Ausgabe 03/17
Leitfaden für die online Deklaration Auf unserer Homepage www.zpk.li bieten wir unseren Kunden die Möglichkeit ihre Firmendaten und Mitarbeiterdaten einfach und immer aktuell zu pflegen.
SCHRITT 1: ONLINE DEKLARATION STARTEN Unter www.zpk.li wählen Sie im Menü „Deklaration“ die Startseite für die online Deklaration.
Den ersten Punkt „Hier geht’s zur online Deklaration für inländische Unternehmen…“ anklicken.
Es erscheint das Anmeldefenster:
Ihre persönlichen Zugangsdaten wurden Ihnen bereits zugesandt. Geben Sie unter „Benutzer“ Ihren
Anmeldenamen (Kundennummer) und unter „Passwort“ Ihr Kennwort ein.
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Falls Sie keine Zugangsdaten erhalten haben, können Sie diese per Email unter [email protected] schriftlich
anfordern.
Falls Sie schon einmal mit der online Deklaration gearbeitet haben, jedoch Ihre Zugangsdaten nicht mehr
kennen, verwenden Sie die Funktion „Passwort vergessen?“. Geben Sie dort die Email Adresse ein, welche Sie
für die online Deklaration definiert haben.
Nach erfolgreicher Anmeldung erscheint die online Deklaration.
SCHRITT 2: EINGABE UND KONTROLLE DER FIRMENDATEN
STAMMDATEN
Kontrollieren und ergänzen Sie unter „Stammdaten“ Ihre Firmenanschrift. Daten die mit einem * gekennzeichnet
sind, müssen erfasst werden.
KONTAKTPERSON
Unter „Kontaktperson“ erfassen Sie die Angaben zur Person, welche bei Ihnen im Betrieb für die Deklaration
zuständig ist. Geben Sie eine korrekte Telefonnummer und Email Adresse ein unter welcher wir Sie erreichen
können.
BRANCHEN
In der Liste „verfügbare Branchen“ finden Sie alle Branchen die allgemein verbindlich erklärt worden sind.
Wählen Sie in dieser Liste die Branche Ihrer Firma aus und drücken Sie anschliessend auf „hinzufügen“. Die
ausgewählte Branche wird nun in der Liste „Ausgewählte Branchen“ angezeigt.
Falls Ihr Unternehmen Mitarbeiter unterschiedlicher Branchen beschäftigt (z.B. Zimmermann und Schreiner),
fügen Sie jede dieser Branchen Ihrer Firma hinzu. Die erste ausgewählte Branche wird automatisch als
Hauptbranche definiert. Falls dies nicht stimmt, wählen Sie die Hauptbranche Ihres Unternehmens in der Liste
„Ausgewählte Branchen“ aus und klicken Sie auf „Als Hauptbranche definieren“.
WICHTIG: der jährliche Arbeitgeberbeitrag wird nur für die Hauptbranche in Rechnung gestellt!
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SCHRITT 3: DEKLARATION DER MITARBEITER
Unter dem Menüpunkt „Mitarbeiter“ können Sie Ihre Mitarbeiter deklarieren.
ERSTMALIGE DEKLARATION
Wenn Sie das erste Mal Ihre Mitarbeiter deklarieren, ist die Liste Ihrer Mitarbeiter (links) leer. Klicken Sie auf
„Neuen Mitarbeiter anlegen“ um einen Mitarbeiter zu erfassen.
STAMMDATEN Geben Sie unter „Stammdaten“ die allgemeinen Informationen zu dem Mitarbeiter ein. Drücken Sie noch nicht
auf „Speichern“ sondern geben Sie zuerst die Beschäftigungsdaten ein.
PEID ist die neue AHV-Nummer.
Felder die mit einem * gekennzeichnet sind, müssen erfasst werden.
BESCHÄFTIGUNGSDATEN WICHTIG: ab dem Zeitpunkt, ab welchem Ihre Branche(n) als allgemein verbindlich erklärt wurde, müssen Sie die
Beschäftigungszeiten Ihrer Mitarbeiter lückenlos pflegen!
