Land- und Baumaschinenmechatronik
er/-in
Die neue Prüfung
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Workshop in Hannover und Würzburg im September 2014
Die neue Prüfungsordnung im Praxis- Teil 2 der Gesellenprüfung Land- und Baumaschinenmechatroniker/-in
Vorweg – einige ZahlenWarum eine neue PrüfungsordnungErarbeitung der neuen PrüfungsordnungWas hat sich geändert – eine GegenüberstellungDie neue Prüfung in Teil 2 PraxisPrüfungsprodukt und Arbeitsaufgabe – Bedeutung für Prüfung und PrüfungsausschussDas Prüfungsprodukt – Inhalte und BewertungArbeitsaufgabe 1 – Inhalte und BewertungArbeitsaufgabe 2 – Inhalte und BewertungBeispiele für PrüfungsaufgabenZum Abschluss – einige Hinweise
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Analyse der Ausbildungsdaten 2013 / 14
Mechaniker/in für Land- & Baumaschinentechnik
Der Mechaniker für Land- & Baumaschinentechnik – jetzt: „Land- & Baumaschinenmechatroniker“ – ist einer der nachweislich besten Ausbildungsberufe – und das nicht nur im Handwerk.
Er ist mit Landmaschinen, Baumaschinen, Motorgeräte, Kommunal- & Gartentechnik und Bioenergie thematisch breit aufgestellt, er umfasst den Service an allen Maschinen und Geräten, die irgendwo in die Landschaft eingreifen.
Seinen Absolventen eröffnen sich ungeahnte Möglichkeiten weit über die Branchen hinaus, insbesondere aber bietet er breite Karrieremöglichkeiten in der Zukunftsbranche Nr. 1!
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Lehrlingsausbildung Land- & Baumaschinen im Handwerk - Übersicht
Die Zahl der Land- & Baumaschinen-Fachbetriebe ist seit Jahren konstant,derzeit 5.646 Betriebe
Die Zahl der Ausbildungsstätten (wo tatsächlich ausgebildet wird) ebenfalls konstant, derzeit 2.768
(für 2003-2005 sind infolge Neuordnung Doppelzählungen bei den Ausbildungsverhältnissen nicht auszuschließen)
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Jeweils am 01-01 eines Jahres
Lehrlingsausbildung Land- & Baumaschinen – Entwicklung Handwerk und HW mit IHK
Die Lehrlingszahlen Land- & Baumaschinen aus Handwerk und IHK zusammen zeigen bereits seit 2003 einen regelmäßigen Zuwachs:
– 2014 waren es7910 Lehrlinge (+3,9%)
– 2003 bis 2014:im Mittel jährlich 2,9%
Die Lehrlingszahlen Land- & Baumaschinen im Handwerk:
– 7.258 Lehrlinge (+3,2%) Zuwachs entgegen dem allgemeinen Trend im Handwerk !
– bislang seit Jahren konstant, 2008 deutlich gestiegen
Lehrlingsausbildung Land- & Baumaschinen im Handwerk - Lehrjahresverteilung
Lehrjahresverteilung (1. bis 4. Lehrjahr): 24,5 / 27,5 / 26 / 22%
Lehrlingsausbildung Land- & Baumaschinen im Handwerk – Anteil Mädchen / Ausländer
Hohes Potenzial Mädchen: 0,55% (in Zahlen: 40) aller Auszubildenden sind weiblich
0
0,2
0,4
0,6
0,8
1
2012201120102009200820072006200520042003
Anteil Ausländer
Potenzial Ausländer: 0,61% (in Zahlen 43) aller Auszubildenden haben keinen deutschen Pass
Eine der geringsten Abbruchquoten im Handwerk!
