,0
1200,0
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
[kW
h/J
ah
r]
PV-Ertrag Strombedarf Trinkwasser Strombedarf Kühlen Strombedarf Heizen
0,0
200,0
400,0
600,0
800,0
1000,0
1200,0
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
[kW
h/J
ah
r]
PV-Ertrag Strombedarf Trinkwasser Strombedarf Kühlen Strombedarf Heizen
+ +Incl. Kühlen
Anrechnung PV-Strom gemäߧ5 EnEV
7. Februar 2017KfW-Update 2017112 +Incl. Kühlen
0,0
200,0
400,0
600,0
800,0
1000,0
1200,0
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
[kW
h/J
ah
r]
PV-Ertrag Strombedarf Trinkwasser Strombedarf Kühlen Strombedarf Heizen
+ +
PV-Ertrag Strombedarf Trinkwasser Strombedarf Kühlen Strombedarf Heizen
+ H´T = 70%Referenzniveau
Energiebilanz gemäߧ5 EnEVEFH auf dem Weg zum EHplus?
QP = 7,1kWh/(m² x Jahr)
9% Referenz
7. Februar 2017KfW-Update 2017113
0
200
400
600
800
1000
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
[kW
h /
Mo
na
t]
Strombedarf Wärmepumpe
Überschuss PV-Anlage
ca. 1.100 kWh/Jahr
ca. 3.924 kWh/Jahr
Gemäß EnEV bilanzierter Strombedarf und Überschuss PV-Strom
7. Februar 2017KfW-Update 2017114
Modellvorhaben „Effizienzhaus Plus“
7. Februar 2017KfW-Update 2017115
Photovoltaikertrag
7. Februar 2017KfW-Update 2017116
Stromnutzung
7. Februar 2017KfW-Update 2017117
Stromnutzung
7. Februar 2017KfW-Update 2017118
Baukosten
7. Februar 2017KfW-Update 2017119
Messergebnisse von Wärmepumpen
7. Februar 2017KfW-Update 2017120
Energieeffizienz von Wärmepumpenanlagen im Modelvorhaben
7. Februar 2017KfW-Update 2017121
Messergebnisse von Wärmepumpen
7. Februar 2017KfW-Update 2017
Technische
FAQ Nr. 5.33
Infrarotheizung,
Abbildung
› Bei elektrischen Infrarotheizungen handelt es sich im Sinne
der DIN V 4701-10 und der DIN V 18599-5 um
Elektro-Direktheizungen
› Berechnungen sind dem entsprechend vorzunehmen
› Eine davon abweichende Berechnung ist unzulässig
122
Liste der Technischen FAQNeuerungen 2015, verkürzte Darstellung
7. Februar 2017KfW-Update 2017
EnEV 2016 konkret - Elektroheizung und PV?EFH AN: 225 m²; QP,Referenz = 71,0 kWh/(m²xJahr)
0,0
500,0
1000,0
1500,0
2000,0
2500,0
3000,0
3500,0
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
En
den
erg
ieb
ed
arf
[kW
h]
0,0
500,0
1000,0
1500,0
2000,0
2500,0
3000,0
3500,0
PV-Ertrag Endenergie Heizung Endenergie Lüftung Endenergie Trinkwasser
QP: 135,5 kWh/(m²xJahr)
entspr. 191% RG
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
PV-Ertrag Endenergie Heizung Endenergie Lüftung Endenergie Trinkwasser
16 kWPEAK
QP: 80,7 kWh/(m²xJahr)
entspr.114% RG
810 €Heizkosten im
Dezember
7. Februar 2017KfW-Update 2017
0,0
500,0
1000,0
1500,0
2000,0
2500,0
3000,0
3500,0
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
En
den
erg
ieb
ed
arf
[kW
h]
0,0
500,0
1000,0
1500,0
2000,0
2500,0
3000,0
3500,0
PV-Ertrag Endenergie Heizung Endenergie Lüftung Endenergie Trinkwasser
EnEV 2016 konkret - Elektroheizung und PV?EFH AN: 225 m²; QP,Referenz = 71,0 kWh/(m²xJahr)
H´T: 70% RG
QP: 53,2 kWh/(m²xJahr)
entspr. 75 % RG
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
PV-Ertrag Endenergie Heizung Endenergie Lüftung Endenergie Trinkwasser
H´T: 70% RG + WRG
QP: 21,3 kWh/(m²xJahr)
entspr. 30 % RG
29% Eigenstromquote
7. Februar 2017KfW-Update 2017125
Effizienzhausvorsprung durch Produktkennwerte
Primärenergiebilanzierung mit herstellspezifischen Produktkennwerten
Die EnEV belohnt planerischen Sachverstand
und eine qualitätsgerechte Bauausführung.