Nicht alle Mitarbeiter sind beitragspflichtig. Die Geschäftsleitung, eingetragene Führungspersonen,
Familienmitglieder (Ehegatte, Kinder, Eltern, Geschwister), Lehrlinge und eventuell andere Mitarbeiter sind
beitragsfrei. (siehe GAV «Nichtanwendbarkeit»).
Erfassen Sie alle Mitarbeiter Ihres Unternehmens, auch wenn diese nicht beitragspflichtig sind.
Wenn Sie Einzelunternehmer sind, erfassen Sie sich selbst als Geschäftsleitung. Dadurch sehen wir, dass Sie
auf jeden Fall Ihr Unternehmen deklariert haben.
Funktion: wählen Sie die Funktion des Mitarbeiters aus. (z.B. Fachmann/-frau, Hilfsarbeiter/in, etc…)
Beschäftigt als: teilen Sie den Mitarbeiter einer Branche zu. Falls ein Mitarbeiter in zwei Branchen beschäftigt
ist, teilen Sie ihm nur eine Branche zu.
Eintritt: geben Sie hier das Eintrittsdatum (im Format tt.mm.jjjj) des Mitarbeiters ein.
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Austritt: falls der Mitarbeiter nicht mehr bei Ihnen arbeitet, geben Sie hier (im Format tt.mm.jjjj) das
Austrittsdatum ein. Mitarbeiter, die vor dem Datum der Allgemeinverbindlicherklärung ausgetreten sind,
müssen nicht erfasst werden.
Beschäftigungsgrad: geben Sie den Beschäftigungsgrad der Stelle (in Prozent) ein. Beitragspflichtige
Mitarbeiter mit einem Beschäftigungsgrad unter 50% werden zu einem niedrigeren Arbeitnehmertarif
verrechnet.
WICHTIG: klicken Sie nun auf „Speichern“ bevor Sie eine andere Aktion ausführen!
MUTATIONEN
Nach der Erstdeklaration Ihrer Mitarbeiter sollten Sie Änderungen möglichst aktuell halten, damit wir Ihnen
während der vierteljährlichen Abrechnung die richtigen Arbeitnehmerbeiträge in Rechnung stellen.
ACHTUNG: damit eine korrekte Abrechnung erfolgen kann, hat bei Mutationen eine Anpassung der Deklaration
zum jeweiligen Monatsende zu erfolgen.
Bei Mutationen müssen Sie unten stehenden Richtlinien folgen:
FALL: AUSTRITT EINES MITARBEITERS Wählen Sie den betreffenden Mitarbeiter links aus der Liste, indem Sie beim Mitarbeiter auf „bear.“ klicken. Es
werden die Daten des Mitarbeiters geladen und automatisch wird die aktuelle Beschäftigung angezeigt.
Geben Sie nun lediglich das Austrittsdatum in das Feld „Austritt“ ein.
Der Mitarbeiter wird bei uns im System nicht gelöscht, sondern ins Archiv verschoben. Dadurch sind die
jeweiligen Angaben weiterhin ersichtlich und können bei Bedarf wieder aktiviert werden.
FALL: ÄNDERUNG DER BESCHÄFTIGUNGSART Falls ein Mitarbeiter seine Funktion ändert (z.B. ein Lehrling wird Facharbeiter) oder die Branche wechselt (z.B.
von Zimmermann zu Schreiner), muss diese Änderung lückenlos dokumentiert werden.
Wählen Sie den Mitarbeiter links aus der Liste, indem Sie beim Mitarbeiter auf „bear.“ klicken. Es werden die
Daten des betreffenden Mitarbeiters geladen und automatisch wird die aktuelle Beschäftigung angezeigt.
Geben Sie im Feld „Austritt“ das Austrittsdatum ein. WICHTIG: ändern Sie sonst nichts an dieser
Beschäftigungsart! Klicken Sie nun auf „Speichern“.
Zur Eingabe der neuen Beschäftigungsart klicken Sie auf „Neue Beschäftigungsangabe anlegen“
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Folgendes Beispiel widerspiegelt diese Mutation:
Frau Mustermann Antonia war vom 01.08.2013 bis 31.07.2016 als Lernende Person bei unserer Musterfirma
beschäftigt. Ab dem 01.08.2016 arbeitet sie als Fachmann/-frau.