jeweils am 01-01 eines Jahres
Lehrlingsausbildung Land- & Baumaschinen im Handwerk – Berufliche Vorbildung
2.242 Neuverträge 2014im LandBauTechnik-Handwerk (+6,9%)
Der Anteil der Hauptschulabsolventen 2013: 44,3%•vor allem im Westen ist der Hauptschüler-Anteil hoch: 48,1%, aber deutlich fallend
Der Anteil der Realschüler liegt bei 47,8%•vor allem im Osten ist der Anteil Realschüler hoch: 71,1%, in ganz Deutschland steigend
Der Anteil Abiturienten steigt ebenfalls: 5,7%
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ÜBL - Kurse
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B = Berlin BA = Bayern BB = Brandenburg BW = Baden-Württemberg HB = Bremen HE = Hessen HH = Hamburg MV = Mecklenburg-Vorpommern NS = Niedersachsen NW = Nordrhein-Westfalen RP = Rheinland-Pfalz S = Sachsen SA = Sachsen-Anhalt SH = Schleswig-Holstein SL = Saarland TH = Thüringen BRD = Bundesrepublik Deutschland
Warum eine neue Prüfungsordnung
Start des Verfahrens in einer Sitzung des LBT Berufsbildungsausschusses im Frühjahr 2012
Wünsche für eine neue GP Teil 2 Praxis:
Zeitaufwand – Belastung der Prüfungsausschüsse zu groß
Jetzige Form des Fachgespräches erhöht Prüfungszeit, insb. bei großen Prüfungsgruppen
Diskussion der Änderungswünsche in den Gremien des Bundesverbandes > Beschluss: Antragstellung zur Neufassung des Prüfungsteils der Verordnung
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Erarbeitung der neuen Prüfungsordnung
Beteiligte Institutionen bei einer Neuordnung
Antragstellung
Fachministerium beauftragt BIBB und erlässt Verordnung
Koordiniert Verfahren
Zuständiger Sozialpartner
Begleitet und unterstützt Bundesverband
Beteiligtes Fachministerium
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Was hat sich geändert – eine Gegenüberstellung
Verordnung 2008 Verordnung 2014
Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik
Land- und Baumaschinenmechatroniker
Ausbildungsberufsbild:25 Positionen
Ausbildungsberufsbild: Zusammenfassung von 2 Positionen > 24 Positionen und geringe redaktionelle Änderungen im 1. Ausbildungsjahr
Teil 2 Praxis - Prüfung4 Aufgabenstellungen + separates Fachgespräch
Teil 2 Praxis - Prüfung3 Aufgabenstellungen incl.Situativem Fachgespräch mit „Mechatronik“ Inhalten in derPraxis- Gesellenprüfung
Prüfungszeit 14 Stunden Prüfungszeit 10 Stunden
Keine Änderungen in den Ausbildungsinhalten, im Teil 1 der GP, im Teil 2 Theorie und in der Gewichtungs-und Bestehensregelung 13
Einige Anmerkungen
Definition Mechatronik: Die Mechatronik beschäftigt sich interdisziplinär mit dem Zusammenwirken mechanischer, elektronischer und informationstechnischer Elemente und Module in mechatronischen Systemen.Mechatronik lässt sich auch von den drei Kernpunkten des Fachbereiches ableiten. Mechanik als Hauptpunkt, mit Elektronik und als Verknüpfung der beiden Teilgebiete die Informatik.Quelle Wikipedia
Mechatronik in der AusbildungEs gibt einige Berufe die Mechatronik in der Ausbildung abbilden:•Ursprünglich der Beruf Mechatroniker – ohne Zuordnung zu bestimmten Bereichen, also ohne Fachrichtung oder Ausbildungsschwerpunkt.•Mechatroniker für Kältetechnik,•und in der Gruppe der Fahrzeugtechnischen Berufe der Kraftfahrzeugmechatroniker und ebenfalls neu ab 2014 der Zweiradmechatroniker
Mechatronik in der Ausbildung zum Land- und BaumaschinenmechatronikerDie Berufsbezeichnung soll den Beruf auch attraktiv und interessant machen und bildet auch die Entwicklung in unserem Beruf ab.