7. Februar 2017KfW-Update 2017126
Effizienzhaus in der Umsetzung
126
Trumpfkarte vorgefertigter Holzbau
Ökologisch, nachhaltige Nachverdichtung
7. Februar 2017KfW-Update 2017127
Förderbeispiel:Einfamilienwohnhaus Baujahr 1971
Foto: Prof. Gabriel, Oldenburg
7. Februar 2017KfW-Update 2017128Foto: Prof. Gabriel, Oldenburg
7. Februar 2017KfW-Update 2017129Foto: Prof. Gabriel, Oldenburg
7. Februar 2017KfW-Update 2017130Foto: Prof. Gabriel, Oldenburg
7. Februar 2017KfW-Update 2017131Foto: Prof. Gabriel, Oldenburg
7. Februar 2017KfW-Update 2017132Foto: Prof. Gabriel, Oldenburg
Standardfinanzierung:
Konvent. Bankendarlehen: 230.000 € zu 1,50 %
Oder doch lieber ein Effizienzhauskonzept?
Erdgeschoss:
12 cm Fassadendämmung
8 cm Kellerdeckendämmung
3 Scheiben-WSV: UW = 0,95 W/(m²xK)
Brennwertkessel + Trinkwasser-WP
Dachgeschoss:
24 cm Holzständerwand
20 cm + 10 cm Dachdämmung
3 Scheiben-WSV: UW = 0,82 W/(m²xK)
Lüftungsanlage mit 80 % WRG
5 kWPEAK PV-Anlage + 2 kW Batteriespeicher
7. Februar 2017KfW-Update 2017133Foto: Prof. Gabriel, Oldenburg
Standardfinanzierung:
Konvent. Bankendarlehen: 230.000 € zu 1,50 %
Klug finanziert:
Energieeffizient Sanieren EH 70: 100.000 € zu 0,75 %
Aufstockung als EH 40plus: 100.000 € zu 0,75 %
Altersgerecht Umbauen: 50.000 € zu 0,75 %
Bankendarlehen: 25.000 € zu 1,50 %
Entspr. 275.000 € zu 0,82 %
Ergebnis: 1.200 € Zinsvorteil + 37.500 € Tilgungszuschuss + 1.000 € Heizkostenersparnis pro Jahr
+ 4.000 €Baubegleitungszuschuss
7. Februar 2017KfW-Update 2017134Foto: Prof. Gabriel, Oldenburg
Standardfinanzierung:
Konvent. Bankendarlehen: 230.000 € zu 1,50 %
Klug finanziert:
Energieeffizient Sanieren EH 70: 100.000 € zu 0,75 %
Aufstockung als EH 40plus: 100.000 € zu 0,75 %
Altersgerecht Umbauen: 50.000 € zu 0,75 %
Bankendarlehen: 25.000 € zu 1,50 %
Entspr. 275.000 € zu 0,82 %
Ergebnis: 1.200 € Zinsvorteil + 37.500 € Tilgungszuschuss + 1.000 € Heizkostenersparnis pro Jahr
+ 4.000 €Baubegleitungszuschuss
7. Februar 2017KfW-Update 2017135
KfW Effizienzhaus 40 PLUS als Projektskizze
+10 Premium Studentenapartments
7. Februar 2017KfW-Update 2017136
KfW Effizienzhaus 40 PLUS als Projektskizze
► 110 WE
► 11 Mio. €
► 0 ,75 %
► 1,5 Mio € TZ
► 275 WE
► 6 Mio. €
► 0 ,75 %
► 0,75 Mio € TZ
7. Februar 2017KfW-Update 2017137
Vielen Dank!