WICHTIG: die Mutationen müssen immer so erfasst werden, dass man sie lückenlos nachvollziehen kann. Ändern
Sie daher nicht nur die Funktion der Beschäftigungsart auf dem Datensatz! Es könnte sein, dass Ihnen sonst zu
hohe Arbeitnehmerbeiträge verrechnet werden!
Beispiel: falls Sie bei Frau Antonia Mustermann nur die Funktion von Lernende Person auf Fachmann/-frau
geändert hätten, würde es so aussehen, als wäre Frau Mustermann seit 01.08.2013 als Fachmann/-frau
beschäftigt. Es würde Ihnen somit über die volle Periode der Arbeitnehmerbeitrag für Frau Mustermann in
Rechnung gestellt!
FALL: WIEDEREINTRITT EINES MITARBEITERS Nachdem ein Mitarbeiter ausgetreten ist und Sie das Austrittsdatum erfasst haben, wird dieses Datenblatt im
Archiv Ihrer ausgetretenen Mitarbeiter gespeichert.
Bei Wiedereintritt eines bereits einmal erfassten Mitarbeiters müssen Sie diesen nicht neu erfassen, sondern
Sie können ihn aus dem Archiv holen. Klicken Sie dafür links auf „Archiv“. Eine Liste aller ausgetretenen
Mitarbeiter wird angezeigt. Wählen Sie den Mitarbeiter links aus der Liste, indem Sie beim Mitarbeiter auf
„bear.“ klicken. Es werden die Daten des Mitarbeiters geladen und automatisch wird die letzte Beschäftigung
angezeigt. Klicken Sie nun auf „Neue Beschäftigungsangabe anlegen“ und geben Sie die neue Beschäftigung ohne
Austrittsdatum ein.
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WICHTIGE HINWEISE BEI DER DEKLARATION
Erfassen Sie jeden Mitarbeiter nur einmal. Bei einem Wiedereintritt eines ausgetretenen Mitarbeiters, diesen
aus dem Archiv auswählen und nicht neu erfassen! Eine Person, die die Administration der gesamten Firma
macht (also branchenübergreifend falls die Firma zu mehreren Branchen gehört) wird auch nur einmal erfasst
und der Hauptbranche zugewiesen.
Beschäftigungszeiten ab der Gültigkeit der Allgemeinverbindlichkeit immer lückenlos führen! Mutationen
während der Beschäftigungszeit (ausser Austritt) immer als neue Datensätze nachführen, nicht einfach die
Änderung am gleichen Datensatz durchführen.
Mutationen immer aktuell halten, damit wir Ihnen die korrekten Beiträge verrechnen und bei der jährlichen
Endabrechnung kein zu hoher Differenzbetrag entsteht.
WEITERE FUNKTIONEN
ANZEIGE DER TARIFE
Im Menü „Tarife“ werden alle Tarife zu Ihrer Branche (Ihren Branchen) angezeigt. So können Sie jederzeit
nachsehen, welche Beiträge für Sie gelten.
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DEKLARATIONSBESTÄTIGUNG ANFORDERN
Im Menüpunkt „Bestätigung“ können Sie eine Deklarationsbestätigung anfordern, die wir Ihnen per Mail gerne
zusenden.
ZUGANGSKENNWORT ÄNDERN
Sobald wir Ihnen Ihr Anfangskennwort zugesandt haben und Sie sich das erste Mal anmelden, sollten Sie das
Kennwort ändern, gut aufbewahren und an keine unbefugten Personen weitergeben.
Hinweis: gemäss Art. 2 Reglement über die Konventionalstrafen, Kontroll- bzw. Verfahrenskosten können
fehlende/falsche Deklarationen mit einer Konventionalstrafe belegt werden (siehe Homepage www.zpk.li
Rubrik «Rechtsgrundlage»).
Zentrale Paritätische Kommission der Stiftung SAVE Im Äscherle 1 Postfach 929 LI- 9494 Schaan Fürstentum Liechtenstein Tel. + 423 239 87 57 Fax + 423 239 87 58 E-Mail: [email protected] www.zpk.li