– dazu 2 Folien 14
Folie zur Verfügung gestellt von 15
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Die neue Prüfung in Teil 2 Praxis
§ 7 Teil 2 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung (2) Teil 2 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:1. Kundenauftrag,2. Arbeitsplanung,3. Funktionsanalyse und4. Wirtschafts- und Sozialkunde.
3. der Prüfling soll im Prüfungsbereich Kundenauftrag ein Prüfungsprodukt und zwei gleichwertige Arbeitsaufgaben, die Kundenaufträgen entsprechen, bearbeiten und mittels praxisbezogener Unterlagen dokumentieren sowie über die Arbeitsaufgaben ein situatives Fachgespräch führen, das aus mehreren Gesprächsphasen besteht;
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Prüfungsprodukt und Arbeitsaufgabe – Bedeutung für Prüfung und Prüfungsausschuss
Auszug der Empfehlung des Hauptausschusses des BIBB zur Struktur und Gestaltung von Ausbildungsordnungen -Nr. 158
- Prüfungsanforderungen - , Beschlussdatum: 12.12.2013
Prüfungsprodukt
Der Prüfling erhält die Aufgabe, ein berufstypisches Produkt herzustellen.
Es werden eigene Prüfungsanforderungen formuliert.
Das Prüfungsprodukt erhält daher eine eigene Gewichtung.
Bewertet wird das Endergebnis bzw. das Produkt.
Darüber hinaus …wird die Arbeit mit praxisüblichen Unterlagen dokumentiert.
§7, Abs.3 Nr.2a
Bedeutung für Prüfung
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Da der PA nur das Endergebnis beurteilt, ist eine Begleitung der Arbeit nicht erforderlich. Der PA bewertet nur das Endergebnis.
Arbeitsaufgabe
Die Arbeitsaufgabe besteht aus der Durchführung einer komplexen berufstypischen Aufgabe. Es werden eigene Prüfungsanforderungen formuliert. Die Arbeitsaufgabe erhält daher eine eigene Gewichtung.
Bewertet werden die Arbeits-/Vorgehensweise und das Arbeitsergebnis
Die Arbeitsaufgabe wird durch ein Situatives Fachgespräch und durch Dokumentieren mit praxisbezogenen Unterlagen ergänzt.
Diese beziehen sich auf die zu bearbeitende Arbeitsaufgabe.
§7, Abs.3 Nr.2b+c
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Der PA bewertet die Vorgehensweise, u.a. mit dem Fachgespräch, und das Endergebnis, von daher Anwesenheit während der Durchführung erforderlich.
Situatives Fachgespräch Das Situative Fachgespräch bezieht sich auf Situationen während der Durchführung einer Arbeitsaufgabe und unterstützt deren Bewertung; es hat keine eigenen Prüfungsanforderungen und erhält daher auch keine gesonderte Gewichtung. Es werden Fachfragen, fachliche Sachverhalte und Vorgehensweisen sowie Probleme und Lösungen erörtert. Es findet während der Durchführung der Arbeitsaufgabe statt; es kann in mehreren Gesprächsphasen durchgeführt werden. Bewertet werden methodisches Vorgehen und Lösungswege und/oder Verständnis für Hintergründe und Zusammenhänge.
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1. Der Prüfling soll nachweisen, dass era) Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer, zeitlicher und qualitätssichernder Vorgaben sowie unter Berücksichtigung desUmweltschutzes, der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes selbständig planen und umsetzen,
b) Arbeitsmittel disponieren, Bauteile und Baugruppen montieren, elektrische, mechatronische undhydraulische Systeme aufbauen, instand setzen, in Betrieb nehmen und deren Funktion prüfen sowie
c) Fehler und Störungen in elektrischen sowie hydraulischen, mechanischen und mechatronischenSystemen feststellen, eingrenzen und beheben sowie die Arbeiten dokumentieren kann;
(3) Für den Prüfungsbereich Kundenauftrag bestehen folgende Vorgaben:
2. dem Prüfungsbereich sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen:a) Montieren, Inbetriebnehmen und Funktionsprüfung eines mechatronischen oder elektrohydraulischenSystems eines Fahrzeugs oder einer Anlage,
b) Diagnostizieren mit technischen Hilfsmitteln und Beheben von Fehlern und Störungen sowie Prüfen derFunktionen eines mechatronischen Systems an einem Fahrzeug, einer Maschine, einem Gerät oder einerAnlage sowie
c) systematische Fehlersuche und Beheben von Fehlern und deren Ursachen an einem der nachfolgendenmaschinentechnischen Funktionsbereiche: Verbrennungsmotor, Kraftübertragung, Fahrwerk, Lenkung,Bremsanlage, Anbaugeräte, Zusatzausstattungen, Pumpensysteme, Heizsysteme sowie Maschinen,Geräte und Anlagen der Land-, Bau oder Kommunalwirtschaft;
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Prüfungsprodukt
Montieren, Inbetriebnehmen und Funktionsprüfung eines mechatronischen oder elektrohydraulischen Systems eines Fahrzeugs oder einer Anlage
Aufgabenstellung BewertungUmsetzungBearbeiten Planen und Umsetzen
Aufbauen
Dokumentieren
Funktionsprüfung
Planung 25%
Dokumentation 15%
Funktion 60%
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60% Elektrik /Elektronik 30% Hydraulik 30%
Mit Variationsmöglichkeiten je nach Aufgabenstellung
Arbeitsaufgabe 1
Diagnostizieren mit technischen Hilfsmitteln und Beheben von Fehlern und Störungen sowie Prüfen der Funktionen eines mechatronischen Systems an einem Fahrzeug, einer Maschine, einem Gerät oder einer Anlage
Bearbeiten Planen und Umsetzen
Diagnose
Fehler und Störungen beheben
Dokumentieren
Funktionsprüfung
Planung
Diagnose
Fehler Störungen beheben
Dokumentation
Fachgespräch
Funktionsprüfung Arbeitsergebnis
Kri
teri
um
Arb
eit
s-
un
d V
org
eh
en
sw
eis
e
25%
15%
15%
15%
15%
15%
Gesamtergebnis
Arb
eit
serg
eb
nis
Arbeitsaufgabe 1 – Inhalte und Bewertung
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Arbeitsaufgabe 2
systematische Fehlersuche und Beheben von Fehlern und deren Ursachen an einem der nachfolgendenmaschinentechnischen Funktionsbereiche: …..
Bearbeiten Planen und Umsetzen
Fehlersuche
Fehler und Ursachen beheben
Dokumentieren
Funktionsprüfung
Planung
Diagnose
Fehler u. Ursachenbeheben
Dokumentation
Fachgespräch
Funktionsprüfung Arbeitsergebnis
Kri
teri
um
Arb
eit
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un
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eh
en
sw
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e
25%
15%
15%
15%
15%
15%
Gesamtergebnis
Arb
eit
serg
eb
nis
Arbeitsaufgabe 2 – Inhalte und Bewertung
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35 %Kundenauftrag
Arbeitsplanung
Funktionsanalyse
WiSo
Insgesamt 70 %
Insg
esam
t 10
0 %
Teil 1 Gesellenprüfung
Teil 2 Gesellenprüfung
Gewichtung der Prüfungen
12,5 %
12,5 %
10 %
30 %
Prüfungsprodukt - 40%
Arbeitsaufgabe 1 - 30%
Arbeitsaufgabe 2 - 30%
Bestehensregelungen
im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens „ausreichende“ Leistungen
im Ergebnis von Teil 2 der Gesellenprüfung mindestens „ausreichende“ Leistungen
im Prüfungsbereich Kundenauftrag mindestens „ausreichende“ Leistungen
in mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 mindestens „ausreichende“ Leistungen
in keinem der Prüfungsbereiche von Teil 2 „ungenügende“ Leistungen
Alle: kein
ungenügend
ausreichend
Mindestens 2 ( von 3 ) ausreichend
Kundenauftrag > 1 Prüfungsprodukt
2 Arbeitsaufgaben
Arbeitsplanung
Funktionsanalyse
WiSo
Insgesamt ausreichend
Insg
esam
t au
srei
chen
d
Teil 1 + Teil 2 Gesellenprüfung
Teil 2 Gesellenprüfung
Bestehensregelung
Prüfungsprodukt und Arbeitsaufgabe – Bedeutung für Prüfung und Prüfungsausschuss
Bedeutung für Prüfungsausschuss
…… Zeitaufwand – Belastung der Prüfungsausschüsse zu groß
Durch die Kriterien Prüfungsprodukt und Arbeitsaufgaben ist eine deutliche Reduzierung des Zeitaufwandes für die Prüfer gegeben:
Arbeitsaufgabe 1 - 2 Std. Beurteilung von Vorgehensweise und Ergebnis
Arbeitsaufgabe 2 - 2 Std. Beurteilung von Vorgehensweise und Ergebnis
Prüfungsprodukt - 1 Std. Bewertung der Funktion
Somit Zeitaufwand Prüfer ca. 5 Stunden
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Mögliche Abläufe der Prüfung
Planungsphase separat durchführen, somit Planungsphasen aus dem Prüfungsgeschehen in der Werkstatt herauslösen,
nur Aufsicht nötig, PA kann Planung vorab bewerten
Parallele Durchführung von Prüfungsprodukt und Arbeitsaufgaben Technische Ausstattung definiert Zahl der Prüflinge an
einem Tag
Zusammenschluss von Innungen zu einer Prüfung , Gemeinsame Nutzung von Technik und Ausstattung
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Land- und Baumaschinenmechatroniker
Gesellenprüfung Teil 2 – Kundenauftrag
Möglicher Prüfungsablauf im Sinne der Neuordnung
Mechatronisches oder elektrohydraulisches SystemMechatronisches SystemFehlersuche und Beheben von Fehlern und deren Ursachen
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Elektrohydraulische Aufgabe- Prüfungsprodukt -
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Aufgabenstellung:Es soll eine elektro- hydraulische Anlage für eine selbstfahrende Erntemaschine zum hydraulischen Spannen von zwei separaten Riemenantrieben durch Spannrollen an hydraulisch bewegten Zylinderarmen erstellt werden.
Die zwei Zylinderarme mit je einem doppeltwirkenden Zylinder sollen per Wippschalter S2 eingeschaltet werden, Durch diesen Vorgang wird das Relais K2 bestromt und die Magnetspule Y1 betätigt dann das 3/2 Steuergerät. Somit können die beiden DW- Zylinder ausfahren. Dadurch werden beide Spannrollen Arme in Arbeitsstellung bewegt.Mittels einer Kontrollleuchte L1 soll die Endstellung der Kolbenstangen nach dem Ausfahren angezeigt werden. Bei erreichen der Endstellung der Kolbenstangen werden die Riad- Schalter R1 und R2 betätigt, welche dann die Selbsthaltung der Relais K2 schaltet und in diesen Moment kann der Wippschalter losgelassen werden. Das Ausschalten des Riementriebes erfolgt durch Betätigung des Wippschalters S2 in Gegenrichtung. Dabei wird das Relais K1 kurzzeitig angesteuert, und dadurch die Selbsthaltung des Relais K2 ausgeschaltet wird und die Zylinder sich dann in Ruhestellung bewegen und die Kontrollleuchte L1 erlischt. Aufgaben: Im Elektroplan ist die Leitung zur Kontrolllampe einzuzeichnen. Die Klemmen Bezeichnung der Relais K1 und K2 im Plan einzufügen und im Hydraulikplan die fehlenden Rohrverbindungsleitungen ein zu zeichnen.
Erstellung einer Elektro- Hydraulischen Anlage nach vorgegebenen Schalt und Hydraulikplänen.
Nachname: _______________Prüfungsnummer: ______
In diesen Plan sollen die zur Funktion fehlenden Hydraulikrohre eingezeichnet werden. Höchstpunkte: 100 ____________
Gesellenprüfung 2013- 14 Mechaniker für Land. und Baumaschinen
Nachname: _______________Prüfungsnummer: ______
In diesen Plan sollen die Klemmen- Nummern und die Kabelverbindung zur Lampe L1 eingezeichnet werden. Würde diese Anlage ohne eingebauter Diode funktionieren.____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Höchstpunkte: 100 _______
Gesellenprüfung 2013- 14 Mechaniker für Land. und Baumaschinen
Elektrohydraulische Aufgabe
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Der Prüfling hat eine Tafel zur Umsetzung der Aufgabe zur Verfügung.Vormontiert sind die grünen Hydraulikelemente, die elektrische Klemmleiste und die Schalter in der Halterung.
Separat werden Elektrokabel sowie die notwendigen Hydraulikkomponenten und Hydraulikschläuche zur Auswahl bereit gestellt.
Elektrohydraulische Aufgabe
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Jeder Prüfling hat seine vorher angefertigten Unterlagen zur Verfügung: Elektroschaltplan, Hydraulikplan sowie die anderen Arbeitsunterlagen.Danach wird die Schaltung aufgebaut. Im Anschluss erfolgt die Funktionsprüfung
Elektrohydraulische Aufgabe
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Mechatronische Aufgabe
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EHR Regelanlage prüfen im elektrischen, hydraulischen Bereich und das mechanische Hubwerk. Der Benutzer eines Traktors mit angebauten Frontpacker und Drillmaschine mit Kreiselegge erhält am Display eine Fehlermeldung als Warnhinweis aus den Baugruppen Getriebe, Hydraulik, und EHR.Der Kunde bittet um Fehlerbeseitigung.
Dem Prüfling stehen alle erforderlichen Unterlagen und Messmittel zur Verfügung.
Er arbeitet mit den eigenen von Ihm erstellten Unterlagen.
Vorgehensweise:Auslesen aller Fehler am Bordcomputer. Der Prüfungsausschuss erteilt den konkreten Auftrag welcher der Fehler behoben werden soll. Dadurch bekommt jeder Prüfling seine eigene Aufgabe zugeteilt.
Mechatronische Aufgabe
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Oben: Bereitstellung der entsprechenden Baugruppe aus dem Häcksler
Unten: Originalauszüge aus dem Handbuch des Häckslers die zur Arbeit zur Verfügung gestellt werden
Fehlersuche und Beheben von Fehlern
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Kundenauftrag: Selbstfahrender Maishäcksler Nach Einbau neuer Messer in der Trommel
mussauch der Schleifstein der automatischenSchleifvorrichtung montiert und eingestellt
werden
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Kundenauftrag:
Komponenten einer Klimaanlage prüfen und eine Gefahrenanalyse erstellen.
Arbeiten an konkreten Maschinen mit original Werkstattausrüstung
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Kundenauftrag Motorgeräte
Kunde bringt einen Membranvergaser zur Prüfung Auf Funktion und zur weiteren Verwendung prüfen.
Aufgabe aus dem Baumaschinenbereich:
Der Prüfling bekommt entsprechende Datenblätter , passend zur Maschine und ggf. weitere Unterlagen und führt Arbeiten an der Baumaschine durch
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Zum Abschluss – einige Hinweise
Inkrafttreten > 1. August 2014, für alle , keine Übergangsfristen
Prüfung ab Winter- Prüfungstermin 2014 /15
Alle Lehrverträge werden nach der neuen PO geprüft und mit neuem P- Zeugnis ausgegeben. Die Lehrverträge werden nicht umgeschrieben.
Alle Berufsinfos finden Sie unter www.bibb.de , auf der Startseite dann Berufe wählen, in dem Feld Berufesuche den Beruf eingeben und man erhält alle Informationen
Neuordnung insgesamt: Erarbeitung ca. in den nächsten 3 Jahren
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Huttropstr.58 - 45138 EssenT. +49 201 89624-0 F. +49 201 [email protected]
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